Niederschrift. Stadtamt Seekirchen am Wallersee A-5201 Seekirchen, Stiftsgasse 1, Tel /2308-0, Fax 06212/ ,

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1 Stadtamt Seekirchen am Wallersee A-5201 Seekirchen, Stiftsgasse 1, Tel /2308-0, Fax 06212/ , Niederschrift über die 05. Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee am Donnerstag, den 06. November 2014, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer der Stadtgemeinde Seekirchen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden mit Sitzungseinladung rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung nachweislich verständigt bzw. eingeladen. Zl. Tagesordnungspunkt Berichterstatter Öffentliche Sitzung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Mag. Monika Schwaiger. Öffentlicher Teil 2. Fragestunde für die Gemeindebürger zu den Tagesordnungspunkten. Die Anfragen sind zu Beginn der Sitzung bei der Bürgermeisterin anzumelden. 3. Anerkennung/Richtigstellung der 04. Niederschrift vom der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung gemäß 15 Geschäftsordnung 4. Förderung von Jahrestickets des öffentlichen Nahverkehrs - Antrag auf Aufnahme TAO gemäß 25 Abs. 6 Sbg. GdO Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger/Antragsteller 5. Busanbindung Henndorf - Seekirchen - Antrag FWS Bgm. Mag. Monika Schwaiger 6. Erstellung Kanalkataster für Schmutzwasser- und Oberflächenwasserkanäle Bgm. Mag. Monika Schwaiger 7. Vorstellung Wohnbebauung auf ehem. Bgm. Mag. Monika Schwaiger 179

2 Bauhofgelände der Fa. Winklhofer, Anton- Windhager-Straße - Bauteil 1 u 2 8. Vorstellung Wohnbauprojekt "Hatschek" Bgm. Mag. Monika Schwaiger 9. Bebauungsplan der Aufbaustufe Bereich "Bahnhofstraße/Fasanenweg" 10. Verordnung eines Bebauungsplanes für den Bereich Feldweg (Bauvorhaben Doll) 11. Ansuchen um Freigabe vom Aufschließungsgebiet Bereich Naderer/Feldweg 12. Ansuchen von Max Lausenhammer um Übernahme von Straßenparzellen durch die Stadtgemeinde Seekirchen 13. Beschlussfassung zur Erstellung des Konzeptes - Fachbereich Verkehr für REK Dr. Frey 14. Finanzbericht Jänner bis September Bedeckung der Abweichungen zum Voranschlag 15. Vorstellung Photovoltaikprojekt der AG e5 - weitere Vorgangsweise Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Vizebgm. Walter Gigerl 16. Änderungen in Gremien bei der SPÖ Bgm. Mag. Monika Schwaiger 17. Sonstiges öffentlicher Teil Bauarbeiten Mühlbachgasse IG Erdkabel Regionalkooperation und Städtepartnerschaft Salzburg Singida Begehung und Verbesserung Wallerseestraße 180

3 Teilnehmer: Vorsitzende/r: Bgm. Mag. Monika Schwaiger ÖVP ordentliche Mitglieder Vizebgm. Walter Gigerl LESE Vizebgm. Konrad Pieringer ÖVP SR Hermann Kirchmeier FPÖ SR Gerhard Spatzenegger ÖVP SR Judith Simmerstatter LESE SR Franz Danko SPÖ SR DI (FH) Dietrich Marius FWS SR Renate Furtlehner ÖVP GV Dr. Alois Federsel LESE GV Hermann Stöllner FPÖ GV Manfred Hofbauer ÖVP GV Rosa Sperl ÖVP GV Mag. Peter Reifberger SPÖ GV Georg Segmüller FWS GV Bernhard Neuhofer FPÖ GV Dr. Paul Jäger ÖVP GV Rupert Freundlinger LESE GV DI (FH) Marcus Dörner ÖVP GV Andreas Stangl ÖVP ab 20:00 Uhr bei Top 5 GV Norbert Weiss LESE GV Carina Achleitner FPÖ GV Gerhild Huthmann FWS von der Verwaltung AL Mag. Martin Bruckner Rainer Kramser Sachverständiger Gerold Daxecker Regionalverband Georg Fallenecker Geschäftsführer Reinhalteverband Wallersee Süd BM Ing. Bernd Hillebrand zu Top 7 Arch. Dipl. Ing. Scheicher zu Top 8 Ing. Bernd Sturany Geschäftsführer Regionalverband zu Top 4 und 5 zu Top 6 Abwesend sind: ordentliche Mitglieder GV Kerstin Klausner GV Walter Artbauer LESE SPÖ Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Auszahlung Sitzungsgelder Amtskassa sofort 181

4 Top 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende eröffnet die heutige Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Sitzungsgelder auszahlen Kassa Öffentlicher Teil Top 2 Fragestunde für die Gemeindebürger zu den Tagesordnungspunkten. Die Anfragen sind zu Beginn der Sitzung bei der Bürgermeisterin anzumelden. Die Vorsitzende stellt fest, dass keine Fragen von Bürgern vorliegen und geht weiter zum nächsten Punkt. Top 3 Anerkennung/Richtigstellung der 04. Niederschrift vom der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung gemäß 15 Geschäftsordnung Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen zur vorliegenden Niederschrift der letzten Sitzung. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Niederschrift der letzten Sitzung vom in der vorliegenden Form einverstanden ist. Abstimmungsergebnis: 21 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Kirchmeier, Spatzenegger, Simmerstatter, Danko, DI (FH) Marius, Furtlehner, Dr. Federsel, Stöllner, Hofbauer, Sperl, Mag. Reifberger, Segmüller, Neuhofer, Dr. Jäger, Freundlinger, DI (FH) Dörner, Weiss, Achleitner, Huthmann 1 dagegen 1 Stimmenthaltung Gigerl Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. 182

5 Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Weitere Veranlassung Schriftführer Top 4 Förderung von Jahrestickets des öffentlichen Nahverkehrs - Antrag auf Aufnahme TAO gemäß 25 Abs. 6 Sbg. GdO Amtsbericht: Gemäß 25 Abs. 6 GdO 1994 wurde der folgende Antrag von den Mandataren GV Freundlinger, Vizebgm. Gigerl, GV Mag. Reifberger, GV Dr. Federsel, GV Danko, SR DI (FH) Marius, GV Huthmann eingebracht. 183

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7 Die Vorsitzende erläutert den Amtsbericht und ersucht um Berichterstattung. Vizebgm. Gigerl begrüßt alle Anwesenden. Er führt aus, dass die Unterzeichnenden beantragt haben, dass die Stadtgemeinde Seekirchen die Jahrestickets Seekirchen-Salzburg fördert. Dazu verliest er die Begründung des Antrages gemäß Amtsbericht. Er wurde bereits von der Gemeindevertretung beauftragt, mit dem Land Salzburg zu verhandeln, um eine Reduzierung des Tarifes für das Jahresticket Seekirchen-Salzburg zu erreichen. Bei LR Mayr hat er insofern eine positive Resonanz bekommen, dass kein Geld versprochen wurde, aber die Erhöhung des derzeitigen Fördertopfes von 1,8 Mio. in Aussicht gestellt wurde. (20% der Jahrestickets fördert das Land). Es gab weitere Gespräche im Regionalverband und Mag. (FH) Frommer Geschäftsführerin des SVV. Sie war auch bei der letzten Gemeindevorstehung zu diesem Thema eingeladen. Sie sieht diese Förderung kritisch und würde mehr auf die Verbesserung der Qualität setzen, da der Preis nicht als Kriterium zur Erhöhung der Jahresticketnutzer gesehen wird. Vizebgm. Gigerl ist der Meinung, dass der Preis sehr wohl auch ein Kriterium ist. Er stellt daher heute nochmals den Antrag, dass die Stadtgemeinde Seekirchen die Jahrestickets inkl. Kernzone mit 122,- fördert, das ergäbe nach Abzug der Landesförderung 555,--. Ohne Kernzone soll der Preis 444,- betragen und damit eine Förderung der Stadtgemeinde von 100,- ausmachen. Er findet es wert, dies zu unterstützen, denn wenn man vom Land Unterstützung will, sollte man auch als Stadtgemeinde den Willen zur Unterstützung zeigen. Die Vorsitzende bringt vor, dass sie zu diesem und zum nächsten Tagesordnungspunkt Herrn Ing. Daxecker den Geschäftsführer des Regionalverbandes und des OEPNV Verbandes eingeladen hat. Sie ersucht Ing.Daxecker um einen kurzen Bericht zu diesem Thema. 185

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10 Ing. Daxecker bedankt sich für die Einladung. Er berichtet anhand einer Präsentation, dass der OEPNV in den Regionalverband eingegliedert ist und an diesem 14 Gemeinden beteiligt sind, die den mitttleren Flachgau abdecken. Diese Gemeinden zahlen derzeit jährlich 1,4 Mio zusätzlich an den SVV, dass die Busse in der Region so eingesetzt werden, wie sie derzeit fahren. Zusätzlich zahlen auch das Land Salzburg und der Bund Mittel an den SVV. Dies bedeutet, dass ca. 4,5-5 Mio. in den Busverkehr im mittleren Flachgau an Fördermittel fließen. Es gibt einerseits den positiven Effekt der Stadtnähe und zu Arbeitsplätzen andererseits aber auch den Nachteil, dass diese Arbeitsnehmer aus den Gemeinden in die Stadt auspendeln. Die Aufgabe des OEPNV ist es das Spektrum (Qualität, Leistung) zu erweitern. Mittlerweile sind alle Busse klimatisiert und Sitzplatzerweiterungen wurden durchgeführt. Die Bushaltestellen wurden überdacht und beleuchtet und damit sicherer gemacht. Ebenso wurden digitale Fahrplanauskünfte installiert. Gemeinsam mit dem SVV wurde die Superscoolscard mitentwickelt. Hier fördert das Land ca Ähnliches ist auch für Studenten und andere Bereiche geplant. In den Jahren wurde erstmalig in den Gemeinden versucht, Jahreskarten den Gemeindebürgern tagesweise gratis zur Verfügung zu stellen, um die öffentlichen Verkehrsmittel ausprobieren zu können. In der Region liegen derzeit 110 Jahreskarten auf, davon 5 in Seekirchen. Im Jahr 2014 haben diese ca. 660 Bürger in Anspruch genommen. Derzeit wird versucht, die Taktverbindungen zu erhöhen. Die 188

11 Taktverdichtungen werden nur durch die Gemeinden finanziert. Es sind derzeit Eilbusse zwischen Mattsee-Salzburg und Seekirchen Salzburg (131) geplant, um Fahrzeitverkürzungen zu erreichen. In der Region wurden zusätzlich zwei Stadtbusse (133 und 125) eingeführt. Allein die Linie 125 kostet pro Jahr (Anteil Stadtgemeinde ,- ). In Planung ist ein günstigeres Ticket außerhalb der Spitzenzeiten. Ebenso sollen Verbesserungen für Einzelfahrtennutzer (10er Block etc.) gefunden werden. Der derzeitige geförderte Jahreskartenpreis beträgt 677,-- inkl. Kernzone und 544,- ohne Kernzone. Beide Preise sind bereits mit 20% vom Land Salzburg und mit 25% von den Verkehrsunternehmen gefördert. Das bedeutet, dass der tatsächliche Jahreskartenpreis bei 1230,- liegt. Der derzeitige Tarifdschungel soll vereinfacht werden (Zonenmodell). All diese Änderungen sind auch mit Kosten verbunden, die der OEPNV im Sinne des Bürgers an den SVV versucht abzugelten. Nachdem die Linie Henndorf Seekirchen heute auch behandelt wird hält er fest, dass die Erhebungen 25Schüler ergeben hat. Betreffend Pendler wurde vorgeschlagen Befragungen bei der Bevölkerung durchzuführen, da die Erfahrungen der Linie 125 gezeigt haben, dass diese kaum von Pendlern genutzt wird. Aufgrund seiner Erfahrungen gibt er zur Route Henndorf Seekirchen zu bedenken, dass derzeit die Route als Gelegenheitsverkehrs fixiert ist. Hier zahlt das Finanzamt einen gewissen Betrag pro Schüler dazu unter der Voraussetzung, dass kein Linienbus fährt und die Entfernung Wohnort-Bushaltestelle oder Schule mehr als 2 km beträgt. Wenn ein Linienverkehr hier angedacht wird, muss damit gerechnet werden, dass der gesamte Gelegenheitsverkehr in diesem Bereich entfällt. Die Kosten für den Gelegenheitsverkehr bei 5 Fahrten a 180 Tagen/Jahr betragen für die Gemeinde ca ,- und für das Finanzamt ca ,-. Die Kosten für die Linie werden auf ca ,- geschätzt. Die Leistung müsste ausgeschrieben werden. Die Vorsitzende bedankt sich bei Ing. Daxecker und ersucht um Wortmeldungen. GV Danko fragt nach, ob es richtig ist, dass die Tarife bei den Jahreskarten von um 20% gestiegen sind. Ing. Daxecker erklärt, dass die höheren Preise 2014 gegenüber 2011 zum einen auf Tariferhöhungen, aber auch auf einen Zukauf von Tarifzonen (Seekirchen- Neumarkt) zurückzuführen sind. GV Weiss führt an, dass das Tarifwesen wie von Ing. Daxecker auch vorgetragen, ein sehr komplexes Gebiet ist. Der Jahreskartentarif ist für die Nutzer übersichtlich. Vom Marketing her findet er ein derart undurchsichtiges Tarifsystem sehr kundenunfreundlich und ungeschickt. Attraktiver fände er einen Mischpreis, der für alle gleich gilt. Bei den Kanalgebühren zahlt auch jeder Bürger gleich, egal ob er 2 km oder nur 200 m Kanal nutzt. SR DI (FH) Marius bringt vor, dass nachdem die Stadt Salzburg den Jahreskartentarif derart reduziert hat, man sich auch in Seekirchen gefragt hat, ob eine adäquate Lösung nicht auch möglich sei. Er ist der Meinung, dass die Kosten des Tickets für die Bevölkerung durchaus eine Rolle spielen. Wenn Frau Mag. (FH) Frommer von einem Umfrageergebnis berichtet, das ergibt, dass der Preis keine Rolle spielt, fragt er sich, was für eine Umfrage dies war (salzburgweit, Stadtgebiet etc.) Seiner Meinung nach fällt eine Umfrage entsprechend der 189

12 Fragestellung aus. Wenn man in Seekirchen eine Umfrage starten würde, dann wäre dieses Ergebnis sicherlich anders gewesen. Wenn in Seekirchen 63% der Bevölkerung Pendler sind, und man diese 63% mit den Nutzern des öffentlichen Verkehrs vergleicht, ist das Ergebnis eher schlecht. Daher sollte das Ziel sein, mehr Personen auf den öffentlichen Verkehr zu bringen. Dies ist auch ein umweltpolitisches und globales Ziel. Natürlich sind hier enorme Summen genannt worden, wie der öffentliche Verkehr finanziert wird. Unterm Strich zahlt dies jedoch alles der Steuerzahler, weshalb es durchaus legitim ist nachzufragen für was diese Gelder sinnvoll ausgegeben werden können. Wenn der Erfolg gegeben ist, sollten diese Gelder sekundär sein. Die angeführten Lösungsansätze klingen vielversprechend. Auch hat Mag. (FH) Frommer gemeint, dass die aktuelle Verkehrsanalyse in Seekirchen ein Thema ist. Die Verbesserung der Infrastruktur ist ein eher mittel- bis langfristiges Ziel, sollte aber mit Nachdruck verfolgt werden. Es ist aus Seekirchner Sicht nicht verständlich, warum die Haltestelle Süd immer weiter verschoben wird während in den Bahnhof Hallwang 30 Mio. investiert wurden. Er fände auch eine Ampelregelungen zur Busdurchfahrt im Zentrum wichtig. Eine kurzfristige Maßnahme auch im Sinne unsere aller Umwelt wäre die Fahrpreisreduzierung, um die Attraktivität zu erhöhen. Die Vorsitzende bringt vor, dass beim derzeitigen Jahreskartenpreis eine Einzelfahrt 1,70 kostet. Dies ist für sie ein ausgesprochen günstiger Preis. Einzelfahrtickets kosten demgegenüber 4,50 bis 5,70 mit Kernzone. Hier erscheint es ihr sinnvoller, diese Einzelfahrttickets mit z.b. durch kauf 10 zahl 8 o.ä. zu fördern. Die Jahreskarten bei dem Einzelfahrpreis von 1,70 noch weiter zu fördern, hält sie für überschießend. In Seekirchen gibt es derzeit ca..300 Jahreskartenbesitzer. Wenn schon erwähnt wird, dass natürlich jede Förderung am Ende der Steuerzahler finanziert, findet sie eine weitere Förderung nicht gerecht. Vizebgm. Gigerl bringt vor, dass es im Jahr Jahreskartenbesitzer gab. Der Vergleich einer Ungerechtigkeit hinkt für ihn, weil es in Seekirchen eine Vielzahl an Förderungen (Familien, Photovoltaik) gibt, bei denen nur ein Bruchteil der Bevölkerung in den Genuss der Förderung kommt. Bei seinem vorgeschlagenen Tarif von 444,- ohne Kernzone würde sich eine Jahreskarte bereits bei einer Fahrt pro Woche gegenüber dem Auto rechnen. Bei dem Tarif mit Kernzone ist dies genauso. Daher findet er sein Modell so attraktiv, da man jedem Bürger sagen kann, wenn du nur einmal pro Woche fährst, zahlt es sich aus. Außerdem könnten sie innerhalb der Familie auch übertragen werden. Er appelliert daran, diese Förderung zu unterstützen. GV Danko bringt vor, dass die SPÖ diesen Antrag auch unterstützt hat. Für sie soll jedoch jede Jahreskarte auch z.b. nach Neumarkt und nicht nur die in die Stadt Salzburg im Ausmaß von 14% gefördert werden. Bei den 320 Jahreskartenbesitzers sieht er dies als 320 Familien. Wenn dann noch Personen unterstützt werden könnten, die Einzelfahrten kaufen, wäre dies sicherlich begrüßenswert. SR Kirchmeier führt an, dass die Gemeindevertretung im Juni zugestimmt hat, dass Vizebgm. Gigerl Verhandlungen mit dem Land aufnimmt. Im Oktober hat Mag. (FH) Frommer die Zahlen präsentiert und die Gemeindevorstehung hat dann entschieden, dass man einer Förderung nicht zustimmen wird. Dies aus folgenden 190

13 Gründen: Es gibt derzeit 320 Jahreskartenbesitzer. Die Jahreskartenförderung in der Stadt hat nicht, wie erhofft, dazu geführt, dass die Fahrgastzahlen sich erhöht haben, sondern dass sich die Monatstickets auf Jahrestickets verschoben haben. Dies ist auch in Seekirchen zu vermuten. Viele Leute können nicht umsteigen (z.b. Arbeitszeiten, Zeitmanagement). Genau aus dem Grund, weil es immer mehr Förderungen gibt und die Gemeinden immer mehr übernehmen, wird es aber auch immer schwieriger, das Budget zustande zu bekommen. Wenn man dann bei den Gebühren nicht erhöhen soll, sprich die Einnahmen gleich lässt und die Ausgaben immer weiter erhöht, wird sich dies auf lange Sicht nicht ausgehen. GV Freundlinger merkt an, dass es prinzipiell nicht darum geht, die Pendler zu fördern, sondern dahin denkt, dass man die Leute dazu bringt, mehr die Öffis zu nutzen. Wenn jemand eine Jahreskarte zu Hause hat, wird er diese sicher nutzen. Auch die Autofahrer, die nicht umsteigen können, freuen sich vielleicht, weil dann der Stau auch ein wenig kürzer ist. SR Spatzenegger schließt sich SR Kirchmeier an. Er selbst kann auch nicht umsteigen, da er beim Umstieg auf den öffentlichen Verkehr einen erheblichen Zeitverlust hinnehmen müsste. Bereits beim derzeitigen Preis der Jahreskarte ist diese den Fahrzeugkosten deutlich überlegen und wäre jetzt schon preislich sehr viel attraktiver. Daher ist er auch der Meinung, dass der Preis allein kein Argument ist. Für ihn wäre wichtig, dass die Vertaktung und damit die Attraktivität gefördert wird. SR Simmerstatter ist der Meinung, dass die Förderung darauf abzielt, mehr Personen für den öffentlichen Verkehr zu gewinnen. Der Preis ist dabei der einzige in den Händen der Gemeinde liegende Anreiz. Je größer die Anzahl der Kunden im öffentlichen Verkehr, umso besser wäre auch die Ausgangssituation bei Verhandlungen zur Attraktivität. GV Weiss stellt die Frage, warum derzeit bereits der öffentliche Verkehr gefördert wird. Eine Antwort wäre für ihn, dass es in einem starken öffentlichen Interesse liegt, wenn die Öffis mehr genutzt werden. Dies auch weil jeder Autofahrer um einen anderen Autofahrer weniger froh ist. In Bezug auf den Vergleich von nur 320 Jahreskartenbesitzern hält er entgegen, dass man dann auch die Straßensanierungen von kleinen Straßen mit ,- beschlossen hat, die sicherlich auch nicht viele nutzen. Die Vorsitzende bringt dazu vor, dass dieser Vergleich sehr hinkt, da die ,- ca. die Hälfte der Straßensanierungen in Seekirchen im Jahr 2014 ausgemacht hat. Die Vorsitzende ersucht nun um Abstimmung, wer damit einverstanden ist, die Jahreskarten auf einen Preis von 444,- ohne und 555,- mit Kernzone zu fördern.. 191

14 Abstimmungsergebnis: 10 Dafür Gigerl, Simmerstatter, Danko, DI (FH) Marius, Dr. Federsel, Mag. Reifberger, Segmüller, Freundlinger, Weiss, Huthmann 12 dagegen 12 Gegenstimmen Mag. Schwaiger, Pieringer, Kirchmeier, Spatzenegger, Furtlehner, Stöllner, Hofbauer, Sperl, Neuhofer, Dr. Jäger, DI (FH) Dörner, Achleitner, Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Ablehnung fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Weitere Veranlassung AL/Bgm Top 5 Busanbindung Henndorf - Seekirchen - Antrag FWS Amtsbericht: 192

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16 Die Vorsitzende ersucht um Berichterstattung des Antrages. 194

17 SR DI (FH) Marius erläutert den Antrag gemäß des Amtsberichts. Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen. SR Danko ergänzt, dass in beide Richtungen über 70 Schüler in beide Richtungen fahren, die zusätzlich noch hinzukommen. Die Vorsitzende führt an, dass es in diesem Bereich, wie bereits von Herrn Ing. Daxecker berichtet, einen Gelegenheitsverkehr gibt, für den die Gemeinde sehr gekämpft hat und der ausgesprochen gut funktioniert. Die Stadtgemeinde zahlt für diesen 100,- /Tag dazu, weil sonst kein Busunternehmen diesen Gelegenheitsverkehr anbieten würde. Wenn man jetzt eine zweite Linie einführen würde, ist zu befürchten, dass diese wie auch die Linie 125 zum Geisterbus wird. Bedauerlicherweise hat sich bei der Linie 125 herausgestellt, dass dieser nur von den Schülern wirklich genutzt wird. Die Stadtgemeinde wollte ein Angebot für die Bürger schaffen, damit sie aus den Gebieten Ried, Mödlham etc. ins Zentrum fahren können. Dies wird leider nicht genutzt. Henndorf lehnt jede Zuzahlung zu einer Buslinie ab, da es keine Notwendigkeit darin sieht. Das größte Argument gegen diese Linie ist für sie aber der Verlust des Gelegenheitsverkehrs. Die Schüler werden zur Linie sprich zu den Haltestellen bis zu 2 km zu Fuß gehen müssen. Und für einige wenige Schüler die außerhalb der 2km liegen, wird die Mindestanzahl für den Gelegenheitsverkehr vermutlich nicht mehr erfüllt werden. Dass der Bus Mödlham und Henndorf verbindet, wird aus logistischen Gründen nicht gehen, da die Schüler dann viel zu lang mit dem Bus unterwegs wären. SR Danko führt aus, dass in erster Linie geklärt werden muss, ob der Gelegenheitsverkehr wirklich wegfallen würde. In Henndorf läuft die Erhebung zur Buslinie zur Zeit. Die SPÖ würde daher beantragen, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis die Erhebung abgeschlossen ist. Vizebgm. Gigerl findet es nicht sehr gut, die Linie 125 als Geisterbus zu bezeichnen. Man hat sich dazu bekannt, diese Linie für 2 Jahre zu unterstützen. Es stimmt, dass manchmal sehr wenig Leute drin sitzen. Aber man sollte der Linie eine Chance geben und die Bevölkerung daran gewöhnen. Er ist aber auch dafür, dass wenn bis nächstes Jahr diese Linie nicht intensiver genutzt wird, sie wieder einzustellen. Er sieht es auch eher problematisch, nach den Erfahrungen mit der Linie 125, Henndorf als zweites Experiment zu starten. Er war bei der Besprechung dabei, als der Bürgermeister von Henndorf gemeint hat, dass er zwar bereit ist, die Erhebung zu machen, aber nicht bereit ist, etwas zu dieser Linie dazuzuzahlen. Insofern erwartet er nicht dass sich was an dieser Meinung ändern wird und sieht diese Busverbindung noch kritischer, als die Linie 125. SR Kirchmeier schließt sich der Bezeichnung der Linie 125 als Geisterbus an, dass sobald keine Schüler fahren, fährt der große Bus zu 98% leer. Es gibt in anderen Gemeinden wie z.b. St. Georgen bereits gute Modelle eines Ortstaxis das von der Gemeinde finanziell unterstützt wird. Wenn man um die ,- bzw ,- Förderung, die jetzt in die Buslinien investiert werden, ein derartiges Modell finanzieren würde, könnten flexibel auch noch andere Ortsteile erreicht werden und man könnte u.u. mehr erreichen. Er ist gegen eine zweite 195

18 Geisterlinie, noch dazu, wo mehr Schüler aus Henndorf nach Seekirchen fahren und Henndorf nicht bereit ist, sich zu beteiligen. Die Vorsitzende ersucht nun um Abstimmung des Antrages von SR Danko auf Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zum Ergebnis der Befragung in Henndorf. Abstimmungsergebnis: 7 dafür Simmerstatter, Danko, DI (FH) Marius, Mag. Reifberger, Segmüller; Freundlinger, Huthmann 16 dagegen 15 Gegenstimmen Mag. Schwaiger, Gigerl, Pieringer, Kirchmeier, Furtlehner, Dr. Federsel, Stöllner, Hofbauer, Sperl, Neuhofer, Dr. Jäger, DI (FH) Dörner, Stangl, Weiss, Achleitner, 1 Stimmenthaltungen Spatzenegger Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Ablehnung fest. GV Stöllner bringt als Vorsitzender der Arbeitsgruppe e5 vor, dass ein wichtiges Thema der Arbeitsgruppe auch die Mobilität ist auf die im nächsten Jahr verstärktes Augenmerk gelegt werden soll. St. Georgen kann hier sicher als Beispiel auch für Seekirchen verfolgt werden. Er würde sich freuen, wenn man dieses Thema in der Arbeitsgruppe diskutieren kann. Vizebgm. Gigerl bringt vor, dass der Verein Carsharing auch bereits an einer Idee arbeitet. Die Vorsitzende ersucht nun um Abstimmung, wer für die Busanbindung Henndorf- Seekirchen ist. Abstimmungsergebnis: 6 dafür Spatzenegger, Danko, DI (FH) Marius, Mag. Reifberger, Segmüller;Huthmann 17 dagegen 13 Gegenstimmen Mag. Schwaiger, Gigerl, Pieringer, Kirchmeier, Furtlehner, Stöllner, Hofbauer, Sperl, Neuhofer, Dr. Jäger, DI (FH) Dörner, Stangl, Achleitner, 4 Stimmenthaltungen Simmerstatter, Dr. Federsel, Freundlinger, Weiss Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Ablehnung fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Weitere Veranlassung AL/Bgm 196

19 Top 6 Erstellung Kanalkataster für Schmutzwasser- und Oberflächenwasserkanäle Amtsbericht: Unter diesem Tagesordnungspunkt soll über die Notwendigkeit der Erstellung eines Kanalkatasters (für Schmutz- und Oberflächenwasser) beraten werden. Hierzu nachstellend der Amtsbericht vom Reinhalteverband Wallersee-Süd: Allgemeines zur geförderten Leitungskatastererstellung: Der Rechnungshof hat in den Jahren 2012 und 2013 diverse Verbände in Oberösterreich, Kärnten und Salzburg überprüft und für das Bundesland Salzburg als Empfehlung ausgesprochen, dass die Erstellung von Leitungskatastern voran getrieben werden soll (Schreiben von Dipl.-Ing. Theodor Steidl vom ). Die RHV - Mitgliedsgemeinde Henndorf am Wallersee ist mit der Leitungskatastererstellung für die Schmutz- und Oberflächenwasserkanalanlagen fertig. An der Katastererstellung in der Marktgemeinde Eugendorf wird noch gearbeitet, sollte 2015 fertig werden. Kanalkataster der Stadtgemeinde Seekirchen derzeitiger Stand: Alle öffentlichen Haupt- und Nebensammler sind in einem CAD-Programm eingearbeitet, somit im PC darstellbar und auf Lageplänen auszudrucken. Die Kanal- und Schachtdaten werden anhand von Tabellen beim Reinhalteverband verwaltet. Die Schächte sind teilweise vom Geometer vermessen. Im Zuge der Kanalsanierung Seemoos II wurde für den bearbeiteten Bereich (4185 m öffentliche Hauptleitung und 5450 m Hausanschlüsse) um Förderung zur Leitungskatastererstellung angesucht. Für die Erstellung sind pro Laufmeter Kanal 8,3 Euro angefallen, gefördert werden max. 2 pro lfm. Kanallängen der Stadtgemeinde: Öffentliche Hauptleitungen für Schmutzwasserkanal: m Öffentliche Hauptleitungen für Oberflächenwasserkanal: m Varianten zur Leitungskatastererstellung: a) Ausschreibung und Beauftragung der Kanalkatastererstellung als Gesamtpaket, Finanzierung zum Großteil über eine Darlehensaufnahme b) Kanalkatastererstellung in Teiletappen in Abstimmung mit den vorgeschriebenen Kanalüberprüfungsterminen, Finanzierung zum Großteil über Interessentenbeiträge. Entsprechend der laufenden Kanalüberprüfungsintervalle ist 2015 die Kanalreinigung mit Kamerabefahrung an m Schmutzwasserhauptleitungen durchzuführen. Für diesen Bereich inkl. Hausanschlüsse könnte der geförderte Leitungskataster erstellt werden. 197

20 Damit die Oberflächenwasserkanäle ebenfalls in den Kataster aufgenommen werden, könnte 2015 ein Teilbereich von m Hauptleitungen in den Kanalkataster eingearbeitet werden. Die vorhandenen Kameraaufzeichnungen könnten dazu in das Kataster übernommen werden, da sie noch nicht älter als 10 Jahre sind (Voraussetzung für die Förderung). Die voraussichtlich anfallenden Kosten sind in der beiliegenden Kostenvorschau dargestellt. Falls Interesse an der Leitungskatastererstellung vorhanden ist, sind ca. 2/3 der Gesamtsumme für das Jahr 2015 und 1/3 für 2016 zu budgetieren. Mit der Bitte um Beratung und Beschluss zur Empfehlung an die Gemeindevertretung, ob entsprechend des Amtsberichtes Variante b) die Einfertigung eines Kanalkatasters gewünscht ist und die Gesamtsumme von Rund für die Jahre 2015 (2/3) und 2016 (1/3) budgetiert werden sollen. Der Bau- und Raumplanungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am damit befassen und eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung abgeben. Die Empfehlung wird bei der GV Sitzung bekannt gegeben. Beilagen: - Kostenschätzung und Empfehlung bzgl. Leitungskataster Die Vorsitzende bedankt sich bei GV Dr. Federsel für die Vertretung im Bauausschuss und erläutert den Amtsbericht. Der Bauausschuss ist in der Vorberatung zu dem Ergebnis gekommen, vorerst die Erstellung nur für zu sanierende Gebiete zu erstellen. Die Vorsitzende bringt dazu vor, dass ihrer Meinung nach die Erstellung eines Kanalkatasters für Seekirchen sinnvoll wäre und gibt zu Bedenken, dass voraussichtlich in der nächsten Zeit nicht viel zu sanieren ist und daher bei der Erstellung eines Katasters sich nicht sehr viel tun wird. Für die Gemeinde ist es sicherlich auch in Bezug auf Bauvorhaben wichtig zu wissen, wo der Kanal verläuft. Auch der Rechnungshof empfiehlt den Gemeinden einen solchen zu erstellen. Ihr ist vollkommen klar, dass dies viel Arbeit bedeutet, würde es aber sinnvoll finden, es zumindest Stück für Stück in Angriff zu nehmen. Sie ersucht Georg Fallenecker um seine Stellungnahme als Geschäftsführer des Reinhalteverbandes Wallersee Süd. Herr Fallenecker führt an, dass der Reinhalteverband viele Kilometer Kanal betreut, wartet und instandhält. Im Jahr 2008 wurde in Henndorf ein Kanalkataster erstellt. Dort war das eine Selbstverständlichkeit und wurde nicht zur Diskussion gestellt. Anschließend wurde in Eugendorf der Kanalkataster erstellt. Jetzt wäre Seekirchen dran. Seekirchen hat Laufmeter Kanal. Man sollte insofern überlegen, ob man ein Kataster erstellt und in welcher Weise. Der Umfang in Seekirchen ist für den Reinhalteverband zu viel. In Straßwalchen zum Beispiel wurde die Erstellung ausgeschrieben. In Seekirchen wurde im Zuge der Sanierung im Seemoos bereits für diesen Teil ein Kataster erstellt, daher sollte er doch weitergeführt werden. Laut derzeitigen Vorgaben vom Land müssen spätestens alle 15 Jahre die Kanäle mit einer Kamera befahren werden. Die Kosten für 198

21 Reinigung und Befahrung würden für die Gemeinde hier in jedem Fall anfallen. Hier wäre zu überlegen, für diese Bereiche, die 2015 befahren werden müssen, um Förderung anzusuchen. Der nächste Abschnitt käme 2018/2019 und dann 2020/21. Dann könnte der Kanalkataster abgeschlossen sein. Die Kostenschätzung ist im Amtsbericht enthalten. In den geschätzten ,- sind auch die Kosten der ohnehin notwendigen Reinigung und Befahrung enthalten sind. Ebenso ist auch die Erfassung der Hausanschlüsse in diesen Kosten enthalten. Wenn man nur die Hauptkanäle erfasst, reduzieren sich die Kosten nach Abzug der Förderung auf ca ,-. Davon würden aber sowieso aufgrund der verpflichtenden Befahrung anfallen. Insofern sind die Kosten für die Erstellung des Katasters nicht so erheblich und daher aus seiner Sicht zu befürworten. Die erhobenen Daten sind vielseitig verwendbar (Bauamt, Land etc). GV Mag. Reifberger ist für die Erstellung des Leitungskatasters in der vorgeschlagenen Form. Im Bauausschuss wurde die Sache jedoch noch ein wenig verhaltener von Herrn Fallenecker dargestellt, warum auch die Meinung im Bauausschuss dann anders ausgefallen ist. Er ist aber natürlich jetzt erfreut, wenn ein solcher Kataster befürwortet wird, da er es für eine gute Sache hält. GV Dr. Federsel berichtet, dass der Bauausschuss beraten hat, zunächst die Situation weiter zu beobachten, da hier auch noch von ganz anderen Summen gesprochen wurde, die heute wieder etwas relativiert wurden. Herr Fallenecker hat im Ausschuss berichtet, dass alle Haupt- und Nebenleitungen in einem CAD Programm erfasst sind und dies für den Reinhalteverband ausreichend ist. Die Miterfassung der Hausanschlüsse würde auch für sinnvoll erachtet. Für ihn entstand der Eindruck, dass es ein ausreichendes Programm gibt und das Kataster ein gewisser Luxus ist. Daher ist er nicht dafür, dies heute spontan zu beschließen. Die Vorsitzende bringt ebenfalls vor, dass die Gemeinde keine Daten hat, was aber für die Baubehörde sehr wichtig wäre. Vizebgm. Pieringer schließt sich GV Mag. Reifberger an. Im Bauausschuss klangen aber die Ausführungen des Reinhalteverbandes so, als ob man ihm ein Instrument in die Hand geben würde, mit dem er nicht arbeiten will bzw. es nicht benötigt. Er war aber auch immer der Meinung, dass ein Kataster für die Gemeinde sehr sinnvoll und wichtig sei. Herr Fallenecker bringt vor, dass er im Bauausschuss die Sicht des Reinhalteverbandes vertreten hat. Heute hat er die Argumente aus Sicht der Gemeinde präsentiert, die derzeit keinen Zugriff auf die Daten hat. Von Seiten des Reinhalteverbandes ist die Erstellung eines Katasters mehr Aufwand, der für ihn nicht notwendig ist, da die Kanalanlagen für den Reinhalteverband bekannt und überschaubar sind. Er hat sich aber nach der Sitzung auch in die Position der Gemeinde versetzt. Aus Sicht der Gemeinde als Besitzer der Anlage wäre es sicherlich sinnvoll, wenn sie diese Daten auch verfügbar hätte. Dies geht aber nur über ein Kataster, da die Daten auch für die Bürger dann verfügbar sind. 199

22 GV Stöllner schließt sich auch seinen Vorrednern an, dass hier offensichtlich zwei Sichtweisen vertreten wurden. Für die Baubehörde und auch Bürger als Bauwerber ist aber ein solches Kataster sicherlich sinnvoll. GV Weiss ist der Meinung, dass man es sowohl im Bauausschuss als auch jetzt in der Gemeindevertretung nicht geschafft hat, offensichtlich zu machen, wozu man einen solchen Kataster benötigt. Die Stadtgemeinde will in der gesamten Ausbaustufe dafür ,- ausgeben ohne genau zu wissen wofür und ohne Folgekosten eingerechnet zu haben. Daher ist er gegen die Erstellung eines Katasters. SR DI (FH) Marius bringt vor, dass man im Bauausschuss gehört hat, dass man dieses Kataster eigentlich nicht braucht, im Gegenteil der Reinhalteverband spart sich sogar Arbeit und damit auch Kosten. Jetzt sagt die Baubehörde, dass die Gemeinde Seekirchen diesen dringender braucht, als der, der das Kanalnetz betreibt, ohne genauer erklären zu können, wofür. Daher stellt er den Antrag den Tagesordnungspunkt zurückzustellen um sich genauer erklären zu lassen, wofür dieser genau benötigt wird. Die Vorsitzende führt an, dass sie persönlich nichts von einem Kataster hat. Aber als Baubehörde lässt sich feststellen, dass es für Bauwerber ein großer Vorteil ist, wenn es um Vorhaben geht und die Gemeinde dann genaue Auskunft über den Verlauf des Kanals geben kann. Der Kanal ist ein großer Teil des Vermögens der Gemeinde und daher sollte es auch für die Gemeinde wichtig sein zu wissen, wo dieser verläuft. Sie hat ihre Meinung dazu vorgebracht, wenn aber die Erstellung nicht gewünscht wird, schließt sie sich sicher der Mehrheit an. Vizebgm. Gigerl ist der Meinung, dass niemand es gänzlich ausgeschlossen hat. Nur für den jetzigen Zeitpunkt wurde die Notwendigkeit nicht gesehen. Vielleicht gibt es in einem Jahr andere Erkenntnisse und man kann dann erneut darüber reden. Die Vorsitzende ersucht um Abstimmung des Antrages von SR DI(FH) Marius auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes. Abstimmungsergebnis: 17 dafür Gigerl, Pieringer, Kirchmeier, Spatzenegger, Simmerstatter, DI (FH) Marius, Furtlehner, Dr. Federsel, Stöllner, Hofbauer, Segmüller, Neuhofer, Dr. Jäger, Freundlinger, Weiss, Achleitner, Huthmann 6 dagegen 5 Gegenstimmen Mag. Schwaiger Danko, Mag. Reifberger, DI (FH) Dörner, Stangl, 1 Stimmenthaltung Sperl, Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme und damit Zurückstellung fest und geht weiter zum nächsten Punkt. 200

23 Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Weitere Veranlassung Bauamt DI Vorlop Top 7 Vorstellung Wohnbebauung auf ehem. Bauhofgelände der Fa. Winklhofer, Anton- Windhager-Straße - Bauteil 1 u 2 Amtsbericht: Vertreter der Firma Hillebrand und des Architekturbüros Kofler stellen die beabsichtigte Bebauung im Bereich des ehemaligen Bauhofgeländes der Firma Winklhofer in der Anton-Windhager-Straße 6 vor. Gleichzeitig wird das Mobilitätskonzept vorgestellt welches als Grundlage für den weiteren Bebauungsplan für den Abschnitt 2 dienen soll. Beilagen: 1) Mobilitätskonzept Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt BM Hillebrand, Arch. Kofler und Herrn Rahofer. BM Hillebrand begrüßt alle Anwesenden und stellt die Wohnbebauung auf dem ehemaligen Bauhofgeländes der Fa. Winklhofer anhand einer Präsentation vor. Schwerpunkt Thema ist auch aufgrund der zentralen Lage die bereits heute angesprochene Mobilität. Herr Rahofer berichtet über das geplante Mobilitätskonzept, dass auch gemeinsam mit DI Krasser vom SIR unter Berücksichtigung auf das ISEK Seekirchen erstellt wurde. Die Wohnungen sind barrierefrei geplant. Großes Thema beim Bauabschnitte zwei ist der geplante Stellplatzschlüssel (betreubares wohnen 1:0,8 1 Zi Wohnungen bis 4 Zi Wohnungen 1:1,2 und Wohngemeinschaften 1:0,5) Dafür 1 Fahrradabstellplatz pro Zimmer. 201

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26 Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen zu diesem Punkt. SR Danko versteht das Interesse des Bauträgers Stellplätze einzusparen, wenn man die Kosten von ,- /Stellplatz bedenkt. Bei 50 eingesparten Stellplätzen sind das 1,2 Mio. Er kann sich jedoch bei Wohngemeinschaften mit 3-4 Personen nicht vorstellen, dass man mit 1,2 Stellplätzen auskommt. Das gleiche gilt bei 4 Zi. Wohnungen. Hier werden eher 4 Stellplätze auf länge Sicht benötigt, wenn die Kinder auch Autos haben. Weiters sind noch keine Besucher berücksichtigt. Leidtragend sind bei unzureichenden Stellplätzen nicht nur die Bewohner, sondern auch die Anrainer. Die SPÖ ist daher für 2 Stellplätze pro Wohnung. Vizebgm. Pieringer findet das Projekt sehr gut ausgearbeitet. Was den Stellplatzschlüssel angeht, ist auch er anderer Meinung. Er würde gern die Anzahl und Größe der Wohnungen für die ersten zwei Bauabschnitte wissen. Wieviel sind geförderte Mietwohnungen, barrierefreie Wohnungen etc.? Wo liegt der Mietpeisunterschied je m² zum Stellplatzschlüssel von 1:1,2 oder 1:2? Welche Wohnbauförderung ist für den Bauabschnitt 2015 schlagend? Herr Rahofer antwortet, das im Bauabschnitt 1 insgesamt 34 Wohnungen (Haus 3 und Haus 4) vorgesehen sind. Hierbei sind im Bauteil 4 eine 1 Zi Wohnung vier 2- Zi Wohnungen, vier 3 Zi- Wohnungen und zehn 4 Zi Wohnungen. Beim Bauteil 3 sind drei 2 Zi Wohnungen, neun 3 Zi Wohnungen und zwei 4 Zi Wohnungen geplant. BM Hillebrandt bringt zur Wohnbauförderung vor, dass man Zugriff auf die alte und auf die neue Förderung haben wird. Die neue Förderung ist derzeit in Begutachtung und wird laut zuständigem LR bis April voraussichtlich beschlossen sein. Es handelt sich um eine Subjektförderung, die der Anspruchnehmer beantragt. Derzeit warten die Leute noch eher ab, da sie das geplante Zuschussmodell bevorzugen. Die ,- pro Stellplatz sind seiner Meinung nach nicht richtig. Die Bauträger verkaufen TG-Stellplatzen von ,- bis ,-. Vermietete Stellplätze kosten je nach Lage zwischen 55,- und 150,- /Monat. Wie sich das auf die Mieten auswirken wird, kann man derzeit noch nicht sagen, weil zur Zeit die Förderung im Land im Umbruch ist und mit den Fördergeldern sehr sparsam umgegangen wird. Die Idee der Förderung von Mobilitätskonzepten im Sinne der CO2 Bilanz findet er eine gute Idee, wenn man 204

27 aber nicht irgendwo anfängt dies umzusetzen, wird es auch nur ein Lippenbekenntnis bleiben. Beim ersten Bauabschnitt bleibt der Stellplatzschlüssel gemäß der Verordnung Seekirchens von 1:2. Die Vorsitzende sieht in den Mobilitätskonzepten auch eine Chance. Im beschlossenen Stadtentwicklungskonzept hat man sich auch dazu bekannt, die Straßen nicht mehr auszubauen, sondern alternative Mobilität zu fördern. Wenn ein Objekt Aussicht auf Erfolg bei der Umsetzung und Akzeptanz alternativer Mobilität hat, ist dies eines das mitten im Zentrum liegt. Beim vorliegenden Projekt Winklhof 6, ist beinahe alles fußläufig erreichbar. In vielen Ländern und Regionen greifen diese Ideen und funktionieren auch, warum also in Seekirchen nicht. Die Skepsis versteht sie vollkommen, aber sie würde gern dies als Chance zum Umdenken nutzen. Wenn es um Themen geht wie betreubares Wohnen, hat man ja bereits jetzt wie auch in der Moosstraße, einen reduzierten Stellplatzschlüssel. BM Hillebrand betont nochmals, dass der Bauabschnitt 1 natürlich den Stellplatzschlüssel 1:2 hat. Es soll jetzt lediglich bei der Planung des Bauabschnittes 2 versucht werden, die anderen Themen wie Wohngruppen, betreubares Wohnen auch im Stellplatzschlüssel zu berücksichtigen. SR Kirchmeier ist der Meinung, dass dieses Projekt zugunsten der Bauträger und zu Lasten der Seekirchner Bevölkerung geht, da auch in 3-4 Zi Mietwohnungen die Realität anders aussieht (mindestens 2 Autos). Hier die Stellplätze zu reduzieren wird u.a. auch dazu führen, dass Feuerwehrzufahrten etc. verstellt werden. Dies kann man in den ganzen Problemgebieten sehen, in denen ein geringerer Stellplatzschlüssel als 1:2 angewendet wurde (Gartenstraße, Südtirolerstraße etc.) Auch wenn es Altbestände sind, sind die Probleme jetzt vorhanden. Er kann sich maximal beim betreubaren Wohnen eine Reduzierung vorstellen, aber auch nicht auf 0,8. GV Dr. Federsel führt an, dass von Gesetzes wegen der Stellplatzschlüssel 1:1,2 ist. In Seekirchen gibt es aufgrund einer Verordnung einen sehr hohen Schlüssel von 1:2. Man darf nicht vergessen, dass Stellplätze die Kosten verteuern. Dies darf man bei der Diskussion um leistbares Wohnen nicht vergessen. Die LESE ist der Meinung, dass man heute den Stellplatzschlüssel differenzierter sehen sollte. Grundsätzlich geht es darum, die Priorität auf einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu setzen. Wenn dieser Umstieg in keiner Weise gelingt, hat natürlich eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels keinen Sinn. Bei diesem Projekt geht es jetzt aber darum Steuerungsinstrumente zu setzen, damit sich etwas bewegt. Insofern steht die LESE dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Da es aber eine über den Standort hinausgehende Grundsatzfrage ist, sollte man dies von Experten prüfen lassen. Wenn man einmal so etwas beschließt, muss es bei gleichen Projekten in der Zukunft auch gelten. Wenn man sich entschließen sollte, dies zu beschließen, kann so etwas aber auch nur positiv vonstatten gehen, wenn ein effektives und wirksames Mobilitätskonzept in Gang gesetzt wird, dass dazu führt, dass die Bewohner nicht zwei oder mehr Autos brauchen. Zur Freihaltung der Zufahrten gehören effektive Halteverbote aufgestellt und auch exekutiert. Die Vorsitzende bringt vor, dass genau dieses Gebiet auch im ISEK eingeschlossen ist und dieses gute Voraussetzungen für eine positive Umsetzung 205

28 eines Mobilitätskonzeptes prognostiziert hat. Heute wird es keinen Beschluss geben und der Stellplatzschlüssel wird im Rahmen des Bebauungsplanes beschlossen werden. Sie wird versuchen, den Schweizer Experten und DI Krasser und Dr. Frey zur Diskussion einzuladen. GV Segmüller schließt sich SR Kirchmeier an. Die FWS wird keinesfalls einem Stellplatzschlüssel von 1,2 zustimmen. Wenn man dies als Versuchsobjekt benutzt, muss man aber auch bedenken, dass damit Tatsachen geschaffen werden, die man nicht mehr gut machen kann. Die Gefahr ist für ihn zu groß. GV Freundlinger bringt vor, dass es hier um einen kleinen Bauabschnitt geht. Er ist der Meinung, dass sich die Wohnungswerber erkundigen, wie die Gegebenheiten sind und wenn jemand mehr Stellplätze benötigt, wird diese Wohnung für ihn nicht in Frage kommen. Es gibt aber auch Zielgruppen, die diese Mobilität begrüßen bzw. mit einem Auto auskommen. GV Mag. Reifberger hält fest, dass SR Danko für die SPÖ bereits klar festgehalten hat, dass die SPÖ nicht dafür ist, dass Autos von Besuchern und Freunden auf der Straße abgeschleppt werden müssen, weil sie woanders keinen Platz finden. Er hält jetzt nichts von der Vorgangsweise, dass man jetzt weiter planen lässt und dann abstimmen will, wenn es soweit ist. Denn die Planer sollen wissen, für welchen Stellplatzschlüssel die Gemeindevertretung steht. Daher stellt er den Antrag, dass die Gemeindevertretung beschließen möge, den Bebauungsplanern auf den Weg mitzugeben, einen Stellplatzschlüssel 1:2 zu berücksichtigen. GV Weiss hält es für bemerkenswert, dass ein Bauträger sich um diese Konzepte bemüht und nicht nur einfach die Wohnungen verkaufen will. Dass der Stellplatzschlüssel ein Heiligtum ist, hat er bereits bei der Diskussion zum ISEK bemerkt. Er kann sich aber nicht vorstellen, dass ein Bauträger Wohnungen plant, bei denen er befürchten muss, dass er sie wegen mangelnden Stellplätzen nicht verkaufen kann. Seiner Meinung nach gibt es den Markt, bei dem Familien ein oder gar kein Auto haben. BM Hillebrand bringt vor, dass die Wohnbauförderung neu einen Stellplatz pro Wohnung fördert. Für den Bauträger ist dies egal, da es ein Durchläufer ist aber die Wohnungsnutzer müssen dies finanzieren. Hier wird das Problem des leistbaren Wohnens gesehen. Vizebgm. Gigerl findet das Konzept auch gut. Er findet es schade wenn sich die Gemeindevertretung heute zwischen 1,2 und 2 entscheiden muss und darüber abgestimmt werden soll. Die Gemeindevertretung sollte sich in Ruhe nochmals mit den Experten beraten können. Vielleicht kommt dann auch 1,4 raus. Daher stellt er den Antrag auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes. GV DI (FH) Dörner gibt zu Bedenken, dass es sich hier um einen der teuersten Baugründe in Seekirchen handelt und es nicht mehr gar so viele Gebiete gibt, bei denen man so eine Lösung ausprobieren könnte. Die Vorsitzende ersucht um Abstimmung des Antrages von Vizebgm. Gigerl auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes zwecks weitere Information und Aufklärung durch Experten. 206

29 Abstimmungsergebnis: 14 dafür Mag. Schwaiger, Gigerl, Pieringer, Spatzenegger, Simmerstatter, Furtlehner, Dr. Federsel, Hofbauer, Sperl, Dr. Jäger, Freundlinger, DI (FH) Dörner, Stangl,Weiss, 9 dagegen 5 Gegenstimmen Kirchmeier,Danko, Stöllner,Mag. Reifberger, Neuhofer, 4 Stimmenthaltung DI (FH) Marius, Segmüller, Achleitner, Huthmann Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme und damit Zurückstellung fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Erledigungsvermerk: WAS WER BIS WANN Weitere Veranlassung Bauamt- Kramser/Bgm Top 8 Vorstellung Wohnbauprojekt "Hatschek" Amtsbericht: Beabsichtigt ist der Abbruch des alten und nicht mehr zeitgemäßen Gebäudes des ehemaligen Hatschek-Wirtes in der Wimmer Straße 10 sowie die Neuerrichtung von Wohnobjekten an genannter Stelle. Dieses Vorhaben soll im Bauausschuss bzw in der darauffolgenden Gemeindevertretungssitzung vom planenden Architekten vorgestellt werden. Diesbezüglich hat das Planungsbüro Architekten Scheicher ZT GmbH vom 14. Oktober 2014 einen entsprechenden Entwurf übermittelt der diesem Amtsbericht beiliegt. Gemäß Erläuterung des Büros Architekten Scheicher ZT GmbH sollen die Wohnungen in den Häusern A und B als Eigentumswohnungen verkauft werden. Die Wohnungen in Haus C sind als Mietwohnungen vorgesehen und entsprechen auch den Förderungsrichtlinien für Mietwohnbau. Die Bruttogeschoßfläche aller 3 Gebäude, bezogen auf die Grundstücksfläche beträgt 0,65 (siehe Berechnungsblatt als Teil des beiliegenden Konvolutes). Im Räumlichen Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Seekirchen ist für diesen Bereich eine Bebauungsdichte von max. GFZ 0,6 empfohlen wobei sich diese Angaben auf die durchschnittliche Dichte beziehen und örtlich bei entsprechender räumlicher Voraussetzung - durchaus davon abgewichen werden kann. 207

30 So ist zb im Bereich der nordöstlich befindlichen Reihenhaussiedlung eine Grundflächenzahl von 0,25 fixiert worden, was nach Rücksprache mit dem Ortsplan bei einer zweieinhalbgeschoßigen Bebauung einer GFZ von etwa 0,63 entspricht. Der Bauausschuss bzw die Gemeindevertretung möge darüber beraten, ob im gegenständlichen Fall die vorerwähnte Dichte in Form einer GFZ von 0,65 im Hinblick auf die zitierten Ausführungen aus dem REK und den örtlichen Verhältnissen vorstellbar ist. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Kramser Tel DW Beilagen: 1) Büro Scheicher vom ) Projektentwurf Architekten Scheicher Die Vorsitzende begrüßt Arch. Scheicher und ersucht um die Präsentation. Arch. Scheicher präsentiert das Wohnbauprojekt Hatschek. 208

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33 Die Vorsitzende bedankt sich bei Arch. Scheicher und ersucht um Wortmeldungen. GV Dr. Federsel führt an, dass das Objekt nicht unbedingt in Zentrumsnähe liegt, wo eine höhere Verbauungsdichte mittlerweile auch gewünscht ist. In Waldprechting sieht das REK eine Verbauungsdichte von 0,5 mit punktuell möglichen Erhöhungen bis 0,6 vor. Er sieht keinen Grund warum es örtliche Voraussetzungen geben sollte um die 0,6 zu übersteigen. Er findet es auch nicht gut, wenn die Projekte vorgestellt werden und über diese dann abgestimmt werden soll. Bebauungspläne sollen vor konkreten Projekten erstellt werden. Das versteht er unter Raumplanung. Erst die Bedingungen festzulegen auf die man Planungen aufsetzen kann. Ihn hat auch sehr irritiert, dass im Bauausschuss von Arch. Scheicher angeführt wurde, dass eine Förderung nur mit einer GFZ von 0,65 möglich ist. Dieses Argument hat man schon so oft gehört und es stimmt einfach nicht. Es gibt in Seekirchen aufgrund der Verordnungen und Bestimmungen keine Mindestbestimmungen für eine GFZ für geförderten Wohnbau. Wenn man sagt aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht sinnvoll, dann ist das ein ganz anderer 211

34 Punkt als zu sagen, dass es nicht möglich ist. Zu den Kinderspielplätzen gibt es eine Vorgabe, dass diese mindestens 4% der Nutzfläche betragen müssen. In den Plänen, die er zu Verfügung hatte, wird gerade einmal diese Fläche erreicht. Wenn man hinschaut wo diese sind, sieht dies wie eine Restplatzverwertung aus, da nicht einmal eine einheitliche Fläche möglich war, sondern auf zwei kleine Flächen aufgeteilt werden. Das Argument dass einer für die größeren Kinder und einer für die kleineren sei, ist für ihn auch nicht nachvollziehbar, da die Mindestflächen vom Gesetz her für die Kleinkinder (0-6) gedacht sind. Er stellt den Antrag, dass für dieses große Areal ein Bebauungsplan erstellt und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Arch. Scheicher bringt zur Kinderspielfläche vor, dass diese bereits jetzt m² größer ist als die geforderten 4%. Ebenso ist dieser so situiert, dass er eben nicht neben der Straße ist. Wenn es aber einen anderen Vorschlag gibt, ist er dafür offen. Es gibt eine bestehende Bauplatzerklärung, aber auch ein Bebauungsplan macht nichts anderes. Die Vorsitzende bringt vor, dass die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bauausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Auf den Vorwurf, dass die Projekte so einfach vorgestellt werden, hält sie fest, dass sie genau aus dem Grund, dass es die Diskussionen um die GFZ gab, diese Präsentation aufgenommen hat. Sie sieht noch kein konkretes Projekt in dieser Planung, weshalb es auch noch keine Bürgerversammlung gegeben hat. Sie hat bei den Entwürfen auch gefordert, dass mindestens 1/3 geförderte Mietwohnungen eingeplant werden sollen, da dieser Bedarf in Seekirchen besteht. Dann wurde vom Architekten vorgebracht, dass - um diese geförderten Wohnungen auch wirtschaftlich umsetzen zu können - er eine GFZ von 0,65 benötigt, woraufhin sie die Präsentation im Bauausschuss angesetzt hat. Aufgrund der Bauplatzerklärung beim Hatschekwirt ist ihrer Meinung nach 0,7 möglich und es widerspricht auch ihrer Meinung nach nicht dem REK. Entscheiden soll dies dennoch die Gemeindevertretung und nicht sie allein. GV Segmüller bringt vor, dass die GFZ von 0,65 für die FWS dort auf keinen Fall in Frage kommt. Die Argumentation der Stadtnähe ist nicht gegeben, da es dort eine ländliche Gegend ist, wo solche Wohnblöcke nicht hinpassen. Wenn, können dort Reihenhäuser realisiert werden, wie sie schon im Bestand sind. SR Kirchmeier bringt vor, dass auf der einen Seite die Grünen im Land ständig von Verdichten reden und es geht ja auch um günstigeres Wohnen und dann lehnt man eine GFZ von 0,65 ab. Es ist eine 2,5 geschossige Verbauung geplant, was nicht übermäßig ist und es wird der Stellplatzschlüssel eingehalten. Seiner Meinung nach wäre die Verbauung eine Verbesserung der jetzigen Situation und die Kinderspielplätze am Wald sind auch mehr als vernünftig. Auf der einen Seite wäre es natürlich besser wenn man manchmal vorher Bebauungspläne hat, nach denen sich der Planer richten kann, auf der anderen Seite hat es aber auch manchmal Vorteile, das Projekt vor Beschluss vorstellbar zu haben. Die FPÖ hat mit dem Vorhaben kein Problem und er kennt auch Anrainer, die damit kein Problem haben. SR Simmerstatter bringt vor, dass man ja an und für sich von 0,5 ausgehen muss und da bewegt man sich mit 0,65 schon weit nach oben. Zu den Spielplätzen merkt sie an, dass der große 72 m² und der kleinere 43 m² aufweist. Der 212

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