PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden"

Transkript

1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN NR. A 22 Bahnhofsumfeld Stadt Arnsberg Stadtbezirk Arnsberg Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag der: Stadt Arnsberg Stadt- und Verkehrsplanung Rathausplatz Arnsberg FON / FAX / durch: Projekt-Nr. : 694 / 05 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstraße Senden FON / FAX / Planungsbuero.Laermschutz.MS@t-online.de bearbeitet: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, im März 2012

2 Unterlagenverzeichnis der schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. A 22 Bahnhofsumfeld Stadt Arnsberg - Stadtbezirk Arnsberg Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab Unterlage 1 Erläuterungsbericht 2 Übersichtslageplan 1 : Lageplan 1 : Zusammenstellung der Beurteilungspegel mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109/ Tabelle 8 mit Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzung gem. 16. BImSchV - Neubau (Anbindung) und Ausbau (L 735) mit Überprüfung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Verkehrs mit Überprüfung der Auswirkungen des Hundeübungsplatzes 5 Berechnung der Emissionspegel Verkehrslärm 6 Rasterlärm- / Isophonenkarte 1 : 2000 Verkehrslärm K:\aoffice\694\694-v5.doc Stand: März 2012

3 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t der schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. A 22 Bahnhofsumfeld Stadt Arnsberg - Stadtbezirk Arnsberg Gliederung 1 Allgemeines 1.1 Situation 1.2 Aufgabe 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße (IST- und PLANzustand / Zusatzverkehr) P+R Parkplatz (Bahnhofsumfeld) Schiene 3.2 Gewerbelärm 3.3 Freizeitlärm (Hundeübungsplatz) 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Straße (IST- und PLANzustand / Zusatzverkehr) P+R Parkplatz (Bahnhofsumfeld) Schiene 4.2 Gewerbelärm 4.3 Freizeitlärm (Hundeübungsplatz) 5 Immissionen und Beurteilung der Ergebnisse 5.1 Verkehrslärm (IST- und PLANzustand / Zusatzverkehr) 5.2 Gewerbelärm 5.3 Freizeitlärm (Hundeübungsplatz) 6 Zusammenfassung

4 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 1 Allgemeines 1.1 Situation Die Stadt Arnsberg beabsichtigt im Stadtbezirk Arnsberg südlich der Ruhr und nördlich der vorhandenen Bebauung entlang des Wintroper Wegs sowie dem Lüsenberg den Bebauungsplan Nr. A 22 Bahnhofsumfeld aufzustellen. Mit einer Planungswerkstatt im Herbst 2000 initiierte die Stadt Arnsberg den ersten Schritt für die anstehenden Veränderungen rund um den Bahnhof. Die Ergebnisse der Diskussion sind in einem städtebaulichen Rahmenplan umgesetzt worden, der mögliche Perspektiven für das Bahnhofsumfeld Arnsberg aufzeigt. Auf der Grundlage der Rahmenplanung wurde unter weitgehender Berücksichtigung der aktuellen Bestandsnutzungen ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das mit dem Bebauungsplan Nr. A 22 Bahnhofsumfeld in verbindliches Baurecht umgesetzt werden soll. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden konkrete Zielsetzungen verfolgt, die soweit es sich um immissionsschutzrechtliche Aspekte handelt, im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung - Immissionsprognose (Lärm) - zu betrachten sind: die Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes, der seiner Bedeutung als Eingang in die Innenstadt gerecht wird, die Umnutzung und Aufwertung des Bahnhofs, die Optimierung der verkehrlichen Verknüpfungen Bahn, Bus, Radverkehr, Fußgänger, Park & Ride, die bauliche Entwicklung nicht mehr benötigter brachliegender Bahnflächen, die städtebauliche Neuordnung der angrenzenden Gewerbeflächen, die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an das übergeordnete Straßennetz durch eine neue Ruhrbrücke, die fußläufige Anbindung von Innenstadt, Landschaft und Grünflächen (Schlossberg) sowie der Erhalt und die Absicherung der im Plangebiet gelegenen Ruhrauenbereiche. Das ca. 21,7 ha große Plangebiet ist etwa m vom Arnsberger Stadtzentrum entfernt und liegt am nördlichen Ende der auf das Bahnhofsgelände zuführenden Clemens-August- Straße. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird begrenzt: Im Norden, Westen und Osten durch die Ruhr. Im Süden durch die vorhandene Bebauung der Clemens-August-Straße und die südliche Grenze der DB Strecke.

5 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Die innerhalb des Planungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Strukturen sind Ausweisungen der Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr. 1 BauGB) als GE - Gewerbegebiet (gem. 8 BauNVO) vorgesehen. Der Planbereich wird sowohl nördlich als auch südlich der Bahn überwiegend durch brachgefallene Bahnflächen und durch mindergenutzte gewerbliche Bauflächen geprägt. Zwischen den offensichtlich brachgefallenen Grundstücken finden sich allerdings auch noch produzierende Gewerbebetriebe. Die im Plangebiet gelegenen Wohngebäude sind zum Großteil bewohnt. Lediglich bei den direkt nördlich an den Bahnhof angrenzenden Wohngebäuden sind eine hohe Leerstandsquote und ein Investitionsstau zu erkennen. Die Bereiche in der Mitte des Plangebietes sind durch die Bahnnutzungen (Bahnhof, Laderampen, Schienentrassen) geprägt. In der Ruhraue liegt der Hundeübungsplatz des Schäferhundverein OG Arnsberg mit einem dazugehörigen Vereinsheim. Das Plangebiet wird derzeit lediglich über die in Richtung der Arnsberger Innenstadt führende Clemens-August-Straße erschlossen. Die innerhalb des Gebietes liegenden Straßen Clemens- August-Straße und Zu den Werkstätten enden jeweils innerhalb des Plangebiets. Ein wesentlicher Baustein für die zukünftige Erschließung des Plangebietes beruht auf der geplanten neuen Ruhrbrücke, für die bereits die entsprechenden Förderanträge eingereicht wurden. Die neue Ruhrbrücke ist für die zukünftige Erschließung des Plangebietes dringend erforderlich, da ansonsten der ganze Schwerlastverkehr zwangsläufig über die Clemens-August-Straße geführt wird. Für das anstehende Bauleitplanverfahren wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße im Auftrag der Stadt Arnsberg aufgestellt. Ziel der Untersuchung war es, die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße zu untersuchen. Schwerpunkt bildete dabei die Ausbauqualität der geplanten Einmündung Uentroper Straße und die Zufahrt zum Plangebiet über die Ruhr.

6 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Aufgabe Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse besonders zu berücksichtigen. Das heißt u. a., dass die Stadt oder Gemeinde auch prüfen muss, ob ein Baugebiet entsprechend seiner Schutzbedürftigkeit ausreichend vor Immissionen infolge von Verkehrs- und Gewerbelärm geschützt ist und welche Auswirkung die aktuelle Planung auf angrenzende, bestehende Nutzungen haben wird, die im Einwirkungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr-, Gewerbe-, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten der Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Damit ergeben sich für die vorliegende Immissionsprognose nachfolgende Aufgabenstellungen: Verkehrslärm Ermittlung und Bewertung zu erwartender Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm für die Szenarien ISTzustand PLANzustand - Prognosenullfall (Trendprognose 2025) ohne neue Anbindung - mit neuer Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße im Plangebiet und im Einwirkungsbereich (Umgebung) des aktuellen Bebauungsplanes. Bewertung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs (vorhabenbezogener Verkehr aus dem Plangebiet) im Einwirkungsbereich der Uentroper Straße (L 735) und der neuen Anbindung. Ermittlung und Bewertung zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Schienenverkehrslärm im Plangebiet. Gewerbelärm Ermittlung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet (Vorbelastung) und Beurteilung der Verträglichkeit zu den Wohnnutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes unter Beachtung des Abstandserlass NRW. Freizeitlärm Ermittlung und Bewertung zu erwartender Lärmbelastungen in Verbindung mit der Nutzung der Freiflächen des Vereins für Deutsche Schäferhunde Ortsgruppe Arnsberg im Bereich der bestehenden Wohnnutzungen nördlich Uentroper Straße und damit außerhalb des Plangebietes.

7 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage der RLS-90 (Straße) und der SCHALL 03 (Schiene). Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden Straße sind, soweit diese nicht mit der Verkehrsuntersuchung erfasst wurden, den Ergebnislisten der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 zu entnehmen und zu prognostizieren. Die Streckenbelastung im Zuge der DB-Strecke ist bei der Deutschen Bahn AG einzuholen. Die Verkehrsuntersuchung Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße vom Januar Aufsteller: Planersocietät Dr.-Ing. Frehn, Stuhm & Partner ist mit den darin aufgezeigten Verkehrsmengen und zusammensetzungen in die notwendige Trendprognose einzubeziehen. Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den Bauflächen (Baugrenzen) innerhalb des Plangebietes sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109/11.89 Schallschutz im Hochbau - zu bestimmen und entsprechende Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten. Grundlage für die vorliegende schalltechnische Beurteilung des Bebauungsplanes Nr. A 22 Bahnhofsumfeld der Stadt Arnsberg ist die mit Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil 2 - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Mit dem Neubau der Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße (L 735) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches, ist unter Anwendung der 16. BImSchV in Verbindung mit den VLärmSchR 97 zu prüfen, ob mit einer Überschreitung der maßgebenden Grenzwerte an der Bestandsbebauung im Einwirkungsbereich dieses Verkehrsweges ein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach besteht. Der schalltechnischen Untersuchung - Immissionsprognose (Lärm) - liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom zugrunde.

8 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise November 1989 DIN/ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Allgemeines Berechnungsverfahren, Teil 2, Oktober 1999 DIN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Teil 1, Juli 2002 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987 Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Teil 2, September 1991 VDI 2720 TA Lärm RLS-90 SCHALL 03 VLärmSchR 97 Schallschutz durch Abschirmung im Freien Blatt 1, März Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz -Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm vom Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe Korrigierte Fassung 1992 Richtlinien zur Berechnung der Schallemissionen von Schienenwegen (Schall 03) bekannt gegeben von der Deutschen Bahn AG mit Schreiben vom Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes BMV, Ausgabe 1997 Runderlass Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten V im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass) v bekannt gegeben im MBl. NRW S 9 Merkblätter Nr. 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw Landesumweltamt NRW Essen August 2000

9 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Belange des Schallschutzes bei der Bauleitplanung richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 18005/ Beiblatt 1 zu DIN Teil 1. Danach sind maßgebend: Reines Wohngebiet (WR) db(a) tags 40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) db(a) tags db(a) bzw. 40 db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) db(a) tags db(a) bzw. db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) db(a) tags db(a) bzw. db(a) nachts Industriegebiet (GI) -- db(a) tags -- db(a) nachts Für Industriegebiete kann - soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt - kein Orientierungswert angegeben werden. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm gelten. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts der Zeitraum von Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.

10 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Die Anforderungen an die Geräusche gewerblicher Anlagen werden im Immissionsschutzrecht für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV durch die TA Lärm/08.98 unter Nummer 6.1 konkretisiert. Die TA Lärm/08.98 gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Ausnahmen finden sich unter Nr. 1 TA Lärm. In der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die nachfolgenden Immissionsrichtwerte genannt, die von den Geräuschen gewerblicher Anlagen nicht überschritten werden dürfen: Immissionsrichtwert Gebietsausweisung Buch- tags nachts stabe Uhr Uhr db(a) db(a) Reines Wohngebiet WR e) 35 Allgemeines Wohngebiet WA d) 40 Mischgebiet MI c) Gewerbegebiet GE b) Industriegebiet GI a) BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Gemäß 2 der Verkehrslärmschutzverordnung ist beim Bau einer Straße sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der nachfolgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Immissionsgrenzwert Gebietsausweisung tags nachts Uhr Uhr db(a) db(a) Krankenhaus, Schulen, Altenheime reines und allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Die Immissionsgrenzwerte sind in Abhängigkeit vom Grad der Schutzbedürftigkeit bestimmter baulicher Anlagen und bestimmter Gebietsarten festgelegt, die der Baunutzungsverordnung entnommen sind und in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.

11 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße Analyse 2010 und Prognose 2025 OHNE Zusatzverkehr über die neue Anbindung Für die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. A 22 sind nach den Ergebnislisten der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 für die maßgebenden Streckenabschnitte im Zuge der Bundesautobahn (A 46) und der Landesstraße (L 735) folgende Verkehrsmengen und -zusammensetzungen zu berücksichtigen (Analyse 2010): Straße A 46 A 46 L 735 TK / ZST.-Nr. 14/ / /2212 DTV 2010 [Kfz/24h] M T 2010 [Kfz/h] p T 2010 [%] 8,0 9,1 3,7 M N 2010 [Kfz/h] p N 2010 [%] 13,2 15,1 4,1 Die Hochrechnung (Trendprognose) für die Prognose auf das Bezugsjahr 2025 erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 mit einer Verkehrszunahme von 0,5 % pro Jahr. Die Anwendung des Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen - HBS - ist nicht angezeigt, da der Prognosehorizont des HBS auf 2015 begrenzt ist: Straße A 46 A 46 L 735 TK / ZST.-Nr. 14/ / /2212 DTV 2025 [Kfz/24h] M T 2025 [Kfz/h] p T 2025 [%] 8,6 9,7 3,7 M N 2025 [Kfz/h] p N 2025 [%] 13,8 15,7 4,1 Erläuterung: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke M : maßgebende stündliche Verkehrsstärke p : maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) A : Bundesautobahn L : Landesstraße TK : Topographische Karte ZST.-Nr. : Zählstellennummer

12 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Prognose NUR Zusatzverkehr über die neue Anbindung Für die Bestimmung des vorhabenbezogenen Verkehrsaufkommens (Zusatzverkehr) aus dem Plangebiet wurden folgende Fahrzwecke in der Verkehrsuntersuchung Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße angesetzt: Berufsverkehr Besucher- und Kundenverkehr Lkw-Verkehr Aufbauend auf das Wegeaufkommen wurde das erwartete Verkehrsaufkommen ermittelt. Unter Zugrundelegung des MIV-Anteils und des Pkw-Besetzungsgrades ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von ca. 3.7 Kfz/24h im Querschnitt der geplanten Anbindung. In diesem Wert enthalten sind Lkw/24h, was einem Lkw-Anteil p24 von rd. 41 % entspricht. Der hier prognostizierte hohe Lkw-Anteil wurde durch Zählungen, die im Jahre 2005 nördlich des Bahnüberganges im Plangebiet von der Stadt Arnsberg durchgeführt wurden, bestätigt. Die damaligen Zählungen ergaben je nach Zähltag Lkw-Anteile zwischen 26 und 59 %, im Mittel wurde ein Lkw-Anteil von rd. 42 % festgestellt. Für die Verteilung des für die Uentroper Straße - L 735 zu erwartenden Zusatzverkehrs aus dem Plangebiet wurden im Rahmen der Verkehrsuntersuchung folgende Annahmen getroffen: Für den Beschäftigtenverkehr - % in Richtung BAB-Anschluss (AS Arnsberg-Ost) - % in Richtung Alt-Arnsberg Für den Besucher- und Kundenverkehr sowie Lkw-Verkehr - 80 % in Richtung BAB-Anschluss (AS Arnsberg-Ost) - 20 % in Richtung Alt-Arnsberg Der DTV von ca. 3.7 Kfz/24h als Querschnittsbelastung der geplanten Anbindung teilt sich wie folgt auf die Uentroper Straße (L 735) Kfz/24h (davon Lkw) in Richtung BAB-Anschluss (AS Arnsberg-Ost) Kfz/24h (davon 309 Lkw) in Richtung Alt-Arnsberg Die Tages- und Nachtverteilung für den Quell- und Zielverkehr kann den Diagrammen der Seite 10 der zugehörigen Verkehrsuntersuchung entnommen werden. Eine Vorgabe der o. g. Verkehrsuntersuchung ist der Ansatz, dass rd. 95 % des Verkehrsaufkommens in der Zeit zwischen Uhr erwartet wird und die restlichen rd. 5 % auf die Nacht verteilt werden, wobei die frühen Morgenstunden bestimmend sind.

13 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Prognose 2025 MIT Zusatzverkehr über die neue Anbindung Im Rahmen der aktuellen Verkehrsuntersuchung Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße wurden die verkehrlichen Grundlagendaten zur Beurteilung des Verkehrswertes der geplanten Anbindung des Plangebietes an das überörtliche Straßenverkehrsnetz mit Datum vom Januar 2007 erarbeitet. Die Verkehrsuntersuchung wurde durch die Planersocietät Dr.-Ing. Frehn, Stuhm & Partner im Auftrage der Stadt Arnsberg Zukunftsagentur und Stadtentwicklung - aufgestellt. Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M und der maßgebende Lkw-Anteil p gehen im vorliegenden Fall für das überörtliche Verkehrsnetz als projektbezogene Trendprognose auf der Grundlage der mit den Straßenverkehrszählungen 2010 nachgewiesenen stündlichen Verkehrsstärke sowie des Lkw-Anteils in die Berechnungen ein. Dadurch wird auf den geringer belasteten städtischen Straßen einer nicht gerechtfertigten Überbewertung der zu erwartenden Lärmbelastung gegenüber einer Berücksichtigung der Lkw- Anteile nach RLS-90 - Tabelle 3 - Rechnung getragen. Nachfolgende Verkehrsmengen - Prognosehorizont 2025 als Bezugsjahr - wurden den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt: Tabelle A (Prognose 2025) IST- und PLANzustand (ISTzustand + Zusatzverkehr) Quer- ISTzustand PLANzustand schnitt Nr. DTV Lkw-Anteil p Tag / Nacht DTV Lkw-Anteil p Tag / Nacht Verkehrsmengen: Kfz/24h % Kfz/24h % BAB 46 nördlich AS Arnsberg Ost ,6 / 13, ,6 / 13,8 südlich AS Arnsberg-Ost ,7 / 15, ,7 / 15,7 Uentroper Straße - L 735 westlich der geplanten Anbindung ,7 / 4, ,4 / 6,1 östlich der geplanten Anbindung ,7 / 4, ,9 / 10,7 Neue Anbindung an die L 735 L Planstraße ,- / ---, ,4 / 34,4 Quelle: Ergebnislisten der Straßenverkehrszählung SVZ 2010 Verkehrsuntersuchung Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße, Januar 2007 ISTzustand: Prognosenullfall (Trendprognose 2025) PLANzustand: Prognosenullfall + Zusatzverkehr (vorhabenbezogener Verkehr) MIT Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h p : maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) in %

14 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 In der nachfolgenden Tabelle sind die maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken M für beide Szenarien als Gesamtbelastung in Kfz/h aufgeführt. Mit Angabe des Lkw-Anteils p lässt sich die stündliche Verkehrsstärke differenziert nach Pkw und Lkw ermitteln. Diese Aufschlüsselung ist Basis der Verkehrsmengenermittlung in der Verkehrsuntersuchung 2007 zum Vorhaben. In Bezug auf das vorhabenbezogene Verkehrsaufkommen wurden die Verkehrsmengen aus der Verkehrsuntersuchung für den Beurteilungszeitraum Tag ( Uhr) und die Nacht ( Uhr) ermittelt und für die Ermittlung der maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärke durch die Beurteilungszeit von 16 Stunden (tags) bzw. 8 Stunden (nachts) dividiert. Der DTV ist dabei nur als nachrichtliche Größe zu verstehen, da die Berechnungen auf die Vorgabe der M- und p-werte ohne Anwendung der Tabellenwerte der RLS-90 abgestellt wurden. Tabelle B (Prognose 2025) IST- und PLANzustand (ISTzustand + Zusatzverkehr) Straße - Abschnitt DTV [Kfz/24h] M Tag [Kfz/h] p Tag [%] M Nacht [Kfz/h] p Nacht [%] ISTzustand - OHNE Anbindung Uentroper Straße westl. neue Anbindung ,7 4,1 Uentroper Straße östl. neue Anbindung ,7 4,1 neue Anbindung südl. Uentroper Str Zusatzverkehr (vorhabensbez. Verkehr) Uentroper Straße westl. neue Anbindung ,5 6 16,7 Uentroper Straße östl. neue Anbindung ,0 10,0 neue Anbindung südl. Uentroper Str , ,4 PLANzustand - MIT Anbindung Uentroper Straße westl. neue Anbindung ,4 66 6,1 Uentroper Straße östl. neue Anbindung , ,7 neue Anbindung südl. Uentroper Str , ,4 Erläuterungen: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h Mittelwert über alle Tage des Jahre der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. M T/N : maßgebende stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge. p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t in Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke. Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen im Bereich der Straßenverkehrstechnik gelten andere Definitionen.

15 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ P+R Parkplatz (Bahnhofsumfeld) Im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes sollen weitere Stellplätze vor dem Bahnhofsgebäude geschaffen werden. Der vorhandene Bolzplatz wird damit in die Planung einbezogen und die Fläche mit einem P+R Parkplatz überplant. Maßgebend für die von Parkplätzen ausgehenden Lärmbelastungen ist die Anzahl der Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde. Verwendung für öffentliche Verkehrsflächen findet die Tabelle 5 der RLS-90, sofern nicht genauere Zahlen vorliegen (An- und Abfahrt zählen als je eine Bewegung). Die dem Bahnhof vorgelagerten Parkplätze sind im vorliegenden Fall dem Pkw P+R Parkplatz gleichgestellt. Die Bewegungshäufigkeit für die im Bahnhofsumfeld gepl. P+R Parkplätze (nur Pkw) wurde der Tabelle 5 der RLS-90 des Parkplatztyp P+R Parkplätze entnommen. Demnach ist die für einen P+R Parkplatz zu berücksichtigende Bewegungshäufigkeit mit N = 0,3 N = 0,06 tags nachts den Berechnungen zugrunde zu legen. Die für die Berechnung weitere entscheidende Größe, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pkw-Stellplätze. Diese sind wie folgt zu berücksichtigen: P+R Parkplatz Nord Parkplatz (Bolzplatz) 42 Stellplätze 54 Stellplätze, davon 20 P+R Stellplätze und 34 Stellplätze auf dem ehem. Bolzplatz Zusätzlich stehen ca. 44 Stellplätze innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche (Parkplatz Süd) entlang der Clemens-August-Straße am südlichen Plangebietsrand zur Verfügung.

16 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Schiene Grundlage der schalltechnischen Berechnungen zur Berücksichtigung der Strecken der Deutschen Bahnen sind Streckenbelegungen, die von der Deutschen Bahn AG übergeben bzw. aus dem Jahresfahrplan ermittelt wurden. Der Belastungsfall wurde dem Jahresfahrplan 2011 entnommen. Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor. Die Streckengeschwindigkeit beträgt maximal 120 km/h. Nachfolgende Belastungen wurden für die einzelnen Streckenabschnitte zugrundegelegt: Strecke: Streckenabschnitt: 20 Schwerte Warburg Bereich Arnsberg. Zuggattung Anzahl der Züge Geschw. beide Richtungen Tag Nacht Tag Nacht V (z. B.) [Z] [Z] [Z] [Z] [km/h] ICE, IC, EC, ICN D, IR, EN SE, RE RB ExC, TEC, IKE. IK, usw KCL, KC, GC,CL, usw Tfzf Die angegebenen Belastungen wurden aus statistischen Unterlagen bzw. aus besonderen Zählungen entnommen. Güterzüge unterliegen starken Schwankungsbreiten. Ursache hierfür ist das saisonale Transportaufkommen. Je nach Zählstelle kann die Schwankungsbreite +/ % betragen. Erläuterungen der Zuggattungen / Modellzugklassen: ICE InterCityExpress IC InterCity ICN InterCityNight EC EuroCity D Schellzug IR InterRegio EN EuroNight SE StadtExpress RE RegionalExpress S S-Bahn RB RegionalBahn ExC ExpressCargo TEC TransEuroCombi IKE InterKombiExpress IK InterKombiZug KCL KomplettCargoLogistikZug KC KomplettCargoZug GC GruppenCargoZug CL CardoLeerwagenZug

17 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Gewerbelärm Die bisherige Aktenrecherche hat ergeben, dass der gesamte nördliche Bereich der Straße Zu den Werkstätten in der Vergangenheit immer als GE angesetzt worden ist. Das spiegelt sich auch in den Aussagen im Vorfeld erteilter Genehmigungen wider. Beurteilt wurde der Bereich gem. 34 BauGB. Im Planungsbereich sind zum jetzigen Zeitpunkt gewerbliche Nutzungen vorhanden, die sich wie folgt darstellen (Stand: Juli 2011) Adresse bzw. Anschrift: Zu den Werkstätten Name (Betriebsart) Hs-Nr. Auflagen Schichtbetrieb Knispel, Ulrike 2 nein nein (Wohnen, Lohnschweiß u. Schleiferei) Knispel, Peter 3 nein nein (Wohnblock, Handel u. Gewerbe) Knispel, Julia und Sahra 9-11 nein nein (Wohnblock, Handel u. Gewerbe) Fa. G. Wrede 15 nein nein (Blech- u. Metallverarbeitung) Knispel, Peter nein nein (Wohnblock, Handel u. Gewerbe) Fa. Pieper, Friedr.-Wilh. 25 nein nein (Autolackiererei) Fa. Ritschny 27 / 29a ja nein (Schrott- und Metallhandel, Lagerhalle) Wiemer, Werner-Udo nein nein (Lagerhallen keine Nutzung erkennbar) Schäfer, M nein nein (Behältertechnik) COX GmbH nein nein (z. Zt. ohne Nutzung / im Zwangsversteigerungsverfahren) Sanden 44 nein nein (Containerstandort) Die Fa. Puscher ist zur Zeit nicht mehr aktiv. Inwieweit eine gewerbliche Nutzung wieder aufgenommen wird, kann zur Zeit nicht abschließend beantwortet werden. Der Schrottplatz der Fa. Ritschny ist nach Aktenlage nur in einem GI zulässig. Dieser Bereich wird als GE überplant. Nur für die Fa. Ritschny wurden mit der Genehmigung Lärmschutzauflagen erteilt. Für alle weiteren o. g. Betriebe wurden mit der Genehmigung keine Auflagen aus Sicht des Lärmschutzes erteilt.

18 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Freizeitlärm (Hundeübungsplatz) Die Ereignishäufigkeit wurde in Anlehnung an die vom Verein aufgezeigten Übungszeiten bzw. Nutzungszeiten auf den zur Verfügung stehenden Plätzen in Ansatz gebracht. Organisierte Prüfungs- und Turnierveranstaltungen sind als seltene Ereignisse einzuordnen. An Werktagen (Mi.) ist eine Nutzung des Hundeübungsplatzes in den späten Nachmittags- und Abendstunden vorgegeben. Die Auslastung der einzelnen Bereiche in der Anlage ist damit auf max. 2 Stunden zwischen Uhr und Uhr begrenzt. Platz Uhr Vielseitigkeitssport / Schutzhund Uhr Rettungshunde Platz Uhr Agility Fortgeschrittene Uhr Agility Anfänger Der Samstag berücksichtigt in der Zeit zwischen Uhr und Uhr (4,5 Stunden) nachfolgend aufgeführte Übungseinheiten, die auf den Plätzen 1 und 2 durchgeführt werden: Platz Uhr Vielseitigkeitssport / Schutzhund Uhr Rettungshunde Platz Uhr Welpenstunde Uhr Junghundestunde Uhr Agility Fortgeschrittene Uhr Agility Anfänger Die Nutzung an Sonntagen liegt mit folgenden Nutzungszeiten den Berechnungen zugrunde, genutzt wird im Wesentlichen der Platz 1: Platz Uhr Vielseitigkeitssport / Schutzhund Uhr Rettungshunde Quelle: Internetseite des Schäferhundverein OG Arnsberg mit Stand vom Eine geringe Zuschauerbeteiligung wurde parallel zum Übungsbetrieb berücksichtigt. Alle vorgenannten Angaben wurden durch den Verein mit Stand vom August 2011 erbracht.

19 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 4 Emmissionen 4.1 Verkehrslärm Straße Die in der DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung - angegebenen Berechnungsverfahren sind für den vorgesehenen Anwendungsbereich vereinfacht. Genauere Verfahren können anderen Regelwerken entnommen werden, so z.b. den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen oder den Richtlinien DIN /10.99 und VDI 2720/03.97, Blatt 1 (s. Pkt. 3 der DIN 18005/07.02). Auf Grund dieses Hinweises der DIN 18005/07.02 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der Emissionspegel sowie der Beurteilungspegel zugrunde: D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde für alle Straßenabschnitte mit den derzeit zulässigen bzw. gepl. Höchstgeschwindigkeiten in Ansatz gebracht. Für den Abschnitt der geplanten Anbindung an die Uentroper Straße (L 735) wurde die Geschwindigkeit mit km/h den Berechnungen zu Grunde gelegt. Im Allgemeinen gilt nach der RLS-90 V Pkw V Lkw mindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

20 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Da die Straßenoberfläche der berücksichtigten Straße aus Asphaltbeton besteht, geht nach RLS-90 - Tabelle 4 bzw. Ergänzung der Tabelle 4 - der Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen wie folgt in die Berechnungen ein. D StrO = -2,0 db(a) - (v zul. > km/h) nur BAB D StrO = 0,0 db(a) - (v zul. km/h) D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle Die Längsneigung der in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen Straßen liegt deutlich unter 5 %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher in diesen Abschnitten nicht in Betracht. D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm SoundPLAN eingebunden. Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle 2 - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und Einmündungen war in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht zu berücksichtigen. Das Plangebiet liegt außerhalb des Einwirkungsbereiches von Lichtsignalanlagen, der bis zu 100 m vom Kreuzungsbereich (Bezugsachsenschnittpunkt) beträgt. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgte mit dem EDV-Programm SoundPLAN - Version 6.5/ Abschirmende Wirkungen durch vorgelagerte Wohngebäude und massive Anbauten gingen ebenso wie pegelsteigernde Reflexionen an Baukörpern (Gebäude) in die Berechnungen ein. Es wurden jedoch nur vorhandene Gebäude als abschirmendes bzw. reflektierendes Hindernis in Ansatz gebracht. Geplante Gebäude als auch mit dem Bebauungsplan überplante Gebäude blieben unberücksichtigt.

21 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ P+R Parkplatz (Bahnhofsumfeld) Die Anzahl der Stellplätze ist nach dem Neubau der P+R Parkplätze (öffentlich und nur für Pkw) wie folgt zu berücksichtigen: P+R Parkplatz Standort Nord Pkw: 42 Stellplätze nördl. Bahnhof Süd Pkw: 44 Stellplätze südl. Bahnhof (Clemens-August-Straße) Bolzplatz Pkw: 54 Stellplätze ehem. Bolzplatz Der Emissionspegel L m,e des Parkplatzes berechnet sich nach Abschnitt der RLS-90 mit: L m,e = lg (N n) + D p N = Anzahl der Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde (An- und Abfahrt zählen als je eine Bewegung) n = Anzahl der Stellplätze auf der Parkplatzfläche bzw. -teilfläche D p = Zuschlag nach Tabelle 6 d. RLS-90 für unterschiedliche Parkplatztypen Pkw-Parkplätze Motorräder-Parkplätze Lkw- und Omnibusparkplätze 0 db(a) 5 db(a) 10 db(a) Die erhöhte Lästigkeit der einzelnen Parkplatztypen fließt in Form des Lästigkeitszuschlages D p in die Berechnung ein, diese Zuschläge sind der Tabelle 6 der RLS-90 zu entnehmen. Bei den öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des Bahnhof Arnsberg handelt es sich um Pkw-Parkplätze, so dass für D p 0 db(a) Pkw zu berücksichtigen ist. Der Emissionspegel berechnet sich gem. RLS-90 wie folgt: Anlage N T/N n Pkw/ Bus D p Pkw/ Bus L m,e Pkw T/N L m,e Bus T/N [db(a)] [db(a)] P+R Parkplatz Nord 0,3 / 0,06 42/ --- 0/ ,0/ 41,0 P+R Parkplatz Süd 0,3 / 0,06 44/ --- 0/ ,2/ 41,2 P+R Parkplatz (Bolzplatz) 0,3 / 0,06 54/ --- 0/ ,1/ 42,1 Nach der Praxis der Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie der Verwaltungsgerichte werden öffentliche Parkplätze, d. h. straßenrechtlich dem öffentlichen Verkehr gewidmete Parkplätze, hinsichtlich des Schallschutzes nach der 16. BImSchV und damit weniger anspruchsvoll als nicht öffentliche Parkplätze beurteilt. Der Beurteilungspegel der Geräusche von öffentlichen Parkplätzen ist nach RLS-90 zu berechnen. Dabei gibt es keine Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit sowie kein Maximalpegelkriterium.

22 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Schiene Die durchgeführten schalltechnischen Berechnungen für den Schienenverkehrslärm erfolgten nach den derzeit gültigen Richtlinien zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - SCHALL 03. Die Emissionspegel von Zug- und Rangierfahrten in Personenbahnhöfen werden vereinfachend nach Kap. 5 der Schall 03 wie für die freie Strecke berechnet. Abschirmungen durch Bahnsteigkanten u. ä. sind nicht zu berücksichtigen; ebenso nicht die Einwirkungen von Kurvenfahrt, Lautsprecherdurchsagen u. ä. Die Fahrgeschwindigkeiten der Züge sind wie auf der freien Strecke anzusetzen. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Streckenbelastungen den Berechnungen der Emissionspegel zu Grunde. D Fz Einfluss der Fahrzeugarten Korrekturwerte zur Berücksichtigung des Einfluss der Fahrzeugarten nach Kap. 5.1 der Schall 03 waren aufgrund der vorgegebenen Ausgangsdaten nicht zu berücksichtigen. D D Einfluss der Bremsbauart Der Einfluss der Bremsbauart nach Kap. 5.2 der Schall 03 wurde entsprechend den Vorgaben der Mustertabelle Akustik 07 angesetzt soweit keine weiteren Daten vorgelegen haben. Der prozentuale Anteil p scheibengebremster Fahrzeuge an der Länge des Zuges einschließlich Lok ist danach: Zuggattung prozentualer Anteil ICE, IC, EC 100 % D, IR, EN 100 % SE, RE % RB % Im vorliegenden Fall werden die Baureihen 612 und 628 eingesetzt, diese Triebwagen sind scheibengebremst. Alle weiteren ggf. zu berücksichtigenden Zuggattungen werden in der Regel nur aus klotzgebremsten Fahrzeugen gebildet.

23 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 D L Einfluss der Zuglängen Der Einfluss der Zuglängen nach Kap. 5.3 der Schall 03 kann entsprechend den Vorgaben der Mustertabelle Akustik 07 angesetzt werden. Die Längen von Zügen gleicher Fahrzeugart gemäß Tab. 4 der Schall 03, gleichen Scheibenbremsanteils p und gleicher Geschwindigkeit V sind danach wie folgt in die Berechnungen eingegangen: Zuggattung Zuglänge ICE, IC, EC, ICN 3 m D, IR, EN 300 m SE, RE 200 m RB 120 m ExC, TEC, IKE, IK m KCL, KC, IKE, IK m Tfzf 20 m D V Einfluss der Geschwindigkeit Die Geschwindigkeit V ist die zulässige Streckengeschwindigkeit bzw. für Züge, die diese Geschwindigkeit nicht fahren dürfen, die jeweilige zulässige Fahrgeschwindigkeit. Die jeweils nach Zuggattung zu berücksichtigenden maximalen Geschwindigkeiten innerhalb der maßgebenden Streckenabschnitte sind den Tabellen unter Punkt zu entnehmen. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt im angegebenen Bereich 120 km/h. Die Fahrgeschwindigkeit im Personenbahnhof wird gemäß Schall 03 der freien Strecke gleichgesetzt.

24 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 D Fb Einfluss der Fahrbahnarten Zur Berücksichtigung des Einfluss der Fahrbahnart nach Kap. 5.5 der Schall 03 wurden die derzeit vorhandenen bzw. geplanten Ausbauzustände der jeweiligen Strecken / Streckenabschnitte berücksichtigt. Danach sind nachfolgende Fahrbahnarten und die damit verbundenen Korrekturwerte nach Tabelle 5 der Schall 03 in Ansatz zu bringen. Schotterbett - Betonschwelle mit D Fb 2,0 db(a) - ungünstigster Berechnungsansatz D Br Einfluss der Brücken Der Einfluss von Brücken wird nach Kap. 5.6 der Schall 03 bei Planungen durch einen Zuschlag von D Br = 3 db(a) für die Gleise auf der Brücke berücksichtigt. Der Einfluss von Brücken war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht in Ansatz zu bringen. D Bü Einfluss der Bahnübergänge Der Einfluss der Bahnübergänge nach Kap. 5.7 der Schall 03 war im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ebenfalls nicht zu berücksichtigen, da der bestehende Bahnübergang nach Realisierung der neuen Anbindung an die Uentroper Straße aufgehoben wird. D Ra Einfluss der Kurven Treten beim Befahren enger Kurvenradien Quietschgeräusche auf, so sind - soweit sie nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können - entsprechende Korrekturwerte D Ra für den Kurvenabschnitt nach Tabelle 6 in Ansatz zu bringen. Da in der vorliegenden Untersuchung alle Kurven-Radien im Zuge der betrachteten Streckenabschnitte 0 m betragen, war ein Korrekturwert D Ra nicht zu berücksichtigen.

25 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Gewerbelärm Für den gesicherten Bestandsschutz im Zusammenhang mit Anwendung des Abstandserlasses des Landes NRW vom , wurden die derzeit vorhandenen Nutzungen ermittelt und die erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen festgestellt. Eine Übersicht bietet die Auflistung unter Pkt. 3.2 des vorliegenden Erläuterungsberichtes. Soweit überhaupt nachvollziehbar, ist der überwiegende Teil der vorhandenen Wohnnutzungen ursprünglich als Betriebswohnungen genehmigt worden. Die vorhandene Wohnnutzung im Eingangsbereich des Plangebietes (Zu den Werkstätten 3) ist als Mehrfamilienhaus gem. 34 BauGB genehmigt worden. Diese Nutzung wird als GE mit erweitertem Bestandsschutz (Fremdkörperfestsetzung) überplant. Diese Nutzung hat den Schutzstatus eines MI-Gebietes. Soweit Hinweise auf einzuhaltende Immissionsrichtwerte in die jeweiligen Genehmigungen aufgenommen wurden, erfolgt der Bezug auf die VDI 2028 Blatt 1. Hier werden die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete mit db(a) tags bzw. 40 db(a) nachts genannt. Die Fa. Ritschny unterliegt in der Nacht der Lärmschutzauflage, dass vor Uhr nur 1 Lkw das Betriebsgelände verlassen darf und zuvor vor dem Hoftor aufgestellt sein musste. Die weiteren maßgeblichen Immissionsorte (schutzwürdige Nutzungen) zur Einhaltung ausreichender Abstände gemäß Abstandserlass sind: Im Norden die vorhandene Wohnbebauung (BBauPlan A 11 Grüner Weg Ausweisung WA) Im Südosten die vorhandene Wohnnutzung (Wintroper Weg 17). Diese Wohnnutzung ist lt. Auskunft der Stadt Arnsberg als Wohnhaus mit Büro und Autogarage genehmigt worden (1949). Der umgebende Bereich ist gewerblich geprägt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der FNP stellt hier GE dar. Vor dem Hintergrund der genehmigten Wohnnutzung wurde für diesen Bereich der Schutzstatus eines MI angenommen. Im Süden die vorhandene Kleingartenanlage. Eine legale Wohnnutzung findet hier nicht statt. Der Bebauungsplan A 7 Luisenburg setzt hier Kleingartenanlage fest. Für diese Nutzung wurde der Schutzstatus MI angenommen. Darüber hinaus befindet sich an der Straße Auf der Steinbredde 24 ein Wohngebäude. Dieses Gebäude liegt innerhalb des Geltungsbereiches des BBauPlan A 7 und ist als Wohngebiet (WA) festgesetzt. Im Südwesten und Westen die vorhandene Mischnutzung. Für diese Nutzung wurde ebenfalls der Schutzstatus MI angenommen.

26 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Zuordnung der genehmigten Betriebsart gemäß Abstandserlass des Landes NRW. Knispel, Ulrike - Zu den Werkstätten 2 (Lohnschweiß und Schleiferei) lfd. Nr. 205 Schlossereien, Drehereien, Schweißereien oder Schleifereien Bei dieser Betriebsart stellen die Geräusche den abstandsbestimmenden Faktor dar. Allerdings dürfen bei Schweißereien auch die Luftverunreinigungen und Lichteinwirkungen nicht unberücksichtigt bleiben. Im allgemeinen können an den Schallquellen selbst kaum Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden. So lassen sich von der Vielzahl der eingesetzten Maschinen wie z. B. Handtrennschleifmaschinen, Schleifmaschinen, Kaltkreissägen, Drehautomaten, Fräsmaschinen u. dgl. allenfalls die ortsfest betriebenen kapseln oder entdröhnen. Es muss daher im Betriebsinneren mit Schalldruckpegeln bis zu 90 db(a) gerechnet werden. Trotz schalldämmender Ausführung der Werkshallen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Betriebe normalerweise ein geringes Verkehrsaufkommen aufweisen und in der Nachtzeit nicht arbeiten, ist ein Schutzabstand von 100 m notwendig. Fa. G. Wrede - Zu den Werkstätten 15 (Blech- und Metallverarbeitung) lfd. Nr. 185 Pressereien oder Stanzereien (*) Pressen und Stanzen gibt es in unterschiedlichsten Arten für viele Verwendungszwecke. Die typisierende Einstufung beschränkt sich auf die Metall verarbeitenden Betriebe, die der Massenproduktion dienen. Überwiegend werden Reibspindelpressen, Exzenterpressen, Kurbelpressen, hydraulische Pressen und Kniehebelpressen verwendet. Die Werkstücke können im kalten oder warmen Zustand umgeformt werden. In Stanzereien werden einzelne Formstücke aus dünnem Werkstoff (Blech) auf einer Presse mit besonderem Schnittwerkzeug herausgeschnitten. Zum Teil findet gleichzeitig ein Schneide- und Formgebungsprozess statt (Biege-, Roll-, Formstanze). Abstandsbestimmend sind die Geräusche. Erschütterungen haben im Gegensatz zu Presswerken nur eine untergeordnete Bedeutung. Relevant sind neben den Geräuschen beim eigentlichen Fertigungsvorgang auch die Geräusche durch innerbetriebliche Transportarbeiten. Geräusche entstehen auch durch periphere Arbeiten, wie z. B. Blechschneidearbeiten an Tafelscheren, wenn großformatige Bleche aneinander schlagen. Auch bei einem dem Stand der Technik entsprechendem Schallschutz ist ein Schutzabstand von 200 m erforderlich. Zum WA-Gebiet kann der Schutzabstand auf 100 m verringert werden.

27 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Fa. Pieper, Friedr.-Wilh. - Zu den Werkstätten 25 (Autolackiererei) lfd. Nr. 207 Autolackierereien einschließlich Karosseriebau In diesen Betrieben werden die Fahrzeuge ganz oder teilweise insbesondere bei Unfallschäden mit Hilfe des Spritzverfahrens lackiert. Oft geht dem eigentlichen Lackiervorgang eine Vorbehandlung voraus, in der größere Schadstellen ausgebeult, gespachtelt und nach Erhärten der Spachtelmasse beigeschliffen werden. Die Lackierung selbst erfolgt dann anschließend in der Spritzkabine. Als Lacke kommen hauptsächlich Kunstharzlacke mit einem Flammpunkt über 21 C zum Einsatz. Die anfallenden Farbnebel werden Nass- oder Trockenfiltern zugeleitet und von diesen zu mehr als 95 % abgeschieden. Abschließend wird das Fahrzeug bei kombinierten Anlagen im Spritzlackierraum oder ansonsten in besonderen Trockenräumen bei hohen Temperaturen getrocknet. Autolackierereien arbeiten nur während der Tagzeit. Die mit diesen Betrieben verbundenen Geräuschemissionen gehen insbesondere von der Karosseriebearbeitung (z. B. Schleif- und Ausbauarbeiten), aber auch von den Absauganlagen und dem Fahrzeugverkehr selbst aus. Während Lackpartikel in Filteranlagen nahezu vollständig zurückgehalten werden, gelangen die Lösemitteldämpfe in die Atmosphäre. Sie werden jedoch durch die Abluftmengen so stark verdünnt, dass die Emissionswerte für Lösemittel unterschritten sind. Ein Schutzabstand von 100 m ist erforderlich. Fa. Ritschny - Zu den Werkstätten 27/29a (Schrott- und Metallhandel) lfd. Nr. 131 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 1000 bis weniger als 100 Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 bis weniger als 10 Tonnen Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 1000 Quadratmeter bis weniger als 100 Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen bis weniger als 10 Tonnen Eisenoder Nichteisenschrotten, ausgenommen. Bei den hier angesprochenen Schrottplätzen handelt es sich um Anlagen, die im Verhältnis zu den unter lfd. Nr. 72 beurteilten Betriebsarten eine geringere Emissionsrelevanz haben. Emissionsrelevante Shredderanlagen kommen nicht zum Einsatz und die Verarbeitungskapazitäten sind geringer. Zudem findet auf diesen Schrottplätzen kein Nachtbetrieb statt. Daher ist ein Schutzabstand von 300 m vorgegeben.

28 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Fa. Schäfer, M. - Zu den Werkstätten (Behältertechnik) lfd. Nr. 96 Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Behältern aus Metall in geschlossenen Hallen (z. B. Dampfkessel, Container) (*) Die Herstellungsvorgänge und die damit zusammenhängenden Emissionen entsprechen im Wesentlichen den Verhältnissen, wie sie bei Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Behältern aus Metall im Freien bestehen. Eine Verringerung des Schutzabstandes gegenüber den im Freien betriebenen Anlagen auf 300 m ist möglich. Zum WA-Gebiet kann der Schutzabstand auf 200 m verringert werden. Luftverunreinigungen in Form von Staub (Strahlanlagen) und als Gerüche (Schutzanstriche) kommen auch bei dem verringerten Schutzabstand nicht als abstandsbestimmende Faktoren in Betracht. Fa. COX GmbH - Zu den Werkstätten (z. Zt. ohne Nutzung / im Zwangsversteigerung) Fa. Sanden - Zu den Werkstätten 44 (Containerstandort) Im vorliegenden Fall der Fa. Sanden handelt es sich um einen Lagerplatz auf dem Sammelcontainer zur Verfügung stehen. Für den Betrieb liegt keine Genehmigung nach BImSchG vor. Bereits durch die auf dem Betriebsgrundstück genehmigte Wohnnutzung ist gemäß den Auflagen der Baugenehmigung zu gewährleisten, dass die Immissionsrichtwerte eines Gewerbegebietes mit db(a) tags bzw. db(a) nachts bereits im Nahbereich eingehalten werden. Dies beinhaltet aufgrund der geringen Emissionen auch einen ausreichenden Schutzabstand zu den WA-Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Der Betrieb ist mit der Fa. Ritschny - Zu den Werkstätten 27/29a - nicht zu vergleichen.

29 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Nicht ausreichende Abstände s. auch Abstandserlass - zwischen neu auszuweisenden Industrie- und Gewerbegebieten und schutzbedürftigen Nutzungen können auch durch planungsrechtliche Festsetzungen ausgeglichen werden. Im Allgemeinen sollte den Festsetzungen des Abstandserlasses der Vorzug eingeräumt werden. Wie unter Punkt 3.2 der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung aufgelistet, handelt es sich bei den maßgeblichen Unternehmen um Betriebe, die in die unterste Abstandsklasse des Abstandserlasses passen, d. h. die notwendigen Mindestabstände von 100 m sind nahezu durchgehend gewährleistet. Ausnahme bildet hier die Fa. Ritschny, die als vorhandener Schrottplatz laut Aktenlage nur in einem GI zulässig ist. Dieser Bereich wird als GE überplant. Der Betrieb bzw. die Nutzung wird über eine Fremdkörperfestsetzung abgesichert. Im vorliegenden Fall fand daher der Abstandserlass des Landes NRW Anwendung. Der Erlass wurde mit Datum vom novelliert (RdErl. V ). Zur Berücksichtigung des Lärmschutzes basiert die Festsetzung der Abstände auf den Immissionsrichtwerten, wie sie in der TA Lärm für Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind entsprechend reine Wohngebieten (WR) im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) -, angegeben sind (s. Nr des RdErl.). Der Abstand darf bei mit *) gekennzeichneten Anlagen um eine Abstandsklasse verringert werden, wenn es sich bei dem zu schützenden Gebiet um ein allgemeines oder besonderes Wohngebiet oder ein Kleinsiedlungsgebiet handelt (vgl. Nr des RdErl.). Bei Anwendung der Abstandsliste zur Festsetzung der Abstände zwischen Industrie- oder Gewerbegebieten einerseits und Misch-, Kern-, oder Dorfgebieten andererseits können bei mit *) gekennzeichneten Betriebsarten die Abstände der übernächsten Abstandsklasse zugrunde gelegt werden. Falls ein Mindestabstand von 100 m nicht eingehalten werden kann, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

30 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Freizeitlärm (Hundeübungsplatz) Für die von Hunden ausgehenden Schallemissionen liegen zwischenzeitlich verschiedene Untersuchungen vor. Unter Bezugnahme auf Hundedressurplätze beinhaltet die Sächsische Freizeitlärmrichtlinie entsprechende Emissionsgrößen. Weitere Literatur nimmt im wesentlichen Bezug auf die von Tierheimen ausgehenden Lärmbelastungen. Diese Basisdaten können im vorliegenden Fall keine Verwendung finden, da in Tierheimen auch durchaus verhaltensgestörte Dauerkläffer untergebracht sein können. Für Hundeplätze lässt sich dennoch keine mittlere Schallemission angeben. Dies liegt daran, dass die Bellfreudigkeit der Hunde extrem vom Ausbildungsstand abhängig ist, so dass unabhängig von der Größe des Platzes oder die Anzahl der Hunde an bestimmten Tagen sehr hohe, an anderen hingegen nur sehr geringe Schallemissionen auftreten. Schließlich macht die hohe Schallleistung einzelner, jedoch nur selten auftretender Lautäußerungen (Kommandos, Pfiffe, Bellen) die Mittelwertbildung problematisch. Es wurden daher nachfolgende Emissionsansätze gewählt. Der Sächsischen Freizeitlärmrichtlinie kann in Tabelle 27 die Signalkenngröße von Emissionen auf Hundesportanlagen als Mittelwert für die Dauer einer Trainingseinheit (außer Einzelhund) entnommen werden. Die maximalen Werte finden sich beim Traning (hier: Sozialisierung/ Schutzdienst). Die dort aufgeführten Schallleistungspegel sind mit L WA in Höhe von 94,7 db(a) Schutzdienst - bzw. 102,0 db(a) Sozialisierung dokumentiert. Die Standardabweichungen betragen zwischen 1,1 und 4,3 db(a). Da es sich beim Hundegebell um impulshaltige Geräusche handelt, wird zu dem o. g. Schallleistungspegel ein Zuschlag von 3 db(a) addiert, so dass der mittlere Schallleistungspegel auf den Plätzen 1 und 2 mit 105 db(a) den Berechnungen zugrunde gelegt wurde. Für die Welpen (Platz 2) ist von einem Schallleistungspegel in Höhe von 98 db(a) auszugehen. Bei Hunden ist ein Spitzenwert (Schallleistungspegel) von L WAmax 120 db(a) für das Bellen die kennzeichnende Größe. Dieser Wert findet in der Spitzenpegelbetrachtung (kurzzeitige Geräuschspitze) Anwendung. Das Landesgesundheitsamt Mecklenburg Vorpommern, Dezernat Luft-, Bau- und Siedlungshygiene dokumentiert in der Studie Umwelthygienische Probleme bei Hundezuchtanlagen / Tierheimen einen Spitzenpegel von 118 db(a).

31 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Die Emissionen für den Übungsleiter und die Zuschauer wurden dem Bericht B2/94 des Bundesinstitutes für Sportwissenschaften zur Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen entnommen. Die Untersuchungsergebnisse fanden auch in den Merkblättern Nr. 10 Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen - Berechnungshilfen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen vom Februar 1998 Berücksichtigung. In Verbindung mit der Abgabe von Kommandos oder dem Einsatz einer Trillerpfeife, ist der Übungsleiter ähnlich wie der Trainer beim Fußball mit dem Emissionsansatz eines Schiedsrichters vergleichbar. Die Merkblätter Nr. 10 benennen für den Übungsleiter einen Schallleistungspegel (bezogen auf 16 Zuschauer) von 97,6 db(a). Darin sind auch Kommandos enthalten. Auch die Zuschauer sind im Mittel gut beschreibbar. Mehr als ein auf die gesamte Trainingsoder Turnierdauer bezogenes ununterbrochenes Rufen jedes Einzelnen ist kaum möglich und so reduziert sich auch die Beschreibung der Geräuschemissionen von mit Publikum belegten Flächen auf die Untersuchung der Basisquelle Mensch. Es sind folgende Quellbereiche zu berücksichtigen: Übungsleiter (verteilt auf die Trainingsflächen) L WA = 73, lg (1 + Z) für Z 30 bzw. L WA = 98,5 + 3 lg (1 + Z) für Z > 30 Zuschauer (verteilt auf die Aufenthaltsflächen) L WA = 80, lg (Z) + L Z L = Anzahl der Zuschauer = Richtwirkung (wird für Prognosen in der Regel gleich 0 gesetzt) Während der Übungen wurden 16 Zuschauer im nordöstlichen Bereich und während der Turniere Zuschauer im östlichen und südlichen Bereich des Platz 1 in Ansatz gebracht. Bei 16 Zuschauer ergibt sich ein Schallleistungspegel von 92 db(a) und bei Zuschauer (z. B. Turniere) von 97 db(a). Die Schallleistungen gelten für die gesamte Zeitdauer der Nutzung der Anlage.

32 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 5 Immissionen und Beurteilung der Ergebnisse Die Beurteilung der Ergebnisse nach DIN 18005/07.02 erfolgt in der Gliederung zunächst innerhalb des Bebauungsplanes soweit es sich um die Auswirkungen auf den Planungsbereich handelt. Mit Beurteilung der Auswirkungen der vom Planungsbereich ausgehenden gewerblichen Emissionen sowie des vorhabenbezogenen Verkehrs aus dem Bahnhofsumfeld (u. a. GE-Flächen) wird auf den Untersuchungsraum abgestellt, der im Wesentlichen die Gebäude außerhalb des Planungsbereiches einbezieht. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist definiert durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zzgl. einer Ausdehnung von rd. 0 m (in Anlehnung an die Regelungen der TA Lärm) bezogen auf die Einmündung der neuen Anbindung in die Uentroper Straße. Des Weiteren wurde eine Beurteilung der Neu- und Ausbauvorhaben der öffentlichen Verkehrswege und Verkehrsflächen in Anwendung der 16. BImSchV durchgeführt. Vorbemerkungen - DIN 18005/ DIN 4109 Schallschutz im Städte-/ Hochbau Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005/07.02 von / bzw. db(a) für Gewerbegebiete (GE) durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrs- und Gewerbelärm sind zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109/11.89 zu beachten. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die gem. Punkt der DIN 4109/11.89 zu überlagern sind. Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Wenn die Orientierungswerte an den Baugrenzen überschritten werden, ist die Belastung durch den Verkehrslärm bestimmend, da die Belastung durch den Gewerbelärm dem maßgebenden schalltechnischen Orientierungswert der DIN der Gebietskategorie GE als maximalen Beurteilungspegel gleichgesetzt wurde. Dieser Grundsatz konnte berücksichtigt werden, da die Einhaltung der Orientierungswerte durch die Lärmbelastung aus dem Gewerbelärm durch planungsrechtliche Festsetzungen (z. B. Abstandserlass) gewährleistet wird. Eine Ausweisung der Lärmpegelbereiche erfolgte grundsätzlich dann, wenn die zu erwartende Lärmbelastung zu einer Überschreitung des Orientierungswertes durch den Verkehrslärm geführt hat.

33 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Verkehrslärm - DIN 18005/ Planungsbereich (innerhalb des Geltungsbereiches ) Die maximalen Beurteilungspegel sind im Zuge der Uentroper Straße L mit 57 db(a) tags 47 db(a) nachts Objekt C.3 Nordseite und im Einwirkungsbereich bzw. Nahbereich der BAB 46 mit db(a) tags 52 db(a) nachts Objekt D.2 Nordostseite im PLANzustand mit Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße zu erwarten. Unter Berücksichtigung einer Gesamtbelastung im Bezugsjahr 2025, die von den vorhandenen bzw. geplanten (hier: neue Anbindung ) Verkehrswegen ausgehen wird, ergibt sich im direkten Einwirkungsbereich der neuen Anbindung an die Uentroper Straße - L ein maximaler Beurteilungspegel (Summenpegel) in Höhe von 69 db(a) tags 57 db(a) nachts Objekt C.1 Westseite Die repräsentative Lärmbelastung im Zuge der geplanten Anbindung führt zu Überschreitungen der Orientierungswerte an den künftigen Baugrenzen des Gewerbegebietes von bis zu 4 db(a) tags 2 db(a) nachts Objekt C.1 Westseite An den untersuchten Immissionsorten der Gewerbeflächen innerhalb des Planungsbereiches ist festzustellen, dass die maßgeblichen Überschreitungen durch die von der geplanten neuen Anbindung ausgehenden Lärmbelastungen gegeben sind. Die festgestellten Überschreitungen betragen nicht mehr als 4 db(a) am Tage und weniger als 2 db(a) in der Nacht. Die Orientierungswerte für den Verkehrslärm sind Außengeräuschpegel, die vorrangig die Nutzung zu Wohnzwecken, aber auch das allgemeine Erholungsbedürfnis gewährleisten. Die geringfügigen Überschreitungen der in der DIN 18005/07.02 genannten Orientierungswerte um bis zu 5 db(a) dürfte damit noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz liegen ohne das Erfordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Im südlichen Geltungsbereich und damit im Einwirkungsbereich der DB-Strecke finden sich nur noch geringe Überschreitungen des Orientierungswertes in der Nacht von bis zu 2 db(a), die durch den Verkehrslärm der DB-Strecke verursacht wird. Im Zuge der weiteren inneren Erschließung des Gewerbegebietes sind keine Überschreitungen nachzuweisen.

34 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Untersuchungsraum (außerhalb des Geltungsbereiches ) Wirkung des vorhabenbezogenen Verkehrs (Zusatzverkehr) Maßgeblich betroffen von der Erhöhung der Verkehrsbelastung im ISTzustand durch den Zusatzverkehr ist die Uentroper Straße im Abschnitt zwischen der geplanten Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße und der AS Arnsberg-Ost, d. h. das vorhabenbezogene Verkehrsaufkommen (Zusatzverkehr) wird über die Uentroper Straße (L 735) und damit über die Anschlussstelle Arnsberg - Ost im Zuge der A 46 den Gewerbegebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. A 22 und den darin geplanten Bauvorhaben zugeführt. Diese Annahme ist Vorgabe der Verkehrsuntersuchung, die von folgenden Verteilungen des vorhabenbezogenen Verkehrs ausgegangen ist: Für den Beschäftigtenverkehr - % in Richtung BAB-Anschluss (AS Arnsberg-Ost) - % in Richtung Alt-Arnsberg Für den Besucher- und Kundenverkehr sowie Lkw-Verkehr - 80 % in Richtung BAB-Anschluss (AS Arnsberg-Ost) - 20 % in Richtung Alt-Arnsberg Eine spürbare Erhöhung setzt voraus, dass sich die derzeitige (ISTzustand/ PrognoseNullFall) Lärmsituation der betroffenen Wohnbebauung/Grundstücke mit der Prognose des zusätzlichen (vorhabenbezogenen) Verkehrsaufkommens (PLANzustand) um mind. 3 db(a) verschlechtert, d. h. wesentlich erhöht. Dieser Wert orientiert sich an der sogenannten Hörbarkeitsschwelle. Geringere Lärmpegeländerungen vermag das menschliche Ohr nicht wahrzunehmen. 3 db(a) bedeuten eine Verdoppelung der Schallintensität, 10 db(a) eine Verdoppelung der Lautstärke. Im vorliegenden Fall lässt sich die Erhöhung des Beurteilungspegels nicht in allen Streckenabschnitten direkt aus dem Emissionspegel ableiten, da der Einwirkungsbereich der BAB 46 zu berücksichtigen ist. Zur Überprüfung einer Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind im Nachfolgenden die zu erwartenden Lärmbelastungen als Beurteilungspegel (Summenpegel) für den ISTzustand (PrognoseNullFall) und dem PLANzustand (Endzustand mit neuer Anbindung und vollständige Erschließung der GE-Flächen) im Prognosehorizont (Bezugsjahr 2025) gegenübergestellt.

35 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Ermittlung der Beurteilungspegel (o. g. Verkehrsuntersuchung 10/07) gem. RLS-90 Gegenüberstellung der zu erwartenden max. Beurteilungspegel - Lärmbelastung - tags an repräsentativer Wohnbebauung im Einflussbereich des öffentlichen Straßenverkehrsnetzes (z. B. A 46; Uentroper Straße L 735) durch die Verkehrsbelastungen aus dem ISTzustand (ohne gepl. Anbindung) und dem PLANzustand (mit gepl. Anbindung des Bahnhofsumfeldes). Beurteilungspegel tags/nachts - Lr (an der baulichen Anlage - vorh. Wohnhaus) in db(a) Gebäude Grüner Weg Uentroper Straße Bördestraße Hs-Nr. (Seite) 2 (SO) 13 (O) 5/7 (S) 34 (SO) ISTzustand,9/53,5 52,7/,3 63,6/56,2,4/53,0 PLANzustand 66,1/56,2 57,9/47,9 69,0/59,0,7/,7 Differenz 5,2/ 2,7 5,2/ 2,6 5,4/ 2,8 5,3/ 2,7 ISTzustand: Prognosenullfall (Trendprognose 2025) PLANzustand: MIT Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße Die Beurteilungspegel können der Unterlage 4.4 entnommen werden. Es ist für die im definierten Verkehrsnetz untersuchten Streckenabschnitte im Zuge der Uentroper Straße östlich der geplanten Anbindung aufzuzeigen, dass eine durch die Verkehrszunahme ursächliche Pegelsteigerung deutlich mehr als 2,1 db(a) betragen wird. Es ist festzustellen, dass die Erhöhung zu erwartender Lärmbelastungen im Zuge des östlichen Abschnitts der Uentroper Straße deutlich mehr als 3 db(a) beträgt. Wenn von einer kritischen Entwicklung gesprochen werden kann, bezieht sich diese im Wesentlichen auf die Situation für die repräsentativen Immissionsorte im Zuge der Uentroper Straße im unmittelbaren Nahbereich zum Verkehrsweg. Die Auslösewerte der Lärmsanierung von 70 db(a) tags bzw. db(a) nachts für Wohngebiete werden mit dem PLANzustand nicht überschritten. Eine Bewertung der zu erwartenden Lärmbelastung ist u. E. insbesondere in Verbindung mit der zu erwartenden Erhöhung auf Grund des zusätzlichen, vorhabenbezogenen Verkehrsaufkommens durch den PLANzustand nicht auf der alleinigen Grundlage der DIN Schallschutz im Städtebau - abzustellen. Allein mit dem ISTzustand werden die maßgebenden Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau - an der direkt an den Verkehrswegen angrenzenden Bebauung (u. a. Wohngebiete) bereits überschritten.

36 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Zu berücksichtigen ist bei bereits vorbelasteten Bereichen, dass durch eine Planung keine städtebaulichen Missstände hervorgerufen werden dürfen. Dies ist der Fall, wenn die Planung zu Gesundheitsgefahren oder Eingriffen in die Substanz des Eigentums führt. Wann dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung nicht abstrakt-generell festzustellen. Der potentielle Beginn der absoluten Unzumutbarkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschl. v VR , Buchholz, FSrG Nr. 156, bei 70 db(a) tags bzw. db(a) nachts. Konkret bejaht wurde ein Erreichen der Schwelle für Gesundheitsbeeinträchtigungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil. v A , NVwZ , bei 68 db(a) tags bzw. 64 db(a) nachts und in der Rechtsprechung des BGH, Urteil. v III ZR /91 -, NJW , bei Werten von db(a) bzw. db(a) nachts. Diese Grenzen absoluter Unzumutbarkeit bilden zugleich die Schwelle von Ansprüchen auf Entschädigung bzw. auf Lärmsanierung, vgl. BVerwG, Urteil. v C , BVerwGE 71, 1, 1. Planbedingte Erhöhungen der Lärmimmissionen bei bestehenden Vorbelastungen, die sich bereits in dem kritischen Bereich zwischen db(a) tags bzw. db(a) nachts bewegen, selbst jedoch so gering sind, dass sie vor der bestehenden Hintergrundbelastung nicht mehr wahrnehmbar sind, können u. U. noch zumutbar sein, insbesondere wenn Maßnahmen des passiven Lärmschutzes zur Sanierung der Vorbelastung vorgesehen sind, so für den Bebauungsplan Rheincenter der Stadt Köln, OVG Münster, Urteil. v D 34/07.NE -. Im vorliegenden Fall ist zwar eine erhebliche Erhöhung der Verkehrslärmbelastung durch den vorhabenbezogenen Verkehr (Zusatzverkehr) festzustellen, die o. g. Schwellwerte sind jedoch werder mit der Vorbelastung noch mit der Planung überschritten, so dass Maßnahmen des passiven Lärmschutzes im Rahmen einer Lärmsanierung u. E. nicht zu bedenken sind.

37 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Neubau Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 22 Bahnhofsumfeld werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße als wichtiger Verkehrsweg für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. A 22 geplanten Nutzungen geschaffen. Die Führung des Quellverkehrs aus dem Gebiet erfolgt ausschließlich über die neue Anbindung zur AS Arnsberg-Ost (BAB 46) oder in Richtung Alt-Arnsberg. Da es sich um den Neubau eines Verkehrsweges handelt, ist im vorliegenden Fall zu prüfen, ob mit Überschreitung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV die Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach gegeben sind. Dem aktiven Lärmschutz ist im Sinne des 41 BImSchG der Vorrang einzuräumen. Die maximalen Beurteilungspegel sind im Einwirkungsbereich der geplanten Anbindung mit 54 db(a) tags 42 db(a) nachts an der bauliche Anlage Grüner Weg 2 zu erwarten. Die 16. BImSchV nennt in 2 Abs.1 Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete mit 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Die für Gewerbegebiete fallen 10 db(a) höher aus. Für das Wohnhaus Zu den Werkstätten 3 innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich die maximale Lärmbelastung zu 64 db(a) tags 51 db(a) nachts Die Grenzwerte für Mischgebiete mit 64 db(a) tags bzw. 54 db(a) nachts, die für dieses Bestandsgebäude zu berücksichtigen sind, werden nicht überschritten. Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist für die Bestandsbebauung im Einwirkungsbereich der neuen Anbindung nicht nachzuweisen. Es besteht im Zusammenhang mit dem Neubau der Anbindung an die Uentroper Straße kein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen. Innerhalb des Geltungsbereiches fallen die zu erwartenden Lärmbelastungen aus der gepl. Anbindung so hoch aus, dass im Nahbereich der Anbindung die Orientierungswerte und auch die Grenzwerte für Gewerbegebiete überschritten werden, hier greifen jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplanes - Lärmpegelbereiche.

38 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Ausbau der Uentroper Straße im Bereich der neuen Anbindung Für die vorh. Bebauung im Einwirkungsbereich dieser Ausbaumaßnahme ist in Anwendung der 16. BImSchV zu prüfen inwieweit das Kriterium der wesentlichen Änderung erfüllt ist und damit dem Grunde nach ein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht. Die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen und Wegen im Sinne des 41 BImSchG erfordert stets eine bauliche Änderung. Lediglich betriebliche Maßnahmen unterfallen zwar nach 15 oder 22 BImSchG dem Schutz des Gesetzes, der Gesetzgeber hat aber in 2 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG für den Immissionsschutz an Verkehrswegen ausschließlich die 41 ff. BImSchG für anwendbar erklärt und nach dem eindeutigen Wortlaut des 41 BImSchG wie auch in der 16. BImSchV bedarf es baulicher Maßnahmen. Die Voraussetzungen der >>wesentlichen Änderung<< werden in der 16. BImSchV genannt. 1 Abs. 2 der 16. BImSchV beschreibt die >>wesentliche Änderung<< als einen baulichen Eingriff in den Verkehrsweg und eine durch ihn verursachte spürbare Verschlechterung der bisherigen Lärmsituation. Kennzeichnend für den >>erheblichen baulichen Eingriff<< im Sinne von 1 Abs. 2 Seite 1 Nr. 2 und Satz 2 der BImSchV sind solche Maßnahmen, die in die bauliche Substanz und in die Funktion der Straße als Verkehrsweg eingreifen. Der Eingriff muss auf eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straße abzielen. Die Änderung ist wesentlich, wenn durch den erheblichen baulichen Eingriff der bisher vorhandene Beurteilungspegel am jeweiligen Immissionsort um mindestens 3 db(a) erhöht wird ( 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alternative 1 der 16. BImSchV) auf mindestens 70 db(a) / tags oder mindestens db(a) / nachts erhöht wird ( 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alternative 2 der 16. BImSchV) von mindestens 70 db(a) / tags oder mindestens db(a) / nachts weiter erhöht wird - dies gilt nicht für Gewerbegebiete - ( 1 Abs. 2 S. 2 der 16. BImSchV). Die Erhöhung des Beurteilungspegels ist allerdings nur von Bedeutung, wenn sie auf den baulichen Eingriff zurückzuführen ist. Die Lärmsteigerung muss ihre Ursache ausschließlich in der baulichen Maßnahme haben; die allgemeine Verkehrsentwicklung, die auch ohne die Baumaßnahme eingetreten wäre, darf nicht mitberücksichtigt werden. Dieser Verkehr wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels neutralisiert, indem der zu erwartende Beurteilungspegel einmal bezogen auf den Zustand ohne und einmal mit Baumaßnahme ermittelt wird.

39 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Wie die Berechnungsergebnisse aufzeigen, ist für kein Gebäude im Einwirkungsbereich der geplanten Anbindung des Plangebietes und dem damit notwendigen Ausbau der Uentroper Straße die wesentliche Änderung nachgewiesen. Demnach besteht hier dem Grunde nach kein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen oder auf eine Entschädigung des Außenwohnbereiches soweit eine verbleibende Beeinträchtigung durch Verkehrslärm gegeben ist Neubau P+R Parkplatz Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 22 Bahnhofsumfeld werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von drei P+R Parkplätzen geschaffen. Die Führung des Ziel- und Quellverkehrs zu diesen Parkplätzen erfolgt nördlich über die neue Anbindung und südlich über die Clemens-August-Straße als Bestandteile des weiterführenden Verkehrsnetzes. Da es sich um den Neubau einer Verkehrsfläche handelt, ist im vorliegenden Fall zu prüfen, ob mit Überschreitung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV die Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach gegeben sind. Dem aktiven Lärmschutz ist im Sinne des 41 BImSchG der Vorrang einzuräumen. Die maximalen Beurteilungspegel sind im Einwirkungsbereich des P+R Parkplatz mit 49 db(a) tags 42 db(a) nachts an der baulichen Anlage Clemens-August-Straße 113 zu erwarten. Für das nächstgelegene Wohnhaus Wintroper Straße 13a wurden die Beurteilungspegel mit ermittelt. db(a) tags 38 db(a) nachts Die 16. BImSchV nennt in 2 Abs.1 die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete mit 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Für Mischgebiete wurde der Immissionsgrenzwert mit 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts festgelegt. Damit ist eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nicht nachzuweisen. Es besteht im Zusammenhang mit dem Neubau der P+R Parkplätze in Anwendung der 16. BImSchV kein Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen. Die Auswirkungen des vorhabenbezogenen Verkehrs wurden im Vorhergehenden betrachtet.

40 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Gewerbelärm - DIN 18005/ Untersuchungsraum (außerhalb des Geltungsbereiches ) Im Allgemeinen sollte den Festsetzungen des Abstandserlasses der Vorzug eingeräumt werden, jedoch ist eine Abstandsverringerung in besonderen Fällen auch durch Festsetzungen von Emissionskontingenten nach DIN 691/12.06 möglich, sofern der Abstand überwiegend durch Geräuschemissionen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse zum N 6.88 und vom NB 3.97). Dadurch ist sichergestellt, dass an den festgesetzten Baugrenzen der GE-Flächen die zulässigen Immissionsrichtwerte für GE-Gebiete eingehalten werden. Im Regelfall wird dann als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm im Bebauungsplan für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwert eingesetzt. Mit Ausnahme der RWE AG, der Fa. Schmittinger (Brandschutztechnik) und der Fa. Keinert & Kemper (Gerüstbau) sind außerhalb des Planungsbereiches keine relevanten, gewerblichen Nutzungen vorhanden. Für die Fa. Ritschny liegt eine Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) aus dem Jahre 1978 vor. Demnach dürfen an den Wohnhäusern der Straßen Grüner Weg und Bördestraße die Immissionsrichtwerte von db(a) tags 40 db(a) nachts nicht überschritten werden. Entsprechende Auflagen finden sich auch für die ehem. Flächen der Fa. COX GmbH (Zu den Werkstätten 37-42) die derzeit nicht genutzt werden. Durch frühere Messungen wurde mehrfach bestätigt, dass der zulässige Immissionsrichtwert tags von db(a) eingehalten wird. Die Lärmimmissionen entstehen durch den Betrieb des Baggers und durch das Be- bzw. Entladen von Lkw mit losem Schrott. Des Weiteren ergeben sich Lärmimmissionen beim Aufnehmen und Absetzen der Schrottcontainer. Eine Großraum- Karosseriepresse wird an dem Standort nicht mehr betrieben. Damit werden die Richtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete noch eingehalten. Bei der Fa. Ritschny sind gemäß 1 (10) BauNVO bauliche Änderungen und Erweiterungen des bestehenden Stahl- und Metallschrottbetriebes zulässig. Es wird empfohlen, im Bebauungsplan festzusetzen, dass sich das Emissionsverhalten gegenüber der derzeit genehmigten Nutzung nicht verschlechtern darf. Nutzungsänderungen (bei Aufgabe des Betriebes) sind nur im Rahmen der ausgewiesenen GE (E) / TG B) Nutzung allgemein zulässig.

41 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Für die Ra. Ritschny wurden mit der Genehmigung u. a. Lärmschutzauflagen erteilt (einzuhaltende Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete mit db(a) tags bzw. 40 db(a) nachts. Darüber hinaus unterliegt der Betrieb in der Nacht der Lärmschutzauflage, dass vor Uhr nur 1 Lkw das Betriebsgelände verlassen darf und zuvor vor dem Hoftor aufgestellt sein musste. Für den gesicherten Bestandsschutz im Zusammenhang mit Anwendung der Abstandsliste wurden die derzeit vorhandenen Nutzungen (siehe Pkt. 3.2) ermittelt und die in früheren Jahren erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen festgestellt. Die Aktenrecherche zum gewerblichen ISTzustand hat ergeben, dass der gesamte Bereich der Straße Zu den Werkstätten in der Vergangenheit immer als GE angesehen worden ist. Das spiegelt sich auch in den Aussagen im Vorfeld erteilter Genehmigungen oder Vermerken etc. wieder. Beurteilt wurde der Bereich gem. 34 BauGB. Die Aktenlage ist allerdings teilweise schlecht nachvollziehbar, im Hinblick auf das, was eigentlich genehmigt wurde, was sich im Laufe der Zeit einfach entwickelt hat. Teilweise sind Lärmschutzauflagen erteilt worden. Soweit überhaupt nachvollziehbar, sind der überwiegende Teil der vorhandenen Wohnnutzungen mit Ausnahme des Wohnhauses Zu den Werkstätten 3 ursprünglich als Betriebswohnungen genehmigt worden. Aus der tatsächlichen Nutzung zum Zeitpunkt der Planaufstellung ist abzuleiten, dass die Schutzabstände von 100 m und teilweise auch 200 m zu schutzwürdigen Wohnbebauung eingehalten werden können, was im vorliegenden Fall die Anwendung des Abstandserlasses NRW begründet. Die maßgeblichen Immissionsorte wurden für den Bereich Grüner Weg, Bördestraße, Uentroper Straße und Wintroper Weg definiert. Im Allgemeinen sollte den Festsetzungen des Abstandserlasses der Vorzug eingeräumt werden, jedoch ist eine Abstandsverringerung in besonderen Fällen auch durch Festsetzungen von Emissionskontingenten nach DIN 691/12.06 möglich, sofern der Abstand überwiegend durch Geräuschemissionen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse zum N 6.88 und vom NB 3.97). Im vorliegenden Fall kann die Anwendung des Abstandserlass NRW Berücksichtigung finden, da die derzeit vorhandenen Betriebe mit Ausnahme der Fa. Ritschny ausreichende Schutzabstände zur angrenzenden Wohnbebauung aufweisen. Die Immissionsorte und die Mindestabstände des Abstandserlasses NRW von 100 m bzw. 200 m sind in der Unterlage 3 (Lageplan) zeichnerisch dargestellt.

42 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Freizeitlärm (Hundeübungsplatz) Untersuchungsraum (außerhalb des Geltungsbereiches ) Die Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 4 dokumentiert. Beurteilung nach d. RdErl. V Messung, Beurteilung bei Freizeitanlagen Bei vorgegebener Nutzung der Anlagenteile des Hundeübungsplatzes ergeben sich an den im Einwirkungsbereich gelegenen Wohnhäusern durch die Aktivitäten auf den Flächen der Hundeübungsplätze an Sonn- und Feiertagen nachfolgende maximale Beurteilungspegel: IP 3 Bördestr. 34 IP 8 Uentroper Str. 5 / 7 EG : 40 db(a) 46 db(a) OG : 40 db(a) 47 db(a) Bei einer Nutzung der Anlage mit längerer Nutzungszeit, d. h. an Werktagen (Mi) außerhalb der Ruhezeit, ist ein maximaler Beurteilungspegel von IP 3 Bördestr. 34 IP 8 Uentroper Str. 5 / 7 EG : 44 db(a) db(a) OG : 44 db(a) 51 db(a) zu erwarten. Der zugehörige Immissionsrichtwert, der gem. Freizeitlärmrichtlinie mit Werktags tags außerhalb der Ruhezeiten tags innerhalb der Ruhezeiten Sonntag tags (durchgehend) WA-Gebiet db(a) db(a) db(a) zu berücksichtigen ist, wird an den als repräsentativ nachgewiesenen Immissionsorten innerhalb der Wohnbauflächen in Verbindung mit der Nutzung der Hundeübungsplätze an der im direkten Einwirkungsbereich der Anlage gelegenen Wohnbebauung (WA Uentroper Str.) an Werktagen als auch Sonntags nicht überschritten. Die Nutzung der Freiflächen des Schäferhundverein OG Arnsberg ist in Verbindung mit der festgestellten Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte unter Beachtung der vom Verein vorgegebenen Nutzungszeiten aus schalltechnischer Sicht unbedenklich.

43 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/ Festsetzungen - passive Lärmschutzmaßnahmen Kann das Plangebiet durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht bzw. nicht ausreichend geschützt werden, ist die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig. Die Aussagen zu den erforderlichen Ausweisungen der Lärmpegelbereiche infolge der Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die geplante Anbindung des Plangebietes an die Uentroper Straße (L 735) mit der zukünftigen Verkehrsbelastung (PLANzustand) im Prognosehorizont Wenn die Orientierungswerte an den Baugrenzen überschritten werden, ist die Belastung durch den Verkehrslärm bestimmend, da die Belastung durch den Gewerbelärm dem maßgebenden schalltechnischen Orientierungswert der jeweiligen Gebietskategorie als maximalen Beurteilungspegel gleichgesetzt wurde. Dieser Grundsatz konnte berücksichtigt werden, da die Einhaltung der Orientierungswerte durch die Lärmbelastung aus dem Gewerbelärm durch planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan gewährleistet wird. Eine Ausweisung der Lärmpegelbereiche erfolgte grundsätzlich dann, wenn der Orientierungswert durch die Geräuschemissionen des Verkehrslärms überschritten wurde. Um den gegebenen Überschreitungen des Orientierungswertes nachts bei nicht gegebener Überschreitung des Orientierungswertes tags entgegen zu wirken, wird empfohlen, für das Plangebiet als Mindestanforderung nachfolgende Lärmpegelbereiche unter Bezugnahme auf den Orientierungswert tags der jeweiligen Gebietskategorie + 3 db(a) festzusetzen: GE - Gebiet Lärmpegelbereich IV Die Erhöhung um 3 db(a) berücksichtigt hier die notwendige Überlagerung aller Quellenarten zu einem Summenpegel, aus dem dann der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel bestimmt wird. Da jede Quellenart das Lärmkontingent gemäß DIN 18005/07.02 bis zur Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes ausschöpfen kann, ist bei Überlagerung zwei gleich lauter Schallquellen der Pegel um 3 db(a) zu erhöhen (Summenpegel). Im Regelfall wird beim Gewerbelärm als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm im Bebauungsplan für die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tag-Immissionsrichtwert eingesetzt (DIN 4109/ ) Durch die Mindestanforderung wird zum einen die Einhaltung der Anforderungen an die WSVO als auch der bauliche Schallschutz (Vermeidung von Leichtbauweisen) gefördert.

44 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Für die weitergehende Betrachtung der Ergebnisse nach DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau und DIN 4109/11.89 Schallschutz im Hochbau werden nachfolgende Empfehlungen ausgesprochen. Die Mindestwerte der Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand, erforderlichenfalls Dach, Fenster) oder der resultierenden Schalldämmung ist der DIN 4109 (Tabellen 8, 9 und 10) zu entnehmen. Unter Berücksichtigung des berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels innerhalb eines zugewiesenen Lärmpegelbereiches können die Mindestwerte des bewerteten Schalldämm- Maßes R w (für Außenwände) bzw. R w (für Fenster) oder des resultierenden Schalldämm- Maßes des Gesamtaußenbauteils R w,res. entnommen werden. Aus der notwendigen Schalldämmung ergeben sich die Schallschutzklassen für die Fenster. In Einzelfällen kann es wegen der unterschiedlichen Raumgrößen, Tätigkeiten und Innenraumpegel in Büroräumen und bestimmten Unterrichtsräumen (z. B. Werkräume) zweckmäßig oder notwendig sein, die Schalldämmung der Außenwände und Fenster gesondert festzulegen. Es wird folgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen: Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109/11.89 Schallschutz im Hochbau Tabelle 8 erfüllt werden. Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile nach DIN 4109 La [db(a)] erf. R w,res. [db(a)] Wohnräume Büroräume IV V Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach DIN 4109/11.89 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren Lärmbelastung. Nach DIN 4109/11.89 wird für die verschiedenen Lärmquellen ein maßgeblicher Außenlärmpegel lediglich für die Tageszeit zwischen und Uhr ermittelt.

45 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 6 Zusammenfassung Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum Jahre 2025 ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert. Die Verkehrsuntersuchung Anbindung des Bahnhofsumfeldes an die Uentroper Straße vom Januar 2007 beinhaltet die Aussagen zu den erwarteten Verkehrsbelastungen aus dem Plangebiet Bahnhofsumfeld zum Zeitpunkt der möglichen Gesamtentwicklung und direkter Anbindung an die Uentroper Straße durch den Neubau eines Verkehrsweges. Die Verkehrsuntersuchung trifft keine Aussagen, inwieweit die ermittelten Verkehrsmengen (Zusatzverkehr) östlich der neuen Anbindung bereits schon heute die Uentroper Straße als direkter Zubringer zur AS Arnsberg-Ost (A 46) nutzen. Damit würde sich eine geringere Erhöhung der Verkehrsmenge und damit auch der erwarteten Lärmbelastung durch Verkehrslärm einstellen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung geht daher hinsichtlich des Verkehrslärms von einer nicht zu erwartenden worst case Betrachtung aus. Aus den baulichen Maßnahmen Neubau der Anbindung an die Uentroper Straße Ausbau der Uentroper Straße im Zusammenhang mit dem o. g. Neubau Neubau von P+R- Parkplatzanlagen ergeben sich keine Ansprüche auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen, da eine Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als auch die wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV nicht nachgewiesen werden konnte. Dies ist sowohl für die Wohnnutzung innerhalb des Planungsbereiches (Zu den Werkstätten 3) als außerhalb des Planungsbereiches (Grüner Weg, Uentroper Straße) belegt. Die über den maßgeblichen Orientierungswerten der DIN 18005/07.02 festgestellten Verkehrslärmbelastungen im Zuge der neuen Anbindung finden mit der Festsetzung entsprechender Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109/11.89 Beachtung. Auch an den zur DB-Strecke ausgerichteten Baugrenzen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan vorzusehen.

46 Seite - - Erläuterungsbericht zum Projekt 694/05 Der vorhabenbezogene Verkehr (Zusatzverkehr) aus dem Plangebiet führt zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastungen im Zuge der Uentroper Straße und damit korrespondierend auch der Lärmbelastungen aus dem Verkehrslärm. Die kritischen Auslösewerte von 70 db(a) tags bzw. db(a) nachts für reine und allgemeine Wohngebiete werden jedoch nicht überschritten, so dass die Notwendigkeit einer Einleitung eines vorhabenbezogenen Lärmsanierungsprogramms nicht angezeigt ist. Für die im Planungsbereich des Bebauungsplanes vorhandenen gewerblichen Nutzungen kann festgestellt werden, dass in Bezug auf die angrenzenden Nutzungen nördlich und südlich des Geltungsbereiches die geforderten Schutzabstände gemäß dem Abstandserlass NRW eingehalten werden können, bzw. die vorhandenen Betriebe mit Ausnahme der Fa. Ritschny entsprechend der Abstandsklassenzuordnung ausreichende Schutzabstände aufweisen und daher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der Abstandserlass des Landes NRW Anwendung finden kann. Für die Fa. Ritschny (Fremdkörperfestsetzung) wurde unter Beachtung der mit der bisherigen Genehmigung definierten Immissionsrichtwerte ein Geräuschkontingent L EK von db(a) tags db(a) nachts ermittelt, dass im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt werden kann. Eine Ausbreitungsberechnung unter Beachtung der heutigen Nutzung hat ergeben, dass die zulässigen Richtwerte an der Wohnbebauung im Einwirkungsbereich des Betriebes eingehalten werden. Auch die Nutzung der Freiflächen des Schäferhundverein OG Arnsberg führt nicht zu einer Überscheitung der Richtwerte an der angrenzenden Wohnbebauung, so dass diese Nutzung entsprechende der vom Verein vorgegebenen Nutzungszeiten aus schalltechnischer Sicht unbedenklich ist. Bearbeitet: Senden, März 2012 (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Tel / Fax

47 A 22 A 11 A 22 A 21 Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Senden Münsterstraße / Senden März 2012 S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g Übersichtslageplan M 1 : Unterlage: 2 Blatt: 1 (1)

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

Schalltechnische Abschätzung

Schalltechnische Abschätzung Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden

Mehr

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen. STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Stadt Garching bei München Bauverwaltung Rathausplatz 3 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Gemeinde Gottenheim Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher Bebauungsplan Au Neuentwicklung Lustnauer Straße 11 72074

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/A 14 Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld ; hier: Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrslärmsituation

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in):

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN NR.

Mehr

BAHNHOFSUMFELDENTWICKLUNG IN ALT-ARNSBERG

BAHNHOFSUMFELDENTWICKLUNG IN ALT-ARNSBERG BAHNHOFSUMFELDENTWICKLUNG IN ALT-ARNSBERG Mit freundlicher Unterstützung der Volksbank Arnsberg-Sundern eg Volksbank Sauerland eg Wir machen den Weg frei BAHNHOFSUMFELDENTWICK- LUNG IN ALT-ARNSBERG Das

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH

Mehr

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 3. Dokumentation-QSI-Formblätter-DIN_45687 Fassung 2015-04.1 Auszug Dokument-Typ: Dokumentation Dokument-Untertyp:

Mehr

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 3. Dokumentation-QSI-Formblätter-DIN_45687 Fassung 2015-04.1 Auszug Dokument-Typ: Dokumentation Dokument-Untertyp:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Untersuchungen durchgeführt im Auftrag: LiVe - Lärmschutz im Verkehr c/o Herrn Prof. Dr. Gernot

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7144-B zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr

Mehr

SoundPLAN GMBH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung

SoundPLAN GMBH. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung SoundPLAN GMBH Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Kritische Betrachtung von aktuellen Berechnungen nach der Vorläufigen Richtlinie für den Schallschutz an Straßen, Ausgabe Dezember

Mehr

Immissionsschutz-Gutachten

Immissionsschutz-Gutachten Immissionsschutz-Gutachten Verkehrslärmuntersuchung im Rahmen des Projekts "Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach" in Siegen Auftraggeber Kreis Siegen-Wittgenstein

Mehr

Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld

Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8 Flughafen Leipzig Halle Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld Bodenlärm Bodenlärmabschirmung durch 20 m hohe Stand: 03.11.2009

Mehr

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. 12-09-1

G U T A C H T E N. Nr. 12-09-1 G U T A C H T E N Nr. 12-09-1 Verkehrslärmuntersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 Burgfeld der Stadt Ratzeburg Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: alpha projektentwicklung gmbh Pariner

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1418

Immissionsgutachten Nr. 1418 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Solms, den 13.11.2014 Beratung Gutachten Messung Planung

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz nach DIN 18005)

Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz nach DIN 18005) Kalkumer Straße 173 40468 Düsseldorf seldorf Düsseldorf, 18.03.2013/ BK Bei Schriftverkehr unbedingt angeben Unser Zeichen: L 911029 Ansprechpartner: Frau Dipl.-Ing. Kurt Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

blumquadrat GmbH connekt - Schätzung der Strukturgrößen als Grundlage für die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens

blumquadrat GmbH connekt - Schätzung der Strukturgrößen als Grundlage für die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens Bebauungsplan Nr. 106 connekt Technologiepark Kitzingen Schätzung der Strukturgrößen (Zahl der Arbeitsplätze/Beschäftigten) als Grundlage für die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens Zur Ableitung

Mehr

Revision der Ortsplanung Lärmnachweis

Revision der Ortsplanung Lärmnachweis Gemeinde Kerzers Revision der Ortsplanung Lärmnachweis 31. Mai 2012 Lärmnachweis 2 Auftraggeber Gemeinde Kerzers Gemeindeverwaltung,Herresrain 1, Postfach 91, 3210 Kerzers Stefan Scheidegger, Bauverwalter

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Anlage 19.3 Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräusch imm issionsberechn ung nach DIN 45687 3. Doku mentation-qs I -Form blätter-d I N_45687 Fassung 2015-04.1 Auszug Dokument-Typ:

Mehr

Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart

Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Rechtsanwalt und Mediator Bernhard Ludwig 1 Übersicht Regeln

Mehr

GE Global Research Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung Stand April 2012

GE Global Research Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung Stand April 2012 GE Global Research Freisinger Landstraße 50, 85478 Garching Verkehrstechnisches Gutachten zur Erweiterung von GE Global Research Stand April 2012 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Angelsberger Planungsbüro

Mehr

Stadt Leutkirch im Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum des Bebauungsplan "Gebrazhofen-West" 1. Änderung

Stadt Leutkirch im Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum des Bebauungsplan Gebrazhofen-West 1. Änderung Büro Sieber Mess-Stelle nach 26/ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Auftraggeber: Fritz Paulmichl GmbH Kißlegger

Mehr

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN 20. Änderung des Bebauungsplans "Kirchfeld mit Gartensiedlung" der Stadt Freilassing Prognose und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch öffentlichen Verkehrslärm Lage:

Mehr

- Bericht - für: von: GRI Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbh Geisbergstraße 38 10777 Berlin

- Bericht - für: von: GRI Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbh Geisbergstraße 38 10777 Berlin des erkehrslärms zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-25 E am Dahlemer Weg (Robert-W.-Kempner-Str. 3/5) in Berlin Steglitz-Zehlendorf - Bericht - für: HKP Dahlemer Weg Objekt 2 ETW PE GmbH & Co. KG (ertreten

Mehr

AiR INGENIEURBÜRO GMBH

AiR INGENIEURBÜRO GMBH Anlage 4 zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 171 "Hotel am Ganzjahresbad" AiR INGENIEURBÜRO GMBH AKUSTIK, MESS- UND BESCHALLUNGSTECHNIK, QUALITÄTSSICHERUNG AM BAU Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung

Mehr

Gerhard Hartmann An der Steige 21 91413 Neustadt a.d. Aisch. Dokument: 11149_001bg_im Zeichen: Rh/F. 16 Textseiten und 10 Anlagenseiten

Gerhard Hartmann An der Steige 21 91413 Neustadt a.d. Aisch. Dokument: 11149_001bg_im Zeichen: Rh/F. 16 Textseiten und 10 Anlagenseiten 11149 Auftraggeber Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 Elektronik- und Küchenfachmärkte am Steinsweg und an der Riedfelder Ortsstraße, Neustadt / Aisch Gerhard Hartmann An der Steige 21 91413 Neustadt

Mehr

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Dr. Nils Gronemeyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Ausbau Flughafen Frankfurt Main. Gutachten G2 FFH-Verträglichkeitsstudie. und der Abstellfläche im angrenzenden Waldgebiet

Ausbau Flughafen Frankfurt Main. Gutachten G2 FFH-Verträglichkeitsstudie. und der Abstellfläche im angrenzenden Waldgebiet Ausbau Flughafen Frankfurt Main Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ARGE BAADER-BOSCH Ausbau Flughafen Frankfurt Main C Gutachten G2 FFH-Verträglichkeitsstudie Anhang VII.2 Maximalpegel in Folge

Mehr

Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013

Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013 Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, LL.M. Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl Gliederung I. Rechtlicher Rahmen II. III. Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen

Mehr

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58

Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58 Müller-BBM GmbH Niederlassung Hamburg Bramfelder Str. 110 B / 3. Stock 22305 Hamburg Telefon +49(40)692145 0 Telefax +49(40)692145 11 Dipl.-Ing. Kai Härtel-Richter Telefon +49(40)692145 15 Kai.Haertel-Richter@mbbm.com

Mehr

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt. Verkehrsuntersuchung

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt. Verkehrsuntersuchung K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt Verkehrsuntersuchung Klassifiziertes Straßennetz K 76n Verkehrserhebungen Mai und Juni 2009 12.400 6.400 Analyse: Nullfall (2009) Prognose 2025 Prognosenullfall

Mehr

Anlage 1 der Begründung

Anlage 1 der Begründung Umweltschutz Anlage 1 der Begründung Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des B-Plan Nr. 58 Gut Koitenhagen der Hansestadt Greifswald Auftraggeber: LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.

Mehr

3. Start-/Landebahn am Flughafen München

3. Start-/Landebahn am Flughafen München 3. Start-/Landebahn am Flughafen München Aktueller Sachstand Verkehrsgutachten Sitzung Nachbarschaftsbeirat 0 Verkehrsgutachten 0 1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass Bau einer 3. Start- und Landebahn

Mehr

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm)

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom Bundeskabinett am 11.08.1998 beschlossene Fassung Seite: 1 Inhalt Nach

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße und Flächennutzungsplanänderung Nr. 4.30 -Baerl-

Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße und Flächennutzungsplanänderung Nr. 4.30 -Baerl- Bebauungsplan Nr. 1216 -Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße und Flächennutzungsplanänderung Nr. 4.30 -Baerl- Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl am 10.12.2015 5 Phasen des Bauleitplanverfahrens

Mehr

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos - 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt

Mehr

Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften Praxishilfen aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen

Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften Praxishilfen aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften Praxishilfen aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen Werbung an Straßen unterliegt weit reichenden Restriktionen.

Mehr

NK=ûåÇÉêìåÖ=_Jmä~å=kêK=SR=_~ÜåÜçÑ=h~äíÉåâáêÅÜÉå påüáéåéåîéêâéüêëéêëåüωííéêìåöéå=j=k~åüíê~ö

NK=ûåÇÉêìåÖ=_Jmä~å=kêK=SR=_~ÜåÜçÑ=h~äíÉåâáêÅÜÉå påüáéåéåîéêâéüêëéêëåüωííéêìåöéå=j=k~åüíê~ö dìí~åüíéå mêçàéâí OMMSQVS fåü~äí NK=ûåÇÉêìåÖ=_Jmä~å=kêK=SR=_~ÜåÜçÑ=h~äíÉåâáêÅÜÉå påüáéåéåîéêâéüêëéêëåüωííéêìåöéå=j=k~åüíê~ö k~åüíê~ö=òì=çéå=råíéêëìåüìåöéå=~ìë=çéã=g~üêé=omms=òìê= báåïáêâìåö=îçå=bêëåüωííéêìåöéå=ìåç=ëéâìåç

Mehr

Land Brandenburg. Gewerbegebietsgrenze. Bundesautobahn. Genehmigte bzw. rechtswirksame BP/FNP. Bundes-/Landesstraße. BP (Haupt-)Nutzung Gewerbe

Land Brandenburg. Gewerbegebietsgrenze. Bundesautobahn. Genehmigte bzw. rechtswirksame BP/FNP. Bundes-/Landesstraße. BP (Haupt-)Nutzung Gewerbe Land Brandenburg Gewerbegebiete von Bundesautobahn GWG mit Registernummer (verkürzt) 105 108 110 111 115 117 118 160 880109 880116 B273 B273 A11 Gewerbegebiet Schönfelder Weg Gewerbegebiet Ladeburg Gewerbegebiet

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße

Schalltechnische Untersuchung zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße Umweltschutz Rostock, 31.07.2008 TNU-HRO/Mei Schalltechnische Untersuchung zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße Auftraggeber: CKS Bau und Projektentwicklung

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.

Mehr

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Immissionsprognose - BAUVORHABEN: Britischer Weg Kinderspielplatz Stadt

Mehr

1. ENERGIENETZ MITTE GMBH

1. ENERGIENETZ MITTE GMBH STELLUNGNAHMEN ABWÄGUNGS- UND BESCHLUSSVORSCHLAG 1. ENERGIENETZ MITTE GMBH 04.11.2014 Seitens der EnergieNetz Mitte GmbH bestehen keine Grundsätzlichen Bedenken gegen die 11. Änderung des Bebauungsplanes

Mehr

Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl

Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl Das Windrad vor meiner Haustür? Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl Windkraftanlagen in Deutschland Windenergie: Wichtiger Beitrag zur Energiewende Bürgerwindanlagen

Mehr

Verkehrsgutachten. Bebauungsplan Nr. 456 Nördlich der Bismarckstraße IV in Dormagen. Auftraggeber: Bearbeitung:

Verkehrsgutachten. Bebauungsplan Nr. 456 Nördlich der Bismarckstraße IV in Dormagen. Auftraggeber: Bearbeitung: Verkehrsgutachten Bebauungsplan Nr. 456 in Dormagen Auftraggeber: Stadt Dormagen Fachbereich Städtebau Mathias-Giesen-Straße 11 41540 Dormagen Bearbeitung: Ing.-Büro Dipl.-Ing. H. Vössing GmbH Brunnenstr.

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Hintergrundpapier. Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen

Hintergrundpapier. Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen Hintergrundpapier Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen Autorin: Brigitte Zaspel-Heisters Mai 2014 Hintergrundpapier 1.

Mehr

AKTENNOTIZ vom 28.04.2015

AKTENNOTIZ vom 28.04.2015 Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung

Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen Herbsttagung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 24.0.202 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Doppelhaushälfte Uhlenhorst 25a,

Mehr

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 98 Schleinikon Sanierungsregion: FUR Furttal, Los

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel. Bericht Nr.: 12301-VSS-2 Datum: 05.08.

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel. Bericht Nr.: 12301-VSS-2 Datum: 05.08. SCHALLMMSSONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMK& BAUPHYSK TECHNSCHE AKUSTK Messstelle zur Ermittlung der Emission und mmission von Geräuschen und Erschütterungen gemäß 26 BmSchG Schallschutzprüfstelle

Mehr

26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996

26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996 Auf Grund des 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S.

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien

Mehr