Mittwoch, 29. November 2017 um Uhr. findet in der Schulanlage Dorf (Turnhallengebäude) eine. Versammlung der Einwohnergemeinde Eggiwil

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1 , 20. November 2017 NACHRICHTEN Informationen des Gemeinderates Sehr geehrte Stimmbürgerin Sehr geehrter Stimmbürger Am Mittwoch, 29. November 2017 um Uhr findet in der Schulanlage Dorf (Turnhallengebäude) eine Versammlung der Einwohnergemeinde statt, zu der wir Sie freundlich einladen. Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die folgenden Geschäfte zur Behandlung: 1. Beratung und Genehmigung Budget, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr Verschiedenes und Umfrage In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Wir möchten Sie mit diesen NACHRICHTEN auf die Gemeindeversammlung vorbereiten. Seite 1

2 Gemeindeversammlung vom 29. November Budget sowie Steueranlage und Liegenschaftssteuer für das Jahr 2018 Das Budget 2018 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 8'800' und einem Ertrag von Fr. 8'664' mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 136' (Gesamthaushalt) ab. Der allgemeine Haushalt weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 87' auf. Die bisherige Steueranlage von 1.80 soll für das Budget 2018 unverändert bleiben. Ein grosser Teil der budgetierten Ausgaben für das Jahr 2018 sind im ähnlichen Rahmen wie diese im laufenden Jahr 2017 getätigt werden. Das komplette Budget für das Jahr 2018 kann auf der Finanzverwaltung eingesehen werden. Neues Verwaltungsvermögen Ab Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2, erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Zusätzliche Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Das Budget 2018 sieht keinen Ertragsüberschuss vor. Daher sind keine zusätzlichen Abschreibungen vorgesehen. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von Fr. 50' der Erfolgsrechnung. Bei den Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall gilt eine Aktivierungsgrenze von Fr. 30' Der Gemeinderat verfolgt dabei eine konstante Praxis. Seite 2

3 Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 Erläuterungen Die Jahresrechnung 2016 schloss um Fr. 649' besser ab als budgetiert, nämlich mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 565' Das Eigenkapital beläuft sich per auf Fr. 2'651' Das gute Ergebnis wurde durch folgende Positionen positiv beeinflusst: Verkauf Schulhaus Kapf Verschiedene Rückerstattungen Geringere Abschreibungen auf bestehendem Verwaltungsvermögen Allgemeines Falls das vorgesehene «Entlastungspaket 2018» des Kantons Bern so umgesetzt wird wie es zur Zeit vorliegt, würde dies auch die Gemeinde stark treffen (ua. Schülertransporte). Da zurzeit die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde unklar sind, wurde dieses «Entlastungspaket 2018» im Budget nicht berücksichtigt. Die Sanierung der stillgelegten 300m-Schiessanlage Steinern, welche für das Jahr 2018 geplant ist, verursacht geschätzte Nettokosten von Fr. 70' Diese einmaligen Kosten sind im Budget vollumfänglich der Erfolgsrechnung zu belasten. Eine Tendenz die schon vor der Einführung von HRM2 klar war ist bereits heute bemerkbar. Mit jeder neu getätigten Investition erhöhen sich logischerweise die Abschreibungen. Diese Entwicklung wird sich in Zukunft weiter fortsetzen und die Rechnung der Gemeinde entsprechend belasten. Eine weitere Neuerung ist, dass der ARA-Verband Mittleres Emmental als Gemeindeverband per ebenfalls das Rechnungsmodell HRM2 einführen wird. Diese Änderung hat grosse Auswirkungen für alle angeschlossenen Gemeinden. Neu werden die Investitionen durch die Gemeinden finanziert, d.h. die Gemeinde muss für die geplanten Investitionen des ARA-Verbandes Mittleres Emmental im Jahr 2018 ca. Fr. 200' dem Gemeindeverband zur Verfügung stellen (siehe Investitionsrechnung). Seite 3

4 Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 Spezialfinanzierungen Die Einlagen in die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser erfolgen für das Budgetjahr 2018 je zu 60 %. Investitionen Geplant sind Investitionen von brutto Fr. 2'110' Dabei werden Beiträge und Subventionen in der Höhe von Fr. 880' erwartet. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf Fr. 1'230' Steuerhaushalt (grösste Posten) Weggenossenschaften (Diverse) netto Fr. 300' Löschwasseranlagen netto Fr. 100' Sanierung Schiessanlage netto Fr. 70' Spezialfinanzierungen Wasserversorgung netto Fr. 180' Abwasserentsorgung netto Fr. 430' Total Steuerhaushalt netto Fr. 620' Total Spezialfinanzierungen netto Fr. 610' Seite 4

5 Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 897' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 802' ' ' Nettoertrag 1 Öffentliche Sicherheit 411' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 140' ' ' Nettoertrag 2 Bildung 2'320' ' '278' ' '171' ' Nettoaufwand 2'136' '115' '896' Nettoertrag 3 Kultur und Freizeit 71' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 68' ' ' Nettoertrag 4 Gesundheit 12' ' ' Nettoaufwand 11' ' ' Nettoertrag 5 Soziale Wohlfahrt 1'914' ' '891' ' '302' ' Nettoaufwand 1'881' '883' '216' Nettoertrag 6 Verkehr 837' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 757' ' ' Nettoertrag 7 Umwelt/Raumordnung 1'065' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 238' ' ' Nettoertrag 8 Volkswirtschaft 236' ' ' ' ' ' Nettoaufwand Nettoertrag 89' ' ' Finanzen und Steuern 1'058' '005' '089' '919' '627' '349' Nettoaufwand Nettoertrag 5'947' '829' '721' TOTAL 8'824' '824' '499' '499' '326' '326' Seite 5

6 Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung Genehmigung Budget 2018 bestehend aus Aufwand Ertrag Gesamthaushalt Fr. 8'800' Fr. 8'664' Aufwandüberschuss Fr. -136' Allgemeiner Haushalt Fr. 8'011' Fr. 7'923' Aufwandüberschuss Fr. -87' SF Wasserversorgung Fr. 179' Fr. 181' Ertragsüberschuss Fr. +2' SF Abwasserentsorgung Fr. 377' Fr. 346' Aufwandüberschuss Fr. -31' SF Abfall Fr. 233' Fr. 213' Aufwandüberschuss Fr. -20' Festsetzungen - der Steueranlage auf das 1.80-fache des Einheitsansatzes (wie bisher) - der Liegenschaftssteuer auf 1,5 des amtlichen Wertes (wie bisher) 2. Verschiedenes und Umfrage Seite 6

7 Mitteilungen Ordentliche Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Wochentag Vormittag Nachmittag Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Nach telefonischer Voranmeldung können selbstverständlich auch Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden. Öffnungszeiten in der Altjahrswoche Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Zeit vom Mittwoch, 27. Dezember 2017 bis Freitag, 29. Dezember 2017 geschlossen. Ab dem 3. Januar 2018 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. In dringenden Fällen gibt Ihnen in dieser Zeit die Telefonnummer oder gerne Auskunft. Blumenschmuck in der Gemeinde Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder positive Meldungen zum schönen Blumenschmuck an den verschiedenen Gebäuden wie auch beim Ortseingang in der Gemeinde ein. Feriengäste wie auch Leute auf der Durchreise erfreuen sich an den schönen Blumen, welche die Häuser in Aeschau und sowie die Ortseingangstafeln schmücken. Der Gemeinderat wie auch der Verkehrsverein bedanken sich herzlich für die wertvolle Arbeit zugunsten des Ortsbildes von. Seite 7

8 Agenda Freitag Uhr Ehrungen im Bereich Sport und Kultur für das Jahr 2017 Ebenfalls wird den Jungbürgerinnen und Jungbürgern mit Jahrgang 1999 der Bürgerbrief überreicht Donnerstag Märit Freitag Uhr Gemeindeversammlung Donnerstag Märit und Alpabfahrt Freitag Uhr Gemeindeversammlung Abstimmungsausschuss Für das Jahr 2018 hat der Gemeinderat folgende Mitglieder in den Abstimmungsausschuss gewählt: Name, Vorname Abraham Andrina, Ober Pfaffenmoos 61, 3537 Althaus Thomas, Horben 771c, 3536 Aeschau Gurtner Patrick, Beisatzgasse 484a, 3537 Krähenbühl Rolf, Schächlihubel 442a, 3537 Lüönd Nicole, Surmettlen 264a, 3537 Schär Katja, Längmatt 606, 3537 Siegenthaler Sarah, Gerbehubelweid 435b, 3537 von Aesch Regula, Rothengrat 367d, 3537 Gerber Esther, Gemeindeverwaltung, 3537 Ruch Stefan, Gemeindeverwaltung, 3537 Funktion Mitglied Mitglied Präsident Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Präsidentin Im Jahr 2018 sind folgende Abstimmungsdaten vorgesehen: / / / Seite 8

9 Tarife im Jahr 2018 Wasser (exkl. MwSt 2.5%) Mitteilungen des Gemeinderates Anschlussgebühr pro Belastungswert Fr Minimum pro Liegenschaft 20 BW Fr. 3' einmalige Löschgebühr für nicht an die WVE angeschlossene Liegenschaften - für die ersten 1'000 m 3 ur pro m 3 - für die weiteren 2'000 m 3 ur pro m 3 - für jeden weiteren m 3 ur pro m 3 Fr Fr Fr jährliche Gebühren - Grundgebühr pro Belastungswert Fr Minimum pro Liegenschaft 20 BW Fr Verbrauchsgebühr pro m 3 Fr Löschgebühren für nicht an die Wasserversorgung angeschlossene Liegenschaften - für die ersten 1'000 m 3 ur - bis 2'000 m 3 ur - ab 2'000 m 3 ur pro 100 m 3 ur Fr Fr Fr Abwasser (exkl. MwSt 7.7%) Anschlussgebühr pro Belastungswert Fr Minimum pro Liegenschaft 20 BW Fr. 3' jährliche Gebühren - Grundgebühr pro Belastungswert Fr Minimum pro Liegenschaft 20 BW Fr Verbrauchsgebühr pro m 3 Fr Kehricht (exkl. MwSt 7.7%) Grundgebühr pro Wohnung bisher Fr neu Fr Grundgebühr Gewerbe bisher Fr neu Fr Grundgebühr Kleingewerbe bisher Fr neu Fr Grundgebühr Nebengewerbe bisher Fr neu Fr Grundgebühr «Landwirtschaft» pro GVE Fr Sackgebühr 17 Liter (inkl. MwSt) Fr Sackgebühr 35 Liter (inkl. MwSt) Fr Sackgebühr 60 Liter (inkl. MwSt) Fr Sackgebühr 110 Liter (inkl. MwSt) Fr Sperrgutmarke (inkl. MwSt) Fr Containermarke 800 Liter (nur zusammen mit Grundgebühr GEWERBE) Fr Feuerwehrersatzabgabe 5,5 % des Kantonssteuerbetrages, mindestens Fr , max. Fr Seite 9

10 Holzlager, Siloballen, Materiallager und Kleinbauten im Uferbereich Die Lagerung von Holz, Siloballen oder anderen Gegenständen in der Nähe von Flüssen und Bächen ist zu unterlassen. Gemäss Weisung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sind nach Artikel 11, Absatz 1 BauG im geschützten Uferbereich Kleinbauten und Materiallager (Siloballen, Holzlager usw.) generell unzulässig, weil im Normalfall das öffentliche Interesse an deren Erstellung fehlt und sie bei starkem Hochwasser häufig ins Gewässer abrutschen und dieses dann bei der nächsten Verengung "verklausen". Das Hochwasser vom 24. Juli 2014 hat dies eindrücklich vor Augen geführt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bittet deshalb die Grundeigentümer und Bewirtschafter von Grundstücken in Ufernähe jegliches Ablagern von Material im Uferbereich zu unterlassen. Zurückschneiden von Sträuchern Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an öffentlichen Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Wir sind den Strassen- und Gehweganstössern dankbar, wenn sie die Äste und die anderen Bepflanzungen bis spätestens am 30. Juni und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückschneiden. Seite 10

11 Altglassammelstellen im Dorf und in Aeschau Altglas ist kein Abfall! Darum gehört es nach Gebrauch in die Glassammelstelle. Dort ist das Trennen nach Farben wichtig, weil so der wertvolle Rohstoff für den Kreislauf der energiesparenden Glasherstellung erhalten bleibt. Denken Sie aber auch daran, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger im Umkreis der beiden Glassammelstellen die Ruhe geniessen möchten. Vermeiden Sie deshalb den Glaseinwurf in der Zeit von Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Besten Dank. Sammelstellen für Nespresso Kapseln beim Gemeindehaus und in Aeschau Bereits seit 1991 hat Nespresso ein einzigartiges Recycling- und Wiederverwertungssystem für die Kapseln aus Aluminium eingeführt und dieses kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Heute können Kaffeegourmets die gebrauchten Kaffeekapseln an über 2000 Sammelstellen in der ganzen Schweiz abgeben; unter anderem auch beim Gemeindehaus in und beim Unterstand in Aeschau. PET-Sammelstelle beim Gemeindehaus Die Ver- und Entsorgungskommission weist darauf hin, dass die öffentliche PET-Sammelstelle beim Gemeindehaus KEIN ABFALLBEHÄLTER ist. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger nur leere Flaschen mit dem Signet "PET" (siehe oben) in diesem speziell dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bitte KEINE MILCHBEUTEL, MILCH- und SPEISEÖLFLASCHEN einwerfen. Danke. Seite 11

12 Papier, Karton und Alteisen Mitteilungen des Gemeinderates Die Ver- und Entsorgungskommission erinnert daran, dass die Papier-, Karton- und Alteisensammlungen weiterhin verteilt über das ganze Jahr durch die jeweiligen Schulbezirke organisiert und durchgeführt werden. Leider ist es nicht mehr möglich mit einem speziellen Flugblatt in den einzelnen Schulkreisen auf die entsprechende Sammlung hinzuweisen. Die Ver- und Entsorgungskommission hat sich deshalb mit der Schulleitung dazu entschlossen die jeweiligen Sammeldaten zum Voraus auf dem Veranstaltungskalender (Frontseite) und im Internet unter AGENDA, Übersicht ALTSTOFF- SAMMLUNGEN zu publizieren. Die jeweiligen Sammlungen sind öffentlich und stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Das Sammelgut muss selber auf den jeweiligen Sammelplatz geführt werden. Praktische Grünabfuhr in der Gemeinde Bachufer und Wälder sind keine Deponieplätze! Abfälle wie Bauschutt, Abbruchmaterial, Gartenabfälle oder Schnittgut dürfen NICHT im Uferbereich (Bachbord) oder im Wald entsorgt werden! Wilde Deponien gefährden den Hochwasserschutz und beeinträchtigen auch das Landschaftsbild. Die Schwellenkorporation, die Waldabteilung Voralpen sowie die Ver- und Entsorgungskommission ersuchen um Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften. Fehlbares Verhalten kann gemäss Umweltschutzgesetzgebung mit Busse bestraft werden. Nutzen Sie deshalb unsere wöchentliche Grünabfuhr Das Grüngut wird gegen Bezahlung einer minimalen Jahresgrundgebühr bei Ihnen vor der Haustüre abgeholt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Telefon Seite 12

13 Ehrung der Jungbürgerinnen und Jungbürger sowie aus dem Bereich Sport, Kultur, Beruf und Militär Der Gemeinderat und der Verkehrsverein organisieren die Ehrungen für ortsansässige oder in einem hiesigen Verein aktive Personen, welche sich im Bereich Sport, Kultur, Beruf oder Militär verdienstvoll gemacht haben. Sport, Kultur oder Militär Erfolg an kantonalen, nationalen oder internationalen Meisterschaften oder Festen Erfolg bei Regionalen Wettbewerben mit hohem Leistungsniveau Ausserordentliche Leistung im Dienste der Kultur Militärische Beförderungen ab dem Grad eines Hauptmannes Beruf Ortsansässige oder in einem hiesigen Betrieb angestellte Berufsleute mit Abschluss der Berufslehre oder Berufsmaturität ab 5,3 Abschluss Maturität / Gymnasium ab 5,3 Abschluss einer höheren Berufsausbildung mit Fachausweis ab 5,3 Abschluss einer Meisterprüfung oder Fachhochschule mit Diplom Abschluss Universität / ETH Rang an einem Lehrlings- oder Berufswettbewerb Alle Vereine und Firmen der Gemeinde sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten mit verdienstvollen Leistungen zu melden. Ortsansässige Einzelpersonen können sich direkt anmelden oder können durch ihnen bekannte Personen gemeldet werden. Die Anmeldungen sind auf dem offiziellen Anmeldeformular bis am Mittwoch, 29. November 2017 (Poststempel, A-Post) bei der Gemeindeverwaltung, Ehrungen, Postfach 22, 3537 einzureichen. Nachmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Das Formular ist im Internet Rubrik Ehrungen in der Gemeinde abrufbar oder kann bei der Gemeindeverwaltung, (Telefon: oder per info@eggiwil.ch) angefordert werden. Der Jungbürgerabend (Jahrgang 1999) und die Ehrungen für das Jahr 2017 finden am Freitag, 19. Januar 2018 um Uhr im Turnhallengebäude der Schulanlage Dorf statt. Seite 13

14 Mottfeuer sind rechtswidrig und schaden der Umwelt Feuerverbot bei der Waldbewirtschaftung - Ausnahmen bewilligt die Waldabteilung Voralpen In den Wäldern des Kantons Bern ist es grundsätzlich verboten, Rückstände von Holzschlägen (Schlagabraum) zu verbrennen. Seit Oktober 2007 erteilt die Waldabteilung Voralpen jedoch in begründeten Fällen Ausnahmebewilligungen. Schlagabraum darf ausnahmsweise unter Auflagen verbrannt werden, wenn: er von Forstschädlingen befallen ist, die eine unmittelbare Gefahr für den Wald darstellen er nicht mit vertretbarem Aufwand gesammelt und weggetragen werden kann, insbesondere in Bacheinhängen und Bachbetten (Verklausungsgefahr) und auf sehr steilen Landwirtschaftsflächen es die Arbeitssicherheit erfordert es zur Pflege von Wytweiden notwendig ist Die Ausnahmebewilligung kann beim zuständigen Revierförster beantragt werden. Sie muss vorliegen, bevor mit dem Verbrennen begonnen wird. Auch mit einer Bewilligung darf nur gefeuert werden, wenn wenig Rauch entsteht. Mottfeuer sind verboten. Grill- und Lagerfeuer sind von der Regelung nicht betroffen, wenn an geeigneten Orten und mit trockenem Holz gefeuert wird. Detailinformationen sind unter verfügbar. Ab wann gilt ein Feuer als zu stark rauchend? Ein Feuer raucht zu sehr, wenn nach der Anfeuerungsphase noch Rauch entsteigt. Grund für die starke Rauchentwicklung ist meist der Gebrauch von feuchtem Material, das nicht richtig brennt und zu wenig Luft bekommt. Es soll deshalb nur trockenes Material verbrannt werden. Seite 14

15 Der Wasserbezug ab Hydrant ist bewilligungspflichtig Sie haben einen akuten Wasserengpass? Die Ver- und Entsorgungskommission weist darauf hin, dass jede Wasserentnahme aus dem öffentlichen Hydrantennetz, ausser zu Löschzwecken bei Brandfällen, untersagt ist. Wer ohne Bewilligung Wasser von der öffentlichen Wasserversorgung bezieht, schuldet der Wasserversorgung nebst der Busse zusätzlich die entgangenen Gebühren mit Verzugszins. Durch das falsche Bedienen des Hydranten besteht zudem die Gefahr, dass unbemerkt Wasser durch das Bodenventil abläuft und die Wasserversorgung so "unerklärliche Wasserverluste" aufweist. Haben Sie einen akuten Wasserengpass? Dann wenden Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung - Telefon Seite 15

16 Ergebnis der Bedarfsanalyse für eine KITA in Im März 2017 hat Daniela Kühni, Unter Breitmoos dem Gemeinderat das Konzept einer möglichen Kindertagesstätte KITA in der Gemeinde vorgestellt. In den Gemeindenachrichten zur Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Juni 2017 wurden sämtliche 1'050 Haushaltungen der Gemeinde über das Projekt informiert und aufgefordert, dem Gemeinderat bis am 30. Juni 2017 mittels dem beiliegenden Fragebogen ein allfälliges Interesse an einem Betreuungsplatz in einer möglichen KITA in mittzuteilen (Bedarfsanalyse). Der entsprechende Fragebogen war während der gleichen Zeit ebenfalls im Internet unter aufgeschaltet. Bis zum Abgabetermin sind total vierzehn Antworten beim Gemeinderat eingegangen. Sechs Familien haben sich für einen Betreuungsplatz in einer möglichen KITA interessiert. Acht Familien haben mitgeteilt, dass sie kein Interesse an einer KITA haben. Mitte August nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Umfrageergebnis (Bedarfsanalyse). Er stellte fest, dass für eine Kindertagesstätte KITA in momentan zu wenig Kinder gemeldet sind, resp. dass das Interesse zu gering ist. Aufgrund des Umfrageergebnisses haben sich der Gemeinderat wie auch Daniela Kühni dazu entschieden, keine weiteren Abklärungen mehr in dieser Hinsicht zu machen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Kinder in mehrheitlich in den eigenen familiären Strukturen oder dann in bereits bestehenden Institutionen in der näheren Umgebung betreut werden und die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in einer KITA in deshalb gering ausgefallen ist. Ein grosser Dank geht an dieser Stelle an Daniela Kühni für die sehr detaillierten und ausführlich gemachten Vorabklärungen für eine mögliche KITA in. Weiter bedankt sich der Gemeinderat bei den entsprechenden Familien für das Ausfüllen und Einreichen des Umfragebogens. Seite 16

17 Bewilligte Bauvorhaben vom bis Gesuchsteller Bauvorhaben Standort Arm Markus Sanierung bestehendes historisches Bauernhaus Krummbach 458, Bichsel Christian Abbruch und Wiederaufbau Ökonomieteil Mittlere Hürlisegg 156, Bigler Christian und Sandra Einbau von 2 Zimmern im DG Neuenschwandhubel 826, Aeschau Blaser Andreas Neubau Bienenhaus Krummbach, Blaser Urs und Margrit Aufstellen einer Wärmepumpe Dieboldsbachlinden 752, Aeschau Egli Hans Ulrich und Hilde Abbruch und Wiederaufbau Ökonomieteil Ausser Schönenwald 32a, Schangnau Fiechter Jonathan und Maria Zufahrt asphaltieren und Vorplatz mit Holzbach 615, Verbundsteinen gestalten, Holzbach Nr. 615 Flückiger Urs Einbau Schwedenofen inkl. neuem Kamin Holzmatt 654b, Frautschi Walter und Anita Neubau Einfamilienhaus mit gedecktem Sagimatte 517e, Sitzplatz und Autounterstand Gasser Hanspeter und Esther Firstverlängerung Ökonomieteil für Einstellplatz und Stallumnutzung in Laufstall Obere Grosstanne 184, Gerber Generalbau + Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand Bichseli 461f, Immobilien GmbH Gerber Generalbau + Immobilien GmbH Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit Autounterständen Dorf Dorf 512a, Gerber Generalbau + Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand Dorf 512d, Immobilien GmbH Gerber Generalbau + Immobilien GmbH Baulanderschliessung Dorf (Zufahrtsstrasse & Werkleitungen), -Nr Dorf, Gerber Martin Anbau eines Wohnwintergartens Sagimatte 517c, Hirsbrunner Jakob und Edith Ausbau Stückholzfeuerung, Einbau einer Luft- Wasser Splitwärmepumpe im Gebäude Nr. 898a Genskernenweid 898a, Aeschau Inniger Regina und Fritz Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit Carports Sagimatte 521p, Hofstetter Stefanie +Christoph und gedeckter Sitzplatz Jenni Heinz und Edith Einbau Wohnung im best. Gebäude, Erweiterung Unterstand Gysenbergschächli 125, Kiener Michael und Anita Neubau Einfamilienhaus mit Carport Sagimatte 517k, Leuenberger Edwin Umbau Anbindstall. Neubau Klimastall für Heidbühl 473, Jungvieh Liechti Ernst Ausbau DG im Stöckli Oberweidli 80a, Liechti Ulrich Abbruch und Wiederaufbau Wohnteil Knubel 431, Bauernhaus Miteigentum Sutten Einbau Wohnung in Liegenschaft "Sutten 783", Sutten 783, Aeschau Neubau Auto- und Velounterstand Neuenschwander Anna und Liechti Christian Neubau Unterstand, Neubau Stützmauer, Neuer befestigter Auslauf für Kühe Ober Schopf 35, Schangnau Niederhauser Christine und Samuel Einbau von Zimmer und Abstellraum in bestehendes Dachgeschoss Blackern 858, Aeschau Seite 17

18 Gesuchsteller Bauvorhaben Standort Pfäffli Samuel und Karin Umbau Wohnung im Bauernhaus Krättli 564, Krättli 564, Quelle Aeschau AG Neubau Autounterstand + Asphaltierung Zufahrt Aeschau 891, Aeschau Raiffeisenbank Abbruch Aussenbancomat und Briefkasten; Postplatz 510, Oberes Emmental Einbau von zwei neuen Bancomaten in der 24h-Zone; Neues Split-Aussengerät zur Klimatisierung der 24h-Zone und Wertzone Rentsch Daniel Erstellen einer Sichtschutzwand Horben 767a, Aeschau Rüegsegger Bruno Überdachter Sitzplatz (Konstruktion Metall / Dach aus Glas) Netschbühlegg 622c Rüegsegger Niklaus und Abbruch und Wiederaufbau Freudisey 404 Freudisey 404, Marianne Salzmann Heinz und Offener Unterstand für Schulbus der Gemeinde Betzlern 556a, Wenger Monika Schenk Mirjam und Heinz Abbruch Silo, Sanierung Milchkammer mit Knubel 426, Siegenthaler Lilian und Haldemann Stefan Fassadenänderungen Scheune Nr. 487: Abbruch best. Trennwände im EG, Sanierung der Bodenplatte, Neues Sichtmauerwerk mit Fenster in alte Türöffnung + Eingangstüre in der Westfassade, Anbringen von Reklamen auf der Nord-und Südfassade. Gebäude Nr. 507: Anbringen von Reklamen Dorf 487 und Dorf 507, Spring Bruno Anbau an best. Wagenschopf Nr. 860, Unterstand für Esel Blackern 860a, Aeschau Stettler Christian Beleuchtete Aussenbeschriftung Bäckerei/Café Dorf 508, Stettler Fritz Abbruch/Wiederaufbau Remise Pfaffenmooshölzli 66, Strahm Hans Einbau Zweit-Wohnung im Dachgeschoss und Neubau Güllegrube Bauernhübeli 10a, Stricker Emil Einziehen unterirdische Hausanschlussleitungen Bärbach 114, (Strom BKW und Swisscom) Swisscom Broadcast AG Umbau des bestehenden Sendesystems TNDABT für DAB+ der SRG Hinter Girsgrat, Valiant Bank AG Auswechslung bzw. Neuanbringung von diversen Werbeelementen aufgrund neuem Corporate Identity Dorf 514, Wüst Maschinen- und Fahrzeugbau AG Zürcher Philipp Zürcher Philipp Zysset Andreas Neubau offener Unterstand und Sanierung best. Unterstand für Palettenhochlager, Befestigung Umschlagsplatz, Betonplatte für Autounterstand auf Parzelle Nr. 186 Umbau bestehender Anbindstall in Mutterkuhstall mit Neubau Laufhof Einbau neuer Stückholzheizkessel mit Speicher und neuem Kamin Geb. Nr. 591d Sanierung Holzschwelle im Bereich Schweinestall Holzmatt 656k, Ausserkapf 591a, Ausserkapf 591d, Unter Pfaffenmoos 22b, Seite 18

19 Jugend- und Volksbibliothek Seit 2015 mit E-BOOK Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Öffnungszeiten bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr während der Schulferien nur Samstag bis Uhr Ausleihgebühren Bücher, Hörbücher Für Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre gratis Jahresabonnement Erwachsene Fr Pro Familie ist nur ein Abo notwendig DVD, Video, CD-ROM Jahresabonnement Fr Pro Familie ist nur ein Abo notwendig Bücher, Hörbücher, Spiele und CD-ROM können für einen Monat, DVD und Video für eine Woche ausgeliehen werden. Selbstverständlich können Sie die Ausleihdauer für ein Medium verlängern oder reservieren lassen. Wenn möglich gehen wir auch gerne auf Kundenwünsche ein. Besuchen Sie uns online unter Hier können Sie auf unseren Katalog zugreifen und das Angebot zuhause in aller Ruhe ansehen. Seite 19

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