Gefährdungsbeurteilung

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1 sbeurteilung VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG

2 Vor dieser Pflicht kann sich kein Betrieb drücken! von Gabriele Janssen Die sbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter en der Beschäftigten mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Unabhängig von der Branche, den Tätigkeiten und der Anzahl der Mitarbeiter ist jedes Unternehmen verpflichtet, sbeurteilungen durchzuführen. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber das Ergebnis der sbeurteilung dokumentieren. Nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten sind von dieser Dokumentationspflicht ausgenommen. Ab dem 11. Mitarbeiter muss jeder Betrieb sbeurteilungen nach dem ArbSchG dokumentieren. Liegt in einem Kleinbetrieb eine besondere ssituation vor, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde die Befreiung von der Dokumentationspflicht aufheben. Hinweis: In den Verordnungen zum ArbSchG wird die sbeurteilung präziser geregelt. Wer mit Gefahrstoff en arbeitet, hat die Beurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. Wetten, dass Sie heute schon en beurteilt haben? Jeder Betrieb hat die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und, wenn möglich, zu verbessern. Der 1. wichtige Schritt hierbei ist die sbeurteilung. Die sbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von en und zur Bewertung der damit verbundenen Risiken. Jeder führt täglich sbeurteilungen durch und legt Maßnahmen fest. Diese langjährige Erfahrung können Sie in Ihrer betrieblichen Praxis nutzen. Eine alltägliche Situation: Sie möchten eine Straße überqueren und sehen zuerst nach links, dann nach rechts. Wenn Sie ein herannahendes Auto sehen, schätzen Sie die Zeit ab, bis das Auto mit Ihnen auf gleicher Höhe ist, und die Zeit, die Sie zum Überqueren der Straße brauchen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie noch vor dem Auto auf die andere Straßenseite kommen, gehen Sie los. Diesen Prozess bezeichnet man als sbeurteilung. en können im privaten und beruflichen Alltag auftreten. Der Gesetzgeber möchte die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht dem Zufall überlassen und hat daher den Arbeitsschutz in einer Vielzahl von Vorschriften verankert. Die Beurteilung der en ist die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen und arbeitsplatz- oder personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb erforderlich sind, ist durch eine VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 1

3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen. Die sbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen. Die sbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten en und der Ableitung entsprechender Maßnahmen. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie über en und Belastungsarten, die an jedem Arbeitsplatz auftreten können. Tabelle: Typische en und Belastungsarten 9. Physische Belastung 10. Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit 11. Psychomentale Fehlbelastung 12. durch Mängel in der Arbeitsorganisation Bewegen schwerer Lasten, einseitige Arbeitshaltung, Zwangshaltung Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, Anordnung von Stellteilen und Anzeigen, Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln ständig wechselnde Arbeitsstätten, Arbeiten unter Zeitdruck, Überforderung Unterweisungs-, Unterrichtungs-, Ermittlungs- und Prüfpflichten, Erste Hilfe, Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln, arbeitsmedizinische Vorsorge en/ Belastungsarten 1. Chemische 2. Biologische 3. Brand- und Explosionsgefährdung 4. Mechanische 5. Elektrische 6. Thermische 7. Physikalische 8. durch Arbeitsumgebungsbedingungen Beispiele Hautkontakt mit bzw. Einatmen oder orale Aufnahme von toxischen, ätzenden oder reizenden Stoffen oder Gemischen Infektionsgefahr durch Viren oder Bakterien Umgang mit Sprengstoffen, Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären Quetsch- und Scherstellen an Maschinenteilen gefährliche Körperströme durch Berühren unter Spannung stehender Teile, Lichtbogenbildung durch Kurzschluss Verbrennungen an heißen Oberflächen, Aufenthalt in Kühlräumen Lärm, Vibrationen, Strahlung Hitze, Witterung, Kälte, Nässe, Zugluft, Belüftung, Beleuchtung am Arbeitsplatz Wichtig für Sie: Prüfen Sie die aus der sbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen auch auf deren Wirksamkeit und passen Sie diese gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten an. Diese Paragrafen fordern die sbeurteilung Bei uns gibt es keinen Anlass für eine sbeurteilung. Mit dieser Aussage kann sich kein Arbeitgeber herausreden. Zu groß ist die Vielfalt der Rechtsvorschriften, in denen nicht nur die Pflicht für eine Beurteilung als solche, sondern auch die zu betrachtenden Aspekte geregelt sind. Lesen Sie jetzt, welche Regelungen Sie beachten müssen. Das Arbeitsschutzgesetz regelt Sicherheit und Arbeitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit und gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Demnach hat jeder Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes nötig sind. Ergänzend können VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 2

4 sich für Ihren Betrieb weitere Pflichten aus den in der Tabelle aufgeführten Regelungen ergeben. Tabelle: Anlässe für eine sbeurteilung Thema/ Vorschrift Problemfeld Arbeitsbedingungen, 5 Arbeitsschutzgesetz allgemeine 3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A 1 Maschinen, Geräte, 3 Betriebssicherheitsverordnung Werkzeuge oder Anlagen Ausstattung der 3 Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstätte Gefahrstoffe 6 Gefahrstoffverordnung Heben und Tragen 2 Lastenhandhabungsverordnung Arbeitsplätze mit 3 Arbeitsschutzverordnung zu optischer Strahlung aus künstlicher optischer Strahlung künstlichen Strahlungsquellen en durch 3 Lärm- und Lärm und Vibrationen Vibrationsarbeitsschutzverordnung Arbeiten mit 5 8 Biostoffverordnung biologischen Arbeitsstoffen Werdende und 1 Mutterarbeitsschutzverordnung stillende Mütter Bildschirmarbeitsplätze 3 Bildschirmarbeitsverordnung Muster- Betriebsvereinbarung zur sbeurteilung Arbeitgeber und Betriebsrat schließen die folgende Betriebsvereinbarung über die Beurteilung der Arbeitsbedingungen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten des Betriebs. 2. Ziel und Durchführung der sbeurteilung Ziel der Beurteilung ist es, en zu erkennen und Maßnahmen zu deren Bekämpfung abzuleiten. Eine sbeurteilung beinhaltet das Ermitteln und Bewerten der Ursachen von Unfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge der beruflichen Arbeit. Die Beschäftigten sind ca. 2 Wochen vor den Beurteilungen zu informieren. Dadurch soll deren Anwesenheit sichergestellt werden. 3. Beteiligte Die Durchführung der sbeurteilung obliegt der Sicherheitsfachkraft. Sie kann durch den Betriebsarzt und ein betriebliches Analyseteam unterstützt werden. Das Analyseteam besteht aus 2 Vertretern des Arbeitgebers und 2 Vertretern aus dem Betriebsratsgremium. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Mitglieder des Analyseteams für ihre Aufgabenerfüllung schulen zu lassen. 4. Durchführung Die sbeurteilung wird in 3 Schritten vorgenommen: Ermittlung der en Bewertung der festgestellten en Maßnahmenfestlegung und -einleitung 5. Zeitpunkt der Beurteilung Bei neu eingerichteten Arbeitsplätzen ist vor der Aufnahme der Tätigkeit eine sbeurteilung durchzuführen. Bei VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 3

5 bereits eingerichteten Arbeitsplätzen ist die sbeurteilung jährlich zu wiederholen. Die Wiederholung der sbeurteilung ist bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und Arbeitsorganisation früher vorzunehmen. 6. Wirksamkeitskontrolle Die Ergebnisse der sbeurteilung werden von der Sicherheitsfachkraft dokumentiert. Nach der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wird zur Beurteilung von deren Wirksamkeit und der Effizienz eine Befragung der Beschäftigten durchgeführt. Ferner dienen die Wiederholungen der sbeurteilungen entsprechend Ziffer 5 der Betriebsvereinbarung der Erfolgskontrolle. 7. Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. (Ort, Datum) (Unterschriften) Diese Technischen Regeln helfen Ihnen bei der sbeurteilung Die Technischen Regeln konkretisieren eine Verordnung. Wenn Sie bei der sbeurteilung genau so vorgehen, wie es dort empfohlen wird, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen. Entscheiden Sie sich für eine andere Lösung, müssen Sie die Einhaltung der Verordnung schriftlich nachweisen. Im Zusammenhang mit der Gefahrstoffverordnung und weiteren Arbeitsschutzvorschriften können Sie im Hinblick auf die sbeurteilung auf folgende Regeln zurückgreifen: Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400: sbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 401: durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der en bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: inhalative Exposition TRGS 420: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die sbeurteilung Technische Regeln zur Betriebssicherheit TRBS 1111: sbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung TRLV Lärm, Teil 1: Beurteilung der durch Lärm TRLV Vibrationen, Teil 1: Beurteilung der durch Vibrationen Wann Sie die Beurteilung überarbeiten müssen Sie haben eine sbeurteilung regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Anlässe können sein: VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 4

6 die Neubeschaffung von Geräten, Maschinen, Werkzeugen oder Anlagen eine Änderung des Stands der Technik oder der Vorschriften Arbeitsunfälle, Störfälle, Berufskrankheiten eine geplante Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Änderung im Betrieb (z. B. neue Arbeitsverfahren) Wichtig: Die sbeurteilung ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung aufgrund der Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen als notwendig erweist. Ihnen hat dieser Spezial-Report gefallen? Sie benötigen weitere Tipps für Ihren Arbeitsalltag? Dann besuchen Sie unseren Shop auf mit zahlreichen Fachpublikationen zum Arbeitsschutz. Impressum VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 D Bonn Großkundenpostleitzahl: D Bonn Tel.: (Kundendienst) Fax: USt.-ID: DE Amtsgericht Bonn, HRB 8165 Internet: Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems, Frederik Palm Copyright: Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen. Haftung: Die Beiträge und Inhalte werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen. Bildnachweis: Fotolia.com VNR VERLAG FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFTS AG 5

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