Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen

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1 Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen Vergabestelle: Stiftung Stadtmuseum Berlin, Poststraße 13/14, Berlin Ansprechpartner / Projektkoordinierung: Hr. Viertel Sb Verwaltung IT Tel.: (0176) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL 2. Art der Leistung: IT-Pflegevertrag 3. Ort der Leistung: Berlin alle Standorte der Stiftung Stadtmuseum Berlin 4. Aufteilung in Lose: nein 5. Zulassung von Nebenangeboten: nein 6. Ausführungsfrist: ab Die Verdingungsunterlagen können eingesehen und abgerufen werden auf unserer Homepage 8. Die Angebote sind in einem fest verschlossenen Umschlag an die Vergabestelle mit der Aufschrift IT-Pflegevertrag einzureichen. 9. Ablauf der Angebotsfrist: Wesentliche Zahlungsbedingungen: 17 VOL/B 11. Geforderte Sicherheiten: gemäß Beschreibung Leistungsverzeichnis 12. Die Bindefrist endet am Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß 19 VOL/A 14. Zur Beurteilung der Eignung geforderte Unterlagen: gemäß Beschreibung 15. Zuschlagskriterium: Preis, Fachkunde, Referenzen, Reaktionszeiten 16. Nachweise: Mindestlohn von 8,50 Euro Brutto (Anlage) ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage) Frauenförderung (Anlage) Scientology (Anlage)

2 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für einen IT-Pflegevertrag Sehr geehrte Damen und Herren, die Stiftung Stadtmuseum Berlin schreibt einen IT-Pflegevertrag aus. Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL bitten wir Sie um Abgabe eines Angebotes bis zum Die zu erbringende Leistung beinhaltet die Wartung der im Punkt Vertragsgegenstände gelisteten Hardware (Server- & Storage-Hardware, Bandbibliotheken, Client-Arbeitsplätze, Netzwerkkomponenten etc.) und Software (Standardsoftware und eingesetzte Fachverfahren). Es ist ein monatlicher Pauschalbetrag für umfassende Fernwartung und telefonischen Support anzugeben. Für Vor-Ort-Einsätze, die ausschließlich auf Anforderung des Auftraggebers erfolgen, sind entsprechende Stundenpreise und Fahrkosten auszuweisen. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag zu richten an: Stiftung Stadtmuseum Berlin Landesmuseum für Kultur und Geschichte Berlins Stiftung öffentlichen Rechts Poststraße Berlin Der Umschlag ist mit dem Hinweis IT-Pflegevertrag Stadtmuseum Berlin zu kennzeichnen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Änderungen im Leistungsverzeichnis sind nicht gestattet.

3 Das Angebot ist durch den Bieter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichs-verfahren befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können. Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass er bis zum heutigen Tage wegen illegaler Beschäftigung weder angeklagt noch verurteilt wurde und dass keine illegalen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Er erklärt weiterhin, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) pünktlich nachgekommen ist. Der Bieter ist sich dessen bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann. Die entsprechenden Nachweise sind zu erbringen. Als Anlage übersenden wir Ihnen das Leistungsverzeichnis, die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Frauenförderung, sowie die Schutzerklärung zu Scientology. Diese sind dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Eine Referenzliste für Leistungen bei ähnlichen Projekten ist vom Bieter beizulegen. Das Angebot ist zusätzlich auf einem separaten Preisbogen abzugeben. Der Zuschlag wird bis zum erteilt. Eine Aufteilung in mehrere Lose erfolgt nicht. Kosten für die Verdingungsunterlagen werden nicht erstattet. Die Bieter sind bis zum Zuschlagstermin an Ihr Angebot gebunden. Erhalten Sie bis zu diesem Termin keine Nachricht, hat Ihr Angebot keine Berücksichtigung gefunden. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen. Vor Abschluss des Rahmenvertrages ist der aktuelle Auszug aus dem zentralen Korruptionsregister der zuständigen Senatsverwaltung einzuholen und vorzulegen (durch Stiftung Stadtmuseum Berlin) Für Rückfragen steht Ihnen Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr Herr Viertel unter der Rufnummer Tel.: (0176) zur Verfügung.

4 Leistungsverzeichnis Leistungsumfang und Abgrenzung der Leistungen Allgemeine Beratung Bei Neuanschaffungen oder Erweiterungen der bestehenden IT-Anlagen hat im Rahmen des IT- Pflegevertrags eine kostenfreie technische / wirtschaftliche Beratung inkl. Budgetplanung zu erfolgen. Dienstleistungen im Rahmen der Fernwartung Der telefonische Support und die Fernwartung bestehen für alle Vertragsgegenstände und umfassen auch die Installation von Updates und Patches für die eingesetzte Software sowie - Lösung von Problemstellungen im Bereich der Betriebssystem und Anwendersoftware in Verbindung mit Citrix XenApp 6 (Anwendungsprobleme, Profilprobleme, Druckprobleme) - Lösung von Problemstellungen die an den Arbeitsplätzen (PC, Thin Client) auftreten - Beseitigung von reproduzierbaren Programmfehlern im Rahmen von Updates des entsprechenden Softwareherstellers, Installation von Service Packs, Service Releases und Rollup Packages - Behebung von Sicherheitsproblemen - Administration von Gruppenrichtlinien - Konfiguration von Netzwerkrouten (VPN, DMZ, Firewall) - Administration Sonicwall Appliance und TuxGuard Appliance - Kontrolle der täglichen Datensicherung - Rücksicherung von Datenbeständen bei Bedarf - Auswertung der Ereignisanzeigen der im Einsatz befindlichen Server, 1 x wöchentlich mit Protokollierung, Behebung der Fehler - Einrichtung / Anpassung und Pflege von Adressen der dem Stadtmuseum Berlin zugehörigen Domain - Optimierung der Betriebssystem und Anwendersoftware hinsichtlich der verwendeten Hardware, Installation von Treiberupdates, Aktualisierung der Druckertreiber auf den Citrix XenApp Servern - Weitergabe von Updates und Patches für die verwendete Betriebssystemsoftware

5 - telefonische und schriftliche Beratung hinsichtlich von Optimierungen der im Einsatz befindlichen Hard- und Software (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) - Zusammenarbeit mit anderen Herstellern/Firmen die Anwendungen im Stadtmuseum betreuen (bspw. bei Problemen mit der Museumsanwendung Daphne) - Fernwartung, soweit möglich/nach Absprache Vor-Ort-Dienstleistungen (nach Aufforderung) - Upgrades von Software - Neuinstallation von Betriebssystemen oder Software - Reparatur von Hardware - Lieferung / Austausch von Hardware inkl. Installation Leistungsabgrenzung Schulungen sind nicht Bestandteil des IT-Pflegevertrages. Das Hosting der IT (oder Teile davon) in einem Rechenzentrum wird nicht angestrebt.

6 Reaktionszeit, Servicezeiten, Verfügbarkeit Maximale Reaktionszeit bei Störungen: höchstens 4 Stunden Servicezeiten (telefonischer Support und Fernwartung): Mo. bis Fr bis Uhr Garantierte tägliche Verfügbarkeit von Servicetechnikern des Auftragnehmers im Rahmen der Servicezeiten: min. 2 verfügbare Techniker Leistungsorte Stiftung Stadtmuseum Berlin Stiftung öffentlichen Rechts Generaldirektion und Verwaltung Poststraße Berlin Märkisches Museum Am Köllnischen Park Berlin Nikolaikirche Nikolaikirchplatz Berlin Ephraim-Palais Poststraße Berlin Poelzig-Halle (Zentraldepot) Hans-Poelzig-Straße Berlin

7 Vertragsgegenstände Folgende Hard- und Software ist Vertragsgegenstand des IT-Pflegevertrages: Software: Server Software: Windows Server 2012, Windows 2008 R 2 incl. Active Directory, Windows Server 2003 und Citrix XenApp 6, VMware Server 5.x Client OS: Windows CE 6, Windows Embedded 7 Standard, Windows 7 Prof. Standard Software: Microsoft Exchange Server 2010 mit MS Office 2010, MS SQL 2008/2005, Symantec Backup Exec , AVG Virenscanner, Adobe Reader, Adobe Flash-Player, Java, IE und Firefox, Chrome VNC Hard- und Software im LAN und der DMZ: LAN Vertragsgegenstand Bemerkung ca. 150 x PC/TC-Arbeitsplätze Windows 7; Windows Embedded 3x Virtualisierungshost ESXi x Citrix Farmhost (virtuell) Webinterface und Druck Server für die Citrix Farm 1x VCSA (virtuell) vcenter Server Appliance 6 x Citrix XenApp 6 Server (virtuell) Zentrale Anwendungsbereitstellung über veröffentlichte Desktops 2 x Anwendungsserver (virtuell) Kassenprogramm ; Daphne 2 x DomainController (virtuell) Windows Server 2003 und Windows Server x Exchange Server 2010 Mailverkehr, auch mit Smartphone Zugriff 2 x SQL Server (MS SQL R2) Daphne Strecke, Infoma 1 x SAN (Fujitsu DX80) Storage für ESXi und Fileserver 1 x NAS (ReadyNAS) Netzwerk Datenspeicher 2 x Tape Library (Eternus LT20/LT40) Datensicherung

8 9 x Lancom Router Internet, Anbindung Außenstellen, Fernwartung 1 x Sonicwall NSA 3500 UTM Firewall mit VPN Funktionalität 4x Lancom Router Site-to-Site VPN Vernetzung 20x Lancom Access Point Authentifizierung via RADIUS 2x APC USV via LAN Unterbrechungsfreie Stromversorgung 2x Fibre Channel Switch ESXi zu SAN Anbindung/SAN Zugriff AVG Antivirus Antivirus Software diverse Arbeitsplatz- und - Netzwerkdrucker Office, ERP, Sonstiges MS Office 2010, Navision/ Infoma, Daphne als Museumsanwendung Sonstige Systemdienste DHCP, DNS, FTP (über die DMZ) Sonstiges - WAN Standleitung (Company Connect) sowie mehrere DSL Anschlüsse (auch an unterschiedlichen Standorten) - VPN Verbindung zu 2 Standorten (Märkisches Museum und Nikolaikirche) - Ethernet Connect zum Standort Poelzighalle - Poststraße - LAN-Verbindung zur GmbH (Nutzung Serverraum in der Poststr. durch die GmbH + E- Mail Verkehr zwischen den Häusern über LAN Verbindung und Transportregel) DMZ Vertragsgegenstand Bemerkung 1x Virtualisierungshost ESXi 5.1 für die virtuellen Server in der DMZ 1 x Webserver (W2K3) (virtuell) Daphne Internet Server 1 x TuxGuard (virtuell) vorgeschaltete Linux Appliance für Verkehr/ Gateway mit Antispam und Antivirus 1 x Daphne Sammlung online (virtuell) Daphne Sammlung Online 1 x FTP Server (virtuell) Bereitstellung des FTP Dienstes

9 Fachanwendungen Leistungen nach EVB-IT Instandhaltung sind zu erbringen, wenn sich Probleme mit dem Betriebssystem, Citrix, Exchange oder MS SQL ergeben. Wartungsverträge mit den Anbietern / Anwendungsherstellern bestehen. Die Fachadministration ist unterschiedlichen Mitarbeitern im Hause zugewiesen. Liste der Fachanwendungen Bezeichnung Funktion Bemerkungen INFOMA Finanzprogramm MS SQL Board-Client CiK- Modul - ELSTER-Formular Steuererklärung - ProfiCash Elektronic Banking - Easy Report Lohnabrechnungsprogramm - KLR Zeiterfassung - Becker Billet elektronische Kasse mit EC-Zahlung MS SQL Daphne Museumsdatenbank MS SQL Allegro Bibliotheksdatenbank MS SQL Angebotspreise monatliche Pauschale: Euro netto Stundenpreis für Vor-Ort Einsätze: Euro / h netto Fahrkostenpauschale: Euro netto Ort, Datum, Unterschrift (wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben)

10 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre / Wir erklären dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführungder Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs beiträgen (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift,Firmenstempel)

11 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Ort, Datum) (Unterschrift,Firmenstempel)

12 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, - das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. - Je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.h., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Ort, Datum) (Unterschrift,Firmenstempel)

13 Schutzerklärung 1. Der Bewerber im Interessenbekundungsverfahren versichert, - dass er gegenwärtig sowie während des gesamten Förderzeitraums die Technologie nach L. RON HUBBARD nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet und keine Kurse und/oder Seminare nach dieser Technologie besucht und er seine Mitarbeiter/innen keine Kurse/Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt. - dass nach seiner Kenntnis keine seiner Mitarbeiter/innen oder sonst zur Erfüllung des Zuwendungszweckes eingesetzten Personen die Technologie von L. RON HUBBARD anwendet, lehrt und in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. RON HUBBARD besucht. 2. Der Bewerber verpflichtet sich, solche Mitarbeiter/innen oder sonst zur Erfüllung des Zuwendungszwecks eingesetzte Personen von der weiteren Projektarbeit unverzüglich auszuschließen, die während des Förderzeitraumes die Technologie von L. RON HUBBARD anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse/Seminare nach dieser Technologie besuchen. 3. Die Unwahrheit der Erklärung oder eines Teils der Erklärung in Ziffer 1 sowie der Verstoß gegen die Verpflichtung in Ziffer 2 berechtigt die Bewilligungsstelle zu einem Widerruf gem. 49 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Nichteinhaltung einer Auflage im Bescheid). Ort, Datum Unterschrift Rechtsverbindliche des Bewerbers

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