Janis Altherr Diskutieren lernen

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1 Institut für Soziologie der LMU Sommersemester 2013 Seminararbeit Janis Altherr Diskutieren lernen Jürgen Habermas Theorie kommunikativen Handelns als Sozialisationstheorie: Eine Rekonstruktion der Argumentation

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Die komplexe Theorie kommunikativen Handelns Diskutieren lernen oder die interaktive Sozialisation Begriffe Die Grundlagen der Theorie kommunikativen Handelns Kommunikatives Handeln und Diskurs Geltungsansprüche Diskurstypen Sprechakte, Sprechhandlungsinvarianz, Doppelstruktur eines Sprechakts Störung der Kommunikation Die Entwicklung der Interaktionskompetenz Kompetenz- und Umweltdimensionen Vier Phasen der Subjektivitätsbildung Erweiterung des Modells kognitiver Ichabgrenzungen Abgrenzung zu Normen und Subjektivität Moral und Integrität Zusammenfassung Literaturverzeichnis

3 1 Die komplexe Theorie kommunikativen Handelns Habermas Theorie kommunikativen Handelns ist eine ausgefeilte moderne soziologische Kommunikationstheorie 1. Gleichzeitig ist sie eine Diskurs- und eine Sozialisationstheorie. Besonders die Letztere Variante der Theorie interessiert in dieser Arbeit, wenngleich die Grundlagen wegen ihrer Bedeutung quantitativ länger ausgeführt werden. Habermas hat eine Theorie zur Entwicklung der Interaktionskompetenz aufgestellt, die er insbesondere in seinen Vorstudien expliziert 2. Wie der Titel verrät, hat jene Veröffentlichung sprachlich einen stark tastenden Charakter. Sie ist gekennzeichnet durch die komplexe Verwendung bestimmter Begriffe; häufig vergibt Habermas verschiedene Bezeichnungen für denselben Sachverhalt. Es ist deshalb angebracht, die Argumentation von Habermas Vorstudien nachzuvollziehen und mit einer stringenteren Begriffsverwendung in einfacherer Sprache zu wiederholen. Freilich kann diese Arbeit die gesamte Komplexität von Habermas Gedankenkonstrukt nicht einmal annähernd erfassen. Sie ist daher hinführend und vereinfachend statt nur zusammenfassend geschrieben. Letztlich soll auch noch diskutiert werden, inwieweit die Entwicklungstheorie Habermas Anknüpfungspunkte zur Fortsetzung der Theorie über die Adoleszenz hinaus bietet. Hier wird die Erweiterung des Entwicklungsmodells vorgeschlagen. 2 Diskutieren lernen oder die interaktive Sozialisation 2.1 Begriffe Nicht alle Begriffe verwendet Habermas in einer tastenden Art und Weise. Viele sind daher ohne Änderung der Bedeutung aus den Originaltexten übernommen. Manche zentralen Begriffe wie etwa Diskurs bedürfen einer so ausführlichen Erläuterung, dass ihnen je ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Wo eine kurzfristige Änderung der Begriffskonnotation nötig ist, ist sie in Fußnoten erläutert. Für die folgenden Begriffe bedarf es im Rahmen dieser Arbeit jedoch einer ausführlichen Definition: Ein Subjekt ist im kommunikativen Handeln meist der Sprecher. Weil dieser durchaus in nichtmenschlicher Form (z.b. als Institution) auftreten kann und nicht zwingend verbal kommuniziert, wird hierzu der Begriff des Subjekts gewählt. Im Sinne Habermas verfügt ein 1 Habermas, Jürgen: Vorlesungen zu einer Sprachtheoretischen Grundlegung der Soziologie. 1970/71. In: 2 Habermas, Jürgen: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main 1984.

4 Subjekt zudem über eine subjektive Welt, die beispielsweise aus Gefühlen und Empfindungen besteht. Äquivalent, wenngleich hier nicht verwendet, wäre der Begriff des Ego. Ein Subjekt kommuniziert mit einem Interaktionspartner, der in der Kommunikation wechselseitig ebenfalls zum Subjekt werden kann. Der Interaktionspartner akzeptiert oder problematisiert Geltungsansprüche der Subjektaussagen. Der Begriff hat auch das Synonym Alter. Der Begriff des Objekts ist hier absichtlich nicht für den Interaktionspartner gewählt worden. Gerade in der sprachlichen Interaktion wird auf Drittes verwiesen, welches nicht zwingend anwesend sein muss und in der Sprache symbolisch repräsentiert wird. Diesem Dritten werden oft Eigenschaften zugewiesen (Wie solche Eigenschaften zugewiesen werden, ist letztlich der Gegenstand der Theorie kommunikativen Handelns). Ebenjene dritten Gegenstände des kommunikativen Handelns (also die Dinge, über die gesprochen wird) sind im Sinne dieser Arbeit die Objekte. 2.2 Die Grundlagen der Theorie kommunikativen Handelns Kommunikatives Handeln und Diskurs Für Habermas Theorie kommunikativen Handelns ist seine Unterscheidung zwischen kommunikativem Handeln und Diskurs elementar. Diese Unterscheidung soll an dieser Stelle kurz skizziert werden. Während kommunikatives Handeln im weitesten Sinne als problemlose soziale Interaktion verstanden werden kann, ist der Diskurs eine Metaebene, angeordnet über dem kommunikativen Handeln. Während des (kommunikativen) Handelns treffen Subjekte Aussagen über die Wirklichkeit. Diese Aussagen sind in den seltensten Fällen sofort überprüfbar, die Subjekte stellen also Behauptungen auf, die korrekt 3 sein können, oder nicht. In der Regel sind die Aussagen so formuliert, dass der Interaktionspartner davon ausgehen soll, dass die Aussagen korrekt sind. Die Behauptungen besitzen demnach einen Anspruch auf Geltung. 4 Wird eine Behauptung - umgangssprachlich formuliert - hinterfragt, so wird dieser Geltungsanspruch problematisiert: Gilt die Behauptung oder nicht? Sobald diese 3 Zu Erläuterungszwecken wird hier der Begriff korrekt verwendet, um Verwechslungen mit einzelnen Geltungsansprüchen zu vermeiden, deren Begriffe umgangssprachlich Synonyme sein können. In diesem hinführenden Absatz soll korrekt die Begriffe verständlich, wahr, wahrhaftig und richtig zusammenfassen. 4 Habermas, Jürgen: Wahrheitstheorien In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main 1984, S. 127 ff. 4

5 Problematisierung auftritt, also die Aussage eines Subjektes zum Thema der Konversation gemacht wird, befindet man sich nach Habermas in einem Diskurs. Diese einfache Grundannahme differenziert Habermas selbstverständlich deutlich aus. Neben den Geltungsansprüchen wird auch die Ebene des Diskurses und die Art Desselben von Habermas weiter ausdifferenziert. An dieser Stelle sollen nur diejenigen Ausdifferenzierungen rezitiert werden, die für die Interaktionskompetenzentwicklung relevant sind Geltungsansprüche Aussagen beschreiben Wirklichkeit in drei Dimensionen. Sie können Aussagen über die objektive Welt, die subjektive Welt des Subjekts sowie die Gesellschaft und ihre Normen sein. Rechnet man den drei Dimensionen noch die Tatsache zu, dass die Sprache selbst, in der die Aussage gemacht wurde, Gegenstand eines Diskurses sein kann 5, so ergeben sich vier Geltungsansprüche: Wahrheit: Die Aussage stimmt mit der objektiven Welt überein 6 Wahrhaftigkeit: Die Aussage täuscht weder den Sprecher noch Andere über sich, er gibt Gefühle, Meinungen und Empfindungen offen zu 7 Richtigkeit: Die Regeln und Normen, unter denen das Gespräch stattfindet, sind von allen Beteiligten anerkannt 8 Verständlichkeit: Die Beteiligten des Gespräches verfügen alle über die Voraussetzungen, die Aussagen auf vergleichbare Weise interpretieren zu können 9 Jede Aussage kann auf alle vier Geltungsansprüche hin kritisiert werden. Nur wenn alle vier Geltungsansprüche vom Interaktionspartner akzeptiert werden, verläuft eine kommunikative Handlung ungestört: Der Wechsel auf die Diskursebene ist dann nicht nötig Ein populäres Beispiel ist die erste Pressekonferenz Guido Westerwelles als Außenminister 2009, der auf die englische Frage des Journalisten den Geltungsanspruch Verständlichkeit problematisiert hat: Er weigerte sich, auf eine auf englisch gestellte Frage zu antworten. Er hatte die Sprache womöglich nicht ausreichend beherrscht. Ähnlich gibt es in der Wissenschaft verschiedene Theorie- Sprachen, deren Begrifflichkeiten nicht ohne weiteres übertragen werden können und bei fehlerhafter Verwendung Diskursgegenstand werden. 6 Habermas verwendet zum Feststellen der Objektiven Wahrheit eine Konsensustheorie. Vereinfacht: Wenn alle Menschen über einen Sachverhalt dieselbe Aussage treffen (würden), so gilt dieser Sachverhalt als wahr. Vgl. Habermas 1970/71, S Habermas 1970/71, S Habermas 1970/71, S vgl. Habermas 1970/71, S. 110 und 1978, S Habermas, 1978, S

6 Die Geltungsansprüche werden gewiss nicht nur in Tatsachenbehauptungen aktiviert. Im Handeln selbst werden ebenso Ansprüche deutlich: Verlange ich eine Beratung im Kaufhaus von einer umstehenden Person mit Namensschild, so erhebe ich implizit den Geltungsanspruch, dass es gesellschaftliche Normen gibt, die es mir erlauben, Personen mit entsprechender Kennzeichnung im Kaufhaus um Beratung zu bitten. 11 Auch diese impliziten Voraussetzungen eines Gespräches gelten als kommunikatives Handeln. Genauer wird die Trennung zwischen impliziten und expliziten Geltungsansprüchen in Kapitel ausgeführt Diskurstypen Habermas unterscheidet zwischen theoretischem, praktischem und hermeneutischem Diskurs 12. Vereinfacht gesagt hängt die Form des Diskurses von den behandelten Geltungsansprüchen ab: im theoretischen Diskurs wird der Geltungsanspruch Wahrheit problematisiert, in praktischen Diskursen Richtigkeit. 13 Beispiel für einen theoretischen Diskurs ist die Auseinandersetzung über den Klimawandel im vergangenen Jahrzehnt (ist er wahr oder falsch?), ein praktischer Diskurs ist die USamerikanische Auseinandersetzung über eine gesetzliche Krankenversicherung. Zusätzlich erscheint die Form des hermeneutischen Diskurses 14 : Hierbei wird die Sprachverwendung diskutiert, der Geltungsanspruch Verständlichkeit problematisiert 15. Dies geschieht häufig im wissenschaftlichen Kontext, wenn über die Verwendung von Begriffssystemen diskutiert wird 16. Der Geltungsanspruch Wahrhaftigkeit hat keinen entsprechenden Diskurstypus 17. Weil der Geltungsanspruch auf Subjektives verweist, kann er nicht bewiesen werden oder ein Konsens erreicht werden. Er ist letztlich nicht diskursiv einlösbar. Die einzige Möglichkeit eines Dritten, die Aussage des Subjekts zu überprüfen, ist, sein Handeln zu überprüfen 18 : Steht es in Konsequenz zur Aussage, so kann man davon ausgehen, dass der Geltungsanspruch 11 vgl. Habermas 1978, S. 138 ff. 12 Habermas, 1970/71, S. 174 ff. 13 Habermas, 1970/71, S Habermas, Jürgen: Überlegungen zur Kommunikationspathologie b. In: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns, Frankfurt am Main 1984, S Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S Habermas, 1970/71, S Habermas, 1970/71, S

7 erfüllt war. Handelt das Subjekt plötzlich so, wie es seine Aussage nicht vermuten lies, so war der Anspruch verletzt. Dasselbe gilt für Handlungen in der Vergangenheit, die ebenfalls bewiesen werden können und je nachdem konsistent zur Aussage sind oder ihr widersprechen. Beispielsweise Gerichtsverfahren drehen sich häufig um den Versuch, die Wahrhaftigkeit in einer Aussage zu hinterfragen Sprechakte, Sprechhandlungsinvarianz, Doppelstruktur eines Sprechakts Als kleinste Einheit des kommunikativen Handelns sieht Habermas den Sprechakt 19. Dieser muss zwischen den Interaktionspartnern vereinbart werden: Gehe ich auf das Sprechaktangebot ein und wenn ja, wie? Jeder Sprechakt kann entweder konsensuell erfolgen, oder gestört bleiben. In seiner Universalpragmatik expliziert Habermas folgendes Problem: Jedes Subjekt hat in der Regel ein Ziel. Dieses Ziel kann über zwei Arten der Kommunikation erreicht werden. Entweder (a) möchte das Subjekt beim anderen Interaktionspartner Verständnis für den eigenen Aussageinhalt hervorrufen und dadurch erreichen, dass der Interaktionspartner das Ziel selbst erreichen will, oder (b) das Subjekt kommuniziert so, dass der Interaktionspartner nur so handelt, dass das Ziel des Subjekts (mehr oder weniger nebenbei) erreicht wird, ungeachtet des Verständnisses für das Ziel. Während nur (a) als kommunikatives Handeln oder illokutionärer Sprechakt 20 bezeichnet werden kann, ist (b) eine strategische Störung kommunikativen Handelns, Habermas bezeichnet es als strategisches Handeln. Im Sinne von Austin kann dies auch perlokutionärer Sprechakt genannt werden 21. Ein perlokutionärer Sprechakt des Subjekts ist dem Interaktionspartner nicht zwingend bewusst, dieser kann die Situation durchaus als kommunikatives Handeln wahrnehmen. Formen der Störung werden in Kapitel 2.2.5: Störung der Kommunikation beschrieben. Wenn im Falle (a) kommunikatives Handeln zustande kommt, so bildet sich im Sprechakt eine Doppelstruktur aus: (1) Einerseits basiert das Gespräch auf der Vereinbarung, dass die Interaktionspartner sich verständigen möchten. Deshalb wird gegenseitig anerkannt, dass der Sprechakt (i) in einer gemeinsam verständlichen Sprache stattfindet und (ii) explizit oder implizit korrekte Aussagen über die Beziehung der Sprecher zueinander trifft sowie (iii) beide Partner 19 Habermas, Jürgen: Notizen zur Entwicklung der Interaktionskompetenz a. In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns, Frankfurt am Main 1984, S vgl. Habermas, 1974 a, S vgl. Austin, John: How to do things with words Oxford

8 ehrlich zueinander sind. (2) Andererseits trifft jeder Sprechakt auch Aussagen über Entitäten in der Welt, die von beiden Gesprächspartnern (iv) als wahr angenommen werden. 22 Diese beiden Teile eines Sprechaktes werden von Habermas mit Berufung auf Austin als (1) illokutiver Bestandteil und (2) propositionaler Bestandteil des Sprechaktes bezeichnet 23. Als Sprechhandlungsinvarianz gilt dabei die Tatsache, dass ein Sprechakt immer einen Teil der beiden Bestandteile explizit thematisiert, während der andere invariant gehalten wird 24, also zwar gegenseitig anerkannter Bestandteil des Sprechaktes ist, der aber nicht explizit thematisiert wird (solange die Geltungsansprüche dieses Bestandteils nicht infrage gestellt werden). Fig. 1 soll diese Beziehung veranschaulichen. Nichtsdestotrotz ist es möglich, von Sprechakt zu Sprechakt den invarianten Bestandteil zu tauschen. Invarianz bedeutet jedoch keineswegs, dass der invariante Bestandteil nicht vereinbart sei. Im Gegenteil, jede Kommunikation, soll sie illokutionär sein, also auf Gegenseitigkeit beruhen, muss jederzeit auf beiden Ebenen stattfinden. Die Invarianz beschreibt nur, welcher Bestandteil Aussageinhalt ist und welcher nur (beiläufig) erwähnt wird Habermas, 1974 a, S. 202 ff. 23 Habermas, 1974 a, S. 201 f. 24 Habermas, 1974 a, S Habermas, 1974 a, S

9 Kommunikationsangebot Ablehnung (a) strategisches Handeln (Perlokution) (b) kommunikatives Handeln (illokution) (1) Illokutiver Bestandteil (2) Propositionaler Bestandteil (i) Repräsentative Sprechakte (ii) Regulative Sprechakte (iii) Expressive Sprechakte (iv) Konstative Sprechakte Hermeneutischer Diskurs Praktischer Diskurs Überprüfung d. Verhaltens Theoretischer Diskurs Fig. 1: Aufbau von Kommunikation Quelle: Eigene Darstellung nach Habermas, 1974 a, S. 200 ff., 1974, II S Die Diskurse sind im Schaubild angebracht, weil die jeweils angeschlossenen Sprechakte bei Verletzung ihres Geltungsanspruches den entsprechenden Diskurs auslösen (können). Diese Hilfskonstruktion darf jedoch nicht damit verwechselt werden, dass beispielsweise ein praktischer Diskurs grundsätzlich auf illokutionärer Ebene geführt wird. Im Gegenteil: Habermas sagt explizit, dass für Diskurse charakteristisch ist, dass sie handlungsentlastet sind 27 : In Diskursen selbst sind die illokutiven Bestandteile in die Randbedingungen der Kommunikation abgeschoben 28. Diskursteilnehmer können sich beispielsweise nicht auf ihre eigene soziale Rolle berufen (Dies wäre z.b. der Fall, wenn der Papst eine konstative Behauptung ( Maria war Jungfrau ) damit begründet, weil er der Papst ist). 26 Vgl. hierzu auch Habermas, Jürgen: Was heißt Universalpragmatik? In: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frakfurt am Main 1984, S Habermas 1974 a, S. 209 f. 28 Habermas 1974 a, S

10 2.2.5 Störung der Kommunikation Bekommt das Subjekt das Angebot eines Sprechaktes, so kann die Reaktion in vier Kommunikationssituationen resultieren. Neben der zuvor behandelten Standardsituation, dass das Subjekt das Angebot konsensuell akzeptiert (Illokution), kann es zu drei möglichen abweichenden Kommunikationssituationen kommen, die als Störung der Kommunikation gelten 29. Nicht alle davon geschehen absichtlich. a) Ablehnung der Kommunikation Ein Kommunikationsangebot kann abgelehnt werden. 30 Eine Kommunikation kann ohne weiteres abgebrochen oder gar nicht erst aufgenommen werden. Egal, ob derjenige, der das Kommunikationsangebot stellte, ein strategisches oder kommunikatives Handeln vorhatte: Sein Ziel wurde nicht erreicht. b) Absichtliche Verweigerung konsensuellen Handelns (strategisches Handeln) Es ist möglich, dass ein Subjekt so handelt, dass er seinen Kommunikationspartner nicht über Verständigung dazu bringen will, das eigene Ziel zu verfolgen, sondern ihn mithilfe von Kommunikation zur Zielerreichung steuern möchte 31. Dieses sogenannte strategische Handeln kennzeichnet sich dadurch, dass ein vom Subjekt erhobener Geltungsanspruch nicht erfüllbar ist 32. Entweder gehen beide Gesprächspartner von unterschiedlichen Vorbedingungen des Gesprächs aus (Beispiele: das Subjekt verwendet absichtlich Begriffe, deren Bedeutungsinhalt unterschiedlich interpretiert wird (z.b. Sarkasmus), das Verständnis von Regeln ist ein unterschiedliches (z.b. freundschaftliche Beziehung mit dem Chef zu Karrierezwecken) oder ein Gesprächspartner sagt die Unwahrheit über sein subjektives Empfinden aus (z.b. vorgegebene Reue eines Angeklagten)). Habermas bezeichnet diesen Sonderfall als systematisch verzerrte Kommunikation Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S. 247 f. 32 Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S

11 Während also die Geltungsansprüche Verständlichkeit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit zu systematisch verzerrter Kommunikation führen, wenn sie absichtlich nicht erfüllt werden, gilt das nicht für den Anspruch der Wahrheit, ergo den propositionalen Bestandteil des Sprechaktes. So sagt Habermas: Interessanterweise gibt es aber keine Wahrheitsverletzung, die symptomatisch wäre für eine systematisch verzerrte Kommunikation 34 Er führt dies darauf zurück, dass Formen der Wahrheitsverletzung entweder einen anderen Geltungsanspruch verletzen (Zu lügen ist unwahrhaftig, eine leichtfertig falsche Behauptung aufzustellen verstößt gegen Normen 35 ) oder unabsichtlich geschehen (wie beim Irrtum), in welchem Falle es sich um eine unabsichtliche Verletzung konsensuellen Handelns handelt 36 : c) Unabsichtliche Verweigerung konsensuellen Handelns Schließlich ergibt sich die letzte mögliche Situation aus der unabsichtlichen Nichterfüllbarkeit von Geltungsansprüchen 37. Dies kann, je nach versehentlich verletztem Geltungsanspruch, beispielsweise ein Missverständnis (repräsentativer Sprachgebrauch), eine Verwechslung eines Kunden mit einem Verkäufer (regulativer Sprachgebrauch), eine Selbsttäuschung (expressiver Sprachgebrauch) oder einfach eine falsche Annahme (kognitiver Sprachgebrauch) sein. Meist ergibt sich die Situation aus Inkompetenz über Sachverhalte 38, Regeln 39, das eigene Befinden 40 oder Sprache 41. In der Regel wird eine solche Situation von den Interaktionspartnern erkannt und diskursiv behoben oder sie bleibt unbemerkt, in welchem Fall man die Situation nicht (ohne Vorwissen) von einer korrekt ablaufenden Sprechhandlung unterscheiden kann. 34 Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S vgl. Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S. 250 ff. 38 Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S. 250 f. 40 Habermas, 1974 b, S Habermas, 1974 b, S

12 2.3 Die Entwicklung der Interaktionskompetenz Kompetenz- und Umweltdimensionen Habermas geht davon aus, dass sich das Subjekt in Interaktion mit der Umwelt stufenweise entwickelt. Ein Mensch entwickelt seine Identität, in dem er sich stufenweise stärker von der Umwelt abgrenzt. Habermas muss aus diesem Grund zwischen Subjekt und Umwelt begrifflich unterscheiden. Während Umwelt die sogenannte objektivierte Wirklichkeit ist, ist das Subjektive, wie der Begriff sagt, lediglich dem Subjekt zugänglich. 42 Weil sich die Umwelt eines modernen Menschen in drei Dimensionen ausdifferenziert, nämlich in Äußere Natur, Sprache, und Gesellschaft, 43 müssen auf der Seite des Subjekts diesen Dimensionen entsprechende Fähigkeiten gegenüberstehen. So benötigt der Mensch kognitive Fähigkeiten um die äußere und innere Natur zu verstehen, Sprachliche Fähigkeiten, um mit Sprache umzugehen und Interaktive Fähigkeiten, um in der Gesellschaft zu interagieren. Dies impliziert bereits eine Rekursivität: Die Fähigkeiten auf Subjektseite sind nicht alleine zum Wahrnehmen und Verstehen der Umwelt nötig, sondern auch zum Interagieren: Nur wer die kognitive Fähigkeit beherrscht, einem Fußball ein potentielles Gewicht beizumessen, kann ihn mit der korrekten Geschwindigkeit ins Tor schießen. Nur wer eine Sprache beherrscht, kann seine eigene Subjektivität zum Ausdruck bringen. Kognitive Fähigkeiten Äußere Natur Sprachliche Fähigkeiten Subjekt Umwelt Sprache Interaktive Fähigkeiten Gesellschaft Fig. 2: Drei Kompetenzdimensionen Quelle: Eigene Darstellung nach Habermas, 1974 a, S. 191 Habermas interessiert sich vor allen Dingen für die Ausbildung der interaktiven Fähigkeiten, wenngleich er den Lesern nicht schuldig bleibt, eine Systematik der Herausbildung der anderen Fähigkeiten dabei nebenbei mitzuliefern. 42 Habermas, 1978, S. 194 ff. 43 Habermas, 1974 a, S. 191 ff. 12

13 2.3.2 Vier Phasen der Subjektivitätsbildung Habermas teilt die Entwicklung der sogenannten Interaktionskompetenz in vier Phasen auf, die das Kind in seiner Entwicklung durchläuft: Die symbiotische Entwicklungsstufe, die egozentrische Entwicklungsstufe, die soziozentisch/objektivistische Entwicklungsstufe sowie die Universalistische Entwicklungsstufe Er ordnet diesen die Phasen der Entwicklung zu, wie sie Piaget formuliert hat, als dieser sich mit der Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten beschäftigte 46. Die Gegenüberstellung der Phasen ist in Fig. 3 dargestellt. Lebensphase 47 Habermas Piaget Entwicklungsphasen aus Fig. 5 Baby Symbiose Kleinkind, Kind Egozentrismus Sensomotorische Phase, Präoperationale Phase Heranwachsender Objektivismus Konkretoperationale Phase I II III Jugendlicher Universalismus Formaloperationale Phase IV Fig. 3: Die Entwicklungsstufen nach Habermas und Piaget Quelle: Eigene Darstellung nach Habermas, 1974 a, S. 198 f. Während Piaget die kognitiven Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Umwelt überhaupt definiert, präzisiert Habermas diese im Hinblick auf die Geltungsansprüche. Um diese interaktiv erheben zu können, muss das Kind diese erst als solche kognitiv zu erfassen lernen. In Kapitel wird diese Voraussetzung genauer erklärt. Weil auch die Ausdifferenzierung von Geltungsansprüchen stufenweise stattfindet (die Phasen sind mit römischen Ziffern bezeichnet), sind diese in ihrer zeitlichen Entwicklung in der letzten Spalte der obigen Tabelle als Referenz mit eingeordnet. 44 Habermas, 1974 a, S Habermas, 1974 a, S. 215 ff. 46 Piaget, Jean. Meine Theorie der geistigen Entwicklung. Fatke, Reinhard (Hrsg). Weinheim und Basel 1984, S. 65 f. 47 Die Begriffe dienen der Veranschaulichung und sind nicht näher definiert. Für eine genauere Definition siehe Piaget,

14 Das Drei-Phasen-Modell der Interaktionsentwicklung Die Entwicklung der Interaktionsfähigkeit selbst bildet sich nach Habermas in drei Phasen aus. Diese Phasen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Kind im Zeitverlauf lernt, eine bestimmte Ebene der Kommunikation zu erreichen und seine Sprechakte dahingehend auszudifferenzieren. Die Phasenbezeichnungen beziehen sich auf die Fähigkeit, die das Kind bei Abschluss der Phase ausgebildet hat. In der Stufe symbolisch vermittelter Interaktion erlernt das Kind die Phase I, letztlich die Sprache. 48 Der Heranwachsende erlernt auf der zweiten Stufe propositional ausdifferenzierter Rede nun die drei anderen Umweltdimensionen zu differenzieren. 49 Mit Erreichen der Adoleszenz und damit der Stufe der argumentativen Rede kann der Jugendliche nun kommunikatives Handeln vom Diskurs unterscheiden und so selbst handlungsentlastete Diskurse führen. 50 Symbolisch vermittelte Interaktion Ablehnung Kommunikationsangebot kommunikatives Handeln Propositional Illokutiver Bestandteil Propositionaler Bestandteil ausdifferenzierte Rede Repräsentative Sprechakte Regulative Sprechakte Expressive Sprechakte Konstative Sprechakte Argumentative Rede Hermeneu- tischer Diskurs Praktischer Diskurs Überprüfung d. Verhaltens Theoretischer Diskurs Fig. 4: Phasen des Erlernens der Kommunikationsstruktur Quelle: Eigene Darstellung nach Habermas, 1974 a, S. 200 ff., 1974, II S Habermas, 1974 a, S Habermas, 1974 a, S Habermas, 1974 a, S

15 Veranschaulichen lässt sich die zeitliche Entwicklung anhand von Fig. 4. Beim Fortschreiten der Entwicklung kann sich der Mensch jeweils auf eine tiefere Ebene begeben : Dies zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind die einzelnen Ausdifferenzierungen (unbewusst) kennt und immer weniger Verwechslungen der einzelnen Zweige untereinander auftreten. In der Stufe symbolisch vermittelter Interaktion lernt das Kind, dass es ein Kommunikationsangebot annehmen oder ablehnen kann (ein strategisches Handeln sei hier außen vor gelassen, da Voraussetzung dafür die bewusste Steuerung der darunterliegenden Ebene bedeutet, was das Kind noch nicht erlernt hat). 51 Die Stufe propositional ausdifferenzierter Rede umfasst, dass das Kind die Doppelstruktur der Rede erfasst und auf diese reagieren kann. Es erlernt auch, die Sprechakte voneinander zu unterscheiden. 52 In der Stufe argumentativer Rede kann der Jugendliche schließlich in den Diskurs übergehen Die kognitive Differenzierung von Geltungsansprüchen Bevor man interaktiv Geltungsansprüche erheben kann, müssen diese zumindest unterbewusst bekannt sein (kognitiv ausdifferenziert sein). Interaktionskompetenzen entstehen deshalb, so Habermas, in der stufenweise Abgrenzung des Ich und der Umwelt 53. Fig. 5 veranschaulicht diese stufenweise Entwicklung. In der Abgrenzung zwischen Subjekt und Umwelt stehen von Stufe zu Stufe mehr Fähigkeiten, die vom Subjekt nicht mehr wahrgenommen werden, als seien sie unabdingbares Teil des Selbst sondern ein manipulierbarer und damit kritisierbarer Teil der Umwelt. 51 vgl Habermas, 1974 b, S. 235 f. 52 Habermas, 1974 a, S Habermas, 1974 a, S. 200 ff. 15

16 I. Normen Objektivität Subjektivität Sprache II. Normen Objektivität Subjekt III. Normen Objektivität Subjektivität Subjektivität Sprache Sprache Umwelt IV. Normen Objektivität Subjektivität Sprache Fig. 5: Ebenen der Abgrenzung zwischen Subjekt und Umwelt Quelle: Eigene Darstellung nach Habermas, 1974 a, S. 198 f., S. 216 Das Kind erlernt in den jeweiligen Phasen, dass eine Umwelterscheinung eine subjektive Entsprechung vorweist, die nicht mit der Umwelterscheinung übereinstimmen muss. Es lernt, diese beiden Erscheinungen zu unterscheiden. In Phase I erlernt das Kind die Sprache und kann dann das Zeichen von seiner Bedeutung unterscheiden 54. Das ist die Voraussetzung, den Geltungsanspruch Verständlichkeit zu erheben. Wenn das Kind eine Vorstellung eines Objektes hat (Bedeutung), so kann es einen Begriff (Zeichen) wählen, der dieser Vorstellung entspricht. Ebenso kann es kritisieren, wenn die Eltern einen Begriff wählen, der für das Kind nicht oder mit einer falschen Bedeutung verknüpft ist. Phase Entsprechung der Subjektdimension Entsprechung der Umweltdimension I. Bedeutung Zeichen II. Erscheinung Wesen Subjekt stufenweise III. Schein Sein Differenzierung IV. Sollen Sein Umwelt Fig. 6: Korrespondierende Erlebnisdimensionen Quelle: Eigene Darstellung nach Habermas, 1974 a, S. 211 f. Äquivalent verhält es sich mit den übrigen drei Ebenen. In Phase II lernt das Kind, das Wesen von der Erscheinung zu trennen: Ein Mensch kann in unterschiedlichen Stimmungen auftreten und dennoch derselbe Mensch sein. Auch das Kind selbst kann selbst als etwas anderes auftreten, als es ist (z.b. beim Schauspielern oder Lügen). Phase III ist dem ganz ähnlich, 54 Habermas, 1974 a, S

17 jedoch mit Dingen in der Welt: Was aus Sicht des Subjekts ein Dreieck zu sein scheint, kann Objektiv ein Kegel sein. Wird das Kind älter, erlernt es die letzte Stufe der Differenzierung: Normen sind nicht einfach Naturgegeben und nie ideal. Sie können sich von dem unterscheiden, was das Subjekt für richtig hält. Der Jugendliche kann zwischen dem Status des Sollens und dem Sein unterscheiden Erweiterung des Modells kognitiver Ichabgrenzungen In seiner vorliegenden Form lässt das Modell darauf schließen, die kognitive Entwicklung der Geltungsansprüche sei spätestens mit Ende der universalistischen Phase abgeschlossen. Mit der Möglichkeit, Normen reflexiv beurteilen zu können, endet offenbar die Abgrenzung zwischen Subjekt und Umwelt. Diese Annahme lässt noch Fragen offen. An dieser Stelle sei ein Gedankenexperiment erlaubt: Wenn der Mensch die Phase IV. abgeschlossen hat, müsste er eine Phase erreichen, in der er beginnt, eine weitere Ebene als kritisierbarer Teil der Umwelt wahrzunehmen, was bislang als Teil des Selbst wahrgenommen wurde. Wie alle Ebenen bringt auch diese einen Geltungsanspruch mit sich. Menschen beschäftigen sich in dieser Phase oftmals mit Ideologien, die sie entweder annehmen, verändern oder ablehnen. Die Selbstdefinition findet nun statt mit der Aneignung einer Moral, die jedoch nicht länger unveränderlich ist. Man kann dann den Menschen danach beurteilen, ob er moralisch konsequent handelt. Der erhobene Geltungsanspruch wäre die Integrität Abgrenzung zu Normen und Subjektivität Die Konstruktion eines zusätzlichen Geltungsanspruches ist hoch voraussetzungsreich und kann im Rahmen dieser Arbeit nur unzureichend ausgeführt werden. Der Versuch sei anhand der Abgrenzung zu den beiden naheliegenden Geltungsansprüchen Richtigkeit und Wahrhaftigkeit getan: Ein Subjekt, das moralisch handelt, muss das nicht immer unter Bedingungen der gesellschaftlichen Akzeptanz tun. Es kann sein, dass zum integren Handeln der Regelverstoß zählt. Ein Terrorist, der seiner Ansicht nach moralisch handelt, verstößt ganz offensichtlich gegen soziale Normen. Freilich ist die Moral selbst ein Regelkonstrukt. Im Gegensatz zu Normen ist dieses jedoch alleine vom Subjekt aufgestellt, beruht nicht auf intersubjektiven Vereinbarungen und kann nicht vermittelt werden. Die Moral ist eine höchst subjektive Instanz, die Handlungen nach 55 Habermas, 1974 a, S. 211 f. 17

18 ausführbar und nicht-ausführbar bewertet. Wie der Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit ist die Integrität nicht diskursiv einlösbar sondern alleine auf Basis bisherigen Verhaltens überprüfbar. Wahrhaftigkeit und Integrität sind deshalb verschieden, weil sie nicht äquivalent sein müssen. Als Hinführung sei folgendes Beispiel gedacht: Ein Mensch will seinen Freund in einem diktatorischen Staat vor Strafverfolgung schützen. Er macht deshalb bei der Polizei eine Falschaussage. Er handelt in diesem Moment strategisch: Er ist absichtlich unwahrhaftig. Während er also einerseits unwahrhaftig kommuniziert (der Geltungsanspruch wahrhaftigkeit ist verletzt), ist der Geltungsanspruch Integrität erfüllt: Moralisch ist die Aussage gültig. Freilich ist dies auch im Modus unverzerrter Kommunikation ein vorstellbares Moment: Wenn ein Subjekt kommunikativ handelt, so erwarte ich vom Interaktionspartner neben den anderen Geltungsansprüchen auch moralisch konsistent zu handeln. Nicht konsistent im Bezug auf meine eigene Moral - vielmehr soll sie mit den eigenen expressiv oder implizit während seines bisherigen Lebens zum Ausdruck gebrachten Moralvorstellungen übereinstimmt Moral und Integrität Ein Vorschlag zur Erweiterung des Modells ist die Einführung der Ebene der Moral und des Geltungsanspruchs der Integrität. Da sich der Geltungsanspruch nur schwer vom Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit abgrenzen lässt, kann man leicht davon ausgehen, dass die Moral nur eine tiefer im Subjekt liegende Form der Ich-Identität bleibt und durch den Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit ersetzt werden kann. Letztlich bleibt dies in dieser Arbeit ein unausgeführtes Gedankenexperiment. Es wäre deshalb nötig, in einer eigenen Arbeit die Trennung zwischen Wahrhaftigkeit und Integrität zu schärfen. Schließlich impliziert das Gedankenkonstrukt auch eine weitere Prämisse: Theoretisch kann das Modell lebenslang um je einen weiteren Geltungsanspruch erweitert werden. Auch dieser Aspekt der Annahme bedarf weiterer Diskussion. 18

19 3 Zusammenfassung Der sozialisationstheoretische Teil von Habermas Theorie kommunikativen Handelns ist ein komplexes Konstrukt aus verschiedenen Ebenen der Entwicklung. Zunächst erlernt das Kind die sprachlichen Grundlagen um zwischen verschiedenen Arten der Kommunikation zu unterscheiden. Danach bildet es die Doppelstruktur einer Rede aus und kann unterscheiden zwischen dem intersubjektiven Aspekt eines Sprechaktes und seinem propositionalen Gehalt. Dies geht einher mit der Ausbildung der Geltungsansprüche: Mehr oder weniger nacheinander kann das Kind von einem Sprechakt Verständlichkeit, Wahrhaftigkeit, Objektivität und die Einhaltung von Normen einfordern sowie geltend machen. Schließlich erlernt der Jugendliche, diese Geltungsansprüche universal zu erheben, also darüber handlungsentlastet in einen Diskurs zu treten. Das Modell der sich nacheinander entwickelnden Geltungsansprüche lässt Raum zur Modifikation. Der hier eingebrachte Vorschlag, einen zusätzlichen Geltungsanspruch der Integrität zu erheben, muss sich erst bewähren. 19

20 Literaturverzeichnis Austin, John: How to do things with words Oxford Habermas, Jürgen: Theorie des Kommunikativen Handelns Bd. 1. Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung. Frankfurt am Main Habermas, Jürgen. Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main Habermas, Jürgen: Notizen zur Entwicklung der Interaktionskompetenz a. In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main 1984, S Habermas, Jürgen: Überlegungen zur Kommunikationspathologie b. In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main 1984, S Habermas, Jürgen: Vorlesungen zu einer Sprachtheoretischen Grundlegung der Soziologie. 1970/71. In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns (1984). Frankfurt am Main 1984, S Habermas, Jürgen: Wahrheitstheorien In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main 1984, S Habermas, Jürgen. Was heißt Universalpragmatik? In: ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie kommunikativen Handelns. Frankfurt am Main 1984, S Piaget, Jean. Psychologie der Intelligenz. Olten & Freiburg Piaget, Jean. Meine Theorie der geistigen Entwicklung. Fatke, Reinhard (Hrsg). Weinheim und Basel

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