Allgemeine Informationen für die Sachbearbeitung zur KIDICAP Personalabrechnung mit Version: 6.3.1

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1 Seite 1 von 26 Allgemeine Informationen für die Sachbearbeitung zur KIDICAP Personalabrechnung mit Version: Einsatz im BADV: Tarif zum AM 12/2006, Besoldung zum AM 01/2007

2 Seite 2 von 26 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1. Projekte GUI: Verbesserungen der Ergonomie Eingabe eines falschen Direktkommandos Liste der zuletzt bearbeiteten Fälle in der Personenselektion Sammelerfassung Aufschläge: Vorbelegung des Entstehungsmonats Sternselektion Austrittsgrund in erf24b Betriebsnummer und Hauptbetriebsnummer in erf Eingabe der Personalnummer in der Sammelerfassung Waagrechte Scrollbars in den Personendaten-Auswahlfenstern Eingabe löschen in Erflis: Vorbelegung der Schnittstellendaten Neuerfassung von Zulagen Verhalten bei PE-Überläufen Änderungen der Felder in Maske 10 bei freiwilliger/ privater KV Dialogfenster Erf Anzeigedialog Anz Berechnung Änderungen zum PV-Zuschlag wegen Kinderlosigkeit für freiwillig Versicherte (ab 07/07 berechnungswirksam) Dialogfenster Erf Dialogfenster Anz Änderungen zum PV-Zuschlag wegen Kinderlosigkeit bei Privatversicherten (ab 01/07 berechnungswirksam) Änderungen zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Erfassungsfenster 09a Anzeigefenster 09, Reiter "Umlageverfahren nach AAG" Unterbrechungen Berechnung Ergebnispaket Liste Gehaltsmitteilung Stammblatt Lohnkonto Bescheinigungswesen Migration c SGB IV Umsetzung in KIDICAP Erfassungsfenster 24a Erfassungsfenster 09c Die Ergebnisse Änderungen in den Benutzerdaten Auswirkungen auf die Berechnung Auswirkungen auf die DEÜV Ergebnisnachweise in Listen Steueränderungsgesetz 2007 (Artikel 1, 3 und 6)... 19

3 Seite 3 von Berechnung SFN-Zuschläge Personendaten Berechnung Ergebnispaket Lohnkonto Kraftfahrer Bund Rufbereitschaft Benutzerdaten Personendaten Berechnung Besitzstand Unständige Bezüge Lohnsteueranmeldung Darstellung von Rückrechnungsergebnissen im Versorgungsausgleich Berufsgenossenschaftsabrechnung Bescheinigungswesen: Änderungen Dokumentvorlagen...24 Kapitel 2. Wartung rückwirkende Korrektur ATZ-MKM Plausi bei gleichzeitiger Eingabe der Fenster 13c (Rentenanrechnung) und 13u (Ruhensregelung 54 Abs. 4 BeamtVG) Fehlende Eingabedaten im Erfassungsdialog Erf Änderung des Feldes "Beginn Freistellung" Dialogfenster Erf29, Feldinhalte Vormonate fehlen ERF29 Bestandsanzeige unvollständig Unterschiedliche Erfassung/Berechnung zwischen Host und GUI in Maske ANZ27 Anzeige von Rückrechnungsergebnissen GUI Anz 27 und STBL: Fehler bei der Direktversicherung ERF16 Dienstwohnung wird falsch bzw. nicht angezeigt Bezeichnung der Kostenstelle wird nicht angezeigt in Fenster Plausihinweis bei AGS

4 Kapitel 1. Projekte KIDICAP 2000 Informationen zum Einsatz der Version Seite 4 von GUI: Verbesserungen der Ergonomie Eingabe eines falschen Direktkommandos Wird ein falsches Direktkommando eingegeben, so erscheint ein Hinweis "Befehl ungültig". Bisher war es so, dass beim Wegdrücken dieses Hinweises die Eingabe in der Direktkommandozeile gelöscht wurde. Dieses Verhalten wurde nun dahingehend geändert, dass die Eingabe in der Direktkommandozeile beim Wegdrücken des Hinweisfensters stehen bleibt. Somit kann der Sachbearbeiter das Direktkommando korrigieren, ohne dass er es erneut vollständig eingeben muss Liste der zuletzt bearbeiteten Fälle in der Personenselektion In der Personenselektion war es bisher so, dass der zuerst bearbeitete Personalfall an erster (oberster) Stelle stand und der zuletzt bearbeitete an letzter Stelle. Dies wurde nun umgekehrt, so dass der zuletzt bearbeitete Personalfall an erster (=oberster) Stelle in der Personenselektion angezeigt wird Sammelerfassung Aufschläge: Vorbelegung des Entstehungsmonats In der Sammelerfassung für Aufschläge SERF18 wurde der Entstehungsmonat automatisch mit dem Abrechnungsmonat vorbelegt und ohne weiteren Hinweis gespeichert. Dieses Verhalten wurde nun geändert: Beim Öffnen der Vorbelegung wird der Entstehungsmonat nicht gefüllt, sondern bleibt leer. Beginnt der Sachbearbeiter nun mit der Erfassung, so wird der Entstehungsmonat beim Verlassen des Feldes "Gilt für" individuell vorbelegt. Gleichzeitig erscheint in der Statuszeile des Fensters der Hinweis "Bitte überprüfen Sie den Entstehungsmonat." Der Sachbearbeiter kann die automatische Vorbelegung nun annehmen oder ggf. auch wieder ändern Sternselektion Austrittsgrund in erf24b In Version wurde in erf24b eine Auswahlschaltfläche für das Feld "Austrittsgrund" eingefügt. Der Sachbearbeiter kann nun über diese Schaltfläche einen Austrittsgrund auswählen Betriebsnummer und Hauptbetriebsnummer in erf02 Bisher wurde die Hauptbetriebsnummer gelöscht, wenn eine von der Hauptbetriebsnummer abweichende Betriebsnummer eingetragen wurde. Dieses Verhalten wurde nun dahingehend geändert, dass die Hauptbetriebsnummer bei allen vorhandenen Betriebsnummern stehen bleibt. Damit kann es bei der Auswahl der Betriebsnummer nicht mehr zu Erfassungsfehlern kommen, weil keine entsprechende Hauptbetriebsnummer mitselektiert werden kann Eingabe der Personalnummer in der Sammelerfassung In den Sammelerfassungsfenstern müssen die Personalnummern siebenstellig (Personalnummer + Prüfziffer) eingegeben werden. Wurde die Personalnummer bisher mit weniger als sieben Stellen eingegeben, so wurde die Personalnummer mit führenden Nullen aufgefüllt. So konnte es zu Erfassungsfehlern kommen.

5 Seite 5 von 26 Erfasst der Sachbearbeiter jetzt die Personalnummer mit weniger als 7 Stellen und springt in das nächste Feld, so erscheint ein Hinweis "Es müssen immer 7 Ziffern eingegeben werden." Der Sachbearbeiter muss nun mit o.k. bestätigen und die Personalnummer korrigieren Waagrechte Scrollbars in den Personendaten-Auswahlfenstern In der erweiterten Suche in den Personendaten-Auswahlfenstern waren bisher nicht alle Daten sichtbar, da das Auswahlfenster zu schmal war und somit waagrechte Scrollbars im Fenster erschienen. Die waagrechten Scrollbars in der erweiterten Suche wurden beseitigt. Startet der Sachbearbeiter eine Suche innerhalb der Personendatenselektion, so kann er alle Suchergebnisse sehen, ohne dass ein Scrollbar vorhanden ist Eingabe löschen in Erflis: Vorbelegung der Schnittstellendaten In Version wurde die Vorbelegung von Erflis dahingehend geändert, dass nun die Schnittstellen-Daten standardmäßig mit angezeigt wurden. Betätigt der Sachbearbeiter dann jedoch die Schaltfläche "Eingabe löschen", so wurde die Markierung in der Checkbox "Schnittstellen-Daten" mitgelöscht. Dies geschieht nun nicht mehr: Das Löschen der Eingaben führt nicht mehr zur Löschung der Vorbelegung Neuerfassung von Zulagen Bei der Neuerfassung einer Zulage in erf17 waren die Felder "Gilt-ab" und "Gilt-bis" bisher erfassbar. Das führte zu falschen Erfassungen. Nun sind diese Felder gesperrt, so dass diese Felder bei der Neuanlage nicht mehr erfassbar sind Verhalten bei PE-Überläufen Ist die maximale Anzahl von Einträgen in einer Periodengruppe erreicht, so wurde bisher der älteste Eintrag gelöscht, wenn ein weiterer Eintrag erfasst werden sollte. Dieses Verhalten wurde nun dahingehend geändert, dass der Sachbearbeiter vor dem Löschen des ältesten Eintrags diese Löschung bestätigen muss.

6 Seite 6 von Änderungen der Felder in Maske 10 bei freiwilliger/ privater KV Die Abführung des FKV-Gesamtbeitrages bei freiwilliger/privater KV wird über die Felder "Beitragsgruppe", "Abführung" und "Zusatzbeitrag enthalten" in ERF10 gesteuert. Da das BADV keine Abführung für freiwillig oder privat Krankenversicherter übernimmt, sind die o.g. Felder in Maske 10 nie zu füllen. Für die Berechung des KV-Zuschusses sind ausschließlich die Felder "Gesamtbetrag" und "KV- Zusatzschlüssel" zu verwenden. Mit der Version hat es diverse Änderungen zu den für die Abführung wirksamen Felder gegeben, die aber für die vom BADV abgerechneten ZF bedeutungslos sind. An den bisherigen Berechnungen zum FKV-Zuschuss hat sich durch das Einfügen der neuen Felder nichts geändert. Insofern haben die nachfolgenden Ausführungen nur nachrichtlichen Charakter Dialogfenster Erf10 Über das neue MKM "Zusatzbeitrag enthalten" kann hier ab kenntlich gemacht werden, ob der erfasste FKV- Gesamtbetrag den Zusatzbeitrag enthält oder nicht. An den ursprünglichen Berechnungen ändert sich nichts, wenn beim PF keine Erfassung vorgenommen wird Anzeigedialog Anz10 Im Anzeigedialog wird auf dem Reiter KV und RV-Daten das neue Feld "Zusatzbeitrag enthalten" angezeigt.

7 Seite 7 von 26 Zusätzlich haben wir auf dem Reiter "Ergebnisse" das Feld FKV-Zusatzbeitrag eingefügt. In diesem Feld wird jetzt nachrichtlich der FKV-Zusatzbeitrag angezeigt. Selbstverständlich haben wir das neue Feld FKV-Zusatzbeitrag auch im Anzeigedialog Anz27 auf dem Reiter Jahres- Summen 2 eingefügt.

8 Seite 8 von Berechnung a) Der FKV-Zusatzbeitrag wird berechnet, wenn KV-ZUSATZ-SCHL = 1 oder 2 oder 5 oder 6 vorhanden ist und FKV-ABFUEHRUNG = K. Der FKV-Zusatzbeitrag wurde bisher nicht separat gespeichert sondern lediglich kumuliert im Feld FKV-GESAMTBEITRAG-ABF angezeigt. Ab wird der FKV-Zusatzbeitrag im Feld FKV-Zusatzbeitrag gespeichert und in Anz10 angezeigt. b) Im Objekt "Freiwillige Beiträge Krankenkasse (FBG)" werden die Beiträge zur freiwilligen Krankenkasse hinterlegt. Dieser hinterlegte Wert ist bis einschl immer ein Betrag, der keinen Zusatzbeitrag nach 241a SGB V beinhaltet. Der FKV-Gesamtbeitrag eines freiwillig Versicherten wurde bisher aus diesem BD-Objekt herangezogen und beinhaltete dementsprechend keinen Zusatzbeitrag. Bei der Abführung der Beiträge konnte dann entschieden werden, ob eine Abführung an einen Drittempfänger durchgeführt wurde, dann war der FKV-Gesamtbeitrag identisch mit dem abgeführten Gesamtbeitrag. eine Abführung über den BNW an eine Kasse erfolgte, dann wurde zu dem FKV-Gesamtbeitrag noch der Zusatzbeitrag addiert und die Summe in FKV-Gesamtbetrag-Abführung verarbeitet. An den bisherigen Berechnungsvarianten hat sich durch die Neuregelung nichts geändert. Ab kann im BD-Objekt FBG zusätzlich hinterlegt werden, ob der Beitragswert den Zusatzbeitrag beinhaltet oder nicht. Ist der Zusatzbeitrag enthalten, dann muss darüber hinaus für diese Beitragsgruppe der Zusatzbeitrag als Betrag hinterlegt werden. Wenn im BD-Objekt FBG das neue MKM-ZUSATZBEITRAG leer ist, dann erfolgt die Berechnung des FKV- Zuschusses wie bisher. Die Berechnung des FKV-GESAMTBEITRAG-ABFÜHRUNG ist dann ebenfalls unverändert, lediglich das neue Feld FKV-ZUSATZBEITRAG wird zusätzlich nachrichtlich gefüllt. Wenn im BD-Objekt FBG das neue MKM-ZUSATZBEITRAG nicht leer ist, dann ist Grundlage für die Berechnung des FKV-Zuschusses der FKV-BEITRAGSWERT minus FKV-ZUSATZBEITRAG. Zur Ermittlung des FKV-Gesamtbeitrag-Abführung wird dann der Betrag FKV-ZUSATZBEITRAG zum FKV- Gesamtbeitrag addiert. Der in der Berechnung verwendete FKV-ZUSATZBEITRAG wird in dem neu eingerichteten Ergebnisfeld gespeichert Änderungen zum PV-Zuschlag wegen Kinderlosigkeit für freiwillig Versicherte (ab 01/07 berechnungswirksam) In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Cent-Differenzen in der Zuschussberechnung der Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte. Wir haben deshalb die Möglichkeit geschaffen, statt einer Berechnung aufgrund von Prozentsätzen und der damit verbundenen Rundungen mit festen Beträgen zu rechnen Dialogfenster Erf10 Im Dialogfenster Erf10 kann jetzt eine "Beitragsgruppe" erfasst werden, mit der die Berechnung durchgeführt werden soll. Folgende Eingaben sind möglich: 1 FPV-Beitrag ohne Kind 2 FPV-Beitrag mit Kind

9 Seite 9 von 26 Der FPV-Beitrag 1 ist für solche Personalfälle zu verwenden, die keine Kinder haben und aus diesem Grund nicht von der Zuschlagszahlung befreit sind. Der FPV-Beitrag 2 ist für solche Personalfälle zu verwenden, die von der Zahlung des Kinderzuschlags in der Pflegeversicherung befreit sind. Die Erfassung ist erst ab möglich, sie ist aber nicht zwingend. Für Personalfälle, bei denen bisher keine Differenzen in der Zuschussberechnung aufgetreten sind, kann auch die bisherige Berechnung aufgrund von Prozentsätzen erfolgen Dialogfenster Anz10 Im Dialogfenster wird auf dem Reiter KV-und RV Daten die Beitragsgruppe angezeigt. Auf dem Reiter Ergebnisse werden wie bisher die Berechnungsergebnisse angezeigt Änderungen zum PV-Zuschlag wegen Kinderlosigkeit bei Privatversicherten (ab 01/07 berechnungswirksam) Privatversicherte müssen keinen Zuschlag wegen Kinderlosigkeit zur Pflegeversicherung zahlen. Dies konnte in KIDICAP bisher nur dadurch erreicht werden, dass im Dialogfenster Erf09a das Feld "von PV-Zuschlag befreit" markiert wurde. In der Version haben wir eine Änderung vorgenommen. Unabhängig vom Eintrag im Feld "von PV-Zuschlag befreit" in Erf09a wird bei Privatversicherten in der Pflegeversicherung (PV-Zusatzschlüssel = 3 und 6) kein PV- Zuschlag mehr berechnet. Soll ein PV-Zuschlag berechnet werden, ist im Dialogfenster Erf10 das neue Feld "Kinderzuschlag" zu markieren. Nur in diesem Fall wird bei betroffenen Personalfällen künftig noch der PV-Zuschlag berechnet und wie bisher als Ergebnis ausgewiesen. Die Erfassungsregeln für Privatversicherte in der Pflegeversicherung wurden dadurch umgekehrt. Standardmäßig wird jetzt für Privatversicherte in der Pflegeversicherung kein Zuschlag wegen Kinderlosigkeit berechnet. Soll ein Zuschlag berechnet werden, muss ein entsprechendes Merkmal erfasst werden. (Ausnahmefall, kommt im Geschäftsbereich des Bundes nicht vor)

10 Seite 10 von 26 Wird das MKM "Kinderzuschlag" erfasst, wird ein Hinweisfehler ausgegeben, da die Berechnung eines Kinderzuschlags für Privatversicherte in der Pflegeversicherung nicht vorgesehen ist. Die o.a. Neuregelung ist mit einem Gilt-ab-Datum implementiert worden. Ab hat das MKM "von PV- Zuschlag befreit" im Erfassungsdialog Erf09a für Privatversicherte in der Pflegeversicherung keine Bedeutung mehr. Bitte beachten Sie, dass das Feld "von PV-Zuschlag befreit" für Privatversicherte nicht rückwirkend für den Zeitraum < 2007 gelöscht werden darf, da es sonst zu fehlerhaften Rückrechnungsergebnissen kommen wird Änderungen zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Für die vom BADV abgerechneten ZF sind nur die Ausführungen zur U2-Pflicht von Bedeutung. U1-pflichtige Fälle sind nicht im Bestand. Eine Zusammenfassung der für die U2-Pflicht bedeutsamen Änderungen wird von Frau Pniok (D 2.26) in Kürze gesondert mitgeteilt. Mit der Version stellen wir folgende Erweiterungen zur Berechung der U1-/U2-Umlage zur Verfügung. Für die Verarbeitung von unterschiedlichen Umlagesätzen für die U1- und U2-Umlage wurden entsprechende Eingabefelder eingerichtet. Für die Vorbelegung bei der Neuerfassung von Personalfällen wurden Eingabefelder eingerichtet. Beim Personalfall wurden Felder eingerichtet, um die U1- bzw. U2-Beitragssätze hinterlegen zu können. Für evtl. Beschäftigungsverbote ist ein neuer UGrund 40 eingerichtet worden. Es wird im Ergebnispaket eine neue Liste 2225 "Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz" zur Verfügung gestellt, in der der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bescheinigt wird.

11 Seite 11 von 26 Es wird eine neue Bescheinigung im Bescheinigungswesen "Antrag auf Erstattung nach dem AAG" nach Vorgaben des AWV zur Verfügung gestellt. Nicht Bestandteil des umgesetzten Konzeptes sind: die maschinelle Berechnung des Arbeitsentgeltes bei Beschäftigungsverbot sowie die Ausweisung des AAG-Erstattungsbetrages auf dem BNW mit gleichzeitiger Verrechnung der Beträge in der Zahlbarmachung. Die Realisierung dieser beiden Punkte bleibt einem späteren Projekt vorbehalten Erfassungsfenster 09a Beim Personalfall muss neben der AAG-Pflicht künftig auch ein Beitragssatz für die U1- /U2-Umlage erfasst werden. Bei der Neuanlage von Personalfällen kann eine Vorbelegung aus dem BD-Objekt Arbeitgeber erfolgen. Es können nur Beitragssätze erfasst werden, die auch in den Benutzerdaten hinterlegt sind. Wird trotz AAG-Pflicht kein Beitragssatz erfasst, geben wir lediglich einen Hinweisfehler aus, weil z. B. bei der Bundesknappschaft versicherte Personalfälle (auch GfB) zwar U2-pflichtig sind, die Bundesknappschaft aber derzeit noch keine Umlage erhebt. Hinweis:: Je AG und Kasse ist nur 1 Beitragssatz zulässig. Obwohl die Kassen mehrere Beitragssätze anbieten, ist je Arbeitgeber und Kasse nur 1 Beitragssatz zulässig. Die Sachbearbeiter tragen hier die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erfassung der zu verarbeitenden Beitragssätze. Der Standardbeitragssatz beim Personalfall ist dann immer "1".

12 Seite 12 von 26 Es ist ein neues Feld "Verwendungszweck" eingerichtet worden. Hier kann je Personalfall ein 30-stelliger individueller Text erfasst werden, der in der Liste 2225 und in der neuen Bescheinigung im Feld "Verwendungszweck" ausgedruckt wird Anzeigefenster 09, Reiter "Umlageverfahren nach AAG" In der Auskunftsmaske werden jetzt neben dem Brutto und dem Beitrag auch der verwendete Beitragssatz und der verwendete Prozentsatz angezeigt. Darüber hinaus wird auch der Verwendungszweck angezeigt, der in der Liste 2225 und in der Bescheinigung nach AAG ausgedruckt wird Unterbrechungen Wir stellen mit der Version einen neuen Unterbrechungsgrund "40 Beschäftigungsverbot" zur Verfügung. Dieser Unterbrechungsgrund hat derzeit noch keinerlei Auswirkungen auf die Berechnung, er dient lediglich zu Auswertungszwecken Berechnung In der Berechnung werden die unterschiedlichen Beitragsgruppen der U1-/U2-Umlagen künftig berücksichtigt. Wird bei einem Personalfall ein Beitragssatz erfasst, der im BD-Objekt Krankenkasse Daten nicht oder nicht mehr vorhanden ist, wird in der Warnungsliste ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

13 Seite 13 von Ergebnispaket Liste 2225 Für Personalfälle in Unterbrechung mit Unterbrechungsgrund 03 und 15 (Mutterschutz) wird im Ergebnispaket eine neue Liste 2225 "Antrag auf Erstattung nach dem AAG" erzeugt. Inhaltlich haben wir uns bei der Gestaltung der Liste an den uns vorliegenden Formularen der Krankenkassen orientiert Gehaltsmitteilung Künftig kann in der Gehaltsmitteilung neben den U1-/U2-Umlagen auch das Umlagebrutto ausgedruckt werden. Der neue Unterbrechungsgrund 40 wird nicht auf der Gehaltsmitteilung ausgegeben Stammblatt Analog zur Gehaltsmitteilung kann auch auf dem Stammblatt künftig das Umlagebruto ausgedruckt werden. Im Stammblatt wird der neue Unterbrechungsgrund 40 ausgegeben Lohnkonto Auch im Lohnkonto wird künftig das U1-/U2-Brutto ausgedruckt Bescheinigungswesen Neben der Liste 2225, die im Ergebnispaket erzeugt wird, kann auch eine Bescheinigung "Antrag auf Erstattung nach dem AAG" ausgedruckt werden. Der Ausdruck ist optional Migration Alle Personalfälle mit AAG-Pflicht werden mit der Version migriert. Durch die Migration wird die neu eingerichtete Beitragsgruppe bei den betroffenen Personalfällen gefüllt. Dabei gelten folgende Regeln: Wenn AAG-Pflicht = 2 dann setze U2-Beitragssatz = 1. Wenn AAG-Pflicht = 3 dann setzte U1-Beitragssatz = 1 und U2-Beitragssatz = c SGB IV Zu dem Thema werden in Kürze von Frau Pniok (D 2.2.6) noch gesonderte Bearbeitungshinweise veröffentlicht. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht vom 21.März 2005 ist mit Wirkung vom 30.März 2005 der 23c in das SGB IV eingefügt worden. Die Vorschriften des 23c gelten zwingend ab

14 Seite 14 von 26 Der 23c des SGB IV regelt die beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen). Danach gelten Zuschüsse des Arbeitgebers, die für die Zeit des Bezugs von Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit gezahlt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt ( 47 SGB V) nicht übersteigen. Die Neuregelungen gelten für pflichtversicherte, freiwillig versichert und privat Versicherte gleichermaßen. Zur Berechnung des Nettoentgelts ist bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherten auch der um den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Eine beitragspflichtige Einnahme liegt vor, wenn die Arbeitgeberleistung zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichsnettoentgelt übersteigt. In diesem Fall ist der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Die Vorschrift des 23c bezieht sich ausschließlich auf laufende Arbeitgeberleistungen. Auf die während des Bezugs von Sozialleistungen einmalig gezahlten Arbeitsentgelte findet 23a SGB IV Anwendung. Die Anwendung des 23c setzt mit Ausnahme der Elternzeit den Bezug einer Sozialleistung voraus. Liegt keine Sozialleistung vor, sind arbeitgeberseitige Leistungen im vollen Umfang beitragspflichtig. Besondere Regelungen Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist immer beitragsfrei (Rundschreiben (RS) der Spitzenverbände vom 15.November 2005, Abschnitt 3.3.1). Das bedeutet, dass für Personalfälle, die sich in Unterbrechung wegen Mutterschutz (U-Gründe 03 und 15) befinden, keine Daten im Dialog erf09c erfasst werden müssen, wenn während der Unterbrechung nur der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Zuschüsse des Arbeitgebers, die als Nettoausgleich gezahlt werden, damit zusammen mit der Sozialleistung das Nettoentgelt erreicht wird z.b. der Krankengeldzuschuss, sind laut Besprechungsergebnis vom 24./25.April 2006 ebenfalls nicht beitragspflichtig Die Sozialleistungsträger haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Krankengeldzuschuss bei pflichtversicherten oder freiwillig in der GKV versicherten Arbeitnehmern nicht sofort zu verbeitragen ist, wenn die Höhe des Krankengeldes noch nicht bekannt ist, da der Krankengeldzuschuss in der Regel keine beitragspflichtige Einnahme darstellt Umsetzung in KIDICAP Betroffen sind Personalfälle mit den Unterbrechungen 01 und 02 (Krankengeld) 03 und 15 (Mutterschutz) Wenn während der Unterbrechung nur der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird, sind keine Erfassungen notwendig. 04 (Elternzeit) Wenn keine AG-Leistungen gezahlt werden, ist keine Erfassung notwendig. 12 (Pflege eines kranken Kindes) die während einer dieser Unterbrechungen eine Arbeitgeberleistung erhalten, die zusammen mit der Sozialleistung das so genannte Vergleichsnetto übersteigt. Berücksichtigt werden nur Unterbrechungen, die in 2006 begonnen haben Erfassungsfenster 24a Für die Berechnung des Vergleichsnettos ist der Monat zu verwenden, der vor dem Beginn des Sozialleistungsbezugs liegt. Für die Unterbrechungen 01 und 02 muss das nicht der Monat sein, der vor dem Beginn der Unterbrechung liegt, sondern der Monat, der vor dem Beginn der Krankheit liegt. Wenn der Monat, in dem die Krankheit begonnen hat,

15 Seite 15 von 26 nicht identisch ist mit dem Unterbrechungsbeginn, dann ist auch bei der Unterbrechung 01 im Feld "Anlassbeginn" das Datum des Krankheitsbeginns zu erfassen. Bei privat versicherten Arbeitnehmern und geringfügig Beschäftigten muss auch weiterhin der Verwaltungsgrund 05 erfasst werden Erfassungsfenster 09c Um festzustellen, ob während einer Unterbrechung mit Sozialleistung eine beitragspflichtige Einnahme vorhanden ist, müssen bestimmte Eingaben getätigt werden. Die Daten sind im neuen Fenster ERF09c zu erfassen. Das Fenster erreicht man über das Menü Sozialversicherung oder mit dem Direktkommando Erf09c. Erfassungen müssen nicht getätigt werden, wenn keine AG-Leistungen während der Unterbrechung vorliegen während Unterbrechung 04 (Elternzeit) während Unterbrechung 03/15 (Mutterschutz), wenn nur der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Werden bei anderen Konstellationen keine Erfassungen getätigt und es liegen AG-Leistungen vor, dann sind diese sofort beitragspflichtig. Die Unterbrechungen, für die Daten erfasst werden können, werden in der Selektion angezeigt. Sind mehrere Unterbrechungen vorhanden, müssen Sie die jeweilige Unterbrechung, für die Sie Daten erfassen wollen, in der Selektionsliste markieren. Folgende Daten können erfasst werden: Sozialleistung/Tag Hier ist der Tagessatz der Nettosozialleistung zu erfassen. Sollte der Bescheid eines Sozialleistungsträgers keinen Tagessatz, sondern einen Wochen- oder Monatsbetrag enthalten, muss dieser auf den Tagessatz umgerechnet werden. Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist das Krankentagegeld, das der Arbeitnehmer mit seiner Versicherung abgeschlossen hat, zu erfassen. Bei den Unterbrechungsgründen 03 und 15 wird der Tagessatz maschinell mit dem Tagessatz des Mutterschaftsgeldes aus den Benutzerdaten vorbelegt. Bei Unterbrechungsgrund 04 darf das Feld nicht erfasst werden.

16 Seite 16 von 26 Um zu verhindern, dass ein Krankengeldzuschuss bei pflichtversicherten oder freiwillig in der GKV versicherten Arbeitnehmern sofort verbeitragt wird, wenn die Höhe des Krankengeldes noch nicht bekannt ist, kann als Sozialleistung 1.-. erfasst werden. Damit wird der SV-Freibetrag so hoch, dass keine Verbeitragung erfolgt. Wenn die Höhe des Krankengeldes vorliegt, ist die Sozialleistung mit dem richtigen Betrag nachträglich zu berichtigen. VGL-Netto Hier kann ein Vergleichsnetto erfasst werden, das anstelle des maschinell berechneten Nettoentgelts verwendet werden soll. MKM-HöchstKG Hier können Sie bei privat versicherten Arbeitnehmern markieren, wenn bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses ein fiktives Höchstkrankengeld angenommen wird. In diesem Fall bleibt der gesamte Krankengeldzuschuss beitragsfrei Die Ergebnisse Die Berechnungsergebnisse werden im Fenster ANZ09c dargestellt. Das Fenster erreicht man über das Menü Sozialversicherung oder mit dem Direktkommando Anz09c. Die Registerkarte Stammdaten/Ergebnisse enthält mit Ausnahme des Feldes SV-Freibetrag die auf einen Monat hochgerechneten Werte pro Unterbrechung. Wenn im Feld Brutto-Einnahme ein Betrag enthalten ist, bedeutet das, dass

17 Seite 17 von 26 beitragspflichtige Einnahmen während der Unterbrechung vorhanden sind. Daraus folgt, dass 30 SV-Tage für den Monat gebildet werden und eine Verbeitragung der Einnahmen durchgeführt wird. Die Registerkarte Monatsergebnisse enthält die Ergebnisse für den Verarbeitungsmonat für alle Unterbrechungen.

18 Seite 18 von 26 Die Registerkarte Vollmonatswerte enthält die Ergebnisse der fiktiven Berechnung des VGL-Nettos. Das VGL-Netto wird benötigt, um den SV-Freibetrag zu berechnen. Der SV-Freibetrag ist die Differenz zwischen dem VGL-Netto und der Sozialleistung aus Registerkarte "Stammdaten/Ergebnisse" Änderungen in den Benutzerdaten Die Bezugsarten Krankengeldzuschuss 056 und 5506 sind mit Gilt-ab an Stelle 17 als wirksam für das SV- Brutto klassifiziert. Alle Bezugsarten, die auch während einer Unterbrechung gezahlt werden, sind in Stelle 38 des Bruttoklassifizierungsschlüssels (= AG-Leistung i.s. des 23 c SGV IV) besonders klassifiziert. Mit 'K': 056, 057, 0185, 5506 und 5508 (Krankengeldzuschuss) Mit 'M': 061, 0305 und 5502 (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) Mit 'J': 5004, 5005, 5006, 5007, 5009, 5010, 5011, 5020, 5021, 5023, 5026, 5027, 6600, 6601, 6603, 6604, 5404 und Auswirkungen auf die Berechnung Wenn während einer der oben genannten Unterbrechungen beitragspflichtige Einnahmen (Brutto-Einnahme größer 0) vorliegen, dann müssen diese Einnahmen verbeitragt werden. Dazu werden auch in voll unterbrochenen Monaten in der Regel 30 SV-Tage gebildet. Bei teilunterbrochenen Monaten werden die SV-Tage ebenfalls auf 30 erhöht. Eine Brutto-

19 Seite 19 von 26 Einnahme liegt vor, wenn die Arbeitgeberleistungen, die während einer Unterbrechung gezahlt werden, größer sind als der SV-Freibetrag Auswirkungen auf die DEÜV Die Bildung von Unterbrechungsmeldungen und Abmeldungen hängt nun nicht mehr allein von der Dauer einer Unterbrechung ab, sondern zusätzlich davon, ob während einer Unterbrechung eine beitragspflichtige Einnahme vorhanden ist. Solange beitragspflichtige Einnahmen während einer Unterbrechung vorhanden sind, dürfen weder Unterbrechungsnoch Abmeldung erfolgen Ergebnisnachweise in Listen Ergebnisse werden in folgenden Listen ausgegeben Stammblatt: das Vergleichsnetto und der Freibetrag Lohnkonto:Vergleichsnetto, Freibetrag, Freibetrag/Monat, AG-Leistungen, Bruttoeinnahme und Nettoeinnahme Warnungsliste: es wird eine Warnung ausgegeben, wenn für die Unterbrechungen 01, 02 und 12 keine Sozialleistung in Erf09c vorhanden ist 1.7. Steueränderungsgesetz 2007 (Artikel 1, 3 und 6) Ab 2007 wird das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Für die in 1982 geborenen Kinder wird das Kindergeld noch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres und für die vor 1982 geborenen Kinder wird das Kindergeld noch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Bei Halbwaisen und Vollwaisen bleibt es bleibt es bei der bisherigen Regelung ( 61, Abs, 2 BeamtVG: Einkommensteuergesetz in der bis zum geltenden Fassung), d.h. die entsprechenden Versorgungsbezüge können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden Berechnung Normalerweise wird die Warnung 707, dass ein Kinderwegfall-2-Datum erreicht wird, 2 Monate vorher ausgegeben. Da wegen der Herabsetzung des Datums die Warnungen für die Kinder, die diese Altersgrenze im Januar oder Februar erreichen, bisher nicht ausgegeben wurde, wird die Warnung im Januar für alle Kinder, die das entsprechende Lebensjahr im Januar, Februar oder März erreichen, ausgegeben. Danach bleibt es bei dem 2-Monatsvorwarnzeitraum. Für Fälle mit Versorgungsart 3 oder 4 wird eine neue Warnung 710, ebenfalls 2 Monate vorher ausgegeben, um zu prüfen, ob die Zahlung der Versorgungsbezüge einzustellen ist. Hierzu wird das Alter gegen die Altersgrenze "Wegf.v.1982" geprüft SFN-Zuschläge Mit Haushaltsbegleitgesetz 2006 sind Sonntags-/Feiertags- und Nachtzuschläge, die gemäß 3b EStG als steuerfreie Zeitzuschläge ermittelt werden, ab einer Grenze von 25 sv-pflichtig. Die Berechnung wurde bereits entsprechend mit Service Pack zur Version geändert. Es hat die Sichtbarmachung des Ergebnisses gefehlt und die Hinterlegung der Grenzen in einem Benutzerdatenobjekt. Außerdem haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung weitere Forderungen aufgestellt. Die Summe dieser sv-pflichtigen unständigen Bezüge ist in der Beitragsabrechnung (SV-Liste) und im Lohnkonto darzustellen. Die sv-pflichtigen SFN-Zuschläge sind außerdem bei der Jahresarbeitsentgeltprüfung mit dem Durchschnitt zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig, d. h. gemäß Arbeitsvertrag zu leisten sind.

20 Seite 20 von Personendaten In den Personendaten ist der SV-pflichtige Anteil pro unständiger Bezug zu sehen. Als Monatssumme wird er im Fenster 9 ausgegeben. Hier wird zusätzlich die Monatssumme SFN-JAE-wirksam ausgegeben. Von diesen beiden Feldern gibt es auch eine Jahressumme Unständiger Bezug Das Feld Zeitzuschlag-SV-pflichtig wird ab Juli 2006 gefüllt SFN-Zuschläge (Fenster 9, Reiter PV-Kinderlos/SFN) Die Monatswerte SFN-SV-pfl. und SFN-JAE-wirks. werden angezeigt Fenster 27, Jahressummen Die beiden neuen Jahressummen SFN-SV-pflichtig und SFN-JAE-wirksam werden im Reiter Jahres-Summen3 ausgegeben.

21 Berechnung KIDICAP 2000 Informationen zum Einsatz der Version Seite 21 von 26 Bei der JAE-Prüfung wird der Durchschnitt des Feldes SFN-JAE-wirksam berücksichtigt Ergebnispaket Im Lohnkonto und in der SV-Liste werden die neuen Felder ausgegeben. I Lohnkonto Im Lohnkonto werden die Zeitzuschläge jetzt wie folgt ausgegeben:

22 Seite 22 von 26 Lohnkonto Kunde / AK 1000 / 20 HR Test Berechnung Arbeitgeber-Nr AG-Juli Seite 2 Personal-Nr Feiertag, Jutta Monate:! Jan.! Feb.! März! April! Mai! Juni! Juli! Aug.! Sept.! Okt.! Nov.! Dez.!Jahressumme Brutto-Überstunden/Zeitzuschläge /02*01*2!!!!!!!! RR 07.06!!!!!!JFNN2!! ZZu!!!!!!!! RR 07.06!!!!!! 176,70!! steuerpfl.!!!!!!!! RR 07.06!!!!!! 130,90!! Std-Zahl!!!!!! 10,00!! Std-Satz!!!!!! 13,09!! Zeitzu-StdS!!!!!! 17,67!! 15/02*02*2!!!!!!21!JFNN2! ZZu!!!!!!! 265,05! steuerpfl.!!!!!!! 196,35! SV-pfl.!!!!!!! 196,35! Std-Zahl!!!!!!! 15,00! Std-Satz!!!!!!! 13,09! Zeitzu-StdS!!!!!!! 17,67! /**!!!!!!!21 Personal-Nr Feiertag, Jutta Monate:! Jan.! Feb.! März! April! Mai! Juni! Juli! Aug Sozial-Versicherungs-Daten --- KV-Beitr-AG!!!!!!! 192,11! RR 07.06!!!!!! 183,39!! KV-EGA-AG!!!!!!! 10,62! RV-Beitr-AN!!!!!!! 269,51! RR 07.06!!!!!! 257,27!! RV-EGA-AN!!!!!!! 14,90! RV-Beitr-AG!!!!!!! 269,51! RR 07.06!!!!!! 257,27!! RV-EGA-AG!!!!!!! 14,90! AV-Beitr-AN!!!!!!! 89,84! RR 07.06!!!!!! 85,76!! AV-EGA-AN!!!!!!! 4,97! AV-Beitr-AG!!!!!!! 89,84! RR 07.06!!!!!! 85,76!! AV-EGA-AG!!!!!!! 4,97! PV-Zus-befr!!!!!!!J! RR 07.06!!!!!!J!! PV-Beitr-AN!!!!!!! 23,50! RR 07.06!!!!!! 22,43!! PV-EGA-AN!!!!!!! 1,30! PV-Beitr-AG!!!!!!! 23,50! RR 07.06!!!!!! 22,43!! PV-EGA-AG!!!!!!! 1,30! KV-/PV-Tage!!!!!!!30/30! RR 07.06!!!!!!30/30!! Wertguthaben - SV-Luft SFN-Zuschl!!!!!!! 196,35

23 1.9. Kraftfahrer Bund Rufbereitschaft KIDICAP 2000 Informationen zum Einsatz der Version Seite 23 von 26 Die Kraftfahrer des Bundes erhalten stufenabhängig besondere Stundensätze für die Ableistung von Rufbereitschaft. Da die Kraftfahrer für Zuschläge gemäß 8 TVöD ebenfalls einen besonderen Stundensatz erhalten, war es erforderlich, die Stundensätze Rufbereitschaft unter einer speziellen Bezugsart abzulegen. Damit die Berechnung diese Stundensätze heranzieht, wurde die neue Basis-unständige-Bezüge 12 programmiert Benutzerdaten Es wurden in Absprache mit dem Kunden für die Bezugsart 017 die Zuschlagsarten (ZA 31 33) ab 01/2007 angelegt. 31 Rufbereitschaft 12,5% 32 Rufbereitschaft-P2 200% 33 Rufbereitschaft-P4 400% Personendaten Die Rufbereitschaft kann erstmals für die im Januar 2007 geleistete Rufbereitschaft erfasst werden Berechnung Bei der Basis Unständige Bezüge 12 holt sich das Programm die Stundensätze aus der Bezugsart, die in der Spalte Zeitzuschlag hinterlegt ist. Der Stundensatz wird mit der gleichen Stufe wie der Grundbezug gelesen Besitzstand Unständige Bezüge Wenn Zulage 6120 (Besitzstand Kraftfahrer) gezahlt wird, werden an dem Besitzstand wie auch bei Zulage 6518 die Unständigen Bezüge abgezogen Lohnsteueranmeldung 2007 Für Lohnsteueranmeldezeiträume ab 2007 haben sich 2 Änderungen ergeben, die im Bundessteuerblatt 2006 Nr. 14 veröffentlicht wurden. Dadurch ändern sich die Liste 1420 und der Kontrollausdruck. 1. Die pauschale Lohnsteuer wird in Zeile 18 als separate Summe ausgegeben. Bisher war sie in der Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer enthalten. 2. Die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wird in Zeile 24 als separate Summe ausgegeben. Bisher war sie in den entsprechenden Konfessionssummen Evangelische und Katholische Kirchensteuer enthalten Darstellung von Rückrechnungsergebnissen im Versorgungsausgleich Seit Realisierung des Versorgungsausgleichs wird bei rückwirkend erfasstem Merkmal Abzug Versorgungsausgleich kein eigenes Rückrechnungsergebnis gebildet. Das RR-Ergebnis gibt lediglich Differenzen bei rückwirkender Dynamisierung an. Für die Darstellung dieses weiteren Rückrechnungsergebnisses wurden mit der Version drei neue Ergebnisfelder geschaffen:

24 Seite 24 von 26 VRS-AUSGLEICH-ABZUG-ERG VRS-AUSGLEICH2-ABZUG-ERG VRS-AUSGLEICH3-ABZUG-ERG Damit die Rückrechungsergebnisse in Fällen, die bereits jetzt einen Versorgungsausgleichsabzug haben, auch künftig exakt dargestellt werden, ist eine Migration notwendig. Die Migration ist Inhalt des RZ-Tests Berufsgenossenschaftsabrechnung Die Veröffentlichung der Jahresentgeltgrenzen, Durchschnittsstunden und ggf. Entgeltdefinitionen durch die einzelnen Berufsgenossenschaften erfolgt erst im Dezember Die BG-Musterhausdaten sind daher bei Auslieferung der Version noch nicht aktualisert Bescheinigungswesen: Änderungen Dokumentvorlagen Bescheinigung Erstattungsantrag AAG U1 / U2 Antrag auf Erstattung für Beitragsaufwendungen für behinderte Menschen Was? Neue Bescheinigung Es wurde ein weiterer Punkt für die Erstattung der Beitragsaufwendungen eingefügt Nebeneinkommensbescheinigung Der Bereich der Persönlichen Daten wurde jetzt zu Punkt 1 geändert Unter Punkt 2 wird nur noch 1 Monat bescheinigt (Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen und Einmalzahlungen) In einer Tabelle sollen unter Punkt 2 der Zeitraum pro Kalenderwoche, die Kalenderwoche, die Arbeitsstunden der jeweiligen Kalenderwoche und die vereinbarten Arbeitsstunden der jeweiligen Kalenderweoche bescheinigt werden. Diese Angaben sind vom Sachbearbeiter vorzunehmen. Dauert die Tätigkeit länger als eine Kalenderwoche und sind die geleisteten Arbeitsstunden pro Kalenderwoche gleich hoch, dann kann in diesen Fällen der Zeitraum der Tätigkeit (z.b ) eingetragen werden.

25 Kapitel 2. Wartung 2.1. rückwirkende Korrektur ATZ-MKM KIDICAP 2000 Informationen zum Einsatz der Version Seite 25 von 26 Die rückwirkende Korrektur des Feldes "Rechtsgrundlage" im Erfassungsdialog Erf29 war unter bestimmten Voraussetzungen nicht möglich. Der Fehler wurde mit der Version behoben Plausi bei gleichzeitiger Eingabe der Fenster 13c (Rentenanrechnung) und 13u (Ruhensregelung 54 Abs. 4 BeamtVG) Da in der Versorgungsberechnung noch keine Mehrfachruhensregelungen außer in Kombination mit der Ruhensregelung nach 56 BeamtVG möglich sind, dürfen zunächst auch keine Erfassungsdaten zur Rentenanrechnung neben einer Ruhensregelung nach 54 Abs. 4 BeamtVG vorhanden sein. Die für die übrigen Ruhensvorschriften bereits bestehende Prüfung wurde entsprechend auch für die Ruhensregelung 54 Abs. 4 umgesetzt Fehlende Eingabedaten im Erfassungsdialog Erf29 Unter bestimmten Voraussetzungen wurde der Wert im Feld "Rechtsgrund" im Erfassungsdialog Erf29 nicht korrekt gespeichert. Das hat zu falschen Plausimeldungen geführt, die mit zusätzlichen Erfassungen bereinigt werden mussten. Der Fehler wurde in Version behoben, die Speicherung erfolgt jetzt korrekt Änderung des Feldes "Beginn Freistellung" Eine begrenzt rückwirkende Änderung des Feldes "Beginn Freistellung" im Erfassungsdialog Erf29 wurde nicht ordnungsgemäß verarbeitet. Der Fehler wurde mit der Version behoben Dialogfenster Erf29, Feldinhalte Vormonate fehlen Bei einigen Personalfällen in Altersteilzeit wurde im Erfassungsdialog Erf29 in der Spalte Vormonate kein Feldinhalt bei ATZ-Beginn, ATZ-Ende und Beg. Freistellung ausgegeben. Der Fehler wurde mit der Version behoben ERF29 Bestandsanzeige unvollständig Im Erfassungsdialog Erf29 wurden nicht alle Daten korrekt gespeichert. Obwohl die Felder in der Anzeige korrekt gefüllt waren, wurden die Daten im Erfassungsdialog für den Vormonat nicht angezeigt. Dies führte dazu, dass zusätzliche Erfassungen vorgenommen wurden. Der Fehler in der Datenspeicherung wurde in der Version behoben.

26 Seite 26 von Unterschiedliche Erfassung/Berechnung zwischen Host und GUI in Maske 22 Wurden bei der rückwirkenden Erfassung eines Abzugs die Felder Zähler und Nenner erfasst, dann wurden die erfassten Werte dieser Felder für jeden Verarbeitungsmonat bis einschließlich dem Abrechnungsmonat gespeichert. Dies führte zu einer unberechtigten Kürzung des Abzugsergebnisses. Die Felder dürfen bei einer rückwirkenden Erfassung nur im Gilt-ab-VM gespeichert werden ANZ27 Anzeige von Rückrechnungsergebnissen Bei der Anzeige von RR-Ergebnissen wurden auf ANZ 27 zusätzliche verwirrende Ergebnisse ausgegeben. Diese erscheinen mit der Version nicht mehr GUI Anz 27 und STBL: Fehler bei der Direktversicherung Die auf den Arbeitnehmer übergewälzte pauschale Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlags auf die pauschale Lohnsteuer bei Zukunftsicherungsleistungen werden jetzt in die entsprechenden Jahressummen addiert ERF16 Dienstwohnung wird falsch bzw. nicht angezeigt Wenn die Funktion ERF16 Dienstwohnung im Baum nicht gesetzt war, erschien sie nicht im Baum, dagegen im Menü. Wenn die Funktion im Baum gesetzt war, erschien sie zwar im Baum, aber nicht im Menü. Dieser Fehler wurde behoben Bezeichnung der Kostenstelle wird nicht angezeigt in Fenster 25 Im Anzeigefenster anz25a - anz25z wird nun auch die aus den Benutzerdaten kommende Bezeichnung der Kostenstelle angezeigt Plausihinweis bei AGS Die Finanzbehörden erlauben den AGS-Schlüssel nur noch für die besondere Lohnsteuerbescheinigung. Bei der Erfassung des AGS-Schlüssels wird daher der Plausihinweis 'AGS nur bei besonderer LstB erlaubt' ausgegeben, wenn das Feld Besond LSt.Bescheinigung nicht gefüllt ist. In diesem Fall wird keine maschinelle Lohnsteuerbescheinigung erzeugt, der Sachverhalt wird in ElsterLohn-Fehlerliste 1440 ausgegeben.

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