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1 N i e d e r s c h r i f t über die 7. Sitzung des XI. Kreistages des Landkreises Hersfeld-Rotenburg am Montag, den 26. Juni 2017, 14:30 Uhr, in Bad Hersfeld, Friedloser Str. 12, Kreistagssitzungssaal Anwesend sind: I. Horst Hannich, Schenklengsfeld, als Vorsitzender II. die Mitglieder des Kreistages: Manfred Fehr, Rotenburg an der Fulda Torsten Warnecke, Bad Hersfeld Ralf Orth, Philippsthal (Werra) Manfred Koch, Kirchheim Dirk Noll, Friedewald Ralf Hilmes, Nentershausen Bernd Holzhauer, Bebra anwesend ab 15:26 Uhr Karsten Vollmar, Bad Hersfeld Bärbel Führer, Philippsthal (Werra) Helmut Opfer, Niederaula Petra Wiesenberg, Niederaula Helmut Miska, Ronshausen Tabea Heipel, Bad Hersfeld Hans-Albert Pfaff, Hohenroda Jörg Schäfer, Hohenroda Bernd Stahl, Friedewald Nicole Leidenfrost, Bebra Susanne Lauter, Bad Hersfeld Hein-Peter Möller, Haunetal Christiane Sprenger, Wildeck Herbert Höttl, Bebra Timo Lübeck, Haunetal Christian Grunwald, Rotenburg an der Fulda Walter Glänzer, Neuenstein Dana Kerst, Bebra Markus Becker, Ronshausen Friedhelm Diegel, Alheim Silvia Schoenemann, Bad Hersfeld Jan-Ulrich Saal, Bad Hersfeld Renate Kohrock, Wildeck Wilfried Erbe, Philippsthal (Werra) Wolfgang Curth, Kirchheim Roland Urstadt, Neuenstein Bianca Becker, Heringen (Werra) Peter Fricke, Bad Hersfeld Gerhard Schenk, Bebra Matthias Reiter, Cornberg Olga Weinert, Nentershausen Manfred Reinhard, Niederaula AfD AfD AfD AfD AfD

2 Kaya Kinkel, Wildeck Thomas Gerlach, Bebra Christa von Baumbach, Bad Hersfeld Nina Weise-Hübner, Bad Hersfeld Hans-Georg Vierheller, Bad Hersfeld Kurt Modenbach, Hauneck Klaus-Dieter Erbe, Philippsthal (Werra) GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE FWG FWG FWG Bernd Böhle, Bad Hersfeld Rolf Malachowski, Bad Hersfeld FDP FDP Horst Zanger, Bad Hersfeld Hartmut Thuleweit, Bad Hersfeld Michael H. G. Schmidt, Bad Hersfeld Nachfolgende Abgeordnete fehlen entschuldigt: Georg Lüdtke, Alheim Horst Groß, Bebra Andreas Börner, Rotenburg an der Fulda Christian Stahl, Bad Hersfeld Horst Taube, Bebra Stefan Wild, Rotenburg an der Fulda Ina Uhlig, Niederaula Jörg Brand, Bebra Timo Krause, Bad Hersfeld LINKE LINKE fraktionslos AfD AfD FWG FDP III. Die Mitglieder des XI. Kreisausschusses: Christel Stumpf, Friedewald Alfred Rost, Heringen (Werra) Thomas Giese, Bad Hersfeld Herbert Heisterkamp, Ronshausen Jürgen Schäfer, Neuenstein Heinz Schlegel, Rotenburg an der Fulda Wolfgang Heidsiek, Bad Hersfeld Anja Zilch, Philippsthal Klaus Renschler, Haunetal Werner David, Hohenroda AfD FWG GRÜNE FDP IV. Landrat Dr. Michael H. Koch V. Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz VI. Oberamtsrat Martin Glöckner als Protokollführer

3 Tagesordnungspunkt I/1: Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Kreistagsvorsitzende eröffnet die Sitzung des Kreistages um 14:30 Uhr; dabei stellt er sowohl die ordnungsgemäße Einladung als auch die Beschlussfähigkeit des Kreistages fest. Widerspruch hiergegen erhebt sich nicht. Er begrüßt insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 der gymnasialen Oberstufe der Konrad-Duden-Schule mit ihrem Lehrer, Herrn Stefan Engel, die an der heutigen Kreistagssitzung teilnehmen werden. Der Kreistagsvorsitzende gibt bekannt, dass Herr Thorsten Bloß () mit Wirkung vom 09. Mai 2017 sein Kreistagsmandat niedergelegt hat. Ganz herzlich begrüßt der Vorsitzende Frau Bianca Becker () als Nachrückerin für Herrn Bloß im Kreistag. Tagesordnungspunkt I/2: Feststellung der Tagesordnung 1. Dringlichkeitsantrag der -Kreistagsfraktion betr. Konzept zur Parkraumsituation am Landratsamt: Fraktionsvorsitzender Fehr () legt folgenden Dringlichkeitsantrag Konzept zur Parksituation am Landratsamt Drucksache Nr. XI/96 vor und spricht zur Dringlichkeit: Im Zuge der Diskussion um die Planungen für ein adäquates Raumkonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes ist ebenfalls ein Konzept zur deutlichen Verbesserung der Parksituation zu erarbeiten. Dieses wird sowohl die Planungen zum Parken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes zu umfassen haben. Der Dringlichkeitsantrag wurde den Fraktions- sowie dem Kreistagsvorsitzenden als Tischvorlage verteilt. 2. Dringlichkeitsantrag der FWG-Kreistagsfraktion betr. Mögliche Schließung der Beruflichen Schule/Außenstelle Heimboldshausen in der Rhönstraße: Abg. Erbe (FWG) legt folgenden Dringlichkeitsantrag betr. Mögliche Schließung der Beruflichen Schulen /Außenstelle Heimboldshausen in der Rhönstraße vor und spricht zur Dringlichkeit: Der Kreistag bittet den Landrat Dr. Koch, mit der Ersten Kreisbeigeordneten Frau Künholz und der Schulkommission, eine Schließung der Beruflichen Schulen in der Rhönstraße Heimboldshausen zu vermeiden. Der Dringlichkeitsantrag wurde den Fraktions- sowie dem Kreistagsvorsitzenden als Tischvorlage verteilt. Fraktionsvorsitzender Höttl () stellt die Dringlichkeit der beiden Anträge in Frage. Die -Fraktion wird jedoch der Dringlichkeit des -Antrages Konzept zur Parksituation am Landratsamt zustimmen. 3

4 Sodann lässt der Vorsitzende über die Dringlichkeit des -Antrages zu 1. abstimmen: Abstimmungsergebnis zu 1:: Mehrheitlich dafür (gegen die Stimme des Abg. Schmidt (fraktionslos)) Mit vorliegendem Abstimmungsergebnis ist die erforderliche 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl gegeben. Der Antrag der -Kreistagsfraktion Drucksache Nr. XI/96 - wird als TOP II b/7 neu auf die heutige Tagesordnung genommen. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Anschließend lässt der Vorsitzende über die Dringlichkeit des FWG-Antrages zu 2. abstimmen: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich (bei 3 Stimmen der FWG, 2 Stimmen der FDP und der Stimme des Abg. Schmidt (fraktionslos) dafür) Mit vorstehendem Abstimmungsergebnis ist die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages nicht gegeben und der Antrag der FWG-Kreistagsfraktion zu 2. nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen. Der Antrag wird nach der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung genommen. Der Kreistagsvorsitzende stellt anschließend folgende neue Tagesordnung zu II. so fest: II a. 1. Verleihung der Kreisverdienstmedaille des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vgl. Kreistagsbeschluss vom zu Drucksache Nr. XI/70 II b. 1. Beratung und Beschlussfassung betr. Entwidmung und Übertragung einer Grundstücksteilfläche mit Aufbauten der Steigleder-Schule Friedewald an die Gemeinde Friedewald Drucksache Nr. XI/91 2. Beratung und Beschlussfassung betr. Teil-Delegation der Entscheidung zu mittelbaren Beteiligungen von Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises vom Kreistag auf den Kreisausschuss Drucksache Nr. XI/92 3. Beratung und Beschlussfassung betr. Übernahme der Aufgaben der Unteren Verwaltungsbehörde im Einbürgerungsverfahren der Stadt Bad Hersfeld im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit sowie Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ergänzung zu Drucksache XI/62 4. Resolution des fraktionslosen Kreistagsabgeordneten Michael H.G. Schmidt betr. Lehrplan Sexualerziehung des Hess. Kultusministeriums vom entschieden entgegentreten Drucksache Nr. XI/90 5. Antrag der AfD-Kreistagsfraktion betr. Familiennachzug weiter verschieben Drucksache Nr. XI/93 6. Antrag der Grüne-Kreistagsfraktion betr. Anbau Landratsamt - Vergleichsrechnungen und Kostentransparenz als Entscheidungsgrundlage Drucksache Nr. XI/94 7. Antrag der -Kreistagsfraktion betr. Konzept zur Parksituation am Landratsamt - Drucksache Nr. XI/96 4

5 8. Anfrage der Linke-Kreistagsfraktion betr. Lebens- und Arbeitssituation der Geflüchteten/Asylbewerber im Landkreis Drucksache Nr. XI/95 9. Mitteilungen des Kreisausschusses Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Tagesordnungspunkt I/3: Schließung des Protokolls der Kreistagssitzung vom 08. Mai 2017 Der Kreistagsvorsitzende erklärt, da keine Einwände vorliegen, die Niederschrift der Kreistagssitzung vom 08. Mai 2017 für geschlossen. Tagesordnungspunkt I/4: Mitteilungen des Kreistagsvorsitzenden Aus gegebenem Anlass weist der Vorsitzende erneut darauf hin, dass sich die Kreistagsabgeordneten bitte bei endgültigem Verlassen der Kreistagssitzung beim Vorsitzenden abmelden mögen. Ein kurzes Zeichen an die Schriftführung ist ebenfalls ausreichend. Nachrückerfeststellungen im Jugendhilfeausschuss: Der Kreistagsvorsitzende (Wahlleiter) nimmt ich folgende Nachrückerfeststellungen von Mitgliedern sowie Stellvertretern im Jugendhilfeausschuss vor: Der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat in seiner Sitzung am 19. September 2016 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss des Landkreis Hersfeld-Rotenburg aus der Mitte des Kreistages nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. 55 HGO gewählt. Frau Christina Kindler () hat mit Wirkung vom 05. Mai 2017 und Herr Thorsten Bloß () mit Wirkung vom das Kreistagsmandat niedergelegt. Mit ihrem Ausscheiden aus dem Kreistag zum 05. Mai 2017 sowie zum 09. Mai 2017 scheiden Frau Kindler () und Herr Bloß () als gewählte/r Vertreter/in des Kreistages auch aus dem Jugendhilfeausschuss aus. Nach 34 KWG rückt jeweils die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der bzw. inkl. Stellvertretung an ihre/seine Stelle. Gemäß 55 Abs. 4 HGO können die Unterzeichner/innen des Wahlvorschlages binnen vierzehn Tagen seit Ausscheiden des/der Vertreters/in mit einfacher Mehrheit eine andere Reihenfolge bestimmen. Die Unterzeichner des Wahlvorschlages der sowie der erklären jeweils, dass die Reihenfolge beibehalten werden soll. Gemäß 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass von dem Wahlvorschlag der die Bewerberin Tabea Heipel (Stellvertretung: Petra Wiesenberg) und vom Wahlvorschlag der die Bewerberin 5

6 Silvia Schoenemann (Stellvertretung: Markus Becker) als ordentliche Mitglieder sowie Stellvertretungen in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg nachrücken. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültigkeit der Wahl bzw. dieser Feststellungen kann gemäß 32 HKO in Verbindung mit 55 Abs. 6 HGO jede/r Kreistagsabgeordnete innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreistagsvorsitzenden Widerspruch erheben. Über den Widerspruch entscheidet der Kreistag. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe, dass die Klage gegen den Kreistag zu richten ist. Frau Christina Kindler () hat mit Wirkung vom 05. Mai 2017 ihr Kreistagsmandat niedergelegt. Frau Christina Kindler war auch Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Als neues Mitglied im vorgenannten Ausschuss hat die -Kreistagsfraktion benannt. Herrn Ralf Hilmes () Herr Thorsten Bloß war Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Jugend und Soziales. Als neues Mitglied im vorgenannten Ausschuss hat die -Kreistagsfraktion benannt. Frau Bianca Becker () Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am auf folgende Terminplanung des Kreistages für 2018 verständigt: Montag Kreistagssitzung Ladung (Antragsfrist bis ) Donnerstag Finanzausschuss (16.30 Uhr) Donnerstag Hauptausschuss (17.00 Uhr) Montag Kreistagssitzung Ladung (Antragsfrist bis ) Donnerstag Finanzausschuss (17.00 Uhr) Donnerstag Hauptausschuss (17.00 Uhr) Montag Kreistagssitzung Mi Ladung (Antragsfrist bis Di ) 6

7 Donnerstag Finanzausschuss (16.30 Uhr) Donnerstag Hauptausschuss (17.00 Uhr) Montag Kreistagssitzung Ladung (Antragsfrist bis ) Donnerstag Finanzausschuss Uhr) Donnerstag Hauptausschuss (17.00 Uhr) Montag Kreistag (Einbringung Haushalt) Ladung (Antragsfrist bis ) Donnerstag Finanzausschuss (17.00 Uhr) Donnerstag Hauptausschuss (17.00 Uhr) Montag Kreistagssitzung (Haushalt) Ladung (Antragsfrist bis ) Mittwoch Gemeinsame Sitzung Ausschuss für WVTG sowie Ausschuss für EULR (15.00 Uhr) Donnerstag Gemeinsame Sitzung Finanzausschuss, Ausschuss für AJS und Ausschuss für BKS (15.00 Uhr) Donnerstag Hauptausschuss (17.00 Uhr) Da auf Anfrage des Kreistagsvorsitzenden keine Bedenken bestehen, werden die Kreistagstermine 2018 wie vorgenannt festgelegt. Eingabe zum Termin der Kreistagssitzung am Fraktionsvorsitzender Fricke, AfD, hatte mit Schreiben vom darum gebeten, im Ältestenrat am darüber entscheiden zu lassen, ob nicht sinnvollerweise die Kreistagssitzung vom auf den verschoben werden sollte. Wegen der dann kurz bevorstehenden Bundestagswahl käme es sonst sicherlich zu den verschiedensten kreistagsfernen Diskussionen oder gar Anträgen. Diese sollten im Interesse einer sachlichen Arbeit vermieden werden, so die schriftliche Eingaben von Herrn Fricke. Nach eingehender Diskussion bestand im Ältestenrat Einvernehmen, die Kreistagssitzung nicht zu verschieben, jedoch empfiehlt der Ältestenrat allen Fraktionen bzw. Kreistagsmitgliedern, keine Anträge/Resolutionen oder Anfragen zu bundespolitischen bzw. wahlrelevanten Themen zur Kreistagssitzung am vorzulegen. Sitzordnung in den Fachausschüssen Im Ältestenrat wurde angeregt, die bisherige lineare Sitzordnung in den Fachausschüssen zu überdenken, um den Dialog unter den Abgeordneten zu optimieren. 7

8 Der Ältestenrat verständigte sich dazu einvernehmlich, dass die Sitzordnung künftig im Viereck angeordnet werden soll. Sofern mehrere Ausschüsse gleichzeitig tagen, bleibt es bei der bisherigen linearen Sitzordnung. Tagesordnungspunkte II a /1: Verleihung der Kreisverdienstmedaille des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vgl. Kreistagsbeschluss vom zu Drucksache Nr. XI/70 Kreistagsvorsitzender Hannich teilt mit, dass der Kreistag des Landkreises Hersfeld- Rotenburg in seiner Sitzung am 08. Mai 2017 beschlossen hat, 1. Herrn Wolfgang Curth, Kirchheim 2. Herrn Manfred Fehr, Rotenburg an der Fulda 3. Herrn Walter Glänzer, Neuenstein 4. Herrn Horst Groß, Bebra 5. Frau Petra Wiesenberg, Niederaula für ihre 20-jährige Tätigkeit im Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg die Kreisverdienstmedaille zu verleihen. Gemäß den Verleihungsrichtlinien soll die Überreichung in feierlicher Weise nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Kreistagssitzung -vorgenommen werden. Anschließend verliest Landrat Dr. Koch den Text der Urkunden, würdigt die besonderen Verdienste der Geehrten um den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und händigt die Urkunden aus. Der Kreistagsvorsitzende dankt den Geehrten auch im Namen des Kreistages für die geleistete Arbeit und überreicht diesen dann die Kreisverdienstmedaille. Die Ehrung von Herrn Horst Groß, Bebra, wird in einer späteren Kreistagssitzung nachgeholt. Tagesordnungspunkte II b /1: Beratung und Beschlussfassung betr. Entwidmung und Übertragung einer Grundstücksteilfläche mit Aufbauten der Steigleder-Schule Friedewald an die Gemeinde Friedewald Drucksache Nr. XI/91 Abg. Noll () verlässt gemäß 25 HGO während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal. Der Finanzausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag jeweils einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beschließt, eine vollständig bebaute Grundstücksteilfläche von ca. 185 m² des Grundstücks der Sporthalle der Steigleder- Schule Friedewald (Gemarkung Friedewald, Flur 12, Flurstück 145/4) zu entwidmen und nach Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde an die Gemeinde Friedewald kostenfrei zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen 8

9 Tagesordnungspunkt II b /2: Beratung und Beschlussfassung betr. Teil- Delegation der Entscheidung zu mittelbaren Beteiligungen von Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises vom Kreistag auf den Kreisausschuss Drucksache Nr. XI/92 Der Finanzausschuss sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag jeweils einstimmig im vorliegenden Beschlussvorschlag den Prozentsatz von 20 auf 10 % zu reduzieren. Fraktionsvorsitzender Fehr () spricht zur Sache. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beschließt, das Entscheidungsrecht des Kreistages nach 30 Nr. 10 und 11 HKO hinsichtlich mittelbarer Beteiligungen von größerer Bedeutung auf mittelbare Beteiligungen der ersten Ebene, deren zugehörige unmittelbare Beteiligung einen Beteiligungsanteil von mindestens 10 % aufweist, zu beschränken und das Entscheidungsrecht im Falle des 30 Nr. 10 und 11 HKO bei übrigen mittelbaren Beteiligungen auf den Kreisausschuss zu delegieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen Tagesordnungspunkt II b /3: Beratung und Beschlussfassung betr. Übernahme der Aufgaben der Unteren Verwaltungsbehörde im Einbürgerungsverfahren der Stadt Bad Hersfeld im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit sowie Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ergänzung zu Drucksache XI/62 Es liegen keine Wortmeldungen vor. Beschluss: Der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beschließt, der Aufgabenwahrnehmung der Unteren Verwaltungsbehörde im Einbürgerungsverfahren für die Stadt Bad Hersfeld durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zuzustimmen. Der Kreisausschuss wird beauftragt und ermächtigt eine entsprechende öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bad Hersfeld zur Übertragung der Aufgaben auf den Landkreis Hersfeld-Rotenburg abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen Tagesordnungspunkt II b /4: Resolution des fraktionslosen Kreistagsabgeordneten Michael H.G. Schmidt betr. Lehrplan Sexualerziehung des Hess. Kultusministeriums vom entschieden entgegentreten Drucksache Nr. XI/90 Abg. Schmidt (fraktionslos) verliest die vorliegende Resolution und begründet diese. 9

10 Zur Sache sprechen die Abg. Gerlach (GRÜNE) und Vollmar (). Beschlussvorschlag: Der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg verurteilt die pauschale Diffamierung und Beschimpfung hessischer Familien und (im Hinblick auf die geplante Sexualerziehung besorgten) Eltern durch die aktuelle Stunde des Landtags am Der Kreistag stellt außerdem fest, dass die Äußerungen einzelner Landtagsabgeordneter (u.a. Kai Klose, Landesvorsitzender Die Grünen sowie Kai Lenders, FDP) jeglichen Respekt vor den Familien und Eltern vermissen lassen, die ihr demokratisches Recht wahrgenommen haben gegen den neuen Lehrplan zu demonstrieren ( Demo für Alle, ) und fordert den Landtag auf sich von den Äußerungen der Abgeordneten Klose und Lenders zu distanzieren. Der Kreistag erklärt weiterhin, dass der am beschlossene Lehrplan des hessischen Kultusministeriums gegen geltendes Gesetz verstößt: (Hessisches Schulgesetz 7, Absatz 1). Zitat: Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden. Zur Begründung: Im neuen Lehrplan wird die Akzeptanz alternativer Lebensentwürfe gefordert statt wie bisher Respekt und Toleranz zu vermitteln. Die Einforderung von Akzeptanz und der eindeutige Schwerpunkt des neuen Lehrplans in Richtung alternativer Lebensentwürfe und sexueller Praktiken, die eindeutig nicht mit der klassischen Familie (und damit der Mehrheit des Volkes) kompatibel sind ist eine verbotene Beeinflussung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Zurückhaltung im Sinne des hessischen Schulgesetzes 7, Absatz 1! Viele Eltern in unserem Land haben sich die tolerante sexuelle Aufklärung ihrer Kinder längst zu eigen gemacht und beeinflussen sie in der Mehrzahl nicht einseitig. Das hessische Schulgesetzschließt jedoch in 7 die Mitsprache der Eltern im Bereich der schulischen Sexualerziehung vollständig aus. Dies hält der Kreistag für falsch. Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, dem hessischen Kultusministerium seine Ablehnung des neuen Lehrplans mitzuteilen. Gleichzeitig soll er eine faire und gemäßigte Debatte bezüglich des neuen Lehrplans anmahnen und eine Ergänzung des Hess. Schulgesetzes 7 anregen: Absatz 3) Eine Abmeldung vom Sexualkundeunterricht ist möglich. Hierüber entscheiden die Eltern. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler. Abstimmungsergebnis: AfD-Fraktion Abg. Schmidt (fraktionslos) -Fraktion -Fraktion GRÜNE-Fraktion FWG-Fraktion FDP-Fraktion LINKE-Fraktion dafür dafür Mit vorstehendem Abstimmungsergebnis ist der vorgenannte Beschlussvorschlag abgelehnt. 10

11 Tagesordnungspunkt II b /5: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion betr. Familiennachzug weiter verschieben Drucksache Nr. XI/93 Fraktionsvorsitzender Fricke (AfD) begründet den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion. Zur Sache spricht Abg. von Baumbach (GRÜNE). Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wird gebeten, Bestrebungen kommunaler Spitzenverbände und Initiativen anderer Stellen zu unterstützen, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten um mindestens ein weiteres Jahr, also bis März 2019, zu verlängern. Abstimmungsergebnis: AfD-Fraktion Abg. Schmidt (fraktionslos) -Fraktion -Fraktion GRÜNE-Fraktion FWG-Fraktion FDP-Fraktion LINKE-Fraktion FWG-Fraktion dafür dafür 2 Stimmen 1 Enthaltung Mit vorstehendem Abstimmungsergebnis ist der vorgenannte Beschlussvorschlag abgelehnt. Tagesordnungspunkt II b /6: Antrag der GRÜNE-Kreistagsfraktion betr. Anbau Landratsamt - Vergleichsrechnungen und Kostentransparenz als Entscheidungsgrundlage Drucksache Nr. XI/94 Fraktionsvorsitzende Kinkel (GRÜNE) teilt mit, dass der vorliegende Antrag, Drucksache Nr. XI94, wie folgt geändert bzw. durch folgende Fassung ersetzt wird und begründet den geänderten Antrag: Vor dem Hintergrund des geplanten Anbaus des Landratsamtes und der anstehenden Entscheidung im Herbst 2017 wird der Landrat gebeten, Informationen zu folgenden Sachverhalten bereitzustellen und in der entsprechenden Beschlussvorlage vorzulegen, damit die Mandatsträger zu einer Entscheidung kommen können: 1. Darlegung des Raumkonzeptes für den geplanten Anbau 2. Vergleich der voraussichtlich eingesparten Mietkosten im Verhältnis zu den Realisierungskosten auf die Dauer der Laufzeit 3. Darlegung der (geplanten) Kosten für die Realisierung des Anbaus durch die OFB a. Aufschlüsselung der zusätzlichen Kosten bei Realisierung des Anbaus durch die OFB b. Geschätzte Höhe der Investitionskosten nach Ablauf des Mietkauf-Zeitraums. Darlegung der Finanzierung dieser Reinvestition (Abschreibungen, Rückstellungen?) 11

12 Darlegung der konkreten Vereinbarungen über den durch die OFB durchzuführenden Erhaltungsaufwand c. Darlegung des wirtschaftlichen Vorteils für den Landkreis bei Realisierung mit der OFB d. Vergleichende Darstellung über den Mietpreis durch Mietkauf-Modell im Vergleich zu konventioneller Durchführung 4. Darlegung der unterschiedlichen Finanzierungskosten für einen privaten Bauträger und die öffentliche Hand in der Vergleichsrechnung. 5. Darlegung der Kosten, die bei Realisierung durch den Fachdienst und die Beauftragung eines Generalunternehmers zu rechnen sind a. Höhe der zusätzlichen (jährlichen) Kosten b. Darlegung der Vor- und Nachteile einer eigenen Realisierung c. Bitte stellen Sie eine Vergleichsrechnung zur Verfügung. Für den Fall, dass die Informationen und Zahlen aus Gründen des Datenschutzes oder aufgrund von Geschäftsgeheimnissen nicht offengelegt werden können, sollen sie vertraulich den Kreistagsmitgliedern zugänglich gemacht werden. Gegen die Änderung des Wortlautes des Ausgangsantrages in der vorgenannten Fassung erhebt sich im Kreistag kein Widerspruch. Fraktionsvorsitzender Fehr () stellt den Geschäftsordnungsantrag, den geänderten Antrag der GRÜNE-Kreistagsfraktion zur Klärung der Fragen/Punkte in nicht öffentlicher Sitzung in den Hauptausschuss/Ältestenrat zu überweisen. Zur Sache sprechen Fraktionsvorsitzender Höttl (), Abg. Gerlach (GRÜNE), Fraktionsvorsitzender Böhle (FDP) und Abg. Vierheller (FWG). Landrat Dr. Koch kündigt in diesem Zusammenhang an, alle Fraktionen bzw. interessierten Kreistagsabgeordneten im August 2017 im Rahmen einer nicht öffentlichen Informationsveranstaltung zum Stand Anbau an das Landratsamt zu informieren. Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag zum Verweis des geänderten Antrages der GRÜNE-Kreistagsfraktion an den Hauptausschuss/Ältestenrat: Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen Der Antrag der GRÜNE-Kreistagsfraktion ist mit vorliegendem Abstimmungsergebnis an den Hauptausschuss/Ältestenrat verwiesen. Tagesordnungspunkt II b /7: Antrag der -Kreistagsfraktion betr. Konzept zur Parksituation am Landratsamt Drucksache Nr. XI/96 Fraktionsvorsitzender Fehr () begründet den folgenden Antrag: Im Zuge der Diskussion um die Planungen für ein adäquates Raumkonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes ist ebenfalls ein Konzept zur deutlichen Verbesserung der Parksituation zu erarbeiten. Dieses wird sowohl die Planungen zum Parken für 12

13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes zu umfassen haben. Zur Sache sprechen Fraktionsvorsitzender Höttl () sowie Abg. Weise-Hübner (GRÜNE) und Warnecke (). Fraktionsvorsitzender Fehr () stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag der - Kreistagsfraktion ebenfalls an den Hauptausschuss/Ältestenrat zu überweisen. Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag zum Verweis des Antrages der - Kreistagsfraktion an den Hauptausschuss/Ältestenrat: Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen Der Antrag der -Kreistagsfraktion ist mit vorliegendem Abstimmungsergebnis an den Hauptausschuss/Ältestenrat verwiesen. Tagesordnungspunkt II b /8: vormals 7 Anfrage der Linke-Kreistagsfraktion betr. Lebensund Arbeitssituation der Geflüchteten/Asylbewerber im Landkreis Drucksache Nr. XI/95 Erste Kreisbeigeordnete Künholz beantwortet die Anfrage der LINKE-Kreistagsfraktion. Da auf Nachfrage des Kreistagsvorsitzenden keine Zusatzfragen gestellt werden, ist die Anfrage damit erledigt. Die Antwort wird der Niederschrift als ANLAGE beigefügt. Tagesordnungspunkt II b /9: vormals 8 Mitteilungen des Kreisausschusses Aufnahme von zwei Kommunalkrediten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am die Aufnahme von zwei Kommunalkrediten in Höhe von ,- und ,- für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Bereich der Schulen beschlossen. Der Kreistag ist über die Kreditaufnahme zu informieren. Zum Darlehen 1: Kreditbetrag: Kreditgeber: Laufzeit: Euro Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berlin 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinssatz fest für 10 Jahre Verwendungszweck: Schuleinrichtung Brüder-Grimm-Schule Bebra Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung Brüder-Grimm- Schule Bebra Einrichtung Naturwissenschaft Modellschule Obersberg, Bad Hersfeld Einrichtung Naturwissenschaft Gesamtschule Obersberg, 13

14 Bad Hersfeld Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung Verwaltungsgebäude Bad Hersfeld Auszahlung Verzinsung: 100 %; die Auszahlung des Kredits erfolgt wahlweise in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen Der Zinssatz wird am Tag des Abrufs festgelegt. Der Programmzinssatz wird täglich angepasst und gilt jeweils für Abrufe, die bis Uhr vorliegen. Laut Zinstableau vom (Tag des Abrufes) gelten folgende Konditionen: Zinssatz fest für 10 Jahre: 0,23 % Tilgung: Das Darlehen ist in 31 gleich hohen Vierteljahresraten in Höhe von Euro und einer Schlussrate von Euro zu tilgen. Die Fälligkeit der ersten Rate ist der , die der letzten der Außerplanmäßige Rückzahlung: Der Kredit kann innerhalb der Zinsbindungszeiträume nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Abruffrist: Die Abruffrist endet am Zum Darlehen 2: Kreditbetrag: Kreditgeber: Laufzeit: Verwendungszweck: Auszahlung Verzinsung: Euro Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berlin 20 Jahre, 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinssatz fest für 10 Jahre Komplettsanierung Brüder-Grimm-Gesamtschule Bebra Komplettsanierung Turnhalle Steigleder-Schule, Friedwald Komplettsanierung Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule, Rotenburg a. d. Fulda Anbau Bereuungsgebäude Astrid-Lindgren-Schule, Hauneck Sportfeld, Schulhof Ernst-v.-Harnack-Schule, Bad Hersfeld Außenanlage, Schulhof Georg-August-Zinn-Schule, Heringen Außenanlagen Werratalschule, Heringen Kleinere bauliche Maßnahmen %; die Auszahlung des Kredits erfolgt wahlweise in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen Der Zinssatz wird am Tag des Abrufs festgelegt. Der Programmzinssatz wird täglich angepasst und gilt jeweils für Abru- 14

15 fe, die bis Uhr vorliegen. Laut Zinstableau vom (Tag des Abrufes gelten folgende Konditionen: Zinssatz fest für 10 Jahre: 0,50 % Tilgung: Außerplanmäßige Rückzahlung: Das Darlehen ist in 67 gleich hohen Vierteljahresraten in Höhe von Euro und einer Schlussrate von Euro zu tilgen. Die Fälligkeit der ersten Rate ist der , die der letzten der Der Kredit kann innerhalb der Zinsbindungszeiträume nur bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Abruffrist: Die Abruffrist endet am Antwort der Deutsche Bahn AG zur Kreistagsresolution betr. Erhalt der Intercity- Verbindung 1950 von Bebra nach Frankfurt (Drucksache Nr. XI/79) In o. g. Resolution hatte der Kreistag in der letzten Sitzung die beabsichtigte Einstellung der Intercity-Verbindung 1950 kritisiert und den Kreisausschuss gebeten, sich beim Vorstand der Deutschen Bahn AG für einen Erhalt der Intercity-Verbindung 1950 von Bebra-Frankfurt einzusetzen, damit die wichtige Verbindung für Berufspendler erhalten bleibt. Die Antwort des Konzernbevollmächtigten für Hessen, Herrn Dr. Vornhusen, auf die entsprechende Eingabe des Landrates wird der Niederschrift als ANLAGE beigefügt. Der Kreistags- sowie die Fraktionsvorsitzenden haben das Anschreiben bereits per erhalten. Bürgerservicebüro Rotenburg Landrat Dr. Koch teilt mit, dass er sich, wie der Zeitung zu entnehmen war, mit der Frage beschäftigt, wie die Zulassung in Rotenburg wieder ermöglicht werden kann. Es gibt verschiedene Modelle: a. Es wird so belassen wie es ist. b. Eine Wiedereröffnung des Bürgerservicebüros in Rotenburg an Samstagen, was angesichts der geringen Auslastung/Stunde und dem Einsatz von zwei Mitarbeiter/innen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint. c. Zusammenarbeit mit der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Form einer gemeinsamen Öffnung an Samstagen mit dem Tourismusbüro. Der Vorteil wäre, dass der Landkreis nur eine/n Mitarbeiter/in stellen müsste. Dies wäre keine Wiedereröffnung an Samstagen, sondern ein Service an anderer Stelle durch einen Kreisbediensteten. Eine Erledigung (Betrauung) von Dritten wird nicht präferiert. Wenn alle Fragen geklärt sind, wird Landrat Dr. Koch eine entsprechende Entscheidung treffen und dem Kreistag mitteilen. 15

16 Der Kreistagsvorsitzende wünscht allen Kreistagsmitgliedern und Anwesenden eine schöne Urlaubszeit. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 16:05 Uhr. Die nächste Kreistagssitzung ist am 18. September 2017 um 14:30 Uhr im Kreistagssitzungssaal vorgesehen. Antragsende zu dieser Sitzung ist am 30. August Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Horst Hannich Martin Glöckner Die Tonaufzeichnung über die Kreistagssitzung vom 08. Mai 2017 wurde in Gegenwart des Schriftführers am 26. Juni 2017 gelöscht. Für die Richtigkeit: Martin Glöckner Schriftführer 16

17 Kreistagssitzung am 26. Juni 2017 TOP II b/ 8 -Drucksache-Nr. XI/95- ANLAGE zur Niederschrift ANTWORT zur Anfrage der LINKE-Kreistagsfraktion gem. 19 der Geschäftsordnung betreffend Lebens- und Arbeitssituation der Geflüchteten/Asylbewerber im Landkreis ANTWORT zur Anfrage der LINKE-Kreistagsfraktion gem. 19 der Geschäftsordnung betreffend Lebens- und Arbeitssituation der Geflüchteten/Asylbewerber im Landkreis Bei den Fragen 1 bis 4 handelt es sich um ausländerrechtliche Auftragsangelegenheiten nach 3 HKO i.v.m. 1 Nr. 1 HSOG-DVO (= Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) und 1 ZustVO (= Zuständigkeitsverordnung) Ausländerbehörden. Die Auftragsangelegenheiten nimmt der Landrat nach 4 Abs.2 Satz 4 HKO in alleiniger Verantwortung wahr. Das Überwachungsrecht des Kreistages nach 29 HKO endet hier. D.h., die Fragen 1 bis 4 müssen nicht beantwortet werden. 5. Wie viele Geflüchtete nehmen oder haben an Sprachkursen teilgenommen? Integrationskurse allgemeine Jahr Anzahl Integrationskurse Alpha- Kurse Jugend Anzahl der Teilnehmer An den seitens des Landkreises finanziert und durchgeführten Sprachkursen nahmen in 2017 bisher 231 Personen teil. In 2016 waren es 262 Teilnehmer. 6. Wie viele Geflüchtete sind in Ausbildung oder haben eine absolviert? 18 Flüchtlinge

18 7. Wie viele Geflüchtete sind im Beschäftigtenalter und wie viele befinden sich in einem Arbeitsverhältnis? Von 834 Leistungsbeziehern nach dem SGB II, die erwerbsfähig und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind, befinden sich 157 Personen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und 31 in einer geringfügigen Beschäftigung. 8. Gibt es 1-Euro-Job- Beschäftigungen? Nein, 2 Flüchtlinge befinden sich in einer Arbeitsgelegenheit nach 16 d SGB II und bekommen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,05 EUR. 9. Wie viele Asylbewerber wurden durch das Jobcenter an Amazon vermittelt und zu welchen Konditionen? Das Jobcenter ist für den Rechtskreis des SGB II zuständig. Asylbewerber gehören gemäß 7 SGB II nicht zum zuständigen Personenkreis (Ausschlusstatbestand). Ursächlich liegt die Vermittlung von Asylbewerbern im Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit.

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