Domaine de la santé et droit de la concurrence
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- Henriette Böhler
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1 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Domaine de la santé et droit de la concurrence Prof. Dr. 9 ème Atelier de la concurrence 10 novembre 2011
2 Agenda A. Kartellgesetz B. Entscheide der WEKO im Gesundheitswesen C. Empfehlungen, Stellungnahmen und Gutachten der WEKO im reglementierten Bereich D. Fazit 2
3 A. Kartellgesetz (1) Zweck des Kartellgesetzes (KG): volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern [Art. 1 KG] und Drei Pfeiler des KG: Unzulässige horizontale und vertikale Wettbewerbsabreden [Art. 5 KG] Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen [Art. 7 KG] Unternehmenszusammenschlüsse [Art KG] 3
4 A. Kartellgesetz (2) Geltungsbereich [Art. 2 KG] Das Gesetz gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts ( ) [Art. 2 Abs. 1 KG] Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform. [Art. 2 Abs. 2 KG] 4
5 A. Kartellgesetz (3) Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften [Art. 3 KG] Vorbehalten sind Vorschriften, soweit sie auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen Wettbewerb nicht zulassen [Art. 3 Abs. 1 KG] Insbesondere Vorschriften: die eine staatliche Markt- und Preisordnung begründen, [Art. 3 Abs. 1 Bst. a KG] die einzelne Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Rechten ausstatten. [Art. 3 Abs. 1 Bst. b KG] 5
6 B. Entscheide WEKO (1) Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 KG: Preisabrede Vertriebsabrede Wettbewerbsbeschränkungen gemäss Art. 7 KG: Verweigerung von Geschäftsbeziehungen Diskriminierung von Handelspartnern Erzwingung unangemessener Preise oder Geschäftsbedingungen Unternehmenszusammenschlüsse gemäss Art KG 6
7 B. Entscheide WEKO (2) Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 KG: Preisabrede Tarifvertrag in der halbprivaten Zusatzversicherung Kanton Aargau Verbandsverhandlung vs. Einzelverhandlung Tarifverträge Zusatzversicherung Kanton Luzern Gruppenverhandlung (Versicherer) nur als Gegenmacht (Countervailing Power) Privatärztetarife im Kanton Bern, Zürich und Genf Hors-Liste Medikamente: Preise von Cialis, Levitra und Viagra Vertikale Abrede über (empfohlene) Preise Vertriebsabrede Vertrieb von Arzneimitteln / Sanphar Vertiebskonditionen durch regulierte Preise ersetzt Vertrieb von Tierarzneimitteln 7
8 B. Entscheide WEKO (3) Wettbewerbsbeschränkungen gemäss Art. 7 KG: Verweigerung von Geschäftsbeziehungen Intensiv SA Diskriminierung von Handelspartnern Publikation von Arzneimittelinformationen Marktbeherrschende Stellung der Documed AG Missbrauch der Documed AG durch die Diskriminierung (Preise) von Handelspartnern Erzwingung unangemessener Preise oder Geschäftsbedingungen ErfahrungsMedizinisches Register (EMR) Tarifverträge Zusatzversicherung Kanton Luzern 8
9 B. Entscheide WEKO (4) Unternehmenszusammenschlüsse gemäss Art KG: Krankenversicherer CSS - Intras VVG- und KVG-Bereich Gesamtbeurteilung Pharmahersteller Pfizer - Pharmacia Merck - Schering-Plough Vertrieb von Medikamenten Amedis - Uhlmann Galenica - SunStore 9
10 C. Empfehlungen, Stellungnahmen, Gutachten (1) Empfehlungen gemäss Art. 45 KG: Versandhandel mit Arzneimitteln Bezug von medizinischen Produkten im Ausland Werberestriktionen für Gesundheitsberufe Parallelimporte und Patentrecht Nationale vs. regionale bzw. internationale Erschöpfung 10
11 C. Empfehlungen, Stellungnahmen, Gutachten (2) Stellungnahmen gemäss Art. 46 KG: Revision des Krankenversicherungsgesetzes Aufhebung des Kontrahierungszwanges Einführung der monistischen Spitalfinanzierung Verbesserung des Risikoausgleichssystems Revision des Heilmittelgesetzes Vereinfachtes Zulassungsverfahren Versandhandel Werbung Revision des Unfallversicherungsgesetzes Privatisierung der SUVA 11
12 C. Empfehlungen, Stellungnahmen, Gutachten (3) Gutachten gemäss Art. 47 KG: Spitalplanung Keine Anwendbarkeit des KG 12
13 D. Fazit Die nicht-regulierten Gesundheitsmärkte sind grundsätzlich dem KG unterstellt Keine Begünstigung der Akteure bei der Anwendung des KG Die regulierten Bereiche sind grundsätzlich nicht dem KG unterstellt Die WEKO versucht zur Schaffung von mehr Wettbewerb, unnötige Regulierungen zu verhindern und Fehlregulierungen zu bekämpfen 13
14 Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Merci de votre attention! Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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