afi Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 228 B7480 afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, Haltern am See

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1 afi B7480 Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 228

2 afi Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 228 Auftraggeber: Stadt Castrop-Rauxel Bereich Stadtplanung und Bauordnung Europaplatz Castrop-Rauxel Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr Haltern am See Tel.: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, 14. April 2014 Dipl.-Ing. Arno Flörke

3 III INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung Aufgabenstellung Verwendete Unterlagen 1 2. Grundlagen Allgemeine Grundlagen Berechnungsmethodik 4 3. Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 5 4. Immissionsorte 6 5. Hindernisse 6 6. Schallemissionen Schallemissionen Verkehrslärm Schallemissionen Gewerbelärm Schallimmissionen und Beurteilung Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Verkehrslärm im Plangebiet Gewerbelärm 11 KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Übersichtsplan Karte 2 Lageplan Immissionsorte Karte 3 Schallimmissionsplan Verkehr Tag - 2 m über Grund Karte 4 Schallimmissionsplan Verkehr Nacht - 2 m über Grund Karte 5 Schallimmissionsplan Verkehr Tag - 8,4 m über Grund Karte 6 Schallimmissionsplan Verkehr Nacht - 8,4 m über Grund Karte 7 Schallimmissionsplan Verkehr Tag - 8,4 m über Grund ohne Gebäude im Plangebiet Karte 8 Schallimmissionsplan Verkehr Nacht - 8,4 m über Grund ohne Gebäude im Plangebiet Karte 9 Lageplan Lärmpegelbereiche Karte 10 Schallimmissionsplan Gewerbe Tag Karte 11 Schallimmissionsplan Gewerbe Nacht

4 IV I. Zusammenfassung Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Durch die vorhandenen Straßen A 42, Westring, Bladenhorster Straße und die Bahntrasse Dorsten Dortmund kann es zu Konflikten durch Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet kommen. Deshalb wird für das Plangebiet die Verkehrslärmbelastung ermittelt und Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen gegeben. Die Auswirkungen des westlich gelegenen Gewerbegebietes werden beurteilt. Verkehrslärm im Plangebiet Im Plangebiet liegen am Rand der Bladenhorster Straße Beurteilungspegel von 60 db(a) am Tag und 54 db(a) in der Nacht und am Westrand des Plangebietes db(a) am Tag und db(a) in der Nacht vor. Damit werden die Orientierungswerte für allg. Wohngebiete um bis zu 5 db(a) tagsüber und 9 db nachts überschritten. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein nahezu vollständig bebautes Gebiet. Deshalb können nachträglich keine aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die maßgeblichen Schallquellen sind die BAB 42 und die Bladenhorster Straße. Bei dem Bau und der genehmigungspflichtigen Änderung von Gebäuden ist deshalb passiver Schallschutz zu berücksichtigen. In dem zu ändernden Bebauungsplan sollten deshalb Festsetzungen zum passiven Schallschutz der Gebäude aufgenommen werden. Festsetzung: Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zum Schutz vor Verkehrslärm sind bei Gebäuden mit Fassaden in den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen II und III für Fassaden und Dächer mindestens die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 Ausgabe November Schallschutz im Hochbau einzuhalten. In den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen II und III sind für Schlafräume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen. Die Anforderungen der DIN 4109 Ausgabe November Schallschutz im Hochbau müssen dabei auch mit den schallgedämmten Lüftungssystemen in geöffnetem Zustand eingehalten werden. Hinweis: Das resultierende Schalldämm-Maß ist das in Tabelle 8 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 aufgeführte erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Fassade eines Raumes erhöht oder gemindert um den Korrekturwert der Tabelle 9 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 für das Verhältnis von Raumfassadenfläche zu Raumgrundfläche. Das resultierende Schalldämm-Maß der Fassade gilt für den am Bau eingebauten Zustand. Die ausgewiesenen Lärmpegelbereiche erfordern nach Tabelle 8 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 die in der Tabelle aufgeführten erforderlichen Schalldämm-Maße. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Tags Erforderlichen Schalldämm-Maße für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume, Schlafräume in Beherbergungsstätten u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db II > 54 bis III > 60 bis An Fassaden von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt

5 V Quelle DIN 4109: Schallschutz im Hochbau; Anforderung und Nachweise Die genannten DIN-Normblätter können bei der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden. Durch Gewerbelärm sind keine Konflikte zu erwarten. Schon in der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 163 Westring in Castrop-Rauxel, Ingenieurbüro Stöcker, Burscheid wurde festgestellt, dass an der westlich des Plangebietes liegenden Bestandsbebauung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der DIN eingehalten werden. Auch durch den Betriebshof/Bauhof südlich des Plangebietes sind bei typischen Geräuschimmissionen und ausschließlichem Tagbetrieb keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN zu erwarten.das Plangebiet stellt keine heranrückende Wohnbebauung an die Gewerbegebiete dar.

6 1 1. Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Durch die vorhandenen Straßen A 42, Westring, Bladenhorster Straße und die Bahntrasse Dorsten Dortmund kann es zu Konflikten durch Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet kommen. Deshalb wird für das Plangebiet die Verkehrslärmbelastung ermittelt und Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen gegeben. Die Auswirkungen des westlich gelegenen Gewerbegebietes werden beurteilt. 1.2 Verwendete Unterlagen Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG, Bonn, 26. September 2002, zuletzt geändert durch Art. 8 G v Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz Verkehrslärmschutzverordnung, 1990 DIN Schallschutz im Städtebau, 2002 Beiblatt 1 zur DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989 Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Deutsche Bundesbahn, München, Ausgaben 1990 RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 163 Westring in Castrop- Rauxel, Ingenieurbüro Stöcker, Burscheid Masterplan Mobilität, HHS Aachen, Sept Verkehrsdaten Lärmkartierung 2. Stufe, Stadt Castrop-Rauxel Verkehrszählung Bladenhorster Straße, , afi Ingenieurbüro für Akustik, Haltern am See 2. Grundlagen 2.1 Allgemeine Grundlagen Frequenz und Schalldruckpegel Eine Schallwelle entsteht dadurch, dass Luftteilchen aus ihrer Gleichgewichtslage gebracht werden und Druckschwankungen verursachen. Der größte Schwingungsausschlag (Amplitude) p als Maß der Druckschwankungen in der Einheit Pascal (Pa) und die Frequenz f (Anzahl der Druckschwankungen pro Sekunde) in der Einheit Hertz (Hz) sind die beiden charakteristischen Größen einer Schallwelle. Eine Schallwelle mit nur einer Frequenz wird als Ton bezeichnet, die Überlagerung von Schallwellen vieler verschiedener Frequenzen und verschiedener Amplituden als Geräusch oder, wenn es als lästig empfunden wird, üblicherweise als Lärm. Wird ein Geräusch in seine Frequenzteile zerlegt, so erhält man das Frequenzspektrum. Die Schalldruckempfindlichkeit des Ohres reicht von 20 x 10-6 Pa (Hörschwelle bei Hz, mit P o bezeichnet) bis etwa 20 Pa (Schmerzschwelle), was einem Empfindlichkeitsbereich von 1: entspricht. Um derart große Zahlen in den Berechnungen zu vermeiden, wurde ein logarithmischer Maßstab und in diesem Zusammenhang der Schall-

7 2 druckpegel L (kurz: Schallpegel) mit der Recheneinheit db (Dezibel) eingeführt. Auf dieser Skala reicht dann die Empfindlichkeit des Ohres von 0 bis 120 db. Der logarithmische Maßstab hat zur Folge, dass zwei Schallquellen mit dem gleichen Schalldruck p I und damit dem gleichen Schallpegel L I nicht zusammen einen Gesamtschallpegel von 2 x L I, sondern von L I + 3 db erzeugen. Frequenzbewertung Untersuchungen haben ergeben, dass der Mensch Geräusche gleichen Schallpegels bei tiefen und hohen Frequenzen leiser hört als bei etwa bis Hz. Deshalb werden zwei Töne gleichen Schallpegels, aber unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfunden. Dieser Effekt ist bei leisen Geräuschen sehr stark ausgeprägt; bei sehr lauten Geräuschen verschwindet er aber fast vollständig. Um diesen Eigenschaften des menschlichen Gehörs gerecht zu werden, wurden Frequenzbewertungen eingeführt. Mit ihnen werden die Schallpegel im Bereich unterhalb Hz und oberhalb Hz vermindert, im Zwischenbereich dagegen teilweise erhöht. Diese Frequenzbewertungen mit den Kennzeichnungen A, B und C gelten für folgende Schallpegelbereiche: Schallpegel kleiner als 55 db A-Bewertung Schallpegel zwischen 55 und 85 db B-Bewertung Schallpegel größer als 85 db C-Bewertung Die so ermittelten Schallpegel werden mit dem Buchstaben der jeweiligen Bewertung gekennzeichnet, z. B. db(a). Zur Lärmbewertung hat sich international die A-Bewertung durchgesetzt. Zeitliche Mittelung Typisch für den Verkehrslärm ist, dass die Geräusche unregelmäßig auftreten und der jeweilige Schallpegel stark schwankt. Um hier Vergleiche anstellen zu können, wurde eine Mittelung zeitlich schwankender Geräusche eingeführt. Dabei wird die im betrachteten Zeitraum bei schwankenden Schallpegeln insgesamt abgestrahlte Schallenergie ermittelt und daraus ein konstanter Schallpegel bestimmt, der derselben Schallenergie verteilt über denselben Zeitraum entspricht. Mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle nimmt der Immissionspegel stark ab. Eine Abstandsverdoppelung im Nahbereich führt zu einer Abnahme von ca. 3 db(a), im Fernbereich um ca. 4 db(a). Bewuchs und Bebauung zwischen Straße und Immissionsort führen zu zusätzlichen Pegelminderungen. Einfluss von Wind und Temperatur Da sich Wind- und Schallgeschwindigkeit überlagern, erhält man unterschiedliche Schallausbreitungsbedingungen mit und gegen den Wind. Bei der Berechnung von Immissionspegeln werden solche Witterungseinflüsse dadurch berücksichtigt, dass immer eine leichte Mitwindsituation zugrunde gelegt, also ein ungünstiger Fall betrachtet wird. Bestimmung von Emissionen und Immissionen Der Emissionspegel Bei der Planung von Verkehrswegen oder der Ansiedlung von Wohnungen stellt sich vor allem für Anwohner die Frage, welche Schallpegel nach der Realisierung dieser Maßnahmen zu erwarten sind. Beim Erstellen entsprechender Prognosen wird zunächst der Emissionspegel ermittelt. Darunter ist der zu erwartende Mittelungspegel zu verstehen, bezogen auf eine Entfernung

8 3 von 25 Metern zur jeweiligen Fahrbahnmitte bei freier Schallausbreitung und getrennt für die Tageszeit (6 bis 22 Uhr) und die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr). Für gewerbliche Anlagen und Sportstätten wird der Schallleistungspegel bestimmt, der von der Anlage oder Teilen der Anlage verursacht werden wird. Diese Schallleistungen werden dann je nach räumlicher Verteilung der Schallquellen zu Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen umgerechnet. Der Immissionspegel Liegt der Emissionspegel vor, wird in einem zweiten Schritt der Immissionspegel ermittelt. Darunter versteht man den am Immissionsort, z. B. vor einem Hausfenster auftretenden Mittelungspegel. Bei seiner Berechnung werden die örtlichen Verhältnisse wie Abstände von den Straßenwegen, Abschirmung durch Wände usw. berücksichtigt. Lärmwirkungen Vegetative und physiologische Wirkungen Die Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems durch Geräusche ruft weitere Reaktionen hervor, z. B.: a) Erhöhung der Muskelspannung und Hautfeuchtigkeit b) Verengung der peripheren Hautgefäße und Absinken der Hauttemperatur Diese Reaktionen entziehen sich der menschlichen Willenskontrolle. Ihre Reizschwellen liegen unterschiedlich hoch. Die Hautfeuchtigkeit erhöht sich z. B. bei einer Pegelzunahme von 3 bis 5 db(a), die peripheren Hautgefäße verengen sich bei Pegelsteigerungen von 5 bis 10 db(a). Auch die Art der Reaktionen ist individuell sehr unterschiedlich. Störungen von Schlaf und Entspannung Um einschlafen zu können, muss der Organismus zur Ruhe kommen. Dem können Schallreize jedoch entgegenwirken, so z. B., wenn starke Pegelschwankungen ohne längere Geräuschpausen, hohe Spitzenpegel, lästige oder informationshaltige Geräusche (z. B. Geflüster) auftreten. Störungen von Leistungen Leistungen können durch störende Geräusche beeinträchtigt werden. Kreatives Denken, Problemlösungsaktivität und Konzentration werden eher gestört als einfachere, sich wiederholende Tätigkeiten. Hierbei sind jedoch Persönlichkeitsfaktoren, individuelle Ablenkbarkeit, Motivation usw. von größter Bedeutung für das Ausmaß der Störung.

9 4 2.2 Berechnungsmethodik Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen und Schienentrassen werden die Schallimmissionen für festgelegte Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die Tages und die Nachtzeit), Lkw- Anteil, Straßenbelag und Steigung, für die Gleise der Schienentrasse die Belegungen der einzelnen Gleise mit Zügen (je Tag und Nacht), die Zuggattungen, die durchschnittliche Länge der Züge, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und der Anteil der scheibengebremsten Wagen bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen für Verkehrslärm als Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Fahrstreifen- bzw. Gleismittellinie berechnet. Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der Beurteilungspegel am Tag (16 h Beurteilungszeit) und in der Nacht (8 h Beurteilungszeit). Mit den Schallemissionen, der vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände) erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien: Straße: Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90 Schiene: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - Schall 03 der Deutschen Bundesbahn Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand Schallquelle - Immissionsort ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilimmissionen berechnet. Es werden die ersten beiden Reflexionen der Schallwellen an den Reflexionsflächen (Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 30 m von den Schallquellen oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden wird ein Reflexionsverlust von 1 db angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit der, im Bebauungsplan zugelassenen Traufhöhe in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe aus dem Berechnungsmodell der Lärmkartierung 2. Stufe übernommen. Als Resultat ergeben sich Beurteilungspegel für die Tages- und die Nachtzeit. Für die graphische Darstellung der Immissionen wird jeweils eine Berechnung für ein 5 x 5 m Raster und für Aufpunkte vor den Gebäudefassaden durchgeführt. Die Beurteilungspegel der Prognoseberechnungen werden dann mit den Orientierungswerten der DIN Schallschutz im Städtebau verglichen. Wird ein Orientierungswert der oben genannten Richtlinie überschritten, werden aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.b. eine Abschirmung der Schallquelle geprüft. Reichen zum Schutz gegen Verkehrslärm diese Maßnahmen nicht aus oder sind sie nicht realisierbar, wird für die betroffenen Fassaden das erforderliche Schalldämm-Maß festgelegt. Gemäß DIN 4109 ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende Lärmpegelbereich aus dem gerundeten Beurteilungspegel plus 3 db(a). Im derzeitigen Stadium der Planung kann der Korrekturwert K (DIN 4109, Tabelle 9) zur Berücksichtigung des Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 db angesetzt. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert nach DIN 4109 Tabelle 9 entsprechend angepasst werden muss. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 8 der DIN 4109:

10 5 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Raumart Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Büroräume 1 u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle 8 3. Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muss in der Bauleitplanung auch der Schallschutz ausreichend berücksichtigt werden. In der DIN Schallschutz im Städtebau Beiblatt 1 zu Teil 1 sind dazu Orientierungswerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Die berechneten Beurteilungspegel werden deshalb anhand der folgenden Werte beurteilt: Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen Tag - db(a) - Nacht - db(a) - Krankenhäuser Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiete Tabelle 3-1: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrs lärm Durch das geplante Bauvorhaben kommt es zu Verkehrsbelastungsänderungen auf den umliegenden Straßen. Diese Verkehrsbelastungsänderungen bewirken Änderungen der Verkehrslärmsituation der Nachbarschaft. Um diese einschätzen zu können, werden die berechneten Beurteilungspegel anhand der DIN 18005, hilfsweise der 16. BImSchV und in Relation zum kritischen Toleranzwert von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts, ab dem geprüft werden muss, ob die Schwelle der Zumutbarkeit erreicht ist (Gesundheitsgefährdung), beurteilt. 2

11 6 Nutzung Immissionsgrenzwerte Tag db(a) Nacht db(a) Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Tabelle 3-2:: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen > 10 Seltene Ereignisse Ereignisse/Jahr Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser Reine Wohngebiete Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Gewerbegebiet Industriegebiet Tabelle 3-3: Schallimmissionsrichtwerte der TA Lärm/Orientierungswerte der DIN für Gewerbelärm 4. Immissionsorte Zur Beurteilung des Gewerbelärms des benachbarten Betriebshofes werden folgende Immissionsorte betrachtet. Bei allen Immissionsorten handelt es sich um Punkte vor den Fassaden der Gebäude. I-Ort I-Ort-nr. Fassade Höhe Gebietseinstufung Bladenhorster Straße 37 1 West EG-2.OG WA Bladenhorster Straße 49 2 Süd EG-1.OG WA Tabelle 4-1: Immissionsorte 5. Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen und geplanten Gebäude mit ihren Traufhöhen berücksichtigt. Die Topographie des Geländes und die Gebäudehöhen wurden dem Berechnungsmodell zur Lärmkartierung Stufe 2 der Stadt Castrop-Rauxel entnommen. 6. Schallemissionen 6.1 Schallemissionen Verkehrslärm Die Verkehrsbelegungen des Westrings, der Bladenhorster Straße, der Engellaustraße werden aus dem Mobilitätsplan Verkehr, des Westrings und der BAB 42 aus dem Berechnungsmodell der Lärmkartierung Stufe 2 übernommen. Für die Bladenhorster Straße und die Engellaustraße wurden die Lkw-Anteile am durch eine Spitzenstundenzählung zwischen 6 und 8 Uhr abgeschätzt. Die Verkehrszahlen für die Schlenkestraße (Plangebiet) wurden aus den vorhandenen Wohngebäuden abgeschätzt. Für

12 7 die Schlenkestraße wird in Abweichung von der RLS-90 ein Lkw-Anteil tags von 3 % und nachts von 1 % angesetzt. Die Schienentrassenbelegung der Trasse Dortmund/Dorsten wurde aus der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 163 Westring in Castrop- Rauxel, Ingenieurbüro Stöcker übernommen, da die dort angegebenen Daten höhere Schienenbelegungen aufweisen als der derzeit gültige Fahrplan der Nord-West-Bahn. Eine Zunahme des Verkehrslärms wird durch die Planung nicht eintreten, da das Plangebiet nahezu vollständig bebaut ist. Die Emissionskenngrößen und Emissionen können den Tabellen 6-1 und 6-2 entnommen werden. Tabelle 6-1 enthält die Werte für Straßen und 6-2 enthält die Werte für die Bahntrasse.

13 8 Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw-Anteil A0042 A , , A0042 A , , Westring K , Westring K , Westring K , Bladenhorster G Herner Str. G Engellaustr. G Schlenkestraße G Schlenkestraße G Tabelle 6-1: Emissionskenngrößen Straßen, B-Plan 228, nach RLS-90 % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zu den Tabellen : Kennzeichnung der Strassengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstrassen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen G = Gemeindestrassen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau Nr. 14/ = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8

14 9 Schallemissionen von Schienenwegen Berechnung nach Schall 03 (Ausgabe 1990) Projekt: B-Plan 228, Castrop-Rauxel Dortmund/Dorsten Castrop- Rauxel Gleisabschnitt: Der Emissionspegel ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand und 3,5 m Höhe über der Schienenoberkante. Zugart Scheiben- Anzahl Anzahl Länge je Zug Fahrge- Korrektur Mittelungspegel bremsen- Tag Nacht schwindigkeit Fahrzeugart Tag Nacht Anteil [%] [m] [km/h] [db] [db] [db] p n T n N l v D Fz L m,e T L m,e N Nahverkehrszug ,3 49,5 Emissionspegel Lm, E des Gleisabschnittes (ohne Schienenbonus) Tabelle 6-2: Emissionskenngrößen der Bahntrasse Dortmund/Dorsten nach Schall 03

15 Schallemissionen Gewerbelärm Für das Plangebiet stellen die Gewerbebetriebe des Industrie- und Gewerbegebietes Westring zwischen BAB 42 und Herner Straße beidseits des Westringes keine heranrückende Wohnbebauung dar. Schon heute müssen diese Betriebe zusammen an der bestehenden Wohnbebauung weslich der Schlenkestraße die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Diese Situation wird durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes östlich der Schlenkestraße nicht geändert. Die Anforderungen an den Immissionsschutz werden dadurch nicht erhöht. Schon in der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 163 Westring in Castrop-Rauxel, Ingenieurbüro Stöcker, Burscheid wurde festgestellt, dass an der westlich des Plangebietes liegenden Bestandsbebauung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der DIN eingehalten werden. Lediglich für den Betriebshof südlich der Schlenkestraße und nördlich der Herner Straße stellt das Plangebiet mit den ausgewiesenen Baufeldern den maßgeblichen Immissionsort dar. Der Betriebshof muss aber auch heute schon an den nächstgelegenen Gebäuden die Immissionsrichtwerte für allg. Wohnen von 55 db(a) tags und 40 db(a) nachts einhalten. Für einen Betriebshof werden hier zur Überprüfung der heute zulässigen Immissionssituation typische Emissionen in Höhe von 55 db(a)/m² für den Tagzeitraum von 6-22 Uhr angesetzt. Ein Nachtbetrieb ist schon heute aufgrund der bestehenden Nachbarschaft nicht möglich. 7. Schallimmissionen und Beurteilung 7.1 Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Eine Zunahme des Verkehrslärms wird durch die Planung nicht eintreten, da das Plangebiet nahezu vollständig bebaut ist. 7.2 Verkehrslärm im Plangebiet Im Plangebiet liegen (Berechnung auf Höhe des Erd- und des Dachgeschosses in 2 m und 8,4 m ü. Grund) am Rand der Bladenhorster Straße Beurteilungspegel von 60 db(a) am Tag und 54 db(a) in der Nacht und am Westrand des Plangebietes db(a) am Tag und db(a) in der Nacht vor. Damit werden die Orientierungswerte für allg. Wohngebiete um bis zu 5 db(a) tagsüber und 9 db nachts überschritten. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein nahezu vollständig bebautes Gebiet. Deshalb können nachträglich keine aktiven Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die maßgeblichen Schallquellen sind die BAB 42 und die Bladenhorster Straße. Bei dem Bau und der genehmigungspflichtigen Änderung von Gebäuden ist deshalb passiver Schallschutz zu berücksichtigen. In dem zu ändernden Bebauungsplan sollten deshalb Festsetzungen zum passiven Schallschutz der Gebäude aufgenommen werden. Die Festlegung der Lärmpegelbereiche erfolgt auf Grundlage der Berechnung der Schallimmissionen bei freier Schallausbreitung in 8,4 m über Grund. Damit liegt der Festsetzung eine pessimistische Ermittlung der Lärmimmissionen im Plangebiet zugrunde. Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach den Vorgaben der DIN Schallschutz im Städtebau.

16 11 Festsetzung: Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Zum Schutz vor Verkehrslärm sind bei Gebäuden mit Fassaden in den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen II und III für Fassaden und Dächer mindestens die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 Ausgabe November Schallschutz im Hochbau einzuhalten. In den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen II und III sind für Schlafräume schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen. Die Anforderungen der DIN 4109 Ausgabe November Schallschutz im Hochbau müssen dabei auch mit den schallgedämmten Lüftungssystemen in geöffnetem Zustand eingehalten werden. Hinweis: Das resultierende Schalldämm-Maß ist das in Tabelle 8 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 aufgeführte erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Fassade eines Raumes erhöht oder gemindert um den Korrekturwert der Tabelle 9 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 für das Verhältnis von Raumfassadenfläche zu Raumgrundfläche. Das resultierende Schalldämm-Maß der Fassade gilt für den am Bau eingebauten Zustand. Die ausgewiesenen Lärmpegelbereiche erfordern nach Tabelle 8 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 die in der Tabelle aufgeführten erforderlichen Schalldämm-Maße. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Tags Erforderlichen Schalldämm-Maße für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume, Schlafräume in Beherbergungsstätten u. ä. Erf. R w,res des Außenbauteiles in db II > 54 bis III > 60 bis An Fassaden von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt Quelle DIN 4109: Schallschutz im Hochbau; Anforderung und Nachweise Die genannten DIN-Normblätter können bei der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden. 7.3 Gewerbelärm Durch Gewerbelärm sind keine Konflikte zu erwarten. Schon in der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 163 Westring in Castrop-Rauxel, Ingenieurbüro Stöcker, Burscheid wurde festgestellt, dass an der westlich des Plangebietes liegenden Bestandsbebauung die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der DIN eingehalten werden. Auch durch den Betriebshof/Bauhof südlich des Plangebietes sind bei typischen Geräuschimmissionen und ausschließlichem Tagbetrieb keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN zu erwarten.das Plangebiet stellt keine heranrückende Wohnbebauung an die Gewerbegebiete dar.

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