Stadt Löningen Landkreis Cloppenburg
|
|
- Vincent Peters
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis Cloppenburg Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße- und Mühlenstraße - Neuaufstellung - (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Büro für Stadtplanung Gieselmann und Müller GmbH Raddeweg Werlte Tel. : Fax: j.mueller@bfs-werlte.de
2 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung - 2 Inhalt Seite 1 LAGE UND ABGRENZUNG DES GEBIETES PLANUNGSERFORDERNIS UND ZIELE PLANUNGSANLASS UND ERFORDERNIS VEREINFACHTES VERFAHREN ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN UND BESTEHENDE FESTSETZUNGEN BESTEHENDE UND GEPLANTE FESTSETZUNGEN ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE, BAULINIEN/BAUGRENZEN, STELLUNG DER BAULICHEN ANLAGEN ÜBRIGE FESTSETZUNGEN AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG AUSWIRKUNGEN AUF BESTEHENDE NUTZUNGEN NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG ERSCHLIEßUNG / VER- UND ENTSORGUNG HINWEISE VERFAHREN Lage und Abgrenzung des Gebietes Der Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung -, rechtskräftig seit dem , befindet sich im Stadtkern von Löningen nördlich der Langenstraße zwischen der Röbkenstraße im Westen und der Mühlenstraße im Osten. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst Teilflächen beidseitig der Poststraße im südöstlichen Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes. Die Flächen liegen direkt nördlich der Langenstraße. Die östliche Teilfläche wird im Osten durch die Mühlenstraße und im Nordosten durch die Straße Stratmanns Gärten begrenzt. Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der Satzung. 2 Planungserfordernis und Ziele 2.1 Planungsanlass und Erfordernis Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 2/S Neuaufstellung - setzt das Plangebiet, aufgrund seiner Lage in der Stadtmitte von Löningen und der ansässigen Nutzungen, als Kerngebiet mit der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung fest. Entlang der Verkehrsflächen wurden häufig Baulinien definiert, an die gebaut werden muss, damit grundsätzlich das bestehende Straßenbild mit direkt angebauten Gebäuden bestehen bleibt. Bedingt durch geplante Bauvorhaben und durch die Forderung nach ausreichend Stellplätzen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung ist es im Änderungsbereich jedoch notwendig, auch Stellplätze auf den jeweiligen Baugrundstücken unterzubringen. Dadurch können die Gebäudeaußenwände nicht
3 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung - 3 mehr zwangsläufig bis zu den bisher festgesetzten Baulinien gebaut werden. In Teilbereichen des Bebauungsplanes sollen daher, aufgrund konkret vorliegender Planungen, die bisherigen Baulinien in Baugrenzen umgewandelt werden. Zudem soll im Plangebiet die bisher vorgegebene Stellung der baulichen Anlagen (Hauptfirstrichtung) größtenteils aufgehoben werden, um den Eigentümern eine flexiblere Grundstücksnutzung zu ermöglichen. 2.2 Vereinfachtes Verfahren Gemäß 13 BauGB kann die Stadt eine Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes im vereinfachten Verfahren durchführen, sofern durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 b des BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Die vorliegende Planänderung umfasst Teilflächen in einer Größe von ca qm des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung -. Dabei handelt es sich um bereits bislang vollständig als Kerngebiet festgesetzte Bereiche. Für das Gebiet werden die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten Baulinien teilweise in Baugrenzen umgewandelt und die vorgegebene Stellung der baulichen Anlagen (Hauptfirstrichtung) größtenteils aufgehoben. Die Lage und Gesamtgröße der festgesetzten Baugebiete werden, wie auch die für die Gebiete getroffenen Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, nicht verändert. Durch die daher nur geringfügige Planänderung werden das grundsätzliche Planungskonzept und die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung - nicht in Frage gestellt. Bei der Planänderung handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Bau eines Vorhabens, für den in sonstigen Gebieten ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird). Der Schwellenwert für eine allgemeine Vorprüfung liegt für Städtebauprojekte bei einer zulässigen Grundfläche von mind. 2 ha. Diese Größe wird im vorliegenden Fall bereits aufgrund der geringeren Größe des Plangebietes nicht erreicht. Auch ein sonstiges UVP-pflichtiges Vorhaben wird nicht vorbereitet oder begründet. Das Plangebiet ist auch nicht Bestandteil eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke dieser in 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Gebiete ergeben sich nicht.
4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung - 4 Für die Planänderung sind damit die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB gegeben. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 2.3 Örtliche Gegebenheiten und bestehende Festsetzungen Wie beschrieben, ist das Plangebiet Teil des Stadtkerns von Löningen und war bereits bei Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes in wesentlichen Teilen bebaut. Die Erdgeschosszone weist mit einer überwiegend gewerblichen Ladennutzung oder gastronomischen Einrichtungen eine für Kerngebiete typische Struktur auf. In den Obergeschossen finden sich neben Büros und Lagerflächen etc. zum Teil auch Wohnungen. Das Gebiet ist im Ursprungsplan vollständig als Kerngebiet festgesetzt. Nordwestlich befindet sich auf dem Kurt-Schmücker-Platz eine Stellplatzanlage. Im Übrigen setzt sich umliegend die innerstädtische Bebauungsstruktur fort, wobei sich südlich neben gewerblichen Nutzungen auch öffentliche Einrichtungen, wie die St. Vitus Kirche, anschließen. 3 Bestehende und geplante Festsetzungen 3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Die bisherige Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 2/S zur Art der baulichen Nutzung als Kerngebiet (MK) gemäß 7 BauNVO soll unverändert bestehen bleiben. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Die im Gebiet vorhandenen Nutzungen entsprechen dieser festgesetzten Zweckbestimmung. Im Rahmen des ursprünglichen Bebauungsplanes wurden für das gesamte Kerngebiet Einschränkungen des Nutzungskataloges festgesetzt (MK E). Danach sind sonstige Wohnungen gemäß 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO 1977/86 nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Zudem wurden von den nach 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 zulässigen Nutzungen Sexkinos, Betriebe mit Sexdarbietung, Nachtklubs, Barbetriebe, Bordellbetriebe, Spielhallen und Diskotheken im gesamten Kerngebiet ausgeschlossen. Diese Festsetzungen erfolgten zum Schutz des innerstädtischen Wohnens und zur Förderung der vorhandenen Stadtstruktur und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und bleiben daher von der vorliegenden Änderung unberührt bestehen. Auch die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden nicht geändert. Damit bleiben im Plangebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und, bei einer möglichen dreigeschossigen Bebauung, eine maximale Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 festgesetzt.
5 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung Bauweise, Baulinien/Baugrenzen, Stellung der baulichen Anlagen Der ursprüngliche Bebauungsplan setzt für das Plangebiet eine geschlossene Bauweise fest. Damit sind die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand zu errichten, es sei denn, dass die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert. Diese Festsetzung bleibt unverändert. Die Bauteppiche umfassen den gesamten Änderungsbereich, wobei die Bauteppiche entlang der Verkehrsflächen z.t. durch Baulinien definiert wurden. Diese Festsetzung, wie auch die vorgegebene Stellung der baulichen Anlagen (Hauptfirstrichtung), schränkt die Grundstücksnutzung, insbesondere im Hinblick auf zu realisierende Stellplätze über Gebühr ein. Da nach Auffassung der Stadt für die Festsetzung von Baulinien, auf die gebaut werden muss, z.t. keine Notwendigkeit mehr besteht, weil auf den Grundstücken auch Stellplätze untergebracht werden müssen, sollen diese entlang der Poststraße und der Langenstraße in Baugrenzen umgewandelt werden. Gleichzeitig wird auch die Vorgabe der Stellung der baulichen Anlagen für fast das gesamte Gebiet aufgehoben, um eine flexiblere Grundstücksnutzung zu erreichen. Lediglich für das Gebäude Poststraße Nr. 27, welches an drei Seiten an Verkehrsflächen angrenzt und eine raumbildende Funktion innehat, bleibt sowohl die nach Norden festgesetzte Baulinie als auch die Vorgabe der Hauptfirstrichtung unverändert bestehen. Auch im südöstlichen Bereich entlang der Mühlenstraße bleibt eine Baulinie festgesetzt. 3.3 Übrige Festsetzungen Die übrigen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes, insbesondere die örtliche Bauvorschrift zur Dachneigung, sollen bestehen bleiben und werden durch die vorliegende Änderung nicht berührt. Grünordnerische Festsetzungen wurden für das Plangebiet im Ursprungsplan nicht getroffen. Die innerhalb der angrenzenden Verkehrsflächen vorgesehene Pflanzung von Einzelbäumen und die Anlage und Bepflanzung von Verkehrsgrün behalten ihre Gültigkeit. 4 Auswirkungen der Planung 4.1 Auswirkungen auf bestehende Nutzungen Mit der vorliegenden Änderung bleibt das Plangebiet hinsichtlich der Art der Nutzung als Kerngebiet unverändert erhalten. Durch die Planänderung werden die entlang der Poststraße und der Langenstraße zum Teil festgesetzten Baulinien in Baugrenzen umgewandelt. Die Baulinien sind in diesen Bereichen nach Auffassung der Stadt nicht zwingend erforderlich. Da sie zudem der Forderung nach ausreichend Stellplätzen im Innenstadtbereich entgegenstehen, sollen sie durch zweckmäßigere Baugrenzen ersetzt werden. Damit müssen die Gebäude-Außenwände nicht mehr zwangsläufig bis zu den bisher festgesetzten Baulinien gebaut werden, son-
6 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung - 6 dern können von den angrenzenden Verkehrsflächen zurückspringen. Aufgrund der nur geringen Größe der Gebiete wird dadurch das städtebauliche Ziel der Raumbildung nicht in Frage gestellt. Durch diese Änderung und durch die fast im gesamten Gebiet geplante Aufhebung der bislang vorgegebenen Stellung der baulichen Anlagen (Hauptfirstrichtung) werden die nachbarlichen Belange nicht unzumutbar beeinträchtigt, zumal die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise, unverändert bestehen bleiben. Insbesondere bleibt die Geschosszahl mit max. drei Vollgeschossen im gesamten Gebiet erhalten und entspricht damit weiterhin den auch in den umliegenden Gebieten bestehenden Baumöglichkeiten. 5 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Nach 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist über Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Änderung von Bauleitplänen zu erwarten sind, nach den Vorschriften des Baugesetzbuches insbesondere der 1 und 1a abzuwägen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden. Für die Änderung oder Überplanung bestehender Bebauungspläne gilt 1a Abs. 3 S. 4 BauGB, nach dem nur solche Eingriffe auszugleichen sind, die über das durch die bisherigen Festsetzungen mögliche Maß an zu erwartenden Eingriffen hinausgehen. Im vorliegenden Fall war für das Kerngebiet, aufgrund seiner zentralen innerstädtischen Lage, bereits bislang eine Grundflächenzahl von 1,0 festgesetzt und damit eine vollständige Versiegelung der Flächen durch Haupt- und Nebenanlagen möglich. Diese Festsetzung bleibt, wie auch die weiteren Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, unverändert bestehen. Grünordnerische Festsetzungen wurden im ursprünglichen Bebauungsplan für das Plangebiet nicht getroffenen. Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Änderung somit insgesamt nicht zu erwarten. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 6 Erschließung / Ver- und Entsorgung Das Plangebiet stellt einen technisch und verkehrlich vollständig erschlossenen Siedlungsbereich im Stadtzentrum von Löningen dar. Durch die vorliegende Planänderung wird die Erschließungssituation gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 2/S - Neuaufstellung - nicht geändert. Hinsichtlich der Ver- und Entsorgungssituation ergeben sich durch die 2. Änderung daher keine Auswirkungen.
7 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung Hinweise Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Zum 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) in Kraft getreten. Laut Gesetz muss der Wärmeenergiebedarf für neue Gebäude zu mindestens 15 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), welche am in Kraft getreten ist, sind weitere Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien vorgenommen worden, um die Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung und geänderte Baunormen umzusetzen. So müssen u.a. seit dem neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere energetische Anforderungen erfüllen. Die Verordnung ist auch auf Vorhaben, welche die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, anzuwenden. Denkmalschutz Denkmalgeschützte Objekte oder Bodendenkmäler sind der Stadt im Plangebiet nicht bekannt. Im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist die Südfassade des Gebäudes Langenstraße Nr. 39 aber als erhaltenswert gekennzeichnet. Bauliche Änderungen der südlichen Fassade unterliegen danach einem Genehmigungsvorbehalt. Nach Aussage der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises ist die Südfassade des Gebäudes Langenstraße Nr. 39 jedoch weder ortsbildprägend noch erhaltungswürdig. Die im Ursprungsplan enthaltende Kennzeichnung kann daher aus Sicht der Ortsbildpflege entfallen. Damit entfällt bei Änderungen der südlichen Gebäudefassade auch der Genehmigungsvorbehalt. In den Bebauungsplan ist folgender Hinweis aufgenommen: Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese meldepflichtig und müssen der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter und der Unternehmer der Arbeiten. Bodenfunde und Fundstellen sind bis zum Ablauf von vier Werktagen nach Anzeige unverändert zu lassen bzw. ist für ihren Schutz Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet ( 14 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz).
8 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/S - Neuaufstellung Verfahren Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB an der Planung beteiligt worden. Diese Beteiligung erfolgte durch Zusendung des Planentwurfs sowie der dazugehörigen Begründung. Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplanes hat zusammen mit der dazugehörigen Begründung vom bis (einschl.) öffentlich im Rathaus der ausgelegen. Satzungsbeschluss Die vorliegende Fassung der Begründung war Grundlage des Satzungsbeschlusses vom Löningen, den gez. Willen Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel
Stadt Löningen Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrBegründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
MehrBegründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße
Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Industriegebiet westlich der Lähdener Straße, Teil 4 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - - Auslegungsexemplar - Quelle: Auszug
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung
Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet
MehrSatzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr OT Loquard
Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1008 OT Loquard 1 Bestandteile Die Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1008 besteht aus dieser Satzung. 2 Räumlicher
MehrBebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung
ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrBauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrBebauungsplan Nr Änderung. Präambel
Stadt Achim Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth Ortsteil
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrStadt Meppen. Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G
Stadt Meppen Landkreis Emsland B E G R Ü N D U N G zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 607, Teil I der Stadt Meppen, Ortsteil Rühle Baugebiet: Westlich der Schulstraße nebst örtlichen Bauvorschriften
MehrSatzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr.
Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede - Entwurf Stand: 04.11.2013 - (Proj.-Nr. 27612-072) Seite 2 PRÄAMBEL Auf Grund des 1 Absätze 3 und 8 sowie 10 des
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150 Lahof
Landkreis Verden Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 150 Lahof (Im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Büro für Stadtplanung Gieselmann und Müller GmbH Eschenplatz 2 26129 Oldenburg
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrGemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"
Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrSTADT ACHIM Landkreis Verden
Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 103A Im Bult" 3. Änderung Mit örtlichen Bauvorschriften Begründung Januar 2014 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1 Planaufstellung 3 2 Planunterlage 3 3 Räumlicher Geltungsbereich
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
MehrGemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof
Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrStadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -
Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße
MehrEntwurfsbegründung - 1 -
Entwurfsbegründung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 Pferdekamp gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Stand: 04.10.2018) - Gemeinde Emlichheim Landkreis Grafschaft Bentheim Niedersachsen - 1 - Inhaltsverzeichnis
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrBebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel
Gemeinde Essen (Oldb.) Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 32 Helms Esch Mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
MehrE n t w u r f. ObermöllrichV
Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrTextliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrGEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrGEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG
GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
MehrGemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~
4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER
MehrMarkt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom
Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrGEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND
GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:
MehrGemeinde Heidgraben. Auftraggeber: Gemeinde Heidgraben über Amt Moorrege Amtsstraße Moorrege. Auftragnehmer:
Gemeinde Heidgraben (Kreis Pinneberg) 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Straße Buchenweg und westlich der Dorfstraße (Verbindungsweg zum Buchenweg) Begründung
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrSTADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie
GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur
MehrGemeinde Sögel Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg (Beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung
MehrGemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass 2.
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG
MehrOrtskern Schatthausen 1.Ä Bebauungsplan. Projekt: Plantyp: Br M: 1: Art der baulichen Nutzung. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
59. Art der baulichen Nutzung ( 5 Abs.2 Nr., 9 Abs.Nr.BauGB, bis BauNVO) Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ( 9 Abs.Nr.2 BauGB, 22 und 23 BauNVO) Baugrenze 30 3 2/ 30
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrS a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrGemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrBebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
MehrSatzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf
Gemeinde Friedeburg Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf mit Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Satzung
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
Mehr2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow
27,3 gi,. LangendarfA.EsWJS» Afouf 29,1. ;',' 3J3C" 4*1^ >5M 2S.5 Ci'iitPHKJ!«. : 1 5-"^ %. 09.02.2006 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow Begrü äsihaltsveneächsiäs
MehrBereich der 2. Änderung
Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
MehrB E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.
B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis
MehrGemeinde Ovelgönne Bebauungsplan Nr. 47 Ortskern Oldenbrok-Mittelort. Begründung (Teil A)
Bebauungsplan Nr. 47 Begründung (Teil A) Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen...3 2 Erfordernis - Ziel der Planung / städtebauliche Situation...3 3 Planungsgrundlagen...4 3.1 Lage des Plangebietes / Geltungsbereich...4
Mehr