Systematik des Auftragsrechts
|
|
- Kathrin Martin
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Systematik des Auftragsrechts Auftragsrecht Einfacher Auftrag OR Qualifizierte Aufträge Weitere Aufträge Ehe- und Partnervermittlung Kreditbrief und Kreditauftrag Maklervertrag Agenturvertrag Geschäftsführung ohne Auftrag Kommission Speditionsvertrag Frachtvertrag
2 Abschluss eines Auftrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften
3 Obligation aus Auftrag Pflicht zur Besorgung der ihm übertragenen Dienste oder Geschäfte Auftraggeber Beauftragter Recht auf Besorgung der ihm übertragenen Dienste oder Geschäfte
4 Abgrenzung Auftrag Abgrenzungen Vollmacht Einseitiges Rechtsgeschäft, abstrakt Gefälligkeit Nicht rechtsverbindlich Werkvertrag Bestimmter Erfolg geschuldet Arbeitsvertrag Unterordnungsverhältnis Einfache Gesellschaft Gemeinsamer Zweck
5 Erscheinungsformen des Auftrages Erscheinungsformen des Auftrages Anwaltsvertrag Architektenund Arztvertrag Bank- und Treuhandvertrag Ingenieurvertrag
6 Treuhandgeschäft Übergabe von Sachen, Werte oder Forderungen (Treugut) zu vollem Recht Treugeber Fiduziant Treuhänder Fiduziar Halten, Verwalten und Rückgabe des Treugutes in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Risiko des Treugebers
7 Haupt- und Nebenpunkte beim Auftrag Hauptpunkte Nebenpunkte Objektiv wesentlich Subjektiv wesentlich Subjektiv unwesentlich Besorgung der Dienste und Geschäfte Z. B.: Vergütung Alle anderen Vertragspunkte Vertrag entsteht nur bei Einigung über diese Punkte Vertrag entsteht auch ohne Einigung über diese Punkte
8 Formvorschriften Formvorschriften Auftrag Grundsatz: formfrei Ausnahme: Schriftlichkeit Kreditauftrag Willensvollstreckerauftrag Auftrag für Bürgschaftsverpflichtung
9 Pflichten des Beauftragten Pflichten des Beauftragten Hauptpflicht Nebenpflichten Sorgfältiges Tätigwerden im Rahmen der Weisung Treuepflicht Herausgabepflicht Rechenschaftspflicht
10 Persönliche Leistungspflicht Leistung des Beauftragten Grundsatz: persönlich Beizug Substitut Interesse des Beauftragten Interesse des Auftraggebers Unselbständig Beizug Erfüllungsgehilfe Geschäftsherrenhaftung Selbständig Haftung für Auswahl und Instruktion
11 Nichterfüllung durch Beauftragten Nichterfüllung Mahnung + Nachfrist Verzug des Beauftragten Verfalltag Angemessene Nachfrist Wahlrecht Auftraggeber Beharren auf Erfüllung Verzicht auf nachträgliche Erfüllung Schadenersatz wegen Verspätung Schadenersatz wegen Vertragsrücktritt Schadenersatz wegen Nichterfüllung
12 Nicht gehörige Erfüllung durch Beauftragten Nicht gehörige Erfüllung Verstoss gegen Sorgfaltspflicht Vertragsverletzung Vorliegen eines Schadens Positiver Schaden Entgangener Gewinn Natürlicher Kausalzusammenhang Eingetretener Erfolg zwingend Adäquater Kausalzusammenhang Gewöhnlicher Lauf der Dinge Verschulden des Beauftragten Fahrlässigkeit Vorsatz
13 Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftraggebers Hauptpflicht Nebenpflichten Zahlung des Honorars (falls vereinbart oder üblich) Ersatz der Auslagen Schadenersatzpflicht
14 Höhe des Honorars Höhe des Honorars Genau bestimmt Nicht genau bestimmt Keine Vereinbarung Pauschalhonorar Berechnungselemente Lückenfüllung durch Richter
15 Beendigung des Auftrages Beendigung des Auftrages Ordentlich Ausserordentlich Tod, Verlust der Handlungsfähigkeit, Konkurs Erledigung der Geschäfte Widerruf (Auftraggeber) Kündigung (Beauftragter) Gesetzliche Vermutung Falls zur Unzeit: Schadenersatzpflicht Aber: Jederzeit auf wichtigem Grund
16 Obligationen aus Verlagsvertrag Verlaggeber Pflicht zur Überlassung eines Werkes zum Zweck der Herausgabe Recht auf Überlassung eines Werkes zum Zweck der Herausgabe Verleger Verlaggeber Recht auf Vervielfältigung und Vertrieb des Werkes Pflicht zur Vervielfältigung und Vertrieb des Werkes Verleger
17 Abgrenzung Verlagsvertrag Abgrenzungen Unechter Verlagsvertrag Kommissionsverlagsvertrag Werkvertrag Lizenzvertrag Werk ist urheberrechtlich nicht geschützt Kosten und Risiko beim Verlaggeber Ähnlich Kein Recht am Werk
18 Pflichten und Rechte des Verlaggebers Pflichten des Verlaggebers Rechte des Verlaggebers Hauptpflichten Nebenpflichten Überlassung eines Werkexemplars zur Vervielfältigung Übertragung des Verlagsrechtes Gewährleistung für Verlagsrecht Aufklärungspflicht Berichtigungen und Verbesserungen Veröffentlichung kleinerer Aufsätze Nachfristansetzung gegen Verleger
19 Pflichten und Rechte des Verlegers Pflichten des Verlegers Rechte des Verlegers Hauptpflicht Nebenpflichten Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes Honorarzahlung (falls vereinbart) Überlassung von Freiexemplaren Festsetzung der Höhe der Auflage Bestimmung des Preises der Werkexemplare
20 Beendigung des Verlagsvertrages Beendigung des Verlagsvertrages Untergang des Werkes Untergang des Auflage Tod, Verhinderung, Unfähigkeit Nach der Ablieferung Infolge Zufall Ausverkauf Infolge Zufall Beim Urheber
21 Ehe- und Partnerschaftsvermittlung Auftraggeber Recht auf Vermittlung von Personen für Partnerschaft Pflicht zur Vermittlung von Personen für Partnerschaft Beauftragte Pflicht zur Bezahlung einer Vergütung Auftraggeber Beauftragte Recht auf Bezahlung einer Vergütung
22 Pflichten des Beauftragten Pflichten des Beauftragten Hauptpflicht Nebenpflichten Vermittlung von Personen für eine Partnerschaft Information über Chancen Geheimhaltung Erstattung von Reisekosten (Ausland)
23 Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftraggebers Hauptpflicht Nebenpflichten Zahlung des Honorars Ersatz der Auslagen Information und Mitwirkung
24 Maklervertrag Auftraggeber Recht auf Vermittlung von abschlussfähigen Verträgen Pflicht zur Vermittlung von abschlussfähigen Verträgen Makler Pflicht zur Entrichtung eines Honorars Auftraggeber Makler Recht auf Entrichtung eines Honorars
25 Abgrenzung Maklervertrag Abgrenzungen Einfacher Auftrag Pflicht zum Tätigwerden Kommission Im eigenen Namen auf fremde Rechnung Agenturvertrag Dauerschuldverhältnis, Pflicht zum Tätigwerden
26 Pflichten des Maklers Pflichten des Maklers Hauptpflicht Nebenpflichten Keine Pflicht tätig zu werden Eingeschränkte Sorgfaltspflicht Eingeschränkte Treuepflicht
27 Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftraggebers Hauptpflicht Nebenpflichten Maklerlohn bei Abschluss eines vermittelten Geschäfts Ersatz der Auslagen (falls vereinbart) Schadenersatzpflicht
28 Agenturvertrag Auftraggeber Recht auf dauernde Vermittlung bzw. Abschluss von Geschäften Pflicht zur dauernden Vermittlung bzw. Abschluss von Geschäften Agent Auftraggeber Pflicht zur Entrichtung von Provisionen Agent Recht auf Entrichtung von Provisionen
29 Abgrenzung Agenturvertrag Abgrenzungen Einfacher Auftrag Typenbestimmende Leistung Maklervertrag Kein Dauerschuldverhältnis Kommission Im eigenen Namen auf fremde Rechnung Alleinvertreter Im eigenen Namen auf eigene Rechnung Einfache Gesellschaft Gemeinsamer Zweck
30 Pflichten des Agenten Pflichten des Agenten Hauptpflicht Nebenpflichten Förderung der Geschäfte des Auftraggebers Sorgfaltspflicht Treuepflicht Übernahme des Kundenrisikos (falls vereinbart)
31 Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftraggebers Hauptpflicht Nebenpflichten Abschluss- bzw. Vermittlungsprovision Ersatz der ausserordentlichen Auslagen Delcredere- Provision (falls vereinbart)
32 Geschäftsführung ohne Auftrag Geschäftsführung ohne Auftrag Echte GoA Unberechtigte GoA Unechte GoA Gutgläubige Besorgung eines fremden Geschäfts Fremdgeschäftsführungswille Fehlen eines vorbestehenden Rechtsverhältnisses zum Geschäftsherrn Nicht im Interesse des Geschäftsherrn Nicht gemäss dem wirklichen Willen des Geschäftsherrn Besorgung des fremden Geschäfts für sich selber (Geschäftsanmassung) Falsche Beurteilung des Interesse des Geschäftsherrn Hilfsbedürftigkeit des Geschäftsherrn Ausrichtung nach dem mutmasslichen Willen und Interesse des Geschäftsherrn
33 Echte Geschäftsführung ohne Auftrag Geschäftsherr Keine vertragliche oder rechtserhebliche Veranlassung Tätigwerden im Interesse + Wille des Geschäftsherrn Geschäftsführer Geschäftsherr Pflicht zur Ersatz der notwendigen und nützlichen Verwendungen Recht auf Befreiung der übernommenen Verbindlichkeiten Geschäftsführer
34 Pflichten des Geschäftsführers Pflichten des Geschäftsführers Hauptpflicht Nebenpflichten Tätigung eines fremden Geschäfts Sorgfaltspflicht Allgemeine Treuepflicht Ablieferungs- und Auskunftspflicht Bei unechter GoA: Herausgabe des Verletzergewinns
35 Pflichten des Geschäftsherrn Pflichten des Geschäftsherrn Hauptpflichten Nebenpflichten Verwendungsersatz Keine Honorarpflicht Befreiung von den übernommenen Verpflichtungen
36 Kommission Kommittent Pflicht zum Handel im eigenen Namen für fremde Rechnung Recht auf Handel im eigenen Namen für fremde Rechnung Kommissionär Pflicht zur Leistung einer Provision Kommittent Kommissionär Recht auf Leistung einer Provision
37 Abgrenzung Kommission Abgrenzungen Agenturvertrag Im fremden Namen Maklervertrag Vermittlung von Geschäften Trödler Im eigenen Namen auf eigene Rechnung Alleinvertreter Im eigenen Namen auf eigene Rechnung Einfache Gesellschaft Gemeinsamer Zweck
38 Pflichten des Kommissionärs Pflichten des Kommissionärs Hauptpflichten Handel mit beweglichen Sachen oder Wertpapieren in eigenem Namen für fremde Rechnung Bei Einkaufskommission: Übertragung des Eigentums Nebenpflichten Sorgfaltspflicht Treuepflicht Informationspflicht Befolgen von Weisungen
39 Pflichten des Kommittenten Pflichten des Kommittenten Hauptpflichten Nebenpflichten Aufwendungsersatz Zahlung einer Provision Bezahlung Delcredere- Provision (falls vereinbart) Bei Verkaufskommission: Kommissionsgut zur Verfügung stellen
40 Speditionsvertrag Versender Pflicht zum Transport im eigenen Namen für fremde Rechnung Recht auf Transport im eigenen Namen für fremde Rechnung Spediteur Pflicht zur Leistung einer Vergütung Versender Spediteur Recht auf Leistung einer Vergütung
41 Pflichten des Spediteurs Pflichten des Spediteurs Hauptpflichten Abschluss der notwendigen Frachtverträge in eigenem Namen auf fremde Rechnung Abrechnungspflicht Nebenpflichten Sorgfaltspflicht Entgegennahme und Aufbewahrung Prüfung der Verpackung Wahrung der Rechte des Versenders
42 Pflichten des Versenders Pflichten des Versenders Hauptpflichten Nebenpflichten Aufwendungsersatz Keine Nebenpflichten Zahlung einer Provision
43 Frachtvertrag Pflicht zum Transport von Sachen Absender Frachtführer Recht auf Transport von Sachen Pflicht zur Bezahlung des Frachtlohns Absender Frachtführer Recht auf Bezahlung des Frachtlohns
44 Abgrenzung Frachtvertrag Abgrenzungen Spediteur Im eigenen Namen auf fremde Rechnung Auftrag Transport von Personen
45 Pflichten des Frachtführers Pflichten des Frachtführers Hauptpflicht Transport von Sachen in fremden Namen auf fremde Rechnung Nebenpflichten Sorgfaltspflicht Anzeigepflicht Benachrichtigung bei mangelhafter Verpackung Befolgen von Weisungen
46 Pflichten des Absenders Pflichten des Absenders Hauptpflichten Nebenpflichten Bezahlung des Frachtlohns Auslagenersatz Spezifikation bzgl. Empfänger, Frachtgut, Lieferzeit, Wert des Gutes Gehörige Verpackung
Abschluss eines Werkvertrages
Abschluss eines Werkvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Werkvertrag
MehrAbschluss eines Kaufvertrages
Abschluss eines Kaufvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften Obligationen aus Kaufvertrag
MehrSchuldrecht Besonderer Teil II
Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 10.15 11.45, ESA A freitags, 10.15 11.45, Phil B A. Überblick Verträge
MehrBGB IV. Geschäftsführung ohne Auftrag. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008
BGB IV Geschäftsführung ohne Auftrag Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Geschäftsführung ohne Auftrag, 677 ff. BGB - Tätigwerden für einen anderen ohne Rechtsbeziehung (= gesetzliches Schuldverhältnis)
Mehr11., neu bearbeitete Auflage Stand: August von. Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber. ^ LexisNexis*
Unternehmensbezogene Geschäfte 11., neu bearbeitete Auflage Stand: August 2013 von Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber ^ LexisNexis* Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturübersicht zum Unternehmensrecht
MehrAnweisung. Anweisungsempfänger. Anweisender. Angewiesener. Empfangsermächtigung. Leistungsermächtigung. Annahmeermächtigung
Anweisung Anweisender Anweisungsempfänger Leistungsermächtigung Empfangsermächtigung Annahmeermächtigung Angewiesener Typenbestimmung der Anweisung Anweisung Ermächtigung an Angewiesenen Zur Leistung von
MehrÖffentliches Arbeitsrecht
3 Bereiche des Arbeitsrechts Öffentliches Arbeitsrecht Staat ==> Schutz und Kontrolle Kollektives Arbeitsrecht Gewerkschaften Arbeitgeber/-verband Individualarbeitsrecht Rechtsquellen im Arbeitsrecht Gesetze:
Mehrunternehmensrecht V ::
unternehmensrecht V ::.spezialgeschäfte.kommission.spedition.lagerhalter.frachtführer wolfram proksch (C) 2009 1 :kommissionsgeschäft allgemeines geregelt in 383-405 UGB Kommissionsgeschäft = ein Unternehmer
MehrSchuldverhältnis. Leistungszeit
Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung WS 2009/2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich
MehrEinzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge)
Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) Uebereignungsverträge (Kauf; Schenkung) Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete; Pacht; Leihe; Darlehen) Dienstleistungsverträge (Werkvertrag; Auftrag;
MehrDie sieben Siegel des Verlagsvertrags
Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Meine Rechte und auch ein paar Pflichten 7. Schweizer Symposium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer 21. November 2015 Stans Regula Bähler, Rechtsanwältin,
MehrÜbungen im Obligationenrecht Besonderer Teil
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Fall 6 unter Freunden 2. April 2015 www.rwi.uzh.ch/huguenin Mögliche Ansprüche von O gegen A 1. Herunterladen Software beschädigt PC von O Informatikerrechnung
MehrAndrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten
Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier
MehrSPEDITIONSRECHT. 453 ff. HGB. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden 2. Welche Aufgabenstellung hat ein Spediteur?
SPEDITIONSRECHT 453 ff. HGB Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden Welche Aufgabenstellung hat ein Spediteur? 453 HGB Speditionsvertrag (1) Durch den Speditionsvertrag
MehrGrundkurs II Zivilrecht
, Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht
MehrVorwort 16. 1 Einleitung 19. Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut? 22. Wichtige Begriffe 26. 2 Die allgemeinen Bestimmungen 31
Inhaft Vorwort 16 1 Einleitung 19 Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut? 22 Wichtige Begriffe 26 2 Die allgemeinen Bestimmungen 31 Wie entstehen Obligationen? 33 Die Obligationen aus Vertrag 33 Vorbehalt
MehrKommentar zum Transportrecht
Hubert Widmann Kommentar zum Transportrecht 407-475 hhgb und weitere frachtund speditionsrechtliche Bestimmungen 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Luchterhand Vorwort zur 3. Auflage Abkürzungsverzeichnis
MehrDas Frachtgeschäft; wichtige Normen
Das Frachtgeschäft Gegenseitiger Vertrag, der den Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern, und den Absender verpflichtet, die vereinbarte
MehrLösung Fall 3. Frage 1
Lösung Fall 3 Frage 1 I. Anspruch des F gegen H gem. 677, 683 S. 1, 670 BGB F könnte gegen H einen Anspruch auf Ersatz der durch die SMS entstandenen Kosten gem. 677, 683 S.1, 670 BGB haben. 1. Geschäftsbesorgung
MehrÜbermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB
Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler
MehrTipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage
Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB,
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrFall 7. - Der Leasingvertrag - A. Anspruch auf Zahlung der ersten Rate aus 535 Abs. 2 BGB
Fall 7 - Der Leasingvertrag - A. Anspruch auf Zahlung der ersten Rate aus 535 Abs. 2 BGB B könnte gegen M einen Anspruch auf Zahlung der ersten Rate in Höhe von 400 Euro aus 535 Abs. 2 BGB haben. I. Vertragsschluss
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrÜbersicht Wichtige Inhalte des BGB. Grundlagen= Verpflichtung (241)= Gläubigerverzug (293)=
Übersicht Wichtige Inhalte des BGB Allgemeiner Teil= Recht der Schuldverhältnisse= Grundlagen= Einzelne Schuldverhältnisse= Personen (1)= Inhalt (241)= Kauf (433)= Sachen (90)= Verpflichtung (241)= Gläubigerverzug
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich Inhalt eines mit dem öffentlich
MehrWoche 5: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 5: Gesetzliche Schuldverhältnisse Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. Geschäftsführung ohne Auftrag
MehrDienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
MehrMaklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ...
Maklervertrag zwischen Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und......... - nachstehend Auftraggeber genannt 1. Vertragsgegenstand
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrJuristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011. Lösung zu Fall 5. Frage 1
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Wintersemester 2010/2011 Lösung zu Fall 5 Frage 1 I. Vertragliche Ansprüche Vertragliche Ansprüche zwischen C und A bestehen mangels vertraglicher
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VII. Datenschutz VIII. Digitale
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrGuave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
Mehr1. Anspruch des Peter gegen Nikolaus auf Bezahlung des Kaufpreises für das Bild (CHF 900'000) aus Art. 431 Abs. 1 OR (Aufwendungsersatz)
Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Lehrstuhl von der Crone Rämistrasse 74/3 CH-800 Zürich Telefon +4 44 634 48 7 Telefax +4 44 634 43 97 www.rwi.uzh.ch/vdc Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund
Mehrzwischen - Treugeber - - Treuhänder - Der Treugeber beabsichtigt, dass ihm der Treuhänder sein in der Schweiz gelegenes, ordentlich
zwischen - Treugeber - Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort - Treuhänder - Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel Der Treugeber beabsichtigt, dass ihm der Treuhänder sein in der Schweiz gelegenes,
MehrFall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.
Fall 1 Frage 1: A. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gem. 433 I S.1 BGB K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Gemäldes und der Skulptur aus 433 I S.1 BGB haben. I. Lieferanspruch
MehrFrühjahrsemester 2009 / Übungen im Privatrecht, OR / Fall 6 Danielle Gauthey Ladner LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6
LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6 Zentrale Sachverhaltselemente K. AG und V. AG haben einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag enthält eine Akkreditivklausel. Bank B. musste die Bezahlung des Kaufpreises
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrCorinna Buberl Am Forsthaus Pentenried. Firma: Vorname: Nachname: Anschrift: Telefon: Logo / Wortmarke / Wort-Bild-Marke
Printdesign-Vertrag Corinna Buberl Mediengestalterin CO DESIGN Zwischen CO DESIGN Corinna Buberl Am Forsthaus 3 382349 Pentenried im folgenden Codesign genannt und Firma: Vorname: Nachname: Anschrift:
MehrWas macht ein Spediteur?
SPEDITIONSRECHT 453 ff. HGB Was macht ein Spediteur? 453 HGB Speditionsvertrag (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteurverpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird
MehrGoA und andere gesetzliche Schuldverhältnisse
GoA und andere gesetzliche Schuldverhältnisse 1. Berechtigte GoA = Rechtsgrund bei 812 I 1 Alt. 1 BGB 2. Berechtigte GoA = Rechtfertigungsgrund bei 823 I BGB ABER: Verletzungshandlung d. Geschäftsführers
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrNEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR. Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.)
NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Richtlinie 2011/7/EU vom 16. Februar
MehrVertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
MehrVorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil
Vorlesung Obligationenrecht Besonderer Teil Rechtsanwalt Prof. Dr. Arnold F. Rusch LL.M. Universität Zürich, Auftrag II, 16. November 2015 Diener zweier Herren? Vermögensverwalter Beat verwaltet das Wertschriftenportfolio
MehrPRÄSENTATION IM FACH INTERNATIONALES HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT
PRÄSENTATION IM FACH INTERNATIONALES HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT WINTERSEMESTER 2010/2011 SABRINA MONTERO, MIRJAM WINZELER, ARON WALTUCH ALL RIGHTS RESERVED Sachverhalt im Fall Nr. 2 Unser Klient ist
MehrVorwort 5. Inhaltsübersicht 6. 1. Hauptteil Übereignungsverträge 31
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Abkürzungsverzeichnis 25 Literaturverzeichnis 29 1. Hauptteil Übereignungsverträge 31 1. Teil Kaufvertrag 32 A. Vertragsentstehung 32 1. Gegenstand des Kaufvertrages
MehrVorwort Einleitung 19. Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut? 22. Wichtige Begriffe Die allgemeinen Bestimmungen 31
Inhalt 5 Vorwort 16 1 Einleitung 19 Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut? 22 Wichtige Begriffe 26 2 Die allgemeinen Bestimmungen 31 Wie entstehen Obligationen? 33 Die Obligationen aus Vertrag 33 Vorbehalt
MehrKommissionsvertrag. zwischen. (nachstehend Kommittent genannt) und. (nachstehend Kommissionär genannt)
Kommissionsvertrag zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Kommittent genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Kommissionär genannt) VORBEMERKUNGEN A) Der Kommittent produziert und vertreibt Kosmetikartikel,
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag. zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2- Vorbemerkung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
Mehr8. Einheit. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum (2) Konkurrenz der Gewährleistung mit Nichterfüllung
Irrtum Sache ist schon bei Abschluss des Kaufvertrages mangelhaft Irrtum des Erwerbers darüber kann Eigenschaftsirrtum sein grsl nur bei einer Speziessache Gattungskauf: bei Vertragsabschluss steht noch
Mehr5. Einheit. Verzug beim Fixgeschäft. Verzug mit Nebenleistungspflichten. Verzug mit Nebenleistungspflichten (2)
Verzug mit Nebenleistungspflichten unterschiedliche Rechtsfolgen für Verzug mit selbständigen bzw unselbständigen Nebenleistungspflichten selbständige NLP: Verzugsregeln Bsp: Lieferung der Maschine ohne
MehrProvisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam?
-1- Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam? I. Zum Abschluss eines Maklerwerkvertrages und zum Vergütungsanspruchs des Finanzmaklers. II. Zum Aufwendungsersatzanspruch des Finanzmaklers. War
MehrFolien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:
VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Stellvertretung Vertragsabschluss durch Dritte: Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen Direkte Stellvertretung: Handeln
MehrDie objektive Anknüpfung internationaler Schuldverträge nach Art. 117 IPRG
ST. GALLER STUDIEN ZUM INTERNATIONALEN RECHT (SGIR) Band 42 Herausgegeben von Prof. Dr. iur. Ivo Schwander Prof. Dr. iur. Kerstin Odendahl Prof. Dr. iur. et lic. rer. pol. Anne van Aaken Suzana Mark Ndue
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
MehrGLIEDERUNG: DER FERNSEHER
GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?
Mehr1. Kann F Ersatz der Kosten für die SMS nach 677, 683 S. 1, 670 BGB verlangen?
4. Fall Das gute Erbstück Nachdem F das Fahrrad des H an den Nachbarn seinen Bruders verkauft hat, verspürt er weiteren Tatendrang, um das Konto des H zu füllen. Am liebsten möchte er den ganzen Tag irgendwelche
MehrGrundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen
Recht und Steuern Rechtskunde Grundlagen (Theorie und Beispiele) und Repetitionsfragen mit Lösungen Lucien Gehrig und Thomas Hirt Rechtskunde 2002-2003 digitalisiert durch: IDS Luzern Rechtskunde Inhaltsverzeichnis
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrVERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG ASP Consult GmbH Bochumer Landstr. 213 45276 Essen 1) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand Der Ke beauftragt die ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, 45276 Essen, vertreten
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4100-1 Handelsgesetzbuch (HGB) 1. Aktualisierung 2013 (25. April 2013) Das Handelsgesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 21 bis 26 und Nr. 28 bis 43 des Gesetzes zur Reform
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Oldtimertransport Transportrecht - Oldtimer Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. VORBEMERKUNG 3 2. ALLGEMEINES: FRACHT ODER SPEDITION? 3 3. BEGLEITPAPIERE:
MehrBundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG)
Maklergesetz Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG) Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I Maklergesetz 1. Teil:
MehrVertragstypen im Überblick
Vertragstypen im Überblick Verträge zur dauernden Überlassung - Kauf 433 ff. - Tausch 480 - Schenkung 516 ff. Verträge zur vorübergehenden Überlassung - Miete 535 ff. - Pacht 581 ff. - Leihe 598 ff. -
MehrSchuldverhältnis. Leistungszeit
Schuldverhältnis Begriff Schuldner und Gläubiger Hauptleistung (Ware und Preis) Nebenleistung (zb Montage, Aufklärung) Ziel- und Dauerschuldverhältnis Schuld und Haftung SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich
MehrDer Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer)
Der Geschäftsführeranstellungsvertrag (Fremdgeschäftsführer) Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen einer Gesellschaft (GmbH) und ihrem Geschäftsführer. Er ist
MehrDie Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes
Die Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes Mag. iur. rer. oec. Dr. iur. Albert Kaufmann 2012 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis
MehrAspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Allgemeine Fürsorgepflicht Schutzmassnahmen Gesundheit Sittlichkeit Persönlichkeitsschutz (inkl. Schutz vor Mobbing) Besondere Pflichten bei Hausgemeinschaft
MehrMaklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
MehrHandelsvermittler. Handelsmakler
Handelsvertreter Handelsmakler Kommissionär Handelsvermittler sind Unternehmer die im Auftrag von anderen Handelsgeschäfte über Lieferungen und Leistungen vermitteln oder abschließen. Handelsvertreter
MehrInhalt. 2 Die allgemeinen Bestimmungen 31. Vorwort Einleitung 19. Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut? 22. Wichtige Begriffe 26
Inhalt Vorwort 16 1 Einleitung 19 Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut? 22 Wichtige Begriffe 26 2 Die allgemeinen Bestimmungen 31 Wie entstehen Obligationen? 33 Die Obligationen aus Vertrag 33 Vorbehalt
MehrDIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.
Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Grobstruktur Privatrecht 1. Einleitung Übersicht
MehrWienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung -
Wienerberger Mauerwerkstage 2007 Neues zur VOB - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - - Dr. jur. Dipl.-Ing. Norbert Herig /Dr. Ines Gassner - SPITZWEG Partnerschaft, München 1 Neues zur VOB/B
MehrKolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3
FB 3 FÄLLE ZUM ALLGEMEINEN LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG; UNMÖGLICHKEIT; TEILWEISE UNMÖGLICHKEIT; SCHULDNERVERZUG; VERZÖGERUNSSCHADEN; NICHTLEISTUNG FALL 1: NICHTLEISTUNG WEGEN
MehrBeweislast und Beweisführung bei der Haftung des Frachtführers nach der CMR
Patrick Giefers Beweislast und Beweisführung bei der Haftung des Frachtführers nach der CMR PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Gliederung A. Einführung und Thema 35 B. Beweislast und Beweisführung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen MCA Management Consulting Agency KG Eduard-Bodem-Gasse 5 A - 6020 Innsbruck email: office@mca-solutions.at web: www.mca-solutions.at tel.: +43 (0) 512 / 25 79 00 mobile:
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrAGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf
Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn
MehrAuswahl und Pflichten der Verwahrstelle
Auswahl und Pflichten der Verwahrstelle Agenda 2 Zulässige Verwahrstellen Aufgaben der Verwahrstelle Aufgabenübertragung Der Verwahrstellen-Vertrag Haftung Weitere Informationen Need to know 3 Öffnung
MehrKommissionsvertrag. wird Folgendes vereinbart:
Kommissionsvertrag Zwischen........., im Folgenden der Kommittent, und Werkstatt Frankfurt e. V. Neufundland Lärchenstrasse 135 65933 Frankfurt Griesheim, im Folgenden der Kommissionär wird Folgendes vereinbart:
MehrGegenüberstellung des bisherigen und des neuen Depotreglements der Credit Suisse AG
Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen reglements der Credit Suisse AG Bisheriges reglement (12.2011) Neues reglement (12.2013) reglement Allgemeine Bestimmungen Art.1 Geltungsbereich Dieses Reglement
MehrVerantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme DÜSSELDORF I DRESDEN I WARSCHAU
Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme Gliederung: 1. Vertragliche Einordnung 2. Rechte und Pflichten der Parteien 3. Haftung 4. Umgang mit Mischformen 5. Ausblick
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Laude Ihr Kurierexpress
Die Übernahme von besonderen Dienstleistungen, die von uns ausgeführt und nicht Gegenstand einer Individuellen schriftlichen Vereinbarung sind, erfolgen ausschließlich nach den folgenden AGB. Alle von
MehrImmobilien Alleinauftrag
Immobilien Alleinauftrag Auftraggeber Name: Adresse: Tel: E-Mail: Auftragnehmer Schwarzwald-Neckar Immobilien GmbH Hauptstraße 65 78713 Schramberg 1 Objekt Der Auftraggeber beabsichtigt, folgendes Objekt
MehrHalle, 17.September Leihvertrag DOSTAL GmbH. Halle,
Leihvertrag Halle, 17.09.15 Vorwort Die (im folgenden DOSTAL genannt) wünscht mit ihren Vertragspartnern ehrliche, ausgewogene und transparente und faire Geschäftsbeziehungen zu führen. Daher möchte DOSTAL
MehrInformation für die Betriebsräte
1. Was ist ein Werkvertrag? Das klassische Bild eines Werkvertrags i.s.d. 631 ff. BGB ist ein Vertrag zwischen einem Werkunternehmer (Auftragnehmer) und einem Werkbesteller (Auftraggeber). Der Werkunternehmer
Mehrzwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
MehrIm besonderen Teil des Obligationenrechts geregelte Verträge
Hauptthemen des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts Entstehung von Obligationen OR 1-67 Erfüllung von Obligationen OR 68-96 Erfüllungsfehler OR 107-109 Erlöschen von Obligationen und weitere Fragen
Mehr3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen
MehrBGB IV Werkvertrag, 631 BGB
BGB IV Werkvertrag, 631 BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Werkvertrag-Verhältnis zum Kaufrecht = Verpflichtung eines Werkunternehmers zur entgeltlichen Herstellung eines versprochenen Werks
MehrARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 1
ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS Lösung Fall 1 A. Ausgangsfall V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus 433 II BGB
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrSelbstbestimmte Vorsorge
Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrWie bringe ich den Kunden zum Zahlen? Mag. Gerda Ferch-Fischer Service-Center Recht 12. April 2013
Wie bringe ich den Kunden zum Zahlen? Mag. Gerda Ferch-Fischer Service-Center Recht 12. April 2013 Überblick Vertragliche Absicherung Gesetzliche Absicherung Fälligkeit NEU: Zahlungsverzugsgesetz Zahlungsverzug
Mehr