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1 N i e d e r s c h r i f t der VIII/30. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Schmallenberg Sitzungstermin: Donnerstag, 11. April 2013 Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr Sitzungsende: 20:15 Uhr Sitzungsort: Akademie Bad Fredeburg Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Bernhard Halbe Ausschussmitglieder Hans-Georg Bette Alfons Brüggemann bis 19:16 Uhr während TOP 8 ö. T. Dieter Eickelmann Ralf Fischer Hubertus Heuel Franz-Josef Klauke Katja Lutter Jürgen Meyer Manfred Ochsenfeld Franz-Josef Pape Ludwig Poggel Meinolf Sternberg Werner Voss Wilfried Welfens Stefan Wiese Von der Verwaltung Beigeordneter Burkhard König Stadtoberverwaltungsrat Hans Robert Schrewe Stadtoberamtsrätin Nicole Mette Stadtangestellter Josef Schörmann Stadtangestellter Helmut Hentschel bis TOP 2 nö. T. Stadtamtmann Michael Lutter zu TOP 4 ö. T. Stadtangestellter Michael Schauerte zu TOP 3 nö. T. Schriftführerin Stadtoberinspektorin Anja Lingemann

2 2 Zur Tagesordnung stehen: A. ÖFFENTLICHER TEIL Vorlage: 1. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Ermittlung eines oder mehrerer geeigneter Vorhabenträger zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen 2. Errichtung eines Dorfgemeinschaftsraums in der Dorfhalle Westernbödefeld; Vorstellung des LEADER-Projekts 3. Projekt "Kulturentwicklungsplanung im ländlichen Raum" - Vertragsabschluss zwischen der Stadt Schmallenberg und der Stadt Bad Berleburg im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit 4. Stadthalle Schmallenberg und Kurhaus Bad Fredeburg - Übersicht Belegung im Jahr 2012 VIII/933 VIII/940 VIII/960 VIII/ Nachnutzung St. Georg Krankenhaus Bad Fredeburg VIII/ Antrag des WBV Oberkirchen auf Gewährung einer Zuwendung zum Anschluss der Ortschaft Almert an das Wasserversorgungsnetz des WBV 7. Reduktion der Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Hochsauerland VIII/949 VIII/ Vorläufiger Jahresabschluss 2012 VIII/ Antrag der UWG-Stadtratsfraktion auf Einrichtung einer Kfz- Zulassungsstelle in Schmallenberg VIII/ Bericht der Verwaltung 11. Verschiedenes B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL Vorlage: 1. Verkauf einer Straßenfläche im Ortsteil Oberhenneborn VIII/ Prozessbegleitung im Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung eines oder mehrerer geeigneter Vorhabenträger zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen - Vergabe der Prozessbegleitung 3. Neuanschaffung und Einrichtung eines Telekommunikationssystems für das Rathaus 4. Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und für die Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jahre 2014 bis 2018 VIII/934 VIII/951 VIII/955

3 3 5. Anlagekonzept VIII/ Bericht der Verwaltung 7. Verschiedenes Bürgermeister Halbe eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung frist- und formgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Herr Halbe entschuldigt den durch die vorherige Besichtigung des Krankenhausgebäudes in Bad Fredeburg verspäteten Sitzungsbeginn. Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Herr Halbe teilt mit, dass die Vorlage zu TOP 5 ö. T. "Nachnutzung St. Georg Krankenhaus Bad Fredeburg" aus verschiedenen Gründen nicht fertig gestellt werden konnte und es deshalb zu diesem Punkt einen mündlichen Bericht geben werde. A. ÖFFENTLICHER TEIL TOP 1 Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Ermittlung eines oder mehrerer geeigneter Vorhabenträger zur Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen VIII/933 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Herr Hentschel erläutert das bisherige Verfahren und stellt die Notwendigkeit der Ermittlung von Vorhabenträgern im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens dar. Er berichtet von Erfahrungen anderer Kommunen und erläutert das geplante Vorgehen in Schmallenberg mit der Gründung von Grundeigentümergesellschaften in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und einem Interessenbekundungsverfahren. Herr Halbe teilt zur planungsmäßigen Entwicklung von Flächen zur Windenergienutzung mit, dass bekannt sei, dass die Bürgerinitiative "Gegenwind Saalhauser Berge" eine Unterschriftenliste übergeben habe und es auch in Dornheim, Oberrarbach und Rimberg kritische Stimmen sowie in Bödefeld klare Kontra-Positionen gebe. Er weist weiter auf aktuelle Entwicklungen hin, zum einen aufgrund des Abstands der Fläche "Saalhauser Berge" zum Kurgebiet Saalhausen und zum anderen sei der Artenschutzerlass momentan im Beteiligungsverfahren der Verbände. Dennoch bitte die Verwaltung, das Interessenbekundungsverfahren auf den Weg zu bringen, damit die Stadt reagieren und ein Stück weit Verträge eingehen könne. Herr Halbe erwähnt weiter, dass am kommenden Montag, zu den drei in der Änderung befindlichen Flächennutzungsplan-Zonen ein Scoping-Termin stattfinden werde. Anschließend entwickelt sich eine kontroverse und längere Diskussion zum Thema Windenergie. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das geplante Vorgehen zur Kenntnis. Zur Nutzung der Windenergie soll das Baurecht über vorhabenbezogene Bebauungspläne geschaffen werden. Zur Ermittlung eines oder mehrerer Vorhabenträger und zur Erhöhung der lokalen Wertschöpfung soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden.

4 4 TOP 2 Errichtung eines Dorfgemeinschaftsraums in der Dorfhalle Westernbödefeld; Vorstellung des LEADER-Projekts VIII/940 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Der Punkt war bereits Gegenstand der Vorberatung im Bezirksausschuss Bödefeld. Herr Ochsenfeld erläutert das Projekt und die Beratung im Bezirksausschuss Bödefeld. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung einstimmig folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt die Errichtung eines Dorfgemeinschaftsraums in der Dorfhalle Westernbödefeld entsprechend der vorgestellten Planung und dem beschriebenen Verfahren. Der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. TOP 3 Projekt "Kulturentwicklungsplanung im ländlichen Raum" - Vertragsabschluss zwischen der Stadt Schmallenberg und der Stadt Bad Berleburg im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit VIII/960 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung einstimmig vor, dem Abschluss des Vertrages zwischen der Stadt Schmallenberg und der Stadt Bad Berleburg in der Fassung des der Vorlage beigefügten Entwurfes zuzustimmen. TOP 4 Stadthalle Schmallenberg und Kurhaus Bad Fredeburg - Übersicht Belegung im Jahr 2012 VIII/953 Eine Übersicht über die Veranstaltungen in der Stadthalle Schmallenberg und im Kurhaus Bad Fredeburg im Jahr 2012 sowie eine Teilergebnisrechnung für die Stadthalle und eine Gewinn- und Verlustrechnung für das Kurhaus sind der Vorlage beigefügt. Zu diesem Punkt liegt eine schriftliche Anfrage der B'90/Die Grünen-Fraktion vor, die von Herrn Meyer nochmals vorgetragen wird. Herr Lutter beantwortet sodann die Fragen wie folgt: a) Stadthalle Schmallenberg Durchschnittliche Miete für eine Tagesbelegung Großer Saal (ohne Energiekosten): 400 für Vereine und Bürger/innen der Stadt Schmallenberg Trödelmärkte Vermietung an Agenturen Einnahmen aus Schützenfesten für die Jahre 2011 und 2012: Es werden keine Mieteinnahmen erzielt, da die Schützengesellschaft die Stadthalle mietfrei nutzt. Folgende Tage sind grundbuchlich abgesichert: 3 Tage Schützenfest, 1 Tag Generalversammlung sowie zusätzlich 1 Tag Seniorentag. Einnahmen aus Trödelmärkten für die Jahre 2011 und 2012:

5 netto netto b) Kurhaus Bad Fredeburg Durchschnittliche Miete für eine Tagesbelegung (ohne Energiekosten): 180 Rundsaal 220 Kl. Saal und Rundsaal 425 Gr. Saal je nach Konstellation der Vermietung (Gr. Saal, Kl. Saal, Rundsaal) Einnahmen aus Schützenfesten, Kompanieversammlungen Schützenbruderschaft und deren Generalversammlungen für die Jahre 2011 und 2012: Es werden aus diesen Veranstaltungen keine Mieteinnahmen erzielt, da der Schützenbruderschaft ein kostenloses Nutzungsrecht von 13 Tagen grundbuchlich eingeräumt wurde. Dies sind folgende Tage: 2 Tage Fastnachtsfeier, 1 Tag für die Generalversammlung, 4 Tage für die Schützenfestfeier, 3 Tage für die Kompanieversammlung und 3 Tage zur freien Disposition für außerordentliche Veranstaltungen. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. TOP 5 Nachnutzung St. Georg Krankenhaus Bad Fredeburg - mündl. Bericht Herr Halbe nimmt Bezug auf die vor der Sitzung stattgefundene Besichtigung des Krankenhausgebäudes und kündigt an, dass in der nächsten Sitzung ein Überblick über das Gesamtnutzungskonzept und notwendige zu tätigende Investitionen vorgelegt werden soll. Er informiert, dass dazu derzeit Gespräche mit dem Klinikum Arnsberg laufen. Herr Bette erwähnt einen in der letzten Woche in der Westfalenpost zu lesenden Artikel über die Notärzteversorgung und fragt, ob die Stadt mit dem Hochsauerlandkreis im Gespräch sei, was die Qualität der Notärzteversorgung angehe. Hierzu führt Herr Halbe aus, dass dies eine Kernaufgabe des Hochsauerlandkreises sei, in die sich die Verwaltung nicht einmischen wolle. Frau Lutter berichtet von Stimmen in der Bevölkerung, bei denen angekommen sei, dass die Stadt Zuschüsse zum laufenden Betrieb geben werde. Sie fragt, ob dazu inzwischen eine Klärung erfolgt sei. Herr Halbe informiert, dass die Stadt im Erdgeschoss des Krankenhausgebäudes Flächen angemietet habe, die weitervermietet werden. Zur Pflege gebe es keine laufenden Zuschüsse. Herr König ergänzt, dass die Stadt in einer Vermittlerposition sei. Herr Halbe fügt zum Thema Pflege an, dass Herr Hackenbracht im Auftrag der Johannesbad Verwaltungs GmbH mit mehreren Anbietern im Stadtgebiet spreche. Es sei wichtig, dass die Stadt aktiv geworden sei. Der Ansatz für die Stadt sei die Schließung der Kurzzeitpflege gewesen. Frau Lutter erklärt, dass klar kommuniziert werden müsse, wofür die Gelder der Stadt da seien. Herr Eickelmann führt aus, dass es scheine, dass die Kurzzeitpflege nicht rentabel darstellbar sei. Trotzdem brauche man sie und irgendeine Lösung werde gefunden werden müssen.

6 6 TOP 6 Antrag des WBV Oberkirchen auf Gewährung einer Zuwendung zum Anschluss der Ortschaft Almert an das Wasserversorgungsnetz des WBV VIII/949 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Herr König informiert, dass gestern eine des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) Oberkirchen eingegangen sei, der mitgeteilt habe, dass sich nach der Nachkalkulation ergeben habe, dass nun Kosten in Höhe von entstehen werden. Der WBV bitte daher, den Zuschuss zu erhöhen. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft aller nichtstädtischer Wasserversorger im Stadtgebiet Schmallenberg e. V. habe sich mit dem Thema beschäftigt und schlage eine Zuschussgewährung in Höhe von (15 % von ) vor. In sinngemäßer Anwendung dieses Vorschlags könne damit ein Zuschuss in Höhe von (15 % von ) vertreten werden. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem WBV Oberkirchen zum Anschluss der Ortschaft Almert an das Versorgungsnetz des WBV Oberkirchen eine pauschale Zuwendung in Höhe von zu gewähren. TOP 7 Reduktion der Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Hochsauerland VIII/956 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung einstimmig, dem Vorschlag des Verbandsvorstehers des Wasserverbandes Hochsauerland zur Reduzierung der Mandate von 4 auf 2 pro Verbandsmitglied in der Verbandsversammlung zu folgen und beauftragt die Mitglieder der Stadt Schmallenberg, in der Verbandsversammlung einer entsprechenden Satzungsänderung zuzustimmen. TOP 8 Vorläufiger Jahresabschluss 2012 VIII/966 Sachverhalt und Begründung sind in der vor der Sitzung verteilten Vorlage dargestellt. Frau Mette stellt die Eckdaten des vorläufigen Jahresabschlusses 2012 anhand der nachfolgend abgebildeten Präsentation vor.

7 7

8 8 Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung einstimmig folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung nimmt die Ausführungen zum vorläufigen Jahresabschluss 2012 der Stadt Schmallenberg zur Kenntnis. Die Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg beschließt, die mit Beschluss zum Haushaltsplan 2013 am beschlossene Haushaltssperre "alle Investitionsmaßnahmen werden mit einer Haushaltssperre von 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes belegt" aufzuheben. TOP 9 Antrag der UWG-Stadtratsfraktion auf Einrichtung einer Kfz- Zulassungsstelle in Schmallenberg VIII/962 Sachverhalt und Begründung sind in der Vorlage dargestellt. Herr Eickelmann führt aus, dass die UWG-Fraktion die Einrichtung einer Kfz-Zulassungsstelle in Schmallenberg nach wie vor für einen interessanten Vorschlag halte. Grundsätzlich solle die Stadt nicht aufgeben weil der Hochsauerlandkreis eine negative Antwort gegeben habe. Er schlägt vor, die weitere Vorgehensweise hier im Ausschuss abzustimmen. Dabei wäre es sicherlich gut, wenn auch die anderen Fraktionen sich dafür aussprechen würden. Herr Poggel erklärt, dass die CDU-Fraktion die Bitte an den Hochsauerlandkreis unterstützen würde. Jedoch sei mit Blick auf das Abführen der Gebühren an den Kreis ein Weg zu finden. Herr Wiese stellt dar, dass der Antrag im Raum sei und mit einer gewissen breiten Unterstützung solle man ausloten, ob nicht noch mehr herausgeholt werden könne. Herr Klauke signalisiert für die BFS-Fraktion Unterstützung. Herr Eickelmann regt an, auf die Argumente des Kreises, vor allem auf das Kostenargument, einzugehen und evtl. zu signalisieren, dass sich die Stadt an den Kosten beteiligen werde. Er könne sich vorstellen, dass das Personal vom Kreis gestellt werde; zwei halbe Tage pro

9 9 Woche würden ausreichen; so dass vorstellbar sei, dass der Kreis für diese Zeit eine Kraft nach Schmallenberg abstellt. Herr Halbe führt aus, dass der Antrag so formuliert sei, eine Nebenstelle der Kfz- Zulassungsstelle in Schmallenberg einzurichten. Das impliziere, dass der Kreis die Kosten trage. Im übrigen warne er vor einer Mischfinanzierung und davor, das Argument der Kostenerstattung in den Raum zu werfen. Vielmehr müsse man verlangen, als Bürgerservice eine Zulassungsstelle in Schmallenberg einzurichten. Herr Bette weist darauf hin, dass der Kreisetat auch die Bürger in Schmallenberg betreffe. Er sieht kritisch, dass das Verhalten der Bürger so gesteuert werden könne, wie die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sein werden. Herr Wiese warnt davor, zu früh einzulenken. Herr Poggel erklärt, dass die CDU-Fraktion den Antrag vor dem Hintergrund der Flächengröße der Stadt Schmallenberg unterstützen könne. Aber die Kosten können nicht der Stadt aufgebürdet werden. Herr Meyer rät dazu, das Thema realistisch zu sehen. Es wäre unrealis tisch, eine Kfz- Zulassungsstelle mit der ganzen Organisation drumherum von Meschede nach Schmallenberg zu bekommen. Herr Halbe fasst abschließend zum weiteren Vorgehen zusammen, dass der Hochsauerlandkreis um ein Gespräch in dieser Angelegenheit unter politischer Beteiligung gebeten werden soll. TOP 10 TOP 10.1 Bericht der Verwaltung Terminankündigung Sitzung Wahlausschuss Herr Halbe kündigt als Termin für die Sitzung des Wahlausschusses den vor der Ratssitzung an. TOP 10.2 Impulsveranstaltung der REGIONALE 2013 am in Elspe Herr Halbe informiert über die Einladung zur Impulsveranstaltung der REGIONALE 2013 am in Elspe. Mit der Impulsveranstaltung solle das Präsentationsjahr offiziell beginnen. Die Verwaltung werde die Einladung den Ratsmitgliedern zusenden und um Rückmeldung über "Doodle" bitten. Es sei nicht vorgesehen, einen Bus einzusetzen, sondern die Anreise einem individuellen Zusammenschluss zu überlassen. TOP 10.3 Breitbandausbau im Stadtgebiet Schmallenberg Herr König berichtet über den aktuellen Sachstand und teilt einleitend mit, dass das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Landeszuwendungen fördere. Diese liegen unter anderem vor, wenn die Internetverbindung eine Geschwindigkeit von weniger als 2000 kbit/s aufweist. Die Möglichkeit der Förderung möchte die Stadt Schmallenberg nutzen und beabsichtige, die Breitbandversorgung in unterversorgten Stadtteilen bzw. Ortschaften zu verbessern.

10 10 Das Verfahren sehe zunächst vor, den derzeitigen Bestand und den künftigen Bedarf der Breitbandversorgung zu ermitteln. Die dazu erforderliche Befragung sei in den Ortschaften Holthausen, Westernbödefeld, Gellinghausen, Osterwald, Walbecke, Brabecke, Westfeld/Ohlenbach, Nordenau, Bracht, Niederberndorf und Arpe durchgeführt worden. Hierfür erhielten die Anwohner einen Fragebogen nach dem Muster des Landes NRW. Nach der Auswertung der Bestandserhebung erfüllen die Orte Holthausen, Westernbödefeld, Gellinghausen, Osterwald und Walbecke die Fördervoraussetzungen nicht. In diesen Orten könne keine Unterversorgung nachgewiesen werden. Anders sei dies in den Orten Westfeld/Ohlenbach, Nordenau, Arpe, Niederberndorf und Bracht. Diese Orte seien zu mehr als 50 % unterversorgt. Dies habe sich zum Einen aus der Befragung der Bürger ergeben, zum Anderen zeige der Breitbandatlas NRW eine Unterversorgung. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg werde nun für diese Orte eine Markterkundung erfolgen. Herr König führt weiter aus, dass bei der Markerkundung die Ausschreibung der Breitbandversorgung für die unterversorgten Orte erfolge. Diese sei auf der offiziellen Internetseite bekanntzugeben. Die Markterkundung bedeute, dass man allen Breitbandnetzbetreibern die Möglichkeit gibt, die unterversorgten Orte ohne finanziellen Ausgleich zu erschließen. Sollte kein Betreiber Interesse zeigen, sei ein Marktversagen festzustellen. Dieses sei Voraussetzung für das weitere Verfahren. Im zweiten Schritt erfolge dann eine weitere Ausschreibung (das sog. Auswahlverfahren) auf dem zuvor genannten Internetportal. Diesmal werde auf Basis der Förderrichtlinien eine Beihilfe für den Ausbau der Breitbandversorgung gewährt. Es sei davon auszugehen, dass in diesem Schritt Breitbandnetzbetreiber ein Angebot für den Ausbau abgeben werden. Nach Auswahl des gewünschten Netzbetreibers sei im Anschluss der Förderantrag zu stellen. Die für den Breitbandausbau geforderte Summe des auserwählten Netzbetreibers werde zu 70 % gefördert. Abhängig vom Verfahrensverlauf sei derzeit nicht klar, ob noch im Jahr 2013 Eigenmittel (außerplanmäßige Ausgabe) aufzubringen seien, oder eine Neuveranschlagung in 2014 erfolgen könne. Ziel sollte es sein noch in diesem Jahr den Förderantrag zu stellen und einen Bewilligungsbescheid zu erhalten; denn das Förderprogramm gelte zunächst nur noch in diesem Jahr. Der Ausbau könne dann noch in das Jahr 2014 hinein umgesetzt werden. TOP 10.4 Kurgebietserweiterungen im Stadtgebiet Schmallenberg Herr Schörmann informiert, dass die insgesamt vier Kurgebiete in Schmallenberg in den 1970/80er Jahren ausgewiesen worden seien. Seitdem haben sich einige Veränderungen ergeben, die dazu veranlassen, über eine Erweiterung der Kurgebiete Schmallenberg, Grafschaft und Nordenau nachzudenken. Das Kurgebiet Schmallenberg umfasse derzeit den Bereich der Kernstadt. Das Feriendorf "LiebesGrün" sowie einige andere Gastgeber am Hahnenborn, aber auch Gastgeber am Wormbacher Berg seien nicht erfasst. Die Kurbeitragssatzung der Stadt Schmallenberg finde damit keine Anwendung. Die Änderung der Grenzen in Richtung "Liebesgrün" und Wormbacher Berg sei insofern zu empfehlen. Die Orte Grafschaft und Schanze arbeiten schon seit Jahren zusammen; dabei übernehme der gemeinsame Verkehrsverein die Pflege der touristischen Einrichtungen und Grünanlagen. Ebenso arbeiten die Orte Nordenau und Westfeld seit einiger Zeit miteinander. Die Erweiterung der Kurgebiete Grafschaft in Richtung Schanze und Nordenau in Richtung Westfeld/Ohlenbach wäre sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung des Tourismus.

11 11 In den Erweiterungsflächen wären die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (Lärmschutzvorschriften) eines Kurgebietes einzuhalten. Zudem sei die Fläche als Kurgebiet im Flächennutzungsplan auszuweisen. Zulässig seien dann nur noch kurortverträgliche Bauvorhaben. Gewerbe- oder Industriegebiete werden damit ausgeschlossen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass in diesen Bereichen keine derartigen Gebiete zukünftig entstehen werden, so dass diese Rechtsfolge keine negativen Auswirkungen haben würde. Vielmehr überwiege der Vorteil, dass die Kurbeitragssatzung für wesentlich größere Gebiete Anwendung finde und eine Vielzahl von Beherbergungsbetrieben einschließen würde. Die Finanzierung des Tourismus könne damit stabilisiert werden. Herr Schörmann erläutert weiter, dass nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirksregierung Arnsberg, der einen Erweiterungsantrag prüfen würde, eine Kurgebietserweiterung ohne eine Bereisung durch den Landesbeirat möglich sei. Die Bezirksregierung könne eigenverantwortlich entscheiden. Voraussetzung für eine Bewilligung sei, dass auch die Erweiterungsgebiete die luftkurörtlichen Voraussetzungen erfüllen (Wanderwege, Sporteinrichtungen, etc.). In den Gebieten, genaue Grenzen seien noch festzulegen, sollte die Erfüllung der Voraussetzungen problemlos möglich sein. Aufgrund der touristischen Ausrichtung befinden sich auch in Westfeld und Schanze die nötigen touristischen Infrastrukturen, ebenso im Bereich LiebesGrün, Hahnenborn und Wormbacher Berg. Ziel sollte es sein, noch in diesem Jahr das nötige Verfahren einzuleiten und die Erweiterung vorzunehmen. TOP 10.5 Förderprojekt "nordiczentrum-nrw" Herr Schörmann teilt mit, dass der Bau von Infrastruktureinrichtungen sowie die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt werden konnten. Förderrechtlich finde das Projekt mit Erstellung der Vorlage des Verwendungsnachweises bei der Bezirksregierung in Kürze seinen Abschluss. Innerhalb des Bewilligungsrahmens konnten folgende Investitionsmaßnahmen umgesetzt bzw. Ausrüstungen angeschafft werden: Erwerb eines Multifunktionsgerätes Erwerb eines Erbbaurechtsgrundstücks Bau eines Parkplatzes Errichtung eines Fitnessparcours und einer beleuchteten Finnbahn Erwerb und Ausstattung von Funktions- und Büroräumen in der Skihütte Anschaffung von Sportausrüstungen Im investiven Bereich habe lediglich die Herrichtung von Crosslaufstrecken keine Umsetzung gefunden. Die Maßnahme sei zurückgestellt worden, da sich die notwendigen Genehmigungsverfahren bei der Wasser- und Landschaftsbehörde als extrem zeitaufwändig und schwierig erwiesen und die Umsetzung finanziell nicht mehr vollständig im Rahmen des Projekts darstellbar gewesen wäre. Im Rahmen des nichtinvestiven Förderbereichs sei die Abwicklung der Projektsteuerung erfolgt. Zudem sei ein Marketingkonzept erstellt und eine wissenschaftliche Begleitung durchgeführt worden. Beides seien Grundlagen für die weitere Umsetzung bzw. den Betrieb der Rothaar-Arena. Im investiven Bereich seien förderfähige Kosten von rd entstanden; kalkuliert waren im Förderantrag rd Der Fördersatz habe sich je nach Maßnahme auf 50 oder 70 % belaufen. Im nichtinvestiven Bereich seien Kosten von rd entstanden;

12 12 kalkuliert waren Der Fördersatz habe sich auf 70 % belaufen. Minderausgaben ergeben sich insbesondere durch den Verzicht auf weitere Marketingaufträge und Einsparungen bei externer Projektbegleitung. Herr Schörmann informiert abschließend, dass derzeit Gespräche mit dem Skilanglaufzentrum Westfeld-Ohlenbach sowie dem Tourismus laufen, um möglichst bald eine tragfähige Lösung für den weiteren Betrieb und die Vermarktung der Sport- und Bewegungsangebote zu finden. TOP 10.6 Baugebiet und Umlegungsverfahren "Leisterfeld III", Bad Fredeburg Herr Schörmann berichtet, dass die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am zur Schaffung von erschlossenen Baugrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Leisterfeld III" in Bad Fredeburg die Anordnung eines Umlegungsverfahrens beschlossen habe. Der Umlegungsausschuss habe die Durchführung des Verfahrens sodann am beschlossen. Die notwendigen Vorbereitungen und Arbeiten werden zurzeit von der Geschäftsstelle erbracht. Im Februar seien zwei schriftliche Bauplatzbewerbungen bei der Stadt eingegangen, die sich jeweils auf die im Plangebiet liegende städtische Grundstücksfläche beziehen (östlicher Bereich am Buchhagenweg). Beide Bewerber seien an einem kurzfristigen Grundstückserwerb sowie an einer Bebauung interessiert. Sobald der Stand des Umlegungsverfahrens die Veräußerung von Baugrundstücken ermögliche, sollte aus Sicht der Verwaltung durchaus ein Verkauf erfolgen. Da sich die vorliegenden Bewerbungen auf denselben Bauplatz beziehen, sei in einem Gespräch mit beiden Parteien vorher möglichst eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Auf der städtischen Internetseite werde über das neue Baugebiet "Leisterfeld III" inzwischen informiert und darauf hingewiesen, dass Bauplatzbewerbungen bei der Stadt eingereicht bzw. vorgemerkt werden können. TOP 10.7 Abfallentsorgung Herr König teilt mit, dass ab die Fa. Remondis anstelle der Fa. Hufnagel die Sperrmüllabfuhr in Schmallenberg im Rahmen eines Subunternehmer-Vertrages durchführen werde. Weiter informiert Herr König, dass die Stadt den Bürgern die Abgabemöglichkeit von Baumund Strauchschnitt an den kommenden drei Samstagen (13.04., und jeweils von 8:00-16:00 Uhr) auf dem Gelände des Holzlagerplatzes in Gleidorf anbieten werde. Der Kostenbeitrag betrage 6,00 /m³. TOP 11 TOP 11.1 Verschiedenes Weg zum Friedhof in Oberkirchen Herr Pape teilt mit, dass er in Oberkirchen angesprochen worden sei, dass der Weg zum Friedhof in Oberkirchen in einem schlechten Zustand sei. Der Weg sei weder geteert noch gepflastert. Er bittet die Verwaltung zu klären, wer Eigentümer des Weges ist.

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