Einsatz der Wallace & Tiernan Technologie zur In-situ - Herstellung und Verwendung von Bioziden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einsatz der Wallace & Tiernan Technologie zur In-situ - Herstellung und Verwendung von Bioziden."

Transkript

1 Einsatz der Wallace & Tiernan Technologie zur In-situ - Herstellung und Verwendung von Bioziden. Erstellt: Günzburg, den I. Einleitung Evoqua Water Technologies GmbH Dipl.-Ing. Georg Csontos Auf der Weide Günzburg Die Vorgehensweise zur Anmeldung von Wirkstoffen nach der EU-Biozid-Verordnung ist weitgehend geklärt. Die Zulassung in-situ hergestellter Biozidprodukte bedarf noch der Konkretisierung. Zum momentanen Zeitpunkt können wir Ihnen folgende Informationen für den Betrieb Ihres In-situ- Bereitungssystems mitteilen: II. Allgemeines 1. Die Biozid VO ist europäisches Recht, seit in Kraft, gilt unmittelbar und ist in den Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend umzusetzen. 2. Gemäß Biozid-VO wird unterschieden zwischen: - Hersteller (Anlagenbauer von In-situ-Anlagen zur Vor-Ort-Herstellung von Bioziden) - Lieferant (Chemikalienlieferant von Wirkstoffen / Precursoren oder Produkten) - Betreiber (Betreiber von In-situ-Anlagen zb der Bäderbetrieb oder der Wasserversorger) 3. Die Biozid-VO definiert: Insitu-Systeme Vor-Ort Systeme zur Biozidherstellung aus Precursoren Wirkstoffe die mit Insitu Systemen hergestellten Stoffe mit biozider Wirkung Produkte Vorläuferstoffe oder biozid wirksame Stoffe in handelsfähiger Form als Gas, Flüssigkeit / Lösung oder Feststoff Releaser Produkte, die bei Kontakt mit Wasser den bioziden Wirkstoff freisetzen, z.b. Chlorgas setzt bei Lösen in Wasser Aktivchlor HClO frei. 4. Bei Dosierung eines handelsüblichen Biozids, wie z.b. NaClO 12 %, handelt es sich nicht um ein In-situ system. 5. Wer Biozidprodukte selber kommerziell vertreiben will, benötigt hierzu den Zugang zu einem Wirkstoffdossier LoA oder muß Mitinhaber eines Dossiers sein. Der Zugang zu einem LoA (LoA = Letter of Access bzw. Zugangsbescheinigung) wird ausgestellt vom Inhaber eines Wirkstoffdossier und i.d.r. gegen eine Lizenzgebühr zur Nutzung überlassen. 1

2 6. Wer Biozide innerhalb der EU einsetzt bzw. eine in-situ-anlage betreibt, benötigt keinen LoA, muß aber in seinen Dosier- und Bereitungsanlagen ab dem Zeitpunkt der Genehmigung / Zulassung die zugelassenen Wirkstoffe / Produkte einsetzen. 7. Betreiber von Bereitungs- und Dosieranlagen benötigen keinen LoA und müssen auch nicht Inhaber eines Dossier sein. Für Betreiber ist die Verwendung registrierter Produkte verpflichtend. III. Die Notifizierung von Wirkstoffen 8. Der Anmeldung nach dem Wirkstoffverfahren geht die Notifizierung voraus. Hierbei handelt es sich um die Erfassung aller In-situ hergestellten Biozid Produkte. Die von Wallace & Tiernan eingesetzten Verfahren zur In-situ-Herstellung von Bioziden sind bereits notifiziert. (siehe auch: CA-March15-Doc.5.1-Final Revised on 23 June 2015, 59th meeting of representatives of Members States Competent Authorities for the implementation of Regulation 528/2012 concerning the making available on the market and use of biocidal products). Für die unterbrechungsfreie Weiternutzung eines Insitu-Systems oder Biozids ist die Frist zur Nachnotifizierung am abgelaufen. Eine Nachnotifizierung eines Biozidwirkstoffs für eine bis dato noch nicht beantragte Produktart ist möglich. Allerdings ist der rechtskonforme Verwendung durch Betreiber jetzt nur noch nach Aufnahme in das Reviewprogramm bzw. Einreichung eines Wirkstoffantrags mit einer zeitlichen Verzögerung möglich. IV. Anmelde- und Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Produkte 9. Die Biozidanmeldung erfolgt zweistufig: 9.1 Wirkstoffe nach dem Wirkstoffverfahren, anzumelden bis zum (mit Zugang / LoA zu einem Wirkstoffdossier) um den gesetzeskonformen Betrieb ununterbrochen fortsetzen zu können. Eine Meldung ist auch jetzt noch möglich. Das Verfahren darf jedoch erst dann eingesetzt werden, wenn die Wirkstoffgenehmigung vorliegt. Die Bearbeitungsdauer der eca / ECHA dauert bis zu zwei Jahre. Dossiers zu den Wirkstoffen für den Bereich Wasserdesinfektion PG 2 und PG 5, die bis zum eingereicht wurden, sind in Bearbeitung. Die durch die EU ausgestellten Wirkstoffgenehmigungen liegen bis zum heutigen Tag - bis auf eine Genehmigung für Wasserstoffperoxid zur Schwimmbeckenwasserdesinfektion - noch nicht vor. 9.2 Produkte nach dem Produktverfahren, Die Produktzulassung kann erst nach Vorliegen der Wirkstoffzulassung durch die EU-Komission beantragt werden. Das Produktdossier stützt sich auf das Wirkstoffdossier. 10. Biozidprodukte müssen für die jeweilige Produktart zugelassen werden. Produkte zur Desinfektion von Schwimmbeckenwasser gehören zur Produktart 2, Produkte zur Desinfektion von Geräten zur Herstellung von Lebensmitteln zur Produktart 4, Produkte zur Trinkwasserdesinfektion zur Produktart 5. Insgesamt definiert die Biozid-VO 22 Produktarten. 2

3 11. Im Falle der Herstellung von Chlordioxid durch Ansäuern oder Oxidation ist der Wirkstoff Chlordioxid ClO 2 und Natriumchlorit NaClO 2 das handelsfähige Biozidprodukt. Die Salzsäure HCl ist ein saurer Aktivator, Chlor und Peroxodisulfate sind Oxidatoren. Die Produktzulassung bezieht sich immer auf die handelsfähigen Biozidprodukte und nicht auf den Wirkstoff. In-situ hergestelltes Chlordioxid nach dem Chlorit-/Chlor- und Chlorit-/Salzsäureverfahren ist notifiziert für die Produktgruppen 2, 3, 4, 5, 11 und Im Falle der Soleelektrolyse ist der Wirkstoff Aktivchlor HClO und das Biozidprodukt das Salz NaCl. Elektrolytisch hergestellte Chlorbleichlauge NaClO ist notifiziert für die Produktgruppen 1, 2, 3, 4, 5, 11 und Im Falle der Salzsäureelektrolyse ist der Wirkstoff Aktivchlor HClO und das Biozidprodukt die Salzsäure HCl. Elektrolytisch hergestellte Hypochlorige Säure ist notifiziert für die Produktgruppen 2,4 und Für alle in der Liste zum 11 der TrinkwV gelisteten Wirkstoffe und Verfahren wurden Anträge auf Wirkstoffzulassung bei der ECHA / BAuA eingereicht. 15. Alle bereits installierten und betriebenen In-situ-Anlagen können ohne Einschränkung solange weiter betrieben werden, bis die Genehmigung der EU Komission für den hergestellten oder eingesetzten Wirkstoff vorliegt. V. Weiterbetrieb von Altanlagen 16. Altanlagen die bereits vor dem installiert und betrieben werden müssen nach Veröffentlichung der Wirkstoffgenehmigung mit registrierten Precursoren (= Biozidprodukten) betrieben werden, die von Herstellern geliefert werden, die in der Liste zum Art. 95 Biozid VO aufgeführt sind. 17. Wirkstoffgenehmigungen werden durch die EU-Komission in Form einer Durchführungsverordnung veröffentlicht. Diese werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem Zeitpunkt der Wirkstoffgenehmigung dürfen generell nur noch die Produkte eingesetzt werden, die in der Liste zum Art. 95 der Biozid VO gelistet sind (siehe unter Pkt. 15). Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen keine Einschränkungen. 18. Wird kein Wirkstoffantrag gestellt, dann darf der Precursor / Einsatzstoff bzw. das Biozidprodukt nach Erteilung der Wirkstoffgenehmigung noch 180 Tage lang vertrieben werden bis zum Aufbrauchen von Restbeständen. Anlagen, die einen Wirkstoff insitu herstellen und nicht in der Art.-95 Liste genannt sind dürfen nach Erteilung der Wirkstoffgenehmigung noch max. 18 Monate betrieben werden und müssen danach abgeschaltet werden. 3

4 VI. Produktzulassungen 19. Ein Antrag auf Produktzulassung kann erst nach Zuteilung der Wirkstoffgenehmigung gestellt werden. Die Frist zur Beistellung der Antragsunterlagen auf Basis der Wirkstoffgenehmigung beträgt 2 Jahre. 20. Der Nachweis des rechtskonformen Einsatzes von Biozidprodukten ist Aufgabe jedes Betreibers. Hierzu nutzen die Betreiber Wirkstoffe und Precursoren, die in der Liste zum Art. 95 BPR gelistet sind, siehe unter: und hier weiter unter dem Registerblatt Summary. bzw.: Betreiber müssen für die Sicherstellung des Weiterbetriebes Ihrer In-situ-Anlagen folgendes beachten: - Sind die in den Anlagen genutzen Wirkstoffen / Precursoren zugelassen? - Liegt für Kombiprodukte mit zugelassenen Wirkstoffen eine Bescheinigung des Herstellers/Lieferanten vor? (Anm.: Die Vorlage des Antrags auf Produktzulassung ist 2 Jahre nach Erteilung der Wirkstoffgenehmigung erforderlich.) VII. Hinweise zum rechtskonformen Umgang von Produkten der Fa. Evoqua WT GmbH mit der EU Biozid VO 21. Evoqua WT GmbH ist für Salze zur Herstellung von Aktivchlor mittels Elektrolyse für die Produktarten 1,2,3,4,5 auf der Art.-95 Liste gelistet. Evoqua WT GmbH vertreibt ein eigenes Salz unter dem Markennamen OSEC-Salin. Das Salz ist auf dem Etikett bereits jetzt mit einer BAuA- Reg.-Nr. gekennzeichnet. Jeder Betreiber kann dieses Salz für seine Elektrolyse in den fünf genannten Produktarten einsetzen. Da bislang noch keine Wirkstoffzulassung für Aktivchlor hergestellt mit der Soleelektrolyse vorliegt, ist es den Betreibern im Moment noch freigestellt jedes Salz zu verwenden, das vom Gerätehersteller für das verwendete Gerät freigegeben ist. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Wirkstoffgenehmigung ist die Verwendung beschränkt auf registrierte Produkte für die jeweilige Produktart. 22. Für den Betrieb von Chlordioxidanlagen vom Typ DIOX der Fa. Evoqua WT GmbH besteht im Moment noch kein Handlungsbedarf. Liegt die Wirkstoffgenehmigung der EU-Komission vor (wird erwartet ab Ende 2017) können die DIOX Systeme weiter betrieben werden, wenn das verwendete Natriumchlorit eine entsprechende BAuA-Registriernummer trägt. Evoqua WT GmbH wird die Bereitstellung des Natriumchlorit unter dem Markennamen NADOLYT mit einer BAuA Registriernummer sicherstellen. Ausserdem kann jeder Betreiber die DIOX- Systeme auch mit jedem Natriumchloritprodukt eines anderen Lieferanten verwenden, das eine BAuA Registiernummer trägt und den Qualitätsanforderungen von Evoqua WT GmbH entspricht. 4

5 23. Die Erzeugung von Aktivem Chlor hergestellt aus der Elektrolyse von Salzsäure (mit Geräten vom Typ OSEC-A ) ist für die Produktarten 2, 4, 5 notifiziert. Der rechtskonforme Betrieb ist mindestens bis zum April 2019 sichergestellt. Wir sind mit einem Dienstleister zur Erstellung eines Wirkstoffdossiers in Kontakt, um den rechtskonformen Betrieb der am Markt betriebenen Systeme dauerhaft zu garantieren. 24. Für Chlorgas stellt Evoqua WT GmbH keinen eigenen Wirkstoffantrag und reicht keine Produktzulassung ein. Bei der Verwendung von Chlorgas verweisen wir auf die Verwendung registrierter Produkte mit BAuA-Reg.-Nr. auf dem Etikett. Der Einsatz der Chlorgasdosiergeräte von Evoqua WT GmbH ist von der Biozidverordnung in keiner Weise betroffen. 25. Ozonherstellung aus Luft und Sauerstoff sowie Elektrolyse von Meerwasser und Natursole sind Verfahren ohne Einsatz eines handelsfähigen Biozidproduktes bzw. Precursors. Diese Systeme waren noch nicht in der Biozidrichtlinie EU 98/8 behandelt. Für die Wirkstoffe hergestellt nach diesen Verfahren ohne Verwendung eines handelsfähigen Precursors ist bis zum ein Antrag auf Wirkstoffgenehmigung für die jeweiligen Produktart zu stellen. Wie bei den Verfahren mit handelsfähigen Precursoren gilt auch hier die Frist von zwei Jahren ab Erteilung der Wirkstoffgenehmigung zur Einreichung der Produktzulassung. Evoqua WT GmbH wird kein Dossier für Aktivchlor hergestellt mittels Elektrolyse von Meerwasser oder Natursole für die Produktart 2 Schwimmeckenwasserdesinfektion einreichen. Für die am Markt betriebenen Systeme vom Typ OSEC-S für diesen Einsatzfall wird Evoqua WT GmbH auf Anfrage eine Lösung erarbeiten. VIII. Sonstiges 26. Evoqua WT GmbH kooperiert mit unserem Branchenverband FIGAWA e.v., der Mitglied eines hierzu eingerichteten Lenkungsausschusses ist. Ziel ist es, die Anmeldung von Wirkstoffen und Bioziden soweit als möglich zu vereinfachen und die In-situ-Systeme als wertvolle Alternative zur Bevorratung von Gefahrstoffen im großen Maßstab zu erhalten. Hierzu wurde ein Positionspapier der Verbände erstellt. (siehe auch: BiozidVO_528_2012_-_DGfdB-bsw-IAB-EWA-IAKS-DSB-DIN_NAW-figawa.pdf.) 5

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen Dortmund, 29. April 2015 Dr. Viola Weinheimer Zulassungspflicht für Biozidprodukte Biozidprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet

Mehr

In situ. Dr. Viola Weinheimer

In situ. Dr. Viola Weinheimer In situ Dr. Viola Weinheimer Was bedeutet in situ? Lateinisch für am Ort umittelbar am Ort Vor Ort Desinfektion Natriumchlorid (Precursor) Elektrolyse Aktives Chlor (Wirkstoff) Photo by: www.localfitness.com.au

Mehr

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Dortmund, 28. April 2014 Dr. Carsten Bloch Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Genehmigung von Wirkstoffen Holzschutzmittel

Mehr

In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012: Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche. Dortmund,

In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012: Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche. Dortmund, In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012: Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche Dortmund, 29.04.2015 Hans Willbold (Sprecher der Allianz) In-situ Systeme unter der

Mehr

In situ aus rechtlicher Sicht

In situ aus rechtlicher Sicht In situ aus rechtlicher Sicht Dortmund, 28. April 2014 Henning Krüger Definitionen: Biozidprodukt Precursor Biozidwirkstoff 2 Neue Definition von Biozidprodukten Neue Definition Teil I Stoff/Gemisch dazu

Mehr

Gemeinsame Information zu den Konsequenzen der EU-Biozidverordnung für die Hersteller und Vertreiber von In-Situ-Geräten

Gemeinsame Information zu den Konsequenzen der EU-Biozidverordnung für die Hersteller und Vertreiber von In-Situ-Geräten Gemeinsame Information zu den Konsequenzen der EU-Biozidverordnung für die Hersteller und Vertreiber von In-Situ-Geräten zur Behandlung von Trink-, Schwimm- und Badebeckenwasser vom 15. September 2015

Mehr

TB Einleitung und Moderation

TB Einleitung und Moderation TB Einleitung und Moderation 1 TB 2 TB 3 TB 4 TB 5 TB 6 1. Frage AR Gibt es Ausnahmen für Branchen oder Stoffe? Ja, siehe Folie 6 für Stoffe, die von anderen Verordnungen bereits geregelt sind (weil aus

Mehr

EU BIOZID-VO GRUNDLAGEN UND PFLICHTEN DER BETREIBER STAND MÄRZ 2016

EU BIOZID-VO GRUNDLAGEN UND PFLICHTEN DER BETREIBER STAND MÄRZ 2016 4/8/2016 EU BIOZID-VO 528 2012 GRUNDLAGEN UND PFLICHTEN DER BETREIBER STAND MÄRZ 2016 Vorgestellt von Georg Csontos, 2016 02 29 Date ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN EU: ECHA HELSINKI Bildnachweis: Csontos 2015 D:

Mehr

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen

Mehr

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen? Inhalt Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?... 1 Wichtige Termine und Übergangsregelungen... 2 Kennzeichnungsvorschriften... 2 Weitere allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung...

Mehr

EU BIOZID VERORDNUNG

EU BIOZID VERORDNUNG EU BIOZID VERORDNUNG Europäische Biozid Verordnung Bedeutung und Konsequenzen für Schwimmbäder Dr. Dirk P. Dygutsch Historische Entwicklungen 1989: Gemeinschaftsstrategie der EG für das Inverkehrbringen

Mehr

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten

Mehr

Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn

Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn 1 Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung Lena Gruhn 2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Biozidprodukte 3. In-situ 4. Behandelte Waren 5. Abgrenzung 6. Neue Begriffe 3 Allgemeines Artikel 2 definiert Geltungsbereich

Mehr

Für und Wider Wasserpflege mit Salzelektrolyse

Für und Wider Wasserpflege mit Salzelektrolyse Für und Wider Wasserpflege mit Salzelektrolyse Dipl.-Ing. Frank Eisele www.wws-eisele.de Übersicht 1. Kurzer Abriss zu den Regelwerken 2. Darstellung Wirkstoff und Entstehung bei der Chlorung 3. Übersicht

Mehr

Desinfektion, aber richtig!

Desinfektion, aber richtig! Desinfektion, aber richtig! 15. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer in Löbau 20. Juni 2012 Copyright Siemens AG 2012. All rights reserved. Seite 1 Juni 2012 JVO Desinfektion,

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag

Mehr

DIE BIOZID-PRODUKTE- VERORDNUNG IN EUROPA

DIE BIOZID-PRODUKTE- VERORDNUNG IN EUROPA KUNDEN- INFORMATION DIE BIOZID-PRODUKTE- VERORDNUNG IN EUROPA WAS SIND BIOZID-PRODUKTE? Ein Biozid ist eine chemische Substanz oder Formulierung, die gefährliche Organismen mit chemischen oder biologischen

Mehr

Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien. Lena Gruhn BAuA. Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien

Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien. Lena Gruhn BAuA. Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien Lena Gruhn BAuA Worum geht s? Datenschutz Zugangsbescheinigung Datenanforderungen Datenübermittler Dateneigner Zwangsbezugnahme Konsortien Datenteilung

Mehr

Dr. Małgorzata Dębiak

Dr. Małgorzata Dębiak BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Gesundheitliche Bewertung von Desinfektionsnebenprodukten Dr. Małgorzata Dębiak Desinfektionsnebenprodukte Desinfektionsnebenprodukte (DBPs) entstehen während des Desinfektionsprozesses

Mehr

Zulassung, Verkauf und Verwendung von Biozidprodukten

Zulassung, Verkauf und Verwendung von Biozidprodukten Zulassung, Verkauf und Verwendung von Biozidprodukten Informationen für Importeure, Herstellerinnen, Händler und Verwenderinnen A Biozidprodukte dürfen nur dann vertrieben oder beruflich verwendet werden,

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Biozidprodukteverordnung vom 18.

Mehr

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung

Mehr

Fachtagung des Niedersächsischen Landkreistages: "Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen durch den Eichenprozessionsspinner"

Fachtagung des Niedersächsischen Landkreistages: Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen durch den Eichenprozessionsspinner Fachtagung des Niedersächsischen Landkreistages: "Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen durch den Eichenprozessionsspinner" am 30. November 2012 in Hannover Welche (Biozid)-Produkte sind zulässig nach Biozidrecht?

Mehr

Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit

Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit 0 Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit Aktuelles zum Biozidrecht Christine Schulze 23.09.2010 Aktuelles zum Biozidrecht- Vortragsinhalt 1 Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte Welche Biozid-Wirkstoffe

Mehr

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43 Antrag auf erneute Zulassung Artikel 43 Themen Notifizierung Antragstellung GAP-Änderungen Cat. 4 Studien Gegenseitige Anerkennung Zulassungen nach 91/414 Antragstellerkonferenz Claudia Bock Artikel 43

Mehr

Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access

Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access Rechtsanwalt Henning Krüger Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung In situ Systeme unter der Biozidverordnung des REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Mehr

Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch

Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch 1 Einführung Übergangsregelungen: Biozidprodukt darf ohne Zulassung auf den Markt, solange

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Biozidrecht und Wasseraufbereitung Lösungen für In-situ-Anlagen?

Biozidrecht und Wasseraufbereitung Lösungen für In-situ-Anlagen? FACHBERICHTE Wasserrecht Biozidrecht und Wasseraufbereitung Lösungen für In-situ-Anlagen? Gotthard Graß, Karl Morschhäuser und Adrian Uhlenbroch Mit der am 1. September 2013 in Kraft getretenen EU- BIOZID-Verordnung

Mehr

Die unterzeichnenden Verbände fordern deshalb:

Die unterzeichnenden Verbände fordern deshalb: NA 119-07-04-01 Positionspapier der Verbände Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw), Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.v.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH BGBl. II - Ausgegeben am 2. Oktober 2008 - Nr. 352 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 2. Oktober 2008 Teil II 352. Verordnung: Änderung der BiozidG-GebührentarifV

Mehr

Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung - Biozide in der Gefahrstoffverordnung-

Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung - Biozide in der Gefahrstoffverordnung- Neue Vorschriften für Schädlingsbekämpfung und Begasung - Biozide in der Gefahrstoffverordnung- Torsten Wolf Leiter der AGS-Unterarbeitsgruppe zum Biozidanhang Strukturelle Änderungen Verschiebung weitgehender

Mehr

Bundesrat Drucksache 427/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission. EU - AV G - U - Wi

Bundesrat Drucksache 427/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission. EU - AV G - U - Wi Bundesrat Drucksache 427/13 17.05.13 EU - AV G - U - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung

Mehr

Das Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA

Das Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA Dr. Annette Plachetka BAuA Biozidproduktfamilie Eine Zulassung kann erteilt werden für ein einziges Biozidprodukt (BP) eine Biozidproduktfamilie (BPF) oder Artikel 17(3), Biozid-Verordnung (BPR) Biozidproduktfamilie

Mehr

Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung. Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3

Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung. Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3 Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3 2 Zulassungsverfahren Nationale Zulassung Unionszulassung Gegenseitige Anerkennung Zulassung gleicher BP Vereinfachtes

Mehr

Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien

Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien Europäischer Rechtsrahmen für das Herstellen/Importieren und Verwenden von Fracking-Chemikalien Fracking-Workshop im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 10.10.2013 in Hannover

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)

Mehr

WASSERAUFBEREITUNG UND -DESINFEKTION WALLACE & TIERNAN PRODUKTE UND SERVICE IN EUROPA

WASSERAUFBEREITUNG UND -DESINFEKTION WALLACE & TIERNAN PRODUKTE UND SERVICE IN EUROPA WASSERAUFBEREITUNG UND -DESINFEKTION WALLACE & TIERNAN PRODUKTE UND SERVICE IN EUROPA WALLACE & TIERNAN ÜBER 100 JAHRE INNOVATION Was 1913 mit dem ersten Chlorgasgerät, dem Chlorinator, in den USA begann,

Mehr

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG

Mehr

EU-Biozid-Verordnung: Bürokratiemonster und Millionengrab

EU-Biozid-Verordnung: Bürokratiemonster und Millionengrab EU-Biozid-Verordnung: Bürokratiemonster und Millionengrab Seit 1. September 2013 gilt im Vertragsgebiet der Europäischen Union die neue Verordnung Nr. 528/2012. Diese Verordnung regelt die Bereitstellung

Mehr

Einstufung von Änderungen

Einstufung von Änderungen Einstufung von Änderungen Mag. Caroline Kleber AGES MEA, Wien AGES-Gespräch, 24. Juni 2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Aufbau und Zusammenhänge Variation Regulation

Mehr

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen

Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Dr. Carsten Bloch Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Moosbekämpfungsmittel Rodentizide Grünbelagsentfernen Steinreiniger Fungizide Herbizide

Mehr

WASSERAUFBEREITUNGS- UND DESINFEKTIONSSYSTEME PRODUKTE UND SERVICEANGEBOT IN DEUTSCHLAND

WASSERAUFBEREITUNGS- UND DESINFEKTIONSSYSTEME PRODUKTE UND SERVICEANGEBOT IN DEUTSCHLAND WASSERAUFBEREITUNGS- UND DESINFEKTIONSSYSTEME PRODUKTE UND SERVICEANGEBOT IN DEUTSCHLAND WALLACE & TIERNAN ÜBER 100 JAHRE INNOVATION Was 1913 mit dem ersten Chlorgasgerät, dem Chlorinator, in den USA begann,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG [ ] DE DE ANHANG [ ] DE ANHANG Die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 der Kommission wird wie folgt geändert: (1) Dem Artikel 1 wird

Mehr

12/9/2014. Qualitative Bewertung der Desinfektionsverfahren in der Schwimmbeckenwasseraufbereitung

12/9/2014. Qualitative Bewertung der Desinfektionsverfahren in der Schwimmbeckenwasseraufbereitung Qualitative Bewertung der Desinfektionsverfahren in der Schwimmbeckenwasseraufbereitung Autor: Dipl.-Ing. Georg Csontos Dienstag, 24. November 2014 2014 Evoqua Water Technologies LLC Inhalt I. Einführung

Mehr

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Biozid-Produkte Praktische Erfahrungen aus unternehmerischer Sicht

Biozid-Produkte Praktische Erfahrungen aus unternehmerischer Sicht Biozid-Produkte Praktische Erfahrungen aus unternehmerischer Sicht Vortrag von Herrn in der Wirtschaftskammer Österreich 28.09.2010 1 Inhalt 1. Vorregistrierung 2. Anmeldung / Erstzulassung 3. Gegenseitige

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 14.5.2014 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 492/2014 R KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen

Mehr

Die Zulassung von. Biozidprodukten in der Schweiz. Informationsveranstaltung der Anmeldestelle Chemikalien

Die Zulassung von. Biozidprodukten in der Schweiz. Informationsveranstaltung der Anmeldestelle Chemikalien Die Zulassung von Biozidprodukten in der Schweiz Bern, 8. Dezember 2017 Informationsveranstaltung der Olivier Blaser Direktionsbereich Verbraucherschutz Gemeinsame des BAFU BAG SECO www.anmeldestelle.admin.ch

Mehr

Bewertung Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz

Bewertung Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz Quelle: BAuA Bericht F 1703 Bewertung Desinfektionsmittel am Arbeitsplatz Dr. Dagmar Holthenrich BAuA, 4.0 Prozessleitung und Koordinierung Biozide 2 Inhaltsangabe Datenanforderung Empfehlungen EU-Experten

Mehr

Sol-Gel Schichten aus Thüringen veredelt mit antimikrobiellem Nanosilber. Gregor Schneider ras materials GmbH

Sol-Gel Schichten aus Thüringen veredelt mit antimikrobiellem Nanosilber. Gregor Schneider ras materials GmbH Sol-Gel Schichten aus Thüringen veredelt antimikrobiellem Nanosilber Gregor Schneider ras materials GmbH Kooperation Ras materials GmbH Hersteller von Silbernanomaterialien o agpure Nanosilberpartikel

Mehr

Leitfaden. zur Überwachung von Biozidprodukten und. biozid behandelten Waren. in Sachsen-Anhalt

Leitfaden. zur Überwachung von Biozidprodukten und. biozid behandelten Waren. in Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Biozidprodukten und biozid behandelten Waren in Sachsen-Anhalt Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Insiderlisten. Artikel 18 MAR

Insiderlisten. Artikel 18 MAR Insiderlisten Artikel 18 MAR Agenda 1.Kreis der Verpflichteten 2.Belehrungspflicht 3.Inhalt der Insiderliste 4.Format der Insiderliste 5.Aktualisierung und Aufbewahrungsfrist 27.12.2016 Insiderlisten Artikel

Mehr

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Desinfektion von Kühlwasser mittels Chlordioxid und Ozon

Desinfektion von Kühlwasser mittels Chlordioxid und Ozon Desinfektion von Kühlwasser mittels Chlordioxid und Ozon Marcus Voss ProMaqua GmbH Maaßstraße 32/1, D-69123 Heidelberg Tel. +49 (6221) 6489-0, Fax. +49 (6221) 6489-400 m.voss@promaqua.com www.promaqua.com

Mehr

Neue Wege in der Desinfektion. Wasserdesinfektion Industrie. Ein Geschäftsbereich der marxgruppe.

Neue Wege in der Desinfektion. Wasserdesinfektion Industrie. Ein Geschäftsbereich der marxgruppe. Neue Wege in der Desinfektion. Wasserdesinfektion Industrie Ein Geschäftsbereich der marxgruppe. oximarx Das Desinfektionsmittel auf Basis von Wasser, Salz und Strom! Die oximarx -Produktreihe ist eine

Mehr

Einsetzbare Schädlingsbekämpfungsmittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach dem Biozidrecht

Einsetzbare Schädlingsbekämpfungsmittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach dem Biozidrecht Anlage 2: Stand: 01.04.2008 Einsetzbare Schädlingsbekämpfungsmittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach dem Biozidrecht Inhalt: Seite 1 Wirkstoffe zur EPS-Bekämpfung...2 2 Alternative

Mehr

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten?

Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Die letzte Registrierungsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018 Was ist für diese Frist zu beachten? Stand: Juli 2015

Mehr

JUDO Wasseraufbereitung GmbH. Legionellenschutz JLS Duo. Trinkwasserverordnung, TrinkWV 2003. DVGW Arbeitsblatt W 291

JUDO Wasseraufbereitung GmbH. Legionellenschutz JLS Duo. Trinkwasserverordnung, TrinkWV 2003. DVGW Arbeitsblatt W 291 JUDO Wasseraufbereitung GmbH Legionellenschutz JLS Duo im Bezug auf die Trinkwasserverordnung, TrinkWV 2003 sowie DVGW Arbeitsblatt W 291 Seite 1 von 8 Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung

Mehr

5. Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen gemäß 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 1

5. Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen gemäß 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 1 Stand: April 2016 5. Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen gemäß 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 1 1 Rechtsrahmen Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe, über die Zulassung von Aufbereitungsstoffen

Mehr

Dr. Roland Perz Nano-Dialog Baden-Württemberg 3. Expertenworkshop am

Dr. Roland Perz Nano-Dialog Baden-Württemberg 3. Expertenworkshop am Aktivitäten auf EU-Ebene zur Nanoregulierung Dr. Roland Perz Nano-Dialog Baden-Württemberg 3. Expertenworkshop am 29.01.2013 Überblick über gültige Nano-Regularien Kein eigenständiges Lex nano, sondern

Mehr

REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen

REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen HAUS DER TECHNIK Außeninstitut der RWTH Aachen Kooperationspartner der Universitäten Duisburg-Essen Münster - Bonn - Braunschweig Gefahrstoe Seminar REACH -SVHC-Stoe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en) 7374/16 DENLEG 23 AGRI 154 SAN 104 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel

Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel Berlin, 20. März 2013 Nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur

Mehr

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

Die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig:

Die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig: Händedesinfektionsmittel: Arzneimittel oder Biozide 2009 wurde mit der 15. Änderung des Arzneimitteländerungsgesetzes der Begriff Arzneimittel im AMG neu definiert. Während der bisherigen Arzneimitteldefinition

Mehr

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete

Mehr

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht REACH CLP Emrah Turudu Themen Wichtige Neuerung in REACH Wichtige Neuerungen bezüglich CLP Wie bleibt man informiert 2 Chemikalienrecht in der EU und AT Chemikalienmanagement:

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

Schiffs-Antifouling-Anstriche: Biozidrechtliche Aspekte

Schiffs-Antifouling-Anstriche: Biozidrechtliche Aspekte Funktionale Oberflächen für saubere Ozeane Lösungsansätze für Antifouling- Anstriche; WTSH GmbH, GreenShipping NS, Norddeutsche Initiative Nanotechnologie SH e.v.; 17. November 2016, Otterndorf Schiffs-Antifouling-Anstriche:

Mehr

Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen

Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen Seite 1 Stand: September 2016 Inhaltsverzeichnis 1.B 99, Text Nr.: ZYT_00013016... 3 2.B 98, Text Nr.: ZYT_00013017...

Mehr

Die Zulassung von Biozidprodukten in der Schweiz

Die Zulassung von Biozidprodukten in der Schweiz Die Zulassung von Biozidprodukten in der Schweiz Bern, 15. November 2016 Informationsveranstaltung der Olivier Blaser Direktionsbereich Verbraucherschutz Gemeinsame des BAFU BAG SECO www.anmeldestelle.admin.ch

Mehr

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.232.112.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 250 ausgegeben am 21. September 2017 Kundmachung vom 4. September 2017 der Abänderung der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider

Mehr

Die Aufbereitung von Trinkwasser

Die Aufbereitung von Trinkwasser Die Aufbereitung von Trinkwasser Desinfektion Vorlesung IEL WS 2006 / 2007 Dr. rer. nat. H. Färber Hygiene-Institut für Hygiene und der Öffentliche Universität Gesundheit Bonn der Universität Bonn Abschließende

Mehr

Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG

Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG Stand: 21. Feber 2014 Inhalt Einleitende Bemerkungen... 4 I. Voraussetzungen für den Vertrieb in Österreich... 4 I.1. Angaben gemäß Anlage

Mehr

Desinfektionsmöglichkeiten von Gewächshaus. chshaus-tischen. Kay-Uwe Fehnle. Zentrum für Gartenbau und Technik

Desinfektionsmöglichkeiten von Gewächshaus. chshaus-tischen. Kay-Uwe Fehnle. Zentrum für Gartenbau und Technik Desinfektionsmöglichkeiten von Gewächshaus chshaus-tischen Gliederung 1. Voraussetzungen im GWH 2. Warum desinfizieren 3. Möglichkeiten M der Desinfektionen 4. Vor- und Nachteile ausgewählter MöglichkeitenM

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Gesundheitliche Bewertung von Biozid-Produkten

Gesundheitliche Bewertung von Biozid-Produkten BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Gesundheitliche Bewertung von Biozid-Produkten Was ändert sich bei Datenanforderungen und Auswertungsrichtlinien? Vera Ritz Bundesinstitut für f r Risikobewertung, Berlin

Mehr

Neue Wege in der Desinfektion. Trinkwasserdesinfektion. Ein Geschäftsbereich der marxgruppe.

Neue Wege in der Desinfektion. Trinkwasserdesinfektion. Ein Geschäftsbereich der marxgruppe. Neue Wege in der Desinfektion. Trinkwasserdesinfektion Ein Geschäftsbereich der marxgruppe. Das Desinfektionsmittel auf Basis von Wasser, Salz und Strom! Die -Produktreihe ist eine Alternative zu Chlorung,

Mehr

Zulassungssituation bei den Bioziden. Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3

Zulassungssituation bei den Bioziden. Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3 Zulassungssituation bei den Bioziden Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3 Rechtliche Grundlagen Definition eines Biozid-Produktes (nach 98/8/EG) Wirkstoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem

Mehr

Zulassungssituation bei den Bioziden. Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3

Zulassungssituation bei den Bioziden. Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3 Zulassungssituation bei den Bioziden Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3 Rechtliche Grundlagen Definition eines Biozid-Produktes (nach 98/8/EG) Wirkstoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem

Mehr

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Desinfektionsanleitung für Wärmetauscher (HRV und ERV)

Desinfektionsanleitung für Wärmetauscher (HRV und ERV) Stand 28.08.2013 Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts behalten wir uns vor. Desinfektionsanleitung für Wärmetauscher (HRV und ERV) Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 1 Sicherheitshinweise zur Verwendung

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe. Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht. Königswinter 28. März 2017

6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe. Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht. Königswinter 28. März 2017 6. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Königswinter 28. März 2017 Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt Änderung der Gefahrstoffverordnung

Mehr