Verein Region Bern VRB z.h. der Geschäftsleitung Holzikofenweg 22 Pf Bern. Köniz, den 14. September 2007

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1 Verein Region Bern VRB z.h. der Geschäftsleitung Holzikofenweg 22 Pf Bern Köniz, den 14. September 2007 Vernehmlassung Regionaler Richtplan Teil 3 Sehr geehrte Damen und Herren Gerne ergreifen wir die Gelegenheit und nehmen Stellung zum regionalen Richtplan Teil 3 und bedanken uns bestens für diese Möglichkeit. Zu den Detailfragen Regionale Raumstruktur Ja, die vorgeschlagene Raumstruktur und die entsprechende Gebietsabgrenzung sind sinnvoll. Ziel einer nachhaltigen Entwicklung müssen möglichst kurze Wege von Wohnort zu Arbeitsort, Einkaufmöglichkeiten, aber auch zur Naherholung sein. Es gilt vor allem die zentrumsnahen und vom OeV gut erschlossenen Gebiete zu stärken. Eine Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Fahradverkehr) ist in den Zentren eher möglich als in wenig besiedelten Gebieten, wo die Distanzen von Ort zu Ort gross sind. Darum finden wir die vorgeschlagene Raumstruktur eine gute Grundlage für ein Siedlungs- und Bevölkerungskonzept. Die Annahme von generell +4 % für das Bevölkerungswachstum (Erläuterung S. 17 ff.) scheint uns fraglich und auch nicht wünschenswert (Planung Köniz: +0.5 % pro Jahr; 7 Kerngemeinden im Mittel : +0.7 %). Es muss besser differenziert werden zwischen den Annahmen für die Zentrumsgemeinde Bern, den 7 Kerngemeinden (u.a. Köniz) und den 23 Agglomerationsgemeinden. Die letztlich siedlungsrelevante Entwicklung bei der Wohnungszahl und die Annahme für die abnehmende Personenzahl pro Wohnung (-12 % pro Jahr für Kerngemeinden) werden ebenfalls angezweifelt. Andere Annahmen ergeben aber wesentlich andere Prognosen für den Flächenbedarf. Die Unsicherheit bei den Eingabegrössen sollte deshalb mit Szenarien oder Bandbreiten für unterschiedliche Annahmen berücksichtigt werden. Und: Ein Bevölkerungswachstum in den Kerngebieten darf nicht die Lebensqualität beeinträchtigen. Die Siedlungsplanung muss daher neben quantitativen Aspekten auch qualitative beinhalten. SP Köniz Postfach Köniz mail@sp-koeniz.ch

2 Gestolpert sind wir auch über die Definition der Zone B1 in den Erläuterungen: Fahrzeit ab Bahnhof Bern max Minuten und mehr als zwei Kurse pro (Norm)Stunde. Das heisst mit anderen Worten: mindestens drei Kurse. Das trifft z.b. für Niederscherli nicht zu. Wir schlagen die Formulierung mindestens zwei Kurse vor. Räumliche Verteilung Ja, der nötige Flächenbedarf soll v.a. im Kern der Region eingeplant werden. Dies setzt allerdings voraus, dass in der Zone A1 zusätzliches Bauland eingezont werden muss. Dem kann nur zugestimmt werden, wenn im Gegenzug in den Zonen B1 und B2 zurückgezont wird, wenn dort die Bauzonen zu gross sind. Bei diesen Einzonungen ist darauf zu achten, dass genügend Grünflächen für die Naherholung erhalten bleiben. Eine Zubetonierung der Landschaft, auch der zentrumsnahen würde nicht der bereits erwähnten Forderung nach einer qualitativen Besiedlung entsprechen. Auch ist darauf zu achten, dass günstige Wohnungen und sozialer Wohnungsbau auch im Kerngebiet möglich sind. Die Entwicklung soll zu 75% im Gebiet A und zu 25% in den Gebieten B1 und B2 erfolgen. Für die Gemeinde Köniz bedeutet dies: Vorerst vorhandene noch nicht überbaute Bauzonen (Morillon, Ried usw.) für eine qualitative Ueberbauung ausnützen. Dann die Einzonung Blinzern im Sinne einer langfristigen und hochwertigen Siedlungsentwicklung überprüfen. Die Naherholungsfunktion des Blinzernplateaus muss erhalten bleiben. Die gute OeV-Erschliessung würde ein autofreies Wohnen und/oder eine 2000 Watt-Siedlung bzw. Co2-neutrale Siedlung ermöglichen. Grössere Einzonungen in Gasel - wie im Regionalen Entwicklungskonzept Köniz als strategische Reserve vorgesehen - sind zurückzustellen, da das Gebiet in der Zone B1 liegt. Einzonungskontingente der Gemeinden Ja, damit stimmen wir überein; eine Koordination mit den übrigen Regionen (z.b. Schwarzenburg, Kanton Freiburg usw.) ist notwendig. Es darf nicht sein, dass in der Zone A1 Bauzonen brach liegen, während an der Peripherie gebaut wird, weil dort die Bauzonen zu gross sind. Aktionsprogramm 1 / 4 Ja, es ist unseres Erachtens richtig, dass der VRB und die Gemeinden versuchen, das Interesse der Bevölkerung für die Zusammenhänge der Siedlungsentwicklung zu gewinnen. Denn bei praktisch jeder neuen Ueberbauung regt sich Widerstand. Dieser kann nur abgebaut werden, wenn die Gesamtzusammenhänge aufgedeckt werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass diese Projekte die Wohn- und Lebensqualität nicht beeinträchtigen. Des weitern sind wir der Meinung, dass eine regionale Gesamtschau derjenigen Vorhaben, die zur Innenverdichtung beitragen, Sinn macht. Wir legen jedoch Wert darauf, dass diese Innenverdichtung nicht zu Lasten der Wohn- und Lebensqualität geht. Seite 2 von 5

3 Aktionsprogramm 2 / 4 Diese Massnahmen stützen wir. Unserer Meinung nach haben in der Regel bereits eingezonte Flächen Priorität vor der Einzonung neuer Gebiete. Erstrebenswert wäre, wenn für jede neue Einzonung in den Zonen A als Kompensation eine Auszonung in der Zone B realisiert werden könnte. Wir gehen auch mit der Aussage im Bericht einig, dass bei Standorten von regionaler Bedeutung eine Unterstützung durch die Region notwendig ist. Dabei sollte jedoch klarer gesagt werden, wie die Unterstützung durch den Verein Region Bern zu verstehen ist, denn wir stellen fest, dass 2 von 4 Standorten von regionaler Bedeutung auf Könizer Boden liegen. Die SP Köniz versteht darunter z.b., dass die Region bei solchen Vorhaben die Verkehrserschliessung, v.a. auch die des OeV, synchron zur Bebauung gestaltet. Zusätzlicher Verkehr muss von der Region abgenommen werden. Der MiV sollte nicht zur Belastung anderer Gebiete der Region führen. Wir erwarten z.b. dass bei der allfälligen Realisierung von Ried gleichzeitig der notwendige Ausbau des OeV (Viertelstundentakt S- Bahn, Verdichtung der Busverbindung Köniz - Niederwangen - Bern usw.) erfolgt und nicht erst nachträglich! Aktionsprogramm 3 / 4 Diesem Vorschlagen stehen wir sehr kritisch gegenüber. Die einzuzonende Gebiete sind äusserst sorgfältig zu prüfen. Die Wohn- und Lebensqualität der Zone A darf nicht beeinträchtigt werden. Die Einzonungen müssen mit einer Planungspflicht erfolgen Watt-, Co2-neutrale oder auch autofreie Siedlungen sind anzustreben. Wir verweisen hier auf die vorgängigen Bemerkungen zur Einzonung der Blinzern. Aktionsprogramm 4 / 4 Unsere grundsätzliche Zustimmung zur Entwicklung von Richtlinien zur Stadterweiterung, ist mit einiger Skepsis verbunden. Wir verschliessen uns einer Stadterweiterung nicht, möchten aber keinen unnötigen Wildwuchs Wir finden im Bericht noch wenig konkrete Vorstellungen. Wir befürworten, dass zuerst Konzepte entwickelt werden, bevor eine Stadterweiterung diskutiert wird. Mit dem in den Erläuterungen vorgeschlagenen Vorgehen können wir uns aber einverstanden erklären. Da die Siedlungsentwicklung unserer Meinung nach eine regionale Aufgabe sein muss, sollen sich der VRB und die Gemeinden bei der Umsetzung des von uns unterstützten Aktionsprogramms aktiv engagieren. Hochhauskonzept 1 / 3 Ja, die Diskussion über Hochhäuser schadet niemandem, denn: wir wollen nicht auf Grund von Vorurteilen planen. Da wohl der Bau von Hochhäusern nicht flächendeckend untersagt werden kann, ist eine Diskussion und Erstellung von Richtlinien im Rahmen des VRB zweckmässig. Seite 3 von 5

4 Für uns hat jedoch die Erstellung neuer Hochhäuser keinerlei Priorität (siehe auch unsere Stellungnahme zum Regionalen Entwicklungskonzept der Gemeinde Köniz). Eine regionale Abstimmung zwischen den Gemeinden soll einen Wildwuchs in Sachen Hochhausbau verhindern. Die Stossrichtung, Richtlinien und ein Pflichtenheft aufzustellen, ist zweckmässig und richtig. Dabei sollen mögliche Hochhausstandorte in der ganzen Region die gleichen strengen Voraussetzungen hinsichtlich Erschliessung, Gestaltung und Umwelt (z.b. Einfluss auf Windsysteme) erfüllen. Der Bau von Hochhäusern ist jedoch nicht zu forcieren, aber man soll vorbereitet sein, wenn die Frage auf den Tisch kommt. Hochhauskonzept 2 / 3 Bei der Planung neuer Hochhäuser müssen zwingend höhere Qualitätskriterien gelten als bei anderen Bauten. Wenn Hochhäuser gebaut werden, dann soll ein Lebensraum entstehen, der so gestaltet ist, dass eine Generationen verbindende Begegnung möglich ist, d.h. die Hochhäuser und die Aussenräume müssen für alle Parteien etwas Attraktives vorweisen, damit die Menschen nicht anonym bleiben, sondern miteinander leben können. Hochhaussiedlungen zu reinen Verdichtungszwecken wären diesen Zielen wohl kaum dienlich. Hochhäuser sollen unter ortsplanerischen Kriterien geprüft werden. Sie sollen damit nicht einer Verdichtung zu Lasten der Grünflächen dienen. Die Initiative zu Hochhausbauten muss und soll nicht von den Gemeindebehörden kommen. Wenn aber Investoren Hochhäuser planen, sollen die Gemeinden möglichst früh Kontakt aufnehmen und im Sinne der zu erstellenden Richtlinien auf die Planung Einfluss nehmen. Hochhauskonzept 3 / 3 Es sollen nur im Kern der Region Hochhäuser gebaut werden. Zu prüfen ist allerdings, ob der Möglichkeitsraum enger definiert werden kann, als im Plan vorgesehen. Im Bericht wird als Ausschlussraum nur das Gebiet des UNESCO-Welterbe genannt. Es wird aber sicher weitere Gebiete geben, wo ein Hochhaus das Ortsbild negativ beeinträchtigen könnte, z.b. in Hanglagen wie im Spiegel oder in Bolligen, oder in ausgeprägten Einfamilienhausgebieten, wie Elfenau oder Eichholz. Auch zweifeln wir stark, ob ein isoliertes Hochhaus in Niederwangen Sinn macht. Gesamtbeurteilung Wir unterstützen im Grossen und Ganzen die formulierten Richtlinien. In den Kommentaren zu den vorgängigen Fragen, haben wir unsere Haltung präzisiert, wo es uns nötig erscheint. Etliche Fragen sind aber leider so formuliert, dass man sie kaum mit nein beantworten kann. Deshalb empfinden wir die Fragestellung als teilweise tendenziös und für eine objektive Auswertung nicht geeignet! Die Annahme von generellen +4 % für das Bevölkerungswachstum scheint der SP Köniz fraglich und auch nicht wünschenswert. Wir fordern hier deshalb das Erstellen von Szenarien oder Bandbreiten, um den Unsi- Seite 4 von 5

5 cherheiten bei den Eingabegrössen besser begegnen zu können. Insbesondere haben diese von uns in Frage gestellten Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung auch grossen Einfluss auf das allfällig neu einzuzonende Bauland. Hier wollen wir grösste Zurückhaltung halten und den Fokus auf die A1- und A2-Gebiete legen ohne dort die Lebensqualität zu beeinträchtigen. Zudem ist eine vorgängig gut ausgereifte Verkehrsplanung notwendig, um nicht in Pflästerli-Politik stecken zu bleiben. Freundliche Grüsse Für die SP Köniz Christian Roth Mitglied der GL Seite 5 von 5

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