Agenda Hygiene und Arzneimittelherstellung. Infektionsschutzgesetz IfSG. Infektionsschutzgesetz IfSG

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1 Agenda Hygiene und Arzneimittelherstellung Dr. Nils Keiner Apotheke des Universitätsklinikums Frankfurt Johann Wolfgang Goethe-Universität P III Begleitende Unterrichtsveranstaltung Schutz und Prävention vor Infektionskrankheiten Krankenhaushygiene Hygieneplan Arzneimittelherstellung und Hygiene Rechtlicher Rahmen AM-Herstellung ApBetrO und AM-Herstellung in der Apotheke Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Hygiene Besonderheiten bei der Herstellung von nicht sterilen und sterilen AM Infektionsschutzgesetz IfSG Prävention von Infektionskrankheiten Stärkung Eigenverantwortung im Gesundheitswesen Aufzeichnungspflicht in Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren Verbesserung der Qualität in hygienischen Abläufen Infektionsschutzgesetz IfSG 6-15 Meldewesen, meldepflichtige Erkrankungen Verhütung übertragbarer Krankheiten Erfassung von nosokomialen Infektionen Dokumentation von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufende Aufzeichnungspflicht von Daten zu Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs sowie deren Bewertung unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation mit der Maßgabe, die daraus sachgerecht gezogenen Schlussfolgerungen dem Personal mitzuteilen und umzusetzen Bekämpfung übertragbarer Krankheiten Tätigkeit mit Krankheitserregern 1

2 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention = KRINKO am RKI Leitlinien als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionelle Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft, wenn jeweils die veröffentlichte Empfehlung der KRINKO beachtet worden ist (IfSG 23 Abs. 3). Es kann jedoch von den Empfehlungen abgewichen werden, wenn dies wissenschaftlich nachvollziehbar begründet werden kann, sodass auf wissenschaftlicher Grundlage ein Handlungsspielraum eröffnet wird, der den individuellen Bedürfnissen einer Einrichtung gerecht werden kann. Antibiotika-Resistenz-Surveillance ARS Die Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen gegen Antibiotika hat sich weltweit zu einem gravierenden Problem der öffentlichen Gesundheit entwickelt, da dadurch die Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten zunehmend erschwert wird. Als Reaktion darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit die Deutsche Antibiotika Resistenzstrategie (DART) entwickelt. Eine zentrale Stellung nehmen dabei Surveillance-Systeme zur Antibiotika- Resistenz sowie zum Antibiotika-Verbrauch ein, um auf der Basis verlässlicher und repräsentativer Daten Maßnahmen zur Begrenzung des Problems ergreifen zu können Antibiotika-Resistenz-Surveillance ARS Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance flächendeckende Surveillance der Antibiotika-Resistenz, die sowohl die stationäre Krankenversorgung als auch den Sektor der ambulanten Versorgung abdeckt konzipiert als laborgestütztes Surveillancesystem zur kontinuierlichen Erhebung von Resistenzdaten Datenlieferanten sind Laboratorien, die Proben aus medizinischen Versorgungseinrichtungen und Arztpraxen mikrobiologisch untersuchen. ARS als nationales Surveillance-Netzwerk ist Kooperationspartner des European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net) Die für EARS-Net relevanten Resistenzdaten werden vom Robert Koch-Institut an das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) weitergeleitet. Grundlage: 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG Verpflichtung für Krankenhäuser und Einrichtungen für ambulantes Operieren eine kontinuierliche Überwachung des Antibiotika- Verbrauchs zu etablieren Ziel: Einsatz von Antibiotika zu optimieren und somit der Entwicklung und Ausbreitung von resistenten Erregern entgegenzuwirken. Zielgröße: Antibiotika-Verbrauchsdichte Verbrauch des Antibiotikums in DDD in Bezug auf 100 Patiententage bzw. 100 Fälle für eine bestimmte Zeitperiode Verbrauchsdichte = Anzahl der Tagesdosen in DDD / 100 Patiententage (Fälle) 2

3 Hygieneplan Verpflichtung Arbeitgeber Der Leiter eines Krankenhauses hat sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind (IfSG 23(5)). Der Arbeitgeber hat für einzelne Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und zu überwachen (TRBA 250). TRBA Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege Hygieneplan Verpflichtung Apothekenleiter ApBetrO 4a Der Apothekenleiter muss für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, geeignete Hygienemaßnahmen treffen, mit denen die mikrobiologische Qualität des jeweiligen Arzneimittels sichergestellt wird. Die Maßnahmen sind in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen. Die Durchführung der Hygienemaßnahmen ist regelmäßig zu dokumentieren. Unbeschadet des Hygieneplans müssen Festlegungen über hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz und zur Schutzkleidung des Personals getroffen werden. Hygieneplan Inhalt: - fachbezogenen Hygieneanleitungen - Schutz der zu betreuenden Patienten bzw. der zu betreuenden Personen - Schutz des Personals Ziel: Beachte: Verhinderung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigende Einflüsse durch erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen. - erforderliche Hygienemaßnahmen sind je Tätigkeitsbereich festzulegen - Regelungen, wann welche Maßnahme wie und von wem durchzuführen sind! Hygieneplan A. Allgemeine Personalhygiene - Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung, - Durchführung der hygienischen Händedesinfektion, - Händewaschen, Händepflege, - Tragen von Schutzhandschuhen, - allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien. B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen - Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit - Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln - Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände - Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung - Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar 3

4 Hygieneplan C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen - bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung - desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung - Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten. D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie - Tragen von Schutzkleidung - hygienische und chirurgische Händedesinfektion - Durchführung der Haut- und Schleimhautdesinfektion vor Injektionen, Punktionen, invasiven Eingriffen - Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten - Patientenvorbereitung vor invasiven Eingriffen. Hygieneplan E. Ver- und Entsorgungsregelungen - Lebensmittel- bzw. Speisenversorgung - Sterilgutversorgung und -Lagerung - Geschirr-, Instrumenten- und Wäscheversorgung einschließlich erforderlicher Entsorgungsmaßnahmen - spezielle und allgemeine Abfallentsorgung F. Mikrobiologische Diagnostik - Festlegung notwendiger mikrobiologischer Kontrollen (z.b. zur Prüfung von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten, Desinfektionsanlagen) - Entnahme, Verpackung und Transport von Probematerialien RKI-Liste zu geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln Desinfektionsmittel-Liste des VAH Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren für Entseuchungen gemäß 18 IfSG Bundesgesundheitsbl 2013; 56: Liste der von der Desinfektionsmittel- Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e.v. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM,DGKH, GHUP, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standard-methoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung. 4

5 Desinfektionsmittel sind Biozide Biozidprodukt jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen Desinfektionsmittel sind Biozide Unterteilung nach ihrem Anwendungszweck in vier Hauptgruppen (gemäß Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012) - Desinfektionsmittel - Schutzmittel - Schädlingsbekämpfungsmittel - sonstige Biozid-Produkte gemäß Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012, Artikel 3 Absatz 1a) RKI-Liste und Biozid-VO > Desinfektionsmittel in den Listen nach 18 IfSG sind zulassungspflichtige Biozide > Zulassungspflicht für neue Wirkstoffe und Produkte > Biozidprodukte dürfen ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe aufgeführt sind à langfristiges Programm zur Bewertung bereits auf dem Markt befindlicher Wirkstoffe (zulassungsfrei bis zur Entscheidung über die Genehmigung) Agenda Arzneimittelherstellung und Hygiene Rechtlicher Rahmen AM-Herstellung ApBetrO und AM-Herstellung in der Apotheke Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Hygiene Besonderheiten bei der Herstellung von nicht sterilen und sterilen AM 5

6 Wichtige Definitionen im AMG Herstellen: Das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Beoder Verarbeiten, das Umfüllen einschließlich Abfüllen, das Abpacken, das Kennzeichnen und die Freigabe. ( 4 Abs. 14 AMG) Charge: Die jeweils aus derselben Ausgangsmenge in einem einheitlichen Herstellungsvorgang oder bei einem kontinuierlichen Herstellungsverfahren in einem bestimmten Zeitraum erzeugte Menge eines Arzneimittels. ( 4 Abs. 16 AMG) Rekonstitution eines Fertigarzneimittels: Überführung in seine anwendungsfähige Form unmittelbar vor seiner Anwendung gemäß den Angaben der Packungsbeilage oder im Rahmen der klinischen Prüfung nach Maßgabe des Prüfplans. ( 4 Abs. 31 AMG) Herstellungserlaubnis Wer Arzneimittel, Testsera, Testantigene oder Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. ( 4 Abs. 31 AMG) Zahlreiche Ausnahmen Apotheke für die Herstellung von Arzneimitteln im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs, oder für die Rekonstitution oder das Abpacken einschließlich der Kennzeichnung von Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind, sofern dies dem Prüfplan entspricht Träger eines Krankenhauses (Krankenhausapotheke) soweit er nach dem Gesetz über das Apothekenwesen Arzneimittel abgeben darf, oder für die Rekonstitution oder das Abpacken einschließlich der Kennzeichnung von Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind, sofern dies dem Prüfplan entspricht Rechtlicher Rahmen Arzneimittelherstellung Arzneimittelgesetz (AMG) (3. Abschnitt: Herstellung von AM, 13-20a 8. Abschnitt: Sicherung und Kontrolle der Qualität, 54-55a) Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) (AM-Herstellung 4a, 6-14) Arzneibücher: Ph. Eur., DAB (USP etc.), HAB Richtlinien Leitlinien Rechtlicher Rahmen Deutscher Arzneimittel-Codex (DAC) Neues Rezeptur-Formularium (NRF) BAK-Leitlinien + Arbeitshilfen à Hygienemanagement à Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel GD*-Hygieneleitfaden für Apotheken zur Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen ADKA-Leitlinie: Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia EU-GMP-Leitfaden 6

7 GMP Good Manufacturing Practice = Gute Herstellungspraxis internationaler Qualitätsstandard für industriellen Arzneimittelproduktion gilt auch für Apotheken, wenn diese eine Herstellungserlaubnis nach 13 AMG besitzen Annex 1 Herstellung von sterilen Arzneimitteln Annex 9 Herstellung von flüssigen, halbflüssigen Darreichungsformen sowie Salben Vorgaben für die Bereiche aseptische Herstellung, Ausstattung un Bekleidung des Personals, Betriebshygiene, Verarbeitungsverfahren und Sterilisationsverfahren Für die apothekenübliche Herstellung ist die Umsetzung des EU-GMP-Guides derzeit nicht notwendig. Arzneimittelherstellung in der Apotheke Arzneimittelherstellung im Apothekenmaßstab Rezeptur Defektur Standardzulassungen Qualität - Definition Qualitätssicherung Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt. (nach Hagers Handbuch 1997) Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen. (nach DIN EN ISO 9000:2000) Ist die (einwandfreie) Beschaffenheit eines Arzneimittels, die nach Identität, Gehalt, Reinheit, sonstige chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften oder durch das Herstellungsverfahren bestimmt wird. ( 4 Abs. 15 AMG) à Qualität wird produziert und nicht in das Produkt hinein geprüft! Alle geplanten und systematischen Tätigkeiten, die innerhalb des QM-Systems verwirklicht sind und die wie erforderlich dargelegt werden, um ausreichendes Vertrauen zu schaffen, dass eine Einheit die Qualitätsanforderung erfüllen kann. interne Qualitätssicherung regelmäßige Durchführung, z.b. Kontrollmaterialien, statistische Auswertung von Messergebnissen externe Qualitätssicherung Teilnahme an Ringversuchen in größeren Zeitabständen 7

8 Qualitätskontrolle Teil der Guten Herstellungspraxis (GMP), der sich mit Probennahme, Spezifikationen und Prüfung sowie Organisation, Dokumentation und Freigabeverfahren befasst, wodurch gewährleistet wird, dass die jeweils notwendigen Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden und sowohl Materialien für den Gebrauch als auch Produkte für Verkauf oder Auslieferung erst freigegeben werden, wenn ihre Qualität als zufriedenstellend beurteilt wurde. ApBetrO 2 Qualitätsmanagementsystem Mit dem Qualitätsmanagementsystem müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden jährliche Selbstinspektionen durch pharmazeutisches Personal zur Überprüfung der betrieblichen Abläufe (Dokumentation) Teilnahme an externen Qualitätsüberprüfungen (z.b. Ringversuche) (Kap. 1 Nr. 1.9 EG-GMP-Leitfaden) ApBetrO 4a Hygienemaßnahmen Festlegung geeigneter Hygienemaßnahmen für das Personal und die Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden - die Häufigkeit und Art der Reinigung der Herstellungsbereiche oder Herstellungsräume, - die Häufigkeit einer Desinfektion der Herstellungsbereiche und Herstellungsräume - die einzusetzenden Mittel und Geräte à Hygieneplan (Teil des QMS) Durchführung der Hygienemaßnahmen ist zu dokumentieren ApBetrO 6 Allgemeine Vorschriften über die Herstellung und Prüfung Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden, müssen die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität aufweisen. Sie sind nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herzustellen und zu prüfen 8

9 ApBetrO 7 Rezepturarzneimittel Rezeptur-Arzneimittel muss der Verschreibung entsprechen. Ausnahme: Ausgangsstoffe, sofern sie keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflussen können. Plausibilitätsprüfung schriftliche Herstellungsanweisung Herstellungsprotokoll (inkl. Freigabe) Bei einem Rezepturarzneimittel kann von einer analytischen Prüfung abgesehen werden, sofern die Qualität des Arzneimittels durch das Herstellungsverfahren, die organoleptische Prüfung des fertig hergestellten Arzneimittels und, soweit vorgesehen, durch die Ergebnisse der Inprozesskontrollen gewährleistet ist. ApBetrO 8 Defekturarzneimi4el Defekturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs im Voraus an einem Tag in bis zu hundert abgabefertigen Packungen oder in einer diesen entsprechenden Menge hergestellt wird. schriftliche Herstellungsanweisung Herstellungsprotokoll (inkl. Freigabe) Prüfanweisung (analytische Prüfung) Prüfprotokoll Hygiene Arzneimittelherstellung Vermeidung einer mikrobiellen Kontamination durch Personal, Material und Räumlichkeiten Vermeidung einer Vermehrung gesundheitsgefährdender Mikroorganismen auf dem Weg von der Produktion zum Konsumenten bzw. Patienten umfasst die Bereiche Personal, Produkte und Materialien und deckt den gesamten Produktionsprozess vom Rohmaterial (Ausgangsstoffe, Verpackung etc.) bis zum fertigen Produkt ab Schutzmaßnahmen à Produktschutz Schutz der Produkte vor dem Mitarbeiter à Personenschutz Schutz des Mitarbeiters vor den Produkten (Umgang mit Gefahrstoffen) 9

10 Hygienische Händedesinfektion Standard-Einreibmethode für hyg. Händedesinfektion gemäß EN 150 HDM in die hohlen, trockenen Hände geben Hände bis zu den Handgelenken einreiben Empfohlene Einwirkzeit des Produktes beachten Bewegungen jeden Schrittes 5x durchführen Nach Beendigung des 6. Schrittes Wiederholung aller Schritte bis zur angegebenen Einreibdauer Hände während der gesamten Einreibdauer feucht halten (ggf. erneut HDM entnehmen) Händewaschen Das Händewaschen ist im klinischen Alltag seltener erforderlich als die Händedesinfektion. Trotzdem gibt es einige Gelegenheiten, bei denen die Hände gewaschen werden müssen: - bei Arbeitsbeginn - nach dem Toilettengang - immer, wenn die Hände sichtbar verschmutzt sind Zum Eigenschutz sollten die Hände auch am Arbeitsende gewaschen werden. Um Übertragungen zu vermeiden, werden in Produktionsräumen zum Händewaschen nur Flüssigseife aus dem Spender und Einmalhandtücher benutzt keine Seifenstücke und keine Textilhandtücher! HDM = Händedesinfektionsmittel Mikrobiologische Qualität von nicht sterilen pharmazeutischer Zubereitungen und Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung (Ph. Eur. 7: 5.1.4) Die Hersteller müssen durch das Anwenden der bestehenden GMP-Leitlinien bei der Herstellung, Lagerung und dem Inverkehrbringen von pharmazeutischen Zubereitungen eine niedrige mikrobielle Ausgangsbelastung für fertiggestellte Darreichungsformen sichern. à Akzeptanzkriterien für die mikrobiologische Qualität nicht steriler Darreichungsformen à Mikrobiologische Qualität pflanzlicher Arzneimittel zum Einnehmen (Ph. Eur. 7: 5.1.8) Herstellung nicht steriler Arzneimittel Hygienemaßnahmen (1) Vor Beginn der Arbeit oder mindestens einmal täglich Desinfektion der Arbeitsfläche Vor Beginn der Arbeit Hände waschen und desinfizieren Sauberer, geschlossener Arbeitskittel Ggf. Mundschutz, Haube, Handschuhe verwenden Einmalhandtücher verwenden Keine fremden Tätigkeiten, wie z. B. Tee abfüllen od. Auspacken, im Rezeptur-/Defekturbereich (gesonderter Arbeitsplatz für die Herstellung von Arzneimitteln, die Drogen oder Drogenmischungen sind und aufgrund der mikrobiologischen Qualität und der Beschaffenheit ein Hygienerisiko darstellen) 10

11 Herstellung nicht steriler Arzneimittel Hygienemaßnahmen (2) Desinfektion der benötigten Geräte und Arbeitsflächen mit geeigneten Desinfektionsmitteln Geschlossene Systeme und entspr. Abgabegefäße (Tuben, Spenderdosen) benutzen während der Anfertigung eines Rezepturarzneimittels Kunden nicht bedienen Abfälle in geeigneten Behältern sammeln und täglich entleeren Herstellung nicht steriler Arzneimittel Hygienemaßnahmen (3) Die erforderlichen Hygienemaßnahmen für Personal und Betriebsräume müssen schriftlich in Hygieneplänen festgelegt und die Durchführung dokumentiert werden. Für den Herstellungsbereich müssen Festlegungen getroffen werden zu: - Häufigkeit und Art der Reinigung - Häufigkeit der Desinfektion, soweit erforderlich - Einzusetzende Mitteln und Geräte - Hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz - Schutzkleidung des Personals Unterweisung und Schulung aller Mitarbeiter (Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.) Literatur-Empfehlung: Schlegel L. Hygiene in der Apotheke - Ein Überblick. PZ Prisma 2016; 23: Herstellung steriler Arzneimittel (Ph. Eur 7: 5.1.1) Sterilität ist die Abwesenheit von lebensfähigen Mikroorganismen Sterilität einer Zubereitung kann nicht durch eine Prüfung sichergestellt werden! à Sterilität muss durch die Anwendung eines geeigneten und validierten Herstellungsverfahrens gewährleistet werden! Sterile Produkte müssen die Prüfung auf Sterilität (Ph. Eur 2.6.1) bestehen. Sterilisation im Endbehältnis Dampfsterilisation 121 C, 15 min Trockene Hitze 160 C, 2 h Methoden zur Herstellung steriler AM Strahlensterilisation Gassterilisation Sterilitätssicherheitswert (SAL): 10-6 Sterilfiltration Bakterienzurückhaltende Filter Porenweite: 0,22 µm Integritätstest: Bubble-Point Druckhaltetest Diffusionsgeschwindigkeitstest Aseptische Herstellung Sterile Bestandteile Aseptische Bedingungen Umgebung Personal Oberflächen Qualifizierung Validierung Verfahrenssimulation 11

12 Herstellung steriler Arzneimittel Räumlichkeiten (1) separater Raum angemessener Größe, der mit Ausnahme der Herstellung anderer steriler Arzneimittel, nur für diese Zwecke verwendet werden darf Räumlichkeiten dürfen nicht von Unbefugten betreten werden. Fenster sind ständig geschlossen zu halten. Türen sind während der Herstellung geschlossen zu halten. Herstellung steriler Arzneimittel Räumlichkeiten (2) Wände, Decken, Fußböden und Arbeitsflächen müssen glatte Oberflächen haben und leicht zu reinigen bzw. zu desinfizieren sein. Bodenbeläge fugenlos Eingezogene Decken sind zu versiegeln Belüftungsanlagen müssen mit endständigen Filtern angemessener Wirksamkeit, z. B. HEPA-Filter, betrieben sein. Keine Waschbecken und Abflüsse im kontrollierten Bereich Personen- und Materialschleusen Raumqualität Zahl der Partikel Die Anforderungen an die Reinheit des Raumes (Zahl der Partikel bzw. Mikroorganismen in der Luft) orientieren sich am PIC/S-Leitfaden und an der ApBetrO. Alle kritischen Arbeitsschritte müssen in einem Bereich der Reinraumklasse A (LAFW) durchgeführt werden. Reinheitsklasse Ruhezustand Betriebszustand maximal zulässige Anzahl von Partikeln / m³ gleich oder größer 0,5 µm 5,0 µm 0,5 µm 5,0 µm A B C D nicht definiert nicht definiert Raumqualität Mikrobiologische Qualität Empfohlene Grenzwerte für die mikrobiologische Kontamination Reinheitsklasse Luftkeimsammler Sedimentationsplatten 90mm Kontaktplatten 55mm Handschuhe Abdruck 5 Finger KBE / m³ KBE / 4 Std. KBE / Platte KBE / Handschuh A < 1 < 1 < 1 < 1 B C D

13 Raumqualität in der Sterilherstellung (1) (gemäß 35 ApBetrO) Raumqualität in der Sterilherstellung (2) Herstellung im Isolator - mindestens die Reinraumklasse D Herstellung in Laminar-Airflow Werkbank - Reinraumklasse B abweichend von Klasse B ist ein Reinraum der Klasse C ausreichend, wenn die Arzneimittelqualität durch das verwendete Verfahren nachweislich gewährleistet und dies durch die entsprechende mikrobiologische Validierung des Verfahrens belegt ist) Der Zugang sowie das Einbringen von Material in den kontrollierten Bereich hat über einen Raum mit Schleusenfunktion zu geschehen: - Anlegen der speziellen Bereichskleidung - hygienische Händedesinfektion Türen der Schleuse dürfen sich nicht gleichzeitig öffnen lassen wenn möglich, ist Material getrennt vom Personal einzuschleusen Laminar-Airflow Werkbänke (LAFW) Schutzfunktionen bzw. - maßnahmen einer LAFW (=Sicherheitswerkbank SWB) LAFW sind sachgerecht aufzustellen, zu betreiben, zu prüfen und gemäß den Herstellerangaben regelmäßig zu warten LAFW sollten vorzugsweise kontinuierlich in Betrieb sein. Ist dies nicht der Fall, muss eine ausreichende Vorlaufzeit entsprechend den Herstellerangaben gewährleistet werden, um die erforderlichen Reinraumbedingungen zu erreichen. Die Reinigung und Desinfektion der LAFW muss nach einem schriftlich festgelegten Plan durchgeführt werden. Die Werkbank sollte nur mit Desinfektionsmitteln behandelt werden, die vom Hersteller empfohlen werden. Personenschutz Schutz von Benutzer und Umwelt vor biologischen Arbeitsstoffen und/oder Gefahrstoffen aus dem Arbeitsraum (= Rückhaltevermögen an der Arbeitsöffnung) Produktschutz Schutz des im Arbeitsraum verwendete Produkt vor Kontaminationen aus der Umwelt bzw. der Umgebung Verschleppungsschutz Schutz des im Arbeitsraum verwendete Produkt vor biologischen Arbeitsstoffen und oder Gefahrstoffen aus dem Arbeitsraum 13

14 Störungen der Luftströmung LAFW vermeiden!!! bgw themen Zytostatika im Gesundheitsdienst Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika kein schnelles Öffnen von Türen langsames Gehen im Herstellungsraum keine schnellen Hand-, Arm- oder Körperbewegungen vor und in der Werkbank Lüftungsschlitze in der Arbeitsplatte nicht abdecken Einbringen voluminöser Gegenstände sowie Überladen vermeiden unter Medien & Service Medien-Ccenter Zytostatika im Gesundheitsdienst M620 vom Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 14

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