Bundeshaushaltsplan 2017

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1 Bundeshaushaltsplan Einzelplan 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan... 2 Überblick zum Einzelplan... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Sonstige Bewilligungen... 5 Anlage 1 Wirtschaftspläne Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts... 9 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Bundesnachrichtendienst Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der BKM und des Geschäftsbereichs Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten Ausgaben-Tgr. 02 Kulturförderung im Inland Ausgaben-Tgr. 03 Stiftung Preußischer Kulturbesitz Ausgaben-Tgr. 04 Deutsche Nationalbibliothek Ausgaben-Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler Ausgaben-Tgr. 06 Pflege des Geschichtsbewusstseins Ausgaben-Tgr. 07 Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen Ausgaben-Tgr. 09 Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) Anlage 1 Wirtschaftspläne Bundesarchiv Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) Personalhaushalt

2 04 Vorwort Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik; sie trägt dafür die Verantwortung. Die Richtlinien der Bundeskanzlerin sind für die Bundesministerinnen und Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. Die Bundeskanzlerin leitet die Geschäfte der Bundesregierung; sie hat dabei auf die Einheitlichkeit der Geschäftsführung in der Bundesregierung hinzuwirken. Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundeskanzlerin des Bundeskanzleramtes, das der Chef des Bundeskanzleramtes leitet. Das Bundeskanzleramt hat die Bundeskanzlerin über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und die Arbeit in den Bundesministerien zu unterrichten. Es hat die Entscheidungen der Bundeskanzlerin vorzubereiten und auf ihre Durchführung zu achten. Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist es auch, die Arbeiten der Bundesministerien zu koordinieren. Dem Bundeskanzleramt obliegt ferner die Durchführung der Sekretariatsgeschäfte der Bundesregierung. Es ist für die Vorbereitung der Sitzungen des Kabinetts und der Kabinettausschüsse sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zuständig. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, dessen Aufgaben in der Vorbemerkung zu Kapitel 0432 aufgeführt sind, untersteht der Bundeskanzlerin unmittelbar. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien untersteht ebenfalls unmittelbar der Bundeskanzlerin. Sie führt ihre inneren Verwaltungsangelegenheiten selbstständig. Die hierfür benötigten Ausgaben sind bei den Kapiteln 0451 und 0452 veranschlagt. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet. Die hierfür benötigten Ausgaben sind in Kapitel 0413 veranschlagt.

3 - 3 - Überblick zum Einzelplan 04 Überblick zum Einzelplan 04 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe 6 ohne Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu im Haushaltsjahr 2020 bis zu im Haushaltsjahr 2021 bis zu im Haushaltsjahr 2022 bis zu im Haushaltsjahr 2023 bis zu im Haushaltsjahr 2024 bis zu im Haushaltsjahr 2025 bis zu im Haushaltsjahr 2026 bis zu im Haushaltsjahr 2027 bis zu im Haushaltsjahr 2028 bis zu im Haushaltsjahr 2029 bis zu im Haushaltsjahr 2030 bis zu

4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 04 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine -Angaben: Die -Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene nur im Bundeshaushaltsplan abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen mit Stand Juli ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß 5 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Baumaßnahmen im Kapitel Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Gemäß 24 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. Ausnahmen sind gemäß 24 Abs. 3 BHO nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen rechtzeitig fertigzustellen, und aus einer späteren Veranschlagung dem Bund ein Nachteil erwachsen würde. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Fall gesperrt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt gemäß 36 BHO bei Vorliegen der o. g. Unterlagen nach Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Im Bereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind einige Maßnahmen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erst so kurzfristig etatisiert worden, dass entsprechende Unterlagen nicht zeitgerecht erstellt werden konnten. Die Vorhaben sind gleichzeitig von solch herausgehobener Bedeutung, dass eine spätere Veranschlagung nicht geboten erschien. Auf separate Erläuterungen zu den einzelnen Baumaßnahmen, dass die Unterlagen gemäß 24 Abs. 1 BHO nicht vorliegen, kann in solchen Fällen verzichtet werden. Auswirkungen auf die Sperre der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (s. o.) ergeben sich dadurch nicht.

5 - 5 - Sonstige Bewilligungen 0410 Überblick zum Kapitel 0410 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu

6 Sonstige Bewilligungen Reste Einnahmen Übrige Einnahmen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit und Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. 44 BHO gewährt werden. Die Ausgaben dienen der Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE), einschließlich der Förderung der regionalen Vernetzung von Nachhaltigkeitsstrategien. Der RNE wurde 2001 von der Bundesregierung berufen. gruppe 01 Tgr. 01 Stiftung Wissenschaft und Politik (13 225) (12 265) F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

7 - 7 - Sonstige Bewilligungen 0410 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Zuschuss für laufende Zwecke Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Stiftung Wissenschaft und Politik... 99,90 100, aus Kap Tit Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel Die Stiftung Wissenschaft und Politik ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Zweck der Stiftung ist es, im Benehmen mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen auf den Gebieten der Internationalen Politik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Ziel der Politikberatung auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Forschung durchzuführen und in geeigneten Fällen zu veröffentlichen. Der Zuschuss des Bundes deckt die Ausgaben der Stiftung. Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Sonderaufträgen und aus Beiträgen Dritter für Sonderforschungsvorhaben entstehen, sind mit erfasst.

8 0410 Anlage 1 Wirtschaftspläne Anlage zu Kapitel Wirtschaftspläne Zu Tgr. 01 Tit Stiftung Wissenschaft und Politik Wirtschaftsplan Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Finanzierung der Ausgaben Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen Zuwendung des Bundes aus Kap Tit

9 - 9 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts 0411 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 0411 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes (BKAmt) zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den gruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage sind in einem gesonderten ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt sind bei Kapitel 0412 veranschlagt. Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (0413) ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet ( 92 Aufenthaltsgesetz). Zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes gehört der Bundesnachrichtendienst (0414). Überblick zum Kapitel 0411 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert

10 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Reste Einnahmen Übrige Einnahmen Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Epl (-) gruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (54) (54) Vermischte Einnahmen Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Tgr. 57. Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich Bezeichnung Zur Verfügung der Bundeskanzlerin Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.

11 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts 0411 Reste Noch zu Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der Chef des Bundeskanzleramtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des Bundeskanzleramtes für die Bundeskanzlerin wahrnehmen, geleistet werden Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Der bezieht sich nur auf Kap und Besondere Finanzierungsausgaben Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Epl (-) gruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (61 821) (58 731) 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Versorgungsbezüge der Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen Aus dem werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ( 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre ( 6 ParlStG) gewährt. Aus dem werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt Versorgungsbezüge Aus dem werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt Zuführung an die Versorgungsrücklage Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

12 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Reste Noch zu gruppe Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Zuführung an die Versorgungsrücklage Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0413 veranschlagt. F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0413 veranschlagt. F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0413 veranschlagt F Unfallversicherung Bund und Bahn Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0413 veranschlagt. F Gerichts- und ähnliche Kosten F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Bezeichnung 1. Beratung durch Sachverständige Honorarkräfte für publizistische Tätigkeiten Gutachten und Forschungsaufträge Dolmetscherkosten Ausgaben für den Normenkontrollrat Ausgaben für das Beratende Gremium nach BMinG Zusammen

13 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Reste 0411 F Noch zu flexibilisierte Ausgaben Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen Die Ausgaben sind nur für die Kap und 0413 veranschlagt F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Bezeichnung 1. Ausgaben für den Normenkontrollrat Sonstiges Zusammen

14 0412 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Überblick zum Kapitel 0412 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu im Haushaltsjahr 2020 bis zu

15 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 0412 Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, sonstige Entgelte Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Mehreinnahmen aus der Nutzung des Palais Schaumburg in Bonn durch Dritte dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das Palais Schaumburg in Bonn Dritten zur vorübergehenden Nutzung gegen ermäßigtes Entgelt überlassen wird, sofern die Überlassung und/oder Ermäßigung Bundesinteressen dienen. Übrige Einnahmen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung der Bundeskanzlerin zu allgemeinen Zwecken Der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung der Ausgaben nach 19 Satz 1 Nr. 2 des Bundesrechnungshofgesetzes Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich Staatsbesuchen) Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der repräsentativen Aufgaben Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden Kosten für Kolloquien - - -

16 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Reste Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F F Bezüge der Bundeskanzlerin, des Bundesministers für besondere Aufgaben, der Staatsministerin und der Staatsminister Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Folgende Planstellen des Sekretariats des Normenkontrollrates sind in etatisiert: 1 x B 3, 5 x A 15, 5 x A 14, 1 x A 13 h, 1 x A 13 g, 2 x A 9 m F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer F Versorgungsleistungen aufgrund des Rentenangleichungsgesetzes der ehemaligen DDR vom 28. Juni F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung personengebundene Pkw

17 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 0412 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: F Mieten und Pachten F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Aus- und Fortbildung Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F Dienstreisen F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik F Kosten für Ausstellungen F Vermischte Verwaltungsausgaben F Zuweisungen an den Versorgungsfonds F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten F Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T F Erwerb von Fahrzeugen F F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik F Erwerb von Kunstwerken Die veranschlagten Mittel dienen zur Ausstattung von Repräsentationsräumen im Bundeskanzleramt. F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl

18 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Vorbemerkung Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ( 92 bis 94 Aufenthaltsgesetz) ist seit November 2005 organisatorisch beim Bundeskanzleramt mit Sitz in Berlin angebunden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat u. a. die Aufgabe, die Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Migranten zu fördern und insbesondere die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und sozialpolitische Aspekte zu unterstützen sowie für die Weiterentwicklung der Integrationspolitik auch im europäischen Rahmen Anregungen zu geben. Überblick zum Kapitel 0413 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert

19 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 0413 Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Übrige Einnahmen Einnahmen aus Spenden für den Nationalen Aktionsplan Integration Mehreinnahmen aus Spenden für den Nationalen Integrationsplan sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit Sächliche Verwaltungsausgaben Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen aus Veröffentlichungen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden:

20 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Reste Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Unterstützung von Flüchtlingsprojekten Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen F F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Kosten für Studien und Gutachten zu speziellen Fragen der Zuwanderung und Integration in Deutschland F Dienstreisen

21 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 0413 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Nationaler Aktionsplan Integration Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. 44 BHO gewährt werden. F Vermischte Verwaltungsausgaben F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen F Zuweisungen an den Versorgungsfonds F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) gruppe 01 Tgr. 01 Ausgaben für die Geschäftsstelle Integrationsbeirat des Bundes (-) (-) F F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen F Dienstreisen F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - - -

22 0414 Bundesnachrichtendienst Überblick zum Kapitel 0414 Veränderung gegenüber Ausgabereste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Gesamtausgaben davon nicht flexibilisiert

23 Bundesnachrichtendienst 0414 Reste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst Die Ausgaben, soweit sie im Wirtschaftsplan als übertragbar bezeichnet sind, sind übertragbar. 2. Die Mittel werden nach einem gemäß 10 a Abs. 2 BHO gebilligten Wirtschaftsplan bewirtschaftet, dessen Einzelansätze, Planstellen und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich sind

24 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 0431 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den gruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten n ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist bei Kapitel 0432 veranschlagt. Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 0431 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert

25 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA 0431 Reste Einnahmen Übrige Einnahmen Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : gruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (-) (-) Vermischte Einnahmen Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Tgr. 57. Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit und Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF Bezeichnung 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung stellvertretenden Sprecherinnen und Sprecher der Bundesregierung Zusammen Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.

26 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Reste Noch zu Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind nur für das Kap und 0432 veranschlagt Öffentlichkeitsarbeit Einsparungen dienen bis zur Höhe von 300 T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form, insbesondere 1. Internetauftritte der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin, 2. Broschüren, Fach- und Informationsdienste, Dokumentationen, 3. Themenworkshops, Informationsgespräche und sonstige Veranstaltungen mit Journalistinnen und Journalisten, 4. Bewirtungskosten - Auslagen für Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke -, die bei Informationsgesprächen aufkommen, 5. sonstige PR-Maßnahmen, 6. Medienbetreuung bei eingehenden Staatsbesuchen und Reisen der Bundeskanzlerin im In- und Ausland. Im Einzelplan 04 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Fachinformationen Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Mehr wegen Sonderveranschlagung für deutsche G20-Präsidentschaft.

27 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA 0431 Reste Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht gruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (10 130) (9 967) 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen Aus dem werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ( 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre ( 6 ParlStG) gewährt. Aus dem werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt Versorgungsbezüge Aus dem werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt Zuführung an die Versorgungsrücklage Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten

28 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Reste Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Zusammen F Zuführung an die Versorgungsrücklage Die Ausgaben sind nur für das Kap und 0432 veranschlagt. F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften Die Ausgaben sind nur für das Kap und 0432 veranschlagt. F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften Die Ausgaben sind nur für das Kap und 0432 veranschlagt F Unfallversicherung Bund und Bahn Die Ausgaben sind nur für das Kap und 0432 veranschlagt. F Gerichts- und ähnliche Kosten F F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen Die Ausgaben sind nur für das Kap und 0432 veranschlagt F Zuweisungen an den Versorgungsfonds

29 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0432 Vorbemerkung Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu unterrichten. Zu diesem Zweck unterhält es die erforderlichen Verbindungen zu den Nachrichtenträgern des In- und Auslandes. Zu seinen Aufgaben gehört die Erforschung und Darstellung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die politische Arbeit der Bundesregierung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist zuständig für die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert seine ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit und die ressortbezogene Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von allgemein-politischer Bedeutung betreffen. Überblick zum Kapitel 0432 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu... 40

30 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Veröffentlichungen Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Kap Tit und Kap Tit Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden Vermischte Einnahmen Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern, Gebühren und Kosten der Versteigerung) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 3. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Räumlichkeiten im Presse- und Besucherzentrum (PBZ), Reichstagufer 12, zur Information der Presse durch Organe und Organisationen des öffentlichen Lebens gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Übrige Einnahmen Einnahmen aus Zuschüssen der EU Mehreinnahmen sind wegen bindender Vereinbarungen mit der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Die Einnahmen ermöglichen die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission geschlossenen Verwaltungspartnerschaft zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tit

31 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0432 Reste Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden Informationstagungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Informationsfahrten für politisch interessierte Personen Jahre Deutsche Einheit Nachrichtenagenturdienste, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 300 T der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Informationsstrategie der EU Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen nach 44 Abs. 1 BHO geleistet werden. Die Ausgaben dienen der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission geschlossenen Verwaltungspartnerschaft zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Die Ausgaben dienen einer allgemeinen Meinungsforschung als Unterlage für die politische Arbeit der Bundesregierung. Spezifische Meinungsforschung als Grundlage für Einzelaufgaben (auch die der Bundesressorts), insbesondere projektbegleitende Maßnahmen, gehört nicht zu diesen Aufgaben und ist grundsätzlich aus den Ausgaben der entsprechenden zu leisten. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Allgemeine informationspolitische Maßnahmen Verpflichtungsermächtigung... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu T

32 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Reste Informationspolitische Einrichtungen Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO 1. Europa-Union Deutschland e. V... 59,06 100, aus Kap Tit Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V... 85,11 100, aus Kap Tit Gesellschaft für Sicherheitspolitik e. V... 83,10 100, aus Kap Tit Aspen Institute Deutschland e. V aus Kap Tit Zusammen Summe Tit Zu 1.: Die Europa-Union Deutschland e. V. setzt sich für ein friedliches, freiheitliches und föderales Europa ein. Sie fördert den Dialog zwischen Gesellschaft und Politik und informiert die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Europapolitik z. B. in Vortragsveranstaltungen, Diskussionsforen und Seminaren. Zu 2.: Die Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V., Berlin, hat die Aufgabe, das Verständnis für das Atlantische Bündnis durch Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und die Zusammenarbeit zwischen den NATO-Staaten zu fördern. Zu 3.: Die Gesellschaft für Sicherheitspolitik e. V., Bonn, hat die Aufgabe, durch Öffentlichkeitsarbeit, mit Seminaren, Vorträgen und Informationsreisen Ziele deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu vermitteln, dies auch im Hinblick auf die Aufgaben der Europäischen Union und der Vereinten Nationen. Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und (-) Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

33 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0432 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 1. Mehrausgaben für die Bundesbildstelle dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Bezeichnung personengebundene Pkw F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Mieten und Pachten F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Aus- und Fortbildung F Dienstreisen F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik F Vermischte Verwaltungsausgaben Bezeichnung 1. Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht Sonstiges Zusammen F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

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