STELLUNGNAHME 16/2410

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1 Stadt Gelsenkirchen - GeKita Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 2, Gelsenkirchen Besuchsadresse: Bochumer Str (Eingang Wiehagen) Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen Betriebsleitung: Alfons Wissmann Stadt Gelsenkirchen Der Oberbürgermeister 16 den STELLUNGNAHME 16/2410 A04 Gelsenkirchen, Mein Zeichen Ansprechpartner/in Zimmer Telefon Telefax Betriebsleiter GeKita Herr Wissmann alfons.wissmann@gekita.de Referatsleiter Referat Erziehung und Bildung Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 11. Dezember 2014 zum Thema Kindertageseinrichtungen nicht im Stich lassen finanzielle Auskömmlichkeiten der Kindpauschalen zügig evaluieren und anpassen Stellungnahme Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Einladung zur obigen Anhörung. Gerne nehme ich Stellung zu dem Thema aus der Sicht einer mittleren Großstadt. Die Jugendhilfe hat eine wechselvolle Geschichte und immer wieder Themen, die neu diskutiert und definiert werden. Es gibt aber auch ein Thema, dass sich durch die Jahrzehnte wie ein roter Faden zieht. Das ist das Thema der auskömmlichen Finanzierung von Kindertagesstätten. Diese Diskussion ist völlig unabhängig davon, welches Gesetz gerade

2 2 Grundlage für die Arbeit in den Kindertagesstätten ist und wer die Mehrheit in einer Regierung stellt. Schon zu Zeiten des Kindergartengesetzes NW wurde die Unauskömmlichkeit beklagt. Dieses gilt auch für das GTK und erst Recht für das Kibiz in seiner unterschiedlichen Ausgestaltung und dieses obwohl der Trägeranteil kontinuierlich auf heute 12 % schrumpfte. Ich selbst erlebe die Diskussion als in der Jugendhilfe Tätiger seit rund 36 Jahren. Was sich allerdings in dieser Zeit völlig geändert hat, ist die Bedeutung der Kitas und die Anerkennung der Arbeit, die dort geleistet wird. Vom Verwahren über das Betreuen ist heute eindeutig klar, die Kindertagesstätte ist das Eingangsinstitut für die öffentliche Erziehung und Bildung. Immer mehr übernimmt die Tagesstätte Funktionen, die noch vor wenigen Jahrzehnten die Elternhäuser wahrgenommen haben. Gibt es im Schulbereich keinerlei Diskussion über die Auskömmlichkeit der Finanzierung, max. über die Größe der Klassen, so ist das Thema in den Kitas eines die Fachlichkeit fast überlagerndes Thema. Aus meiner Sicht wird es Zeit, definitiv zu klären, wie teuer die Kindertagesstätten sind und welche Erwartungen das Land an die Beteiligung an den Kosten in Richtung der freien Träger hat. Dieses gilt auch mit Blick auf die Kommunen, die, und hierzu werde ich einige Ausführungen tätigen, den Löwenanteil der Finanzierung der Kindertagesstätten schultern. Kein Sozialleistungsbereich ist in den letzten sechs Jahren kostenmäßig auch nur annähernd so stark gewachsen wie die der Kitas. Dabei sind es insbesondere folgende Punkte, die zu einer Kostensteigerung beitragen 1. Der U-3 Ausbau 2. Tarifsteigerung und allgemeine Kostensteigerung, (Heizung, Verbrauchs-material, etc. ) 3. Qualitative und personelle Veränderungen innerhalb der Kitas (Hauswirtschaftskräfte, längere Betreuungszeiten)

3 3 Kostenentwicklung Zuschuss Land 14,3 Mio 29,5 Mio 33,0 Mio Gesamtausgabe 47,0 Mio 76,4 Mio 83,3 Mio Städt. Mittel 27,7 Mio 44,4 Mio 47,7 Mio Was kosten Kindertagesstätten? Exemplarisch habe ich die Kosten für zwei städt. Kindertagesstätten ermittelt und diese den Pauschalen nach Kibiz gegenüber gestellt. Es handelt sich einmal um eine 6-gruppige Einrichtung und einmal um eine 4- gruppige Einrichtung. Beide Einrichtungen befinden sich im Eigentum der Stadt, so dass keine Mieten aber Abschreibung für das Gebäude anfallen. Gerechnet wurden nur die reinen Kibiz-kosten nicht die Sonderfördertatbestände wie Familienzentrum oder Plus-Kita. Die detaillierten Auflistungen der einzelnen Kostenpositionen können meiner Stellungnahme entnommen werden. Ich möchte hier nur die großen Positionen benennen. 1. Städt. Kita Niefeldstraße 6 Gruppen Personalkosten incl. Aller Personalnebenkosten ,10 Euro Reinigung, Außenpflege, umlagefähige Kosten, Telefon, EDV und Fortbildung ,84 Euro Sonstige Kosten (Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Getränke, Fortbildung etc.) ,50 Euro Mietnebenkosten ,00 Euro Abschreibung auf dem Gebäude (2 %) ,00 Euro Overhead (pro Gruppe 5.638,56 Euro) ,36 Euro Anlagenzugänge ,40 Euro Nicht gebuchte Rechnungen ab November ,00 Euro Gesamtkosten ,00 Euro

4 4 Pauschalen nach Kibiz 2014 Die Förderung übersteigende Ausgaben (rund 11 %) ,48 Euro ,72 Euro 2. Städt. Kita Skagerrakstraße 4 Gruppen Personalkosten Reinigung, Außenpflege, etc. Sonstige Kosten (Spiel- und Mietnebenkosten Abschreibung Gebäude (2 %) Overhead Anlagenzugänge 2014 Nicht gebuchte Rechnungen Gesamtausgaben ,73 Euro ,72 Euro 6.655,82 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,24 Euro 1.923,43 Euro 3.000,00 Euro ,94 Euro Pauschalen Die Förderung übersteigende Ausgaben ,02 Euro ,92 Euro Für diese beiden Einrichtungen zahlt die Stadt jenseits der Kibiz- Pauschalen weitere ,00 Euro für 10 Gruppen. Rein rechnerisch betrachtet liegt das Defizit pro Gruppe bei ca ,00 Euro. Die Stadt ist Betreiber von 66 Einrichtungen mit 267 Gruppen. Hierfür ergibt sich überschlägig ein die Pauschalen übersteigender Betrag von rund 3,7 Mio Euro. Zwar habe ich die Prüfungen nur für zwei Einrichtungen vorgenommen, diese sind aber per Zufall ausgewählt worden und nicht nach dem Prinzip der höchsten Defizite. Die Einrichtungen sind in keiner Hinsicht besonders, so dass sich ähnliche Situationen in allen Einrichtungen ergeben werden, wobei die Schwankungsbreite des Defizites schon deutlich ist. So beträgt es in der einen Einrichtung 7 %, in der anderen 11 %, was letztlich für eine genaue Überprüfung spricht. Festzustellen bleibt aber, die Pauschalen in der heutigen Form sind bei den gesteigerten

5 5 Anforderungen nicht mehr auskömmlich und bedürfen der zukunftsfähigen Korrektur. Zur Anpassung der Kindpauschalen aus städtischer Sicht Die Diskussion zur Finanzierung der Kindertagesstätten findet seine Konzentration auf der kommunalen Ebene. Hier schlagen Regelungen bis auf die einzelne Einrichtung und damit bis auf die Eltern durch. Seit vielen Jahren ich bin geneigt zu sagen seit Jahrzehnten- gibt es die Diskussion der freiwilligen Zuschüsse der Kommunen zu den Einrichtungen der freien Träger. Eingedenk der vorherigen Aussagen ist dieses nicht verwunderlich, aber Folge der landespolitischen Gesetzgebung, die von nicht auskömmlichen Pauschalen ausgeht. Die Finanzierungsstruktur des zum in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sieht (wie schon zuvor das GTK) eine Verteilung der Belastungen durch die laufenden Betriebskosten auf Land, Kommunen und Träger vor. Allerdings hat sich die Kostenverteilung im KiBiz zu Ungunsten der Kommunen entwickelt. So wurde der aufzubringende Trägeranteil bei kirchlichen Trägern von 20 % auf 12 % abgesenkt. Trägeranteil und Landeszuschuss bei kirchlichen Trägern summieren sich auf 48,5 % *. Sofern (wie in Gelsenkirchen) keine freiwilligen Zuschüsse zu den Trägeranteilen geleistet werden, erhalten die kirchlichen Träger also einen Kommunalzuschuss von 51,5 % *. Bei Kommunen, die freiwillige Zuschüsse zu den Trägeranteilen leisten, erhöht sich der Kommunalzuschuss entsprechend.

6 6 Die jährliche Anhebung der Kindpauschalen um 1,5 % ( 19 Abs. 2 KiBiz) belastet insofern die Kommunen überproportional. Jede darüber hinaus gehende zusätzliche Erhöhung belastet die Kommunen zusätzlich. Die Regelanpassung um 1,5 % der Kindpauschalen wird zum Kindergartenjahr 2015/2016 allein für die Einrichtungen der freien Träger in Gelsenkirchen ein Volumen von rund ,- erreichen. Der Kommunalanteil beläuft sich hierbei auf rund ,-. Jedes weitere Prozent Pauschalenanhebung verursacht kommunale Mehrbelastungen i.h.v. rund ,- *. Da es sich bei der Förderung des Kibiz um eine Regelstruktur handelt, wird sich die Anhebung der Pauschalen in allen Jugendamtsbezirken ähnlich niederschlagen. Dieses würde bedeuten, dass eine 1 %-ige Anpassung der Pauschalen die Kommunen rund 6,5 Mio Euro kosten würde. Damit wäre klar die Konnexitätsrelevanz erreicht. Eine Neuregelung der Dynamisierungsklausel nach 19 Abs. 2 KiBiz würde die Kommunen also zusätzlich belasten. Diese Regelung wäre über die bisherige Konnexitätsregelungen des Belastungsausgleichgesetzes nicht abgedeckt, würde also erneut konnexitätsrelevant sein. Die Kommunen schätzen die Arbeit der Einrichtungen der freien Träger. Wir sind mittlerweile aber nicht mehr in der Lage, zusätzliche finanzielle Leistungen, die durch Bundes- oder Landesgesetze generiert werden, zu leisten. Themen wie der Zuzug Südost die Flüchtlingsproblematik etc. werden zum großen Teil von den Kommunen geschultert und führen nicht nur zu zusätzlichen Kosten im Bereich der Unterkunft und des Lebensunterhalts, sondern sie führen dazu, dass Regelstrukturen der Erziehung und Bildung ausgeweitet werden müssen, deren Finanzierung überwiegend von den Kommunen zu schultern sind.

7 7 Vor diesem Hintergrund haben wir als Kommunen die zweite Kibiz- Revision begrüßt die zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen führt. Die Unübersichtlichkeit des Fördersystems ist aus der Sicht der Städte nicht gegeben. Es gibt Regelstrukturen die über das Kibiz abgedeckt sind und Sonderfördertatbestände wie die Familienzentren, Plus-Kitas und die Sprachförderung die neben der Regelstruktur finanziert werden. Resümierend bleibt aus meiner Sicht festzustellen, dass die Kindertagesstätten aus der finanzpolitischen Diskussion rauskommen müssen. Ich sehe insbesondere das Land in der Pflicht, das Eingangsinstitut Erziehung und Bildung auskömmlich zu finanzieren. Zusätzliche Finanzleistungen der Kommunen führen zwangsläufig zu Einschränkungen in anderen Leistungsbereichen. Hierzu gibt es so gut wie keinen Spielraum mehr. Kurzfristige Beschlüsse für perspektivische Regelungen empfinde ich hierbei als eher problematisch. Mit freundlichen Grüßen Alfons Wissmann (Betriebsleiter GeKita/ Referatsleiter Referat Erziehung und Bildung)

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9 Stadt Gelsenkirchen/GeKita Darstellung Pauschalen nach KiBiz zu Ist-Kosten Niefeldstraße / 6 Gruppen (Gr. II Aufstockung um 5 Plätze) Summe Pauschalen nach KiBiz ,48 Personalkosten Vergütung ,67 Überstunden 584,59 Ürlaubsrückstellung 34,94 Ges. soz. Aufwand ,32 Aufwand Altersversorgung ,07 Anteil Springerkosten ,84 Berufsgenossenschaftsbeitrag 3.917,28 abzüglich Integrationskräfte ,00 abzüglich zus. U3 Kraft ,00 Tarifanfpassung 2,4% , ,10 Telefonkosten aus allg. Kostenstelle 1.124,48 EDV Kosten aus allg. Kostenstelle 4.016,88 Fotbildungskosten aus allg. Kostenstelle 1.209,00 Leistungen Gelsendienste ,00 Leistungen R10, R14, R30, R ,82/ Gr ,92 Hygieneartikel aus allg. Kostenstelle 529, ,84 Aufwand aus Kostenstellenrechnung: Getränke 2.265,57 Renovierung 1.476,17 Ausflugskosten 300,00 Grafische Leistung 12,38 Büromaterial 412,04 Material Drucker 770,61 Fachliteratur Zeitschriften/Bücher 348,13 Fortbildungskosten 962,75 Entsorgung 39,40 Sonst, betriebl. Aufwendungen 450,00 Hygieneartikel Med. Fremdleistungen 555,72 Kleinere Ausstattungen 637,61 Spiel- u. Beschäftigungsmaterial 2.672,03 Bastelmaterial 911, ,50 Mietnebenkosten qm. à 2, ,00 Abschreibung Gebäude 3 Mio. 2,% ,00 Overhead pro Gruppe 5.638, ,36 Anlagenzugänge (2014) ,40 Annahme nicht gebuchte Rechnungen Nov ,00 Rest Pauschalen ,72 C:\Users\Diamantis\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\L9Z0YM8V\Anlage 1Kopie von KiBiz Pauschalen Nachk.xls

10

11 Stadt Gelsenkirchen/GeKita Darstellung Pauschalen nach KiBiz zu Ist-Kosten Niefeldstraße / 6 Gruppen (Gr. II Aufstockung um 5 Plätze) Summe Pauschalen nach KiBiz ,48 Personalkosten ,10 Sachkosten Umlagekostenstrellen ,84 Sachkosten Kostenstelle Tageseinrichtung ,50 Abschreibung Gebäude 3 Mio. 2% ,00 Mietnebenkosten ,00 Overheadkosten ,36 Anlagenzugänge ,40 Annahme nicht gebuchte Rechnungen Nov ,00 Deckung Pauschalen ,72 C:\Users\Diamantis\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\L9Z0YM8V\Anlage 2 Kopie von KiBiz Pauschalen Nachk Zusammenf.xls

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13 Skagerrakstraße / 4 Gruppen (Gr. II Aufstockung um 5 Plätze) 2014/2015 Pauschale Kinder U 3 Kinder Ü 3 Summe Landes-zuschuss 30 % Gr. III a 3.461,01 x 0 5 = , ,52 Gr. III b 4.620,20 x 0 10 = , ,60 Gr. III c 7.404,64 x 0 10 = , ,92 Gr. II a 9.667,89 x 2 0 = , ,73 Gr. II b ,95 x 9 0 = , ,27 Gr. II c ,96 x 4 0 = , ,35 Gr. I a 4.689,45 x 3 7 = , ,35 Gr. I b 6.283,69 x 6 14 = , ,14 Gr. I c 8.058,41 x 3 7 = , , , ,11 80 Niefeldstraße / 6 Gruppen (Gr. II Aufstockung um 5 Plätze) 2014/2015 Pauschale Kinder U 3 Kinder Ü 3 Summe Landes-zuschuss 30 % Gr. III a 3.461,01 x 0 5 = , ,52 Gr. III b 4.620,20 x 0 10 = , ,60 Gr. III c 7.404,64 x 0 10 = , ,92 Gr. II a 9.667,89 x 1 0 = 9.667, ,37 Gr. II b ,95 x 10 0 = , ,85 Gr. II c ,96 x 4 0 = , ,35 Gr. I a 4.689,45 x 6 14 = , ,70 Gr. I b 6.283,69 x = , ,28 Gr. I c 8.058,41 x 6 14 = , , , , Betrachtung reine Kindpauschalen nach KiBiz, Einrichtung im Eigentum Ohne zweckgebundene Zusatzpauschalen (U 3 Zusatzpauschale, PlusKi Sprachförderkita, Familienzentrum, Verfügungspauschale).

14 55.603, ,05 Konnex- Ausgleich 19,96 % , , , , , ,38 Konnex- Ausgleich 19,96 % , , , , , , , ,25 m ita,

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