Ausbau des 380-kV- Höchstspannungsnetzes in Schleswig-Holstein

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1 Ausbau des 380-kV- Höchstspannungsnetzes in Schleswig-Holstein Trassenvoruntersuchung für eine 380-kV-Leitung von Brunsbüttel bis Niebüll - Raum- und Konfliktpotenzialanalyse - Stand: Auftraggeber: Bearbeitung: TenneT TSO GmbH Bayreuth Bernecker Straße 70 GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbh Adolfplatz Kiel +49 (0) Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Tel. +49 (0) Fax

2 INHALT 1 Veranlassung und Planungsziel Methode Planungsgrundsätze Abgrenzung des Untersuchungsraums Datengrundlagen und einzelner Parameter Datengrundlagen und Bestandsdarstellung Allgemeine landesplanerische Vorgaben für den Netzausbau von Raumwiderständen Biotop- und Gebietsschutz Schutzgut Fauna Siedlung und Erholung Weitere planerische Vorgaben Bündelung mit bestehenden Freileitungen und Verkehrstrassen Auswahl konfliktarmer Korridore Variantenvergleich Ergebnisse Raumwiderstandsanalyse Ableitung konfliktarmer Korridore Abschnitt 1: Brunsbüttel bis UW Barlt Abschnitt 2: UW Barlt bis UW Heide Abschnitt 3: UW Heide bis UW Husum Abschnitt 4: UW Husum bis UW Niebüll Variantenvergleich Bewertete Kriterien Kriterium Gesamtlänge der Korridore Kriterium Siedlungen und Wohnumfeld Kriterium Brutgebiete, Rastgebiete und Vogelzug Hintergründe und Wirkfaktoren Vogelzug an der schleswig-holsteinischen Westküste kurze Übersicht Möglichkeiten zur Vermeidung von Kollisionen mit Freileitungen Vergleich der Varianten in Bezug auf Brut-, Rast- und Zugvögel Kriterium Landschaftsbild Kriterium Querung von sonstigen Flächen der RWS-Klasse I Kriterium Bündelungswirkung Übersicht der Rangfolgen Quellen Anhang... I GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite i

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht Westküstenleitung... 3 Abbildung 2: Konfliktarme Korridore im Abschnitt Abbildung 3: Konfliktarme Korridore im Abschnitt Abbildung 4: Konfliktarme Korridore im Abschnitt Abbildung 5: Konfliktarme Korridore im Abschnitt Abbildung 6: Siedlungsdichte im Abschnitt 1 (links) und Abschnitt 2 (Mitte, rechts) Abbildung 7: Siedlungsdichte im Abschnitt 3 Varianten 3.1a,b, 3.2a,b und 3.3 (Legende vgl. Abbildung 6) Abbildung 8: Siedlungsdichte im Abschnitt 4 - Variante 4.1 und 4.2 a,b (Legende vgl. Abbildung 6) Abbildung 9: Zugwege der Wasservögel (oben) und Singvögel, Greife und Tauben (unten) über Schleswig-Holstein (Quelle: KOOP 2010) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Grundlagen und Quellen der verwendeten Daten... 4 Tabelle 2: Gegenüberstellung der möglichen (anlage- und betriebsbedingten) Auswirkungen bei dem Bau einer Freileitung und einer Straße... 6 Tabelle 3: Variantenvergleich - Kriterium Gesamtlänge der Korridore Tabelle 4: Variantenvergleich - Kriterium Siedlungsdichte Tabelle 5: Variantenvergleich Kriterium Brut- Rast- und Zugvögel Tabelle 6: Variantenvergleich - Kriterium Landschaftsbild Tabelle 7: Variantenvergleich - Kriterium Betroffenheit von weitere Flächen der RWS-Klasse I Tabelle 8: Variantenvergleich - Kriterium Bündelungsmöglichkeiten Tabelle 9: Variantenvergleich Rangfolge der Einzelkriterien (Übersicht) Tabelle 10: Berechnung der Siedlungsdichte in Abschnitt 1 (Wertetabelle)... I Tabelle 11: Berechnung der Siedlungsdichte in Abschnitt 2 (Wertetabelle)... I Tabelle 12: Berechnung der Siedlungsdichte in Abschnitt 4 (Wertetabelle)... I Tabelle 13: Berechnung der Siedlungsdichte in Abschnitt 3 (Wertetabelle)... II Abkürzungsverzeichnis ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem der Landesvermessungsämter ENE E.ON Netz GmbH IBA Important Bird Area = von BIRDLIFE INTERNATIONAL ausgewähltes Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz ohne rechtlichen Schutzstatus IM Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein KKW Kernkraftwerk LEP Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2011) LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein LRP Landschaftsrahmenplan für Planungsraum IV und V Schleswig Holstein LSG Landschaftsschutzgebiet NSG Naturschutzgebiet RWS Raumwiderstand (planerische Einordnung des Konfliktpotenzials gegenüber bestimmten Planungen) UW Umspannwerk VSchG Vogelschutzgebiet (Besonderes Schutzgebiet im Netz NATURA 2000) WEA Windenergieranlage Bearbeitung Dipl. Biol. C. HERDEN (Projektleitung) Dipl. Biol. J. RASSMUS Dipl. Geogr. E. Milašauskait Dipl. Geogr. V. PIEPER KIel, den GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite ii

4 Veranlassung und Planungsziel 1 VERANLASSUNG UND PLANUNGSZIEL Für die Netzintegration von Energie aus regenerativer Erzeugung ist ein Ausbau der 380-kV- Verbindungen zwischen Norddeutschland und den Verbrauchsschwerpunkten vor allem im Süden Deutschlands erforderlich. Davon ausgehend wurde unter Abstimmung mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung eine Begründung zum Netzausbau in Schleswig- Holstein erstellt. Die TENNET TSO GmbH plant in diesem Zusammenhang, das 380-kV-Übertragungsnetz in Schleswig-Holstein auszubauen. Dabei wurde aus netztechnischen und wirtschaftlichen Gründen ein Bedarf für zwei neue Höchstspannungsverbindungen und die Umstellung der vorhandenen 220-kV-Leitungen auf 380 kv ermittelt. Eine dieser Verbindungen soll an der schleswig-holsteinischen Westküste zwischen dem Umspannwerk (UW) Brunsbüttel an der Elbe entlang der Westküste Schleswig-Holsteins bis nach Niebüll verlaufen ("Westküstenleitung"). Hier soll vor allem der an der Westküste erzeugte Windstrom abgeleitet werden. Die Planung umfasst auch die Errichtung der erforderlichen Umspannwerke zur Anbindung an die 110-kV-Ebene. Mögliche Teilabschnitte sind nach derzeitigem Planungsstand Brunsbüttel - Barlt, Barlt - Heide, Heide Husum und Husum - Niebüll. Die GFN mbh aus Kiel ist mit der Erstellung der Raum- und Konfliktanalyse für die 380-kV- Westküstenleitung inkl. der erforderlichen Netzanschlusspunkte beauftragt worden. Die Erstellung der Raum- und Konfliktanalyse erfolgt in enger Abstimmung sowohl mit dem Auftraggeber als auch mit den übrigen Planungsräumen in Schleswig-Holstein, um eine Vergleichbarkeit in Bezug auf die Methodik sicher zu stellen. Diese Raum- und Konfliktpotenzialanalyse soll als informelles Planungsinstrument frühzeitig eine natur- und raumverträgliche Planung bewirken. Diesem Umstand geschuldet kann noch nicht der Detaillierungsgrad eines formellen Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahrens erreicht werden. Die weiteren formellen Planungsschritte sowie die dann anzusetzende Untersuchungstiefe bleiben von der hier vorliegenden Planung unberührt. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 1

5 Methode 2 METHODE 2.1 Planungsgrundsätze Ziel der Raum- und Konfliktpotentialanalyse ist Entwicklung möglichst raumverträglicher, umweltschonender und damit günstiger Trassenverläufe, die als Grundlage für weitere formelle Verfahrensschritte dienen können. Durch die Ermittlung von konfliktarmen Korridoren lassen sich frühzeitig Zulassungsrisiken minimieren bzw. Konfliktschwerpunkte und damit verbundenen erhöhten Planungsaufwand für die nachgeordneten Verfahrensschritte erkennen. Die Untersuchung soll somit als Beurteilungshilfe für die Vorauswahl von Korridoren und Linien dienen, bei der die wichtigsten umweltbezogenen und entscheidungserheblichen Aspekte bei einem Freileitungsneubau frühzeitig betrachtet werden. Übergeordnetes Planungsziel ist die Erarbeitung von Trassenvarianten, die auf möglichst direktem Weg die aus netztechnischer Sicht notwendigen Anschlusspunkte miteinander verbinden und dies mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft sowie mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der Bevölkerung (v.a. Wohnumfeld). Darüber hinaus sind auch übergeordnete Aspekte wie z.b. mittel- bis langfristig die verbesserte Anbindung an die Stromnetze von Nachbarstaaten zu beachten. Bei der Findung der Trassenkorridore ist eine weitgehende Bündelung mit bereits bestehenden Freileitungen, ggf. auch Verkehrswegen oder anderen linienhaften Infrastruktureinrichtungen anzustreben, um die Belastungen v.a. der Landschaft zu minimieren. Im Idealfall verläuft die geplante Trasse dann gebündelt mit vorhandenen Vorbelastungen wie Freileitungen der Hochund Höchstspannungsebene oder anderen linearen Infrastrukturen. Mit der Trassenbündelung soll auch eine Inanspruchnahme und Zerschneidung von Freiräumen minimiert werden, um bisher nicht zerschnittene und naturnahe Bereiche soweit wie möglich zu schonen. Sofern keine Bündelung möglich ist, wird eine möglichst kurze Verbindung zwischen zwei Anknüpfungspunkten angestrebt, um die Belastung von Natur und Landschaft insgesamt gering zu halten. Eine weitere wichtige Vorgabe bei der Korridorfindung ist die Minimierung der Beeinträchtigungen von Siedlungsbereichen (v.a Wohngebieten). Bei der Festlegung der Korridore ist ferner darauf abzuzielen, Querungen von Waldbeständen und wertvollen Gebieten für Natur und Landschaft auf solche Bereiche zu beschränken, in denen eine entsprechende Trassenführung auf Grund der großräumigen Trassenbündelung oder zur Vermeidung anderer noch erheblicherer Raumkonflikte unumgänglich ist. 2.2 Abgrenzung des Untersuchungsraums Ausgehend von den Vorgaben aus den allgemeinen Planungsgrundsätzen (vgl. Kap. 2.1), dem vorgegebenen zentralen Netzverknüpfungspunkt in Brunsbüttel (UW am KKW) und den in Absprache mit der ENE aus netztechnischer Sicht erforderlichen Verknüpfungspunkten 1 mit dem nach geordneten 110-kV-Netz im Raum Barlt, Heide, Husum und Niebüll wurde für die Raumanalyse ein Untersuchungsraum abgegrenzt, der alle aus netztechnischer und umweltfachlicher Sicht sinnvollen Korridore abdeckt (vgl. Karte 1, Karte 2 im Anhang). 1 Die Herleitung des Bedarfs einer Westküstenleitung sowie der Lage der UW-Standorte erfolgt in einer eigenständigen Begründung des Netzausbaus in Schleswig-Holstein. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 2

6 Methode Abbildung 1: Übersicht Westküstenleitung 2.3 Datengrundlagen und einzelner Parameter Datengrundlagen und Bestandsdarstellung Die Raum- und Konfliktpotentialanalyse für den Höchstspannungsnetzausbau basiert auf der Auswertung landesweit vorhandener Umweltinformationen bzw. raumbedeutsamer planerischer Zielvorgaben. Für die des Raumwiderstandes wurden die vorhandenen Daten zu wesentlichen Umweltbelangen in der Bestandskarte dargestellt und analysiert. Dafür wurden für die großräumige Raumwiderstandsanalyse Daten beim Land Schleswig-Holstein abgefragt. Diese wurden z.t. ergänzt durch weitere digital verfügbare Daten, z.b. von nach geordneten Behörden oder auch den Kreisen. Die verwendeten Daten wurden verschiedenen Oberkategorien zugeordnet und sind mit ihren Quellenangaben in der Tabelle 1 aufgelistet. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 3

7 Methode Tabelle 1: Grundlagen und Quellen der verwendeten Daten Kriterium Datenquelle (Stand) Biotop- und Gebietsschutz Europäische Vogelschutzgebiete LLUR (Stand 2011) FFH-Gebiete LLUR (Stand 2011) Ramsar-Gebiete LLUR (Stand 2011) Important Bird Areas (IBA) Michael-Otto-Institut im NABU (2006) Naturschutzgebiete (Bestand) LLUR (Stand 2011) Naturschutzgebiete (geplant) LLUR (Stand 2011) Landschaftsschutzgebiete (Bestand) LLUR (Stand 2011) Landschaftsschutzgebiete (geplant) LLUR (Stand 2011) geschützte Biotopkomplexe > 20 ha LLUR (Stand 2011) Naturparke LLUR (Stand 2011) Wälder-ATKIS LLUR (Stand 2011) Biotopverbund Schwerpunktgebiete LLUR (Stand 2011) Biotopverbund Hauptverbundachsen LLUR (Stand 2011) Biotopverbund Nebenverbundachsen LLUR (Stand 2011) Gebietskulisse für Grünlandumbruchsverbot (Erlass) LLUR (2011) Fauna/Flora Zone Land- Wasservogelzug LLUR (Stand 2011) 3-km-Küstenstreifen LLUR (Stand 2011) Brutgebiete von Wiesenvögeln LLUR (Stand 2011) Nahrungsgebiete für Meeresgänse und Gelbschnabelschwäne LLUR (Stand 2011) Verbreitung ausgewählter Rastvögel LLUR (Stand 2011) Verbreitung ausgewählter Brutvögel LLUR (Stand 2011) Winterquartiere Fledermäuse LLUR (Stand 2011) FFH-Gebiete Fledermäuse LLUR (Stand 2011) Planerische Vorgaben Siedlungsachsen IM (Stand 2011) Regionale Grünzüge IM (Stand 2011) Eignungsgebiete für Windenergienutzung (Bestand) IM (Stand 2011) Eignungsgebiete für Windenergienutzung (geplant) IM (Stand 2011) Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe IM (Stand 2011) Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächenaher Rohstoffe IM (Stand 2011) Charakteristische Landschaftsräume IM (Stand 2011) Schwerpunkträume Tourismus und Erholung IM (Stand 2011) Entwicklungsräume Tourismus und Erholung IM (Stand 2011) Gebiete mit besonderer Erholungseignung LRP IV (2004) und LRP V (2002) Siedlung und Erholung ATKIS-Daten (1000 m-korrridor) alle Layer Landesvermessungsamt SH (2011) Siedlungen (außerhalb 1000 m-korridor) LLUR (Stand 2011) Wohn- und Mischbaufläche (außerhalb 1000 m-korridor) LLUR (Stand 2011) Industriefläche (außerhalb 1000 m-korridor) LLUR (Stand 2011) Stadt- und Umlandbereiche IM (Stand 2011) Naturerlebnisräume LRP IV (2004) und LRP V (2002) Campingplätze LRP IV (2004) und LRP V (2002) Golfplätze LRP IV (2004) und LRP V (2002) Sportboothäfen LRP IV (2004) und LRP V (2002) Radwanderwege LRP IV (2004) und LRP V (2002) Sonstiges Denkmäler ATKIS Großflächige Kompensationsflächen >20 ha Stiftung Naturschutz (Stand 2011) GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 4

8 Methode Kriterium Datenquelle (Stand) Sondergebiet Bund IM (Stand 2011) Flughafen (Flughafen und innerer Schutzbereich) IM (Stand 2011) Flughafen (äußerer Schutzbereich) IM (Stand 2011) einzelne Windkraftanlagen LLUR (Stand 2011) Deponien LLUR (Stand 2011) Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz IM (Stand 2011) Bündelungsmöglichkeiten Bundesautobahnen (Bestand) IM (Stand 2011) Bundesautobahnen (geplant) IM (Stand 2011) Bundesstrassen (Bestand) IM (Stand 2011) Bundesstrassen (geplant) IM (Stand 2011) Schienenwege (Bestand) IM (Stand 2011) Schienenwege (geplant) IM (Stand 2011) Freileitungen 110-kV, 220-kV, 380-kV E.On Netz GmbH, TenneT TSO GmbH (Stand 2011) LLUR IM LRP Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Landschaftsrahmenplan für Planungsraum IV und V Schleswig Holstein Die Daten sind in einer Bestandskarte (Karte 1: Raumanalyse) im Maßstab 1: dargestellt. Damit werden die großflächigen und auf der Landesebene bedeutenden Merkmale des Raumes berücksichtigt Allgemeine landesplanerische Vorgaben für den Netzausbau Im LEP (2010) finden sich die folgenden Grundsätze (G 7): Hochspannungsfreileitungen sind möglichst auf gemeinsamer Trasse zu führen. Leitungen sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu verkabeln. Beim erforderlichen Neubau von Hochspannungsfreileitungen sind Belange des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus sowie des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Möglichkeiten der Bündelung mit anderen Leitungen und Verkehrswegen sind zu nutzen. Begründung: Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen sind solchen Leitungsvorhaben der Vorrang einzuräumen, die die Landschaft schonen, Arten- und Naturschutzbelange sowie Siedlungsnähe berücksichtigen, den Tourismus und die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen nicht beeinträchtigen und bei extremen Wetterereignissen Versorgungssicherheit bieten. In den Regionalplänen der betroffenen Kreise finden sich wenige Aussagen zu Freileitungen. Als Grundsatz zur Energiewirtschaft wird formuliert, dass das Hoch- und Höchstspannungsnetz grundsätzlich als Freileitungsnetz betrieben wird (G 7.4). Darüber hinaus finden sich keine weiteren Ziele oder Grundsätze. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 5

9 Methode von Raumwiderständen Die Entwicklung der Methodik für die vorliegende Studie lehnt sich in einzelnen Punkten an die Methodik der Richtlinie für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS, Stand 2008) an, um eine möglichst gute Allgemeinverständlichkeit insbesondere des Kartenwerkes zu erreichen und zudem auf eine etablierte Methode verweisen zu können. Dies betrifft vor allem die Verwendung der Raumwiderstandsklassen und die Darstellung in Farbabstufungen. In weiteren wichtigen Punkten wurde jedoch eine projektspezifische Methodik entwickelt, die von den Vorgaben der RUVS abweicht. Dies resultiert vor allem aus dem Umstand, dass sich die Auswirkungen bei dem Bau einer Freileitung erheblich von den Auswirkungen eines Straßenbaus unterscheiden (vgl. Tabelle 2). Zudem ist die RUVS für die Anwendung auf der Ebene der Linienfindung / Raumordnung entwickelt worden. Dabei handelt es sich um ein formelles Planungsverfahren mit erhöhten Anforderungen an Informationsdichte und Aussageschärfe, da sich hieraus Verbindlichkeiten für die folgenden Planverfahren ergeben. Im Gegensatz dazu ist die vorliegende Untersuchung als informelles Planungsinstrument zur Beschleunigung des Planungsverfahrens konzipiert, dass keine eigenständige formale Bindungswirkung entfaltet und noch einem umfangreichen Diskussionsprozess unterzogen wird. Die maßgeblichen Unterschiede der Wirkfaktoren einer Freileitung und einer Straße werden im Folgenden gegenübergestellt. Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Zerschneidungswirkung Visuelle Wirkungen Immissionen Schallimmissionen Auswirkungen Straßenneubau Im gesamten Bereich des Straßenneubaus (inkl. Nebenanlagen) Versiegelung, Überbauung, Bodenauf- und abtrag, dadurch Verlust der Pflanzen- und Tierwelt auf den in Anspruch genommenen Flächen Zerschneidungswirkung / Kollisionsrisiko für bodengebundene und tieffliegende Tiere (Fledermäuse, einige Vogelarten, Fluginsekten) Im Bereich von Dämmen und Brücken Begrenzung des Blickfeldes ggf. nächtliche Beleuchtung Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt, Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch sowie Veränderung der Bodeneigenschaften durch Schad- und Nährstoffimmissionen, nächtliche Lichtimmissionen, bewegte Silhouetten Weit reichende Beeinträchtigung der Wohnund Erholungsfunktion, Beunruhigung der Tierwelt Auswirkungen Freileitungsneubau Kleinflächige Versiegelung nur im Bereich der Mastfundamente Kollisionsrisiko für Vögel durch Leitungsanflug Technische Überformung der Landschaft durch Masten und Leiterseile sowie ggf. durch Aufwuchsbeschränkung im Schutzstreifen Im Nahbereich Emissionen durch elektrische und magnetische Felder Im Nahbereich Koronageräusche Tabelle 2: Gegenüberstellung der möglichen (anlage- und betriebsbedingten) Auswirkungen bei dem Bau einer Freileitung und einer Straße GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 6

10 Methode Die unterschiedlichen Wirkfaktoren begründen eine Abweichung von der RUVS in Bezug auf die Einstufung einzelner Bestände / Schutzgüter in die Raumwiderstandsklassen (RWK). Die jeweiligen Einstufungen werden in Kap bis Kap ausführlich erläutert. In Anlehnung an die im Straßenbau praktizierte Vorgehensweise (vgl. RUVS 2008) wurde eine dreistufige sskala verwendet: Raumwiderstandsklasse I Raumwiderstandsklasse II Raumwiderstandsklasse III hoher bis sehr hoher Raumwiderstand erhöhter Raumwiderstand geringer bis durchschnittlicher Raumwiderstand Z. B. werden Bereiche mit besonderem Schwerpunkt für die Erholungseignung in die Raumwiderstandsklasse I eingestuft, Boden- oder Wasserschutzgebiete als nicht entscheidungserhebliche Aspekte für einen Freileitungsbau dagegen in die RWK III. Diese Abweichung von der RUVS legitimiert sich insbesondere dadurch, dass auch dort die Zuordnung der ermittelten Sachverhalte projekt- und landschaftsraumbezogen unter Berücksichtigung der für die Region festgelegten räumlichen Leitbilder oder regionalisierter Umweltqualitätsziele erfolgt. Auf die Anwendung einer eng an den UVPG-Schutzgütern ausgerichteten smethodik wird in der vorliegenden Untersuchung bewusst verzichtet, da hier nicht der Eindruck einer vorgezogenen Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG vermittelt werden soll und die Untersuchung keine derartige Verbindlichkeit für Folgeverfahren erlangt. Da die Untersuchung vielmehr als Grundlage für ein offenes Beteiligungsverfahren auch außerhalb der Fachwelt gedacht ist, liegt der Fokus auf einer allgemeinverständlichen, summarischen Darstellung der relevanten Umweltwirkungen in Form von für die Beurteilung von Freileitungen geeigneten Kriterien (vgl. Kap. 4). GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 7

11 Methode Biotop- und Gebietsschutz Die Schutzgebiete wurden je nach gesetzlichem Schutzstatus (Verbindlichkeit) oder zu erwartendem Konfliktpotential den einzelnen Raumwiderstandsklassen zugeordnet. Insgesamt wurden die sich aus dem Vogelschutz ableitenden Kriterien besonders gewichtet, weil diese Artengruppe durch das Kollisionsrisiko und mögliche Scheucheffekte durch Vertikalstrukturen (Masten) in Offenlandstandorten besonders betroffen sein kann und zudem aus artenschutzrechtlichen Gründen besondere Schutzansprüche vorliegen. Europäische Vogelschutzgebiete Begründung Raumwiderstandsklasse I Diese Gebiete stellen für die Avifauna sehr wertvolle Lebensräume mit hohem rechtlichem Schutzstatus dar. Konfliktpotenziale bei der Realisierung des Vorhabens in diesen Gebieten werden grundsätzlich als hoch eingeschätzt, auch wenn im Einzelfall nach genauer Prüfung der Schutz- und Erhaltungsziele u. U. eine Verträglichkeit gegeben sein kann. Auf dieser frühen Planungsebene erfolgt noch keine differenzierte anhand der gebietsspezifischen Schützgüter bzw. ziele. FFH-Gebiete Begründung Raumwiderstandsklasse I FFH-Gebiete haben den gleichen gesetzlichen Schutzstatus wie Vogelschutzgebiete. Die maßgeblichen Schutzobjekte (LRT des Anh. I, Arten des Anh. II FFH-RL, ggf. charakteristische Arten der LRT) sind in der Regel durch die spezifischen Wirkungen einer Freileitung weniger beeinträchtigt als Vögel bzw. Konflikte können durch eine entsprechende Feinplanung (z.b. Standorte der Masten) i.d.r. erheblich reduziert werden. Auf dieser frühen Planungsebene erfolgt noch keine differenzierte anhand der gebietsspezifischen Schützgüter bzw. ziele. Ramsar-Gebiete Begründung Raumwiderstandsklasse I Ramsargebiete sind historisch vor den EU-Vogelschutzgebieten benannt worden. Nach fachlicher Prüfung sind die meisten dieser Gebiete in die Vogelschutzgebietskulisse aufgenommen worden, die von der EU anerkannt wurde. Aufgrund der fachlichen Einstufung als Ramsargebiet und der nur geringen räumlichen Abweichung von der Vogelschutzgebietskulisse wurden diese Gebiete trotz des Fehlens eines rechtlichen Schutzstatus vorsorglich in die RWS- Klasse I eingeordnet. Important Bird Areas (IBA) Begründung Raumwiderstandsklasse I IBA sind überwiegend aus den Ramsargebieten hervorgegangen und ebenfalls vor den EU- Vogelschutzgebieten benannt worden. Nach fachlicher Prüfung sind die meisten dieser Gebiete in die Vogelschutzgebietskulisse aufgenommen worden, die von der EU inzwischen anerkannt wurde. Aufgrund der fachlichen Einstufung als IBA (und der nur geringen räumlichen Abweichung von der Vogelschutzgebietskulisse) wurden diese Gebiete trotz des Fehlens eines rechtlichen Schutzstatus vorsorglich in die RWS-Klasse I eingeordnet. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 8

12 Methode Naturschutzgebiete (Bestand) Begründung Raumwiderstandsklasse I NSG sollen zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume dauerhaft gesichert werden (Vorranggebiete gem. Regionalplan). Sie haben daher eine besonders hohe Bedeutung für den Naturschutz und weisen im Regelfall ein hohes Konfliktpotenzial auf. Im Einzelfall kann nach genauer Prüfung der Maßgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung u. U. ein geringeres Konfliktpotenzial bestehen. Auf dieser frühen Planungsebene erfolgt jedoch noch keine differenzierte anhand der gebietsspezifischen Schützgüter bzw. ziele. Naturschutzgebiete (geplant) Begründung Raumwiderstandsklasse II Geplante NSG sind Vorbehaltsgebiete gem. Regionalplan. In diesen Gebieten ist bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts besonderes Gewicht beizumessen. Aufgrund des Fehlens eines rechtlichen Schutzstatus erfolgt hier eine Einstufung in die RWS-Klasse II. Landschaftsschutzgebiete (Bestand) Begründung Raumwiderstandsklasse II Das Schutzziel der Landschaftsschutzgebiete liegt auf der Bewahrung des Landschaftsbildes und der Sicherstellung der Erholungsfunktion. In den Schutzverordnungen können aber auch Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung des Naturhaushaltes festgehalten werden. sowie bestimmte Nutzungen (wie z.b. Freileitungen) ausgeschlossen werden. Die Sichtung der einzelnen Schutzgebietsverordnungen wird in dieser Planungsphase noch nicht vorgenommen. Auf dieser frühen Planungsebene erfolgt noch keine differenzierte anhand der gebietsspezifischen Schutzvorschriften. Landschaftsschutzgebiete (geplant) Begründung Raumwiderstandsklasse III Geplante LSG haben keinen rechtlichen Schutzstatus. Somit sind sie für die geplante Freileitungstrasse kein Ausschlusskriterium. Eine Darstellung in der Raumwiderstandskarte erfolgt nicht, ggf. erfolgt jedoch eine Berücksichtigung im Variantenvergleich, sofern sich daraus differenzierende Beurteilungen von ansonsten ähnlichen Varianten ergeben. Naturparke Begründung Raumwiderstandsklasse II Naturparke sind vor allem touristische Entwicklungsgebiete und die Abgrenzung erfolgt pauschal durch die Grenzen der beigetreten Gemeinden. In der Regel umfassen sie großräumige Landschaften. Der Ausschluss der geplanten Freileitung wäre im Innenbereich denkbar. Kerngebiete sind i.d.r. als Landschafts- und Naturschutzgebiet geschützt. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 9

13 Methode Geschütze Biotopkomplexe > 20 ha Begründung Raumwiderstandsklasse II Die gesetzlich geschützten Biotope gemäß 30 BNatSchG in Verbindung mit 21 LNatSchG über 20 ha Größe werden im RP als Vorranggebiete für den Naturschutz dargestellt. In diesen Gebieten sind andere Planungen und Maßnahmen nur zulässig, wenn sie mit dem festgelegten Vorrang vereinbar sind. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Konfliktpotenzial besteht. Außerdem sind sie oft kleinräumig und können im Rahmen der Feintrassierung umgangen werden. Die Beschränkung auf Flächen größer 20 ha erfolgt auch aufgrund der groben Maßstabsebene. Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein: Schwerpunktgebiete Begründung Raumwiderstandsklasse I Die Gebiete für den Biotopverbund (Schwerpunktbereiche und Hauptverbundachsen) sind nach dem LEP 2010 in den RP als Vorbehaltsgebiete darzustellen. Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ist der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes besonderes Gewicht beizumessen. Die Schwerpunkbereiche werden der Raumwiderstandsklasse I zugeordnet, weil sie die für den Biotopverbund maßgeblichen Flächen enthalten. Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein: Hauptverbundachsen Begründung Raumwiderstandsklasse II Die Hauptverbundachsen werden der Raumwiderstandsklasse II zugeordnet, weil sie die für den räumlichen Verbund der Schwerpunktgebiete erforderlichen Achsen beinhalten. Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein: Nebenverbundachsen Begründung Raumwiderstandsklasse III Die Nebenverbundachsen umfassen oft schmale Gewässer oder Gräben, für die die geplante Leitungstrasse keinen großen Konflikt darstellt. Vorkommen der Nebenverbundachsen im betroffenen Bereich werden beschrieben und im Rahmen der weiteren Planung ggf. berücksichtigt, sofern sich daraus differenzierende Beurteilungen von ansonsten ähnlichen Varianten ergeben. Wälder Begründung Raumwiderstandsklasse I Schleswig-Holstein im Allgemeinen und Dithmarschen und Nordfriesland im Besonderen sind waldarm. Es ist planerisches Ziel der Landesregierung, den Waldanteil zu erhöhen. Durch die erforderlichen Schutzstreifen neuer Leitungen werden relativ große Flächen in Anspruch genommen. Zudem finden sich hier regelmäßig Lebensstätten empfindlicher Vogel- und Fledermausarten. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 10

14 Methode Schutzgut Fauna Aufgrund der spezifischen Wirkfaktoren von Freileitungen sind auf der Ebene der Raumwiderstandsbewertung vor allem avifaunistische Belange von Bedeutung. Hierzu zählen die möglichen Gefährdungen für Vogelarten durch die Kollision mit dem Erdseil (Blitzschutzseil) oder den Leiterseilen sowie die bau- und anlagebedingten Scheuchwirkungen in Brut- und Rastgebieten von Offenlandarten (z.b. Wiesenvögel, nordische Gänse, Goldregenpfeifer etc.) durch die Masten. Als Datengrundlage wurden die in den LLUR-Empfehlungen (2008) für die Windkraft ausgewiesenen Gebiete von besonderer Bedeutung für den Vogelschutz herangezogen. Viele dieser Daten sind im späteren Verfahren ggf. zu aktualisieren bzw. detaillierter zu untersuchen. Aufgrund der großen planerisch-rechtlichen Bedeutung der Berücksichtigung des Vogelzugs und der zugleich geringen räumlichen Schärfe dieses großräumigen und in Bezug auf Ort und Zeit sehr dynamischen Phänomens wird der Vogelzug separat in Form eines eigenen Kapitels (vgl. 4.4) betrachtet und verbal-argumentativ bewertet. Hierfür wurden Fachpublikationen und verfügbare Gutachten zum Vogelzug über Schleswig-Holstein ausgewertet. Auf die Darstellung der entsprechenden Gebiete von besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz wurde dagegen sowohl in der Raumwiderstandskarte wie auch in der Bestandskarte verzichtet, da für diese Artengruppe nach aktuellem Kenntnisstand kein erhöhtes Gefährdungspotential durch Freileitungen besteht. Die Wälder - wichtiger Lebensraum und Quartierstandort für Fledermäuse - sind zudem der Raumwiderstandsklasse I zugeordnet. Die avifaunistisch bedeutenden Gebiete werden wie folgt bewertet: Konzentrationsgebiete Land- und Wasservogelzug gem. LLUR (2008) Begründung keine farbliche Darstellung in der Raumwiderstandskarte, verbal-argumentative im Variantenvergleich (vgl. Kap. 4.4) Bei den ausgegrenzten Gebieten für den Land- und Wasservogelzug handelt es sich um sehr großräumige Gebiete, die andere Kategorien stark überlagern würden. Die Abgrenzung durch das LLUR ist zudem sehr grob und eher als funktionale Beziehung zu verstehen. 3-km-Küstenstreifen gem. LLUR (2008) Begründung Raumwiderstandsklasse I Der 3 km-küstenkorridor ist zum einen als Leitlinie für den küstenparallelen Vogelzug relevant, zum anderen wird dieser Raum bevorzugt von Rastvögeln und Nahrungsgästen aus dem Wattenmeer frequentiert. Die pauschale Abgrenzung von 3 km durch das LLUR ist naturgemäß sehr grob und eher als Potenzialbewertung zu verstehen. Dennoch wird v.a. aus Vorsorgegesichtspunkten der 3 km-korridor in die RWS-Klasse I eingeordnet. Brutgebiete von Wiesenvögeln gem. LLUR (2008) Begründung Raumwiderstandsklasse I Die ausgewiesenen Brutgebiete von Wiesenvögeln sind Flächen, die entweder eine nachweislich hohe Bedeutung oder aber ein hohes Potenzial für Wiesenvögel haben. Sie haben damit in Bezug auf Freileitungen ein hohes Konfliktpotential. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 11

15 Methode Nahrungsgebiete für Meeresgänse und Gelbschnabelschwäne gem. LLUR (2008) Begründung Raumwiderstandsklasse I Die ausgewiesenen Nahrungsgebiete von Meeresgänsen und Gelbschnabelschwänen (Zwergu. Singschwan) sind Flächen, die eine bekannt hohe Bedeutung für diese überwiegend nordischen Arten haben. Aufgrund der Bevorzugung weithin offener Landschaften haben Freileitungen ein hohes Konfliktpotential, zudem bestehen auch Kollisionsrisiken beim An- und Abflug von diesen Gebieten. Gebietskulisse Grünlandumbruchsverbot (Erlass MLUR vom ) Raumwiderstandsklasse I Begründung Das MLUR Schleswig-Holstein hat am einen Erlass herausgegeben, der Detailregelungen zum Schutz von Dauergrünland enthält, um den anhaltenden Rückgang einiger Wiesenvögel zumindest zu verlangsamen: In ausgewählten Grünlandgebieten darf während der Brutzeit (1. April bis 30. Juni) kein Grünland umgebrochen werden. Außerdem müssen innerhalb des betroffenen regionalen Naturraums Ersatzflächen angeboten werden, die in Grünland umgewandelt werden müssen. Das neu zu schaffende Grünland muss qualitativ dem umgebrochenen entsprechen, um einen ökologischen Verlust zu vermeiden. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind diese Flächen somit potenziell sehr konfliktträchtig. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 12

16 Methode Siedlung und Erholung Planerisches Ziel ist die Vermeidung von Überspannungen von Häusern mit Leiterseilen sowie insgesamt die Minimierung der Beeinträchtigung des Wohnumfelds. Da zum derzeitigen Planungsstand keine technische Entwurfsplanung mit genauen Trassenverläufen vorliegt, ist die tatsächliche Betroffenheit nur bedingt quantifizierbar. Zu den Siedlungsflächen (Quelle: ATKIS) werden hier alle Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete gezählt. Nicht zu den Siedlungsflächen zählen nur reine Industrieflächen und Flächen mit besonderer Prägung, die keinerlei Wohnnutzung umfasst (z.b. Umspannwerke, Kläranlagen). Siedlungsflächen Begründung Raumwiderstandsklasse I Siedlungsflächen werden pauschal mit einem hohen Raumwiderstand bewertet, da sowohl Bereiche mit Wohn- bzw. Mischbebauung als auch Gewerbe- und Industrieflächen aufgrund der besonderen Nutzungsansprüche deutliche Widerstände zeigen. Des Weiteren ist es ein Ansatz der Netzplanung weitestgehend auf eine Überspannung von Siedlungsflächen zu verzichten, auch wenn es aus immissionsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich wäre. Diesem Planungsziel wird mit der pauschalen Eingruppierung in die höchste Raumwiderstandsklasse Rechnung getragen. Um auf dem jetzigen Planungsstand ohne Kenntnis der tatsächlichen Trassenführung zumindest überschlägig Konfliktpotenziale bewerten und Varianten diesbezüglich differenzieren zu können, erfolgt eine der Varianten auf der Basis der Siedlungsdichte. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass in einem relativ dicht besiedelten Raum unvermeidbare Konflikte mit Siedlungen mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten als in einem dünn besiedelten Landschaftsteil. Je geringer die Siedlungsdichte in einem Raum, desto leichter lassen sich Konflikte im Rahmen der Feintrassierung vermeiden bzw. desto weniger Personen sind durch das Vorhaben potenziell betroffen. Durch diese Methode ist zum einen ein Vergleich verschiedener Korridore als auch eine Differenzierung verschiedener Abschnitte (Segmente) innerhalb eine Korridors möglich. Um zudem auch noch eine räumliche Differenzierung innerhalb der Korridore zu ermöglichen, wurde wie folgt vorgegangen: 1. Die Korridore wurden in rd. 4 km lange Segmente unterteilt (mit Verweis auf den Planungsmaßstab von 1: ist diese Abgrenzung für eine regionale Differenzierung der Siedlungsdichten ausreichend). Vor und nach Abzweigepunkten von Teilvarianten wurden z.t. auch kleinere Segmentlängen gewählt, um gemeinsame Verläufe einheitlich bewerten zu können). 2. Für jedes dieser Segmente wurde auf der Grundlage der ATKIS-Daten der Flächenanteil der Siedlungen ermittelt. Die Lage der Gebäude innerhalb der Segmente ist für die Zuordnung derzeit ohne Bedeutung, da der Trassenverlauf noch nicht feststeht. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 13

17 Methode 3. Die Siedlungsdichten (Anteil Siedlung an der Gesamtfläche) wurden den folgenden 5 Klassen zugeordnet: Siedlungsdichte sehr gering 0-2% gering > 2-5% mittel > 5-10% hoch > 10-25% sehr hoch > 25% Siedlungsflächenanteil Ergänzend wurde auch der prozentuale Flächenanteil der Siedlungen im gesamten Korridor berechnet und es erfolgte zudem eine verbal-argumentative Einordnung der Ergebnisse (vgl. Kap. 4.3). Auf die Darstellung der folgenden - überwiegend sehr kleinflächigen oder punktuellen - Zusatzinformationen zur Erholung wurde in der Raumwiderstandskarte verzichtet (sie sind aber nachrichtlich in der Karte 1 Raumanalyse dargestellt): o Naturerlebnisräume o Campingplätze o Golfplätze o Sportboothäfen o Radwanderwege Weitere planerische Vorgaben Bei der Entwicklung der Korridore sind noch weitere planerische Vorgaben zu berücksichtigen. Sieldungsachsen und regionale Grünzüge kommen in dem Planungsraum für die Westtrasse nicht vor. Eignungsgebiete Windkraft (Bestand und geplant 2 ) Begründung Raumwiderstandsklasse II In den Eignungsgebieten für Windkraft sind andere Nutzungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch ist aufgrund der einschlägigen Abstandsvorgaben eine Querung mit höherem Aufwand verbunden. Die Eignungsgebiete für Windenergie werden zusätzlich zur flächigen auf der RWS-Karte mit einer Zusatzinformation dargestellt. Es sind aber auch Bündelungsmöglichkeiten denkbar, da die Vorbelastung v.a. des Landschaftsbildes bei bestehenden WEA erheblich sein kann. 2 Aktuell erfolgt in Schleswig-Holstein eine Teilfortschreibung der Regionalpläne in Bezug auf die Windkraftnutzung, Die neue Eignungsgebietskulisse steht voraussichtlich im Frühjahr 2012 fest. Dargestellt ist der Entwurfsstand Juli GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 14

18 Methode Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Begründung Raumwiderstandsklasse I Diese Gebiete sind von anderen Nutzungen freizuhalten, die den Abbau wesentlich erschweren oder verhindern könnten. Für die Trassierung sind v.a. die Maststandorte (Fundamentgründungen) problematisch. Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Begründung Raumwiderstandsklasse II Die Vorbehaltsgebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe haben keine verbindliche Ausschlusswirkung für andere Nutzungen, deswegen werden sie mit mittlerem Raumwiderstand bewertet. Militärische Liegenschaften, Flughäfen einschl. innerer Schutzbereich Begründung Raumwiderstandsklasse I Militärische Liegenschaften stellen in Bezug auf die Flächeverfügbarkeit i.d.r. ein großes Problem dar. Bei Flughäfen und deren Nahbereich sind zudem Beschränkungen in Bezug auf Vertikalstrukturen zu erwarten. Charakteristische Landschaftsräume gem. Teilfortschreibung Windkraft (Regionalplan) Begründung Raumwiderstandsklasse II Die z.t. großräumig abgegrenzten charakteristischen Landschaftsräume stellen für die Windkraftnutzung Ausschlussgebiete dar. Hintergrund ist der Schutz von für die Naturräume Schleswig-Holsteins besonders charakteristischen und empfindlichen Landschaftsteilen gegenüber einer technischen Überprägung. Auch wenn die visuellen Wirkungen moderner WEA diejenigen von Freileitungen deutlich übersteigen, erscheint aufgrund der Schutzwürdigkeit eine Zuordndung in die Raumwiderstandsklasse II gerechtfertigt. Eine höhere als die der LSG ist dagegen nicht zu rechtfertigen. Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung Begründung Raumwiderstandsklasse I Gem. LEP soll in diesen Gebieten dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden (Grundsatz). Sie sind bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen. Die geplante 380-kV Leitungsstrasse hat aufgrund ihrer Raumwirkungen in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung ein hohes Konfliktpotenzial. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 15

19 Methode Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung Begründung Raumwiderstandsklasse II Die Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung sind wesentlich ausgedehnter als die entsprechenden Schwerpunkträume und umfassen Bereiche, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Vorraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. Nach den Vorgaben des LEP sind diese in den Regionalplänen als Entwicklungsgebiete für Tourismus und Erholung darzustellen (Ziel). Die geplante 380-kV- Leitungstrasse hat aufgrund der Raumwirkung ein Konfliktpotenzial, dieses wird wegen der großräumigen Ausdehnung der Gebiete und der noch fehlenden Konkretisierung in den Regionalplänen nur der Raumwiderstandsklasse II zugeordnet. Denkmale Raumwiderstandsklasse II Begründung Denkmale (archäologische Denkmäler, Baudenkmäler etc.) sind einschließlich ihres Umgebungsbereichs rechtlich geschützt. Die Denkmäler selbst sind überwiegend kleinflächig (z.b. Grabhügel, Kirchen etc.), so dass im Rahmen der Feintrassierung Konflikte durch direkte Beeinträchtigungen sicher vermieden werden können. Der Umgebungsbereich ist vom Gesetzgeber nicht definiert. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden die entsprechenden Layer der ATKIS-Daten zugrunde gelegt. Der Umgebungsbereich der Denkmäler wurde pauschal mit einem Radius von 500 m definiert und dieser der RWS-Klasse II zugeordnet. Gebiete für den Hochwasserschutz Begründung Raumwiderstandsklasse II Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Binnenhochwasserschutz sollten möglichst von baulichen Anlagen freigehalten werden. Allerdings ist das Konfliktpotenzial derartiger Räume mit Freileitungen eher gering, da episodische Überschwemmungen für Freileitungen weitgehend unproblematisch sind. Die ggf. erhöhten Anforderungen an die Fundamentgründung bzw. Standsicherheit stellen kein grundsätzliches Problem dar Bündelung mit bestehenden Freileitungen und Verkehrstrassen Bundesautobahnen und mehrspurige Bundesstraßen, Schienenwege (vor allem elektrifizierte) sowie Freileitungen (v.a. Hoch- und Höchstspannungsleitungen 110 kv, 220 kv, 380 kv) sind als erhebliche Vorbelastungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes einzustufen. Daher wird empfohlen (z.b. RASSMUS et al. 2009, LEP 2011) und auch angestrebt, die geplante 380-kV-Leitungstrasse nach Möglichkeit mit diesen Vorbelastungen zu bündeln. Durch die Bündelung von Freileitungstrassen mit Infrastrukturanlagen können Auswirkungen auf das Landschaftsbild in der Gesamtschau in der Regel deutlich vermindert werden, da unbeeinträchtigte Räume verschont werden und stattdessen vorbelastete Räume mit reduzierter Wertigkeit in Anspruch genommen werden. Die Bündelungswirkung ist jedoch v.a. aufgrund der verschiedenen Wirkfaktoren der genannten Vorhabenstypen differenziert und zudem schutzgutspezifisch, d.h. unter Berücksichtigung der spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Schutzgüter, zu beurteilen. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 16

20 Methode Bündelung mit Freileitungen und Hochbauwerken (v.a. Brücken) Die Parallelführung mit Freileitungen und Hochbauwerken wie z.b. Brücken ist günstig, da es sich um lineare Bauwerke mit einer signifikanten Vertikalausdehnung handelt, die in der Landschaft eine ähnliche visuelle Reichweite aufweisen können. Im Idealfall kann z.b. eine Leitung bei Gewässerquerungen durch die Annäherung an eine Brücke optisch verborgen werden. Ähnliches gilt für die Kollisionsproblematik von Vögeln, wo ein Bündelungseffekt naturgemäß nur mit Vorhabenstypen mit ebenfalls vertikaler Ausdehnung erzielt werden kann. Planerisches Ziel ist die verbesserte Erkennbarkeit der Leiterseilebenen, die ein frühzeitiges Ausweichen der Vögel erleichtern. Insbesondere vorhandene Freileitungen sind aufgrund der Vergleichbarkeit der von ihnen ausgehenden spezifischen Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes besonders für eine Bündelung geeignet. Dabei ist die Anordnung der Leiterebenen, ggf. auch der Maststandorte, von besonderer Bedeutung. Als Idealfall ist eine vertikale Arrondierung, d.h. die Anordnung der maßgeblichen Teile der Bauwerke in einer Höhenebene anzustreben. Eine Bündelung mit Verkehrstrassen ist im Grundsatz zwar ebenfalls sinnvoll, allerdings sind hier die Minimierungspotenziale aufgrund der geringen vertikalen Ausdehnung der Verkehrswege und der verschiedenen Wirkfaktoren (vgl. Tabelle 2) eingeschränkt. Auf lokaler Ebene ist im Grundsatz auch eine Bündelung mit Windparks möglich, da die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und auch der Vogelwelt v.a. durch die modernen WEA (Gesamthöhen von 150 m und mehr, Gefahrenbefeuerung) signifikant sind. Die Bündelungswirkung ist im Einzelfall im Rahmen der nachfolgenden Planungen zu prüfen. Auf der Grundlage der derzeit vorhandenen Daten ist dies jedoch noch nicht möglich, da derzeit keine Informationen zu Standorten und Höhe der WEA vorliegen. Mögliche kumulative Wirkungen Durch die Bündelung wird naturgemäß die Belastung des betroffenen, vorbelasteten Raumes deutlich erhöht. In der Regel wird damit in der Gesamtschau durch die Vermeidung einer Trassenführung durch bisher unbelastete Gebiete dennoch eine Reduzierung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erzielt. Im Einzelfall ist durch eine gebündelte Trassenführung auch eine Überschreitung spezifischer Belastbarkeitsgrenzen des betroffenen Raumes nicht auszuschließen, die unter Umständen in der Summe in Teilabschnitten auch gegen eine Bündelung sprechen kann. Dies kann z.b. dann der Fall sein, wenn lokale Belastbarkeitsgrenzen für einzelne Schutzgüter oder Erheblichkeitsschwellen für Schutzgebiete erstmals überschritten werden. In der Regel wird bei der Bündelung von einem Parallelverlauf ausgegangen. Inwieweit ggf. auch eine gemeinsame Führung der Trassen auf denselben Masten möglich und umsetzbar ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 17

21 Methode 2.4 Auswahl konfliktarmer Korridore Durch die Darstellung und der Datengrundlagen in einer Raumwiderstandskarte können relativ konfliktarme Korridore abgeleitet werden. Vorrangig werden innerhalb der Korridore Bündelungsmöglichkeiten mit bestehender Infrastruktur (Verkehrswege, Stromtrassen) geprüft. In den verschiedenen Korridoren werden dann abschnittweise (d.h. zwischen den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten) einzelne Korridore entwickelt. 2.5 Variantenvergleich In Rahmen der Raumwiderstandsanalyse werden die raumbedeutenden und planungsrelevanten Informationen aufgrund ihrer Bedeutung und der projektspezifischen Empfindlichkeiten den einzelnen Raumwiderstandsklassen I-III zugeordnet. Der Gesamt- Raumwiderstand ergibt sich dann aus der Überlagerung der Einzel-Raumwiderstände der geprüften Kriterien. Punktuelle Raumwiderstände beispielsweise von Erholungseinrichtungen werden nicht bewertet, allerdings werden diese Kriterien und ihre Anordnung im Raum bei der Trassierungsplanung berücksichtigt, sofern sie zur weiteren Differenzierung ansonsten ähnlicher Varianten geeignet sind. Die ausgewählten konfliktarmen Korridore werden hinsichtlich ihres Konfliktpotenzials beschrieben verbal-argumentativ sowie in tabellarischer Form bewertet. Aufgrund der Unschärfe des Linienverlaufs zum derzeitigen Planungsstand sind in Bezug auf einzelne Schutzgüter derzeit nur überschlägige en möglich. Neben dem Verlauf z.b. durch potenziell konfliktreiche Räume der einzelnen Varianten werden auch die nicht kartografisch dargestellten Konfliktpotenziale wie z.b. der in Ost-West-Richtung über Schleswig-Holstein verlaufende Vogelzug separat geprüft. Ebenso gehen die mögliche Bündelung mit bestehenden Stromtrassen und/oder Verkehrswegen und die Gesamtlänge der Korridore in den Variantenvergleich ein. Für jedes der o.g. Kriterien erfolgt entsprechend der quantitativen Betroffenheiten (z.b. Länge der Querung von sensiblen Flächen) eine Rangfolgenbildung der alternativen Varianten eines Planungsabschnitts. Geringfügige Unterschiede (< 5%) werden aufgrund der geringen Signifikanz und der bestehenden Unschärfe nicht unterschieden. Aufgrund der ungleichen Gewichtung der Kriterien wird für die kriterienübergreifende Gesamtbewertung, d.h. für die Ermittlung der Vorzugslinie, auf eine ausschließlich auf rein mathematischen Rechenverfahren (z.b. Mittelwertbildung der Einzelränge) basierende verzichtet. Stattdessen erfolgt eine auf einer verbal-argumentativen basierende Rangfolgenbildung der Varianten. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 18

22 Ergebnisse 3 ERGEBNISSE 3.1 Raumwiderstandsanalyse Die Darstellung der beschriebenen Daten erfolgt in Karte 1: Datengrundlagen Raumanalyse (Bestand). Die der Daten nach den in Kap genannten Kriterien ist in Karte 2: Konfliktarme Korridore (Übersicht) und Linienvarianten grafisch dargestellt. 3.2 Ableitung konfliktarmer Korridore Durch die planerische Vorgabe der Bündelung in Verbindung mit einer möglichst kurzen Linienführung ergeben sich aus der Raumwiderstandkarte Verläufe möglicher Linien, die in der Regel an vorhandene Verkehrs- oder Leitungstrassen angelehnt sind. Um die notwendigen Freiräume bei der Detailplanung (z.b. in Bezug auf die Umgehung von kleine Siedlungen, technischen Zwangspunkten etc) zu behalten, wurden diese Linien mit einem Puffer von 500 m beidseits versehen, so dass die Korridore in der Regel eine Breite von rd m aufweisen. Die Darstellung der konfliktarmen Korridore erfolgt abschnittsbezogen. Die Abschnitte sind definiert nach den vorgegebenen Netzverknüpfungspunkten, vgl. Karte 2 im Anhang: o Abschnitt 1: UW Brunsbüttel gepl. UW Barlt o Abschnitt 2: gepl. UW Barlt gepl. UW Heide o Abschnitt 3: gepl. UW Heide gepl. UW Husum o Abschnitt 4: gepl. UW Husum gepl. UW Niebüll Die Nummerierung der Korridore ergibt sich aus der Nr. des jeweiligen Planungsabschnitts sowie der Nummer der jeweiligen Untervariante. Auf die Entwicklung von konkreten Trassen wurde in dieser Studie noch verzichtet. In vielen Fällen ist jedoch durch vorhandene Freileitungen oder z.t. auch Verkehrswege eine Bündelungsmöglichkeit vorhanden, so dass in diesen Fällen die vorhandene Trasse in der Regel in der Mitte des Korridors liegt Abschnitt 1: Brunsbüttel bis UW Barlt Im Abschnitt 1 bietet sich nur ein Korridor K1 an, der nahezu vollständig der vorhandenen 110- kv-leitung folgt. Beginnend am bestehenden UW Brunsbüttel umgeht die Linie das Industriegebiet im Westen, um dann entlang der vorhandenen 110-kV-Trasse über Blangen, Eddelak / Behmhusen und Rösthusen auf nahezu direktem Wege zum geplanten UW Barlt zu verlaufen. Eine alternative Linienführung ist angesichts des überwiegend geringen Raumwiderstands des Raumes sowie der Bündelungsmöglichkeit mit der bestehenden 110-kV-Trasse nicht sinnvoll. Kleinräumige Verschiebungen sind innerhalb des 1000-m-Korridors möglich. Allenfalls im Bereich des Industriegebietes Brunsbüttel sind zwischen UW und Kanal ggf. Alternativen zur Umgehung von Zwangspunkten (Betriebsgelände, Industriestandorte) denkbar. Eine GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 19

23 Ergebnisse Optimierung der Linienfindung kann ggf. auch durch eine streckenweise Aufweitung des Korridors erreicht werden. Abbildung 2: Konfliktarme Korridore im Abschnitt Abschnitt 2: UW Barlt bis UW Heide Im Abschnitt 2 bieten sich ausgehend vom geplanten UW Barlt 2 Varianten an. Der westliche Korridor K2.1 folgt dann weiter der 110-kV-Trasse über Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden in Richtung Norden zum geplanten UW Heide. Die östliche, näher am Geesthang entlang der Bahnlinie verlaufende Variante K2.2 unterscheidet sich vor allem durch den größeren Abstand zu den empfindlichen (Vogel)Schutzgebieten im Meldorfer Speicherkoog. Diese Variante zweigt kurz nach dem geplanten UW Barlt in Richtung Osten ab und verläuft dann weitgehend bahnparallel bis etwa Elpersbüttel. Nach der westlichen Umgehung Meldorfs verläuft die Variante dann parallel zur B5 bis Höhe Hemmingstedt um dann westlich der Ortslage Hemmingstedt wieder auf den Korridor K2.1 zu treffen. Der weitere Verlauf erfolgt teilweise entlang der 110-kV-Trasse bis zum geplanten UW-Standort nördlich der B 203. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 20

24 Ergebnisse Abbildung 3: Konfliktarme Korridore im Abschnitt Abschnitt 3: UW Heide bis UW Husum Abschnitt 3 ist v.a. aufgrund der Führung durch die Niederungsgebiete der Eider und Treene sowie der assoziierten Geestmoore insgesamt der potenziell konfliktreichste Abschnitt. Um den hohen Empfindlichkeiten gerecht zu werden, wurden auf der Basis der vorliegenden Daten drei Hauptkorridore abgeleitet, von denen der westliche und der mittlere Korridor noch jeweils eine Untervariante a und b (westliche bzw. östliche Umgehung der Ortslage Mildstedt) haben. Alle Korridore nutzen vorhandene Bündelungsmöglichkeiten aus. Auf neue Linienführungen durch diesen sehr empfindlichen Raum wurde bewusst verzichtet. Der westliche Korridor K3.1 verläuft ab dem UW Heide parallel zur B5. In Höhe Karolinenkoog wird der Korridor nach Norden verschwenkt und folgt dann dem Verlauf der 110-kV-Trasse bis über die Eider westlich Tönning. Ab Tönning folgt der Korridor der B5/B202 bzw. der Bahnlinie Husum-Tönning bis zur Südermarsch. Die Untervariante K3.1a folgt dann der Bahn bis Rödemis. Ab hier verläuft der Korridor wieder entlang der B5 und teilweise parallel zur 110-kV-Trasse bis zum geplanten UW Husum bei Horstedt. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 21

25 Ergebnisse Die Untervariante K3.1b verläuft ab der Südermarsch weiter östlich und umgeht auch Mildstedt im Osten. Westlich Rantrum wird die 110-kV-Trasse erreicht und in Richtung Norden gefolgt, um dann über die Bahnlinie Schleswig-Husum wieder an die B5 geführt zu werden. Von hier verläuft sie parallel zur 110-kV-Trasse und der B5 bis zum geplanten UW Husum. Der mittlere Korridor K3.2 zweigt nördlich von Heide in Höhe Tiebensee vom westlichen Korridor K3.1 nach Osten in Richtung Weddingstedt ab und verläuft dann parallel zur Bahnlinie über Lunden und westlich von Friedrichstadt bis zum Treffpunkt mit Korridor K3.1 und der Aufteilung in die westliche (a) bzw. östliche (b) Umgehung Mildstedts (s.o.). Der östliche Korridor K3.3 verläuft zunächst wie Variante K3.2, ab Weddingstedt jedoch weiter östlich entlang der 110-kV-Leitung über die Niederung der Broklandsau bis er in Höhe Wiemerstedt auf die 110-kV- Trasse trifft. Dieser folgt er nach Norden und quert die Eider östlich St. Annen, umgeht Friedrichstadt östlich und verläuft dann bis zum Treffpunkt mit den Varianten 3.1b und 3.2b westlich Rantrum parallel zur 110-kV-Trasse. Abbildung 4: Konfliktarme Korridore im Abschnitt 3 GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 22

26 Ergebnisse Abschnitt 4: UW Husum bis UW Niebüll Zwischen den geplanten Netzverknüpfungspunkten Husum und Niebüll bietet sich vor allem der Korridor 4.1 an, der über den gesamten Verlauf sehr zielgerichtet und durchweg parallel zur vorhandenen 110 kv-hochspannungsleitung geführt werden kann. Abschnittsweise, wie bei Breklum und bei Stedesand verläuft er zudem auch parallel zu Bundesstraßen und Bahnlinien. Dennoch wurde auch ein weiter östlich geführter Korridor 4.2 als Variante aufgenommen. Durch die verschiedenen Abzweigungspunkte vom Korridor 4.1. ergeben sich hier die Untervarianten 4.2a und 4.2b. Alle Varianten beginnen am geplanten UW Husum und verlaufen dann in nahezu gerader Linie entlang der 110-kV-Trasse durch die Hattstedter Marsch bis nördlich Bohmstedt. Die Variante 4.1 folgt dann konsequent der 110-kV-Trasse und verläuft östlich von Bredstedt und Sönnebüll in Richtung Langenhorn-Ost. Dort verschwenkt sie über Mönkebüll und Bargum nach Osten bis Stedesand, wo die von Osten kommende 110-kV-Trasse auf die bestehende 110-kV-Nordsüdverbindung trifft. Hier liegt auch der Einmündungsbereich der weiter östlich verlaufenden Variante 4.2. Ab Stedesand verlaufen alle Varianten gemeinsam in Richtung des geplanten UW Niebüll. Variante 4.2 zweigt entweder in Höhe Almdorf (Untervariante 4.2b) oder bei Breklum (Untervariante 4.2a) von der Variante 4.1.ab. Die Trasse verläuft dann durch insgesamt zwar relativ konfliktarme Gebiete, jedoch weitgehend ohne Bündelung mit bestehenden Trassen, westlich von Högel und Goldelund über Soholm auf die bestehende in Ost-West-Richtung verlaufende 110-kV-Trasse südlich der Ortslage Schardebüll. Von hier wird sie parallel zur 110- kv-trasse in Richtung Nordwesten bis Stedesand geführt. Eine weiter nach Westen verlagerte Linienführung, z.b. entlang der bestehenden B5 bzw. der Bahnlinie wäre aufgrund der Querung von Ortslagen wenig sinnvoll, weil hierdurch deutlich höhere Konflikte v.a. mit dem Schutzgut Mensch (Siedlung) resultieren würden. Zudem wäre die Bündelungswirkung deutlich geringer als bei einer Führung parallel zur bestehenden 110- KV-Trasse. Dies würde in noch stärkerem Maß für weiter westlicher laufende Varianten gelten, die zudem mehrere vorhandene Windparks queren müssten, was aufgrund der Abstandsvorgaben Freileitung zu WEA zu Konflikten mit der Windkraftnutzung führen würde. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob im Raum Hattstedter Marsch (RWS-Klasse I) die neue Trasse gemeinsam mit der bestehenden 110-kV-Trasse an die Trasse der geplanten Ortsumfahrung Bredstedt gelegt werden kann, wodurch die Bündelungspotenziale voll ausgeschöpft würden. Hierfür kann der Korridor K 4.1 im Raum Horstedt-Almdorf in Richtung Westen aufgeweitet werden. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 23

27 Ergebnisse Abbildung 5: Konfliktarme Korridore im Abschnitt 4 GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 24

28 Variantenvergleich 4 VARIANTENVERGLEICH 4.1 Bewertete Kriterien Zur Beurteilung der spezifischen Konflikte einzelner Varianten werden mehrere Kriterien herangezogen, die sich aus der Raumwiderstandsanalyse, den allgemeinen Planungsgrundsätzen sowie weiteren Datengrundlagen ergeben. Es handelt sich dabei um die folgenden Kriterien: o Gesamtlänge der Varianten Die Länge der Varianten ist neben den wirtschaftlichen Aspekten auch in Bezug auf den Raumwiderstand relevant, weil längere Trassen per se größere räumliche Betroffenheiten durch zusätzliche Maststandorte, längere Leiterseilstrecken, größere betroffen Landschaftsräume etc. bedeuten. o Betroffenheit von Siedlungen Der vorsorgende Schutz des Wohnumfelds der Menschen ist ein wesentlicher Planungsgrundsatz und wird daher als separates Kriterium geprüft. o Betroffenheit des Vogelzugs und der Rastvögel Der Vogelzug ist aufgrund der potenziellen Kollisionsrisiken und der naturschutzrechtlichen Relevanz (v.a. Artenschutzrecht) ein wichtiges skriterium. Aufgrund der räumlichen Unschärfe bzw. großen Varianz des Vogelzugs ist eine flächenscharfe Darstellung und Quantifizierung in der RWS-Karte schwierig und daher wenig zweckmäßig. Die erfolgt somit in verbal-argumentativer Form. o Betroffenheit des Landschaftsbildes Das Landschaftsbild wird durch technische Vertikalstrukturen beeinträchtigt. Zu berücksichtigen sind dabei neben der spezifischen Empfindlichkeit der Landschaft auch Aspekte wie Naturnähe, Reichweite der Wirkungen sowie vorhandene Vorbelastungen. o Betroffenheit von weiteren Bereichen mit hohem und sehr hohem Raumwiderstand Die Betroffenheit der im Rahmen der Raumwiderstandsanalyse ermittelten Bereiche mit hohem und sehr hohem Raumwiderstand mit der höchsten RWS-Klasse I wird in tabellarischer Form dargestellt. Anschließend erfolgt eine Rangfolgenbildung der Varianten. o Bündelung mit bestehenden Strom- und Verkehrstrassen Die Bündelung der geplanten Trasse mit bestehenden Vorbelastungen ist aufgrund der damit erzielten Minimierung der Beeinträchtigungen auf empfindliche Schutzgüter und der Schonung unzerschnittener Flächen ein wesentliches Planungsziel, welches eigenständig geprüft wird. Für die Abschnitte mit mehreren Varianten erfolgt eine Rangfolgenbildung. Diese Rangfolge basiert auf der Grundlage der bislang vorliegenden Daten und somit in weiten Teilen noch überschlägigen Prüfung. Eine Vorfestlegung z.b. auf eine Vorzugsvariante im späteren formellen Verfahren resultiert hieraus nicht. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 25

29 Variantenvergleich 4.2 Kriterium Gesamtlänge der Korridore In der nachfolgenden Tabelle sind die Längen der Varianten auf 0,1 km gerundet dargestellt. Abweichungen um weniger als 5% von der nächst besseren Variante wurden bei der Rangbildung nicht berücksichtigt. Tabelle 3: Variantenvergleich - Kriterium Gesamtlänge der Korridore laufende km Abschnitt Variante Korridorlänge RANG , , , a 42, b 44, a 39, b 42, , , a 39, b 38,5 2 Im Abschnitt 2 unterscheiden sich die Längen der Alternativen nicht sehr stark, dennoch ist Variante K2.1 insgesamt rd. 1 km kürzer als die östlich verlaufende Variante K2.2. Im Abschnitt 3 ist Variante K3.2a mit rd. 39,8 km die kürzeste Linie und rd. 2,4 km kürzer als die folgende Variante K3.1a. Die Längen der übrigen Varianten unterscheiden sich jedoch nicht signifikant voneinander, so dass bezüglich der Rangfolgenbildung keine weitere Differenzierung erfolgt. Die längste der betrachteten Varianten ist K3.1b mit rd. 44,9 km. Im Abschnitt 4 weist Variante K4.1 mit rd. 35,3 km die deutlich kürzeste Linie auf und ist damit rd. 3,2 km kürzer als die folgende Variante K4.2a bzw. 4,3 km als K4.2b. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 26

30 Variantenvergleich 4.3 Kriterium Siedlungen und Wohnumfeld Planerisches Ziel ist die Vermeidung von Überspannungen von Häusern mit Leiterseilen sowie insgesamt die Minimierung der Beeinträchtigung des Wohnumfelds, soweit dies im Rahmen der Trassenplanung möglich ist. Da derzeit keine Trassen, sondern noch im Detail unscharfe Linien bzw. Korridore vorliegen, ist ein auf der tatsächlichen Betroffenheit basierender Variantenvergleich nicht möglich. Die auftretenden Konflikte für einzelne Wohnhäuser bzw. Anwohner können naturgemäß erst auf der Basis eines detaillierten Trassenverlaufs ermittelt werden. Um dennoch eine Differenzierung der Varianten in Bezug auf Konfliktpotenziale mit einer Freileitung nachvollziehbar zu ermöglichen, wurde die Siedlungsstruktur- bzw. Siedlungsdichte zu Grunde gelegt (Methodik vgl. Kap ). Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 und in Abbildung 6 bis Abbildung 8 dargestellt. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten ergeben sich damit deutliche Unterschiede einzelner Varianten in Bezug auf die Konfliktpotenziale mit dem Schutzgut Mensch bzw. Wohnumfeld (Siedlungen), die eine Rangfolgenbildung ermöglichen. Abschnitt 1 In Abschnitt 1 ist v.a. die Querung des Industriegebiets Brunsbüttel südlich des NOK potenziell konfliktträchtig. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Anteil an reiner Wohnnutzung in diesem dicht bebauten Industrieareal gering sein dürfte. Überwiegend handelt es sich um Industrie- und Produktionsanlagen mit einem nur sehr geringen Anteil an Wohngebäuden. Eine Ausdifferenzierung ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Der nördlich des NOK liegende Bereich weist dagegen überwiegend eine mittlere Dichte an Gebäuden auf, die vor allem entlang der bestehenden Straßen gruppiert sind. Siedlungsverdichtungen werden nur im Raum Eddelak/Behmhusen tangiert. Abschnitt 2 In Abschnitt 2 weist die Variante K2.1 mit einem durchschnittlichen Siedlungsanteil von rd. 4,5% ein geringeres Konfliktpotenzial auf als die Alternative K2.2 mit rd. 7,3% Siedlungsanteil. Der Unterschiede resultieren v.a. aus dem Verlauf der Variante K2.2 näher an der dichter besiedelten Geestkante sowie aus der stärkeren Annäherung an die Ortslagen Meldorf und Hemmingstedt (vgl. Abbildung 6). Abschnitt 3 In Abschnitt 3 liegen mit jeweils rd. 4,6% Siedlungsanteil im Plankorridor die Varianten K3.1b und K3.3 gemeinsam auf dem ersten Rang. Beide Varianten verlaufen in weiten Teilen durch dünn besiedelte Gebiete und tangieren nur im Raum Husum in etwa zwischen Mildstedt und Horstedt dichter besiedelte Bereiche (vgl. Abbildung 7). Variante K3.2 a weist mit einem Siedlungsflächenanteil von rd. 13,1% dagegen die höchsten Konfliktpotenziale auf. Dies ist va. dem Parallelverlauf entlang der Siedlungsachse Weddingstedt bis Lunden geschuldet. Zudem sind die Annäherung an die Ortslage Friedrichstadt sowie der Verlauf durch relativ dicht besiedelte Flächen zwischen Mildstedt und GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 27

31 Variantenvergleich Husum diesbezüglich konfliktträchtig. Auf Rang 3 liegt die Variante K3.1a (6,6% Sieldungsanteil), die sich von der Variante K3.1b vor allem durch die größere Annäherung an die Stadt Husum und die damit verbundenen höheren Konfliktpotenziale unterscheidet. Variante K3.2b mit einem Siedlungsanteil von rd. 10,4% ist mit der ungünstigsten Variante K3.2a weitgehend identisch, aber aufgrund der größeren Entfernung zu den Siedlungsschwerpunkten Mildstedt/Husum weniger konfliktträchtig. Abschnitt 4 In Abschnitt 4 weisen die beiden östlich verlaufenden Varianten die geringeren Konfliktpotenziale auf. Dies erklärt sich durch den Verlauf durch sehr dünn besiedelte Flächen in der Geest zwischen Drelsdorf und Enge-Sande. Die Siedlungsverdichtung im Großraum Niebüll/Risum-Lindholm betrifft alle Varianten gleichermaßen, so dass sich dort keine Differenzierungsmerkmale ergeben. Variante K4.2b mit einem durchschnittlichen Siedlungsflächenanteil von 5% bedingt das geringste Konfliktpotenzial, weil diese Variante die Ortslage Bredstedt relativ großräumig umgeht. Auf Rang 2 liegt Variante K4.2a mit rd. 5,4% Siedlungsanteil. Dieser Unterschied resultiert aus der stärkeren Annäherung des Korridors an die Ortslagen Struckum und Bredstedt. Variante K4.1 mit einem immer noch relativ geringen Siedlungsanteil von rd. 6,8% ist die in Bezug auf Siedlungen im Planungskorridor ungünstigste Variante, was sich aus dem Verlauf entlang der dichter besiedelten Achse Bredstedt Dörpum Mönkebüll Bargum ergibt, die eine höhere potenzielle Betroffenheit von Siedlungen und Wohnhäusern bedingt. Tabelle 4: Variantenvergleich - Kriterium Siedlungsdichte Abschnitt Variante Siedlungsanteil (%) verdichtete Siedlungsräume im Korridor ,0 Brunsbüttel (Industriegebiet); Eddelak , ,3 Meldorf; Hemmingstedt 2 3.1a 6,6 Hemme-Groven, Mildstedt, Husum 3 3.1b 4,6 Hemme-Groven, Mildstedt, Husum a 13,1 RANG Weddingstedt-Wittenwurth, Rehm-Flehde-Bargen, Lunden/Lehe, Friedrichstadt; Mildstedt, Husum 5 Weddingstedt-Wittenwurth, Rehm-Flehde-Bargen, Lunden/Lehe, Friedrichstadt; Mildstedt 4 3.2b 10, ,6 Wiemerstedt/Kleve, Rosendahl-Husum ,8 Struckum, Bredstedt, Dörpum. Risum-Lindholm; Mönkebüll/Lohheide 3 4.2a 5,4 Struckum, Bredstedt, Mönkebüll/Lohheide 2 4.2b 5 Struckum, Mönkebüll/Lohheide 1 GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 28

32 Variantenvergleich Abbildung 6: Siedlungsdichte im Abschnitt 1 (links) und Abschnitt 2 (Mitte, rechts) GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 29

33 Variantenvergleich Abbildung 7: Siedlungsdichte im Abschnitt 3 Varianten 3.1a,b, 3.2a,b und 3.3 (Legende vgl. Abbildung 6) GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Voruntersuchung 380 kv-trasse Brunsbüttel Niebüll Seite 30

34 Variantenvergleich Abbildung 8: Siedlungsdichte im Abschnitt 4 - Variante 4.1 und 4.2 a,b (Legende vgl. Abbildung 6) GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 31

35 Variantenvergleich 4.4 Kriterium Brutgebiete, Rastgebiete und Vogelzug Hintergründe und Wirkfaktoren Vögel können an Freileitungen durch einen elektrischen Schlag (Überbrückung von Spannungspotenzialen durch Erdschluss zwischen spannungsführenden Leitern und geerdeten Bauteilen oder als Kurzschluss zwischen Leiterseilen verschiedener Spannung) geschädigt werden. Bei 380-kV-Freileitungen ist der Abstand zwischen Leiterseilen und Mast bzw. zwischen den einzelnen Seilen jedoch so groß, dass eine Überbrückung (Stromschlag) ausgeschlossen werden kann. Auch mögliche Schädigung von Vögeln durch Verbrennung beim Landen auf Hochtemperaturseilen (> 80 C) ist b ei 380-kV-Systemen in der Regel nicht zu befürchten, da die Tiere die Leiterseile aufgrund der starken elektrischen Felder nicht anfliegen (Dr. M. Nipkow, mdl.). Ein weiterer Aspekt sind die Wirkungen vor allem der Masten als Vertikalstruktur ( Silhouetten-Effekt ). Von diesen Masten gehen Scheuchwirkungen auf viele Brutvogelarten des Offenlandes aus, da diese vor allem bodenbrütenden Arten in der Regel Abstand zu Vertikalstrukturen aller Art halten. Die Masten können z.b. zu einer möglichen Verschiebung des Räuber-Beute-Verhältnis in einem Gebiet beitragen, indem sie Ansitzwarten und neue Brutmöglichkeiten für einige Beute greifende Vögel (z.b. Baumfalke, Fischadler, Krähen) bieten. Dadurch können diese Arten in bisher von ihnen nicht besiedelbare Habitate vordringen, z.b. wenn die Trassen offene Landschaften ohne geeignete Brutmöglichkeiten queren. Kolkraben und Rabenkrähen nehmen Gittermasttraversen gerne als Brutplatz, Turmfalken und Baumfalken nutzen diese Nester oft nach. Hierdurch erhöht sich das Prädationsrisiko für bodenbrütende Offenlandarten (v.a. Wiesenvögel). Bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen ist zudem - abgesehen von möglichen baubedingten Scheucheffekten - der Leitungsanflug (Kollision) potenziell konfliktträchtig. Als optisch schwer wahrnehmbare Hindernisse im Luftraum sind die Leiterseile der Freileitungen für fliegende Vögel eine potenzielle Gefahr. Wegen des eher zweidimensionalen Sehens vieler Arten sind die Entfernungen zu den Leitungen nur schwer abzuschätzen. Bei schlechter Sicht (z.b. Nebel, Dämmerung) sind Vögel zudem gefährdeter als bei guter Fernsicht. Meist kollidieren Vögel an den i.d.r. ganz oben angeordneten, einzeln hängenden und besonders dünnen Erdseilen, wenn sie versuchen, die besser sichtbaren Leiterseile zu überfliegen. Dieses Risiko kann durch geeignete Markierungen allerdings erheblich reduziert werden (vgl. Kap.4.4.3). Zugvögel gehören zur größten Opfergruppe, da sie i.d.r. keine Ortskenntnis besitzen und die Standorte der Leitungen nicht erlernen können. Vor allem betroffen sind hier Vogelarten, die relativ schnell fliegen, schlecht manövrieren können und vorzugsweise nachts oder in der Dämmerung fliegen. Neben dem aktiven Vogelzug, bei dem die Vögel zielgerichtet große Distanzen überwinden, ist auch noch das Phänomen der Schlafplatz-, Nahrungs- und Austauschflüge von Rastvögeln zu beachten. Viele Zugvogelarten halten sich über Tage bis Wochen in Schleswig-Holstein auf und nutzen dann oft mehrere Gebiete, zwischen denen sie mehr oder weniger häufig pendeln. Auch einige heimische Brutvögel fliegen gezielt z.t. größere GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 32

36 Variantenvergleich Strecken von dem Brutplatz in ihre Nahrungshabitate (z.b. Weißstorch, Seeadler). Kollisionsrisiken können dann zunehmen, wenn die Freileitungstrassen zwischen oder in diesen Aktivitäts- und Sammelzentren liegen Vogelzug an der schleswig-holsteinischen Westküste kurze Übersicht Die besondere Bedeutung Schleswig-Holstein für den Vogelzug ergibt sich aus der zentralen Lage zwischen den skandinavisch-sibirischen Brutgebieten vieler nordischer Brutvögel sowie den von Mittel- und Südeuropa bis ins südliche Afrika reichenden Überwinterungsgebieten. Vor allem die Landvögel, die die Passage großer Meeresgebiete meiden, wird Schleswig- Holstein zum wichtigen Durchzugsgebiet, das zweimal im Jahr überquert wird. Verstärkt wird dies durch das im Westen vorgelagerte Wattenmeer, welches vor allem für Wat- und Wasservögel ein international bedeutendes Rastgebiet darstellt. Es wird geschätzt, dass Schleswig-Holstein jährlich von ca. 500 Millionen Vögeln auf dem Weg in ihre Überwinterungs- bzw. Brutgebiete überquert wird (KOOP 2002). Zeitlicher Verlauf (Phänologie) Der Vogelzug ist naturgemäß vor bzw. nach Abschluss der Brutsaison (bei nordischen Arten i.d.r. ab Mai bis Ende Juli) am stärksten ausgeprägt. Die Phänologie ist jedoch artspezifisch und zudem auch stark von meteorologischen Faktoren überlagert. Bei Freileitungen ist die Zugphänologie jedoch nicht relevant, da das Hindernis im Luftraum ja dauerhaft vorhanden ist. Zugstrategien und -wege Die verschiedenen Zugvogelarten unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Zugstrategie und Wegstrecke. Während Langstreckenzieher (z. B. Küstenseeschwalbe) oft weit über km pro Zugstrecke zurücklegen und große Teile davon als Nonstop-Flug, erreichen sog. Kurzstreckenzieher bereits nach wesentlich kürzerer Strecke ihre Überwinterungsgebiete. Einige Arten bleiben in milden Wintern in Norddeutschland. Hinsichtlich der Kollisionsproblematik ist zudem von Bedeutung, dass über die Hälfte der Zugvogelarten ausgeprägte Nachtzieher sind (BERTHOLD 2007). Dies betrifft speziell Singvögel und Limikolen. Etliche Küstenvögel, z. B. verschiedene Gänsearten, ziehen sowohl tags als auch nachts, wobei auch nachts eine visuelle Orientierung von Bedeutung ist. Die meisten Zugvögel (v.a. die kleineren Singvogelarten) durchfliegen ihre Durchzugsgebiete flächenhaft ohne fest etablierte Zugwege. Dabei werden auch regelmäßig Zwischenrasten gemacht. Dieser sog. Breitfrontzug kommt durch parallelen Zug von Individuen oder Gruppen mit gleicher Zugrichtung zustande. Geografische Barrieren wie Gebirge oder Meere können den Breitfrontzug wesentlich beeinflussen und zu einer Konzentration des Vogelzugs in günstigeren Bereichen (z.b. Meerengen, Flusstäler etc.) führen. Einige Arten nutzen bevorzugt lineare Landschaftselemente (Flüsse, Küstenlinien etc.) zur optischen Orientierung ( Leitlinie ). Die stärkste Leitlinienwirkung geht in Schleswig-Holstein vom Küstenverlauf aus (KOOP 2002). Auch die Förden der Ostsee und die Buchten und Flussmündungen an der Nordseeküste (z.b. Eider) wirken oft wie Einfallsschneisen und bündeln den zwischen Ostsee und Wattenmeer verlaufenden Zug von Wasservögeln, GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 33

37 Variantenvergleich insbesondere für nordische Gänse und Meeresenten, die durch diesen Zugweg die Flugstrecke über Land minimieren. Diese insgesamt hohe Bedeutung für den Vogelzug ist aber regional stark zu differenzieren, da die Unterschiede hinsichtlich des Zugaufkommens zwischen den Hauptzugkorridoren (z.b. Küstenlinien, Flussniederungen, Förden) und den übrigen Gebieten ohne Leitlinienfunktion extrem ausfallen können. Wie aus Abbildung 9 ersichtlich wird, ist im Bereich der Westküste Schleswig-Holsteins zum einem der vorrangig in Nord-Süd-Richtung verlaufende, küstenparallele Zug (v.a. Singvögel, Greife, Tauben aus dem dänischen Jütland und weiteren nördlichen Anrainerstaaten) sowie der vorwiegend in Ost-West-Richtung verlaufende Wasservogelzug (z.t. auch Austauschflüge zwischen Nord- und Ostsee), bei dem das Wattenmeer als zentrale Drehscheibe des Vogelzugs fungiert. Der küstenparallele Zug ist für die geplante 380-kV-Trasse aufgrund des ebenfalls küstenparallelen Verlaufs aller möglichen Korridore und deren überwiegend recht großem Abstand zur Küstenlinie weniger konfliktträchtig als der in Ost-West-Richtung verlaufende Vogelzug. Zu bedenken ist, dass die meisten Arten des ostatlantischen Zugwegs Schleswig-Holstein zweimal im Jahr queren (Ausnahme: sog. Schleifenzug ). Der Hin- oder Frühjahrszug führt in die nordischen Brutgebiete (v.a in Skandinavien und Nordwestsibirien) und damit naturgemäß in Südwest-Nordost-Richtung. Beim Weg- oder Herbstzug fliegen die Brutvögel und die Jungtiere der laufenden Brutsaison aus den Brutgebieten zurück in Richtung der Überwinterungsgebiete, die v.a. an der westlichen Atlantikküste, dem Mittelmeerraum und dem westlichen Afrika liegen. Dabei wird Schleswig-Holstein von den meisten Arten in (Nord)Ost-(Süd)West-Richtung überflogen. Ablenkungen von dieser Hauptzugrichtung können durch bedeutende Zwischenrastplätze (z.b. Wattenmeer) oder aber durch Leitlinien (z.b. Flussniederungen, Küsten) bedingt werden. Flughöhen Aktiver Vogelzug findet von Meeresspiegelhöhe (z.b. Kleinvögel, die im Windschutz von Deichen ziehen) bis in Höhe von z.t. über m (bei Himalaya-Überquerern) statt. Ein großer Anteil des tagsüber ablaufenden Zuggeschehens v.a. von Kleinvögeln findet in Höhen zwischen 20 und 50 m, in geringerem Maße auch zwischen 50 und 150 m statt (vgl. KOOP 2002). Dies entspricht dem Höhenbereich, in den die Masten von Hochspannungsfreileitungen und damit zumindest auch das konfliktträchtige Erdseil typischerweise hineinragen. Nach Aussagen von B. KOOP steigt im Frühjahr die Flughöhe der Limikolen beim Abzug aus dem Wattenmeer rasch an. Bei Rückenwind (Westwindlagen) erreichen sie bereits über der Marsch regelmäßig Höhen von m. Auch im Wattenmeer startende Gänse erreichen wohl ebenfalls schon über der Marsch ihre Reisezughöhe, die sie dann beibehalten ( m). Untersuchungen im Rahmen von Windparkplanungen an der schleswig-holsteinischen Westküste, die aufgrund der methodischen Vorgaben des LLUR in den vergangenen Jahren verstärkt durchgeführt wurden, zeigen ebenfalls, dass die Mehrheit der Flugbewegungen aktiv ziehender Vögel in Höhen > 100 m festgestellt werden. Anders ist die Situation bei starkem Gegenwind, wo die Flughöhen dann z.t. nur m betragen können. Aufgrund des erheblich erhöhten Energieaufwands ist die Zugaktivität dann jedoch stark eingeschränkt. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 34

38 Variantenvergleich Der Nachtzug über das Festland verläuft in der Regel wesentlich höher und deutlich über der Höhe von Freileitungen (vgl. BERTHOLD 2000). Nach Radarstudien von JELLMANN (1989) lag der Median in Norddeutschland beim nächtlichen Heimzug von Kleinvögeln und Limikolen bei 910 m, beim Wegzug (v.a. Limikolen) bei 430 m. Der sehr niedrige, bodennahe Zug fehlt meist vollständig, was angesichts der zahlreichen natürlichen vertikalen Hindernisse (Bäume etc.) nicht überrascht. Dennoch ist aufgrund der starken Abhängigkeit des Vogelzugs von Witterungsfaktoren (v.a. den Windverhältnissen) bei ungünstigen Bedingungen im Einzelfall auch ein stark von der Norm abweichendes Zugverhalten nicht auszuschließen. Auf der Nordseeforschungsplattform FINO1 wurde z.b. im Herbst 2010 ein Massenanflug (Kollisionen) insbesondere von Drosseln dokumentiert (AUMÜLLER et al. 2011). Wie auch in anderem Zusammenhang mehrfach beschrieben, besteht immer das Risiko, dass Vögel, die unter günstigen Bedingungen aufbrechen, im Laufe ihrer Zugstrecke in ungünstige Wettersituationen mit starkem Wind, Niederschlägen oder Sichtbehinderungen gelangen können und dann in sehr geringen Höhen ausweichen müssen. Dieses Grundrisiko trifft aber alle hierzu prüfenden Varianten (ebenso wie z.b. Windkraftanlagen, Leuchttürme etc.) gleichermaßen. Anders zu beurteilen sind Austauschflüge (insbesondere Nahrungs- und Schlafplatzflüge) von sich in einem Gebiet für eine längere Zeit aufhaltenden Rastvögeln oder auch von Brutvögeln aus umliegenden Bereichen, die weite Nahrungsflüge unternehmen. Diese Flüge finden überwiegend in Höhen < 100 m, z.t. sogar < 20 m statt, wie zahlreiche eigene Untersuchungen belegen. Diese Vögel fliegen jedoch in der Regel sehr gerichtet durch ihnen bekannte Gebiete, so dass die Leitungen in der Regel früh erkannt werden oder den Vögeln schon bekannt sind. Das Risiko von Vogelkollisionen mit den Leiterseilen kann durch die Markierung der Leiterseile (vgl. Kap ) erheblich reduziert werden. GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 35

39 Variantenvergleich Abbildung 9: Zugwege der Wasservögel (oben) und Singvögel, Greife und Tauben (unten) über Schleswig-Holstein (Quelle: KOOP 2010) GFN mbh : Anpassung der Netzstruktur SH Ausbau des 380-kV-Höchstspannungsnetzes in SH Seite 36

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