Versammlungs-Protokolle: Sitzung vom :20 von Robert Griesbeck. Sitzung vom Sitzung
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- Catrin Petra Neumann
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1 Versammlungs-Protokolle: Sitzung vom :20 von Robert Griesbeck Sitzung vom Sitzung Niederschrift über die: öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des: Gemeinderates Sitzungsnummer: 9/2012 Sitzungstag: Sitzungsort: Pentling, Rathaus
2 Vorsitzender: A. Rummel, 1. Bürgermeister Schriftführer: Robert Griesbeck Anwesend waren: Deml Johann, Eckert Gerhard, Eder Josef, Eisvogel Alois, Geiselhöringer Franz, Gottswinter Dieter, Gruschka Theodor, Haubner Roswitha (ab Punkt 3 des öffentlichen Teils anwesend), Haubner Wilhelm (bei Punkt 4 10 des öffentlichen Teils nicht anwesend), Hopfensperger Sebastian, Knittl Franz, Kreil Franz, Neumüller Jürgen, Renkawitz Karin, Rieger Stefan, Schiller Franz, Weigt Bruno Entschuldigt abwesend waren: Paul Carmen, Wilhelm Barbara, Sadler Gerhard Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder war anwesend; die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Vorsitzender: Schriftführer
3 A. Rummel R. Griesbeck 1. Bürgermeister 9.1 Öffentlicher Teil: Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes; Stellungnahme der Gemeinde Informationen zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsplanes haben alle Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten. Die Gemeinde Pentling beantragt bei der Obersten Landesplanungsbehörde die Einbeziehung der Gemeinde Pentling in den Verdichtungsraum Regensburg. Die Gemeinde Pentling grenzt unmittelbar an die Stadt Regensburg an und hat mit dieser einen vielfachen Verflechtungsbereich, so dass die Darstellung der Gemeinde Pentling als dem Verdichtungsraum Regensburg zugehörig auch gerechtfertigt ist. Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme des Bayer. Gemeindetages verwiesen Neuorganisation der überörtlichen Rechnungsprüfung; Zuweisung zum Bayer. Kommunalen Prüfungsverband; Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat befürwortet überörtliche Rechnungsprüfungen. Eine zwangsweise Zuweisung zum Bayer. Kommunalen Prüfungsverband wird vom Gemeinderat jedoch strikt abgelehnt. Diese Zwangsmaßnahme wird als gravierende Verletzung des verfassungsmäßig verbürgen Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung angesehen. Die Gemeinde Pentling hat keine Mitgliedschaft beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband beantragt. Auch für eine Zuweisung nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 PrVbG ist ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Erst wenn eine Gemeinde die Mitgliedschaft beantragt, kommt die Regelvermutung zur Anwendung ohne dass es einer weiteren Prüfung bedarf. Unabhängig davon, trifft die Regelvermutung auch nicht auf die Gemeinde Pentling zu. Die Rechnungsprüfungsberichte der letzten 20 Jahre zeigen ganz klar, dass bei der Prüfung der Gemeinde Pentling kein vertieftes und spezialisiertes Fachwissen erforderlich ist. Die Gemeinde Pentling verwaltet weder einen Zweckverband noch wird die doppelte kommunale Buchführung verwendet. Der Bericht über die überörtliche Prüfung der
4 Jahresrechnungen der letzten 20 Jahre hat 72 Seiten. Die Einleitung und Zusammenfassung umfasst 12 Seiten. Der Bereich Feuerwehr umfasst 27 Seiten und der Bereich Schülerbeförderung 12 Seiten. In 20 Jahren wurden keinerlei Vermögensschäden zu Lasten der Gemeinde Pentling festgestellt. Die Kassenversicherung musste nie in Anspruch genommen werden. Aus den vorgenannten Gründen akzeptiert die Gemeinde Pentling keine Zwangszuweisung zum BKPV. Der Gemeinderat spricht sich auch weiterhin für eine Prüfung durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Regensburg aus. Die Gemeinde Pentling ist darüber hinaus auch nicht bereit, die höheren Prüfungskosten, die beim BKPV anfallen, zu bezahlen Gründung eines Hortes an der Grundschule Großberg; Beauftragung eines Trägers Der Bedarf an Mittags- und Hausaufgabenbetreuung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Es wurde deshalb eine Umfrage bei den Eltern von Vorschulkindern im Kindergarten und bei den Klassen 1 bis 3 der Grundschule durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchung haben alle Gemeinderatsmitglieder bereits erhalten. Mit dem Kreisjugendamt wurden die Räumlichkeiten besichtigt. Nach dem Auszug der RIS sind geeignete Räumlichkeiten vorhanden. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Baumaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Einrichtung muss aber bedarfsgerecht ergänzt werden. Die Gemeinde möchte künftig an der Schule neben der Mittagsund Hausaufgabenbetreuung auch einen Hort anbieten. Der Internationale Bund hat sich mit Schreiben vom bereiterklärt die Trägerschaft zu übernehmen. Voraussetzung für eine staatl. Förderung ist eine Bedarfsanerkennung durch die Gemeinde und die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7 des BayKiBiG: Die Gemeinde erkennt gem. Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 6 Jahren in einem Hort an. Da in der Gemeinde keine Hortplätze vorhanden sind, werden 25 vom Internationalen Bund geplante Hortplätze an der Grundschule Großberg als Bedarfsnotwendig anerkannt. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf der Basis der bereits bestehenden Betriebskostenvereinbarung (Krippe Pentling) auch für den Hort Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung zu führen. Der endgültige Text wird dem Gemeinderat noch gesondert zur abschließenden Abstimmung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: 16 gegen 2 Stimmen Überdachung der Stockbahnen am Sportzentrum
5 Der Gemeinderat hat die Überdachung der Stockbahnen in das Bauprogramm 2012 aufgenommen. Im Haushalt ist dafür ein Betrag von vorgesehen. Die Stockschützen aus Großberg sind sehr erfolgreich. Eine Überdachung der Stockbahnen würde die Trainings- und Wettkampfbedingungen noch verbessern. Geplant ist eine Überdachung der Bahnen mit einem Satteldach, das eine max. Neigung von 15 haben soll, damit das Dach ggf. auch mit einer Photovoltaikanlage belegt werden kann. Erste Angebote zeigen, dass eine Realisierung im geschätzten Bereich möglich ist. Die Überdachung hätte zudem den Vorteil, dass Gemeindevereine die Halle für Veranstaltungen mitbenutzen können. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit dem TSV Großberg als Hauptnutzer des Sportgeländes zu treffen. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten durch einen BLSV Zuschuss i.h.v. 20 % der Baukosten, zu senken. Der Gemeinderat spricht sich für die Überdachung der Stockbahnen aus und beauftragt die Verwaltung Kostenangebote einzuholen und die Bezuschussung durch den BLSV abzuklären. Abstimmungsergebnis: 15 gegen 2 Stimmen Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Friedhofes Pentling Am Friedhof in Pentling war bisher die Bestattung von Urnen nur in Erdgräbern möglich. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, am Friedhof in Pentling eine Anlage mit vorerst 4 Stelen und 12 Urnengrabkammern zu errichten. Die Bauarbeiten sollen im September abgeschlossen sein. Die derzeitige Gebührensatzung listet in 2 Abs. 1 daher keine Grabgebühren für Urnengrabkammern auf. Die Herstellung einer Urnengrabkammer ist wesentlich teurer als die Anlage eines Urnengrabes für eine Erdbestattung. Andererseits verbrauchen Urnengrabkammern bei weitem nicht die Fläche, die für die Anlage eines Doppelgrabes notwendig ist. Die Verwaltung schlägt für Urnengrabkammern künftig eine Gebühr von 350,00 vor. Die Gebührensatzung für die Benutzung des Friedhofes Pentling ist entsprechend zu ändern. Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS I) erlässt die Gemeinde Pentling folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Friedhofes Pentling: 1 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
6 Die Grabgebühren betragen für die Nutzungsdauer von 15 Jahren für ein a) Einzelgrab 325,00 b) Doppelgrab 425,00 c) Urnengrab 250,00 d) Urnengrabkammer 350,00 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Pentling Der Freistaat Bayern zahlt mit Wirkung ab 01. September 2012 an den Träger von Kindertageseinrichtungen, unabhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle des BayKiBiG für das letzte Kindergartenjahr pauschal einen Zuschuss in Höhe von 50,00 monatlich zu den Elterngebühren. Dies setzt voraus, dass die betroffenen Eltern tatsächlich um den Zuschussbetrag entlastet werden. Damit die Gemeinde diese Zuschüsse abrufen kann, ist die Gebührensatzung zu ändern. Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS I) erlässt die Gemeinde Pentling folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Pentling 1
7 5 erhält folgenden zusätzlichen Absatz 6: Die Benutzungsgebühr ermäßigt sich für jedes in den Kindergarten aufgenommene Kind im letzten Kindergartenjahr um 50,00. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft Bauantrag Ski-Club Großberg; Bau von zwei Garagen im Außenbereich Der Ski-Club möchte am Bolzplatz zwischen Hohen- und Niedergebraching beim Wasserhochbehälter des Zweckverbandes 2 Garagen errichten. In erster Linie soll dort das Loipenspurgerät untergebracht werden. Das Landratsamt hat vorab seine Zustimmung signalisiert. Der Gemeinderat beschließt dem Skiclub die benötigte Fläche im südlichen Teil des Gemeindegrundes kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die ursprünglich vorgesehene Fläche im östlichen Teil ist für künftige Veranstaltungen (Standort Festzelt) freizuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt den Bauantrag beim Landratsamt einzureichen. Die Baukosten hat aber der Skiclub zu tragen Bauvoranfrage Philipp und Rainer Lang, Regensburg; Neubau einer Wohnanlage an der Hohengebrachinger Straße Der Bebauungsplan Hospiz lässt auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/13 der Gmkg. Pentling die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern zu. Es ist eine maximale Wandhöhe von 5,5 m zulässig. Das Grundstück befindet sich im Einmündungsbereich der Hohengebrachinger Straße in die Straße nach Hölkering. Bei Wohnnutzungen sind auf diesem Grundstück Vorkehrungen zum Schallschutz notwendig.
8 Die Grundstückseigentümer planen nun zwei Doppelhaushälften und vier Reihenhäuser zu errichten. Die beiden Doppelhaushälften sind nach Bebauungsplan zulässig. Entlang der Straße ist eine 2,35 m hohe Lärmschutzwand aus Gabionen mit Begrünung geplant. Die Reihenhäuser sind nicht zulässig. Die Garagen liegen außerhalb der Baugrenzen. Die Wandhöhe liegt bei 8,50 m. Lediglich bei Pult- oder Satteldächern ist eine Gebäudehöhe von 8,5 m zulässig. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass der Bebauungsplan einzuhalten ist. An dieser Stelle werden nur Einzel- und Doppelhäuser gewünscht Information zu aktuellen Themen Neueste Informationen zum Bayerischen Hochgeschwindigkeits-Förderprogramm wurden verteilt. Ohne Beschlussfassung Bekanntgabe von Bauvorhaben Von der Verwaltung wurde das Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben erteilt: Monika Büsing, Pentling; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage, Carport und 2 Stellplätzen in Niedergebraching, Kohlstadt
9 Powered by TCPDF ( Jürgen Freitag, Pentling; Neubau Einfamilienhaus mit Garage in Hohengebraching, An der Schloßbreite Profil- und Montagetechnik, Pentling; Anbau an die bestehende Montagehalle an der Regensburger Straße Ohne Beschlussfassung
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