GEPLANTE WEA WESTLICH WINSEN (LUHE)

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1 GEPLANTE WEA WESTLICH WINSEN (LUHE) TEILGEBIET 2 ÖSTLICH SCHARMBECK Kiebitzkartierung 2015 ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE

2 GEPLANTE WEA WESTLICH WINSEN (LUHE) TEILGEBIET 2 ÖSTLICH SCHARMBECK Kiebitzkartierung 2015 erstellt im Auftrag der Windpark Winsen (Luhe) GmbH & Co. KG Schloßring Winsen (Luhe) Bearbeitung: Biologe Holger Henschel Geograf Peter Hertrampf Techn. Bearbeitung: Frauke Bühring Peter Kühle August 2015 ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE Gerberstraße HANNOVER Telefon: 0511 / Telefax: 0511 / hannover@aland-nord.de Internet:

3 INHALT Seite 1 Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet und Methodik Untersuchungsgebiet Zeitraum und Methodik der Bestandsaufnahme Erfassung des Kiebitzes Methodik der naturschutzfachlichen Bewertung Abstandsempfehlungen und Beeinträchtigungskorridore, Raumnutzungsanalyse Ergebnisse der Nachkartierung Gesamtüberblick Die Brutvorkommen des Kiebitzes in den drei untersuchten Radien um die geplanten WEA-Standorte Naturschutzfachliche Bewertung Anwendung der Kriterien des NLT-Papiers Darstellung möglicher Konflikte der WEA-Planungen mit den erfassten Brutvorkommen des Kiebitzes Literatur Tabellen Tab. 2: Abstandsempfehlung für den Kiebitz nach NLT-Papier (Stand: Oktober 2014)... 4 Tab. 5: Gefährdung und Status des Kiebitzes im Teilgebiet Abbildungen Abb. 1 bis 3: Ehemalige Brutgebiete des Kiebitzes (Aufnahmen von oben nach unten: , und ) ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie I

4 1 Aufgabenstellung Die Planung sieht vor, im Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck sieben WEA aufzustellen, drei Anlagen nördlich der BAB A39 und vier südlich davon. Im Teilgebiet 2 sind bereits drei WEA südlich der BAB A 39 in Betrieb. Zwischen Mitte März und Anfang Juli 2015 ist an sechs Begehungsterminen eine Überprüfung der sechs im Jahre 2014 festgestellten Revierpaare des Kiebitzes im Radius < 500 m um die geplanten WEA S4, WEA S5, WEA S6 und WEA S7 im Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck erfolgt. Zusätzlich wurden 2015 weitere fünf im Jahre 2014 festgestellte Revierpaare des Kiebitzes im Radius m bis m um die geplanten WEA überprüft. Die zu überprüfende Fläche erstreckt sich im Norden von einer gedachten Linie zwischen den beiden geplanten WEA S4 und WEA S5 beiderseits des Luhegrabens nach Süden bis zu den Flächen, auf denen sechs Brutreviere des Kiebitzes im Jahre 2012 festgestellt wurden. Sie umfasst auch das Umfeld der geplanten WEA S6 und WEA S7, wo 2014 ebenfalls Kiebitzbrutreviere registriert wurden. Die Flächengröße der zu überprüfenden Kiebitzbrutreviere und benachbarter, potenziell zur Neubesiedelung durch den Kiebitz geeigneter Flächen (weitgehend gehölzfreies Acker- und Grünland) beträgt ca. 300 ha. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 1

5 2 Untersuchungsgebiet und Methodik 2.1 Untersuchungsgebiet Sechs Brutreviere des Kiebitzes im Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck befanden sich im Untersuchungsjahr 2014 im Radius < 500 m um die geplanten WEA S4, WEA S5, WEA S6 und WEA S7. Weitere fünf Revierpaare des Kiebitzes wurden im Jahre 2014 im Radius > m bis m um die geplanten WEA festgestellt. Das Untersuchungsgebiet, in dem die Anlagen geplant sind, liegt im Landschaftsraum Luheniederung südlich der BAB A 39. Es erstreckt sich zwischen Pattensen und Scharmbeck im Westen und Luhdorf im Osten (LRP Entwurf LK Harburg, Stand: März 2014). Die südliche Begrenzung des m-radius liegt etwa an der Einmündung der K 37 in die L 234 südöstlich von Pattensen. Im 500 m-radius (Größe: 321 ha) um die geplanten Anlagenstandorte besitzt die Luheniederung einen nennenswerten Anteil an weiträumigem, gehölzarmen Grünland beiderseits des Luhegrabens. Der Ackeranteil liegt im betrachteten Korridor aufgrund intensiver Entwässerungsmaßnahmen bei ca. 30 %. Die äußeren Bereiche des betrachteten Radius sind kleinräumig gegliedert durch alte Baumreihen, Strauch-Baum- und Dornstrauchhecken entlang von Feldwirtschaftswegen und durch Feuchtgehölze, in denen Erle, Esche, Pappel und Weide dominieren sowie kleinflächige Laubwaldreste, die von Eiche, Buche und Hainbuche aufgebaut sind. Der Radius > 500 m bis m (Größe: 298 ha) um die geplanten Anlagenstandorte umfasst stark durch linienhafte und flächige Gehölzbestände gekammertes Grünund Ackerland im Bereich der Ortsrandlagen von Pattensen und Scharmbeck im Westen und Luhdorf im Osten. Der westliche Abschnitt des betrachteten Radius zwischen Pattensen und Scharmbeck liegt bereits auf der durch Sandböden geprägten Vorgeest. Der Anteil an Ackerflächen auf den Sandböden ist höher als der Grünlandanteil. Auf der Vorgeest befinden sich zwei Sandabbaugebiete mit schilfbestandenen Stillgewässern. Auf einer kleinen Anhöhe nordöstlich von Pattensen liegt ein Kiefernmischwaldrest. Im Radius >500 m bis m befindet sich ein Abschnitt der Luhe. Dieser erstreckt sich zwischen den Brücken von L 234 und BAB A 39 westlich von Luhdorf. Der Korridor > m bis m (Größe: 480,5 ha) um die geplanten Anlagenstandorte umfasst einen Ausschnitt des großflächigen Kiefernmischwaldgebietes Fuhrenkamp nordwestlich von Pattensen. Dieser westliche Abschnitt des betrachteten Korridors liegt bereits auf der Geest im Naturraum Luheheide und bildet den nordöstlichen Ausläufer der Naturräumlichen Region Lüneburger Heide. Zwischen Pattensen und der L 234 liegen beiderseits der L 215 großflächige Ackerschläge in einem gehölzarmen Landschaftsraum. Östlich der L 234 bis zur Luhe bzw. zum Luhekanal erstreckt sich durch Gehölzreihen gegliedertes Grünland, welches nur kleinräumig von Ackerflächen durchsetzt ist. Am Luheufer südlich von Luhdorf befindet sich ein alter Auwaldrest, der aus Eiche, Hainbuche und Ulme aufgebaut ist. Beiderseits des Aubaches, einem Zufluss der Luhe mit einem kompakten Ufergehölz- ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 2

6 saum bestehend aus Erlen, liegen kleinflächige Landröhrichte und Feuchtbrachen. Östlich des Luhekanals bis zum Ortsrand von Luhdorf erstrecken sich strukturarme Ackerfluren. Nordöstlich von Luhdorf liegt der Kiefernmischwald Sandberge innerhalb des betrachteten Radius. 2.2 Zeitraum und Methodik der Bestandsaufnahme Erfassung des Kiebitzes Die Erfassung des Kiebitzes erfolgte quantitativ nach der Methode der Revierkartierung mittels sechs Begehungen zur Brutzeit. Die Brutvogelkartierung ist nach den methodischen Vorgaben zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) erfolgt. Insbesondere die dort angegebenen jahreszeitlichen Wertungszeiträume wurden verbindlich für die Einstufung der Art als Brutvogel verwendet. Datenerfassung Datenanalyse Sechs Kartierdurchgänge auf einer Fläche von 300 ha. Diese umfasst die zu überprüfenden Kiebitzbrutreviere und benachbarte, potenziell zur Neubesiedelung durch den Kiebitz geeignete Flächen (weitgehend gehölzfreies Acker- und Grünland). Untersuchungszeitraum: 12. KW (1 Kartiertag), 14. KW (1 Kartiertag), 17. KW (1 Kartiertag), 20. KW (1 Kartiertag), 23. KW (1 Kartiertag) und 27. KW (1 Kartiertag). Erstellung von Tageskarten, auf denen die Vögel punktgenau als Individuen sichtbar werden, mit Vermerken zu revieranzeigenden Verhaltensweisen. Die Auswertung der Kartierergebnisse erfolgte auf der Grundlage der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005), d.h. es wurden die dortigen Statusdefinitionen für Brutnachweis und Brutverdacht angewandt. Der Brutbestand des Kiebitzes ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Papierreviere mit Brutverdacht oder Brutnachweis. 2.3 Methodik der naturschutzfachlichen Bewertung Nach NLT-Papier (Stand: Oktober 2014) sind bei der Beurteilung von Standorten für WEA einige Kriterien zu berücksichtigen. Hier sind insbesondere Abstandsempfehlungen zu Brutplätzen einiger spezifischer Vogelarten genannt sowie die Berücksichtigung der avifaunistisch wertvollen Bereiche inklusive eines Puffers um diese Gebiete. Nachfolgend werden die Kriterien und die methodischen Rahmenbedingungen für die Ermittlung dieser Werte dargestellt. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 3

7 2.3.1 Abstandsempfehlungen und Beeinträchtigungskorridore, Raumnutzungsanalyse Das NLT-Papier (Stand: Oktober 2014) macht auf der Basis einer Empfehlung der LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2015) für eine Reihe von Vogelarten Angaben zu Mindestabständen geplanter WEA zu ihren Brutvorkommen. Außerdem wird dargestellt, mit welchen Beeinträchtigungsrisiken bei einzelnen WEA-sensibler Arten zu rechnen ist. Der Kiebitz und die entsprechende Empfehlung sind in Tab. 1 dargestellt. Tab. 1: Abstandsempfehlung für den Kiebitz nach NLT-Papier (Stand: Oktober 2014) Art Abstandsempfehlung Beeinträchtigungen Kiebitz 500 m gilt beim Kiebitz auch für regelmäßige Brutvorkommen in Ackerlandschaften, soweit sie mindestens von regionaler Bedeutung sind. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 4

8 3 Ergebnisse der Nachkartierung Die Ergebnisse der Kartierung wird nachfolgend in Text und Tabellen erläutert. 3.1 Gesamtüberblick Im Teilgebiet 2 wurden im Rahmen der vorliegenden avifaunistischen Nachkartierung keine Brutvorkommen des Kiebitzes im Untersuchungsjahr 2015 mehr festgestellt. Tab. 2 gibt einen Überblick zu Gefährdung und Status des Kiebitzes. Tab. 2: Gefährdung und Status des Kiebitzes im Teilgebiet 2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name GF GF Reg. GF EU- VR Nds. T-O D Anh.I Schutz Status Kiebitz Vanellus vanellus x Brutvogel 2014 Status: B - Brutvogel im UG (Brutnachweis od. Brutverdacht), (BP - Brutparasit) (B) - Potenzieller Brutvogel im UG (Brutzeitfeststellung) NG - Nahrungsgast im UG zur Brutzeit (Bruthabitat außerhalb des UG) DZ - Durchzügler im UG Gefährdung GF Nds.: Gefährdungsgrad nach "Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Vogelarten" (7. Fassung, Stand 2007) (KRÜGER & OLTMANNS 2007) GF Reg.: Gefährdungsgrad in den Naturräumlichen Regionen Niedersachsens nach Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Vogelarten (7. Fassung, Stand 2007) (KRÜGER & OLT- MANNS 2007) GF D: T-O Tiefland-Ost Gefährdungsgrad nach "Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (4., überarbeitete Fassung, ) (SÜDBECK et al. 2007) 0 : Bestand erloschen (ausgestorben) 1 : Vom Erlöschen bedroht 2 : Stark gefährdet 3 : Gefährdet V : Arten der Vorwarnliste R : Extrem selten - : Ungefährdet : Nicht bewertet EU-VschRL Anh. I: Schutzbedürftigkeit in der EU: x : Vogelarten aus Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, auf die besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen (Richtlinie 79/409/EWG vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten). Schutz: x : streng geschützte Art, da in Anlage 1 Spalte 3 zu 1 Satz 2 Bundesartenschutzverordnung aufgeführt xx : streng geschützte Art, da im Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (VO (EG) Nr. 338/97) aufgeführt ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 5

9 3.1.1 Die Brutvorkommen des Kiebitzes in den drei untersuchten Radien um die geplanten WEA-Standorte 1 Kiebitz (Brutvogel, RL Nds. 3, RL D 2) Der Kiebitz ist ein Brutvogel (Einzelbrüter oder in lockeren Kolonien) gehölzarmer, offener Flächen mit lückiger und sehr kurzer Vegetation auf grundwassernahen Böden: Wiesen, Weiden, Niedermoore, abgelassene Teiche und Spülflächen (SÜD- BECK et al. 2005). Aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit ist der Kiebitz vielerorts zum Feldbrüter geworden. Dabei bevorzugt er als Bruthabitat Maisäcker, die erst im Juni nach Beendigung der Brut- und Aufzuchtzeit hochwachsen. Aufgrund eines leichten Bestandszuwachses wurde der Kiebitz 2007 auf der Roten Liste Niedersachsens von stark gefährdet zu gefährdet herabgestuft (KRÜGER & OLTMANNS 2007). Im Untersuchungsjahr 2015 wurden keine Brutvorkommen des Kiebitzes im Teilgebiet 2 mehr ermittelt, weder im Radius < 500 m noch im Radius > m bis m. Es sind nur wenige Kiebitze als Schlagopfer bekannt geworden (vier Schlagopfer in Deutschland nach DÜRR 2013). Der Kiebitz ist ein störungsempfindlicher Brutvogel. Das NLT-Papier (Stand: Oktober 2014) enthält deshalb für den Kiebitz eine Abstandsempfehlung zu WEA von mindestens 500m. 1 Die Analyse bezieht sich auf den Planungsstand nach Abschluss der Kartierungen. Gegenüber dem Planungsstand bei Auftragsvergabe, der für den Untersuchungsrahmen (Untersuchungsgebietsabgrenzung und -zonierung) maßgeblich war, sind hier die WEA-Standorte modifiziert. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 6

10 4 Naturschutzfachliche Bewertung 4.1 Anwendung der Kriterien des NLT-Papiers Für die vorhabenspezifische Betrachtung der Empfindlichkeit von Brutvögeln gegenüber WEA werden in diesem Gutachten vor allem das NLT-Papier (Stand: Oktober 2014) und die dort hervorgehobenen Arten zugrunde gelegt. Das NLT-Papier berücksichtigt hierbei die bisher bekannten Erkenntnisse, die in zahlreichen Publikationen im Einzelnen dargelegt sind (z.b. HANDKE 2000, RICHARZ et al. 2012, REI- CHENBACH und STEINBORN 2006). Wenn im Falle des Kiebitzes konkrete weitere Abstandsempfehlungen bekannt sind (z.b. aus Gerichtsurteilen), werden diese genannt. 4.2 Darstellung möglicher Konflikte der WEA-Planungen mit den erfassten Brutvorkommen des Kiebitzes Der Kiebitz ist eine Vogelart mit geringer Schlaggefährung (vier Schlagopfer in Deutschland nach DÜRR 2013), meidet als störungsempfindlicher Brutvogel jedoch den Nahbereich von WEA und ist insofern eine WEA-sensible Vogelart. Das NLT- Papier (Stand: Oktober 2014) enthält deshalb eine Mindestabstandsempfehlung für den Kiebitz von 500 m zwischen Brutplatz und WEA. Diese gilt beim Kiebitz auch für regelmäßige Brutvorkommen in Ackerlandschaften, soweit sie mindestens von regionaler Bedeutung sind. Der Kiebitz ist ein Brutvogel (Einzelbrüter oder in lockeren Kolonien) gehölzarmer, offener Flächen mit lückiger und sehr kurzer Vegetation auf grundwassernahen Böden: Wiesen, Weiden, Niedermoore, abgelassene Teiche und Spülflächen (SÜD- BECK et al. 2005). Aufgrund seiner Anpassungsfähigkeit ist der Kiebitz vielerorts zum Feldbrüter geworden. Dabei bevorzugt er als Bruthabitat Maisäcker, die erst im Juni nach Beendigung der Brut- und Aufzuchtzeit hochwachsen. Rückblick auf das Untersuchungsjahr 2014: Im Untersuchungsjahr 2014 waren 11 Brutreviere des Kiebitzes im Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck ermittelt worden. Sechs Brutreviere des Kiebitzes lagen 2014 im Vogelbrutgebiet Nr. 3, allesamt auf Maisackerflächen beiderseits des Luhegrabens. Die Abstände aller sechs Brutplätze des Kiebitzes betrugen jeweils unter 500 m zu den nächstgelegenen geplanten WEA. Die drei Brutvorkommen östlich des Luhegrabens lagen 2014 in Entfernungen von 150 m, 200 m und 250 m zur geplanten Anlage WEA S7. Etwas größer waren die Abstände der Brutplätze zu den geplanten Anlagen WEA S3, WEA S4 und WEA S5, nämlich 300 m bis 450 m. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 7

11 Die Abstände der drei KIebitzbrutpaare auf Maisäckern westlich des Luhegrabens zu den jeweils nächstgelegenen geplanten WEA betrugen 2014 einmal 150 m zu WEA S6 und zweimal jeweils 200 m zu WEA S4 bzw. WEA S hatten sechs Kiebitzbrutpaare in einer Entfernung von 650 m zu den aktuellen Brutvorkommen (500 m südsüdöstlich der geplanten Anlage WEA S7) auf einer östlich des Luhegrabens gelegenen, damals als Maisacker bewirtschafteten Fläche, gebrütet. Es handelte sich wahrscheinlich um die selben Kiebitzbrutpaare, die im Untersuchungsjahr 2014 nach Nordnordwest zu den Brutplätzen auf Maisäckern ausgewichen sind, da auf der Fläche mit den Brutvorkommen aus dem Jahre 2012 im Jahr 2014 eingesätes Grünland aufwuchs. Die lokale Kiebitzpopulation, bestehend aus sechs Revierpaaren, hatte 2014 ihre Brutplätze gegenüber 2012 also kleinräumig innerhalb des Grünland-Acker-Mosaiks dorthin verlagert, wo im jeweiligen Jahr Mais angebaut wird ( Brutplatz- Opportunismus ). Legt man den Maßstab regelmäßiges Brutvorkommen in Ackerlandschaften (NLT-Papier, Oktober 2014) in Bezug auf fachlich erforderliche Mindestabstände zu WEA an, so bezieht sich der Begriff regelmäßiges Brutvorkommen auf ein kleinräumiges Brutgebiet, nicht jedoch aber auf eine bestimmte Einzelfläche. Unter Berücksichtigung des NLT-Papiers (Stand: Oktober 2014) wären die Brutvorkommen des Kiebitzes als WEA-sensible Art in Abständen von unter 500 m um die geplanten Anlagenstandorte im Untersuchungsjahr 2014 eingriffsrelevant, sind aber nach aktueller Rechtsprechung eher unbedenklich. Die Gerichtsurteile berufen sich u. a. auf fünfjährige Studien an Wiesenvögeln von REICHENBACH und STEINBORN (2006), nach denen der Kiebitz zur Brutzeit lediglich ein Meidungsverhalten ab einem Abstand von ca. 100 m zu WEA zeigt. Artenschutzrechtlich hatte der vorliegende Fall keine Relevanz, da es um die Verdrängung der Art aus ihrem Brutgebiet geht (also nicht um betriebsbedingte Tötungen). Allenfalls die Störung käme artenschutzrechtlich in Betracht. Um eine Störung handelt es sich aber erst, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Weitere fünf Brutplätze des Kiebitzes im Teilgebiet 2 befanden sich im Untersuchungsjahr 2014 im Radius >1.000 m bis m um die geplanten WEA auf Maisackerflächen. Drei Brutplätze des Kiebitzes lagen zwischen der L 215 und der Eisenbahntrasse mit Abständen von m zu WEA S7. Zwei Brutplätze dieser Art wurden zwischen der L 234 und Bahlburg im äußeren Bereich des betrachteten Radius festgestellt mit Abständen von m zu WEA S6 bzw m zu WEA S7. Für die fünf Brutvorkommen des Kiebitzes im Radius >1.000 m bis m hatte nach Anlegen der Mindestabstandsempfehlung des NLT-Papiers (Stand: Oktober 2014) keine Gefahr der Verdrängung der Art aus ihrem Brutgebiet bzw. kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch die Aufstellung von sieben WEA im Teilgebiet 2 bestanden. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 8

12 Überprüfung der Kiebitzvorkommen im Untersuchungsjahr 2015 Im Untersuchungsjahr 2015 wurden im Rahmen der vorliegenden avifaunistischen Nachkartierung keine Brutvorkommen des Kiebitzes im Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck mehr festgestellt. Die Ursache dafür sind frühe Einsaaten von Grünland, Getreide, Hülsenfrüchten und Stauden in ehemaligen Bruthabitaten (2014 ausnahmslos Maisäcker) des Kiebitzes im Teilgebiet 2 (Vergrämungsmaßnahmen). Der rasche Aufwuchs dieser Einsaaten verhinderte dort in den Monaten März und April 2015 die Ansiedlung des Kiebitzes, einem Brutvogel auf offenen Flächen mit lückiger und sehr kurzer Vegetation. Einige Kiebitze landeten zwar im März 2015 nach ihrer Rückkehr aus den Winterquartieren auf den Flächen, auf denen sie 2014 noch gebrütet hatten, flogen dann aber wieder ab, da sie dort infolge der hochgewachsenen Einsaaten keine geeigneten Habitatstrukturen mehr vorfanden. Einzelne der Flächen, auf denen der Kiebitz noch 2014 gebrütet hatte, wurden 2015 noch spät mit Mais bestellt. Dies birgt grundsätzlich das Risiko, dass sich Kiebitze dort noch im späten Frühjahr (Ende Mai / Anfang Juni 2015) zur Brut ansiedeln. Es wurden im Untersuchungsjahr 2015 allerdings keine späten Bruten des Kiebitzes auf diesen Maisäckern festgestellt. ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 9

13 ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 10

14 Abb. 1 bis 3: Ehemalige Brutgebiete des Kiebitzes (Aufnahmen von oben nach unten: , und ) ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 11

15 5 Literatur ALAND ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2013a): Neubau der OU Stadt Winsen (Luhe) Pattensen-Luhdorf-Scharmbeck (Nordumfahrung), Bestandsaufnahme und Bewertung von Fledermäusen, Vögeln und Amphibien, unveröff. Gutachten, erstellt im Auftrag des Landkreises Harburg, Hannover März 2013 ALAND ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2013b): Geplante WEA Westlich Winsen (Luhe) Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck Erfassung und Bewertung der Brutvogelvorkommen, unveröff. Gutachten, erstellt im Auftrag der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Hannover Oktober 2013 ALAND ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2014): Geplante WEA Westlich Winsen (Luhe) Teilgebiet 2 Östlich Scharmbeck Ergänzende Kartierung und Bewertung der Brutvögel, unveröff. Gutachten, erstellt im Auftrag der Hamburg Energie GmbH, Hannover September 2014 BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen 3. Fassung, Stand 2013, S. 55. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013, Hannover. DÜRR (2013): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland - Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg zusammengestellt von Tobias Dürr; Stand vom: 23. April 2013 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ BNatSchG) vom 29.Juli 2009 (BGBI, I S. 2542, Inkraftgetreten am 1:März 2010) HANDKE, K. (2000): Vögel und Windkraft im Nordwesten Deutschlands, LÖBF- Mitteilungen, Nr. 2/2000: KRÜGER. T. u. B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 7. Fassung, Stand 2007, Informationsdienst Natruschutz Niedersachsen, 3/2007 KRÜGER, T., J. LUDWIG, S. PFÜTZKE & H. ZANG (2014): Atlas der Brutvögel in Niedersachsen und Bremen , Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachsen, Heft 48: DVD, Hannover. KRÜGER, T., J. LUDWIG, P. SÜDBECK, J. BLEW & B. OLTMANNS (2013): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen, 3. Fassung, Stand 2013, S. 70. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013, Hannover. LAG VSW Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten, in der Überarbeitung vom 15. April 2015, S ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 12

16 NLT (2014): Niedersächsischer Landkreistag, Naturschutz und Windenergie, Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand: Oktober 2014), Hannover. REICHENBACH, M. & H. STEINBORN (2006): Windkraft, Vögel, Lebensräume Ergebnisse einer fünfjährigen BACI-Studie zum Einfluss Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel, Osnabrücker Naturwissenschaftliche Mitteilungen, Band 32: Dr. Klaus Richarz, M. Hormann, Dr. M. Werner, L. Simon, T. Wolf (LUWG) (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland Pfalz. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER. K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (Nationales Gremium Rote Liste Vögel) (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands 4. Fassung, 30. November 2007, Berichte zum Vogelschutz, 44: Zitierte Urteile: Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Windenergieanlagen; Rotmilan, Schwarzstorch, Zwergfledermaus, Abendsegler, VG Hannover 12. Kammer, Urteil vom , 12 A 2305/11 (LK Hameln-Pyrmont) Zur Beeinträchtigung von Kiebitzbrutrevieren durch Windkraftanlagen und der dafür erforderlichen Ausgleichsfläche - VG Lüneburg 2. Kammer, Urteil vom , 2 A 170/11 (LK Harburg) ALAND - Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 13

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