-Musterlösung- Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Einsendearbeit zum. Kurs Ökonomie der Umweltpolitik. Kurseinheit 1-3
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- Alma Bachmeier
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1 1 Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Einsendearbeit zum Kurs Ökonomie der Umweltpolitik Kurseinheit 1-3 Wintersemester 2010/2011 zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Prüfung zum Modul Ökonomie der Umweltpolitik -Musterlösung-
2 2 Aufgabe I: Multiple Choice (30 Punkte): Jede richtig beantwortete Frage gibt 2 Punkte, jede nicht beantwortete oder falsch beantwortete Frage gibt 0 Punkte. Frage 1. Die Aufgabe eines Modells in der Ökonomie besteht darin, die Komplexität der Wirklichkeit zu verringern, ohne dass wesentliche Zusammenhänge verloren gehen. 2. Das im Coase-Theorem durch die Definition von Eigentumsrechten scheinbar gelöste Problem der Marktallokation öffentlicher Güter tritt als Interessenkonflikt innerhalb der Gruppe der Geschädigten wieder auf. 3. Verursacht ein Emittent unter der Regel der Verschuldenshaftung einen Schaden, ohne schuldhaft gehandelt zu haben, so ist er als Verursacher trotzdem dazu verpflichtet, dem Geschädigten eine Kompensation zu leisten. 4. Ein Problem haftungsrechtlicher Internalisierungsstrategien besteht darin, dass die möglichen Schäden das Kapital der Emittenten übersteigen können. Die Pflicht zu einer Versicherung kann dieses Problem entschärfen. 5. Eine Haftungsbegrenzung führt zu einer partiellen Schadensdiskontierung, weil die Diskontierung nur für einen Teil des möglichen Sorgfaltsniveaus durchgeführt wird. 6. Bei bilateralen Schäden kann eine Mitverschuldensklausel zur Erreichung des sozial optimalen Sorgfaltsniveaus beitragen. 7. Wird ein Sorgfaltsstandard bei monokausal verursachten Schäden zu niedrig festgelegt, wird das vom rational handelnden Verletzer gewählte Sorgfaltsniveau im Grundmodell immer über dem Sorgfaltsstandard und unter dem sozial optimalen Sorgfaltsniveau liegen. / Quelle KE,S. I,3f II,15 II,31 II,52ff II,46f II,50 II,51
3 3 Frage 8. Wenn eine Versicherung das Sorgfaltsniveau eines Versicherten nur unvollständig kontrollieren kann (asymmetrische Information), so springt der Marktausgleichsmechanismus ein und verhindert potentiellen Schaden eines zu niedrigen Sorgfaltsniveaus. 9. Die Begriffe Abgaben und Pigou-Steuern sind synonym zu verwenden. 10. Emissionssenkungen können als Zwischenziele auf dem Weg zur Immissionssenkung verstanden werden. Nur in Spezialfällen sind Emissionssenkungen äquivalent zu Immissionssenkungen zu verstehen. 11. Von einem umweltpolitischen Instrument, welches umweltschonenden technischen Fortschritt induziert, geht eine dynamische Anreizwirkung aus. 12. Wenn zeitlich unbefristete Emissions-Zertifikate vergeben werden, so kann die Emissionsmenge von Periode zu Periode durch eine Abwertung der Zertifikate gesenkt werden. 13. Der kontrollierte Emissionshandel der US-EPA: Unter der Ausgleichspolitik ( Offset-Policy ) versteht man eine Kombination von Auflagen- und Zertifikatepolitik, bei der eingesessene Firmen bspw. Emissionsrechte an neue Firmen verkaufen können. 14. Unter ökologischer Treffsicherheit versteht man die Eignung eines umweltpolitischen Instrumentes, einen vorgegebenen Emissionsstandard für eine Region sicher zu realisieren. 15. Eine Auflage welche sich auf Beladungsgrößen stützt, braucht nicht den Schwankungen im Niveau der wirtschaftlichen Aktivität angepasst werden. Die dynamische Eigenschaft führt dazu, dass sie immer ökologisch treffsicher ist. / Quelle KE,S. II,58f III,10 III,2 III,7 III,12 II,50 III,55 III,56
4 4 Aufgabe II: Umweltpolitische Instrumente (20 Punkte): a) Beschreiben Sie kurz die drei umweltpolitischen Instrumente: Abgabe, Auflage und Zertifikathandel. (15 Punkte) Abgabe: Standardorientiertes umweltpolitisches Instrument, welches jedem einzelnen Emittenten eines bestimmten Schadstoffes in einer bestimmten Region einen konstanten und für alle Emittenten gleichen Abgabesatz auferlegt. Der Abgabesatz ist so zu bemessen, dass er eine Anpassungsreaktion der einzelnen Emittenten herbeiführt, die ihren aggregierten Schadstoffausstoß auf den regionalen Emissionsstandard begrenzt. Auflage: Standardorientiertes umweltpolitisches Instrument, welches jedem einzelnen Emittenten eines bestimmten Schadstoffes in einer bestimmten Region eine absolute Höchstgrenze bezüglich der von ihm pro Zeiteinheit zu verursachenden Emissionen vorschreibt. die Summe aller individuellen Emissionshöchstgrenzen entspricht dem regionalen Emissionsstandard. Zertifikat: Standardorientiertes umweltpolitisches Instrument, welches das Recht auf Emission einer bestimmten Schadstoffmenge pro Zeiteinheit für die Emittenten in einer bestimmten Region an den Besitz einer entsprechenden Menge von Emissionserlaubnisscheinen (Zertifikate) knüpft. Eine Gesamtmenge von Zertifikaten, deren Nennwerte sich auf den Emissionsstandard addieren, wird den betreffenden Verursachern durch Versteigerung oder freie Vergabe zugeteilt. b) Welche Informationen müssen einer Regulierungsbehörde bei dem jeweiligen Instrument vorliegen, damit ein vorgegebenes Emissionsziel ökonomisch effizient erfüllt werden kann? (5 Punkte) Abgabe: Benötigt Informationen zu den aggregierten Grenzvermeidungskosten. Auflage: Benötigt Informationen zu den individuellen Grenzvermeidungskosten. Zertifikate: Keine Informationen (zum Verlauf der Grenzvermeidungskosten) notwendig. Grundsätzlich: Vgl. Kurseinheit 3, Abschnitt B
5 5 Aufgabe III: Standardorientierte Umweltpolitik (50 Punkte): In einem Land werden die beiden Emittenten (Firma 1 und 2) eines nationalen Umweltschadstoffes mit einer Emissionsabgabe von t=500 Geldeinheiten (GE) je 1 Emissionseinheit (E) belegt. Auf Druck der Industrie hat die Regierung eingewilligt, dass beide Firmen die jeweils ersten Emissionseinheiten pro Jahr frei emittieren dürfen. Die Vermeidungskosten der beiden Firmen sind gegeben durch: und. Die jährlichen Emissionen im unkorrigierten Ausgangsniveau liegen bei und. (Tipp: Beachten Sie:.) a) Zeigen Sie, dass die Regulierung statisch effizient ist. (10 Punkte) Berechnung der Grenzvermeidungskosten (Achtung: Erst Ableiten, dann umstellen nach E!): GVK in Abhängigkeit von E setzen: GVK jeweils mit Abgabe gleichsetzen: Da die Emissionen unter der Abgabe t bei beiden Firmen höher liegen, als die Emissionsfreigrenze, vermeiden beide Firmen genau so viel, dass ihre Grenzvermeidungskosten dem Abgabensatz für eine Grenzemission (t ist ja konstant) entsprechen. Die Grenzvermeidungskosten beider Firmen sind gleich. Das Ergebnis ist somit statisch effizient. b) Berechnen Sie außerdem: i. die individuellen sowie das aggregierte Emissionsniveau (2,5 Punkte) ii. die Einnahmen des Staats durch die Emissionsabgabe (2,5 Punkte) iii. die individuellen und aggregierten Kosten (2,5 Punkte) (Vermeidungskosten + Abgabenlast ) iv. die Kostenersparnis der beiden Firmen durch die Emissionsfreibeträge (2,5 Punkte)
6 6 Emissionsniveaus siehe oben. Die Staatseinnahmen aus der Abgabe sind: Die individuellen Kosten lassen sich wie folgt berechnen: [ ] [ ] Die aggregierten Kosten sind gegeben durch: Durch die Emissionsfreigrenze bleiben den beiden Firmen jeweils an Abgaben erspart. c) Stellen Sie die Ergebnisse aus a) grafisch dar. Fertigen Sie dazu drei verbundene Grafiken (Firma 1, Firma 2, aggregierte Werte) an. (15 Punkte) Z bezeichnet die durch die Emissionsfreigrenze entgangenen Einnahmen, T bezeichnet die Einnahmen durch die Abgabe, VK die Vermeidungskosten.
7 d) In der Forschung wird ein Durchbruch erzielt. Es steht eine neue Vermeidungstechnologie zur Verfügung, welche die Emissionen auf null senkt. Die Vermeidungskosten mit der neuen Technologie belaufen sich bei beiden Firmen auf GE pro Jahr unabhängig von der Menge der Vermeidung. i. Zeigen Sie (grafisch ODER rechnerisch), ob es sich für die Firmen lohnt, die Technologie zu leasen. (7,5 Punkte) ii. Bewerten Sie das Ergebnis und diskutieren Sie vor dem Hintergrund des Ergebnisses, ob Emissionsfreigrenzen technischen Fortschritt behindern können. (Tipp: Der Anreiz zur Innovation kann als Differenz der Kosten vor und nach Einführung der Innovation definiert werden.) (7,5 Punkte) 7 i rechnerisch: Wenn die Vermeidungskosten zzgl. Abgabenlast ohne die neue Technologie höher sind als mit der neuen Technologie (bei der keine Emissionen mehr entstehen und somit keine Abgaben mehr geleistet werden müssen), lohnt sich der Kauf der Technologie. Firma 1 wird die neue Technologie nutzen und keine Emissionen mehr freisetzen. Für Firma zwei lohnt sich die neue Technologie jedoch nicht. i grafisch: Durchschnittskosten für Vermeidung mit Technologie: gibt jeweils die Kosten bei Einsatz der neuen Technologie an. gibt die Kosten ohne Leasing der neuen Technologie an. Daraus ergibt sich: Gilt, so lohnt sich die neue Technologie aus Sicht der Firma.
8 8 ii: Beispielhafte (umfangreiche) Argumentation: Im obigen Beispiel lohnt es sich nur für die erste Firma die neue Technologie zu nutzen. Aufgrund der Emissionsfreigrenze lohnt sich der Einsatz der neuen Technologie für die zweite Firma jedoch nicht. Ohne diese Emissionsfreigrenze lägen die Kosten der zweiten Firma bei GE, der Einsatz der neuen Technologie würde sich somit lohnen. Die Emissionsfreigrenze verhindert somit im Beispiel eine vollständige Diffusion der technischen Neuerung und bremst den technischen Fortschritt. Bei der Verallgemeinerung dieses Ergebnisses ist jedoch Vorsicht geboten. In dem Beispiel ist keine Aussage über die Finanzierung zur Forschung nach der neuen Technologie gemacht worden. Da zumeist von einem Informationsvorsprung der Firmen gegenüber der Regulierungsbehörde ausgegangen werden kann (asymmetrische Information), ist es bei Emissionsfreigrenzen wahrscheinlich, dass die Firmen nach denjenigen Technologien forschen werden, welche unter der Prämisse dieser Regulierung für Sie optimal sind. Sie haben jedoch keinen Anreiz dazu, die Emissionsfreigrenze nicht auszunutzen, die Emissionen weiter als notwendig zurückzufahren. Emissionsfreigrenzen können somit technischen Fortschritt behindern. Eine Pauschalisierung dieser Erkenntnis ist jedoch ebenso wenig angebracht. Können die Firmen bspw. damit rechnen, dass die Emissionsfreigrenze im Zeitverlauf angepasst wird, haben Sie einen Anreiz weiter in Vermeidungstechnologien zu forschen bzw. zu investieren. Oft können Firmen sogar die Geschwindigkeit dieser Anpassungen mitbestimmen. Herrscht Wettbewerb zwischen den Firmen, entsteht so ein Anreiz für relativ saubere Firmen, fortschrittliche Technik zu entwickeln und auf straffe Regulierungen hinzuwirken, um einen Wettbewerbsvorteil vor den anderen Firmen zu erlangen. In diesem Fall werden die gesparten Emissionsabgaben möglicherweise direkt in den technischen Fortschritt fließen direkt bei den relativ gut informierten Firmen. Bei der Analyse dieses Problems muss somit nicht nur das Kriterium statischer Effizienz, sondern auch das Kriterium dynamischer Effizienz beachtet werden. In diesem Zusammenhang muss neben Marktversagen aufgrund von Umweltexternalitäten auch Marktversagen im Bereich der Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden. Notwendige Inhalte für volle Punktzahl (zzgl. logischer Erläuterung): 2 von 3 notwendig, andere Optionen möglich
9 1. Emissionsfreigrenze übt Einfluss auf Technologiewahl und Investition aus (im Beispiel konkret zu zeigen). 2. Bei Verallgemeinerung dieser Erkenntnis ist Vorsicht geboten: Marktversagen im Bereich der Technologieforschung & -Investition, sowie mangelnde Informationen lassen eine Verallgemeinerung der Erkenntnis aus dem Beispiel nicht zu. 3. Generell ist eine dynamische Betrachtung notwendig. Im Beispiel wird nur eine statische Betrachtung durchgeführt. 9 Grundsätzlich: Vgl. Kurseinheit 3, Abschnitt C
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