Landkreis Kitzingen Markt Seinsheim. Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 BauGB

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1 Landkreis Kitzingen Markt Seinsheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 BauGB Photovoltaik Winkelhof Umweltbericht nach 2a BauGB

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigen Ziele des Bebauungsplanes... 3 Räumlicher Geltungsbereich Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung 4 3 Erfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung... 5 Bestand, aktuelle Nutzung... 5 Schutzgut Boden... 6 Schutzgut Klima und Luft 6 Schutzgut Wasser... 6 Schutzgut Tiere und Pflanzen... 7 Wirkungsgefüge zwischen den Faktoren... 8 Biologische Vielfalt... 8 Schutzgut Landschaft... 8 Schutzgut Mensch Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen 16 8 Planungsalternativen Zusätzliche Angaben Allgemeinverständliche Zusammenfassung Aufgestellt: Ergänzt: Satzungsbeschluss Gerhard Horak, Architekt Dipl. Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (TU), Stadtplaner Brigitte Horak, Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. (TU) Stempel und Unterschrift Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 2

3 1 Einleitung Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigen Ziele des Bebauungsplanes Räumlicher Geltungsbereich Der Markt Seinsheim beabsichtigt beim Winkelhof auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe der Eisenbahnlinie Würzburg - Treuchtlingen den Bau von Freiflächen Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Diese Planung wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren planungsrechtlich vorbereitet. Hier wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach nach 12 BauGB aufgestellt. Die Fläche liegt im 110m Korridor entlang der Eisenbahnlinie Treuchtlingen Würzburg am südlichen Rand des Gemeindegebietes des Marktes Seinsheim. Diese Fläche für die Photovoltaikanlagen wird als Sondergebiet Photovoltaik ( nach 11 Abs. 2 BauNVO) ausgewiesen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden in vier Teilflächen am südöstlichen Rand (A), am östlichen Rand (B) am nördlichen Rand (C), sowie entlang einer Verbindungslinie am nordwestlichen Rand (D) der Anlage, sowie östlich, nördlich und westlich der Anlagen bereitgestellt. Verkehrsanbindung Die Anlage ist über die Flurwege an die Kreisstraße KT 20 angeschlossen. Nach der Bauzeit ist nur noch mit geringem Verkehr für Wartungs- und Unterhaltarbeiten zu rechnen. Ver- und Entsorgung Mehrere kleine Betriebsgebäude für den Unterhalt und zur Einspeisung in das Stromnetz wird erstellt werden. Die Einspeisung in das Stromnetz ist noch nicht geklärt. Im Plangebiet liegt eine 20 KV-Stromleitung, die an den Winkelhöfen endet und diese mit Strom versorgt. Es entsteht kein Müll, Anschluss an die Wasserver- und Wasserentsorgung ist nicht erforderlich. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wässerndorf. Es handelt sich um Teilgrundstücke der Flurnummern 770, 771, , 781 und,782, 783 und 948. Außerdem liegen öffentliche Wege im Änderungsbereich mit Teilflächen der Flurnummern 771, 781 und 947. Als Ausgleichsflächen werden folgende Flächen in den Umgriff des Bebauungsplans mit aufgenommen: Gemarkung Wässerndorf Teilfläche von Flurnummer 782/1, und Teilfläche von Flurnummer 946, Gemarkung Obernbreit Flurnummer 1461, sowie teilweise auf Flurnummer 773. Plangrundlage ist die digitale Flurkarte. Abgrenzung Das westliche Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 780, 782 und des Weges Fl.Nr. 781und wird umgrenzt im Norden durch das Grundstück Fl.Nr. 783, Gemarkung Wässerndorf, im Osten durch die Bahnlinie Treuchtlingen Würzburg Fl.Nr. 789, Gemarkung Wässerndorf, im Süden durch das Grundstück Fl.Nr. 235, Gemarkung Gnötzheim und im Westen durch die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 780, 782 und den Weg Fl.Nr. 781, Gemarkung Wässerndorf. Das östliche Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 770,773 und 948 und des Weges Fl.Nr. 771 und 947,Gemarkung Wässerndorf und wird umgrenzt im Norden durch die Teilfläche des Grundstück Fl.Nr , im Osten durch die Kreisstraße KT 20, Fl.Nr. 784/9, die Grundstücke Fl.Nr. 770, 773 und den Weg Fl.Nr. 771, Gemarkung Wässerndorf, im Süden durch das Grundstück Fl.Nr. 235, Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 3

4 Gemarkung Gnötzheim und im Westen durch die Bahnlinie Treuchtlingen Würzburg Fl.Nr. 789, Gemarkung Wässerndorf. Fläche Die zu ändernde Fläche hat eine Gesamtfläche von ca. 6,86 14,34 ha. 2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung Gesetzliche Grundlagen Die Planung erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung. Eingriffsregelung Grundlage der naturschutzfachlichen Beurteilung ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Bayerische Naturschutzgesetz. Die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt, soweit notwendig, nach den Vorgaben des Leitfadens des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Bayer. STMLU) zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (ergänzte Fassung von Januar 2003). Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan sind diese Ziele und Grundsätze dargestellt und abgewogen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) wurde mehrmals fortgeschrieben. Der letzte Stand ist vom Nach LEP B V (G) Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann. Nach LEP B V (G) Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. Nach LEP B V 3.6 Erneuerbare Energien ist anzustreben, dass erneuerbare Energien Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind. Nach LEP B VI 1 soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert und auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild geachtet werden. Gemäß LEP B VI 1.1 sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Daneben sind insbesondere die Ziele der Erhaltung und der Fortentwicklung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes und anderer öffentliche Belange zu beachten. Regionalplan für die Region Der Regionalplan der Region Würzburg (2) trat 1985 in Kraft. Der Markt Seinsheim gehört zum Gebiet, dessen Struktur zur Verbesserung der Lebensund Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll. Westlich des Planungsgebietes führt die Entwicklungsachse von Würzburg entlang der Autobahn Würzburg Ulm nach Mittelfranken. Aussagen bezüglich regenerativer Energien befinden sich zurzeit in einem Änderungsverfahren. Das Plangebiet ist an eine kleine Siedlungseinheit (Aussiedlerhöfe) angebunden und befindet sich in einem bereits belasteten Landschaftsteil Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 4

5 entlang der Eisenbahnlinie Würzburg - Treuchtlingen. Das Ickbachtal ist landschaftliches Vorbehaltsgebiet außerhalb von Naturschutzflächen, in dem den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden die Anlagen landschaftsgerecht eingegrünt und die Ausgleichsflächen liegen insbesondere im Ickbachtal. Es werden dabei Hecken und Obsthochstämme gepflanzt. Damit wird der Erhalt charakteristischer Landschaftsbilder unterstützt. Die Erkenntnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung fließen in die Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein. Schutzgebiete /Biotopkartierung/ASBP Das Gebiet liegt in keinem Schutzgebiet, weder in einem Naturpark noch in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Kartierte Biotope sind am westlichen Rand der Eisenbahnlinie und westlich der Änderungsflächen im Ickbachtal außerhalb des Änderungsgebietes vorhanden. Es handelt sich um Gehölzbiotope. Sie liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches und wurden zur Information dargestellt. Die Flächen entlang der Eisenbahnlinie sind besonders strukturreich und haben wichtige Funktionen im Biotopverbund. Weitere Schutzgebiete sind nicht bekannt, insbesondere sind keine Flora- Fauna-Habitat-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete betroffen. Im Geltungsbereich sind auch keine Biotope nach 13d oder 13e vorhanden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ist seit 1981 rechtskräftig. Ein Landschaftsplan liegt nicht vor. Die überplanten Flächen liegen westlich vom Winkelhof an der Gemeindegrenze. Die Fläche wird bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Östlich grenzt das Tal des Ickbaches an. Die Böschungen der in diesem Bereich auf einem Damm verlaufenden Eisenbahn sind mit Gehölzblöcken bewachsen. Im Parallelverfahren wird in der 5.Änderung des Flächennutzungsplanes diese Fläche nach 11 der Baunutzungsverordnung als Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Sonnenenergie dienen, ausgewiesen. Diese Fläche liegt innerhalb eines Streifens von 110m Breite zu den Gleisen der Eisenbahnlinie und damit innerhalb eines durch die Eisenbahn vorbelasteten Landschaftsteils. Der Bebauungsplan entwickelt sich somit aus dem Flächennutzungsplan. 3 Erfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Bestand, aktuelle Nutzung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Die Auswirkungen durch den Bau und Betrieb der Anlagen werden untersucht. Bei den Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die ackerbaulich genutzt werden. Die Fläche für die Ausgleichsfläche C wird als Grünland genutzt. Die Eisenbahnlinie Würzburg Treuchtlingen quert die Photovoltaikflächen von Nord nach Süd. Die Photovoltaikflächen sind relativ eben und nur leicht nach Osten geneigt.. Am nordöstlichen Rand fallen die Flächen stärker nach Norden ab, der nordöstliche Bereich steigt zunächst nach Norden an und fällt dann wieder. Die Ausgleichsfläche B wird ackerbaulich genutzt. Die Ausgleichfläche C Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 5

6 Flurnummer 946, Gemarkung Wässerndorf ist Großteils als Wiese genutzt und liegt im Schatten des südlich angrenzenden Waldes. Nordwestlich grenzt ein Heckenbiotop an. Die Ausgleichsfläche D Flurnummer 782/1 ist Acker und liegt am östlichen Rand eines Laubwaldes der als Biotop kartiert ist. In der Ausgleichsfläche E Flurnummer 1461, Gemarkung Obernbreit liegt in der Mitte ein Quellbereich. Diese Fläche liegt am westlichen oberen Hang des Ickbachtals. Schutzgut Boden Bestand Auf den für die Photovoltaikanlagen vorgesehenen Flächen steht Lössboden mit Bodenbonitäten von 75 Bodenpunkten an. Der Boden ist durch die ackerbauliche Nutzung geprägt. Auswirkungen: Abhängig von den eingesetzten Geräten und den Witterungsbedingungen während des Baus kann es zu Bodenverdichtungen kommen. Bodenunebenheiten werden teilweise ausgeglichen. Beim Bau der Kabelgräben kommt es zu Umschichtung des Bodens. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird die Fläche begrünt, es werden keine Pflanzenschutzmittel und Düngemittel ausgebracht. Dies wirkt sich positiv auf das Bodenleben aus. Der Boden ist bewachsen und damit vor Erosion geschützt, bei Wiesennutzung und Bepflanzung mit Sträuchern wird CO 2 gebunden, was sich positiv auf die Co 2 - Bilanz auswirkt. Durch die Solarmodule wird der Boden teilweise beschattet und Regenwasser trifft an der Tropfkante der Module konzentriert auf. Zu Bodenversiegelung wird es nur in sehr begrenztem Umfang im Bereich von Übergabestationen und Betriebsgebäuden kommen. Die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten und die Flächen können nach dem Rückbau der Anlagen wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Ergebnis: Die Auswirkungen sind eher positiv, erhebliche negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Schutzgut Klima und Luft Bestand Klimabezirk mm NS / +7 C bis +8 C. Das Planungsgebiet gehört zu den trockenen bis mäßig feuchten Gebieten Bayerns. Nach dem Bayerischer Solarund Windatlas liegt das Gemeindegebiet im Bereich einer mittleren Globalstrahlung von ca kwh/m² und hat eine mittlere jährliche Sonnenscheindauer zwischen 1500 und 1600 Stunden. Die Flächen sind leicht nach Osten geneigt, entstehende Kaltluft fließt nach Süd-Osten in das Tal des Ickbaches ab, der Damm der Eisenbahn behindert den Abfluss der Kaltluft von den höheren Lagen. Auswirkungen Durch die geplanten Photovoltaikanlagen wird der Kaltluftabfluss kaum neu verändert. Die teilweise Beschattung der Fläche durch die Solarmodule lässt dennoch überall eine Begrünung erwarten. Ergebnis: Die Auswirkungen sind gering, erhebliche negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Schutzgut Wasser Bestand Auf den für die Photovoltaikanlagen vorgesehenen Flächen sind keine offenen Wasserflächen oder Quellen oder Wasserläufe vorhanden. Der Grundwasserflurabstand ist relativ groß, genaue Untersuchungen haben nicht stattgefunden. Die Flächen liegen außerhalb der Tallagen mit möglichen Überschwemmungen. In der Ausgleichsfläche E liegt ein Quellbereich in der Mitte der jetzigen Ackerfläche, wo Wasser aus dem Boden austritt. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 6

7 Schutzgut Tiere und Pflanzen Auswirkungen Auf den Flächen wird es zu einem verzögerten Abfluss von Niederschlagswasser aufgrund der ganzjährigen geschlossenen Vegetationsdecke kommen. Durch die natürliche Neigung der Fläche wird Oberflächenwasser weiterhin in die östlich gelegene Senke abgeleitet. Durch die Solarelemente kommt es zu ungleichmäßigerem Auftreffen der Niederschläge auf dem Boden. Unter den Solarfeldern werden die Flächen trockener, an der Traufkante feuchter. Die Standortbedingungen werden kleinräumig wechseln. Auf der Fläche werden keine Pflanzenschutzmittel und Düngemittel ausgebracht und können dadurch auch nicht mehr ins Grundwasser kommen. Ergebnis: Die Auswirkungen sind eher positiv, erhebliche negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Bestand Es sind bisher keine besonderen Vorkommen von Tieren und Pflanzen bekannt. Zurzeit wird eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) durchgeführt. Es wird von Vorkommen von Feldbrütern und Offenlandarten ausgegangen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und wird im nächsten Verfahrensschritt eingearbeitet. Für das Planungsgebiet wurde eine spezielle artenschuitzrechtliche Prüfung (sap) von Frau Dipl. Biologin Ulrike Geise, PLÖG-consult durchgeführt. Dabei wurde die Betroffenheit der nach den Natura Richtlinien geschützten Arten auf der Grundlage zur Verfügung stehender Daten geprüft. Der Prüfraum wurde auf 1500m erweitert. Innerhalb dieses Untersuchungsraums liegt das Vogelschutzgebiet südliches Steigerwaldvorland mit den Teilgebiet 17 und 18 und Ochsenfurte und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg mit dem Teilgebiet 02. In den zur Verfügung stehenden Unterlagen sind keine Meldungen zu Vogel- oder Pflanzenarten im Planungsgebiet verzeichnet. Diese Untersuchung ist bei der Gemeinde einsehbar.. Auswirkungen Die eingezäunten Flächen der Photovoltaikanlagen werden mit Landschaftsrasen (autochthones Saatgut) angelegt, gemulcht oder beweidet. Die Extensivierung dieser Flächen führt dazu, dass keine mineralischen Dünger und keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Es werden sich kleinräumig wechselnde Standortunterschiede herausbilden durch die Verschattung und die unterschiedliche Menge an Niederschlagswasser, das die Flächen erreicht, die dann auch zu einer Ausdifferenzierung der ganzjährigen Pflanzendecke führen werden. Die geplanten Strauchpflanzungen verbessern das Nahrungs- und Deckungsangebot für verschiedene Tiere wie Insekten und damit das Angebot für Vögel und Fledermäuse. Durch die Einzäunung der Anlagen entsteht eine Barrierewirkung und Lebensraumverlust für Großsäuger wie Reh und Wildschwein. Durch den Abstand der Zäune zum Boden ist zumindest eine gewisse Durchlässigkeit für mittelgroße Säuger wie Hase, Fuchs und Dachs gegeben. Durch die Bauarbeiten werden Lebensräume und Ruhestätten von Tieren dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt. Nach der sap können Vögel der offenen Ackerlandschaft wie Feldlerche und Goldammer und der reich strukturierten Kulturlandschaft wie Ortolan, Grauammer und Neuntöter im Umfeld der PV-Anlage vorkommen, für die konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich sind. Bei Fledermäusen ist nur ein Winterquartier in der Ruine von Wässerndorf bekannt, das durch die Planung nicht beeinträchtigt wird. Folgende konfliktvermeidende Maßnahmen werden in der sap vorgeschlagen: Bauzeit ab Ende August bis Ende Februar, bzw. vergrämen der Feldvögel durch regelmäßige Störung zur Vermeidung Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 7

8 Wirkungsgefüge zwischen den Faktoren des Brutversuchs. Weiterhin werden Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität empfohlen, wie z. B. Erhalt und Entwicklung von Sitzwarten für Ortolan und Grauammer. Daher werden alte Obstbäume erhalten und neue Obsthochstämme gepflanzt. Für die Zielart Neuntöter wird der Erhalt und die Entwicklung von Hecken empfohlen, was durch Eingrünungsmaßnahmen erfolgt. Nistmöglichkeit und insektenreiche Nahrungsflächen für bodenbrütende Arten werden durch Ansaaten mit Regiosaatgut in den Anlagenflächen und in den Flächen für Eingrünung und Ausgleich geschaffen. bereitgestellt. Am westlichen Rand der Anlagen werden Flächen wechselseitig im Turnus bearbeitet. Die Umzäunung der Anlagen hat einen Abstand von 20cm zum Boden um eine lineare Vernetzung für Kleinsäuger zu ermöglichen. Neue Lebensstätten für bedrohte Vogelarten wie Ortolan und Grauammer werden z.b. durch die Eingrünungsfläche I, II und III, (10-Meterstreifen mit lockerer Obsthochstammbaumreihe) entwickelt. Strukturreiche Waldsäume für die Zielart Neuntöter werden nicht entwickelt, jedoch Hecken mit standortheimischen, autochthonen Straucharten. Ergebnis: Die Auswirkungen sind nach bisherigen Erkenntnissen eher positiv, erhebliche negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Durch die festgesetzten Maßnahmen werden die empfohlenen Maßnahmen aus der sap umgesetzt. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Faktoren wird sich ändern. Insgesamt wird das Gebiet strukturreicher und durch die Begrünung und ganzjährig geschlossene Vegetationsdecke entstehen positive Effekte sowohl auf den Boden als auch auf das Grundwasser. Die Lebensraumqualität für viele Tier- und Pflanzenarten wird verbessert. Biologische Vielfalt lt Schutzgut Landschaft Durch die dauerhafte Begrünung kann sich kontinuierlich eine den neuen Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt entwickeln. Verschiedene Maßnahmen verbessern den Lebensraum für Arten der offenen Ackerlandschaft und der reich strukturierten Kulturlandschaft. Störungen durch Bodenbearbeitung werden nach der Bauphase nicht mehr entstehen. Bestand Blick westlich der Eisenbahnlinie nach Süden Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 8

9 Die Gäulandschaft ist eine flachwellige Ebene, die großflächig landwirtschaftlich genutzt und von eingeschnittenen Tälern mit kleinen Dörfern gegliedert wird. Südlich des Planungsgebietes beginnt das Steigerwaldvorland mit größeren Waldgebieten. Die Eisenbahnlinie führt im Planungsbereich am westlichen Rand des Ickbachtales von Süden nach Norden. Sie grenzt eigentlich den Talraum von der Hochebene ab und bildet eine Zäsur in der Landschaft. Blick vom Winkelhof nach Westen zur Eisenbahnlinie mit Unterführung mit dem Endmast der 20KV-Stromleitung und den bestehenden alten Obsthochstämmen. Blick entlang der Eisenbahnlinie von der Unterführung nach Süden Das Gelände steigt von Osten nach Westen und von Süden nach Norden hin an. Das Plangebiet steigt über den Hochpunkt des Geländes westlich der Eisenbahnlinie nach Norden hin an, um dann wieder nach Norden hin abzufallen. liegt unterhalb des Hochpunktes des westlichen Höhenrückens. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 9

10 Die geplante Photovoltaikfläche liegt in einem durch die Eisenbahnlinie belasteten Landschaftsteil. Blick nach Osten auf den Winkelhof Blick von Westen über die nördliche Fläche auf das Gehölzbiotop am westlichen Rand der Eisenbahnlinie außerhalb des Geltungsbereichs Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 10

11 Blick nach Süd-Osten über die Bahnlinie zum Steigerwald. Am linken Bildrand liegt der Winkelhof Blick nach Westen entlang der geplanten Ausgleichsfläche links entlang des Flurweges am nördlichen Rand der Anlagen. Im hintern Teil fließt der Graben auf der linken Seite des Weges und wechselt dann auf die rechte Seite. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 11

12 Blick von der nach Norden abfallenden Ausgleichsfläche am Nordrand der Änderungsfläche nach Südosten zur Bahnlinie und die Gehölzbestände entlang der Bahn Blick nach Norden entlang der KT 21. die Anlagenflächen reichen bis etwa zur Mitte des Bildes. Am linken Rand sind alte Obsthochstämme auf dem Grundstück der Kreisstraße sichtbar. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 12

13 Blick von der Straße nach Wässerndorf entlang der KT 21 nach Süden auf den Winkelhof, rechts Obstbäume an der Straßenböschung, dahinter die geplanten Anlagenflächen Auswirkungen Photovoltaikanlagen verändern das Landschaftsbild. Durch das Aufstellen von Gestellen, auf denen die Module liegen kommt es zu einer technischen Überformung des Landschaftsbildes. Je nach Topografie können die großflächigen Anlagen mehr oder weniger weit sichtbar sein. Durch die Eisenbahn liegt die geplante Fläche in einem bereits vorbelasteten Landschaftsteil. Die Flächen östlich der Bahnlinie sind nur im engeren Bereich sichtbar und haben keine Fernwirkung. Gehölzstrukturen entlang des Ickbaches decken diese Flächen nach Osten hin ab. Lediglich von der Kreisstraße KT 20 aus ist dieser Anlagenteil aus sichtbar. Dies wird durch Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen am östlichen Rand der Flächen verringert werden. Da die Flächen westlich der Bahnlinie noch unterhalb des den Hochpunkt des Höhenrückens liegen, ist die Fernwirkung begrenzt überschreiten, werden die Anlagen in der näheren Umgebung sichtbar sein. Daher werden die Anlagen im Westen mit einer Baumreihe und im Süden mit Hecken eingegrünt. Am Nördlichen Rand befinden sich Gehölzbestände, bzw. Ausgleichsflächen, die mit Obsthochstämmen begrünt werden. Durch die Bahnlinie und die Gehölzbestände entlang der Bahnlinie sind diese Anlagenflächen von Osten aus dem Ickbachtälchen heraus kaum sichtbar. Teilweise werden diese Flächen von den Hochflächen östlich des Ickbaches aus sichtbar sein, nicht wenig jedoch von den umliegenden Orten. Näheres regelt der Bebauungsplan. Ergebnis: Insgesamt sind die Anlagen nur in dem Landschaftsausschnitt von Süden bis Südosten her sichtbar. Negative Auswirkungen können durch die Eingrünungsund Ausgleichsmaßnahmen verringert werden. Schutzgut Mensch Bestand Es führen keine Wanderwege oder Radwege durch das Gebiet oder in der Nähe mit Sicht auf die Anlagen. Es ist ein bereits belasteter Landschaftsteil, der durch die Eisenbahn geprägt ist und keine Bedeutung für die Naherholung der Bevölkerung der umliegenden Dörfer hat. Die Photovoltaikanlagen grenzen teilweise direkt an die Hofanlagen der Grundstücksbesitzer, die ihre Flächen für die Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung stellen, jedoch werden die Wohnhäuser durch Wirtschafts- und Nebengebäude abgedeckt. Die Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 13

14 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Eisenbahnlinie führt mitten durch das Planungsgebiet und die Kreisstraße KT 20 am östlichen Randentlang. Auswirkungen auf die landschaftsbezogenen Erholung Durch die Anlagen wird die Landschaft optisch verändert und die Erholungseignung beeinträchtigt. Die Anlagen befinden sich nicht direkt an den Ortsrändern, nur am Rande des Weilers Winkelhof. Auswirkungen durch Lärm - Emissionen, Abfälle und Abwässer Auf den Flächen entstehen keine Emissionen, keine Abfälle oder Abwässer. Für Photovoltaikanlagen besteht keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht. Baubedingt kann es zu Lärmauswirkungen kommen. Die Lüfter der Wechselrichter im Betriebsgebäude verursachen im engeren Umkreis bei Sonnenschein und wenn viel Strom erzeugt wird, Geräusche. Der Lärm der Eisenbahn beeinträchtigt die Fläche bereits sehr stark. Um mögliche Blendwirkungen auf die Eisenbahnlinie beurteilen zu können, wurde ein Blendgutachten durch den Gutachter Mario Debus erstellt. Durch die Festsetzung des Reflexionswertes und die Neigung der Elemente im Bebauungsplan auf der Grundlage des Blendgutachtens wird eine Blendwirkung ausgeschlossen. Voraussichtlich wird an einigen Rändern der Anlage ein Blendschutz notwendig werden. Dieser kann eventuell als immergrüne, bis 2,50m hohe Hecke hergestellt werden. Eine mögliche Blendwirkung auf die Kreisstraße wird durch die Pflanzung dreireihigen Hecken aus Sträuchern begrenzt. das Blendgutachten ist bei der Gemeinde einsehbar. Ergebnis Die Auswirkungen durch die Photovoltaikanlage auf den Menschen werden als gering betrachtet. Blendwirkungen werden durch entsprechende Maßnahmen ausgeschlossen. Bestand In den vorhandenen Listen und Beschreibungen von Denkmälern sind Hinweise auf ein mögliches Bodendenkmal einer Siedlung aus vor und frühgeschichtlicher Zeitstellung enthalten. Die Fläche liegt am westlichen Rand der zu ändernden Fläche. Auswirkungen Durch die Arbeiten für die Fundamente oder Kabel können vor- oder frühgeschichtliche Funde freigelegt werden. Diese Arbeiten betreffen die obersten Bodenschichten bis ca. 1m Tiefe. Die Verdachtsflächen liegen jedoch nur randlich der geplanten Anlagen. Sollten sich bei den Bauarbeiten Funde zeigen, so sind sofort die zuständigen Fachstellen zu benachrichtigen. Ergebnis Erforderliche denkmalpflegerische Hinweise sind im Bebauungsplan aufgenommen. Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern innerhalb des Geltungsbereiches. 4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiter ackerbaulich genutzt werden mit allen Auswirkungen dieser Nutzung. Das Landschaftsbild würde nicht durch den Bau dieser Photovoltaikanlagen Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 14

15 entlang der Eisenbahn und beim Winkelhof verändert werden. Die Flächen würden nicht, auch nicht kleinräumig, überbaut werden und Flächenversiegelungen fänden nicht statt. 5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Schutzgut Boden Es wird nicht gedüngt und Pflanzenschutzmittel werden nicht angewendet werden. Durch die flächige Begrünung werden die Erosionsgefahr und die Staubentwicklung geringer. Schutzgut Wasser Durch das Betriebsgebäude wird nur eine kleine Fläche versiegelt. Schutzgut Klima / Luft Es bestehen keine Auswirkungen auf dieses Schutzgut. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das Gelände wird mit einem Zaun eingefriedet. Um den Zaun für kleine Tiere durchlässig zu machen, hat er einen Abstand von 20 cm vom Boden. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wird zurzeit durchgeführt. Schutzgut Landschaftsbild Durch die Lage der Eingrünungsfläche mit Strauchpflanzungen und die Ausgleichsfläche B mit Obsthochstämmen auf der Ostseite der Fläche wird die geplante Anlage zur Kreisstraße KT 20 hin abgedeckt. 6 Ermittlung der erforderlichen Ausgleichsflächen Bestandskategorien Das Gebiet wird entsprechend den Bestandskategorien des Leitfadens in die Bestandskategorie I oberer Wert ( Acker ) eingeordnet. Es ist ein Gebiet mit geringer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und durch die angrenzende Bahnlinie vorbelastet. Eingriffskategorien Aufgrund der äußerst geringen Versiegelung im Planungsgebiet wird das Planungsgebiet dem Typ B Gebiet mit niedrigen bis mittleren Versiegelungsbzw. Nutzungsgrad zugeordnet. Kompensationsfaktor Das Planungsgebiet hat nur in einem engeren Landschaftsteil Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Der Eingriff findet in einem bereits vorbelasteten Bereich statt. Die Anlagen werden mit Hecken, bzw. Baumreihen aus Obsthochstämmen eingegrünt. Die Eingriffe in die jeweiligen Schutzgüter sind soweit wie möglich vermieden, bzw. verringert. Die Anlagenflächen werden mit standortgerechtem Regionalsaatgut begrünt und das Mähgut wird abgefahren. Daher kann der Kompensationsfaktor für Gebiete mit geringer Bedeutung im Feld B I auf den unteren Wert mit 0,2 0,1 festgelegt werden Flächenermittlung lung Insgesamt wird eine Ausgleichfläche von ca. 1,19ha errechnet. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden am Südöstlichen Rand der Anlage und an anderer Stelle in der näheren Umgebung innerhalb des Gemeindegebietes bereitgestellt. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 15

16 Gesamtfläche Geltungsbereich m²a Bestandskategorie I, unterer Wert Kompensationsfaktor 0,1 Sondergebiet Photovoltaik einschließlich m² Übergabestation (eingezäunte Fläche) Benötigte Ausgleichsfläche m² Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege m² und Entwicklung von Natur und Landschaft (innerhalb des Geltungsbereiches) Bereitgestellte Flächen m² 7 Ausgleichsflächen Diese Flächen sollen durch geeignete Maßnahmen (siehe Festsetzungen) um eine Kategorie nach dem Leitfaden für die Eingriffsregelung aufgewertet werden. Fläche A Gesamtfläche 3.390m² Lage: an der Kreisstraße südöstlich des Winkelhofes Bestand: Acker Entwicklungsziel: Wiese mit Obsthochstämmen Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Auf der Fläche werden Obsthochstämme, Stammhöhe min. 1,80m, gepflanzt nach der Sortenempfehlung des Streuobstprojektes des Landkreises Würzburg (siehe Begründung) und durch jährliche Pflege- und Schnittmaßnahmen entwickelt. Sitzstangen für Greifvögel werden aufgestellt. Zwischen den Obsthochstämmen wird Landschaftsrasen der Mischung RSM 8.1 Biotopflächen, artenreiches Extensivgrünland Variante 1 Regiosaatgut Naturraum P als autochthones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt, noch werden Pflanzenschutzmittel angewendet. Die Fläche wird 2xjährlich gemäht, nicht jedoch vor dem 1.Juni, oder beweidet. Liefernachweis Saatgutmischung: Saaten Zeller, Riedern. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. Fläche B Gesamtfläche 4.485m² Lage: an der Kreisstraße nordöstlich des Winkelhofes Bestand: Acker Entwicklungsziel: Wiese mit Obsthochstämmen Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Auf der Fläche werden Obsthochstämme, Stammhöhe min. 1,80m, gepflanzt nach der Sortenempfehlung des Streuobstprojektes des Landkreises Würzburg (siehe Begründung) und durch jährliche Pflege- und Schnittmaßnahmen entwickelt. Sitzstangen für Greifvögel werden aufgestellt. Zwischen den Obsthochstämmen wird Landschaftsrasen der Mischung Regiosaatgut Naturraum P als autochthones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt, noch werden Pflanzenschutzmittel angewendet. Die Fläche wird 2xjährlich gemäht, nicht jedoch vor dem 1.Juni, oder beweidet. Liefernachweis Saatgutmischung: Saaten Zeller, Riedern. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. Fläche C Gesamtfläche 2.604m² Lage: am Nordrand des Geltungsbereichs Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 16

17 Bestand: Grünland Entwicklungsziel: Wiese mit Obsthochstämmen Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Auf der Fläche werden Obsthochstämme, Stammhöhe min. 1,80m, gepflanzt nach der Sortenempfehlung des Streuobstprojektes des Landkreises Würzburg (siehe Begründung) und durch jährliche Pflege- und Schnittmaßnahmen entwickelt. Sitzstangen für Greifvögel werden aufgestellt. Zwischen den Obsthochstämmen wird Landschaftsrasen der Mischung Regiosaatgut Naturraum P als autochthones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt, noch werden Pflanzenschutzmittel angewendet. Die Fläche wird 2xjährlich gemäht, nicht jedoch vor dem 1.Juni, oder beweidet. Liefernachweis Saatgutmischung: Saaten Zeller, Riedern. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. Fläche D Gesamtfläche 1.551m² Lage: Verbindungslinie entlang des Weges, Grabens an der nordwestlichen Seite des Geltungsbereichs, Breite 5m Bestand: Acker Entwicklungsziel: Wiese mit Obsthochstämmen Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Auf der Fläche werden Obsthochstämme, Stammhöhe min. 1,80m, gepflanzt nach der Sortenempfehlung des Streuobstprojektes des Landkreises Würzburg (siehe Begründung) und durch jährliche Pflege- und Schnittmaßnahmen entwickelt. Sitzstangen für Greifvögel werden aufgestellt. Zwischen den Obsthochstämmen wird Landschaftsrasen der Mischung Regiosaatgut Naturraum P als autochthones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt, noch werden Pflanzenschutzmittel angewendet. Die Fläche wird 2xjährlich gemäht, nicht jedoch vor dem 1.Juni, oder beweidet. Liefernachweis Saatgutmischung: Saaten Zeller, Riedern. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. Fläche C Gesamtfläche: m² Bestand: Acker Entwicklungsziel: Hecken als Waldrand Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Pflanzung von mehrreihigen Hecken, Pflanzabstand 1,5x1,5m in Reihen mit folgenden Gehölzarten: Sträucher: Schlehe Hundsrose Weinrose Hartriegel Heckenkirsche Pfaffenhütchen Holunder Liguster Wolliger Schneeballl Prunus spinosa Rosa canina Rosa rubiginosa Cornus sanguinea Lonicera xylosteum Euonymus europaeus Sambucus nigra Ligustrum vulgare Viburnum lanata Die Pflanzenauswahl orientiert sich am Landschaftspflegekonzept Bayern, Band II. 12 Lebensraumtyp Hecken und Feldgehölze, Hrsg. Bay. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 17

18 Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, München, mit Bay. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Es werden nur Sträucher gepflanzt um einen gestufen Waldrand zu erzielen. Zwischen den Sträuchern wird Landschaftsrasen der Mischung RSM 8.1 Biotopflächen, artenreiches Extensivgrünland, Variante 4 für Halbschatten und Teilschatten als autochtones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Bei Bedarf kann zwischen den Sträuchern gemulcht werden um den nicht gewünschten Aufwuchs zu reduzieren. Liefernachweis Saatgutmischung: Rieger Hofmann GmbH, In den Wildblumen 7, Blaufelden-Raboldshausen. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. Fläche D Gesamtfläche: 624 m² Bestand: Acker Entwicklungsziel: Hecken als Waldrand Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Pflanzung von mehrreihigen Hecken, Pflanzabstand 1,5x1,5m in Reihen mit folgenden Gehölzarten: Sträucher: Schlehe Hundsrose Weinrose Hartriegel Heckenkirsche Pfaffenhütchen Holunder Liguster Wolliger Schneeballl Prunus spinosa Rosa canina Rosa rubiginosa Cornus sanguinea Lonicera xylosteum Euonymus europaeus Sambucus nigra Ligustrum vulgare Viburnum lanata Die Pflanzenauswahl orientiert sich am Landschaftspflegekonzept Bayern, Band II. 12 Lebensraumtyp Hecken und Feldgehölze, Hrsg. Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, München, mit Bay. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Es werden nur Sträucher gepflanzt um einen gestufen Waldrand zu erzielen. Zwischen den Sträuchern wird Landschaftsrasen der Mischung RSM 8.1 Biotopflächen, artenreiches Extensivgrünland, Variante 4 für Halbschatten und Teilschatten als autochtones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Bei Bedarf kann zwischen den Sträuchern gemulcht werden um den nicht gewünschten Aufwuchs zu reduzieren. Liefernachweis Saatgutmischung: Rieger Hofmann GmbH, In den Wildblumen 7, Blaufelden-Raboldshausen. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. Fläche E Gesamtfläche 4.673m² Bestand: Acker Entwicklungsziel: Wiese mit Obsthochstämmen Die Fläche kann damit um eine Bestandskategorie nach dem Leitfaden aufgewertet werden. Maßnahmen: Auf der Fläche werden Obsthochstämme, Stammhöhe min. 1,80m, gepflanzt nach der Liste der Obstbaufachberatung des Landkreises Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 18

19 8 Planungsalternativen Kitzingen und durch Pflege- und Schnittmaßnahmen entwickelt. Sitzstangen für Greifvögel werden aufgestellt. Zwischen den Obsthochstämmen wird Landschaftsrasen der Mischung RSM 8.1 Biotopflächen, artenreiches Extensivgrünland Variante 1, als autochtones Saatgut, angesät, Saatstärke: 5g/m2. Die Fläche wird nicht gedüngt, noch werden Pflanzenschutzmittel angewendet. Die Fläche wird 2xjährlich gemulcht, nicht jedoch vor dem 1.Juni, oder beweidet. Liefernachweis Saatgutmischung: Rieger Hofmann GmbH, In den Wildblumen 7, Blaufelden-Raboldshausen. Die Ausgleichsfläche liegt außerhalb des Zauns der Solarfläche. In der Frühzeitigen Beteiligung wurde noch von einer geringeren Fläche für das Sondergebiet Photovoltaik ausgegangen. In der Zwischenzeit wurden weitere Flächen in den Änderungsbereich durch Beschluss des Gemeinderats aufgenommen. Weitere Planungsalternativen wurden bisher nicht untersucht. Teilbereiche des jetzigen Planungsgebietes wurden bereits 2010 in einer Planung für Photovoltaikanlagen überplant, dieses Verfahren wurde nach der Frühzeitigen Beteiligung abgebrochen. Diese Planungen werden nach Beschluss der Gemeinde nicht weitergeführt. Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 19

20 A usschnitt des Bebauungsplans zum Planungsstand der Frühzeitigen Beteiligung ohne Ausgleichsflächen im weiteren Umgriff Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 20

21 9 Zusätzliche Angaben Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgte nach dem derzeitigen Kenntnisstand. Als Datenquelle dienten Angaben der Fachbehörden sowie eigene Erhebungen. Spezielle Untersuchungen insbesondere zum Grundwasserstand, zum Boden wurden nicht durchgeführt, da dies nicht als notwendig zur Beurteilung der Sachlage erachtet wurde. Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Die Gemeinde ist verpflichtet durch eine geeignete Überwachung erhebliche und unvorhergesehene Umweltauswirkungen rechtzeitig zu erkennen. Ortsbesichtigungen in regelmäßigen Abständen bewerten die Umsetzung bzw. die Entwicklung der Planungsflächen. Die erste Kontrolle erfolgt spätestens 2 Jahre nach Genehmigung des Bebauungsplanes zur Kontrolle ob die Flächen entsprechend angelegt wurden und dann im fünfjährigen Turnus. Dabei ist zu prüfen, ob das Entwicklungsziel der Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen erkennbar ist. Die dafür notwendigen Ortstermine sind zu protokollieren. 10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen: Schutzgut Boden Wasser Klima/Luft Tiere und Pflanzen Mensch (Erholung) Mensch (Immissionen) Landschaft Kultur-und Sachgüter Anlagenbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Ergebnis gering Erheblichkeit Erheblichkeit gering Erheblichkeit Erheblichkeit gering Erheblichkeit Erheblichkeit gering Erheblichkeit Erheblichkeit gering Erheblichkeit Erheblichkeit gering Erheblichkeit Erheblichkeit Mittlere gering Erheblichkeit Erheblichkeit eventuell betroffen Nicht betroffen eventuell betroffen Horak Architekt Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 21

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