2. Beabsichtigtes Planfeststellungsverfahren 2012/ Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte

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1 Information zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens Projektabschnitt 5 Bahnhof Großenhain Berliner Bahnhof (a) bis Böhla (a) von km 33,209 bis km 29,200, Strecke 6248 Dresden-Elsterwerda Wolfram Müller-Wiesenhaken Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

2 Gliederung 1. Plangenehmigungsverfahren Beabsichtigtes Planfeststellungsverfahren 2012/ Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte 4. Laufendes Gerichtsverfahren in Coswig

3 1. Plangenehmigungsverfahren 2010: Ausbaustrecke Berlin-Dresden, Projektabschnitt 5, Bf Großenhain Berliner Bahnhof (a) Böhla (a), km 29,200 km 31,200 (6248)

4 Plangenehmigungsverfahren 2010 Plangenehmigungsverfahren 2010 Südlich von Zschauitz bis Kreuzung mit B 101

5 Plangenehmigungsverfahren 2010 Plangenehmigungsverfahren 2010 Ziel des gesamten Verfahrens der DB Netz AG war und ist, die 2- gleisige Bahnstrecke 6248 Dresden-Elsterwerda im Planungsabschnitt 29,200 bis 33,209 auf eine Streckengeschwindigkeit von 200 km/h auszubauen soll Fahrzeit von unter 2 Stunden von Berlin - Dresden Zunächst waren zwei Abschnitte (Baustufe A und B) beabsichtigt Baustufe A: Abschnitt 29,200 bis 31,200 (Querung mit B 101) auf Geschwindigkeit aus 200 m/h ausbauen Keine wesentliche Änderung der Gleislage (Verringerung des Gleisabstandes, leicht Gleisverschiebungen in Lage, 40 cm und Höhe, 34 cm)

6 Plangenehmigungsverfahren 2010 Oberbau und Entwässerung erneuert; Unterbau verbessert; Erneuerung der Streckenausrüstung (Signalanlagen usw.) Aus Sicht der DB Netz AG im Nahbereich der Strecke (ca. 165 m) keine schützenswerte Bebauung deshalb kein Planfeststellungsverfahren beabsichtigt Im Bereich 31,200 bis 33,209 lediglich Instandhaltung der Gleisanlage (Auswechselung verschlissener Schienen, Schwellen, usw.), um Geschwindigkeit von 120 km/h (bisher 60 km/h) zu ermöglichen Umsetzung war bis Ende während Totalsperrung - geplant Baustufe B: Ausbau von km 31,200 bis 33,209 (bis Brauerei- und Stadtparkbogen) mit gesondertem Planfeststellungsverfahren

7 Plangenehmigungsverfahren 2010 Hiergegen Stellungnahme der Stadt Großenhain unter Mitwirkung von GÖTZE Rechtsanwälte und Förster & Wolgast (Gutachten von April 2010) und auf der Grundlage des Beschluss des Stadtrates von 19. Mai 2010 Ergebnis der Stadt der Stellungnahme: Genehmigungsplanung wurde abgelehnt und einheitliches Planfeststellungsverfahren für gesamten Bereich - in welchem die Rechts- und Interessensphäre der Stadt und der Öffentlichkeit hinreichend gewahrt werden gefordert Wesentliche Argumente: Schützenswerte Bebauung (landwirtschaftliche Hofstellen und vereinzelt Wohngebäude, im FNP als gemischte Bauflächen dargestellt, ab ca. 200m; sowie Wohngebiete, ab ca. 380 m im Ortsteil Zschauitz; Gewerbegebiet Zschieschen mit Möglichkeit der Wohnnutzung, ab ca. 30 m) vorhanden

8 Stadtpark westlich, Wohnbebauung, Kleingärten östlich Gewerbegebiet Zschieschen, ca. ab 30 m Landwirtschaftliche Hofstellen, Misch - und Wohngebiete, ab 200 m, Zschauitz

9 Plangenehmigungsverfahren 2010 Auf Grund des, umfangreichen Gesamtpaketes an baulichen Maßnahmen, der Tatsache, dass äußerlich erkennbar in die Substanz des Verkehrsweges eingegriffen wird und eine Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit beabsichtigt ist, ist von einem erheblichen baulichen Eingriff und damit von der Anwendbarkeit der 16. BImSchV auszugehen. Lärmbelastung für Wohn- und Gewerbegebiet wurde nicht berücksichtigt Verletzung des Rechtes auf Planungshoheit, da wesentliche Teile von Baugebieten innerhalb der Gemeinde negativ betroffen sind

10 Plangenehmigungsverfahren 2010 Verletzung Rechte einzelner möglich Erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt Fehlerhafte Abschnittsbildung: die Stadt hat argumentiert, dass die beiden Abschnitte nur zusammen zu betrachten sind Ergebnis: Abbruch des Genehmigungsverfahrens/Erfolg für Stadt Großenhain

11 2. Beabsichtigtes Planfeststellungsverfahren 2012/2013?: Ausbaustrecke Berlin-Dresden, Projektabschnitt 5, Bf Großenhain Berliner Bahnhof (a) Böhla (a), von km 29,200 bis km 33,209

12 Übersicht Planfeststellungsverfahren 2012, bis Wildenhainer Straße Plangenehmigungsverfahren 2010

13 Planfeststellungsverfahren 2012/2013

14 Planfeststellungsverfahren 2012/2013 Nach Information der Landesdirektion Dresden (Herr Dehwald) v. gestern liegt kein Verfahren vor Schwerpunkt liegt gegenwärtig auf Planung der Sachsenmagistrale/Verbindung mit Polen, Planfeststellungsverfahren im Bereich Niesky Erarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung seitens der ProjektBau GmbH Beginn des Planfeststellungsverfahren voraussichtlich 2012/2013 Beginn Baumaßnahmen eventuell 2015 Neben bisherigen Planungen ist ab km 31,200 (B 101) Bogenaufweitung im Bereich des Stadtparkes Großenhain bzw. der ehemaligen Brauerei geplant Verschiebung bis 10 m nach Westen ist denkbar Nach bisheriger Aussage der Bahn bleibt die Trasse innerhalb von Bahngrundstück

15 Planfeststellungsverfahren 2012/2013 Folgemaßnahmen/-konflikte für Brücken, Straßenquerungen usw. bei Verschiebung denkbar Es werden eventuell Grundstücke des Stadtparkes in Anspruch genommen und möglicherweise Enteignungen vorbereitet Es ist auf die Themen Lärmschutz und Erschütterungsschutz zu achten In Vorbereitung dieses Planfeststellungsverfahrens, Beteiligung der Stadt mit Schreiben vom Stadtrat in Sitzung vom Stellungnahme zu den Planunterlagen vom beschlossen

16 Planfeststellungsverfahren 2012/2013 Forderungen, z. B. Prüfung einer Wegebeziehung (Fußweg) zwischen Großenhain und Priestewitz im Bereich des Durchlasses Heiliger Grund Änderung der Eisenbahnüberführung über die Großraschützer Straße, Querschnittsbreite von insgesamt mind. 10 m Fahrbahnquerschnitt von 6,0 m für den Kfz-Verkehr südlich : Verbreiterung d. Fußweges inkl. Schutzstreifen auf insgesamt 2,25m (stadteinwärts Radfahrer frei!) nördlich: im Bereich der Fahrbahn à Anlage eines Radfahrstreifens in einer Gesamtbreite von 1,75m Erstellung eines umfangreichen Immissionsgutachtens

17 3. Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte

18 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte a) Verfahren Antrag der DB Netz AG (Vorhabenträger) bei Anhörungsbehörde (Landesdirektion Dresden), 73 I VwVfG Innerhalb eines Monats nach Zugang des vollständigen Planes fordert Anhörungsbehörde Behörden, deren Aufgabenbereich berührt werden, zur Stellungnahme auf -> Frist von regelmäßig drei Monaten Stadt Großenhain wird hier beteiligt und kann die öffentlichen Belange vortragen und die Öffentlichkeit frühzeitig einbinden Sodann Auslegung des Planes in den Gemeinden Plan wird von Gemeinden für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt, zuvor erfolgt entsprechende Bekanntmachung in Amtsblatt oder Tageszeitung

19 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis 2 Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen bei Anhörungsbehörde erheben Belange: alle rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse Betroffenheiten in Rechten und Interessen, unmittelbar (Inanspruchnahme von Grundstücken) und mittelbar (u. a. Lärmund Erschütterungsimmissionen) Auch Stadt Großenhain ist in diesem Sinne Jeder Eigentum der Stadt Kommunale Einrichtungen (Krankenhaus, usw.) Planungshoheit (bestehende Bebauungspläne, hinreichend verfestigte Planungsabsichten, Beeinträchtigung wesentlicher Teile des Gemeindegebietes)

20 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte jeder Betroffene muss selbst Einwendungen erheben Bürger (mittelbar Betroffene) können sich nur auf eigene Rechte und Interessen berufen, keine Geltendmachung von solchen der Allgemeinheit, gleiches gilt umgekehrt: Stadt kann Rechte der Bürger nicht einwenden unmittelbar Betroffene (Enteignungsbetroffene) à können hingegen alle Belange vortragen Einwendungen müssen das beeinträchtigte Recht oder Interesse und das Maß der Beeinträchtigung hinreichend erkennen lassen Verfahrensschritt beinhaltet die entscheidende Beteiligung Wenn nicht Tektur à keine weitere Beteiligung

21 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte zu empfehlen, so viel wie möglich an Belangen vorzubringen Sinnvoll bei gleicher Interessenlage sich zu Bürgergemeinschaften zusammenzuschließen Dennoch muss jeder für sich seine Einwendungen vorbringen, Sammeleinwendung jedoch möglich, wenn erkennbar, dass mehrere beteiligte sind eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bürgerinitiative ist sehr wichtig Danach sind alle Einwendungen ausgeschlossen (materielle Präklusion) à gilt auch für Stadt Großenhain

22 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte Lärmbeurteilung richtet sich nach 16. BImSchV, wenn erheblicher baulicher Eingriff und Erhöhung des Lärm um mindestens 3 db(a) oder auf mind. 60 db(a) in der Nacht oder 70 db(a) am Tage sind Grenzwerte vorgesehen, die nicht überschritten werden dürfen, z.b. für Wohngebiet 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts Ansprüche so, als wenn Strecke neu gebaut wird Wenn 16. BImSchV nicht anwendbar, Berücksichtig der Lärmerhöhung im Rahmen der Abwägung à schwächere Position

23 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte Erschütterungsbeurteilung richtet sich nach DIN 4150, Teil 2 und 3, wenn Anhaltswerte dieser Normen überschritten à Verstoß Hier kommt es auf die Gleis- und Bodengrundbeschaffenheit und die Bauweise des Hauses an, Probleme oft bei Häusern mit Holzbalkendecken; Folge: im schlimmsten Fall Bauwerksschäden Erörterungstermin, 74 VI VwVfG, dieser ist mind. eine Woche vorher öffentlich bekannt zu machen, organisiert Landesdirektion Dresden Hier können die vorher vorgebrachten Einwendungen vertieft werden, neue Einwendungen sind unzulässig

24 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte Ergebnis wird durch Stellungnahme der Anhörungsbehörde zusammengefasst -> Planfeststellungsbehörde (Eisenbahnbundesamt) EBA stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss) Darin wird über alle Einwendungen soweit keine Einigung erfolgt verbindlich entschieden, mit Neben und Inhaltsbestimmungen Zustellung des Beschlusses, bei vielen Einwendern wird sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt Rechtsbehelfsmöglichkeiten, Anfechtung- Verpflichtungsklage, Eilrechtsschutz (Baustopp) bei groben Abwägungsfehlern

25 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte b) Rechtswirkungen des Planfeststellungsbeschlusses Genehmigungswirkung auch für notwendige Folgemaßnahmen Konzentrations- Ersetzungs- und Gestaltungswirkung keine weiteren Genehmigungen erforderlich, alle Entscheidungen enthalten Die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Träger des Vorhabens und Betroffenen wird neu und abschießend gestaltet enteignungsrechtliche Vorwirkung: Planfeststellungsbeschluss stellt verbindlich die Voraussetzungen einer Enteignung (Art. 14 GG) fest, anschließendes Enteignungsverfahren befindet nur noch über das Wie

26 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte c) Mögliche Schwerpunkte einer Stellungnahme der Stadt: Zunehmende Lärmbelastung: Prüfung der ausliegenden Gutachten, insbesondere Prüfung der Schallschutzmaßnahmen Prüfung der Ausgangsdaten im Ist-Zustand und im Prognosehorizont Anteil Güterzug-Personenzug, Scheibenbremsenanteil, Anzahl Züge nachts und tags, Geschwindigkeit, Länge je Zug, Länge Prognosehorizont Prüfung der Erschütterungsgutachten

27 Querungen der vorhandenen Straßen, insbesondere Großraschützer Straße Beeinträchtigung von Grundstückseigentum und kommunalen Einrichtungen der Stadt Bauablaufplan, Umleitungen, Straßensperrungen, Gefahrensituation für Bürger, insbesondere Kinder Eingriffe in Natur und Landschaft, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz, Beeinträchtigungen von FFH- Gebieten, LSG und Biotopen

28 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte d) Vorbereitungen vor förmlicher Beteiligung innerhalb der Stadt Korrespondenz mit DB Netz AG, EBA und Anhörungsbehörde Arbeit in Arbeitskreisen, Aufteilung auf einzelne Fachabteilungen innerhalb der Stadt Großenhain Erfahrungsaustausch mit anderen Städten wie Coswig Einbindung von Lärm- und Erschütterungsgutachter zur Überprüfung der Gutachten der Bahn Kontaktaufnahme zu Umweltverbänden, wegen Geltendmachung von Umweltbelangen Eventuelle Einbindung eines externen Planungsbüros, welches aus fachlicher Sicht Antragsunterlagen prüft Einbindung von rechtlichen Beratern

29 Planfeststellungsverfahren, Rechtswirkungen, Beteiligungs- und Verfahrensrechte e) Frühzeitige Information der Öffentlichkeit Hierzu wird die Stadt mindestens 2 ganztätige Bürgersprechstunden vorsehen Zu diesen wird ein Gutachter und ein Rechtsanwalt anwesend sein vorherige Terminvereinbarung zwischen den interessierten Bürgern und den Gutachtern bzw. dem Rechtsanwaltsbüro möglich rechtzeitige Bekanntmachung in der lokalen Presse erste rechtliche und fachliche Einschätzungen der Situationen

30 4. Laufendes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (Az: 7 A 11.10) in Coswig

31 Verfahren Bundesverwaltungsgericht Fachkrankenhaus Coswig Lärmschutzwand

32 Verfahren Bundesverwaltungsgericht Kläger sowohl Stadt Coswig als auch Fachkrankenhaus Coswig Stadt Coswig hat mangels eigener Betroffenheit (Planungshoheit) zurückgenommen Verfahren Krankenhaus ist noch nicht entschieden, nächste Verhandlung Dezeber 2011 es geht insbesondere um Lärmerhöhung durch die Reflexionen an einer zu errichtenden Schallschutzwand auf der gegenüberliegenden Seite, erhebliche Vorbelastung Tendenz positiv, Bahn hat Vergleich de Gerichtes abgelehnt Kontakt zu Stadt Coswig bleibt aufrecht erhalten

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfram Müller-Wiesenhaken Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Petersstraße 15, Leipzig; 33

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