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1 Blatt 52 N I E D E R S C H R I F T über die öffentlichen Verhandlungen des Verwaltungsausschusses am 04. Juli 2011 im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: Uhr, Ende: Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Achim G a u s Zahl der anwesenden Mitglieder: 14 (Normalzahl 14) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Stadträtin Hauser bis Uhr anwesend Stadtrat Fetzer bis Uhr anwesend, danach Stadtrat Weber Schriftführer: Herr Neher Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Herr Grupp, Frau Schnierer, Frau Vorraber, Herr Vogel, OVin Bayer, OV Benz, OVin Interfurth-Götz, OV Mack, OV Ströbele Zu TOP 1 Frau Modsching, Frau Demel und Herr Ott; Oberlinhaus und Herr Nusser Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 21. Juni 2011 ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 30. Juni 2011 ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 8 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen.

2 T a g e s o r d n u n g - öffentlich - 1. Bericht über die Jugendsozialarbeit in Erbach 2. Bericht der Erbacher Musikschule 3. Erhöhung der Musikschulgebühren ab ; Vorberatung 4. Erhöhung der Elternbeiträge für städtische Kindergärten 5. Rechnungsabschluss und Feststellung der Haushaltsrechnung 2010; Vorberatung 6. Rechnungsabschluss 2010 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Erbach; Vorberatung 7. Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr (GAG) - Vorfestlegungen für die künftige Abwassersatzung und weiteres Vorgehen 8. Annahme von Spenden 9. Bekanntgaben, Verschiedenes

3 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Bericht über die Jugendsozialarbeit in Erbach Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Beratungspunkt Frau Demel und Herr Ott die Sozialarbeiter vor Ort, sowie Frau Modsching, Bereichsleiterin im Oberlinhaus. Seit Beginn des Schuljahres 2009/10 findet in Erbach auf Grundlage eines Vertrages mit dem Oberlinhaus Ulm e.v. Schulsozialarbeit / offene Jugendarbeit überwiegend am Schulzentrum Erbach statt. Für diese Aufgabe stehen insgesamt 1,25 Stellen (0,5 für Schulsozialarbeit und 0,75 für offene Jugendarbeit) zur Verfügung, die ursprünglichen Kosten betrugen rd /Jahr, durch Tariferhöhungen sind diese inzwischen um rd. 3 % gestiegen. Der Landkreis gewährt dazu auf Basis der Schülerzahlen einen jährlichen Zuschuss, dieser beträgt Der Vertrag ist zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2011/12 am befristet. Frau Demel skizziert in Stichworten ihre bisherigen Tätigkeiten und Projekte. Die sind unter anderem: -Veranstaltung über islamische Gemeinde -Fotogruppe -Lesekaffee -Sozialkompetenztraining -Theater (5. Klasse) -Thema Mobbing Ein Großteil der Arbeit umfasst die Einzelberatung und die Betreuung von schwierigen Fällen. Es gibt Probleme die einzelne Familien betreffen, wie zum Beispiel die massive Bedrohung der Mutter durch den Vater. Solche Ereignisse erfordern einen hohen Aufwand. In solchen besonders kritischen Fällen ist zunächst die Zuständigkeit der übergeordneten Ämter zu klären. Dies sollte manchmal schneller gehen. Herr Ott betreut das im April 2010 eröffnete Schülercafe/Schülertreff, das allen Jugendlichen offensteht, sowie Straßentreffs im Rahmen der offenen Jugendarbeit. Er ist auch in die Schulsozialarbeit und in die entsprechenden Projekte mit eingebunden, weil es eine strikte Trennung der beiden Bereiche nicht gibt und die Übergänge auch fließend sind. Herr Nusser stellt ergänzend fest, dass die Sozialarbeiter keine Fremdkörper in der Schule, sondern integriert sind und auch das notwendige Vertrauen vorhanden ist. Auch er bestätigt, dass sich die Prioritäten zu den Einzelberatungen, die sehr zeitaufwendig sind, verschoben haben. Er befürwortet in solchen Fällen kurze Drähte und einen runden Tisch an dem geklärt wird, wer zuständig ist und wer handelt. Er bedauert, dass die Prävention derzeit zu kurz kommt.

4 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 54 noch 15 Stadtrat Mack erkundigt sich, ob die Schule in Dellmensingen auch mit einbezogen wird. Frau Modsching erwidert hierauf, dass bisher von dort keine Anfragen gekommen sind, es aber aufgrund des zeitlichen Beschäftigungsumfangs nicht möglich ist Dellmensingen generell mit zu betreuen. Stadträtin Hauser und Stadtrat Härle stellen hierzu fest, dass es damals beim Abschluss des Vertrages eine Bedingung war, dass Dellmensingen ebenfalls berücksichtigt wird. BM Gaus ergänzt, dass bisher von dort keine Hilfe angefordert wurde. Sollte aber dringender Bedarf in Einzelfällen bestehen kann eine Lösung gefunden werden, evtl. auch in Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Auf Frage von Stadtrat Klein, ob Erbach ein sogenannter Brennpunkt ist, erwidert Frau Demel, dass dies nicht der Fall ist; Erbach ist nach ihrer Einschätzung in den Strukturen noch kuschelig. Stadtrat Mack kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen. Es ist allerdings so, dass die wenigen Problemfälle mehr Zeit in Anspruch nehmen, wie dies noch vor 1 bis 1 ½ Jahren der Fall war. Stadtrat Fetzer erkundigt sich danach, ob die Stadt einen Überblick hat, inwieweit das Bildungspaket vor Ort umgesetzt wird. BM Gaus erklärt dazu, dass aus Datenschutzgründen die Stadt vom Landratsamt keine konkreten Informationen erhält. Nachdem der jetzige Vertrag noch bis zum Ende August 2012 läuft, müsste im Frühjahr eine Diskussion über das weitere Vorgehen geführt werden. Bis dahin dürfte auch klar sein, inwieweit die neue Landesregierung bereit ist die Kommunen zu unterstützen, nachdem im Koalitionsvertrag entsprechende Vereinbarungen enthalten sind. Er bedankt sich für den Bericht und das Engagement.

5 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Bericht der Erbacher Musikschule Der Vorsitzende begrüßt hierzu den Leiter der Musikschule, Herrn Vogel. Dieser erläutert den Mitgliedern des Ausschusses die zurückliegenden und zukünftigen Aktivitäten. Derzeit werden 615 Schüler von 23 Lehrkräften in Erbach und den Stadtteilen an Instrumenten und in der musikalischen Früherziehung (MFE) unterrichtet. Folgende weitere Tätigkeitsfelder und Veranstaltungen werden von Herrn Vogel angesprochen bzw. erläutert: Musikalische Früherziehung (MFE); 8 Kurse mit insgesamt 85 Schülern SBS Singen Bewegen Sprechen das Programm zielt auf Breitenförderung jeweils zwischen Kinder, welche zwei Jahre vor der Einschulung stehen SBS ist ein Förderprogramm des Landes die Personalkosten werden zu 100% vom Land finanziert und ist für die teilnehmenden Kinder kostenfrei wird im Tandem Musikschullehrkraft und Erzieherin durchgeführt 4 Kooperationen in Erbach und Dellmensingen Kindergarten Jahnstraße Kindergarten St. Franziskus Schloßberg Kindergarten Auf der Wühre Kindergarten Don Bosco Dellmensingen für das neue Schuljahr sind 4 zusätzliche Kurse mit den bestehenden Kindergärten angedacht Singklasse Kooperation Grundschule beide erste Klassen der Grundschule Erbach treffen sich jeweils einmal die Woche eine Schulstunde zur sog. Singklasse Percussionunterricht Hauptschule Erbach jeweils eine Schulstunde Percussion für die Klasse 7 und 8 Bläserklasse Realschule Erbach 1 Bläserklasse mit 24 Schülern

6 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 56 noch 16 Ensembles Streichensemble Gitarrenensemble Vororchester Erwachsenenensemble Projektorchester für Konzert 10. Juli derzeit sind 98 Schüler der Musikvereine in Ausbildung an der Musikschule Querflöte 15 Klarinette 16 Saxophon 27 Horn 3 Trompete 9 Tenorhorn 2 Schlagzeug 26 Schülervorspiele Kultursaal Kultursaal Seniorenzentrum Kultursaal Kultursaal Dellmensingen Kultursaal Seniorenzentrum Kultursaal Veranstaltungen / Konzerte Chopin Abend Fachbereich Klavier Konzert mit Lesung für Kinder Konzert evangelische Kirche Erbach Matinee Bläsertag Lehrerkonzert im Kultursaal Frühjahrskonzert Aktionstag 88 Tasten Streichertag Aufführung vom Gestiefelten Kater Instrumenteninformation Konzert Erlenbachhalle und Tag der offenen Tür

7 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 57 noch 16 weitere Veranstaltungen Danu Bus mit drei Veranstaltungen Gitarrenensemble Konzert Rondell Erlenbachhalle Spatenstich Bahnübergang Bläserklasse Einweihung Kinderhaus Wühre Bläserklasse Saz Konzert/Woche der Verständigung Konzert Triole Kultursaal Yara Lins Kultursaal Honey Pie Kultursaal Tubaquartett Bobingen Kultursaal Soulkiss - Kultursaal Zum Abschluss seiner Ausführungen weist Herr Vogel noch daraufhin, dass die Musikschule im Jahr 2013 das 25-jährige Bestehen feiern kann. Auf Frage von Stadträtin Hauser, ob das Programm SBS auch unter der neuen Landesregierung weitergeführt wird, erwidert Herr Vogel, dass davon ausgegangen werden kann. Stadträtin Paal erkundigt sich, ob geplant ist in Zukunft evtl. auch Gesangsunterricht anzubieten. Herr Vogel erklärt hierzu, dass dieses Angebot noch fehlt, aber derzeit in dieser Hinsicht keine konkreten Überlegungen vorhanden sind. Nach Meinung von Stadtrat Seemann kann der Musikschule eine hohe Qualität bescheinigt werden. Dies wurde durch die Erläuterungen von Herrn Vogel bestätigt. Deshalb findet er es auch wichtig, dass der Ausschuss einmal im Jahr über die Aktivitäten unterrichtet wird. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogel für den ausführlichen Bericht und das Engagement der Mitarbeiter. Die Musikschule ist eine hervorragende Einrichtung.

8 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Erhöhung der Musikschulgebühren ab ; Vorberatung Frau Vorraber erläutert die Gebührenkalkulation. Die letzte Gebührenanpassung der Musikschule fand 2005 statt. Es ist daher an der Zeit, die Kostenentwicklung zu betrachten. Die Entwicklung der Einnahmen (inkl. Zuweisungen v. Land) und Ausgaben nach der letzten Anpassung sind in nachfolgender Tabelle dargestellt Jahr Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Kostendeckungsgrad Schülerzahl ,16 % ,76 % ,74 % ,70 % ,72 % 615 Aufgrund der Entwicklung des Kostendeckungsgrades halten wir eine Gebührenanpassung für erforderlich. Im Vergleich zu umliegenden Musikschulen liegt Erbach gebührentechnisch im unteren Bereich. Dies hat allerdings keine Aussagekraft hinsichtlich des Kostendeckungsgrades. Gradmesser der Gebührenanpassung sollte ein Kostendeckungsgrad von % sein. Dieses Ziel wird mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung angestrebt. Die Anpassung der Musikschulgebühren liegt im Ermessen des Gemeinderates. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessenausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührenobergrenze (für jeden einzelnen Gebührentatbestand) hervorgeht. 85 % der Kosten der Erbacher Musikschule sind reine Personalkosten. Kriterium für eine sachgerechte Kalkulation ist somit die Zuordnung der Personalkosten zu den einzelnen Unterrichtseinheiten. Der unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse und sonstigen Einnahmen ermittelte gebührenfähige Kostenaufwand, wird auf die Schülerzahlen (Belegungszahl) umgelegt. Als Ergebnis ergibt sich die Gebührensatzobergrenze je Unterrichtsart. Die Berechnungen und der sich daraus ergebende Vorschlag der Verwaltung sind im Einzelnen in der Kalkulation ersichtlich.

9 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 59 noch 17 Nachdem die Musikschule seit 2010 in eigenen Räumen in der umgebauten Jahnschule untergebracht ist, sind erstmals im Jahr 2011 bei der Musikschule kalkulatorische Kosten für unbewegliche Gegenstände - Umbau anzusetzen. Dies sind ca jährlich an zusätzlichen Kosten. Da der Abmangel der Musikschule in den vergangen Jahren gestiegen ist, sind wir der Meinung, dass wir als Hauptziel, die Deckung des regulären Bewirtschaftungsaufwandes im Auge haben sollten. Den zusätzlichen Aufwand der kalkulatorischen Kosten würden wir für die Gebührenanpassung 2011 nicht mit berücksichtigen. Als neuen Gebührentatbestand möchten wir die Bereitstellungsgebühr für Klaviere in die Gebührenordnung mit 2,00 / Monat aufnehmen. Mit diesem Zusatzposten sollen die Kosten für das jährlich erforderliche Stimmen der Klaviere abgedeckt werden. Die Konsequenz einer Gebührenerhöhung im Musikschulbereich sind in der Regel Abmeldungen. Um dies zu minimieren, ist Ziel der Erbacher Musikschule, eine moderate Gebührenanpassung vorzunehmen. Nachdem die letzte Gebührenanpassung bereits über 5 Jahre zurückliegt, halten wir eine Erhöhung der Musikschulgebühren von bis zu max. 14 % im Einzelfall noch vertretbar. Die vorgesehenen Anpassungen sollten nebenbei auch je Unterrichtsbereich noch sozialverträglich sein. Bei der Gebührenerhöhung hat die Verwaltung daher davon Abstand genommen, Erhöhungen im Bereich der Musikalischen Früherziehung und Musikalischen Grundausbildung vorzunehmen. In Zeiten zunehmender frühkindlicher Bildung, sollten Familien mit Kindern auch finanziell die Möglichkeit haben, diese Angebote nutzen zu können. Bei unveränderten Rahmenbedingungen könnten mit Hilfe der Gebührenerhöhung Mehreinnahmen von erzielt werden. Bei einem Planansatz von an Einnahmen aus Musikschulgebühren, entspricht dies einer Gebührenerhöhung von 12 %. Die Erhöhung der Musikschulgebühren sind mit Herrn Vogel abgesprochen. Die Verwaltung wird in zwei Jahren eine weitere Anpassung der Gebührensätze überprüfen. Stadtrat Klein ist der Auffassung die Kostenentwicklung laufend zu überprüfen. Das ursprüngliche Ziel einer durchschnittlichen Kostendeckung von ca. 70 % dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Stadtrat Mack hält eine gut funktionierende Musikschule für wichtig, um die Kinder frühzeitig zur Musik hinzuführen. Für ihn ist erfreulich, dass die Schülerzahlen konstant sind, bzw. letztes Jahr sogar zugenommen haben. Stadtrat Fetzer befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene moderate Erhöhung. Eine zu große zusätzliche Belastung bei den Gebühren könnte den Effekt haben, dass Schüler abgemeldet werden.

10 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 60 noch 17 Stadtrat Baron von Ulm Erbach findet es begrüßenswert, dass die Gebühren bei der Früherziehung und der Grundausbildung unverändert bleiben. Auf Frage von Stadtrat Zagst hinsichtlich der Ausgabensteigerungen erwidert Herr Vogel, dass dies größtenteils durch die Umstellung der Personalvergütung verursacht wurde. BM Gaus stellt fest, dass nach 6 Jahren die Gebührenanpassung in bestimmten Bereichen höher ausfallen muss. Für die Zukunft hält er deshalb eine Überprüfung in geringeren Abständen für erforderlich. Der Verwaltungsausschuss b e s c h l i e ß t einstimmig: Dem Gemeinderat wird empfohlen, der vorgeschlagenen Erhöhung zuzustimmen. Die genannten Musikschulgebühren werden wie folgt neu festgesetzt: monatlich neu bisher Musikalische Früherziehung (45 min.) 19 (unverändert) Musikalische Grundausbildung (60 min) 25 (unverändert) Einzelunterricht 45 Minuten Stunde Einzelunterricht 30 Minuten Stunde Gruppenunterricht (45 min) mit 2 Schülern Gruppenunterricht (45 min) mit 3 Schülern 32 (unverändert) Gruppenunterricht (45 min) mit 4/5 Schülern 25 (unverändert) Ergänzungsunterricht ohne Belegung eines Hauptfaches Neu aufgenommen wird Bereitstellungsgebühr (Klavier) im Einzel- und Gruppenunterricht 2,00 Die Änderung der Gebührenordnung für die Erbacher Musikschule wird beschlossen.

11 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Erhöhung der Elternbeiträge für städtische Kindergärten Herr Grupp erläutert den Sachverhalt. Die Elternbeiträge der städtischen Kindergärten richten sich schon seit Jahren nach den im zweijährigen Turnus aktualisierten Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände. Im April dieses Jahres wurden zum Beginn der kommenden zwei Kindergartenjahre von den Spitzenverbänden Beitragserhöhungen empfohlen. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rd. 20% der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Diese Quote liegt im Übrigen auch sämtlichen Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land zugrunde. Die neuen Empfehlungen orientieren sich an den aktuellen Tariferhöhungen des TVöD (durchschnittlich 2% je Kindergartenjahr) und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrads. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung zum und zum folgende Beitragsanpassungen vor: 1. Regelbetreuung Elternbeiträge 1) Beiträge neu Kind aus einer Familie mit einem Kind Kind aus einer Familie mit 2 Kindern Kind aus einer Familie mit 3 Kindern Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern ab % neu ab Erhöhung Erhöhung 84 89, ,1 99 2, , ,8 76 2, , ,1 50 2, , % 1) Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt mit Hauptwohnsitz in Erbach wohnen. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten in Erbach, so ist nur für ein Kind das volle Entgelt zu entrichten; für die weiteren Kinder ermäßigt sich das fällige Entgelt um 50 % Diese Regelung ist nicht Bestandteil der Empfehlungen der Spitzenverbände. Sie ist eine zusätzliche Erbacher Reduzierung der Elternbeiträge als zusätzliche soziale Komponente.

12 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 62 noch 18 Bezogen auf die Jahre 2009/2010/2011 ergibt sich eine außergewöhnlich hohe Steigerung der Elternbeiträge. Diese hat ihre Ursache darin, dass der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen zum und ausgesetzt hat um Familien nicht zusätzlich zu belasten. Diese ausgesetzten Erhöhungen wurden dann 2010 und 2011 nachgeholt. Die zum vorgeschlagenen Erhöhungen wurden nur zu 50 % umgesetzt, zum wurde dann auf die von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden empfohlenen Sätze erhöht. Um diesen Effekt zu vermeiden rät die Verwaltung von einer Wiederholung dieser Praxis ab. 2. verlängerte Öffnungszeiten (35 Stunden/Woche) a) Kinder zwischen 3 und 6 Jahren Die verlängerte Öffnungszeit hat gegenüber der Regelbetreuung mit 30 Wochenstunden eine um 1/6 höhere Betreuungszeit. Der Gemeindetag hält hier einen Zuschlag von bis zu 25 % für gerechtfertigt. Wir schlagen vor, die jeweilige Regelgebühr nur um den tatsächlichen Mehrwert, d.h. gerundet 17 % zu erhöhen. Dies ergibt in Stufe 1 einen Beitrag von 113,50, in Stufe 2 von 86,50, in Stufe 3 von 57 und in Stufe 4 von 19. b) Kinder zwischen 2 und 3 Jahren In altersgemischten Gruppen werden Kinder ab 2 Jahren betreut. Nach der Betriebserlaubnis muss in diesen Gruppen für jedes Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben, d.h., dass ein Kind unter 3 Jahren in dieser Betreuungsform 2 Kindergartenplätze beansprucht. In diesem Fall hält der Gemeindetag einen Zuschlag von 100 % gegenüber dem Regelbeitrag für gerechtfertigt. Wir schlagen vor, den mit Beschluss vom festgesetzten Zuschlag von 50 % der jeweiligen Stufe nicht zu verändern, der Mehraufwand ist damit bei diesem Betreuungsangebot ausreichend berücksichtigt. 3. Ganztagesbetreuung 50 Stunden (altersgemischte Gruppen 2 Jahre bis Schuleintritt) Um dem wesentlich höheren Personalaufwand gerecht zu werden wird hier ein Zuschlag von 100 % des Regelbeitrags erhoben. (Beschluss vom )

13 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 63 noch Krippenbetreuung (1 3 Jahre in reinen Kleinkindgruppen) a) Regelbetreuung (bis 35 Std./Woche) Der Gemeindetag empfiehlt für diese Betreuungsform bei einer Betreuungszeit v. 30 Std./Wo. folgende Entgelte: Elternbeiträge 1) ab ab Kind aus einer Familie mit einem Kind 287 (281) 292 (287) Kind aus einer Familie mit 2 Kindern 213 (208) 217 (213) Kind aus einer Familie mit 3 Kindern 144 (141) 147 (144) Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern 58 (57) 59 (58) 1) Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt mit Hauptwohnsitz in Erbach wohnen. Die Verwaltung schlägt vor, die empfohlenen Sätze in Erbach für die verlängerte Betreuungszeit bis zu 35 Stunden/Woche zu übernehmen. b) Ganztagesbetreuung 50 Stunden Um die Familien finanziell nicht zu überfordern wurde mit Beschluss vom der 100 %ige Zuschlag des Regelangebots reduziert. Die Verwaltung hält aber wegen des hohen finanziellen Aufwands einen Zuschlag von 45 % auf die Sätze nach Buchstabe a) für gerechtfertigt. Das Entgelt bei einem Kind liegt dann bei 416. Die aus den Ziffern 1-6 resultierenden Entgelte sind in den Anlagen ersichtlich. 5. Ferienbetreuung ( 2 Wochen) Mit Beschluss vom wurden festgesetzt: 50 /Woche für die Ganztagesbetreuung 30 /Woche für die Halbtagesbetreuung. Auch hier wird für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren ein Zuschlag von 50 % erho ben. Die Beiträge bleiben unverändert.

14 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 64 noch Ergebnisse der Anhörung der kirchlichen Träger und der Elternbeiräte Die freien Träger in Erbach haben sich bisher stets den Beschlüssen des Gemeinderats / Verwaltungsausschusses angeschlossen. Die aktuelle Anhörung der kirchlichen Träger und der Elternbeiräte hat folgendes Ergebnis: Träger / Elternbeirat Datum Inhalt Ev. Kirchengemeinde Ersingen Zustimmung Kath. Kirche Erbach s. Anlage 3 Kath. Kirche Donaurieden Zustimmung zur Erhöhung Kath. Kirche Dellmensingen und Ringingen Elternbeiräte städtischer Kindergärten Zustimmung zur Erhöhung und Jahnstraße und Wühre Die geplante Erhöhung wird grundsätzlich abgelehnt. Gründe: wirtschaftliche Situation der Familien; Mehrkosten durch Tariferhöhung sollen nicht auf die Eltern umgelegt werden; Kosten- bzw. Qualitätssteigerung wegen Orientierungsplan nicht nachvollziehbar. Begründung der Erhöhung Die durch die Erhöhung zu erwartenden Mehreinnahmen belaufen sich auf Basis der Kinderzahlen 2011 auf rd für die Jahre 2012 und 2013 zusammen. Der Anteil der Elternbeiträge an den Kosten beträgt an den Regelkindergärten zwischen 11,5 und 17 %, vom anzustrebenden Anteil mit 20 % sind wir in Erbach also noch ein gutes Stück entfernt. Ausgabenentwicklung der städtischen Einrichtungen 2000: 640 T (ohne Merzenbeund) 2006: 909 T 5 Einrichtungen T 2010: 999 T (Wühre ab Oktober mit Krippe, bis Oktober nur 3-gruppig) 2011: T Investitionskosten im Vermögenshaushalt und kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) sind dabei nicht berücksichtigt.

15 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 65 noch 18 Diese Steigerung hat ihre Ursachen naturgemäß im ständig verbesserten und erweiterten Betreuungsangebot, was natürlich auch erhebliche Personalkostensteigerungen mit sich bringt. Verpflichtende Fortbildungen zum Orientierungsplan, verpflichtende Anhebung der Personalschlüssel bis spätestens und regelmäßige Tariferhöhungen tragen dazu ebenso bei. Natürlich erhalten die Kommunen dazu teilweise Zuschüsse, diese decken die tatsächlichen Kosten aber bei weitem nicht (Beispiel: Kosten einer eintägigen Fortbildung für den Orientierungsplan: ; Landeszuschuss pauschal 25!). Die Stellungnahme der Elternvertretung ist aus Sicht der Betroffenen nachvollziehbar, allerdings sind die angeführten Gründe beliebig für jede Erhöhung verwendbar. Die Verwaltung sieht sich auch mit Blick auf die allgemeine Haushaltssituation in der Pflicht, für ihre Leistungen angemessene Entgelte zu erheben. Die vorgeschlagene Erhöhung ist an die Kostenentwicklung gekoppelt und führt aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Überbelastung der Eltern. Insofern ist auch die ablehnende Haltung der kath. Kirchengemeinde Erbach nicht nachvollziehbar. Insbesondere was sie sog. politischen Signale anbelangt ist festzuhalten, dass sowohl der Koalitionsvertrag der Landesregierung als auch das politische Tagesgeschäft keinen Anhaltspunkt dafür liefern, dass eine Gebührenfreiheit für Kindergärten in absehbarer Zeit zu erwarten wäre. Wir sind der Auffassung, dass die Verhandlungen mit der neuen Landesregierung abzuwarten sind. Keinesfalls sollten in vorauseilendem Gehorsam Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene vorweg genommen werden, um diese dann möglicherweise später wieder rückgängig machen zu müssen. Festzuhalten bleibt, dass die von der Kirchengemeinde vorgeschlagene Ausfallfinanzierung dauerhaft erfolgen muss. Erbach bietet zusammen mit den freien Trägern ein umfassendes, qualitativ gut ausgebautes Betreuungsangebot an allen Einrichtungen. Die Elternbeteiligung an den Kosten im Rahmen der landesweiten Empfehlungen sollte so lange bestehen, wie dies rechtlich möglich und keine anderweitige Finanzierung sichergestellt ist. Aus den genannten Gründen wurde die Erhöhung der Elternbeiträge in vielen umliegenden Gemeinden bereits beschlossen. Stadträtin Paal ist für den Vorschlag der Verwaltung. Für sie ist die Anpassung vertretbar, wenn man andererseits berücksichtigt, dass das Kindergeld in den letzten Jahren ebenfalls erhöht wurde.

16 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 66 noch 18 Stadtrat Fetzer spricht in diesem Zusammenhang seinen bereits seit Jahren geäußerten Wunsch an, dass zumindest das 3. Kindergartenjahr gebührenfrei sein sollte. Ihm ist aber auch bewusst, dass die Stadt derzeit nicht in Vorleistung treten kann, nachdem die neue Landesregierung in dieser Richtung eine Regelung finden muss. Stadträtin Braun spricht sich gegen eine Erhöhung aus. Im Hinblick des Wettbewerbs der Gemeinden um Einwohner kann dies ein Vorteil sein. Stadtrat Härle schließt sich dieser Meinung an. Es sollte ein Zeichen gesetzt werden, dass die Stadt sich für die Familien einsetzt. Stadtrat Seemann sieht den Haushalt der Stadt. Ein Einnahmeverzicht würde voll zu Lasten von Erbach gehen. Er befürwortet deshalb den Druck auf das Land, für ein beitragsfreies und verpflichtendes drittes Kindergartenjahr, zu verstärken. Nach Auffassung von Stadtrat Baron von Ulm Erbach ist für die Eltern jede Gebührenerhöhung ärgerlich. Andererseits wurde auch der Standard laufend erhöht. Er sieht es als problematisch an die Erhöhung auszusetzen, wie es die katholische Kirchengemeinde fordert. Die Mindereinnahmen holen die Kommunen ein und würden in der Folge zu kräftigeren Erhöhungen führen. Sinnvoll wäre auch eine Übersicht der Kosten und Einnahmen bezogen auf die einzelnen Kindergärten. Der Vorsitzende spricht sich dagegen aus die Kinderfreundlichkeit an Beträgen festzumachen. Für ihn ist entscheidend, was an Angeboten und Qualität geboten wird und hier liegt Erbach im Alb-Donau-Kreis mit an vorderster Stelle. Außerdem wird die empfohlene Deckung der Gebühren durch Elternbeiträge von 20 % weiterhin nicht erreicht. Je nach Einrichtung beträgt dieser Anteil zwischen 11,5 % und 17 %. Der Verwaltungsausschuss b e s c h l i e ß t mit 2 Neinstimmen (Stadträte Braun und Härle) die Erhöhung der Elternbeiträge zum und , wie sie sich aus der Anlage 1 und 2 zur Vorlagenummer 08/2011, ergibt.

17 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Rechnungsabschluss und Feststellung der Haushaltsrechnung 2010; Vorberatung Der Vorsitzende stellt fest, dass der Abschluss 2010 zufriedenstellend ausgefallen ist. Insbesondere die höhere Zuführungsrate ist zu erwähnen. Trotzdem mussten von der geplanten Rücklagenentnahme mit zum Ausgleich noch ca entnommen werden. Der Abschluss wird von Herrn Neher detailliert erläutert. Zusammenfassend kann folgendes Resümee gezogen werden: Im Jahr 2009 war ein in der Nachkriegszeit einmaliger Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um bundesweit 4,7 % (Baden-Württemberg - 7,1 %) zu verzeichnen kam es aufgrund einer überraschend schnellen Erholung der deutschen Volkswirtschaft, bereits wieder zu einem Zuwachs von rund 3,6 %. Dies ist die höchste Wachstumsrate seit der Wiedervereinigung. Trotzdem ist das Niveau vor der Finanzkrise noch nicht wieder erreicht. In Baden Württemberg wurde diese Steigerung mit 5,5 % sogar noch deutlich übertroffen. Die Ursache hierfür war die Rückkehr der Südwestindustrie auf einen deutlichen Expansionskurs, wobei das Auslandsgeschäft den entscheidenden Impuls gab. Aufgrund dieser Entwicklung hat sich die finanzielle Lage der badenwürttembergischen Kommunen zwar wieder etwas erholt, aber nicht entspannt. So ist der Finanzierungssaldo, der im Vorjahr bei einem Rekordfehlbetrag von minus 2,64 Mrd. lag, zwar um 70 % besser ausgefallen, war mit minus 781 Mio. aber immer noch im oberen dreistelligen negativen Bereich. Der massive Einbruch des Netto- Gewerbesteueraufkommens im Vorjahr mit landesweit minus 23,2 % ist durch die positive Wirtschaftsentwicklung gestoppt worden. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit knapp 4 Mrd. nahezu unverändert geblieben; er bewegt sich weiter auf dem Stand von 2007.

18 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 68 noch 19 In den vergangenen Jahren haben sich die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Einzelplan 9 der Stadt wie folgt entwickelt: Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen Realsteuern Umlagen verbleiben In Erbach haben im Jahr 2010 die hohen Gewerbesteuereinnahmen 2008 zu rückläufigen Schlüsselzuweisungen und höheren Umlagen geführt. Im Haushaltsplan konnte deshalb nur eine Zuführungsrate von veranschlagt werden. Zusätzlich war eine Kreditaufnahme von und eine Rücklagenentnahme von geplant. Das Rechnungsergebnis im Verwaltungshaushalt zeigt jetzt ein deutlich entspannteres Bild. Im Abschluss konnten an den Vermögenshaushalt 1,8 Mio. zugeführt werden. Nach Abzug der Tilgungen mit 172 T verbleibt ein vor dem Hintergrund der Planung immer noch ansehnlicher Betrag von 1,6 Mio. für Investitionen (Nettoinvestitionsrate). Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf Mehreinnahmen bei den Allgemeinen Finanzmitteln (Einzelplan 9) mit rd. 1 Mio. und auf Einsparungen bei den Personalausgaben mit rd. 300 T zurückzuführen. Durch diese Verbesserung aus dem laufenden Betrieb konnte auf die geplante Kreditaufnahme mit 163 T verzichtet werden. Damit hat die Stadt Erbach im vierzehnten Jahr in Folge kein Darlehen mehr aufgenommen. Dies führt zu einem weiteren Abbau der Verschuldung. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt in Erbach einschließlich des Eigenbetriebes bei 136 /EW und damit um 820 /EW unter dem Landesdurchschnitt (Ende 2009: 956 ). Trotz der enormen Verbesserung des Überschusses aus dem laufenden Betrieb um rd. 1,5 Mio. ist es nicht gelungen, neben der Vermeidung einer Kreditaufnahme auch auf eine Rücklagenentnahme zu verzichten. Zwar wurde die geplante Rücklagenentnahme mit nicht in vollem Umfang benötigt, trotzdem war eine Rücklagenentnahme von 750 T zum Haushaltsausgleich notwendig. Die Allgemeine Rücklage weist zum Ende des Jahres noch einen Bestand an freien Mitteln von 1,6 Mio. aus. Bei weiteren Entnahmen in der Größenordnung des Jahres 2010 wären diese Mittel aber schnell aufgezehrt.

19 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 69 noch 19 Dies zeigt deutlich, dass dauerhaft eine Zuführungsrate von mehr als 1,8 Mio. notwendig ist, um die Ausgaben im Vermögenshaushalt dauerhaft ohne neue Verschuldung decken zu können. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise ist das Ergebnis 2010 jedoch uneingeschränkt positiv zu werten und die weiter sinkende Verschuldung hervorzuheben. Allein der Blick auf die Verschuldung ist jedoch nicht ausschlaggebend. Vielmehr müssen Schulden und vorhandene Infrastruktur in Beziehung gesetzt werden. Dabei schneidet Erbach als attraktive Stadt mit einer Vielzahl öffentlicher Einrichtungen, einer guten Infrastrukturausstattung und einer hohen Lebensqualität überdurchschnittlich gut ab. Die Stadt ist aber gut beraten der Konsolidierung des Haushalts weiterhin einen hohen Stellenwert beizumessen. Wir sollten optimistisch, aber trotzdem mit einer gehörigen Portion Vorsicht in die Zukunft blicken. Die Maisteuerschätzung 2011 hat für die kommenden Jahre kräftig sprudelnde Steuereinnahmen prognostiziert, allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass derartige Vorhersagen wenig verlässlich sind. Die Ausschläge der globalisierten Finanzwelt werden in immer kürzeren Abständen immer größer. Vorhersehbar sind diese Schwankungen weniger denn je. Weiterhin ist offen, wie die von der neuen Landesregierung zugesagten Verbesserungen in der Familienpolitik finanziert werden sollen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern ca. 1,5 Mrd. pro Jahr, für den weiteren Ausbau der Krippenplätze, Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung und Betreuungsaufgaben an den Ganztagsschulen. Zusätzliche Maßnahmen/Aufgaben müssen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt in Einklang stehen. Deshalb gilt es vor allem im investiven Bereich bei der Schaffung neuer Leistungsangebote mit Augenmaß und Blick auf die damit verbundenen Folgelasten zu agieren. Stadtrat Fetzer weist auf die kalkulatorischen Zinsen hin, die seiner Meinung nach mit 5,5 % zu hoch sind und bittet nochmals darum im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 eine Reduzierung zu prüfen. Stadtrat Baron von Ulm Erbach findet den Abschluss aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung sehr erfreulich. Er mahnt aber trotzdem weiterhin zur Vorsicht. Außerdem würde er den Rücklagenbestand zur Schuldentilgung verwenden. Nach Meinung von Stadtrat Seemann muss trotz der guten Prognosen weiter eine vorsichtige Finanzpolitik betrieben werden.

20 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 70 noch 19 Der Verwaltungsausschuss b e s c h l i e ß t einstimmig, als Empfehlung an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Rechenschaftsbericht über den Verlauf des Haushaltsjahres 2010 Kenntnis 2. Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab und wird festgestellt: 2.1 Die Haushaltsrechnung des Verwaltungshaushalts in Einnahmen und Ausgaben mit je , des Vermögenshaushalts in Einnahmen und Ausgaben mit je , Haushaltsreste Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts , Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushalt , Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushalts , Der buchungsmäßige Kassenbestand ,20 Feststellung der Haushaltsrechnung Vermögensrechnung Beteiligungen an Banken 1.200, Forderungen aus Darlehen , Kapitaleinlagen bei Zweckverbänden o. ä , Stammkapital der Eigenbetriebe mit , Forderungen aus Geldanlagen , Kredite mit , Allgemeine Rücklage mit , Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

21 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Rechnungsabschluss 2010 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Erbach; Vorberatung Der Lagebericht wird von Herrn Neher erläutert. Im Wirtschaftsjahr 2010 betrugen die Erträge ,77 (Vorjahr ) und die Aufwendungen ,61 (Vorjahr ). Demzufolge schließt das Jahr 2010 mit einem Gewinn in Höhe ,16 ab (Plan ); dies bedeutet gegenüber den Planzahlen eine Verbesserung um ,16. Im Rahmen der Hochrechnung im Oktober 2009 sind wir von einem Gewinn von ca ausgegangen. Der Verlustvortrag auf Ende des Jahres 2009 beträgt laut Bescheid des Finanzamtes Ulm vom Körperschaftssteuer von 15 % ergab sich nach Abzug des steuerlichen Verlustvortrags und des Freibetrages von aus dem zu versteuernden Einkommen in Höhe von mit zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % (1.254 ) oder insgesamt , die durch ein entsprechendes negatives Einkommen erstattungsfähig werden. Gewerbesteuer war keine zu berücksichtigen, weil der Betrieb satzungsgemäß keinen Gewinn erstrebt. Verlustvorträge stehen somit für 2011 keine mehr zur Verfügung. Das Eigenkapital, bestehend aus dem Stammkapital von unverändert gemäß 6 Abs. 1 der Betriebssatzung, der Allgemeinen Rücklage und dem Gewinn, machte auf Ende des Jahres 41,3 % (Vorjahr 37 %) der bereinigten Bilanzsumme aus und entsprach so der steuerlich erforderlichen Höhe von derzeit 30 %. Die Forderungen an die Stadt aus Kassenmehreinnahmen von und den übrigen Forderungen von standen kurzfristige Verbindlichkeiten von gegenüber, woraus sich ein Finanzierungsüberschuss zum von ergab, der sich aber auf Ende 2011 durch den prognostizierten Verlust wieder reduzieren wird. Um dem bis zum Jahresende 2008 aufgelaufenen Verlust entgegenzuwirken, wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Wasserzins ab dem um 0,20 /m³ auf 1,35 /m³ zu erhöhen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in den Jahren 2009 und 2010 deutlich positiver ausgefallen wie geplant. Im Wirtschaftsplan 2011 haben wir einen Verlust in Höhe von ausgewiesen. Eine vorläufige Aussage über den Geschäftsverlauf des Jahres 2011 wird im Rahmen einer Nachkalkulation im Oktober 2011 erfolgen. Ziel muss es sein, 2011 ein erheblich über dem Planansatz negatives Ergebnis auszuweisen, um die Steuern 2010 von erstattet zu bekommen, gegebenenfalls auch durch eine rückwirkende Senkung im Rahmen der Jahresabrechnung, nachdem der Gemeinderat und die Werkleitung bisher der Auffassung waren, die Gewinnlosigkeit des Eigenbetriebs nicht aufzugeben und die erwirtschafteten Überschüsse an den Gebührenzahler in vollem Umfang weiterzugeben.

22 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 72 noch 20 Es wird einstimmig, ohne Aussprache, folgendes b e s c h l o s s e n: 1. Vom Lagebericht der Wasserversorgung Erbach wird Kenntnis genommen. 2. Die Rechnung der Wasserversorgung schließt wie folgt ab und wird festgestellt: 2.1 die Erfolgsrechnung mit einem Gewinn von , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen , die Bilanz mit einer Bilanzsumme von ,14 3. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von ,16 wird auf die Rechnung 2011 vorgetragen. 4. Der Werkleitung wird gem. 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom Entlastung erteilt. 5. Das Wasserwerk Erbach erstrebt gemäß der Wasserversorgungs- und der Betriebssatzung keinen Gewinn.

23 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr (GAG) - Vorfestlegungen für die künftige Abwassersatzung und weiteres Vorgehen; Vorberatung Frau Schnierer erläutert den Sachverhalt. Warum eine gesplittete Abwassergebühr Das Urteil des VGH vom verlangt aus Gebührengerechtigkeitsgründen eine Aufteilung der Gebühren in (wie bisher) eine Schmutzwassergebühr und (neu) in eine Niederschlagswassergebühr. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass auch die Beseitigung des Niederschlagswassers erhebliche Kosten verursacht, die bisher (nicht gerecht) mit der Schmutzwassergebühr mit bezahlt werden mussten. Voraussetzungen für die gesplittete Abwassergebühr a.) Flächenermittlung Um die Niederschlagswassergebühr zu berechnen und einzuführen, müssen die befestigten Flächen, von denen unmittelbar oder mittelbar Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation fließt, erfasst werden. Die Stadt hat das Rechenzentrum Reutlingen/Ulm (KIRU) beauftragt, die Flächenbilanz zu erstellen und alle Voraussetzungen für eine gesplittete Abwassergebühr zu schaffen. Grundlage für die Arbeiten sind Luftbilder. Wir haben diese Bilder beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (GLG) bestellt. Sie sind bei uns am eingegangen und wurden nun zur weiteren Bearbeitung an das Rechenzentrum übergeben. b.) neue Abwassersatzung Nach Abschluss der Arbeiten wird die gesplittete Abwassergebühr in einer neuen Abwassersatzung verankert. Damit die Erfassung der befestigten Flächen mit Bürgerbeteiligung der späteren Satzung entspricht, sind schon heute Vorfestlegungen für die künftige Satzung notwendig. Im Vorfeld sollte insbesondere geregelt sein: 1. Differenzierung der versiegelten Flächen 2. Regenwasserbewirtschaftung Grundsätzlich kann der Gemeinderat in eigenem Ermessen über die o.g. Punkte entscheiden und Anrechnungswerte und modi festlegen. Wir schlagen vor, aus Gründen der Rechtssicherheit, die Regelungen aus der Mustersatzung des Gemeindetags zu übernehmen.

24 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 74 noch 21 Diese lauten wie folgt: Zu 1. Differenzierung der versiegelten Flächen Unterschiedliche Dachflächen und Bodenbeläge führen zu unterschiedlichen Abflusswerten. Diesen unterschiedlichen Werten soll mit folgender Differenzierung, die den Empfehlungen des baden-württembergischen Gemeindetags entspricht, Rechnung getragen werden: Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen z.b. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen 0,9 b) Stark versiegelte Flächen z.b. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen z.b. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Andere Versiegelungsarten werden entsprechend dem Grad der Wasserdurchlässigkeit einer dieser Gruppen zugeordnet. Der Faktor zeigt auf, wie viel Prozent der versiegelten Fläche bei der Gebührenbemessung angerechnet werden (z. B. 0,3 bedeutet, dass nur 30% der versiegelten Fläche zur Anrechnung kommen). Zu 2. Regenwasserbewirtschaftung Die neue Satzung sollte auch Anreize für die Regenwasserbewirtschaftung (= weniger Oberflächenwasser fließt in die öffentliche Kanalisation bzw. fließt verlangsamt in die Kanalisation) bieten. Zisternen mit Kanalanschluss und Anlagen mit Überlauf sollen einen Rabatt erhalten. Hierzu gibt es folgenden Vorschlag: a.) Versickerungssysteme Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder einem Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,3 bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

25 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 75 noch 21 b.) Zisternen Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. o Flächen, die an Zisternen mit Überlauf für Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung angeschlossen sind, werden um acht qm je cbm Fassungsvolumen reduziert. o Flächen, die an Zisternen mit Überlauf für Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb angeschlossen sind, werden um 15 qm je cbm Fassungsvolumen reduziert. Anforderung an Zisternen Zisternen müssen eine Mindestgröße von 2,5 cbm Fassungsvermögen haben und sollten unter- oder oberirdisch ortsfest verankert sein. Die Regentonne wirkt sich somit nicht aus. Zusätzliche Wasseruhr ist bei häuslicher Nutzung notwendig Das Regenwasser aus Zisternen, das im Haus oder Betrieb genutzt wird, wird zu Schmutzwasser und dafür wird die Schmutzwassergebühr fällig. Dieses Zisternenwasser wird mit einer geeichten Wasseruhr gemessen.

26 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 76 noch 21 Berechnungsbeispiel: Haushalt mit: 100 cbm Frischwasserverbrauch Zisterne (7 cbm) mit Überlauf für Gartenbewässerung befestigte Hoffläche von 50 m² Dachfläche von 100 m² 100 m² Dachfläche x 0,9 90 m² 50 m² Pflaster (Hof) x 0,6 30 m² Anrechenbare versiegelte Fläche: 120 m²./. Zisternenermäßigung - 56 m² Anrechenbare Fläche 64 m² Abwassergebühr: Schmutzwasser: 100 cbm Frischwasser x X = X Niederschlagswasser: 64 m² anrechenbare Fläche x Y = Y Wie geht es bei uns in Erbach weiter? Grundlage für die Ermittlung der Flächen sind Luftbilder. Diese Bilder werden derzeit vom Rechenzentrum ausgewertet. Ergebnis ist ein sogenanntes Grundstücksexposé, das Auskunft über die befestigten Flächen gibt. Dieses erhalten dann die Grundstückseigentümer. Die Luftbilder unterliegen dem Datenschutz, die Aufnahmen erhalten nur die Grundstückseigentümer mit dem Flächenexposé. Wir möchten darauf hinweisen, dass zukünftig die Wasser-/Abwasserabrechnung nur noch mit dem Grundstückseigentümer erfolgen kann. Eine separate Abrechnung mit den Mietern, wie teilweise bisher praktiziert, ist nicht mehr möglich. Wir gehen davon aus, dass die Grundstückseigentümer die Unterlagen am 9. September 2011 zugesandt bekommen. Im Anschluss daran haben diese die Möglichkeit, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. (Beteiligungsfrist ca. 4 Wochen bis 7.Oktober 2011) Die gemeldeten Berichtigungen werden anschließend berücksichtigt und so stehen dann für jedes Grundstück die befestigten Flächen, als Grundlagen für die künftige Niederschlagswassergebühr, fest.

27 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 77 noch 21 Diese Flächenbilanz dient dann als Kalkulationsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr, die dann in der neuen Abwassersatzung verankert wird. Diese soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die neue Abwassersatzung tritt zum in Kraft. Die Wasser-/Abwassergebührenscheide für das Jahr 2011 werden dann, wie bisher Ende Januar /Anfang Februar verschickt. Wird es für den Bürger teurer? Abgesehen von den einmaligen Einführungskosten und dem höheren Verwaltungsaufwand - nicht. Die Kosten werden jedoch entsprechend den Grundstücksverhältnissen anders verteilt. Die bisherige Schmutzwassergebühr reduziert sich, neu dazu kommt die Niederschlagswassergebühr. Haushalte mit bisher hohem Wasserverbrauch und wenig befestigter Fläche werden zukünftig tendenziell entlastet. Umgekehrt wird es teurer. Das betrifft dann vor allem Gewerbebetriebe mit großen Dachund Bodenflächen, aber auch für die kommunalen Flächen fällt zukünftig die Niederschlagswassergebühr an. Gute Informationspolitik den Bürger mitnehmen. Für Nichtfachleute ist das Ganze nicht einfach zu verstehen. Wir legen großen Wert darauf, dass während der Umstellung die Bürgerschaft gut informiert wird. Es ist vorgesehen in der Kalenderwoche 37 ( ) eine Bürgerversammlung durchzuführen. Während der Bürgerbeteiligungsphase steht ein Info-Telefon zur Verfügung und natürlich werden die Bürger in den Sprechzeiten im Rathaus persönlich beraten. Es ist vorgesehen auch Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten (Freitagnachmittag, Samstag) anzubieten. Mit den Grundstücksexposés wird zudem ein Informationsflyer versandt. Auf unserer Homepage wird ebenfalls eingehend über die gesplittete Abwassergebühr informiert. Uns ist es wichtig, dass der Bürger in den Einführungsprozess mit einbezogen wird, dass er das Thema versteht und dass wir so wenig wie möglich Widersprüche bekommen. Stadträtin Paal kann der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmen. Für sie handelt es sich um einen unnötigen bürokratischen Aufwand. Stadtrat Härle hat ebenfalls große Bedenken. Für ihn ist wichtig, dass der Bürger frühzeitig und umfassend informiert wird und auch die Einwendungen ernst genommen werden und eine Lösung im Interesse des Betroffenen erfolgt. Stadtrat Seemann sieht ebenfalls den hohen Aufwand. Außerdem ist nach den Erfahrungen von Gemeinden, die GAG bereits eingeführt haben mit sehr vielen Widersprüchen zu rechnen. Durch die Änderung gibt es Gewinner und Verlierer.

28 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt 78 noch 21 Der Vorsitzende stellt fest, dass die Umsetzung aufgrund des Urteils landesweit erfolgen muss und es im Endeffekt nichts bringt grundsätzliche Diskussionen über dieses Thema zu führen. Der Ausschuss b e s c h l i e ß t mit 8 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 4 Enthaltungen: Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die dargestellten Regelungen zur Flächendifferenzierung und Regenwasserbewirtschaftung entsprechend der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg bei der gesplitteten Abwassergebühr anzuwenden.

29 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Annahme von Spenden Die Annahme der Spenden Nummern 7 bis 32 des Jahres 2011 (Tischvorlage) wird einstimmig b e s c h l o s s e n. Die Nummern 11 bis 25 betreffen die Festschrift der Realschule.

30 Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 04. Juli 2011 Blatt Bekanntgaben; Verschiedenes a) Rektorenstelle Dellmensingen Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Kittner offiziell als Rektorin vom Schulamt bestellt wurde. b) Tag der offenen Tür im Landratsamt Am kommenden Sonntag findet von 11 bis Uhr ein Tag der offenen Tür im Landratsamt statt. c) Ausgleichstock 2011 Die Verwaltung teilt mit, dass für das Jahr 2011 Ausgleichstockmittel in Höhe von für die Ortsmitte Ringingen bewilligt wurden. d) Instandsetzung Glocken Ringingen Für die Instandsetzung der Läutanlage der Kirche in Ringingen mussten ,14 aufgewendet werden (50 % der Kosten). Geplant waren im Haushalt e) Standorte für Windkraftanlagen Stadträtin Paal erkundigt sich danach, ob genaue Standorte bereits festgelegt wurden. In diesem Zusammenhang wäre auch zu überlegen ob eine Energiebürgergesellschaft gegründet werden sollte. BM Gaus erwidert hierauf, dass für die Ausweisung von geeigneten Flächen der Regionalverband zuständig ist. Das Thema soll aber in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses angesprochen werden. f) Mitteilungsblatt an alle Haushalte Stadtrat Baron von Ulm Erbach bittet gelegentlich um Überprüfung, ob das Amtsblatt nicht generell an alle Haushalte umsonst verteilt werden kann. Der Vorsitzende kann sich das nicht vorstellen, nachdem die Kosten dann ausschließlich durch Anzeigen vom Verlag aufgefangen werden müssten.

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