Bundeshaushaltsplan 2016

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1 Bundeshaushaltsplan Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan... 3 Überblick zum Einzelplan... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Landwirtschaftliche Sozialpolitik Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung Anlage 1 Wirtschaftspläne Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Ausgaben-Tgr. 01 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Ausgaben-Tgr. 02 Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels Ausgaben-Tgr. 03 Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes Anlage 1 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (1095) Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen der Notfallvorsorge Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Ausgaben-Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe Ausgaben-Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung Ausgaben-Tgr. 03 Forschung und Innovation Anlage 1 Wirtschaftspläne Internationale Maßnahmen Sonstige Bewilligungen Anlage 1 Wirtschaftspläne Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Bundesministerium Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Bundessortenamt Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben

2 - 2 - Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) Personalhaushalt

3 - 3 - Vorwort 10 Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt die Regierungsaufgaben auf den Gebieten Ernährung, Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, ländliche Räume sowie gesundheitlicher Verbraucherschutz wahr. Das BMEL wirkt an der Gestaltung der Europäischen Politiken und des Rechtsrahmens für diese Politikbereiche mit. Ziele der Agrarpolitik sind die nachhaltige Entwicklung und Stärkung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, eine leistungsfähige Ernährungswirtschaft und lebensfähige ländliche Räume mit vielfältigen Kulturlandschaften. Die Agrarsozialpolitik trägt zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu bei, den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial abzufedern. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurde 2012 der rechtliche Rahmen für den Erhalt einer eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherung geschaffen. Die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zielt auf eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, vitale ländliche Räume sowie auf die Verbesserung des Küstenschutzes. Sie ist das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz sowie die ländlichen Räume. Außerdem unterstützt das BMEL die Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes bei Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. Diese Mittel sind im Einzelplan 60 veranschlagt. Sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sind Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Dazu werden laufend gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel, Stoffe und Produkte identifiziert und bewertet. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden Vorschriften und Strukturen laufend angepasst. Die Politik des BMEL zielt auf einen wirkungsvollen Vollzug des Lebensmittelrechts und effektive Strukturen der Lebensmittelüberwachung ab. Darüber hinaus ist Ziel der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Vollzugsaufgaben leisten das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Politik des BMEL fördert Verbraucherinformation und -bildung sowie eine bessere Angebotstransparenz im Ernährungsbereich, bei Bedarfsgegenständen und verbrauchernahen Produkten. Das Handlungsfeld Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation des BMEL ist eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe und der Ernährung der Weltbevölkerung verknüpft. Eines der Hauptziele ist, durch eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion die natürlichen Lebensgrundlagen zu schonen. Gleichzeitig sollen Perspektiven für den ländlichen Raum geschaffen werden. Die Sicherheit von Lebensmitteln, die Tiergesundheit und die gesunde Ernährung sind weitere wichtige Forschungsthemen. Hier sind neue Akzentuierungen vorgesehen. Einen Schwerpunkt dabei bilden Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung. Wesentliche internationale Herausforderungen im Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der Ernährung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, die Erhaltung von Biodiversität und die Eindämmung des Klimawandels. Hier handelt das BMEL insbesondere in enger Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisationen. Die vier Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich erarbeiten wissenschaftliche Entscheidungshilfen in der Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst- und Fischereipolitik für das BMEL, haben aber auch gesetzliche Aufgaben. Dazu gehören z. B. Bewertungen und Untersuchungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie epidemiologische Untersuchungen bei Tierseuchenausbrüchen. Das BMEL bewegt sich mit seinen Themen Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz nahe am Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Es steht für Verlässlichkeit, Sicherheit und Transparenz ein. Zur Gliederung des Einzelplans Der Programmhaushalt gliedert sich in sechs Kapitel: 1. Landwirtschaftliche Sozialpolitik, 2. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung, 3. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, 4. Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge, 5. Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation, 6. Internationale Maßnahmen zuzüglich eines Kapitels für sonstige Bewilligungen (1010). Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1011) sowie das Kapitel für das Bundesministerium und Kapitel für die Behörden des Geschäftsbereichs.

4 Überblick zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan 10 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe 6 ohne Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu im Haushaltsjahr 2020 bis zu im Haushaltsjahr 2021 bis zu im Haushaltsjahr 2022 bis zu im Haushaltsjahr 2023 bis zu im Haushaltsjahr 2024 bis zu im Haushaltsjahr 2025 bis zu im Haushaltsjahr 2026 bis zu im Haushaltsjahr 2027 bis zu im Haushaltsjahr 2028 bis zu im Haushaltsjahr 2029 bis zu im Haushaltsjahr 2030 bis zu im Haushaltsjahr 2031 bis zu im Haushaltsjahr 2032 bis zu im Haushaltsjahr 2033 bis zu im Haushaltsjahr 2034 bis zu im Haushaltsjahr 2035 bis zu im Haushaltsjahr 2036 bis zu ab dem Haushaltsjahr 2037 bis zu Lfd. Nr. Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 25. Subventionsbericht (Anlage 1) GA "Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz" nur Teilbeträge der Haushaltsansätze - Mio. Mio. Mio.

5 - 5 - Überblick zum Einzelplan 10 Überblick zum Einzelplan 10 Veränderung gegenüber Ausgabereste Lfd. Nr. Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 25. Subventionsbericht (Anlage 1) Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Mio. Mio. Mio.

6 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 10 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 10 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine -Angaben: Die -Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene nur im Bundeshaushaltsplan abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf gerundet und einzeln bei dem jeweiligen mit Stand Juli ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß 5 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 100 DKK= 13,40644 ; 1 USD = 0,94411 ; 1 CHF = 0,94100 ; 1 GBP = 1,38313 ; 1 AUD = 0,71937.

7 - 7 - Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die landwirtschaftliche Sozialpolitik ist das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Der Bund stellt hierfür finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 3,814 Mrd. zur Verfügung. Davon entfallen 2,170 Mrd. auf die Alterssicherung der Landwirte ( ). Ein weiterer wesentlicher Ausgabeblock ist die landwirtschaftliche Krankenversicherung ( ) mit 1,410 Mrd.. Außerdem werden Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung ( ) zur Entlastung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer gewährt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungsund wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen. Als berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren. Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) ist ein eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Die AdL wurde im Jahr 1957 eingeführt und ist als Teilsicherungssystem konzipiert, da davon ausgegangen wird, dass die Versicherten ihre Altersversorgung individuell durch Altenteilansprüche und/oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge ergänzen. Daneben trägt die AdL auch zur Umsetzung agrarpolitischer Ziele bei, indem beispielsweise die Gewährung von Rentenleistungen stets die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens voraussetzt. Die Rentenleistungen der AdL sind hinsichtlich des Katalogs der Leistungsarten und der Anspruchsvoraussetzungen an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt. Es werden Renten an Versicherte, d. h. Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung sowie Renten an Hinterbliebene geleistet. Die Anzahl der Rentenempfänger betrug im Jahre (Stand: ) rund (davon rund Regelaltersrenten). Seit Einführung der Defizitdeckung des Bundes im Jahre 1995, die den Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht, trägt der Bund die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Im Rahmen dieser Defizitdeckung werden mehr als drei Viertel der Ausgaben finanziert. Die landwirtschaftliche Krankenversicherung besteht seit Der Leistungskatalog unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem der allgemeinen gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings erhalten landwirtschaftliche Unternehmer im Krankheitsfall anstelle von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen Betriebs- und Haushaltshilfe. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft nimmt in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung die Zahl der Rentner bzw. Altenteiler im Verhältnis zu den aktiven Mitgliedern wesentlich schneller zu als in der allgemeinen Krankenversicherung. Die aktiven Mitglieder tragen durch die Übernahme der Verwaltungskosten für die Krankenversicherung der Rentner bzw. Altenteiler sowie durch einen Anteil ihres Beitragsaufkommens zur Finanzierung der Ausgaben für die ältere Generation bei. Damit wird gewährleistet, dass sich die aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung in etwa im gleichen Umfang an den Ausgaben für die nicht mehr aktiven Mitglieder beteiligen wie jene in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung. Für die darüber hinaus gehenden Ausgaben für die Rentner bzw. Altenteiler (mehr als 80 Prozent) kommt der Bund auf. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Die Bundesmittel dienen vorrangig dem Ziel, die strukturwandelbedingten Belastungen der Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung abzumildern. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) ist eine genossenschaftlich organisierte Solidargemeinschaft zur Absicherung berufsbedingter Unfallrisiken. Pflichtversichert sind die land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie alle im Unternehmen - auch nur vorübergehend - beschäftigten Personen. Um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu verbessern, entlastet der Bund seit 1963 die zuschussberechtigten Unternehmer durch freiwillige Zuschüsse zur LUV. Sie ersetzen einen Teil der von den Unternehmern zu tragenden Umlage, reduzieren damit den individuellen Beitrag des Unternehmers und entlasten ihn unmittelbar bei den Betriebskosten. Zuschussberechtigt sind vor allem bodenbewirtschaftende Unternehmer, deren Jahresbeitrag einen jährlich festgelegten Grenzwert (zurzeit 305, Stand, Umlagejahr ) übersteigt.

8 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Überblick zum Kapitel 1001 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon nicht flexibilisiert

9 - 9 - Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001 Reste Einnahmen Übrige Einnahmen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und Ausgaben Die Ausgaben folgender sind gegenseitig deckungsfähig: , , , und Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge, sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt gemäß 78 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1994, BGBl. I S. 1890) den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen der Senkung der Unternehmerbeiträge und damit der kostenmäßigen Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe. Mehr wegen Erhöhung der kostenmäßigen Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe bei den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei Landabgabe (Landabgaberente) Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) - wird älteren Landwirten, die ihre Nutzflächen zur Strukturverbesserung abgeben, eine Landabgaberente gewährt. Die Maßnahme ist für Neubewilligungen bis zum 31. Dezember 1983 befristet. Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten trägt der Bund. Zu den Aufwendungen zählen seit 1995 auch die von der Alterskasse zu tragenden Anteile an den Beiträgen aus Landabgaberente zur sozialen Pflegeversicherung Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte sind dazu bestimmt, die Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der Landwirte und sonstiger Altenteiler gemäß 37 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) (Art. 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zu decken, soweit sie nicht durch Beiträge der Altenteiler aufgebracht werden, abzüglich des Solidarzuschlages nach 38 KVLG 1989.

10 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Reste Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Landund Forstwirtschaft Der Bund trägt die Kosten von ergänzenden Ausgleichsleistungen an ehemalige land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Maßgabe des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660). Außerdem trägt der Bund die hierbei entstehenden Verwaltungskosten. Zuschüsse zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233). Die Voraussetzungen für Neubewilligungen müssen bis zum 31. Dezember 1996 vorgelegen haben. Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und

11 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung 1002 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung ist die Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung ( und ) in Höhe von ca. 82,5 Mio. veranschlagt. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt des Kapitels ist die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ( ). Außerdem ist hier ein Zuschuss an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) ( ) veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Kernanliegen des BMEL sind der Schutz von Gesundheit und Sicherheit im Ernährungsbereich sowie die Produktsicherheit. Diese Ziele werden durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation verfolgt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufgabe, bestehende gesundheitliche Risiken zu bewerten, neue gesundheitliche Risiken im Umfeld von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufzuspüren und Empfehlungen zur Risikobegrenzung zu erarbeiten. Weitere Aufgaben sind die Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, die Zusammenarbeit mit den Stellen der Europäischen Union und die Wahrnehmung der nationaler Referenzlaboratorien. Ziel der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es, im Wege der Projektförderung die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Märkten sowie ihre Kompetenz zu stärken. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung unabhängiger Informationen zu Ernährung und Lebensmitteln sowie zu Sicherheit und Gesundheit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung vermittelt ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und fördert die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch gezielte, wissenschaftlich fundierte und unabhängige Ernährungsinformation und Qualitätssicherung. Überblick zum Kapitel 1002 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu

12 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung Reste Einnahmen Übrige Einnahmen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Erstattung der Verwaltungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Bundesinstitut für Risikobewertung... 95,26 100, aus Kap Tit aus Kap Tit Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel Information der Verbraucherinnen und Verbraucher Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Gefördert werden können Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Er-

13 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung 1002 Reste Noch zu nährungspolitik zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention. Die Projekte und Maßnahmen umfassen insbesondere Fragestellungen zu Ernährung und Lebensmitteln einschließlich der Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse und zu Sicherheit und Gesundheit. In dem sind auch die im Rahmen des nationalen Aktionsplans "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" vorgesehenen Ausgaben veranschlagt. Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Projekte und Maßnahmen. Ausgaben dürfen auch für die fachbezogenen Personal- und Sachaufwendungen der Projektträger geleistet werden. Es sollen in erster Linie unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtete Projekte und Maßnahmen von Einrichtungen der Verbraucherinformation und -vertretung unterstützt werden. Daneben können auch Veranstaltungen oder Materialien gefördert werden, die sich primär an Multiplikatoren richten. Es können zudem eigene Informationsmaßnahmen des Ministeriums finanziert werden. Für Fachinformationen sind T vorgesehen Zuschuss an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V Finanzierungsanteil in Prozent Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß 26 Abs. 3 BHO Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V... 71,65 100, aus Kap Tit Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel Ausgaben für Investitionen Zuschüsse für Investitionen des Bundesinstituts für Risikobewertung Verpflichtungsermächtigung... fällig im Haushaltsjahr 2017 bis zu T Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und

14 1002 Anlage 1 Wirtschaftspläne Anlage zu Kapitel Wirtschaftspläne Zu Tit Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Wirtschaftsplan Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Finanzierung der Ausgaben Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen Zuwendung des Bundes aus Kap Tit

15 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) 1002 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist zum 1. November 2002 als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts durch das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit vom 6. August 2002 (BGBl. I S ff.) errichtet worden. Die Aufgaben des BfR sind u. a.: 1. Wissenschaftliche Bewertung bestehender und das Aufspüren neuer gesundheitlicher Risiken im Umfeld des Verbrauchers sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für die Risikobegrenzung, 2. Risikokommunikation gegenüber der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und anderen beteiligten oder interessierten Kreisen, 3. Aufbau und Betrieb eines Netzwerkes - Koordination des wissenschaftlichen Informationsaustausches, 4. Zusammenarbeit mit Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft. Das BfR ist nationale Kontaktstelle, insbesondere der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), 5. Entwicklung, Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungmethoden zu Tierversuchen (ZEBET), 6. Wahrnehmung der nationaler Referenzlaboratorien. Das BfR hat seinen Sitz in Berlin. Überblick zur Anlage Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu

16 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, sonstige Entgelte Vermischte Einnahmen Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Tgr Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Entgelte für Vorträge, Gutachten und Beratungen im Auftrag Dritter ermäßigt werden, wenn dafür ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Bezeichnung 1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter Einnahmen aus dem Verkauf von Tieren und Referenzmaterial Sonstiges Zusammen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Einnahmen aus Versuchseinrichtungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Dung an öffentliche Einrichtungen kostenlos abgegeben wird Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Übrige Einnahmen Erstattung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Bezeichnung Berechnung der Erstattung: Gesamtausgaben davon ab: Eigene Einnahmen Zusammen Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstattet nach Art. 1, 9 des Gesetzes zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit aus seinem Epl. 10, Kap Tit und Tit , die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Verwaltungs- und Investitionsausgaben.

17 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) 1002 Reste Erstattungen von Verwaltungskosten Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Tgr. 02. Bezeichnung Gemeinkostenzuschlag bei Aufträgen der EU für Forschungs-, Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsarbeiten Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit , und Ausgenommen ist Tgr. 02. Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Die Erläuterungen sind verbindlich Zur Verfügung des Präsidenten. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.

18 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) Reste Öffentlichkeitsarbeit Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Die Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand der Veröffentlichungen sind aus dem Ansatz zu leisten Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: gruppe 02 Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (2 832) (1 548) 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden n geleistet werden: und Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die Ausgaben werden für die Herstellung diagnostischer Seren sowie für andere Aufträge Dritter verwendet Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 20 Abs. 1 BHO findet keine Anwendung Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

19 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) 1002 Reste Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe 6 ohne Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten F Zuführung an die Versorgungsrücklage F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer F Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Aus dem werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftige gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Mieten und Pachten F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

20 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken F Aus- und Fortbildung F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Bezeichnung 1. Sachverständige Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 2.1 Wissenschaftlicher Beirat des BfR Verbraucherbeirat Kommission für kosmetische Mittel Kommission für Bedarfsgegenstände mit 6 Arbeitsgruppen Kommission für Bewertung von Vergiftungen Kommission für Wein- und Fruchtsaftanalysen Kommission "ZEBET" Nationale Stillkommission Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe Kommission für Futtermittel und Tierernährung Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel Kommission für Ernährung, diätische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien Kommission für biologische Gefahren Kommission für Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette Kommission für pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel Kommission für Expositionsschätzung und -standardisierung Kommission für Hygiene Kommission für Risikoforschung und Risikowahrnehmung Tierschutzkommission Ad hoc einzuberufende Beratungsgremien Wissenschaftlicher Beirat der Kieselstudie... 2 Zusammen Aus diesen Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihren Ankauf sowie für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Materialien und anderen Unterlagen geleistet werden F Dienstreisen F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

21 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) 1002 Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Vermischte Verwaltungsausgaben Bezeichnung 1. Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen Übersetzungen Prüfung ortsveränderlicher elektr. Betriebsmittel Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern Bauplanungskosten Dienstleistung Bezügeabrechnung BADV Sonstiges Zusammen F Veröffentlichungen und Fachinformationen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Bezeichnung 1. Veröffentlichung und Dokumentation Besondere Maßnahmen der Risikokommunikation Zusammen Die Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand der Veröffentlichungen sind aus dem Ansatz zu leisten. F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Die Erläuterungen sind verbindlich. Bezeichnung Total Diet Study (TDS) F Zuweisungen an den Versorgungsfonds F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 2 2 2

22 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) Reste Noch zu flexibilisierte Ausgaben F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Verpflichtungsermächtigung... fällig im Haushaltsjahr 2017 bis zu T Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2017 ff 1. Umsetzung Geflügelschlachtanlage Erneuerung Blitzschutz-, Erdungsanlagen und Überspannungsschutz in Berlin-Marienfelde und Berlin-Alt-Marienfelde Erneuerung Thermische Abwasserdesinfektionsanlage Errichtung eines Gewächshauses für die Algenzucht (Biotoxine) Erneuerung der Gebäudeleittechnik und Ertüchtigung aller Messpunkte Sonstige Baumaßnahmen Zusammen F Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall F Erwerb von Fahrzeugen F F F F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik Bezeichnung 1. Erstbeschaffung Ersatzbeschaffung Zusammen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Erweiterungsbauten Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen Rückeinnahmen vom Contractor (Energiespar-Contracting) fließen den Ausgaben zu

23 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) Reste 1002 gruppe 06 Tgr. 06 Forschung und Untersuchungen (9 800) (15 680) F F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben F Forschungs- und Untersuchungsaufträge Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) Einjährige Maßnahmen 1. Ersatzbeschaffung 1.1 Transmissions-Elektronenmikroskop HPLC-Massenspektrometer Sonstiges Zusammen

24 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) stehen 650 Mio. Bundesmittel zur Verfügung. Davon sind 25 Mio. für den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels veranschlagt. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für die GAK- Maßnahmen von rund 1 Mrd. mobilisiert werden. Ausgabenschwerpunkte neben dem Sonderrahmenplan sind die Verbesserung der ländlichen Strukturen, die Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsbedingungen und die Stärkung der nachhaltigen Landbewirtschaftung, beispielsweise durch 1. Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, 2. Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes, 3. einzelbetriebliche Förderung oder 4. Förderungen in benachteiligten Gebieten. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Artikel 91a Absatz 1 des Grundgesetzes sind Aufgaben der Länder, die für die Gesamtheit bedeutsam sind und bei denen die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist. Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zielt darauf ab, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern. Dabei sind Ziele und Erfordernisse der Raumordnung, Landesplanung sowie des Umwelt- und Tierschutzes zu beachten. Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe stellen Bund und Länder jährlich einen gemeinsamen Rahmenplan auf. Er beschreibt die durchzuführenden Maßnahmen, die damit verbundenen Zielvorstellungen, die Fördergrundsätze sowie die Art und Höhe der Förderungen. Überblick zum Kapitel 1003 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu im Haushaltsjahr 2018 bis zu im Haushaltsjahr 2019 bis zu im Haushaltsjahr 2020 bis zu im Haushaltsjahr 2021 bis zu im Haushaltsjahr 2022 bis zu im Haushaltsjahr 2023 bis zu im Haushaltsjahr 2024 bis zu im Haushaltsjahr 2025 bis zu im Haushaltsjahr 2026 bis zu

25 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1003 Reste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten Übrige Einnahmen Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung Zinsen von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung Zinsen von verschiedenen Darlehen Tilgung von Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung Tilgung von Darlehen für einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung Tilgung von verschiedenen Darlehen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit und gruppe 01 Tgr. 01 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Ausgaben in Höhe von mindestens T dienen ausschließlich der Förderung der Breitbandversorgung in ländlichen Räumen. ( ) ( ) (7 989)

26 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Reste Noch zu gruppe 01 Nach 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes erstattet der Bund jedem Land die ihm in Durchführung der Rahmenpläne entstehenden Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, von 70 Prozent bei Küstenschutzmaßnahmen. Veranschlagt ist der vorgesehene Bundesanteil zur Finanzierung des 44. Rahmenplans. Die Aufteilung der Ausgaben nach Maßnahmen und Aufgabenbereichen ergibt sich aus der Anlage zu diesem Kapitel. Diese Anlage wird vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstellt, nachdem der Planungsausschuss den 44. Rahmenplan beschlossen hat. Der Bundesanteil zur Finanzierung des Sonderrahmenplanes für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ist bei Kap Tit veranschlagt. Die in Tit und veranschlagten Mittel sind ausschließlich dafür vorgesehen, neue Maßnahmen in der Verantwortung des Bundes der weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe im Bereich der ländlichen Entwicklung zu fördern Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (ohne Investitionen) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T im Haushaltsjahr 2025 bis zu T im Haushaltsjahr 2026 bis zu T Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ländliche Entwicklung (ohne Investitionen) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Investitionen) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ländliche Entwicklung (Investitionen) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T

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