Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Ausweisung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer

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1 Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Ausweisung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer Tabelle zur Veranschaulichung der einzelnen Varianten von Deliktskatalogen gemäss dem Bericht der Arbeitsgruppe vom 21. Juni 2011 Vorbemerkungen Die Tabelle führt sämtliche Straftatbestände des Strafgesetzbuchs und einzelner Nebenstrafrechtserlasse mit der entsprechenden Strafdrohung auf (FS = Freiheitsstrafe; = Geldstrafe; TS = Tagessätze; B = Busse). Auf der rechten Seite der Tabelle ist ersichtlich, welche Straftatbestände gemäss den 4 Varianten von Deliktskatalogen zwingend zu einer Landesverweisung führen sollen. Den Straftatbeständen werden die Anzahl Verurteilungen erwachsener ausländischer Personen im Jahr 2009 zugeordnet. Die Zahlen beruhen auf Angaben des Bundesamtes für Statistik. Aufgeführt wird die Summe aller Verurteilungen (vgl. Variante 1) und die Summe der Verurteilungen zu einer Strafe von 6 Monaten oder mehr (vgl. Varianten 2 und 4; Variante 3 setzt eine Strafe von mehr als 6 Monaten voraus, weshalb mit geringfügigen Abweichungen zu rechnen ist). Berücksichtigt sind alle Strafarten (Freiheitsstrafe, Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit) und Vollzugsmodalitäten (unbedingte, teilbedingte und bedingte Strafe). Die Zahlen sind ausgewiesen für das Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und Ausländergesetz; für die weiteren Erlasse des Nebenstrafrechts sind keine entsprechenden Angaben verfügbar. Bei der Interpretation der statistischen Zahlen muss Folgendes beachtet werden: In der Regel wird eine Person in einem Urteil wegen mehrerer Straftaten verurteilt. Eine klare Aufschlüsselung der Anzahl Verurteilungen nach einzelnen Straftaten ist nicht möglich. Massgebend ist grundsätzlich die Straftat mit der höchsten abstrakten Strafdrohung. Wurde eine ausländische Person z.b. wegen Mordes und wegen einer Widerhandlung gegen Art. 19 des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt, ist die Verurteilung nur beim Mord aufgeführt. Bei mehreren Straftaten mit derselben höchsten abstrakten Strafdrohung ist die Verurteilung dagegen bei all diesen Straftaten aufgeführt (so würde z.b. eine Verurteilung wegen Diebstahls, Betrugs und einer Widerhandlung gegen Art. 19 des Betäubungsmittelgesetzes bei Diebstahl und Betrug aufgeführt). Mehrfachnennungen sind somit nicht zu vermeiden. Insbesondere wäre es unzulässig, die Zahlen zu addieren (in der Weise, dass z.b. die Variante 2 in der Gesamtheit bei total x erwachsenen ausländischen Personen zu einer Ausschaffung führen würde). Dies ergäbe eine falsche Gesamtzahl und damit ein falsches Bild. 1. Strafgesetzbuch (SR 311.0) Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Art ) Art. Ziff. Abs. Antrag Strafdrohung V 1 V 2 / 4 V 3 Total 6 M. Tötung 111 Vorsätzliche Tötung FS min. 5 Jahre Mord FS min. 10 J lebenslänglich Totschlag FS 1 10 Jahre

2 114 Tötung auf Verlangen 115 Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord FS 5 Jahre oder 116 Kindestötung 117 Fahrlässige Tötung Schwangerschaftsabbruch Strafbarer Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der schw. Frau 2 Strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der schw. Frau FS 5 Jahre oder 3 Strafbarkeit der schwangeren Frau 4 Verjährung 119 Strafloser Schwangerschaftsabbruch Übertretungen durch Ärztinnen oder Ärzte B 2 Unterlassen der Meldung nach Art. 119 Abs. 5 B 2 1 FS 1 10 Jahre Körperverletzung 122 Schwere Körperverletzung FS 10 Jahre oder min. 180 TS Einfache Körperverletzung Antrag 2. Einfache Körperverletzung mit gefährlichen Mitteln oder an Wehrlosen oder Anvertrauten Fahrlässige Körperverletzung Antrag 2 Fahrlässige Körperverletzung mit schwerer Schädigung Tätlichkeiten Antrag B 2 Wiederholte Tätlichkeiten an Anvertrauten, am Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebenspartner Gefährdung des Lebens und der Gesundheit 127 Aussetzung FS 5 Jahre oder 128 Unterlassung der Nothilfe 128 bis Falscher Alarm B

3 129 Gefährdung des Lebens FS 5 Jahre oder Raufhandel 2 Strafausschluss für Abwehrenden oder Schlichtenden 134 Angriff FS 5 Jahre oder Gewaltdarstellungen 1 bis Erwerb, Beschaffen oder Besitz von Gewaltdarstellungen FS 1 Jahr oder 3 Handeln aus Gewinnsucht ; mit FS ist zu verbinden 136 Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder Zweiter Titel: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (Art ter ) Strafbare Handlungen gegen das Vermögen Unrechtmäsige Aneignung 2. Privilegierte Fälle Antrag Einfache Veruntreuung FS 5 Jahre oder 4 Veruntreuung z. N. eines Angehörigen oder Familiengenosen Antrag 2. Qualifizierte Veruntreuung FS 10 Jahre oder Einfacher Diebstahl FS 5 Jahre oder 2. Gewerbsmässiger Diebstahl FS 10 Jahre oder min. 90 TS 3. Bandendiebstahl oder besondere Gefährlichkeit FS 10 Jahre oder min. 180 TS 4. Diebstahl z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen Antrag Einfacher Raub FS 10 Jahre oder min. 180 TS 2. Raub unter Mitführung einer Schusswaffe oder einer anderen gefährlichen Waffe vgl. 186 vgl. 186 vgl vgl vgl FS min. 1 Jahr Raub als Mitglied einer Bande oder besondere Gefährlichkeit FS min. 2 Jahre 28 28

4 4. Raub mit Lebensgefährdung, schwerer Körperverletzung oder grausamer Behandlung des Opfers 141 Sachentziehung Antrag 141 bis Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten Antrag Unrechtmässige Entziehung von Energie Antrag 2 Unrechtmässige Entziehung von Energie mit Bereicherungsabsicht FS 5 Jahre oder Unbefugte Datenbeschaffung FS 5 Jahre oder 2 Unbefugte Datenbeschaffung z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen 143 bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem Antrag Einfache Sachbeschädigung Antrag 2 Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung Antrag FS min. 5 Jahre 8 8 vgl. 186 vgl Sachbeschädigung mit grossem Schaden fak. FS 1 5 Jahre vgl bis 1. 1 Einfache Datenbeschädigung Antrag 2 Datenbeschädigung mit grossem Schaden fak. FS 1 5 Jahre 2. 1 Einfache Vorbereitungshandlungen 2 Gewerbsmässsige Vorbereitungshandlungen fak. FS 1 5 Jahre 145 Veruntreuung und Entzug von Pfandsachen und Retentionsgegenständen Antrag Variante Einfacher Betrug FS 5 Jahre oder 2 Gewerbsmässiger Betrug FS 10 Jahre oder min. 90 TS Im Sozialhilfebereich Im Sozialhilfebereich 3 Betrug z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen Antrag Im Sozialhilfebereich k.a k.a k.a

5 Variante Einfacher Betrug FS 5 Jahre oder 2 Gewerbsmässiger Betrug FS 10 Jahre oder min. 90 TS 3 Betrug z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen Antrag Variante Einfacher Betrug FS 5 Jahre oder 2 Gewerbsmässiger Betrug FS 10 Jahre oder min. 90 TS 3 Betrug z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen Antrag Im Sozialhilfebereich Einfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage 2 Gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage 3 Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen Antrag FS 5 Jahre oder FS 10 Jahre oder min. 90 TS Einfacher Check- und Kreditkartenmissbrauch FS 5 Jahre oder 2 Gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch FS 10 Jahre oder min. 90 TS 149 Zechprellerei Antrag 150 Erschleichen einer Leistung Antrag 150 bis Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote Antrag B 151 Arglistige Vermögensschädigung Antrag 151 bis 1 Missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Sozialversicherung und der Sozialhilfe (neu) 2 Leichte Fälle (neu) B 152 Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe 153 Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden neu neu

6 Einfache Warenfälschung 2. Gerwerbsmässige Warenfälschung FS 5 Jahre oder Einfache Erpressung FS 5 Jahre oder Gewerbsmässige oder fortgesetzte Erpressung FS 1 10 Jahre Erpressung mit Gewaltanwendung oder Bedrohung mit Gefahr für Leib und Leben 4. Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen mit Gefahr für Leib und Leben Einfacher Wucher FS 5 Jahre oder (Verweis auf 140) FS min. 1 Jahr Gewerbsmässiger Wucher FS 1 10 Jahre Einfache ungetreue Geschäftsführung 3 Ungetreue Geschäftsführung mit Bereicherungsabsicht fak. FS 1 5 Jahre Missbrauch der Vertretungsmacht mit Bereicherungsabsicht FS 5 Jahre oder 3. Ungetreue Geschäftsführung z. N. eines Angehörigen oder Familiengenossen 159 Missbrauch von Lohnabzügen Antrag Einfache Hehlerei FS 5 Jahre oder 2. Gewerbsmässige Hehlerei FS 10 Jahre oder min. 90 TS Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen 2. Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen durch Hinweisempfänger FS 1 Jahr oder 161 bis Kursmanipulation 162 Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses Antrag Konkurs- und Betreibungsverbrechen oder vergehen Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug durch Schuldner FS 5 Jahre oder 2. Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug durch Dritten 50 6

7 Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung durch den Schuldner 2. Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung durch einen Dritten FS 5 Jahre oder Misswirtschaft FS 5 Jahre oder 2. Auf Pfändung betriebener Schuldner Antrag 166 Unterlassung der Buchführung 167 Bevorzugung eines Gläubigers Bestechung bei Zwangsvollstreckung gegenüber Gläubiger 2 Bestechung bei Zwangsvollstreckung gegenüber Konkursverwalter 169 Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte 170 Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrages Allgemeine Bestimmungen 172 bis Verbindung von Freiheitsstrafe mit Geldstrafe Ist ausschliesslich FS angedroht, kann diese mit verbunden werden 172 ter Geringfügige Vermögensdelikte Antrag B Dritter Titel: Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich (Art novies ) Ehrverletzungen Üble Nachrede Antrag 180 TS Einfache Verleumdung Antrag 2. Planmässige Verleumdung min. 30 TS Beschimpfung Antrag 90 TS 178 Verjährung Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich 179 Verletzung des Schriftgeheimnisses Antrag B 179 bis Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche Antrag 179 ter Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen Antrag

8 179 quater Verletzung des Geheim- oder Privatbereiches durch Antrag Aufnahmegeräte 179 quinquies Nicht strafbares Aufnehmen 179 sexies 1. Inverkehrbringen und Anpreisen von Aufnahmegeräten 2. Strafbarkeit des interessierten Dritten 179 septies Missbrauch einer Fernmeldeanlage Antrag B 179 octies Amtl. Überwachung; Straflosigkeit 179 novies Unbefugtes Beschaffen von Personendaten Antrag Vierter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit (Art ) Drohung Antrag 2 Drohung z. N. des Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebenspartners 181 Nötigung Menschenhandel FS oder ; in jedem Fall ist auch auszusprechen (III) 2 Menschenhandel z. N. einer unmündigen Person; Gewerbsmässigkeit Freiheitsberaubung mittels Festnahme, Gefangennahme, Freiheitsentzug oder Entführung durch Gewalt, List oder Drohung 2. Entführung eines Urteilsunfähigen, Widerstandsunfähigen oder eines Minderjährigen von weniger als 16 Jahren FS min. 1 Jahr; in jedem Fall ist auch auszusprechen (III) FS 5 Jahre oder FS 5 Jahre oder Erschwerende Umstände zu 183 FS min. 1 Jahr Geiselnahme FS min. 1 Jahr Bedrohung des Opfers mit Tod, schwerer Körperverletzung oder Grausamkeit FS min. 3 Jahre 3. Schwerer Fall fak. lebensl. FS 186 Hausfriedensbruch (in Verbindung mit Art. 139) Antrag 186 Hausfriedensbruch (in Verbindung mit Art. 144) Antrag

9 Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität (Art ) Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen Sexuelle Handlungen mit Kindern FS 5 Jahre oder 4. Sexuelle Handlungen bei irriger Vorstellung 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre Sexuelle Nötigung FS 10 Jahre od Grausame sexuelle Nötigung FS min. 3 Jahre Vergewaltigung FS 1 10 Jahre Grausame Vergewaltigung FS min. 3 Jahre Schändung FS 10 Jahre od Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten Ausnützung der Notlage Exhibitionismus Antrag 180 TS Ausnützung sexueller Handlungen 195 Förderung der Prostitution FS 10 Jahre od Pornographie Pornographie ( Weiche Pornographie ) Öffentliche Ausstellung B 3. Harte Pornographie 3 bis. Erwerb, Beschaffen oder Besitz harter Pornographie FS 1 Jahr oder 4. Handlungen aus Gewinnsucht ; mit FS ist zu verbinden Übertretungen gegen die sexuelle Integrität 198 Sexuelle Belästigungen Antrag B

10 199 Unzulässige Ausübung der Prostitution B Sechster Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Familie (Art ) Inzest 215 Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft Vernachlässigung von Unterhaltspflichten Antrag Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 2 Fahrlässige Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht fak. B 220 Entziehen von Unmündigen Antrag Siebenter Titel: Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen (Art ) Brandstiftung FS min. 1 Jahr Brandstiftung mit Gefährdung von Leib + Leben FS min. 3 Jahre Brandstiftung mit geringem Schaden: fak. FS 3 Jahre oder Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst 2 Fahrlässige Verursachung mit Gefährdung von Leib und Leben Verursachung einer Explosion FS min. 1 Jahr 2 Verursachung einer Explosion mit geringem Schaden: fak. FS 3 Jahre oder 2. Fahrlässige Verursachung einer Explosion Gefährdung durch Sprengstoffe u. gift. Gase in verbr. Absicht FS min. 1 Jahr 2 Geringe Gefährdung: fak. FS 3 Jahre oder Gefährdung ohne verbr. Absicht FS 5 Jahre oder 2 Fahrlässige Gefährdung in leichten Fällen: fak. B Herstellen von Sprengstoffen und giftigen Gasen FS 10 Jahre oder min. 180 TS 2 Verbergen u. Weiterschaffen von Sprengstoffen u. gift. Gasen FS 5 Jahre oder min. 30 TS 3 Anleitung zur Herstellung von Sprengstoffen u. gift. Gasen FS 5 Jahre oder min. 30 TS 2 0

11 226 bis 1 Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen 2 Fahrlässige Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen 226 ter 1 Strafbare Vorbereitungshandlungen, um durch Kernenergie, radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen eine Gefahr zu verursachen 2 Herstellen usw. von radioaktiven Stoffen, Anlagen, Apparaten oder Gegenständen, die radioaktive Stoffe enthalten oder ionisierende Strahlen aussenden können 3 Anleitung zur Herstellung von radioaktiven Stoffen, Anlagen, Apparaten oder Gegenständen, die radioaktive Stoffe enthalten oder ionisierende Strahlen aussenden können FS oder ; mit FS ist zu verbinden FS 5 Jahre oder ; mit FS ist zu verbinden FS 5 Jahre oder ; mit FS ist zu verbinden FS 10 Jahre od. ; mit FS ist zu verbinden FS 5 Jahre oder ; mit FS ist zu verbinden Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes FS min. 1 Jahr 2 Überschwemmung mit geringem Schaden fak. FS 3 Jahre oder 2. Fahrlässige Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes Beschädigung elektr. Anl., Wasserbauten u. Schutzvorrichtungen FS min. 1 Jahr 2 Geringer Schaden fak. FS 3 Jahre oder 2. Fahrlässige Beschädigung elektr. Anl., Wasserb. U. Schutzvorr Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde ; mit FS ist zu verbinden 2 Fahrlässige Verletzung der Bauregeln Beseitigen oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen ; mit FS ist zu verbinden 2. Fahrlässiges Beseitigen oder Nichtanbringen von Sicherheitsvorr. Achter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit (Art. 230 bis 236) 230 bis 1 Gefährdung durch gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen 2 Fahrlässige Gefährdung durch gentechn. Veränderte oder pathog. Organismen FS 1 10 Jahre

12 Verbreiten menschlicher Krankheiten FS 5 Jahre oder min. 30 TS Verbreiten menschlicher Krankheiten aus gemeiner Gesinnung FS 1 5 Jahre Fahrlässiges Verbreiten menschlicher Krankheiten Verbreiten von Tierseuchen 2 Verbreiten von Tierseuchen aus gemeiner Gesinnung bei grossem Schaden 2. Fahrlässiges Verbreiten von Tierseuchen Verbreiten von Schädlingen 2 Verbreiten von Schädlingen aus gemeiner Gesinnung bei grossem Schaden 2. Fahrlässiges Verbreiten von Schädlingen Trinkwasserverunreinigung FS 5 Jahre oder min. 30 TS 2 Fahrlässige Trinkwasserverunreinigung Herstellen gesundheitsschädlichen Futters 2 Gewerbsmässiges Herstellen gesundheitsschädlichen Futters min. 30 TS; mit FS ist zu verbinden; Veröffentlichung des Strafurteils 2. Fahrlässiges Herstellen gesundheitsschädlichen Futters B Inverkehrbringen gesundheitsschädlichen Futters ; Veröffentlichung des Strafurteils 2 Fahrlässiges Inverkehrbringen B FS 1 5 Jahre FS 1 5 Jahre Neunter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den öffentiichen Verkehr (Art ) Einfache Störung des öffentlichen Verkehrs 2 Störung des öff. Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben vieler Menschen fak. FS 1 10 Jahre 1 0

13 2. Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs Störung des Eisenbahnverkehrs FS oder Fahrlässige Störung des Eisenbahnverkehrs Störung der Allgemeinheit dienender Betriebe 2. Fahrlässige Störung eines der Allgemeinheit dienenden Betriebes Zehnter Titel: Fälschung von Geld, amtlichen Wertzeichen, amtlichen Zeichen, Mass und Gewicht (Art ) Geldfälschung FS min. 1 Jahr Geldfälschung in besonders leichten Fällen Geldverfälschung FS 5 Jahre oder min. 180 TS 2 Geldverfälschung in besonders leichten Fällen In Umlaufsetzen falschen Geldes 2 In Umlaufsetzen falschen Geldes bei Einnahme als echt Nachmachen von Banknoten, Münzen oder amtlichen Wertzeichen ohne Fälschungsabsicht 2 Fahrlässiges Nachmachen ohne Fälschungsabsicht B Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes 2 Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes in grossen Mengen FS 1 5 Jahre Fälschung amtlicher Wertzeichen 2. Verwendung falscher, verfälschter oder entwerteter Wertzeichen 246 Fälschung amtlicher Zeichen 247 Fälschungsgeräte oder unrechtmässiger Gebrauch von Geräten 248 Fälschung von Mass und Gewicht FS 5 Jahre oder 249 Einziehung

14 Elfter Titel: Urkundenfälschung (Art ) Urkundenfälschung FS 5 Jahre oder 2. Besonders leichte Fälle fak. FS 3 Jahre oder 252 Fälschung von Ausweisen 253 Erschleichen einer falschen Beurkundung FS 5 Jahre oder Unterdrückung von Urkunden FS 5 Jahre oder 2 Unterdrückung von Urkunden z. N. von Angehörigen od. Familiengenossen 256 Grenzverrückung 257 Beseitigung von Vermessungs- und Wasserstandszeichen Antrag Zwölfter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Art ) 258 Schreckung der Bevölkerung Öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen 2 Öffentliche Aufforderung zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit Landfriedensbruch 260 bis 1 Vorbereitungshandlungen zu 111,112,122,140,183,185,221,264,264a,264c h FS 5 Jahre oder 260 ter 1. Kriminelle Organisation (in Ziff. 2 fak. Strafmilderung) FS 5 Jahre oder 260 quater Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen FS 5 Jahre oder 260 quinquies 1 Finanzierung des Terrorismus FS 5 Jahre oder 261 Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit 180 TS 261 bis Rassendiskriminierung Störung des Totenfriedens

15 2. Wegnahme der Überreste eines Toten Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit 180 TS 2 Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit, wenn Tat nur mit Freiheitsstrafe bedroht Zwölfter Titel bis : Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art a) Art. 264a in Kraft seit 1. Januar Völkermord FS min. 10 Jahre lebenslänglich 264a 1 Verbrechen gegen die Menschlichkeit FS min. 5 Jahre 2 Besonders schwere Fälle fak. lebensl. FS 3 Weniger schwere Fälle nach Abs. 1 Bst. c-j fak. FS min. 1 Jahr Zwölfter Titel ter : Kriegsverbrechen (Art. 264b 264j) Art. 264b 264j in Kraft seit 1. Januar 2011 Anwendungsbereich 264c 1 Schwere Verletzungen der Genfer Konventionen FS min. 5 Jahre 3 Besonders schwere Fälle fak. lebensl. FS 4 Weniger schwere Fälle nach Abs. 1 Bst. c-g fak. FS min. 1 Jahr Andere Kriegsverbrechen 264d 1 Angriffe gegen zivile Personen und Objekte FS min. 3 Jahre 2 Besonders schwere Fälle von Angriffen gegen Personen fak. lebensl. FS 3 Weniger schwere Fälle fak. FS min. 1 Jahr 264e 1 Ungerechtfertigte med. Behandlung, Verletzung des sexuellen Selbstbestimmung und der Menschenwürde FS min. 3 Jahre 2 Besonders schwere Fälle fak. lebensl. FS 3 Weniger schwere Fälle fak. FS min. 1 Jahr 264f 1 Rekrutierung und Verwendung von Kindersoldaten FS min. 3 Jahre 2 Besonders schwere Fälle fak. lebensl. FS 3 Weniger schwere Fälle fak. FS min. 1 Jahr 264g 1 Verbotene Methoden der Kriegsführung FS min. 3 Jahre 2 Besonders schwere Fälle fak. lebensl. FS 3 Weniger schwere Fälle fak. FS min. 1 Jahr 264h 1 Einsatz verbotener Waffen FS min. 3 Jahre 2 Besonders schwere Fälle fak. lebensl. FS Bruch eines Waffenstillstandes oder des Friedens 264i Vergehen gegen einen Parlamentär Verzögerte Heimschaffung von Kriegsgefangenen

16 264j Andere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht Zwölfter Titel quater : Gemeinsame Bestimmungen für den zwölften Titel bis und den zwölften Titel ter (Art. 264k 264n) 264k 1 Strafbarkeit des Vorgesetzten (gleiche Strafdrohung wie Täter) 2 Nichtergreifen der Massnahmen, um Bestrafung des Täters sicherzustellen Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung (Art ) Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat 265 Hochverrat FS min. 1 Jahr Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft FS min. 1 Jahr 2. 1 Beziehung zu fremder Regierung, um Krieg gegen Eidgenossenschaft herbeizuführen FS min. 3 Jahre 2 Schwerer Fall fak. lebensl. FS 266 bis 1 Gegen die Sicherheit der Schweiz gerichtete ausländische Unternehmungen und Bestrebungen FS 5 Jahre oder 2 Schwerer Fall fak. FS min. 1 Jahr Diplomatischer Landesverrat für fremden Staat FS min. 1 Jahr 2. Diplomatischer Landesverrat gegenüber Öffentlichkeit FS 5 Jahre oder 3. Fahrlässiger diplomatischer Landesverrat 268 Verrückung staatlicher Grenzzeichen FS 5 Jahre oder 269 Verletzung schweizerischer Gebietshoheit FS oder 270 Tätliche Angriffe auf schweizerische Hoheitszeichen Verbotene Handlungen für einen fremden Staat Schwerer Fall FS min. 1 Jahr 2. Entführung ins Ausland in schweren Fällen FS min. 1 Jahr 3. Vorbereitung einer solchen Entführung FS oder Verbotener Nachrichtendienst Politischer Nachrichtendienst 2. Schwerer Fall FS min. 1 Jahr

17 273 Wirtschaftlicher Nachrichtendienst ; fak. Verbindung der FS mit Schwerer Fall FS min. 1 Jahr; fak. Verbindung mit Militärischer Nachrichtendienst 2 Schwerer Fall fak. FS min. 1 Jahr Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung 275 Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung FS 5 Jahre oder 275 bis Staatsgefährliche Propaganda 275 ter Rechtswidrige Vereinigung Störung der militärischen Sicherheit Aufforderung und Verleitung zu Dienstpflichtverletzung 2. Aufforderung und Verleitung zu Meuterei FS oder Fälschung von Aufgeboten oder Weisungen FS oder 2. Fahrlässige Fälschung von Aufgeboten oder Weisungen 278 Störung des Militärdienstes 180 TS Vierzehnter Titel: Vergehen gegen den Volkswillen (Art ) 279 Störung und Hinderung von Wahlen und Abstimmungen 280 Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht 281 Wahlbestechung Wahlfälschung 2. Wahlfälschung in amtlicher Eigenschaft min. 30 TS; fak. Verbindung der FS mit 282 bis Stimmenfang B 283 Verletzung des Abstimmungs- und Wahlgeheimnisses

18 Fünfzehnter Titel: Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt (Art ) Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte 2. 1 Aufruhr durch zusammengerotteten Haufen 2 Aufruhr durch zusammengerotteten Haufen unter Gewaltverübung min. 30 TS 286 Hinderung einer Amtshandlung 30 TS 287 Amtsanmassung 289 Bruch amtlicher Beschlagnahme 290 Siegelbruch 291 Verweisungsbruch 292 Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen B Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen B 294 Übertretung eines Berufsverbotes FS 1 Jahr oder 22 5 Sechzehnter Titel: Störung der Beziehungen zum Ausland (Art ) 296 Beleidigung eines fremden Staates Ers. + Erm. 297 Beleidigung zwischenstaatl. Organisationen Ers. + Erm. 298 Tätliche Angriffe auf fremde Hoheitszeichen Erm Verletzung fremder Gebietshoheit Erm. 2. Gewaltsame Störung der staatlichen Ordnung eines fremden Staates Erm. 300 Feindseligkeiten gegen Kriegführenden oder fremde Truppen Erm. FS oder Nachrichtendienst gegen fremde Staaten Erm. 302 Strafverfolgung: Ermächtigung, Verjährung

19 Siebzehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege (Art ) Falsche Anschuldigung FS oder Falsche Bezichtigung einer Übertretung Irreführung der Rechtspflege Begünstigung 1 bis Begünstigung zuungunsten ausl. Strafrechtspflege bei Verbrechen nach Artikel bis 1. Geldwäscherei 2. Schwerer Fall FS 5 Jahre oder ; mit FS wird 500 TS verbunden 305 ter 1 Mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht FS 1 Jahr oder Falsche Beweisaussage der Partei 2 Falsche Beweisaussage der Partei unter Eid oder Handgelübde min. 90 TS Falsches Zeugnis, Gutachten, Übersetzung FS 5 Jahre oder 2 Falsches Zeugnis, Gutachten, Übersetzung unter Eid oder Handgelübde FS 5 Jahre oder min. 180 TS 3 Falsches Zeugnis, Gutachten, Übersetzung über unerhebliche 180 TS Tatsachen 309 Verwaltungssachen und Verfahren vor internationalen Gerichten Befreiung von Gefangenen 2. 1 Befreiung von Gefangenen bei Zusammenrottung 2 Befreiung von Gefangenen mit Gewaltausübung min. 30 TS Meuterei von Gefangenen min. 30 TS 2. Gewaltverübung bei Meuterei FS 5 Jahre oder min. 90 TS

20 Achtzehnter Titel: Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht (Art bis ) 312 Amtsmissbrauch FS 5 Jahre oder 313 Gebührenüberforderung 314 Ungetreue Amtsführung FS 5 Jahre oder ; mit FS ist zu verbinden Urkundenfälschung im Amt FS 5 Jahre oder 2. Fahrlässige Falschbeurkundung B Falsches ärztliches Zeugnis 2 Falsches ärztliches Zeugnis gegen Belohnung 2. Fahrlässig falsches ärztliches Zeugnis B 319 Entweichenlassen von Gefangenen Verletzung des Amtsgeheimnisses Verletzung des Berufsgeheimnisses Antrag 321 bis 1 Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung Verweis auf Art ter 1, 2 Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses Verletzung der Auskunftspflicht der Medien B 322 bis Vorsätzliche Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung Fahrlässige Nichtverhinderung einer strafbaren Veröffentlichung B Neunzehnter Titel: Bestechung (Art. 322 ter 322 octies ) Bestechung schweizerischer Amtsträger 322 ter Bestechen FS 5 Jahre oder 322 quater Sich bestechen lassen FS 5 Jahre oder 322 quinqies Vorteilsgewährung 2 0

21 322 sexies Vorteilsannahme 322 septies Bestechung fremder Amtsträger FS 5 Jahre oder G octies Gemeinsame Bestimmungen Zwanzigster Titel: Übertretungen bundesrechtlicher Bestimmungen (Art ) 323 Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren 324 Ungehorsam Dritter im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren 325 Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher B 325 bis Widerhandlung gegen Mieterschutz-Bestimmungen Antrag B 326 ter Übertretung firmen- und namensrechtlicher Bestimmungen B 326 quater Unwahre Auskunft durch eine Personalvorsorgeeinrichtung B Nachmachen von Postwertzeichen ohne Fälschungsabsicht B 329 Verletzung militärischer Geheimnisse B 330 Handel mit militärisch beschlagnahmtem Material B 331 Unbefugtes Tragen der Uniform B 332 Nichtanzeigen eines Fundes B B B 2. Betäubungsmittelgesetz (SR ) Anbau, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Besitz, Verkauf, in Verkehr bringen, Kauf, Finanzierung etc. von Betäubungsmitteln 2. Schwerer Fall FS min. 1 Jahr, fak. Verbindung mit FS - 3 Jahre oder Fahrlässige Begehung FS - 1 Jahr od a 1. Widerhandlungen zum Eigenkonsum B 2. Leichte Fälle (Absehen von Strafe, Verwarnung) 3. Arztliche Betreuung (Absehen von Strafe) 19c Anstiftung zum Betäubungsmittelkonsum B Unwahre Angaben bei Einfuhr, Durchfuhr etc; Umleitung von Betäubungsmitteln ohne Bewilligung; ungesetzliche Verwendung von Betäubungsmitteln als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker. Schwerer Fall FS 1 20 Jahre, fak. FS - 3 Jahre oder

22 2. Fahrlässige Begehung B Verstoss gegen Regeln über Lieferscheine und Kontrollen FS -2 Jahre oder 2. Fahrlässige Begehung B 22 Verletzungen von weiteren Vorschriften des BetmG und der Ausführungsbestimmungen B 3. Ausländergesetz (SR ) Rechtswidrige Ein- od. Ausreise, rechtswidriger Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung FS - 1 Jahr od Verletzung der Einreisebestimmungen eines anderen Staates FS - 1 Jahr od. 2 3 Fahrlässige Begehung B 4 Absehen von Strafe bei sofortiger Ausschaffung 4. Weitere Nebenstrafrechtserlasse 1 Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen (SR ) 24 1 Kinderhandel FS - 3 Jahre oder 2 Gewerbsmässiger Kinderhandel, als Mitglied einer Bande oder einer kriminellen Organisation FS 1 10 Jahre 1 Die Strafdrohungen werden in dieser Tabelle gestützt auf Art. 333 StGB an das revidierte StGB angepasst.

23 Kriegsmaterialgesetz (SR ) Widerhandlungen gegen das Verbot von Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen FS 10 Jahre oder Mit der FS kann eine bis 5 Mio Fr. verbunden werden 3 Fahrlässige Begehung FS - 1 Jahr oder Widerhandlung gegen das Verbot der Antipersonenminen FS 10 Jahre oder Mit der FS kann eine bis 5 Mio Fr. verbunden werden 3 Fahrlässige Begehung FS - 1 Jahr oder Kernenergiegesetz (SR 732.1) 88 1 Missachtung von Sicherheits- und Sicherungsmassnahmen FS - 3 Jahre oder 2 Missachtung mit wissentlicher Gefahr für Menschen oder Eigentum von erheblichem Wert 3 Fahrlässige Begehung FS - 3 Jahre oder 89 Widerhandlungen bei nuklearen Gütern und radioaktiven Abfällen Schwere Fälle FS 1 10 Jahre; Mit der FS kann eine bis 5 Mio Fr. verbunden werden. Fahrlässige Begehung 180 TS FS 1 20 Jahre

24 Rohrleitungsgesetz (SR 746.1) 44 1 Beschädigung von Rohrleitungsanlagen und Störung des Betriebes mit Gefährdung von Menschen oder Sachen von erheblichem Wert 2 Hinderung oder Störung ohne Gefährdung 3 Fahrlässige Begehung FS 1 20 Jahre Seeschifffahrtsgesetz (SR ) Gefährdung des Schiffes FS 1 10 Jahre 2 Untergang des Schiffes oder Tod einer Person FS 1 20 Jahre 3 Fahrlässige Begehung Gefährdung der Schifffahrt 2 Untergang eines Schiffes oder Tod von Personen FS 1 10 Jahre 3 Fahrlässige Begehung Verstrickungsbruch B bis zum Wert des Schiffes 2 Missachtung behördlicher Anordnungen 3 Transport verbotener Güter Verbotswidriger Transport von Kriegsmaterial fak. FS 1 5 Jahre und Güterkontrollgesetz (SR ) 14 1 Verstösse gegen das BG über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter 2 Schwerer Fall FS 1 10 Jahre, fak. bis 5 Mio Fr. 3 Fahrlässige Begehung 180 TS

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