Begründung. Bebauungsplan Nr. 10. Gemeinde Elsdorf-Westermühlen Kreis Rendsburg-Eckernförde

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1 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 1 Begründung zum Bebauungsplan Nr Wohnbebauung südlich Schulstraße - Gemeinde Elsdorf-Westermühlen Kreis Rendsburg-Eckernförde Stand des Verfahrens: Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 3(2) BauGB Januar 2019 Gemeinde Elsdorf-Westermühlen Bürgermeister Udo Wessolowski Westermoor 4 a Elsdorf-Westermühlen

2 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 2 Projektverantwortlich: Koordinator: Bearbeitung: Bauzeichner: Dipl.-Ing. Alexander Hilgendorff Dipl.-Ing. Marianne Sommer Jonas Ohlwein

3 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 3 Inhaltsverzeichnis Teil I 1 Planungsanlass... 4 Größe und Abgrenzung des Plangebietes... 6 Bebauung und Nutzung im Bestand... 7 Verkehrssituation... 8 Technische Infrastruktur... 8 Altlasten und altlastverdächtige Flächen Planerische Vorgaben... 8 Landesentwicklungsplan Regionalplan für den Planungsrum III Fortschreibung Flächennutzungsplan... 9 Landschaftsplan Inhalte der Planung Teil II Allgemeines...11 Verkehrserschließung und Versorgung...12 Geruchsimmission...13 Belange von Natur und Landschaft...14 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes...15 Maßnahmen zur Vermeidung der Eingriffserheblichkeit...17 Ausgleichsmaßnahmen...17 Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr Städtebauliche Werte Umweltbericht Einleitung und Kurzbeschreibung des Planungsvorhabens...19 Naturräumliche Situation Kurzbeschreibung des Plangebietes...20 Auswahl des Plangebietes...20 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen...22 Zusammenstellung zu erwartender Umweltauswirkungen und deren Beachtung in der Planung...24 Kompensationsmaßnahmen...25 Zusätzliche Angaben und Monitoring...26

4 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 4 Teil I 1 Planungsanlass Die Gemeinde konzentriert sich im Zuge der in Aufstellung befindlichen 4., 5. und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Festlegung der Rahmenbedingungen einer langfristig konzipierten Siedlungsentwicklung für den Ortsteil Elsdorf. Die Umsetzung dieser langfristigen Siedlungsentwicklung erfolgt in Abschnitten. Der nunmehr in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 10 Wohnbebauung südlich Schulstraße, mit dem die Realisierung von 5 Wohnbaugrundstücken erzielt werden soll, umfasst den Bereich 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Die Gemeinde hat im Vorfeld ihrer bauleitplanerischen Entscheidungen das verfügbare Innenentwicklungspotential geprüft. Im Ergebnis stehen für den OT Elsdorf noch ca. sieben Innenbereichsgrundstücke für eine künftige Wohnnutzung zur Verfügung. Die Gemeinde hat im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ihre Entscheidungen zur kurz-, mittel- und langfristigen Siedlungsentwicklung dargelegt. Sie wird in der nachstehend tabellarisch vorgestellt. Der Siedlungsschwerpunkt und Siedlungsmittelpunkt im Hauptort Elsdorf erstreckt sich westlich der Bundesstraße B 203 und beidseitig der Dorfstraße mit deutlicher Gewichtung und Ausdehnung zwischen der Dorfstraße und der Linie Forstweg Röhland. Südlich der Ortslage liegen die genutzten und planungsrechtlich abgesicherten Vorrangflächen für Windenergie mit Abstand zum Siedlungskörper von mindestens 1000 m. Eine Siedlungserweiterung in südlicher Richtung entfällt. Tabellarische Auflistung der für die Auswahlflächen der Einzelflächen der Siedlungsentwicklung anzusetzenden Kriterien: Auswahlfläche: 4. Änderung 5. Änderung 6. Änderung Lage an einer Gemeindestraße Ja, Schulstraße Ja, Osterdahl Ja, Forstweg Neubau innerer Erschließung Nicht erforderlich erforderlich erforderlich Anbindung an technische gesichert über gesichert über gesichert über Infrastruktur Größte Entfernung zu sozialen Einrichtung /Sport/Kindergarten, Radius um Gebietsmitte Größte Entfernung zu Versorgungseinrichtungen /Ortsmitte Radius um Gebietsmitte Geruchsimmission (Richtwert für WA-Gebiete 10% Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr, Toleranzwert in Übergangslagen zum Außenbereich für WA-Gebiet 15% Geruchsstundenhäufigkeit/Jahr Schulstraße Osterdahl Forstweg 200 m 570 m 750 m 750 m 570 m 490 m 8 % bis 10 %, am äußersten südöstlichen Rand bis 12 % 7 % bis 9 %, am östlichen Rand in der Mitte des Gebietes 10 % 6 % und 7 % am südlichen Rand, bis 8 % am westlichen Rand und 4% und 6 % im nördlichen Teil

5 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 5 Lärm keine keine keine Baugrund geeignet, geeignet nach geeignet nach Gutachten liegt Bodenkarten Bodenkarten vor Landschaftsplan Landschaftsplan Naturausstattung einseitig Knick dreiseitig Knick dreiseitig Knick und Teilung durch Knick Ortsbild Gut einsehbare Eingefasst, Eingefasst, Ortsrandsituation kaum kaum Bedeutung für die Erholungsnutzung Überschlägig ermittelte Flächengröße Nettobauland- /Ansatz 700 qm/800 qm Grundstück Prognostizierter Umsetzungszeitraum wahrnehmbar wahrnehmbar visuell keine Nutzung der Wege durch Naherholung, Spaziergänger qm qm 5 Grundstücke 10 Grundstücke qm Grundstücke 2019/ / /2025 Eine Prioritätenfestlegung zur Flächenentwicklung wird nicht vorgenommen. Alle Flächen sind gleichermaßen verfügbar. Für die weitere Umsetzung wird die Gemeinde die Möglichkeiten nach 11 BauGB nutzen und über die Mittel der städtebaulichen Vertrages und des Erschließungsvertrages die schrittweise Umsetzung steuern und sichern. Im Zuge der Beteiligung nach 4(1) BauGB wurde der Gemeinde empfohlen, das Neubaugebiet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 zunächst zurückzustellen und die Entwicklung und Vermarktung einer Fläche südlich der Straße Osterdahl abzuwarten. Ein Hauptgrund für diese Empfehlung ist die Einschätzung, dass mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.10 das Landschaftsbild an dieser Stelle erheblich verändert und beeinträchtigt würde. Es bestehen die Bedenken, dass die Niederung um den Mühlengraben als ein für Elsdorf typisches Landschaftserlebnis verloren gehen könnte. Diese Hinweise nimmt die Gemeinde auf und wird für das neue Baugebiet, was die Höhe, die bauliche Dichte und die Grundstückstiefe betrifft, Festsetzungen treffen, die eine landschaftsbild- und ortsbildverträgliche Inanspruchnahme der Fläche sichern. Das Planaufstellungsverfahren wird weiter geführt. Die Gemeinde hat dabei nach dem Grundsatz entschieden, dass bei Ausweisung von Neubaugebieten auf Flexibilität in der Entwicklung und Nutzung der bestehenden technischen Infrastruktur ebenso geachtet werden sollte, wie auf den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Um Fehlplanungen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist die tatsächliche Marktnachfrage nach Bau- und Grundstückstypen zu berücksichtigen. Im ländlichen Raum mit Nachfrage nach weniger verdichteten Baugebieten sollen die Erschließungs- und Baukosten für Infrastrukturen stärker berücksichtigt werden. Des Weiteren gilt der Grundsatz einer zeitlich gestaffelten und kleinteiligen Entwicklung und Vermarktung von Baugebieten. Die zeitliche Staffelung hat die Gemeinde im Zuge der Verfahren zur 4., 5. und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mehrfach erläutert.

6 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 6 Abb.: 1: bestehender Ortsrand (rote Linie) und neu geformter Ortsrand (grüne Linie), durch geeignete Eingrünungsmaßnahmen bleibt das Erlebnis Mühlenauniederung erhalten. Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangeltungsgebiet umfasst den Bereich südlich der Schulstraße zur Arrondierung der Wohnbebauung beidseitig der Schulstraße bis zum Bokelweg. Sie schließt in der Schulstraße an das Betriebsleiterhaus des dortigen landwirtschaftlichen Betriebes (In de Bucht/Schulstraße) an und erstreckt sich mit einer Plangebietstiefe von 35 m bis 45m bis zum Bokelweg. Die Straße Bokelweg markiert für die Siedlungsflächen zwischen dem Wohngebiet Röhland und den dortigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und dem heutigen Ortsrand südlich der Schulstraße den äußersten westlichen Siedlungsrand. Der Plangeltungsbereich wird nach Norden durch die Schulstraße begrenzt, nach Osten schließt das Gebiet an die vorhandene Bebauung Schulstraße Nr. 15 an, nach Süden liegt die Grenze etwa mittig des Grundstücks, parallel zum Verlauf des Mühlengrabens und nach Westen bildet die Straße Bokelweg die Grenze. Der Geltungsbereich umfasst eine 0,7 ha große Teilfläche des Flurstücks 1/1, Flur 17, Gemarkung Elsdorf-Westermühlen.

7 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 7 Abb. 2: Lage Plangebiet Bebauungsplan Nr. 10 Wohnbebauung südlich Schulstraße Darstellung im Luftbildausschnitt Bebauung und Nutzung im Bestand Das Plangebiet liegt östlich der Straße Bokelweg und südlich Schulstraße und wird landwirtschaftlich genutzt. Der Bokelweg markiert die Grenzlinie zwischen den Sander- und Geschiebemergelböden der Ortslage Elsdorf und den durch Niedermoor geprägten Böden, die sich entlang der Mühlenau ausdehnen. Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Ausläufern der Mühlenauniederung und den höher gelegenen Flächen der Vorgeest, die sich beginnend im Bereich um die Schulstraße, von dort aus in nördlicher (Wohngebiet Röhland mit Kindergarten und Sporteinrichtungen einschließlich Schwimmbad) und in nordöstlicher Richtung (Schichtweg /Forstweg/ Gehege Osterdamm) erstrecken. Um sicherzustellen, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kein Niedermoorboden überplant wird, wurden Sondierbohrungen durchgeführt. Die Bodenprofile sind dem Umweltbericht beigelegt. Neben einem ersten Horizont humosem Mutterboden, wurden Grob- und Mittelsande sowie Geschiebemergelanteile festgestellt. Das Gelände liegt zwischen 9,50 m NHN und 10,00 m NHN.

8 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 8 Das Plangebiet wird nördlich durch die Schulstraße und den dort entlangführenden Knick begrenzt. Der Knick besteht aus Brombeeren, Hasel, Strauchweiden, vereinzelt Winterlinde (als Strauch) und drei Überhältern (Stieleichen). Er wurde 2017 auf den Stock gesetzt. In diesem Knick sind zwei Feldzufahrten vorhanden. Die Fläche ist bis auf den nördlichen Knick gehölzfrei und wird als Dauergrünland genutzt. Das Grünland wurde (2018) gemäht. Die noch vorhandenen Weidezäune lassen auf eine ehemalige Beweidung der Fläche schließen. In der südlichen Hälfte zum Mühlenaugraben hin, sind Übergänge zu Feuchtgrünland festzustellen. Dieser Teil wird nicht überplant. Das gesamte Flurstück umfasst nach Liegenschaftsauszug qm. Überplant werden im nördlichen Teil ca qm. Die auf einem Damm führende Straße Bokelweg bildet westlich den Abschluss des Siedlungskörpers im Bereich Röhland /Schulstraße. Verkehrssituation Die äußere Erschließung besteht über die Schulstraße und den Bokelweg. Beide Gemeindestraßen sind für den innerörtlichen Verkehr ausgelegt. Eine innere Erschließung ist nicht erforderlich, da die neuen Grundstücke im Plangebiet direkt über die Schulstraße erschlossen werden. Einen Anschluss der Grundstücke an den Bokelweg wird es nicht geben. Technische Infrastruktur Für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation ist der Wasserverband Norderdithmarschen zuständig. Das geplante Wohngebiet kann an das bestehende Schmutz- und Niederschlagswassersystem angeschlossen werden. Nach Darlegung des Wasserverbandes Norderdithmarschen können in der Kläranlage Elsdorf- Westermühlen noch ca. 30 Haushalte verarbeitet werden. Die Entsorgung erfolgt durch Anschluss an das öffentliche Schmutz- und Regenwassernetz. Die Trinkwasserversorgung ist durch den Wasserbeschaffungsverband Mitteleider gesichert. Altlasten und altlastverdächtige Flächen Kenntnisse zu Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen liegen nach derzeitigem Stand für das Plangebiet nicht vor. Dies wird auch durch die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Zuge ihrer Stellungnahme zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich bestätigt. 2 Planerische Vorgaben Landesentwicklungsplan 2010 Der Landesentwicklungsplan 2010 ordnet die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen dem ländlichen Raum zu. Der Ortsteil Elsdorf liegt innerhalb des 10 km Umkreis des Mittelzentrums Rendsburg. Die westliche Gemarkung liegt innerhalb eines großflächigen Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft, der die Niederungen der Eider-Treene-Sorge umfasst und sich nordwestlich bis zur Stadt Husum und südwestlich bis zur Stadt Heide erstreckt. Der schleswig-holsteinische Staatsforst mit

9 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 9 dem Gehege Osterdamm-Elsdorf ist ebenfalls als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft gekennzeichnet. In den Regionalplänen und auf kommunaler Ebene sind diese Räume weiter zu differenzieren (LEP 2010, 5.2.2). Die Bundesstraße B 203 ist als Hauptverbindungsachse zwischen der Bundesautobahn A 1 über Kiel und Rendsburg bis nach Heide gekennzeichnet (LEP 2012 (1.6)). Damit liegt die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen an einer landesweit bedeutsamen Verkehrsverbindungsachse. Nach Vorgabe des LEP 2010 (3.5.2) sind ca. 1,5 % der Landesfläche in den Regionalplänen als Eignungsflächen für die Windenergienutzung festzulegen. Die Konzentration von Windkraftanlagen auf die in den Regionalplänen ausgewiesenen Eignungsgebieten ist Ziel der Landes- und Regionalplanung (LEP 2010, Z). Die in Aufstellung befindliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 sowie die Teilaufstellung der Regionalpläne, Sachthema Windenergie, ist für die Siedlungsentwicklungsplanung der Gemeinde von Bedeutung. Der im Dezember 2016 veröffentlichte 1. Entwurf sieht das Windvorranggebiet RDE_075 im Süden des Gemeindegebietes in ca m Entfernung zum südlichen Ortsrand vor. Das Gebiet entspricht der Konzentrationsflächenausweisung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde. Im wirksamen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde wurde bezüglich des Abstands zum Siedlungskörper für die Konzentrationsflächen bereits auf 1000 m Abstand zu den Siedlungsgebieten entschieden. Das Windvorranggebiet RDE_075 im Süden der Gemarkung liegt ca m vom Plangebiet entfernt (gemessen wurde nach Google-Earth von der der Siedlung nächststehenden Windkraftanlage). Regionalplan für den Planungsrum III Fortschreibung 2000 In Schleswig-Holstein werden die Regionalpläne neu aufgestellt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Mit Wirkung des Landesplanungsgesetzes vom Januar 2014 wurden die Neuzuschnitte der Planungsräume festgelegt. Danach gehört die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen zum (neuen) Planungsraum II. Der neue Regionalplan liegt im Entwurf noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Aussagen des Regionalplanes für den Planungsraum III weiterhin gültig. Die Gemeinde Elsdorf- Westermühlen ist dem Nahbereich des ländlichen Zentralortes Hohn zugeordnet. Bei der Entwicklung der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen soll die Bautätigkeit vorzugsweise im gemischt-strukturierten Hauptort Elsdorf zusammengefasst werden. Das Gemeindegebiet nördlich der Kreisstraße K 33 liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens Hohn. Die Bestimmungen nach 12 LuftVG sind zu beachten. Nach Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, sind die Belange der Bundeswehr berührt, jedoch durch das Planungsvorhaben nicht beeinträchtigt. Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan Nr. 10 Wohnbebauung südlich Schulstraße entwickelt sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde. Dieser stellt die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dar. Nach 8(2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Dies ist

10 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 10 vorliegend nicht der Fall. Die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen hat daher die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich beschlossen. Entwicklungsziel ist die Ausweisung als Wohnbaufläche (W). Die Aufstellung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach 8 (3) BauGB parallel. Landschaftsplan Im wirksamen Landschaftsplan der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen (Juni 2007) ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Entwicklungsmaßnahmen zugunsten Natur und Landschaft sind nicht ausgewiesen. Die Fläche soll nach Landschaftsplan in der Bestandsnutzung verbleiben. Mit der Ausweisung der Fläche als Wohngebiet weicht die Gemeinde von der Darstellung im Landschaftsplan ab. Im Landschaftsplan der Gemeinde sind die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Schulstraße, westlich Heisch und südlich Forstweg als Eignungsflächen für eine Siedlungsentwicklung gekennzeichnet. Dies ist aus landschaftsplanerischer Sicht folgerichtig und wird auch für die städtebauliche Entwicklung als prioritäre Entwicklungsrichtung angesehen. Leider ist die ausschließliche Betrachtung dieser Empfehlungen, gemessen am aktuellen Bedarf für Wohnbauflächen und aufgrund der Immissionsbereiche der tierhaltenden Betriebe in Elsdorf nicht umzusetzen. Die Gemeinde musste zur Sicherung ihrer Siedlungsentwicklung auch Flächen in eine Überprüfung einbeziehen und für eine städtebauliche Entwicklung in Augenschein nehmen, die zum Zeitraum der Aufstellung des Landschaftsplanes (2002 bis 2007) nicht als Potentialflächen für eine Siedlungsentwicklung eingestuft wurden. Nach den nachfolgend aufgelisteten Kriterien der Standortauswahl der Gemeinde wird die Fläche in die Siedlungsentwicklung für die Ortslage Elsdorf mit einbezogen: Städtebauliche Voraussetzungen, Ermittlung des Siedlungsschwerpunktes, Erreichbarkeit vorhandener sozialer und alltagserforderlicher Infrastruktureinrichtungen, und Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Vorhandene Wegeverbindungen, sowohl innerörtlich für Fußgänger und Radfahrer, als auch Anbindung an überörtliche Verkehrswege und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Verfügbarkeit der Flächen kurzfristig, mittel- und langfristig, Berücksichtigung der Belange der landwirtschaftlichen Betriebe im Ort, vor allem der Bestand an tierhaltenden Betrieben, Biotopwerte der Auswahlflächen, Abschätzung der zu erwartenden Eingriffserheblichkeit für die baulich neu in Anspruch zu nehmenden Flächen. Bei der Auswahl nicht berücksichtigte Kriterien, die jedoch im Landschaftsplan entscheidend für die empfohlenen Grenzen der Siedlungsentwicklung für die Flächen um den Mühlenaugraben gewertet werden, sind das Landschaftsbild und die Offenhaltung des Grünlandes um den Mühlenaugraben. Des weiteren Bestand nach den Bodenkarten und geologischen Grundkarten (1:25 000), die im Landschaftsplan ausgewertet wurden, der Verdacht, dass sich Niedermoorböden, die sich im weiteren Verlauf des Mühlenaugrabens in westlicher Richtung erstrecken, auch noch Flächen südlich der Schulstraße und östlich Bokelweg erfassen. Im Landschaftsplan sind die Grenzverläufe der Bodenbeschaffenheit in der dafür genutzten Bodenkarte nicht flächenscharf zu erkennen. Aus diesen Gründen

11 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 11 wurden im Mai 2018 Sondierbohrungen durchgeführt. Eine Überlappung von Niedermooranteilen entlang des Mühlenaugrabens auf die östlich der Straße Bokelweg liegende Fläche ist auszuschließen. Die heute noch landschaftsoffene Fläche wird mit einer Baureihe, die sich zwischen dem erhöhten Straßendamm des Bokelweg und der vorhandenen Bebauung Schulstraße Haus Nr. 15 erstreckt, geschlossen. Die in der Landschaft wahrnehmbare Grenze zwischen Ortslage und den offenen, weiten Grünlandarealen wird durch den Verlauf der Straße Bokelweg gebildet. Die Straße ist als Verkehrsfläche für die Erschließung des Wohngebietes Röhland und der ehemaligen Grundschule in Elsdorf- Westermühlen sowie den dortigen Sporteinrichtungen (Halle und Freibad) ausgebaut. Sie führt erhöht auf einem Damm mit einseitig ausgebautem Geh- und Radweg und einer straßenbegleitender Baumreihe aus der Baumart Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia). Diese Baumart ist aufgrund ihrer Resistenz und Robustheit als Straßenbaum und Siedlungsgehölz empfohlen und wird auch als solcher verwendet. Im Landschaftsraum Mühlenauniederung kommt sie natürlicherweise nicht vor. Insofern ist diese Gestaltung auch bezüglich des Landschaftsbildes als Abgrenzung zur offenen Wiesen- und Weidelandschaft zu betrachten, die sich in westlicher Richtung weitläufig und dominant erstreckt. 3 Inhalte der Planung Allgemeines Auf dem nördlichen Teil des Flurstücks soll ein Allgemeines Wohngebiet (/WA) nach 4 BauGB entstehen. Es wird ein recht kleines Wohngebiet mit fünf Baugrundstücken. Für die festzusetzende Art und Weise der baulichen Nutzung sowie der baulichen Dichte gilt der Einfügungsgrundsatz bezogen auf die vorhandenen benachbarten Wohngebiete Röhland und Poggensteert. Das Wohngebiet um die Straße Poggensteert erstreckt sich gegenüberliegend zwischen der Kreisstraße K33, der Straße Bokelweg und den Grünlandflächen am Mühlenaugraben. Der Knick an der Schulstraße wird in seiner Bedeutung als lineare Gehölzstruktur erhalten, muss jedoch für künftige Grundstückszufahrten unterbrochen werden. Die verbleibenden Abschnitte Knickabschnitte werden als zu erhalten festgesetzt. Der gesamte Knick ist nach anzuwendendem Knickerlass zu entwidmen und der mit der Bebauung einhergehende Funktionsverlust muss ausgeglichen werden. Entlang der Südseite des Baugebietes sind zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Maßnahmen zur Eingrünung vorgesehen. Die Festsetzungen erfolgen auf den künftigen privaten Grundstücksflächen. Das künftige Wohngebiet grenzt westlich an den in der In de Bucht 8 /Schulstraße liegenden landwirtschaftlichen Betrieb an. Es ist ein rinderhaltender Betrieb mit Stallungen, Fahrsilos und Güllebehältern. Aufgrund der räumlichen Nähe wurde vor Beginn der Planungen ein Geruchsimmissionsgutachten unter zugrunde legen der aktuell gültigen Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in Auftrag gegeben. Im unmittelbaren Siedlungszusammenhang der Ortslage Elsdorf liegen sieben tierhaltende Betriebe. Einer achter liegt nördlich etwas abgesetzt zur Ortslage. Für die Erstellung des Gutachtens waren alle Betriebe mit einzubeziehen und zu betrachten. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die städtebaulichen Überlegungen der geplanten Bebauung südlich der Schulstraße.

12 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 12 5 Grundstücke Erschließung von Norden Grundstücksgrößen um 800 qm Einfamilien- und Doppelhäuser. Begrenzung der Zahl der Vollgeschosse für Doppelhäuser. Ein bis Zweigeschossig mit angepassten Festsetzungen zur jeweiligen Gebäudehöhe Abb. Städtebauliche Konzeption (Stand 2017) Abgrenzung zur Niederung über eine begrünte Böschung mit Neigung 1: 5, damit keine harte Geländekante entsteht, Verkehrserschließung und Versorgung Äußere Erschließung: Das Plangebiet ist über die Schulstraße und den Bokelweg erschlossen. Beide Gemeindestraßen sind für den innerörtlichen Verkehr ausgelegt. Innere Erschließung: Die Erschließung der Einzelgrundstücke erfolgt nur über die Schulstraße. Die Herstellung einer inneren Erschließung ist nicht erforderlich. Ver-und Entsorgung: Das geplante Wohngebiet wird an das bestehende Schmutz- und Niederschlagswassersystem, das bereits für die Ver- und Entsorgung des Baugebietes Röhland und des ehemaligen Schulkomplexes vorhanden ist, angeschlossen werden. Nach Darlegung des Wasserverbandes Norderdithmarschen können in der Kläranlage Elsdorf-Westermühlen noch 30 Haushalte verarbeitet werden. Das Wohngebiet ist für fünf Haushalte ausgelegt. Die Trinkwasserversorgung ist durch den Wasserbeschaffungsverband Mitteleider gesichert. Anschlüsse an weitere Einrichtungen der technischen Infrastruktur wie Breitband, Telekommunikation sind für das Wohngebiet Röhland vorhanden. Das neue Baugebiet kann angeschlossen werden. Die Fahrzeuge der Abfallentsorgung fahren die Grundstücke über die Schulstraße an. Die Abfallbehälter sind an den jeweiligen Grundstückszufahrten bereit zu stellen.

13 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 13 Geruchsimmission Im Umfeld des neuen Wohngebietes befinden sich tierhaltende Betriebe. Zur Beurteilung möglicher Einwirkungen dieser Betriebe auf die geplante Siedlungsentwicklung wurde ein Geruchsgutachten nach den Vorgaben der TA-Luft und GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) erstellt. Im Ergebnis zeigt die Ausbreitungsberechnung für den Geruch, dass für das Bebauungsplangebiet die ermittelten Geruchstundenhäufigkeiten bis auf eine geringfügige Überschreitung im südöstlichen Teil innerhalb der Immissionswerte der GIRL bzw. innerhalb des Bewertungsmaßstabes der GIRL liegen. Für die Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) liegt der Richtwert nach GIRL bei 10 %. Im südöstlichen Teil liegen für zwei Grundstücke an den Außengrenzen, d.h. für Übergangsflächen der künftigen Wohnnutzung und Außenbereichsflächen die Werte bei 11 % und 12%. In dörflich geprägten Ortslagen mit landwirtschaftlichen Betrieben sollte der festgelegte Immissionswert den Immissionswert für Dorfgebiete nicht überschreiten. Der Immissionswert für Dorfgebiete ist mit 15 % Geruchsstundenhäufigkeit festgelegt. Die ermittelten Werte für den Bebauungsplan Nr. 10 liegen deutlich darunter. Eine erhebliche Belästigung der künftigen Bewohner des Gebietes kann ausgeschlossen werden. Abb. 3: Ausschnitt aus GIRL-Gutachten für das Plangebiet, Geruchsstundenhäufigkeit für das Plangebiet, gekennzeichnet als Vorhabengebiet 1. Die Zahlen sind Prozentwerte und geben die ermittelte Geruchsstundenhäufigkeit /Jahr in Prozent an.

14 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 14 Belange von Natur und Landschaft Für das geplante Wohngebiet wird landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen. Das Wohngebiet stellt eine Siedlungserweiterung der Gemeinde Elsdorf- Westermühlen dar. Die so für bauliche Zwecke in Anspruch genommene Fläche wird weitestgehend dem Naturhaushalt entzogen. Die damit einhergehenden Funktionsverluste für den Naturhaushalt sind auszugleichen. Der Ausgangsbiotoptyp ist als Intensivgrünland (GI) in Weidenutzung zu bezeichnen. Nördlich wird das Gebiet von einem Knick begrenzt. Knicks sind nach 30 BNatSchG i.v. mit 21 LNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile und geschützte Biotope und sind daher dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Im vorliegenden Fall wird der Knick künftig zwischen Straße und den privaten Wohnbaugrundstücken liegen und regelmäßig von künftigen Grundstückszufahrten unterbrochen sein. Auch bei Festsetzung des Restbestands als zu erhalten Die Bewertung der Flächen und Biotoptypen erfolgt nach Anhang 1 der Landesverordnung für die Einrichtung von Ökokonten und deren Bewertung (ÖkokontoVO) vom und dem Erlass des MELUR Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom einschließlich Anlage. Danach sind die anstehenden und überplanten Strukturen bis auf den Knick, der gesondert zu behandeln ist, als Biotope mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Der Knick ist bei Erhalt der Restabschnitte vollständig zu entwidmen und mit dem Faktor 1: 1,75 auszugleichen. Ein Ausgleich des Knicks kann nur durch Neuanlage eines Knicks an anderer Stelle erfolgen. Im unten zugeordneten Ökokonto zum Nachweis der flächenbezogenen Kompensation sind keine Knickneuanlagen vorgesehen. Der Nachweis zur Kompensation der mit der Planung erfolgten Eingriffe in den Knickbestand ist vor Satzungsbeschluss zu erbringen. Der flächenbezogene Ausgleich wird im Ökokonto An der Rinne in Bereich Hohner See erfolgen. Das Ökokonto wird bei der Unteren Naturschutzbehörde unter dem Aktenzeichen (Az): Hohn 3 geführt. Entwicklungsziel sind Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz. Für die Knickkompensation sind in diesem Ökokonto keine Maßnahmen vorgesehen. Flächengrößen für die Bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 10: Grundfläche Plangebiet Davon Allgemeines Wohngebiet Knicklänge entlang der Schulstraße Länge von entfallendem Knick durch Grundstückszufahrten, davon 20 m bereits vorhanden Private Grünflächen -Schulstraße Private Grünflächen Südseite/Böschungsflächen zur Niederung Überbaubare Fläche innerhalb des Baufeldes im Allgemeinen Wohngebiet qm (ca. 0,72 ha) qm 688 qm 765 qm 140 Meter 30 Meter qm

15 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 15 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes Nach dem Bezugserlass für die Bewertung der Eingriffsfläche sind den Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz insbesondere Acker, Grasacker, Intensivgrünland zuzuordnen, sofern die Bodenart und typ naturraumtypisch sind, der langfristig natürliche Flurabstand des Grundwassers mehr als einen Meter beträgt und die Flächen nicht dem Biotopverbund gemäß 21 BNatSchG dienen. Dies ist vorliegend der Fall, wobei bei Auswertung der Sondierbohrungen die Flurabstände des Grundwassers nicht ausgepegelt wurden und nach Bohrende Grundwasser zwischen 0,50 m und 1,20 m festgestellt werden konnte. Aufgrund des Artenbesatzes des Grünlands, es sind in der Teilfläche der Überpflanzung Zeigerpflanzen für stickstoffreichen Böden und Sauerampfer zu finden. Nässezeiger wie Hahnenfuß, Ehrenpreis oder Gänsefingerkraut oder Wiesenschaumkraut konnten nicht angesprochen werden. In der zu überplanenden Teilfläche fällt der Spitz- und Breitwegerich als Zeigerpflanze für verdichteten Boden auf. In der Zusammenschau der Faktoren ist das vor Ort anstehende Grünland als intensiv genutztes Grünland und nicht als Wertgrünland anzusprechen. Die Ermittlung für die Kompensation von Inanspruchnahme von Grund und Boden für die geplante bauliche Nutzung erfolgt für Flächen von allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Danach gilt der Ausgleich als hergestellt, wenn für versiegelte Oberflächen und Gebäudeflächen mindestens im Verhältnis 1: 0,5 und für Teilversiegelungen mindestens im Verhältnis 1: 0,3 Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen, bzw. Flächen (wie in einem Ökokonto) zu einem naturbetonten Biotop entwickelte werden. Im vorliegenden Fall wird nicht zwischen Teilversiegelungen und Versiegelungen differenziert, da für die baulich zu nutzenden Flächenanteile der Flurstücke der Baugrund angefüllt werden muss. Die mit dem Baugebiet einhergehenden Eingriffe in das Schutzgut Boden sind als erheblich einzustufen. Das oben zitierte Mindestmaß für den Ausgleich ist bezogen auf mit Ackerflächen vergleichbarer Biotopqualität und im vorliegenden Fall nicht ausreichend bemessen. Durch den zusätzlich anstehenden Bodenabtrag- und Auftrag ist ein Ausgleichserfordernis für Dauergrünland im Verhältnis 1:2 in Ansatz zu bringen. Dies entspricht auch dem seitens der Unteren Naturschutzbehörde benannten Kompensationserfordernis. Es erfolgt aufgrund der Geländeanfüllung keine Unterscheidung zwischen Vollversiegelung und Teilversieglung. Für die künftigen Gartenflächen wird ein Ausgleich von 1: 1 in Ansatz gebracht. Hier wird die vorhandene Bodenstruktur durch die Maßnahme ebenfalls vollständig geändert, das Oberflächenwasser kann jedoch weiterhin versickern und es besteht erneut die Möglichkeit der biotischen Wiederbelebung des Bodens. Der entlang der südlichen Grenze des Plangebietes festgesetzte Grünstreifen wird nicht auf den flächenbezogenen Ausgleich angerechnet. Dieser zu bepflanzende Grünstreifen wird ausschließlich der Kompensation der Veränderungen und Eingriffe in das Landschaftsbild zugeordnet.

16 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 16 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes für die durch den Bebauungsplan zugelassenen Eingriffe in Natur und Landschaft: Flächenansatz Eingriff Fläche Gesamt Maximale baulich in Ausgleichsfaktor Ausgleichserfordernis in qm Anspruch zu in qm nehmende Fläche in qm Gebietsumgriff Wohngebiete WA Davon: Überbaubare Flächen im WA Gebiet (GRZ 2.578, ,50 1: ,3) (max. bei 50 % Überschreitung nach BauNVO 0,45) Gartenflächen 3.151,50 1: ,50 Verkehrsflächen davon: Verkehrsfläche Erschließungsstraße o o 0 0 Grünflächen- Flächen von besonderer Bedeutung Naturschutz Knicks Gesamtlänge in Metern 140 m 1: 1, m Knickneuanlage Flächenbezogener Ausgleichsbedarf 8.308,50 qm (ohne Knickersatz) Flächenansatz Ausgleich Im Gebiet erreichte Kompensation Kompensationsbedarf der nicht im Plangebiet erbracht werden kann Verbleibender externer Kompensationsbedarf über ein Ökokonto Flächengröße in qm Bewertung für die Kompensationswirkung Erreichte Kompensation Gebiet 8.308,50 Ökopunkte qm im ,50 oder Ausgleichserfordernis Knick Und 245 m Knickneuanlage als Kompensation für die erforderliche Entwidmung des Knicks an der Schulstraße. Neuanlagen 245 m Knick in einem anerkannten Knickökokonto

17 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 17 Maßnahmen zur Vermeidung der Eingriffserheblichkeit Eine Minderung der Eingriffserheblichkeit wird in erster Linie durch die aufgelockerte Bebauung der Fläche erreicht, d.h. durch das Maß der baulichen Nutzung und die Festsetzungen zur Eingrünung des Gebietes: Keine Grundwasserabsenkungen oder anschnitte. Für die neuen Zufahrten werden an zwei Stellen bereits vorhandene Knickdurchbrüche (Feldzufahrten) genutzt. Die Zufahrten zu den einzelnen Grundstücken sind festgelegt. Sehr flächensparende Erschließung durch Nutzung des Bestands an bereits vorhandener Erschließung. Keine inneren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ist ein Streifen von Bebauung freizuhalten. Der künftige Übergang zum verbleibenden Grünland soll auch von Nebengebäuden wie Schuppen oder Gartenhäusern freigehalten werden. Die Böschungen sind flach auslaufend mit Neigung 1:5 auszugestalten. Eingrünungsmaßnahmen entlang der Südseite zur Niederung hin. Ausgleichsmaßnahmen Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind keine flächenbezogenen umsetzbaren Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Die Kompensation muss daher über den Erwerb von Ökopunkten in einem von der zuständigen Naturschutzbehörde anerkannten Ökokonto erfolgen und nachgewiesen werden. Die erforderlichen Kompensationspunkte sind im Ökokonto An der Rinne vorgehalten und reserviert. Knickneuanlage von 245 m findet ebenfalls auf den hierzu vorgesehenen Maßnahmen in einem Knickökokonto statt. Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 10 Planerisches Ziel der Gemeinde ist die Schaffung eines Wohngebietes, das unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur zügig umgesetzt werden kann. Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4(1) BauNVO ausgewiesen. Da vornehmlich Bauland für Wohnungsbau bereitgestellt werden soll, schließt die Gemeinde die nach 4(3) Nr. 1 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen aus. Die künftige Nutzung und Bebauung soll sich in das bestehende Wohngebiet Röhland einpassen. Als Maß der baulichen Dichte wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 festgesetzt. Es soll, auch aus Gründen des Landschaftsbildes an dieser Stelle keine kleinflächige Siedlung entstehen. Aus diesem Grund werden Mindestgrundstücksgrößen von 800 qm festgesetzt. Auf den Grundstücken sollen sowohl Einfamilienhäuser als auch Doppelhäuser errichtet werden können. Dies entspricht der Siedlungsstruktur in Elsdorf-Westermühlen. Für Doppelhausgrundstücke wird pro Doppelhaushälfte eine Mindestgrundstücksgröße von 400 qm festgesetzt. Mit Festsetzung der Mindestgrundstücksgrößen von 400 qm pro Doppelhaushälfte und 800 qm pro

18 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 18 Einzelhausgrundstück trägt die Gemeinde der Ortsrandlage des Gebietes Rechnung. Es soll eine aufgelockerte Bebauung sichergestellt werden. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird differenziert festgesetzt: Für Doppelhäuser ist nur ein Vollgeschoss zulässig. Für Einzelhäuser sind auch zwei Vollgeschosse zulässig, dann jedoch ist die Höhe der Gebäude auf 8,00 m beschränkt. Hintergrund dieser Regelungen ist, dass aufgrund dieser Festsetzungen auch kubisch gestaltete Wohnhäuser in zweigeschossiger Bauweise möglich sein werden. Für eingeschossige Gebäude wird eine maximale Gebäudehöhe von 8,50 m festgesetzt. Bezugshöhe ist jeweils die Höhe der Fahrbahnoberfläche der Schulstraße an der Seite, an der sie an das Grundstück angrenzt. Es sind Einzel- und Doppelhäuser zugelassen in offener Bauweise. Doppelhäuser sind nur in eingeschossiger Bauweise zugelassen. Aufgrund der Lage am künftigen Ortsrand sollen keine Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise zugelassen werden. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über die Schulstraße. Für das an die Straße Bokelweg angrenzende Grundstück wird festgesetzt, dass dort keine Ein- und Ausfahrten zulässig sind. Die bauliche Inanspruchnahme der Grundstücke soll sich auf den nördlichen Grundstücksteil begrenzen. Dies gilt auch für Nebenanlagen. Aus diesen Gründen wird für die südlichen Grundstücksteile ein 5 m breiter Streifen, der von Bebauung freizuhalten ist ausgewiesen. Es soll eine eindeutige Abgrenzung zu den verbleibenden Grünlandflächen am Mühlenaugraben gesichert werden. Der Streifen ist als private Grünfläche und von Bebauung freizuhalten festgesetzt. Böschungen entlang der südlichen Wohngebietsgrenze dürfen eine maximale Neigung von 1:5 aufweisen. Eine Anfüllung der bestehenden Geländeoberfläche bis maximal 10,00 m NHN ist grundsätzlich zugelassen. Die Verwendung von baulichen Anlagen zur Böschungssicherung ist nicht zulässig. Für die Böschungsausbildung in Richtung Mühlenaugraben sind deshalb die entsprechenden Festsetzungen ausgewiesen. Die Grundstückszufahrten erfolgen von Norden, über die Schulstraße. Der dortige Knick wird für die Grundstückszufahrten an weiteren Stellen durchbrochen. Abgesehen davon, dass der Knick durch die neue Lage zwischen Wohngebiet und Straße entwidmet und die mit Ausweisung des Wohngebietes verlorengehende Funktion des Knicks ausgeglichen werden muss, soll die der lineare Gehölzstruktur im Sinne des Erhalts eines landschaftstypischen Elementes erhalten bleiben. Die Restflächen werden als zu erhalten festgesetzt, die Grundfläche wird private Grünfläche und den jeweiligen Eigentümern zugeordnet. Aufgrund der landschaftlich exponierten Lage sind Maßnahmen der Eingrünung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erforderlich. Innerhalb der gemäß 9 (1) 15 BauGB ausgewiesenen und gemäß 9(1) 10 BauGB von Bebauung freizuhaltenden privaten Grünfläche wird festgesetzt, dass entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird deshalb festgesetzt, dass eine dreireihige Strauchbepflanzung zu erfolgen hat. Für die Pflanzenauswahl sind heimische Sträucher der Knickarten zu verwenden. Die Qualität der Sträucher hat mittlere Baumschulqualität, 2 x verpflanzt, Größen ( cm) aufzuweisen. Pro Grundstück sind ergänzend innerhalb der Strauchpflanzung drei standortgerechte Laubbäume der Größe (14/16) Stammumfang oder Obstgehölze der Größe (12/14) Stammumfang in

19 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 19 Reihe oder gruppiert zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten sind. Bei Abgang ist entsprechend nachzupflanzen. Städtebauliche Werte Das Bebauungsplangebiet umfasst: qm als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen Fläche, 688 qm private Grünfläche zum Erhalt der verbliebenen linearen Gehölzstrukturen (ehemals Knicks), 765 qm private und zu begrünende Grünfläche zur landschaftlichen Eingrünung des Gebietes. Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag. Teil II 4 Umweltbericht Der vorliegende Umweltbericht spiegelt den Stand der Umweltprüfung wider. Das Scoping wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden nach 4(1) BauGB schriftlich durchgeführt. Einleitung und Kurzbeschreibung des Planungsvorhabens Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen greift auf die Jahre 1992/1993 zurück. Die Gemeinde verfügt kaum noch über ein Innenentwicklungspotential und die Nachfrage an Wohnbauland ist in jüngster Zeit gestiegen. Des Weiteren hält die Gemeinde Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten, Kindertagesstätte, Schwimmbad, Sporteinrichtungen etc. vor. Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig an der B 203. Der wirtschaftliche Schwerpunkt mit Gastronomie, Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf, Handwerk und sonstigen gewerblichen Betrieben liegt im Ortsteil Elsdorf. Planerisches Ziel der Gemeinde ist die Auseisung von Baugebieten für eine angemessene, wohnbauliche Entwicklung. Diese soll sich in langfristig konzipierten Zeitabschnitten vollziehen, die aktuell bis 2025, im weiteren Verlauf von 2025 bis 2030 und ab 2030 vorgedacht sind. Hierzu hat die Gemeinde im Vorfeld der Planung die Grundzüge für die Flächenauswahl erarbeitet und dabei auch das Innenentwicklungspotential an Baulücken überprüft und berücksichtigt. Im ersten Schritt wird parallel zur der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bebauungsplan Nr. 10 für ca. 5 Grundstücke aufgestellt.

20 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 20 Naturräumliche Situation Kurzbeschreibung des Plangebietes Elsdorf-Westermühlen liegt - topographisch betrachtet - auf einem Vorgeestrücken, der in Richtung Süden und Westen (Eiderniederungen) ausläuft. Die Ortslage selbst liegt auf Höhen zwischen 10 m und 15 m ünn. Die westlichen und östlichen Gemarkungsflächen sind dem Naturraum Eider-Treene-Sorge-Niederung zuzuordnen. Die Höhenkarte im Landschaftsplan der Gemeinde zeigt sehr deutlich die topographischen Abstufungen. Am höchsten, zwischen 20 m und 30 m ünn liegen die beiden Waldgebiete der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten im Osten der Gemarkung. Die Topographie in der Gemarkung fällt nach Nordwesten in Richtung Hohner See und Südosten in Richtung Eider leicht und gleichmäßig ab. Der zentrale Bereich und somit auch der besiedelte Bereich liegt im Naturraum Schleswiger Vorgeest. Die Bodenverhältnisse sind von Talsanden, Geschiebemergel, sandigem Lehm bis Niedermoorausläufern geprägt. Das Plangebiet liegt östlich der Straße Bokelweg und südlich Schulstraße. Der Bokelweg markiert die Grenzlinie zwischen den Sander- und Geschiebemergelböden der Ortslage Elsdorf und den durch Niedermoor geprägten Böden, die sich entlang der Mühlenau ausdehnen. Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Ausläufern der Mühlenauniederung und den höher gelegenen Flächen der Vorgeest, die sich beginnend im Bereich um die Schulstraße, von dort aus in nördlicher (Wohngebiet Röhland mit Kindergarten und Sporteinrichtungen einschließlich Schwimmbad) und in nordöstlicher Richtung (Schichtweg /Forstweg/ Gehege Osterdamm) erstrecken. Um sicherzustellen, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kein Niedermoorboden überplant wird, wurden Sondierbohrungen durchgeführt. Die Bodenprofile sind dem Umweltbericht beigelegt. Neben einem ersten Horizont humosem Mutterboden, wurden Grob- und Mittelsande sowie Geschiebemergelanteile festgestellt. Das Plangebiet wird nördlich durch die Schulstraße und den dort entlangführenden Knick begrenzt. Der Knick besteht aus Brombeeren, Hasel, Strauchweiden, vereinzelt Winterlinde (als Strauch) und drei Überhältern (Stieleichen). Er wurde 2017 auf den Stock gesetzt. In diesem Knick sind zwei Feldzufahrten vorhanden. Südlich mündet die Fläche in der Mitte des Flurstücks mit einem Abstand von ca. 35 m zum Mühlenaugraben auf dem dortigen Grünland. Die Fläche ist bis auf den nördlichen Knick gehölzfrei und wird als Dauergrünland genutzt. Das Grünland wurde (2018) gemäht. Die noch vorhandenen Weidezäune lassen auf eine ehemalige Beweidung der Fläche schließen. In der südlichen Hälfte zum Mühlenaugraben hin, sind Übergänge zu Feuchtgrünland festzustellen. Dieser Feuchtwiesenanteil wird nicht überplant. Das gesamte Flurstück umfasst nach Liegenschaftsauszug qm. Überplant werden im nördlichen Teil ca qm. Die auf einem Damm führende Straße Bokelweg bildet westlich den Abschluss der Siedlungsstrukturen im Bereich Wohngebiet Röhland, das sich nördlich erstreckt und der Wohngebiete um Poggensteert und Westermoor, die die Ortslage zwischen Mühlenau und Dorfstraße abrunden. Auswahl des Plangebietes Den Entwicklungsschwerpunkt bildet die Ortslage Elsdorf. Im Ortsteil Elsdorf ist der Wandel, charakterisiert anhand einer Stärkung der Wohnfunktion, deutlicher ausgeprägt. Die Siedlungsentwicklung ist um den ehemaligen Bachlauf als Dorfmitte

21 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 21 entstanden. Im Ortsteil Elsdorf ist der Wandel, charakterisiert anhand einer Stärkung der Wohnfunktion, deutlicher ausgeprägt. Die jüngere Siedlungsentwicklung (ab 1992/1993) mit verstärktem Anteil Wohnen entstand in nördlicher Richtung. Die Wohngebiete Heischkoppel und Röhland sowie die Wohnbebauung und Seniorenwohnanlage nördlich Forstweg sind entstanden und ausgeschöpft. Im Bereich Moholzer Weg/Kurze Straße folgte ein Lückenschluss. Die Wohngebiete Poggensteert und Westermoor bilden den Abschluss für die Entwicklung nördlich Dorfstraße/beidseitig Bokelweg. Entscheidend für die Standortwahl waren neben einer Wertung ihrer siedlungsstrukturellen Voraussetzungen die ermittelten und zu beachtenden Geruchsimmissionswerte der tierhaltenden Betriebe. Wobei nach der Entscheidung, den Entwicklungsschwerpunkt im Ortsteil Elsdorf anzusiedeln, nur die tierhaltenden Betriebe, die die Ortslage Elsdorf betreffen untersucht wurden. Im Landschaftsplan der Gemeinde sind die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Schulstraße, westlich Heisch und südlich Forstweg als Eignungsflächen für eine Siedlungsentwicklung gekennzeichnet. Dies ist aus landschaftsplanerischer Sicht folgerichtig und wird auch für die städtebauliche Entwicklung als prioritäre Entwicklungsrichtung angesehen. Leider ist die ausschließliche Betrachtung dieser Empfehlungen, gemessen am aktuellen Bedarf für Wohnbauflächen und aufgrund der Immissionsbereiche der tierhaltenden Betriebe in Elsdorf nicht umzusetzen. Die Gemeinde musste zur Sicherung ihrer Siedlungsentwicklung auch aus landschaftsplanerischer Sicht weniger geeignete Flächen in eine Überprüfung einbeziehen und für eine städtebauliche Entwicklung in Augenschein nehmen. Nach den nachfolgend aufgelisteten Kriterien der Standortauswahl der Gemeinde wird die Fläche in die Siedlungsentwicklung für die Ortslage Elsdorf mit einbezogen: Städtebauliche Voraussetzungen, Ermittlung des Siedlungsschwerpunktes, Erreichbarkeit vorhandener sozialer und alltagserforderlicher Infrastruktureinrichtungen, und Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Vorhandene Wegeverbindungen, sowohl innerörtlich für Fußgänger und Radfahrer, als auch Anbindung an überörtliche Verkehrswege und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Verfügbarkeit der Flächen kurzfristig, mittel- und langfristig, Berücksichtigung der Belange der landwirtschaftlichen Betriebe im Ort, vor allem der Bestand an tierhaltenden Betrieben, Biotopwerte der Auswahlflächen, Abschätzung der zu erwartenden Eingriffserheblichkeit für die baulich neu in Anspruch zu nehmenden Flächen. Bei der Auswahl nicht berücksichtigte Kriterien, die jedoch im Landschaftsplan entscheidend für die empfohlenen Grenzen der Siedlungsentwicklung für die Flächen um den Mühlenaugraben gewertet werden, sind das Landschaftsbild und die Offenhaltung des Grünlandes um den Mühlenaugraben. Dem stehen die aufgrund der landwirtschaftlichen Betriebe für die Siedlungsentwicklung zu berücksichtigenden Geruchsimmissionen entgegen. Die künftige Wohnbebauung wird sich mit einer Grundstückstiefe nördlich des Mühlenaugrabens entlangziehen. Die heute noch landschaftsoffene Fläche wird mit einer Baureihe, die sich zwischen dem erhöhten Straßendamm des Bokelweg und der

22 Begründung Verfahrensstand Entwurf zur öffentlichen Auslegung 22 vorhandenen Bebauung Schulstraße Haus Nr. 15 liegt, geschlossen. Die in der Landschaft wahrnehmbare Grenze zwischen Ortslage und den offenen, weiten Grünlandarealen wird durch den Verlauf der Straße Bokelweg gebildet. Die Straße ist als Verkehrsfläche für die Erschließung des Wohngebietes Röhland und der ehemaligen Grundschule in Elsdorf-Westermühlen sowie den dortigen Sporteinrichtungen (Halle und Freibad) ausgebaut. Sie führt erhöht auf einem Damm mit einseitig ausgebautem Geh- und Radweg und einer straßenbegleitender Baumreihe aus der Baumart Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia). Diese Baumart ist aufgrund ihrer Resistenz und Robustheit als Straßenbaum und Siedlungsgehölz empfohlen und wird auch als solcher verwendet. Im Landschaftsraum Mühlenauniederung kommt sie natürlicherweise eher nicht vor. Insofern ist diese Gestaltung als Abgrenzung zur offenen Wiesen- und Weidelandschaft zu betrachten, die sich in westlicher Richtung weitläufig und dominant erstreckt. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen Baugesetzbuch: Die Umweltbelange sind im Vorfeld möglicher Entscheidungen für die Bauleitplanungen zu prüfen. Sie dienen als Abwägungs- und Entscheidungsgrundlage für die Gemeinden. Grundlage der Prüfung und in der Abwägung zu berücksichtigen sind die in 1(6) Punkt 7 a) bis i) BauGB aufgelisteten Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die ergänzenden Vorschriften nach 1 a BauGB. Naturschutzrechtliche Vorgaben: Landesnaturschutzgesetz 2010 und Bundesnaturschutzgesetz 2010: 1a (3) BauGB regelt die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie in 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dargelegt sind in den Grundsätzen der Planung zu beachten. Hieraus resultierende Bedeutung für den Bebauungsplan: Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG i.v. mit 21 LNatSchG sind im Plangebiet vorhanden. Bundesnaturschutzgesetz zum Artenschutz in den 44 ff.: Ein Vorkommen besonders geschützter Arten ist bis auf Arten im Lebensraum den Knick nicht zu erwarten. Knicks bieten immer Lebensräume für heimische Vogelarten. Die geltenden Verbotstatbestände sind für die Planung und deren Umsetzung zu beachten. Natura-2000-Gebiete In der Gemarkung Elsdorf-Westermühlen ist von drei nach europäischem Recht festgelegten Schutzgebiete zu beachten: 1. Westlich des Gemeindegebietes erstreckt sich das EU-Vogelschutzgebiet (EGV) DE Eider-Treene-Sorge-Niederung mit einer Gesamtgröße von ha, eines der bedeutendsten Vogelschutzgebiete Schleswig-Holsteins. Im Südwesten der Gemeinde erstreckt sich mit der Mühlenau-Niederung, südlich der

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