Investment Performance. Update April Sonderausgabe «Überarbeitung der GIPS Standards» In dieser Ausgabe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Investment Performance. Update April 2005. Sonderausgabe «Überarbeitung der GIPS Standards» In dieser Ausgabe"

Transkript

1 Investment Performance Update April 2005 Sonderausgabe «Überarbeitung der GIPS Standards» In dieser Ausgabe 2 Übersicht des gegenwärtigen GIPS-Regelwerks 7 Hauptänderungen infolge der überarbeiteten GIPS 11 Das neue GIPS-Ausbildungsprogramm für Performance-Spezialisten 12 Events im Bereich Investment Performance 1

2 Übersicht des gegenwärtigen Regelwerks der Global Investment Performance Standards (GIPS) Überarbeitung der GIPS Seit Beginn der GIPS-Initiative im Jahre 1999 haben die standard-setzenden Gremien das CFA Institute (ehemalige Association for Investment Management and Research, AIMR) und das Investment Performance Council (IPC) einen evolutionären Ansatz bei der Erweiterung und Weiterentwicklung der GIPS Standards verfolgt. Die GIPS-Richtlinien sind laufend durch Interpretationen sowie Fachabklärungen ergänzt worden. Gleichzeitig hat das IPC an einer vollständigen Revision der GIPS gearbeitet, mit dem Ziel, das anspruchsvollste und zugleich qualitativ höchststehende Regelwerk für die Präsentation der Investment Performance zu schaffen. Die Überarbeitung der GIPS setzte sich das Folgende zum Ziel: Zusammenführung von bereits erlassenen Fachabklärungen und Richtlinien wie z.b. Fees Provisions, Advertising Guidelines, etc. Überprüfung der bestehenden GIPS-Empfehlungen im Hinblick auf eine potentielle Umwandlung derselben zu Anforderungen. Überarbeitung und Verbesserung der bestehenden GIPS Standards sowie Einführung von neuen Richtlinien basierend auf lokalen «Best Practices». Abschaffung der einzelnen länderspezifischen Standards und Schaffung eines echten globalen Standards. Diese Überarbeitung der GIPS stellt die wohl grösste Weiterentwicklung der Standards seit deren Einführung im Jahre 1999 dar. Im Februar 2004 wurde ein Entwurf der überarbeiteten GIPS (unter der Bezeichnung «Gold GIPS») in die öffentliche Vernehmlassung geschickt, welche bis Ende Juli 2004 dauerte. Im Rahmen der Vernehmlassung sind über 80 Kommentare zum Entwurf der neuen GIPS eingegangen, welche alle durch das IPC bei der Finalisierung der überarbeiteten GIPS berücksichtigt worden sind. Alle eingegangenen Kommentare können auf der Website des CFA Institute ( org/standards/issues/gold_gips_comments.html) eingesehen werden. Am 4. Februar 2005 wurden die endgültigen GIPS durch das Board des CFA Institute genehmigt und offiziell erlassen. Die revidierten GIPS werden per 1. Januar 2006 in Kraft treten. Die neuen GIPS sollen alle bestehenden länderspezifischen Versionen der GIPS ablösen. Die Länder, welche bereits über eine länderspezifische Version oder Übersetzung der GIPS verfügen, werden die Neuerungen im Laufe des Jahres 2005 anpassen bzw. integrieren. Für die Firmen, welche bereits in Übereinstimmung mit einer länderspezifischen Version der GIPS sind, werden keine Auswirkungen in Bezug auf ihren historischen Performance Track Record entstehen. Sie werden für die ganze Performance-Historie, welche in Compliance mit einer länderspezifischen Version der GIPS war, die Übereinstimmung mit den neuen GIPS erklären können. Länderspezifische Unterschiede zu GIPS infolge von lokalen Gesetzgebungen und Regulierungen können jedoch die Aufrechterhaltung von länderspezifischen GIPS-Versionen eventuell notwendig machen. Es wird den einzelnen Ländern überlassen, ob eine formelle lokale Version der GIPS weiterhin notwendig ist. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), als der Sponsor der GIPS in der Schweiz, hat in ihrem Zirkular vom 23. Februar 2005 informiert, dass die SPPS per 1. Januar 2006 vollständig in die GIPS überführt werden. Die bisherige Bezeichnung SPPS wird aufgegeben und durch GIPS ersetzt. Das SPPS-Logo wird ebenfalls abgeschafft. Es werden zur Zeit Ge- 2

3 spräche mit dem CFA Institute und dem IPC geführt, ob ein spezielles GIPS- Logo zur Verfügung gestellt werden kann. Die unmittelbaren Auswirkungen sind gering, da die SPPS-Bestimmungen schon bislang weitgehend mit jenen der GIPS übereinstimmten. Die SPPS-konformen Firmen sollten ab 1. Januar 2006 keine Übereinstimmung mit den SPPS, sondern nur mit den GIPS erklären. Diese Entwicklung setzt eine gewisse Aufklärung in der Branche und vor allem unter den Vermögensverwaltungskunden und deren Consultants voraus. Die SBVg organisiert Fachseminare zum Thema der Konvergenz der SPPS und GIPS, welche im Mai 2005 stattfinden sollen (vgl. auch das Kapitel «Events im Bereich Investment Performance»). Die Weiterentwicklung der Standards ist aber mit dem Erlass der neuen GIPS nicht zum Stillstand gekommen. Das IPC hat nämlich signalisiert, dass die GIPS grundsätzlich alle 5 Jahre einer Revision unterzogen werden. Überblick über die GIPS s und deren Integration in die revidierten GIPS Während der vergangenen drei Jahre hat das IPC laufend neue Richtlinien entwickelt und in Form von sogenannten s erlassen. Diese Richtlinien bilden einen integralen Bestandteil des GIPS-Regelwerkes und bringen zusätzliche technische Abklärungen und Interpretationen und bezwecken somit, verschiedene Anwendungs- und Auslegungsprobleme in der Praxis zu lösen. Erst 2004 wurden mehrere s durch das IPC verabschiedet. Darüber hinaus befinden sich einige neue s in der Überarbeitung und werden voraussichtlich später in diesem Jahr erlassen. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine vollständige aktuelle Übersicht der s, inklusive deren Status in den überarbeiteten GIPS. Die Originaltexte der s sind auf der Website des CFA Institute abrufbar ( Richtlinie Datum der Inkraftsetzung Gegenstand der Richtlinie Hauptmerkmale Status in den überarbeiteten GIPS Performance Record Portability Portabilität der historischen Performance. Definiert Fälle, wo der historische Performance Track Record der Vorgänger-Firma übernommen werden kann. Integriert unter 5.A.4. (in einer modifizierten Form). Das Guidance Statement bleibt aber weiterhin gültig als Quelle der Erläuterungen. GIPS Paragraph Die «Right of access»- Regel für die GIPSkonformen Firmen. Legt fest, dass die Compliance mit den GIPS der Compliance mit lokalen Standards äquivalent ist. Integriert unter den Paragraphen 19 und 22. 3

4 Richtlinie Datum der Inkraftsetzung Gegenstand der Richtlinie Hauptmerkmale Status in den überarbeiteten GIPS the Treatment of Significant Cash Flows Behandlung der signifikanten externen Cash Flows. Definition eines signifikanten Cash Flows genau festgelegt. Zwingende Definition eines signifikanten Cash Flows auf Composite-Basis. Bleibt ein eigenständiges Guidance Statement. In den neuen GIPS wird dieser Bereich auch im Paragraph 3.B.2. behandelt. Vorübergehender Ausschluss des Portfolios aus dem Composite aufgrund von signifikanten Cash Flows erlaubt. Zusätzliche Dokumentations- und Disclosure-Anforderungen. Definition of the Firm Retroaktive Anwendung. Definition der Firma im Sinne der GIPS. Kriterien für die Definition der Firma genauer spezifiziert. Kriterien für das Inception-Date der Firma erläutert. Kriterien für die Ermittlung der Total Assets der Firma präzisiert. Bleibt grundsätzlich ein eigenständiges und Quelle weiterer Erläuterungen. Teilweise behandelt im Kapitel «Fundamentals of Compliance» der überarbeiteten GIPS. Composite Definition Retroaktive Anwendung. Definition der Investment Discretion und Composites. Kriterien für die Definition der Discretion und Mindestgrösse eines diskretionären Portfolios genau spezifiziert. Kriterien für die Definition der Composites präzisiert. Bleibt grundsätzlich ein eigenständiges und Quelle weiterer Erläuterungen. Teilweise behandelt im Kapitel 3 «Composite Construction» der überarbeiteten GIPS. Zusätzliche Dokumentations- und Disclosure-Anforderungen. Guidance for Verification 2002 Zusätzliche Richtlinien zum Kapitel III der GIPS betr. Verifikation. Eräuterungen zur Problematik der Unabhängigkeit des Verifizierers. Bleibt ein eigenständiges Guidance Statement. Angaben zum Inhalt einer Vollständigkeitserklärung der Firma gegenüber dem Verifizierer und dem Inhalt der Verifikationsbestätigung. Zusätzliche Erläuterungen zur detaillierten Prüfung einzelner Composites. 4

5 Richtlinie Datum der Inkraftsetzung Gegenstand der Richtlinie Hauptmerkmale Status in den überarbeiteten GIPS GIPS Real Estate Provisions Behandlung der Anlagen in Immobilien bzgl. der Performance-Präsentation. Neue Anforderungen bzgl. der Bewertungsperiodizität und Methodik. Übernommen in Kapitel 6 «Real Estate» der überarbeiteten GIPS. Zusätzliche Disclosure-Anforderungen. GIPS Private Equity Provisions Behandlung der Private Equity Anlagen bei der Performance-Präsentation. Neue Anforderungen bzgl. Composite-Bildung, Performance- Berechnung und Disclosures. Neue Anforderungen bzgl. Portfolio-Bewertung (Private Equity Valuation Principles). Übernommen im Kapitel 7 «Private Equity» und Appendix D «Private Equity Valuation Principles» in den überarbeiteten GIPS. GIPS Fees Provisions Behandlung der Gebühren bei der Performance-Präsentation. Behandlung der Allin-Fees (Bundled Fees) konkretisiert. Zusätzliche Disclosure-Anforderungen. Grundsätzlich integriert in den Kapiteln 2, 4 und 5 der neuen GIPS. Das Guidance Statement bleibt auch weiterhin gültig als Quelle der Erläuterungen. GIPS Advertising Guidelines Marketing und Werbung mit der GIPS- Compliance. Neue Anforderungen in Bezug auf den Inhalt der Werbung mit der GIPS-Compliance mit und ohne Performance-Zahlen. Übernommen als Appendix C «GIPS Advertising Guidelines» der überarbeiteten GIPS. the Use of Supplemental Information Behandlung der zusätzlichen Informationen zu einer GIPSkonformen Performance-Präsentation Neue Richtlinien in Bezug auf die Präsentation der zusätzlichen Informationen in einer GIPS-konformen Performance-Präsentation. Bleibt ein eigenständiges Guidance Statement. Calculation Methodology Performance-Berechnungsmethoden. Erläuterungen betreffend der Daten der Inkraftsetzung mehrerer zukünftiger Anforderungen. Detaillierte Erläuterungen zur Performance-Messung im Kontext der GIPS- Compliance. Integriert in Kapitel 2 der neuen GIPS. Das bleibt weiterhin bestehen als Quelle detaillierter Erläuterungen. the Use of Carve-Out Behandlung der Carve-Out-Portfolios bei der Präsentation der Performance. Konkretisierung der Behandlung der Carve-Outs für Perioden vor und nach Zusätzliche Disclosure-Anforderungen. Integriert in Kapitel 3-5 der neuen GIPS. Das bleibt weiterhin bestehen als Quelle detaillierter Erläuterungen. 5

6 Richtlinie Datum der Inkraftsetzung Gegenstand der Richtlinie Hauptmerkmale Status in den überarbeiteten GIPS the Use of Leverage and Derivatives Status: Vernehmlassung abgeschlossen Behandlung der Portfolios mit Derivaten und Hebelwirkung. Definiert Richtlinien bzgl. Composite-Bildung sowie Offenlegung für Portfolios mit Derivaten und Hebelwirkung. Wird das GIPS-Regelwerk als ein eigenständiges ergänzen. Enthält Berechnungsbeispiele für diverse Risikokennzahlen. Wrap Fee / Separately Managed Account Performance Status: Vernehmlassung abgeschlossen Behandlung der Portfolios mit Wrap-fee- Gebührenmodellen (relevant für den US Markt). Definiert Richtlinien für Wrap-fee-Portfolios in Bezug auf die Performance-Berechnung und Offenlegung (analog wie für Portfolios mit den Bundled-Fees gemäss den GIPS Fees Provisions). Wird das GIPS- Regelwerk als ein eigenständiges ergänzen. Definiert Richtlinien in Bezug auf die dem historischen Performance-Track-Record der SMA-Portfolios zugrundeliegenden Daten. Portfolio Recordkeeping Requirements Status: Vernehmlassung abgeschlossen Aufbewahrung der Portfolio-Daten. Setzt Richtlinien in Bezug auf die Aufbewahrung und Archivierung der zugrundeliegenden Portfolio-Daten. Wird das GIPS- Regelwerk als ein eigenständiges ergänzen. Error Correction Status: Vernehmlassung abgeschlossen Behandlung/Korrektur der Fehler in Performance-Präsentationen. Definiert Anforderungen in Bezug auf die Korrektur der Fehler in den zugrundeliegenden Daten sowie Offenlegungspflichten. Wird das GIPS- Regelwerk als ein eigenständiges ergänzen. Verifier Independence Status: Vernehmlassung abgeschlossen Problematik der Unabhängigkeit des Verifizierers. Setzt Kriterien für erlaubte Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem GIPS-Verifikationsmandat. Wird das GIPS- Regelwerk als ein eigenständiges ergänzen. Gibt Beispiele der möglichen Unabhängigkeitskonflikte. 6

7 Hauptveränderungen infolge der überarbeiteten GIPS Die neuen GIPS führen sowohl einige wichtige Änderungen zu den bestehenden Richtlinien als auch neue Bestimmungen ein. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Änderungen erwähnen. Zu beachten ist, dass hier nur Änderungen behandelt werden, welche nicht bereits in anderen s eingeführt wurden (z.b. Fees Provisions). Kommunikation mit potentiellen Kunden Die überarbeiteten GIPS enthalten einige wichtige Klarstellungen betreffend der Abgabe von mit den GIPS in Übereinstimmung stehender Information an potentielle Kunden. Firmen müssen allen potentiellen Kunden auf Anfrage eine GIPS-konforme Präsentation zur Verfügung stellen, d.h. Firmen können nicht auswählen, wem sie GIPS-konforme Information präsentieren und wem nicht. Auf jeden Fall muss eine Liste und Beschreibung der Composites auf Anfrage sämtlichen potentiellen Kunden abgegeben werden. Zusätzlich müssen die Firmen in der Lage sein, eine GIPS-konforme Präsentation für jeden Composite der Firma bereitstellen zu können. Die Firmen können selbstverständlich potentiellen Kunden auch weitergehende Informationen zusätzlich zu einer GIPS-konformen Präsentation zeigen. Da die GIPS explizit festhalten, dass diese Informationspflicht für potentielle Kunden besteht, kann daraus geschlossen werden, dass Firmen, die in Übereinstimmung mit den GIPS stehen, nicht dazu verpflichtet sind, ihre GIPS-konformen Präsentationen beliebigen Drittparteien zur Verfügung zu stellen (z.b. Konkurrenten, Analysten, etc.). Eine weitere neue Empfehlung der überarbeiteten GIPS ist, dass Firmen gegenüber potentiellen Kunden, deren Portfolio-Assets kleiner sind als die Mindestportfoliogrösse für die Zuweisung zu einem Composite, nicht mit diesem Composite werben dürfen (die Idee dahinter ist, dass ein solcher Kunde nicht in der Lage wäre, die Composite-Rendite zu erzielen, weil sein Portfolio für dieses Composite zu klein ist). Interne Dokumentation der Compliance Firmen müssen die Grundsätze und Abläufe, welche für die Sicherstellung der GIPS-Compliance notwendig sind, schriftlich dokumentieren. Die zentrale Bedeutung institutionalisierter Prozesse und Strukturen für die Gewährleistung der GIPS-Compliance (z.b. betreffend Aufbau einer internen GIPS-Compliance-Stelle) wird mit dieser Regelung zusätzlich bekräftigt. Die Kunden von PricewaterhouseCoopers konnten bei dieser herausfordernden Aufgabe bereits von unserer Unterstützung profitieren, z.b. durch Vorlagen eines GIPS- Handbuches oder bei der Erarbeitung und Umsetzung eines GIPS-Compliance-Kontrollplans, etc. Historischer Performance Track Record Als Resultat der Konvergenz lokaler Standards zu den GIPS, ist es einer Firma, die zuvor mit einer Country Version der GIPS (CVG) in Übereinstimmung war, nicht erlaubt, den vormals ausgewiesenen CVG-konformen Performance Track Record zu eliminieren. Die GIPS-Standards verlangen den Ausweis eines fünfjährigen Track Records, welcher fortlaufend auf zehn Jahre «ausgebaut» werden muss. 7

8 Definition der Firma Die Definition der Firma nach folgenden Kriterien ist nicht mehr erlaubt: Die Definition der Firma alleine aufgrund der formellen Rechtspersönlichkeit ohne die Berücksichtigung der Investment- und Marketing-Aktivitäten (z.b. Bank X gründet für die Niederlassungen in Zürich und Genf aufgrund ihrer eigenständigen Rechtspersönlichkeit zwei GIPS-Firmen, die jedoch beide demselben Marktauftritt und Anlageprozess unterliegen). Referenzwährung des verwalteten Vermögens. Dies ist eine wesentliche Änderung zum the Definition of the Firm (in Kraft seit dem 1. April 2002), wo die zwei erwähnten Optionen erlaubt waren. Gemäss der neuen Regel kann die Firma im Sinne von GIPS nur definiert werden als eine Firma, Niederlassung oder Division, die in der Öffentlichkeit als eigenständige Geschäftseinheit auftritt: «the firm can only be defined as an investment firm, subsidiary, or division held out to clients or potential clients as a distinct business entity». Laut dem GIPS-Glossar (Anhang E der überarbeiteten GIPS) impliziert der Ausdruck «distinct business entity» eine Einheit, Division, Abteilung oder Niederlassung, welche organisatorisch und funktional von anderen Einheiten der Unternehmung abgetrennt ist, die Verwaltungsvollmacht über die verwalteten Assets hat sowie über Autonomie bezüglich des Investment-Entscheidungsprozesses verfügt. Mögliche Kriterien diesbezüglich sind: rechtlich selbständige Einheit (legal entity), Spezialisierung auf einem bestimmten Markt- oder Kundentyp (z.b. institutionelle, Privat- oder Retailkunden, etc.) ein eigener Investment-Prozess. Das IPC betont, dass in den meisten Fällen die Änderung der Anforderung zur Firmen-Definition keinen Einfluss auf die bestehenden GIPS-Firmen haben sollte. Die Änderung unterstreicht aber, dass das Wesentliche bei der Firmendefinition das Auftreten der Firma gegenüber Investoren ist. Accrual Accounting für Dividenden Die Anforderung zur Anwendung des Accrual Accounting in Bezug auf Dividenden (Verbuchung per Ex-Dividend-Datum) ist in den Standards neu nur als Empfehlung enthalten. Als die GIPS 1999 verabschiedet wurden, ging man davon aus, dass mit der technologischen Entwicklung im Bereich IT diese Anforderung bis spätestens 2005 umgesetzt werden könnte. Die Industrie hat sich in dieser Hinsicht nicht wie erwartet entwickelt und benötigt mehr Zeit, diese Anforderungen zu erfüllen. Wie auch andere Empfehlungen, kann aber das Accrual Accounting für Dividenden zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Anforderung der GIPS werden. Grundsätze der Verbuchung von Transaktionen Die Anforderung zur Anwendung des Handelstag-Prinzips wird in den überarbeiteten GIPS geklärt. Seit dem müssen die Aktiven bzw. Verbindlichkeiten am Datum der Transaktion verbucht werden. In der Schweiz und einigen europäischen Ländern wird oft das sogenannte «Buchungstag-Prinzip» angewendet, d.h. die Transaktionen werden aus Gründen der verzögerten Datenverarbeitung erst mit zwei bis drei Tagen Verspätung zum Handelstag verbucht. Die GIPS halten nun fest, dass die Verbuchung der Aktiven bzw. Verbindlichkeiten innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Tagen nach der Transaktion (d.h. Trade Date, T+1, T+2 oder T+3) das Handelstag-Prinzip erfüllt. 8

9 Portfolio Valuation Für Perioden ab dem 1. Januar 2010 gilt als neue Anforderung, dass die Portfolios jeweils per Ende des Kalendermonats/letzten Handelstag des Monats bewertet werden müssen. Performance-Berechnung Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag, hat das IPC die zukünftige Anforderung betreffend die Portfolio-Performance-Berechnung etwas gelockert. Die Portfolio-Bewertung muss ab dem zum Zeitpunkt jedes grossen externen Cash Flows erfolgen. Diese neue Regel stellt einen Kompromiss dar, zwischen dem angestrebten Ziel, die echte zeitgewichtete (Time-Weighted) Performance-Berechnungsmethode (TWR) einzuführen und der Machbarkeit deren Umsetzung in der Vermögensverwaltungsbranche. Laut dem 2004 Global Investment Performance Survey von PricewaterhouseCoopers waren 80% der Teilnehmer der Ansicht, dass die Portfolio-Returns auf täglicher Basis berechnet werden sollten, aber nur 35% wendeten die echte TWR-Methode bereits an. Wie diese zukünftige Anforderung effektiv implementiert werden soll, ist zur Zeit noch eine unbeantwortete Frage. Wir gehen jedoch aus folgenden Gründen davon aus, dass die meisten Investment Manager ab dem trotzdem zum Zeitpunkt eines jeden externen Cash Flows und nicht nur bei grossen Cash Flows, wie in den überarbeiteten GIPS vorgeschlagen, die Performance-Berechnung mittels der echten TWR-Methode anwenden müssen, denn: Die meisten IT-Systeme können in der Regel eine bestimmte Performance- Berechnungsmethode nur konsistent für alle Portfolios anwenden. Die Systeme so zu konfigurieren, dass nur grosse Cash Flows berücksichtigt werden, würde die Einführung komplexer zusätzlicher Parameter erfordern, bspw. herausfiltern von solchen grossen Cash Flows durch einen IT-unterstützten Prozess. Würde dies manuell erfolgen, wäre ein signifikanter Administrations- und Kontrollaufwand nötig, welcher aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht mehr gerechtfertigt werden könnte. Die Definition eines «grossen externen Cash Flows» im GIPS Glossar ist ziemlich vage («The Standards do not contain a specified amount of cash or percentage that is considered to be a large external cash flow. Instead, firms must define the composite specific size (amount or percentage) that constitutes a large cash flow».). Es dürfte ziemlich schwierig sein, diese Definition in der Praxis zu implementieren, da die IT-Systeme nicht nur grosse Cash Flows eruieren, sondern auch die einzelnen Porfolios je nach der Composite-Zugehörigkeit differenziert behandeln müssten. Carve-Outs Die wichtigste Anforderung, wonach Carve-Outs als eigenständige Portfolios mit eigener Liquidität verwaltet werden müssen, ist vom auf den verschoben worden. Das IPC hat dieser Terminverschiebung zugestimmt, weil eine Implementierung aufgrund eines (zu) hohen Aufwandes für die betroffenen Firmen vor 2010 nicht realistisch ist. Diese Änderung ist nun auch im the Use of Carve-Outs reflektiert. 9

10 Nicht gebührenpflichtige Portfolios Die bestehenden Anforderungen halten fest, dass im Falle von gebührenfreien Portfolios in einem Composite, der Anteil dieser Portfolios am Compositevermögen ausgewiesen wird. Die überarbeiteten GIPS verdeutlichen darüber hinaus, dass ein Portfolio, für welches eine minimale Management Fee verlangt wird, die zur Deckung der Betriebs- oder Transaktionskosten dient und nicht repräsentativ ist für eine normale Management Fee, von der Firma als gebührenfreies Portfolio betrachtet werden sollte. Composite-Dispersion Falls das Composite während des ganzen Jahres weniger als 5 Portfolios enthält, ist die Präsentation eines jährlichen Dispersionsmasses nicht erforderlich. Die Firmen müssen offenlegen, welches Dispersionsmass präsentiert wird. Disclosures Die folgenden wichtigsten Änderungen in Bezug auf Disclosures werden eingeführt: Firmen müssen eine Beschreibung der Anlagestrategie und -ziele des Composites offenlegen. Zusätzlich muss bei einer allfälligen Redefinition eines Composites das Datum und die Art der Änderung offengelegt werden. Änderungen der Composite-Definition dürfen nicht retroaktiv angewendet werden. Grundsätzlich waren diese Offenlegungspflichten schon im Guidance Statement on the Composite Definition enthalten und erscheinen als selbstverständlich. Firmen müssen offenlegen, dass eine Beschreibung der Berechnungsmethoden und Bewertungsquellen (für Portfolios, Composites und Benchmarks) auf Anfrage erhältlich ist. In der Schweiz haben bereits die meisten Institute, welche in Übereinstimmung mit den Standards sind, die Berechnungsmethoden freiwillig offengelegt. Die Erfüllung dieser Anforderung sollte daher kein Problem darstellen. Firmen müssen eine Standard-Gebührentabelle offenlegen, welche für die jeweilige Composite-Präsentation relevant ist. Diese Anforderung galt schon unter den SPPS. Wichtig dabei ist, dass unter den GIPS im Falle einer Fundof-Funds-Struktur mit verschiedenen Gebühren-Stufen, nur die Gebührentabelle des Fund-of-Funds-Managers offen gelegt werden muss (und nicht diejenige der zugrundeliegenden Funds). Firmen können jetzt selbst entscheiden, ob sie die Total Assets der Firma oder nur den Anteil des Composite-Vermögens an den Total Assets der Firma präsentieren wollen. Der Grund hierfür ist, dass beide Werte leicht von den in der Composite-Präsentation enthaltenen Informationen abgeleitet werden können. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Composite-Präsentationen zu ändern, falls weiterhin beide Werte ausgewiesen werden wollen. Falls ein Composite weniger als 5 Portfolios enthält, ist der Ausweis der genauen Anzahl der enthaltenen Portfolios nicht mehr erforderlich. Stattdessen kann zum Beispiel in einer Fussnote angegeben werden, dass für ein bestimmtes Jahr in einem Composite weniger als 5 Portfolios enthalten waren. Im the Definition of the Firm war bereits die Anforderung enthalten, dass die Performance-Historie und die durch einen dritten Vermögensverwalter (Sub-Advisor)verwalteten Vermögen in die Firma eingeschlossen werden müssen, falls die Firma über die Vollmacht bzgl. der Auswahl und Entlassung dieses externen Vermögensverwalters verfügt. Die Offenlegung des Einsatzes von Sub-Advisors war bislang nur empfohlen und 10

11 ist nun zur Anforderung geworden. Genauer bedeutet dies, dass Firmen, die externe Manager für ihre Anlageprodukte einsetzen und über diese eine sogenannte «hire-and-fire»-macht ausüben, die Performance dieser «outgesourcten» Portfolios in ihrem GIPS-konformen Universum einschliessen und diese Tatsache in den Composite-Präsentationen offenlegen müssen. Die Anforderung den prozentualen Anteil der Anlagen eines Composites offenzulegen, die in Länder oder Regionen ausserhalb des Benchmarks investiert sind, wurde gestrichen. Mehrere wichtige neue Offenlegungspflichten bezüglich Bundled Fees wurden von den GIPS Fees Provisions in die überarbeiteten GIPS integriert. Verifikation Entgegen des ursprünglichen Vorschlages, ab 2010 die Verifikation durch eine unabhängige Drittpartei als obligatorisch zu erklären, bleibt die Verifikation in den überarbeiteten GIPS weiterhin freiwillig, wird aber ausdrücklich empfohlen. Es wird erwartet, dass diese Empfehlung zu einem späteren Zeitpunkt in eine Anforderung umgewandelt wird. Der im Jahre 2004 unter 14 Country-Sponsoren durchgeführte IPC-Survey zeigte, dass in 12 von den 14 Ländern über 75% der mit den Standards in Übereinstimmung stehenden Firmen durch eine unabhängige Drittpartei verifiziert waren. Gemäss dem 2003 Swiss Investment Performance Survey von PricewaterhouseCoopers lassen sich praktisch alle Vermögensverwalter in der Schweiz, welche die Übereinstimmung mit SPPS/GIPS erklären, freiwillig durch eine unabhängige Drittpartei verifizieren. GIPS-Glossar Eine weitere nützliche Besonderheit der überarbeiteten GIPS ist das GIPS- Glossar (Anhang E), welches genauere Definitionen und weitere Erläuterungen zu einigen wichtigen im GIPS-Regelwerk verwendeten Ausdrücken enthält. Liste aller Composites Die überarbeiteten GIPS enthalten neu ein Beispiel für eine Liste aller Composites. Die Volltext-Version der überarbeiteten GIPS sowie relevante Q&As sind auf der Website des CFA Institute erhältlich. ( standards/pps/gips_redraft_2005.html). Das neue GIPS-Ausbildungsprogramm für Performance-Spezialisten Das CFA Institute führt eine neues GIPS-Ausbildungsprogramm mit Zertifikat für Investment Performance-Spezialisten ein. Diese Prüfung ist unabhängig vom CFA-Programm und wurde speziell zur Ausbildung von hochqualifizierten, ethisch bewanderten Performance-Spezialisten geschaffen, welche die Bedürfnisse der Industrie zu befriedigen vermögen sollen. Die Ausbildung beinhaltet einen online-lehrplan, welcher Berufsethik, GIPS, Performance-Messung, -Analyse und -Attribution abdeckt. Eine Computer-basierte Prüfung zur Erlangung des Zertifikats wird voraussichtlich im Jahr 2006 eingeführt. 11

12 Events im Bereich Investment Performance GIPS Seminare der Schweizerischen Bankiervereinigung 10. Mai 2005 in Genf 12. Mai 2005 in Zürich Weitere Details auf der folgenden Webseite: Annual European Performance Measurement Attribution & Risk Forum Mai 2005 in Zürich Weitere Details und Anmeldung auf der folgenden Webseite: IPC conference call meeting 28. Juni 2005 Dieser Conference Call ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Weitere Details und Anmeldung auf der folgenden Webseite: CFA and GIPS are trademarks owned by CFA Institute. 12

13 Für Ihre Fragen im Bereich Investment Performance kontaktieren Sie: Zürich PricewaterhouseCoopers AG Dimitri Senik, CFA Stampfenbachstrasse Zürich Tel Genève PricewaterhouseCoopers AG Jean-Sébastien Lassonde, CFA Avenue Giuseppe-Motta Genève 2 Tel jean-sebastien.lassonde@ch.pwc.com 2005 PricewaterhouseCoopers AG/SA. All rights reserved. PricewaterhouseCoopers AG/SA refers to the Swiss firm of PricewaterhouseCoopers AG/SA and the other member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. 13

GIPS 2010: Besondere Aspekte I

GIPS 2010: Besondere Aspekte I GIPS 2010: Besondere Aspekte I Dimitri Senik PricewaterhouseCoopers GIPS Aperitif der Schweizerischen Bankiervereinigung 15. April 2010 Agenda Input-Daten und Portfolio-Bewertung Performance-Berechnung

Mehr

Investment Performance. Update März 2004. Sonderausgabe Überarbeitung der GIPS Standards Gold GIPS

Investment Performance. Update März 2004. Sonderausgabe Überarbeitung der GIPS Standards Gold GIPS Investment Performance Update März 2004 Sonderausgabe Überarbeitung der GIPS Standards Gold GIPS In dieser Ausgabe: 2 Der Entwurf der Gold GIPS 7 GIPS Richtlinien zur Behandlung von Anlagen in Immobilien

Mehr

GIPS 2010: Besondere Aspekte II

GIPS 2010: Besondere Aspekte II GIPS 2010: Besondere Aspekte II Susanne Klemm, Ernst & Young GIPS Aperitif der Schweizerischen Bankiervereinigung Zürich, 15.4.2010 Agenda Neuerungen in den GIPS 2010 bezüglich: 1. Presentation & Reporting

Mehr

Investment Performance. Newsletter 1/2002. Neue GIPS-Guidance- Statements. 2 Übersicht der GIPS-Richtlinien in 2002

Investment Performance. Newsletter 1/2002. Neue GIPS-Guidance- Statements. 2 Übersicht der GIPS-Richtlinien in 2002 Investment Performance Newsletter 1/2002 Neue GIPS-Guidance- Statements 2 Übersicht der GIPS-Richtlinien in 2002 5 Zusammenfassung der Guidance Statements Neue Richtlinien und Interpretationen der Global

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Bericht aus dem GIPS Interpretations Subcommittee

Bericht aus dem GIPS Interpretations Subcommittee Bericht aus dem GIPS Interpretations Subcommittee Dimitri Senik, CFA GIPS Aperitif der SBVg 15. November 2007 Inhalt Aktivitäten im GIPS Interpretations Subcommittee Projekt einer GIPS Guidance für Hedge

Mehr

Nachricht der Kundenbetreuung

Nachricht der Kundenbetreuung Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November

Mehr

GAMSC GIPS-Tag. Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse einer BVI-Umfrage

GAMSC GIPS-Tag. Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse einer BVI-Umfrage GAMSC GIPS-Tag Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse einer BVI-Umfrage Frankfurt, 20. Januar 2009 1 BVI-Umfrage zur GIPS -Nutzung Befragt wurden 71 Investment-Gesellschaften

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

Investment Performance. Newsletter 1/2003. Neue GIPS Guidance Statements. 2 Neue Richtlinien der Global Investment Performance Standards (GIPS)

Investment Performance. Newsletter 1/2003. Neue GIPS Guidance Statements. 2 Neue Richtlinien der Global Investment Performance Standards (GIPS) Investment Performance Newsletter 1/2003 Neue GIPS Guidance Statements 2 Neue Richtlinien der Global Investment Performance Standards (GIPS) 4 Zusammenfassung der Guidance Statements 1 Neue Richtlinien

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Avira Server Security Produktupdates. Best Practice

Avira Server Security Produktupdates. Best Practice Avira Server Security Produktupdates Best Practice Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Avira Server Security?... 3 2. Wo kann Avira Server Security sonst gefunden werden?... 3 3. Was ist der Unterschied zwischen

Mehr

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Dr. Thomas König Chief Executive Officer Sydbank (Schweiz) AG Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Und willkommen in einer Welt besonderer Kompetenzen und erstklassiger Beratung mit nur einem Ziel:

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Agile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum

Agile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum C A R L V O N O S S I E T Z K Y Agile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum Johannes Diemke Vortrag im Rahmen der Projektgruppe Oldenburger Robot Soccer Team im Wintersemester 2009/2010 Was

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht Oktober 2011 1 ekvdialog ekvdialog ermöglicht Ihnen eine komfortable Abwicklung aller Kostenvoranschläge (= KV) im Hilfsmittelumfeld. Mit

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

Persönliches Adressbuch

Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN

Mehr

Outsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing

Outsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing Outsourcing und Offshoring Comelio und Offshoring/Outsourcing INHALT Outsourcing und Offshoring... 3 Comelio und Offshoring/Outsourcing... 4 Beauftragungsmodelle... 4 Projektleitung vor Ort und Software-Entwicklung

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Lizenzierung von System Center 2012

Lizenzierung von System Center 2012 Lizenzierung von System Center 2012 Mit den Microsoft System Center-Produkten lassen sich Endgeräte wie Server, Clients und mobile Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen verwalten. Verwalten im

Mehr

NUTZUNG VON GIPS VON DEUTSCHEN ASSET MANAGEMENT GESELLSCHAFTEN ERGEBNISSE DER BVI UMFRAGE 2013 7. GIPS-TAG AM 12. MÄRZ 2013 IN FRANKFURT AM MAIN

NUTZUNG VON GIPS VON DEUTSCHEN ASSET MANAGEMENT GESELLSCHAFTEN ERGEBNISSE DER BVI UMFRAGE 2013 7. GIPS-TAG AM 12. MÄRZ 2013 IN FRANKFURT AM MAIN NUTZUNG VON GIPS VON DEUTSCHEN ASSET MANAGEMENT GESELLSCHAFTEN ERGEBNISSE DER BVI UMFRAGE 2013 7. GIPS-TAG AM 12. MÄRZ 2013 IN FRANKFURT AM MAIN BVI UMFRAGE ZUR GIPS-NUTZUNG Fragebogen wurde gegenüber

Mehr

Leitfaden zu Jameica Hibiscus

Leitfaden zu Jameica Hibiscus Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

Die Global Investment Performance Standards (GIPS )

Die Global Investment Performance Standards (GIPS ) Die Global Investment Performance Standards (GIPS ) 1. Seminar der Liechtensteiner GIPS Experten in Vaduz 21. November 2006 Susanne Klemm Inhalt 1. Überblick, Historie und Ziele der GIPS 2. Neuerungen

Mehr

ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016

ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016 ecco Kundensupport zur Normenrevision ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 11.01.2016 Agenda 1 Neuen Versionen der ISO-Normen für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme 2 Weiterentwicklung angehen und nutzen

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge

Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten Die Pilotphase erstreckte sich über sechs Meilensteine im Zeitraum August 2011 bis zur EMAW- Folgeversion 2.06 im August 2013. Zunächst einmal musste ein grundsätzliches Verständnis für das Verfahren geschaffen

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2

Mehr

Hilfen zum Twitter-Hashtag-Marketing!

Hilfen zum Twitter-Hashtag-Marketing! Hilfen zum Twitter-Hashtag-Marketing! Quelle: www.rohinie.eu Hilfen zum Twitter Hashtag Marketing Als Antwort auf Twitter-Tags, Schlüsselwörter und Kategorien sind Hashtags Begriffe für die Klassifizierung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Anwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma:

Anwendungsbeispiele. Neuerungen in den E-Mails. Webling ist ein Produkt der Firma: Anwendungsbeispiele Neuerungen in den E-Mails Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Neuerungen in den E- Mails 2 Was gibt es neues? 3 E- Mail Designs 4 Bilder in E- Mails einfügen 1 Neuerungen

Mehr

Corporate Actions in epoca

Corporate Actions in epoca in epoca Einführung Die können in Bezug auf die Buchhaltung zu den komplexesten und anspruchsvollsten Transaktionen gehören. Sie können den Transfer eines Teils oder des ganzen Buchwerts einer Position

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Einheitlich für alle Notare bietet XNotar vor allem die folgenden Optionen:

Einheitlich für alle Notare bietet XNotar vor allem die folgenden Optionen: Individuelle Konfiguration der ELRV-Programme XNotar, SigNotar und EGVP bieten eine stetig wachsende Zahl von Optionen. Häufig lohnt es sich, die Einstellungen einmal systematisch durchzugehen, um die

Mehr

SOL-IT insurancecube. Verwalten. Verbinden. Überblicken.

SOL-IT insurancecube. Verwalten. Verbinden. Überblicken. SOL-IT insurancecube. Verwalten. Verbinden. Überblicken. Mit dem SOL-IT insurancecube behalten Sie und Ihre Mitarbeiter die Übersicht über Mandaten, Polizzen und Schadensfälle. Durch unser Dokumentenmanagement

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

5. GAMSC GIPS-Tag Frankfurt am Main, 12. Mai 2011 Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse der BVI-Umfrage 2011

5. GAMSC GIPS-Tag Frankfurt am Main, 12. Mai 2011 Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse der BVI-Umfrage 2011 5. GAMSC GIPS-Tag Frankfurt am Main, 12. Mai 2011 Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse der BVI-Umfrage 2011 Dr. Carsten Lüders Direktor BVI Bundesverband Investment

Mehr

Anleitung E-Mail - Archivierung

Anleitung E-Mail - Archivierung Anleitung E-Mail - Archivierung Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

So die eigene WEB-Seite von Pinterest verifizieren lassen!

So die eigene WEB-Seite von Pinterest verifizieren lassen! So die eigene WEB-Seite von Pinterest verifizieren lassen! Quelle: www.rohinie.eu Die eigene Seite auf Pinterest verifizieren Es ist offiziell. Vielleicht haben auch Sie in den vergangenen Wochen die Informationen

Mehr

Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen

Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen Business Objects Arbeitskreis 2015 Aufbau einer BI-Strategie Referent Stefan Weber, ZIS Verkehrsbetriebe Zürich 15.09.2015 Hotel UTO KULM Thema Um was geht es! C1: Aufbau

Mehr

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...

Mehr

GIPS-TAG 2014 Geplantes Guidance Statement on Overlay Assets - Erläuterungen zum Ziel und Vorstellung des aktuellen Diskussionsstands

GIPS-TAG 2014 Geplantes Guidance Statement on Overlay Assets - Erläuterungen zum Ziel und Vorstellung des aktuellen Diskussionsstands GIPS-TAG 2014 Geplantes Guidance Statement on Overlay Assets - Erläuterungen zum Ziel und Vorstellung des aktuellen Diskussionsstands Hans G. Pieper DPG Deutsche Performancemessungs-Gesellschaft für Wertpapierportfolios

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

ISAP Kundencenter. Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter. 1992 2014 ISAP AG. All rights reserved.

ISAP Kundencenter. Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter. 1992 2014 ISAP AG. All rights reserved. ISAP Kundencenter Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter. 1992 2014 ISAP AG. All rights reserved. ISAP Kundencenter Im Rahmen unseres Supports möchten wir Ihnen über unterschiedliche

Mehr

Update-Anleitung für SFirm 3.1

Update-Anleitung für SFirm 3.1 Update-Anleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett

Mehr

Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM APPs und Add-Ins

Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM APPs und Add-Ins Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud EASY-PM APPs und Add-Ins 1 Microsoft Office Microsoft Office ist der Standard für Bürosoftware. Mit den EASY-PM APP's können Sie direkt aus Ihren Office-

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Der beste Plan für Office 365 Archivierung.

Der beste Plan für Office 365 Archivierung. Der beste Plan für Office 365 Archivierung. Der Einsatz einer externen Archivierungslösung wie Retain bietet Office 365 Kunden unabhängig vom Lizenzierungsplan viele Vorteile. Einsatzszenarien von Retain:

Mehr

BUSINESSPLAN ASPEKTE UND BERECHNUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDUNGSVORHABEN. RKW Bremen GmbH

BUSINESSPLAN ASPEKTE UND BERECHNUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDUNGSVORHABEN. RKW Bremen GmbH BUSINESSPLAN ASPEKTE UND BERECHNUNGEN FÜR EXISTENZGRÜNDUNGSVORHABEN INHALTE EINES BUSINESSPLANS Jede Gründung benötigt neben einer erfolgversprechenden Geschäftsidee einen Plan, wie die Idee in die Tat

Mehr

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, des ECHA News Alert vom 13. Februar 2009. Hier werden in knapper Form

Mehr

MESONIC WINLine Jahreswechsel. Umstellung des Wirtschaftsjahres SMC IT AG

MESONIC WINLine Jahreswechsel. Umstellung des Wirtschaftsjahres SMC IT AG MESONIC WINLine Jahreswechsel Umstellung des Wirtschaftsjahres und SMC MESONIC.Connect SMC IT AG Meraner Str. 43 86165 Augsburg Fon 0821 720 620 Fax 0821 720 6262 smc it.de info@smc it.de Geschäftsstelle

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Der -Online- Ausbilderkurs

Der -Online- Ausbilderkurs Der -Online- Ausbilderkurs Machen Sie Ihren Ausbilderschein mit 70% weniger Zeitaufwand Flexibel & mit 70% Zeitersparnis zu Ihrem Ausbilderschein Mit Videos auf Ihre Ausbilderprüfung (IHK) vorbereiten

Mehr

Mit den neuen Lexis Diligence Funktionen werden Ihre Due Diligence- Überprüfungen jetzt noch effizienter.

Mit den neuen Lexis Diligence Funktionen werden Ihre Due Diligence- Überprüfungen jetzt noch effizienter. Mit den neuen Lexis Diligence Funktionen werden Ihre Due Diligence- Überprüfungen jetzt noch effizienter. Durch die neuesten Erweiterungen von Lexis Diligence haben Sie nun die Möglichkeit, maßgeschneiderte

Mehr

Google Analytics einrichten

Google Analytics einrichten Technik Autor: Yves Lüthi 19.10.2011 Google Analytics einrichten Google bietet ein kostenloses Web-Analyse Tool an, das es erlaubt, genaue Statistiken über Ihre Webseite zu erstellen. Damit Sie diesen

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Stellungnahme. E-Government-Standards Seite 1 von 6. Dokument:...eCH-0108. Version:...1.0 ech-kategorie:...standard. Datum der Eingabe:...04.05.

Stellungnahme. E-Government-Standards Seite 1 von 6. Dokument:...eCH-0108. Version:...1.0 ech-kategorie:...standard. Datum der Eingabe:...04.05. E-Government-Standards Seite 1 von 6 Stellungnahme Dokument:...eCH-0108 Version:...1.0 ech-kategorie:...standard Datum der Eingabe:...04.05.2010 Koordinaten Vernehmlassungsteilnehmer/In: Organisation:

Mehr

Projekt. Evaline. Anleitung Stufe Kanton. Anleitung. Massnahmen- & Ressourcenplanung in den Gremien. Version 1.0

Projekt. Evaline. Anleitung Stufe Kanton. Anleitung. Massnahmen- & Ressourcenplanung in den Gremien. Version 1.0 Projekt Evaline Stufe Kanton Massnahmen- & Ressourcenplanung in den Gremien Version 1.0 Jungwacht Blauring Kanton Luzern St. Karliquai 12. 6004 Luzern www.jublaluzern.ch Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Integrierte IT Portfolioplanung

Integrierte IT Portfolioplanung Integrierte Portfolioplanung -en und _e als zwei Seiten einer Medaille Guido Bacharach 1.04.010 Ausgangssituation: Komplexe Umgebungen sportfolio Ausgangssituation: Komplexe Umgebungen portfolio Definition:

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse

Mehr

Änderungen ISO 27001: 2013

Änderungen ISO 27001: 2013 Änderungen ISO 27001: 2013 Loomans & Matz AG August-Horch-Str. 6a, 55129 Mainz Deutschland Tel. +496131-3277 877; www.loomans-matz.de, info@loomans-matz.de Die neue Version ist seit Oktober 2013 verfügbar

Mehr

TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit

TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit TÜV SÜD- geprüfte Kundenzufriedenheit Kriterien zur Zertifizierung Stand: 17.12.07 Seite: 1 von 5 TÜV SÜD Management Service GmbH, 2007 Handelsregister München HRB 105439 Id.-Nr. DE 163924189 HypoVereinsbank

Mehr

HOWTO Update von MRG1 auf MRG2 bei gleichzeitigem Update auf Magento CE 1.4 / Magento EE 1.8

HOWTO Update von MRG1 auf MRG2 bei gleichzeitigem Update auf Magento CE 1.4 / Magento EE 1.8 Update von MRG1 auf MRG2 bei gleichzeitigem Update auf Magento CE 1.4 / Magento EE 1.8 Schritt 1: Altes Modul-Paket vollständig deinstallieren Die neuen MRG-Module sind aus dem Scope local in den Scope

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Dokumentation der Anlageberatung

Dokumentation der Anlageberatung Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Leitfaden zu Starmoney 9.0

Leitfaden zu Starmoney 9.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Anleitung. Verschieben des alten E-Mail-Postfachs (z.b. unter Thunderbird) in den neuen Open Xchange-Account

Anleitung. Verschieben des alten E-Mail-Postfachs (z.b. unter Thunderbird) in den neuen Open Xchange-Account Anleitung Verschieben des alten E-Mail-Postfachs (z.b. unter Thunderbird) in den neuen Open Xchange-Account Am Dienstag, den 25.03.2014 werden alle E-Mail-Accounts vom alten auf den neuen E-Mail-Server

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3

Mehr

Grundfunktionen und Bedienung

Grundfunktionen und Bedienung Kapitel 13 Mit der App Health ist eine neue Anwendung in ios 8 enthalten, die von vorangegangenen Betriebssystemen bislang nicht geboten wurde. Health fungiert dabei als Aggregator für die Daten von Fitness-

Mehr

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Anleitung Konverter Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes: 14.11.2013 Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC. Wichtiger Hinweis: Der Konverter

Mehr