Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 9/2013 vom am , im Saal des Thomas-Morus-Hauses

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1 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen Amtsblättern festgestellt: "... sie ist jedoch dann zulässig, wenn lediglich der in Art. 54 Abs. 1 der Gemeindeordnung vorgeschriebene Mindestinhalt veröffentlicht werden soll...". Es bestünden "...auch keine Bedenken, wenn Niederschriften der öffentlichen Sitzungen, die lediglich die erforderlichen Mindestangaben enthalten, der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt werden...". Nach Auffassung des Bayer. Staatsministerium des Innern ist die Veröffentlichung der amtlichen Niederschrift einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Internet dann zulässig, wenn nur der Mindestinhalt nach Art. 54 Abs. 1 GO darin enthalten ist. Auszug aus Art. 54 Abs. 1 GO: "...Die Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen...". Wir weisen jedoch darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass jederzeit die vollständigen und unverfälschten Daten auf dem Internet-Server zum Abruf bereitgehalten werden. Eine Haftung wird deshalb ausgeschlossen. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 9/2013 vom Tag und Ort: Vorsitzender: Schriftführerin: Mitglieder anwesend: am , im Saal des Thomas-Morus-Hauses 1. Bürgermeister Erich Püttner Siglinde Hillebrand 1. BGM Erich Püttner 3. BGM Manfred Nieß MGR Gerhard Forster MGR Alex Glaser MGR Wolfgang Gottschalch MGR Dr. Börries Graf zu Castell MGR Rosina Heinle MGR Gabriele Hunger MGR Hans Koch MGR Prof. Dr. Michael Kortstock MGR Meinrad Mayrock MGR Dr. Franz Nimführ MGR Hans-Jörg Pilz MGR Thomas Salzberger MGR Gabriele Triebel MGR Robert Widmann MGR Thomas Wiesmann

2 entschuldigt abwesend: 2. BGM Norbert Sepp (in Urlaub) MGR Johann Drexl (privat verhindert) MGR Dr. Karin Lau (beruflich verhindert) MGR Wolfgang Zeit (privat verhindert) weitere Anwesende: Hermann Bader (zu TOP 15 und 18) Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 21:30 Uhr 23:17 Uhr

3 T A G E S O R D N U N G: 1. Bekanntgaben 2. Genehmigung Niederschriften Änderung des Flächennutzungsplanes Kaufering; Behandlung der Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 3 und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 3 BauGB; Feststellungsbeschluss Änderung Bebauungsplan "Sondergebiet Biomasseheizkraftwerk Südost" (neuer Titel "Sondergebiet Heizkraftwerk); Behandlung der Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange nach 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss Änderung Bebauungsplan "Kolpingstraße Teil II" im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB; Behandlung der Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss 6. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Oberes Dorf West" in Alt-Kaufering; Beschluss 7. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Oberes Dorf Ost" in Alt-Kaufering; Beschuss 8. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Unterdorf West" in Alt-Kaufering; Beschuss 9. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Unterdorf Ost" in Alt-Kaufering; Beschuss 10. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Oberer Brückenring" in Alt-Kaufering; Beschluss 11. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Johannisweg" in Alt-Kaufering; Beschluss 12. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Unterer Brückenring" in Alt-Kaufering; Beschluss 13. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Be-

4 bauungsplan "Kirchberg" in Alt-Kaufering; Beschuss 14. Gemeinde Igling; Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der LL 22"; Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach 4 Abs.1 BauGB 15. Kindergarten "Zum Regenbogen"; Vergaben a) Malerarbeiten b) Bodenbeschichtung c) Bodenbelagsarbeiten d) Mobile Trennwand e) Außenanlagen f) EPDM-Belag g) Fertiggaragen h) Holzfassade 16. Feuerwehr Kaufering; Beschaffung von Geräten für den Digitalfunk 17. Seniorenstift - Aufnahme eines Darlehens zum Einbau einer Lichtrufanlage; Beschluss über Bürgschaft 18. VHS; Räume im Bad als Seminarräume 19. Anfragen Die Tagesordnung wurde um den TOP 18 VHS; Räume im Bad als Seminarräume aus der nichtöffentlichen Sitzung erweitert.

5 Der Vorsitzende eröffnet um 21:30 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und der Sitzungstermin mit der Tagesordnung termingerecht veröffentlicht worden ist. Zu Sitzungsbeginn sind 17 Mitglieder des Marktgemeinderates anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2, 3 GO gegeben. Anschließend frägt Bürgermeister Püttner nach Einwänden gegen die Tagesordnung. 1. Bekanntgaben Aus der vorausgegangenen nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzung wurde der Tagesordnungspunkt VHS; Räume im Bad als Seminarräume in die öffentliche Sitzung verschoben und wird am Ende der Tagesordnung behandelt. Geburtstage: Zu Beginn der Sitzung gratuliert der Vorsitzende Frau Gabriele Hunger recht herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag. Ebenso gratuliert er nachträglich Herrn Wolfgang Zeit und Herrn Meinrad Mayrock zu deren Geburtstagen. nächste Termine des Marktgemeinderates und der Ausschüsse: - ohne Veröffentlichung - zugestellte Anlagen vor der Sitzung: - ohne Veröffentlichung - 2. Genehmigung Niederschriften Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Genehmigung zweier Sitzungsprotokolle ( 32 Abs. 3 Geschäftsordnung) Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Protokolle der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen vom und vom in der vorliegenden Fassung gemäß 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat. 17 dafür : 0 dagegen Änderung des Flächennutzungsplanes Kaufering; Behandlung der Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 3 und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 3 BauGB; Feststellungsbeschluss

6 Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Für die beiden Bauleitplanverfahren: 11. Änderung Flächennutzungsplan 2. Änderung Bebauungsplan Sondergebiet Biomasseheizkraftwerk Südost (neuer Titel Sondergebiet Heizkraftwerk ) wurden die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich und zusammen durchgeführt. Da die eingegangenen Anregungen beide Bauleitplanverfahren betreffen, gelten die nachstehenden Beschlussvorschläge für beide Bauleitplanverfahren. Diskussionsverlauf: zu Punkt 3a): Herr Glaser empfindet es als etwas ungewöhnlich, dass man hier einfach so abstimmen lässt und das so macht, denn in diesem Thema Lärmschutz stecke nicht unerhebliches Potential. Dem stimmt Herr Koch zu und ergänzt, dass das Wesentliche in der Begründung nicht hinterlegt wurde. zu B): Herr Glaser macht auf zwei wesentliche Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde aufmerksam. Erstens benachteiligte man ganz bewusst die Kleingartenanlage, was den Lärmschutz betreffe, indem man den Ruhezeitenzuschlag, der nach der TA- Lärm vorgesehen ist, ohne Begründung herausnehme. Zweitens werde die Senkung des Emissionskontingents von Herrn Giampa ganz lapidar begründet, nur vorbehaltlich und ohne genauere Angaben oder Erklärungen. Herr Glaser halte es nicht für nachvollziehbar, im Immissionsort 5 einfach das Kontingent um 2 db/(a) zu erhöhen, entgegen der Meinung des Landratsamtes, vorsorglich dafür, falls man gegebenenfalls irgendwann hier Gewerbe anzusiedeln gedenke. Man könne nicht einerseits z.b. strengste Baugrenzen in den Bebauungsplänen festlegen und andererseits den Lärmschutz reduzieren. Daraus sei für ihn ersichtlich, dass der Lärmschutz zukünftig in der Bauleitplanung nicht hoch gewichtet werden solle. Herr Dr. Nimführ hat dies genau umgekehrt aufgefasst. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich für die Zukunft nicht Entwicklungsmöglichkeiten verbaue und jetzt Immissionswerte in einer Größenordnung ansetzt, die später schwer einzuhalten seien. Herr Koch möchte auf das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes zur Stellungnahme hinweisen, welches nur der Verwaltung vorliegt. Er zitiert aus dem Schreiben: ( ) außerdem ist rechtzeitig eine erforderliche wasserrechtliche Genehmigung bzw. Erlaubnis mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Für das Rundholzlager ist eine gesundheitliche Genehmigung erforderlich (...) Herr Koch ist der Meinung, dass dieser Hinweis unter Punkt A 2 auch zur Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen.

7 Beschlüsse: Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens gemäß 4 Abs. 2 BauGB und zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die im Verfahren gemäß 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind: A. Träger öffentlicher Belange 1. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt: Regierung von Oberbayern, Höhe Landesplanungsbehörde Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Regionaler Planungsverband München Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt Landratsamt Landsberg am Lech, Naturschutzbehörde Schwaben netz Wehrbereichsverwaltung Süd LEW TelNet GmbH Stadt Landsberg am Lech Wasserwirtschaftsamt Weilheim Hier ist kein Beschluss notwendig, die Schreiben müssen lediglich zur Kenntnis genommen werden. 2. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt und dazu noch Hinweise abgegeben, die entsprechenden Schreiben liegen den Marktgemeinderatsmitgliedern vor: a) Deutsche Telekom Technik GmbH, Kempten Schreiben vom / Verweis auf Stellungnahme von (Allgemeine Hinweise auf Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom im Planungsbereich. Vorsorglicher Einwand gegen eventuelle Festsetzung der unterirdischen Verlegung von Telekommunikationsanlagen). Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Der Bebauungsplan enthält keinen Hinweis zur unterirdischen Verlegung von Leitungen. 17 dafür : 0 dagegen

8 2. b) Staatliches Bauamt Weilheim Schreiben vom Hinweis auf die überholte Bezeichnung (ehem.b17) der neuen Kreisstraße LL20 Der redaktionelle Hinweis wird berücksichtigt; die Unterlagen (Umweltbericht Seite 8, Lageplan) werden im Hinblick auf korrekte Bezeichnung der Kreisstraße berichtigt. 17 dafür : 0 dagegen 2. c) LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe Schreiben vom Hinweis auf Freileitungen, bestehende Kabelleitungen und Transformatorenstationen im Planungsgebiet Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden berücksichtigt. 17 dafür : 0 dagegen 2. d) Eisenbahn-Bundesamt Schreiben vom Allgemeine Hinweise auf Schutz der Eisenbahnlinie und Bahnbetrieb. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden berücksichtigt. 17 dafür : 0 dagegen 2. e) Landratsamt Landsberg, Untere Bauaufsichtsbehörde Schreiben vom Redaktionelle Hinweise auf Korrektur eines Querverweises im Text und auf die Angleichung des Planzeichens Lärmschutzwall zwischen Plan und Planzeichenerklärung Die redaktionellen Hinweise werden berücksichtigt; der Bebauungsplan entsprechend berichtigt. 17 dafür : 0 dagegen

9 3. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht: a) Landratsamt Landsberg am Lech, Immissionsschutzbehörde Schreiben vom Nach Durchsicht der schalltechnischen Untersuchung des Ing-Büros hcon i.d. Fassung vom , Bericht Nr _gu01, wird festgestellt, dass die folgenden Punkte bisher nicht entsprechend abgehandelt wurden. Zum Thema Kleingartenanlage auf Seite 22 ist folgendes zu berücksichtigen: Zunächst ist die DIN Schallschutz im Städtebau- neueste Ausgabe Juli 2002 relevant. Diese verweist ausdrücklich u.a. auf die DIN Beiblatt 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung alte Ausgabe Mai 1987; hier sind Kleingartenanlagen explizit unter Nr. 1.1 c) mit einem Orientierungswert von 55 db(a) tags und nachts aufgeführt. Somit ist eine Kleingartenanlage vergleichsweise wie ein WA tagsüber eingestuft. Der geringere Schutzanspruch bezieht sich hiernach auf die fehlende Nutzung zur Nachtzeit, während der dann auch lediglich der Tagorientierungswert gilt. Für Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen ( 20a Nr. 8) gelten u.u. je nach Schutzwürdigkeit der zugelassenen Nutzungen- niedrigere Lärmwerte für die Nachtzeit. Der maßgebliche Immissionsort liegt z.b. zwei Meter über dem Mittelpunkt des an stärksten betroffenen Gartens oder ggf. am Rand der schutzwürdigen Nutzung. Ein Sondergebiet Kleingartenanlage dient wohl u.a. auch der Erholung und dem Ruhebedürfnis von Menschen, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden. Gerade zu diesen Zeiten wollen Berufstätige ihrem Freizeitvergnügen nachgehen. Ein wesentlicher Grundsatz der Bauleitplanung besteht in der Lösung von Konflikten unterschiedlicher Interessen. Allerdings kann der Schutzanspruch insbesondere im Randbereich eines Gemeindegebiets/Baugebiets gemindert sein. Ein entsprechender Ruhezeitenzuschlag gemäß Nr. 6.5 TA Lärm wurde nicht vorgenommen; dies ist noch zu begründen und entsprechend zu ändern. Zum Thema Rundholzanlieferung zum Häckseln auf dem Betriebsgelände/Seiten 44 f und 62: Das Anliefern von Rundholz (An- und Abfahrten, Entladen auf geplantem Freilager/Rundholzplatz) wurde als seltenes Ereignis gewertet. M.E. gehört dieser Tätigkeitsbereich zum Regelbetrieb, da diese Anlieferungen sicherlich an mehr als 4 Tagen oder auch 10 Tagen im Jahr stattfinden werden. Hierzu sollte sich der Antragsteller äußern. Wenn sich durch diesen Regelbetrieb der benötigte Planwert zwingend um rd. 1 db(a) erhöhen sollte, so wäre die Anhebung des Emissionskontingents für die Tageszeit um 1dB(A) denkbar und vertretbar, wenn dadurch ein realistischer Betriebszustand dargestellt wird. In wie weit noch eine weitere Lärmreduzierung insbesondere der bestehenden Biomassefeuerung an den Immissionsorten 1 und 2 erzielt werden kann, z.b. durch außen liegende Kühlanlagen dämmen, schalldämmende Wetterschutzgitter im oberen Bereich des Kesselhauses ggf. oder /und Kulissenschalldämpfe anbringen u.a., ist noch kurz abzuhandeln. Die Festsetzungsvorschläge im Lärmgutachten hcon sind ausreichend.

10 Mit den festgesetzten Emissionskontingenten von 58/49 db(a)/m² tags/nachts und den entsprechenden Zusatzkontingenten an den verschiedenen IO en besteht seitens des Immissionsschutzes grundsätzliches Einvernehmen. Aufgrund einer Anregung der Stadt Landsberg sollte das angesetzte Zusatzkontingent für den IO 5 (GE Kaufering Süd) um 4 db(a) (jedoch mindestens um 2dB(A) auf +2 db(a) bzw. +4 db(a) tagsüber reduziert werden, wobei dann für das Plangebiet immer noch genügend Lärmpegelreserve zur Verfügung steht. Auch das 10dB(A)-Kriterium wäre dann beachtet. Im Übrigen besteht mit der vorliegenden i.d.f. vom 28.Februar 2013 seitens des Immissionsschutzes Einvernehmen. Zu den vorgebrachten Feststellungen wird wie folgt Stellung genommen: Kleingartenanlage: In der überarbeiten Fassung der schalltechnischen Untersuchung wird auf S. 24 der Verzicht des Ruhezeitzuschlags gemäß TA Lärm für Immissionsorte im Bereich der Kleingartenanlage begründet. Die Behauptung durch das LRA LL, dass eine Begründung nicht vorgenommen wurde, wird somit zurückgewiesen. Rundholzanlieferung: Das künftige Betriebskonzept für das Heizkraftwerk wurde im Vorfeld detailliert abgestimmt (u.a. Projektgespräch im LRA LL am ). Insbesondere wurde dabei zwischen Regelbetrieb- und seltenen Ereignisbetriebstätigkeiten unterschieden. Nach Auskunft der Marktgemeinde Kaufering ist die Rundholzanlieferung, im Gegensatz zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Landschaftspflegeholz, zeitlich auf 4 Tage im Jahr beschränkt (nur als Vorsorge für evtl. Anlieferungsprobleme von Hackschnitzeln), erfüllt damit die Bedingungen für ein seltenes Ereignis gemäß TA Lärm und entsprechend wurde hierfür eine schalltechnische Beurteilung geführt. Die seitens des LRA LL gewünschte Hinzunahme der Rundholzanlieferung zum Regelbetrieb ist nach derzeitiger Sachlage somit nicht relevant. Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Bestandsanlage: Entgegen der Äußerung des LRA LL wird in der schalltechnischen Untersuchung im Kap. 8.2 Festsetzungsvorschläge für den Baugenehmigungsbescheid (S.68-70) unter Pkt. 10 auf die Thematik der erforderlichen Lärmreduzierung für die Bestandsanlage eingegangen (schalltechnische Ertüchtigung der Wetterschutzgitter vor den Abluftöffnungen des bestehenden Kesselhauses). Zusatzkontingent für IO5 (GE Kaufering Süd): Die Emissionskontingente sind maßvoll festgesetzt und es ermittelten sich hieraus Immissionsrichtwert-Anteile für das Heizkraftwerk die deutlich unter den Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN liegen. Dem Wunsch der Unteren Immissionsschutzbehörde am LRA LL im Hinblick auf eine Reduzierung der Zusatzkontingente wird daher nicht entsprochen, da auch ein künftiges Entwicklungspotential für das Heizkraftwerk in geringem Umfang zu berücksichtigen ist bzw. hiermit ermöglicht werden soll. Durch die entsprechende Wahl von erheblich reduzierten Richtwerten als Planwerten ergibt sich zudem noch gewerbliches Entwicklungspotential im Umfeld des Vorhabens, wobei die hohe planerische Vorbelastung im Wesentlichen

11 aus dem sog. "Industriegebiet Nord - Landsberg/Lech resultiert und bereits auch ohne das Heizkraftwerk Kaufering zu erheblichen Einschränkungen führt. Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 13 dafür : 4 dagegen (Gegenstimme: MGR Alex Glaser) MGR Glaser beantragt gem. Art. 54 GO die namentliche Nennung seiner Gegenstimme. B. Beteiligung der Öffentlichkeit Während der öffentlichen Auslegung nach 3 (1) BauGB sind keine Anregungen oder Bedenken von Bürgerseite vorgebracht worden. C. Feststellungsbeschluss Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom / wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen festgestellt. Plandatum ist somit der / / Der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Begründung und der Umweltbericht mit gleichem Datum beizufügen. 11 dafür : 6 dagegen (Gegenstimmen: MGR Alex Glaser und MGR Hans-Jörg Pilz) MGR Alex Glaser und MGR Hans-Jörg Pilz beantragen gem. Art. 54 GO die namentliche Nennung ihrer Gegenstimmen Änderung Bebauungsplan "Sondergebiet Biomasseheizkraftwerk Südost" (neuer Titel "Sondergebiet Heizkraftwerk); Behandlung der Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange nach 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Für die beiden Bauleitplanverfahren: 11. Änderung Flächennutzungsplan 2. Änderung Bebauungsplan Sondergebiet Biomasseheizkraftwerk Südost (neuer Titel Sondergebiet Heizkraftwerk )

12 wurden die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich und zusammen durchgeführt. Da die eingegangenen Anregungen beide Bauleitplanverfahren betreffen, gelten die nachstehenden Beschlussvorschläge für beide Bauleitplanverfahren. Beschlüsse: A. Träger öffentlicher Belange 1. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt: Regierung von Oberbayern, Höhe Landesplanungsbehörde Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Regionaler Planungsverband München Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt Landratsamt Landsberg am Lech, Naturschutzbehörde Schwaben netz Wehrbereichsverwaltung Süd LEW TelNet GmbH Stadt Landsberg am Lech Wasserwirtschaftsamt Weilheim Hier ist kein Beschluss notwendig, die Schreiben müssen lediglich zur Kenntnis genommen werden. 2. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt und dazu noch Hinweise abgegeben, die entsprechenden Schreiben liegen den Marktgemeinderatsmitgliedern vor: a) Deutsche Telekom Technik GmbH, Kempten Schreiben vom / Verweis auf Stellungnahme von (Allgemeine Hinweise auf Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom im Planungsbereich. Vorsorglicher Einwand gegen eventuelle Festsetzung der unterirdischen Verlegung von Telekommunikationsanlagen). Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Der Bebauungsplan enthält keinen Hinweis zur unterirdischen Verlegung von Leitungen. 17 dafür : 0 dagegen 2. b) Staatliches Bauamt Weilheim Schreiben vom

13 Hinweis auf die überholte Bezeichnung (ehem.b17) der neuen Kreisstraße LL20 Der redaktionelle Hinweis wird berücksichtigt; die Unterlagen (Umweltbericht Seite 8, Lageplan) werden im Hinblick auf korrekte Bezeichnung der Kreisstraße berichtigt. 17 dafür : 0 dagegen 2. c) LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe Schreiben vom Hinweis auf Freileitungen, bestehende Kabelleitungen und Transformatorenstationen im Planungsgebiet Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden berücksichtigt. 17 dafür : 0 dagegen 2. d) Eisenbahn-Bundesamt Schreiben vom Allgemeine Hinweise auf Schutz der Eisenbahnlinie und Bahnbetrieb. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden berücksichtigt. 17 dafür : 0 dagegen 2. e) Landratsamt Landsberg, Untere Bauaufsichtsbehörde Schreiben vom Redaktionelle Hinweise auf Korrektur eines Querverweises im Text und auf die Angleichung des Planzeichens Lärmschutzwall zwischen Plan und Planzeichenerklärung Die redaktionellen Hinweise werden berücksichtigt; der Bebauungsplan entsprechend berichtigt. 17 dafür : 0 dagegen

14 3. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht: a) Landratsamt Landsberg am Lech, Immissionsschutzbehörde Schreiben vom Nach Durchsicht der schalltechnischen Untersuchung des Ing-Büros hcon i.d. Fassung vom , Bericht Nr _gu01, wird festgestellt, dass die folgenden Punkte bisher nicht entsprechend abgehandelt wurden. Zum Thema Kleingartenanlage auf Seite 22 ist folgendes zu berücksichtigen: Zunächst ist die DIN Schallschutz im Städtebau- neueste Ausgabe Juli 2002 relevant. Diese verweist ausdrücklich u.a. auf die DIN Beiblatt 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung alte Ausgabe Mai 1987; hier sind Kleingartenanlagen explizit unter Nr. 1.1 c) mit einem Orientierungswert von 55 db(a) tags und nachts aufgeführt. Somit ist eine Kleingartenanlage vergleichsweise wie ein WA tagsüber eingestuft. Der geringere Schutzanspruch bezieht sich hiernach auf die fehlende Nutzung zur Nachtzeit, während der dann auch lediglich der Tagorientierungswert gilt. Für Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen ( 20a Nr. 8) gelten u.u. je nach Schutzwürdigkeit der zugelassenen Nutzungen- niedrigere Lärmwerte für die Nachtzeit. Der maßgebliche Immissionsort liegt z.b. zwei Meter über dem Mittelpunkt des an stärksten betroffenen Gartens oder ggf. am Rand der schutzwürdigen Nutzung. Ein Sondergebiet Kleingartenanlage dient wohl u.a. auch der Erholung und dem Ruhebedürfnis von Menschen, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden. Gerade zu diesen Zeiten wollen Berufstätige ihrem Freizeitvergnügen nachgehen. Ein wesentlicher Grundsatz der Bauleitplanung besteht in der Lösung von Konflikten unterschiedlicher Interessen. Allerdings kann der Schutzanspruch insbesondere im Randbereich eines Gemeindegebiets/Baugebiets gemindert sein. Ein entsprechender Ruhezeitenzuschlag gemäß Nr. 6.5 TA Lärm wurde nicht vorgenommen; dies ist noch zu begründen und entsprechend zu ändern. Zum Thema Rundholzanlieferung zum Häckseln auf dem Betriebsgelände/Seiten 44 f und 62: Das Anliefern von Rundholz (An- und Abfahrten, Entladen auf geplantem Freilager/Rundholzplatz) wurde als seltenes Ereignis gewertet. M.E. gehört dieser Tätigkeitsbereich zum Regelbetrieb, da diese Anlieferungen sicherlich an mehr als 4 Tagen oder auch 10 Tagen im Jahr stattfinden werden. Hierzu sollte sich der Antragsteller äußern. Wenn sich durch diesen Regelbetrieb der benötigte Planwert zwingend um rd. 1 db(a) erhöhen sollte, so wäre die Anhebung des Emissionskontingents für die Tageszeit um 1dB(A) denkbar und vertretbar, wenn dadurch ein realistischer Betriebszustand dargestellt wird. In wie weit noch eine weitere Lärmreduzierung insbesondere der bestehenden Biomassefeuerung an den Immissionsorten 1 und 2 erzielt werden kann, z.b. durch außen liegende Kühlanlagen dämmen, schalldämmende Wetterschutzgitter im oberen

15 Bereich des Kesselhauses ggf. oder /und Kulissenschalldämpfe anbringen u.a., ist noch kurz abzuhandeln. Die Festsetzungsvorschläge im Lärmgutachten hcon sind ausreichend. Mit den festgesetzten Emissionskontingenten von 58/49 db(a)/m² tags/nachts und den entsprechenden Zusatzkontingenten an den verschiedenen IO en (Anmerkung der Protokollführerin: Immissionsorten) besteht seitens des Immissionsschutzes grundsätzliches Einvernehmen. Aufgrund einer Anregung der Stadt Landsberg sollte das angesetzte Zusatzkontingent für den IO 5 (GE Kaufering Süd) um 4 db(a) (jedoch mindestens um 2dB(A) auf +2 db(a) bzw. +4 db(a) tagsüber reduziert werden, wobei dann für das Plangebiet immer noch genügend Lärmpegelreserve zur Verfügung steht. Auch das 10dB(A)-Kriterium wäre dann beachtet. Im Übrigen besteht mit der vorliegenden i.d.f. vom 28.Februar 2013 seitens des Immissionsschutzes Einvernehmen. Zu den vorgebrachten Feststellungen wird wie folgt Stellung genommen: Kleingartenanlage: In der überarbeiten Fassung der schalltechnischen Untersuchung wird auf S. 24 der Verzicht des Ruhezeitzuschlags gemäß TA Lärm für Immissionsorte im Bereich der Kleingartenanlage begründet. Die Behauptung durch das LRA LL, dass eine Begründung nicht vorgenommen wurde, wird somit zurückgewiesen. Rundholzanlieferung: Das künftige Betriebskonzept für das Heizkraftwerk wurde im Vorfeld detailliert abgestimmt (u.a. Projektgespräch im LRA LL am ). Insbesondere wurde dabei zwischen Regelbetrieb- und seltenen Ereignisbetriebstätigkeiten unterschieden. Nach Auskunft der Marktgemeinde Kaufering ist die Rundholzanlieferung, im Gegensatz zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Landschaftspflegeholz, zeitlich auf 4 Tage im Jahr beschränkt (nur als Vorsorge für evtl. Anlieferungsprobleme von Hackschnitzeln), erfüllt damit die Bedingungen für ein seltenes Ereignis gemäß TA Lärm und entsprechend wurde hierfür eine schalltechnische Beurteilung geführt. Die seitens des LRA LL gewünschte Hinzunahme der Rundholzanlieferung zum Regelbetrieb ist nach derzeitiger Sachlage somit nicht relevant. Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Bestandsanlage: Entgegen der Äußerung des LRA LL wird in der schalltechnischen Untersuchung im Kap. 8.2 Festsetzungsvorschläge für den Baugenehmigungsbescheid (S.68-70) unter Pkt. 10 auf die Thematik der erforderlichen Lärmreduzierung für die Bestandsanlage eingegangen (schalltechnische Ertüchtigung der Wetterschutzgitter vor den Abluftöffnungen des bestehenden Kesselhauses). Zusatzkontingent für IO5 (GE Kaufering Süd): Die Emissionskontingente sind maßvoll festgesetzt und es ermittelten sich hieraus Immissionsrichtwert-Anteile für das Heizkraftwerk die deutlich unter den Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN liegen. Dem Wunsch der Unteren Immissionsschutzbehörde am LRA LL im Hinblick auf eine Reduzierung der Zusatzkontingente wird daher nicht entsprochen, da auch ein künftiges Entwicklungspotential für das Heizkraftwerk in geringem Umfang zu berücksichtigen ist bzw. hiermit ermöglicht werden soll. Durch die entsprechende Wahl von erheblich reduzierten Richtwer-

16 ten als Planwerten ergibt sich zudem noch gewerbliches Entwicklungspotential im Umfeld des Vorhabens, wobei die hohe planerische Vorbelastung im Wesentlichen aus dem sog. "Industriegebiet Nord - Landsberg/Lech resultiert und bereits auch ohne das Heizkraftwerk Kaufering zu erheblichen Einschränkungen führt. Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 13 dafür : 4 dagegen (Gegenstimme: MGR Alex Glaser) MGR Glaser beantragt gem. Art. 54 GO die namentliche Nennung seiner Gegenstimme. B. Beteiligung der Öffentlichkeit Während der öffentlichen Auslegung nach 3 (1) BauGB sind keine Anregungen oder Bedenken von Bürgerseite vorgebracht worden. C. Satzungsbeschluss Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Biomasseheizkraftwerk Südost (neuer Titel Sondergebiet Heizkraftwerk) in der Fassung vom / wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Plandatum ist somit der / / Der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind die Begründung und der Umweltbericht mit gleichem Datum beizufügen. 11 dafür : 6 dagegen Änderung Bebauungsplan "Kolpingstraße Teil II" im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB; Behandlung der Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Der Marktgemeinderat Kaufering hat in seiner Sitzung vom beschlossen den Bebauungsplanentwurf Kolpingstraße Teil II 1. Änderung gemäß 3 Abs. 2 auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beschlüsse: Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfah-

17 rens gemäß 4 Abs. 2 BauGB und zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die im Verfahren gemäß 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind: A. Träger öffentlicher Belange 1. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt: Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Regionaler Planungsverband München Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt Landratsamt Landsberg am Lech, Naturschutzbehörde Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde Landratsamt Landsberg am Lech, Tiefbau Schwaben netz LEW Verteilnetz Staatliches Bauamt Weilheim Handwerkskammer für München und Oberbayern Hier ist kein Beschluss notwendig, die Schreiben müssen lediglich zur Kenntnis genommen werden. 2. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt und dazu noch Hinweise abgegeben, die entsprechenden Schreiben liegen den Marktgemeinderatsmitgliedern vor: a) Deutsche Telekom Technik GmbH, Kempten Schreiben vom Allgemeine Hinweise auf Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom im Planungsbereich. Vorsorglicher Einwand gegen eventuelle Festsetzung der unterirdischen Verlegung von Telekommunikationsanlagen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 16 dafür : 1 dagegen 2. b) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde, Schreiben vom Es sind keine gefahrenverdächtigen Flächen im Änderungsbereich bekannt. Allgemeine Hinweise auf den Umgang mit eventuell zu Tage tretenden Bodenverunreinigungen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 17 dafür : 0 dagegen

18 2. c) Wasserwirtschaftsamt Weilheim Schreiben vom Hinweis auf Niederschlagswasserbeseitigung. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 17 dafür : 0 dagegen 3. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht: a) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde Schreiben vom Bei der Festlegung der Baugrenzen ist der momentane Ausbauzustand des EDEKA-Marktes zu berücksichtigen. Wegen der sehr knappen Bemessung der Baugrenzen möchten wir anregen, die Außenmaße des vorliegenden Bau- (Tektur-) Antrages nochmals mit den festzusetzenden Baugrenzen abzugleichen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Baugrenzen entsprechen dem Ist- Zustand des Gebäudes einschließlich der im vorliegenden Bauantrag vorgenommenen Erweiterung. 17 dafür : 0 dagegen B. Beteiligung der Öffentlichkeit Während der öffentlichen Auslegung nach 3 (1) BauGB sind keine Anregungen oder Bedenken von Bürgerseite vorgebracht worden. C. Satzungsbeschluss Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kolpingstraße Teil II in der Fassung vom wird als Satzung beschlossen. Plandatum bleibt somit der Der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Begründung mit gleichem Plandatum beizufügen. 16 dafür : 1 dagegen

19 6. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Oberes Dorf West" in Alt-Kaufering; Beschluss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Diskussionsverlauf: Herr Koch bittet darum, die Rechtsaufsicht zu fragen, ob in dem vorliegenden Falle nicht auch die betroffenen Personen mit abstimmen könnten, da sonst möglicherweise aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit durch den Ausschluss der betroffenen Marktgemeinderäte kein Beschluss zustande kommen könnte. Der Vorsitzende antwortet, dass er dies bereits vorab mit der Rechtsaufsicht geklärt hat und diese anriet, das zu überplanende Gebiet in mehrere Bebauungspläne aufzuteilen, um so die Anzahl der betroffenen Marktgemeinderäte zu reduzieren. Dies bestätigt auch Herr Glaser und fügt an, dass es selbstverständlich sei, betroffene Personen von der Beratung und Abstimmung auszuschließen, da diese einen baurechtlichen Vorteil hätten. Frau Triebel dankt den Kollegen der CSU, dass sie diesen Antrag gestellt haben. Sie findet es sehr gut, dass man sich auf einen einfachen Bebauungsplan beschränkt habe. Herr Mayrock sieht als nächste Maßnahme die Aufklärung der Dorfbewohner als sehr notwendig an, um ihnen die Angst und Unsicherheit zu nehmen und aufzuzeigen, dass sie dadurch keinen Nachteil erleiden. Herr Dr. Nimführ ist ein wenig skeptisch, denn ein Bebauungsplan schränke die Eigentumsrechte der Eigentümer ein. Er halte das Instrumentarium einer Veränderungssperre mit einer vernünftigen Besprechung der Beteiligten für viel passender. Herr Wiesmann korrigiert, dass eine Veränderungssperre nur dann gemacht werden könne, wenn man einen Bebauungsplan oder einen Aufstellungsbeschluss hat. Der Vorsitzende ergänzt, dass rechtlich gesehen die Voraussetzung für eine Veränderungssperre immer der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und die Definition, was man damit erreichen will, notwendig sind. Des Weiteren erwähnt Herr Wiesmann, dass man mit einem Bebauungsplan auch Baurecht schaffen könne, an einer Stelle, wo noch keines bestehe. Dies wäre ein weiterer Vorteil eines Bebauungsplanes. Für Frau Heinle ist die Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft sehr wichtig. Deshalb stehe sie voll hinter dem Bebauungsplan.

20 Herr Widmann ermahnt, dass man den Bebauungsplan so fassen sollte, dass man immer für den Grundstückseigentümer und nicht gegen ihn arbeite. Anschließend liest der Vorsitzende nochmals den Sachverhalt vor, der auch gleichzeitig die Begründung für den Aufstellungsbeschluss und eine eventuelle Veränderungssperre ist. Der Markgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Oberes Dorf West in Alt-Kaufering. 13 dafür : 1 dagegen Von der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO, aufgrund Persönlicher Beteiligung bis zum dritten Verwandtschaftsgrade, sind folgende Marktgemeinderatsmitglieder ausgeschlossen: MGR Gerhard Forster, MGRin Rosina Heinle, MGRin Gabriele Hunger 7. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Oberes Dorf Ost" in Alt-Kaufering; Beschuss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Oberes Dorf Ost in Alt-Kaufering. 15 dafür : 1 dagegen Von der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO, aufgrund Persönlicher Beteiligung bis zum dritten Verwandtschaftsgrade, ist folgendes Marktgemeinderatsmitglieder ausgeschlossen: MGR Meinrad Mayrock 8. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Unterdorf West" in Alt-Kaufering; Beschuss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

21 Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktrat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Unterdorf West in Alt-Kaufering. 12 dafür : 1 dagegen Von der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO, aufgrund Persönlicher Beteiligung bis zum dritten Verwandtschaftsgrade, sind folgende Marktgemeinderatsmitglieder ausgeschlossen: MGRin Rosina Heinle, MGRin Gabriele Hunger, MGR Meinrad Mayrock, MGR Robert Widmann 9. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Unterdorf Ost" in Alt-Kaufering; Beschuss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Unterdorf Ost in Alt-Kaufering. 14 dafür : 1 dagegen Von der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO, aufgrund Persönlicher Beteiligung bis zum dritten Verwandtschaftsgrade, sind folgende Marktgemeinderatsmitglieder ausgeschlossen: MGR Meinrad Mayrock, MGRin Gabriele Triebel 10. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Oberer Brückenring" in Alt-Kaufering; Beschluss

22 Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktrat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Oberer Brückenring in Alt-Kaufering. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Oberer Brückenring in Alt-Kaufering. 16 dafür : 0 dagegen Von der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO, aufgrund Persönlicher Beteiligung bis zum dritten Verwandtschaftsgrade, ist folgendes Marktgemeinderatsmitglied ausgeschlossen: MGR Meinrad Mayrock 11. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Johannisweg" in Alt-Kaufering; Beschluss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Johannisweg in Alt-Kaufering. 16 dafür : 1 dagegen 12. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Unterer Brückenring" in Alt-Kaufering; Beschluss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

23 Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Unterer Brückenring in Alt-Kaufering. 16 dafür : 0 dagegen Von der Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 GO, aufgrund Persönlicher Beteiligung bis zum dritten Verwandtschaftsgrade, ist folgendes Marktgemeinderatsmitglied ausgeschlossen: MGR Meinrad Mayrock 13. Vollzug der Baugesetze; Aufstellungsbeschluss gemäß 2 BauGB zum Bebauungsplan "Kirchberg" in Alt-Kaufering; Beschuss Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen für die alte Ortslage getroffen werden. Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß 2 BauGB die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Kirchberg in Alt-Kaufering. 17 dafür : 0 dagegen 14. Gemeinde Igling; Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der LL 22"; Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach 4 Abs.1 BauGB Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung vom beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet an der LL 22 aufzustellen. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB wurde der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt. Das Vorhabensgebiet liegt ca. 500 m östlich von Igling direkt an der LL 22, ca. 250 m westlich der B 17 neu. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt rd. 5,6505 ha, davon werden ca. 75 % künftig als Gewerbegrundstücke genutzt.

24 In Zusammenhang mit der bereits festgestellten Lärmbelastung durch die B17 neu ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das geplante Gewerbegebiet die Lärmwerte für die Gebiete im westlichen Teil von Kaufering zusätzlich verschlechtert. Dies müsste in dem von der Gemeinde Igling noch zu erstellenden Lärmschutz- Gutachten mit berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag lt. Beschlussvorlage: Die Verwaltung wird bevollmächtigt im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eine entsprechende Äußerung nach 4 Abs. 1 BauGB in Bezug auf die Überprüfung der Lärmbelastung für das westliche Gemeindegebiet abzugeben. Diskussionsverlauf: Herr Pilz erkundigt sich nach den Wassereinheiten, die durch das entstehende Gewerbegebiet auf die Kläranlage zukämen. Somit müsste auch die Kapazität und Qualität des Abwassers in die Überprüfung mit einbezogen werden. Dies wird im Beschlusstext mit aufgenommen. Die Verwaltung wird bevollmächtigt im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eine entsprechende Äußerung nach 4 Abs. 1 BauGB in Bezug auf die Überprüfung der Lärmbelastung für das westliche Gemeindegebiet, der Kapazität der Abwasserbelastung und der Qualität des Abwassers abzugeben. 17 dafür : 0 dagegen 15. Kindergarten "Zum Regenbogen"; Vergaben a) Malerarbeiten b) Bodenbeschichtung c) Bodenbelagsarbeiten d) Mobile Trennwand e) Außenanlagen f) EPDM-Belag g) Fertiggaragen h) Holzfassade Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Im Rahmen der Ausschreibungen für den Neubau des Kindergartens Zum Regenbogen sind folgende Gewerke im Vergabeverfahren nach VOB/A geprüft worden; die Aufträge können vergeben werden. a) Malerarbeiten: Firma (Name nicht autorisiert) Angebotssumme: 9.528,33 b) Bodenbeschichtung: Firma (Name nicht autorisiert)

25 (vorbehaltlich des Vergabegespräches) Angebotssumme: ,65 c) Bodenbelagsarbeiten: Firma (Name nicht autorisiert) Angebotssumme: ,98 d) Mobile Trennwand: Firma (Name nicht autorisiert) (vorbehaltlich des Vergabegespräches) Angebotssumme: ,59 e) Außenanlagen: Firma (Name nicht autorisiert) Angebotssumme: ,88 f) EPDM-Belag: Firma (Name nicht autorisiert) Angebotssumme: ,38 g) Fertiggaragen: Firma (Name nicht autorisiert) Angebotssumme: 7.378,00 Im Rahmen von Verhandlungsgesprächen für den Neubau Kindergarten Zum Regenbogen ist folgendes Gewerk geprüft worden; der Auftrag kann vorbehaltlich des Vergabegespräches vergeben werden. h) Holzfassade: Firma (Name nicht autorisiert) Angebotssumme: ,23 Finanzielle Auswirkungen: Bei HHSt stehen ausreichende Mittel in Höhe von zur Verfügung. Diskussionsverlauf: Frau Hunger frägt nach, warum die Bodenbeschichtung schon definitiv festgelegt wurde. Da kein Protokoll über das letzte Treffen des Kindergarten-Ausschusses verschickt wurde, ging Frau Hunger davon aus, dass Linoleum als Bodenbelag in die engere Auswahl komme. Herr Bader antwortet, dass man sich im letzten Treffen des Ausschusses nach einer Diskussion auf den Linoleum geeinigt habe, und dass in der kommenden Besprechung am Donnerstag die Farbe des besprochenen Linoleums diskutiert wird. Herr Bader führt aus, dass es nun eine neue Art von Linoleum gibt, der einmal eingepflegt werden muss und dann sehr lange keiner neuen Beschichtung bedarf. Die Erstbeschichtung halte ca. 10 Jahre bei entsprechender Pflege. Natürlich muss das Pflegepersonal entsprechend eingewiesen und auch kontrolliert werden. Ein weiterer Vorteil des Linoleums sei die absolute Schadstofffreiheit, was gerade in Kindergärten aufgrund der fehlenden Ausdampfungen zu empfehlen sei. Ebenso könne eine beschädigte Stelle einfach ausgeflickt werden.

26 Weiter führt Herr Bader aus, dass die Bodenbeschichtung nur im Bereich der Küche und Lager vorgenommen wird. Hier stand zur Auswahl, Fliesen mit Fugen oder eine elastische Beschichtung mit Sockel. Herr Pilz frägt nach, was die Aufgabe der Fachplaner sei, da er die Kosten für ziemlich hoch halte. Herr Bader antwortet, dass diese für die ganze Planung, Ausschreibung und Bauleitung zuständig sind, also all das machen, was der Architekt nicht leisten könne, z. B. Elektroarbeiten, Brandschutz und Statik. Herr Koch frägt nach, für was die Fertiggaragen gebraucht würden. Herr Bader antwortet, dass diese als Nebengebäude und Unterstände für z.b. Mülltonnen, Gartengeräte usw. gedacht sind. Man habe sich für Fertiggaragen entschieden, da diese erheblich billiger in der Anschaffung waren, als ein einsprechender Anbau. a) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Malerarbeiten der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von 9.528,33 zu erteilen. 14 dafür : 2 dagegen (MGR Prof. Dr. Kortstock kurzzeitig abwesend) b) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Bodenbeschichtung der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von ,65 vorbehaltlich des Vergabegespräches zu erteilen. 14 dafür : 2 dagegen (MGR Prof. Dr. Kortstock kurzzeitig abwesend) c) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Bodenbelagsarbeiten der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von ,98 zu erteilen. 12 dafür : 4 dagegen (MGR Prof. Dr. Kortstock kurzzeitig abwesend) d) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Mobilen Trennwand der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von ,59 vorbehaltlich des Vergabegespräches zu erteilen. 14 dafür : 2 dagegen (MGR Prof. Dr. Kortstock kurzzeitig abwesend) e) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Außenanlagen der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von ,88 zu erteilen. 14 dafür : 2 dagegen (MGR Prof. Dr. Kortstock kurzzeitig abwesend)

27 f) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag für den EPDM-Belag der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von ,38 zu erteilen. 12 dafür : 4 dagegen (MGR Prof. Dr. Kortstock kurzzeitig abwesend) g) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag für die Fertiggaragen der Firma (Name nicht autorisiert)mit einer Auftragssumme in Höhe von 7.378,00 zu erteilen. 15 dafür : 2 dagegen h) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag der Holzfassade der Firma (Name nicht autorisiert) mit einer Auftragssumme in Höhe von ,23 vorbehaltlich des Vergabegespräches zu erteilen. 15 dafür : 2 dagegen 16. Feuerwehr Kaufering; Beschaffung von Geräten für den Digitalfunk Sachverhalt/Begründung/Rechtslage: Für die Beschaffung der digitalen Endgeräte für den Feuerwehrfunk wurde ein EUweiter Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden noch von der Regierung von Oberbayern geprüft. Den Teilnehmern werden nach der Prüfung die Vergabeunterlagen (Rahmenvertrag und Leistungsverzeichnis) mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zugesandt. Nach den derzeitigen Schätzungen wird es bis zu Vergabeentscheidung und der Möglichkeit Bestellungen aufgeben zu können noch bis August dauern. Ein dann notwendiger Gemeinderatsbeschluss könnte dann erst im September erfolgen. Über Lieferzeiten ist noch nichts bekannt. Der Probebetrieb soll jedoch ab beginnen. Es wäre deshalb zweckmäßig, die Verwaltung zu ermächtigen, die geplante Anzahl von Geräten zu bestellen, sobald diese aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden können. In der Anlage sind die benötigten Geräte je Fahrzeug angegeben. Die Preise in Höhe von insgesamt rund wurden von der Feuerwehr geschätzt; sie richten sich aber bei der Bestellung nach den Preisen des Anbieters. Die Verwaltung rechnet mit eher günstigeren Preisen. Der Zuwendungsantrag nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde am gestellt. Die Regierung v. Oberbayern hat mit Schreiben vom der vorzeitigen Beschaffung zugestimmt.

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