Internes Kontrollsystem im Rechnungswesen

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1 Internes Kontrollsystem im Rechnungswesen Dir. Werner Petzner 2008 Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: , Fax: ,

2 BEGRIFFSDEFINITIONEN ANFORDERUNGEN AN DAS IKS IKS IM BUDGETVOLLZUG Petzner

3 1. BEGRIFFSDEFINITIONEN Petzner

4 Internes Kontrollsystem Darunter versteht man sämtliche aufeinander abgestimmten Methoden und Maßnahmen in einer Gebietskörperschaft, die dazu dienen - ihr Vermögen zu sichern - die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Abrechnungsdaten zu gewährleisten - die Einhaltung der Haushaltsrichtlinien zu unterstützen und - die Effizienz zu fördern. Es ist Teilbereich des Sicherheitssystems und direkt in die Organisation eingebunden Petzner

5 G R U N D B E G R I F F E Petzner

6 RISIKOBEWUSSTSEIN - Definition von Zielen - Qualität der Risikoanalyse - Reaktion auf Veränderungen Petzner

7 KONTROLLBEWUSSTSEIN - Einstellung des Managements und der Verantwortlichen gegenüber der internen Kontrolle und ihrer Beachtung Petzner

8 KONTROLLUMFELD - Qualifikation des Personals - Organisationsstruktur - Zuständigkeiten und Verantwortlichkeit Petzner

9 INFORMATION UND KOMMUNIKATION - Berichtswesen - Angemessenheit des EDV-Systems Petzner

10 PRINZIP DER FUNKTIONSTRENNUNG - Funktionen; die im Sinne der Aufgabenstellung des IKS nicht miteinander vereinbar sind, sollen nicht von einer Person wahrgenommen werden. Petzner

11 EINHALTUNG DES VIER-AUGEN-PRINZIPS - Tätigkeiten eines Mitarbeiters einer Gebietskörperschaft werden durch einen zweiten Mitarbeiter überwacht, kontrolliert und / oder mitunterzeichnet. Petzner

12 2. ANFORDERUNGEN AN DAS IKS Petzner

13 - Sicherung von Vermögensverlust - Gewährleistung genauer, aussagefähiger, zeitgerechter Aufzeichnungen - Unterstützung bei der Verfolgung der Ziele der Gebietskörperschaft - Förderung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit Petzner

14 GLIEDERUNG DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS Selbsttätige Sicherung - Organisationsmaßnahmen - Trennung der Funktionen - Begrenzung der Kontrollspannen - Übereinstimmung von Befugnis und Verantwortung - Regelung der Arbeitsabläufe - Organisationsmittel - mechanische / technische Organisationsmittel - Formulare und Belege - Schließ- und Sperrvorrichtungen Sicherung durch Vorgesetzte und Beauftragte - Geschäftsführung, Management, Verwaltungsführung - Interne Revision - Wirtschaftsprüfer, Landesrechnungshof, Kontrollausschuss, Rechnungshof, Finanzverwaltung Petzner

15 3. I K S IM BUDGETVOLLZUG Petzner

16 KÄRNTNER LANDESVERFASSUNG 5. Abschnitt Parlamentarische Mitwirkungs- und Kontrollrechte Artikel 60 bis 72 Voranschlag, Budgetprogramm (Budgetbericht) Rechnungsabschluss, Haushaltsgesetz, Bürgschaften, Versicherungs- u. Bankwesen, Vereinbarungen nach Art.15a BVG, Fragestunde, Entschließungen, Untersuchungsausschüsse, Landesrechnungshof Petzner

17 HAUSHALTSRICHTLINIENERLASS - Kassen und Haushaltswesen - Vermögensverwaltung - Formularwesen Petzner

18 ALLGEMEINE VERRECHNUNGS-U. ZAHLUNGSVORSCHRIFT TZ.2 Organisation des Rechnungswesens Trennung von Anordnung und Vollzug TZ.5 Verwaltung der Zahlungsmittel und Wertsachen TZ.8 Innenprüfung 1. Vorprüfung Belegprüfung Prüfung des ZVA 2. Prüfung im Gebarungsvollzug Kontierung Buchung Prüfung der Aufträge an Kreditunternehmungen 3. Nachprüfung GEMEINDEHAUSHALTSORDNUNG 2. Abschnitt Kassen- und Verrechnungswesen - Finanzverwaltung - Kassenwesen - Verrechnungswesen 3. Abschnitt Kontrollausschuss - regelmäßige Gebarungsprüfung - unregelmäßige Gebarungsprüfung Petzner

19 LANDESRECHNUNGSHOF Gemäß Artikel 70, 71 der Kärntner Landesverfassung ist ein Landesrechnungshof einzurichten. Ihm obliegt die Überprüfung der Gebarung - des Landes - von Fonds, Stiftungen, Anstalten - Unternehmungen, an denen das Land allein oder mit mindestens 50% des Kapitals beteiligt ist. Petzner

20 RECHNUNGSHOF Dieser überprüft gemäß des Rechnungshofgesetzes die Gebarungen - der Länder - der Gemeindeverbände und Gemeinden Petzner

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