Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 18 Freitag, den 1. Februar 2013 Nummer 2 Willkommensrunde im Rathaus der Gemeinde Oldisleben Foto: Jacqueline Schulz Auch in diesem Jahr lud der Bürgermeister der Gemeinde Oldisleben, Herr Pötzschke, am um Uhr alle frisch gebackenen Muttis mit ihren Jüngsten wieder zu einer kleinen Willkommensrunde ins Rathaus ein. Beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Gebäck überreichte Herr Pötzschke den jungen Muttis ein kleines Präsent für ihre Sprösslinge und wünschte im Namen der Gemeinde Oldisleben alles Gute!

2 An der Schmücke Nr. 2/2013 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke 02/ Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. -Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Bretleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Bretleben Gemeinde Etzleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Etzleben Gemeinde Gorsleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Gorsleben Gemeinde Hauteroda Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Hauteroda Stadt Heldrungen Öffentlichen Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Stadt Heldrungen Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Öffentliche Bekanntmachung des Anhörungstermins am Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Öffentliche Bekanntmachung des Anhörungstermins am Gemeinde Hemleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Hemleben Gemeinde Oberheldrungen Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Oberheldrungen Gemeinde Oldisleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Oldisleben 7. Aus unserer Verwaltungsgemeinschaft Landschaftspflegemaßnahmen Westliche Schmücke Information: Änderung Schwerbehindertenrecht 8. Informationen aus den Ämtern Ordnungsamt Schöffenwahl 2014 Allgemeinverfügung Verbrennung Frühjahr Aus unserer Stadt und den Gemeinden Stadt Heldrungen Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Heldrungen Sondergebiet Einzelhandel Bahnhofstraße - Öffentliche Auslegung Vorentwurf - Gemeinde Oldisleben 37. Zierfischbörse 10. Aus unserer Vereinen GKV Blau Gold e.v. Faschingsjubiläum in Gorsleben RSV 09 Heldrungen Landesmeisterschaften VDK Einladung Jahreshauptversammlung VC Oldisleben Familienturnier - Eine Bunte Sache 11. Kirchliche Nachrichten 12. Wir gratulieren 13. Informationen Begegnungsstätte Zum Lebensbaum Veranstaltungsplan Februar Volkssolidarität Artern Veranstaltungsplan Begegnungsstätte Oldisleben Februar 2013 IHK Unternehmensnachfolge durch NUN Gründercoaching Deutschland Seminar für Existenzgründer Beratersprechtage Einladung zum Abend mit Dorit Gäbler - Regionalmuseum Mobilitätsberater Heimatglocken 14. Da lacht die VGem Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten sowie wichtige Rufnummern Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag: von bis Uhr... und bis Uhr Donnerstag:... von bis Uhr... und bis Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: /78618 Sprechzeiten der Bürgermeister Bretleben: Bürgermeister: Donnerstag: Uhr Etzleben: Bürgermeister: jeden 1. Donnerstag im Monat von Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat von Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben: Bürgermeister: jeden 2. Dienstag und 4. Dienstag: Uhr

3 An der Schmücke Nr. 2/2013 Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch vereinbart werden. Hauteroda: Bürgermeister: Dienstag Uhr Gemeindebüro: Dienstag: Uhr Heldrungen: Bürgermeister: Dienstag: Uhr Donnerstag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Freitag:...nach Vereinbarung (mdl. oder tel.) Hemleben: Bürgermeister: jeden 1. Montag im Monat: Uhr Oberheldrungen: Bürgermeisterin: jeden 1. und 3. Montag im Monat Uhr Oldisleben: Bürgermeister: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch:...keine Sprechstunde Donnerstag: Uhr Freitag:... nach Vereinbarung (mündlich oder telefonisch) Sachsenburg: Ortsteilbürgermeister: nach telefonischer Rücksprache / Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem Die VGem An der Schmücke Heldrungen teilt mit: Aus krankheitsbedingten Gründen ist die Schiedsstelle der VGem An der Schmücke Heldrungen bis voraussichtlich April 2013 geschlossen. Öffnungszeiten der Bibliothek der Stadt Heldrungen Hauptstraße 49/50, Heldrungen Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Telefon: / Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Gorsleben: Oberheldrungen: Telefonnummern Mittwoch: Uhr jeden Mittwoch im Monat Uhr der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Am Bahnhof 43 Zentrale Telefax Sekretariat Vorsitzender Kasse Kasse Sachgebietsleiter Finanzen Finanzen / Abgaben Steuern Personal / Öffentlichkeitsarbeit Hauptamt Liegenschaften / Bauverwaltung Beitragswesen Sachgebietsleiter Bau Ordnungsamt Einwohnermeldeamt Standesamt / Friedhofsverwaltung Rathaus Heldrungen Hauptstraße 49/50 Bürgermeisteramt Fax Adressen/Homepage Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/ Arbeitsplatz -Adresse Zentrale /7210 Telefax /7222 Vorsitzender 7212 Einwohnermeldeamt Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de Standesamt / Friedhofsverwaltung/ Invest 7217 Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal 7223 Frau Both both@vgem-schmuecke.de Hauptamt Sachbearbeiterin Personal/ Öffentlichkeitsarbeit/ Beschaffung/ Amtsblatt 7223 Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Sitzungsdienst 7211 Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de info@vgem-schmuecke.de Hauptamt, Poststelle/Soziales Sitzungsdienst 7224 Frau Brademann brademann@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Schubert schubert@vgem-schmuecke.de Kasse 7214 Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de Kasse 7220 Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de Steuern, Haushalt und Finanzen 7216 Frau Main main@vgem-schmuecke.de Steuern/Mieten und Pachten 7226 Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter 7215 Finanzen Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de Sachgebietsleiter Bauen Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de Liegenschaften 7225 Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de Bauen/Beitragsabrechnung 7218 Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de Bauen 7225 Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de Weitere Informationen zu unserer Verwaltungsgemeinschaft finden Sie auf unserer Homepage unter Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: /78178 Schwimmbad Oldisleben Telefon: / Schwimmbad Harras Telefon: / Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Die Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4-9 Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: Uhr

4 An der Schmücke Nr. 2/2013 Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Werkleiter Herr Wicht / r.wicht@azv-thueringer-pforte.de Finanzen Frau Webendörfer / u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de Gebührenerhebung/ Kasse Frau Kraft / k.kraft@azv-thueringer-pforte.de Niederschlagswasser/ Fäkalschlammentsorgung Frau Grube / c.grube@azv-thueringer-pforte.de Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn / a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de Frau Leich / k.leich@azv-thueringer-pforte.de Fax: / Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 0172/ Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis Ab dem wird im Kyffhäuserkreis außerhalb der normalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am und von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes durchgeführt. Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kinderärztliche Notfälle vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Gemeinde Bretleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Bretleben Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Norbert Abicht Bürgermeister Gemeinde Etzleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Etzleben Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Udo Wendeborn Bürgermeister

5 An der Schmücke Nr. 2/2013 Gemeinde Gorsleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Gorsleben Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Dietmar Strickrodt Bürgermeister Gemeinde Hauteroda Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Hauteroda Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öf- fentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Norbert Eichholz Bürgermeister Stadt Heldrungen Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Stadt Heldrungen Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Norbert Enke Bürgermeister

6 An der Schmücke Nr. 2/2013 Freistaat Thüringen Landesamt für Vermessung und Geoinformation Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen In der Gemeinde: Heldrungen Gemarkung: Heldrungen Flur(en): 5 Flurstück(e): 22/1, 23/2, 22/2, 578/23, 9/35, 574/13, 586/34, 65/3, 66/2, 81/39, 81/58, 167/77, 81/44, 81/43, 81/41, 81/38, 81/36, 81/27, 81/26, 81/25, 81/24, 81/23, 91, 121/1, 120, 313/119, 312/119, 311/119, 310/119, 118/1, 118/2, 117, 116, 115, 186/114, 113/1, 183/113, 314/112, 316/111, 111/1, 111/2, 111/3, 111/4, 111/5, 111/6, 111/7, 111/8, 329/110 Flur(en): 3 Flurstück(e): 90/1 wurde eine Grenzfeststellung/eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungsund Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom bis in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, Artern zu folgenden Sprechzeiten des Katasterbereich Artern Di 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mo, Mi, Do 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Fr 08:00-12:00 Uhr eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 des ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, Artern schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Artern, den Im Auftrag gez. Michael Rapp Katasterbereichsleiter Freistaat Thüringen Landesamt für Vermessung und Geoinformation Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Öffentliche Bekanntmachung des Anhörungstermins In der Gemeinde: Heldrungen Gemarkung: Heldrungen Flur: 6 Flurstücke: 62/1, 548/65, 549/65, 72/1, 75/1, 556/92, 557/92, 98/2, 98/3, 100, 103/2, 103/3, 103/4, 694/105, 106/1, 112/1, 822/132, 137/1, 140, 819/141, 820/141, 821/141, 258/143, 179/2, 476/181, 183/3, 183/4, 183/5, 183/6, 183/7, 184/1, 184/2, 185/1, 185/2, 185/3, 185/4, 197/2, 197/3 Flur: 2 Flurstück: 108 wurde eine Liegenschaftsvermessung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zur Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der Anhörungstermin findet am Freitag, den , 9.00 Uhr statt. Ort: Unterführung des Unstrut-Radweges (Heldrungen-Bretleben) an der Brücke der Ortsumgehungsstraße L 2287 Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Gemäß 13 (2) Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, können auch ohne Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten Grenzpunkte wiederhergestellt und abgemarkt werden. Die Beteiligten können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die dazu benötigte Vollmacht kann formlos vorgelegt werden. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung dieses Termins entstehen, können nicht erstattet werden. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird unabhängig von der Teilnahme am Anhörungstermin durch schriftlichen Bescheid oder durch Offenlegung bekannt gegeben. Artern, den Im Auftrag gez. Steffen Kramer Sachbearbeiter Freistaat Thüringen Landesamt für Vermessung und Geoinformation Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Öffentliche Bekanntmachung des Anhörungstermins In der Gemeinde: Heldrungen Gemarkung: Heldrungen Flur: 2 Flurstücke: 723/107, 724/107, 108, 720/109, 110/2, 110/3, 110/4, 110/6, 110/7, 110/8, 110/9, 110/10, 110/11, 110/12, 113/1, 116/1, 118, 662/224, 309/1, 309/2, Flur: 3 Flurstücke: 84/1, 499/84, 502/84, 85, 86, 88, 538/89, 90/1 Flur: 5 Flurstück: 126, 127 Flur: 6 Flurstück: 29/1 wurde eine Liegenschaftsvermessung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zur Liegenschaftsvermessung zu äußern. Der Anhörungstermin findet am Freitag, den , Uhr statt. Ort: Unterführung des Unstrut-Radweges (Heldrungen-Bretleben) an der Brücke der Ortsumgehungsstraße L 2287 Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Gemäß 13 (2) Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, können auch ohne Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten Grenzpunkte wiederhergestellt und abgemarkt werden. Die Beteiligten können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die dazu benötigte Vollmacht kann formlos vorgelegt werden. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung dieses Termins entstehen, können nicht erstattet werden. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird unabhängig von der Teilnahme am Anhörungstermin durch schriftlichen Bescheid oder durch Offenlegung bekannt gegeben. Artern, den Im Auftrag gez. Steffen Kramer Sachbearbeiter

7 An der Schmücke Nr. 2/2013 Gemeinde Hemleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Hemleben Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Werner Görn Bürgermeister Gemeinde Oberheldrungen Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Oberheldrungen Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung und der Gewerbesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öf- fentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Karin Klimek Bürgermeisterin Gemeinde Oldisleben Festsetzung der Grundsteuer 2013 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes - Gemeinde Oldisleben In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 390% und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 360% ab dem Steuerjahr 2013 zu erhöhen. Jeder Steuerschuldner erhält hierzu einen geänderten Steuerbescheid im Jahr Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist bisher keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A sowie eine Erhöhung der Hundesteuer eingetreten, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung und Versendung von diesen Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird. Für alle landwirtschaftlichen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe gemäß 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Bei der Hundesteuerveranlagung fi ndet diese Maßgabe ebenfalls Anwendung. Dies bedeutet, dass die Steuerpfl ichtigen, die keinen Grundsteuer- und/oder Hundesteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleichen Steuern wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2013 zugegangen wäre. Sollten die Hebesätze der Grundsteuer A sowie die Hundesteuer im Jahr 2013 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt. Diese öffentliche Steuerfestsetzung gilt eine Woche nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Heldrungen ein zulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Joachim Pötzschke Bürgermeister

8 An der Schmücke Nr. 2/2013 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Landschaftspflegemaßnahmen im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Westliche Schmücke - Spatenberge durch das EU-LIFE+ -Projekt Erhaltung und Entwicklung der Steppenrasen Thüringens die Bankkarte. Blinde Menschen können ihren neuen Ausweis an der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille- Schrift erkennen. Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung ist auch in englischer Sprache enthalten. Zum 01. Januar 2013 gibt es eine Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr. Die seit 1984 unveränderte Eigenbeteiligung für die Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr wird von monatlich fünf auf sechs Euro angehoben. Das bedeutet jährliche Kosten von 72 Euro bzw. halbjährlich 36 Euro. Einkommensschwache - also insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus der Grundsicherung - sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit. Landratsamt Kyffhäuserkreis Verwaltungsleiter / Pressereferent Herr Dr. Heinz-Ulrich Thiele Markt 8, Sondershausen Telefon: / , Fax: / u.thiele@kyffhaeuser.de Bewerbung für die Wahl als Schöffe/Schöffin bzw. als Jugendschöffe/Jugendschöffin Haar-Pfriemengras (Stipa capillata) an den Spatenbergen mit Blick zum Segelberg (Foto: Thomas Stephan) Die Gipskeuperkuppe des Segelberges erhebt sich als markantes Element der Landschaft aus den überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen um Hemleben. Auf der Erhebung entstanden durch die kargen Bodenverhältnisse und das trockenwarme Klima wertvolle Trocken- und Halbtrockenrasen. Sie bieten Lebensraum für viele wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten. Besonders hervorzuheben sind hier z. B. das Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis), der Dänische Tragant (Astragalus danicus) und die Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris). Um den Erhalt dieser europaweit bedeutsamen Lebensräume zu gewährleisten, sollen im Rahmen des EU LIFE+ -Projekts Erhaltung und Entwicklung der Steppenrasen Thüringens Flächen entbuscht werden. Die Maßnahme erfolgt im Zeitraum von Januar bis Februar Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Das LIFE-Projektteam LIFE-Projektbüro des TMLFUN Uhlandstr. 3, Sömmerda Tel.: / Fax: poststelle@steppenrasen.thueringen.de Information: Änderungen im Schwerbehindertenrecht Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat auf die ab 01. Januar 2013 geltenden Änderungen im Schwerbehindertenrecht hingewiesen. Demnach kann mit Beginn des kommenden Jahres der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgestellt werden. Für Thüringen ist die Ausgabe der neuen Ausweise allerdings erst ab 2014 geplant. Zudem gibt es eine Anpassung der Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung auf den neuen Schwerbehindertenausweis legt jedes Bundesland eigenständig fest. Die alten Ausweise bleiben in Thüringen weiterhin gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch weiter mit dem alten Ausweis in Anspruch genommen werden. Im Freistaat ist die Ausgabe der neuen Schwerbehindertenausweise erst ab 2014 vorgesehen. Spätestens ab dem 01. Januar 2015 werden dann nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Der neue Ausweis ist spürbar benutzerfreundlicher, er ist so handlich wie der Führerschein oder Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für die Stadt Heldrungen und die Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hemleben, Hauteroda, Oldisleben und Oberheldrungen werden Bewerber für das Schöffenamt gesucht. Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2013, deshalb sind Neuwahlen erforderlich. Das Verfahren zur Wahl der Schöffen ist in den sowie 77 des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Hiernach obliegt es den Gemeinden und Jugendhilfeausschüssen in jedem 5. Jahr für die bei dem Amts- und Landesgerichten benötigten Schöffen und Jugendschöffen einheitliche Vorschlagslisten aufzustellen. Zuständig für die Entgegennahme von Bewerbungen um das Schöffenamt sind die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Gemeinde sowie das zuständige Jugendamt (sofern eine Bewerbung um das Amt des Jugendschöffen vorliegt). Diese Stellen haben zu prüfen, ob der Bewerber die vom Gesetz gestellten Anforderungen an das Schöffenamt erfüllt. Hierbei unterscheidet das GVG zwischen Personen, die zum Schöffenamt unfähig sind, und Personen, die nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen ( 32 und 34 BVG). Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind nach 32 GVG: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe vom mehr als sechs Monaten verurteilt sind, 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nach 33 GVG sollen Personen nicht zum Schöffenamt berufen werden: 1. wer am das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. wer am das 70. Lebensjahr vollendet hat, 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen, 4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, 5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, 6. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind. Nach 34 GVG sollen ferner zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden: 1. der Bundespräsident, 2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

9 An der Schmücke Nr. 2/ Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können, 4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, 5. Religionsdiener, 6. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgende Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der jeweiligen Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung. Wenn sodann die erforderliche Anzahl von Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen worden ist, wird die Liste in den Diensträumen der VGem während der üblichen Öffnungszeiten für die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht. In dieser Frist kann gegen die Vorschlagsliste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Nach Abschluss der Auslegung der Vorschlagsliste wird sie an den zuständigen Richter beim Amtsgericht übersandt, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Jugendhilfeausschuss gehört. Bei dem Amtsgericht tritt ein Wahlausschuss zusammen, der in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen für die nächsten 5 Geschäftsjahre getrennt die erforderliche Zahl der Schöffen für die Schöffengerichte bzw. Jugendschöffengerichte wählt. Die Bewerbung zum Schöffenamt kann ab sofort mittels formlosen Antrages oder unter Verwendung eines Vordruckes, welcher bei der VGem An der Schmücke Heldrungen - Ordnungsamt erhältlich ist, erfolgen. Der formlose Antrag sollte, um Zeitverzögerungen zu vermeiden, Angaben zur Person (Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf) enthalten. Bei Rückfragen zur Schöffenwahl wenden sich bitte alle Interessenten an die VGem An der Schmücke Heldrungen, Ordnungsamt, Tel: le, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 7. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 1,5 km zu Flugplätzen 50 m zu öffentlichen Straßen 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen 5 m zur Grundstücksgrenze. 8. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 9. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. Die Allgemeinverfügung wird unter Auflagen- und Widerrufsvorbehalt erlassen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ist beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, Sondershausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Antje Hochwind Landrätin Nöthlich SGL Finanzen/Ordnungsamt Allgemeinverfügung Gemäß 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom , zuletzt geändert am , veröffentlicht am im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 261), am in Kraft getreten, legt das Landratsamt Kyffhäuserkreis folgende Verbrennzeiten fest. In der Zeit von Montag, dem , bis einschließlich Mittwoch, dem , darf trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden. Folgende Anforderungen an die Verbrennung sind zu beachten: 1. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen untersagt. An Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Nebel oder Starkniederschlag) ist ein Verbrennen ebenfalls verboten. 2. Der Baum- und Strauchschnitt muss trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. 3. Es ist sicherzustellen, dass es keine Konflikte mit Brut- und Setzzeiten gibt. 4. Der für die Verbrennung vorgesehene trockene Baum- und Strauchschnitt ist unmittelbar vor der Entzündung umzulagern, um zu verhindern, dass Kleintiere (z. B. Igel), die unter dem Stapel Schutz gesucht haben, mit verbrannt werden. 5. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 6. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbe-sondere keine häuslichen Abfäl- Stadt Heldrungen Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stadt Heldrungen Sondergebiet Einzelhandel Bahnhofstraße öffentliche Auslegung Vorentwurf Der Stadtrat der Stadt Heldrungen hat in seiner Stadtratssitzung am mit Beschluss-Nr. 2012/0030 die Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Bahnhofstraße gemäß 12 Abs. 2 BauGB i.v.m. 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Aufgrund dessen verfolgt die Stadt Heldrungen das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens zu schaffen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Bahnhofstraße wird die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes geschaffen. Gem. 3 Abs. 1 BauGB soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Zu diesem Zweck wird gemäß des Beschlusses des Stadtrates der Stadtratssitzung am mit Beschluss-Nr. 2012/0046 der Vor-Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Einzelhandel Bahnhofstraße, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit umweltrelevanten Betrachtungen, Stand Dezember 2012, in dem Zeitraum vom 11. Februar 2013 bis einschließlich 11. März 2013

10 An der Schmücke Nr. 2/2013 im Verwaltungsbereich Bauen der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Heldrungen Gemeinde Oldisleben während der Dienstzeiten Montag: Uhr Uhr und Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: Uhr Uhr und Uhr Uhr 37. Zierfischbörse Mittwoch: Uhr Uhr und Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag: Uhr Uhr und Uhr - 15:00 Uhr Die Interessengemeinschaft Aquarium / Terrarium Oldisleben / Freitag: Uhr Uhr Bad Frkh. lädt ganz herzlich zur 37. Zierfi schbörse ein. Dieses Mal wieder in Oldisleben, in der Sozialstation - Am Höckfeld 11. zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Bahnhofstraße unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Sie werden von der Auslegung benachrichtigt. Des Weiteren werden sie zur Äußerung bezüglich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Am Sa von Uhr und am So von Uhr Heldrungen, den Enke Bürgermeister Treffpunkt für Aquarianer und die, die es werden möchten, jeweils am 2. Freitag im Monat ab Uhr im Klubraum in Oldisleben Am Höckfeld 11 (Sozialstation). Faschingsjubiläum in Gorsleben Gorschlem wie es singt und lacht, 30 Jahre durchgemacht. Unter diesem Motto steht der Gorslebener Karneval im Jahr Weder die traditionelle Figur des Till Eulenspiegel noch das Maskottchen des Vereins, der Sensentod, werden fehlen, wenn im Februar die Narren das Regiment im Dorf übernehmen. In der Jubiläumssession des GKC Blau-Gold e.v. erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm, bestehend aus Bütten, Sketchen, Tanz und Gesang. Wissenschaftliche Studien über Männer und Frauen, heiße Tänze zu den Hits der letzten Jahrzehnte und ein Männerballett, das den Damen im Saal einheizen wird, sind nur einige Highlights der diesjährigen Bühnenshow. Selbstverständlich werden auch Prinzessin Marika und Prinz Ronald mit ihrem Gefolge anwesend sein und zusammen mit dem Elferrat für Stimmung sorgen. Wir laden Sie recht herzlich ein, unser Jubiläum gemeinsam mit uns zu begehen.

11 An der Schmücke Nr. 2/2013 Die Büttenabende werden am 02. und 09. Februar jeweils um Uhr stattfi nden. Eintrittskarten sind in der Bäckerei Gerber in Gorsleben zum üblichen Preis von 9,00 erhältlich. Der Kinderfasching fi ndet am 10. Februar um Uhr statt. Ein buntes Programm, Spiel und Spaß erwarten unsere kleinen Gäste. Ortsverband Oldisleben - Gorsleben Ortsvorsitzende: Frau Goldacker Dorfstr. 42, Gorsleben Tel / RSV 09 Heldrungen Landesmeisterschaft C-, B- und A-Jugend Der Heldrungener Ringernachwuchs beteiligte sich an zwei Wochenenden an den Thüringer Meisterschaften. In den Altersklassen C-, B-, A-Jugend und Männer machten die Freistiler am am Trainingsstützpunkt in Jena den Anfang. Der RSV 09 Heldrungen war durch Jaden Rostowski und Patrick Voß vertreten. Niklas Kulka konnte krankheitsbedingt leider nicht teilnehmen. Jaden (29 kg) musste nur einen Kampf gegen einen Apoldaer Ringkämpfer bestreiten. Souverän gewann er die erste Runde 8:1 durch technische Überlegenheit um in Runde 2 auf Schulter zu gewinnen. Der Thüringenmeistertitel war der verdiente Lohn. In einem spannendem Freundschaftskampf gegen einen weiteren Apoldaer Sportler (eine Gewichtsklasse höher: 31 kg) setze Jaden die taktischen Vorgaben seines Trainers Heiko Kupfernagel sehr gut um und siegte nach 0:3, 4:1 in der dritten Runde auf Schulter. Jadens Trainingspartner Patrick Voß (34 kg) musste drei Kämpfe bestreiten. Seiner Unerfahrenheit war es geschuldet dass er trotz kämpferischen Einsatzes nicht siegen konnte und nur Platz 4 erreichte. Am 19. Januar fand in der Klassiker-Hochburg Zella-Mehlis die Thüringer Meisterschaften der D-, C-, B-, A-Jugend und Männer im griechisch-römischen Stil statt. Auch hier konnten die Heldrungener Ringer krankheitsbedingt nur 2 von 4 möglichen Startern aufbieten. Vor Beginn der Kämpfe durfte sich Jaden schon eine Bronzemedaille umhängen lassen, die er sich als Gaststarter in der vergangenen Saison mit der Mannschaft von Zella-Mehlis in der Jugendliga Mitteldeutschland verdient hatte. Nach längerer Krankheit konnte Niklas Kulka (69 kg, C-Jugend) wieder ins Wettkampfgeschehen einsteigen. Nach 3 Schultersiegen gegen Kontrahenten aus Waltershausen, Jena und Zella- Mehlis konnte er sich erleichtert die Goldmedaille umhängen lassen. Jaden Rostowski startete beim Klassiker-Championat eine Gewichtsklasse höher (31 kg, bei 29,2 kg Kampfgewicht. Gegen einen Greizer Gegner gewann Jaden nach 4:0 Punkten auf Schulter. Physische Nachteile hatte er gegen einen Klassiker-Spezialisten aus Zella-Mehlis. Trotz guten Kampfes konnte Jaden die Punktniederlage nicht abwenden und mußte sich in seiner Nicht-Lieblingsstilart mit dem Vizemeistertitel begnügen. Mit ihren Landesmeistertiteln haben sich Jaden und Niklas für die kommenden Mitteldeutschen Meisterschaften qualifi ziert, die jetzt konzentriert im Training und bei Wettkämpfen vorbereitet werden können. RSV 09 Heldrungen H.K. Einladung Am Sonnabend, den 02. März 2013 fi ndet unsere Jahreshauptversammlung statt, zudem ich Sie hiermit recht herzlichst einlade. Ort: Feuerwehr, Harrasser Weg, Gorsleben Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Entlastung des Vorstandes 3. Neuwahl des Vorstandes 4. Sonstiges Weitere Termine unserer Verbandsnachmittage für Mitglieder und allen interessierten Bürgern: Vortrag: Sicherheit im Straßenverkehr Referent: Herr Heideck,von der Verkehrswacht Ort: Feuerwehrhaus Gorsleben, Harraserweg Jahreshauptversammlung Ort: Feuerwehrhaus Gorsleben, Harraserweg Vortrag: Fragen zur Nutzung von Bus und Bahn, Mobilitätsberater antworten auf ihre Fragen Ort: Feuerwehrhaus Gorsleben, Harraserweg April 13 Mitwirkung zum Tag der Umwelt (Gorsleben) Termin wird bekannt gegeben Ort: Feuerwehrhaus Gorsleben, Harraserweg Veranstaltung Aktion Mensch Ort: Gorsleben, Gartenweg (alte Schule) Besuch des Kräutergarten in Bendeleben Anmeldungen bis , Telefon: / Vortrag: Bienenzucht und ihre Produkte (Honig) Referent: Herr W. Schmidt Ort: Gorsleben, Gartenweg (alte Schule) Vortrag (Thema wird bekannt gegeben) Ort: Gorsleben, Gartenweg (alte Schule) Vortrag: Botanische Kostbarkeiten am Kyffhäuser Referent: Dr. Neumerkel, Bendeleben Ort: Feuerwehrhaus Gorsleben, Harraserweg Volkstrauertag Jahresabschlussfeier Ort: Feuerwehrhaus Gorsleben, Harraserweg Außenstelle Heldrungen: Ab Februar 2013, jeden zweien Montag im Monat...von Uhr in Heldrungen, Schillerstr. 6, (nach telefonischer Vereinbarung) erreichbar. VC Oldisleben Familienturnier - Eine bunte Sache Anfang Januar hatte der Oldislebener Volleyball-Club um Organisator und Turnierleiter Peter Fahnert zum traditionellen Familienturnier eingeladen. 42 aktive Teilnehmer und annähernd so viele Zuschauer bekamen in gut 5 Stunden 15 Spiele geboten. Die 6 Mannschaften wurden durch Losen von farbigen Brettspielfi guren zusammenstellt, waren dadurch gut gemischt und es kam zu spannenden Begegnungen. Während sich die 10- bis 50-Jährigen am Netz maßen und um Punkte kämpften, sorgten fl eißige Helfer mit Kuchen, Salaten

12 An der Schmücke Nr. 2/2013 und anderen kulinarischen Finessen für das leibliche Wohl von Spielern und Gästen. Trainierten wir uns die letzten Jahre unmittelbar nach Weihnachten überschüssige Pfunde ab, mussten wir dieses Mal auf das neue Jahr ausweichen. Die Sportfreunde vom VfB hatten sich unseren ursprünglichen Termin reserviert. Kein Problem, schließlich sind sportliche Betätigung und soziale Kontakte jederzeit wichtig und willkommen. Fazit des Turniers: Statt Namen war Farbigkeit Trumpf. Die Hellblauen gewannen und alle Anwesenden hatten einen abwechslungsreichen, bunten Tag. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Oldisleben Sonntag, den Uhr im ehem. Kinosaal in Oldisleben 3. Gottesdienst der Reihe Überleben-Kraftquellen für den Alltag. Gleichzeitig Kinderabenteuerland im Pfarrhaus Sonntag, den Uhr im ehem. Kinosaal in Oldisleben 4. Gottesdienst der Reihe Überleben-Kraftquellen für den Alltag Gleichzeitig Kinderabenteuerland im Pfarrhaus Katholische Kirchgemeinde Bad Frankenhausen Pfarrer Johannes Preis Weidengasse 19,06567 Bad Frankenhausen /62019, / badf@st-elisabeth-sondershausen.de Homepage: Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Sonntag, den Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky. Sonntag, den Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky. Bibelgespräch im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57: dienstags Uhr. Zu den Gottesdiensten und zum Bibelgespräch laden wir herzlich ein. Pfarramt in Sangerhausen: Tel. ( ) Freikirchliche Hausgemeinde Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt Sonntag, den :00 Uhr Gottesdienst in Heldrungen Gottesdienste und Veranstaltungen Freitag, 1. Februar Uhr Abendmesse Samstag, 2. Februar Uhr Religionsunterrichtstag Sonntag, 3. Februar Sonntag im Jahreskreis/Darstellung des Herrn Uhr Heilige Messe mit Kerzenweihe, Blasius-Segen und Kerzenübergabe an die Erstkommunionkinder Freitag, 8. Februar Uhr Abendmesse Sonntag, 10. Februar Sonntag im Jahreskreis Uhr Wortgottesfeier Mittwoch, 13. Februar Aschermittwoch Uhr Heilige Messe Freitag, 15. Februar Uhr Abendmesse Sonntag, 17. Februar Fastensonntag Uhr Heilige Messe

13 An der Schmücke Nr. 2/2013 zum Geburtstag Bretleben am Koch, Herta zum 77. Geburtstag am Torkler, Doris zum 73. Geburtstag am Metze, Rosa zum 86. Geburtstag am Schindler, Inge zum 72. Geburtstag Etzleben am Dzyuballa, Kurt zum 74. Geburtstag am Hoffmann, Gertraud zum 80. Geburtstag am Grimmer, Karl-Heinz zum 74. Geburtstag am Koch, Hans-Dieter zum 70. Geburtstag am Hauboldt, Gisa zum 74. Geburtstag am Windrich, Manfred zum 70. Geburtstag Gorsleben am Kreyer, Helmut zum 72. Geburtstag am Kanthack, Hilma zum 73. Geburtstag am Hamatschek, Josef zum 79. Geburtstag am Bosse, Bernd zum 74. Geburtstag am Krutwa, Inge zum 85. Geburtstag Hauteroda am Mackrodt, Martin zum 75. Geburtstag am Wangemann, Marita zum 68. Geburtstag am Worgt, Edgar zum 82. Geburtstag am Junker, Klaus-Dieter zum 71. Geburtstag am Solle, Reinhard zum 66. Geburtstag Heldrungen am Hesse, Werner OT Braunsroda zum 87. Geburtstag am Zwanzig, Gudrun OT Bahnhof Heldrungen zum 72. Geburtstag am Wege, Helga zum 73. Geburtstag am Dittmann, Renate OT Bahnhof Heldrungen zum 66. Geburtstag am Aschenbrenner, Waldemar zum 69. Geburtstag am Weidner, Hans zum 83. Geburtstag am Swoboda, Erika zum 88. Geburtstag am Gille, Friedrich zum 86. Geburtstag am Laufer, Heidemarie zum 70. Geburtstag am Hartung, Juhanita zum 78. Geburtstag am Kocka, Karl OT Braunsroda zum 72. Geburtstag am Schlaf, Eleonore zum 86. Geburtstag am Schröter, Edith OT Braunsroda zum 73. Geburtstag am Götte, Ingrid zum 68. Geburtstag am Gothe, Cäcilie zum 81. Geburtstag am Neigenfind, Helmut zum 76. Geburtstag am Urban, Christa zum 76. Geburtstag Hemleben am Scheufler, Helene zum 80. Geburtstag am Zöller, Wilfried zum 70. Geburtstag Oberheldrungen am Deck, Gisela OT Harras zum 79. Geburtstag am Heidenreich, Ingelore zum 77. Geburtstag am Tschöpelt, Paul zum 70. Geburtstag am George, Martin zum 74. Geburtstag am Noa, Edith zum 73. Geburtstag am Schröter, Ursula zum 78. Geburtstag am Ziegler, Doris OT Harras zum 73. Geburtstag Oldisleben am Garthoff, Ellen zum 69. Geburtstag am Grimmer, Marta OT Sachsenburg zum 74. Geburtstag am Garthoff, Jürgen zum 71. Geburtstag am Egeln, Gerhard OT Sachsenburg zum 87. Geburtstag am Kühne, Manfred zum 75. Geburtstag am Kupfernagel, Edeltraud zum 70. Geburtstag am Niedan, Hella zum 69. Geburtstag am Mähnert, Marie Anna zum 82. Geburtstag am Haase, Rosemarie zum 78. Geburtstag am Leidenroth, Emmy zum 75. Geburtstag am Brambach, Hermann zum 74. Geburtstag am Süskow, Heinz zum 72. Geburtstag am Amme, Gertrud zum 89. Geburtstag am Pleul, Anita zum 75. Geburtstag am Koch, Helga zum 71. Geburtstag am Gerling, Kurt OT Sachsenburg zum 70. Geburtstag am Seydenschwanz, Regina zum 77. Geburtstag am Zachert, Christa zum 83. Geburtstag am Sauerbier, Ruth zum 73. Geburtstag am Schneider, Siegfried zum 65. Geburtstag und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen. Am 18. Januar 2013 hatten wir in Oldisleben noch 2 Jubilare, denen wir leider noch nicht gratuliert haben. Wir entschuldigen uns hiermit und holen dies nach. Herzlichen Glückwunsch nachträglich Herrn Erwin Wolff zum 90. Geburtstag und Herrn Fritz Wehling zum 86. Geburtstag. Auch im Namen des Bürgermeisters und der Redaktion alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Begegnungsstätte Zum Lebensbaum Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus ggmbh Wasserstraße 18 Veranstaltungsplan Februar 2013 Montag, Uhr Singkreis Uhr Mensch-ärgere-dich-nicht- und Skatrunde Mittwoch, Uhr Faschingstanz mit Sir Henri mit lustigen Kostümen!? Donnerstag, Uhr Spielrunde + Skat Montag, Uhr Gymnastik Uhr Rosenmontagskaffee Dienstag, Uhr Betreuungsgruppe Mittwoch, Uhr Bewohner-Kaffeenachmittag zum Aschermittwoch Donnerstag, Uhr Valentinstags-Kaffee Uhr Spiel- und Skatrunde Montag, Uhr Gedächtnistraining Uhr Spielrunde + Skatrunde Dienstag, Uhr Betreuungsgruppe Mittwoch, Uhr Bewohner -Kaffeenachmittag Donnerstag, Uhr Gottesdienst Uhr Betreuungsgruppe Uhr Spiel- und Skatrunde

14 An der Schmücke Nr. 2/2013 Montag, Uhr Singkreis Uhr Mensch-ärgere-dich-nicht- und Skatrunde Dienstag, Uhr Betreuungsgruppe Mittwoch, Uhr Geburtstagskaffee unserer Februar-Geburtstagskinder Donnerstag, Uhr Spielrunde + Skat Volkssolidarität Artern e. V. Leipziger Str. 32, Artern, Telefon: (03466) , Fax: (03466) Veranstaltungsplan Monat Februar 2013 Öffnungszeiten der Begegnungsstätten BGS Artern: Mo / Mi /Do...von Uhr geöffnet Di / Fr...von Uhr geöffnet Sonntag...von Uhr geöffnet BGS Roßleben: Mo - Do...von Uhr geöffnet Freitag...von Uhr geöffnet BGS Bad Frankenhausen: Mo - Fr...von Uhr geöffnet Sonntag...von Uhr geöffnet BGS Oldisleben: Mo - Do...von Uhr geöffnet Freitag...von Uhr geöffnet Jeden Nachmittag in den Begegnungsstätten Artern, Bad Frankenhausen, Oldisleben und Roßleben ab Uhr gemütlicher Kaffeenachmittag für alle. BGS Oldisleben Uhr Treffen der Sportgruppe I und Sportgruppe II Uhr Probe des Frauenchores Uhr Probe Seniorenchor Uhr Kaffeenachmittag Junge Senioren Uhr Kaffeenachmittag Senioren, Faschingsfeier Uhr Treffen Kochi s Truppe, Rosenmontag Uhr Probe des Frauenchores Uhr Treffen Sportgruppe I und II Uhr Probe Seniorenchor Uhr Treffen Handarbeitsgruppe Uhr Kaffeenachmittag Senioren Uhr Blutspende von Uhr bis Uhr Uhr Probe Frauenchor Uhr Treffen der Sportgruppe I und II Uhr Probe Seniorenchor Uhr Kaffeenachmittag Junge Senioren Uhr Kaffeenachmittag Senioren Uhr Treffen der Sportgruppe I und II Uhr Probe des Frauenchores Uhr Treffen Kochi s Truppe Uhr Probe Seniorenchor Uhr Treffen Handarbeitsgruppe Uhr Kaffeenachmittag Senioren Die IHK informiert IHK-Info: Gründercoaching Deutschland - Bedarf an geförderten Beratungen im Kyffhäuserkreis und Landkreis Nordhausen nahezu konstant Das Gründercoaching Deutschland der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzten im Jahr 2012 über den Regionalpartner IHK Erfurt 42 neu gegründete Firmen für eine bezuschusste Beratung. Im Vorjahr waren es 44 und 2010 sogar 54 geförderte Beratungsprojekte, die auf den Weg gebracht worden waren, teilte der Leiter des Regionalen Service-Center Nordhausen/Artern Udo Rockmann mit. Antragsberechtigt sind Unternehmer bis fünf Jahre nach Existenzgründung und erhalten in den neuen Bundesländern einen Zuschuss von 75 Prozent. Für Gründer, die mit Mitteln aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder III gefördert worden sind, erhöht sich der Zuschuss im Gründungsjahr auf 90 Prozent. In dieser Programmvariante hat sich die Zahl der Antragsteller in den beiden Landkreisen von 23 auf 17 gegenüber dem Vorjahr reduziert. Im Gründercoaching werden Beratungen in wirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Fragen, aber auch im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen oder im Marketingbereich gefördert. Interessierte Unternehmer können unter rund bei der KfW gelisteten Beratern auswählen unter Die Antragstellung bzw. Freischaltung nimmt der zuständige Regionalpartner, in Thüringen die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, vor. Externe Beratungen können Projekte wie Markterschließung, Erweiterung oder Investitionen begleiten, aber auch Managementdefizite ausgleichen helfen. Letztere sind nach IHK-Erfahrungen zu 75 Prozent die Ursache dafür, dass Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Laut einer aktuellen Untersuchung der IHK Erfurt scheitert ein Drittel aller Betriebe in den ersten vier Jahren nach Gründung. Durch den Verlust des A-Fördergebietsstatus für die neuen Bundesländer ist zum Jahresende 2013 mit einer Einstellung oder Änderung der Gründercoaching-Förderung zu rechnen. Nähere Informationen erhalten Sie im Regionalen Service-Center der IHK Erfurt in Nordhausen unter Telefon oder unter Seminar für Existenzgründer im RSC Nordhausen Zusatztermin: Aufgrund der großen Nachfrage bietet das Regionale Service- Center Nordhausen der Industrie- und Handelskammer Erfurt ein zusätzliches Seminar für Existenzgründer an. Wann? vom 11. bis 14. Februar 2013 täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr Wo? RSC Nordhausen Wallrothstraße 4, Nordhausen Haben Sie vor, sich 2013 selbstständig zu machen? Dann melden Sie sich im Regionalen Service-Center Nordhausen unter Telefon an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Kostenlose Beratung zu Fragen der Unternehmensnachfolge durch das NUN - Netzwerk Unternehmensnachfolge Nordthüringen am in Nordhausen Die Lebenszeit eines erfolgreichen Unternehmens ist praktisch unbegrenzt. Ein Unternehmer hingegen möchte sich vielleicht neuen Aufgaben widmen, ein neues Unternehmen gründen, oder sich in den wohl verdienten Ruhestand begeben. Doch was wird dann aus dem bestehenden Unternehmen? Die frühzeitige Vorbereitung auf den Führungswechsel ist unerlässlich, um Familienvermögen zu sichern und das Unternehmen am Markt zu halten. Für alle Fragen zur Unternehmensnachfolge bietet das NUN - Netzwerk Unternehmensnachfolge Nordthüringen Sprechtage an. Für die Lösung konkreter Probleme stehen hier Vertreter von Banken, Sparkassen und einer Steuerberaterkanzlei im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist kostenlos. Der nächste Beratersprechtag des Netzwerkes findet am Donnerstag, dem 7. Februar 2013, in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr im Regionalen Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt, Wallrothstraße 4, statt. Zur Koordination ist eine vorherige Terminabsprache im RSC Nordhausen der IHK Erfurt unter Telefon unbedingt erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Beratersprechtag Netzwerk in Nordthüringen am Der nächste Beratersprechtag Netzwerk in Nordthüringen findet am 12. Februar 2013 von 09:00 bis 16:00 Uhr in der BIC-Nordthüringen GmbH, Alte Leipziger Straße 50, Nordhausen / OT Bielen, statt. In bewährter Form werden hier Existenzgründer und bestehende Unternehmen von kompetenten Vertretern der Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank, IHK, HWK, GFAW und Agentur für Arbeit in persönlichen Gesprächen beraten. Auch Vertreter der Wirtschaftssenioren von Alt hilft Jung

15 An der Schmücke Nr. 2/2013 Thüringen sowie vom Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft beantworten gern Ihre Fragen. Diese Beratung ist kostenlos. Interessenten werden um vorherige Terminabsprache mit dem Regionalen Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt unter Telefon gebeten. Ausführliche Informationen über das Netzwerk erhalten Sie auch auf der Homepage über den Link Regionale Service-Center Ihrer IHK. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Regionalmuseum im Schloss Bad Frankenhausen Tel / Fax / museum@bad-frankenhausen.de Herzliche Einladung zum Abend mit Dorit Gäbler Wann? am Samstag, dem 09. März 2013, um Uhr Wo? Im Festsaal des Regionalmuseums im Schloss Bad Frankenhausen Starke Frauen Lieder und Geschichten mit Dorit Gäbler Am Samstag, den 9. März 2013 gastiert die aus Film und Fernsehen bekannte Schauspielerin Dorit Gäbler mit ihrem Programm Starke Frauen im Festsaal des Regionalmuseums Bad Frankenhausen. Der Termin und der Titel sind bewusst in die Nähe des 8. März (Internationaler Frauentag) gerückt. Jedoch soll das Programm sowohl Damen als auch Herren ansprechen. Folgenden Fragen und Denkanstößen wird in dem Programm aus Liedern und Geschichten auf den Grund gegangen. Ist die Zeit der unverstandenen Frauen vorbei? Die Zeit der Weibchen in Haus, Küche und Bett? Heute formulieren Frauen ihre Sehnsüchte, Wünsche und Forderungen. Denn wer verstanden werden will, muss sich verständlich machen. Die befreiende Wirkung des Lachens kann dabei ungemein hilfreich sein. Stimmt das Sprichwort, dass wir Frauen eben doch die besseren Diplomaten sind? Oder ist unsere Neugier noch besser? Starke Frauen Ist ein Unterhaltungsprogramm, in dem diese Fragen angesprochen werden in leisen und lauten Liedern, Versen und witzigen Moderationen. Erotische Szenen wechseln sich ab mit Nachdenken über Fehler, die man erkannt hat und doch immer wieder macht, die Irrtümer des Lebens werden belacht, die kühlen Blondinen vom Meer mit den selbstbewussten Berlinerinnen und den heißen Frauen des Südens konfrontiert, die Männer vielleicht irritiert, aber keinesfalls kommandiert Männer müssen keine Angst vor Starken Frauen haben, sie müssen sie nur lieben. Karten für diesen Abend bekommen Sie an der Museumskasse von Mittwoch bis Sonntag jeweils von bis Uhr. Telefonische Reservierung unter /62086 oder museum@bad-frankenhausen.de. Ticketpreise: VVK 13,00 Euro / AK 14,00 Euro Fragen Sie die Mobilitätsberater! Wir helfen Ihnen bei der Nutzung von Bus und Bahn! Sie möchten gerne mit Bus und Bahn fahren, haben jedoch nicht so viel Erfahrung mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel? Wir helfen Ihnen gerne weiter, und zwar kostenlos! Wir informieren Sie persönlich und individuell - vor Ort (auch für Gruppen), telefonisch oder per zu Bus- und Bahnverbindungen sowie Anschluss an das Radwegenetz im Kyffhäuserkreis und in die Nachbarregionen zum Kauf von Fahrkarten, Sonderangeboten und Gruppenfahrten im Umgang mit den Fahrkartenautomaten der Bahn, auf Wunsch auch direkt am Automaten zu Abfahrtszeiten, Fahrplänen, Fahrradmitnahme zu Hilfen in Fahrzeugen, Haltestellen und Bahnhöfen für ein sicheres und bequemes Reisen. Wir sind ehrenamtliche Berater und Ansprechpartner für Menschen, die gerne öfter Bus und Bahn nutzen möchten. Kontaktieren Sie uns! Persönlich vor Ort und telefonisch: Herr Stefan Kästner im Bürgerservice, Landratsamt Kyffhäuserkreis, Raum 1.15 (neben der Zulassungsstelle), Markt 8, Sondershausen an den folgenden Dienstagen, jeweils von 16 bis 18 Uhr: 5., 12. und 26. Februar , 19. und 26. März 2013, sowie an den genannten Terminen von 16 bis 18 Uhr unter Tel.: / Herr Ferdinand Fischer im Mehrgenerationenhaus Roßleben, Karl-Marx-Straße 11, Roßleben, bis Ende April 2013 jeweils dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr sowie zur selben Zeit unter Tel.: / Per mobilberater@googl .com Die Fahrgastinformation zum regionalen Busangebot am Busbahnhof Sondershausen ist montags bis freitags von 7-10 und von 12-16:45 Uhr persönlich sowie unter der Rufnummer / erreichbar. Wenn Sie sich selbst gern als ehrenamtlicher Mobilitätsberater engagieren möchten, wenden Sie sich an das Landratsamt Kyffhäuserkreis, 03632/ oder sbf@kyffhaeuser.de Arterner Heimatverein ARATORA bietet umfangreiche digitale Sammlung zur regionalen Orts- und Familiengeschichte an Zu Beginn des neuen Jahres konnte die Digitalisierung der Heimatglocken - Evangelisches Gemeindeblatt für die Ortschaften rund um die Sachsenburgen durch den Heimatverein ARATO- RA abgeschlossen werden. Diese sehr zeit- und arbeitsreiche ehrenamtliche Aufgabe übernahm Vorstandsmitglied Wolfgang Hecker, dem für diese Mühe ganz herzlich gedankt sei. Jetzt liegen über 120 Ausgaben mit Seiten aus den Jahren 1928 bis 1941 in Form von PDF-Dateien vor, um nunmehr vor allem heimat- und familiengeschichtlich ausgewertet zu werden. Denn die Heimatglocken beinhalten nicht nur Geistliches und Pastorales, Kirchenorganisatorisches und Gemeinde-Interna, vielmehr auch zahlreiche hochinformative und detaillierte Texte, Abhandlungen und Fortsetzungsreihen zur Historie unserer Heimat und vor allem zur regionalen Familiengeschichte - hauptsächlich aus den Gemeinden um die Sachsenburgen: Bilzingsleben, Bretleben, Braunsroda, Büchel, Etzleben, Gorsleben, Griefstedt, Harras, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Kannawurf, Oberheldrungen, Reinsdorf und Sachsenburg. Leider weist die Sammlung von 1928 bis 1941 nur relative Vollständigkeit auf. Es sind immer noch einige Lücken in dieser Sammlung zu konstatieren, die wir künftig gern schließen möchten, weshalb um Mithilfe bei der Auffindung bzw. danach leihweise um Bereitstellung der fehlenden Ausgaben der Heimatglocken gebeten wird. Der informative Zugewinn durch dieses historische Mittelungsblatt ist trotzdem gar nicht hoch genug einzuschätzen!

16 An der Schmücke Nr. 2/2013 Für Heimatforscher, Genealogen, Kirchengemeinden und Interessierte bietet der Arterner Heimatverein ARATORA die Heimatglocken sowie eine Liste der gescannten Zeitungen (3,5 GB auf DVD) kostenlos an! Allerdings wird um eine Spende von zehn Euro (bzw. gern auch mehr) gebeten, die der Finanzierung der Wiederherstellung des Arterner Luthersteins von 1819 zugutekommen wird. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, dieses Denkmal wieder auferstehen zu lassen. Dafür herzlichen Dank, und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an den Heimatglocken haben. Andreas Schmölling KONTAKTE: Verein für Heimatkunde, -geschichte und -schutz von Artern ARATORA e.v. (gemeinnützig) Vorsitzender Andreas Schmölling Franz-Schubert-Straße 69, Artern Internet: Verein: verein@heimatverein-aratora.de Telefon & Fax: / privat: aschmoelling@aol.com Ein amerikanischer und ein russisches U-Boot treffen sich mitten im Atlantik. Die Kapitäne fangen natürlich sofort an zu prahlen. Der Russe: Ha! Wir sind jetzt einmal unter dem Nordpol durchgetaucht! Der Amerikaner: Pah, wir sind den ganzen Äquator entlanggefahren, ohne aufzutauchen! Während die beiden sich unterhalten, blubbert und gurgelt es. Ein rostiges, mit Tang behangenes U-Boot taucht auf. Die Klappe öffnet sich und der deutsche Kapitän fragt: Na? Ist der Krieg schon vorbei? Der Amerikaner und der Russe lachen. Klar! Schon lange! Und ihr habt verloren. Darauf der Deutsche: Dieser Kaiser Wilhelm! Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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