Sonderausgabe Newsletter Januar 2007

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sonderausgabe Newsletter Januar 2007"

Transkript

1 Mandanten Newsletter Sonderausgabe Taylor Wessing Januar 2007 Sonderausgabe 2007 Seite 02 Unternehmensdaten aus einer Hand durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) ab 1. Januar 2007 Sonderausgabe Newsletter Januar 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresbeginn möchten wir Sie auf eine Gesetzesänderung im Registerrecht von durchaus praktischer Relevanz aufmerksam machen: Durch das "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG)" werden unter anderem bestimmte Unternehmensdaten künftig über das Internet zugänglich sein und es wird die Durchsetzung der Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen verschärft. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2007 und eine angenehme Lektüre. Taylor Wessing Practice Department Corporate der Redaktion:

2 enewsletter 02 Unternehmensdaten aus einer Hand durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) ab 1. Januar 2007 Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) kommt es zu einer grundlegenden Reform des Registerrechts in Deutschland und zu einem modernen Umgang mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Ab dem 1. Januar 2007 sind alle veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten über das zentrale amtliche Datenportal " für jedermann zugänglich. Dies gilt für Unternehmen von der kleinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft, aber auch für Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als voll haftendem Gesellschafter (vor allem also die beliebten GmbH & Co. KGs) und Einzelkaufleute mit einem größeren Betrieb. Erfasst sind außerdem Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften, aber auch die "Europa-AG" (SE). Mit dem EHUG hat die Bundesregierung ihre Pflicht zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien (Slim IV-Richtlinie 2003/58/EG und Transparenzrichtlinie 2004/109/EG) erfüllt. Das EHUG hat drei Schwerpunkte: Einführung eines vollständig elektronischen Handelsregisters, Etablierung eines neuartigen elektronischen Unternehmensregisters und die Verschärfung des Systems der Offenlegung von Jahresabschlüssen. Elektronische Handelsregister Die Führung der Handelsregister wird ab dem 1. Januar 2007 von der konventionellen Papierform auf die elektronische Registerakte umgestellt. Die Zuständigkeit für die Führung der Registerakte verbleibt bei den Amtsgerichten. Anmeldungen sind in Zukunft elektronisch in öffentlich beglaubigter Form vorzunehmen. Die Einreichung von Unterlagen erfolgt ebenfalls elektronisch, bei einfacher Schriftform genügt die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung (z.b. Satzung, Gesellschafterliste, etc.). Die elektronische Übermittlung führt zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung der Eintragungsverfahren. Zur zusätzlichen Beschleunigung können künftig Notare die persönliche Haftung für die Kostenschuld des anmeldenden Unternehmens erklären. Dies bietet den Registergerichten eine weitere Möglichkeit auf einen Kostenvorschuss zu verzichten. Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister erfolgt in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informationsund Kommunikationssystem in der zeitlichen Folge ihrer Eintragung (nach Tagen geordnet). Die Bundesländer planen, die Handelsregisterdaten auf der Internetseite " zu veröffentlichen. Während einer Übergangszeit bis zum muss die elektronische Bekanntmachung auch in einer Tageszeitung oder einem sonstigen Blatt bekannt gemacht werden. Ab dem 1. Januar 2009 ist ausschließlich das elektronische Veröffentlichungsmedium maßgeblich. Das Unternehmensregister Ein bedeutender Schritt zu mehr Transparenz und Modernisierung im Umgang mit Unternehmensdaten ist das zum 1. Januar 2007 eingeführte elektronische Unternehmensregister, das für jedermann zentral unter " abrufbar ist und alle wesentlichen publikationspflichtigen Unternehmensdaten unentgeltlich zur Verfügung stellt (sog. "One-Stop-Shopping"). Zugänglich sind im Einzelnen: Eintragungen im Handelsregister (bzw. Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister) und deren Bekanntmachung und zum Handelsregister (bzw. Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister) eingereichte Dokumente Unterlagen der Rechnungslegung (Jahresabschlüsse, etc.) Gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen Im Aktionärsforum veröffentlichte Eintragung nach 127a AktG Veröffentlichungen nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sowie Börsenzulassungs-VO Bekanntmachungen und Veröffentlichungen nach dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz Veröffentlichungen nach den 15, 25 (Insiderinformationen) und 15a WpHG ("Directors Dealings") sowie nach 61 und 66 der Börsenzulassungs-VO

3 enewsletter 03 Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte nach 9 InsO Das Unternehmensregister funktioniert dabei für einen Teil seiner Inhalte wie eine Suchmaschine. Werden die aufgeführten Inhalte in einem anderen Register gespeichert, so werden diese mittels Verlinkung auf die Originaldatenbestände zugänglich gemacht. Die für die Suche erforderlichen Informationen erhält das Unternehmensregister von den Landesjustizverwaltungen und dem Elektronischen, kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen werden allerdings direkt von den Unternehmen an das Unternehmensregister übermittelt. Im Gegensatz zum Handelsregister genießt das Unternehmensregister jedoch keinen öffentlichen Glauben i.s.d. 15 HGB. Verschärfung der Publizitätspflichten durch das EHUG Mit Inkrafttreten des EHUG sind nunmehr auch Unterlagen der Rechnungslegung elektronisch an den Betreiber des Elektronischen s ( 325 Abs. 1 HGB n.f.) zu übermitteln. Damit werden die bisher zuständigen Amtsgerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet. Dies gilt zum einen für die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, seit dem Jahr 2000 aber auch für Personenhandelsgesellschaften, bei denen nicht wenigstens eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar persönlich haftet, also insbesondere auch für die GmbH & Co. KG. Die Einreichung der Jahresabschlüsse muss unverzüglich und spätestens vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres und in elektronischer Form erfolgen. Während einer Übergangsfrist bis zum soll jedoch die Übermittlung auch in schriftlicher Form zugelassen werden, wobei dann mit zusätzlichen Gebühren zu rechnen ist. Die entsprechenden Unterlagen des Jahresabschlusses sind unverzüglich nach Einreichung im Elektronischen bekannt zu machen. Verschärft wird durch das EHUG zugleich die staatliche Kontrolle darüber, ob die Unternehmen ihren Offenlegungspflichten tatsächlich genügt haben. Zwar bestand auch bisher die Verpflichtung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse. Nur die wenigsten Unternehmen sind dieser Pflicht aber nachgekommen. Künftig wird im Fall der Nichtveröffentlichung der Dokumente der Rechnungslegung von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durch die neue Bundesbehörde das Bundesamt für Justiz in Bonn eingeleitet. Hierzu bedarf es keines Antrages mehr ( 335a S. 3 HGB a.f.). Da nach neuem Recht eine zentrale elektronische Meldepflicht bezüglich der Jahres- und Konzernabschlüsse beim Elektronischen eingeführt wurde und den Betreiber eine zwingende Prüfungs- und Unterrichtungspflicht trifft, ist eine von Amts wegen zu beachtende hundertprozentige Kontrolle der Offenlegungspflichten gewährleistet. Somit wird künftig jeglicher Verstoß aufgrund der elektronischen Prüfmöglichkeiten erfasst und verfolgt, während dies bisher in der Praxis meist nur geschah, wenn Dritte sich konkret an das Registergericht wandten. Diese Gesetzesänderung führt damit zu einer erheblichen Verschärfung des auch bisher geltenden Sanktionsrahmens. Unternehmen müssen in Zukunft damit rechnen, dass entsprechende Ordnungsgelder nach Androhung durch das Bundesamt für Justiz beigetrieben werden. Fazit Das EHUG leistet einen Beitrag zu Bürokratieabbau und zu verbesserter Transparenz in Bezug auf Unternehmensdaten sowie eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung der Eintragungsverfahren. Zugleich wird aber auch die staatliche Kontrolle über die Einhaltung der Publikationspflichten erheblich erhöht. Unternehmen, die ein starkes Interesse an der Nichtveröffentlichung der Jahres- und Konzernabschlüsse haben, müssen zukünftig auf gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen zurückgreifen, sofern sie denn unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten möglich und sinnvoll sind und zum angestrebten Erfolg führen. Die Umwandlung in eine Stiftung & Co. KG (gelegentlich zur Vermeidung der Mitbestimmungspflicht verwendet) funktioniert allerdings nicht. Die Offenlegungspflicht kann durch einen Wechsel in eine Personengesellschaft vermieden werden, wenn als persönlich haftender Gesellschafter (auch) eine natürliche Person fungiert, freilich um den Preis einer Haftungsverschärfung.

4 enewsletter 04 Leserservice Sie brauchen detailliertere Informationen? Sie hätten gerne ein persönliches Gespräch zu Themen dieser Ausgabe? der Redaktion: Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen Impressum: Taylor Wessing Rechtsanwälte, Isartorplatz 8, München Tel. +49 (89) Fax +49 (89) DIESER NEWSLETTER ENTHÄLT NUR EINE AUSWAHL VON RELEVANTEN THEMEN ZUM UNTERNEHMENSRECHT UND ERSETZT NICHT DIE BERATUNG IM EINZELFALL. FÜR DIE VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT DER IN DIESEM NEWSLETTER ENTHALTENEN INFORMATIONEN WIRD KEINE HAFTUNG ÜBERNOMMEN. Berlin Brüssel Cambridge Düsseldorf Frankfurt Hamburg London München Paris Repräsentanzen: Alicante Shanghai

5 Büros und Repräsentanzen Berlin Jägerstrasse 51 D Berlin Tel + 49 (0) Fax + 49 (0) berlin@taylorwessing.com Brussels 14 Rue Montoyer 1000 Brussels Belgium Tel +32 (0) Fax +32 (0) brussels@taylorwessing.com Cambridge 24 Hills Road Cambridge CB2 1JW United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) cambridge@taylorwessing.com Hamburg Neuer Wall 44 D Hamburg Tel +49 (0) Fax +49 (0) hamburg@taylorwessing.com London Carmelite 50 Victoria Embankment Blackfriars London EC4Y 0DX United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) london@taylorwessing.com Munich Isartorplatz 8 D Munich Tel +49 (0) Fax +49 (0) muenchen@taylorwessing.com Düsseldorf / Neuss Königsallee 92a D Düsseldorf Tel +49 (0) Fax +49 (0) duesseldorf@taylorwessing.com Am Krausenbaum 42 D Neuss Tel +49 (0) Fax +49 (0) neuss@taylorwessing.com Paris 42 Avenue Montaigne F Paris Tel Fax France paris@taylorwessing.com Representative offices: Alicante Av. Maisonnave, 28 bis, 2-8 E Alicante Spain Tel +34 (0) Fax +34 (0) alicante@taylorwessing.com Frankfurt a.m. Senckenberganlage Shanghai D Frankfurt a. M. 21st Floor HSBC Tower 101 Yin Cheng East Road Tel +49 (0) Pudong New Area Fax +49 (0) PRC Shanghai frankfurt@taylorwessing.com China Tel +86 (0) der Redaktion: Fax +86 (0) newslettercorporate@taylorwessing.com shanghai@taylorwessing.com

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung Mandanten Newsletter Ausgabe 11 Taylor Wessing März 2006 Ausgabe 11 06 (März 2006) Newsletter Employment 11-06 Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Mehr

Newsletter Employment 03/07

Newsletter Employment 03/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 3 Taylor Wessing Januar 2007 Ausgabe 03/07 (Januar 2007) Newsletter Employment 03/07 Gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Newsletter Employment 18/06

Newsletter Employment 18/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 18 Taylor Wessing Mai 2006 Ausgabe 18/06 (Mai 2006) Newsletter Employment 18/06 Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter

Mehr

Newsletter Employment 38/06

Newsletter Employment 38/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 38 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 38/06 (September 2006) Newsletter Employment 38/06 Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE)

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sonderausgabe: Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, ist vor wenigen Tagen die Verordnung über die Europäische

Mehr

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Mandanten Newsletter Ausgabe 32 Taylor Wessing August 2006 Ausgabe 32/06 ( August 2006) Newsletter Employment 32/06 Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Arbeitszeitflexibilisierung

Mehr

Newsletter Employment 13/07

Newsletter Employment 13/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 13 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 13/07 (März 2007) Newsletter Employment 13/07 Über den Wolken Die erste Entscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Taylor

Mehr

Newsletter Employment 37/06

Newsletter Employment 37/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 37 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 37/06 (September 2006) Newsletter Employment 37/06 Neue Risiken beim Vergleichsschluss Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Newsletter Employment 10/07

Newsletter Employment 10/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 10 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 10/07 (März 2007) Newsletter Employment 10/07 Sozialversicherungspflicht: Neues zum GmbH- Fremdgeschäftsführer? Taylor Wessing Practice

Mehr

Newsletter Employment 42/06

Newsletter Employment 42/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 42 Taylor Wessing Oktober 2006 Ausgabe 42/06 (Oktober 2006) Newsletter Employment 42/06 Zugangsvereitelung von Arbeitgeberkündigungen Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Offenlegungsvorschriften für Jahresabschlüsse verschärft

Offenlegungsvorschriften für Jahresabschlüsse verschärft 1 Offenlegungsvorschriften für Jahresabschlüsse verschärft Mandanten-Information zum Elektronischen Handels- und Unternehmensregister (EHUG) 1. Gesetzesänderung zum 1. Januar 2007 Am 28. September 2006

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Offenlegung von Jahresabschlüssen Offenlegung von Jahresabschlüssen Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 Allgemeines Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen

Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht Solicitor (England & Wales) Düsseldorf IHK München Gesundheit am Arbeitsplatz Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM

Mehr

Elektronisches Handelsregister + Elektronischer Bundesanzeiger = Neue Plattform. www.unternehmensregister.de

Elektronisches Handelsregister + Elektronischer Bundesanzeiger = Neue Plattform. www.unternehmensregister.de MERGET + PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Elektronisches Handelsregister + Elektronischer Bundesanzeiger = Neue Plattform www.unternehmensregister.de MERGET + PARTNER Wirtschaftsprüfer,

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Offenlegung von Jahresabschlüssen GESELLSCHAFTSRECHT GR12 Stand: Dezember 2013 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Offenlegung von Jahresabschlüssen Für die zentrale

Mehr

Elektronische Offenlegung. von Jahresabschlussunterlagen. des Geschäftsjahres 2006 bzw. 2006/07. WP/StB Dirk Urban

Elektronische Offenlegung. von Jahresabschlussunterlagen. des Geschäftsjahres 2006 bzw. 2006/07. WP/StB Dirk Urban TREUHAND-GESELLSCHAFT DR. STEINEBACH & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Elektronische Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen des Geschäftsjahres 2006 bzw. 2006/07 WP/StB Dirk Urban GESCHÄFTSFÜHRER

Mehr

Editorial. JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Sehr geehrte Damen und Herren,

Editorial. JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Spezial Jahresende 2011- OFFENLEGUNGSANFORDERUNGEN Editorial JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sehr geehrte Damen und Herren, bei den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlussinformationen

Mehr

Praxis der Unternehmenspublizität

Praxis der Unternehmenspublizität Praxis der Unternehmenspublizität Verwaltungserleichterungen bei der Erstellung der e-bilanz und Offenlegung 03.06.2014 Agenda 1. Grundlagen der Offenlegung 2. Aufgaben des Bundesanzeigers 3. Reform des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) A. Problem und Ziel Die Richtlinie 2003/58/EG

Mehr

I.1 HGB: Handelsgesetzbuch Inhaltsübersicht

I.1 HGB: Handelsgesetzbuch Inhaltsübersicht .1 HGB: Handelsgesetzbuch nhaltsübersicht 455 Behandlung des Gutes. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten 456 Fälligkeit der Vergütung 457 Forderungen des Versenders 458 Selbsteintritt 459

Mehr

Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen. Referent: Dipl. Betriebswirt (BA) Gunter Heinzmann Steuerberater

Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen. Referent: Dipl. Betriebswirt (BA) Gunter Heinzmann Steuerberater Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen Referent: Dipl. Betriebswirt (BA) Gunter Heinzmann Steuerberater Offenlegungspflicht Rechtliche Grundlage Das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister

Mehr

Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen Die Lösungen der DATEV für Österreich und Deutschland

Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen Die Lösungen der DATEV für Österreich und Deutschland Elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen Die Lösungen der DATEV für Österreich und Deutschland StB DKfm. Michael Leistenschneider Mitglied des Vorstandes der DATEV eg, Nürnberg Die Unterschiede

Mehr

im Bundesanzeiger erforderlich.

im Bundesanzeiger erforderlich. Neuregelungen für Kleinstunternehmen! Wie hinterlege ich richtig! Was Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. 267a HGB) jetzt bei der Offenlegung Ihres Jahresabschlusses beachten müssen Das am 28. Dezember

Mehr

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Archivierung hybrider Akten am Beispiel des Handelsregisters

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Archivierung hybrider Akten am Beispiel des Handelsregisters Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Archivierung hybrider Akten am Beispiel des Handelsregisters Dr. Bernhard Grau Das elektronische Handelsregister Die elektronische Führung des Handels-

Mehr

Eine Übersicht über die aktuellen Größenklassen und die Aufstellungs- und Offenlegungsalternativen können Sie nachstehender Tabelle entnehmen.

Eine Übersicht über die aktuellen Größenklassen und die Aufstellungs- und Offenlegungsalternativen können Sie nachstehender Tabelle entnehmen. Merkblatt zur Einreichung von Jahresabschlussdaten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister Die Form der Veröffentlichung

Mehr

MANDANTENINFORMATION 2008/2009

MANDANTENINFORMATION 2008/2009 MANDANTENINFORMATION 2008/2009 INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN Vorwort: Die nachstehende Information soll Ihnen einen Überblick geben über allgemeine steuerliche Regelungen. Die Ausführungen

Mehr

Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014

Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz Ziel des Mietrechtsnovellierungsgesetzes Umsetzung

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung

Mehr

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung

Mehr

Tipps und Tricks der Offenlegung 16.09.2014

Tipps und Tricks der Offenlegung 16.09.2014 Tipps und Tricks der Offenlegung 16.09.2014 Agenda 1. Aufgaben des Bundesanzeigers 2. Ordnungsgeldverfahrens vs. Ordnungswidrigkeit 3. Einreichungsmöglichkeiten 4. Exkurs: Hinterlegungen 5. Exkurs: Nachträgliche

Mehr

Jahresabschluss. Was ist ein Jahresabschluss? 188 JAHRESABSCHLUSS

Jahresabschluss. Was ist ein Jahresabschluss? 188 JAHRESABSCHLUSS 188 JAHRESABSCHLUSS Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist jedem Wirtschaftsausschuss einmal jährlich zusammen mit dem Betriebsrat durch den Unternehmer zu erläutern. Dies regelt 108 BetrVG. Rechtliche

Mehr

Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem EHUG ab 2007

Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem EHUG ab 2007 Gesetzgebung zum Bilanzrecht Seite 1399 Fach15 Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem EHUG ab 2007 Elektronisches Unternehmensregister und verschärfte Sanktionen Prof. Dr. Claus Koss* Die wirtschaftlichen

Mehr

Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen

Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen Die neue quartalsweise Berichterstattung für alle börsennotierten Unternehmen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Florian Dobroschke, Hamburg Business Frühstück, 21. März 2007 in Kanzlei Brödermann

Mehr

Tatjana & Co. gründen eine GmbH (II)

Tatjana & Co. gründen eine GmbH (II) 14 Tatjana & Co. gründen eine GmbH (II) Die drei Freundinnen Tatjana, Yeliz und Helen haben sich zusammengeschlossen, um eine GmbH zu gründen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Stammkapital konnten

Mehr

6 Synopse FGG/FamFG Textsynopse alt/neu

6 Synopse FGG/FamFG Textsynopse alt/neu 6 Synopse / Textsynopse alt/neu 478 141 [Löschung einer Firma] 393 Löschung einer Firma (1) 1 Soll nach 31 Abs. des Handelsgesetzbuchs das Erlöschen einer Firma von Amts 31 Abs. des Handelsgesetzbuchs

Mehr

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt

Zulassung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten zum regulierten Markt Vorab per E-mail oder FAX An die Geschäftsführung der Börsen Berlin Fax: 030/31 10 91 78 Düsseldorf Fax: 0211/13 32 87 Hamburg Fax: 040/36 13 02 23 Hannover Fax: 0511/32 49 15 München Fax: 089/54 90 45

Mehr

Angaben auf Geschäftsbriefen und sogenannte Fußleistenpflicht für die in Deutschland gebräuchlichen Rechtsformen von A - Z. Nr.

Angaben auf Geschäftsbriefen und sogenannte Fußleistenpflicht für die in Deutschland gebräuchlichen Rechtsformen von A - Z. Nr. Angaben auf Geschäftsbriefen und sogenannte Fußleistenpflicht für die in Deutschland gebräuchlichen Rechtsformen von A - Z Nr. 112/09 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Handelsregister in Deutschland Verfahrenspflegestelle RegisSTAR NRW Handelsregisterführung in Deutschland Das Handels- und Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten

Mehr

Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen der KapGes und KapCo

Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen der KapGes und KapCo Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen der KapGes und KapCo Dipl.-Kfm. Alexander Ficht Steuerberater / Rentenberater ARGUS Steuerberatungsgesellschaft mbh 2 EHUG Technische Daten Gesetz über das

Mehr

Finanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011

Finanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011 Finanzierung von Photovoltaik Projekten Carsten Bartholl 28. September 2011 Inhalt 01 > Finanzierung von PV-Projekten 02 > Bridging the Funding Gap 03 > Typische Finanzierungsprobleme 04 > Regulatorisches

Mehr

Einleitung. oder c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach 34e Abs. 1 GewO tätig wird

Einleitung. oder c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach 34e Abs. 1 GewO tätig wird Einleitung Dieses Merkblatt soll den Versicherungsunternehmen, die an der Möglichkeit der zentralen elektronischen Datenmeldung teilnehmen und damit die Daten ihrer gebundenen Versicherungsvertreter unmittelbar

Mehr

Veröffentlichungs-, Offenlegungsund Bekanntmachungspflichten

Veröffentlichungs-, Offenlegungsund Bekanntmachungspflichten Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 76454 Veröffentlichungs-, Offenlegungsund Bekanntmachungspflichten Unternehmen unterliegen verschiedenen Veröffentlichungspflichten.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG

Häufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG Häufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions - "FAQs") zu 37v ff. WpHG nach Inkrafttreten des Transparenzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (TUG) am 20.01.2007

Mehr

Erfolgsrechnung für Existenzgründer

Erfolgsrechnung für Existenzgründer Erfolgsrechnung für Existenzgründer Entscheidend für jedes Unternehmen ist, wie viel Gewinn oder Verlust es macht. Mit einer so genannten Jahreserfolgsrechnung können Unternehmer genau ermitteln, ob sie

Mehr

Von der Bilanzierung zur Offenlegung 04.11.2014

Von der Bilanzierung zur Offenlegung 04.11.2014 Von der Bilanzierung zur Offenlegung 04.11.2014 Agenda 1. Grundlagen der Offenlegung 2. Aufgaben des Bundesanzeigers 3. Ordnungsgeldverfahren vs. Ordnungswidrigkeit 4. Einreichungsmöglichkeiten 5. Exkurs:

Mehr

Gleich lautende Staatsverträge wurden bzw. werden auch zwischen dem Land Nordrhein- Westfalen und den übrigen Ländern abgeschlossen.

Gleich lautende Staatsverträge wurden bzw. werden auch zwischen dem Land Nordrhein- Westfalen und den übrigen Ländern abgeschlossen. Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1221 Landtag 05.12.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2006 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Dr. Anja Disput Frankfurt, November 2011 2011 Taylor Wessing Deutschland 1 > Bewertungsergebnis hat Auswirkungen insbesondere auf Finanzierung Investmentbegeisterung

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: 19.7.2012. OLG München, 21.5.2012-31 Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43

DNotI. Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: 19.7.2012. OLG München, 21.5.2012-31 Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: 19.7.2012 OLG München, 21.5.2012-31 Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43 Keine Vorlage einer Genehmigung/eines Negativattests

Mehr

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Aktien der Jetter AG (Barangebot)

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Aktien der Jetter AG (Barangebot) Freiwilliges öffentliches Kaufangebot für Aktien der Jetter AG (Barangebot) Die Bucher Beteiligungsverwaltung AG bietet allen Aktionären der Jetter AG an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien an

Mehr

Veröffentlichungs-, Offenlegungsund Bekanntmachungspflichten

Veröffentlichungs-, Offenlegungsund Bekanntmachungspflichten Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 76454 Veröffentlichungs-, Offenlegungsund Bekanntmachungspflichten Unternehmen unterliegen verschiedenen Veröffentlichungspflichten.

Mehr

IT / Telekommunikation

IT / Telekommunikation Technology Group IT / Telekommunikation Lizenzierung und IT-Projekte Outsourcing und IT-Management IT-Vergabe Technologie-Transaktionen IT-Litigation und ADR Corporate Finance und Venture Capital Gewerbliche

Mehr

furispr-1-lagesr 9/2013

furispr-1-lagesr 9/2013 5 furispr-1-lagesr 9/2013 Erfüllung der Offenlegungspflichten durch eine "Nullbilanz" Leitsatz: Die Einreichung einer so genannten "Nullbilanz" vor Ablauf der Nachfrist stellt die Erffillung der Offenlegungsverpflichtung

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/7438 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

Mehr

Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042

Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042 Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042 Gesellschaften und Unternehmensrecht Die BGB-Gesellschaft (GdbR) Die BGB-Gesellschaft,

Mehr

Griechisches Gesellschaftsrecht

Griechisches Gesellschaftsrecht Griechisches Gesellschaftsrecht A. Gesellschaftsformen Form Mindestanzahl Gesellschafter Stammkapital (Euro) Haftung E.P.E = GmbH (Etairia Periorismenis Efthinis) 1 kein, Gesellschafter entscheiden frei

Mehr

dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807

dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807 dpa-afx: DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005801807 German Brokers AG; Bieter: David L. Deck / Gilbert Schöni und Weitere WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für

Mehr

A. GRUNDLAGEN...1. Tatsächliche Grundlagen...12 1. Saldenbilanz als Ausgangspunkt...12 2. Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens...

A. GRUNDLAGEN...1. Tatsächliche Grundlagen...12 1. Saldenbilanz als Ausgangspunkt...12 2. Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens... Inhaltsübersicht A. GRUNDLAGEN...1 I. Rechtliche Grundlagen...1 1. Rechtsnormen...1 2. Personenkreis...1 3. Übungsfälle zur Buchführungs- und Bilanzierungspflicht...5 4. Jahresabschlusspflicht nach Handelsrecht...7

Mehr

zwischen - nachstehend Mandant genannt - und VPMED - nachstehend Steuerberater genannt -

zwischen - nachstehend Mandant genannt - und VPMED - nachstehend Steuerberater genannt - Vereinbarung über die Teilnahme am Verfahren der DATEV eg zur Einreichung von Jahresabschlussdaten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und

Mehr

Der gläserne Unternehmer im Fokus des Staates

Der gläserne Unternehmer im Fokus des Staates IT_kom am 18. September 2008 in Mainz Sven Liebeck, dubois it-consulting gmbh Produktion Vertrieb IT- / TK- Systeme Einkauf Verwaltung Informationssicherheit Informationssicherheit gehört zu den wichtigsten

Mehr

Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien

Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 20. September 2012 Einführung > Spezialimmobilien/Betreiberimmobilien Wert der

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Seite Vorwort........................................................ V Hinweise zur Benutzung der CD-ROM.............................. VI Inhaltsübersicht..................................................

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,

Mehr

Band 9. Handelsgesetzbuch. mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) Bearbeitet von

Band 9. Handelsgesetzbuch. mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) Bearbeitet von Band 9 Handelsgesetzbuch mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) Bearbeitet von Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus J. Hopt em. Professor an der Universität Hamburg,

Mehr

VBH Holding AG Jährliches Dokument, gemäß 10 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) für das Geschäftsjahr 2007

VBH Holding AG Jährliches Dokument, gemäß 10 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) für das Geschäftsjahr 2007 VBH Holding AG Jährliches Dokument, gemäß 10 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) für das Geschäftsjahr 2007 Nach 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen einmal

Mehr

Gründung einer Kommanditgesellschaft

Gründung einer Kommanditgesellschaft 16 Praxiswissen Gründung einer Kommanditgesellschaft Wer sich selbstständig machen und eine Personengesellschaft gründen will, der muss an die Haftung im Falle einer Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr

Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz - PublG)

Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz - PublG) Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz - PublG) PublG Ausfertigungsdatum: 15.08.1969 Vollzitat: "Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189),

Mehr

E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten

E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten Dr. Ulf Rademacher, Rechtsanwalt und Notar Schmidt, von der Osten & Huber Haumannplatz 28, 45130 Essen Fon: 0201 72 00 20 Fax: 0201 72 00 234 www.soh.de

Mehr

Arbeitsrecht. Zur aktuellen Information der DRV Bund zur Versicherungspflicht der Syndizi. Newsletter Sonderausgabe Dezember 2014

Arbeitsrecht. Zur aktuellen Information der DRV Bund zur Versicherungspflicht der Syndizi. Newsletter Sonderausgabe Dezember 2014 Arbeitsrecht Zur aktuellen Information der DRV Bund zur Versicherungspflicht der Syndizi Newsletter Sonderausgabe Dezember 2014 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Newsletter Sonderausgabe Dezember

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Zweiter Nachtrag vom 25. März 2015 zum Registrierungsformular vom 29. Oktober 2014 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Bundesrepublik Deutschland Zweiter Nachtrag zum Registrierungsformular

Mehr

Erleichterungen für kleine Unternehmen: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Erleichterungen für kleine Unternehmen: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz Erleichterungen für kleine Unternehmen: Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG in Kraft Verfasser: Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Sigsfeldstr. 5, 45141 Essen, Telefon 0201 81004-408,

Mehr

Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung

Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung des Finanzierungsmarktes auf Projektentwicklungen und Ankäufe Johannes Callet (TW Real

Mehr

Handelsgesetzbuch HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat:

Handelsgesetzbuch HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat: Handelsgesetzbuch HGB Ausfertigungsdatum: 10.05.1897 Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch

Mehr

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht. Firmenbuch Allgemeines zum Firmenbuch Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher

Mehr

Offenlegung der Jahresrechnung (Art. 1122 ff. PGR) und Prüfung gemäss Art. 1130 PGR

Offenlegung der Jahresrechnung (Art. 1122 ff. PGR) und Prüfung gemäss Art. 1130 PGR 1/6 A M T FÜ R JU STIZ FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN H A N D ELS R EG ISTER Merkblattnummer AJU/ h70.014.06 Merkblattdatum 04/2014 Direktkontakt info.hr.aju@llv.li Offenlegung der Jahresrechnung (Art.

Mehr

Antrag auf Erteilung einer

Antrag auf Erteilung einer Antrag auf Erteilung einer Kreis Euskirchen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr Der Landrat Abt. 36 Straßenverkehr Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) 1072 / 2009) Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen

Mehr

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897 3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte

Mehr

Notar Dr. Albert Block

Notar Dr. Albert Block Notar Dr. Albert Block Referat: Handels- und Gesellschaftsrecht (Dipl.Rpfl. Frau Schwabe) www.notar-block.de Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH I. Grundlagen Begriff: Amtsniederlegung Unter

Mehr

Bestätigung über die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung für Gontard & MetallBank AG i.i.

Bestätigung über die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung für Gontard & MetallBank AG i.i. Schumacher Thorsten Betreff: WG: [Gontard & MetallBank AG i.i. / ] Bestätigung über die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung / Confirmation of Publication: Ad hoc Announcement Von: newsroom@dgap.de

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

M e r k b l a t t. zur

M e r k b l a t t. zur M e r k b l a t t zur Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft I. Rechtsgrundlagen Steuerberatungsgesetz (StBerG) Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte

Mehr

Folgend ein paar Kriterien zur persönliche Entscheidungsfindung

Folgend ein paar Kriterien zur persönliche Entscheidungsfindung Rechtsformen Eine der grundlegenden Fragen, die sich ein Gründer am Beginn zu stellen hat, ist die Wahl der Rechtsform für ihr Unternehmen, denn diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die persönliche,

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller:

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht II

Kapitalgesellschaftsrecht II Kapitalgesellschaftsrecht II Kapitalmarktrecht Literatur Textsammlung Kümpel / Hammen / Ekkenga, Kapitalmarktrecht (Loseblatt) Kommentare Schwark (Hrsg.), Kapitalmarktrechts-Kom. 3. A. 2005 Groß, Kapitalmarktrecht,

Mehr

II. Überblick über das WpÜG

II. Überblick über das WpÜG Erwerbsangebote sowie für das so genannte Pflichtangebot eingeführt. Das WpÜG ersetzt den Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission von 1995/1998, der nur nach freiwilliger Anerkennung für die

Mehr

PFLICHTANGABEN BEI E-MAILS, HOMEPAGES UND CO.

PFLICHTANGABEN BEI E-MAILS, HOMEPAGES UND CO. PFLICHTANGABEN BEI E-MAILS, HOMEPAGES UND CO. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für elektronische Medien Elektronische Medien spielen im beruflichen Alltag von Architekten eine immer gewichtigere Rolle.

Mehr

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft

Mehr

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 76438 Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe

Mehr

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10

Mehr

Vertiefung Gesellschaftsrecht. Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht. Gliederung

Vertiefung Gesellschaftsrecht. Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht. Gliederung Vertiefung Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht Vorlesung FAU Erlangen Nürnberg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Gliederung A. Aktienrecht I. Überblick 1. Geschichte 2. Verbreitung

Mehr

Werbung mit Marktforschungsstudien zur Kundenzufriedenheit. Morten Merx, TaylorWessing, München

Werbung mit Marktforschungsstudien zur Kundenzufriedenheit. Morten Merx, TaylorWessing, München Werbung mit Marktforschungsstudien zur Kundenzufriedenheit Morten Merx, TaylorWessing, München Augsburg, 14.09.2011 Contents 01 > Einführung 02 > Rechtlicher Rahmen 03 > Verbot von Testimonials in der

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007

Mehr

Merkblatt zur Neueintragung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Sitz in Liechtenstein

Merkblatt zur Neueintragung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Sitz in Liechtenstein 1/5 A M T FÜ R JU S TIZ FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN H A N D ELS R EG IS TER Merkblattnummer AJU/ h70.028.02 Merkblattdatum 02/2013 Direktkontakt info.hr.aju@llv.li Merkblatt zur Neueintragung einer

Mehr