EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL. 55. Sitzung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 4. Juni 2014, 20:00-22:45 Uhr Mehrzweckraum.
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- Innozenz Friedrich
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1 EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL Protokoll 55. Sitzung Einwohnergemeindeversammlung Vorsitz: Mittwoch, 4. Juni 2014, 20:00-22:45 Uhr Mehrzweckraum Anwesende Stimmberechtigte: 72 Absolute Mehr: 37 Sekretärin a.i.: Ruch Heinz Karin Berger Verhandlungen Gemeindepräsident Heinz Ruch begrüsst die Anwesenden zur heutigen ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich bekannt gemacht worden durch Publikation im Anzeiger Trachselwald vom 1. Mai 2014 und in der Neue Eriswiler Zeitung (NEZ). Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften lagen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf oder konnten auf der Homepage heruntergeladen werden. Heinz Ruch orientiert die Versammlung über die Stimmberechtigung: Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Art. 2 Reglement über die Wahlen und Urnenabstimmungen Eriswil) und nicht nach Art. 369 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) bevormundet ist. Es wird festgestellt, dass die Anwesenden im Besitz des Gemeindestimmrechts sind mit Ausnahme von - Karin Berger, Gemeindeschreiberin a.i. - Nadja Bösiger, Gemeindeschreiber-Stv. - Priska Jordi, Finanzverwalterin
2 Von der Presse ist/sind anwesend - Jürg Rettenmund, Bernzer Zeitung - Leroy Ryer, Unter Emmentaler Die nicht Stimmberechtigten und die Presse sitzen separat. Das Stimmrecht der Anwesenden wird nicht bestritten. Die Versammlung wird hierauf als eröffnet erklärt. Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und gewählt: 1. Zaugg Hans 31 Stimmen 2. Kleeb Marcel 25 Stimmen 3. Heiniger Andreas 16 Stimmen TOTAL 72 Stimmen Das absolute Mehr beträgt 37 Stimmen. Der Gemeindepräsident macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 31 Gemeindeordnung Eriswil nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden kann. Ebenfalls macht er auf die sofortige Rügepflicht gemäss Art. 33 Gemeindeordnung Eriswil aufmerksam. Heinz Ruch gibt die heutigen Traktanden bekannt, die wie folgt lauten: 1. Genehmigung Jahresrechnung Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Reitgasse 3. Beitritt Gesellschafts- und Leistungsvertrag Musikschule Huttwil 4. Windenergie, Nachkredit von Fr Gemeindeverband Regionale Kulturförderung, Genehmigung Organisationsreglement des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Oberaargau inklusive Anhang und dadurch Beitritt zum Gemeindeverband 6. Nachkredit Honorare externe Übergangslösung Gemeindeschreiber 7. Verschiedenes BESCHLUSSFASSUNG (EINSTIMMIG) Die Traktandenliste wird gutgeheissen. PROTOKOLLGENEHMIGUNG Gemäss Art. 59 Gemeindeordnung Eriswil ist das Protokoll spätestens ab dem siebten Tag nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegen. Der Gemeindeschreiber veröffentlicht das Protokoll in demselben Zeitrahmen ebenfalls im Internet. Gegen den Wortlaut des Protokolls der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 sind keine Einsprachen eingelangt. Am
3 16. Januar 2014 hat der Gemeinderat das Protokoll gemäss Art. 59 Gemeindeordnung Eriswil genehmigt Verwaltungsrechnung Jahresrechnung 2013 REFERENT Konrad Zehnder SACHVERHALT Die Jahresrechnung 2013 weist bei Aufwendungen von Fr und Erträge von Fr einen Aufwandüberschuss von brutto Fr (vor Abschreibungen) aus. Es wurden Fr harmonisierte Abschreibungen vorgenommen, was schlussendlich zu einem Aufwandüberschuss von Fr führt. Im Budget 2013 wurde mit eine Aufwandüberschuss von Fr gerechnet. Mit dem vorliegenden Ergebnis wird eine Schlechterstellung gegenüber dem Voranschlag von Fr erzielt. Ohne den Buchgewinn in der Höhe von Fr infolge Auflösung des Vermögensverwaltungsmandats, würde ein Aufwandüberschuss von Fr resultieren. Folgender Nachkredit muss von der Gemeindeversammlung genehmigt werden: Fr für den baulichen Unterhalt der Strassen. Auf diesem Konto wurde der Winterdienst nicht budgetiert (Fr ). Ausserdem wurden die Kosten für die Oberlächenbeläge in diesem Konto verbucht. Budgetiert wurden die Kosten im Konto (Fr ). DISKUSSION Konrad Zehnder erläutert die Jahresrechnung mittels Folien. Das Eigenkapital beläuft sich per 31. Dezember 2013 auf Fr Es hat im Jahre 2013 um Fr abgenommen. Die grössten Abweichungen zum Voranschlag und die Investitionen aus dem Jahr 2013 werden erläutert. Das Rechnungsprüfungsorgan ROD hat die Rechnung geprüft und beantragt, die Rechnung zu genehmigen. Gleichzeitig wurde auch der Datenschutz geprüft, welcher gut war. Ablauf der Jahresrechnung 2013 Genehmigung Rechnung durch Gemeinderat 10. April 2014 Rechnungsprüfung durch ROD 12./13. Mai 2014 Gemeindeversammlung 4. Juni
4 an Regierungsstatthalter bis am 31. Juli 2014 Adrian Zehnder möchte wissen, wie hoch die Einlage in den Vermögensverwaltungsauftrag ursprünglich war. Priska Jordi kann diese Frage zurzeit nicht beantworten und wird sich bei ihm melden. Die Einlage in den Vermögensverwaltungsauftrag erfolgte im Jahr Adrian Zehnder fragt an, wo das Geld jetzt angelegt ist. Er findet es schade, dass diese Anlage aufgelöst wurde und gibt zu bedenken, dass jetzt das Geld einfach ausgegeben wird. Es hätte auch Fremdkapital aufgenommen werden können da die Zinsen jetzt günstig sind. Konrad Zehnder antwortet, dass das Geld bei der Huttwiler Bank angelegt ist. Das Problem war, dass hohe Rechnungen für den Lastenausgleich bezahlt werden mussten. Die Versammlung hatte einer Steuererhöhung nicht zugestimmt und man musste handeln. Adrian Zehnder appelliert, dass die Ausgaben kontrolliert werden müssen. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, den Nachkredit in der Höhe von Fr sowie die Jahresrechnung 2013 mit einem Aufwandüberschuss von Fr zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG (68 JA, 1 NEIN, 3 ENTHALTUNG) 1. Der Nachkredit in der Höhe von Fr sowie die Jahresrechnung 2013 mit einem Aufwandüberschuss von Fr wird genehmigt Strassenunterhalt, Gemeindewerk Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Reitgasse REFERENT Markus Badertscher SACHVERHALT An der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2010 haben die Stimmberechtigten einem Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr für die Sanierung Reitgasse zugestimmt. Gemäss Gemeindeverordnung Art. 109 Absatz 1 und 2, ist über jeden Verpflichtungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat
5 Der Verpflichtungskredit schliesst mit Gesamtausgaben von brutto (inkl. MwSt.) Fr ab, das heisst, Fr unter dem beantragten Verpflichtungskredit. Da die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser MwSt-pflichtig sind, können die Vorsteuern in der Höhe von Fr bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Somit beträgt der Minderaufwand Fr DISKUSSION Alfonso Carlini informiert zusätzlich über den Schadenfall an der Reitgasse. Die Schächte wurden nicht nach den gültigen SIA-Normen erstellt. Da sich die Schuldfrage als schwierig herausstellt, hat die Gemeinde einen Anwalt beauftragt. Bereits wurden Musterschächte erstellt, diese waren jedoch nicht zufriedenstellend. Weitere Informationen können zurzeit nicht gemacht werden, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, die Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Reitgasse zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG (EINSTIMMIG) 1. Die Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung Reitgasse wird genehmigt Musikschulen Beitritt Gesellschafts- und Leistungsvertrag Musikschule Huttwil REFERENTIN Marion Heiniger SACHVERHALT Damit eine Musikschule vom Kanton anerkannt wird, muss unter anderem mindestens eine Gemeinde mit der Musikschule einen Leistungsvertrag abschliessen. Seit 2001 besteht ein Gesellschaftsvertrag betreffend gemeinsamem Auftreten der Einwohnergemeinde Huttwil zum Abschluss eines Vertrages mit der Musikschule Huttwil. Diesem Vertrag sind folgende Gemeinden beigetreten: Auswil, Dürrenroth, Gondiswil, Rohrbachgraben und Wyssachen. Die Gemeinde Eriswil trat dem Gesellschaftsvertrag nicht bei. Der Zweck des Vertrages mit der Musikschule Huttwil ist, den Standort Huttwil zu stärken und ein Mitspracherecht der Vertragsgemeinden zu gewähren
6 Aufgrund des seit 2012 gültigen neuen Musikschulgesetzes des Kantons Bern muss die Zusammenarbeit zwischen der Musikschule Huttwil und den umliegenden Gemeinden angepasst werden. Es wird eine Zusammenarbeit mit möglichst vielen umliegenden Gemeinden angestrebt. Die Einwohnergemeinde Huttwil als Sitzgemeinde hat am 20. Januar 2014 den Leistungsvertrag mit der Musikschule Huttwil abgeschlossen. Dieser ist seit dem 1. Februar 2014 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt trat auch der neue Gesellschaftsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Huttwil und den genannten Einwohnergemeinden in Kraft. Damit die Gemeinde Eriswil dem Gesellschaftsvertrag beitreten kann, ist die Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung und der Gesellschaftsversammlung, welche im Herbst 2014 stattfindet, nötig. Was ist neu für die Gemeinden? Das bis 2011 gültige Musikschulgesetz ging von beteiligten und nicht beteiligten Gemeinden aus. Beteiligte Gemeinden waren in der Trägerschaft der Musikschule vertreten und übernahmen gleichzeitig die Restfinanzierung: Sie deckten somit alle Kosten, die nach Abzug der Schulgelder, dem Kantonsbeitrag sowie den Beiträgen anderer Gemeinden übrig blieben. Nicht beteiligte Gemeinden bezahlten anteilmässig an die Lektionen ihrer Schülerinnen und Schüler, unabhängig davon, wo im Kanton der Unterricht besucht wurde. Neu ist der Leistungsvertrag die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Musikschulen und Gemeinden. Eine Vertretung der Gemeinde in der Trägerschaft ist weiterhin möglich, aber nicht mehr notwendig. Die betriebswirtschaftliche Verantwortung liegt nun prinzipiell bei der Musikschule. Sie muss die Schulgelder so kalkulieren, dass diese die Kosten decken neben den Beiträgen von Kanton und Gemeinden. Am Jahresende kann ein Gewinn oder Verlust resultieren. Um Schwankungen im Kostenniveau aufzufangen, muss die Musikschule deshalb auch Reserven bilden können. Die Gemeinde Huttwil hat mit Fr eine Defizitgarantie in Form eine Bankgarantie gegeben. Diese dient ausschliesslich zur Deckung von Liquiditätsengpässen. Subventionen durch Kanton und Gemeinden Der Kanton bezahlt den Musikschulen einen Anteil von 30 % an die Personalkosten von Lehrkräften und Schulleitung. Der Anteil der Gemeinden muss mindestens gleich hoch sein wie der Kantonsbeitrag. Dazu kommt, unabhängig ob dem Gesellschaftsvertrag beigetreten wird oder nicht, ein Anteil für die Betriebs- und Infrastrukturkosten. Die Beiträge der Gemeinden werden aufgrund des jährlich einzureichenden Budgets durch den Vereinsvorstand der Musikschule Huttwil festgelegt. Diese Beiträge beinhalten: - Beitrag an die Personalaufwendungen für den beitragsberechtigten Unterricht in der Höhe des vom Kanton ausbezahlten Beitrag von 30 % - Beitrag an die Betriebs- und Infrastrukturkosten innerhalb einer definierten Bandbreite
7 - Beitrag an die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt von Instrumenten - Der Zuschlag für Nichtmitglieder beträgt Fr pro Unterrichtseinheit (Pro Schüler / pro Jahr) Schülerinnen und Schüler, welche die Musikschule Huttwil besuchen, erhalten automatisch einen Beitrag für die Musikschule. Die Gemeinde ist mit dem Beitritt zum Leistungsvertrag dazu verpflichtet. In Ausnahmen kann die Gemeinde auch Beiträge sprechen, wenn das gewünschte Instrument nicht an der Musikschule angeboten wird, oder der besuchte Schulort näher an einer anderen Musikschule liegt. Ausnahmen werden auf Gesuch hin vom Gemeinderat geprüft und beurteilt. DISKUSSION Zaugg Hans: Wie viele Schüler aus Eriswil besuchen die Musikschule Huttwil? Marion Heiniger: Die Zahl kann nicht genau gesagt werden. Von allen Musikschülern sind rund 13 % aus Eriswil. ANTRAG GEMEINDERAT (71 JA, 1 ENTHALTUNG) 1. Der Gemeinderat beantragt, dem Gesellschafts- und Leistungsvertrag der Gemeinde Huttwil beizutreten. BESCHLUSSFASSUNG 1. Dem Gesellschafts- und Leistungsvertrag der Gemeinde Huttwil wird beigetreten Bauten, Anlagen Nachkredit Windenergie REFERENT Heinz Ruch SACHVERHALT Im Dezember 2011 hat die Gemeindeversammlung einen Planungskredit von Fr für die Planung einer Windenergieanlage im Gruenholz gesprochen. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Arbeiten abgeschlossen und erste Ziele erreicht. Um weiter an dem Projekt zu arbeiten, wird ein Nachkredit in der Höhe von Fr benötigt. Folgende Arbeiten wurden bis heute erledigt:
8 Firma Tätigkeit Betrag Emch + Berger Kommunaler Richtplan und UVP Vorstudie Start Phase Zonenplan und Baubewilligung SFr. 80' WindMess GmbH Beratung in Vorbereitungsphase SFr. 36' Genossenschaft Meteotest Lidarmessung SFr. 30' Skyguide Gutachten Flugsicherheit SFr. 13' Arbeitsgruppe Sitzungsgelder und Spesen SFr. 12' Fellmann Geotechnik GmbH Geologisches Gutachten SFr. 3' Vogelwarte Sempach Gutachten Vögel SFr. 3' Diverse Infoanlässe SFr Gesamtergebnis SFr. 181' Stand 3. März 2014 Folgende Arbeiten sind noch ausstehend: Nutzungsplan: Nutzungsplanverfahren; Baurechtsvertrag, Vertrag VBS, Ausschreibung WEA, BAZL/Skyguide, Sitzungen Prüfung Umweltverträglichkeit Flora und Fauna, Fledermäuse, Zug- und Brutvögel, Ausgleichsmassnahmen, Lärm, Schattenwurf Arbeitsgruppe Sitzungselder und Spesen, Vorbereitung Urnenabstimmung Total SFr. SFr. SFr. SFr. 70' ' ' ' Die Gemeinde muss für die Beteiligung zwischen Fr. 1.7 und 2.2 Mio. abzüglich den Planungskosten rechnen. Die zu erwartende Rendite beträgt pro Jahr zwischen 6 8 %. Die Beteiligung Dritter ist zurzeit noch offen. Die effizienteste Anlage produziert pro Jahr den Jahresverbrauch der Privathaushalte in Eriswil. Die Energie entspricht rund Liter Öl und einer CO2-Einsparung von über Tonnen pro Jahr. Die Arbeitsgruppe sieht folgenden Zeitplan vor: - Zonenplanverfahren bis Mitte Urnenabstimmung (ÜO, Finanzierung, Rechtsform, Herbst Bau, Frühling 2016 Das Fremdkapital wird sich bis ins Jahr 2018 bei einer Steueranlage von 1.9 Steuereinheiten bis auf über Fr. 8.0 Millionen erhöhen. Ohne den Bau rechnet man mit einem Fremdkapital von rund Fr. 6.0 Millionen. DISKUSSION Walter Mathys: Mit der Gütergemeinde und VBS armaswiss wurden bis heute noch keine Verträge abgeschlossen. Dies ist aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt. Gemäss Abklärungen ist eine Zusage der VBS armaswiss sicher, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Hätte man eine Solaranlage auf das Schulhausdach gebaut, hätte man schon lange Strom
9 Hans Ulrich Zehnder: Es ist richtig, dass die Verträge noch nicht unterschrieben sind. Das Risiko besteht, dass keine Einigung gefunden wird. Walter Mathys: Die Verträge hätten bereits gemacht werden können, diese hätten keine Kosten verursacht. Das Risiko ist gross, wenn jetzt wieder ein Kredit bewilligt wird. Hans Ulrich Zehnder: Die Verträge hätten Notariatskosten verursacht. Die Arbeitsgruppe sieht das Risiko nicht bei der Gütergemeinde oder bei der VBS aramswiss sondern bei der Skyguide. Walter Mathys: Müssten die Schläuche (Netz) verstärkt werden? Hans Ulrich Zehnder: Dabei handelt es sich um ein anderes Projekt. Müssen die Kabel ersetzt werden, würde swissgrid die Kosten allenfalls übernehmen. Die Anfrage für eine Kostenübernahme kann vorgängig gestellt werden. Edgar Rüti: Was ist mit dem Schattenwurf? Und wie hoch wird das Rad? Hans Ulrich Zehnder: Der Schattenwurf besteht nur bei schönem Wetter am Morgen und Abend. Die Nabenhöhe liegt auf 120. Die Höhe ist im Richtplan geregelt (125 m). Je höher je besser für den Stromertrag und den Schattenwurf. Ebenfalls wird das Rad akustisch ruhiger je höher es steht. Marina Jäckle: Wurden die Abklärungen betreffend Infrarotschall gemacht? Dieser geht sicher weiter als bis Kalberweid, eher bis ins Dorf. Hans Ulrich Zehnder: Für Moorlandschaften ist dieser Infrarotschall schädlich. Die Windmessungen wurden über 14 Monate durchgeführt plus zusätzlich 2 Monate LIDAR-Messungen. Magdalena Fiechter: Ist es richtig, dass das Rad erst nach 20 Jahren rentiert? Man sagt, dass das Rad 25 Jahre lang läuft, was passiert dann? Hans Ulrich Zehnder: Die Abschreibungen laufen über 20 Jahre. Eine Rendite erzielt man bereits vorher. Das Rad muss nach 25 Jahren kontrolliert werden und kann danach weiter laufen. Die Bewilligung ist zeitlich unbeschränkt. Edgar Rüti: Wieso liest man im Richtplan über einen Windpark Eriswil? Hat der Kanton verlangt, dass zuerst ein Windrad gebaut werden muss und anschliessend die anderen Windräder gebaut werden können? Hans Ulrich Zehnder: Die Abklärungen mussten für alle Standorte im gesamten Gemeindegebiet gemacht werden. Edgar Rüti: Dann baut die Gemeinde nun ein Windrad und anschliessend werden Investoren die weiteren Windräder bauen?
10 Hans Ulrich Zehnder: Für einen allfälligen weiteren Bau von Windrädern müsste eine Zonenplanänderung gemacht werden. Diese muss von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Die Gemeinde kann die übrigen Standorte auch löschen lassen. Beat Röthlisberger: Ist es richtig, dass das Geld zu 6 % verzinst wird und die Gemeinde das Geld nach 20 Jahren zurück hat? Hans Ulrich Zehnder bejaht diese Frage. Hans Rudolf Fuhrimann: Ist es sicher, dass die Bank die 75 % Fremdkapital übernimmt? Und werden 12 % von Privaten finanziert? Hans Ulrich Zehnder: Ob 12 % durch Bürgerinnen und Bürger aus Eriswil finanziert werden, ist unsicher. Erweitert man den Privatanteil auch auf auswärtige Interessenten, sollte es kein Problem sein, diese 12 % finanzieren zu können. Die Finanzierung der Bank sollte keine Probleme darstellen, weil es sich um ein gutes Projekt handelt. Hans Ulrich Zehnder: Was beim Projekt Nordsee falsch gelaufen ist, weiss man nicht. Hans Ulrich Heiniger: Was passiert, wenn die Versammlung den Nachkredit nicht bewilligt? Gibt es ein weiteres Projekt? Hans Ulrich Zehnder: Es gibt keinen Plan B. Allenfalls könnten die bis dahin gemachten Planungen verkauft werden. Konrad Zehnder: Da das Stromnetz der Gemeinde gehört, kann zusätzlich Geld generiert werden. Der Antrag für den Nachkredit wird aus zeitlichen Gründen gestellt. Die weiteren Kosten fallen erst an, wenn der Bericht der Skyguide positiv vorliegt. Toni Rutschmann: Macht es nicht Sinn, z.b. mit der BKW zusammen zu arbeiten? Hans Ulrich Zehnder: Es würde sicher einiges einfacher gehen, man will dieses Projekt jedoch alleine durchziehen. Walter Halter: Können die Planungskosten am Aktienkapital angerechnet werden? Hans Ulrich Zehnder: Die Planungskosten müssten von der Aktiengesellschaft abgekauft werden. Ueli Liechti: Wurden die Berechnungen für den ersten Kredit (Fr ) von der Arbeitsgruppe gemacht?
11 Hans Ulrich Zehnder: Es wurden Offerten eingeholt und von diesen den Durchschnittpreis berechnet. Der Auslagen für den Richtplan waren jedoch in diesen Kosten nicht einberechnet. Ueli Liechti: Er bedauert, dass weder von Emch + Berger noch Roland Aregger heute anwesend ist. Muss damit gerechnet werden, dass in zwei Jahren wieder ein Nachkredit beantragt wird? Hans Ulrich Zehnder: Die Berechnungen wurden jeweils so seriös wie möglich gemacht. Im Vergleich zu den anderen Anlagen sind die Planungskosten nicht höher. Ueli Liechti: Es ist kein Vorwurf an die Arbeitsgruppe im Gegenteil, es wurde sehr viel gearbeitet. Hans Ulrich Zehnder: Es muss beachtet werden, dass dies das erste solche Projekt im Kanton Bern ist. Adrian Zehnder: Würdigt das Engagement der Arbeitsgruppe. Die kritischen Stimmen müssen jedoch ebenfalls ernst genommen werden. Er stellt den Antrag, dass im Moment das Projekt gestoppt wird mit dem Auftrag, dass zuerst die Verträge mit der Gütergemeinde und der VBS armaswiss gemacht werden und erst dann über einen Nachkredit abgestimmt wird. Hubert Wagner: Das würde nichts ändern. Das Geld wird erst ausgegeben, wenn das OK der Skyguide erfolgt ist. Mit der Gütergemeinde und der VBS armaswiss sind bereits Einigungen vorhanden. Das Risiko besteht nur darin, wenn Personalwechsel stattfinden. Am Ablauf ändert sich nichts, er verzögert sich nur. Gottfried Ruch: Das Bauland ist noch nicht vorhanden. Die Gütergemeinde hat noch keine Zusage gemacht. Zuerst sollte dies geregelt werden. Fritz Schwarz: Die Zusammenarbeit mit anderen soll geprüft werden. Hubert Wagner: Die Finanzierung ist noch offen. Über das wird an der Urnenabstimmung abgestimmt. Roland Fiechter: Wenn die Bewilligungen erteilt sind, möchten die Bürger wissen, was das Projekt total kostet. Mit wieviel muss gerechnet werden und was kann erwartet werden? Hans Ulrich Zehnder: Eine kleine Anlage kostet rund Fr. 6.8 Millionen und eine grosse Anlage rund Fr. 8.8 Millionen. Christian Kleeb: Sind für den Transport und die Montage der Anlage logistische Probleme zu erwarten? Hans Ulrich Zehnder: Die grossen Teile der Anlage werden über die Anfahrt von Seite Kanton Luzern geliefert
12 Walter Mathys: Beim ersten Kredit über Fr informiert man, dass dies problemlos reichen wird. Jetzt sagt man, die Planungskosten seien in etwa gleich wie bei anderen Anlagen. Warum muss dann wieder Fr beantragt werden? Hans Ulrich Zehnder: In Graubünden wurde eine ähnliche Anlage gebaut, von da kennt man die Planungskosten. In den letzten Jahren sammelte man mehr Erfahrung mit solchen Projekten. Walter Mathys: Alle benötigen Strom, das Atomkraftwerk soll abgestellt werden. Warum wird das Projekt vom Kanton nicht besser unterstützt? Hans Ulrich Zehnder: Man weiss, dass die Vorschriften im Kanton Bern strenger sind als in anderen Kantonen. Schmid Jürg: Kann man nicht einen Politiker für dieses Projekt gewinnen? Mit einer Persönlichkeit und der Presse geht es dann etwas schneller. Manchmal braucht es auch solche Wege. Hans Ulrich Zehnder: Über diese Möglichkeiten wurde auch schon diskutiert. Stephan Aeschlimann: Dankt der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit. Es wird professionell zu einem günstigen Preis gearbeitet. Alle sind auf Strom angewiesen. Martin Schüpbach: Um was geht es beim Vertrag mit der Gütergemeinde? Hans Ulrich Zehnder: Das Baurecht und die Vergütung dafür muss vertraglich geregelt werden. Erste Besprechungen haben bereits statt gefunden. Alfonso Carlini: Äussert sich zu den ökologischen Punkten. Man kann eine Sache immer positiv oder negativ sehen. Negativ ist sicher, dass bereits Fr aufgebraucht sind und dass Killerkriterien (unter anderem Skyguide) vorhanden sind. Das Baugefühl spricht für ökologischen Strom und es sei ein gutes Gefühl, wenn man weiss, dass man den Strom von der eigenen Windkraftanlage beziehen kann. Dieses Projekt ist eine Investition für die Zukunft. Zudem soll nach heutigem Wissensstand die Windkraftanlage eine Rendite abwerfen, auch wenn Fremdkapital aufgenommen werden muss. Die Motivation in der Arbeitsgruppe ist nach wie vor gross und Fr hat man auch schon für anderes ausgegeben. Cornelia Kohler: Kann man an den Nachkredit die Bedingung knöpfen, dass dieser erst angebraucht werden darf, wenn die Verträge mit der Gütergemeinde und dem VBS aramaswiss gemacht sind? Hans Ulrich Zehnder: Diese Bedingung kann zu Zeitverzögerungen führen
13 Adrian Zehnder: Ist einverstanden mit der Aussage von Alfonso Carlini. Trotzdem soll man einen Stopp machen, die Verträge ausarbeiten und an der nächsten Gemeindeversammlung den Nachkredit genehmigen. Cornelia Kohler: Stellt den Antrag, den Nachkredit in der Höhe von Fr zu genehmigten, mit der Bedingung, dass zuerst die Verträge mit der Gütergemeinde und dem VBS armaswiss gemacht werden müssen. Adrian Zehnder: Zieht sein Antrag zurück. Ruedi Tanner: Stellt den Antrag für eine geheime Abstimmung. Dieser Antrag erhält nur 15 der nötigen 18 Stimmen und wird abgelehnt. Der Antrag von Cornelia Kohler wird mit 22 Ja, 35 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, den Nachkredit in der Höhe von Fr zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG (58 JA, 5 NEIN, 10 ENTHALTUNGEN) 1. Der Nachkredit in der Höhe von Fr wird genehmigt Planungsverband Region Oberaargau, Langenthal Regionale Kulturförderung Oberaargau REFERENT Heinz Ruch SACHVERHALT Gemäss dem neuen Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern (KKFG) vom 12. Juni 2012 haben sich die 47 Gemeinden des Verwaltungskreises Oberaargau bis spätestens Ende 2014 zu einem Gemeindeverband Regionale Kulturförderung Oberaargau zusammenzuschliessen. Die Projektorganisation legt den Gemeinden nun die Botschaft zur Gründung eines solchen Gemeindeverbands vor. Die Kulturinstitutionen mit regionaler Bedeutung werden gemeinsam durch den Kanton, die Standortgemeinden und durch die übrigen Gemeinden im Gebiet der entsprechenden Region subventioniert. Das neue Kulturförderungsgesetz hält die konkrete Aufteilung der Subventionen auf die verschiedenen öffentlichen Subventionsträger fest
14 Da der finanzielle Umfang der auszuhandelnden Subventionsverträge zwischen den regional bedeutenden Kulturinstitutionen, den Standortgemeinden, dem Gemeindeverband sowie dem Kanton noch nicht bekannt ist, ist eine detaillierte Angabe zu den Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Als grobe Orientierungshilfe dienen die aktuellen Zahlen der Regionalen Kulturkonferenz Langenthal, hochgerechnet auf den Perimeter des Verwaltungskreises Oberaargau, nach denen mit Kosten von rund Fr pro Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Funktionieren des Gemeindeverbands Das Verbandsparlament wird im ersten Quartal 2015 den Verbandsrat wählen. Dieser wird sich anschiessend in Zusammenarbeit mit dem Kanton, den Standortgemeinden sowie den Institutionen um die Aushandlung der Subventionsverträge mit den regional bedeutenden Kulturinstitutionen kümmern. Diese legt der Regierungsrat per Verordnung fest. Die Subventionsverträge haben eine Gültigkeit von vier Jahren. Dies bedeutet, dass die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen alle vier Jahre geprüft und bei Bedarf angepasst wird. Kommt die freiwillige Gründung des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Oberaargau nicht zustande, wird der Gemeindeverband per 1. Januar 2015 flächendeckend für alle 47 Gemeinden des Verwaltungskreises Oberaargau mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern erlassen. Das Organisationsreglement des Gemeindeverbands Kulturförderung Oberaargau inklusive Anhang kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. DISKUSSION Hans Rudolf Fuhrimann: Wer oder was wird von der Kulturförderung unterstützt? Heinz Ruch antwortet, dass z.b. das Stadttheater Langenthal unterstützt wird. Hans Ulrich Zehnder: Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? Heinz Ruch: Der Regierungsrat wird die Regionale Kulturförderung per Beschluss des Regierungsrates einführen. Christoph Röthlisberger: Muss bei einer Ablehnung weniger bezahlt werden? Heinz Ruch: Dies wird nicht der Fall sein. Christian Kleeb: Der Betrag von Fr ist nicht das Problem, sondern die Art und Weise wie man zum Beitritt gezwungen wird
15 Magdalena Fiechter: Hat die Gemeinde Eriswil bei einer Ablehnung weniger Sitze? Heinz Ruch: Die Gemeine Eriswil hat einen Sitz und die Subregion hat zwei Sitze zur Verfügung. Hubert Wagner: Lehnt man den Beitritt ab, ist das ein Zeichen, dass man mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Ansonsten wird das Vorgehen legitimiert. Hans Ulrich Zehnder: Unterstützt die Wortmeldung von Hubert Wagner. Man weiss auch nicht, welche Projekte unterstützt werden. Heinz Ruch: Die Projekte können angemeldet werden. Stephan Aeschlimann: Ist klar für einen Beitritt. Das Stadttheater hat sehr gute Vorführungen und dies soll unterstützt werden. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Das Organisationsreglement des Gemeindeverbands Kulturförderung Oberaargau inklusive Anhang ist in der vorliegenden Fassung zu genehmigen und dadurch wird dem Gemeindeverband beigetreten. BESCHLUSSFASSUNG (19 JA, 46 NEIN, 1 ENTHALTUNG) 1. Die Gemeindeversammlung lehnt den Antrag des Gemeinderats ab. Das Organisationsreglement des Gemeindeverbands Kulturförderung Oberaargau inklusive Anhang wird in der vorliegenden Fassung nicht genehmigt und dadurch dem Gemeindeverband nicht beigetreten Gemeindeschreiber/in Nachkredit Übergangslösung Gemeindeschreiber ab Mai 2014 REFERENT Konrad Zehnder SACHVERHALT Auf Grund der Kündigung von Gemeindeschreiber Thomas Niederhauser wurden Offerten für eine externe Übergangslösung eingeholt. Der Auftrag wurde der Firma Abplanalp Ramsauer AG erteilt. Die Kosten für ein Pensum von % vom 1. Mai 2014 bis 31. Dezember 2014 belaufen sich auf Fr Die im Budget 2014 auf Konto eingestellten Fr sind bereits für konkrete Projekte vorgesehen. Aus diesem Grund beantragt
16 der Gemeinderat, den Nachkredit in der Höhe von Fr zu genehmigen. DISKUSSION Kathrin Steiner: Ist froh um die Unterstützung, fragt sich aber, wieso man bereits wieder Geld ausgibt, bevor dieses von der Versammlung genehmigt wurde. Konrad Zehnder: Die Kosten können auch als gebunden angesehen werden. Da dies jedoch nicht sicher ist, soll die Versammlung den Nachkredit beschliessen. Andreas Eichenberger: Wie hoch sind die effektiven Kosten? Konrad Zehnder: Die effektiven Kosten belaufen sich auf rund Fr Die Lohnkosten des Gemeindeschreibers können eingespart werden. Adrian Zehnder: Das heisst, die Unterstützung durch das externe Büro ist für die Hälfte des vom Gemeindeschreiber geleisteten Pensums teurer, als der Lohn des Gemeindeschreibers. Konrad Zehnder: Das ist richtig so. Sonja Straumann: Wird die Stelle wieder ausgeschrieben oder ist die momentane Lösung eine Dauerlösung? Konrad Zehnder: Die Stelle des Gemeindeschreibers wird demnächst ausgeschrieben. Christian Aebi: Hat man bei diesem Geschäft wieder nur die Wahl, ja zu sagen? Konrad Zehnder: Eigentlich ja. Die Geschäfte auf der Verwaltung müssen weiter laufen. Hans Ulrich Zehnder: Wurde eine Konkurrenzofferte eingeholt? Konrad Zehnder. Ja dies wurde gemacht. Die Angebote der Büros sind alle in etwa gleich. Fritz Schwarz: Was hat Thomas Niederhauser in Eriswil nicht gefallen? Heinz Ruch verweist auf die Medienmitteilung. Therese Kleeb: Muss man Angst haben, dass nach der Stellenbesetzung wieder mit einer schnellen Kündigung des Gemeindeschreibers gerechnet werden muss? Konrad Zehnder verneint diese Fragen. Die nötigen Vorkehrungen werden aus den Erkenntnissen des Workshops getroffen
17 Kathrin Steiner: Der Gemeinderat kann sich nicht immer hinter den Medienmitteilungen verstecken. Die Bürger haben ein Recht darauf, das eine oder andere zu wissen. Es stehen Wahlen an und sie hofft, dass es auch Wahlen gibt. Toni Rutschmann: In der Medienmitteilung war nicht viel zu lesen. Adrian Zehnder: Spricht dem Personal der Verwaltung Mut zu, sollen an ihre Kompetenzen glauben und möglichst viel selber erledigen, damit gespart werden kann. ANTRAG GEMEINDERAT 1. Der Gemeinderat beantragt, den Nachkredit in der Höhe von Fr zu genehmigen. BESCHLUSSFASSUNG (57 JA, 5 NEIN, 10 ENTHALTUNGEN) 1. Der Nachkredit in der Höhe von Fr wird genehmigt Gemeindeversammlung Verschiedenes Einwohnergemeindeversammlung SACHVERHALT Heinz Ruch informiert nochmals über die Kündigung von Thomas Niederhauser. Nachdem ihm Thomas Niederhauser den Entscheid mitgeteilt hatte, wurde eine Gemeinderatssitzung einberufen und der Regierungsstatthalter informiert. Er selber hat sich lange überlegt, wie es weitergehen soll, aber er wollte die Mappe nicht einfach schliessen. Auf Grund einer Besprechung mit dem Regierungsstatthalter wurde ein Workshop durchgeführt. Dieser war für die Gemeinde unentgeltlich. Im Workshop hat sich herausgestellt, dass an der Kommunikation, der Information und an den Prozessen gearbeitet werden muss. Ein entsprechender Massnahmenplan wird erarbeitet. Fritz Schwarz fragt an, warum die Gemeindeschreiber immer wieder gehen? Heinz Ruch erklärt, dass auch Valdet Limani und Thomas Niederhauser als ehemalige Gemeindeschreiber ein Gespräch mit dem Regierungsstatthalter führten. Diese Erkenntnisse werden ebenfalls in den Massnahmenplan einfliessen. Es ist keine einfache Situation. Die Zeit mit Valdet Limani war sehr schön und auch mit Thomas Niederhauser habe er sich von Anfang an sehr gut verstanden und seine grosse Erfahrung war wertvoll. Jetzt muss es aber weiter gehen. Es stehen Gemeinderatswahlen an. Die Behördenmitglieder haben bis am 23. Juni 2014 mitzuteilen, ob sie weiterhin zur Verfügung stehen oder nicht. Für den Einstieg in den Gemeinderat ist es einfacher, wenn man
18 zuerst bereits Einsitz in einer Kommission hatte. Er appelliert an die Bevölkerung mitzuhelfen und übergibt das Wort an Magdalena Fiechter. Sie unterstützt die Aussage und fordert die Bevölkerung ebenfalls auf, Mut zu haben und sich zu engagieren. In den vergangenen Jahren hat sie sehr viele Telefone für die Rekrutierung von neuen Behördenmitgliedern geführt. Sie bittet die Bevölkerung um Verständnis und um Mithilfe. Vor allem die jungen Einwohnerinnen und Einwohner sollen mithelfen die Zukunft zu gestalten. Heinz Ruch informiert, dass die Medienmitteilung im Zusammenhang mit der Kündigung von Thomas Niederhauser in Absprache mit dem Regierungsstatthalter erarbeitet wurde. Betreffend Reglemente wird informiert, dass diese in Angriff genommen werden. Das Wegreglement wird an einer der nächsten Versammlungen zur Genehmigung vorgelegt. Ab September bis Ende Dezember wird versuchsweise eine Sprechstunde eingeführt. Dazu ist jeweils eine Anmeldung nötig und die kurze Schilderung des Anliegens, damit bereits vorgängig allfällige Abklärungen gemacht werden können. Anwesend sein werden jeweils Heinz Ruch und Urs Geissbühler. Die Termine werden in der NEZ bekannt gegeben. Am Samstag, 30. August 2014 findet auf der Gemeindeverwaltung ein Tag der offenen Tür statt. Die Bevölkerung ist eingeladen, die Verwaltung zu besuchen. Hans Rudolf Fuhrimann rät dem Gemeinderat, sich zu überlegen, ob ein Gemeinderat wirklich immer Kommissionspräsident sein muss. Hat der Gemeinderat nur Einsitz in der Kommission, gibt dies eine entsprechende Entlastung für den jeweiligen Gemeinderat. Heinz Ruch erwähnt, dass er gerne eine Geschäftsprüfungskommission oder eine Finanzkommission einsetzen möchte, welche den Gemeinderat entlastet. Adrian Zehnder will nochmals wissen, ob die am Eriswiler Höck angesprochene Legislaturverlängerung jetzt definitiv nicht in Betracht gezogen wird. Betreffend der Anpassungen der Reglemente weist er darauf hin, dass im gleichen Arbeitsschritt auch die Strukturen überdacht werden müssen. Heinz Ruch bestätigt, dass im September 2014 Wahlen stattfinden werden und damit eine Legislaturverlängerung nicht mehr in Betracht gezogen wird. Ebenfalls bestätigt er, dass die Strukturen überdacht werden, so kann es z.b. sein, dass der Gemeinderat künftig nur noch aus 5 Mitgliedern besteht. Welche Kommissionen noch benötigt werden, wird man ebenfalls überprüfen. Marion Heiniger informiert über die Arbeitsplatzbewertung. Folgende Arbeiten fielen seit 2004 weg: - Anträge für Pass und Identitätskarten - Anmeldung Arbeitslosenunterstützung - Vormundschaftswesen
19 - Altersheim Im Gegenzug sind folgende Arbeiten dazugekommen: - Sekretariat Gesamtschulkommission - Arbeiten im Bereich Werke (Elektrizität, Wasser, Abwasser) - jährliche Steuerveranlagung - Führen des Katasters und die Rechnungsstellung der Grundeigentümerbeiträge der Schwellenkorporation - Sekretariat und Kassieramt Bevölkerungsschutz Trachselwald PLUS Ein Vergleich mit der letzten Arbeitsplatzbewertung aus dem Jahr 2004 zeigt folgendes Ergebnis: akt. Situation Gemeindeschreiberei 278 % 280 % 306 % Finanzverwaltung 116 % 106 % 100 % AHV-Zweigstelle 34 % 40 % 34 % Total 428 % 426 % 440 % Diese Zahlen sind mit Vorsicht zu betrachten. Sie beruhen auf einer Momentaufnahme und können sich jederzeit wieder ändern. Bei der AHV-Zweigstelle besteht bereits ein Mehraufwand durch die Umstellung auf das Programm Nil+. Dadurch haben die AHV-Zweigstellen im Bereich Leistungen mehr Verantwortung übernommen. Die genauen Auswirkungen können jedoch erst gegen Ende 2014 erwartet werden. Im Bereich Bau hat man mit durchschnittlich 19 Baugesuchen pro Jahr gerechnet. Bis Ende Mai sind jedoch bereits 15 Gesuche eingegangen. Die Betreuung der Lernenden, (pro Lernender werden zwischen 100 und 200 Std. veranschlagt) wurde nicht eingerechnet. Die Leistung der Lernenden wurde mit 10 % in die Bewertung eingerechnet. Was immer wieder zu grösseren Veränderungen führen kann, sind die Grösse und die Menge der Projekte. Dazu kommen die Reformänderungen des Kantons. Aktuell steht die Umstellung auf HRM 2 (harmonisiertes Rechnungsmodell) an. Die Vorbereitungsarbeiten sind bereits gestartet und die definitive Umstellung erfolgt auf den 1. Januar Weiter informiert Marion Heiniger über das Projekt Pausenplatz. Der Beitrag des Lotteriefonds, Fr ist eingegangen. Das Projekt ist nun abgeschlossen. An der nächsten Gemeinderatssitzung wird die Arbeitsgruppe aufgelöst. Auf dem Fonds-Konto ist noch ein Restbetrag von Fr Heinz Ruch greift das Thema Lernende nochmals auf. Vivianne Meyer und Esther Loosli werden die Verwaltung bald verlassen. Die Zeit auf der Verwaltung war für sie durch die vielen Wechsel nicht einfach. Es war wichtig, dass sie in dieser Zeit eine Ansprechperson hatten. Diese wurde in Simon Bichsel auch gefunden. Er dankt allen Gemeinderats- und Kommissionsmitgliedern, der Arbeitsgruppe Windenergie und der Verwaltung für die geleistete Arbeit und der anwesenden Presse für die Berichte. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung sämtliche rechtlichen Abklärungen für den Gemeinderat
20 macht. Er fordert die Bevölkerung auf, dass sie bei Fragen ebenfalls die Verwaltung kontaktieren. Die Versammlung wird geschlossen. GEMEINDEVERSAMMLUNG ERISWIL Der Präsident Die Sekretärin a.i. Heinz Ruch Karin Berger
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