Die erfolgreiche Praxisabgabe

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1 Konzept Steuerberatungsgesellschaft Berlin und Potsdam Dennis Zeidler, Dipl.-Jur. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg 2018 Die erfolgreiche Praxisabgabe

2 Berlin: Tauentzienstraße 11 (Europa Center) Berlin Telefon 030 / Jürgen Pfeilsticker, Dipl.-Oec., Steuerberater berlin@konzept-steuerberatung.de Potsdam: Pappelallee 5 (Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft) Potsdam Telefon 0331 / Frank Pfeilsticker, Dipl.-Oec., Steuerberater potsdam@konzept-steuerberatung.de

3 Inhalt Suche eines Praxisnachfolgers Maximierung des Verkaufserlöses Minimierung der steuerlichen Belastung auf den Veräußerungsgewinn Familienübergabe Immobilien in der Praxis Schenkungen

4 Praxisabgabe zum Zeitpunkt X Überprüfung bestehender Verträge Mietvertrag Arbeitsverträge Darlehensverträge Leasingverträge Wartungsverträge

5 Praxisabgabe zum Zeitpunkt X Übergang von Arbeitsverhältnissen Kündigung ab 2 Jahren: ab 5 Jahren: ab 8 Jahren: ab 10 Jahren: ab 12 Jahren: ab 15 Jahren: ab 20 Jahren: 1 Monat zum Monatsende 2 Monate zum Monatsende 3 Monate zum Monatsende 4 Monate zum Monatsende 5 Monate zum Monatsende 6 Monate zum Monatsende 7 Monate zum Monatsende Probezeit: 2 Wochen

6 Praxisabgabe zum Zeitpunkt X Welche Praxisunterlagen gibt man raus und wann? Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre aktuelle BWA Anlagenverzeichnis Arbeitsverträge / Mietverträge?? Vorerst Nein!!

7 I. Praxisabgabe - Was ist zu tun? Suche eines geeigneten Nachfolgers Maximierung des Verkaufserlöses Minimierung der steuerlichen Belastung auf den Veräußerungsgewinn

8 1.) Suche eines geeigneten Nachfolgers: Übergangssozietäten Bindung eines Assistenten Übertragung innerhalb der Familie

9 60 50 Existenzgründung nach Praxisform, ABL Neugründg. E.-Px. Übernahme E.-Px. Gemeinsch. Px Quelle: IDZ und Apobank

10 Existenzgründung nach Praxisform, NBL Neugründg. E.-Px. Übernahme E.-Px. Gemeinsch. Px. Quelle: IDZ und Apobank

11 Existenzgründung nach Praxisform Neugründg. E.-Px. Übernahme E.-Px. Gemeinsch. Px. Der Trend zu Kooperationen hält an Einzelpraxisübernahme unverändert meist genutzte Existenzgründungsart!!!

12 Übergangssozietät 1. Schritt: Status Quo Der junge Arzt Dr. Jung arbeitet in einer Einzelpraxis. Der ältere Arzt Dr. Alt arbeitet in einer Einzelpraxis.

13 Übergangssozietät 2. Schritt: Ziele definieren Arzt Dr. Jung möchte seinen Patientenstamm ausbauen möchte seinen Umsatz steigern Arzt Dr. Alt möchte etwas kürzer treten wünscht sich, dass seine Praxisabgabe möglichst langfristig geklärt ist und möglichst sicher abläuft

14 Übergangssozietät 3. Schritt: Zusammenführung Arzt Dr. Jung und Arzt Dr. Alt besprechen unter welchen Voraussetzungen die Gründung einer Übergangssozietät möglich erscheint die vorübergehende gemeinsame Berufsausübung für beide Parteien vorteilhaft wäre

15 Übergangssozietät 4. Schritt: Umsetzung Arzt Dr. Jung und Arzt Dr. Alt gründen eine Übergangssozietät legen die Praxissitze zusammen bilden eine BAG

16 Übergangssozietät 5. Ergebnis für die Beteiligten: Arzt Dr. Jung kann Gas geben Arzt Dr. Alt kann kürzer treten ist in der komfortablen Situation, dass seine Praxisabgabe geregelt ist Der übliche Abgang von Patienten (bis ca. 30%) bei einer normalen Praxisabgabe kann deutlich verringert werden.

17 Übertragung innerhalb der Familie Zwei-Stufen-Modell Schenkung

18 2.) Maximierung des Verkaufserlöses: Wovon hängt der Preis einer Arzt- / Zahnarztpraxis in erster Linie ab: a) gesperrter oder nicht gesperrter Bezirk b) Substanz: Ist das, was man sieht, wenn man in die Tür kommt. c) Ertrag: Ist das, was unter dem Strich aus der Praxis an Gewinn entnommen werden kann.

19 Substanzwert: Durch Modernisierungsinvestitionen kann der Substanzwert gesteigert werden. Der potentielle Erwerber hat theoretisch als Alternative zum Kauf die Neugründung. Wenn die zu übernehmende Praxis ebenfalls relativ modern und aktuell eingerichtet ist, wird das Interesse an Ihrer Praxis steigen und verstärkt natürlich ihre Verhandlungsposition, da für den Erwerber die Praxis erstens optisch schöner ist und zweitens vergleichsweise geringere Ersatzinvestitionen anstehen.

20 Abgabeplanung der Praxis zirka fünf Jahre vor dem tatsächlichen Abgabetermin beginnen. Das hat unter anderem einen steuerlichen Grund. Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Investitionen noch in der aktiven Berufstätigkeit abgeschrieben werden können. Das heißt, in der Zeit, wo Sie noch hohe Einkünfte erzielen und dadurch hohe Steuersätze haben.

21 Warum? Die aktiven Gewinne werden zur Zeit mit bis zu 48 % (ESt, SoliZ, KiSt) besteuert, Veräußerungsgewinne zirka nur mit 20%. ==> Diese Differenz kann man nutzen!

22 Investition vor geplanter Praxisabgabe Investition ESt AfA Buchwert 0 Verkehrswert ca %

23 Steuerersparnis aus Investition Steuern auf Veräußerungsgewinn Steuerlicher Effekt Fazit: Investition Veräußerung ESt-Rückfluss tatsächliche Kosten

24 Ertragswert: Abgesehen von den eben erwähnten Vorteilen für die Substanz haben Sie erstens die Chance, fünf Jahre aktiv mit modernen Geräten zu arbeiten, das könnte möglicherweise auch neue Patienten anziehen oder vielleicht auch eine höhere Behandlungseffizienz mit sich bringen und zweitens vielleicht weniger Wartungskosten mit sich bringen.

25 In Summe: ggf. höherer Umsatz gleich höheres Einkommen gleich positiver Nebeneffekt! Die Hauptsache ist jedoch, dass der Ertragswert (ideeller Wert, good will) der Praxis nach den herkömmlichen Praxisbewertungsmethoden maßgeblich durch den Umsatz der letzten drei bis fünf Jahre bestimmt wird. Fazit: Modernisierungsinvestitionen Steigerung des Substanzwertes Steigerung des Ertragswertes mögliche Maximierung des Verkaufserlöses

26 II. Veräußerung einer Arztpraxis im steuerrechtlichen Sinne Der Gewinn, der bei der Veräußerung einer Praxis entsteht, ist in der Regel steuerlich begünstigt. Man spricht von =>> Veräußerungsgewinn Die Vergünstigung führt normalerweise dazu, dass der Veräußerungsgewinn nicht wie der lfd. Gewinn mit ca. 48 % (inkl. Soli und KiSt) besteuert wird, sondern im Durchschnitt mit ca % besteuert wird.

27 Ermittlung Veräußerungsgewinn Euro Veräußerungserlös ,00 + Entnahme PKW ,00 + Entnahme Beteiligungen 1.000,00 - Restbuchwert Anlagevermögen ,00 - Restbuchwert Materialbestand 625,00 - Veräußerungskosten 500,00 = Veräußerungsgewinn ,00 (abzügl. Freibetrag ,00) steuerl. Veräußerungsgewinn ,00

28 ESt Vergünstigung ESt Normale Besteuerung (o. Fb.) ,00 0,00 ESt 1/5 Regel, 34 (1) EStG , ,00 ESt ½ durchschn. StS., 34 (3) EStG , ,00 Achtung: Die sog. Fünftelregelung nach 34 (1) EStG und der ca. hälftige Steuersatz nach 34 (3) EStG können nicht kumulativ, sondern nur alternativ in Anspruch genommen werden!

29 Exkurs: Fünftelregelung - Einkünfte über mehrere Jahre erwirtschaftet, aber in einem Jahr realisiert - ohne steuerl. Begünstigung käme es zu einer außergew. Hohen Steuerbelastung, weil der Steuersatz aufgrund der Progression stärker ansteigen würde, als bei der Verteilung auf mehrere Jahre - für die Berechnung des Steuersatzes wird led. 1/5 des Veräußerungserlöses herangezogen - der sich hieraus ergebende Steuersatz wird jedoch dann auf die vollen Einkünfte angewendet

30 Exkurs: Fünftelregelung Laufende Einkünfte ,00 Veräußerungserlös , ,00 Gesamt (Bemessungsgrundlage Steuersatz) ,00 Steuersatz (mind. 14%) 24% Steuer ( ,00 x 24%) ,00 Steuer ohne 34 EStG ( ,00 x 35%) ,00

31 III.) Welche Verhaltensweisen müssen eingehalten werden, damit die steuerlichen Vergünstigungen zum Tragen kommen? Der Begünstigung liegt der gesetzgeberische Wille zugrunde, unbillige Härten zu vermeiden, welche dadurch entstehen würden, dass die oft in vielen Jahren entstandenen und angesammelten stillen Reserven mit einem Schlag nach dem progressiven ESt Tarif versteuert werden müssten. Der Gesetzgeber wollte dem Unternehmer, der jahrelang sein Unternehmen aufgebaut hat, den Veräußerungserlös als zweites Standbein der Altersversorgung belassen.

32 1.) Veräußerung der wesentlichen Grundlagen einer Praxis Die Begünstigung des Veräußerungsgewinns setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen der freiberuflichen Tätigkeit im Ganzen auf einen Erwerber übertragen werden. Deshalb ist zum Beispiel die Zurückbehaltung des anteiligen Patientenstammes in der Regel steuerschädlich.

33 2.) Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit für eine gewisse Zeit Die begünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis setzt nach ständiger Rechtsprechung zwingend voraus, dass der Steuerpflichtige seine selbständige Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt. Örtl. Wirkungskreis und gewisse Zeit sind unbestimmte Rechtsbegriffe Man sollte davon ausgehen, dass mind. zwei Jahre als gewisse Zeit notwendig sind. Der örtl. Wirkungskreis ist abhängig von der Spezialisierung (ein Internist vs. Gefäßchirurg) mind. aber ca KM

34 3.) Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit außerhalb des örtlichen Wirkungskreises Die Steuerbegünstigung einer Praxisveräußerung mit anschließender Neueröffnung einer Praxis an einem anderen Ort hängt maßgeblich davon ab, ob der stillgelegte und der wiederaufgenommene Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise identisch sind. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung vertreten die Auffassung, dass ein Freiberufler seine selbständige Tätigkeit innerhalb eines bestimmten örtlichen Wirkungsbereichs ausübt. Eine wirtschaftliche Identität dürfte regelmäßig dann zu verneinen sein, wenn der Stpfl. seine Tätigkeit außerhalb des bisherigen örtlichen Wirkungsbereichs mit neuen Patienten fortsetzt. (Nieders. Finanzgericht 1998/229 Urt.2)

35 4.) Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach erfolgter Praxisveräußerung a) Geringfügige Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit < 10% Die Fortsetzung der Haupttätigkeit am gleichen Ort ohne Einhaltung der Wartefrist ist steuerlich für den Veräußerungsgewinn nur dann unschädlich, wenn sie in geringem Umfang ausgeübt wird. Eine Tätigkeit von geringem Umfang hat die Rechtsprechung und FinVerw. angenommen, wenn die darauf entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren weniger als 10% der gesamten Einnahmen ausmachten. Achtung!! Das sollte aber absolute Obergrenze sein.

36 b) Mitarbeit im Betrieb des Erwerbers Wenn Sie als Angestellter Ihre früheren Patienten betreuen, so steht dies der steuerbegünstigten Praxisveräußerung nicht entgegen. Entscheidend ist, dass der Veräußerer alle wesentlichen Grundlagen der Praxis zivilrechtlich und wirtschaftlich auf den Erwerber überträgt. Der Veräußerer führt bei rein tatsächlicher Betrachtung die gleiche Tätigkeit aus wie vor der Übertragung. Als Angestellter erzielen Sie aber unstreitig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. 19 EStG, die freiberufliche Tätigkeit findet damit ihr Ende.

37 c) Mitarbeit im Betrieb des Erwerbers Wenn Sie als freier Mitarbeiter Ihre früheren Patienten im Namen und auf Rechnung des Erwerber betreuen, so steht dies der steuerbegünstigten Praxisveräußerung nicht entgegen. Da der Veräußerer seine Arbeit i.d.r. auch nach der Praxisübertragung selbst frei gestalten will, wird aus diesem Grunde häufig eine freie Mitarbeit vereinbart. Seit dem BFH Urteil vom ist diese Alternative für den Veräußerungsgewinn unschädlich, wenn die Tätigkeit im Namen und auf Rechnung des Erwerbers ausgeübt wird (davor führte sie i.d.r. zum Verlust der Steuerbegünstigung). (Bundesfinanzhof 1994 II/925, Urt. 3) Achtung: Scheinselbstständigkeit!

38 IV.) Steuerliche Folgen beim Veräußerer Ist eine Praxisübernahme im Ganzen zu verneinen, erzielt der Freiberufler aus den Veräußerungsvorgängen laufende Einkünfte. Liegt hingegen eine tarifbegünstigte Praxisveräußerung vor, unterliegt der Veräußerungsgewinn nach 18 Abs. 3, 16 und 34 EStG einer Tarifbegünstigung und es kommt ein Freibetrag zum tragen. Freibetrag 16 Abs. 4 EStG Euro

39 Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn Euro übersteigt. Seit 1996 kommt der Freibetrag nur dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Freibetrag wird jedem Stpfl. nur noch einmal im Leben und auf Antrag gewährt.

40 Steuerliche Vorteile bei der Veräußerung der Praxis Dr. Syndrom ist verheiratet und hat das 63. Lebensjahr vollendet. Die Eheleute sind konfessionslos. Der Veräußerungsgewinn für die Arztpraxis beträgt in den folgenden Fällen jeweils Es wurden außerdem Sonderausgaben in Höhe von berücksichtigt.

41 Fall 1 Dr. Syndrom hat seine Arztpraxis nur teilweise verkauft. Es liegt kein begünstigter Veräußerungsgewinn vor. lfd. Einkünfte Veräußerungsgewinn Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben zu versteuerndes Einkommen festzusetzende Steuer auf den Veräußerungsgewinn entfallen hierbei

42 Fall 2 Dr. Syndrom hat seine Arztpraxis verkauft. Es liegt ein begünstigter Veräußerungsgewinn vor. lfd. Einkünfte steuerpflichtiger Veräußerungsgew. ( ( ( )) Sonderausgaben zu versteuerndes Einkommen festzusetzende Steuer auf den Veräußerungsgewinn entfallen hierbei , 34 (3) EStG

43 Fall 3 Dr. Syndrom hat seine Arztpraxis verkauft. Es liegt ein begünstigter Veräußerungsgewinn vor. Er verkauft im Januar eines Jahres. lfd. Einkünfte steuerpflichtiger Veräußerungsgew Sonderausgaben zu versteuerndes Einkommen festzusetzende Steuer auf den Veräußerungsgewinn entfallen hierbei , 34 (1) EStG

44 V.) Zahlungsmodalitäten Wahl des Zeitpunktes Entscheidend für den Besteuerungszeitraum ist nicht der Zahlungstermin des Kaufpreises, sondern der Zeitpunkt der Veräußerung (Nutzen / Lasten Übergang). Nicht wann der Vertrag unterschrieben wird, sondern was als Übergabezeitpunkt vereinbart ist. Zur Klarheit, bitte nicht , 0:00 Uhr, sondern vielleicht , 9:00 Uhr vereinbaren.

45 VI. Übertragung innerhalb der Familie Zwei-Stufen-Modell Schenkung

46 VI. Übertragung innerhalb der Familie Zwei-Stufen-Model

47 VI. Übertragung innerhalb der Familie Zwei-Stufen-Model 1. Stufe unentgeltliche Übertragung ESt 0

48 VI. Übertragung innerhalb der Familie Zwei-Stufen-Model 2. Stufe Verkauf des restl. Praxisanteil nach z. B. 3 Jahren a) Veräußerer Kaufpreis Buchwerte Veräußerungsgewinn Freibetrag steuerpfl. Veräußerungsgewinn ESt ca. 20 %

49 b) Käufer Abschreibung des vollen Kaufpreises zu hohen lfd. Steuersätzen Kaufpreis ESt - Minderung in Folgejahren ca. 48 % Differenz

50 VII.) Immobilien im Betriebsvermögen Befindet sich die Praxis in den eigenen Räumen, gehört die Immobilie / Praxisräume einschließlich dem dazugehörigen Anteil des Grund/Boden zum Betriebsvermögen: Praxisräume Arbeitszimmer (es sei denn: untergeordneter Wert: < 1/5 und < ) Was bedeutet das? => Besteuerung der stillen Reserven unabhängig von Verkauf oder Entnahme!

51 VII.) Immobilien im Betriebsvermögen Was bedeutet das? Kauf Gebäude 1991: Afa : 25 Jahre x 4 % Restbuchwert (steht in Ihrem AV) 0 Wert des Gebäudes heute: => Stille Reserve

52 VII.) Immobilien im Betriebsvermögen Was bedeutet das? => Stille Reserve Laufende Besteuerung, 45% ESt Tarifbegünstigte Besteuerung, ca. 22%

53 VII.) Immobilien im Betriebsvermögen Was sollte man nicht machen? Verkauf der Immobilie außerhalb der Praxisveräußerung Laufende Besteuerung, 45% ESt Entnahme der Immobilie außerhalb der Praxisveräußerung, z.b. durch zivilrechtliche Übertragung an die Ehefrau Laufende Besteuerung, 45% ESt

54 VII.) Immobilien im Betriebsvermögen Was sollte man machen? Verkauf der Immobilie im Rahmen der Praxisveräußerung Tarifbegünstigte Besteuerung, ca. 22% Entnahme der Immobilie im Rahmen der Praxisveräußerung, (die Immobilie geht durch den Wegfall des Betriebes in das Privatvermögen über) Tarifbegünstigte Besteuerung, ca. 22% Bei Entnahme: Wer bestimmt den Wert? Sie können den Wert mit einem Verkehrswertgutachten selbst in die Wege leiten!!!!

55 VII.) Immobilien im Betriebsvermögen Was könnte man machen, bevor die Immobilie in das BV kommt? Personelle Trennung von Praxisbetreiber und Eigentümer der Immobilie im Vorfeld der Praxisgründung Bsp.: Ehefrau besitzt die Immobilie Ehemann betreibt die Praxis Ehefrau vermietet die Praxisräume an den Ehegatten Steuerrechtliche Folge: Die Abschreibung der Immobilie (durch die Ehefrau) funktioniert genauso Veräußerung der Immobilie ist außerhalb von 10 Jahren steuerfrei möglich

56 Exkurs: Neuer Pkw, z.b. fünf Jahre vor Praxisabgabe?? Investition ESt AfA 6 Jahre Buchwert Verkehrswert

57 Steuerersparnis aus Pkw Steuern auf Veräußerungsgewinn Steuerlicher Effekt Fazit: Wenn der gleiche Pkw nach Abgabe der Praxis gekauft wird, ist er für den Käufer deutlich teurer!

58 VIII.) Praxis an die Kinder verschenken Immobilien im Betriebsvermögen Möglichkeit der kompletten Übergabe der Arztpraxis incl. Praxis-Gebäude an die Kinder. Ergebnis: BW-Fortführung, d. h. stille Reserven bleiben über die Erbfolge im Unternehmen, was ggf. extreme Zinsvorteile mit sich bringen kann, da die Realisierung der st. Reserven vielleicht um 30 Jahre vertagt werden.

59 Bsp. Böse Überraschung! Nach dem Tod Ihres Arztgatten wandte sich die Witwe an uns und bat uns, die Abwicklung der Praxis zu begleiten. Sie wohnte in einem Doppelhaus wobei 50 % Praxis 50 % Selbstgenutzt. Das Haus gehörte allein ihrem Gatten. AHK 1995 Gebäude ca BV: Grund/Bd Buchwert Jahre AfA (4 % p. a.) Buchwert

60 Zeitwert 2015 Gebäude ca BV: Grund/Bd stille Reserve Praxisgebäude stille Reserve Arztpraxis ESt begünstigt ca. 24 %

61 Alternative: Schenkung ESt Buchwertfortführung!! 0 stille Reserven nicht aufgedeckt!! Schenk.-St. Wert d. übertragenen Verm. Gebäude Praxis

62 Betriebsvermögen Verschonung für Betriebsvermögen 85%, 13b (4) ErbStG (Lohnsumme 400% für 5 Jahre, > 20 AN), 13a (1 )ErbStG Zwischensumme Freibetrag, (max. 150 ), 13a (2) ErbStG steuerpflichtiger Vermögenserwerb 0 Schenkungsteuer 0

63 IX.) USt auf den ideellen Wertanteil??!! Achtung: Neue Rechtslage!! Sofern die Praxis: nicht im Ganzen verkauft wird, sondern z.b. nur ein Anteil von 50 % und die Praxis wg. eines Eigenlabores o. wg. ustpfl. Gutachten umsatzsteuerpflichtig betrieben worden ist, ist auch der Kaufpreisanteil, der auf den ideellen Wert entfällt, ggfs. umsatzsteuerpflichtig!!

64 Praxisbewertung Methoden Ermittlung Praxiswert Ärztekammermethode Gewichtete Gewinnmethode Überholtes Verfahren Derzeit gängiges Verfahren Umsatzorientiert Gewinnorientiert Basis: durchschnittlicher Umsatz Basis: durchschnittlicher Gewinn der letzten 3 Jahre der letzten 3 Jahre Ca % vom durchschn. Umsatz Vorteil: Kosten werden berücksichtigt Nachteil: keine Berücksichtigung Kosten

65 Praxisbewertung Methoden Ermittlung Praxiswert Grundgedanken dieser Methode: Übertragbarer Gewinn! Gewichtete Gewinnmethode abzüglich Arztgehalt, i.d.r p.a. Welchen zusätzlichen Gewinn erhält der Übernehmer für seine Investition? keine außerordentlichen Erträge keine individuellen Erträge abzüglich Zusatzkosten des Übernehmers (bspw. anstehende Mieterhöhung, etc.)

66 Schema übertragbarer Gewinn übertragbarer Gewinn GuV Gutachten g Auflösg. Inkl. Gewinnzuschlag PKW EV KFZ Kosten Personalkosten Verkäufer Personalkosten kalkulatorisch Raumkosten Verkäufer 0 Raumkosten kalkulatorisch AfA inkl. 7g Bildg. Verkäufer AfA kalkulatorisch Finanzierungskosten Verkäufer langfr. Zinsen kalkulatorisch übertragbarer Gewinn

67 Praxisbewertung Praxiswert: Gewicht. Gewinnmeth. Beispiel gewichtete Gewinnmethode Zzgl. materieller Wert: bereinigter Gewinn lt. Anlage Faktor durch. Gewinn Wert **)= bereinigter Gewinn lt. Anlage durchschnittl. gewichteter Gewinn Arztgehalt (1 Arzt) % % historische AHK Alter durch. ND RBW Zeitwert Praxisgeräte , geringwertige WG Summe AK dazwischen liegt Zeitwert Verbrauchsmaterial, durchschn ,

68 Praxisbewertung Praxiswert: Beispiel Ärztekammermethode *)= ohne Fremdlabor durchschnittl. gewichteter Umsatz Arztgehalt (1 Arzt) % % Zzgl. materieller Wert: Praxisgeräte , geringwertige WG Summe AK dazwischen liegt Zeitwert Verbrauchsmaterial, durchschn ,

69 ! Praxisbewertung Vergleich Praxiswerte Ärztekammermethode Gewichtete Gewinnmethode Ideeller Wert = Ideeller Wert = Was ist reeller Wert? Gewinnmethode führt in Praxen mit guter Umsatzrendite zu eher höheren Werten

70 Steuerliche und betriebswirtschaftliche Neuigkeiten sowie aktuelle Themen aus dem Gesundheitsmarkt stehen Ihnen monatlich aktualisiert auf unserer Homepage zur Verfügung!

71 Vielen Dank..für Ihre Aufmerksamkeit!!

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