Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schallimmissionsprognose zur 21. Änderung des Bebauungsplanes BMV4 "Heideweg" im Ortsteil Maria Veen Auftraggeber Gemeinde Reken Kirchstraße Reken Schallimmissionsprognose Nr vom 17. Sept Verfasser Dipl.-Ing. Matthias Brun Umfang Textteil 17 Seiten Anhang 15 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) Niederlassung Berlin Fon +49 (0) Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) Kapellenweg Ahaus Zeughofstraße Berlin Kampstraße Hamburg

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Emissionsermittlung Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Maßnahmen zur Lärmminderung Angaben zur Qualität der Prognose Inhalt Anhang A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 2 von 17

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 10 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. 11 Tabelle 3: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum 13 Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 3 von 17

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die durch die Gemeinde Reken geplante 21. Änderung des Bebauungsplanes BMV4 Heideweg mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) unter anderem für zwei Flurstücke westlich des bestehenden Vogelparks. Eines der beiden Flurstücke grenzt dabei unmittelbar an den Vogelpark. Um die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans sicherzustellen, sind im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnischen Auswirkungen der Vogelhaltung auf die innerhalb des Plangebietes vorgesehene schutzbedürftige Nutzung zu ermitteln und zu bewerten. Hierbei wird nachfolgend lediglich das Flurstück Nr. 660, welches direkt an den Vogelpark grenzt, untersucht. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen der Schallimmissionsprognose werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben in Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung anzustrebenden Orientierungswerte der DIN bzw. der jeweiligen im Baugenehmigungsverfahren heranzuziehenden Immissionsrichtwerte ergeben, dass diese durch die Schalleinwirkungen aus dem Vogelpark im Nachtzeitraum deutlich überschritten werden können. Die Überschreitungen treten an allen dem Park zugewandten Fassaden auf. Ausnahme bildet die dem Park abgewandte West-Fassade des Gebäudes. Am Tag sind keine Einschränkungen der Nutzbarkeit durch Schalleinwirkungen aus dem Vogelpark gegeben. Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse sind die Fenster von Schlafräumen in den dem Park zugewandten Fassaden als feststehende Glaselemente auszuführen. Die ausreichende Raumbelüftung muss in diesem Fall über entsprechende Lüftungseinrichtungen gewährleistet werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 4 von 17

5 1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm DIN Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 DIN 18005, BBl. 1 Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Berechnungsverfahren; Beiblatt 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 DIN EN DIN 4109 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Einführung DIN 4109 NRW Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Gemeinde Reken; vertreten durch Herrn Wolfgang Kemper. Schalltechnischer Messbericht Uppenkamp + Partner Nr vom Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 5 von 17

6 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Gemeinde Reken plant die 21. Änderung des Bebauungsplanes BMV 4 Heideweg im Ortsteil Maria Veen. Im Rahmen der Änderung sollen zwei Flurstücke als Allgemeines Wohngebiet überplant und somit Baurecht zur Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden. Östlich an das hier zu untersuchende Flurstück Nr. 660 schließt sich das Gelände des Vogelparks an. In Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Bebauungsplanes war im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Wohnnutzung mit dem bestehenden Vogelpark zu prüfen. Nach Ansicht des Kreises Borken stellt der Vogelpark eine Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Somit sind zur Beurteilung die Orientierungswerte nach DIN18005 für Gewerbebetriebe bzw. die gleichlautenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm heranzuziehen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 6 von 17

7 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 2 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in db(a) Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 1 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 7 von 17

8 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 db(a) auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen, etwa eine vorhandene Gemengelagesituation, bestandsgeschützte Anlagen und Nutzungen sowie sonstige städtebauliche Aspekte. 3 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 8 von 17

9 4 Emissionsermittlung Im Jahr 2012 wurden im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze des Vogelparks Schallimmissionsmessungen durchgeführt. Die Messungen erfolgten im Zeitraum zwischen dem und dem Anhand des an den Messtagen jeweils im Zeitraum von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens (lauteste Nachtstunde) ermittelten Beurteilungspegels von Lr,N = 57 db(a) und der emissionswirksamen Fläche des Vogelparks von ca m² errechnet sich ein Schallleistungspegel für den Park von LWA,N = 93,8 db(a) für den Nachtzeitraum. Die Herkunft der messtechnisch erfassten Geräuscheinwirkungen konnte im Rahmen der Messauswertung nicht eindeutig zugeordnet werden. Neben den Tieren des Vogelparks werden durch die freilebende heimische Vogelwelt Geräusche in vergleichbarer Intensität und Qualität erzeugt, so dass eine sichere Beurteilung der Immissionen des Vogelparks nicht durchgeführt werden konnte. Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird daher angenommen, dass die Geräuscheinwirkungen zu 50 % dem Vogelpark und zu 50 % der freilebenden heimischen Tierwelt zugeordnet werden können. Zur Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Bereich des Plangrundstückes wird daher ein reduzierter Schallleistungspegel von LWA,N = 90,8 db(a) angesetzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 9 von 17

10 5 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 5.1 Untersuchte Immissionsorte Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2014 Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Die Immissionsorte liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes BMV 4 Heideweg, der eine Gebietsnutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt. Hierfür gelten die in Tabelle 2 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 4 für die Tages- und Nachtzeit: 4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 10 von 17

11 Tabelle 2: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in db(a) Tag Nacht IP1/Whs Heideweg; Ost-Fassade 1. OG IP2/ Whs Heideweg; Nord-Fassade 1. OG IP3/ Whs Heideweg; Süd-Fassade 1. OG IP4/Whs Heideweg; West-Fassade 1. OG WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in db(a) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 6 berechnet: in db(a) 7 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung 5 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt 7 Formel (3) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 11 von 17

12 Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: in db(a) 8 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 9 : 1 10 wenn 10 h h 0 wenn 10 h h Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wird der Wert des Faktors auf 2,0 gesetzt. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. 5.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: 8 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 12 von 17

13 Tabelle 3: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in db(a) Lr,T in db(a) IRWN in db(a) Lr,N in db(a) IP1/Whs Heideweg; Ost-Fassade 1. OG IP2/ Whs Heideweg; Nord-Fassade 1. OG IP3/ Whs Heideweg; Süd-Fassade 1. OG IP4/Whs Heideweg; West-Fassade 1. OG Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005, bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Nachtzeitraum an den untersuchten Immissionsorten deutlich überschritten werden. Die Überschreitungen betreffen die dem Park zugewandten Nord-, Ost- und Südfassaden. An der dem Park abgewandten Westfassade werden die zulässigen Immissionswerte eingehalten. Dies kann auch der im Anhang des Gutachtens enthaltenen Isophonenkarte entnommen werden. Im nachfolgenden Kapitel werden aufgrund der beschriebenen Pegelüberschreitungen mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse beschrieben. Die durchgeführten Schallimmissionsmessungen zeigten, dass eine Einschränkung der Nutzung des Grundstückes im Tageszeitraum aufgrund der zu erwartenden Geräuschimmissionen und der höheren, zur Beurteilung heranzuziehenden Orientierungswerte, nicht gegeben ist. Eine detaillierte Untersuchung kann entfallen. Die Immissionsmessungen wurden im Frühjahr während der Brutzeit durchgeführt und können demnach als ungünstigster Prognoseansatz gewertet werden. Entsprechend der Abhängigkeit der Tieraktivitäten von den Tageszeiten (Sonnenauf- und Untergang) treten in den Wintermonaten deutlich geringere Immissionen auf. Betrachtung der Vorbelastung Eine relevante Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen, sodass eine weitere Überschreitung in der Gesamtbelastung nicht zu prognostizieren ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 13 von 17

14 6 Maßnahmen zur Lärmminderung Bei Überschreitungen der Orientierungswerte ist der Immissionsschutz im Rahmen der Bauleitplanung sicherzustellen. Im Allgemeinen ist der aktive Lärmschutz an der Emissionsquelle dem passiven Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. Nach den Vorgaben der TA Lärm ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an einem Punkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des schutzbedürftigen Raumes nachzuweisen, womit passive Schallschutzmaßnahmen nicht in Frage kommen. Eine Minderung der Immissionen durch aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand auf Grundstücksgrenze) kann in der vorliegenden Situation aufgrund der erforderlichen Überlängen als geeignetes Mittel ausgeschlossen werden. Um das Plangebiet unter dem Aspekt gesunder Wohnverhältnisse zu entwickeln, sind in den betroffenen Fassaden mit Ausrichtung zu den Lärmquellen keine schutzbedürftigen Räume, bzw. zu öffnenden Fenster zu schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 zulässig. Entsprechend den vorliegenden Grundrisszeichnungen betrifft dies die Fenster der Eltern- und Kinderschlafräume im Erd- und Obergeschoss an der Nord-, Ost- und Südfassade. Im Hinblick auf die jahreszeitlich abhängige Immissionssituation und dem enthaltenen Anteil von Emissionen natürlichen Ursprungs, welche nicht durch die TA Lärm abgedeckt sind, können aus schalltechnischer Sicht auch passive Lärmminderungsmaßnahmen in Ansatz gebracht werden. Somit kann die Grundrissgestaltung beibehalten werden, sofern durch technische Maßnahmen die ausreichende Schlafraumbelüftung sichergestellt werden kann. Hier ist zum Schutz der Schlafräume der Einbau von Lüftungseinrichtungen erforderlich. Bei der Auswahl der Lüftungseinrichtung ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Luftwechselrate gewährleistet wird. Sofern motorisch betriebene Lüfter verwendet werden, sollten durch die Lüftergeräusche keine höheren Innenschallpegel im Raum als maximal 25 db(a) erzeugt werden. Die ausreichende Gesamtschalldämmung der Gebäudeaußenhaut darf durch die Lüftungseinrichtungen nicht wesentlich vermindert werden. Die Fenster müssen in diesem Fall als feststehende Glaselemente ausgeführt sein. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen benutzt werden, kann weiterhin die Stoßlüftung verwendet werden. Im vorliegenden Fall ist daher bei allen im Wesentlichen in der Tageszeit genutzten Aufenthaltsräumen die Stoßlüftung ausreichend. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 14 von 17

15 7 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallpegel basieren auf eigenen Messungen. Im Sinne der schutzbedürftigen Nutzungen werden in der Regel konservative Ansätze gewählt. 10 DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 15 von 17

16 Bauschalldämmmaße Die eingesetzten bewerteten Bauschalldämmmaße auf der Basis eines möglichen Aufbaus wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +0 db/-3 db(a) abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 16 von 17

17 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Ing. Peter Wenzel Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 17 von 17

18 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 1 von 15

19 A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 2 von 15

20 Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf Bez.Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Messfl./Anz. m²/- Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Anz. - Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 3 von 15

21 Nr. Kommentar Gruppe hq [m] D0 [db] KT [db] KI [db] Lw/LmE N [db(a)] num. Add. Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM Einw.T N [min] Rw ID ST Fläche Vogelpark ,0 90,8 0, , Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 4 von 15

22 B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 5 von 15

23 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Geobasis NRW 2014 Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 6 von 15

24 C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 7 von 15

25 Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT db(a) Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 8 von 15

26 Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in db(a) Höhe des IO in m IP1/Whs Heideweg; Ost-Fassade 1. OG 54 5 IP2/ Whs Heideweg; Nord-Fassade 1. OG 47 5 IP3/ Whs Heideweg; Süd-Fassade 1. OG 48 5 IP4/ Whs Heideweg; West-Fassade 1. OG 32 5 IP1/Whs Heideweg; Ost-Fassade 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [db(a)] D0 DT MM KT/KI Fläche Vogelpark 53, ,2 0 0,2 31,2 0,0 0,1 14,9 90,8 Sum 53,5 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [db(a)] IP2/ Whs Heideweg; Nord-Fassade 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [db(a)] D0 DT MM KT/KI Fläche Vogelpark 47, ,7 0 4,5 36,0 0,1 0,3 30,7 90,8 Sum 47,1 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [db(a)] IP3/ Whs Heideweg; Süd-Fassade 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [db(a)] D0 DT MM KT/KI 1 Fläche Vogelpark 49, ,9 0 2,1 35,5 0,1 0,2 25,5 90,8 Sum 49,7 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [db(a)] IP4/ Whs Heideweg; West-Fassade 1. OG Nr. Kommentar Gruppe LAT [db(a)] D0 DT MM KT/KI 1 Fläche Vogelpark 31, ,4 0 15,1 38,8 0,1 3,5-90,8 Sum 31,2 Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [db(a)] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 9 von 15

27 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 10 von 15

28 -35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) > db(a) Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Geobasis NRW 2014 Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 11 von 15

29 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 12 von 15

30 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Geobasis NRW 2014 Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 13 von 15

31 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grundrisszeichnung Erdgeschoss Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 14 von 15

32 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grundrisszeichnung Obergeschoss Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Errichtung eines Wohnhauses Seite 15 von 15

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