Seminare. ver.di Bildungs- und Tagungszentrum. Walsrode.

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1 Seminare 2015 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode 1

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3 Willkommen 5 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung 6 Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen 8 Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht 9 Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht 14 Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen 16 Grundlagenseminare Arbeitsrecht 19 Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen 23 Grundlagenseminare für Mitglieder von GBR 24 Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 Recht aktuell und Auffrischung 26 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung 33 Arbeits- und Gesundheitsschutz, BEM 39 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 44 Sucht, Burn-out und Mobbing 48 Arbeitszeit 50 Rhetorik und Gesprächsführung 53 Zusammenarbeit und Konfliktmanagement 59 Arbeits-und Sozialrecht 61 TVöD 64 Beamtenrecht 66 Betriebs-und Personalwirtschaft 67 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz 69 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 75 Inhaltsverzeichnis Walsroder Spezialitäten Wünsch dir was Maßgeschneiderte Angebote für s Gremium 80 Walsroder Gesundheitswoche 82 Betriebsratswerkstatt 83 Besondere Seminarangebote für Prüferinnen und Prüfer 84 Private Nutzung, Familienarrangements und Erlebniswochenenden 86 3

4 Inhaltsverzeichnis Organisatorische Hinweise Wegweiser 96 Und wohin mit den Kindern? 97 Anschluss unter 98 Wer bezahlt was? 99 Der Weg zu uns 100 Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV) 101 Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub) 102 Anhang Chronologische Seminarübersicht 104 Übersicht über Seminargebühren 106 Impressum 110 Wir freuen uns auf Euch Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot, organisatorische Hinweise und Erläuterungen, sowie eine Übersicht über die Preise finden sich am Ende der Broschüre. 4

5 Wie wir die Menschen das Lernen lehren Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln. Das entdeckte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren. Für uns bedeutet das, den Teilnehmenden an unseren Seminaren, Ganzkörper- Know How mit auf den zu Weg geben: nicht nur den Rucksack voll sachdienlicher rechtlicher Informationen, sondern auch praktische Erfahrungen, wie Informationen gezielt kommuniziert werden können und konkrete Möglichkeiten, wie dabei immer auch andere Aspekte, z. B. solche des Gesundheitsschutzes, einbezogen werden können. Das erreichen wir durch ein gut durchmischtes Seminarangebot aus den Themenbereichen Grundqualifizierung für Interessenvertretungen, Arbeitsrecht, Arbeits-und Gesundheitsschutz und Soziale Kompetenz. Willkommen Zudem arbeiten wir ganz bewusst in Seminaren und nicht in Schulungen; wir wollen unsere Bildungsarbeit ent-schulen. Die Teilnehmenden an unseren Seminaren lernen selbstverantwortlich und aktiv. Sie erkennen, welche Werkzeuge sie benötigen, um im Alltag als Interessenvertretung bestehen zu können. Wir organisieren einen Erfahrungsaustausch, in dem möglichst alle Beteiligten voneinander lernen: Denn unsere Kolleginnen und Kollegen sind kompetente und fähige Menschen, von deren Wissen, Wollen und Können andere nur profitieren können. Das Seminarteam bringt den Teilnehmenden sein Fachwissen so nahe, dass sie es im wahrsten Wortsinn be-greifen. Nicht als DozentInnen, sondern als Lotsen im Lehr-Lernprozess. Vorträge und Powerpoint sind die Ausnahme, dynamische Gruppen- oder Einzelarbeit die Regel, um gleichberechtigtes und mündiges Lernen zu ermöglichen. Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken, lautet der Leitsatz und Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte Ja, aber bei uns geht das nicht, zu einem zuversichtlichen Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?. So kommen wir der Lösung nahe. Gemeinsam. Die Teilnehmenden und das Team. 5

6 Liebe Mitglieder, Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte und auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige, Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung wir haben auch für 2014 wieder ein breites Angebot aus den Themenbereichen Gesellschaftspolitik, Gute Arbeit, Gesundheit, Ehrenamtliches Engagement und persönliche Kompetenzen für Euch zusammen gestellt. Hier geht es nicht nur um inhaltliche Weiterbildung und Wissenserwerb. Ihr seid eingeladen über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln für eine starke Persönlichkeit ein gesundes Arbeitsumfeld eine gerechtere Gesellschaft Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: unter Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder. Träger dieser Seminare ist ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung (GpB). Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben. Thema Termin Seminarnummer Kommunikationstraining WA Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich! WA Europa zwischen Expansion und Implosion WA Kein Stress mit dem Stress WA Gesundheit ist Glückssache, oder? WA Mobbing Psychoterror am Arbeitsplatz WA Aus Angst wird Mut WA Den Wandel gestalten politische Ökonomie der Veränderung WA WA WA Direkte Kommunikation der Weg zu Aktivierung WA und Organisierung Gewerkschaft? Gewerkschaft! woher wir kommen, WA was wir sind, was wir wollen Tarifpolitik für Heute und Morgen Bestandsaufnahme WA und Zukunftswerkstatt 6

7 Thema Termin Seminarnummer Von eigener Wut zu gemeinsamen Taten mit WA Organizing zum kollektiven Handeln Gute Taten wollen ans Licht der Welt! WA Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht Brennst Du noch oder verglühst Du schon? WA Burnout die neue Volkskrankheit Anliegen und Probleme lösen Kampagnen WA erfolgreich planen und organisieren Kommunikation: Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten WA Unternehmensrecherche Baustein WA für den plan to win Lebensqualität wie gehen wir mit unserer Zeit um? WA Ich und mein Team WA Moderationstraining WA Nur ein Laster oder schon süchtig? WA Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext Menschenrechte von der Vision zur Wirklichkeit WA Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle WA Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren. Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden. Bei dieser Auswahl werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten ausgewogen besetzt sind. Darüber hinaus möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance geben, von Zeit zu Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst viele Seminare anzumelden. 7

8 Grundlagenseminare Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 31) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 33) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. 37 (6) BetrVG, 46 (6) BPersVG). * Der Duden definiert der Begriff erforderlich folgendermaßen: Adjektiv für einen bestimmten Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich 8

9 Aller Anfang ist... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats ( 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Vom Umfang der Beteiligungsrechte und möglichen Wegen zu deren Durchsetzung WA (6) WA WA WA WA WA WA WA WA WA Grundlagenseminare Betriebsverfassung 9

10 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Grundlagenseminare Betriebsverfassung Das strikt praxisorientierte Seminar Mensch geht vor! liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Personelle Angelegenheiten was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotionsbeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/ des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen WA (6) WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 10

11 Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar Agieren statt reagieren vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen - notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren WA (6) WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Grundlagenseminare Betriebsverfassung Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 11

12 Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Grundlagenseminare Betriebsverfassung Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in den Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen WA (6) WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 12

13 Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in Kleinbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat. Auch wenn der Rahmen in Kleinbetrieben überschaubarer ist, Sie müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter besonderen Bedingungen anwenden können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber birgt Probleme; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen große Bedeutung zu. Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie lernen anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennen und machen sich für die besonderen Herausforderungen fit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschäftsführung in kleinen Gremien Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung Instrumente einer betrieblichen Informationspolitik Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen ( 99 BetrVG) und Kündigungen ( 102 BetrVG) WA (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Der Ein-Personen-Betriebsrat allein... und doch nicht allein! Grundlagenseminare Betriebsverfassung Und mit wem berate ich mich? Ich bin doch allein... so beschreiben oft diejenigen, die als Einzelperson in Kleinstbetrieben Betriebsratsarbeit machen (müssen), ihr Gefühl und auch ein wenig ihre Hilflosigkeit, wenn es z. B. um Entscheidungen bei der Betriebsratsarbeit geht. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten und nennt Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit. Zudem werden Möglichkeiten erläutert, wie die Kollegen und Kolleginnen aus dem Betrieb in die Betriebsratsarbeit einbezogen werden können und wie externer Sachverstand zur Unterstützung genutzt werden kann. Themenüberblick: Überblick über rechtliche Grundlagen (Betriebsverfassungsgesetz) Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben Möglichkeiten der Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand Besonderheiten bei der Ausübung der Beteiligungsrechte in Kleinstbetrieben WA (6) WA Zielgruppe Betriebsratsmitglieder aus Kleinstbetrieben 13

14 BPersVG Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1) Grundlagenseminare Personalvertretung Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten WA (6), LPersVG WA WA WA Ob kleine Gruppen oder große Tagung unser Haus bietet Platz für jede Veranstaltungsform. 14

15 BPersVG Mitbestimmen mitgestalten durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf BPersVG: Einstieg leicht gemacht werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: So geht s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte Einigungsstelle Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung WA (6), LPersVG WA WA BPersVG: Organisieren informieren (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Grundlagenseminare Personalvertretung Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Oft werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops etc. beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteilipgung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt. WA (6), LPersVG WA

16 Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV I Die Pflichtquote allein reicht nicht! Grundlagenseminare Schwerbehindertenvertretung In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedernvon Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten WA (6), 96 (4/8) WA WA WA Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV II Beschäftigung fördern und sichern Die Veränderungen der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung WA (4/8) WA WA Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 16

17 Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen SBV III Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern - Gesundheitsprävention und BEM Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Ziel des Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. WA (4/8) WA WA Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Diskriminierungsverbote (AGG) Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz Verfahrensrecht/Arbeitsgericht Grundlagenseminare Schwerbehindertenvertretung WA (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 17

18 Die Schwerbehindertenvertretung Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Grundlagenseminare Schwerbehindertenvertretung Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Antragstellung und Verfahren Widerspruch und Klage Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht Welche Fristen sind zu beachten? WA (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I Schwerbehindertenvertretung aktuell Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen. Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung. Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen. WA (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars SBV I 18

19 Einführung in das Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung Grundlagenseminare Arbeitsrecht WA (6), 10 (5) WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA

20 Einführung in das Arbeitsrecht II Inhalt des Arbeitsverhältnisses Grundlagenseminare Arbeitsrecht Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehende Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung oder die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Darstellung der Schutznormen für die Beschäftigten und der jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. WA (6), 10 (5) WA WA WA WA WA WA WA Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I Es bedarf im Regelfall keiner näheren Darlegung der Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung nach 37 (6) BetrVG, die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts (Arbeitsrecht 1) vermittelt, sofern das Betriebsratsmitglied über derartige Grundkenntnisse nicht verfügt. (BAG v ) 20

21 Einführung in das Arbeitsrecht III Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretungaufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, vermittelt Ihnen dieses Seminar. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Befristung von Arbeitsverträgen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich Arbeitspapiere, Zeugnis Wettbewerbsverbote WA (6), 10 (5) WA WA WA WA WA WA WA Grundlagenseminare Arbeitsrecht Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I 21

22 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Grundlagenseminare Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. Alle Aspekte, die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehen, werden für Angestellte im Seminar TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Allgemeine Grundlagen, z. B. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot Recht bekommen: Arbeitsgericht und Verfahrensrecht Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) WA (6), 46 (6), LPersVG WA WA Arbeitsrecht 22

23 Wirtschaftsausschuss I Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Seminar werden, neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des WA, typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des WA praxisorientiert kennen. Betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung werden erläutert. Sie werden sich im Seminar mit Struktur und Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, auseinandersetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des WA ( 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des WA Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Unternehmensplanung und steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses WA (6) WA Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Wirtschaftsausschuss II Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die Lage des Unternehmens. Im Seminar wird er auf leicht verständliche Art erklärt und nachvollziehbar erläutert. Seine Bestandteile werden unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die Vorschriften des HGB erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in Bilanz und GuV erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Es werden ausgewählte Kennzahlen dargestellt und Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform und Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Grundlagenseminare Wirtschaftsausschuss WA (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars Wirtschaftsausschuss I 23

24 GBR Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Grundlagenseminare Gesamtbetriebsrat In Unternehmen mit mehreren BR sind GBR zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für beide Gremien. Einige Regelungen sind jedoch nur für GBR anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung erheblich. In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den GBR behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines GBR. Die Seminarinhalte in Stichworten: Voraussetzungen für die Errichtung eines GBR Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von GBR-Mitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. WA (6), 46 (6), 96 (4/8) Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar wird vorausgesetzt. GBR Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrats 24 Die Arbeit im GBR ist häufig durch andere Themen geprägt als im BR. Die Abstimmungsprozesse zwischen beiden Gremien, sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den GBR oder durch die BR bearbeitet werden soll ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines GBR enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Zuständigkeit des GBR und Verhältnis zu den BR Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse mögliche Wege der Informations- und Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen mögliche Inhalte, Zustandekommen usw. WA (6), 46 (6), 96 (4/8) Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am Teil 1 wird vorausgesetzt

25 Gesunde Arbeit gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: - Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit Gesundheit Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Es werden betriebliche Beispiele von gesunder Arbeit dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. WA (6), 46 (6), WA analog LPersVG, 96 (4/8) WA Grundlagenseminare Arbeits- und Gesundheitsschutz Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im Sinne des 37 (6) BetrVG als erforderlich anzusehen. (BAG v ) 25

26 Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz Grundlagenseminare Recht aktuell und Auffrischung Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden, dar. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats zur Geschäftsführung des Betriebsrats zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff WA (6) WA WA WA WA WA Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 26

27 Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. WA (6), 46 (6), WA LPersVG, 96 (4/8), WA /30 MVG o.v.r. WA WA WA Besondere Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Vorkenntnisse Vorheriger Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars wird vorausgesetzt. Grundlagenseminare Recht aktuell und Auffrischung Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. WA (6), 46 (6), LPersVG, 10 (5) 27

28 Betriebsverfassung à la carte Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Sie können hier ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte! Grundlagenseminare WA (6) WA WA WA Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars Recht aktuell und Auffrischung Personalvertretungsrecht à la carte Auch Personalratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Personalratsmitglieder, deren Teilnahme an den Personalrats-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Sie können hier Ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Personalvertretungsrecht à la carte! WA (6) WA Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 28

29 Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich nicht an. Mit den Freshup-Angeboten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal 3 Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Ein Blick auf die Gepflogenheiten in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung WA (6) Vorkenntnisse Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Dieses Fresh-up-Seminar widmet sich der sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen neben der Rechtsprechung noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rekapitulation die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten WA (6) WA Vorkenntnisse Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 Grundlagenseminare Recht aktuell und Auffrischung 29

30 Schwerbehindertenvertretung Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht Grundlagenseminare Recht aktuell und Auffrischung Seminar für langjährig tätige Schwerbehindertenvertretungen/Betriebs-/Personalräte. Aufgrund u. a. der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ist es für gesetzliche Interessenvertretungen notwendig, immer auf den aktuellen Stand zu sein. Für alle Schwerbehindertenvertretungen (einschließlich der Stellvertretungen), aber auch für Betriebs- und Personalräte, deren Grundlagenseminare bereits längere Zeit zurückliegen, bietet dieses Seminar Gelegenheit, bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Auf die aktuelle Rechtsprechung im Sozial- und Arbeitsrecht wird im Seminar ebenso eingegangen wie auf Handlungsoptionen in (ggf. auch konkreten) Informations-, Anhörungsund Mitwirkungsfällen von Schwerbehindertenvertretungen. Da das SGB IX den Schwerbehindertenvertretungen die gleiche Rechtstellung zubilligt wie den Betriebs-/Personalräten, ist die für die Betriebs-/Personalräte adäquate Rechtsprechung analog anzuwenden. Außerdem soll ggf. auch auf Probleme bzgl. der Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräten eingegangen werden, um ggf. eine Verbesserung zu erreichen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Informations- und Mitwirkungsrecht der SBV nach SGB IX (z. B. Einstellung, Versetzung, Kündigung) Betriebliche Veränderungsprozesse (Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten) Probleme beim Gleichstellungsverfahren Interessenausgleich/Sozialplan WA Abs. 6 BetrVG, 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 30

31 Je nach Bedarf wird im Kreis,... Grundlagenseminare... in langen Reihen oder in festlich eingedecktem Ambiente gelernt. 31

32 Aufbauseminare Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 78) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen wir gerne weiter Anruf genügt! 32

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