Bestandserhebung Region Schwechat

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1 Bestandserhebung Region Schwechat P2 Regionales Entwicklungskonzept WS 2010/11 Betreuerin: HASELSBERGER Beatrix, Dipl.-Ing. Dr. Fachbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung Technische Universität Wien Gruppe REGION 4 DORNER Fabian HAIDEGGER Thomas JURASSZOVICH Sandra SCHNEIDER Anna-Katharina SCHWÄRZLER Dominik

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Arbeitsmethodik Rechtliche Rahmenbedingungen Flächenwidmungsplan Ausgewählte überörtliche Bestimmungen Äquivalenter Dauerschallpegel Siedlungsgrenzen Baulandflächenbilanzen und Baulandreserven nach Gemeinden Enzersdorf an der Fischa Enzersdorf an der Fischa Margarethen am Moos Enzersdorf an der Fischa gesamt Fischamend Fischamend Dorf Fischamend Markt Fischamend gesamt Himberg Himberg Pellendorf Velm Himberg gesamt Klein-Neusiedl Rauchenwarth Schwadorf Schwechat Kledering Mannswörth Rannersdorf Schwechat Schwechat gesamt Zwölfaxing Baulandflächenbilanz und Baulandreserven für die Region Zusammenfassung Verzeichnisse Quellen Tabellen Abbildungen

3 1. Einleitung Im Rahmen des Projekts 2 der Studienrichtung Raumordnung und Raumplanung der Technischen Universität Wien wird für die Untersuchungsregion Schwechat, welche die Gemeinden Enzersdorf, Fischamend, Himberg, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing umfasst, ein überörtliches Entwicklungskonzept erstellt. Im Bericht umfassen die Begriffe Untersuchungsregion, Flughafenregion bzw. Region diese genannten Orte. Der erste wichtige Schritt ist die Bestandserhebung und -analyse, welche die Basis für die Planung bildet. In diesem Bericht wird das Bauland entsprechend der jeweiligen Baulandkategorien Bauland- Wohngebiet, Bauland-Kerngebiet, Bauland-Agrargebiet sowie Bauland-Sondergebiet für jede einzelne Gemeinde und für die Region erfasst, bewertet und analysiert. Gegebenenfalls werden Fehlnutzungen zwischen der Realnutzung und der Widmungsart aufgezeigt. Der Begriff Bauland bezieht sich in diesem Bericht auf diese genannten Widmungskategorien. Im Zuge der wurden Flächenbilanzen für alle acht Untersuchungsgemeinden sowie für die gesamte Region erstellt. Diese Bilanzen stellen ein wichtiges Element dar, weil daraus wesentliche Informationen über die Widmungskategorien und die Baulandreserven in den jeweiligen Gemeinden entnommen werden können. Vor allem in der Untersuchungsregion, die einerseits durch die Flächeninanspruchnahme des Flughafens und den Folgen des Fluglärms bei der Flächenausweisung nur mehr einen geringen Spielraum zur Verfügung hat und die andererseits aber auch durch Wachstumstendenzen gekennzeichnet ist, ist das Wissen um vorhandene Baulandreserven von großer Bedeutung. 2

4 2. Arbeitsmethodik Der Flächenwidmungsplan ist für die Erstellung von Flächenbilanzen ein wichtiges Instrument. Dieser liegt in allen Gemeindeämtern auf und kann von jedem eingesehen werden. Um die Daten für die zu erhalten gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits können die analogen Pläne Grundstück für Grundstück nachdigitalisiert werden, dieses Vorgehen erfordert einen hohen Zeitaufwand und das Ergebnis ist nur mäßig genau. Andererseits liegen die notwendigen Daten auch in digitaler Form vor, wodurch die Arbeit erleichtert und die Genauigkeit erhöht wird. In einem ersten Schritt wurde dafür Kontakt mit den Planerstellerinnen und Planersteller aufgenommen. Im Laufe der Recherche zeigte sich, dass die Beschaffung der digitalen Daten mit Problemen verbunden war. Als Schwierigkeit kristallisierte sich heraus, dass in der Untersuchungsregion drei verschieden Raumplanungsbüros (Dipl. Ing. Karl Heinz Porsch, Dipl. Ing. Erwin Pönitz, Dipl. Ing. Karl Siegl) mit der Erstellung der Flächenwidmungspläne betraut waren. Durch zahlreiche Telefonate wurde versucht eine Vereinbarung zur Übermittelung der Pläne auszuhandeln, was schließlich auch gelang. Alle digitalen Flächenwidmungspläne wurden von einem Planer kostenlos zur Verfügung gestellt. Da nicht alle Pläne auf dem neuesten Stand waren, mussten sie teilweise nachbearbeitet werden. Dafür wurden die Pläne zuerst mit Luftbildern auf Unterschiede kontrolliert, betroffene Grundstücke wurden bei einer Begehung vor Ort genauer betrachtet. Durch eine Fotodokumentation wurden Auffälligkeiten festgehalten. Im Rahmen der Vorbereitung der Begehung wurden die Flächenwidmungspläne ausgeplottet, weiters wurden Tabellen angelegt in denen die Abweichungen von den Plänen vermerkt werden konnten. Die Überprüfung fand in der Woche vom 3.1. bis statt und nahm je nach Größe einer Gemeinde zwischen einem halben und einem ganzen Tag in Anspruch. Anschließend wurden die Pläne in ArcGIS mit Hilfe des Editors bearbeitet. Damit lassen sich die Attributtabellen, die eine Reihe von Informationen zu Polygonen enthalten aktualisieren. In erster Linie betraf dies die Änderungen von unbebaut zu bebaut, wenn auf vormals unbebauten Grundstücken Gebäude errichtet wurden. Etwas aufwendiger war die Änderung bzw. das Hinzufügen von Polygonen. Dies wurde notwendig da die S1 in Schwechat noch nicht vollständig in den Flächenwidmungsplänen übernommen wurde. Durch den Bau der Schnellstraße entstanden neue Grundstücke bzw. manche wurden geteilt oder in ihrer Form verändert, weshalb viele Grundstücke neu- bzw. umgezeichnet werden mussten. Ein letzter wichtiger Schritt war abschließend die Georeferenzierung der Pläne. Damit diese mit anderen GIS-Daten räumlich zusammenpassen, ist es 3

5 wichtig, dass die Lage und das Koordinatensystem, auf dem die Pläne basieren, bekannt sind. Da die Dateien mit den Flächenwidmungsplänen keine Informationen darüber enthielten, musste dies zuerst mit einem in der GIS-Übung erhaltenen Datensatz überprüft werden. Anschließend konnte den Plänen das richtige Koordinatensystem zugewiesen werden. Für den Gebrauch mit anderen Daten kann es manchmal noch nötig sein, die Daten auf ein anderes Koordinatensystem umzuprojezieren, was mit dem Tool Project einfach zu erledigen ist. Als Grundlage für den Bericht wurden die rechtlichen örtlichen sowie überörtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausweisung von Bauland untersucht. Für die Flächenbilanzen wurden schließlich je Gemeinde die Flächen in den jeweiligen Widmungskategorien summiert, sowie zwischen bebaut und unbebaut unterschieden. Damit konnten für die verschiedenen Widmungskategorien die Baulandreserven ermittelt werden. Zum Abschluss wurde die Untersuchungsregion als Ganzes dargestellt und analysiert. 4

6 3. Rechtliche Rahmenbedingungen In Niederösterreich liegt die Raumordnung dem Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz (NÖROG) von 1976 zu Grunde. 3.1 Flächenwidmungsplan Jede Gemeinde ist dazu verpflichtet ein örtliches Raumordnungsprogramm aufzustellen, welches ein örtliches Entwicklungskonzept und einen Flächenwidmungsplan enthält. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet und legt die Widmungsarten für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen fest. Für die Erfassung von für Wohnen geeignetem Bauland sind die Unterkategorien Wohngebiet, Kerngebiet und Agrargebiet von Bedeutung, dazu kommt noch die Widmungskategorie Sondergebiet. Diese Begriffe werden in den folgenden Absätzen näher erörtert. Bauland-Wohngebiet Bauland-Wohngebiete sind für Wohngebäude bestimmt sowie für Betriebe, die dem täglichen Bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienen. Diese Betriebe sollen sich in das Ortsbild eingliedern und keine das örtliche Ausmaß übersteigenden Lärm- oder Geruchsbelästigung oder andere schädliche Einflüsse auf das Umfeld verursachen (vgl. NÖROG 16 Abs. 1 Z. 1). Bauland-Kerngebiet Bereiche, in denen öffentliche Gebäude, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Wohngebäude und Betriebe niedergelassen sind, können als Bauland-Kerngebiet gewidmet werden. Dabei ist ebenfalls auf eine Eingliederung in das Ortsbild zu achten sowie darauf dass keine Schäden für die Umgebung auftreten (vgl. NÖROG 16 Abs. 1 Z. 2). Bauland-Agrargebiet Als Bauland-Agrargebiet wird der Teil bezeichnet, der für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Bauwerke mit Tierhaltung, die über die übliche Haltung von Haustieren hinausgeht, bestimmt ist. Ebenfalls zulässig sind bei dieser Widmung andere Betriebe, die keine Lärm- oder Geruchsbelästigungen oder sonstige schädliche Einwirkungen verursachen und sich in das Ortsbild einfügen. Erlaubt sind auch Wohnnutzungen mit höchstens vier Wohneinheiten pro Grundstück (vgl. NÖROG 16 Abs. 1 Z. 5). 5

7 Bauland-Sondergebiet Der Zweck eines Bauland-Sondergebiets wird durch einen Zusatz zur Signatur im Flächenwidmungsplan ausdrücklich festgelegt. Beispiele für Sondergebiete wären zum Beispiel BS- Krankenanstalt oder auch BS-Schule (vgl. NÖROG 16 Abs. 1 Z. 6). Zur Steuerung der Siedlungsentwicklung kann das Bauland in Aufschließungszonen unterteilt werden, das heißt dass dieses Gebiet erst bebaut werden kann also freigegeben wird wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen für die Freigabe werden im örtlichen Raumordnungsprogramm festgelegt. Beispiele dafür wären, dass Bauflächen mit der gleichen Widmungsart zu einem bestimmten Prozentsatz schon bebaut wurden oder dass infrastrukturelle Einrichtungen fertiggestellt wurden (vgl. NÖROG 16 Abs. 2). Ein wichtiger Aspekt bei der Widmung von Bauland ist die Vertragsraumordnung. Im 16 lit a NÖROG wird den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, bei Neuwidmung von Bauland eine Befristung von fünf Jahren festzusetzen. Wenn das Grundstück nach diesen fünf Jahren nicht bebaut wurde, kann die Gemeinde die Widmung ändern ohne dass ein Entschädigungsanspruch entsteht. Der Gemeinde ist es auch erlaubt mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern aus Anlass der Widmung Verträge abzuschließen. Durch die Verträge kann die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verpflichtet werden, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen bzw. wenn eine Bebauung nicht erfolgte der Gemeinde anzubieten, bestimmte Nutzungen durchzuführen und zu unterlassen oder auch Maßnahmen zu gestalten, welche eine Verbesserung der Baulandqualität zur Folge haben (z.b. Infrastruktureinrichtungen). Im Flächenwidmungsplan sind auch solche Flächen kenntlich zu machen für die eine überörtliche Planung besteht bzw. für die es Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Bundes- und Landesrechtsgesetzen gibt. Des Weiteren sind manche Flächen durch ihren Standort zur Bebauung nicht geeignet und dürfen dementsprechend nicht als Bauland gewidmet werden. Dazu zählen unter anderem Flächen, die im Bereich des 100-jährigen Hochwassers liegen als auch Flächen, deren Untergrund nicht tragfähig ist oder deren Grundwasserspiegel zu hoch liegt. Die Gemeinden haben sich in solchen Fällen an das Widmungsverbot zu halten. 6

8 3.2 Ausgewählte überörtliche Bestimmungen Bei den überörtlichen Rahmenbedingungen wurden die Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmung sowie die Siedlungsgrenzen als Vorgabe des Überörtlichen Raumordnungsprogrammes als relevante Richtlinien für die Untersuchungsregion angesehen und beschrieben Äquivalenter Dauerschallpegel In der Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen sind die Lärmhöchstwerte für die Immissionswerte für Wohngebiete angegeben. Der äquivalente Dauerschallpegel wird als konstanter Schallpegel, der bei dauernder Einwirkung dem ununterbrochenen Lärm oder Lärm mit schwankendem Schallpegel energieäquivalent ist, errechnet (Verordnung ). Diese Höchstwerte sind bei der Neuausweisung von Bauland zu berücksichtigen und vor allem in der Flughafenregion von Bedeutung. In Bauland-Wohngebieten und Bauland-Agrargebieten ist der Höchstwert bei 55 Dezibel-(A) am Tag bzw. 45 Dezibel-dB(A) bei Nacht festgelegt. In Kerngebieten kann der Immissionswert bis zu 60 Dezibel-(A) am Tag bzw. 50 Dezibel-(A) bei Nacht betragen. Bei Bauland-Sondergebieten ohne besonderes Schutzbedürfnis ist eine Abweichung von den Höchstwerten möglich (vgl. Verordnung ). Eine Überschreitung der oben genannten Werte ist auch bei einem besonderen berücksichtigungswürdigen öffentlichen Interesse (z.b. Schließung von Baulücken, Abrundung von Baulandgebieten) erlaubt, ebenso wenn der äquivalente Dauerschallpegel der Widmungsfläche das tatsächliche ortsübliche Ausmaß nicht übersteigt oder auf die Leitziele nach 1 Abs. 2 NÖ ROG 1976 Bezug genommen wird. (vgl. Verordnung ) Siedlungsgrenzen Ebenso sind die im Überörtlichen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland festgelegten Siedlungsgrenzen von den Gemeinden verbindlich einzuhalten. Laut 5 dürfen die Gemeinden über diese Siedlungsgrenzen hinaus kein Bauland widmen, außer falls das Siedlungsgebiet abgerundet werden soll. Doch auch in diesem Fall wird die gewidmete Baulandmenge nicht vergrößert, da eine Rückwidmung einer gleich großen Baulandfläche zu erfolgen hat. 7

9 4. Baulandflächenbilanzen und Baulandreserven nach Gemeinden Eine Flächenbilanz gibt Aufschluss welche Widmungskategorien es in einer Gemeinde gibt und in welchem Ausmaß diese vorzufinden sind. Dabei wird auch zwischen bebaut und unbebaut differenziert, was Aufschlüsse über die Baulandreserven gibt. In diesem Kapitel werden die einzelnen Gemeinden mit ihren Katastralgemeinden beschrieben. Dieser Bericht behandelt die Widmungskategorien Bauland-Wohngebiet, Bauland-Kerngebiet, Bauland-Agrargebiet sowie Bauland-Sondergebiet. Die Widmungskategorien Bauland-Industriegebiet und Bauland-Betriebsgebiet, welche ebenfalls zu einer Flächenbilanz gehören, wurden im Zuge des Projekts 2 von der Gruppe R9 behandelt und scheinen deswegen in diesen Bilanzen nicht auf. 4.1 Enzersdorf an der Fischa Die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa besteht aus den Katastralgemeinden Enzersdorf an der Fischa, Margarethen am Moos und Unterwald. Da in Unterwald nur als Forst gewidmete Flächen vorzufinden sind, wurden nur für die anderen zwei Katastralgemeinden Flächenbilanzen erstellt Enzersdorf an der Fischa Tabelle 1: Flächenbilanz KG Enzersdorf an der Fischa Die Tabelle 1 zeigt die Bauland-Widmungen der Katastralgemeinde Enzersdorf an der Fischa. Dabei fällt auf, dass mit Abstand der Großteil der Flächen die Widmung Bauland-Wohngebiet hat, davon 8

10 sind 25,43% unbebaut das entsprich einer Fläche von 16,36 ha. Gar keine unbebauten Flächen gibt es im Bauland-Kerngebiet, wobei diese Widmung auch gesamt den kleinsten Teil ausmacht. Insgesamt umfasst die Baulandreserve der Gemeinde Enzersdorf 18,66 ha, was 21,65% von den gewidmeten Baulandflächen ausmacht Margarethen am Moos Tabelle 2: Flächenbilanz KG Margarethen am Moos Die Tabelle zeigt, dass in der Katastralgemeinde Margarethen am Moos noch große Baulandreserven, insbesondere im Bauland-Wohngebiet mit 15,39 ha, vorhanden sind. Die Widmung Bauland- Wohngebiet findet nördlich und südlich des Zentrums vor. Die alte Siedlungsstruktur entlang der Wiener Straße ist als Bauland-Agrargebiet gewidmet ist. Im Baualand-Kerngebiet und Bauland- Sondergebiet gibt es keine Baulandreserven. 9

11 4.1.3 Enzersdorf an der Fischa gesamt Tabelle 3 zeigt die Flächenbilanz von den Katastralgemeinden Enzersdorf an der Fischa und Margarethen am Moss zusammen. Tabelle 3: Flächenbilanz Enzersdorf an der Fischa gesamt Zusammenfassend ergibt sich aus der Flächenbilanz für Enzersdorf an der Fischa gesamt, dass in der Gemeinde noch genügend Baulandreserven zur Verfügung stehen, dies trifft insbesondere auf Bauland-Wohngebiet zu. 10

12 4.2 Fischamend Die Stadtgemeinde Fischamend besteht aus zwei Katastralgemeinden, Fischamend Dorf und Fischamend Markt. Diese wurden jeweils einzeln betrachtet und eigene Flächenbilanzen aufgestellt. Abschließend gibt es noch einen Überblick über die beiden Katastralgemeinden zusammen Fischamend Dorf Tabelle 4: Flächenbilanz KG Fischamend Dorf In der Katastralgemeinde Fischamend Dorf überwiegt die Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet mit einer Gesamtfläche 27,94 ha, davon gelten 5,72 ha als unbebaut. Einen kleinen Anteil des gesamten Baulandes nimmt das Bauland-Agrargebiet ein, die Widmung Bauland-Sondergebiet beschränkt sich auf ein Grundstück mit einer Tankstelle. Die Baulandreserven in der Katastralgemeinde Fischamend Dorf setzten sich aus Bauland- Wohngebiet und Bauland-Agrargebiet zusammen und betragen 21,64% bzw. 7,59 ha. Eine große Fläche dieser Reserve (ca. 3,66 ha) liegt im Westen der Katastralgemeinde und ist noch nicht erschlossen (siehe Abb. 1). 11

13 Abb. 1: Baulandreserven Bauland-Wohngebiet KG Fischamend Dorf (Quelle: google maps) Fischamend Markt Tabelle 5: Flächenbilanz KG Fischamend Markt Im Gegensatz zur Katastralgemeinde Fischamend Dorf gibt es in der Katastralgemeinde Fischamend Markt Bauland-Kerngebiet, welches schon zur Gänze verbaut ist. Die 0,84 ha Bauland-Agrargebiet 12

14 fallen auf ein Grundstück im Osten der Katastralgemeinde und sind bereits bebaut. Eine Baulandreserve gibt es dementsprechend nur in der Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet in einem Ausmaß von 6,75 ha Fischamend gesamt Abschließend zeigt Tabelle 6 die Flächenbilanz von den Katastralgemeinden Fischamend Markt und Fischamend Dorf zusammen. Tabelle 6: Flächenbilanz Fischamend gesamt Die Flächen in der Katastralgemeinde Fischamend Markt - mit Ausnahme von der Widmungskategorie Bauland-Agrargebiet machen immer den größeren Teil aus. Die unbebaute Fläche von 14,34 ha teilt sich beinahe gleichmäßig auf die beiden Katastralgemeinden auf. 13

15 4.3 Himberg Die Marktgemeinde Himberg besteht aus den Katastralgemeinden Himberg, Pellendorf, Velm und Gutenhof. Da in Gutenhof keine in diesem Bericht behandelten Widmungskategorien vorzufinden sind, wurden nur für die anderen drei Katastralgemeinden Flächenbilanzen erstellt Himberg Tabelle 7: Flächenbilanz KG Himberg Die Katastralgemeinde Himberg entstand als Straßendorf, diese Strukturen sind noch bis heute sichtbar und spiegeln sich im Flächenwidmungsplan wieder (vgl. Gruppe R7 2011: 12). So ist die Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet vor allem in dem ältesten Teil entlang der Hauptstraße, die durch den Ort führt, vorzufinden. In einer Gegenüberstellung (siehe Abb. 2) des aktuellen Flächenwidmungsplans und der ehemaligen Strukturen ist zudem die Erweiterung des Kerngebiets Richtung Osten erkennbar. 14

16 Abb. 2: Gegenüberstellung des Schwarzplans der Straßendorfstruktur in der KG Himberg 1820 (Quelle: Gruppe R7) und des Flächenwidmungsplans mit der Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet. Den größten Flächenanteil in der Katastralgemeinde Himberg hat das Bauland-Wohngebiet mit 87,97 ha, von dem 20,82% noch unbebaut sind. Gut die Hälfte der Reserve liegt mit ca. 9,39 ha im Westen des Ortes (siehe Abb. 3). Abb. 3: Baulandreserven in der KG Himberg(Quelle: google maps) 15

17 4.3.2 Pellendorf Tabelle 8: Flächenbilanz KG Pellendorf Die Katastralgemeinde Pellendorf ist vor allem durch Einfamilienhäuser gekennzeichnet, was daraus resultiert, dass der Großteil der Fläche als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Unterbrochen wird diese Siedlungsstruktur durch Höfe, die in die Widmungskategorie Bauland-Agrargebiet fallen. Der größte Teil des Bauland-Sondergebiets wird von einer Siedlung rund um zwei Badeseen in Anspruch genommen. In dieser Katastralgemeinde sind keine Flächen als Bauland-Kerngebiet gewidmet. Die Baulandreserven in der Katastralgemeinde Pellendorf ergeben sich flächenmäßig vor allem durch 6,22 ha bei der Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet, bei Bauland-Agrargebiet sind hingegen nur 1,85 ha noch nicht verbaut. Im Bauland-Sondergebiet sind bereits alle Flächen verbaut. 16

18 4.3.3 Velm Tabelle 9: Flächenbilanz KG Velm Ein ähnliches Bild zeichnet sich in der Katastralgemeinde Velm ab auch hier ist das Bauland- Wohngebiet mit einer Einfamilienhaus-Struktur vorherrschend, jedoch gibt es deutlich mehr Bauland-Sondergebiet, welches hauptsächlich auf verschiedene Badeteich-Siedlungen zurückzuführen ist. Wie schon bei der vorigen Katastralgemeinde gibt es auch in Velm kein Bauland- Kerngebiet. Im Vergleich mit der Katastralgemeinde Pellendorf fällt auf, dass trotz der deutlich größeren Werte in allen Kategorien, die unbebaute Fläche in der Katastralgemeinde Velm in Hektar fast genauso groß ist wie in der Katastralgemeinde Pellendorf. Dies kann sehr gut bei der Angabe der Baulandreserven in Prozent erkannt werden, da die unbebauten Flächen in der Katastralgemeinde Velm um gute 16% geringer sind. 17

19 4.3.4 Himberg gesamt Tabelle 10 zeigt zum Abschluss noch die Flächenbilanz für die Marktgemeinde Himberg gesamt, also alle Katastralgemeinden zusammengefasst. Tabelle 10: Flächenbilanz Himberg gesamt Zu Tabelle 10 ist anzumerken, dass die Katastralgemeinde Himberg mit insgesamt 129,80 ha in allen Widmungskategorien mehr als die Hälfte der Baulandwidmung in der Marktgemeinde ausmacht. Des Weiteren ist Bauland-Kerngebiet nur in der Katastralgemeinde Himberg vorzufinden. 18

20 4.4 Klein-Neusiedl Klein-Neusiedl ist die einzige Gemeinde in der Untersuchungsregion, die einen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen hat (vgl. Statistik Austria 2010). Es wird vermutet, dass dies auf die hohe Belastung durch den Fluglärm und das daraus resultierende Ausweisungsverbot durch die 60dB Beschränkung zurückzuführen ist. Diese verhindert, dass neues Bauland ausgewiesen werden kann (siehe Kapitel Äquivalenter Dauerschallpegel). Tabelle 11: Flächenbilanz Klein-Neusiedl Die schwierige Situation der Gemeinde ergibt sich nicht nur durch die Fluglärmbelastung, sondern auch durch die geringen Baulandreserven, welche sich auf 3,89 ha belaufen. Bei den unbebauten Grundstücken in den Widmungskategorien Kern- und Agrargebiet handelt es oftmals um Teile von Grundstücken, wodurch es zu Schwierigkeiten bei der Baulandmobilisierung kommen kann. Auffällig war ein Grundstück, welches zwar als Bauland-Kerngebiet gewidmet ist und als unbebaut gilt. Auf diesem befindet sich jedoch ein Tennisplatz, was auf eine Fehlnutzung schließen lässt (siehe Abb.4). 19

21 Abb. 4: Klein-Neusiedl: Tennisplatz im Bauland-Kerngebiet (Quelle: bing maps) 20

22 4.5 Rauchenwarth Rauchenwarth ist nach der Bevölkerungszahl die kleinste Gemeinde in der Region und sehr durch ländliche Strukturen geprägt. Tabelle 12: Flächenbilanz Rauchenwarth Ins Auge sticht bei dieser Gemeinde, dass es keine Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet gibt. Die Grundstücke des ursprünglichen Angerdorfs haben die Widmung Bauland-Agrargebiet, welche einer Fläche von 20,95 ha entsprechen. Das Ausmaß dieser Widmungskategorie lässt auf die Bedeutung der Landwirtschaft für den Ort schließen. Die östliche neuere Erweiterung (seit 1970) des Siedlungsgebiets weist die Widmungsart Bauland-Wohngebiet auf. Dieses Siedlungsgefüge wird durch den Rauchenwarther Wald begrenzt (vgl. R7 2011: 14). Durch Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren der lokalen Politik ist zum Ausdruck gebracht worden, dass die Gemeinde eine Neuausweisung von Bauland im Westen plant (vgl. R4 2011: 25). Mit Blick auf die Entwicklung der Größe der Gemeinde kann wohl davon ausgegangen werden, dass Rauchenwarth weiter konstant wachsen wird. Angesichts der Vielzahl an Grundstücken, die noch unbebaut sind, wäre es jedoch ratsam die Erschließung neuer Baugründe als Aufschließungszone zu gestalten. Dadurch kann die Erweiterung Schritt für Schritt erfolgen und der Bau der notwendigen Infrastruktur belastet das Gemeindebudget nicht sofort. 21

23 4.6 Schwadorf Tabelle 13: Flächenbilanz Schwadorf Mehr als die Hälfte des gesamten gewidmeten Baulandes in Schwadorf macht mit 38,49 ha das Bauland-Wohngebiet aus, davon sind 8,13 ha unbebaut. Durch den Flughafen ist eine Wohnbaulandentwicklung im Norden nicht möglich, deshalb ist das Bauland-Wohngebiet in Richtung Westen angesiedelt. Hier ist der Großteil der Baulandreserve zu finden. Das Bauland-Sondergebiet, welches von Schulen in Anspruch genommen wird, ist zur Gänze verbaut. Dass die Gemeinde an einer aktiven Bodenpolitik interessiert ist zeigt die Gründung der Grundverwertung GesmbH durch welche die Gemeinde Grundstücke angekauft und verwaltet (vgl. R6 2011: 31). 22

24 4.7 Schwechat Wie auch schon bei Fischamend und Himberg wurden für die Katastralgemeinden Schwechats Kledering, Mannswörth, Rannersdorf und Schwechat eigene Flächenbilanzen erstellt. Abschließend gibt es eine Übersicht über die gesamte Stadtgemeinde Schwechat Kledering Tabelle 14: Flächenbilanz KG Kledering Die Katastralgemeinde Kledering liegt westlich der Katastralgemeinde Schwechat und wird vor allem durch den Zentralverschiebebahnhof Wien-Kledering dominiert. Das Bauland-Wohngebiet macht mit 14,35 ha den Großteil der Baulandflächen in Kledering aus, davon sind 3,96 ha noch unbebaut. Diese Baulandreserven sind sowohl östlich und als auch westlich des Bahnhofes anzutreffen. Das Bauland-Kerngebiet ist beinahe zur Gänze verbaut. Die Widmungskategorien Bauland-Agrargebiet bzw. Bauland-Sondergebiet gibt es hingegen in der Katastralgemeinde Kledering nicht. 23

25 4.7.2 Mannswörth Tabelle 15: Flächenbilanz KG Mannswörth Die Katastralgemeinde Mannswörth hat insgesamt 91,13 ha Bauland zur Verfügung, wobei das Bauland-Wohngebiet mit 47,99 ha mehr als die Hälfte davon in Anspruch nimmt. Von dieser Fläche sind 38,47% unbebaut. Das Bauland-Kerngebiet ist zur Gänze verbaut, auch die Reserven im Bauland- Sondergebiet sind beinahe aufgebraucht. Den Hauptteil der Baulandreserven in der Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet macht mit ca. 12,90 ha eine Fläche im Westen der Katastralgemeinde aus. Wie in der Abbildung 5 zu sehen ist, ist dieser Bereich zwar schon als Wohngebiet gewidmet, jedoch noch nicht erschlossen. Abb. 5: noch unerschlossenes Bauland-Wohngebiet in der KG Mannswörth (Quelle: google maps) 24

26 4.7.3 Rannersdorf Tabelle 16: Flächenbilanz KG Rannersdorf Wie schon bei den zwei voran gegangenen Katastralgemeinden dominiert auch in Rannersdorf die Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet, wovon 14,04 ha unbebaut sind. Jedoch muss angemerkt werden, dass einige Flächen, welche zusammen mit ca. 7,72 ha gut die Hälfte der Baulandreserven in dieser Kategorie ausmachen, im unmittelbaren Nahbereich des S1-Tunnels liegen (siehe Abb.6). Abb. 6: Baulandreserven in der KG Rannersdorf (Quelle: google maps) 25

27 In den digitalen Ausgangsdaten war dieser Tunnel noch nicht eingezeichnet, musste also nachdigitalisiert werden. Ob sich durch diese Aktualisierung auch etwas an der Baulandwidmung geändert hat, konnte nicht herausgefunden werden, jedoch ist das Ausmaß der Baulandreserven kritisch zu betrachten Schwechat Tabelle 17: Flächenbilanz KG Schwechat Das Bauland-Wohngebiet macht mit 114,95 ha den Hauptteil der Baulandflächen in der Katastralgemeinde Schwechat aus, in dieser Widmungskategorie gibt es auch noch die größte Flächenreserve mit 14,29 ha. Die hohen Werte bei Bauland-Sondergebiet lassen sich durch die Vielzahl an Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen erklären. Nicht weiter verwunderlich ist die Tatsache, dass in der Stadt kein Bauland-Agrargebiet zu finden ist. Zu den Baulandreserven in der Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet zählt das ehemalige Brauereigelände mit einem Ausmaß von 4,82 ha. Hier ist jedoch zu beachten, dass auf dem Gelände noch alte Fabrikgebäude stehen es also nicht wirklich unbebaut ist. Die bereits erfolgte Umwidmung zeigt die Absicht der Stadt Schwechat, das Potential dieser Brachfläche zu nutzen (vgl. R9 2011). Bei einer Neunutzung der Fläche als Wohnstandort ist es allerdings erforderlich zuerst die Altlasten zu beseitigen. 26

28 Abb. 7: alte Fabrikgebäude auf dem ehemaligen Brauereigelände in Schwechat (Quelle: eigene Erhebungen) Schwechat gesamt In der nachfolgenden Tabelle wurden die Katastralgemeinden von Schwechat zusammengefasst und eine Flächenbilanz für ganz Schwechat erstellt. Tabelle 18: Flächenbilanz Schwechat gesamt Mit 160,83 ha macht die Katastralgemeinde Schwechat beinahe die Hälfte der Summe über alle Widmungskategorien aus. Die meisten Baulandreserven mit 25,13 ha gibt es jedoch in der Katastralgemeinde Mannswörth. Am wenigstens Baulandreserven gibt es im Bauland-Kerngebiet, das bis auf 1,95% verbaut ist. 27

29 4.8 Zwölfaxing Laut Aussage des Bürgermeisters Gerhard Schwarzmann, kann die Gemeinde Zwölfaxing aufgrund der Belastung durch den Fluglärm und eines fehlenden Hochwasserschutzes kein weiteres Bauland ausweisen. Tabelle 19: Flächenbilanz Zwölfaxing Auf den ersten Blick zeigt die Flächenbilanz, dass sich dieses Verbot der Baulandausweisung nicht gravierend auf die Entwicklung der Gemeinde auswirken dürfte, da noch 61,03 ha unbebaute Fläche zur Verfügung stehen was 45,24% der gesamten gewidmeten Fläche darstellt. Jedoch ist zu beachten, dass von diesem unbebauten Bereich 48,63 ha auf die Widmungskategorie Bauland- Sondergebiet entfallen. Mehr als die Hälfte des gesamten Sondergebiets fällt mit 56,63 ha auf die Kaserne, wobei hier nicht alles als bebaut gilt. Auf diese Flächen hat die Gemeinde keinen Zugriff und diese können daher von der Gemeinde nicht für eine Wohnbaulandwidmung herangezogen werden. Wird das Bauland-Sondergebiet nicht beachtet, sind nur 12,40 ha von insgesamt 61,03 ha unbebaut was einer Reserve von 24,31% entspricht. Der Großteil des unbebauten Wohngebiets ist im Norden der Gemeinde zu finden. Wie in Abb. 6 sichtbar ist der östliche Teil der Grundstücke noch nicht erschlossen. 28

30 Abb. 8: unbebautes Bauland-Wohngebiet in Zwölfaxing (Quelle: google maps) Weiters fällt die Widmung Grünland Land- und Forstwirtschaft mitten im Ort auf (siehe Abb.9). Diese Fläche schließt östlich an das Kerngebiet an. Durch diese zentrale Lage wäre eine Baulandwidmung sinnvoll, warum dies nicht der Fall ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Abb. 9: Widmung Grünland Land-und Forstwirtschaft mitten in Zwölfaxing(Quelle: eigene Erhebungen) 29

31 5. Baulandflächenbilanz und Baulandreserven für die Region Zum Abschluss wird die Untersuchungsregion als Gesamtes dargestellt, analysiert und beschrieben. Tabelle 20: Bauflächenbilanz der Region Die Tabelle 20 zeigt die Bauflächenbilanz der gesamten Region. Die größte Fläche nimmt die Widmungskategorie Bauland-Wohngebiet mit 675,83 ha in Anspruch, davon sind noch 148,93 ha unbebaut. Die geringste Baulandreserve gibt es im Bauland-Kerngebiet. Dies ist wenig verwunderlich, da es sich hier um alte geschlossene Siedlungsstrukturen handelt. Insgesamt stehen in der Region 22,07% Baulandreserven zur Verfügung. In den Tabellen 21 und 22 wurde die Verteilung des Baulandes in der Region zusammengefasst sowie das Bauland der jeweiligen Gemeinden mit der Gesamtfläche gegenübergestellt. Dabei ist zu beachten, dass bei den Gemeinden Fischamend, Himberg und Schwechat die einzelnen Katastralgemeinden zusammengefasst wurden. 30

32 Tabelle 21: Flächenübersicht der Untersuchungsregion Bei dieser Gegenüberstellung sticht vor allem Zwölfaxing mit einem Anteil von 19,98% Anteil Bauland an der Gesamtfläche der Gemeinde heraus, bei den übrigen Gemeinden liegt der Wert unter 8%. Diese niedrigen Zahlen lassen sich einerseits durch die landwirtschaftlichen Grünflächen, welche auch das Landschaftsbild dominieren, und andererseits durch die Inanspruchnahme der Gemeindefläche durch den Flughafen erklären. Die Gemeinde Zwölfaxing weist zudem auch den größten Anteil an unbebautem Bauland an der Gesamtbaulandfläche auf. Wie jedoch schon bei der Flächenbilanz ersichtlich gemacht wurde (siehe Kapitel 4.8 Zwölfaxing), fällt hier die Widmungskategorie Bauland-Sondergebiet mit der Kaserne, die zum Teil auch als unbebaut gilt, stark ins Gewicht und verfälscht dadurch die Bilanz. Ebenfalls über große Baulandreserven verfügt die Gemeinde Enzersdorf mit 26, 53%. Fischamend hat mit 11,23% den anteilsmäßig kleinsten Prozentsatz an Baulandreserven, diese belaufen sich auf 14,34 ha. In der nächsten Tabelle wird das Bauland genauer betrachtet und insbesondere das Augenmerkt auf die verschiedenen Widmungskategorien gelegt, welche in bebaut sowie unbebaut gegliedert wurden. 31

33 Tabelle 22: Wohnbaulandverteilung in der Untersuchungsregion 30

34 In Tabelle 22 fällt auf, dass das Bauland-Kerngebiet in fast allen Gemeinden zur Gänze verbaut ist die meisten unbebauten Flächen sind in dieser Widmungskategorie mit 1,92 ha noch in Klein- Neusiedl anzutreffen. Die gewichtige Rolle Schwechats in der Region wird auch bei der Wohnbaulandverteilung sichtbar mit 176,62 ha hat Schwechat die meiste bebaute Fläche in der Widmungskategorie Bauland- Wohngebiet, gefolgt von Himberg mit 100,54 ha. In Himberg fällt auch auf, dass es mit 46,49 ha die größte Fläche von Bauland-Sondergebiet gibt, dies ist unter anderem auf Bildungseinrichtungen, Altersheim und Müllsortierungsanlage zurückzuführen. In Fischamend, Rauchenwarth und Schwadorf sind schon alle Bauland-Sondergebiete bebaut. Bauland-Agrargebiet spielt vor allem in Himberg und Rauchenwarth eine große Rolle, auch in Schwechat gibt es augenscheinlich viel Bauland-Agrargebiet, dieses befindet sich jedoch nur in den Katastralgemeinden Mannswörth und Rannersdorf. 31

35 6. Zusammenfassung Die gesamte Untersuchungsregion umfasst eine Fläche von 18617,00 ha, wovon 5,99% also 1116,09ha, als Bauland gewidmet sind. Die Wohnbaulandwidmung dominiert dabei eindeutig mit 675,83 ha, gefolgt von der Widmungskategorie Bauland-Sondergebiet mit 187,48 ha. In diesem Bericht wurden Flächenbilanzen für alle Gemeinden der Region erstellt, dadurch konnten die jeweiligen Widmungskategorien und Baulandreserven genau herausgearbeitet werden. Die Region verfügt insgesamt über 246,34 ha unbebaute Fläche, wobei 149,93 ha unbebautes Bauland- Wohngebiet sind. Insgesamt stehen in der Region noch gut 22% Baulandreserven zur Verfügung. Nach dieser Analyse sind die Aussagen der politischen Vertreterinnen und Vertreter, welche immer wieder betont haben, dass die Gemeinden mit zu wenig Bauland zu kämpfen haben und dass die Ausweisungsverbote durch Fluglärm bzw. Hochwassergefährdung die Entwicklung hemmen, kritisch zu hinterfragen. Laut den Flächenbilanzen gibt es noch ausreichend Baulandreserven. Dass den Gemeinden dennoch nicht genug Bauland zur Verfügung steht, ist wohl auf Probleme mit der Baulandmobilisierung zurück zu führen. So befinden sich viele Grundstücke in privaten Besitz und diese sind nicht zu einer widmungskonformen Nutzung verpflichtet. Ein Beispiel dafür ist ein Tennisplatz in Klein-Neusiedl, der in der Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet zu finden ist. In Zwölfaxing nimmt die Kaserne eine dominante Rolle ein und übt auch einen großen Einfluss auf die Flächenbilanz aus. Teile der Kaserne gelten als unbebaut und fallen somit in die Baulandreserve, sind jedoch für die Gemeinde oder auch für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht nutzbar. Eine Potentialfläche in der Stadt Schwechat stellt das ehemalige Brauereigelände dar, welches bereits als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Durch eine Neunutzung würde das Gelände einen Aufwertungsprozess erfahren und der Gemeinde stünde eine zentrumsnahe Wohnfläche zur Verfügung. Die zukünftigen Herausforderungen für die Gemeinden sind die Mobilisierung des bereits gewidmeten Baulandes sowie die nachhaltige Flächennutzung um die Weiterentwicklung der Region zu gewährleisten. 32

36 7. Verzeichnisse 7.1 Quellen NÖROG: Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz. In: ( ) Statistik Austria (2010): Bevölkerungsentwicklung In: ( ) R4 Fabian Dorner / Thomas Haidegger / Sandra Jurasszovich / Anna-Katharina Schneider / Dominik Schwärzler (2011): Analyse der Sozialstruktur und Akteure der Gemeinde Rauchenwarth R6 Anna Lagger / Valentin Schalk / Frederik Sommer / Anna Spreitzer / Christina Timmerer (2011): Gesichte der Region R7 Lukas Käfer / Daria Kletzl / Thomas Lang / Philipp Megyeri / Tamara Vlk (2011): Historische Siedlungsentwicklung der Untersuchungsregion Schwechat und Umgebung R9 Kasun Jayatilaka / Stefan Philipp / Jakob Ransmayr (2011): Analyse von Betriebs- und Industriegebieten Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland (2010): In: ( ) Verordnung (1998): Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen. In: ( ) 7.2 Tabellen Tabelle 1: Flächenbilanz KG Enzersdorf an der Fischa... 8 Tabelle 2: Flächenbilanz KG Margarethen am Moos... 9 Tabelle 3: Flächenbilanz Enzersdorf an der Fischa gesamt Tabelle 4: Flächenbilanz KG Fischamend Dorf Tabelle 5: Flächenbilanz KG Fischamend Markt Tabelle 6: Flächenbilanz Fischamend gesamt Tabelle 7: Flächenbilanz KG Himberg Tabelle 8: Flächenbilanz KG Pellendorf Tabelle 9: Flächenbilanz KG Velm Tabelle 10: Flächenbilanz Himberg gesamt Tabelle 11: Flächenbilanz Klein-Neusiedl Tabelle 12: Flächenbilanz Rauchenwarth Tabelle 13: Flächenbilanz Schwadorf Tabelle 14: Flächenbilanz KG Kledering

37 Tabelle 15: Flächenbilanz KG Mannswörth Tabelle 16: Flächenbilanz KG Rannersdorf Tabelle 17: Flächenbilanz KG Schwechat Tabelle 18: Flächenbilanz Schwechat gesamt Tabelle 19: Flächenbilanz Zwölfaxing Tabelle 20: Bauflächenbilanz der Region Tabelle 21: Flächenübersicht der Untersuchungsregion Tabelle 22: Wohnbaulandverteilung in der Untersuchungsregion Abbildungen Abb. 1: Baulandreserven Bauland-Wohngebiet KG Fischamend Dorf (Quelle: google maps) Abb. 2: Gegenüberstellung des Schwarzplans der Straßendorfstruktur in der KG Himberg 1820 (Quelle: Gruppe R7) und des Flächenwidmungsplans mit der Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet Abb. 3: Baulandreserven in der KG Himberg(Quelle: google maps) Abb. 4: Klein-Neusiedl: Tennisplatz im Bauland-Kerngebiet (Quelle: bing maps) Abb. 5: noch unerschlossenes Bauland-Wohngebiet in der KG Mannswörth (Quelle: google maps) Abb. 6: Baulandreserven in der KG Rannersdorf (Quelle: google maps) Abb. 7:alte Fabrikgebäude auf dem ehemaligen Brauereigelände in Schwechat (Quelle: eigene Erhebungen) Abb. 8: unbebautes Bauland-Wohngebiet in Zwölfaxing (Quelle: google maps) Abb. 9: Widmung Grünland Land-und Forstwirtschaft mitten in Zwölfaxing(Quelle: eigene Erhebungen)

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