Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016
|
|
- Catharina Bärbel Rothbauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 ; Leasingvertrag (1) Vorlesung vom Prof. Dr. Claire Huguenin Huguenin, OR AT und BT, 45
2 Essentials Überblick über Innominatverträge Abgrenzungen Arten Auslegung und Ergänzung Einzelne Innominatverträge Leasingvertrag Rechte und Pflichten der Parteien Rechtsnatur Arten Direktes und indirektes Leasing Investitionsgüter- und Konsumgüterleasing Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 2
3 Überblick über Innominatverträge Liegt bei den folgenden Beispielen ein Nominat- oder Innominatvertrag vor? Um welchen Vertragstyp handelt es sich jeweils? 1. Saskia schliesst mit der Albatros AG folgenden Vertrag ab: Die Albatros AG verpflichtet sich, für den Transport von Saskias handbemalten Porzellantöpfen mit der Bahn nach Glasgow zu sorgen. Gleichzeitig hat die Albatros AG die Töpfe in geeigneter Weise zu verpacken. 2. Ennio erwirbt bei der Dalibro AG einen neuen WLAN-Router. Dieser wird für CHF 1. zusammen mit einem Abonnement für Festnetztelefonie und Internet des Unternehmens Netcon AG verkauft. Ohne Abonnement kostet der Router CHF Sarah möchte Schwedisch lernen und bucht dazu bei der Linguistica GmbH einen Online-Sprachkurs. In dessen Rahmen erhält Sarah Unterrichtsmaterial per zugestellt (Dokumente mit Sprachlektionen sowie Zugangsdaten für ein Online-Wörterbuch und ein Übungs- und Prüfungstool). Nach Abschluss jeder Lektion kann sie via Internet einen Test schreiben, welcher sodann von der Linguistica GmbH korrigiert und bewertet wird. 4. Lucia sucht seit geraumer Zeit nach einem Garagenplatz für ihre Harley-Davidson, um diese zu überwintern. Arnold überlässt ihr sein Gartenhäuschen als Abstellort. Als Gegenleistung erteilt Lucia, welche Mathematik an der ETH studiert, seinem Sohn Nachhilfeunterricht in Algebra. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 3
4 Überblick über Innominatverträge Innominatkontrakte sind Verträge, die weder im Besonderen Teil des Obligationenrechts noch in einem Spezialgesetz besonders geregelt sind. Der Abschluss von Innominatverträgen ist aufgrund der Typenfreiheit möglich. Diese erlaubt es den Parteien, innerhalb der Schranken des Gesetzes (Art. 19/20 OR) vertragliche Bindungen einzugehen, welche von den gesetzlich normierten Vertragstypen abweichen. Dabei können die Vertragschliessenden bestehende Typen oder Typenelemente in einem Vertrag kombinieren oder völlig neue Verträge kreieren. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 4
5 Abgrenzungen Essentialia negotii: Vergleich der vereinbarten Hauptleistungspflichten mit den Pflichten, die einen Vertragstyp charakterisieren Gesamtbetrachtung: Stimmt das Wesen des zu qualifizierenden Vertrages mit demjenigen eines (geregelten) Vertragstyps ganz oder teilweise überein? Nominatvertrag Innominatvertrag z.b. Speditionsvertrag z.b. Kontokorrentvertrag Huguenin, OR AT und BT, N 3666 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 5
6 Abgrenzungen Nominatverträge Typische Verträge Gesetzlich geregelte Mischverträge Typische Verträge mit Beimischung Huguenin, OR AT und BT, N 3672 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 6
7 Abgrenzungen Zuordnung eines Vertrages zu einem Nominattyp gilt nicht absolut, sondern ist lediglich der Ausgangspunkt beim Auffinden der anwendbaren Normen. Welche Bestimmungen des entsprechenden Typenrechts auf einen konkreten Vertrag anzuwenden sind, entscheidet sich im Bereich des dispositiven Rechts anhand des Parteiwillens; im Bereich des zwingenden Rechts nach Inhalt und Reichweite des Schutzzwecks der fraglichen Normen. Huguenin, OR AT und BT, N 3669 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 7
8 Arten Innominatverträge Gemischte Verträge Verträge eigener Art Kombinationsverträge Doppeltypische Verträge Verträge mit Typenverschmelzung Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 8
9 Arten Um welche Art von Vertrag handelt es sich in den folgenden Fällen? 1. Armand ist ein begeisterter Tennisspieler. Seit drei Jahren amtet er im Tennisclub Zweisimmen als Revisor. Als Armands Lieblingsneffe Felix dem Tennisclub Zweisimmen als Aktivmitglied beitritt, verkauft ihm Armand einen seiner Tennisschläger. Der Schläger hat einen Wert von CHF Da Armand sich auf die zukünftigen Doppelspiele mit seinem Neffen freut, vereinbart er mit Felix einen Kaufpreis von nur CHF Familie Schneller aus Wallisellen fährt im Februar 2016 für eine Woche in das Sport- und Wellnesshotel «Thermalina» in Rhäzüns. Die Schnellers haben zwei Doppelzimmer mit Halbpension gebucht. Ausserdem können sie vom Kursangebot der hauseigenen Ski- und Snowboardschule profitieren und das Thermalbad des Hotels nutzen. Die Familie zahlt für das Angebot für vier Personen CHF Josefina betreibt in Samedan das Kino «Rumantsch», welches sie vor 35 Jahren von ihrem Vater übernommen hat. Anlässlich ihrer Pensionierung überträgt sie das Kino an Severin. Dieser übernimmt neben dem Mietvertrag mit dem Hauseigentümer auch die Abonnemente der Stammkunden sowie sämtliches Kinomobiliar. (vgl. BGE 129 III 18 = Pra 2003 Nr. 30) Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 9
10 Auslegung und Ergänzung Frau Orlando betreibt ein «Talent-Studio», in welchem sie junge Leute in Gesang und Darbietung ausbildet. Die 22-jährige Bianca hat einen dreimonatigen Ausbildungskurs bei Frau Orlando besucht. Nun schliesst sie mit dieser einen als «Management-Vertrag» betitelten Vertrag ab. Darin erhält das «Talent- Studio» das alleinige Recht, Verträge über Auftritte und Produktionen von Bianca abzuschliessen. Frau Orlando verpflichtet sich, Bianca für die Auftritte zu schulen, sie bekannt zu machen und ihre künstlerischen und finanziellen Interessen zu vertreten. Bianca verspricht im Gegenzug, alle Anweisungen des Studios zu befolgen, die angebotenen Titel zu übernehmen und alle Auftritte zu erfüllen. Während der fünfjährigen Vertragsdauer muss sie so unabhängig sein, dass sie bei Bedarf verfügbar ist. Überdies verpflichtet sich Bianca, aus allen Gagen und Lizenzeinnahmen Frau Orlando ein Manager-Honorar bis zu 40% zu bezahlen. Für den Fall, dass Bianca den Vertrag nicht einhält, muss sie eine Konventionalstrafe von CHF leisten. Welche Normen könnten auf diesen «Management-Vertrag» anwendbar sein? (vgl. BGE 104 II 108) Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 10
11 Auslegung und Ergänzung Absorptionstheorie Kombinationstheorie Vertragsergänzung im Allgemeinen Kreationstheorie Theorie der Übernahme gesetzlicher Einzelanordnungen Theorie der analogen Rechtsanwendung des OR BT Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 11
12 Einzelne Innominatverträge Leasingvertrag Lizenzvertrag Know-how-Vertrag Merchandisingvertrag Alleinvertriebsvertrag Fitnessvertrag Factoringvertrag Gastaufnahmevertrag Sponsoringvertrag Vergleichsvertrag Franchisevertrag Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 12
13 Leasingvertrag Definition: «Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn die Leasinggeberin dem Leasingnehmer gegen ein in Teilbeträgen zu zahlendes Entgelt (Leasingzins) eine bewegliche oder unbewegliche Sache (Leasingobjekt) zur freien Nutzung und Verwendung für einen bestimmten Zeitraum überlässt, wobei der Leasingnehmer die Gefahr trägt und für die Erhaltung aufzukommen hat. Das formale Eigentum verbleibt bei der Leasinggeberin.» Unterschiede zur Miete Huguenin, OR AT und BT, N 3722 Eigentümerähnliche Stellung des Leasingnehmers Leasingnehmer haftet für zufälligen Untergang der Sache Leasingzins dient der Amortisation des Leasingobjekts, nicht nur als Entgelt für die Nutzung Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 13
14 Leasingvertrag Rechte und Pflichten der Parteien Leasinggeberin Leasingobjekt Leasingnehmer Leasingzins Gebrauchs-, ev. Nutzungsüberlassung i.d.r. monatliche Raten i.d.r. monatliche Raten Huguenin, OR AT und BT, N 3747 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 14
15 Leasingvertrag Rechtsnatur Veräusserung Darlehen Gebrauchs-, ev. Nutzungsüberlassung Auftrag Huguenin, OR AT und BT, N 3725 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 15
16 Leasingvertrag Arten Arten von Leasingverträgen Anzahl Parteien Gegenstand Einsatzbereich direktes Leasing indirektes Leasing Mobilienleasing Immobilienleasing Investitionsgüterleasing Konsumgüterleasing Huguenin, OR AT und BT, N 3728 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 16
17 Direktes und indirektes Leasing Der Einzelunternehmer Ernst Schloss benötigt einen zweiten Kran für einen kürzlich ergatterten Grossauftrag. Die Krantech AG schlägt ihm vor, den Kran von der Easyfinance AG zu leasen. 1. Stellen Sie die Vertragsverhältnisse in einer Skizze dar. 2. Könnte Ernst Schloss den Kran auch direkt von der Krantech AG leasen? Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 17
18 Direktes und indirektes Leasing Krantech AG Easyfinance AG Ernst Schloss Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 18
19 Investitionsgüter- und Konsumgüterleasing Nadines Auto hat vor Kurzem den Geist aufgegeben. Sie wohnt ein wenig abgelegen und ist deshalb auf ein eigenes Auto angewiesen. Unter anderem besucht sie eine kostspielige Weiterbildung zur Wirtschaftsprüferin. Der Garagist Hutter schlägt Nadine vor, ein neues Auto zu leasen. Sie müsse dann nicht so viel Geld ausgeben; sie solle sich dafür an die Easyfinance AG wenden. Nach welchen Bestimmungen richtet sich der Vertrag zwischen Nadine und der Easyfinance AG? Variante: Nadine hat die Prüfungen bestanden und arbeitet nun als Wirtschaftsprüferin bei der Revista AG. Da sie häufig Kunden besuchen muss, stellt ihr die Arbeitgeberin ein Auto zur Verfügung. Die Revista AG hat einen ganzen Fuhrpark in Zusammenarbeit mit der Easyfinance AG und der Garage Hutter geleast. (vgl. BGE 118 II 150) Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 19
20 Investitionsgüter- und Konsumgüterleasing 1. Abschnitt: Begriffe Konsumkreditvertrag Art. 1 KKG 1 2 Als Konsumkreditverträge gelten auch: a. Leasingverträge über bewegliche, dem privaten Gebrauch des Leasingnehmers dienende Sachen, die vorsehen, dass die vereinbarten Leasingraten erhöht werden, falls der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst wird; b. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 20
21 Investitionsgüter- und Konsumgüterleasing Leasingverträge Art. 11 KKG 1 Leasingverträge sind schriftlich abzuschliessen; der Leasingnehmer erhält eine Kopie des Vertrags. 2 Der Vertrag muss angeben: a. die Beschreibung der Leasingsache und ihren Barkaufpreis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; b. die Anzahl, die Höhe und die Fälligkeit der Leasingraten; c. die Höhe einer allfälligen Kaution; d. den Hinweis auf die allfällig verlangte Versicherung [ ]; e. den effektiven Jahreszins; f. den Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist; g. eine nach anerkannten Grundsätzen erstellte Tabelle, aus der hervorgeht, was der Leasingnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags zusätzlich zu den bereits entrichteten Leasingraten zu bezahlen hat; h. die Elemente, die der Kreditfähigkeitsprüfung zu Grunde gelegt worden sind [ ] Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 21
22 Investitionsgüter- und Konsumgüterleasing Wert Wertverlust des Fahrzeuges Durch Leasingraten finanzierter Wertverlust Erhöhung der Leasingraten t Vorzeitige Kündigung (Vereinfachte Darstellung) Vertraglich vereinbarte Laufzeit Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 22
Das Leasing und die Mehrwertsteuer
Stephanie Purtschert Hess Das Leasing und die Mehrwertsteuer 1 Das Leasing und die Mehrwertsteuer Ziel des vorliegenden Artikels ist es, in einem ersten Teil die verschiedenen Erscheinungsformen des Leasings
MehrAuto-Leasing Das muss ich wissen
Auto-Leasing Das muss ich wissen Was ist Leasing? Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet mieten oder pachten. Leasing ist stets ein Dreiecksgeschäft, welches sich zwischen dem Händler, der Leasingfirma
MehrJa / Leasing 1. Leasing
Ja / Leasing 1 Leasing 1 Allgemeines 4E01 Der technische Fortschritt und der Konkurrenzdruck verlangen heute von einem Unternehmer den Einsatz modernster Technologien in seinem Betrieb. Die Folge ist ein
MehrLeasing, Factoring & Mezzanin
Leasing, Factoring & Mezzanin aus rechtlicher Sicht Dr. Andreas Zahradnik Rechtsanwalt WKO 19.1.2006 Wien, 19.1.2006 Leasing Was ist Leasing? Zeitlich befristete Nutzungsüberlassung eines Leasingobjektes
MehrVorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil
Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil Rechtsanwalt Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Universität Zürich Innominatkontrakte, 7. Dezember 2015 Studentendarlehen? BGE 139 III 201 ff. X schloss zur Finanzierung
Mehr20 Zahlung und Sicherheit in Form von Wechseln 21 Mangelhafte Erfüllung des Erwerbsvertrags
Bundesgesetz über den Konsumkredit (in Kraft seit dem 1.1.2003; Stand 1.1.2016) Abschnitte Art. Randtitel 1. Begriffe 1 Konsumkreditvertrag 2 Kreditgeberin 3 Konsumentin 4 Kreditvermittlerin 5 Gesamtkosten
MehrDie Bürgschaft. Durch den Vertrag wird nur der Bürge verpflichtet, es handelt sich daher um einen einseitig verpflichtenden Vertrag.
Die Bürgschaft Die Bürgschaft ist ein Schuldvertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (dem Hauptschuldner) verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen
MehrSeminar Vertragsgestaltung: Autoleasing 1. Täfernstrasse 5, Musterstrasse 10, 5405 Baden - Dättwil 6003 Luzern
Seminar Vertragsgestaltung: Autoleasing 1 I. Vertragsentwurf A. Leasingvertrag 1. Vertragsparteien Flexikredit AG, Lea Nehm, Täfernstrasse 5, Musterstrasse 10, 5405 Baden - Dättwil 6003 Luzern (nachfolgend:
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrIm Mittelpunkt steht die Erhöhung der Liquidität
Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der Liquidität Dr. Roland Müller, Rechtsanwalt, Staad, und Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen Ein Überblick über die Erscheinungsformen von Leasing-Geschäften
MehrStandard-Brief zum Thema Leasing
Dezember 2002 ACHTUNG: Seit dem 1.1.2003 gilt für neu abgeschlossene Leasingverträge das Konsumkredit-Gesetz. Leasingverträge, die nach dem 1. Januar 2003 abgeschlossen werden, können nicht mehr nach Mietrecht
MehrAnwendungsbereich und Inhalt der
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 3./4.12.2009: Anwendungsbereich und Inhalt der Erfüllungsansprüche Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914
MehrInformatik und Recht HS 2008
1. Einleitung 2. EDV-Vertragstypen und das Nominatvertragsrecht 2.1 Überblick 2.2 Kaufvertrag 2.3 Mietvertrag 2.4 Werkvertrag 2.5 Auftrag 2.6 Arbeitsvertrag 3. Hardwareverträge 3.1 Kauf 3.2 Miete 4. Softwareverträge
MehrGibt es bei Mängeln eine Garantie? Seriöse Händler bieten drei Monate. n Stefanie M. kauft vom Bekannten einer Arbeitskollegin
chen, dass der Verkäufer noch gewisse Mängel beheben muss, dann gehört das unbedingt in den Vertrag. Mindestens folgende Punkte sollten im schriftlichen Vertrag aufgeführt sein (eine Vorlage finden Sie
MehrStets auf neustem technischen Stand
Leasingvertrag Stets auf neustem technischen Stand von Ingrid Laue, PresseService Leasing lohnt sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Worauf bei Vertragsabwicklung zu achten ist. Der Abschluss
MehrVertragsrecht III. (6) Weitere Gebrauchsüberlassungsverträge
(6) Weitere Gebrauchsüberlassungsverträge Leasing gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp operatives Leasing kurzzeitige Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch fast ausschließlich im gewerblichen
MehrLEASING. Leasinggesellschaft. 1. Kaufverhandlungen. Lieferant/ Produzent. Leasingnehmer. 4. Objektlieferung
3. Kaufvertrag 6. Kaufpreis Leasingnehmer LEASING Leasinggesellschaft 1. Kaufverhandlungen 4. Objektlieferung Lieferant/ Produzent 5. Übernahmeprotokoll 7. Leasingraten 2. Leasingvertrag Arten (Boemle):
MehrLEASING Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft
MehrPorsche Financial Services
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Porsche Zentrum oder direkt beim Porsche Service Desk Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, 2009 Porsche Financial Services Schweiz AG, Zug BANK-now AG Porsche Service
MehrInternationales Handels- und Wirtschaftsrecht
Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Juristische Fakultät, Universität Basel Prof. Dr. iur. Lukas Handschin 17.12.2010 Juris&sche Fakultät, Universität Basel Céline Troillet Emilie Thomas Nicolas
MehrEvangelische Stiftung Alsterdorf. Leasing als Alternative zur normalen Finanzierung
Leasing als Alternative zur normalen Finanzierung Projektbeschreibung Neubau von 2 Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe Grundstücke nicht im Eigentum des Trägers bzw. der Einrichtung Kein
MehrXI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 XI. Kreditkartengeschäft und Sponsoringvertrag Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 Das Kreditkartengeschäft 1. Begriffe Die einfache Kreditkarte: Es liegt
MehrFinanzierung I Leasing
Seite 1 Finanzierung I 7. Leasing Seite 2 Aufbau der Vorlesung Innenfinanzierung Beteiligungsfinanzierung Kfr. Fremd- Finanzierung Lfr. Fremd- Finanzierung Leasing Optimierung der Unternehmensfinanzierung
MehrUniCredit Leasing. Alternative Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen Finanzierung durch Leasing Arten und Einsatzmöglichkeiten
UniCredit Leasing Alternative Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen Finanzierung durch Leasing Arten und Einsatzmöglichkeiten Roland Bolz Prokurist, Leiter Niederlassung Hamburg
MehrStrukturierte Finanzierungen am Beispiel des Immobilienleasings. Referent: Martin Meißner
Strukturierte Finanzierungen am Beispiel des Immobilienleasings Referent: Martin Meißner Programm Motive für Immobilienleasing Grundmodell des Immobilienleasings Gestaltungsalternativen Vor- und Nachteile
MehrNRW.BANK.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein
NRW.BANK.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil der NRW.BANK? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten auf diese Fragen
MehrDr. Christine Zöllner Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre insb. Kapitalmärkte und Unternehmensführung. Finanzierung 1 Leasing
Dr. Christine Zöllner Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre insb. Kapitalmärkte und Unternehmensführung Finanzierung 1 Leasing Aufbau der Vorlesung Innenfinanzierung Beteiligungsfinanzierung
MehrDie Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen
Nicolas Mosimann Die Beendigung von externen Outsourcingverhältnissen mit komplexen Pflichtenstrukturen Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Outsourcing
MehrAnforderungen an die Belege bei wiederkehrenden Zahlungen aufgrund eines Vertrages ohne erneute Rechnungsstellung
Merkblatt Nr. 09 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC Administraziun federala da taglia AFT Hauptabteilung
MehrDer Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet Miete. Neben Verbindungen zur Miete gibt es wesentliche Unterschiede.
Leasing Die Finanzierungsalternative Was ist Leasing? Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet Miete. Neben Verbindungen zur Miete gibt es wesentliche Unterschiede. Rechtlich betrachtet
MehrDer Finanzierungsleasingvertrag über bewegliche Sachen mit Nichtkaufleuten
Der Finanzierungsleasingvertrag über bewegliche Sachen mit Nichtkaufleuten Rechtstatsachen, Rechtsnatur und Inhaltskontrolle Von Dr. Rüdiger Sannwald Juristische Gesamtbibfiothelc *r Technischen Hochmut
MehrAnweisung. Anweisungsempfänger. Anweisender. Angewiesener. Empfangsermächtigung. Leistungsermächtigung. Annahmeermächtigung
Anweisung Anweisender Anweisungsempfänger Leistungsermächtigung Empfangsermächtigung Annahmeermächtigung Angewiesener Typenbestimmung der Anweisung Anweisung Ermächtigung an Angewiesenen Zur Leistung von
MehrIn diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wellness Innovations B.V. (Testa Omega 3) Inhalt: Artikel 1 - Definitionen Artikel 2 - Identität des Unternehmers Artikel 3 - Anwendbarkeit Artikel 4 - Das Angebot Artikel
MehrGebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) - Fernabsatz AutomexX e.k. Alte Regensburgerstr. 17 84030 Ergolding Stand: 11/2015 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten
MehrAllgemeine Bedingungen des Dienstes Mu by Peugeot
Allgemeine Bedingungen des Dienstes Mu by Peugeot Artikel 1: Gegenstand Diese allgemeinen Bedingungen haben die Modalitäten zum Gegenstand im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und Funktion von Diensten
MehrLeasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Februar 2008 Kreisschreiben
MehrBundesgesetz 221.214.1 über den Konsumkredit
Bundesgesetz 221.214.1 über den Konsumkredit (KKG) vom 8. Oktober 1993 (Stand am 1. Januar 1995) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 31 sexies und 64 der
MehrOrdner Dokumente. 1 Lohnabrechnung / Lohnausweis. 2 Arbeitsvertrag / Pensionskasse. 3 Konto Nr... Vertrag. 4 Krankenkasse.
Ordner Dokumente 1 Lohnabrechnung / Lohnausweis 2 Arbeitsvertrag / Pensionskasse 3 Konto Nr.... Vertrag 4 Krankenkasse 5 Mietvertrag 6 Hausrats- und Haftpflicht 7 Rechtsschutz 8 Handyabonnement 9 Festnetztelefonie
MehrA g e n t u r v e r t r a g
A g e n t u r v e r t r a g zwischen Uhrmontage AG, Musterstrasse 1, 9999 Agenturdorf (nachstehend Auftraggeberin genannt) und Vertriebs AG, Buchwaldstrasse 1, 9998 Aadorf (nachstehend Agent genannt )
MehrL I Z E N Z E N. Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler
L I Z E N Z E N Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler Tägliche Vorgänge in ihren Institutionen Die häufigsten Vorgänge mit Lizenzen sind: - Lizenzierung von Medien durch Miete oder Kauf. - Übernahme
MehrHier beginnt Alternative B
- 10 - Hier beginnt Alternative B Aufgabe B 1 9 Aufgabe B 1: Bilden von Buchungssätzen Bilden Sie die Buchungssätze zu folgenden Geschäftsvorfällen: 1. Der Unternehmer zahlt 30.000,- Euro aus einer Erbschaft
MehrFinanzierungsleasing GESCHÄFTSKUNDEN. Für PKW, LKW und alles sonstige, geschäftlich genutzte Material
Finanzierungsleasing GESCHÄFTSKUNDEN Für PKW, LKW und alles sonstige, geschäftlich genutzte Material Einleitung In vielen Fällen ist ein Leasing über Ihre Zweigstelle eine ratsame Finanzierungstechnik
MehrFinanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008. Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!
Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September 2008 Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s! Die goldene Bilanzregel! 2 Eigenkapital + langfristiges
MehrTeilzahlungskaufvertrag
Teilzahlungskaufvertrag zwischen Herrn Max Mustermann, Musterstr. 5, PLZ Musterort - nachfolgend Verkäufer genannt - und Herrn Willi Muster, Musterweg 7, PLZ Musterort - nachfolgend Käufer genannt - wird
MehrIHK Industrie - und Handelskammer. Nürnberg für Mittelfranken ÖPNV im Umbruch. - Finanzierungsformen von Omnibussen Mercedes-Benz Bank AG
IHK Industrie - und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ÖPNV im Umbruch - Finanzierungsformen von Omnibussen Mercedes-Benz Bank AG Finanzierungs- und Leasinganteil Der Großteil des deutschen Fahrzeugabsatzes
MehrFinanzierungsleasing zielt darauf ab, dem LN die Sache für deren voraussichtliche Lebensdauer zu überlassen (Vollamortisationsleasing)
Fall 36: "Schuldbeitritt und Verbraucherkredit" (nach BGHZ 133, 71) Mangels eigenen Kapitals schließt die G-GmbH, vertreten durch ihre Mehrheitsgesellschafterin und Alleingeschäftsführerin B, am 28.8.1997
MehrRechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 4 Leasing Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen
MehrLeasing. Was ist Leasing?
Leasing Was ist Leasing? Leasing ist die entgeltliche Überlassung eines Investitionsgutes zur Nutzung auf Zeit. Das jeweilige Investitionsgut (Mobilie oder Immobilie) wird vom Leasing-Nehmer nach einer
MehrObligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2014
Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2014 Darlehen und Konsumkreditvertrag (KKG) Vorlesung vom Montag, 1. Dezember 2014 Prof. Dr. Claire Huguenin www.rwi.uzh.ch/huguenin Huguenin, OR AT und
MehrRecherchieren Sie im WWW die folgenden Begriffe. Notieren Sie aussagekräftige Definitionen, geben Sie die Quellen an.
SHEB Jänner 2015 Schulstufe Gegenstand Zeitbedarf III. HAK BW 100 Min. 1 Kompetenzen, die Sie mit dieser Lerneinheit trainieren 1 Ich kann fachspezifische Informationen beschaffen, bewerten, vernetzt verarbeiten
MehrVorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil
Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil Rechtsanwalt Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Universität Zürich Leihe, Darlehen und Konsumkredit (KKG) 30. November 2015 Ein Vermögensverwalter erhält im Frühling/Sommer
MehrEndnutzer Lizenzvertrag SOAP Client
Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend
MehrInkrafttreten des revidierten Konsumkreditgesetzes Auswirkungen auf den Online-Handel
Inkrafttreten des revidierten Konsumkreditgesetzes Auswirkungen auf den Online-Handel 18. November 2015 Dr. Michael Reinle, LL.M. Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch 1 Überblick Worum geht s Einleitung
MehrVEREINS STATUTEN. Züri Gladiators 22. April 2005
VEREINS STATUTEN Vereins Statuten... 1 I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art.1 Name... 2 Art.2 Sitz... 2 Art.3 Zweck... 2 II. Mitglieder... 2 Art.4 Mitgliedschaft... 2 Art.5 Mitgliederkategorien... 2 Art.6
MehrDas Immobilienleasing - Frage der Anwendbarkeit der zwingenden Bestimmungen des Mietrechts
User-ID: lmhsg, 09.10.2015 10:05:33 Dokument Autor Titel Publikation Herausgeber Frühere Herausgeber AJP 2005 S. 579 Lukas Metzler, Markus Schmuki Das Immobilienleasing - Frage der Anwendbarkeit der zwingenden
MehrAufbau- und Vertiefung Fall 9 I
Aufbau- und Vertiefung Fall 9 I 1. Was ist der Unterschied zwischen im BGB typisierten und den nicht im BGB typisierten Verträgen? Typisiert sind die Verträge, für die das BGB im Schuldrecht BT eigenständige
MehrLeasing Mietkauf Vertragsfreiheit außer KSchG Gilt
Leasing: - Folie 1 - operativ Finanzierungs leasing Vertragsfreiheit im Zivilrecht Steuerrecht wer ist wirtschaftli cher Eigentümer Bilanzrecht Wo ist Leasing geregelt? Leasing Mietkauf Vertragsfreiheit
MehrErtragsteuerliche Aspekte des Leasings
Ertragsteuerliche Aspekte des Leasings Leasing ist eine zeitlich befristete, entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Gütern (Mobilien und Immobilien), die wirtschaftlich selbstständig verwertbar oder nutzbar
MehrInhaltsverzeichnis VII
VII Inhaltsverzeichnis A Leasing... 1 1 Leasingformen... 3 1.1 Unterscheidung der Leasingformen... 3 1.1.1 Unterscheidung nach Art des Leasingobjektes... 4 1.1.2 Unterscheidung nach Parteien des Leasingvertrages...
MehrKlaus Feinen DAS LEASINGGESCHÄFT. 4., neubearbeitete Auflage. Fritz Knapp Verlag. Frankfurt am Main
Klaus Feinen DAS LEASINGGESCHÄFT 4., neubearbeitete Auflage Fritz Knapp Verlag Frankfurt am Main Inhalt 1. Grundlagen und Entwicklung des Leasinggeschäftes 1.1 Begriff und Wesen des Leasing 1 1.2 Zur geschichtlichen
Mehr1.WER WIR SIND...3 2.LEISTUNGEN...3 3.FINANZIERUNGSARTEN...3. 3.1.Vollamortisation... 3. 3.2.Teilamortisation... 3. 3.3.Kündbarer Vertrag...
INHALT 1.WER WIR SIND...3 2.LEISTUNGEN...3 3.FINANZIERUNGSARTEN...3 3.1.Vollamortisation... 3 3.2.Teilamortisation... 3 3.3.Kündbarer Vertrag... 3 3.4.Operate Leasing... 3 3.5.Mietkauf... 3 4.KONTAKT...3
Mehr10.43-6 INCOTERMS 2010 INternation COmmercial TERMS
10.43-6 INCOTERMS 2010 INternation COmmercial TERMS Die Incoterms 2010 treten am 01.01.2011 in Kraft. Incoterms haben keinen Gesetzesstatus, ältere Versionen verlieren durch Neufassungen NICHT ihre Gültigkeit
MehrIBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein
IBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil der Investitionsbank Berlin (IBB)? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten
MehrILB-Fördergutschein: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein
ILB-Fördergutschein: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf den nächsten
Mehrvom 23. März 2001 (Stand am 10. Dezember 2002)
Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) 221.214.1 vom 23. März 2001 (Stand am 10. Dezember 2002) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 97 und 122 der Bundesverfassung
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
[Bereitgestellt: 19.05.2014 22:00] REPUBLIK ÖSTERREICH HANDELSGERICHT WIEN 11 CG 3/14 z-12 (Bitte in allen Eingaben anführen) Marxergasse 1a 1030 Wien Tel.: +43 1 51528 0 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Handelsgericht
MehrKauf- und Übernahmevertrag
Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrMusterlösung zur Prüfung im Fach Handelsrechtliche Verträge vom 16. Juni 2009. Teil I (Total 45 Punkte)
Musterlösung zur Prüfung im Fach Handelsrechtliche Verträge vom 16. Juni 2009 Teil I (Total 45 Punkte) 1. a) Ein Letter of Intent wird im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen über ein grösseres Geschäft
MehrVorlesung Fachhochschule Düsseldorf WS 2014/15 Vorlesung: 20. Oktober 2014
Vorlesung Fachhochschule Düsseldorf WS 2014/15 Vorlesung: 20. Oktober 2014 Also: Worin besteht der Unterschied hinsichtlich der Anspruchsgrundlage in den beiden Beispielsfällen aus der Vorlesung am 7.
MehrInterkantonale Steuerausscheidung bei Immobilien-Leasinggesellschaften (ILG)
Interkantonale Steuerausscheidung bei Immobilien-Leasinggesellschaften (ILG) Kreisschreiben des Vorstandes vom 18. März 1994 A. Begriff der ILG Die ILG vermitteln dem Leasingnehmer gegen Bezahlung einer
MehrFinanzierung von Gasturbinen-Projekten
Finanzierung von Gasturbinen-Projekten ASUE-Fachtagung Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung mit Gasturbinen Thomas Banck Geschäftsführer (Vertrieb) Dr. Bernd Meckel Leiter Geschäftsbereich Energie COMCO
Mehrs Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe
s Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe Auto-Leasing mit GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Gemäß
MehrProf. Dr. Ernst A. Kramer (Herausgeber) Neue Vertragsformen der Wirtschaft: Leasing, Factoring, Franchising. Hl 3V5" Oarmstadt
Prof. Dr. Ernst A. Kramer (Herausgeber) Neue Vertragsformen der Wirtschaft: Leasing, Factoring, Franchising Hl 3V5" Oarmstadt Verlag Paul Haupt Bern und Stuttgart Inhaltsverzeichnis A. Einführungsreferat
MehrMaklerrecht I Basics
Maklerrecht I Basics ImmobilienScout24-Foren 2009 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht [www.dres-ruge.de] Problemschwerpunkte Maklervertrag,
MehrErmittlung des Vertragsstatuts/ Schranken der Rechtswahl
Ermittlung des Vertragsstatuts/ Schranken der Rechtswahl Schranken der Rechtswahl Zwingendes Inlandsrecht/Gemeinschaftsrecht (Art. 3 III, IV Rom I-VO) Soweit der Fall keine Auslandsberührung aufweist,
MehrPorsche Financial Services Keine Kompromisse
Porsche Financial Services Keine Kompromisse Die Leistungssteigerung steckt in unseren Genen. Auch bei der Finanzdienstleistung. Seit vielen Jahren bietet Porsche Financial Services Porsche typisch Sicherheit,
MehrAuszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedigungen
Auszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedigungen 3 Vertragsabschluss Anzahlung 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande.
MehrUmfrage bonus.ch zum Autoleasing: Hat man einmal geleast, bleibt man dabei
Umfrage bonus.ch zum Autoleasing: Hat man einmal geleast, bleibt man dabei Barzahlung ist beim Autokauf noch immer der bevorzugte Finanzierungstyp, doch auch das Autoleasing demokratisiert sich! Was halten
MehrIst Leasing betriebswirtschaftlich und steuerlich sinnvoll?
Ist Leasing betriebswirtschaftlich und steuerlich sinnvoll? ISP LOGO.jpg Begriffe wie "Leasing", "Mietkauf", "Voll- oder Teilamortisations-Leasing", "Sale-and- Lease-back" sind in der Fachpresse verbreitet.
MehrKaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware
Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware
MehrIFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse)
IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S (Leasingverhältnisse) Überblick A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Klassifizierung Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim Leasinggeber - I Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim
MehrModul 1: Führerschein und Auto
Seite1 Info: Der Führerschein und das erste Auto sind bei den meisten Jugendlichen die erste große Anschaffung/ Finanzierung. Oft treten Kosten auf, mit denen sie vorher nicht gerechnet haben oder die
MehrZurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen. Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing)
Leasing Problem: Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen Allgemeines Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing) Zurechnung des Vermögensgegenstandes beim Leasinggeber Finance-Leasing
MehrMobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264)
Leasingerlass VA Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter
MehrMuster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*
MehrStellungnahme. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
Stellungnahme Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 10: Speziell HGB 366
HEX HGR SoSe 2015 Teil 10: Speziell HGB 366 Fall H: Und tschüss! Fall H Abwandlung: Glück im Unglück? Fall 8: Von Gabelstaplern und Hochstaplern Fall 9: Nomen est omen: Herr Linke 1 Fall H: Und tschüss!
MehrVeeam Cloud Connect Standardvertrag. Version 1.0 23. Dezember 2015
Standardvertrag Version 1.0 23. Dezember 2015 Kontakt Unsere Standorte Optimo Service AG IT-Solutions Im Link 11 CH-8404 Winterthur +41 52 262 85 85 info@optimo-its.ch www.optimo-its.ch gits.ch Wildischachenstrasse
MehrFACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:
FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen
MehrMietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
MehrUnternehmensfinanzierung - Leasing
Unternehmensfinanzierung - Leasing Vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung durch Basel II und Rating gewinnen die Alternativen zur Fremdkapitalversorgung
MehrThema: Wie halte ich mein Bankrating flach! Leasing als Alterative?
Thema: Wie halte ich mein Bankrating flach! Leasing als Alterative? Vorab, wer sind wir! 1992 wurde die Handelsvertretung Jan Wilhelms, durch den Maschinenbautechniker Jan Wilhelms mit dem Vertrieb von
Mehr(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Bröhan- Museums, Schloßstraße 1a, 14059 Berlin (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für
MehrCAS Leasing mit Miller Leasing
CAS Software AG Erfolg durch Customer Excellence CAS Leasing mit Miller Leasing Miller Leasing Miete GmbH, Bad Homburg Leasen Sie Ihre CRM-Lösung Für Sie ist die Kostenplanung ein sehr wichtiges Thema?
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrEndlich das Wunschauto fahren Ihr Guide zum mühelosen Leasing
Endlich das Wunschauto fahren Ihr Guide zum mühelosen Leasing Einleitung Ein Auto muss man nicht besitzen, um es zu erleben. Die AMAG Leasing AG ermöglicht es Ihnen, Ihr Wunschauto zu fahren und zu geniessen,
MehrVerbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?
Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Eine Präsentation von Nadine Postler Praktikantin der Verbraucherzentrale Brandenburg Gliederung 2 Kaufrecht Pflichten aus einem Kaufvertrag
Mehr1 Ziel und Gang der Untersuchung
1 1 Ziel und Gang der Untersuchung Die im September 2001 stattgefundene Handelsblatt-Tagung fasste mit folgendem Veranstaltungsnamen die aktuelle Diskussion auf dem Banken- bzw. Kreditmarkt prägnant zusammen:
Mehr