Inhaltsübersicht. Stolpersteine - Zusatzleistungen und Abgaben

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1 Stolpersteine - Zusatzleistungen und Abgaben Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Aufwendungen ohne Arbeitslohncharakter 3. Lohnsteuer und Sozialversicherung 4. Freigrenze und Freibetrag 5. Zusatzleistungen Information 1. Allgemeines Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers können für die Beteiligten von großem Nutzen sein. Der Mitarbeiter erhält aus seinem Arbeitsverhältnis zusätzliche Vorteile, das Unternehmen fördert u.a. Betriebstreue und Motivation. Häufig gibt es jedoch Zweifel, ob und in welchem Umfang aus solchen Zuwendungen Steuern und Sozialabgaben anfallen. Teilweise werden auch Optimierungsmodelle angeboten, die helfen sollen, Abgaben zu sparen. Lesen Sie, wie sie die Vorteile nutzen können und was unbedingt zu beachten ist. 2. Aufwendungen ohne Arbeitslohncharakter Werden Zuwendungen an den Mitarbeiter im überwiegenden betrieblichen Interesse geleistet, liegt kein Arbeitslohn vor; daher fallen auch keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Zuwendungen, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (BFH, VI R 7/08) sind kein Arbeitslohn. Die Abgrenzung ist im Detail schwierig und muss nach den Gesamtumständen getroffen werden. Der Vorteil muss im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden und das Ausmaß der Bereicherung bzw. der Entlastung des Arbeitnehmers deutlich in den Hintergrund treten. Die Aufwendungen des Betriebes für eine "Sensibilisierungswoche", in der grundlegende Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms vermittelt werden, sind als Arbeitslohn zu werten ( FG Düsseldorf, K 3682/15 L Revision unter dem Az. VI R 10/17 anhängig). Die Zuwendung kann nach der Entscheidung des FG lediglich im Rahmen des 3 Nr. 34 EStG als Arbeitgeberaufwendung zur Gesundheitsförderung steuerfrei belassen werden. Arbeitslohn von Dritten liegt nur vor, wenn der Dritte den Vorteil im Interesse des Arbeitgebers einräumt, nicht jedoch, wenn der den Rabatt aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewährt. Daher sind Reise-Rabatte, die Reiseunternehmen für Angestellte von Reisebüros gewähren, kein Arbeitslohn und daher nicht zu versteuern (FG Düsseldorf, K 2504/14 E). Mit den Rabatten soll die Geschäftsverbindung gefördert werden. 3. Lohnsteuer und Sozialversicherung Es gilt der Grundsatz: Für zusätzliche Vergütungen, die lohnsteuerfrei sind, sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen ( 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV ). Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber die Bezüge mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belässt. Wird die Steuerfreiheit erst im Nachhinein geltend gemacht, bleibt es bei der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum bei Zulagen, Zuschüssen und ähnlichen Einnahmen pauschal nach 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG oder 40b EStG, führt dies ebenfalls zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ( 1 Abs. 1 S. 2 SvEV ). Voraussetzung ist außerdem, dass diese Bezüge nicht individuell beim einzelnen Arbeitnehmer versteuert werden. Es reicht also nicht aus, dass die Pauschalversteuerung rechtlich zulässig ist; Beitragsfreiheit tritt nur ein, wenn der entsprechende Entgeltbestandteil bei der jeweiligen Abrechnung tatsächlich pauschal aok-business.de - PRO Online,

2 versteuert wurde. Eine im Nachhinein erfolgte Pauschalversteuerung wirkt sich nach einer Vereinbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger nur bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung aus. Diese ist spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres zu erstellen ( 41b EStG ). Andere Rechtsgrundlagen für die Pauschalbesteuerung führen nicht zur Beitragsfreiheit und haben auch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Versicherungspflicht. Für die Steuerfreiheit bzw. die Zulässigkeit der Pauschalversteuerung muss es sich um eine Leistung handeln, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt". Dazu vertritt der BFH die Auffassung, dass es sich um freiwillige Leistungen handeln muss. Praxistipp: Das BMF geht jedoch darüber hinaus und erkennt alle zweckbestimmten Leistungen an, die zu dem Arbeitslohn hinzukommen, den der Betrieb aus anderen Gründen schuldet (BMF-Schreiben vom IV C 5 S 2388/11/ ). Es kann sich auch um Zahlungen handeln, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Lediglich Umwandlungen von regulärem Gehalt in Zusatzleistungen werden nicht anerkannt. Eine zusätzliche Leistung liegt aber vor, wenn sie unter Anrechnung auf eine andere freiwillige Sonderzahlung, z.b. freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld, erbracht wird. Bei bestimmten Leistungen des Betriebes gilt das Zusätzlichkeitserfordernis allein für das Sozialversicherung - nicht aber für das Steuerrecht (z.b. verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung). Darüber hinaus kennt bei manchen Leistungen weder das Steuer- noch das Sozialversicherungsrecht das Zusätzlichkeitserfordernis (z.b. Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung). In diesen Fällen wird in der Regel auch bei Entgeltumwandlungen Beitragsfreiheit anerkannt (weitere Einzelheiten siehe auch die Stellungnahme der OFD Nordrhein-Westfalen vom Kurzinfo LSt 05/2015). Zu dem Zusätzlichkeitserfordernis siehe auch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom L 11 R 4048/15. Danach wirkt sich eine arbeitsvertraglich vereinbarte Verringerung des Barlohns unter im Gegenzug gewährter lohnsteuerfreier und pauschal besteuerter weiterer Leistungen auch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus. Durch die Absenkung der Barvergütung sind die Lohnabzüge geringer. Soweit die Sachleistungen wie Tankgutscheine, Restaurantschecks, Erholungsbeihilfen, Kinderbetreuungszuschüsse etc. lohnsteuerfrei sind bzw. diese bereits mit den richtigen Sachbezugswerten versteuert wurden, dürfen darauf keine Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Nach dem Urteil ist die Änderung der Arbeitsverträge auch für das Beitragsrecht der Sozialversicherung zu beachten; es handle sich nicht um eine reine Lohnverwendungsabrede. Lediglich für einen Teil der vereinbarten Leistungen (wie eine Reinigungspauschale und Personalrabatte) lagen die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit nicht vor. Revision hat das LSG Baden-Württemberg nicht zugelassen. Praxistipp: Dies ermöglicht einerseits die Einsparung von Lohnnebenkosten; andererseits erhalten die Arbeitnehmer unterm Strich netto mehr. Dies zieht jedoch zwangsläufig für die Mitarbeiter geringe Sozialleistungen (z.b. bei der Rente, Arbeitslosigkeit, oder Krankengeldbezug) nach sich. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung ist teilweise unmittelbar im Gesetz geregelt (z.b. für Betriebsveranstaltungen in 40 Abs. 2 EStG ), zum Teil muss aber auch das Betriebsstättenfinanzamt zustimmen ( 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ). Praxistipp: Da die steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung der Bezüge teilweise detailliert geregelt ist, sollten sie diese im Zweifel genau prüfen und sich ggf. beim Finanzamt oder der Krankenkasse erkundigen. Der Arbeitnehmer kann eine vermeintlich unberechtigte Abführung von Lohnsteuer und aok-business.de - PRO Online,

3 Sozialversicherungsbeiträgen nicht in Form einer Leistungsklage vor den Arbeitsgerichten geltend machen (BAG, AZR 417/15). 4. Freigrenze und Freibetrag Die beiden Begriffe müssen sehr sorgfältig unterschieden werden. Wird eine Freigrenze überschritten, führt dies zur Abgabenpflicht für die gesamte Zuwendung. Beispiel: Sonstige Sachbezüge sind nach 8 Abs. 2 S. 9 EStG nicht als Arbeitslohn anzusehen, wenn ihr Wert einschließlich Verpackungs- und Versandkosten ( FG Baden-Württemberg, K 2128/14 ) nach Abzug evtl. Eigenbeteiligungen die Bagatellgrenze von 44 EUR im Monat nicht überschreitet. Unter die Regelung fallen die meisten Sachleistungen. Erhält ein Mitarbeiter solche Sachbezüge im Wert von 44,01 EUR im Monat, werden aus dem gesamten Betrag Abgaben fällig. Erhält der Mitarbeiter verschiedene Sachbezüge, sind diese zu addieren. Die Freigrenze kann also nur einmal angewandt werden. Außerdem handelt es sich um einen Monatsbetrag; wird er in einem Monat nicht ausgeschöpft, dann der Rest nicht übertragen werden. Bei Freibeträgen dagegen bleibt es bis zu dem festgelegten Wert bei der Abgabenfreiheit, auch wenn die Zuwendung höher ist. Beispiel: Ein Übungsleiter erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung von 400 EUR; es besteht Versicherungspflicht. Nach 3 Nr. 26 EStG gilt ein Freibetrag von EUR jährlich, 200 EUR monatlich. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind daher aus 200 EUR monatlich zu berechnen. 5. Zusatzleistungen Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über die wichtigsten Zusatzleistungen. Für die Besteuerung bzw. die Beitragspflicht im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, von Reisekosten und für Firmenwagen gelten differenzierte Regelungen; siehe dazu die Beiträge im Arbeitsrechts-Lexikon. Bezug Freigrenze und Freibetrag Option Pauschalversteuerung Hinweise/ Praxistipps Aktienoptionen Freibetrag: 360 EUR jährlich Option bezieht sich darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder danach Aktien des Unternehmens zu einem festgelegten, günstigen Kurs zu erwerben. Macht der Mitarbeiter davon Gebrauch, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser bemisst sich nach dem Kurswert der Aktie z. Zt. des Kaufes abzüglich des gezahlten Preises. Bei handelbaren Optionen sind Besonderheiten zu beachten. Siehe auch Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Annehmlichkeiten (Getränke und Freigrenze: Kein Höchstbetrag in vollem Muss angemessen sein und darf nicht zur aok-business.de - PRO Online,

4 Genussmittel, die dem Arbeitnehmer zum Verzehr im Betrieb überlassen werden (z.b. Kaffeeautomat, Getränke und Gebäck bei Besprechungen) Anwesenheitsprämie Arbeitsmittel Aufmerksamkeiten (Geschenke aus persönlichen Anlässen, Speisen bei außergewöhnlichen Einsätzen im betrieblichen Interesse) BahnCard Belegschaftsrabatte (Bezug von Waren des Unternehmens zum Sonderpreis) Umfang steuerfrei Freigrenze: 60,00 EUR je Geschenk Freibetrag: EUR jährlich Bereicherung des Mitarbeiters führen. Wird gezahlt, wenn der Mitarbeiter nicht oder nur wenig wegen Krankheit ausgefallen ist. Es handelt sich um steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. In der Sozialversicherung liegt in der Regel eine Einmalzahlung vor. Siehe auch Anwesenheitsprämie Allgemeines. Ein steuerfreier Ersatz für Arbeitsmittel ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich eine Steuerfreiheit gesetzlich festgelegt ist ( R 19.3 LStR siehe auch unter "Werbungskostenersatz"). Der Mitarbeiter kann Aufwendungen für Arbeitsmittel aber im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Maßgebend ist der Bruttobetrag. Kann mehrfach im Jahr genutzt werden. Gilt nicht für Geldzuwendungen. Steuerfrei, wenn sie für Dienstreisen angeschafft wird und die Ersparnis für das Unternehmen die Anschaffungskosten der Karte übersteigt. Mitarbeiter kann dann die Karte auch für private Reisen nutzen. Vom Preis kann der Bewertungsabschlag von 4 Prozent und ggf. ein üblicher Rabatt für den Endverbraucher abgezogen werden aok-business.de - PRO Online,

5 Beratungs- und Betreuungskosten, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (Vermittlung von Betreuungspersonal für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen erforderlich wird). Betriebsveranstaltungen (Ausflüge, Feiern) Bußgelder Übernahme durch Arbeitgeber Freibetrag: 600 EUR jährlich Freibetrag: 110 EUR jährlich je Mitarbeiter. Sachzuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen bis zu 60 EUR pro Mitarbeiter sind in die Gesamtkosten einzubeziehen. Übersteigender Betrag kann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Alternativ kann auch der nachgewiesene, günstigste Marktpreis angesetzt werden. Belege zur Ermittlung des Endpreises bei den Lohnunterlagen aufbewahren. Begünstigt sind Waren oder Dienstleistungen, die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Vorteil beschränkt sich auf die Partner des jeweiligen Arbeitsvertrages (nicht z. B. auf Tochterunternehmen innerhalb eines Konzerns) siehe aber FG München, K 428/15. Regelung gilt ab ( 3 Nr. 34a EStG ).Gilt auch für Dienstleistungen, die von Fremdfirmen angeboten werden.zweckbestimmung der Aufwendungen ist durch entsprechende Belege im Lohnkonto nachzuweisen. Freibetrag gilt für maximal zwei Veranstaltungen jährlich. Siehe auch Betriebsausflug/ Betriebsfeier Urteil des BFH vom VI R 36/12 : Grundsätzlich Arbeitslohn, daher: Steuer- und SV-pflichtig. Ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 358/10. Frühere, abweichende aok-business.de - PRO Online,

6 Darlehn an Mitarbeiter Möglich als Sachzuwendung, soweit die Voraussetzungen des 37b EStG erfüllt sind. Geldwerter Vorteil ist aber bei eigenen Arbeitnehmern beitragspflichtig in der Sozialversicherung (siehe auch 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 SvEV ). Nach 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist auch eine Pauschalversteuerung mit Genehmigung des Finanzamtes möglich; führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ( Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SvEV). Rechtsprechung wurde aufgegeben.anderer Meinung ist das FG Düsseldorf ( K 2470/14 L ). Nach der Entscheidung führt die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegt daher nicht der Lohnsteuer. Bei den Parkverstößen in Innenstadtbereichen war der Paketdienst als Halter der Fahrzeuge Adressat der Bescheide über die Verwarnungsgelder. Dem Arbeitnehmer fließt durch die Übernahme des Bußgeldes kein geldwerter Vorteil zu. Auch ein Rückgriff auf den Arbeitnehmer ist nach dem Urteil nicht möglich, da der Arbeitgeber die Parkverstöße im betrieblichen Interesse hinnahm. Bei günstigeren Konditionen als marktüblich muss die Differenz zwischen marktüblichem und tatsächlichem Zins versteuert/ verbeitragt werden. Der marktübliche Zins kann um 4 Prozent verringert werden. Liegt der verbleibende Vorteil unter 44 EUR monatlich, fallen keine Abgaben an. Dabei sind ggf. weitere Sachzuwendungen zu berücksichtigen. Sonderregelungen für die Ermittlung des Zinsvorteils gelten, wenn der Arbeitgeber Darlehn überwiegend an betriebsfremde Dritte vergibt.einzelheiten siehe das BMF-Schreiben vom IV C 5 S 2334/07/0009; aok-business.de - PRO Online,

7 (Elektro)Fahrrad, das dem Mitarbeiter auch für privaten Fahrten gestellt wird Elektromobilität (Förderung) Wird eine Ladestation unentgeltlich oder verbilligt an den Mitarbeiter übereignet, kann der geldwerte Vorteil mit 25 % pauschal versteuert werden ( 40 Abs. 2 EStG ). Pauschalversteuerung löst auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Aufzeichnungspflicht beachten! Versteuerung nach den Regeln für Dienstfahrzeuge (monatlich 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, wenn das Fahrzeug nicht als Kfz. einzustufen ist). Andernfalls gelten die Regelungen für Dienstfahrzeuge. Für Fahrten zum Betrieb gilt die 0,03 % - Regelung zusätzlich nur, wenn ein E-Bike verkehrstechnisch als Kraftfahrzeug behandelt wird. In diesem Fall können auch zusätzlich die Steuervorteile im Rahmen der Elektromobilität angewandt werden siehe dort. Siehe hierzu auch OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo LSt 1/2016. Die Freigrenze für Sachbezüge kann nicht zusätzlich angewandt werden. Darf der Arbeitnehmer sein Elektroauto im Betrieb kostenfrei aufladen, ist dieser Vorteil steuerfrei. Dies gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer eine Ladestation zur privaten Nutzung ausgeliehen wird ( 3 Nr. 46 EStG ). Dies gilt auch für das Aufladen von Dienstfahrzeugen, die auch privat genutzt werden können. Voraussetzung für die Steuervorteile ist, dass die Leistung zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung erbracht wird (keine Entgeltumwandlung möglich). Steuerfreiheit gilt auch für Mitarbeiter von aok-business.de - PRO Online,

8 Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung Erholungsbeihilfen, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden Essensmarken/ freie oder verbilligte Mahlzeiten, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden Freibetrag: jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2017 = EUR, monatlich 254,00 EUR). Zusätzlich können bei Neuverträgen EUR steuerfrei bleiben. Freibetrag: Zur Abwehr oder Heilung von Berufskrankheiten: unbegrenzt steuerfrei. Bei Kuraufenthalt des Mitarbeiters zur Wiederherstellung der Arbeitskraft als Beihilfe bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei. Freigrenze: Mahlzeiten im Betrieb sind mit den amtlichen Sachbezugswerten anzusetzen. Essensmarke ist nicht mit dem tatsächlichen Wert, sondern ebenfalls mit dem amtlichen Sachbezugswert (2017 = 3,17 EUR für Mittagessen) zu versteuern. Der Wert der einzelnen Marke darf (2017) nicht mehr als 6,27 EUR pro Jährlich bis 156 EUR für Mitarbeiter, 104 EUR für seinen Ehepartner und 52 EUR für jedes Kind können mit 25 Prozent pauschalversteuert werden.sind die Leistungen höher, ist eine individuelle Versteuerung des gesamten Betrages erforderlich. Beihilfe muss entweder innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Urlaub des Mitarbeiters gezahlt werden oder der Mitarbeiter muss schriftlich erklären, dass er das Geld für den Urlaub verwendet. Pauschalversteuerung mit 25 Prozent möglich, wenn Mahlzeiten nicht als Entgelt vereinbart sind. "verbundenen Unternehmen" (Leiharbeitnehmer). Voraussetzungen: Versorgungsleistungen sind zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt und werden erst bei Eintritt des Risikos fällig. Die Anwartschaft muss wertgleich zu der Entgeltumwandlung sein. Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für den Freibetrag von EUR, nicht aber für den zusätzlichen Steuerfreibetrag bei Neuverträgen von EUR. Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer ist zulässig. Gilt auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nach Ablauf von drei Monaten vom Arbeitgeber oder einem Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wert der Mahlzeit darf 60 EUR nicht übersteigen. Siehe auch die Schreiben des BMF vom IV C 5 S 2334/14/10005 und vom IV C aok-business.de - PRO Online,

9 Fahrtkostenzuschüsse, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden Fort- und Weiterbildungskosten tatsächlichem Arbeitstag betragen.voraussetzungen siehe auch BMF-Schreiben vom IV C 5 S 2334/08/10006). Übernahme solcher Kosten führt nicht zur Steuerpflicht, soweit die Bildungsmaßnahme im Pauschalversteuerung mit 15 Prozent, bis maximal arbeitstäglich 0,30 EUR je Entfernungskilometer. Zur Ermittlung der maßgebenden Entfernung siehe BFH, VI R 20/13. Maßgebend kürzeste Verbindung (Ausnahme: Mitarbeiter benutzt regelmäßig eine offensichtlich Verkehrsgünstigere Verbindung. Nebenkosten, wie z.b. Mautgebühren dürfen nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Kosten öffentlicher Verkehrsmittel können in vollem Umfang pauschal versteuert werden. S 2334/08/ Unentgeltliche Verpflegung ist kein lohnsteuerpflichtiger und damit beitragspflichtiger Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer kostenfreien Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt (FG Hamburg, K54/15). Regelung gilt auch, wenn statt Papier-Essensmarken ein elektronisches System verwendet wird (BMF-Schreiben vom IV C 5 S 2334/08/10006). Gilt auch, wenn keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und der Abgabestelle der Mahlzeit bestehen (vgl. auch Schreiben OFD Frankfurt, v S 2334 A -30- St 211). Es darf keine individuelle Versteuerung erfolgen, wenn die Pauschalversteuerung durchgeführt wird. Hinsichtlich der Zuordnung einer Fahrpreisermäßigung zu 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG und 1 Abs. 1 Nr. 2 SvEV siehe die BSG, B 12 KR 19/12 R und 20/12 R. Siehe zur aktuellen Rechtslage 23a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB IV i.d.f. des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB IV vom (BGBl I. Nr. 15 S. 583). Siehe Arbeitgeber Übernahme von Studiengebühren; R 19.7 LStR aok-business.de - PRO Online,

10 Geldbuße Übernahme durch Arbeitgeber Gesundheitsförderung, Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden ( 3 Nr. 34 EStG ) ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Freibetrag: Bis 500 EUR jährlich pro Mitarbeiter GruppenzusatzversicherungFreigrenze: 44,00 EUR monatlich (bis ) seit kann Freigrenze nicht mehr angewandt werden. Zur Klärung, ob Sachlohn vorliegt, wenn der Arbeitnehmer von Mit Genehmigung des Finanzamtes ist eine Pauschalversteuerung möglich, wenn Beiträge als "sonstige Bezüge" jährlich gezahlt werden und je Arbeitnehmer den Wert von EUR nicht übersteigen ( 40 Siehe unter Verwarnungsgelder Angebot muss von Zweck, Qualität und Zielen her den Anforderungen der 20 (jetzt) 20 b, 20a SGB V entsprechen. Handelt es sich um ein zertifiziertes Präventionsangebot i.s.d. 20 Abs. 2 SGB V, ist eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt nicht erforderlich (Bundestags-Drucksache 18/4282, S. 26). Übernahme von Beiträgen von Sportvereinen oder Fitnessstudios bzw. Zuschüsse dazu sind nicht begünstigt. Ggf. aber Pauschalversteuerung nach 37b EStG möglich. Für Aufwendungen des Betriebes für eine "Sensibilisierungswoche" kann 3 Nr. 34 EStG angewandt werden ( FG Düsseldorf, K 3682/15 L Revision unter dem Az. VI R 10/17 anhängig). Darüber hinaus kann z.b. für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio der Freibetrag für Sachbezüge von 44 EUR monatlich in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen selbst Vertragspartner des Studios ist oder ein zweckgebundener Gutschein ausgehändigt wird. Siehe auch Schreiben BMF vom IV C 5 S 2334/13/ Steuerpflicht besteht danach ohne Rücksicht darauf, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Zu dieser Frage ist unter aok-business.de - PRO Online,

11 Heimarbeitsplatz seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann, ist unter dem Az. VI R 13/16 ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Ein weiteres Revisionsverfahren ist unter dem Az. VI R 16/17 anhängig. Anmietung eines Raumes durch den Arbeitgeber in der Wohnung oder im Haus des Arbeitnehmers, das dieser zur Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt. Abs. 1 EStG ). Bei Unfallversicherung, wenn die Prämie ohne Versicherungssteuer durchschnittlich 62 EUR jährlich nicht übersteigt ( 40b Abs. 3 EStG ). Es besteht dann auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. dem Az. VI R 13/16 ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Anderer Auffassung als die Finanzverwaltung ist auch das FG Mecklenburg-Vorpommern ( K 215/16). Nach der Entscheidung liegt Sachlohn vor, wenn der Arbeitgeber die von den Arbeitnehmern zu zahlenden Beiträge für die Zusatzkrankenversicherung bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeberleistung nur beansprucht werden kann, wenn tatsächlich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Gegen das Urteil ist unter dem Az. VI R 16/17 ein Revisionsverfahren anhängig. Erforderlich ist, dass ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen wird; für den Mitarbeiter im Unternehmen kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist; der Arbeitgeber hat für andere Mitarbeiter, die nicht über geeignete Räume verfügen, bei Dritten Räume angemietet; es besteht eine detaillierte Vereinbarung über die Nutzung der Räume. In diesem Fall liegt kein Arbeitsentgelt vor; der Mitarbeiter hat aber Einnahmen aus Vermietung aok-business.de - PRO Online,

12 Incentivreisen Jobticket Jubiläumszuwendungen Kinderbetreuungskosten/ Kindergartenzuschüsse, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden Parkplatz Freigrenze: 44 EUR (Sachbezug) monatlich. R 8.1 (3) LStR beachten!bei Geltung des Tickets für einen längeren Zeitraum ist das Überschreiten der Grenze ggf. unschädlich (siehe Verfügung des Bayrischen Landesamtes für Steuern vom S /5 St 32). Dies gilt, wenn Monatstickets jeden Monat ausgehändigt oder monatlich freigeschaltet werden. Weitere Sachbezüge sind auf die Freigrenze anzurechnen. 30 Prozent Pauschalsteuer bei Zuwendungen bis EUR pro Mitarbeiter und Jahr. Pauschalversteuerung mit 15 Prozent möglich (siehe 40 Abs. 2 S. 2 EStG ). Löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Unter den Voraussetzungen des 40 Abs. 1 EStG ist auch eine Pauschalversteuerung mit Genehmigung des Finanzamtes möglich. 30 Prozent Pauschalsteuer bei Sachzuwendungen im Wert bis EUR. Bei Bezügen bis EUR pro Arbeitnehmer ist eine Pauschalversteuerung mit einem besonderen Pauschalsteuersatz möglich. Möglich bei Bezügen bis EUR pro Arbeitnehmer mit einem besonderen Pauschalsteuersatz. Siehe zur Pauschalbesteuerung auch BMF-Schreiben vom , IV C 6 - S 2297-b/14/10001.Trotz Pauschalsteuer volle Beitragspflicht zur SV. Ausnahmsweise kein Arbeitslohn, wenn die Teilnahme im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um einen steuer- und beitragspflichtigen Sachbezug ( 8 Abs. 2 S. 11 EStG ). Kein geldwerter Vorteil und daher keine Steuer- und Beitragspflicht, wenn das Ticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis überlassen wird ggf. unter Weitergabe von ausgehandelten Rabatten. Sonderregelungen gelten für Arbeitnehmer eines Verkehrsträgers ( 8 Abs. 3 EStG, hierzu ist unter dem Az. VI R 23/17 ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig). Grundsätzlich voll zu versteuern; es besteht Beitragspflicht. Bei Pauschalversteuerung auch Beitragsfreiheit, soweit keine einmalige Zuwendung vorliegt. Soweit Arbeitslohn für mehrere Jahre vorliegt, kann 34 EStG angewandt werden. Bei Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung unbegrenzt steuer- und beitragsfrei. ( 3 Nr. 33 EStG ). Regelung gilt auch bei Barzuschuss. Siehe auch Kostenzuschuss für Kindergartenplatz. Stellt der Arbeitgeber auf aok-business.de - PRO Online,

13 unentgeltliche Überlassung Personalrabatte, die der Betrieb auf seine Waren oder Dienstleistungen seinen Mitarbeitern gewährt. PC/Handykosten, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden Rabatte durch Fremdfirmen Freibetrag: EUR je Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei. Bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung oder Zuschuss für die Internetnutzung: Pauschalversteuerung mit 25 Prozent ( 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG ). dem Firmengelände oder in der Umgebung dem Mitarbeiter kostenfrei einen Parkplatz zur Verfügung, liegt kein steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor (FG Köln, K 4176/02). Anders ist die Rechtlage, wenn der Betrieb dem Arbeitnehmer die Parkgebühren an der ersten Tätigkeitsstätte erstattet. Dann fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Werden bei Dienstreisen die Parkgebühren erstattet, besteht Steuer- und Beitragsfreiheit ( R 9.8 LStR 2015, R 9.8 LStR 2011 ). Siehe "Belegschaftsrabatte" Bei leihweiser Überlassung zur privaten Nutzung steuerfrei. Arbeitslohn und damit steuer- und beitragspflichtig nur, wenn sie eine Gegenleistung für die Arbeit des Mitarbeiters sind und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Dafür spricht, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Preisvorteile aktiv mitgewirkt hat. Schreiben BMF vom IV C 5 S 2360/12/ Anwendbar ist die Freigrenze von 44 EUR monatlich für Sachbezüge. Arbeitslohn von Dritten liegt nur vor, wenn der Dritte den Vorteil im aok-business.de - PRO Online,

14 Sachzuwendungen allgemein Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer Freigrenze: 44,00 EUR monatlich ( 8 Abs. 2 S. 11 EStG ). Verschiedene Sachzuwendungen sind zu addieren. Pauschalbesteuerung nach 37b EStG mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent möglich. Voraussetzung: Sachzuwendung führt beim Empfänger dem Grunde nach zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften. Entscheidung zur Erhebung der Pauschalsteuer kann für Interesse des Arbeitgebers eingeräumt wird, nicht wenn er den Rabatt aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewährt. Daher sind Reise-Rabatte, die Reiseunternehmen für Angestellte von Reisebüros gewähren, kein Arbeitslohn und daher nicht zu versteuern (FG Düsseldorf, K 2504/14 E). Mit den Rabatten soll die Geschäftsverbindung gefördert werden. Ob Barlohn oder Sachbezug vorliegt, entscheidet sich danach, ob der Arbeitnehmer lediglich die Sache selbst beanspruchen kann oder er einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber ihm anstelle der Sache deren Wert in Geld ausbezahlt. In diesem Fall liegt auch dann kein Sachbezug vor, wenn ihm der Arbeitgeber tatsächlich eine Sache zukommen lässt. Möglich sind auch zweckgebundene Zuschüsse oder Gutscheine. Bei Prüfung der Freigrenze sind auch evtl. Verpackungs- und Versandkosten zu berücksichtigen ( FG Baden-Württemberg, K 2128/14 Revision unter dem Az. VI R 32/16 anhängig). Streuwerbeartikel bis zum Nettowert von 10 EUR begründen keine Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit (siehe dort) handelt. Einzelheiten siehe BFM-Schreiben vom IV C 6 S 2297-b/14/10001; siehe auch 1 Abs. 1 S aok-business.de - PRO Online,

15 Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge Sonstige Sachbezüge (z.b. Dienstwohnung, Belobigungsprämien, Fahrpreisermäßigungen etc.) Stromkosten, private Freibetrag: Zuschläge sind steuerfrei, wenn sie neben der Grundvergütung gezahlt werden und soweit sie z.b. für Sonntagsarbeit 50 % der Grundvergütung nicht überschreiten (Einzelheiten siehe 3b EStG ). Zuschuss ist möglich, mit der Auflage, dass der Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise verwendet wird. Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer erforderlich! Alternative: Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer unabhängig voneinander durch Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldung ausgeübt werden (BFH, VI R 54/15). Entscheidung kann nach dem Urteil später wieder rückgängig gemacht werden (anders bisher BMF-Schreiben IV C 6 S 2297-b/14/ Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis EUR möglich. Pauschalbesteuerung nach 40 Abs. 1 S. 1 EStG möglich, Siehe dazu auch BSG, B 12 KR 19/12 R. Nr. 14 SvEV. Bei Pauschalbesteuerung nach 37b EStG von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer ist zu beachten, dass Beitragspflicht zur Sozialversicherung besteht. Übersteigt der Wert der Sachzuwendung an Nichtarbeitnehmer einschließlich der Pauschalsteuer im Einzelfall 35 EUR, können die Ausgaben nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (BFH, VI R 13/14 a. M. BMF-Schreiben vom IV C 6 S 2297-b/14/10001). Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-Feiertags- und Nachtarbeit sind auch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung, soweit der Grundlohn, aus dem sie berechnet werden, 25 EUR je Stunde nicht überschreitet ( 1 S. 1 Nr. 1 SvEV ). Steuerfreiheit gilt nicht für pauschal gezahlte Zulagen für den Dienst zu wechselnden Zeiten (BFH, VI R 30/16). Zu der Thematik ist ein weiteres Revisionsverfahren unter dem Az. VI R 20/16 beim BFH anhängig. Bei Pauschalbesteuerung auch Beitragsfreiheit, soweit kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt( 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SvEV ) BFH, VI R 27/09, IWW-Abruf Nr Bei Freigrenze sind alle Sachzuwendungen zu addieren aok-business.de - PRO Online,

16 Tankgutscheine Trinkgelder Umzugskosten Unfallversicherung Betrieb schließt Vereinbarung mit dem Stromanbieter. Freigrenze: 44,00 EUR monatlich. Freigrenze: 44,00 EUR monatlich gilt nicht für Barzuwendungen Freigrenze: Steuerfrei nach 3 Nr. 51 EStG Freibetrag: Steuerfrei erstattet werden können bei Ledigen bis 764 EUR, bei Verheirateten und Lebenspartnern bis EUR. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um bis zu 337 EUR (Beträge gelten seit ). Zu den Beträgen siehe auch BMF-Schreiben vom IV C 5 S 2353/16/ Pauschalbesteuerung möglich unter den Voraussetzungen des 40b Abs. 3 EStG. Siehe auch R 40.1 LStR Löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Bei Freigrenze sind alle Sachzuwendungen zu addieren. Um Trinkgeld handelt es sich, wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit von Dritten eine freiwillige Leistung erhalten, darauf jedoch keinen Rechtsanspruch haben (BFH, VI R 37/14). Es besteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ( 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV ). Ausnahme gilt für Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank (siehe BFH, VI R 49/06, VI R 37/14 ). Erstattung steuerfrei bis zu den genannten Beträgen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, z.b. bei Beschäftigungsaufnahme oder einer Versetzung. Auch umzugsbedingte, vom Arbeitgeber übernommene Unterrichtskosten können bis zu EUR je Kind steuerfrei belassen werden. Nachweise über die tatsächlichen Aufwendungen zu den Lohnunterlagen nehmen (LStR [3]). Soweit die Umzugskostenerstattung steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Siehe auch unter Gruppenzusatzversicherung. Grundsätzlich liegt bei über den Betrieb abgeschlossenen Gruppenunfallversicherungen ein vermögenswerter Vorteil vor, der als steuer aok-business.de - PRO Online,

17 Verwarnungsgelder Übernahme durch Arbeitgeber und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn anzusehen und grundsätzlich individuell zu versteuern ist. Steht dem Mitarbeiter gegen den Versicherer ein eigener Leistungsanspruch zu, ist die anteilige Prämie bereits zur Zeit der Zahlung als Arbeitslohn anzusehen. Ist das nicht der Fall, entsteht die Steuer- und Beitragspflicht erst im Leistungsfall. Die Versicherungsleistung ist dann als Arbeitslohn anzusehen, begrenzt auf die bis dahin gezahlten anteiligen Versicherungsprämien. Die 44-EUR Freigrenze ist nicht anwendbar, da Barlohn und kein Sachbezug vorliegt. Kein Arbeitslohn liegt vor für Prämienteile, mit denen Unfälle auf Dienstreisen abgesichert sind. Insoweit handelt es sich um Reisenebenkosten. Urteil des BFH, VI R 36/12 : Grundsätzlich Arbeitslohn: Daher Steuer- und SV-pflichtig. Ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 358/10. Frühere, abweichende Rechtsprechung wurde aufgegeben. A.M. jedoch FG Düsseldorf, ( K 2470/14 L Revision zugelassen) zu vom Arbeitgeber übernommenen Bußgeldern bei einem Paketzustelldienst es fehle bereits auf Seiten des Arbeitnehmers an Zufluss von Arbeitslohn; außerdem habe das Unternehmen keinen Regressanspruch gegenüber seinen aok-business.de - PRO Online,

18 Werbungskostenersatz Wohnung Überlassung durch den Arbeitgeber Mitarbeitern. Auch Geldbußen wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht wurden von der Rechtsprechung als Arbeitslohn eingestuft ( BFH, IV R 47/06 ). Es liegt grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Ausnahmen gelten bei Erstattung von Umzugskosten, Reisekosten, Mehrkosten für doppelte Haushaltsführung, typischer Berufskleidung und Werkzeuggeld vor. Dafür ist auch eine Entgeltumwandlung zulässig, soweit sie vor Entstehung des Erstattungsanspruchs vereinbart wurde. Mitarbeiter unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, liegt ein vermögenswerter Vorteil vor, der steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Sozialversicherung ist. Abzugrenzen davon ist der Sachbezug "Unterkunft"; für den der amtliche Wert ( 2 Abs. 3 SvEV ) anzusetzen ist. Eine Wohnung umfasst mehrere abgeschlossene Räume, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist die tatsächliche der ortsüblichen Miete gegenüberzustellen, ggf. sind die Werte der SvEV anzusetzen ( 2 Abs. 4 SvEV ) aok-business.de - PRO Online,

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