Das Magazin DR. KNABE ZUM NEUNTEN MAL TOP STEUERBERATER. Dr.Knabe Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte ARBEITSZIMMER

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1 Dr.Knabe Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Das Magazin DR. KNABE ZUM NEUNTEN MAL TOP STEUERBERATER 02 NEUES JAHRESSTEUERGESETZ ARBEITSZIMMER 04 INVESTITIONSABZUGSBETRAG AUFSTOCKEN 05 HAUSTIERBETREUUNG ALS HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG 06 BENZINKOSTEN TROTZ 1 %-METHODE ABSETZEN

2 WIR SIND FÜR SIE DA Antonia Baatz antonia.baatz Jenny Berger T F jenny.berger Vivien Beuster T F vivien.beuster Ingmar Böhm T F ingmar.boehm Maksym Dommasch T maksym.dommasch Tino Ellermann T F tino.ellermann Manuel Finder- Schümann T F manuel.finder Liebe Mandanten und Freunde der Kanzlei, Alexandra Flieger T F flieger Jenny Granatyr T F jenny.granatyr Anja Große anja.grosse Manuela Große T F manuela.grosse Melanie Held T F melanie.held@ dr-knabe.de Dr. Stephan Knabe knabe Anne Knorr anne.knorr der Titel verrät es ja bereits. Unsere Kanzlei ist vom Magazin FOCUS-MONEY erneut als eine der besten Steuerberatungskanzleien Deutschlands getestet worden. Ein kleines Résumé dazu, was nicht zuletzt auch als Dank an Sie - unsere Mandanten - zu verstehen ist, habe ich Ihnen im dazugehörigen Artikel verfasst. Kanzleibote Nr. 2/2015 berichtet darüber hinaus wieder kurz und knackig über einige aktuelle Themen aus dem großen Bereich Steuern und verkündet ganz nebenbei, dass dieses Jahr bereits deutlich vorangeschritten ist. Ich hoffe, Sie finden Gelegenheit, den bevorstehenden Sommer für sich oder mit Ihrer Familie zu nutzen. Den Kanzleiboten können Sie ja dabei auch einfach einmal ganz entspannt mit einem Glas Rotwein auf der Terrasse durchblättern. Ich wünsche wie immer viel Freude mit der Lektüre und alles Gute. Susanne Kothe T F susanne.kothe Melanie Lakomiak melanie.lakomiak Ralph Mlodzian T F ralph.mlodzian Felix Neuer T F felix.neuer Sophie Neumann T F sophie.neumann Sabine Paul T F sabine.paul Felix Schulz T felix.schulz Herzliche Grüße, Ihr Dr. Stephan Knabe Sarah-Marie Szarka T F sarah.szarka Sandra Täubert T F sandra.taeubert Julia Tautz T F julia.tautz Melanie Völkel T melanie.voelkel

3 01 KANZLEI DR. KNABE 2015 NEUES JAHRESSTEUERGESETZ 02 ERNEUT TOP STEUERBERATER 2016 Umsetzung der Protokollerklärung Gegenstand des Jahressteuergesetzes 2015 war u.a. eine Protokollerklärung mit weiteren politischen Streitpunkten. Die Bundesregierung verpflichtete sich gegenüber dem Bundesrat zur Umsetzung dieser Streitpunkte in einem Gesetzgebungsverfahren. Zu diesem Zweck hat das Bundesfinanzministerium vor wenigen Wochen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung veröffentlicht. Offen ist, wie sich dieses Gesetz bezeichnen lässt. Es kristallisiert sich aber mehr und mehr die Bezeichnung Jahressteuergesetz 2016 heraus. wegfallen. Anzugeben sind danach nur noch die Abzugsbeträge. Schädlicher Beteiligungserwerb: Liegt ein sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes ( 8c KStG) vor, führt dies regelmäßig zur vollständigen Nichtanerkennung der Verluste beim übertragenden Rechtsträger. Eine Ausnahme besteht bei Konzernen. Diese Konzernklausel soll jetzt auch auf Personengesellschaften sowie Umstrukturierungen durch die Konzernspitze erweitert werden. Es ist die neunte Auszeichnung vom renommierten Magazin FOCUS-MONEY für die Kanzlei Dr. Knabe im großen deutschlandweiten Steuerberatertest. Keine Frage, dass uns das mit Stolz erfüllt, noch dazu es stetig mehr Berufsträger in der Branche werden insgesamt gut Seit dem Jahr 2005, als wir zum ersten Mal getestet wurden, haben wir die Leistungen unserer Kanzlei kontinuierlich ausgebaut. Dabei ging es nicht um höher, schneller, weiter, sondern viel mehr um Beständigkeit und Qualität. Insgesamt 3 Steuerberater stehen unserer Mandantschaft heute zur Seite. Als eigenständige Bereiche hinzugekommen sind die Dr. Knabe Rechtsberatung und die Dr. Knabe Wirtschaftsprüfung. Unsere Kanzlei ist ISO 9001 zertifiziert und bereits seit dem Jahr 2011 führen wir das QM Siegel des Deutschen Steuerberaterverbandes - übrigens als eine der ersten Kanzleien Brandenburgs. All das verlangt ein gutes Maß an Organisation, viele standardisierte Abläufe und gleichwohl persönliche Beratung. Es ist uns wichtig, den vielbesagten guten Draht zu Ihnen zu haben, denn unsere Arbeit setzt Ihr Vertrauen darin voraus. Vielleicht haben Sie ja Anregungen für uns, wie wir die Leistungen und Services von Dr. Knabe zukünftig noch besser Ihren Bedürfnissen anpassen können. Ganz gleich, ob Lob oder Kritik - schreiben Sie uns einfach ein paar Zeilen an feedback@ dr.knabe.de oder rufen Sie uns an. Die wesentlichen Neuregelungen Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: Der Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht soll künftig auch alle aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ableitbaren Besteuerungsrechte umfassen. Danach sollen der unbeschränkten Steuerpflicht künftig auch diverse wirtschaftliche Aktivitäten wie die Fischzucht oder die Ausbeutung von Bodenschätzen unterliegen. Dasselbe soll analog für die Körperschaft- und Gewerbesteuer gelten. Investitionsabzugsbetrag: Bislang war Voraussetzung für die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages, das der Steuerpflichtige das künftig anzuschaffende Wirtschaftsgut dem Finanzamt gegenüber ausreichend benannt hat. Dieses Erfordernis soll künftig Zeitliche Anwendung Der zeitliche Anwendungsbereich ist unterschiedlich. Grundsätzlich sollen die Neuregelungen ab 2016 gelten. Die Erleichterungen beim schädlichen Beteiligungserwerb sollen rückwirkend für Erwerbe nach dem gelten. In bestimmten Fällen dürften sich so Verluste noch nachträglich steuerlich verwerten lassen. Stand: 9. März 2015

4 03 ARBEITSZIMMER INVESTITIONSABZUGSBETRAG 04 AUFSTOCKEN Aufwendungen Investitionsabzugsbetrag Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können bis in Höhe von pro Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die betreffende betriebliche oder berufliche Tätigkeit, für die das Zimmer genutzt wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Mehrere Tätigkeiten Ein Steuerpflichtiger nutzte sein Arbeitszimmer für seine selbstständige als auch nichtselbstständige Arbeit. Außerdem benötigte er das Zimmer im Rahmen seines Gewerbebetriebs. Er klagte auf Vervielfältigung des Abzugsbetrags um die Anzahl seiner unterschiedlichen Einkunftsarten. BFH-Urteil Der Bundesfinanzhof (BFH) sah hingegen keine Gründe, den Abzugsbetrag der Anzahl der unterschiedlichen Einkünfte entsprechend zu vervielfältigen. Es hätte keinen Einfluss auf die Höhe der Kosten, ob die Tätigkeit des Steuerpflichtigen in dem Arbeitszimmer einer oder mehreren Einkunftsarten zuzuordnen ist (Urt. v , X R 49/11). HOME OFFICE BIS ZU PRO KALENDERJAHR Gewerbetreibende oder selbstständig Tätige können für geplante Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Dadurch können Abschreibungen vorgezogen werden. Der Abzugsbetrag wirkt sich im Steuerjahr der Bildung entsprechend steuermindernd aus. Voraussetzung ist, dass bestimmte Größenmerkmale nicht überschritten werden. Insgesamt dürfen Abzugsbeträge bis zu gebildet werden. Höhe des Investitionsabzugsbetrags Der Investitionsabzugsbetrag kann bis in Höhe von maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gebildet werden. Das betreffende Wirtschaftsgut muss binnen 3 Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags tatsächlich angeschafft werden. Aufstockung möglich Werden anfänglich weniger als 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht, kann innerhalb der 3-Jahres-Frist eine Aufstockung bis zum Maximalbetrag erfolgen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat (Urt. v , X R 4/13). Im Streitfall haben Eheleute einen Abzugsbetrag für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (tatsächliche 40 % INNERHALB DER 3-JAHRESFRIST AUF- STOCKEN Kosten rund ) von zunächst gebildet und wollten im nächsten Jahr eine weitere Aufstockung von , welche das Finanzamt aber versagte. Nach Ansicht des BFH würden sich aus der Gesetzessystematik keine eindeutigen Anhaltspunkte für oder gegen die Zulässigkeit einer späteren Aufstockung eines in einem Vorjahr in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags ergeben. Die historische Entwicklung des Gesetzes spricht aber für die Zulässigkeit späterer Aufstockungen. Der BFH wendet sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben vom , IV C 6 - S 2139 b/07/10002). Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Investitionsabzugsbetrag nur in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann. Stand: 9. März 2015

5 05 HAUSTIERBETREUUNG ALS BENZINKOSTEN TROTZ 1 %- 06 HAUSHALTSNAHE DIENST- METHODE ABSETZEN LEISTUNG Haushaltsnahe Dienstleistungen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen darunter fallen nach der Rechtsprechung solche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes erledigt werden sind steuerbegünstigt. Die Steuerbegünstigung besteht in der Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens im Kalenderjahr. Während die Finanzverwaltung bislang eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten abgelehnt hat, sieht das Finanzgericht Düsseldorf (FG) in der Versorgung von Haustieren sehr wohl einen engen Bezug zum Haushalt. Im Streitfall machte ein Ehepaar 302 an Aufwendungen für eine Tierbetreuerin geltend. Die Aufwendungen waren für die Hauskatze entstanden. Urteil Finanzgericht Nach Auffassung der Finanzrichter sind Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, dessen Haushalt zuzurechnen. Übliche Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres seien haushaltsbezogen, weil sie im Regelfall durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt werden (Urt. v , Az.: 15 K 1779/14 E). 1 %-Methode Die unentgeltliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist der Nutzungsanteil nach der sogenannten 1 %-Regelung zu ermitteln. Der Fall Im Streitfall, den das Finanzgericht (FG) Düsseldorf zu entscheiden hatte, stellte der Arbeitgeber dem Außendienstmitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung. Die Benzinkosten musste der Arbeitnehmer aber selbst tragen, weshalb er diese auch als Werbungskosten geltend gemacht hatte. Insgesamt trug der Angestellte Benzinkosten von rund 5600 selbst. Den privaten Nutzungsvorteil ermittelte der Außendienstmitarbeiter mittels Pauschalmethode. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug für die Benzinkosten. Das Finanzgericht gab dem Außendienstler aber Recht (Urt. v K 1073/14 E).

6 Kontakt Besuchen Sie uns mail Telefon: (Zentrale) Telefax: Anschrift: Dr. Knabe GmbH Steuerberatungsgesellschaft Jägerallee 37 i Potsdam Unsere Kanzlei befindet sich direkt im Zentrum der Stadt Potsdam in der Nähe des Jägertors. Für unsere Mandanten stehen nach Absprache Parkplätze vor dem Haus oder in der Tiefgarage zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Räumen begrüßen zu dürfen. Impressum Herausgeber: FinCom GmbH Seestraße Potsdam Im Auftrag der: Dr. Knabe GmbH Steuerberatungsgesellschaft Jägerallee 37 i Potsdam

7 ? + = * % x dr-knabe.de!

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