CAMPUSGEBÄUDE MIT TIEFGARAGE FÜR DIE MEDIZINISCHE FAKULTÄT AN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ

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1 CAMPUSGEBÄUDE MIT TIEFGARAGE FÜR DIE MEDIZINISCHE FAKULTÄT AN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ OFFENER EINSTUFIGER EU WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB im Oberschwellenbereich gem. BVergG 2006 idgf. zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen mit anschließendem Verhandlungsverfahren über die GENERALPLANERLEISTUNGEN AUFTRAGGEBER / AUSLOBER Kepler Universitätsklinikum GmbH Krankenhausstraße 7a 4020 Linz AUSTRIA TEILE A,B und C INKL. BERICHTIGUNG / PRÄZISIERUNG

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite A. ALLGEMEINER TEIL DER WETTBEWERBSAUSLOBUNG... 6 A.01 Einleitung... 6 A.02 Mit der Verfahrensdurchführung Befasste Auftraggeber / Auslober Verfahrensorganisation / Wettbewerbsbüro Rechtliche Verfahrensbetreuung Rechnungsadresse für Preisgelder... 7 A.03 Gegenstand des Wettbewerbes Generalplaner Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Größenordnung des Neubaus: Obergrenze der Nettobaukosten ( exkl. Ust. ) Rahmentermine / Durchführungszeitraum... 8 A.04 Art des Wettbewerbes... 8 A.05 Verfahrenssprache... 8 A.06 Teilnahmeberechtigte... 9 A.07 Ausschließungs und Ausscheidungsgründe... 9 A.08 Eignung Allgemeines Berufliche Zuverlässigkeit Befugnis Technische Leistungsfähigkeit Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Eignungsnachweis durch Dritte A.09 Bewerber - und Bietergemeinschaften A.10 Mehrfachbeteiligung von Unternehmen A.11 Subunternehmer A.12 Zugang zu den Auslobungsunterlagen / Registrierung / Geheimhaltung / Anfragen / Aufklärungs- und Rügepflicht Zugang zu Teil D der Auslobungsunterlagen Registrierung Geheimhaltung Aufklärungs- und Rügepflicht: Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 2 von 68

3 A.13 Rechtsgrundlagen / Vergabekontrollbehörde Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen sind: Vergabekontrollbehörde A.14 Kooperationsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten A.15 Vorprüfer A.16 Preisgericht Mitglieder des Preisgerichts Funktionen im Preisgericht Berater des Preisgerichtes ohne Stimmrecht Grundsätze der Tätigkeit des Preisgerichts Arbeitsweise des Preisgerichtes A.17 Ergänzende Festlegungen zum Verfahrensablauf Fragenbeantwortung Hearing Lokalaugenschein Grundplatte Einsatzmodell Einreichung der Wettbewerbsarbeit Vorprüfung Eignungsprüfung Ermittlung des Gewinners Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Rückstellung der eingereichten Wettbewerbsunterlagen Ausstellung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten A.18 Preise und Anerkennungspreise A.19 Absichtserklärung des Auslobers / Auftraggebers A.20 Eigentums -, Urheber und Verwertungsrecht A.21 Wettbewerbstermine B. BESONDERER TEIL B.01 Aufgabenstellung B.02 Beurteilungskriterien B.03 Termin und Kostenrahmen Terminrahmen Realisierung Kostenrahmen des Projektes B.04 Gesetzliche Bestimmungen Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 3 von 68

4 B.05 Art und Umfang der Wettbewerbsarbeiten Art der einzureichenden Arbeiten Umfang der zu erbringenden Arbeiten B.06 Formale Bedingungen, Kennzeichnung, Abgabe Kennzahl Aufschrift Verzeichnis der Unterlagen / Verfasserbrief Verpackung Abgabeort B.07 Im Auslobungstext verwendete Abkürzungen: C. AUFGABENSTELLUNG C.1 Planungsziele Neubau Campusgebäude C.2 Lage im Stadtraum und Aufschließung Äußere Verkehrserschließung Innere Erschließungen zu Bestandsgebäuden Ver- und Entsorgung Tiefgarage Anlieferung und Entsorgung, Ladehof Zutritt und Sicherheit Barrierefreiheit Außenanlagen C.3 Gestaltung des Gebäudes Ökologie C.4 Raum- und Funktionsprogramm Nutzergruppen Nutzungsbereiche Gebäudezonierung Campusgebäude Foyer / Eingangsbereich Abb. 4 Funktionschart Foyer Campusgebäude Bibliothek Lehre Büro Zentrum für Medizinische Forschung Labor Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 4 von 68

5 Auf Grund der leichteren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Form verzichtet, die männliche Schreibform schließt immer auch die weibliche Form ein. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 5 von 68

6 A. ALLGEMEINER TEIL DER WETTBEWERBSAUSLOBUNG A.01 Einleitung Mit dem Projekt Neubau eines Campusgebäudes für die medizinische Fakultät wird die 2014 vollzogene organisatorische Gründung einer 4. Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz auch baulich umgesetzt. Die Leistungen von Architekten, Planern und Technikern sind ein unverzichtbarer Beitrag zur Gestaltung der Lebensbedingungen im städtischen Raum. Die Qualität des Planens und Bauens ist unmittelbar verknüpft mit der Qualität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklung einer Stadt und damit ein entscheidender Standortfaktor. Ein offener, EU weiter Wettbewerb unter hochqualifizierten und - spezialisierten Planern erscheint dem Auslober das adäquate Mittel zu sein, ein breites kreatives Potential zu nutzen, um die angestrebten Ziele bestmöglich zu erreichen. Das Ziel des Auslobers ist es, durch diesen Realisierungswettbewerb ein breites Spektrum an hochwertigen Entwürfen zu erlangen. A.02 Mit der Verfahrensdurchführung Befasste 2.01 Auftraggeber / Auslober Kepler Universitätsklinikum GmbH Krankenhausstraße 7a 4020 Linz AUSTRIA 2.02 Verfahrensorganisation / Wettbewerbsbüro L Bau Engineering GmbH Weidenstraße St. Georgen / Gusen AUSTRIA T +43 (0) F +43 (0) E- mail wb.medcampus@l-bau-engineering.at Ansprechperson: Ing. Peter Worbis Stellvertretung: Dipl.Ing. Kurt Joainig Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind ausnahmslos schriftlich an das Wettbewerbsbüro zu richten. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 6 von 68

7 2.03 Rechtliche Verfahrensbetreuung Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH Böhmerwaldstraße Linz AUSTRIA 2.04 Rechnungsadresse für Preisgelder Kepler Universitätsklinikum GmbH Krankenhausstraße 7a 4020 Linz AUSTRIA A.03 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau eines Campusgebäudes für die medizinische Fakultät an der Johannes Kepler Universität Linz. Das Gebäude soll auf dem Gelände des Allgemeinen Krankenhauses Linz errichtet werden (der konkrete Umfang des Planungsgebiets wird in Punkt C.2 dieser Auslobungsunterlagen beschrieben) Generalplaner Ziel des Wettbewerbes ist weiters die Prämierung eines geeigneten Gewinnerprojektes. Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Auslober mit dem erstgereihten Gewinner die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gem. 30 Abs 2 Z 6 BVergG über die Leistungen als Generalplaner, wobei diesbezüglich auf Punkt A. 19 dieser Auslobungsunterlagen ( Absichtserklärung des Auslobers / Auftraggebers ) verwiesen wird Energieeffizienz und Nachhaltigkeit In der Wettbewerbsphase sind Handlungsspielraum und möglicher Einfluss auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eines Bauvorhabens am größten. Viele der Entscheidungen, die im Rahmen des Wettbewerbes und in den ersten darauf folgenden Planungsphasen getroffen werden, legen die Parameter für das spätere Gebäude fest. Bereits in dieser frühen Planungsphase ( Vorentwurf als Ergebnis des Wettbewerbes ) sind anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind im Teil C der Auslobung ausführlich beschrieben. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 7 von 68

8 3.03 Größenordnung des Neubaus: Nutzfläche gem. Raum und Funktionsprogramm ( ohne Fahrzeugabstellflächen in der Tiefgarage ) ca m Obergrenze der Nettobaukosten ( exkl. Ust. ) ( gemäß ÖNORM , Kostengruppen 1 6 ) max ,- Jeder Teilnehmer hat im Rahmen seiner Wettbewerbsarbeit zwingend darauf Bedacht zu nehmen, dass dieser max. Nettobaukostenbetrag eingehalten werden wird Rahmentermine / Durchführungszeitraum - Architekturwettbewerb Einreichplanung, Baubewilligung, Ausführungsplanung Baubeginn Fertigstellung Nutzungsaufnahme / Inbetriebnahme Oktober 2021 A.04 Art des Wettbewerbes Der Wettbewerb wird als offener, einstufiger, EU weiter Realisierungswettbewerb im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006 idgf. mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen durchgeführt. Vom Preisgericht werden drei gereihte Gewinner ermittelt. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch das Preisgericht anhand der im Pkt. B.02 festgelegten Beurteilungskriterien. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt während der gesamten Dauer des Wettbewerbsverfahrens bis zum Abschluss der letzten Preisgerichtssitzung erhalten. Die Begriffe Teilnehmer, Wettbewerbsteilnehmer und Bewerber werden in dieser Auslobungsunterlage synonym verwendet. A.05 Verfahrenssprache Für die gesamte Abwicklung des Wettbewerbs und der folgenden Verfahren wird Deutsch als Verfahrenssprache vereinbart. Die Bewerber haben sämtliche, für das Vergabeverfahren relevanten Dokumente in Deutsch oder in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 8 von 68

9 A.06 Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind in der EU, den EWR Mitgliedstaaten und der Schweiz ansässige, natürliche und juristische Personen, die nicht gem. Pkt.A.07 auszuschließen / auszuscheiden sind und die Eignungskriterien gem. Pkt.A.08 erfüllen. Der zukünftige Auftragnehmer der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und seine Subunternehmer sind von der Teilnahme an sonstigen Ausschreibungen für Baudienstleistungen für dieses Projekt ( z.b.: begleitende Kontrolle oder sonstige Bauherrnberatertätigkeit ) zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. A.07 Ausschließungs und Ausscheidungsgründe Eine Wettbewerbsarbeit muss bei Vorliegen von Ausschließungsgründen gem. 8 WOA (Wettbewerbsordnung Architektur; Stand ; WOA_2000.pdf) ausgeschlossen werden. Weiters führen folgende Ausscheidungsgründe zum Ausscheiden der Wettbewerbsarbeit: a) Nicht fristgerechte Einreichung der Wettbewerbsarbeit b) Verletzung der Anonymität c) Versuch der Beeinflussung der Vorprüfer oder des Preisgerichts d) Mangelnde Teilnahmeberechtigung e) Verstoß gegen das standesrechtliche Trennungsprinzip von Planung und Ausführung gem. 21 Abs. 3 ZTG f) Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten g) Verstoß gegen die Grundsätze des Vergaberechts h) Nichterfüllung der geforderten Eignung gem. Pkt. A.08 i) Vorliegen eines Ausschlussgrundes gem. 68 BVergG Durch Beschluss des Preisgerichtes können Wettbewerbsarbeiten ausgeschlossen werden, bei : j) wesentlichen Abweichungen von den Vorgaben für die einzureichenden Arbeiten ( z.b.: die Wettbewerbsarbeit ist inhaltlich nicht vergleichend mit den anderen Wettbewerbsarbeiten beurteilbar, wesentliche Darstellungen fehlen, oder wesentliche geforderte Inhalte und Angaben sind nicht erkennbar oder prüfbar ). Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 9 von 68

10 k) Wesentlicher Verfehlung der Aufgabenstellung. l) Unvollständigkeit der gem. Pkt. A einzureichenden Unterlagen. A.08 Eignung 8.01 Allgemeines Die Eignung muss spätestens zum Zeitpunkt des Endes der Einreichfrist der Wettbewerbsarbeit vorliegen. Sie hat während des gesamten Wettbewerbes, des anschließenden Verhandlungsverfahrens und auch während der gesamten Vertragsdauer vorzuliegen. Wettbewerbsteilnehmer, die zu diesem Zeitpunkt bzw. über diesen Zeitraum nicht über die geforderte Befugnis, die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, oder nicht zuverlässig sind, werden vom weiteren Wettbewerbs- bzw. Vergabeverfahren ausgeschieden. Die Eignungsprüfung erfolgt parallel zur Tagung des Preisgerichts im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens unter strikter Wahrung der Anonymität. Der Auftraggeber / Auslober verpflichtet sich, die Eignungsprüfung nur von (auch externen bzw. beizuziehenden) Personen durchführen zu lassen, die sich zu diesem Zweck verpflichten, bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gegenüber jedermann die Anonymität des jeweils geprüften Teilnehmers strikt zu wahren. Um die Vornahme der Eignungsprüfung zu ermöglichen, sind die Wettbewerbsteilnehmer aufgefordert, bereits zusammen mit ihren Wettbewerbsunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Kuvert auch die Nachweise zur Erfüllung der in den nachfolgenden Punkten 8.02 bis 8.05 geforderten Eignungskriterien vorzulegen. Dabei haben sich die Wettbewerbsteilnahmer die zu diesem Zweck bereitgestellten Formblätter (gem Anlage Teil D) zu bedienen. Alle Nachweise können in Kopie vorgelegt werden. Der Auftraggeber / Auslober behält sich die Nachforderung der Originaldokumente vor. Eine solche Nachforderung wird unter strikter Wahrung der Anonymität ausschließlich durch das zur Anonymität verpflichtete Wettbewerbsbüro oder die rechtliche Verfahrensbegleitung erfolgen. Falls erforderlich können die vorgenannten Personen im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens (wie auch im nachfolgenden Verhandlungsverfahren) direkt mit den Wettbewerbsteilnehmern (bzw. Gewinnern) Kontakt aufnehmen, um allfällige Klarstellungen sowie Ergänzungen zu den übermittelten Unterlagen und (weitere, zusätzliche, ergänzende oder in den Formularen bezughabende) Nachweise vom jeweiligen Teilnehmer einzuholen. Sofern die geforderten Eignungsnachweise inkl. Bestätigungen in einem einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten ( z.b. ANKÖ ) geführt werden und aktuell vorliegen, kann im Formblatt gem. Teil D darauf verwiesen werden ( vgl. 70 Abs. 5 BVergG ). Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 10 von 68

11 8.02 Berufliche Zuverlässigkeit Die Bewerber haben das Vorliegen der beruflichen Zuverlässigkeit folgendermaßen nachzuweisen: a) Österreichische Bewerber haben zum Nachweis ihrer beruflichen Zuverlässigkeit: - die im Formblatt gem. Teil D enthaltenen Erklärungen abzugeben, darunter die Eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem 68 BVergG ( Anlage gem. Teil D ) sowie - den letztgültigen Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ( Anlage gem. Teil D ), - die letztgültige Rückstandsbescheinigung gem. 229a BAO idgf. des zuständigen Finanzamtes zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben ( Anlage gem. Teil D ), - ein Auszug aus dem Berufs und Handelsregister, Firmenbuchauszug o. ä., max. 3 Monate alt ( Anlage gem. Teil D ). vorzulegen. Ausländische Bewerber haben (i) die im Formblatt gem. Teil D enthaltenen Erklärungen abzugeben und (ii) die oben genannten Nachweise durch die Vorlage gleichwertiger ausländischer Urkunden zu erbringen oder eine entsprechende Eidesstattliche Erklärung beizubringen ( Formblatt gem.teil D ). Sofern die Wettbewerbsarbeit durch eine Bewerber und Bietergemeinschaft gelegt wird, hat jedes Mitglied über die berufliche Zuverlässigkeit zu verfügen ( d.h. die entsprechenden Nachweise und Erklärungen gem Anlage Teil D beizubringen ) Befugnis Die Bewerber haben zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit über die erforderlichen Befugnisse zu verfügen. Als Kernplanungsdisziplinen und damit verbundene Kernbefugnisse werden bei diesem speziellen Projekt die Fachbereiche Architektur, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Labor- und Medizintechnik, Bauphysik und Brandschutz gesehen. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 11 von 68

12 Sofern die Wettbewerbsarbeit durch eine Bewerber und Bietergemeinschaft gelegt wird, hat jedes Mitglied die Befugnis, für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil entsprechend den obigen Bestimmungen nachzuweisen (analog 70 Abs. 6 BVergG ). Zum Nachweis ihrer Befugnis haben sich die Bewerber den Formblättern der Anlage gem Teil D zu bedienen (weitere, zusätzliche und ergänzende Nachforderungen von Nachweisen bleiben vorbehalten). Die unter nachfolgendem Punkt b) genannten Bewerber haben darüber hinaus die dort angeführten ergänzenden Informationen und Nachweise beizubringen. a) Österreichische Bewerber müssen über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen, z.b. berechtigt die aufrechte Befugnis für Architekten, Ingenieurkonsulenten, Zivilingenieure und Ziviltechnikergesellschaften gem. ZTG 1993 oder das reglementierte Gewerbe Baumeister gem. 94 Z 5 Gewerbeordnung 1994 zur Erbringung von ausgeschriebenen Leistungsbereichen. b) Bewerber aus EU - und EWR Mitgliedsstaaten oder der Schweiz, die keine einschlägige österreichische Berechtigung besitzen, müssen nachweislich über die berufliche Befugnis ihres Heimatstaates verfügen und nachfolgende ergänzende Informationen und Nachweise erbringen: 1. Ausländische Bewerber, deren Befugnis dem österreichischen Ziviltechnikergesetz zugeordnet werden kann, die keine einschlägige, aufrechte Befugnis nach dem österreichischen ZTG idgf. haben und die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem anderen Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines freiberuflichen Architekten oder eines freiberuflichen Ingenieurkonsulenten auf einem, dem im ZTG angeführten Fachgebiet gleichzuhaltenden Gebiet, während der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang befugt ausgeübt haben und über die fachliche Befähigung verfügen, sofern dieser Beruf in dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht reglementiert ist und kein Ausschließungsgrund vorliegt, sind zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung der Dienstleistung berechtigt ( vgl. 30 ZTG). Ein solcher Bewerber hat dem Auftraggeber folgende Informationen zu liefern: - Das Register, in dem der Bewerber eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register. - Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates. - Die Berufskammern oder vergleichbare Organisationen, denen der Bewerber angehört. - Die Berufsbezeichnung oder seinen Befähigungsnachweis. - Die UID Nummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom S.1, zuletzt geändert durch die RL 2004/66/EG/ABl. L 168 vom , S. 35. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 12 von 68

13 2. Für Bewerber mit ausländischer Befugnis, welche dem 94 der österreichischen GewO idgf. zugeordnet werden können und die die Dienstleistung vorübergehend und gelegentlich in Österreich erbringen, wird auf die Regelung der 373a ff GewO ausdrücklich hingewiesen. Daher ist eine Anzeige auf vorübergehende, grenzüberschreitende Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gem. 373a ff GewO idgf. oder gegebenenfalls ein Antrag auf ein Anerkennungs bzw. Gleichhaltungsverfahren gem. 373c ff GewO idgf.möglichst umgehend zu stellen. Jedenfalls ist der Nachweis zu erbringen, dass eine solche Anzeige / ein solcher Antrag vor Ablauf der Einreichfrist für die Wettbewerbsarbeit gestellt wurde und zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung vorhanden sein muss. Bewerber, die diesen Nachweis nicht erbringen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschieden ( vgl. Pkt.A.07 ). Weiters haben die Bewerber entweder eine deutsche Übersetzung der Abschrift des Berufs - oder Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die in diesem vorgesehene Bescheinigung oder eine Eidesstattliche Erklärung hierüber vorzulegen Technische Leistungsfähigkeit Vom Bewerber wird Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Generalplanung im Hochbau erwartet. Daher müssen Mindesterfordernisse für die technische Leistungsfähigkeit erfüllt werden und zwar durch: a) Referenzprojekte Der Bewerber hat seine technische Leistungsfähigkeit im Wege des Nachweises der Erbringung von zwei Referenzprojekten nachzuweisen. An die vorzulegenden Referenznachweise werden folgende Mindestanforderungen gestellt, die vom referenzierten Auftraggeber auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gem. Teil D zu bestätigen sind: 1. Die genannten Referenzleistungen Referenzprojekte wurden in den jeweils genannten Zeiträumen abgeschlossen. Die Leistung gilt dann als abgeschlossen, wenn das Referenzprojekt an den Auftraggeber übergeben wurde oder wenn ein übergebener (Teil-)Leistungsbereich alle an das Referenzprojekt in diesem Punkt 8.04 a) gesetzten Mindesterfordernisse erfüllt. 2. In einer Arbeitsgemeinschaft durchgeführte Referenzprojekte werden nur berücksichtigt, wenn auf den Bewerber bzw das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zumindest ein wesentlicher Teil (mindestens 50 25% gemessen am Nettoentgelt) der Leistung entfallen ist. Gleiches gilt für die Referenzen eines benannten Subunternehmers bzw. eines gemäß Punkt A 8.06 herangezogenen Dritten bzw. verbunden Unternehmens. Referenzen eines Mitglieds einer Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 13 von 68

14 Bewerber/Bietergemeinschaft werden nur berücksichtigt, wenn das Mitglied im Teilnahmeantrag für die Erbringung des betreffenden Leistungsteils vorgesehen ist. Gleiches gilt für Referenzen eines benannten Subunternehmers.. 3. Der Bewerber hat die Referenzangaben in den Formblättern gem Anlage Teil D durch den jeweils referenzierten Auftraggeber bestätigen zu lassen. Für den Fall, dass eine derartige Bestätigung bis zur Abgabe nicht beigebracht werden kann, ist eine Eidesstattliche Erklärung des Bewerbers zulässig. Der Bewerber erklärt sich jedoch ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftraggeber (wiederum im Wege der unter Punkt A.8.01 genannten Personen) mit dem referenzierten Auftraggeber Kontakt aufnehmen kann. 4. Eine Bewerber und Bietergemeinschaft hat in Summe über die notwendige Anzahl der Referenzprojekte zu verfügen. 5. Jedes der beiden Referenzprojekte muss erbrachte Generalplanerleistungen im Hochbau betreffen, wobei mindestens die Schwierigkeitsklasse 6 gem. HOA ( Auflage 2002 ) oder höher erfüllt sein muss. Verkehrsbauwerke stellen kein gültiges Referenzprojekt dar. 6. Der Bewerber muss Im Rahmen des Referenzprojektes müssen bei jedem der beiden Referenzprojekte zumindest folgende Generalplanerleistungen erbracht worden sein haben: Architektur, Statik und technische Gebäudeausrüstung. Darüber hinaus müssen bei jedem der beiden Referenzprojekte mindestens zwei Fachbereiche aus den nachstehenden Planungsdisziplinen erbracht worden sein: Bauphysik, Labor und Medizintechnik, Akustik, Brandschutz. 7. Als einschlägiges Referenzprojekt wird ein Projekt berücksichtigt, das jedenfalls folgende Planungsleistungen umfasst: Entwurf, Einreichungs und Ausführungsplanung als federführender Planer. 8. Die Nettobaukosten eines Referenzprojektes müssen sich auf mindestens 12,0 Mio. exklusive Ust. belaufen haben, jene des zweiten Referenzprojektes auf mindestens 6,0 Mio. exkl. Ust.. Maßgeblich sind die abgerechneten Baukosten. Eine Indexierung findet nicht statt. 9. Beide Referenzprojekte müssen an den Auftraggeber übergeben worden sein. Die Übergabe zumindest eines des Referenzprojektes an den Auftraggeber muss innerhalb der letzten 3 Jahre vor Abgabe der Wettbewerbsarbeit (Wettbewerbsbeitrag) - gerechnet vor Abgabe der Wettbewerbsarbeiten - gewesen sein. 10. Eines der beiden Referenzprojekte muss eine angeschlossene medizinische Lehr und Forschungseinrichtung oder eine Lehr - und Laboreinrichtung (i) entweder eine angeschlossene Forschungs-Laboreinrichtung Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 14 von 68

15 und/oder (ii) eine angeschlossene Lehr-Laboreinrichtung einer Universität, Hochschule/ Fachhochschule oder einer berufsbildenden höheren technischen Schule, wobei es sich im Falle einer berufsbildenden höheren technischen Schule um ein chemisches, biochemisches, biologisches oder physikalisches Laboratorium gehandelt haben muss, und/oder (iii) eine Krankenanstalt mit Operationssaal, beinhalten. Vom Auslober/Auftraggeber werden je Bewerber nur zwei Referenzprojekte geprüft. Legt ein Bewerber Unterlagen zu mehr Referenzprojekten vor, wird der Auftraggeber/auslober nur die vom Bewerber in Formblättern der Anlage Teil D als Referenzprojekte 1 und 2 bezeichneten Projekte berücksichtigen, falls eine Reihung nicht erkennbar ist, die zwei zeitlich letzten Referenzprojekte. Darüber hinaus beigebrachte Referenzen bleiben bei der Beurteilung der Befugnis außer Betracht, selbst wenn diese die erforderlichen Anforderungen im Gegensatz zu den als Referenzprojekte 1 und 2 bezeichneten erfüllen würden. Die Bewerber werden aber eingeladen, darüber hinaus zu den Referenzprojekten zweckdienliche Angaben zu machen. Der Auftraggeber/Auslober behält sich vor, bei den Leistungsempfängern der angeführten Referenzprojekte Erkundigungen einzuholen. Die Berufung auf ein Referenzprojekt gilt als Zustimmung des Bewerbers zur Einholung von Auskünften über die Leistungen des Bewerbers und die Erfahrungen des Leistungsempfängers betreffend das Referenzprojekt. b) Personalausstattung Der Bewerber hat seine technische Leistungsfähigkeit durch Anzahl und Ausbildungsqualität seiner Mitarbeiter und des bei einer allfälligen Leistungserbringung zum Einsatz kommenden Schlüsselpersonals wie folgt nachzuweisen: 1. Der Bewerber hat zumindest über 5 Mitarbeiter mit ( für den ausgeschriebenen Leistungsumfang ) facheinschlägigem Hochschul oder Fachhochschulabschluss mit mindestens 3 jähriger ununterbrochener Berufserfahrung nach Hochschul oder Fachhochschulabschluss (i) in einem abhängigen Dienstverhältnis oder (ii) als operativ tätiger Geschäftsführer, Inhaber, Eigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens zu verfügen. 2. Das Schlüsselpersonal hat folgenden Mindestanforderungen zu entsprechen: Ein Projektleiter mit ( für den ausgeschriebenen Leistungsumfang ) facheinschlägigem Hochschul oder Fachhochschulabschluss mit mindestens 10 jähriger Berufserfahrung nach Hochschul oder Fachhochschulabschluss (i) in einem abhängigen Dienstverhältnis oder (ii) als operativ tätiger Geschäftsführer, Inhaber, Eigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 15 von 68

16 Ein Projektleiterstellvertreter mit ( für den ausgeschriebenen Leistungsumfang ) facheinschlägigem Hochschul oder Fachhochschulstudium mit mindestens 8 jähriger Berufserfahrung nach Hochschul oder Fachhochschulabschluss (i) in einem abhängigen Dienstverhältnis oder (ii) als operativ tätiger Geschäftsführer, Inhaber, Eigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird zwingend vorausgesetzt. 3. Der Bewerber verpflichtet sich das im Formblatt gem. Anlage Teil D zum Nachweis der erforderlichen Personalausstattung zu nennende Schlüsselpersonal im Projekt tatsächlich einzusetzen Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit a) Haftpflichtversicherung Der Bewerber ( bzw. eine allfällige Bewerber und Bietergemeinschaft insgesamt ) verfügt über eine Planungshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.5 Mio. pro Versicherungsfall für Sach und Vermögensschaden oder legt eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens vor, wonach im Auftragsfall eine dementsprechende Versicherungsdeckung besteht. Zum Nachweis hat der Bewerber die Bestätigung des Versicherungsunternehmens dem Formblatt gem. Teil D beizulegen. b) Bonitätsauskunft Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerber und Bietergemeinschaft hat weiters eine Auskunft über seine Bonität durch ein Kreditinstitut vorzulegen Eignungsnachweis durch Dritte Gemäß 76 BVergG kann sich der Bewerber zum Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Befugnis auf die Kapazitäten anderer Unternehmer stützen. In diesem Fall muss der Bewerber durch Vorlage einer einklagbaren, d.h. harten Patronatserklärung des verbundenen Unternehmens bzw. des Dritten belegen, dass er im Fall der Auftragserteilung über die vom mit ihm verbundenen Unternehmen bzw. über die vom Dritten beigestellte Leistungsfähigkeit bzw. Befugnis verfügt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall rechtlich so zu stellen, als ob die Leistungsfähigkeit bzw. Befugnis beim Bewerber selbst vorliegen würde. Zusätzlich sind die vom Bewerber verlangten Unterlagen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bzw. Befugnis vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber den Nachweis der Leistungsfähigkeit bzw. Befugnis durch einen Subunternehmer erbringt ( notwendiger Subunternehmer ), hat dieser die entsprechende im Formblatt gemäß Teil D Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 16 von 68

17 enthaltene Subunternehmererklärung abzugeben und die geforderten Nachweise zu erbringen. A.09 Bewerber - und Bietergemeinschaften Die Mitglieder einer Bewerber - und Bietergemeinschaft haben im Formblatt gem. Teil D einen bevollmächtigten Vertreter unter Angabe seiner Adresse und einer elektronischen Adresse zu benennen, der sie in allen Angelegenheiten des Wettbewerbs und des allfällig nachfolgenden Verhandlungsverfahrens rechtsgeschäftlich vertritt. Allfällige Änderungen in der Person dieses Bevollmächtigten sind dem Auftraggeber schriftlich bekanntzugeben. Die Unterfertigung des Verfasserbriefs hat durch sämtliche Mitglieder der Bewerber und Bietergemeinschaft in rechtsgültiger Form, unter leserlicher Beifügung der Namen der Unterfertiger zu erfolgen. A.10 Mehrfachbeteiligung von Unternehmen Die Bewerber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich jedes Unternehmen nur einmal als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft am Wettbewerb beteiligen darf. Eine unzulässige Mehrfachbeteiligung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmer sowohl Bewerber als auch Mitglied einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaften ist, oder ein Unternehmer an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt ist. Ebenso ist gleichzeitige Teilnahme eines Bewerbers an einer Bewerbergemeinschaft einerseits und als Subunternehmer für einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerbergemeinschaft nicht zulässig. Die Heranziehung eines Subunternehmers, der zugleich Subunternehmer eines anderen Bewerbers (bzw. einer anderen Bewerbergemeinschaft) ist, durch einen Bewerber oder eine Bewerber- und Bietergemeinschaft ist zulässig. A.11 Subunternehmer Der Bewerber ist berechtigt, Teile der Leistungen an Subunternehmer weiterzugeben. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist jedenfalls unzulässig. Abgesehen von den Subunternehmen gemäß Punkt 8.06 ( notwendiger Subunternehmer ) hat der Bewerber die sonstigen Subunternehmer ( zweckmäßiger Subunternehmer ) nur dann bekanntzugeben, wenn er beabsichtigt, wesentliche Teilleistungen des Auftrages an diese zu vergeben ( zu nennender Subunternehmer ). Die Weitergabe wesentlicher Teilleistungen liegt dann vor, wenn der Auftragsumfang mehr als 10 % der voraussichtlichen Gesamtleistung beträgt. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 17 von 68

18 In der Liste der Subunternehmer gemäß Formblatt Teil D sind die zu nennenden Subunternehmer genau zu bezeichnen und der Gegenstand der Subunternehmerleistung anzugeben. Die Weitergabe von Leistungen ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teils erforderliche Eignung besitzt. Ein Wechsel des Subunternehmers darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Subunternehmer müssen über die Eignung (Befugnis, berufliche Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) bezogen auf den weitergegebenen Leistungsteil, verfügen. Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt der Bewerber, dass die vom ihm genannten Subunternehmer diese Anforderungen erfüllen. A.12 Zugang zu den Auslobungsunterlagen / Registrierung / Geheimhaltung / Anfragen / Aufklärungs- und Rügepflicht Zugang zu Teil D der Auslobungsunterlagen Die Anlage Teil D dieser Auslobungsunterlagen wird allen registrierten Bewerbern zum free-download auf einer Webpage des Wettbewerbsbüros (die Bekanntgabe erfolgt mit dem Bestätigungs- der erfolgten Registrierung) kostenlos zu Verfügung stehen Registrierung Jeder Bewerber hat sich vor der Teilnahme am Wettbewerb zu registrieren. Die Registrierung ist eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Die Registrierung ist kostenlos und dient dem Abschätzen der Teilnehmeranzahl. Zur Registrierung ist das in der Auslobungsunterlage Teile A,B,C beiliegende Formblatt Teilnehmerregistrierung zu verwenden Geheimhaltung Die Teilnehmer und ihre Subunternehmer sowie alle an der jeweiligen Wettbewerbsarbeit Beteiligte sind bis zur Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses durch den Auslober zur strikten Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit als auch ihres Bewerber- Subunternehmerverhältnisses verpflichtet. Die Bewerber sind während und auch nach Durchführung des Wettbewerbs zur Geheimhaltung der Bewerberinformation sowie aller Informationen verpflichtet, die ihnen im Rahmen des Wettbewerbs zugänglich gemacht werden, soweit es sich nicht um allgemein zugängliche Informationen handelt. Auskünfte der Bewerber gegenüber den Medien sind nicht zulässig, dies betrifft auch Auskünfte über die Beteiligung am Wettbewerb und über den Stand des Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber bzw. Bieter bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 18 von 68

19 12.04 Aufklärungs- und Rügepflicht: Mit Teilnahme bestätigt der Bewerber, dass er die Bewerberinformation geprüft hat. Bewerber haben den Auftraggeber/Auslober unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb der Frist für die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge, schriftlich auf allfällige Fehler oder eine Unvollständigkeit der Bewerberinformation aufmerksam zu machen und den Auftraggeber/Auslober zu verständigen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Verstoß gegen Wettbewerbs- bzw. Vergabevorschriften vorliegt. Wenn sich bei der Prüfung der Bewerberinformation Unklarheiten ergeben, hat der Bewerber den Auftraggeber/Auslober darüber ebenfalls schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Auslober/Auftraggeber behält sich, in Abstimmung mit und nach Freigabe durch das Preisgericht, eine Präzisierung, Ergänzung und Änderung der in der Auslobungsunterlage enthaltenen Informationen vor. Der Bewerber verpflichtet sich, dem Auslober/Auftraggeber (der hiebei unter strikter Wahrung der Anonymität vorzugehen hat; vgl. Punkt A.8.01) die für die Beurteilung seiner Wettbewerbsarbeit erforderlichen zusätzlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen, widrigenfalls der Bewerber zum weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zugelassen wird. A.13 Rechtsgrundlagen / Vergabekontrollbehörde Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen sind: - allfällige schriftliche Fragenbeantwortungen, das Protokoll des Hearings und die Ergänzungen zu den Wettbewerbsunterlagen - die vorliegenden Wettbewerbsunterlagen samt Beilagen - die Bestimmungen des BVergG 2006 idgf. - die Wettbewerbsordnung der Architekten ( WOA ), Stand , herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ( A/WOA_2000.pdf). Im Falle von Widersprüchen gelten die oa. Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge. Auf die anzuwendende Bestimmung des 22 ( Entschädigung ) der WOA, Stand wird ausdrücklich hingewiesen. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bedingungen an. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 19 von 68

20 Das diesem Wettbewerbsverfahren anschließende Verhandlungsverfahren wird nach den Bestimmungen des BVergG durchgeführt. Die dafür maßgeblichen Verfahrensregelungen werden gemeinsam mit dem Leistungsvertrag in den Ausschreibungsunterlagen für das Verhandlungsverfahren festgelegt Vergabekontrollbehörde OÖ. Landesverwaltungsgericht Fabrikstraße Linz AUSTRIA T +43 (0) F +43 (0) E- Mail post@lvwg-ooe.gv.at A.14 Kooperationsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg den Auslober beraten und die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Daher hat die Kammer für diesen Wettbewerb mit Schreiben vom und der Verfahrensnummer VII-2 22/2411 ihre Kooperation mit dem Auslober erklärt und zwei Hauptpreisrichter und zwei Ersatzpreisrichter für das Preisgericht nominiert. A.15 Vorprüfer Die Namen der Fachleute als Vorprüfer werden voraussichtlich im Zuge des Hearings bekannt gegeben. Die Beurteilung der baukünstlerischen und städtebaulichen Kriterien der Wettbewerbsarbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Diese werden keiner Vorprüfung unterzogen. A.16 Preisgericht Mitglieder des Preisgerichts Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 20 von 68

21 Fachpreisrichter ORG Hauptpreisrichter Fr. Arch. in DI. in Petra Wörner AIK Ersatzpreisrichter Fr. Univ.Prof. in Arch. in DI. in Hannelore Deubzer AIK Hauptpreisrichter Hr. Arch. DI. Hermann Eisenköck AIK Ersatzpreisrichter Hr. Arch. DI. Ludwig Kofler AIK Hauptpreisrichter Hr. HR. DI. Richard Deinhammer Land OÖ Ersatzpreisrichter Hr. DI. Albert Aflenzer Land OÖ Hauptpreisrichter Hr. HR. DI. Manfred Sabo Land OÖ Ersatzpreisrichter Fr. DI. in Pia-Maria Goldmann Land OÖ Hauptpreisrichter Hr. DI. Gunter Amesberger MAS MSc Stadt Linz Ersatzpreisrichter Hr. DI. Harald Lueger Stadt Linz Hauptpreisrichter Hr. Prof. Arch. DI. Christoph Langhof BfStG Ersatzpreisrichter Hr. Arch. DI. Heinz Lang BfStG Sachpreisrichter ORG Hauptpreisrichter Fr. Mag. a Dr. in Elgin Drda KUK Ersatzpreisrichter Hr. Dr. Heinz Brock MBA MPH MAS KUK Hauptpreisrichter Hr. Dekan Univ.Prof. Dr. Mag.Meinhard Lukas JKU Ersatzpreisrichter Hr. Mag. Alexander Freischlager JKU Hauptpreisrichter Hr. Vizerektor Prof. Dr. Ferdinand Hofstädter JKU Ersatzpreisrichter Fr. Mag. a Eva Almhofer - Gattinger JKU Hauptpreisrichter Hr. HR. Dr. Hermann Felbermayr Land OÖ Ersatzpreisrichter Hr. Dr. Josef Mayböck KUK Hauptpreisrichter Hr. MR. Mag. DI. Bernhard Futter BMWFW / BMF Ersatzpreisrichter Fr. Mag. a Eva Warmuth BMWFW / BMF Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 21 von 68

22 16.02 Funktionen im Preisgericht Das Preisgericht hat in seiner konstituierenden Sitzung am Hr. Arch. DI. Hermann Eisenköck zum Vorsitzenden, Fr. Arch. in DI. in Petra Wörner zu seiner Stellvertreterin, Hr. HR. Dr. Hermann Felbermayr zum Schriftführer und Hr. Dr. Josef Mayböck zu seinem Stellvertreter gewählt Berater des Preisgerichtes ohne Stimmrecht Vom Preisgericht können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Experten als Berater ohne Stimmrecht beigezogen werden Grundsätze der Tätigkeit des Preisgerichts Das Preisgericht entscheidet in allen Fach und Ermessensfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Es ist zur Objektivität sowie zur Einhaltung der Wettbewerbsordnung verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber und den Teilnehmern. Das Preisgericht und jedes seiner Mitglieder sind weisungsfrei. Die Mitglieder des Preisgerichts üben ihre Funktion in allen Abschnitten des Verfahrens persönlich aus. Über die Entscheidungen des Preisgerichtes wird ein Protokoll geführt. Das Preisgericht behält sich vor, ergänzende Festlegungen zu treffen. Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und die Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes anwesend sind oder waren zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Informationen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet Arbeitsweise des Preisgerichtes Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der in Pkt. B.02 angeführten Beurteilungskriterien. Das Preisgericht ist verpflichtet drei gereihte Gewinner und drei Anerkennungspreise sowie je einen Nachrücker des offenen Realisierungswettbewerbs zu ermitteln. Der erstgereihte Gewinner wird zum anschließenden Verhandlungsverfahren eingeladen. Das Preisgericht ist weiters verpflichtet, klare und umfassende Empfehlungen an den Auslober bzgl. weiterer Bearbeitung des Projektes auszusprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, allfällige Überarbeitungen der Wettbewerbsarbeit auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichtes zu verlangen. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 22 von 68

23 A.17 Ergänzende Festlegungen zum Verfahrensablauf Fragenbeantwortung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis spätestens Montag, dem , bzw. laut Festlegung des Preisgerichts (im Rahmen einer Beratung im Anschluss an das Hearing) bis spätestens :00 h ( einlangend beim Wettbewerbsbüro ) ausnahmslos schriftlich per E mail oder Fax an L BAU ENGINEERING GmbH Weidenstraße St. Georgen / Gusen AUSTRIA T +43 (0) F +43 (0) E- mail wb.medcampus@l-bau-engineering.at Ansprechperson: Stellvertretung: Ing. Peter Worbis Dipl.Ing. Kurt Joainig zu richten. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Sie können jedoch beim geplanten Hearing am mündlich vorgetragen werden. Wenn es sich bei den schriftlich eingebrachten Fragen um Fragen von allgemeinem Interesse für die Bewerber handelt, werden diese Fragen (anonymisiert) und die erteilten Antworten allen registrierten Bewerbern per zur Kenntnis gebracht. Bei der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeiten sind die Fragebeantwortungen zu berücksichtigen Hearing Am Freitag, dem findet ein Hearing zur Fragenbeantwortung statt. Ort des Hearings: Mehrzwecksaal der Landes Frauen und Kinderklinik Krankenhausstraße Linz AUSTRIA Zeitpunkt: 11:00 h Sowohl die vorher schriftlich, als auch die im Hearing mündlich gestellten Fragen werden anlässlich dieses Hearings beantwortet. Über das Hearing wird ein Protokoll verfasst, welches gemeinsam mit der anonymisierten Fragenbeantwortung voraussichtlich ab per Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 23 von 68

24 an alle registrierten Teilnehmer versendet wird. Eine anonymisierte Fragenbeantwortung, der in der Verlängerung der Fragenfrist einlangenden Fragen, wird voraussichtlich am per an alle registrierten Teilnehmer versendet Lokalaugenschein Das zu beplanende Grundstück ist öffentlich und frei zugänglich. Es kann jederzeit von den Wettbewerbsteilnehmern begangen und besichtigt werden. Aus diesem Grund ist kein gemeinsamer Lokalaugenschein geplant Grundplatte Einsatzmodell Die Grundplatte für das abzugebende Einsatzmodell kann bis Donnerstag, dem , 24:00 h bei L BAU ENGINEERING GmbH Weidenstraße St. Georgen / Gusen AUSTRIA T +43 (0) F +43 (0) wb.medcampus@l-bau-engineering.at kostenfrei angefordert werden Einreichung der Wettbewerbsarbeit Die Wettbewerbsteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass nur Wettbewerbsarbeiten von Teilnehmern berücksichtigt werden können, welche die in dieser Wettbewerbsunterlage geforderte Eignung verfügen und diese mit den dafür vorgesehenen Nachweisen belegen können. Einzureichen sind folgende Unterlagen ( siehe auch Pkt. B.05 ) - das Wettbewerbsprojekt - der Verfasserbrief (in einem verschlossenem Kuvert) - das verschlossene Kuvert mit den Eignungsnachweisen - das Einsatzmodell (= Baumassenmodell gem. Punkt B ) Abgabeort siehe Pkt. B.06. Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Die Anonymität aller Verfasser muss (auch seitens der Bewerber) bis zum Vorliegen aller für das Wettbewerbsergebnis notwendigen Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 24 von 68

25 Preisgerichtsentscheidungen, d.h. bis zum Abschluss der Tagung des Preisgerichts (samt Ermittlung der gereihten Gewinner und Prämierung durch das Preisgericht), gewahrt bleiben. Das verschlossene Kuvert mit den Eignungsnachweisen wird ungeöffnet dem Wettbewerbsbüro zugeführt zur Durchführung bzw. Organisation der Eignungsprüfung Vorprüfung In einem ersten Verfahrensschritt werden alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten einer Vorprüfung unterzogen. Geprüft werden, unter dem Aspekt der Richtigkeit, Plausibilität, Wirtschaftlichkeit: - die Erfüllung der Planungsziele. - die Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen. - die Verkehrsführung, die Ver- und Entsorgung. - die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. - die Angaben der Flächen und Kennzahlen. - das statische Konzept. - das Brandschutzkonzept. - das Konzept der Technischen Gebäudeausrüstung. - das Konzept der thermischen Bauphysik, Akustik und Schallschutz. - das Konzept der Nachhaltigkeit und Lebenszyklus, Ökologie. - die Kostenschätzung. Tiefergehende Prüfungen, insbesondere im Hinblick auf tiefergehende Plausibilisierungen und Nachkalkulationen von Bau- und Betriebskosten bleiben vorbehalten und können jederzeit durchgeführt werden. Dabei wird insbesondere auch auf die zusätzlichen Prüfungserfordernisse und Anregungen, die durch das Preisgericht definiert werden, eingegangen Eignungsprüfung Parallel zur Tagung des Preisgerichts erfolgt die Überprüfung der Eignung der Bewerber bzw. Verfasser der Wettbewerbsarbeiten. In diesem Verfahrensschritt können Wettbewerbsteilnehmer aufgefordert werden, ihre Eignungsnachweise - falls unvollständig oder als ergänzungsbedürftig betrachtet - innerhalb einer gesetzten Frist zu ergänzen (siehe die Regelungen des Punktes A.8.01 dieser Auslobungsunterlagen). Dies erfolgt unter strikter Wahrung der Anonymität gegenüber dem Preisgericht. Wettbewerbsteilnehmer, welche die Eignung nicht erfüllen, werden bei der Beurteilung und Prämierung durch das Preisgericht nicht berücksichtigt, sondern vom Preisgericht ausgeschieden. Die zur strikten Wahrung der Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer verpflichteten Eignungsprüfer werden die Vorprüfer sowie das Preisgericht vom Ergebnis der Eignungsprüfung in Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 25 von 68

26 Kenntnis setzen. Auf dieser Basis erfolgt die Beschlussfassung des Preisgerichts über das Ausscheiden eines Bewerbers Ermittlung des Gewinners Aus den Wettbewerbsarbeiten aller nicht ausgeschiedenen Bewerber ermittelt das Preisgericht anhand der festgelegten Beurteilungskriterien 3 gereihte Gewinner und entscheidet über die Zuteilung der ausgesetzten Anerkennungspreise Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Ergebnis des Wettbewerbes wird nach Abschluss der Tagung des Preisgerichts umgehend den Preisträgern sowie der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg mitgeteilt. Das Protokoll des Preisgerichts wird den Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, den Ersatzpreisrichtern und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Salzburg zugesandt Rückstellung der eingereichten Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsarbeiten der prämierten Projekte gehen in das Eigentum des Auslobers über. Die nicht prämierten Wettbewerbsarbeiten können innerhalb von einem Monat nach Ende der Ausstellung von den Teilnehmern nach vorherigertelefonischer Anmeldung beim Auslober abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden anschließend vernichtet und entsorgt Ausstellung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten aller nicht ausgeschiedenen Bewerber werden vom bis öffentlich mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter ausgestellt. Eine Liste der Namen der Verfasser aller ausgestellten Wettbewerbsarbeiten und deren Mitarbeiter, sowie das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden ebenfalls in der Ausstellung aufgelegt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die Zustimmung, dass diese nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses unter voller Namensnennung öffentlich ausgestellt werden kann. Die Ausstellung ist geplant im: Amt der OÖ. Landesregierung, Landesdienstleistungszentrum Bahnhofplatz Linz Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 26 von 68

27 A.18 Preise und Anerkennungspreise Es ist vorgesehen 3 gereihte Preise und 3 Anerkennungspreise zu vergeben. Die Preisgeldsumme beträgt Für die besten eingereichten Entwürfe sind folgende Preise ( exkl. Ust.) vorgesehen: 1. Preis ,00 2. Preis ,00 3. Preis ,00 3 Anerkennungspreise zu je ,00 Dem Preisgericht bleibt in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise vorbehalten. Die ausgelobte Anzahl von Preisen und Anerkennungspreisen sowie die Preisgeldsumme werden jedoch auch in diesem Fall beibehalten. Die Preise und Anerkennungspreise werden an den jeweils mit Preisgeld bzw. Anerkennungspreis prämierten Teilnehmer ( Preisträger ) nach Vorlage einer Rechnung ausbezahlt. Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserbrief als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft. Mit den zur Auszahlung gelangenden Preisgeldern und Anerkennungspreisen werden sämtliche erbrachten Leistungen, auch die Leistungen der Fachplaner und Subunternehmer abgegolten. Das erhaltene Preisgeld wird dem mit der weiteren Planung beauftragten Wettbewerbsgewinner beim Honorar für den Vorentwurf in voller Höhe angerechnet. A.19 Absichtserklärung des Auslobers / Auftraggebers Mit dem erstgereihten Gewinner des Realisierungswettbewerbes beabsichtigt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren gem. 30 Abs. 2 Z 6 BVergG für die Vergabe von Generalplanerleistungen durchzuführen. Dies unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts. Der Inhalt des Generalplanervertrages wird mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des Verhandlungsverfahrens gegebenenfalls weitere, mit dem Projekt zusammenhängende Planungsleistungen dem Generalplaner zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, funktionalen oder wirtschaftlichen Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 27 von 68

28 Gründen erforderliche Änderungen zu verlangen. Dies gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Bewerber seine unwiderrufliche Zustimmung, dass der Auftraggeber jederzeit das Recht hat, den abzuschließenden Vertrag oder Teile davon (z.b. auch Optionen etc) auf eine Finanzierungsgesellschaft oder einen anderen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des BVergG bzw. an einen sonstigen Dritten mit allen bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten zu übertragen. Bedarf an baulichen Erweiterungen am Campusgebäude (z.b. An-, Um- oder Aufbauten) kann dazu führen, dass bauliche Abänderungen am wettbewerbsgegenständlichen Campusgebäudes vorzunehmen sind. Die Zustimmung des Gewinners bzw. Preisträgers zu baulichen Abänderungen wird Gegenstand des diesem Auslobungsverfahren anschließenden Verhandlungsverfahrens über die Vergabe von Planungsleistungen sein. Der Bewerber erklärt, dass dem Auslober/Auftraggeber das Recht zu einer im Vergleich zum seinem Vorentwurf geänderten Ausführung des Campusgebäudes jedenfalls dann zukommt, wenn damit eine Kostenoptimierung verbunden ist. Der Bewerber erklärt sich vorab ausdrücklich bereit, diesbezüglich alle zur Umsetzung dieser baulichen Abänderungen und Erweiterungen zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen (auch an andere öffentlicher Auftraggeber oder eine dritte Person), ohne Anspruch auf Durchführung der erforderlichen Entwurfs- und Planungsleistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem erstgereihten Gewinner des Realisierungswettbewerbes scheitern und es zu keinem Abschluss eines Generalplanervertrages mit diesem kommt, behält sich der Auslober den Widerruf des Verhandlungsverfahrens vor. Im Falle des Widerrufes des Verhandlungsverfahrens mit dem erstgereihten Wettbewerbsgewinner ist der Auslober berechtigt, ein Verhandlungsverfahren gem. 30 Abs. 2 Z 6 BVergG mit dem zweitgereihten Bieter nach Erklärung des Widerrufs durchzuführen und diesen durch Übermittlung der Bezug habenden Verfahrensunterlagen zu Verhandlungen einzuladen, usw. Das gilt sinngemäß, falls die Verhandlungen auch mit den nachgereihten Gewinner bzw Preisträgern zu keinem Vertragsabschluss führen. A.20 Eigentums -, Urheber und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Preisgelder und Anerkennungspreise an den Auftraggeber über. Die Projektverfasser behalten das geistige Eigentumsrecht einschließlich sämtlicher Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten. Bedarf an baulichen Erweiterungen am Campusgebäude (z.b. An-, Um- oder Aufbauten) kann dazu führen, dass bauliche Abänderungen am wettbewerbsgegenständlichen Campusgebäudes vorzunehmen sind. Die Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 28 von 68

29 Zustimmung des Gewinners bzw. Preisträgers zu baulichen Abänderungen wird Gegenstand des diesem Auslobungsverfahren anschließenden Verhandlungsverfahrens über die Vergabe von Planungsleistungen sein. Der Bewerber erklärt, dass dem Auslober/Auftraggeber das Recht zu einer im Vergleich zum seinem Vorentwurf geänderten Ausführung des Campusgebäudes jedenfalls dann zukommt, wenn damit eine Kostenoptimierung verbunden ist. Der Auftraggeber besitzt das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten in Medien seiner Wahl und die Verpflichtung der Namensnennung des / der Verfasser. Das Recht der Veröffentlichung steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für sein eigenes Projekt zu. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 29 von 68

30 A.21 Wettbewerbstermine Folgende Termine sind geplant: - Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Bekanntmachung des Architekturwettbewerbes inkl. Auslobungsunterlagen Teile A, B und C Anschließend Registrierung zum Download der weiteren Auslobungsunterlagen Teil D - Letzter Termin f. schriftliche Anfragen Hearing, Fragenbeantwortung Beginn: 11:00 h Anforderung der Modelleinsatzplatten Abgabetermin für Wettbewerbsbeitrag bestehend aus Wettbewerbsprojekt, Verfasserbrief und Eignungsnachweisen bis spätestens (einlangend) 17:00 h Abgabetermin für Einsatzmodell (gem B ) bis spätestens (einlangend) 17:00 h Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten, Prüfung der Eignungsnachweise, Tagung des Preisgerichts, ab Prämierung durch das Preisgericht und Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses (voraussichtlich) Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Verhandlungsverfahren Die genannten Abgabetermine für den Wettbewerbsbeitrag (= Wettbewerbsprojekt, Verfasserbrief und Eignungsnachweise) und das Einsatzmodell sind bereits endgültig fixierte Termine, die von allen Bewerbern verpflichtend einzuhalten sind. Die übrigen Termine unterliegen allenfalls noch Änderungen. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 30 von 68

31 B. BESONDERER TEIL DER WETTBEWERBSAUSLOBUNG B.01 Aufgabenstellung Das Campusgebäude der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz ist ein Neubau und umfasst Büro und Laborräume, Foyer und Hörsäle, eine Bibliothek, ein Cafe, sowie neu zu gestaltende Übergänge zur Blutbank und zum Bau D des Allgemeinen Krankenhauses. Die bereits bestehende Tiefgarage soll überbaut und erweitert werden. Eine detaillierte Beschreibung der Aufgabenstellung ist Teil C und dem Raum und Funktionsprogramm zu entnehmen. B.02 Beurteilungskriterien Die Beurteilungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge untermauern die Zielvorstellungen des Auslobers. Alle Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht nach den folgenden Gesichtspunkten beurteilt : Funktionelle Lösung Ökonomische Lösung Soziokulturelle Lösung Baukünstlerische Lösung Ökologische Lösung Städtebauliche Lösung Die Auflistung stellt keine Rangfolge / Gewichtung der Kriterien dar. B.03 Termin und Kostenrahmen 3.01 Terminrahmen Realisierung Mit der Teilnahme am Architekturwettbewerb und Abgabe einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Teilnehmer in Kenntnis der Grobtermine der Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 31 von 68

32 Realisierung gemäß Pkt. A zu sein und weiters über eine ausreichende Leistungskapazität zu verfügen, diese Termine auch einhalten zu können Kostenrahmen des Projektes Die, schon in Pkt. A bekanntgegebenen Nettobaukosten ( gem. ÖNORM B , Kostengruppe 1 6 ) von 70 Mio. stellen die Obergrenze bei der Verwirklichung der Bauaufgabe dar und dürfen nicht überschritten werden. Bei der Ausarbeitung der Wettbewerbsprojekte ist besonders darauf Bedacht zu nehmen. Preisbasis ist Juni B.04 Gesetzliche Bestimmungen Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind in der geltenden Fassung einzuhalten, insbesondere: - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (BGBl. Nr. 450/1994) idgf. - Arbeitsstättenverordnung (BGBl. Nr. 368/1998) idgf. - Bundes-Arbeitsstättenverordnung (BGBl. II Nr. 352/2002) idgf. - Strahlenschutzgesetz (BGBl. Nr. 227/1969) idgf. - Allgemeine Strahlenschutzverordnung (BGBl. Nr. 191/2006) idgf. - Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGBl. Nr. 82/2005) idgf. - Vereinbarung nach Art.15a BVG über die Einsparung von Energie (LGBl. Nr. 64/1980). - Vereinbarung nach Art.15a BVG über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und der Universität Linz (LGBl. Nr. 24/2014) - Oö. Bauordnung 1994 (LGBl. Nr. 70/1998) idgf. - Oö. Bautechnikgesetz 2013 (LGBl. Nr. 35/2013) idgf. - Oö. Bautechnikverordnung 2013 (LGBl. Nr. 36/2013) idgf. - Oö. Aufzugsgesetz 1998 (LGBl. Nr. 69/1998) idgf. - Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (LGBl. Nr. 114/1993) idgf. - Oö. Straßengesetz 1991 (LGBl. Nr. 84/1991) idgf. - Oö. Luftreinhalte u. Energietechnikgesetz 2002 (LGBl. Nr. 114/2002) idgf. - Oö. Arbeitsstättenverordnung 2012 (LGBl. Nr. 101/2012) idgf. - Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz (LGBl. Nr. 78/2007) idgf. - Örtliches Entwicklungskonzept der Stadt Linz idgf. - Flächenwidmungsplan der Stadt Linz idgf. - verwiesene ÖNORMEN und Richtlinien idgf Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind auf der Internetseite Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 32 von 68

33 abrufbar. Weiters sei auch auf die einschlägigen Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) zur Definition Stand der Technik hingewiesen. B.05 Art und Umfang der Wettbewerbsarbeiten 5.1 Art der einzureichenden Arbeiten Alle Teile der eingereichten Wettbewerbsarbeit ( Pläne und Schriftstücke ) sind, mit Ausnahme des Kuverts mit dem Verfasserblatt, des Kuverts mit den Eignungsnachweisen und des digitalen Datenträgers, in 3 facher Ausfertigung in Papierform abzugeben. Eine 1. Parie in hoher Qualität zu Ausstellungszwecken. Die beiden restlichen Parien als Arbeitsunterlage für die Vorprüfung. Diese sind mit der Aufschrift FÜR VORPRÜFUNG deutlich zu kennzeichnen. Alle Teile der eingereichten Wettbewerbsarbeit ( Pläne und Schriftstücke ), mit Ausnahme des Kuverts mit dem Verfasserblatt und des Kuverts mit den Eignungsnachweisen sind weiters auf einem digitalen Datenträger als pdf Dateien auf CD ROM in einfacher Ausfertigung abzugeben. Diese Dateien dienen der Online Ausstellung der Entwürfe auf verschiedenen Plattformen ( z.b. Land OÖ, Stadt Linz, JKU, KUK, Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten etc. ). Bei dem einzureichenden Datenträger ist darauf zu achten, dass die Anonymität auch in programmtechnisch tieferer Ebene gewahrt bleibt und der Verfasser nicht erkennbar ist. Auf etwaige, automatische Einträge durch Programme ist zu achten. 5.2 Umfang der zu erbringenden Arbeiten Es wird darauf hingewiesen, dass Ausarbeitungen der Wettbewerbsteilnehmer welche über das geforderte Maß hinausgehen, überklebt und von der Beurteilung durch das Preisgericht ausgeschlossen werden. Dies wird im Vorprüfungsbericht dokumentiert. Gefordert sind folgende Leistungen: Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der vorhandenen und neuen Gebäude und der Außenanlagen. Die Ausschnittsgröße des Lageplans wird zur Darstellung der Vernetzung mit den umliegenden Straßen einheitlich vorgegeben. Der Lageplan ist genordet einzureichen. Im Lageplan ist vom Bewerber zudem ein Vorschlag zu skizzieren, wie ein hinkünftig allenfalls aufkommender Bedarf an baulichen Erweiterungen auf dem Campusgebäude oder im unmittelbaren Anschluss an das Campusgebäude Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 33 von 68

34 (basierend auf dem max. Bauvolumen bezogen auf das Planungsgebiet) befriedigt werden könnte (siehe auch Punkt B.5.2.6) Grundrisse aller Geschosse und Zwischengeschosse M 1:200 mit eingetragenen Raumnummern, Raumbezeichnungen und Raumflächen, sowie die Hauptmaße und Höhenkoten der Gebäudeteile Ansichten und Schnitte M 1:200 die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich sind. Die gewählte Konstruktion und die architektonische Gestaltung, besonders bezüglich Fassaden, Fenster, Fensterteilungen müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. Zumindest ein Schnitt ist durch einen der großen Hörsäle zu führen Funktioneller Fassadenausschnitt M 1:20 Ausschnitt eines typischen Laborraumes in Ansicht, Grundriss und Schnitt an einer sonnenexponierten Fassade ( ost- oder westgerichtet ). Der Fassadenschnitt soll mindestens ein Gesamtgeschoss bis zur Mitte des Erschliessungsganges darstellen. Der Ausschnitt ist so zu wählen, dass eine plausible Darstellung der gestalterischen und technisch konstruktiven Absichten erkennbar ist und daraus eine Beurteilung der Bauweise und ggf. des Energiekonzeptes geführt werden kann. Folgende Aussagen sollen darin jedenfalls getroffen werden: - Konstruktion - Materialarten und stärken - Dämmstoffmaterial und - dicke - Verteilung der opaken und der transparenten Flächen - Belichtungskonzept ( Tageslichtnutzung und Kunstlicht ) - Blend und Sonnenschutz - Reinigungsmöglichkeit Perspektivisches Schaubild Ein verpflichtendes Schaubild mit einheitlicher Vorgabe der Größe und des Betrachtungsstandortes ( dieser verbindliche Betrachtungsstandort wird vom Preisgericht im Rahmen des Hearings definiert und bekannt gegeben ). Darüber hinaus können die Teilnehmer weitere Schaubilder von außen oder innen abgeben, sofern diese auf der zur Verfügung stehenden und im Hängeplan vorgegebenen Planfläche Platz finden. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 34 von 68

35 5.2.6 Schriftlicher Erläuterungsbericht zum Entwurf Erläuterung der Umsetzung der Planungsziele ( funktionelle, soziokulturelle, baukünstlerische, ökologische, ökonomische, städtebauliche P. ) Benennung der konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Planungsprämissen. Beschreibung der wesentlichen raumbildenden und formalen Bauelemente hinsichtlich Form, Materialwahl und Farbgestaltung. Weiters soll auch nach eigenem Ermessen dargelegt werden, welche Entwurfskriterien dem Verfasser besonders wichtig erscheinen. Der Bewerber hat im Rahmen des Erläuterungsberichts weiters die von ihm im Lageplan skizzierte Erweiterungsmöglichkeit zu beschreiben. Allfällige Mehrkosten, die beim Campusgebäude selbst aufgrund einer entsprechenden Vorsorge für eine bauliche Erweiterung falls hierfür Vorsorgemaßnahmen tatsächlich erforderlich sein sollten entstehen würden, sind gesondert auszuweisen und zu schätzen. In der Baukostenschätzung betreffend den Vorentwurf bzw. die Wettbewerbsarbeit sind diese (allfälligen) Vorsorgekosten sohin nicht zu berücksichtigen. Der Bewerber hat zudem eine grobe Schätzung zu den Kosten bei Umsetzung der skizzierten Erweiterungsmöglichkeit abzugeben Erläuterungsbericht Technische Gebäudeausrüstung Bericht und dort enthaltene Prinzipschema zur Erläuterung der haus und elektrotechnischen Ver und Entsorgung des Gebäudes, bzw. der Energie und Betriebseffizienz Erläuterungsbericht Tragwerksplanung Bericht und dort enthaltene Prinzipschema zur Erläuterung der Tragkonstruktion und der Lastabtragung / Fundamentierung ( bestehende Tiefgarage ) Erläuterungsbericht thermische Bauphysik, Schallschutz, Akustik Bericht und Erläuterung zur Erreichung der Planungziele hinsichtlich : - Energieeffizienz - Thermischer Komfort und Behaglichkeit ( Sommer - / Wintertauglichkeit ) - Raumakustischer Komfort ( besonderes Augenmerk auf Hörsäle ) - Schallschutzanforderungen Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 35 von 68

36 Erläuterungsbericht Brandschutz Bericht und Erläuterung des Entwurfes aus Sicht der brandschutztechnischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben Erläuterungsbericht zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs Integraler Bericht und dort enthaltenes Schema zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs in der Tiefgarage ( Zu - und Abfahrt, Stellplätze, sicherheitstechnische Einrichtungen wie Fluchtwege, Brandentrauchung ) und in den angrenzenden Objekten ( AKh Bau D, Blutzentrale, Trafostation ) Erläuterungsbericht Verkehrsführung, Ver - und Entsorgung Bericht und Erläuterung der Verkehrsführung der PKW -, Fahrrad und Personenströme, des öffentlichen Verkehrs sowie der Ver und Entsorgung des Objekts ( Anlieferung, interne / externe Entsorgung ) Erläuterungsbericht Nachhaltigkeit / Lebenszyklus Bericht zur Erläuterung der ökologischen Aspekte, der Effizienz und Nachhaltigkeit der geplanten technischen Anlagen und Materialien, der Flexibilität und Anpassbarkeit an sich ändernde Nutzungsanforderungen ( z.b. Labors mit wechselnden Forschungsschwerpunkten ), der Aspekte der Belichtung und Beleuchtung ( natürliche Belichtung, künstliche Beleuchtung, Sonnenschutz, Blendschutz, Fenstergrößen ) sowie Aspekte der Wartung und Reinigung. Anmerkung zu Punkten bis : Soweit Pläne zu diesen Themen geliefert werden, sollen diese im Rahmen der und beinhaltet in den jeweiligen Erläuterungsberichten (vorzugsweise max. auf DIN A3, gefaltet auf DIN A4) erfolgen Mengenaufstellungen gem. auszufüllender Formulare laut Teil D, wie z.b. - Nachweis der Nutzflächen gem. Raum und Funktionsprogramm Die, laut Raumprogramm geforderten, und die tatsächlich eingeplanten Nutzflächen, sind vom Entwurfsverfasser in die dafür vorgesehenen Spalten des vom Auslober beigestellten Flächendatenblattes gem. Teil D einzutragen. - Anzahl der KFZ Stellplätze - Anzahl der Fahrradabstellplätze - Bruttogeschossfläche - Bruttorauminhalt Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 36 von 68

37 - Hüllfläche - Fassadenfläche ( getrennt nach Himmelsrichtungen ) - Fensterflächen ( getrennt nach Himmelsrichtungen ) Für die Vorprüfung sind digitale Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) zur Überprüfung der Flächen-, Kubatur und Hüllflächenangaben im dxf-format auf CD-ROM abzugeben. Die digitalen Pläne haben die, für die Flächenberechnung erforderlichen, geschlossenen Polylinien zu enthalten und sind auf eine Ausgabe im Maßstab 1:200 zu skalieren. Die Funktionsfähigkeit des Datenträgers ist vor Abgabe zu prüfen Flächenkennzahlen gem. auszufüllender Formulare laut Teil D, wie z.b. - Flächeneffizienz ( NF/BGF ) - Flächeneffizienz ( NF/VF ) - Effizienz BRI/BGF - Thermische Kompaktheit ( Verhältnis wärmeübertragende Hüllfläche zu beheiztem Gebäudevolumen ) - Fensterflächenanteil an Fassadenfläche ( getrennt nach Himmelsrichtungen ) Baukosten Der Nachweis der vom Entwurfsverfasser geschätzten Nettobaukosten hat durch Eintragung in das vom Auslober beigestellte Kostendatenblatt gem. Teil D zu erfolgen. Die Nettobaukosten sind für folgende Kostenbereiche gem. ÖNORM B zu ermitteln : Aufschließung ( als Kostenindikation des Auslobers ) Rohbau Technik Ausbau Einrichtung ( als Kostenindikation des Auslobers; Großgeräte sind nicht berücksichtigt ) Außenanlagen ( als Kostenindikation des Auslobers ) Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 37 von 68

38 Preisbasis ist Juni Kostenkennzahlen durch Eintragung in das vom Auslober beigestellte Kostendatenblatt gem. Teil D, und zwar: - Angaben zu Baukosten je Flächengruppe laut Raumprogramm - Baukosten je m² BGF - Baukosten je m³ BRI Verfasserbrief Das vom Auslober beigestellte Formblatt Verfasserbrief ist in einem eigenen, undurchsichtigen Briefumschlag als Beilage zu den Wettbewerbsunterlagen mit der Aufschrift VERFASSERBRIEF und mit der 6 stelligen Kennzahl (siehe Punkt B.6.01) versehen beizulegen Kuvert mit den Eignungsnachweisen Die Eignungsnachweise und geforderten Bestätigungen sind in einem eigenen, vom Verfasserbrief unabhängigen, undurchsichtigen Briefumschlag als Beilage zu den Wettbewerbsunterlagen mit der Aufschrift EIGNUNGSNACHWEISE und mit der 6 stelligen Kennzahl versehen beizulegen Baumassenmodell M 1:500 Vom Auslober wird ein Umgebungsmodell erstellt, in welches die ebenfalls beim Auslober zu bestellenden Grundplatten für die Einsatzmodelle der Teilnehmer eingepasst werden können. Die Außenabmessungen und die Form der beigestellten Grundplatten dürfen vom Projektverfasser nicht verändert werden und die vorgegebenen Höhenverhältnisse an den Grundplattengrenzen / Einsatzmodellgrenzen sind beizubehalten. Das Baumassenmodell ist rein weiß, wie das Umgebungsmodell, abzugeben ( keine Farbdarstellung ). Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 38 von 68

39 Hängeplan Vom Entwurfsverfasser sind die eingereichten Planunterlagen so zu nummerieren oder anderweitig zu kennzeichnen, dass diese für die Sitzungen des Preisgerichtes und für die spätere Ausstellung in der gewünschten Reihenfolge gehängt werden können. B.06 Formale Bedingungen, Kennzeichnung, Abgabe 6.01 Kennzahl Alle Einzelstücke der eingereichten Wettbewerbsarbeit sind vom Verfasser mit der 6 stelligen Kennzahl zu bezeichnen. Die 6-stellige Kennzahl ist vom Bewerber frei zu wählen und hat aus einer Buchstaben-Zahlenkombination zu bestehen. Alle vom Bewerber einzureichenden Unterlagen sind mit dieser von ihm gewählten (d.h. stets derselben) Kennzahl zu versehen. Diese Kennzahl ist in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Plan und jedem Schriftstück der eingereichten Arbeit rechts oben anzubringen. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt Aufschrift Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben die Aufschrift REALISIERUNGSWETTBEWERB KEPLER UNIVERSITÄTSKLINIKUM zu tragen Verzeichnis der Unterlagen / Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit sind ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen,welcher außen die Kennzahl trägt. Dieser Briefumschlag enthält den vollständig ausgefüllten Vordruck Verfasserbrief mit: - Namen und Anschrift/en des/der Teilnehmer/s samt Unterschrift - Namen und Anschriften der Mitglieder und des Vertretungsbefugten einer eventuellen Bewerber- und Bietergemeinschaft samt Unterschrift aller Mitglieder der Bewerber- und Bietergemeinschaft - Namen der Mitarbeiter - Namen der Fachplaner - Telefonnummer, Faxnummer, -Adresse, UID-Nummer und Bankverbindung des Teilnehmers ( Empfangsberechtigten ) Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 39 von 68

40 6.04 Verpackung Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung REALISIERUNGSWETTBEWERB KEPLER UNIVERSITÄTSKLINIKUM zu versehen und deutlich lesbar mit NICHT ÖFFNEN zu kennzeichnen. Auf der inneren Verpackung ist nur die Kennzahl und eine eindeutige Inhaltsbezeichnung anzubringen: - Verfasserbrief - Eignungsnachweise - Wettbewerbsprojekt - Baumassenmodell Das Baumassenmodell kann gemeinsam mit dem Wettbewerbsbeitrag (bestehend aus Wettbewerbsprojekt, Verfasserbrief und Eignungsnachweise) oder gesondert (unter Wahrung der Frist gemäß Punkt A.21 Wettbewerbstermine ) abgegeben werden (in jedem Fall unter Anbringung der Kennzahl). Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket oder Botendienst versandt, ist als Absender anzuführen: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Karlsgasse 9, 1040 Wien, AUSTRIA 6.05 Abgabeort Die Wettbewerbsarbeiten sind zu dem oben unter Punkt A.21 Wettbewerbstermine für den Wettbewerbsbeitrag und für das Einsatzmodell jeweils genannten spätesten Abgabetermin im Wettbewerbsbüro L BAU ENGINEERING GmbH. Weidenstraße St. Georgen / Gusen AUSTRIA gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung entsprechend verpackt abzugeben. Die Verantwortung für die anonyme Abgabe liegt beim Teilnehmer. Mit Post, Paket oder Botendienst übersandte Wettbewerbsarbeiten müssen zum oben genannten, spätesten Abgabetermin bei der oben genannten Adresse eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 40 von 68

41 B.07 Im Auslobungstext verwendete Abkürzungen: BVergG Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. Nr. 17/2006 idgf. BGBl Bundesgesetzblatt BVG Bundesverfassungsgesetz Art. Artikel LGBl Landesgesetzblatt ZTG Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994 idgf. idgf in der geltenden Fassung AIK Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten JKU Johannes Kepler Universität Linz KUK Kepler Universitätsklinikum GmbH GESPAG Oberösterreichische Gesundheits - und Spitals - AG AKh Allgemeines Krankenhaus BMWFW Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft BMF Bundesministerium für Finanzen BfStG Beirat für Stadtgestaltung Linz ORG Organisation, von welcher der genannte Preisrichter nominiert wird HOA Honorarleitlinie für Architekten 2002, Stand , herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten WOA Wettbewerbsordnung Architektur 2000 vom , herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten OIB Österreichisches Institut für Bautechnik TRVB Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz ARGE Arbeitsgemeinschaft SV Sozialversicherung BGF Bruttogrundfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) NGF Nettogrundfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) NF Nutzfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) SF Sanitärfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) TF Technikfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) VF Verkehrsfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) BRI Bruttorauminhalt ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) HÜL Hüllfläche ( in ÖNORM B 1800: 2011 geregelt ) o.a. oben angeführt gem. gemäß Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 41 von 68

42 C. AUFGABENSTELLUNG Das Gesamtprojekt Die Medizinische Fakultät ist die vierte Fakultät der Johannes Kepler Universität in Linz und wird neu aufgebaut. Das Campusgebäude wird im Vollausbau 2028 von der unter Punkt C.4.01 genannten Personenanzahl genutzt. Das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm umfasst sämtliche Flächen der Medizinischen Fakultät. Die Flächen werden nach Berufungsfortschritt und Feststehen der zukünftigen Forschungsinhalte der jeweiligen Lehrstühle belegt und nutzerspezifisch ausgebaut. Die Medizinische Fakultät wird Flächen in verschiedenen Gebäuden nutzen. Diese sind: Mietflächen: Kliniken (Bestand) Blutzentrale (Bestand) Gruberstraße / Huemerstraße (Bestand) Neubau Campusgebäude Mietflächen Die im Folgenden aufgeführten Mietflächen sind nicht Gegenstand des Architekturwettbewerbs. Kliniken Bestand Diese Flächen bestehen bereits an diversen Kliniken in der Stadt Linz und werden von Mitarbeitern, die in den Kliniken tätig sind, genutzt. Es handelt sich um Büroflächen, sowie Besprechungsräume und Seminarräume, die für den Lehrbetrieb herangezogen werden können. Blutzentrale Die Blutzentrale ist ein bestehendes Laborgebäude des Oberösterreichischen Roten Kreuzes. Hier wird eine Laborfläche angemietet, die komplett ausgestattet ist. Zusätzlich zur voll ausgestatteten Laborfläche werden Bestandsflächen (rd. 600 m²), die derzeit als Edelrohbau vorhanden sind, angemietet. Der Ausbau erfolgt durch den Mieter. Gruberstraße / Huemerstraße Das Gebäude in der Gruberstraße / Huemerstraße ist ebenfalls ein bestehendes Gebäude. Es soll vom Vermieter für die Drittmittelflächen der Medizinischen Fakultät saniert und adaptiert werden. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 42 von 68

43 Neubau Campusgebäude Das Campusgebäude wird in Nachbarschaft zur Blutzentrale des Oberösterreichischen Roten Kreuzes und zum Allgemeinen Krankenhaus (AKh) errichtet und soll mit diesen Gebäuden über witterungsgeschützte Gänge verbunden werden. Das Campusgebäude wird grundsätzlich ein autarkes Gebäude sein, allerdings ist geplant, sinnvolle Synergien mit dem anliegenden AKh zu nutzen. Nutzer und Betreiber des Campusgebäudes ist die Johannes Kepler Universität Linz, nachfolgend JKU genannt. Gegenstand des Wettbewerbes ist das Campusgebäude und dessen Anbindungen an die Bestandsgebäude. C.1 Planungsziele Neubau Campusgebäude Planungsziel Funktionalität - Erfüllung des Raumprogramms hinsichtlich Funktion, Zahl, Größe und Zuschnitt der geforderten Räume und Raumgruppen - Erfüllung des Raumprogramms hinsichtlich der sinnvollen Geschoßzuordnung von Räumen und Raumgruppen. - Funktionalität in der Zuordnung der verschiedenen Nutzungen - Nutzungsflexibilität und Anpassbarkeit an zukünftige Anforderungen und Erweiterungsmöglichkeiten - Gute Orientierbarkeit und intuitiv einsichtige Erschließung - Funktionstüchtige und klar erkennbare Flucht- und Rettungswege - Planung des Gebäudes nach den Grundsätzen und Richtlinien des barrierefreien Bauens - Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs am Areal während der Errichtung des Campusgebäudes, der Tiefgarage und der damit verbundenen Bauteile Planungsziel Ökonomie - Kostenoptimierte Errichtung durch: o sinnvolle Funktionszuordnung und Raumnutzung o Flächenökonomie o kompakte und wirtschaftliche Bauweise o Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein o unbedingte Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens - Kostenoptimierter Betrieb (isv Lebenszyklus-Optimierung) durch: o möglichst dauerhafte Materialien o Optimierung des Wartungsaufwandes o Erfüllung der energetischen Anforderungen o intelligente Nutzung des Tageslichtes o Optimierung des Aufwandes für Pflege und Reinigung Planungsziel Soziales, Kulturelles und Gesundheit Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 43 von 68

44 - Ziel des Auftraggebers ist es, für Lernende und Lehrende an dieser Fakultät ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Vielfältigkeit der Aufgabenstellungen, Arbeitssituationen und Kommunikationsformen widerspiegelt, die Kreativität und Motivation erleichtert und durch Raumgestaltung und Raumklima die Zusammenarbeit und das Wohlbefinden fördert. - Das Campusgebäude soll ein sozialer und kultureller Identifikationsort für das gesamte Klinikviertel werden. Diese Ziele sollen erreicht werden durch: - Gesundheitsförderlichen Komfort der Räume - Thermischen und raumklimatischen Komfort, besonders in sommerlichen Hitzephasen, Nachtkühlung - Raumluftqualitäten - Schallschutzqualität gegen Außenlärm sowie gegen Lärmbelästigung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten - Raumakustische Qualitäten der Räume (Hörsäle) - Qualität der natürlichen und künstlichen Belichtung und Beleuchtung - Ausreichenden Blendschutz - Sensible Materialwahl und Farbgestaltung der Arbeitsräume - Ermöglichen einer gewissen, persönlichen Arbeitsplatzindividualität und unterschiedlicher Komfortbedürfnisse - Attraktive Außenräume zur Rekreation Planungsziel Ökologie - Ziel des Auftraggebers ist es, ein langlebiges und im Lebenszyklus umweltund klimaschonendes Gebäude zu errichten. - Der Grundsatz, zuerst klimagerechte Optimierung der Baukörper und der Gebäudehülle, danach gebäudegerechte Optimierung der Gebäudetechnik ist der Grundgedanke dazu. Dies bedeutet, dass in erster Linie der Baukörper hinsichtlich der Minimierung des Energiebedarfes für Heizen, Kühlen, Lüften, Be- und Entfeuchten, Beleuchten und Belichten zu optimieren ist und im zweiten Schritt der verbleibende Energiebedarf durch eine effiziente Haustechnik mit möglichst geringem Primärenergiebedarf und geringem Ausstoß an Treibhausgasen zu decken ist. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: Klimastandort-gerechte Gestaltung - Orientierung zu den Himmelsrichtungen - Optimierung Hüllfläche : Bruttorauminhalt - Qualität der opaken Gebäudehülle - Ausnutzung von Speichermasse für das Raumklima - Angemessener Fensteranteil - Tageslichtnutzung - Bauliche Beschattung - Intelligentes Lüftungskonzept - Vermeidung der sommerlichen Überwärmung - Material- und Konstruktionswahl der Gebäudehülle Effizienten Umgang mit Ressourcen im Bau und Ausbau Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 44 von 68

45 - Einfaches, schlüssiges Konstruktionsprinzip - Möglichkeit der einfachen Veränderung von Raumstrukturen - Möglichkeit der einfachen Erneuerung von kurzlebigen Elementen des Innenausbaus - Intelligente Auswahl der Konstruktionsmaterialien - Verzicht auf umweltbelastende Baustoffe - Hohe Recyclingfähigkeit der verwendeten Baustoffe - Geringer Flächenversiegelungsgrad - Dachbegrünung Effizienten Umgang mit Energie - Betrieb ressourcenschonend und klimaneutral - Minimierung des Primärenergiebedarfs - Minimierung der CO2-Emissionen - Abgestimmtes haustechnisches Konzept (für Voll- und Teillast) - Optimale Nutzung lokal vorhandener, ökologischer Energieträger (z.b. Fernwärme) - Nutzung der hauseigenen Abwärme und Kälte - Berücksichtigung der Fremd- und Eigenverschattung - Verwendung von Solarenergie Planungsziel Städtebau - Das Campusgebäude soll sich im Konnex mit den bestehenden Gebäuden in das Umfeld einfügen. - Der Lage des Gebäudes an der Straße (vor dem AKh-Komplex) ist durch eine besondere, architektonische Qualität Rechnung zu tragen. - Auf eine konfliktfreie Vernetzung des neuen Gebäudes mit dem AKh und der Blutzentrale ist besonderes Augenmerk zu legen. - Durch die Verkleinerung der vorhandenen Grünflächen und Parks durch den Bau des Campusgebäudes sind die umgebenden Außenräume/ Freiflächen ansprechend zu gestalten. - Der Lenkung und Berücksichtigung der Verkehrsströme (PKW, Fahrräder, Fußgänger) unter Einbeziehung des künftigen Angebots an öffentlichen Verkehrsmitteln (z.b. neue Straßenbahnlinie) ist besonderes Augenmerk zu widmen. Planungsziel Architektur Gefordert werden eine hohe baukünstlerische Gestaltungsqualität und eine zeitgemäße Antwort auf die gestellte Bauaufgabe. Diese sollte auch den sich wandelnden Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: - Schlüssige Entwurfsidee - Eigenständigkeit des Entwurfes in Ausdruck und Individualität - Architektonische Qualität der Außen- und Innenräume - Wiedererkennungsfaktor und dadurch Identifikationsmöglichkeit - Architektonische Qualität in der Wahl der verwendeten Materialien Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 45 von 68

46 - Qualität der Architekturdetails in der späteren Ausarbeitung C.2 Lage im Stadtraum und Aufschließung Das Planungsgebiet und die Grundstücksgrenzen wie in den Plänen und der gesonderten Darstellung der Grundstücksteilung der Anlage Teil D konkret ausgewiesen befindet sich auf dem Areal des Allgemeinen Krankenhauses Linz (AKh), der Landes-Frauen- und Kinderklinik (LFKK), der Blutzentrale Linz des oberösterreichischen Roten Kreuzes sowie der Schule fu r Kinder- und Jugendlichenpflege der OÖ. Gesundheit - und Spitals - AG (GESPAG). Das Areal ist mit den Straßenzügen der Gruberstraße, der Krankenhausstraße, der Weißenwolffstraße, der Garnisonstraße und dem Paula-Scharleitnerweg erschlossen und umschlossen. In direkter Umgebung / Nachbarschaft befinden sich neben Objekten des AKh, der LFKK und der Blutzentrale unter anderem Gebäude der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse OÖGKK (Gruberstraße 77), der Klinik der Diakonissen Linz (Weißenwolfstraße 15) und des Khevenhüller Gymnasiums (Khevenhüllerstraße 1) Äußere Verkehrserschließung Die zentrale Erschließungsstraße des Areals ist die Krankenhausstraße. Diese führt vom Kreuzungsbereich der Gruber- / Khevenhüller- / Krankenhausstraße (diese Kreuzung weist laut Stadtplanung des Magistrates Linz ausreichend Kapazität für Verkehrsströme des künftigen Campusgebäudes auf) zu den Haupteingängen der auf dem Planungsgebiet befindlichen Krankenhäuser bzw. zum Haupteingang der Blutzentrale, sowie zu Tiefgaragen mit öffentlichen Stellplätzen bzw. Tiefgaragenbereichen für Bedienstete. Diese Straße ist fu r den allgemeinen Verkehr als Sackgasse mit Umkehrschleife vor dem Haupteingang AKh geführt. Die östliche Durchfahrt unter dem Gebäude der LFKK weist eine beschilderte Nutzungs-Beschränkung Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 46 von 68

47 auf (eine Änderung dieser Durchfahrtsbeschränkung ist derzeit nicht vorgesehen, der Kreuzungsbereich hin zur Goethestraße stellt hinsichtlich der Aufnahmekapazität ein Nadelöhr dar). Von der Darrgutstraße also von Osten gibt es eine Einfahrt in die AKh- Tiefgarage südlich des Baus D des AKh. Die nördlich gelegene Weißenwolffstraße führt von der Gruberstraße kommend am AKh-Park entlang und weist die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage des Bauteils C des AKh auf. Diese Tiefgarage steht Mitarbeitern des AKh und Besuchern zur Verfügung. Ein Verkehrskonzept der Stadtplanung des Magistrates der Stadt Linz ist im Teil D der Auslobungsunterlage ersichtlich. Um das Krankenhausareal herum führen Buslinien mit Haltestellen der Linz Linien. Für den Zeitraum 2018 bis 2021 ist der Bau einer neuen Straßenbahnlinie der Linz Linien mit einer Haltstelle östlich des Areals angekündigt. Pläne mit Darstellung der derzeitigen und möglichen künftigen Haltestellen sind im Teil D der Auslobungsunterlagen angeführt. Die bestehende Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer erfolgt begleitend zu den Straßen bzw. auf Wegen am Gelände sowie umlaufend von Gebäuden. Die Errichtung der künftigen Straßenbahnhaltestellen und die Errichtung des Campusgebäudes sowie der zu erwartende Fußgängerverkehr zwischen dem Campusgebäude und den Drittelmittelflächen im Gebäude Ecke Gruberstraße / Huemerstraße machen eine Anpassung der Verkehrserschließung an die neuen Anforderungen notwendig. Zufahrt Pathologie Der Bauteil D des AKh weist südlich einen vorgelagerten, abgesenkten Anlieferbereich auf. Dieser dient der Feuerwehrzufahrt, dem regelmäßigen Lieferverkehr zur Pathologie als auch der Belichtung der im 1. unterirdischen Geschoss angeordneten Räume. Ein Teil dieses Anlieferbereichs ist als Rampe ausgebildet. Südlich des Anlieferbereichs grenzt die bestehende Tiefgarage (mit Fluchtwegen und Entrauchungsöffnungen) an. Diese Zufahrt muss erhalten bleiben. Hubschrauberlandeplatz Am Dach des AKh-Bauteils D ist ein Landeplatz des Rettungshubschraubers vorhanden und in Betrieb. Diesbezügliche Anforderungen und Vorschriften (z.b. Befeuerung und Beleuchtung, Hindernisfreiheit) sind zu beachten. HINDERNISFREIHEIT Die Achsen der An- und Abflugsektoren sollen möglichst in Hauptwindrichtung (hauptsächlich Ost-West) gelegt werden. Neigung der seitlichen Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 47 von 68

48 Übergangsflächen 100 %, Neigung der An/Abflugflächen 20 % (ab Rand des Sicherheitsstreifens, siehe Beilage). Ausnahmen können im Einvernehmen mit den luftfahrttechnischen Sachverständigen bestimmt werden. Luftfahrthindernisse wie Bauten, Antennen, Krane, Kabel, Drähte etc. im Nahbereich der Landestelle sind zu markieren und bei Bedarf zu befeuern. Temporäre Hindernisse sind u berdies mit Hindernismeldung bekanntzugeben. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 48 von 68

49 Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 49 von 68

50 2.02 Innere Erschließungen zu Bestandsgebäuden Das bestehende AKh weist 2 wesentliche Verbindungsebenen der einzelnen Bauteile auf: Ebene 1. unterirdisches Geschoß (AKh-interne Bezeichnung Ebene -2) : Hier ist ein durchgängiges Gangsystem ausgeführt, das allen Belangen der Verund Entsorgung dient (Fahrsystem, Gehwegsystem, Rohrpostsystem, Leitungsführungssysteme). Ebene 2. oberirdisches Geschoß (AKh-interne Bezeichnung Ebene 0 ) : Hier ist ein durchgängiges Gangsystem mit Brücken zwischen den Bauteilen ausgeführt, das der Erschließung und Wegeführung für Personal, Patienten und Besucher dient. Die Blutzentrale lässt sich auf Ebene 4. oberirdisches Geschoss (Bezeichnung in der Blutzentrale 3.Stock) anbinden. Als definierte Anbindepunkte für das Campusgebäude sind alle vor genannten Ebenen vorgesehen. Mögliche Anbindepunkte der Gebäude sind in einem Übersichtsplan der Auslobungsunterlagen Teil D dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bestandsplänen die Bezugshöhe auf +/-0,00 im AKh Bau D mit 260,00m über Adria angegeben ist, in der Blutzentrale und in der LFKK jedoch mit 260,65m über Adria. Der Erdgeschoßfußboden im AKh Bau D liegt zum Großteil auf +0,545m (siehe Bestandspläne) Ver- und Entsorgung Die Möglichkeiten der Ver- und Entsorgung durch öffentliche Netze der städtischen Linz AG bzw. durch die Nutzung von Synergien mit vorhandenen Anlagen und durch die Erweiterung von Anlagen im AKh wurden mit Vertretern der Beteiligten erörtert. Überblick: Wasser: Hausanschluss DN150 im Bereich der Tiefgarage vorhanden, Aufweitung auf DN 250 möglich (Leitungsnetz dieser Dimension in der Krankenhausstraße vorhanden). Wasserdruck beträgt üblicherweise ca. 4,5 bar. Abwasser: Schmutzwasserkanal ist in der Krankenhausstraße vorhanden. Niederschlagswässer: Niederschlagswässer sind auf eigenem Grundstück zu versickern. Wärme: Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 50 von 68

51 Eine Fernwärmeversorgung ist am Areal in hoher Kapazität vorhanden. Vorhandene Leitungsführungen sind zu beachten (z.b. westlich der Tiefgarage und an dieser entlang führend). Kälte: Eine Fernkälteversorgung ist weder vorhanden noch künftig angedacht. Das AKh verfügt über Möglichkeit der Kapazitätserhöhung durch Tausch vorhandener Kältemaschinen um ca kw (Standort Nordwest - Ecke Bauteil D, 1. unterirdisches Geschoß), wobei die dafür erforderlichen Rückkühlleistungen auf dem Dach des Campusgebäudes zu errichten wären. Eine Einbindung in den Kälteverbund des AKh wäre dabei gegeben. Seitens der Linz AG wäre eine Versorgung via Fernwärme (Absorber) bzw. eine Anlagenerrichtung im Campusgebäude und Kälteversorgung im Zuge eines Contractingmodells möglich. Elektrizität: An der südwestlichen Ecke des Planungsgebiets ist eine Trafostation der Linz AG vorhanden. Es sind Abstandsvorschriften zu dieser Trafostation zu beachten. Alternativ ist auch eine Integration der Anlage in das neue Gebäude möglich, wobei dabei Anforderungen an die Fläche (ca m²), an die Lage und an eine ausreichende natürliche Be - und Entlüftung bestehen. Trafoboxen: Im Bauteil D des AKh 1. unterirdisches Geschoß, Südwest-Ecke sind 2 freie Trafoboxen vorhanden, die für Versorgungszwecke des Campusgebäudes genutzt werden können. USV-Versorgung: Das AKh kann aus vorhandenen Anlagen (rotierende USV) eine Leistungsreserve von 50 (bis zu 80) kva für das Campusgebäude zur Verfügung stellen. Notstromversorgung: siehe USV Stickstoff: An der Nordwest - Ecke der Blutzentrale ist ein im Freien stehender Stickstofftank vorhanden. Kapazitätsreserven für eine gemeinsame Nutzung durch das Campusgebäude stehen zur Verfügung. Geothermie: siehe Anlage Stellungnahme in den Auslobungsunterlagen Teil D Tiefgarage Im Planungsgebiet befindet sich eine 2-geschoßige Tiefgarage mit einer Gesamtkapazität von 793 PKW-Stellplätzen (davon ca. 200 Stellplätze öffentlich genutzt). Das Campusgebäude soll großteils auf der Tiefgarage errichtet werden. Im östlichen Bereich ist die Garage durch das Gebäude der Blutzentrale überbaut. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 51 von 68

52 Aktuell ist die oberste Tiefgaragendecke überschüttet und weist eine Nutzung als Grünanlage auf. Die Tiefgarage wurde aus statischer Sicht für eine mehrgeschossige Überbauung (in Abhängigkeit der Bauweise ca. 5-8 Geschoße) bemessen. Eine Nachrechnung eines Deckenfelds mit statischer Aussage ist in den Auslobungsunterlagen Teil D enthalten und soll für die Wettbewerbsphase als Grundlage dienen. Darüber hinaus gehende Nachweisführungen stehen im Rahmen des Wettbewerbs nicht zur Verfügung, sondern sind der späteren Detailplanung vorbehalten. Das grundsätzliche statische System der Tiefgarage ist als Stützen- Flachdeckensystem in Stahlbetonbauweise zu bezeichnen. Die Deckenfelder weisen deckenebene Träger mit Spannkabellagen auf. Diese Träger führen in Nord-Südrichtung jeweils über die Stützen. Zwischen diesen Trägern sind schlaff bewehrte Deckenfelder vorhanden (siehe Planbeilage in den Auslobungsunterlagen Teil D). Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage findet über eine Rampenanlage aus der Krankenhausstraße an der süd - westlichen Ecke der Tiefgarage statt. Eine interne Rampe verbindet das 1. mit dem 2. Tiefgaragengeschoß. Zudem verfügt das 2. Tiefgaragengeschoß über eine Ausfahrtsmöglichkeit nur für Berechtigte in Richtung Osten zur Darrgutstraße. Seitens des Magistrats wird die Nutzung der vorhandenen Tiefgaragenrampe und eine Erweiterung der bestehenden Tiefgarage für die neuen Pkw- Stellplätze des Campusgebäudes vorgeschlagen. Die Tiefgarage ist natürlich be- und entlüftet und natürlich entraucht, ist in Brandabschnitte unterteilt und verfügt über eine Sprinkeerung. Die Fluchtwege sind hauptsächlich an der nördlichen und südlichen Außenwand angeordnet. Lage und Größe sind den Bestandsplänen als Teil der Auslobungsunterlagen Teil D zu entnehmen. Erschließung der Tiefgarage Die Erschließung der zusätzlich neu zu errichtenden 160 PKW-Stellplätze über die bestehende Tiefgarage ist zu prüfen. Eine vertikale Erschließung der bestehenden und neu zu errichtenden Garagenfläche über Lifte ist vorzusehen. Es muss keine durchgängige Verbindung sein, denkbar sind etwa auch Lifte, die im Erdgeschoß von außen in die Tiefgarage führen. Fahrradstellplätze Im Umfeld des Campusgebäudes sollen überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Es ist eine Fläche für 300 diebstahlsichere, verschließbare Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 52 von 68

53 Fahrradstellplätze vorzusehen. Fahrradständer sollten aufgeteilt und an allen Eingängen geplant werden Anlieferung und Entsorgung, Ladehof Für das Campusgebäude ist eine Fläche für Müllgroßbehälter und Abfallsammelbehälter für die städtische Entsorgung erforderlich. Es ist ein Ladehof zu planen (Verkehrsfläche), der als zentraler Stellplatz für Müllsammelbehälter dient. Es ist eine Laderampe vorzusehen. Der Ladehof muss Anschluss an die im Gebäude geplanten Infrastrukturräume für zentrale Müllsammlung bzw. Lagerräume für Anlieferungen haben. Ebenso ist in diesem Bereich ein Lastenlift vorzusehen. Der Ladehof ist durch ein versperrbares Tor abzugrenzen. Für die Anlieferung großer und schwerer Geräte muss in der Nähe der Anlieferzone eine Halte- und Entlademöglichkeit für einen 18-Tonnen- LKW existieren. Der tägliche Hausmüll wird vom AKH abgeholt und entsorgt. Dafür ist im Untergeschoß ein Raum für Zwischenlagerung und Abholung vorzusehen. Anlieferung Für die Anlieferung von Waren, Geräten und Materialen soll eine Anlieferzone für das Campusgebäude vorgesehen werden (siehe auch Punkt Ver- und Entsorgung, Ladehof, Lastenlift) Für die Anlieferung von Chemikalien aller Art soll es eine direkte Zufahrt und Haltemöglichkeit für einen LKW in der Nähe der Chemikalienlager geben. Die Ein- und Ausbringung sowie Anlieferung von empfindlichen Geräten mit schweren Lasten muss möglich sein. Es muss mind. einen Lastenaufzug geben, der eine sinnvolle Einbringung von der Anlieferzone in alle Ebenen ermöglicht und in der Nähe der Anlieferzone liegt. Der Lastenaufzug ist für 2000 kg Nutzlast auszulegen. Die Kabine ist für ca. 20 Personen (ca. 2,4m breit; 1,8m tief; 2,2m hoch) und einer Türlichte von ca. 1,8m mal 2m auszulegen. Entsorgung Zusätzlich zum Chemikalienlager (-Entsorgungslager) unterhalten die jeweiligen Forschungseinheiten Lager für Waren und Abfälle. In den Entsorgungslagern können fallweise große Mengen giftiger und/oder hoch entzündlicher Substanzen gelagert werden. Die Sicherung der Lager hat Priorität. Das Lager sollte auf einer ebenerdigen bzw. auf der untersten Ebene liegen und möglichst zentral angeordnet sein, so dass es von allen Forschungseinheiten aus gut erreichbar ist. Die Wege zum Lager sollen nach Möglichkeit nicht über den öffentlichen Bereich (Studenten, Lehre, Bibliothek, Café) und stark befahrene Bereiche wie die Zufahrt der Tiefgarage führen. Flächen für Hausmüll sind vom Planer analog der Personenzahl und Nutzung vorzusehen. Stockwerksbezogen ist ein Müllraum vorzusehen Zutritt und Sicherheit Alle Eingänge des Campusgebäudes sollen überwachbar und zugangskontrolliert sein. Es muss möglich sein, Verkehrswege und Eingänge, Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 53 von 68

54 Anlieferung und Entsorgung bis zur Tiefgarage mit einer Videoüberwachung auszustatten. Die entsprechende Verkabelung ist vorzusehen. Die Überwachung erfolgt zentral über den Empfang bzw. über die zentrale Leittechnik. Das Campusgebäude der Medizinischen Fakultät ist prinzipiell ein öffentliches und offenes Gebäude. Für die Forschungstrakte des ZMF besteht einerseits die Anforderung, eine Zugangs(Zutritts)berechtigung zu realisieren, um Produktund Personenschutz gewährleisten zu können. Andererseits soll es auch für Studenten möglich sein, Forschungseinrichtungen für Studienzwecke zu nutzen. Im Rahmen des Projekts Campusgebäude soll das Potenzial eines Konzepts mit abgestuften Sicherheitsbereichen (Zutrittsberechtigung) ermittelt und dargestellt werden. Aus derzeitiger Sicht sind folgende Sicherheitsstufen sinnvoll: Stufe 0: Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Keinerlei Sicherheit, vollständig für die Öffentlichkeit zugänglich Für Mitarbeiter und Studenten zugänglich Für Mitarbeiter und Studenten (nur mit Mitarbeitern für Lehre)zugänglich Für Forschungsmitarbeiter zugänglich Für berechtigte Einzelpersonen zugänglich (z.b. Strahlenschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter). Die Grenze zwischen dem öffentlichen Bereich in Stufe 0 und dem gesicherten Bereich ab Stufe 1 wird Sicherheitslinie genannt Barrierefreiheit Die barrierefreie Gestaltung von Hochschulen ist gem. OÖ Bautechnikgesetz aus (1) 2 eine Muss-Bestimmung. Gelände, Gebäude und die dazugehörenden Zugänge müssen vom Ankunftsort an über die Zugänge bis auf die Nutzflächen gemäß geltenden gesetzlichen Normen und Vorschriften behindertenfreundlich und barrierefrei sein. Es werden folgende Maßnahmen bzgl. behindertengerechtem und barrierefreiem Bauen favorisiert: Behindertenparkplätze in der bestehenden Garage und Erweiterung, um einen möglichst schwellenfreien Zugang zum Gebäude zu ermöglichen barrierefreie Behindertentoiletten nach AStV und Norm, Verkehrswegebreiten barrierefrei Rauchschutz- und Brandschutztüren mit Taster zum automatischen Öffnen bei den Hauptzugängen und zur bzw. von der Tiefgarage Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 54 von 68

55 Türen der Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Zugänge zur Bibliothek mit Taster zum automatischen Öffnen freie Zugänglichkeit sämtlicher Lehrräumlichkeiten bei Lehrräumlichkeiten in den Obergeschossen sind entsprechend große Aufzüge vorzusehen für sehbehinderte Personen ist ein besonderes Leitsystem zu implementieren (s. Kap. Leit- und Orientierungssystem) Ausstattung der Hörsäle mit Induktionsschleifen zur Übertragung akustischer Signale auf ein Hörgerät für Hörsäle mit fixer Bestuhlung sollen sowohl vorne als auch hinten Rollstuhlabstellplätze geschaffen werden, wobei auch eine Schreibmöglichkeit zu berücksichtigen ist 2.08 Außenanlagen Befestigte Flächen Feuerwehraufstellflächen und -umfahrten, Flächen zur Aufstellung von Fassadenreinigungsgeräten Bepflanzung und Grünflächen Trotz einer maximalen Grundstücksausnutzung zur Erreichung der Flächenziele sollen für das Campusgebäude Außenflächen mit pflegeleichter Bepflanzung und eine Bewässerungsanlage geplant werden. Außenflächen sind so vorzusehen, dass sie als qualitätsvolle Aufenthaltsflächen genutzt werden können. Es sind auch Flächen für Raucher im Außenbereich vorzusehen. Witterungsbeständiges Sitzmobiliar ist vorzusehen. Außenbeleuchtung Für das Campusgebäude ist eine Außenbeleuchtung vorzusehen. C.3 Gestaltung des Gebäudes Zukunftsorientierung, Flexibilität, Funktionalität und Kosteneffizienz sind Grundwerte der Johannes Kepler Universität. Das Campusgebäude soll diesen Ansprüchen gerecht werden, diese Werte repräsentieren und sich harmonisch in das Gelände bzw. zwischen den benachbarten Gebäuden einfügen. Mit dem neuen Campusgebäude soll für alle Studenten, Mitarbeiter, Forscher und Besucher ein einladender Ort mit einer hellen, freundlichen, kommunikationsförderlichen Atmosphäre geschaffen werden. Das Erscheinungsbild nach innen repräsentiert Offenheit und Transparenz. Die Ausgestaltung der Flächen soll kooperatives und interdisziplinäres Arbeiten unterstützen und fördern. Arbeitsplätze, Forschungsflächen sowie Lehr-und Lernflächen sollen modern, funktional und attraktiv gestaltet sein. Das neue Campusgebäude muss flexibel für Veränderungen, insbesondere im Bereich Forschung ausgelegt werden. Eine gemeinsame, erkennbare CI wird als Erfolgsfaktor gesehen. Die Marke Johannes Kepler Universität Medizinische Fakultät muss an den Eingängen Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 55 von 68

56 des Campusgebäudes deutlich erkennbar sein. Dazu muss es Möglichkeiten geben, an und vor den Gebäuden Werbemittel zur Präsentation der Medizinischen Fakultät anzubringen (gegebenenfalls Fahnen, Schilder). Im Inneren des Campusgebäudes soll Wissen aus der Medizin als Identifikationsmerkmal präsentiert und angewendet werden. Folgende Punkte sind bei der Planung zu berücksichtigen: - Territorialität: In den Lernbereichen muss die Möblierung so aufgestellt werden, dass die Plätze Rückenschutz bieten. - Personal Space: Ebenfalls in den Lernbereichen muss die Möblierung so dimensioniert sein, dass eine persönliche Distanz von > 45 cm gewahrt wird. - Phytophilie: Die positive Wirkung von Pflanzen. Es muss möglich sein, auf dafür vorgesehenen Flächen große Pflanzen im Inneren aufzustellen und einfach zu warten. - Hemmungen gegenüber Vandalismus: Vorbeugende Gestaltung der öffentlichen Flächen, ggf. fixe Möblierung 3.01 Ökologie Das neue Campusgebäude soll Nachhaltigkeit durch Minimierung von Verbrauchskosten und Lebenszykluskosten erzielen. Es sollen energieeffiziente, innovative Konzepte, Bautechnologien und -materialien mit langer Lebensdauer, hoher Beständigkeit und geringen Unterhaltskosten eingesetzt werden. Es ist für eine energiesparende und kostengünstige Konstruktion unter Nutzung moderner Technologien zu sorgen. Die EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) ist anzuwenden. Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergie für Neubauten für Nichtwohngebäude müssen den OIB-Anforderungen OIB / vom 28. März 2014, welche für das Jahr 2018 festgelegt sind, entsprechen (siehe auch Punkt Flächen). In Ergänzung zur EU-Gebäuderichtlinie wird zum maximalen außeninduzierten Kühlbedarf KB*V,NWG,max (Nutzungsprofil "Wohngebäude", Infiltration nx = 0,15, qi,c = 0 W/m²) < 0,5 kwh/m³/a (anstatt 1,0 kwh/m³/a gem. derzeit gültiger OIB RL 6) festgelegt. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 56 von 68

57 C.4 Raum- und Funktionsprogramm 4.01 Nutzergruppen Personenzahl Das Campusgebäude ist auf den Vollausbau der Medizinischen Fakultät für das Jahr 2028 auszulegen. Es ist für die Büroarbeitsplätze und Laborarbeitsplätze eine Reserve von ca. 20 % für Belegungsverdichtung für IT, Elektro, Klima, Heizung, Lüftung, Sanitär etc. einzukalkulieren. Für personenzahlabhängige Berechnungen (z.b. WC-Anlagen) soll davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der Personen zu ca. 60 % aus Frauen und zu ca. 40 % aus Männern besteht. Im Mengengerüst ist die Anzahl der Arbeitsplätze (AP), der Laborarbeitsplätze (LAP) und der Teilnehmer (TN) angegeben. Insgesamt ist mit einer Gleichzeitigkeit von rund Studenten, 100 Beschäftigten in der Administration und 400 Beschäftigten in Lehre und Forschung auszugehen. Im Campusgebäude wird es keinen Patientenverkehr geben. Nachfolgend sind folgende Nutzergruppen aufgeführt: Studierende Die Anzahl der Studierenden wächst kontinuierlich. Die Studenten werden in den ersten vier Semestern an der Medizinischen Universität in Graz ausgebildet. Parallel wird der gesamte Studienbetrieb an der Medizinischen Fakultät in Linz schrittweise aufgebaut. Diese werden überwiegend die Lehrund Lernflächen, studentische Lernzonen und das Café im öffentlichen Bereich des Campusgebäudes nutzen. Verwaltung Es handelt sich um Mitarbeiter, die für die Leitung, Strategie und Verwaltung der Medizinischen Fakultät verantwortlich sind. Die Mitarbeiter sind in den Büros des Bereichs Verwaltung im eigenen Bürobereich der Verwaltung tätig. Servicebereiche, wie Lehr- und Studienservice, Gebäude und Technik und das Veranstaltungsmanagement, werden im öffentlichen Bereich des Campusgebäudes tätig sein. Lehrstühle Die Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät, die in Forschung und Lehre tätig sein werden, sind Lehrstühlen zugeordnet. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass bis 2021 die Hälfte bis zwei Drittel der insgesamt 32 Lehrstühle besetzt sein werden. Die Lehrstühle sind in den klinischen Bereich und in den nichtklinischen Bereich organisiert. Es werden 24 klinische Lehrstühle und 8 nichtklinische Lehrstühle aufgebaut. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 57 von 68

58 Je nach Tätigkeit befinden sich die Mitarbeiter der Lehrstühle in den Büros, in den Laborflächen der Forschung oder in den Lehrflächen. Mitarbeiter des klinischen Bereichs sind parallel in den umliegenden Krankenhäusern tätig. Die Bürobereiche der Lehrstühle sind zusammenhängend organisiert. Laborflächen für die Forschung werden zentral im Zentrum für Medizinische Forschung organisiert, um möglichst hohe Synergieeffekte zu erhalten. Forschung/Labors Für die Forschung steht im Campusgebäude, in Kombination mit den Mietflächen der Blutzentrale, ein Zentrum für Medizinische Forschung zur Verfügung. Hier werden Laborflächen, die für Forschung und zukünftige Services zur Verfügung stehen, konzentriert. In den Labors sind Mitarbeiter der Lehrstühle und Laboranten tätig. Das Zentrum für Medizinische Forschung verfügt über einen eigenen Verwaltungsbereich. Drittmittelnutzer (Gruberstraße / Huemerstraße) Es ist geplant, dass Forscher aus Drittmittelprojekten die Möglichkeit erhalten, für Ihre Tätigkeit Büroflächen und Laborflächen zu nutzen. Für Drittmittelprojekte sollen Verfügungsflächen für Büro und für Labor zur Verfügung stehen. Die Drittmittelflächen werden als Mietfläche in der Gruberstraße / Huemerstraße errichtet. Zwischen Campusgebäude und Gruberstraße / Huemerstraße soll es eine möglichst direkte fußläufige Verbindung geben. Flächenbedarf Der hier beschriebene Bedarf umfasst die innen liegenden Nutzflächen (NF) gem. ÖNORM B1800 in der geltenden Fassung. Verkehrswege, haustechnische Anlagen und Konstruktionsgrundflächen sowie Bedarfe, die sich aus der Größe des Gebäudes oder des zu entwickelnden Konzeptes der technischen/baulichen Infrastruktur ergeben, wie z. B. Still- und Wickelraum, Personalräume gewerblicher Mitarbeiter wie z.b. von Reinigungsfirmen, Gebäudeleitzentrale, Gebäudetechnikflächen, sind nicht Bestandteil des hier dargestellten Nutzerbedarfs. Für WC-Anlagen, LAN- Verteiler Räume, Putzräume wurden Flächenannahmen getroffen. Diese Flächen müssen, dem Planungsentwurf entsprechend, und gemäß den österreichischen Normen und Gesetzen, konzipiert, angepasst bzw. aufgeschlagen werden. Ein optimaler flächenwirtschaftlicher Schlüssel (Verhältnis NF zu BGF) wird angestrebt. Die NF soll mindestens 60 % der BGF betragen. Die Optimierung der Gebäudestruktur zu Gunsten einer flächenwirtschaftlichen Nutzung ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Planung der Flächen ist so vorzunehmen, dass eine hohe Flächeneffizienz (hoher Anteil NF) erzielt wird. Verkehrswege sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Flächen für die Gebäudefunktion wie Sanitärräume und Betriebszentralen (Haustechnikräume etc.) sollen ebenfalls auf ein Minimum beschränkt werden. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 58 von 68

59 4.02 Nutzungsbereiche Das Raum- und Funktionsprogramm beschreibt die Anforderungen der Nutzer für folgende wesentliche Nutzungsbereiche: Verwaltung Lehrstühle Lehre Bibliothek Forschung / Labors Flexibilität Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit innerhalb des Campusgebäudes ist es notwendig, dass die Nutzflächen flexibel sind. Es müssen offene, geschlossene und halboffene (zum Flur bzw. Verkehrsweg offen, seitlich raumhoch geschlossen) Raumformen realisierbar sein. Bei der Konzeption ist eine klare Trennung in installierte, eher nicht versetzbare und nicht installierte, versetzbare Ausbauelemente vorzunehmen. Die Flächen sind so auszulegen, dass seitens des Nutzers Trennwand- und Raum-in-Raum-Systeme oder ähnlich flexibel eingesetzt werden können. Im Fall einer 3-bündigen Gebäudestruktur sollen in der Binnenzone die Gemeinschaftszone abgebildet und geschlossene Räume aus einem Raum-in- Raum-System realisiert werden können. Arbeitsplatzabhängige und konzeptabhängige Festeinbauten wie Lichtschalter, Beleuchtung, Jalousieregler, Jalousien, Heizkörper etc. sind so anzuordnen, dass sie durch ein mögliches Versetzen der Wände im Laufe des Lebenszyklus des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden Gebäudezonierung Campusgebäude Das Gebäude ist in den öffentlichen und geschlossenen Bereich zoniert. Das folgende Schema stellt die Anforderungen an die Gebäudezonierung und ihre Trennung durch Sicherheitslinien dar. Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 59 von 68

60 Abb. 3 Schema Gebäudezonierung Campusgebäude und Anbindung Blutzentrale 4.04 Foyer / Eingangsbereich Das Foyer dient als zentraler Haupteingang für Studenten, Mitarbeiter und Besucher sowie als Verteilerfläche für Personenströme. Die Personenströme sollen rechtsorientiert und kreuzungsfrei geplant werden. Das Foyer befindet sich vor der Sicherheitslinie. Das Foyer des Campusgebäudes prägt den ersten Eindruck. Dem sollte die Gestaltung Rechnung tragen. Das Foyer hat verschiedene Funktionen: Der Empfang mit Portier muss einen guten Überblick über die ankommenden Personen gewährleisten, umgekehrt müssen Ankommende den Empfang gut erkennen und ansteuern können. Die Verteilerfunktion für große Personenströme erfolgt von hier, dementsprechend großzügig müssen die Flächen gestaltet sein. Das Leit- und Orientierungssystem ist hier besonders gut sichtbar zu gestalten. Im Foyer sind Warteflächen vorzusehen, die ausreichend groß sind, um die Verteilerfunktion des Entrees durch wartende Studenten nicht zu stören. Die Neubau Campusgebäude, Auslobungsunterlage Teile A, B, C Seite 60 von 68

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