Verwaltungsstrukturreform 2019 in Brandenburg Fakten & Informationen zur Kreisneugliederung. Brandenburg an der Havel.

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2 Landkreis - Reform auf einen Blick: Wir werden weniger und älter. Knapp die Hälfte der Menschen wird im Berliner Umland auf nur 10 % der Landesfläche leben. Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinkt. Der Altersdurchschnitt in der öffentlichen Verwaltung ist hoch. Die Suche nach Arbeitskräften insbesondere im ländlichen Raum ist bereits heute nicht einfach und wird zukünftig noch schwieriger. An diesen Herausforderungen der Zukunft müssen die Verwaltungsstrukturen wachsen. Ein Weiter so! gefährdet ihre Leistungsfähigkeit. Am Alltag der Menschen wird die Reform kaum etwas ändern. Beispielsweise sollen viele Behördengänge in Zukunft digital von zu Hause erledigt werden können. Die Reform sichert eine fachlich hohe Qualität, Wirtschaftlichkeit sowie Bürger- und Sachnähe komplexer öffentlicher Dienstleistungen im ganzen Land. Sie bewirkt einen Ausgleich zwischen berlinnahen und -fernen Regionen. Sie hält das Land zusammen. Die Kreisneugliederung ist kein kurzfristiges Sparprojekt. Sie schafft langfristig Synergiepotenziale. Eine Effizienzoptimierung ist z.b. da möglich, wo höhere Fallzahlen zu weitergehender Spezialisierung führen und Doppelstrukturen reduziert werden können. Die Reform stärkt die Gestaltungskraft der kommunalen Familie. Hierfür stellt das Land 450 Mio. zur Verfügung. Strukturdaten Einwohner (Prognose 2030*) km² Flächenausdehnung karte 11 plus 1 Prignitz Ostprignitz- Ruppin Potsdam Oberhavel Teltow Fläming Uckermark Barnim Dahme- Spreewald Märkisch- Oderland Frankfurt (Oder) Oder-Spree Die Leistungsfähigkeit einer Kreisverwaltung hängt maßgeblich von der Zahl der Einwohner (EW) ab. Die neuen Landkreise (LK) sollen in der Regel mehr als EW, in begründeten Fällen mindestens EW haben und eine Flächenausdehnung von km² nicht überschreiten. Elbe- Elster Oberspree- wald- Lausitz Cottbus/ Chóśebuz Spree-Neiße Zentrale Argumente: Die Landkreisneugliederung in der Abwägung EINWOHNERZAHL Leitbildgerecht: Der neue LK wird die Regelmindesteinwohnerzahl von EW laut der Prognose 2030* übertreffen. FLÄCHENAUSDEHNUNG Leitbildgerecht: Der neue LK verfügt über eine kompakte Struktur und wird die Flächenobergrenze mit km² deutlich unterschreiten. Partizipation: Der neue LK gewährleistet bürgerschaftlich-demokratische Teilhabe und Mitwirkung. SEKTORALKREISPRINZIP Anbindung: Die Stadt wird an Berlin und den Metropolraum angebunden. Funktion: Die Kompaktheit des neuen LK unterstützt die angestrebten Ausgleichswirkungen. HAUSHALTSWIRTSCHAFT Synergie: Die Kreisneugliederung erweist sich aus haushaltswirtschaftlicher Sicht und unter Berücksichtigung der erheblichen Entlastungsmaßnahmen des Landes als tragfähig. Haushaltslage: Aufgrund der Haushaltsdefizite kann der Stadt (ohne Neugliederung) keine dauerhafte Leistungsfähigkeit prognostiziert werden. VERBINDUNGEN UND VERFLECHTUNGEN Historie & Kultur: Seit Jahrhunderten bestehen historische und naturräumliche Verbindungen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften. * Bevölkerungsprognose 2014 bis 2040; Amt für Statistik Berlin- und Landesamt für Bauen und Verkehr: Bevölkerungsprognose für das Land.

3 LANDESPLANUNG Wirtschaft: Es besteht eine Zusammenarbeit zwischen mit den Städten Rathenow und Premnitz im Bereich der gemeinsamen Wirtschaftsförderung in der Wirtschaftsregion Westbrandenburg. Regionalplanung: Die Stadt und der LK liegen in den jetzigen Grenzen der Regionalen Planungsgemeinschaft - Fläming. Das macht Abstimmungen einfacher. ANPASSUNGSBEDARFE SGB II: Der LK ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung (Optionskommune), Leitstelle: Die Gebietskörperschaften liegen in Zuständigkeitsbereichen unterschiedlicher Regionalleitstellen. Kooperationen: Es bestehen Anpassungsbedarfe hinsichtlich der bilateralen öffentlich-rechtlichen Kooperationsbeziehungen zwischen der Stadt und dem LK (z.b. Futtermittelüberwachung oder landwirtschaftliche Förderung und Produktion). während die Stadt zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit einen gemeinsamen Träger der Grundsicherungsleistungen bildet. Beides ginge im neuen LK weiterhin. Einräumigkeit: Es bestehen landesorganisatorische Anpassungsbedarfe in den Zuständigkeitsbereichen der Staatlichen Schulämter, der Wirtschaftsförderung und der Zuordnung zu den Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit. BERÜCKSICHTIGTE BESONDERHEITEN! Dominanzverbot: Der Anteil der Stadt an der Gesamtbevölkerung des neuen LK liegt bei weniger als einem Drittel. Es ist nicht zu befürchten, dass sich in dem neuen Kreistag durch die Stadt geprägte Mehrheiten ergeben und die Belange des ländlichen Raumes nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Amt Beetzsee: Das Amt hat eine besondere geografische Lage im LK. Durch die fast vollständige Umschließung des Amtes Beetzsee durch die Gebietskörperschaften des LK und der Stadt an der Havel würde eine Exklavenlage entstehen. Für eine ungehinderte Aufgabenwahrnehmung wird diese Problemlage durch den Wechsel der Gemeinden des Amtes Beetzsee zum neuen LK aufgelöst. Dafür sprechen auch die verkehrlichen Verbindungen sowie deutliche naturräumliche Verflechtungen der Gebietskörperschaften. Eigenständigkeit: Bezogen auf die prognostizierte Einwohnerentwicklung von ca EW in 2030* wäre - vergleichbar mit den LK Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming - eine Eigenständigkeit des es denkbar. Im Gegensatz zum LK werden die beiden LK aber auch perspektivisch von der Umfeldentwicklung des Flughafens Berlin (BER) profitieren und die Einwohnerprognose möglicherweise übertreffen. Zudem besteht die Notwendigkeit der Einkreisung der Stadt, die im Jahr 2030* nur noch ca EW haben wird. FINANZIELLE BEGLEITUNG DER NEUGLIEDERUNG Die finanzielle Unterstützung für die Stadt soll in den kommenden zehn Jahren ca. 172 Mio. betragen. Darüber hinaus wird im Rahmen der strukturellen und organisatorischen Absicherung der landesweit bedeutsamen Kultureinrichtungen deren Finanzierung auf eine breitere und solidarische Basis im Verhältnis von Land und Kommunen gestellt. Für die Stadt soll dies zusätzlich eine voraussichtliche kulturelle Förderung von bis zu 20 Mio. im genannten Zeitraum bedeuten. Überdies entsteht für den städtischen Haushalt mit dem Übergang von kreislichen Aufgaben von der Stadt auf den neu gebildeten LK, vor allem in den Bereichen Soziales und Jugend sowie Gesundheit, ein Entlastungspotenzial. Zusätzlich wird der neu gebildete LK über 48 Mio. für reformbedingte Aufwendungen oder Ausgaben und die Übernahme von kreislichen Aufgaben erhalten. Ergänzend ist vorgesehen, ihn mit einem Anteil eines Investitionsprogramms von insgesamt 50 Mio. aus einem Landesfonds zu begünstigen.

4 Neugliederungsalternativen POTSDAM-MITTELMARK Es bestehen keine besonders stark ausgeprägten Verflechtungen zwischen und. Im Gegensatz zum LK, der nach der Prognose für 2030* mit EW die Regelmindesteinwohnerzahl des Leitbildes ( ) nicht erreichen wird, ist ( in 2030*) für sich allein leitbildgerecht. Die Einbeziehung eines allein leitbildgerechten LK in eine Neugliederung bedürfte einer besonderen Rechtfertigung. Im Interesse einer größtmöglichen Homogenität der Größenverhältnisse aller LK im Land erscheint die Einkreisung in den LK nach Flächenausdehnung und Einwohnerzahl vorzugswürdig. ist allein bereits der viertgrößte LK nach Fläche und Einwohnerzahlen. POTSDAM-MITTELMARK & TELTOW-FLÄMING Von der Einbeziehung des LK ist aus den oben genannten Gründen abgesehen worden. Es sprechen zudem überwiegende Gründe für die Eigenständigkeit des LK Teltow-Fläming. Der neu gebildete LK hätte auch eine sehr große Flächenausdehnung (4.926 km²) und die mit Abstand höchste Einwohnerzahl ( in 2030*). Der LK würde sich nur ungenügend in das Gesamtgebilde einfügen. Er wäre nicht nur unübersichtlicher, sondern auch weniger bürgerfreundlich als die gewählte Neugliederungsvariante. Teltow Fläming HAVELLAND & POTSDAM-MITTELMARK Von der Einbeziehung des LK ist aus den oben genannten Gründen abgesehen worden. Es entstünde ein LK mit der mit Abstand höchsten Einwohnerzahl ( in 2030*) und einer sehr großen Flächenausdehnung (4.549 km²). Dieser neu gebildete LK würde sich daher nur ungenügend in die Neugliederung des Landes einfügen und wäre unübersichtlicher sowie weniger bürgerfreundlich als die verfolgte Neubildungsvariante. Die alternative Neubildung ohne die Stadt kam von vornherein nicht in Betracht. Diese Variante würde die Stadt isolieren und ohne einen Fusionspartner zurücklassen. Die Stadt erfüllt aber die Vorgabe des Leitbildes einer Regelmindesteinwohnerzahl von für kreisfreie Städte nicht. Oberhavel Teltow Fläming HAVELLAND & OBERHAVEL Auch der LK Oberhavel ist nach seiner Einwohnerzahl ( in 2030*) allein leitbildgerecht. Die Einbeziehung in eine Neugliederung bedürfte daher wiederum einer besonderen Rechtfertigung. Der LK hätte eine schenkelartige Struktur, wäre nicht kompakt und verfügte über eine sehr starke Nordost-Südwest-Ausdehnung. Die Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit wären deutlich eingeschränkt. Auch könnten die Fusionspartner kaum an bestehende Verbindungen und Verflechtungen anknüpfen. Oberhavel Barnim Die alternative Neubildung ohne die Stadt ist ebenfalls abzulehnen. Für die Stadt bliebe dann nur die Fusion mit dem LK, die aus den bereits genannten Gründen nicht verfolgt worden ist. Weitere Neugliederungsalternativen, welche die im Leitbild vorgegebene Flächenobergrenze von km² überschreiten oder die Mindesteinwohnerzahl von unterschreiten, werden an dieser Stelle nicht aufgeführt.

5 Fragen und Antworten Müssen wegen der Reform Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen schließen? Nein. Die Standorte der Krankenhäuser oder von Pflegeeinrichtungen sind von der Reform nicht betroffen. Stimmt es, dass Schulen geschlossen werden müssen? Nein. Für Schülerinnen und Schüler ändert die Reform nichts. Alle Kinder und Jugendlichen können weiter in ihre bisherigen Schulen gehen. Allenfalls könnte sich der Schulträger ändern, Auswirkungen auf den Schulweg hat das aber nicht. Allerdings: Wenn die Schülerzahlen zurückgehen, können Standorte gefährdet sein das war aber schon immer so und hat nichts mit der Verwaltungsstrukturreform zu tun. Hinzu kommt: Im neuen größeren Kreis mit noch effektiverer Verwaltung besteht die Möglichkeit, Schulstruktur und Schülerverkehr besser zu organisieren. Wie wirkt sich die Reform auf die Sparkassen aus? Die Reform hat keine Auswirkungen auf die Standorte der Sparkassen im Land. Der Erhalt der regionalen Sparkassen ist nach wie vor vorgesehen. Werden Standorte von Polizeiund Feuerwachen oder Rettungsstellen verschwinden? Nein. Die Standorte der Feuerwehren, der Rettungsstellen und der Polizei sind von der Reform nicht betroffen. Träger des Brandschutzes sind und bleiben die Ämter und amtsfreien Gemeinden bzw. Städte. Brauche ich ein neues Kfz- Kennzeichen? Nein. Alle Bürgerinnen und Bürger können ihr Kfz-Kennzeichen behalten oder, je nach Wunsch, ein neues bekommen. Muss ich für den Antrag zum Kitaplatz jetzt weiter fahren? Nein. Sie beantragen ihn wie bisher bei Ihrer Gemeinde. Werde ich als Bürger einer kreisfreien Stadt die Einkreisung spüren? Der Ortsname bleibt. Das Stadtgebiet bleibt. Manche Aufgaben werden auf den neuen Kreis übergehen, aber das wird Ihr persönliches Leben kaum berühren. Deutlich verringern wird sich jedoch der Schuldenstand Ihrer Stadt. Damit steigen die städtischen Handlungsmöglichkeiten. Ob Sie dies spüren, hängt von den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung vor Ort ab. Was passiert mit den Mitarbeitern der Kreisverwaltungen? Wird es Kündigungsschutz geben? Niemand muss Sorge um seinen Arbeitsplatz haben. Aufgrund der Reform soll kein vorhandenes Personal abgebaut werden. Um dies zu unterstreichen, sind betriebsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmern per Gesetz für drei Jahre ausgeschlossen. Auch Ausbildungsverhältnisse sollen auf den neuen LK übergehen. Was die Regelungen im Einzelnen betrifft, so müssen diese zwischen Gewerkschaften und kommunalem Arbeitgeberverband oder auf der Ebene der LK und Personalvertretungen vereinbart und entschieden werden. Wird Personal reduziert, um zu sparen? Nein. Verringern sich die absoluten Personalzahlen langfristig, ist dies keine Konsequenz von Sparanstrengungen, sondern eine unmittelbare Folge des demografischen Wandels und des u.a. daraus daraus resultierenden sinkenden Angebots an Fachkräften. Verwaltungen müssen sich als und leistungsfähiger Arbeitgeber am Markt platzieren, besonders mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung. Der demografische Wandel droht, Lücken in die Personaldecke der Verwaltungen zu reißen. Darauf reagieren wir mit dieser Reform. Wie ist es zu erklären, dass aktuelle Daten von Einwohnermeldeämtern mitunter nicht mit Daten der amtlichen Bevölkerungsstatistik übereinstimmen? Für die amtliche Bevölkerungsstatistik werden Daten der Einwohnermeldeämter nur teilweise herangezogen, weil dort auch Nebenwohnsitze erfasst werden und diese bei Zugrundelegung in der amtlichen Statistik doppelt gezählt werden würden. Ist es statthaft, den Kreisneugliederungsentwurf auf Grundlage von Prognosen vorzulegen? Nach einem einschlägigen Urteil des Thüringischen Verfassungsgerichtshofes ist es zulässig, dass Argumenten und Regelungen in Gesetzesentwürfen prognostische Daten zugrunde gelegt werden.

6 Bevölkerungsprognosen An dem Trend, dass die Bevölkerung weniger und älter wird, ändern auch etwaige kurzfristige und geringfügige Bevölkerungszuwächse nichts. Besonders bemerkenswert ist, dass der Anteil der Bevölkerung zwischen 0-18 Jahren langfristig landesweit rückläufig sein wird. Dies verstärkt den Trend zusätzlich. EW in Tsd. 160,00 140,00 120,00 100,00 80,00 nach Altersgruppen Einwohner (EW) nach Altersgruppen 60,00 40,00 20,00 0, Jahre 0-18 Jahre Jahre 65 Jahre und älter 65 Jahre und älter Jahre 0-18 Jahre EW in Tsd. 80,00 70,00 jhh der Havel nach Altersgruppen Einwohner (EW) nach Altersgruppen 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0, Jahre und älter Jahre 0-18 Jahre 0-18 Jahre Jahre 65 Jahre und älter Jahre Bevölkerungsprognose 2014 bis 2040; Amt für Statistik Berlin- und Landesamt für Bauen und Verkehr: Bevölkerungsprognose für das Land.

7 Herausgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Öffentlichkeitsarbeit Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam Tel: Druck: LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation ) Heinrich-Mann-Allee Potsdam Stellen Sie uns Ihre Fragen: oeffentlichkeitsarbeit@mik.brandenburg.de Besuchen Sie uns auf: Verwaltungsstrukturreform im Internet: Fotos: Oktober 2017 Diese Informationsschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mitglieder zu verwenden.

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