Gut verbunden wie Landschaftszerschneidungen für Tiere gemildert werden können

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1 Gut verbunden wie Landschaftszerschneidungen für Tiere gemildert werden können Friedhelm Voss Tierverluste durch Straßen und die Notwendigkeit von Querungshilfen Viele Tierarten wechseln im Laufe des Tages (Nahrungssuche Schlafen), des Jahres (Laichgebiet Überwinterung) oder eines Lebensabschnittes (Larvenstadium - Erwachsene) ihren Standort und benutzen dazu mehr oder weniger festgelegte Wanderrouten. Beim Schalenwild sind diese als Wildwechsel bekannt. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die Lebensnotwendigkeit solcher Verbindungen sind die Laichwanderwege von Erdkröten im Frühjahr. Straßen isolieren Tierpopulationen besonders wirksam voneinander, da sie sich als absolut lebensfeindlich erweisen (keine Deckung, hohe Temperatur, niedrige Luftfeuchtigkeit, schädliche Stoffeinträge) und schon deswegen von vielen Tierarten nicht betreten werden. Sie unterbinden dadurch weiträumige Wanderungen und verhindern so die Ausbreitung der Art, wie es zum Beispiel beim Otter der Fall ist. Sind Restlebensräume erst inselartig eingeengt, können ganze Tierpopulationen gefährdet sein oder gar regionale Populationen erlöschen. Zumindest führt es zu einer genetischen Verarmung. Das Töten oder Verletzen von Tieren, die eine solche landschaftszerschneidende Barriere zu überwinden versuchen, ist ein weiteres fatales Problem. Langsame Tiere haben in der Regel keine Chance, eine Straße lebend zu überqueren. Sogar Vögel, die sich kurzfristig auf einer Straße niederlassen, schaffen es häufig nicht, einem schneller als 40 km/h fahrenden Fahrzeug zu entkommen. Je höher der Ausbaugrad und die Verkehrsdichte einer Straße sind, um so größer ist das Hindernis für Tiere. Bei der Planung neuer Straßen und dem Ausbau vorhandener Straßen gilt es, diese Trennungswirkung durch Hilfen zur Querung zu reduzieren. Auch Bahnstrecken und Kanäle üben eine Trennungswirkung aus. Der Tod am Bahngleis betrifft Damwild, Rehwild oder Hasen gleichermaßen. Da die Kadaver ein gefundenes Fressen für viele Greifvögel (Bussard, Uhu, Eulen) sind, werden auch sie oft Opfer der Züge. Jahresbericht Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

2 Vorgaben des Gesetzgebers Dem Tiertod an Straßen wird vom Gesetzgeber zunehmend mehr Bedeutung beigemessen. Bis 1990 (Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung von 1985 [1] in nationales Recht) wurden bei Neutrassierungen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft ausschließlich in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan, gemäß den damals gültigen gesetzlichen Vorschriften dargestellt. Als Entscheidungshilfe bei den Tieren wurden zum Beispiel die Roten Listen der gefährdeten Tiere herangezogen. Auch einige Artenschutzprogramme lagen vor. Den zu erwartenden Tierverlusten wurde aber, im Gegensatz zu anderen Aspekten (wie Vegetation oder Landschaftsbild) in der Praxis eine geringere Rolle beigemessen, obwohl auch die damals gültige Rechtsgrundlage durchaus weitergehende tierökologische Untersuchungen und Maßnahmen erfordert hätte. Nur der Eingriff in die geschützten Biotope/Flächen wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben konsequent bewertet. Mit Einführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) 1990 wurden mit dem sogenannten Schutzgut Tiere (andere Schutzgüter sind: Menschen, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter) auch die Auswirkungen auf die Fauna in diese Verfahren aufgenommen und bewertet. Bei Autobahnen und Bundesstraßen besteht die gesetzliche Notwendigkeit laut UVPG-Anhang. Bei anderen Straßenverbindungen erfolgte dies zunächst freiwillig, inzwischen ist es aber obligatorisch. Unabhängig davon sind bei neuen Straßenbauvorhaben für die entsprechenden Bestandsaussagen, Bewertungen und Maßnahmenvorschläge zu den Tiervorkommen fundierte faunistische Gutachten erforderlich. Weiterhin mussten nach Umsetzung der Europäischen Naturschutzrichtlinien Flora-Fauna-Habitat Richtlinie [2] und EU Vogelschutzrichtlinie [3] im Bundesnaturschutzgesetz von 1998 zahlreiche Gebiete für den Aufbau des Netzes Natura 2000 gemeldet werden. Dies erfolgte von den jeweiligen Länderregierungen über die Bundesregierung an die EU- Kommission. Eingriffe oder Beeinträchtigungen dieses europäischen Naturschutznetzes erfordern in der Regel eine gesonderte Verträglichkeitsprüfung, falls Lebensräume und (Tier-)Arten, die in den Anhängen der Richtlinie aufgeführt sind, erheblich beeinträchtigt werden könnten. Auf streng geschützte Arten gemäß 10 Abs. 2 Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNat- SchG) ist besonders hinzuweisen beziehungsweise zu achten. Dazu hat das LANU eine Tabelle der in Schleswig-Holstein belegten streng geschützten Arten einschließlich früherer Vorkommen und typischer Habitate erstellt, die allen Interessierten zur Verfügung gestellt wird (siehe den Beitrag von Arne Drews in diesem Jahresbericht). Diese Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes ist seit April 2002 in Kraft. Das BNatSchG hat damit einen neuen Tatbestand für die Eingriffsregelung ( 7 14 Landesnaturschutzgesetz) geschaffen, der bei der Novellierung des LNatSchG 2003 mit aufgenommen werden musste, das heißt bestimmte streng geschützte Arten sind bei allen Eingriffsvorhaben eigens zu berücksichtigen. Zusammen bewirken diese gesetzlichen Vorgaben, dass jetzt alle Auswirkungen auf Tiere bei den zu untersuchenden Varianten zu berücksichtigen sind. Das LANU ist dabei für die beauftragten Planer und Gutachter beratend tätig, stellt Daten zur Verfügung und gibt Hilfestellung zur Methodik. Eine weitere Informationsquelle sind die mit Unterstützung des LANU erarbeiteten Verbreitungsatlanten der verschiedenen Tiergruppen. Beispiele von Tierquerungshilfen Querungshilfen sind grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Biotoptyp und von der betroffenen Tierart. Eine strenge Einteilung oder Trennung der unterschiedlichen Typen der Querungshilfen ist nicht möglich. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Querungshilfen müssen einen betroffenen Lebensraum mit seinen wesentlichen Funktionselementen nachahmen, damit die Tiere diesen Weg überhaupt annehmen und gefahrlos nutzen können. Bei der Querung eines Fließgewässers ist die Straßenbrücke so zu dimensionieren, dass die Verbindung der entsprechenden darunter liegenden Lebensräume gewährleistet ist. Eine Querungshilfe kann aber auch verschiedene Teillebensräume direkt verbinden, zum Beispiel für wanderndes Wild. Für einzelne Tierarten (wie den Otter) können bisweilen bestimmte Sonderlösungen notwendig werden. Bei einigen Tierquerungshilfen, wie Grünbrücken und Wildtunnel, ist sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit für den Menschen erschwert wird. Wenn auch Menschen die relativ engen Passagen nutzen können, zum Beispiel auf einem Rad- oder Wanderweg, wird das die Tiere von dieser Stelle fernhalten. Die Anlage eines Wanderweges auf einer Querungszone ist also zu vermeiden. 70

3 Schwierig wird es, bestehende Straßen nachträglich mit Querungshilfen zu versehen, denn sie erfordern in der Regel teure Umbaumaßnahmen. Für Amphibien besteht die Möglichkeit, diese durch Sperreinrichtungen während der Wanderphase von der Straße fernzuhalten. Für solche Amphibienschutzzäune ist allerdings immer eine Betreuung erforderlich. Die Tiere fallen bei der Wanderung entlang des Zaunes in bodenbündig eingegrabene Fanggefäße und müssen dann in Eimern über die Straße getragen werden. Diese Arbeit wird in der Regel von engagierten ehrenamtlichen Mitarbeitern der Naturschutzverbände geleistet. Hierbei sollte es sich allerdings nur um Provisorien handeln, bei denen eine sachgemäße Durchführung wesentlich für den Erfolg ist - unter anderem müssen die Tiere ein- bis zweimal täglich aus den Fanggefäßen befreit werden. Eine Abdeckung der Fangeimer gegen Fressfeinde ist zudem unerlässlich. Entsprechende Baumaßnahmen von Dauereinrichtungen sind in jedem Fall zu bevorzugen. Abbildung 1: Provisorischer Sperrzaun (schlecht gewartet) und nachträglich eingebauter Amphibiendurchlass. Vor der neuen jährlichen Wanderung muss der Zaun vom Bewuchs befreit werden. Amphibien-/Kleintierdurchlässe, Reptilien Die ersten und inzwischen häufigsten Querungshilfen für Tiere an Straßen werden für Amphibien gebaut. Zusätzlich sind Leiteinrichtungen entlang der Straße erforderlich, die die Tiere an einer selbstmörderischen Straßenquerung hindern und lückenlos an die Durchlässe (im Abstand von höchstens m) angebunden sind. Viele am Boden lebende Kleinsäuger (alle Mäusearten, Igel, Wiesel und Iltis) nehmen auch Amphibiendurchlässe an. Dagegen meiden Reptilien enge kühle und dunkle Durchlässe. Sie brauchen gut belichtete, teils sonnige und trockene Durchlässe oder Brücken mit wenig Bewuchs aber ausreichend Strukturen zur Deckung. Die Planung zur Bundesstraße 207 (Lübeck - Pogeez) sieht im Raum Lübeck- Blankensee eine sogenannte Zauneidechsenbrücke vor. Dadurch soll die Verbindung von Zauneidechsenpopulationen erhalten bleiben. 71

4 Abbildung 2: Querungsbauwerk einer Kleintierschutzanlage an der K 32 im Kreis Rendsburg-Eckernförde Leiteinrichtungen mit Doppel- Klettersperre Otterpassagen Der Otter, der sein Verbreitungsgebiet zur Zeit wieder nach Schleswig-Holstein ausdehnt, wandert entlang von Gewässern. Dabei ereilt ihn oft der Verkehrstod, wenn ein Fließgewässer so von einer Straße gequert wird, dass die Tiere gezwungen sind, diese Straße bei ihrer Wanderung zu überqueren. Etwa 50 % aller tot aufgefundenen Otter wurden von Fahrzeugen überfahren. Die Zahl der so gefundenen Tiere steigt in Schleswig-Holstein jedes Jahr an. Ein Durchlass für den Otter muss hell und für ihn überschaubar sein und eine geeignete Uferberme für die Passage aufweisen. Straßenseitig ist immer ein entsprechender Sperrzaun als Leiteinrichtung erforderlich. Unter der B 76, zwischen dem Suhrer See und dem Heidensee, wurde zum Beispiel nachträglich eine Otterpassage eingebaut (Abbildung 3) Abbildung 3: Trockendurchlass für Otter. Unter der B 76, zwischen dem Suhrer See und Heidensee, wurde nachträglich eine solche Passage eingebaut. 72

5 Wilddurchlässe/Wildtunnel Durchlässe dieser Art für das Wild sind immer Sonderlösungen, bei denen die Dimensionierung und Ausgestaltung den Tieransprüchen angepasst werden muss. Nur so können in besonders kritischen Bereichen Verkehrsunfälle vermieden werden. Natürlich können auch andere Tiere solche Durchlässe nutzen. Abbildung 4: Geplanter Wilddurchlass kombiniert mit einem kleinen Bachlauf an der B 207 bei Groß Sarau 73

6 Fließgewässerquerungen Eine Brücke über ein Fließgewässer ist so zu gestalten, dass der Fluss oder Bach weiterhin auch der Verbindung von Lebensräumen dient. Nicht nur die im Wasser lebenden Arten sind zu berücksichtigen, sondern auch die am Ufer wandernden und dort entlang fliegenden Arten. Licht und Feuchtigkeitsbedürfnisse der Tiere sind zu erfüllen. Entsprechend breit müssen die Durchlässe sein und auch Uferpartien enthalten. Grünunterführung/Talbrücken Grünunterführungen dienen einer großräumigen Vernetzung von Lebensräumen. Sie kommen zur Anwendung, wenn Fließgewässer einschließlich angrenzender Talräume oder Feuchtbiotope unter einer Straße geführt werden sollen. In ebenen Landschaften wird eine solche Straße dann aufgeständert - anstelle der Aufschüttung eines Dammes, der den Talraum scharf trennen würde. Grünbrücken/Landschaftsbrücken/ Wildbrücken Dies sind in der Regel die breitesten Querungshilfen. Sie sollten mindestens 30 bis 50 m breit sein. Je nach Vernetzungsbedarf können sie auch breiter sein. Sie führen den gesamten Lebensraum mit seinem Arteninventar (bodengebundene Tiere, Vögel, Fledermäuse, flugfähige Insekten und andere) über eine Straße hinweg. Auch die Ausbreitung von Pflanzen wird so ermöglicht. Grünbrücken mindern die Trennwirkung und dienen somit der gesamten Lebensraumvernetzung. Beispiele aus Schleswig-Holstein gibt es bisher nicht. Die Planungen im Rahmen der A 20 zwischen Stade und Bad Segeberg werden dies aber berücksichtigen müssen. Querungshilfen für Fledermäuse Neue Straßen können auch traditionelle Flugrouten und Lebensräume der Fledermäuse zerschneiden, zum Beispiel entlang von Waldsäumen, Knicks oder über Fließgewässer. Dies führt zur Kollision mit Fahrzeugen. Abhilfe können hier besonders hohe Gehölze, möglichst mit einem Kronenschluss über der Straße bieten oder entsprechende Durchlässe mit einer hohen lichten Weite, die von der Länge des Durchlasses abhängig ist. Abbildung 5: Im Bau befindliche Grünbrücke über die A 20 östlich Lübeck in Mecklenburg-Vorpommern (Foto aus dem März 2004) 74

7 Die Bauwerke sind möglichst langlebig und wartungsfreundlich zu erstellen. Gerade Tierquerungshilfen sollten lange Instandsetzungsintervalle aufweisen, die unabhängig vom Straßenunterhaltungsprogramm sind. Eine zentrale Forderung ist in jedem Fall die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Nur so können Lebensraumzerschneidungen durch Straßen erkannt und Maßnahmen zur Vermeidung getroffen werden. Summary For many species of animals transport routes and networks are not conquerable barriers. They provide an absolutely hostile environment for animals. The legislator is taking care of this fact. This article is referring to the rising importance of animal protection. It shows the legal procedure in this affair. Furthermore different ways of animal crossing aids are presented by pointing out the principles to be considered in handling this subject. Quellen [1] Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) [2] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH Richtlinie) [3] Richtlinie des Rates vom über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) Friedhelm Voss Dezernat 34 Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Kartographie Tel / fvoss@lanu.landsh.de 75

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