Gemeinde Wangerooge FLÄCHENNUTZUNGSPLAN NEUAUFSTELLUNG Begründung (Entwurf) Februar NWP Planungsgesellschaft mbh

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1 Gemeinde Wangerooge FLÄCHENNUTZUNGSPLAN NEUAUFSTELLUNG 2017 Begründung (Entwurf) Februar 2017 NWP Planungsgesellschaft mbh Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung Escherweg Oldenburg Postfach Oldenburg Telefon Telefax info@nwp-ol.de Internet

2 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite TEIL I DER BEGRÜNDUNG: ZIELE, ZWECKE, INHALTE UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG VORWORT... 1 A GRUNDLAGEN... 2 A 1 Anlass und Ziele der Planaufstellung... 2 A 2 Aufgaben, Inhalte, Rechtsnatur des Flächennutzungsplanes in Grundzügen... 3 A 3 Rechtsgrundlagen... 4 A 4 Geltungsbereich... 4 A 5 Übergeordnete Planungsrahmenbedingungen... 5 A 5.1 Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen... 5 A 5.2 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Friesland... 6 A 5.3 Aussagen des Regionalen Entwicklungskonzeptes Wattenmeer-Achter... 6 A 5.4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Wangerooge von 1990, 1. Änderung... 7 A 5.5 Umweltbeitrag zur Regionalplanung für die Insel Wangerooge... 7 B ENTWICKLUNGSZIELE UND ZIELKONZEPT DER GEMEINDE WANGEROOGE.. 8 B 1 Entwicklungsziele der Gemeinde Wangerooge... 8 B 1.1 Planungserfordernis... 8 B 1.2 Grundsätzliche Ziele der gemeindlichen Entwicklung... 8 B 1.3 Entwicklungsziele der Gemeinde Wangerooge... 9 B 2 Zielkonzept der Gemeinde Wangerooge B 2.1 Bestandsbeschreibung und Entwicklungsziele Ortsmitte B 2.2 Bestandsbeschreibung und Entwicklungsziele im Westen B 3 Ergebnis: Zielkonzept Anforderungen an die Bauleitplanung C BESTANDSANALYSE, BEDARF, ZUSÄTZLICHE DARSTELLUNGEN C 1 Rahmenbedingungen C 1.1 Ansprüche an eine künftige Siedlungsentwicklung C 1.2 Leitziele als Ergebnis des ersten Planungsschritts C 2 Bestandsanalyse und Bedarfe C 2.1 Wohnen, Ferienwohnen, touristische Infrastruktur - Sonderbauflächen C Wohnen Sonderbauflächen, Wohnbauflächen C Bedarf an Wohnraum C Entwicklung der Haushaltsstruktur C Freie Wohnbauflächen/Wohnbaugrundstücke im Gemeindegebiet C Wohnbauflächenbedarf C 2.2 Tourismus Sonderbauflächen C Potenziale, Entwicklung und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus C Wangerooge in der Tourismusregion Ostfriesland C Touristische Potenziale und Entwicklungsziele der Gemeinde Wangerooge C Bauflächenbedarf für touristische Projekte und Belange im Flächennutzungsplan C 3 Gewerbe C 3.1 Gewerblicher Flächenbedarf und Belange im Flächennutzungsplan C 4 Landwirtschaft C 4.1 Landwirtschaftliche Situation auf Wangerooge C 4.2 Landwirtschaftlicher Flächenbedarf und Siedlungsentwicklung C 5 Natur und Landschaft... 27

3 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung Inhalt C 6 Küsten-, Hochwasser- und Gewässerschutz C 6.1 Hauptdeich C 6.2 Deichschutzzone C 6.3 Schutzdünen C 6.4 Gewässerschutz C 7 Soziale und kulturelle Infrastruktur Flächen für den Gemeinbedarf und öffentliche Grünflächen C 7.1 Kinderbetreuung C 7.2 Schulversorgung C 7.3 Jugendbetreuung, kulturelle und soziale Einrichtungen C 7.4 Medizinische Versorgung C 7.5 Betreuung von Senioren C 7.6 Sport- und Spielflächen C 7.7 Grünanlagen und Denkmale C 8 Technische Infrastruktur Verkehrsflächen und Flächen für Ver- und Entsorgung; Altlastenverdachtsflächen C 8.1 Verkehr C 8.2 Ver- und Entsorgung C 8.3 Altlastenverdachtsflächen C 8.4 Waldflächen D FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-KONZEPTION D 1 Beschreibung der Änderungsbereiche/Neudarstellungen D 1.1 Ortskern von Wangerooge D Sonderbaufläche Touristenbeherbergung und Gastronomie D Sonderbaufläche Einzelhandel und Touristenbeherbergung D Sonderbaufläche touristische Infrastruktur, Beherbergung und Wohnen D Sonderbaufläche Wohnen mit Ferienwohnen D Sonderbaufläche Wohnen und Ferienwohnen D Baufläche Ferienhausgebiet D Sonderbaufläche Kur- und Erholungsheim D Sonderbaufläche Reitstall D Wohnbaufläche D Gemischte Baufläche D Gewerbliche Baufläche D 1.2 Der Westen von Wangerooge D Sonderbaufläche Schullandheim und Jugendherberge D Sonderbaufläche Wohnen mit Ferienwohnen D Sonderbaufläche Gastronomie D Sonderbaufläche Zeltplatz D Sonderbaufläche Yachtclub D Sonderbaufläche Betriebs- und Lagerflächen D 1.3 Hafen D 1.4 Übernahmen aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan D 2 Gegenüberstellung der wirksamen Flächennutzungsplan-Darstellungen und der geänderten Darstellungen D 2.1 Dorfkern D 2.2 Der Westen E DOKUMENTATION DER BETEILIGUNGSVERFAHREN E 1 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit... 47

4 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung Inhalt E 2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange E 3 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung E 4 Ergebnisse der parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange F ERGÄNZENDE ANGABEN F 1 Flächenbilanz F 2 Hinweise TEIL II: UMWELTBERICHT EINLEITUNG Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bauleitplanes Ziele des Umweltschutzes BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Übersicht über das Gemeindegebiet Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Boden Grundwasser und Oberflächengewässer Klimahaushalt und Luftqualität Landschaftsbild Mensch Kultur- und sonstige Sachgüter Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete und Schutzobjekte Auswirkungen der Planung auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Auswirkungen der Planung auf den Boden Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer Auswirkungen der Planung auf Klimahaushalt und Luftqualität Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild Auswirkungen der Planung auf den Menschen Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum plangebietsinternen Ausgleich Überschlägige Bilanzierung des Kompensationsbedarfs Maßnahmen zum plangebietsexternen Ausgleich In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ZUSÄTZLICHE ANGABEN Verwendete Materialien/Verfahren sowie Schwierigkeiten Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung ANHANG FFH-Verträglichkeit - Zielkonzept der Gemeinde Wangerooge

5 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 1 Teil I: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung VORWORT Genehmigung des Flächennutzungsplanes Mit Schreiben vom xx.xx.xxxx, Az.: genehmigte der Landkreis Friesland den Flächennutzungsplan 2017.

6 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 2 A GRUNDLAGEN A 1 Anlass und Ziele der Planaufstellung Nach 5 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Kommunen verpflichtet, die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den Bedürfnissen der Gemeinde im vorbereitenden Bauleitplan, dem Flächennutzungsplan, darzustellen. Die Gemeinde Wangerooge hat bereits im Jahre 1983 ihren ersten Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser ist durch die am veröffentlichte Neufassung ersetzt worden. Der Flächennutzungsplan mit seinen 10 Änderungen und 4 Berichtigungen nach 13 a BauGB ist zwischenzeitlich über 26 Jahre alt und bedarf dringend einer Überarbeitung. Allgemein soll der Flächennutzungsplan nach spätestens 15 Jahren neu aufgestellt oder angepasst werden. Dieser Zeitpunkt ist mittlerweile für die Gemeinde Wangerooge erreicht. Zudem ergibt sich ein weiteres Planungserfordernis aus der aktuellen Rechtsprechung, wonach Ferienwohnungen in allen Baugebieten nach den 2 bis 9 BauNVO weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig sind, da Ferienwohnungen gegenüber der allgemeinen Wohnnutzung nach aktueller Rechtsprechung eine eigenständig typisierte Nutzungsart darstellen. Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wangerooge stellt als vorbereitender Bauleitplan jedoch überwiegend Wohnbauflächen dar. Entsprechend setzen die meisten Bebauungspläne Allgemeine Wohngebiete gemäß 4 BauNVO fest. Damit wäre die Nutzung im Gemeindegebiet bei Beibehaltung der Allgemeinen Wohngebiete nach aktueller Rechtslage überwiegend auf das Wohnen beschränkt und Ferienwohnungen nicht (mehr) zulässig. Grundstückseigentümer wären in der Möglichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen beschnitten. Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch für alle anderen Baugebiete. In den vergangenen Jahren wurden auf der Insel Wangerooge zunehmend Häuser von Investoren 1 aufgekauft, größtenteils abgerissen, erweitert oder durch Objekte mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Der Weiterverkauf erfolgte oft an Festländer als Zweit- oder Ferienwohnungen mit dem Ergebnis, dass die bis dahin vorhandenen (Dauer-)Wohnungen ersatzlos wegfallen sind. Die ursprüngliche Struktur, dass Wangerooger Bürger Gäste in ihrem Haus beherbergen, verschwindet zunehmend. Auch die Umwandlung von Hotelnutzungen in Eigentumswohnungen fand des Öfteren statt und wird sich aller Voraussicht nach in Zukunft fortsetzen. Durch die Spekulationen von Investoren steigen die Immobilienpreise auf der Insel stark an, sodass es den einheimischen Bürgern kaum noch möglich ist, bezahlbares Eigentum zu erwerben. Auch die Kurzzeitvermietung an Touristen ist oftmals lukrativer als die Dauervermietung, sodass sich viele Wangerooger Bürger gezwungen sehen, auf das Festland abzuwandern. Parallel wirkt sich der zunehmende Mangel an Wohnungen für das im touristischen Bereich und den damit verbundenen Dienstleistungen tätige Personal aus. Die Gemeinde hat daher vor Jahren versucht, durch die Bereitstellung von Bauland für ihre Bürger durch das kostengünstige Anbieten von Bauland wirksam entgegen zu treten. Die Grundstücke des Baugebietes (B-Plan Nr. 16 Am Dorfdeich Süd ) sind inzwischen alle verkauft, sodass sich der Druck kostengünstige Bereitstellung von Bauland für Wangerooger Bürger nochmals erhöht. Ziel der Gemeinde Wangerooge ist es, einen Mindestanteil an (Dauer-)Wohnraum für ihre Bürger zu sichern, aber auch den vielfältigen Nutzungsmix aus Gästebeherbergung, (Dauer-) Wohnungen, Einzelhandel, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie usw., der für die Existenz 1 Um die Lesbarkeit des Textes zu vereinfachen, wird hier wie im Weiteren die maskuline Form verwendet. Sie bedeutet jedoch keine Bevorzugung des männlichen Geschlechts, sondern bezieht sich auf beide Geschlechter.

7 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 3 der Insel maßgeblich ist, zu erhalten. Gleichzeitig soll die zentrale Versorgungsfunktion aufrechterhalten und gesichert werden. Um die vorhandenen und gewollten Strukturen, insbesondere von Dauerwohnen mit touristischer (Privat-)Vermietung zu sichern, ergibt sich für die Gemeinde Wangerooge das Planungserfordernis, den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan zu ändern, um anschließend die Bebauungspläne zu überarbeiten und darin die Ziele rechtlich zu manifestieren. Der Flächennutzungsplan (2017) der Gemeinde Wangerooge besteht aus zwei Teilen: der zeichnerischen Darstellung des Flächennutzungsplanes im Maßstab 1 : sowie der Begründung inklusive Umweltbericht. A 2 Aufgaben, Inhalte, Rechtsnatur des Flächennutzungsplanes in Grundzügen In den 1 bis 4 und speziell in den 5 und 6 BauGB werden die wesentlichen Regelungen für den Flächennutzungsplan getroffen. Ein Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der das Bodennutzungskonzept für ein Stadt- oder Gemeindegebiet enthält. Er verdeutlicht ein räumliches bzw. städtebauliches Entwicklungsprogramm, das grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet umfasst und die Planungsabsichten der Kommune für einen längeren Zeitraum enthält. Im System der Raumordnung in Niedersachsen steht der Flächennutzungsplan zwischen dem Instrumentarium der Regionalplanung und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung). Mit ihm werden seitens der Gemeinde die grundlegenden Entscheidungen über die städtebauliche Entwicklung getroffen, die in den Bebauungsplänen fortentwickelt werden. Mit der Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes werden verschiedene Ziele verfolgt. Sie sind im Wesentlichen in 1 BauGB dargelegt. Danach soll die Flächennutzungsplanung unter anderem die (zukünftige) bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorbereiten, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse fördern, den sozialen, kulturellen und religiösen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen, den Erfordernissen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung tragen, die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung vorhandener Ortsteile berücksichtigen und das Orts- und Landschaftsbild gestalten bzw. erhalten. Generelles Leitbild für die Flächennutzungsplanung ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden, d. h. Grundflächen dürfen nur im unbedingt notwendigen Umfang für Bauflächen in Anspruch genommen werden. Die Ziele machen deutlich, dass die Flächennutzungsplanung eine querschnittsorientierte Planung ist. Sie muss nicht nur die übergeordneten und bindenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung für das Gemeinde- bzw. Stadtgebiet berücksichtigen, sondern auch die räumlichen Ansprüche unterschiedlicher Fachplanungen aufnehmen (zum Beispiel der Wasserwirtschaft, des Verkehrs, des Naturschutzes) und sie mit den eigenen Planungsabsichten zu einem abgestimmten Gesamtplan verknüpfen. Die Planzeichnung enthält die in Aussicht genommenen Planungen und bestehenden Nutzungsregelungen für die kommunalen Flächen. In 5 BauGB werden in einem beispielhaften

8 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 4 Katalog die möglichen Darstellungen aufgezeigt. Sie reichen von der Bauflächendarstellung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen etc.) über die Darstellung von Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft bis zur Kennzeichnung von Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Altlastenbehandlung usw. Parallel zur Planzeichnung werden in der Begründung als Teil des Flächennutzungsplanes die vorgelegten beabsichtigten Ziele der Bodennutzung präzisiert. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen (ist keine Rechtsnorm) und kann somit keine Planungsschäden für die einzelnen Bürger auslösen. Er stellt rechtlich gesehen eine Selbstbindung der Gemeinde bzw. Stadt und der am Verfahren beteiligten Planungsträger (Behördenverbindlichkeit) dar. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden in der zweiten Stufe des Planverfahrens die Festsetzungen der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt, die dann als Satzungen beschlossen werden und damit allgemein rechtsverbindlich sind. Insoweit kommt den Inhalten des Flächennutzungsplanes, auch ohne Rechtscharakter, eine bedeutsame Rolle im Planungssystem zu. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, die ihn auch auf seine materielle Rechtmäßigkeit hin prüft. A 3 Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Inhalts (Planzeichenverordnung PlanzV), das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung. A 4 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von 904,6 ha und umfasst den gesamten Bereich der Insel Wangerooge. Die genaue Abgrenzung wird aus der Planzeichnung esichtlich. Nachstehend ist der Geltungsbereich in einer verkleinerten Übersicht dargestellt. Abbildung 1: Geltungsbereich

9 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 5 A 5 Übergeordnete Planungsrahmenbedingungen Im Rahmen der Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Wangerooge sind die Aussagen der Landesplanung, der Regionalplanung für die Planungsregion Niedersachsen und der planerischen Ziele und Aussagen des Landkreises Friesland zu berücksichtigen. A 5.1 Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, im Jahr 2008 neu bekannt gemacht und zuletzt 2012 geändert. Im Sommer 2014 wurde das Beteiligungsverfahren für den Entwurf der Änderung des LROPs eröffnet. Als Ziele und Grundsätze für eine gesamträumliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume für wird im LROP die Schaffung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung als Voraussetzung für umweltgerechten Wohlstand auch für kommende Generationen definiert. Weiter heißt es, durch koordiniertes Zusammenwirken des Landes und der Träger der Regionalplanung sollen die regionsspezifischen Entwicklungspotenziale ausgeschöpft und den Besonderheiten der teilräumlichen Entwicklung Rechnung getragen werden. Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes sollen zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Es sollen die Funktionsfähigkeit der Raum- und Siedlungsstruktur sowie der Infrastruktur gesichert und durch Vernetzung verbessert werden, die Raumansprüche bedarfsorientiert, funktionsgerecht, Kosten sparend und umweltverträglich befriedigt werden. Im Entwurf des LROPs (2016) sind unter 1.3 Integrierte Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres folgende Ziele festgelegt: In der niedersächsischen Küstenzone sind durch eine ganzheitliche abwägende räumliche Steuerung frühzeitig Nutzungskonflikte zu vermeiden und bestehende Nutzungskonflikte zu minimieren. Öffentliche Belange raumbedeutsamer Nutzungen sind frühzeitig und koordinierend zum Ausgleich zu bringen; die dafür erforderlichen Flächen sind zu sichern und zu entwickeln. Die niedersächsische Küste und die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln sind vor Schäden durch Sturmfluten und Landverlust zu schützen. Die dafür erforderlichen Flächen einschließlich derjenigen für die Sand- und Kleigewinnung sind zu sichern. Schutzwürdige marine Lebensräume sind zu erhalten und zu entwickeln. Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist in seiner Einzigartigkeit und naturräumlichen Funktionsvielfalt auch durch angepasste Entwicklung in der Umgebung zu erhalten, zu unterstützen und zu entwickeln. Touristische Nutzungen in der Küstenzone sind zu sichern und nachhaltig zu entwickeln. In der niedersächsischen Küstenzone sind durch eine ganzheitliche räumliche Steuerung frühzeitig Nutzungskonflikte zu vermeiden und bestehende Nutzungskonflikte zu minimieren. Die Voraussetzungen für eine dauerhafte und nachhaltige Besiedlung der Ostfriesischen Inseln sind zu gewährleisten. Die Fährverbindungen sowie die sonstige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sind bedarfsgerecht anzupassen.

10 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 6 A 5.2 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Friesland Für den Landkreis Friesland liegt das rechtskräftige Regionale Raumordnungsprogramm von 2003 (RROP) vor, die Neuaufstellung wurde im Mai 2014 beschlossen. Die Insel Wangerooge ist im RROP als Mittelzentrum mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr gekennzeichnet. Die Flächen des Geltungsbereiches unterliegen unterschiedlichen Darstellungen: Der Ortskern ist als zentraler Siedlungsbereich dargestellt, während die angrenzenden Bereiche als Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie für die ruhige Erholung dargestellt sind. Die Vorranggebiete unterliegen überwiegend dem Schutzstatus des Nationalparks Wattenmeer. Als verkehrliche Bereiche sind die Strecken der Bahn mit zwei Haltepunkten, der Flugplatz sowie der Hafen und ein Sportboothafen dargestellt. Randlich des Ortskerns sind gemäß der Ziele des LROPs Vorsorge- und Vorranggebiete für die Erholung dargestellt. In der beschreibenden Darstellung des RROPs wird definiert, dass an den Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung und Fremdenverkehr der Tourismus in besonderem Maße als Wirtschaftszweig zu sichern und zu entwickeln und eine sorgfältige Abstimmung der Umwelt-, Sozial-, Raum- und Ortsbildverträglichkeit touristischer Vorhaben zu gewährleisten ist. Des Weiteren sind im RROP folgende Ziele für Standorte mit der Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr genannt: Die Standorte sind in ihrem Angebot für den Fremdenverkehr, das Kur- und Heilwesen sowie die landschaftsgebundene Erholung als touristische Schwerpunkte im Landkreis zukunftsfähig zu entwickeln. Der Fremdenverkehr ist in seiner regionalwirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten und in den Teilräumen zu stärken, die besondere Voraussetzungen für eine umwelt- und sozialverträgliche Intensivierung des Fremdenverkehrs bieten. Fremdenverkehrseinrichtungen und sonstige fremdenverkehrsbezogene Freizeitprojekte sollen dazu beitragen, die Lebens- und Erwerbsbedingungen der ansässigen Bevölkerung zu verbessern, den Fremdenverkehr einer Region zu stärken und die traditionellen Formen des Fremdenverkehrs und des Städtetourismus zu ergänzen und zu beleben. A 5.3 Aussagen des Regionalen Entwicklungskonzeptes Wattenmeer-Achter Die Gemeinde Wangerooge ist derzeit Teil der LEADER-Region Wattenmeer-Achter. Die Region umfasst neben der Insel Wangerooge auch die anderen sechs Ostfriesischen Inseln sowie die Küstenstadt Norden. Die Inseln erstrecken sich entlang der ostfriesischen Halbinsel auf einer Länge von über 90 km von Osten nach Westen zwischen dem Jadebusen im Osten sowie den Flussmündungen der Ems im Westen und gehören den Landkreisen Friesland, Wittmund und Aurich an. In der Förderperiode 2014 bis 2020 ist die Region erstmalig LEADER-Region geworden. Abgeleitet aus den Stärken und Schwächen der Region wurden im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) die jeweiligen Entwicklungsziele abgeleitet, die in der Förderperiode verfolgt werden sollen. Die Schwerpunkte bilden die Stärkung des Tourismus, aber auch der Umgang mit dem demografischen Wandel sowie mit dem Klimawandel und das Thema Nachhaltigkeit. Konkret wurden folgende Entwicklungsziele im REK formuliert:

11 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 7 Bildung für nachhaltige Entwicklung betreiben: Bei der Bevölkerung, den regionalen Akteuren und den Gästen ein Bewusstsein für nachhaltiges Leben und Wirken im Weltnaturerbe Wattenmeer schaffen und eine Veränderung der gewohnten Verhaltensweisen induzieren. Marktführer sein: Den Gesundheitstourismus ausbauen und fördern, damit die Gäste ein ausgezeichnetes Angebot erhalten und die Bevölkerung gesund in der Region leben und arbeiten kann. Lernbereitschaft besitzen: Die Region stärker vernetzen und in überregionale und internationale Netzwerke einbinden, insbesondere hinsichtlich ökologischer und sozialer Problemlagen (Weltnaturerbe, demografischer Wandel) und der wirtschaftlichen (touristischen) Entwicklung. Teilhabe ermöglichen: Die Inklusion aller Bevölkerungs- und Besuchergruppen fördern, insbesondere durch die Herstellung von Barrierefreiheit. Vorausschauend sein: Entwicklungen, Trends und veränderte Rahmenbedingungen antizipieren und durch Pro-Aktivität die Zukunft des Tourismus sichern. Verantwortung übernehmen: Den Wattenmeer-Achter zur Modellregion für Klimaschutzund Klimaanpassungsstrategien und -projekte entwickeln. Sich rückbesinnen: Die regionstypische kulturelle Identität stärken und nach außen kommunizieren, ohne rückschrittlich zu werden und offen bleiben für Neues. A 5.4 Flächennutzungsplan der Gemeinde Wangerooge von 1990, 1. Änderung Für die Gemeinde Wangerooge liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1990 (1. Änderung) vor. Dieser sieht für den Ortskern überwiegend Wohnbauflächen vor. Entlang der Zedeliusstraße sowie der oberen Strandpromenade sind Kerngebietsflächen dargestellt, südlich des Bahnhofs eine kleine gemischte sowie eine gewerbliche Baufläche. Innerhalb der Bauflächen befinden sich zahlreiche Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen unterschiedlicher Zweckbestimmungen. Grundstücksbezogen sind auch Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen Reitstall, und Gymnastikhalle dargestellt. Im Westen befinden sich überwiegend Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen Kinderheim und Jugendherberge. Außerdem sind dort eine Wohnbaufläche sowie eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung BUND dargestellt. Angrenzend an die Bebauung im Westen sind Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im südwestlichen Bereich der Insel sind ebenfalls eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Hafen sowie eine Wasserfläche für den Hafen dargestellt. Als nachrichtliche Übernahmen sind die Flächen für die Bahnanlage, den Flugplatz, der Wasserschutzzonen, der Schutzdünen und der Deichschutzzone dargestellt. Große Flächen unterliegen zudem dem Schutzgebiet des Nationalparks Wattenmeer. A 5.5 Umweltbeitrag zur Regionalplanung für die Insel Wangerooge Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland wird derzeit neu aufgestellt. Bereits vorliegende Ausführung zum Landschaftsrahmenplan wie beispielsweise zu gesetzlich geschützten Biotopen gemäß 30 BNatSchG sind im Weiteren berücksichtigt worden.

12 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 8 So sind die für die Gemeinde Wangerooge aufgenommenen geschützten Biotope aus der aktuellen Biotopkartierung nachrichtlich in die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes übernommen. B ENTWICKLUNGSZIELE UND ZIELKONZEPT DER GEMEINDE WANGEROOGE Neben den übergeordneten Planungsaussagen sind in der Flächennutzungsplanung auch planerische Ziele der gemeindlichen Entwicklung aufzugreifen, die im bereits vorliegenden Zielkonzept niedergelegt worden sind (siehe Entwicklungscluster im Anhang). Daher hat die Gemeinde Wangerooge für die jeweiligen Gebiete im Ortskern sowie im Westen unter Berücksichtigung der örtlichen Situation mit den bestehenden Nutzungen und des Standortes Entwicklungsziele zur Zulässigkeit von Anlagen der Gästebeherbergung sowie zur Sicherung des Dauerwohnens und der touristischen Infrastruktur formuliert, die nunmehr durch die vorbereitende Bauleitplanung als Instrument der Raumordnung planungsrechtlich gesichert werden sollen. B 1 B 1.1 Entwicklungsziele der Gemeinde Wangerooge Planungserfordernis Die oben beschriebenen Veränderungsprozesse der Siedlungs- und Bewohnerstruktur, die in den letzten Dekaden eingesetzt haben, erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Wangerooge. Dabei hat sich die Gemeinde insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine zukunftsfähige und vor allem nachhaltige Entwicklung der Gemeinde aussehen kann, die die sozialen, demografischen, und wirtschaftlichen Belange unter Beibehaltung des Ortsbildes und der vorhandenen Strukturen sichert. Gleichzeitig sind die Belange einer immer älter werdenden Bevölkerung und die in der letzten Dekade eingesetzten Entwicklungstrends zu berücksichtigen. Der Insel obliegen unterschiedliche Funktionen, die erhalten und gesichert werden sollen. Daher ist es erforderlich, sich mit den Bestandsstrukturen und den übergeordneten Zielen der Raumordnung auseinanderzusetzen, um kleinräumig unterschiedliche Ziele für die zukünftige Entwicklung formulieren zu können. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll der Grundstein für die zukünftige Entwicklung gelegt und die Möglichkeit geschaffen werden, die konkreten Ziele der Gemeinde in die verbindliche Bauleitplanung zu übersetzen. B 1.2 Grundsätzliche Ziele der gemeindlichen Entwicklung Um dem raumordnerischen Entwicklungsanspruch des LROPs des Landes Niedersachsen, des RROPs des Landkreises Friesland sowie des REKs Wattenmeer-Achter gerecht zu werden, kommt der Sicherung einer ausgewogenen und verträglichen touristischen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinde Wangerooge verfolgt mit der vorliegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes folgende Zielsetzungen, vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung: Sicherung einer ausgewogenen Entwicklung der (touristischen) Infrastruktur, Sicherung von ausreichend (Dauer-)Wohnungen,

13 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 9 Sicherung von Ferienwohnungen, Sicherung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsleiter (Personalwohnungen), Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen (Siedlungs- und Bestandsstrukturen) durch differenzierte Festsetzungen. B 1.3 Entwicklungsziele der Gemeinde Wangerooge Ziel der Gemeinde Wangerooge ist, dem in der Vergangenheit eingesetzten Veränderungsprozess entgegenzuwirken und eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Insel zu gewährleisten. Dabei spielen insbesondere die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen, aber auch der sozialen Strukturen eine wichtige Rolle. Die Attraktivität der Insel und die verschiedenen Angebote können nur aufrechterhalten werden, wenn ein gewisser Anteil der Bevölkerung dauerhaft auf der Insel ansässig ist. Daher hat sich die Gemeinde Wangerooge zum Ziel gesetzt, Wohnraum für ihre Bürger langfristig zu sichern, aber auch dafür Sorge zu tragen, dass der dringend benötigte Personalwohnraum erhalten bleibt bzw. in notwendigem Umfang neu geschaffen wird. Durch seine naturräumlichen Voraussetzungen, wie dem Wattenmeer und der heilenden Kraft des Reizklimas, setzte der Bädertourismus bereits vor über 200 Jahren auf der Insel Wangerooge ein. Noch heute lebt die Insel vom Kurbetrieb und der Tourismus stellt die stärkste Wirtschaftskraft auf der Insel dar. Über die Dekaden haben die Ansprüche der Gäste stetig zugenommen, sodass sich die Insel den wandelnden Herausforderungen und Entwicklungen stellen muss. Die Sicherung einer ausgewogenen touristischen Infrastruktur gewinnt daher an besonderer Bedeutung. Zum einen sollen entsprechende Freizeit- und Erholungsangebote, gastronomische Angebote, aber auch Angebote für die Wangerooger Bürger geschaffen werden. Zum anderen verfügt die Insel langfristig über zusätzliche Kapazitäten, sodass eine moderate Steigerung der Bettenzahlen ermöglicht werden soll. Um die Gäste entsprechend bewirtschaften und ihnen ein interessantes Angebot bieten zu können, bedarf es einer gewissen Zahl an Fach- und Arbeitskräften, die ebenfalls auf der Insel versorgt und untergebracht werden müssen. Die Sicherung von Personalwohnungen gewinnt daher an Bedeutung. Gleichzeitig ist das gesellschaftliche Zusammenleben zentraler Baustein für die Bewohner der Insel. Damit dies überhaupt möglich ist, muss die Insel von einer gewissen Bevölkerungszahl dauerhaft bewohnt und belebt werden. Nur Menschen, die sich mit der Insel identifizieren und dauerhaft anwesend sind, halten Nachbarschaften aufrecht, engagieren sich oder sind bereit, ehrenamtliche Tätigkeiten zu übernehmen. Diese Menschen sind eine wichtige Stütze des gesellschaftlichen Lebens. Die Übernahme der Ämter, wie beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, als Übungsleiter oder in sozialen Diensten, stellen unverzichtbare Pfeiler der Daseinsvorsorge dar. Ohne Menschen, die dauerhaft auf Wangerooge ansässig sind, kann dies nicht mehr gewährleistet werden und führt zum Wegbruch dieser Strukturen. Ziel der Gemeinde Wangerooge ist es daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um insbesondere auch einkommensschwächeren Haushalten ein dauerhaftes Leben auf der Insel zu ermöglichen. Aus den genannten Gründen soll ein gewisser Prozentsatz der jeweiligen Geschossflächen für Wohnungen für Wangerooger Bürger gesichert werden. Dieser Anteil ist abhängig von der Lage und den kleinräumigen Strukturen auf der Insel. Außerdem ist die Gemeinde bestrebt, das gewachsene Ortsbild und die charakteristischen baulichen sowie sozialen Strukturen der Insel zu wahren und aufrechtzuerhalten. Diese Strukturen

14 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 10 unterscheiden sich je nach Lage jedoch sehr, sodass differenzierte Entwicklungsziele für die einzelnen Bereiche notwendig sind. B 2 Zielkonzept der Gemeinde Wangerooge Die Gemeinde Wangerooge hat im Hinblick auf die raumordnerische Vorgabe als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr ein Entwicklungskonzept für die Insel (besiedelte Flächen im Dorf (Ortsmitte) und im Westen) erstellt. Ausgehend von den bestehenden Strukturen der Insel wurden kleinräumig Bereiche (Cluster) gleicher Eigenschaften abgegrenzt und Ziele für die zukünftige Entwicklung definiert. B 2.1 Bestandsbeschreibung und Entwicklungsziele Ortsmitte Die Ortsmitte ist überwiegend durch einen Mix aus Gästebeherbergung, Wohnen und Einrichtungen der (touristischen) Infrastruktur geprägt. Die Anteile und Zusammensetzung variieren je nach Lage im Ort. Grundsätzlich lässt sich eine Abnahme der Nutzungsintensivität sowie der Anzahl der Gästebetten je Gebäude von der Oberen Strandpromenade nach Süden (Am Dorfdeich Süd) sowie von der Zedeliusstraße zu den westlichen und östlichen Bereichen feststellen. Während an der Oberen Strandpromenade nur ein geringer Anteil an Wohnen vorhanden ist, überwiegt das Wohnen Am Dorfdeich Süd. Dafür hat der Bereich entlang der Oberen Strandpromenade die Funktion der Touristenbeherbergung und bietet eine entsprechende Infrastruktur zur Versorgung und Freizeitgestaltung. Der Bereich rund um die Zedeliusstraße ist durch gewerbliche Einrichtungen im Erdgeschoss geprägt und leistet einen hohen Beitrag zur Versorgung der Insel. Die westlich und östlich an die Zedeliusstraße angrenzenden Bereiche sowie die südlichen Bereiche des Dorfkerns sind durch einen Mix aus Ferienwohnen und (Dauer-) Wohnen geprägt, wobei die Wohnanteile im Süden deutlich höher sind. Am äußersten Siedlungsbereich im Westen und Osten des Dorfkerns sind unterschiedliche Kur- und Erholungsheime angesiedelt. Innerhalb des Dorfkerns befinden sich zahlreiche Grünflächen sowie Flächen des Gemeinbedarfs. Die beschriebenen Strukturen sind historisch gewachsen und haben sich auf der Insel etabliert, sodass sie entsprechend gesichert werden sollen. Die betrifft die Art der Nutzung und auch das Maß. Insbesondere soll der unterschiedliche Anteil an (Dauer-)Wohnraum auf der Insel gesichert werden. Bestandsorientiert sollen daher unterschiedliche prozentuale Anteile an (Dauer-) Wohnen an der Geschossfläche gesichert werden.

15 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 11 Abbildung 2: Abgrenzung der unterschiedlichen Cluster in der Ortsmitte Die Abgrenzung der einzelnen Entwicklungsbereiche wird aus der Übersicht ersichtlich (siehe Abbildung 2 sowie Anhang). In der folgenden Tabelle werden die Charaktereigenschaften der einzelnen Bereiche beschrieben und den Hauptzielen gegenübergestellt.

16 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 12 Tabelle 1: Bestandsbeschreibung und Ziele der einzelnen Cluster im Dorfkern Cluster Bestand Hauptziele/Hauptnutzungen Cluster 1 Überwiegend geprägt durch große Aparthotels (Hotels), Pensionen/Gästehäuser/ Ferienwohnungen und Gastronomie im Erdgeschoss Hohe Verdichtung; ø GRZ 0,4 bis 0,5, III bis IV (V) Vollgeschosse Cluster 2 Überwiegend geprägt von Einzelhandel, Dienstleistungen sowie Gastronomie im Erdgeschoss Ferien- und Dauerwohnungen in den oberen Geschossen Hohe Verdichtung; ø GRZ 0,4 bis 0,5 III bis IV (V) Vollgeschosse Cluster 3 Überwiegend geprägt durch Ferienwohnungen, Hotels (Aparthotels), Pensionen/Gästehäuser und Gastronomie Hohe Verdichtung; ø GRZ 0,3 bis 0,4 II bis III Vollgeschosse Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Hotels/Aparthotels, Kurhotels, Pensionen/ Gästehäusern fördern Ferienwohnungen fördern Gastronomie, Dienstleistungen, nicht störende Handwerksbetriebe, Einzelhandel verpflichtend im Erdgeschoss einfordern 10 % der Geschossfläche an Dauerwohnraum sichern Dauerwohnraum (dazu zählen auch Personalwohnungen) soll auch an anderer Stelle auf der Insel im Eigentum nachgewiesen werden können Zweitwohnungen zulassen Fahrradverleih ausschließen Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Hotels/Aparthotels, Ferienwohnungen, Pensionen Gästehäusern fördern Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen etc. verpflichtend im Erdgeschoss der der Erschließung dienenden, straßenzugewandten Seite 10 % der Geschossfläche an Dauerwohnraum sichern Fahrradverleih nördlich der Friedrich-August-Straße ausschließen Südlich der Friedrich-August- Straße sind gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss bis zu einer Tiefe von 4,00 m erforderlich Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen fördern 15 % der Geschossfläche Dauerwohnraum sichern, Einzelhandel, Gastronomie sowie Dienstleistungen untergeordnet zulassen

17 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 13 Cluster Bestand Hauptziele/Hauptnutzungen Cluster 4 Überwiegend geprägt durch Ferienwohnungen und Dauerwohnungen Mittlere Einwohnerdichte Mittlere Verdichtung; ø GRZ 0,3 I bis II Vollgeschosse Cluster 5 Überwiegend geprägt durch Dauerwohnungen und Ferienwohnungen Hohe Einwohnerdichte Mittlere bis Verdichtung; ø GRZ 0,2 bis 0,3 I bis II Vollgeschosse Cluster 6 Überwiegend geprägt durch Dauerwohnungen Ferienwohnungen Geringe Verdichtung; ø GRZ 0,2 I Vollgeschoss Cluster 7 Fast ausschließlich Dauerwohnungen eine Ferienwohnung Keine gewerblichen oder sozialen Nutzungen Verdichtung; ø GRZ 0,2 bis 0,4 I bis II Vollgeschosse Cluster 8 Ausschließlich Ferienhäuser Geringe Verdichtung; ø GRZ 0,2 I Vollgeschoss Cluster 9 Gewerbliche Nutzungen, Handwerksbetriebe Dauerwohnungen (Personalwohnungen), Ferienwohnungen, Zweitwohnungen Mittlere Verdichtung; ø GRZ 0,3 bis 0,4 I bis II Vollgeschosse 20 % der Geschossfläche an Dauerwohnraum sichern Hotels und Pensionen ermöglichen Ferienwohnungen zulassen Gastronomie untergeordnet zulassen 40 % der Geschossfläche n Dauerwohnraum sichern Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Ferienwohnungen fördern Pensionen und Hotels untergeordnet zulassen Gastronomie ermöglichen 60 % der Geschossfläche an Dauerwohnraum sichern Ferienwohnungen zulassen Zweitwohnungen ausschließen Sicherung von Dauerwohnraum (100 %) Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Wangerooger Bürger Keine gewerblichen oder sozialen Nutzungen Sicherung von Ferienhäuser als Einzelhäuser Kein Dauerwohnen oder Zweitwohnen Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal/Betriebsleiter zulassen Nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe erhalten und zulassen (sonstige Gewerbebetriebe) Einzelhandelsbetriebe zulassen Wohngebäude (Dauer- und Zweitwohnungen) zulassen

18 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 14 Cluster Bestand Hauptziele/Hauptnutzungen Cluster 10 Kinderheim, Mutter-Kind- Heim, Kurheim Keine Ferienwohnungen o- der Dauerwohnungen Geringe Verdichtung; ø GRZ 0,2 Cluster 11 Reitstall mit Stallungen, Reithalle, Weiden und Paddocks Ferienwohnungen Betriebsleiterwohnungen Geringe Verdichtung; ø GRZ 0,2 Cluster 12 Gewerbegebiet Müllpresse Cluster 13 Überwiegend durch Ferienwohnungen und Zweitwohnungen geprägt Vereinzelt Dauerwohnungen Sicherung von Kur- und Erholungsheimen jeglicher Art Ausschluss von Dauerwohnen, Zweitwohnen Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal/Betriebsleiter Sicherung der Reitställe: bauliche Anlagen des Reitbetriebs sichern Dauerwohnen (für Teilbereiche) Ferienwohnungen (für Teilbereiche) Sicherung des (eingeschränkten) Gewerbegebiets Kein Dauerwohnen oder Ferienwohnen Sicherung von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen Dauerwohnen ermöglichen (kein Mindestsatz) B 2.2 Bestandsbeschreibung und Entwicklungsziele im Westen Im Westen der Insel sind die Unterbringungsmöglichkeiten für Gäste fast ausschließlich auf Schul- und Jugendgruppen ausgerichtet. Die Schullandheime und die Jugendherberge bieten eine große Zahl an Betten. (Dauer-)Wohnen findet hier nicht statt bzw. handelt es sich um Wohnnutzungen, die dem Schullandheim oder der Jugendherberge zugeordnet sind. Lediglich ein kleiner Bereich ist durch eine Mischnutzung aus Wohnen und Ferienwohnen charakterisiert. Auch befinden sich gastronomische Einrichtungen sowie Einrichtungen der touristischen Infrastruktur. Auch für diesen Bereich wurden unterschiedliche Cluster entsprechend der Bestandsstrukturen abgegrenzt. Aus der folgenden Tabelle werden der Bestand und die Ziele deutlich. Die Abgrenzung lässt sich aus der Übersicht (Abbildung 3) entnehmen,

19 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 15 Abbildung 3: Abgrenzung der unterschiedlichen Cluster im Westen

20 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 16 Tabelle 2: Bestandsbeschreibung und Ziele der einzelnen Cluster im Westen Cluster Bestand Hauptziele/Hauptnutzungen Cluster 14 Überwiegend durch Schullandheime, Jugendherberge und Ähnliches geprägt Vereinzelt betriebsbezogenes Wohnen Cluster 15 Mischnutzung aus Dauerwohnen und Gästebeherbergung Mittlere Verdichtung II Vollgeschosse Cluster 16 Mischnutzung aus Café mit Freizeitangeboten (Airhockey, Billard, Softdart etc.), Fahrradverleih und Personalwohnungen Kiosk Dauerwohnnutzung Mittlere Verdichtung; ø GRZ 0,3 II Vollgeschosse Cluster 17 Sanitärgebäude zehn Podeste für Mannschaftszelte Cluster 18 Lagerplatz für Boote, Anhänger etc. Sicherung von Schullandheimen, Jugendherbergen und Ähnlichem mit ihren zugehörigen Sport- und Freizeiteinrichtungen Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsleiter ausnahmsweise zulassen 40 % der Geschossfläche an Dauerwohnraum (auch Personal) sichern: Ferienwohnungen zulassen Zweitwohnungen zulassen Gastronomische Nutzung mit Eventhalle und Biergarten fördern Mindestanteil an Dauerwohnraum (insbesondere Personalwohnraum) sichern: 20 % der Geschossfläche Ferienwohnungen zulassen Fahrradverleih Erhaltung/Erweiterung des Zeltplatzes auch durch feste Bauten, zum Beispiel Chalets oder Woodlodges Erhaltung der Nutzung durch den Yachtclub: Lagerflächen, Lagerhalle B 3 Ergebnis: Zielkonzept Anforderungen an die Bauleitplanung Während des Prozesses zur Entwicklung des Zielkonzepts war die Erhaltung der vorhandenen Strukturen sowie der vorhandenen Nutzungsdurchmischungen ständiges Ziel. Weiterhin wurde versucht, durch gezielte Maßnahmen weitere Verluste an (Dauer-)Wohnraum zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Insel in wirtschaftlicher Hinsicht zu erhalten. Aus dem Zielkonzept ergeben sich somit folgende grundsätzliche Anforderungen, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: Zur Belebung der Insel soll flächendeckend Dauerwohnraum auf jedem Grundstück gesichert werden. Neue Wohn- bzw. Sonderbauflächen sollen kleinteilig entwickelt und die vorhandenen Siedlungsbereiche arrondieren bzw. in diese integriert werden. Sie sollten so organisiert werden, dass sie in Grundstückszuschnitt und -anordnung die typischen siedlungsstrukturellen Grundmuster der angrenzenden Siedlungsgebiete aufgreifen.

21 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 17 Die Bebauung der Siedlungsränder erfordert nicht nur das Beachten eines möglichst harmonischen Übergangs zu den gewachsenen Strukturen, sondern auch die behutsame Einbindung in die Landschaft. Der Schutz von Natur und Landschaft ist zu berücksichtigen. Die siedlungsstrukturelle Weiterentwicklung der Ortsmitte sowie des Westens und der direkt angrenzenden Gebiete hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum außerhalb der Ortslage. Die charakteristische, gewachsene Siedlungsstruktur, insbesondere der Mix aus Touristenbeherbergung, Infrastruktur und Wohnen, ist zu erhalten und die Überformung und Beeinflussung des Ortsbildes durch eine Entwicklung in untypische Strukturen und Gebäudeformen sind zu vermeiden. Bei Neubauvorhaben auf bereits bebauten Grundstücken ist auf die unmittelbar benachbarte alte oder ortsbildprägende Bausubstanz Rücksicht zu nehmen. Entsprechende Strukturen sind aufzugreifen. Der Grad der Verdichtung von Neubebauung soll sich an dem vorhandenen Maß orientieren. Planungsrechtlich sind die unterschiedlichen Ziele über die Ausweisung differenzierter Sondergebiete gemäß 11 BauNVO umzusetzen. C C 1 BESTANDSANALYSE, BEDARF, ZUSÄTZLICHE DARSTELLUNGEN Rahmenbedingungen Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerooge erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Festsetzungen, der Ergebnisse und den formulierten Zielen des Zielkonzeptes sowie den Ergebnissen der Bedarfsanalyse. C 1.1 Ansprüche an eine künftige Siedlungsentwicklung In den voranstehenden Kapiteln wurde bereits zum Ausdruck gebracht, dass der derzeitige Flächennutzungsplan inklusive seiner rechtskräftigen Änderung nicht mehr den Anforderungen an eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung gerecht wird. Die überwiegenden Bereiche des Siedlungsgebietes sind als Wohnbauflächen dargestellt. Die Bestandsaufnahme hat jedoch gezeigt, dass die aktuellen Nutzungen nicht mehr einem allgemeinen Wohngebiet entsprechen. Vielmehr handelt es sich um eine Mischung aus Wohnen, Touristenbeherbergung, Gewerbe, Einzelhandel, Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen. Je nach Lage unterscheiden sich die Anteile der Nutzungen. Dieser Nutzungsmix hat sich jedoch bewährt und soll auch zukünftig aufrechterhalten bzw. gesteuert werden. Somit ist insbesondere die Änderung der Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen (Kerngebiet) in Sonderbauflächen nach 11 Abs. 2 BauGB erforderlich. Große Bereiche der Insel unterliegen einem besonderem Schutzstatus. Zu nennen sind hier vor allem der Nationalpark Wattenmeer, die Schutzdünen, die Deichschutzzone, aber auch die zahlreich geschützten Biotope. Diese schränken die Möglichkeiten einer Siedlungserweiterung deutlich ein. Gleichzeitig muss jedoch den Ansprüchen der Bewohner nachgekommen und eine entsprechende Infrastruktur vorgehalten werden sowie den Rahmenbedingungen Rechnung

22 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 18 getragen werden, um einen zukunftsfähigen Tourismus als wirtschaftliches Standbein der Insel nachhaltig aufrechterhalten zu können. Es gilt also, Wege zu finden, die eine flächensparende Entwicklung mit den Bedarfen der Bevölkerung und einer zukunftsfähigen wirtschaftlichen Entwicklung in Einklang bringen. Darüber hinaus sollten anpassungsfähige Strukturen geschaffen werden, die auch veränderten Rahmenbedingungen (wie beispielsweise. dem demografischen Wandel) genügen. Um den Ansprüchen der Siedlungsentwicklung, den Schutzgebieten und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerecht zu werden, sind differenzierte Lösungen erforderlich. Die Verknappung von Bauland soll insbesondere für Wangerooger Familien nicht zu einer Überteuerung des Bodens führen, sodass diese sich gezwungen sehen, auf das Festland abzuwandern. Lösungen, wie eine Nutzungsgliederung, werden erforderlich, die ein störungsfreies Nebeneinander ermöglichen. Eine Nutzungsmischung ist dabei unabdingbar, um lebendige Strukturen zu erhalten bzw. zu schaffen. Die in dem Zielkonzept formulierten Ziele sollen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerooge bauleitplanerisch gesichert werden. C 1.2 Leitziele als Ergebnis des ersten Planungsschritts Für die weitere bauliche Entwicklung, die im Zielkonzept der Gemeinde Wangerooge ihren Niederschlag findet, lassen sich aus städtebaulicher Sicht folgende Grundsätze für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ableiten: Der Ortskern und der Westen sollen weiterhin die Aufgaben des Wohnens, der Gästebeherbergung, des Einzelhandels, der Gastronomie, der Dienstleistungen sowie die Bereitstellung der Infrastruktur innehaben. Der bestehende Nutzungsmix muss differenziert betrachtet und aufrechterhalten werden. Hier sollen entsprechend differenzierte Flächen für den aktuellen und zukünftigen Bedarf vorgehalten werden. Bereiche außerhalb der Siedlungsgebiete sollen nicht für eine Siedlungsentwicklung herangezogen werden, sondern vielmehr soll der Schutz des Naturraumes gewahrt werden. Zudem sollen eine Innenentwicklung und gegebenenfalls eine behutsame Nachverdichtung bevorzugt werden, bevor neue Flächen des Außenbereichs für eine Siedlungsentwicklung herangezogen werden. C 2 C 2.1 Bestandsanalyse und Bedarfe Wohnen, Ferienwohnen, touristische Infrastruktur - Sonderbauflächen Die Ergebnisse der Bestandsanalyse (vgl. Zielkonzept und Kapitel B 2) zeigten, dass bis auf wenige Ausnahmen die bestehenden Strukturen auf der Insel nicht den Baugebieten gemäß 2-9 BauNVO entsprechen, sondern eigenständig charakterisierte Baugebiete darstellen. Die Durchmischung von Ferienwohnen, Wohnen und Infrastruktur ist typisch für die Ostfriesischen Inseln und soll in dieser Form auch zukünftig aufrechterhalten bzw. gefördert werden. Daher ist die Festsetzung von Sonderbauflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen erforderlich. Lediglich kleinere Bereiche weisen noch die Eigenschaften einer Wohnbaufläche auf. Diese sollen als solche zukünftig auch erhalten und geschützt werden. Die folgende Betrachtung der

23 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 19 Wohnbauflächen bezieht sich daher nicht nur auf die Wohnbauflächen im klassischen Sinne, sondern schließt die Wohnbauflächen innerhalb von Sonderbauflächen mit ein. C Wohnen Sonderbauflächen, Wohnbauflächen Der Bau von Wohnungen und die Versorgung mit Wohnraum sind vornehmlich private Aufgaben. Aus kommunaler Sicht ist das Wohnen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung vor allem deshalb von Bedeutung, weil Wohngebiete in der Regel den größten Teil aller bebauten Gebiete in einer Kommune in Anspruch nehmen. Dies gilt etwas weniger für die bevölkerungsmäßig kleine Gemeinde Wangerooge, in der eher touristische Aspekte den Hintergrund für die zu treffenden Darstellungen (in Form von Sondergebietsflächen) bilden. Dennoch ist auch die Darstellung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet von Bedeutung. Die Dichte und die Ausdehnung der Wohngebiete bestimmen nicht nur die Verteilung der Bevölkerung, sondern auch die Nachfrage nach Infrastruktur. Mit dem Umfang und der Verteilung von Wohnbauflächen hängt zum Beispiel die Länge der technischen Versorgungsleitungen (Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefonleitungen) zusammen, aber auch der Umfang des Straßennetzes (Wege der Müllabfuhr, der Post usw.). Insgesamt ist die Dichte und die Ausdehnung der Wohnbauflächen entscheidend für die 'Betriebskosten' oder die 'Wirtschaftlichkeit' einer Kommune, die den kommunalen Haushalt, aber auch das private Haushaltsbudget erheblich belasten können. Der zukünftige Wohnungs- und Wohnbauflächenbedarf einer Kommune ist prinzipiell abhängig von der Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungszahl, Altersstruktur, Haushaltsgröße), von der Entwicklung der Wohnungsmerkmale (Wohnungsgrößen, Baualter usw.), dem Lebensstandard (Wohnfläche pro Person) und wird selbstverständlich auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Zusätzlich ist jedoch auch grundsätzlich die spezifische Situation einer Kommune zu betrachten, aus der gegebenenfalls Wanderungsbewegungen ableitbar sind, die von den o. a. Merkmalen nicht aufgefangen werden. Bei Prognosemodellen ist es nur sehr schwer möglich, alle Einflussfaktoren für den zukünftigen Wohnbauflächenbedarf einer Stadt oder Gemeinde gleichermaßen einzubeziehen. Es muss aber darum gehen, durch die Beobachtung der aktuell stattfindenden Veränderungsprozesse plausible Annahmen für die weitere notwendige bauliche Entwicklung der Gemeinde Wangerooge zu treffen, um folgende Fragen beantworten zu können: In welchem Umfang wird in der Gemeinde Wangerooge die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen bzw. Sonderbauflächen mit einem Anteil an Wohnnutzungen notwendig? An welchen Stellen des Gemeindegebietes sollen diese zukünftigen Entwicklungsflächen liegen? C Bedarf an Wohnraum Die Entwicklung der Bevölkerungszahl auf Wangerooge ist Schwankungen unterlegen. Während in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts die Bevölkerungszahlen noch rückläufig waren, haben sie sich in der zweiten Dekade stabilisiert und verzeichnen ein leichtes Wachstum (vgl. Abbildung 4). Der Bevölkerungssprung zwischen den Jahren 2009 und 2011 ist jedoch auf die Aktualisierung des Zensus zurückzuführen. Einen derartigen Bevölkerungszuwachs hat es real nicht gegeben.

24 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 20 Zukünftig geht die Gemeinde Wangerooge durch den Zuzug vieler Bürger im Rentenalter von einer konstanten Bevölkerungsentwicklung aus. Bevölkerungsprognosen für die Gemeinde selbst liegen nicht vor. Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung Gemeinde Wangerooge, Stichtag jeweils der C Entwicklung der Haushaltsstruktur Im Hinblick auf den künftigen Wohnungsbedarf einer Kommune ist neben der Entwicklung der Bevölkerungszahl auch die Veränderung der Haushaltsstruktur von entscheidender Bedeutung. Von beiden Faktoren hängt wesentlich der Bedarf an Wohnraum ab. Bundesweit hat seit vielen Jahren als Folge der Individualisierung der haushaltsfähigen Altersgruppen die durchschnittliche Haushaltsgröße immer mehr abgenommen: Ein früherer Auszug aus dem Elternhaus, ein höheres Heiratsalter bzw. größere Scheidungsziffern und eine höhere Lebenserwartung, führen zu immer kleineren Haushalten. Tabelle 3: Haushaltsgrößen Gemeinde Wangerooge Größe des privaten Haushalts Insgesamt 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 und mehr Personen Insgesamt (235) 91 (66) 6 19 Anteil in % ,1 27,6 10,7 7,7 0,7 2,2 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2014 In der Gemeinde Wangerooge ist der Anteil an Einpersonenhaushalten überdurchschnittlich hoch: Während er in Niedersachsen bei ca. 34 % liegt, sind es auf Wangerooge über 51 %. Dies lässt sich insbesondere durch den Zuzug der Arbeitskräfte während der Saison erklären. Diese kommen häufig allein und lassen ihre Familien auf dem Festland oder im europäischen Ausland zurück.

25 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 21 Daraus lässt sich ableiten, dass bezogen auf die Einwohnerzahl eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Wohnungen benötigt wird. Zur langfristigen Sicherung dieser Wohnungen ist daher auch die Sicherung der Bestandswohnungen erforderlich. Um ein attraktives Angebot, insbesondere für den Tourismus zu sichern, geht die Gemeinde Wangerooge von einem erhöhten Personalbedarf und somit von einem tendenziell steigenden Wohnflächenbedarf aus. C Freie Wohnbauflächen/Wohnbaugrundstücke im Gemeindegebiet Zur Ermittlung möglicher zusätzlichen Wohnbauflächen wurde zunächst der Bestand aufgenommen. Dies erfolgte mittels Auswertung bestehender Bauplanungsrechte unter Abgleich mit dem Luftbild. Durch einen Bebauungsplan ist derzeit eine freie Baufläche im Ortskern gesichert. Diese befindet sich im Eigentum der Gemeinde und liegt an der Charlottenstraße. Diese wird derzeit als Grünfläche (Bouleplatz) genutzt und soll in der Neuaufstellung auch als solche gesichert werden. Im Baugebiet Am Dorfdeich Süd sind keine freien Bauplätze mehr vorhanden. Im Westen Wangerooges sind im Bebauungsplan Nr. 3 zusammenhängende Flächen als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, die bisher nur mit der Seevogelwarte bebaut wurden. Nach der aktuellen Kartierung des Landkreises handelt es sich hierbei jedoch um ein geschütztes Biotop gemäß 30 BNatSchG, sodass diese Flächen für eine zukünftige Bebauung nicht zur Verfügung stehen. Innerhalb des bestehenden Planrechts gibt es in der Gemeinde Wangerooge nur noch vereinzelt freie Bauflächen. C Wohnbauflächenbedarf Abschätzung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Für die Insel Wangerooge liegen keine Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung oder Bevölkerungsvorausberechnungen vor. Daher müssten für eine Abschätzung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Vergleichsschätzungen auf Landes- oder Landkreisebene herangezogen werden. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass statistische Daten des Landkreises nicht immer auf die Inseln zu projizieren sind, weil dort auch gegenläufige Trends auftreten können. Eine Untersuchung auf Landkreisebene ist somit wenig aussagekräftig. Ein relevanter Bevölkerungszuwachs ist auf der Insel Wangerooge nicht zu erwarten, jedoch wird der Trend der alternden Gesellschaft auch auf der Insel Wangerooge nicht haltmachen. Die Zunahme an älteren Menschen generiert neue Bedarfe und eine veränderte Nachfrage. Daher wird die Nachfrage nach kleineren und altersgerechten sowie barrierefreien Wohneinheiten steigen. 2 Zusätzlich resultiert aus dem Wunsch, sich auf Wangerooge einen Zweit- oder Alterswohnsitz zuzulegen, möglicherweise auch zukünftig ein gewisser weiterer Wohnflächenbedarf, quantitativ ist dieser jedoch nur schwer zu beziffern. Folgen für die Flächennutzungsplanung und zukünftige Wohnbauflächen Aus den beschriebenen Tendenzen ist ablesbar, dass aus den Rahmenbedingungen der demografischen Entwicklung, der Veränderung der Haushaltsgröße/Haushaltsstruktur und den 2 vgl. Ruth Rohr-Zänker (2014): Wohnungsmärkte im Wandel. Online unter: kommune.de/documents/10184/16915/he_wohnungsm%c3%a4rkte/cd28178f-154b-4d39-b8d f433a6 (abgerufen am 11. Januar 2017)

26 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 22 benötigen Fachkräften kurz- bis mittelfristig ein zusätzlicher Bedarf an Wohnflächen zu erwarten ist, der nicht über Maßnahmen der Innenentwicklung befriedigt werden kann. Die Gemeinde Wangerooge verfolgt die Zielsetzung, ihre Bevölkerungszahl auf stabilem Niveau zu halten bzw. den in den letzten Jahren eingesetzten Bevölkerungszuwachs beizubehalten. Vor diesem Hintergrund sowie dem Ziel der Gemeinde, die Innenentwicklung stärker zu forcieren, besteht ein geringfügiger Bedarf neuer Wohnbauflächen. Um den Anforderungen der Zukunft begegnen und auf mögliche Veränderungen regieren zu können, ist eine geringfügige Siedlungserweiterung erforderlich. Da es sich hierbei nicht um eine reine Wohnbaufläche handeln, sondern sich wie in den angrenzenden Bereichen eine Mischung aus Wohnen und Touristenbeherbergung einstellen soll, besteht der Bedarf an einer Sonderbaufläche. Dafür eignet sich besonders die Erweiterung des Baugebietes Am Dorfdeich Süd, als Siedlungsarrondierung. Zudem ist diese Fläche weder dem Nationalpark zugeordnet noch ist sie als geschütztes Biotop einzustufen. Hier könnten ggf. acht bis zehn Bauplätze entstehen. C 2.2 Tourismus Sonderbauflächen Die Insel Wangerooge verfügt über ein hohes naturräumliches Potenzial wie den Nationalpark Wattenmeer und ist dadurch bei Touristen besonders beliebt. Durch die heilenden Kräfte des Reizklimas hat Sie für die Erholung eine besondere Bedeutung. Viele Besucher sind Stammgäste und verbringen jedes Jahr ihren Urlaub auf der Insel. Zusammen mit den anderen Ostfriesischen Inseln sowie der Küstenorte stellt diese Region eine der beliebtesten Urlaubsziele in Deutschland dar. Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Insel ist eine gut ausgebaute Infrastruktur, um dieses Niveau langfristig halten bzw. auch steigern zu können. Die weitere touristische Entwicklung von Wangerooge wird eine große Rolle für die Wirtschaftsstruktur und damit für die Zukunft der Insel spielen. In der Flächennutzungsplanung ergeben sich vor diesem Hintergrund vor allem folgende Fragen: Welche touristischen Potenziale sind im Gemeindegebiet vorhanden und sollen im Rahmen der Planung berücksichtigt bzw. ausgebaut werden? Auf welche Weise kann eine touristische Entwicklung stattfinden, wenn einerseits die wirtschaftlichen Potenziale des Tourismus für die Gemeinde ausgeschöpft werden und andererseits eine umwelt- und sozialverträgliche Einbindung des Tourismus in das Gemeinwesen erfolgt? Welche Flächenansprüche entstehen im Rahmen einer solchen touristischen Entwicklung durch die Entwicklungsziele und Planungen in der Gemeinde und müssen im Flächennutzungsplan bei der Ausweisung von entsprechenden Flächen berücksichtigt werden?

27 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 23 C Potenziale, Entwicklung und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus C Wangerooge in der Tourismusregion Ostfriesland Die Insel Wangerooge ist im RROP des Landkreises Friesland als Mittelzentrum mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr gekennzeichnet. Ziel ist es, den Tourismus in besonderem Maße als Wirtschaftszweig zu sichern und zu entwickeln. Die Standorte sind in ihrem Angebot für den Fremdenverkehr, das Kur- und Heilwesen sowie die landschaftsgebundene Erholung als touristische Schwerpunkte im Landkreis zukunftsfähig zu entwickeln. In Ostfriesland ist der Tourismus mit über 2,8 Mrd. Euro Umsatz der wichtigste Wirtschaftsfaktor in der Region wurden bereits über 1,5 Mio. Gäste mit mehr als 11,6 Mio. Übernachtungen gezählt. 4 Kaum eine andere Region in Niedersachsen verzeichnet so viele Gäste und Übernachtungen, sodass Ostfriesland zu den Hot Spots des Tourismus in Niedersachsen und sogar in Deutschland zählt. Neben den Einkommen aus den touristischen Übernachtungen entstehen auf der Insel Wangerooge erhebliche Komplementäreinkommen in den Bereichen Gastronomie, Handel, Transportdienstleistungen, Sport und Unterhaltung usw. Sekundäreinkommen, wie Einkommen auf der vorgelagerten Stufe des Beherbergungsgewerbes, zum Beispiel Bauwirtschaft, Handel, Service usw., und Tertiäreinkommen, induziert aus den Primär- und Sekundäreinkommen, also dem nachgelagerten Bereich, entstehen sowohl auf der Insel als auch in der gesamten Region Ostfriesland. Hinzu kommt die hohe strukturpolitische Bedeutung dieser Arbeitsplätze, die durch den Tourismus begründet werden und für die es in diesem Raum kaum nennenswerten Arbeitsplatzalternativen gibt. 56 Um im Konkurrenzkampf mit den anderen Inseln bestehen zu können, kommt dem weiteren Ausbau von Beherbergungseinrichtungen, der Schaffung bzw. das Vorhandensein touristischer Infrastrukturangebote oder vermarktungsfähiger Attraktionen und Sehenswürdigkeiten eine wichtige Bedeutung zu. Ergänzende Angebote aus anderen Wirtschaftszweigen wie Handwerk, Landwirtschaft, Fischerei, Industrie, Handel, Kunst, Kultur und Kulturwirtschaft sowie andere Dienstleistungen sind als touristisches Potenzial zu nutzen. C Touristische Potenziale und Entwicklungsziele der Gemeinde Wangerooge Das touristische Potenzial Wangerooges ist die Natur und die damit verbundene Erholung und Gesundheit. Die touristischen Kernangebote sind dementsprechend darauf ausgelegt und bieten Angebote im Bereich Natur und Gesundheit. Der Gesundheitstourismus spielt neben dem klassischen Kuraufenthalt Wellness und Thalasso eine wichtige Rolle. Im Bereich Naturtourismus ist das Angebot breit und hält auch für den Aktivurlaub mit dem Fahrrad, beim Wandern oder für den Wassersport zahlreiche Angebote bereit. 3 IHK für Ostfriesland und Papenburg (o. J): Niedersachsens Gastgewerbe kämpft gegen Fachkräftemangel. Stand: Abrufbar unter: Letzter Zugriff: Vgl. IHK (2014a): Tourismus in den Küstenbadeorten Ostfrieslands (Angaben der Kurverwaltungen. Stand: Abrufbar unter: downloads/ /.10./data/tourismus_in_den_kuestenbadeorten_ostfrieslands-data.pdf. Letzter Zugriff: und IHK (2014b) Tourismus auf den Ostfriesischen Inseln (Angaben der Kurverwaltungen). Stand: Abrufbar unter: /.11./data/Tourismus_auf_den_Ostfriesischen_Inseln-data.pdf. Letzter Zugriff: Vgl. IHK (2012): Maritimes Papier der IHK Ostfriesland und Papenburg. Emden. S Vgl. ebenda

28 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 24 Das Gemeindegebiet von Wangerooge weist vor allem folgende touristische Potenziale auf: Bade- und Burgenstrand im Bereich der hoch frequentierten Hotels und Ferienwohnungen an der Oberen Strandpromenade, Strandpromenade mit Blick auf drei Schifffahrtswege, kurze Entfernungen im Inselort, barrierefreie Zugänge zu (fast) allen Einrichtungen, regional typische und traditionelle Bauweise, Veranstaltungen oder spezielle touristische Angeboten entlang der Strandpromenade und der Zedeliusstraße, Autofreiheit. Aus dem touristischen Leitbild Wangerooge 2023 lässt sich als Zielsetzung insbesondere die Anpassung der Angebote und Leistungen an die sich verändernden Anforderungen der Gäste ableiten. Dazu gehört in erster Linie ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot an Gästeunterkünften sowie Freizeitaktivitäten. Aufgrund der kurzen Wege auf der Insel sind die Einrichtungen auch für die Gäste gut zu erreichen. C Bauflächenbedarf für touristische Projekte und Belange im Flächennutzungsplan Auf der Insel Wangerooge gibt es verschiedene Planungen für touristische Projekte, die von der Gemeinde unterstützt und im Flächennutzungsplan durch entsprechende Flächenausweisungen berücksichtigt werden sollen. Weiterhin sollen bestehende Anlagen planerisch abgesichert werden. Daher sind entsprechende Bereiche großflächig im Dorfgebiet und im Westen verteilt. Zur Ergänzung der bestehenden Angebote und insbesondere, um den Gästen die Natur erlebbar zu machen, werden diese Areale um bestehende Ausflugsziele außerhalb der besiedelten Bereiche ergänzt. Im Flächennutzungsplan müssen daher Bereiche für eine touristische Entwicklung vorgehalten werden. Ein Großteil der Flächen ist für die Beherbergung erforderlich, aber auch für die entsprechenden Kureinrichtungen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wangerooge muss daher unterschiedliche Sondergebiete mit entsprechenden Zweckbestimmungen festsetzen, sodass sich die Zielentwicklung erkennen lässt. Diese sind: Kur/Erholung, Kur- und Erholungsheim, Einzelhandel und Touristenbeherbergung, touristische Infrastruktur, Beherbergung und Wohnen, Touristenbeherbergung und Gastronomie, Gastronomie und Freizeitstätte, Zeltplatz, Yachtclub, Schullandheim, Jugendherberge, Reitstall, Wohnen und Ferienwohnen, Wohnen mit Ferienwohnen, Ferienhausgebiet, Flächen für Bau- und Betriebshöfe

29 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 25 Trotz dieser vielen Sondergebiete ist eine Neuausweisung zusätzlicher Flächen nur in geringem Umfang erforderlich. Überwiegend handelt es sich bereits um Bauflächen, die entweder eine andere Zweckbestimmung haben oder bislang als eine andere Art von Baufläche dargestellt sind. Eine Erweiterung der Sonderbauflächen ist im Westen der Insel geplant. Hier soll ein Zeltplatz (wieder) entstehen, um das touristische Angebot zu ergänzen und neue Zielgruppen zu generieren. C 3 C 3.1 Gewerbe Gewerblicher Flächenbedarf und Belange im Flächennutzungsplan Die Gemeinde Wangerooge besitzt derzeit eine Gewerbebaufläche am westlichen Rand des Dorfgebietes sowie eine kleine Gewebebaufläche südlich des Bahnhofs. Auf der Fläche westlich des Dorfkerns wurde die Müllumladestation angesiedelt. Der Standort abseits der Wohnbebauung ist als besonders günstig zu bezeichnen. Aufgrund der ausgehenden Emissionen ist ein Standort abseits von Kureinrichtungen oder Wohnhäusern günstig, sodass keine wesentlichen immissionsschutzrechtlichen Konflikte auftreten. Das Gewerbegebiet verfügt nur noch über wenige Flächenreserven. Eine Aussiedlung immissionsintensiver Betriebe aus dem Ortskern in das Gewerbegebiet ist zwar vorrangiges Ziel, aber nur in geringem Umfang möglich. In der Gewerbebaufläche südöstlich an den Bahnhof angrenzend befinden sich nur atypische Gewerbebetriebe. Aufgrund des fehlenden Anlieferungsverkehrs und der geringen Arbeiten im Betrieb selbst sind die Emissionen gering. Diese Betriebe entsprechen somit vielmehr nicht störenden Handwerksbetrieben, als Gewerbetrieben. Eine Verträglichkeit zwischen den bestehenden Betrieben, dem Wohnen und der Touristenbeherbergung hat sich bewiesen. Die Ausweisung dieses Bereiches entspricht nicht mehr den Eigenschaften einer Gewerbebaufläche und wird daher zukünftig als gemischte Baufläche dargestellt. Für die weitere Entwicklung der Gemeinde Wangerooge ist das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Arbeitsplätzen und Gewerbebetriebe als Steuerzahler von Bedeutung, es wird aber in dieser vom Tourismus geprägten Gemeinde davon ausgegangen, dass Entwicklungen vorrangig auch in den touristischen Nutzungen zu erwarten sind. Nach den Zielvorstellungen der Gemeinde Wangerooge sollen weitere Gewerbeflächenentwicklungen überwiegend durch städtebaulich integrierte Mischgebiete bzw. Sondergebiete erfolgen, sofern die Art des Betriebes mit den angrenzenden Nutzungen vereinbar ist. Dabei müssen aber grundsätzlich Standortbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Konflikte zwischen Wohnnutzungen, Touristenbeherbergung sowie Kureinrichtungen und emittierenden Betrieben zu vermeiden. Für die Flächennutzungsplanung der Gemeinde Wangerooge bedeutet dies: Priorität für die Ausweisung von gemischten Bauflächen bzw. Sonderbauflächen für das Nebeneinander vor allem von Handel, Handwerk, Wohnnutzung und Touristenbeherbergung in Bereichen, in denen es bereits solche Mischnutzungen gibt, sowie an geeigneten Erweiterungsflächen, die Sicherung des bereits bestehenden Gewerbestandortes durch eine bestandsgerechte Ausweisung. In Zukunft kann eine geringfügige Erweiterung neu untersucht werden; beispielsweise könnten bereits versiegelte Fläche als gewerbliches Angebot nachgenutzt werden.

30 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 26 C 4 Landwirtschaft Ebenso wie die Flächennutzungsplanung der Gemeinde durch die Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen die Belange der Landwirtschaft berührt, ergeben sich aus der jeweiligen landwirtschaftlichen Situation einer Kommune Anforderungen an die Flächennutzungsplanung. Vor dem Hintergrund dieser Wechselwirkungen stellen sich für die Flächennutzungsplanung in Bezug auf die Landwirtschaft vor allem folgende Fragen: In welchen Bereichen ergeben sich zwischen landwirtschaftlichen und anderen Nutzungen bzw. Belangen (wie Wohnen oder Natur und Landschaft) konkurrierende Flächenansprüche bzw. Konfliktpotenziale, denen schon auf der Ebene der Flächennutzungsplanung entgegengewirkt werden muss? In welcher Weise kann die Landwirtschaft zur Pflege von Natur und Kulturlandschaft beitragen? C 4.1 Landwirtschaftliche Situation auf Wangerooge Landwirtschaftliche Betriebe im klassischen Sinne gibt es auf der Insel Wangerooge nicht (mehr). Die unbesiedelten Bereiche unterliegen den Schutzbestimmungen des Nationalparks Wattenmeer, die eine Bewirtschaftung der Felder (mit Ausnahme des verträglichen Naturschutzes) unmöglich machen. Dadurch ist auch die Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingeschränkt und auf Wangerooge nicht mehr vorhanden. Im Flächennutzungsplan sind ca. 109,8 ha als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Dies macht etwa 12 % der Gemeindefläche aus. Diese Flächen werden vorwiegend als Weideflächen für die Pferdehaltung genutzt. In den Sommermonaten wird die Beweidung mit Rindern vom Festland ausgeweitet, die unter Naturschutzauflagen innerhalb des Nationalparkes durchgeführt wird C 4.2 Landwirtschaftlicher Flächenbedarf und Siedlungsentwicklung Der bei der Flächennutzungsplanung zusätzlich zu den vorhandenen Siedlungsflächen entstehende Bedarf an Wohn-, Misch-, Sonder- und Gewerbebauflächen wird in der Regel durch Flächen gedeckt, die der Landwirtschaft verloren gehen. Die Ausweisung der entsprechenden Flächen muss also auf den Bedarf der Landwirtschaft abgestimmt sein. Dabei ist einerseits die entsprechende Situation der einzelnen Betriebe zu beachten sowie andererseits möglichst sparsam mit für die Landwirtschaft wertvollen Böden umzugehen. Darüber hinaus sind in der Flächennutzungsplanung eventuell entstehende Flächenbedarfe der Reitställe durch Betriebsvergrößerungen oder -verlagerungen zu prüfen. Bei der Ausweisung einer zusätzlichen Sonderbaufläche als Erweiterung des Baugebietes Am Dorfdeich Süd handelt es sich um eine Landwirtschaftsfläche, die von einem der Reitbetriebe als Pacht-Weidefläche für die Pferde genutzt wird. Die Fläche ist mittel- bis langfristig als potenzielle Siedlungsarrondierung vorgesehen, sodass bei Aufstellung eines erforderlichen Bebauungsplanes entsprechende Ausweichflächen für den Reitbetrieb zu sichern sind. Da noch nicht abgeschätzt werden kann, wann und ob diese Fläche entwickelt wird, wird eine Ersatzfläche im Rahmen der Bebauungsverfahrens gesucht. Konflikte zwischen Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung, die insbesondere durch Emissionen im Sinne des BImSchG, also Geruchs- oder Lärmemissionen der landwirtschaftlichen Be-

31 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 27 triebe, entstehen können, sind auf Wangerooge nur geringfügig vorhanden, da es sich hier lediglich um Reitbetriebe als Ergänzung der touristischen Infrastruktur handelt. Die Flächen der Landwirtschaft werden als solche im Flächennutzungsplan dargestellt und gesichert. Die Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Übrigen allein nach den Kriterien "Bedeutung für Natur und Landschaft" durchgeführt und nicht nach dem landwirtschaftlichen (Ertrags-)Potenzial. Unter letztgenanntem Aspekt können die Flächen sicherlich vielfach anders bewertet werden. C 5 Natur und Landschaft Der Flächennutzungsplan hat nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. In der Begründung zum Flächennutzungsplan muss demnach auf den Zustand von Natur und Landschaft eingegangen und dargelegt werden, wie weit die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt worden sind. Dieser Belang wird im Weiteren im Teil II der Begründung, dem Umweltbericht, abgehandelt. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Umweltberichtes zusammengefasst wiedergegeben Ziele der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die Darstellung der sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der Bodennutzung sowie die sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Vorgaben zu Sonderbauflächen. Im Rahmen des Umweltberichtes werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung dargelegt. Durch Neudarstellungen oder Änderungen bestehender Darstellungen werden voraussichtlich in drei Bereichen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verursacht. Die übrigen Darstellungen erfolgen lediglich zur Absicherung bestehender Nutzungsstrukturen oder sind nicht mit negativen Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter verbunden (zum Beispiel Rücknahme von Bauflächen-Darstellungen). Die Planung entspricht überwiegend den Zielen des Umweltschutzes, die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen formuliert sind. Schutzgebiete und geschützte Objekte oder gesetzlich geschützte Biotope werden von den Bauflächendarstellungen nicht betroffen. Die drei Bereiche, in denen umweltrelevante Auswirkungen zu erwarten sind, werden nachfolgend hinsichtlich des aktuellen Zustandes der Umweltschutzgüter (Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter) und der geplanten Darstellung näher beschrieben. Im Dorfgroden: Darstellung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Wohnen und Ferienwohnen auf ca. 0,75 ha südlich des bestehenden Siedlungsrandes: Betroffen ist Marschgrünland mit gliedernden Gräben, Brutgebiet regionaler Bedeutung; Der Bodenfunktionsbereich umfasst grundwasserbestimmte Kleimarsch und es herrscht eine lokalklimatische Besonderheit als Frischluftgebiet vor. Das Landschaftsbild ist mit der Weidenutzung dörflich geprägt, blickbegrenzend wirkt der Hauptdeich im Süden und die gliedernde Baumreihe im Westen. Im Norden und Osten schließen bereits realisierte Baugebiete an. Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht bekannt/vorhanden.

32 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 28 Im Westen: Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Zeltplatz auf ca. 0,28 ha westlich der Straße; aufgelassenes Grünfläche mit teilweise bestehender Versiegelung als Zeltplatz; kein geschütztes Biotop gemäß 30 BNatSchG; Brutgebiet nationaler Bedeutung; Als Böden sind ein Regosol im Landesvergleich seltene Böden ausgebildet; Luft- Austauschgebiet; Landschaftsbild zeigt inseltypische Struktur mit Strandhafer im Übergang zu Dünenbereichen und angrenzender Gebäude. Im Westen Darstellung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Schullandheim auf ca. 0,75 ha südlich der Straße im Westen: bisher Flächen für die Landwirtschaft, jedoch bereits Umsetzung des Sportplatzes und der Nebenanlagen (einrahmende Grünflächen (Scherrasen) und Rückhaltebecken); Brutgebiet nationaler Bedeutung; Bodenfunktionsbereich grundwasserbestimmte Kleimarsch; keine lokalklimatischen Besonderheiten; Landschaftsbild von Landschulheimen geprägt, in Umgebung Leuchtturm. In der nachfolgenden Tabelle ist zusammengefasst, für welche Umweltschutzgüter in den beschriebenen Bereichen erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Planung vorbereitet werden. Nummer Lage Dorfgroden Im Westen Zeltplatz Im Westen Landschulheim Art der Darstellung Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Wohnen und Ferienwohnen Sonderbaufläche Zeltplatz Arten & Lg. Voraussichtlich erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Boden Grund Gewäs Klima/ Landschaft Mensch wasser wässer Luft Kulturund Sachgüter x x - x - x - - x x Sonderbaufläche Landschulheim x x In allen Bereichen können im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung und/ oder Maßnahmen zum internen Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen umgesetzt werden. Der mit der vorliegenden Flächennutzungsplanung vorbereitete Bedarf an externen Kompensationsmaßnahmen berechnet sich überschlägig mit ca. 2,44 ha (Flächenäquivalent). Zur Sicherung der auf nachgeordneter Planungsebene erforderlichen Ausgleichsflächen werden im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanung zwei Schwerpunkträume bzw. -maßnahmen vorgeschlagen, die im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) werden auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht vorgesehen, da keine Darstellungen getroffen werden, die unmittelbare Baurechte begründen. Entsprechende Maßnahmen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) zu definieren. C 6 Küsten-, Hochwasser- und Gewässerschutz Im Flächennutzungsplan sind nach 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB die Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes zu beachten. Angesichts der Lage der Insel Wangerooge in der Nordsee kommt dem Küstenschutz eine besondere Bedeutung zu. Um die Insel ausreichend vor Hochwasser schützen zu können, sind

33 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 29 die Belange des Küstenschutzes besonders zu berücksichtigen. Einer seewärtigen Siedlungserweiterung sind daher Grenzen gesetzt. Die Ausweisung dauerhafter Nutzungen im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan innerhalb des Hauptdeiches, der Deichschutzzone sowie der Schutzdünen widerspricht dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) als Spezial- und Fachrecht, ebenso die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Anlagen jeder Art. Einzelne Maßnahmen sind jedoch mit dem Küstenschutz vereinbar. Diese sind einzelfallbezogen im Vorfeld mit der zuständigen Deichschutzbehörde abzustimmen. C 6.1 Hauptdeich Im südlichen Bereich des Gemeindegebiets befinden sich Teilflächen des gewidmeten Deiches. Gemäß 14 NDG ist jede Benutzung des Deiches, außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten. Zu den Benutzungen gehören nicht nur das Errichten und Erweitern von Gebäuden, sondern auch von sonstigen baulichen Anlagen, wie beispielsweise Straßenverkehrsflächen oder Flächen für den Gemeinbedarf. Auch Benutzungen jeder Art ohne bauliche Anlagen sind davon betroffen. Die zuständige Deichbehörde kann auf Widerruf Ausnahmen vom Nutzungsverbot genehmigen. Ob eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung für eine Nutzung erteilt werden kann, bedarf der Einzelfallprüfung. Die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden darf nur in besonderen Fällen öffentlicher oder allgemein wirtschaftlicher Belange von der zuständigen Deichbehörde zugelassen werden, wenn die Sicherheit des gewidmeten Deiches gewährleistet bleibt. C 6.2 Deichschutzzone Gemäß 16 NDG dürfen Anlagen jeder Art in einer Entfernung bis zu 50 m von der landseitigen Grenze des Deiches nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Dazu gehören nicht nur Gebäude, sondern auch bauliche Anlagen, Lager- und Spielplätze, Wasserflächen, Feuchtbiotope, Parkanlagen, Einzäunungen usw. Die zuständige Deichbehörde kann widerruflich Ausnahmen genehmigen, wenn das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den Belangen der Deichsicherheit vereinbar ist. Ob jedoch für eine Anlage jeder Art eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, bedarf ebenfalls der Einzelfallprüfung. Ein Konflikt in den festgesetzten 50m-Deichschutzzonen ist im westlichen Bereich der Straße Am Wattenmeer zu erwarten. Hier wurden in den Anfängen der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts mehrere Wohngebäude errichtet, die zum größten Teil vor dem Erlass des NDG errichtet worden sind und damit zunächst dem Bestandsschutz unterliegen. Zurzeit werden in diesem Bereich Deicherhöhungs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, die nach vorläufigen Einschätzungen eine teilweise Verschiebung zugunsten der Wohnbebauung erwarten lassen. Dieser Konflikt kann in dem jetzigen Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nicht abschließend geklärt werden und bleibt daher der Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich vorbehalten. Auch liegen Teilbereiche des Baugebietes Am Dorfdeich Süd bzw. im Gewerbegebiet innerhalb der Deichschutzzone. Hier ist ebenso zu verfahren.

34 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 30 C 6.3 Schutzdünen Im nördlichen und westlichen Bereich der Insel befinden sich Schutzdünen gemäß 20 a Abs. 3 NDG. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus, soweit dies für den Sturmflutschutz und den Bestandsschutz der Inseln erforderlich ist. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für die Verordnung nach Absatz 1 gilt 9 Abs. 6 entsprechend. Für Schutzdünen gelten die 14, 15, 18 und 20 entsprechend. Gemäß 20 a Abs. 3 NDG in Verbindung mit 14 Abs. 2 ist jede Benutzung außer zum Zweck der Schutzdünensicherung durch ihren Träger innerhalb der gewidmeten Schutzdünen verboten. Für die Errichtung von baulichen Anlagen sowie jeglicher Nutzung ist gemäß 14 Abs. 2 in Verbindung mit 20 a Abs. 3 des NDGs eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ob eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, bedarf der Einzelfallprüfung durch die Deichbehörde. Für jede Nutzung oder bauliche Veränderung ist ein gesonderter Antrag bei der zuständigen Deichbehörde zu stellen. Die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden darf nur in besonderen Fällen öffentlicher oder allgemein wirtschaftlicher Belange von der zuständigen Deichbehörde zugelassen werden, wenn die Sicherheit der Schutzdüne gewährleistet bleibt. Im Bereich der festgesetzten Schutzdünen sind keine baulichen Anlagen dargestellt, die dem Schutzzweck der Schutzdünen widersprechen. C 6.4 Gewässerschutz In der Gemeinde Wangerooge sind klassifizierte Gewässer II. Ordnung (Vorflutgräben) vor allem Deichparallel angelegt, wie der Ostdeichgraben südlich des Flugplatzes. Im Plangebiet liegen die Trinkwasserschutzzonen (WSG) I bis III des Oldenburg-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV). Die Wasserschutzgebietsverordnung sowie die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) sind zu beachten. Das Trinkwasser für die Insel stammt ausschließlich vom Festland. Das Wasserwerk Wangerooge wird als Notwasserwerk und als Speicherpumpwerk betrieben. Bei einer Unterbrechung der Versorgung vom Festland kann auf eine Notversorgung aus den drei Brunnen der Insel zurückgegriffen werden. Das Speichervolumen beträgt 2000 m³. In den dargestellten WSZ I u. II sind keine überlagernden Darstellungen geplant. Die überlagernden Darstellungen in der WSZ III haben sich nach den Regelungen der WSZ-Verordnung zu richten. C 7 Soziale und kulturelle Infrastruktur Flächen für den Gemeinbedarf und öffentliche Grünflächen Die Planungen zur sozialen und kulturellen Infrastruktur sind im Wesentlichen Fachplanungen, die nur teilweise in einem Flächennutzungsplan darstellbar sind. Trotzdem muss der Flächennutzungsplanung eine Abschätzung des künftigen Bedarfs an den jeweiligen Einrichtungen zugrunde gelegt werden, damit eine realistische Größenordnung für den entsprechenden Flächenbedarf für den Gemeinbedarf, Erholung, Spiel- und Sport dargestellt werden kann.

35 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 31 C 7.1 Kinderbetreuung Auf Wangerooge befindet sich ein zweigruppiger Kindergarten mit Krippe, in dem Kinder im Alter zwischen zwölf Monaten und der Einschulung altersübergreifend betreut werden. Trägerin der Einrichtung ist die evangelisch-lutherische Kirche. Ein Bedarf an weiteren Einrichtungen ist nicht bekannt. C 7.2 Schulversorgung Die Inselschule beinhaltet seit dem 13. August 2012 alle Schulformen unter einem Dach. Folgende Schulformen sind an der Charlottenstraße vertreten: Grundschule, Förderschule, Hauptschule einschließlich der zehnten Klasse, Realschule und Gymnasium einschließlich der zehnten Klasse Berufsschule einmal wöchentlich Die Schüler werden klassen- bzw. schulformübergreifend unterrichtet. Eine gymnasiale Oberstufe gibt es im Gemeindegebiet nicht. Die Schüler müssen die weiterführenden Schulen auf dem Festland besuchen. Ein Bedarf an weiteren schulischen Einrichtungen besteht nicht. C 7.3 Jugendbetreuung, kulturelle und soziale Einrichtungen Soziale Einrichtungen Auf der Insel soll eine angemessene Versorgung, soziale Beratung und Betreuung der Bevölkerung sichergestellt sein. Über die schulischen und Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen hinaus werden folgende Einrichtungen angeboten: Pflegedienst Heimathof e.v. Weitere??? Im Landkreis Friesland sind der allgemeine Sozialdienst und das Familien- und Kinderservicebüro (FamKi) angesiedelt. Den Bürgern steht die Nutzung dieser Einrichtung zur Verfügung. Kulturelle Einrichtungen Im kleinen Kursaal sowie in der Dünenhalle der Gemeinde Wangerooge finden regelmäßig wechselnde Veranstaltungen aus Kunst und Kultur statt. Rosenhaus Kath. Kirche Kinderspielhaus Sockenland C 7.4 Medizinische Versorgung Auf der Insel haben sich derzeit fünf Allgemeinmediziner und ein Zahnarzt angesiedelt sowie ein Logopäde, ein Heilpraktiker und ein Ostheopath. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Kur- und

36 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 32 Erholungseinrichtungen wie das Kurhaus, das DRK, der Caritas-Verband und Mutter-Kind- Heime. Die nächsten größeren medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Fachärzte befinden sich in Wittmund, Wilhelmshaven oder Sande. C 7.5 Betreuung von Senioren Die Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen zur Altenbetreuung wächst, da der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung ständig größer wird. Zusätzlich verändern sich Familienund Haushaltsstrukturen, sodass verwandtschaftliche und soziale Netze zur Altenbetreuung zunehmend fehlen. Die Altenhilfe auf Gemeindeebene und die Bereitstellung besonderer Infrastrukturleistungen werden nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zukünftig einen immer größeren Stellenwert einnehmen. Um die Selbstständigkeit der älteren Mitbürger zu wahren, müssen neuartige ambulante, aber auch stationäre Angebote konzipiert werden. Neben einer altengerechten Organisation der außerhäuslichen Bereiche (zum Beispiel barrierefreie Straßenund Wegeführungen, Freizeiteinrichtungen) werden zukünftig vermehrt folgende Einrichtungen erforderlich: altersgerechte Wohnungen, Wohn- und Pflegeheime, Begegnungsstätten speziell für Senioren, Pflege- und Sozialstationen. Der Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen ist bereits heute hoch, und es ist davon auszugehen, dass er zukünftig noch größer wird. Nähere Zahlen für Wangerooge liegen jedoch nicht vor. Derzeit gibt es keine Pflegeheimplätze für alte Menschen auf Wangerooge. C 7.6 Sport- und Spielflächen Sporteinrichtungen Der Sport hat in einem Gemeinwesen eine wichtige soziale und kulturelle Funktion. Für die verschiedenen Sportarten müssen angemessene Flächen und Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Der konkrete Mindestflächen- und Raumbedarf für Sporteinrichtungen ergibt sich aus der jeweiligen Bevölkerungszahl einer Kommune. Der Sportplatz an der Siedlerstraße wird vorwiegend vom Turn- und Sportverein Wangerooge, die Sporthalle von der Inselschule und der Wangerooger Sportgemeinschaft (WSG) genutzt. Am Fußweg zum Westen hat der Tennisclub drei Außencourts und zwei Innenplätze. An der Oberen Strandpromenade befindet sich das Meerwassererlebnisbad mit Frei- und Hallenbad, das von allen Bürgern und Gästen genutzt werden kann. Zur Freizeitgestaltung wird der nördliche Teil des Rosengartens an der Charlottenstraße als Boule-Platz genutzt. Des Weiteren ist geplant, in der Nähe des Bahnhofs wieder einen Minigolfplatz zu errichten. Ein zusätzlicher Bedarf weiterer Einrichtungen ist nicht erkennbar.

37 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 33 Spielplätze und Spielflächen Die Gemeinde Wangerooge verfügt selbst über mehrere Spielplätze, die zu erhalten und zu pflegen sind. Zusätzlich stehen gegen Entgelt weitere Spielflächen drinnen und draußen zur Verfügung im Sockenland. Darüber hinaus bietet das naturräumliche Potenzial der Insel zahlreiche Freiflächen, die zum Spielen und zur Freizeitgestaltung einladen. C 7.7 Grünanlagen und Denkmale Öffentliche Grünanlagen Öffentliche Parkanlagen haben sowohl als Erholungsflächen als auch als untergliedernde Grünbereiche im Siedlungsbild und in der Siedlungsstruktur eine wichtige Funktion. Im Dorfkern sind sechs Parkflächen vorhanden, die insbesondere der Erholung sowie der Freizeitgestaltung dienen. In der Parkfläche an der Charlottenstraße ist derzeit zusätzlich ein Bouleplatz angelegt, der zukünftig gesichert werden soll und daher als öffentliche Grünfläche dargestellt wird. Die aufgrund der noch geltenden Festsetzung vorgesehene Baufläche wird zu Gunsten der öffentlichen Grünfläche aufgegeben. Südlich der Siedlerstraße befinden sich außerdem ein Sport- und ein Golfplatz. Die Gemeinde Wangerooge kommt damit einem vielfältigen Angebot nach, um die Bedürfnisse nach Erholungsflächen der Bevölkerung zu befriedigen. Ein weiterer Bedarf an öffentlichen Grünanlagen besteht nicht. Kleingärten Neben den Gärten, die den Wohngrundstücken zugeordnet sind, gibt es im Dorf zwei größere Kleingartenanlagen. Eine befindet sich zwischen Deich und Richthofenstraße, die andere am Fußweg zum Westen. Die Kleingartenanlagen wurden mit der Zielsetzung der gärtnerischen Nutzung und Erholung gegründet. Es handelt sich jedoch nicht um eingetragene Kleingartenvereine. Kleingärten haben eine wichtige Erholungsfunktion und dienen zum Teil der Versorgung mit Obst und Gemüse für Menschen, die keinen eigenen Garten um ihr Wohnhaus haben. Der Bedarf an weiteren Kleingartenanlagen ist derzeit schwer abschätzbar, wird aber gern von der Bevölkerung nachgefragt. Friedhöfe Im südöstlichen Bereich des Fußweges zum Westen befindet sich der Inselfriedhof. Ein zusätzlicher Bedarf ist nicht bekannt. Denkmale Gemäß 2 Abs. 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) sind in öffentlichen Planungen und bei öffentlichen Baumaßnahmen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Anforderungen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (BGBl II S. 213) rechtzeitig und so zu berücksichtigen, dass die Kulturdenkmale und das Kulturerbe im Sinne des Übereinkommens erhalten werden und ihre Umgebung angemessen gestaltet wird, soweit nicht andere öffentliche Belange überwiegen.

38 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 34 Generell ist zwischen folgenden Denkmalen gemäß 3 Abs. 1 bis 6 NDSchG zu unterscheiden: Kulturdenkmale Baudenkmale Gruppe baulicher Anlagen Bodendenkmale Bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte Dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege sind nach derzeitigen Kenntnisstand keine archäologischen Fundstellen bekannt. Derartige Fundstellen sind jedoch nie auszuschließen. Im Gemeindegebiet befinden sich Bau- und Kulturdenkmale. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden Anlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, nicht gekennzeichnet. Dies erfolgt auf Ebene des entsprechenden Bebauungsplanes. Für alle Maßnahmen an Baudenkmalen besteht die Genehmigungspflicht gemäß 10 NDSchG. C 8 C 8.1 Technische Infrastruktur Verkehrsflächen und Flächen für Ver- und Entsorgung; Altlastenverdachtsflächen Verkehr Die Erreichbarkeit der Insel hat einen erheblichen Einfluss auf ihr wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben sowie auf die Natur und Umwelt im Gemeindegebiet. Anbindung an das Festland Die Fähre zwischen dem Wangerooger Hafen und dem Hafen in Harlesiel verkehrt täglich, in den Sommermonaten auch mehrmals täglich. Die Fähre ist tideabhängig, sodass der Fahrplan an die Gezeiten angepasst ist. Der Anlegehafen befindet sich im Westen der Insel, die Gäste werden von dort aus mit der Deutschen Bahn in den Dorfkern befördert. Zusätzlich kann die Insel von Harlesiel aus mit dem Flugzeug erreicht werden. Es fliegt stündlich zwischen 08:00 und 17:00 Uhr im Sommer und 08:30 und 18:00 Uhr in den Wintermonaten zwischen der Insel und dem Festland. Die Insel ist damit gut an das Festland angebunden und innerhalb kurzer Zeit erreichbar. Motorisierter Individualverkehr Die Insel Wangerooge ist autofrei. Entsprechende Verkehrswege oder Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr gib es daher nicht. Vereinzelt werden für den Gütertransport Elektrowagen eingesetzt. Somit entstehen keine Belastungen für Natur und Lebensqualität durch vom Verkehr erzeugte Emissionen und Umweltbeeinträchtigungen. Radverkehr und Fußgänger Das Fahrrad ist das wichtigste Verkehrsmittel für Fahrten zur Arbeit, zur Schule und für Besorgungen sowohl für die Bewohner der Insel als auch für die Besucher. Um einen sicheren Radverkehr zu gewährleisten, sind die Ansprüche von Radfahrern und Fußgängern besonders zu berücksichtigen. Dafür wurden bereits in der Vergangenheit getrennte Rad- und Fußwege an-

39 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 35 gelegt. Der nördliche Bereich der Zedeliusstraße sowie die Obere Strandpromenade sind als reine Fußgängerzonen angelegt. Die zweite Funktion des Fahrrades als überörtliches Verkehrsmittel liegt in Freizeitaktivitäten. Insbesondere der touristische Radverkehr hat stark an Bedeutung gewonnen und ist wesentlicher Bestandteil eines "sanften" Tourismus. Dafür müssen auch zukünftig entsprechende Radwege geschaffen werden, wobei auf eine Vernetzung der Wege zu achten ist. C 8.2 Ver- und Entsorgung Stromversorgung und Stromleitungen Gasversorgung und Gasleitungen Trinkwasserversorgung Oberflächenentwässerung Abfallbeseitigung Abwasser Die Versorgung mit elektrischer Energie der Gemeinde Wangerooge erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen EWE NETZ GmbH. Im Flächennutzungsplan wird die durch das Gemeindegebiet verlaufende Leitung nachrichtlich dargestellt. Die Gemeinde Wangerooge wird, wie der gesamte Landkreis Friesland, von der EWE AG mit Gas versorgt. Durch das Gemeindegebiet verläuft eine Erdgas-Hochdruckleitung, die in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen worden ist. Ein entsprechender Schutz der Leitungen ist im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Wasserversorgung der Insel wird über eine Festlandsleitung des OOWV mit Trinkwasser sichergestellt, da das Fördervolumen der eigenen Grundwasserbrunnen nicht ausreichend ist. Dieses wird nur für Notfälle herangezogen. Die Trinkwasserversorgung ist in ausreichender Menge und Güte unter tragbaren wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, wobei darauf zu achten ist, die erschöpfliche Ressource Wasser nachhaltig zu sichern und nicht durch zu intensive Ausbeutung zu gefährden. Der überwiegende Bedarf des Trinkwassers auf der Insel besteht im Tourismusbereich, nur ein geringer Anteil wird von den Wangerooger Bürgern selbst benötigt. Eine zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gibt es für die Insel Wangerooge nicht. Das Niederschlagswasser soll von demjenigen verwertet oder auf dessen Grundstück versickert werden, bei dem es anfällt. Wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange dürfen dem nicht entgegenstehen. Die Abfallbeseitigung erfolgt über die Abfalldeponie Wiefels. Die anfallenden Restabfälle und gelben Säcke aus privaten Haushalten, Vermietung und Gewerbe werden gesammelt und zunächst in der Abfallumschlagstation in einer geschlossenen Halle im Gewerbegebiet entladen und mit Hilfe einer Presse in Transportcontainer verpresst und per Schiff, Bahn und Lkw zur Abfalldeponie Wiefels gebracht. Dort werden die Restabfälle in der mechanischen-biologischen Abfallvorbehandlung (MBA) mechanisch getrennt und aufbereitet und die Reste biologisch zur endgültigen Deponierung verarbeitet. Altglas, Sperrmüll, Grünabfall und Bauschutt gehen direkt zu den Verwertungsbetrieben aufs Festland. Die öffentliche Abwasserentsorgung erfolgt über die gemeindliche Kläranlage.

40 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 36 Löschwasserversorgung Die vollständige Erschließung ist für das gesamte Gemeindegebiet gegeben, im Rahmen der weiteren Planung (Bebauungsplan, Baugenehmigung) jedoch nachzuweisen. Auf der hier vorliegenden Ebene des Flächennutzungsplanes dokumentiert die Gemeinde allein ihre Nutzungsvorstellungen für die Flächen für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Das Löschwasser kann über die öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen bereitgestellt werden. Zusätzlich verfügt die Gemeinde über Zisternen. C 8.3 Altlastenverdachtsflächen Auf dem Gebiet der Gemeinde Wangerooge gibt es nach Aussagen des NIBIS-Kartenservers drei Altlasten- oder landwirtschaftliche bzw. industrielle Altlastenverdachtsflächen. Es erfolgt keine Übernahme in den Flächennutzungsplan, da eine genaue Abgrenzung nicht möglich ist und der genaue Standorte aus dem Kartenserver nicht hervorgeht. Tabelle 4: Altlastenverdachtsflächen Bezeichnung Standortnummer Belastung Am Wattenmeer Es liegt keine akute Gefährdung vor, keine weiteren Maßnahmen notwendig. Am Friedhof Es liegt keine akute Gefährdung vor, keine weiteren Maßnahmen notwendig. Flugplatz Keine Angabe Rüstungsaltlastenspezifische Rückstände, Untersuchungsund Räumungsbedarf Des Weiteren sind auf dem Bahngelände im Ortskern Altlastenverdachtsflächen durch eine Flächenrisikodetailuntersuchung nachgewiesen worden. Da diese Flächen aber als DB-Gelände öffentlich gewidmet worden sind und sich diese Flächen der gemeindlichen Planungshoheit entziehen, ist seitens der Gemeinde keine weitere Vorsorge zu treffen. Bei einer evtl. Entwidmung eines Teils der Bahnflächen sind hier weitere Untersuchungen erforderlich und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. C 8.4 Waldflächen Im Gemeindegebiet der Insel Wangerooge befinden sich einige kleinere Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes. Der Waldflächenanteil auf Wangerooge beträgt rund 1,0 % des Gemeindegebiets. Nach Aussagen des Niedersächsischen Forstamtes gehört die Inselgemeinde damit zu den waldärmsten Gebieten in Niedersachsen. Wald trägt dazu bei, die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft und Klima zu sichern und ist eines der naturnächsten Ökosysteme. Zugleich dient er der Erholung und der Holzerzeugung. Einige Waldflächen im Gemeindegebiet sind in der Waldfunktionenkarte Niedersachsen als Wald mit besonderer Schutzfunktion für Boden und Klima (Bodenschutz- und Klimaschutzwald) dargestellt. Diese Flächen werden im Flächennutzungsplan auch als solche übernommen. Zusätzlich hat die Gemeinde im Bereich des Wasserwerkes des OOWV zwischen den Schutzdü-

41 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 37 nen und der örtlichen Bebauung entlang der Charlottenstraße eine Waldfläche dargestellt. Eine weitere Ausweisung von Waldflächen erfolgt nicht. Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beschreibt in 1 die Ziele des Gesetzes, nämlich u. a. den Wald wegen seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion die Funktionen des Waldes stehen grundsätzlich gleichrangig nebeneinander zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Wälder gehören auf den Ostfriesischen Inseln jedoch nicht zu der natürlichen Vegetationsausstattung. Vielmehr weisen die unbebauten Bereiche Merkmale eines geschützten Biotops gemäß 30 BNatSchG (hier Düne) auf und/oder unterliegen den Schutzbestimmungen des Nationalparks Wattenmeer. Wälder kommen naturräumlich nur in älteren Dünenbereichen und nassen Dünentälern vor. Daher stellt die Gemeinde Wangerooge über die vorhandenen Waldflächen i. S. des 3 (2) NWaldLG keine zusätzlichen Flächen für Wald dar. Die nachhaltige Sicherung der Wälder erfolgt somit inseltypisch. Der wirtschaftliche Aspekt des Waldes (Nutzfunktion) ist auf Wangeooge nur von untergeordneter Bedeutung, während sowohl die Schutz- als auch die Erholungsfunktion von höherer Bedeutung ist. Die Gemeinde berücksichtigt insbesondere die ergänzenden Vorschriften des Baugesetzbuchs zum Umweltschutz gemäß 1a Abs. 2 BauGB, nach denen Wald nur im notwendigen Umfang und begründet in eine bauliche Nutzung überführt werden soll. Waldflächen werden für die gemeindliche Entwicklung nicht herangezogen, sodass keine Waldumwandlung gemäß den Vorschriften des NWaldLG zu berücksichtigen sind. D D 1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-KONZEPTION Beschreibung der Änderungsbereiche/Neudarstellungen Bei der folgenden Beschreibung der Änderungsbereiche/Neudarstellungen ist zu berücksichtigen, dass für die Gemeinde Wangerooge ein Flächennutzungsplan vorliegt, der an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden soll. Dies betrifft überwiegend die Darstellung der früheren Wohnbau-, gemischten und gewerblichen Bauflächen, die nunmehr überwiegend als Sonderbauflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dargestellt werden. Die Art der unterschiedlichen Sondergebiete werden zusammengefasst aus dem Zielkonzept der Gemeinde Wangerooge abgeleitet. Alle weiteren Darstellungen werden aus dem alten Flächennutzungsplan übernommen bzw. nachrichtlich an die veränderten Rahmenbedingungen und Vorschriften angepasst. Aus diesem Grunde erfolgt lediglich eine Beschreibung der Konzeption der Sonderbauflächen, Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen. D 1.1 Ortskern von Wangerooge Der Ortskern von Wangerooge ist der Bereich des Gemeindegebietes mit der größten Anzahl an Einwohnern, Bettenkapazität und Versorgungseinrichtungen. Weiterhin befinden sich hier zahlreiche Gastronomie-, Dienstleistungs-, Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe sowie die Gemeinde- und Kurverwaltung. Grundsätzlich lässt sich eine Abnahme der Nutzungsintensivität von der Oberen Strandpromenade Richtung Süden und der Zedeliusstraße Richtung Osten und Westen feststellen. Die einzelnen Bereiche haben unterschiedliche Funktionen, sodass die Einteilung in unterschiedliche Sondergebiete mit verschiedenen Schwerpunkten und Nutzungsmöglichkeiten erforderlich wird.

42 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 38 D Sonderbaufläche Touristenbeherbergung und Gastronomie Die Sonderbaufläche Touristenbeherbergung und Gastronomie befindet sich zwischen Oberer Strandpromenade und Peterstraße. Diese Fläche ist geprägt durch die höchste städtebauliche Dichte, die höchste Dichte an Fremdenbetten und Ferienwohnungen der Insel. Die Bettenkapazitäten sind überwiegend in großen Hotels bzw. Aparthotels und Ferienwohnungen vorhanden. Der Anteil an Einwohnern ist in diesem Bereich beträgt durchschnittlich weniger als zwei Einwohner je Gebäude. Hierbei handelt es sich überwiegend um Wohnungen, die dem Beherbergungsbetrieb zugeordnet sind. Die Erdgeschosse zur Oberen Strandpromenade hin sind gastronomisch genutzt. Ziel ist, die Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Hotels (auch Formen wie Aparthotels oder Kurhotels), Pensionen und Gästehäusern zu fördern und Ferienwohnungen zuzulassen. Gastronomie, Dienstleistungen, nicht störende Handwerksbetriebe oder Einzelhandelsbetriebe sollen verpflichtend im Erdgeschoss etabliert werden, um die Strandpromenade dauerhaft zu beleben und ein vielfältiges Angebot bereitzustellen. Weiterhin ist vorgesehen, das Grundstück der Gemeinde- und Kurverwaltung aus diesem Bereich in ein anderes Baugebiet umzusiedeln, um diese Bauflächen nach der Art der baulichen Nutzung einer Hotelnutzung in einem höheren Segment anzubieten. Zudem wird ein geringer Anteil der Geschossfläche für Dauerwohnraum (hier 10 %) zwingend eingefordert, der jedoch in anderen Bereichen auf der Insel nachgewiesen werden kann. In diesem Bereich steht die Aufrechterhaltung der touristischen Infrastruktur im Vordergrund, sodass der Nachweis der Dauer- und Personalwohnungen auch an anderer Stelle auf der Insel erbracht werden kann. Um die vielfältigen Angebote jedoch bereithalten zu können, bedarf es eines Maßes an Fachkräften, die die Dienstleistungen übernehmen, sodass die Sicherung von entsprechendem Wohnraum zwingend erforderlich ist. Im Bereich der straßenzugewandten Seite der Oberen Strandpromenade ist im Erdgeschoss in einer Bautiefe von mind. 6,00 m nur ein Mix aus Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen zulässig, um das vielfältige Angebot des Gewerbes zu erhalten. D Sonderbaufläche Einzelhandel und Touristenbeherbergung Die Sonderbaufläche Einzelhandel und Touristenbeherbergung umfasst den Bereich um die Zedeliusstraße. Die Bereich ist geprägt von gewerblichen Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen im Erdgeschoss sowie Ferienwohnungen und Wohnungen in den oberen Geschossen. Durchschnittlich wohnen zwei bis drei Einwohner in einem Gebäude. Ziel ist, den Mix aus Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss zu erhalten. Daher soll dieser für die straßenzugewandte Seite zukünftig zwingend eingefordert werden. Die Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Gästehäusern soll auch zukünftig gefördert werden. Zudem soll ein Mindestanteil an der Geschossfläche für Wohnraum gesichert werden. D Sonderbaufläche touristische Infrastruktur, Beherbergung und Wohnen Die Sonderbaufläche touristische Infrastruktur, Beherbergung und Wohnen umfasst den größten Bereich des Dorfkerns; die Bereiche südlich der Peterstraße, östlich der Kapitän-Wittenberg-Straße und westlich des Dorfplatzes/Robbenstraße bis zur Höhe Siedlerstraße. Der Ge-

43 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 39 samtbereich ist überwiegend von Ferienwohnungen, aber auch von kleineren Hotels und Pensionen geprägt. Zudem befinden sich hier einige Gastronomiebetriebe sowie Einrichtungen der touristischen Infrastruktur (Fahrradverleih, Galerien usw.). In fast jedem Haus befinden sich Dauerwohnungen. Ziel ist, die Ansiedlung, Entwicklung und Erweiterung von Ferienwohnungen und kleineren Hotels und Pensionen zu fördern. Gleichzeitig soll die touristische Infrastruktur, wie Gastronomie oder Freizeitangebote gesichert werden. Einzelhandel und Dienstleistungen sollen untergeordnet zugelassen werden. Ungefähr ein Fünftel der Geschossfläche soll für (Dauer-)Wohnraum gesichert werden. D Sonderbaufläche Wohnen mit Ferienwohnen Die Sonderbaufläche Wohnen mit Ferienwohnen liegt im südlichen (Im Dorfgroden, Christian- Janßen-Straße, Am Dorfdeich Süd) und östlichen Bereich (Bootsweg) des Dorfkerns. Dieser Bereich ist durch einen hohen Anteil an Einwohnern geprägt und beträgt durchschnittlich etwa drei bis vier Einwohner je Gebäude. In den meisten Gebäuden befinden sich auch Ferienwohnungen. Ziel ist, entsprechend der Bestandsstrukturen den Mix aus Wohnen und Ferienwohnen zu erhalten. Daher soll hier überwiegende Anteil der Geschossfläche für Wohnraum gesichert werden. D Sonderbaufläche Wohnen und Ferienwohnen Die Sonderbauflächen Wohnen und Ferienwohnen befinden sich am Jadehörn, im südwestlichen Bereich der Siedlerstraße und am Bootsweg. Die Flächen sind durch sehr kleinteilige Strukturen und somit ein Nebeneinander von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen geprägt. Vereinzelt gibt es dort auch Dauerwohnungen. Aufgrund der Kleinteiligkeit finden diese Nutzungen nebeneinander und nicht wie in den anderen Bereichen innerhalb eines Gebäudes statt. Ziel ist, diese Strukturen zu erhalten und eine Durchmischung weiterhin zu fördern. Die Festsetzung zur Sicherung eines Anteiles an Dauerwohnraum ist aufgrund der Kleinteiligkeit und des Nebeneinanders der unterschiedlichen Nutzungen an dieser Stelle nicht zielführend. D Baufläche Ferienhausgebiet Die Baufläche Ferienhausgebiet umfasst einen kleinen Bereich zwischen Charlottenstraße, Siedlerstraße und Richthofenstraße, der von Ferienhäusern geprägt ist, die an einen ständig wechselnden Personenkreis vermietet werden. Ziel der Gemeinde ist, hier ein Gebiet der Erholung zu erhalten bzw. zu schaffen und demnach Ferienhäuser als Einzelhäuser zu sichern. Ausnahmsweise kann dort Aufsichts- oder Bereitschaftspersonal untergebracht werden.

44 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 40 D Sonderbaufläche Kur- und Erholungsheim Der nordöstliche Bereich der Siedlerstraße sowie ein kleiner Bereich an der Westingstraße, dem Bootsweg und ein Teilbereich am Fußweg zum Westen werden von Kur-, Kinder- und Mutter-Kind-Heimen genutzt. Auch zukünftig sollen hier Kur- und Erholungsheime jeglicher Art gesichert werden. Entsprechend wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kur- und Erholungsheim festgesetzt. Um die Genesung der Gäste zu ermöglichen, werden weitere Nutzungen, die nicht in Verbindung mit dem Heim stehen, in diesem Bereich ausgeschlossen. Im Bereich des Mutter-/Kindkurheimes Villa Kunterbunt werden alte Bauflächen aus den vorherigen Bauleitplänen für die Wohnbebauung wieder herausgenommen, um hier die Kur- und Erholungsheime zu stärken. D Sonderbaufläche Reitstall Im Dorfkern bzw. dem südlichen Randbereich befinden sich drei Reitställe mit Stallungen und teilweise einer Reithalle, die einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung der touristischen Infrastruktur darstellen. Ziel ist es, die Betriebe in ihrer bestehenden Form über die Darstellung eines entsprechenden Sondergebietes zu sichern. Neben den baulichen Anlagen des Reitbetriebes sollen für Teilbereiche auch Wohnungen (für Betriebspersonal) und Ferienwohnungen ermöglicht werden. D Wohnbaufläche Im Bereich Charlottenstraße, Rösingstraße und Friedrich-August-Straße (Karee) sowie südlich der Charlottenstraße zwischen Rösingstraße und Richthofenstraße befinden sich noch Bereiche, die fast ausschließlich zum (Dauer-)Wohnen genutzt werden. Der Bereich südlich der Charlottenstraße wurde zudem mit Mitteln des sozialen Wohnbaus gefördert und ist daher auch weiterhin ausschließlich dem Wohnen vorzuhalten. Diese Strukturen entsprechen noch dem Charakter eines Baugebietes gemäß der BauNVO und sollen daher als solche erhalten werden. Westlich des Oldenburgischen Erholungswerkes soll zukünftig eine weitere Fläche für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden, um dem Anspruch der Bürger nach bezahlbarem Dauerwohnraum gerecht zu werden. Entsprechend wird diese ebenfalls als Wohnbaufläche dargestellt. D Gemischte Baufläche Östlich des Bahnhofs, nördlich und südlich der Gleise, befindet sich eine gemischte Baufläche, auf der sich überwiegend atypische Handwerksbetriebe angesiedelt haben. Zudem sind hier auch Wohnungen und Ferienwohnungen vorhanden. Ziel ist es, die Handwerksbetriebe langfristig auf der Insel zu sichern. Daher wird eine gemischte Baufläche dargestellt.

45 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 41 D Gewerbliche Baufläche Am westlichen Rand des Ortskerns befindet sich die einzige, kleine gewerbliche Baufläche der Insel. Hier steht die Müllpresse und soll zukünftig auch die erforderlichen Versorgungsanlagen beheimaten. Andere Nutzungen, die keiner gewerblichen Nutzung zuzuordnen sind, sollen hier nicht entstehen. Die Standortbedingungen für eine gewerbliche Nutzung sind hier hervorragend, da mit relativ wenigen Immissionen aufgrund der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung oder Kureinrichtungen zu rechnen ist. Die Voraussetzungen für eine zukünftige Erweiterung sind gegeben. D 1.2 Der Westen von Wangerooge Der Westen von Wangerooge ist überwiegend von Schullandheimen und Jugendherbergen mit ihren zugehörigen Sport- und Freizeiteinrichtungen geprägt. Zudem befinden sich hier insbesondere Tennis- und Fußballplätze sowie das Planetarium, ebenso die Seevogelwarte sowie ein Café mit Freizeiteinrichtungen und Fahrradverleih. Wohnungen gibt es hier nur wenige. D Sonderbaufläche Schullandheim und Jugendherberge Neben den Schullandheimen und der Jugendherberge mit ihren dazugehörigen Sport- und Freizeiteinrichtungen befinden sich hier auch Betriebsleiterwohnungen oder Wohnungen für Bereitschaftspersonal. Durch entsprechende Darstellung als Sonderbaufläche Schullandheim oder Jugendherberge sollen die Einrichtungen zur Unterbringung von Schulklassen und Jugendgruppen gesichert werden. Ziel ist, Schullandheime jeglicher Art mit ihrer Infrastruktur zu erhalten. D Sonderbaufläche Wohnen mit Ferienwohnen Die Sonderbaufläche Wohnen mit Ferienwohnen liegt neben dem Inselheim e.v. Schalksmühler Heim. Dieser Bereich ist genau wie die Sonderbaufläche im Dorfkern von einem Mix aus Wohnen und Ferienwohnen geprägt. Ziel ist, entsprechend der Bestandsstrukturen ungefähr die Hälfte der Geschossfläche für Wohnraum zu sichern. D Sonderbaufläche Gastronomie Die Sonderbaufläche Gastronomie befindet sich auf dem Grundstück des Westturmcafés. Die Fläche ist beherbergt eine Mischnutzung aus Café, Kiosk, Freizeitangeboten wie Airhocky, Billard, Softdart und Ähnliches. Außerdem befinden sich dort ein Fahrradverleih sowie Personalwohnungen. Um das Angebot im Westen zu erweitern, soll dort zukünftig ein ausgeweitetes gastronomisches Angebot mit Außenbereichsnutzung entstehen können. Zudem sollen der Fahrradverleih, der Kiosk und ein Mindestanteil an Dauerwohnraum gesichert werden. Ferien- und Zweitwohnungen sollen ebenfalls zugelassen werden.

46 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 42 D Sonderbaufläche Zeltplatz Südlich des Westkaps ist eine Fläche mit zehn Podesten für Mannschaftszelte sowie einem Sanitärgebäude vorhanden. Um das Übernachtungsangebot zu erweitern, und neue Zielgruppen für die Insel zu gewinnen, soll dort zukünftig ein Zeltplatz mit festen Bauten, wie Chalets oder Woodlodges, entstehen. Entsprechend wird die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Zeltplatz gesichert. D Sonderbaufläche Yachtclub Südlich der Bahnlinie befindet sich die Sonderbaufläche Yachtclub, auf der Boote und Anhänger gelagert werden. Ziel ist die Erhaltung der Nutzung durch den Yachtclub sowie die damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen wie Vereinsgebäude, Clubhaus oder Umkleiden. D Sonderbaufläche Betriebs- und Lagerflächen Der westlichste Siedlungsrand wird von den Betriebs- und Lagerflächen des Schifffahrtamtes eingenommen. Diese Betriebs- und Lagerflächen sind als Lagerflächen für den Küstenschutz für die Insel von besonderer Bedeutung und werden daher über eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Betriebs- und Lagerflächen gesichert. D 1.3 Hafen Das Sondergebiet Hafen befindet sich im südwestlichsten Bereich der Insel und ist für die Anbindung der Insel an das Festland von Wichtigkeit. Der östliche Teilbereich des Hafens dient der Sportschifffahrt. Zukünftig sind hier der barrierefreie Umbau sowie die Erweiterung des Hafens geplant. Zudem soll ein drittes Gleis errichtet werden, um die Trennung von Fracht und Gepäck zu ermöglichen. Daher sollen diese Flächen entsprechend den Bedarfen gesichert werden. D 1.4 Übernahmen aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan Aus dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wangerooge inklusive seiner rechtskräftigen Änderungen werden folgende Darstellungen übernommen Gemeinbedarfsflächen mit ihren unterschiedlichen Zweckbestimmungen, Grünflächen mit ihren Zweckbestimmungen, Flächen für Versorgungsanlagen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen, Flächen der Landwirtschaft, Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge, (Bahnanlage, Hafen, Straßen) Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses, Vom Grundsatz her entsprechen die Festsetzungen noch immer dem Bestand bzw. den Zielentwicklungen der Gemeinde. Zudem werden nachrichtlich folgende Darstellungen in den Flächennutzungsplan übernommen:

47 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 43 Hauptdeich, mit Deichschutzzone Schutzdünen, Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Wasserschutzzone, geschützte Biotope nach 30 BNatSchG, Flächen für Wald, Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechts (gesetzlich geschützte Biotope), MTHW-Grenze des mittleren Tidehochwassers, Hauptversorgungsleitungen und Richtfunktrassen. D 2 Gegenüberstellung der wirksamen Flächennutzungsplan-Darstellungen und der geänderten Darstellungen Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerooge (1991) inklusive seiner rechtskräftigen Änderungen stellt die Grundlage der Neuaufstellung dar. Ziel der Neuaufstellung ist es, den Flächennutzungsplan an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen sowie die Anforderungen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen gerecht wird, sicherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, musste sich insbesondere von den Wohnbauflächen sowie den gemischten Bauflächen verabschiedet werden, da sie weder der Realnutzung noch der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und eine ausreichende Steuerung der Entwicklung so nicht mehr ermöglichen. Bis auf wenige Ausnahmen wurden daher fast alle gemischte und Wohnbauflächen in Sonderbauflächen umgewandelt. Gleichzeitig sollte den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung getragen werden, sodass die veränderten Rahmenbedingungen, wie die Ausweisung von Biotopen, der Schutzdünen oder die Abgrenzung des Nationalparks, in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen wurden. Diese Änderungen sowie die nachrichtlichen Übernahmen außerhalb der besiedelten Flächen werden in der Gegenüberstellung nicht berücksichtigt. Die Änderungsbereiche innerhalb des Dorfgebietes sowie im Westen werden aus der Übersicht ersichtlich und zum besseren Verständnis im Folgenden kurz erläutert.

48 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 44 D 2.1 Dorfkern Abbildung 5: Übersicht über die Änderungen im Dorfkern 1 Obere Strandpromenade Der westliche Bereich an der Oberen Strandpromenade war im Ursprungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Hallenbad und Verwaltungsgebäude dargestellt. Das Hallenbad wurde weiter westlich errichtet und das Verwaltungsgebäude soll in naher Zukunft an andere Stelle im Gemeindegebiet verlegt werden. Der Bedarf an einer Fläche für den Gemeinbedarf besteht an dieser Stelle somit nicht mehr und wird daher der Sonderbaufläche zugeordnet. 2 Charlottenstraße Der Bereich nördlich des Rosengartens an der Charlottenstraße war im Ursprungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Dieser Bereich steht im Gemeindeeigentum und wird sowohl von Gästen als auch von Einheimischen gern als Boule-Fläche genutzt. Um diese Nutzung langfristig zu sichern, wird die ehemalige Wohnbaufläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.

49 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 45 3 Wasserwerk Der Bereich rund um die Trinkwasserbrunnen war als Parkfläche dargestellt. Zum Schutz der Brunnen ist diese jedoch nicht öffentlich zugänglich, sodass die Darstellung nicht mehr der tatsächlichen entspricht. Vielmehr hat sich eine kleine Waldfläche auf dem Areal entwickelt, sodass über die Darstellungen der Waldfunktionskarte hinaus hier eine Waldfläche dargestellt wird. Der Wald hat an dieser Stelle nicht nur Klimaschutzfunktionen, sondern auch bodenschützende Funktionen, sodass dem Wald an dieser Stelle die Möglichkeit gegeben werden soll, sich zu entwickeln und auszubreiten. 4 Charlottenstraße/Siedlerstraße Das Oldenburgische Jugenderholungswerk benötigt einen Teil seiner Flächen zwischen der Bebauung und der Siedlerstraße für seinen eigenen Bedarf nicht mehr. Hier wird die Sonderbaufläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt, um dem zusätzlichen Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und Flächen für einen zukünftigen Bedarf zu sichern. 5 Sport- und Freizeit-Fläche Zwischen Siedlerstraße und Rösingstraße (Gelände König) ist im Ursprungsplan eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit dargestellt. In der Tat wird diese Fläche gern als Erholungsfläche genutzt, jedoch hat sich hier ein Biotop gemäß 30 BNatSchG entwickelt, sodass dieses nachrichtlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird, um es entsprechend zu schützen. 6 Gemischte Baufläche Südöstlich des Bahnhofs ist im Ursprungsplan eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Diese entspricht jedoch nicht mehr dem Bestand, da es sich hier vielmehr um atypische Handwerksbetriebe handelt. Aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeiten auf den Baustellen und des fehlenden An- und Abfahrverkehrs mit Lkw stoßen diese deutlich weniger Emissionen als herkömmliche Betriebe aus. Um auch zukünftig die Verträglichkeit des Nebeneinanders zwischen Handwerk und Wohnen sicherzustellen, wird hier eine gemischte Baufläche dargestellt. 7 Am Dorfdeich Süd Die Flächen südlich an der Bebauung an der Christian-Janßen-Straße und westlich des Baugebiets am Dorfdeich Süd sind derzeit als Flächen der Landwirtschaft dargestellt. Aufgrund der Lage am Ortsrand eignen sich diese Flächen jedoch hervorragend als Siedlungserweiterung und sollen somit als Potenzialfläche für eine mittel- bis langfristige Bebauung gesichert werden. Entsprechend der angrenzenden Flächen wird eine Sonderbaufläche dargestellt.

50 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 46 D 2.2 Der Westen Abbildung 6: Übersicht über die Änderungen im Westen 8 Wohnbaufläche an der Vogelschutzwarte Der Bereich rund um die Vogelwarte ist im Ursprungsplan als Wohnbaufläche dargestellt bzw. über einen Bebauungsplan als Wohngebiet gesichert. Dieser Bereich wurde jedoch nicht bebaut, sondern als Kompensationsfläche für den Bebauungsplan Nr. 16 herangezogen. Hier hat sich ein Biotop gemäß 30 BNatSchG entwickelt, sodass dieses nachrichtlich übernommen und über den Flächennutzungsplan gesichert wird. 9 Grünfläche Der Bereich südlich des Westkaps ist als öffentliche Grünfläche dargestellt. Auf der Fläche befinden sich Podeste zur Errichtung von Zelten für Mannschaftsunterkünfte. Um neue Zielgruppen für die Insel gewinnen zu können, soll hier langfristig ein Zeltplatz mit festen Bauten wie Chalets oder Woodlodges sowie Sanitäranlagen entstehen können. Daher wird diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Zeltplatz dargestellt. 10 Westlich des Leuchtturms Der Bereich westlich des Leuchtturms war der Landwirtschaft zugeordnet. Dieses entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Nutzung, sondern der Bereich wird als Sportfläche des Bünder

51 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 47 Schullandheims genutzt. Entsprechend der Realnutzung wird diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Schullandheim dargestellt. E DOKUMENTATION DER BETEILIGUNGSVERFAHREN Um die konkurrierenden privaten und öffentlichen Belange fach- und sachgerecht in die Abwägung gemäß 1, Abs. 7 BauGB einstellen zu können, werden gemäß 3 und 4 BauGB Beteiligungsverfahren durchgeführt. E 1 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Verfahrens eingestellt. E 2 Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Verfahrens eingestellt. E 3 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerooge werden an dieser Stelle nach Durchführung ergänzt. E 4 Ergebnisse der parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerooge werden an dieser Stelle nach Durchführung ergänzt.

52 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 48 F ERGÄNZENDE ANGABEN F 1 Flächenbilanz Fläche Größe (in m 2 ) Gesamtes Gemeindegebiet Wohnbaufläche Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen Sonderbaufläche Gemeinbedarfsflächen Straßenverkehrsflächen Bahnflächen Versorgungsflächen Grünflächen (öffentlich) Grünflächen (privat) Flächen für die Landwirtschaft Sandfläche Hauptdeich Flächen für Wald F 2 Hinweise Geltungsbereich Die Abgrenzung des Geltungsbereiches wird durch die MTHW-Linie bestimmt. Diese ist veränderlich. Die Darstellungen außerhalb der MTHW-Linie sind nur zur Verdeutlichung der Planung erhalten. Bodenfunde Sollte bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß 14 Abs. 1 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes meldepflichtig und müssen der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Abteilung Archäologie. Stützpunkt Oldenburg, Ofener Straße 15, Tel / unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist

53 Gemeinde Wangerooge: Flächennutzungsplan 2017 Begründung 49 Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Wasserschutzgebiet Innerhalb des Geltungsbereiches liegt das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Wangerooge. Die diesbezüglichen Schutzbestimmungen (Zone I, II und III) sind zu beachten. Küstenschutz Innerhalb des nach dem Niedersächsischen Deichgesetzt ausgewiesenen Bereiches (Schutzdüne) ist gem. 14 Abs. 1 in Verbindung mit 20 a Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetztes jede Benutzung außer zum Zweck der Schutzdünensicherung verboten. Die Deichbehörde kann widerruflich Ausnahmen genehmigen. Jede Benutzung des Deiches ist gemäß 14 NDG außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger verboten. Die zuständige Deichbehörde kann Ausnahmen vom Benutzungsverbot genehmigen, die jedoch widerruflich sind. Anlagen jeder Art dürfen gemäß 16 NDG in einer Entfernung bis zu 50 m von der landseitigen Grenze des Deiches nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Die zuständige Deichbehörde kann widerruflich Ausnahmen genehmigen. Biotopschutz Die ausgewiesenen geschützten Biotope (Düne) unterliegen dem besonderen Biotopschutz des 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Jegliche Nutzungen sowie Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind nach 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

54 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 50 Teil II: Umweltbericht 1 EINLEITUNG Gemäß 2 Abs. 4 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Zu den Inhalten des Umweltberichtes finden sich weitgehende Vorgaben in der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2 a BauGB. Diese Inhalte werden im Folgenden für das Gemeindegebiet von Wangerooge dargelegt. Sie umfassen: eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes (ausführlich in Teil I der Begründung beschrieben), eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung in der Planung, eine Beschreibung und Bewertung des aktuellen Zustandes der Umweltschutzgüter (Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter), eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung, insbesondere der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Aufführung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, Angaben zu den verwendeten Verfahren bei der Umweltprüfung und zu den aufgetretenen Schwierigkeiten, eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen, eine allgemeinverständliche Zusammenfassung. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die gesamte Insel Wangerooge mit einer Größe von ca. 904,5 ha. Im Rahmen des Umweltberichtes sind jedoch gemäß 2 Abs. 4 BauGB insbesondere die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund umfassen die nachfolgenden Ausführungen zwei Betrachtungsebenen: Einige der vorgeschriebenen Gliederungspunkte erfordern eine Aufbereitung für den gesamten Planungsraum, andere Inhalte sind detailliert nur für die Bereiche dargelegt, in denen durch die Darstellungen des Flächennutzungsplans voraussichtlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen entstehen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Flächennutzungsplan um die vorbereitende Ebene der Bauleitplanung handelt, die durch weitere Planungen (in der Regel Bebauungsplan) zu konkretisieren ist. Entsprechend sind auch die Ausführungen des Umweltberichtes

55 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 51 dem Detaillierungsgrad der Planung anzupassen und auf nachgeordneter Planungsebene zu konkretisieren (Abschichtungsregel). 1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bauleitplanes Ziel der vorliegenden Flächennutzungsplanung der Inselgemeinde ist, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet darzustellen. Die Planung bezieht dabei einen Zeithorizont von ca. 10 bis 15 Jahren ein. Zudem wird die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen an die aktuelle Rechtsprechung umsetzen zu können. Diese beruht auf der Nichtzulässigkeit von Ferienwohnung und Ferienhäusern in allgemeinen Wohngebieten. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und der sonstigen Art der Bodennutzung umfasst der Flächennutzungsplan folgende Darstellungen und nachrichtlichen Übernahmen: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen, Flächen für Gemeinbedarf mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen, Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge, (Bahnanlage, Straßen, Hafen) Flächen für Versorgungsanlagen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen, Hauptversorgungsleitungen, Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen, Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechts (gesetzlich geschützte Biotope), Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Hauptdeich, mit Deichschutzzone MTHW-Grenze des mittleren Tidehochwassers, Richtfunktrasse, Die nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Bereiche, in denen mit der vorliegenden Planung Neudarstellungen erfolgen, die gegebenenfalls umweltrelevant sind. Es wird zudem eine grobe Einschätzung vorgenommen, ob durch die Planung jeweils erhebliche nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind. Bereiche, in denen von vornherein erhebliche nachteilige Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter nicht zu erwarten sind, werden im Umweltbericht nicht detailliert betrachtet. In der Tabelle nicht mit aufgeführt und auch im folgenden Umweltbericht nicht näher betrachtet sind darüber hinaus folgende Darstellungen: Übernahme von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf etc. wenn diese nur bestandsorientiert dargestellt werden und keine Neudarstellungen erfolgen.

56 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 52 Anpassung der bestehenden Wohnbauflächen und Kerngebiete in Sonderbauflächen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Übernahme der Grünflächen. Übernahmen, Anpassungen und sonstige Aktualisierungen nachrichtlicher Übernahmen (zum Beispiel Schutzgebiete, Waldflächen etc.) außerhalb des Ortskerns. Nr. Lage Art der Darstellung Erhebliche nachteilige Auswirkungen zu erwarten? 1 Westliche Strandpromenade 2 Südlich der Charlottenstraße Änderung der Gemeinbedarfsfläche Hallenbad und Verwaltungsgebäude in Sonderbaufläche Rücknahme der Wohnbauflächen und Änderung in Grünflächen 3 Am Wasserwerk Änderung der Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für Wald 4 An der Siedlerstraße im Osten Änderung Gemeinbedarfsfläche Kinderheim in Sonderbaufläche 5 An der Siedlerstraße Änderung der Grünfläche Sport und Freizeit in: Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes 6 Östlich des Bahnhofs Änderung der gewerblichen Baufläche in gemischte Baufläche 7 Südlich Christian- Janßen-Straße 8 Westen, östlich der Straße zum Westen 9 Westen, westlich der Straße zum Westen Neudarstellung von Sonderbauflächen auf Flächen für die Landwirtschaft Rücknahme von Wohnbauflächen, Darstellung von Grünflächen und Übernahme von Schutzgebieten und Schutzobjekten nach Naturschutzrecht Rücknahme einer Grünfläche und Darstellung als Sonderbauflächen 10 Westen, am Leuchtturm Änderung der Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche Nein. Die Änderung der Bauflächen bewirkt keine Erhöhung der Flächeninanspruchnahme; Umweltrelevante Beeinträchtigungen werden aufgrund der Bestandssituation (Bebauung, Versiegelung) nicht abgeleitet. Nein, da mit der Rücknahme der Bauflächen Grünflächen langfristig gesichert werden. (Vermeidung/Ausgleich). Nein, da eine bestandsorientierte Anpassung an die Waldflächendarstellung erfolgt; Übernahme aus der Waldfunktionskarte. Nein, da Bauflächendarstellungen schon vorliegen und keine Erhöhung der Ausnutzungsziffern vorbereitet wird. Nein. Nachrichtliche Übernahme des nach 30 BNatSchG geschützten, innerörtlichen Dünenbereiches. Nein: Beibehaltung der Ausnutzungsziffern, der Bauflächen und der gewerblichen Bauflächen. Ja, da mit der Neudarstellung von Bauflächen umweltrelevanten Beeinträchtigungen vorbereitet werden. Nein, da mit der Rücknahme keine umweltrelevanten Beeinträchtigungen vorbereitet werden. Ja, mit der Neudarstellung von Bauflächen werden zusätzliche Flächeninanspruchnahmen vorbereitet; Umweltrelevante Beeinträchtigungen sind zu erwarten. Ja, durch Neudarstellung von Sonderbauflächen. 1.2 Ziele des Umweltschutzes Die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes werden, sofern sie für die Planung relevant sind, nachfolgend sinngemäß wiedergegeben. Weiterhin wird ausgeführt, inwieweit diesen Zielen im Rahmen der Planung entsprochen wird. Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch (BauGB) 1 BNatSchG: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass die biologische Vielfalt,

57 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 53 die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). 1a (2) BauGB: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Diesen allgemeinen Grundsätzen folgt die Neuausweisung des Flächennutzungsplanes durch weitgehende Übernahme der bereits realisierten bzw. planungsrechtlich abgesicherten Bauflächen bzw. Änderung der Baugebietsnutzungen; nur in geringem Umfang sind Neudarstellungen entsprechend des Bedarfs vorgesehen. Keine Neudarstellung in Schutzgebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nur im notwendigen Umfang in Bauflächen- Darstellungen umgewandelt, Waldflächen werden nicht überplant. Übernahme der Waldflächen aus der Waldfunktionskarte Niedersachsen. Übernahme der geschützten Biotope gemäß 30 BNatSchG im Siedlungsbereich als Schutzgebiete und Schutzobjekte des Naturschutzrechts. Übernahme der übergeordneten Schutzgebiete (Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer). Unvermeidbare, innergebietlich nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen erfordern externe Kompensationsmaßnahmen. Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. 15 Abs. 1 BNatSchG Soweit mit den geplanten Darstellungen Eingriffe, d. h. erhebliche Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, verbunden sind, werden im Rahmen des Umweltberichtes jeweils die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffsfolgen für die Einzelflächen dargestellt (vgl. Kapitel 2.4.1). Eine verbindliche Regelung kann jedoch im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erfolgen, sie bleibt der verbindlichen Planungsebene vorbehalten. Der Verursacher ist zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. 15 Abs. 2 BNatSchG Um die Kompensation unvermeidbarer Eingriffsfolgen bauleitplanerisch vorzubereiten, werden Maßnahmen für eine naturschutzfachliche Kompensation vorgeschlagen. Die verbindliche Regelung der Kompensation bleibt jedoch den nachgeordneten Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbehalten. Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotop haben, werden gesetzlich geschützt.

58 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 54 Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten: 1. natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer, einschließlich ihrer Ufer [ ] 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereich, Binnensalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen [ ], 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, [ ], 5. Offene Felsbildungen, [ ] 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, [ ] Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. 30 Abs. 1 und 2 BNatSchG Die gemäß 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Dünen im Siedlungsbereich von Wangerooge sind gemäß den aktuellen Kartierungen von Landkreis Friesland (zum Landschaftsrahmenplan) aufgenommen und als Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechts dargestellt. Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen, [ ]. Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig. 34, Abs. 1 und 2 BNatSchG Eine Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) und des Europäischen Vogelschutzgebietes wurde durchgeführt und ist im Anhang beigefügt. Die Abgrenzung der europäischen Schutzgebiete ist im Weiteren dargestellt, eine direkte Betroffenheit liegt nicht vor. Im Ergebnis ist von der Verträglichkeit auszugehen. Artenschutzrechtliche Belange 44 (ff.) BNatSchG Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbote ist zunächst zu prüfen, ob im Plangebiet bzw. im funktionalen Zusammenhang mit dem Plangebiet streng oder besonders geschützte Tieroder Pflanzenarten vorkommen.7 Die relevanten speziellen artenschutzrechtlichen Verbote (Zugriffsverbote) sind in 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formuliert: Tötung von Tieren der besonders geschützten Arten, erhebliche Störung streng geschützter Arten bzw. europäischer Vogelarten, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren besonders geschützter Arten, 7 Welche Arten zu den besonders geschützten Arten bzw. den streng geschützten Arten zu rechnen sind, ist in 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG geregelt.

59 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 55 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Wuchsorten besonders geschützter Pflanzenarten. Die Anforderungen zum speziellen Artenschutz gemäß 44 BNatSchG gelten allgemein und kommen auf der Ausführungsebene zum Tragen. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ist jedoch zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange der Realisierung der Planung entgegenstehen können und ob Vermeidungs- oder (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen sind. Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Sachverhalte wurden allgemein verfügbare Daten des NLWKN für das Untersuchungsgebiet ausgewertet. Für die Änderungsbereich werden auf die artenschutzrechtlichen Grundsätze zur Vermeidung/Minimierung und gegebenenfalls vorgezogene Maßnahmen im Kap. Arten und Lebensgemeinschaften hingewiesen. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen (Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen; Bestandteil des Naturhaushalts etc.), seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen (Rohstofflagerstätte, Fläche für Siedlung und Erholung, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen) soweit wie möglich vermieden werden ( 1 BBodSchG). Dem Grundsatz mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, wird durch die bestands- und nutzungsorientiert angepasste Änderung von Bauflächen, Rücknahme von Bauflächendarstellungen und der nur in geringem Umfang erfolgten Neudarstellung entsprochen. Unvermeidbare, über das bestehende Maß hinausreichende Bodenversiegelungen bedingen eine externe Kompensation. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen ( 1 WHG). Bedeutende naturnahe Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Die Oberflächenentwässerung in den Gebieten mit Neudarstellungen ist abzusichern bzw. im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nachzuweisen. Beeinträchtigungen der Gräben und Grabenfunktionen sind zu minimieren bzw. bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen auszugleichen (z.b. im Groden). Die Schutzzonen des Wasserwerkes Wangerooge werden übernommen.

60 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 56 Klima/Luft Seit dem 30. Juli 2011 ist das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden rechtskräftig. Gemäß 1 (5) Satz 2 BauGB sollen die Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Gemäß 1a (5) BauGB soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Die vorliegende Bauleitplanung umfasst im Wesentlichen die planungsrechtliche Absicherung von Bestandsflächen, die mit der Neuaufstellung als Sonderbauflächen dargestellt werden. Mit der Änderung der Darstellungen werden keine klimabezogenen/lufthygienischen Auswirkungen vorbereitet. Nur in geringem Umfang erfolgen Neudarstellungen auf bisher als Grünflächen dargestellten bzw. auf Flächen für die Landwirtschaft. Diese sind in Bezug auf die Wertigkeit für den Klimahaushalt zu bewerten und die Auswirkungen sind zu prognostizieren. Ziele des Immissionsschutzes (Bundesimmissionsschutzgesetz) Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Die vorliegende Bauleitplanung umfasst im Wesentlichen die planungsrechtliche Absicherung von Bestandsflächen, die mit der Neuaufstellung als Sonderbauflächen dargestellt werden. Mit der Übernahme der Bauflächen werden keine immissionsrechtlichen/lufthygienischen Auswirkungen vorbereitet. Nur in geringem Umfang sind Neudarstellung auf bisher als Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. Diese sind in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Diese umfassen zum einen Geruchsemissionen aus der Landwirtschaft (Pferdehaltung) bzw. Kläranlage und Müllsammelplatz und zum anderen Lärmemissionen (Flugplatz, Gewerbe). Landschaftsrahmenplan (Landkreis Friesland, Jever) Der Landschaftsrahmenplan als Fachgutachten ist ein Instrument des Naturschutzes, das die Ziele aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthält. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland wird derzeit neu aufgestellt. Einzelne Informationen zum Beispiel zu geschützten Biotopen etc. liegen bereits vor und sind in die Planung eingestellt worden.

61 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 57 2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes Im Folgenden wird eine Übersicht über die naturräumlichen Zusammenhänge und die Ausprägung der Umweltschutzgüter im gesamten Gemeindegebiet vermittelt. Anschließend wird die Beschreibung schutzgutbezogen für die Bereiche konkretisiert, für die durch die Planung mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen ist (vgl. Kapitel 1.1). Grundlagen für die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes bilden: Biotoptypenkartierung in ausgewählten Bereichen im Oktober 2016, Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans Landkreis Friesland; Auswertung bereits vorhandener Daten, zum Beispiel zur Abgrenzung der gemäß 30 BNatSchG geschützten Biotope, Klimaatlas Bundesrepublik Deutschland Teil 1 (Deutscher Wetterdienst, 1999), Landesüberwachungssystem (LÜN): Jahresbericht 2015, Niedersächsische Umweltkarten; Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover, Zugriff Januar 2017 ( Niedersächsisches Bodeninformationssystem des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), NIBIS Kartenserver ( Übersicht über das Gemeindegebiet Wangerooge zählt, wie auch die anderen Ostfriesischen Inseln, zu der naturräumlichen Einheit der Ostfriesischen Inseln, innerhalb des Naturraums der Ostfriesischen Watten und Inseln. Dieser Naturraum ist durch eine Abfolge von Strand und Sandplate, Dünen unterschiedlichen Alters und Bewuchs sowie Marsch- und Wattwiesen geprägt. Diese drei Hauptstrukturen bestimmen den Aufbau der Inseln, die durch den Einfluss des Meeres einer ständigen Veränderung unterliegen. Die potenziell natürliche Vegetation, die sich ohne weiteren Einfluss des Menschen entwickeln würde, ist entsprechend der Struktur- und Bodenverhältnisse in einen weitgehend vegetationsfreien Strand, Dünen-Strandhafer-Krähenbeerenheiden-Komplex sowie Dünen-Kleinseggen-Moorheiden- Komplex und Salzwiesen-, Quellerfluren- und Brackwasserröhricht-Komplex zu gliedern. Auch die heutigen Landschafts- und Nutzungsstrukturen von Wangerooge entsprechen diesen Naturraumstrukturen. Eine landwirtschaftliche und auch forstwirtschaftliche Nutzung spielt im Gemeindegebiet nur eine untergeordnete Rolle, sodass eine in anderen Regionen deutliche landwirtschaftliche Prägung oder Überprägung nicht vorliegt. Vielmehr bestimmen nach wie vor die naturräumlichen Strukturen das heutige Nutzungsbild mit dem Strand, dem Dünenkomplex mit dem Siedlungsraum von Wangerooge und der Salzwiesen Einen guten Überblick über die Besonderheiten des Gemeindegebietes vermitteln auch die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete und Objekte, die im Folgenden kurz charakterisiert werden.

62 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 58 Die FFH-Gebiete und das EU-Vogelschutzgebiet sowie die Abgrenzungen der unterschiedlichen Schutzzonen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sind nachrichtlich in die Planzeichnung des Flächennutzungsplans übernommen worden. Die gesetzlich geschützten Biotope gemäß 30 BNatSchG sind nur innerhalb des Siedlungsbereiches bzw. außerhalb des Nationalparks dargestellt, die innerhalb des Nationalparks gelegenen Biotope werden in einer aktuellen Kartierung 2017 ermittelt. Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sind im Gemeindegebiet nicht abgegrenzt. Gesetzlich geschützte Biotope Die in die Karte aufgenommenen gesetzlich geschützten Biotope gemäß 30 BNatSchG beruhen auf einer Kartierung des Landkreises Friesland zum Landschaftsrahmenplan. Hierbei handelt es sich insbesondere um offene Dünenbiotope in der Ausprägung als Küstendünen- Grasflur und -heide. Im Einzelnen sind auf Wangerooge folgende geschützten Biotope außerhalb des Nationalparkes Niedersächsisches Wattenmeer abzugrenzen: Küstenwatt ohne Vegetation höherer Pflanzen (KWK), Strandhafer-Weißdüne (KDW), Graudünen-Grasflur (KDG), Ruderalisierte Küstendüne (KDR), Vegetationsfreier Küstendünenbereich (KDO), Sanddorn-Küstendünengebüsch (KGS), Sonstiges Küstendünengehölz aus heimischen Arten (KGH), Kartoffenrosen-Gebüsch der Küstendünen (KGX), Sonstiger Pionierwald der Küstendünen (KGP), Sonstiges standortfremdes Küstendünengehölz (KGY), Hochwüchsiges Gebüsch nasser Küstendünentäler (KBH) Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen (GNF), Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer Gemäß 24 BNatSchG sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Bedeutung sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen ein Naturschutzgebietes erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil des Gebietes in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden. Der überwiegende Teil der Insel umfasst Flächen des Nationalparks, die noch nach unterschiedlichen Schutzzonen und -kategorien unterschieden werden.

63 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 59 Abbildung 1: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist in drei Schutzzonen unterteilt: Schutzzone 1 (Ruhezone): unterliegt dem strengsten Schutz, ein Betreten ist ganzjährig nur auf bestimmten Wegen zulässig. Auf Wangerooge sind zwei Teilflächen der Schutzzone 1 zuzuordnen: Abbildung 2: Auszug aus der Nationalparkverordnung Niedersächsisches Wattenmeer

64 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 60 Schutzzone II: Schutzzone III: Zwischenzone, Betreten auch außerhalb der Wege zulässig; Ausnahme: Brutgebiete in der Zwischenzone dürfen während der Brutzeit (1. April bis 31. Juli) nur auf zugelassenen Wegen betreten werden. Erholungszone; an diesen Strandbereichen sind Störungen zum Beispiel durch motorisierte Fahrzeuge nicht zulässig. FFH-Gebiet Das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE ) umfasst den überwiegenden Teil der Insel Wangerooge bis auf den Siedlungsbereich im Zentrum der Insel einschließlich des Flugplatzes im Süden und dem Strand im Norden sowie den Siedlungsbereich im Westen. Zudem sind der Hafen, die Kläranlage und ein Gebäudekomplex am Neudeich und ein Restaurant in den Dünen von dem Schutzgebiet ausgenommen. Abbildung 3: Abgrenzung des FFH-Gebietes Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer Das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer umfasst folgende Lebensraumtypen: 8 Code Bezeichnung 1110 Überspülte Sandbänke 2110 Primärdünen 2120 Weißdünen mit Strandhafer Lebensraumtypen 2130 Graudünen mit krautiger Vegetation 2140 Küstendünen mit Krähenbeere 2150 Küstendünen mit Besenheide 2160 Dünen mit Sanddorn 2170 Dünen mit Kriech-Weide 2180 Bewaldete Küstendünen 8 Bundesamt für Naturschutz (BfN), Steckbriefe der Natura-2000-Gebiete

65 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht Atlantische Salzwiesen 1320 Schlickgrasbestände 1130 Ästuarien Lebensraumtypen 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 1150 Lagunen (Standseen) 1160 Flache große Meeresarme und -buchten 1170 Riffe 1310 Quellerwatt 2190 Feuchte Dünentäler 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- und Zwergbinsen-Gesellschaften EU-Vogelschutzgebiet Das EU-Vogelschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE ) weist dieselbe Abgrenzung wie das gleichnamige FFH-Gebiet auf. Beide Gebietstypen zusammen bilden das kohärente europäische ökologische Netzwerk Natura 2000 ( 32 BNatSchG). Abbildung 4: Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Zur allgemeinen Charakterisierung dieses Schutzgutes wird zunächst ein Überblick über die im Stadtgebiet verbreiteten Lebensraumstrukturen (Biotoptypen) vermittelt. Anschließend werden soweit bekannt Angaben zu besonderen Artenvorkommen ergänzt. Der Waldanteil auf Wangerooge ist gering; gemäß Hinweisen des Niedersächsischen Forstamtes umfasst der Waldanteil auf der Insel nur etwa 1,4 % der Gemeindefläche. Diesen kommt eine besondere Bedeutung nach der Waldfunktionskarte Niedersachsen als Wald mit besonderer Schutzfunktion Boden und Klima (Bodenschutz- und Klimaschutzwald) zu.

66 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 62 Die Wälder im Gemeindegebiet sind entsprechend dargestellt und bezüglich der besonderen Schutzfunktion hervorgehoben. Der geringe Waldanteil ist aber auch anhand der potenziell natürlichen Vegetation 9 abzuleiten. Auf den Inseln der Nordseeküsten kommen Wälder nur im Bereich der Küstendünen und in nassen Dünentälern vor, während die Strandbereiche und die Seemarschen grundsätzlich gehölzfrei sind. So entwickeln sich potenzielle Wälder nur auf älteren Dünenstandorten als Birken-, Zitterpappel- und Eichenwälder. So sind sie die vier Waldbereiche Wangerooges im Siedlungsumfeld zu finden: Im Westen am Fußweg zum Westen (Friedhof) mit höherem Anteil an Schwarzkiefer, Im Westen zwischen Friedhof und Siedlungsraum, südlich der Kleingärten, Dreiecksfläche zwischen Bahnlinie und Deich und Im Bereich des Wasserwerkes Ebenfalls im gesamten Siedlungsraum sind zur Gestaltung und Einrahmung der Grünflächen parkartig angelegte bzw. sich sukzessiv entwickelte Feldgehölze, Hecken und Baumgruppen ausgeprägt. Vorherrschende Baum- und Gehölzarten sind Silberpappel, Stieleiche, Erle, Esche und Schwarzkiefer, neben den sich zunehmend ausbreitenden Kartoffelrosen. In den parkartig gestalteten Grünflächen wie dem Teichgarten kommen neben Erlen, Eichen und Kiefern auch Ziergehölze wie Rhododendron, Schneebeere u. a. vor. Die naturräumliche Besonderheit der Insel stellen die Küstenbiotope dar: die Abfolge von Sandstrand über die Dünenbereiche mit unterschiedlichem Bewuchs der Küstendünen-Grasflur und -heide bis zum Küstendünen-Gebüsch (vor allem mit Kartoffelrosen, aber auch Sanddornbestände) bis zum Salz-/Brackwasserwatt sowie Salzwiesen und salzbeeinflusste Röhrichte. Hervorzuheben ist hier die von Besenheide dominierte Calluna-Küstendünenheide, die weitgehend auf ein Gebiet auf Wangerooge beschränkt ist. Größere Fließgewässer fehlen. Das Grünland der Marsch wird von einzelnen Gräben durchzogen und auch deichparallel ist ein größerer Entwässerungsgraben angelegt. Auch Stillgewässer sind nur vereinzelt ausgeprägt wie der Komplex südlich des Friedhofes oder die Kleingewässer innerhalb des Marschgrünlandes. Zudem sind innerhalb der Parks wie im Teichgarten Gewässer naturnah angelegt worden. Zu nennen sind auch die außerhalb des Deiches befindlichen tide- und salzwasserbeeinflussten Priele und die Kolke. Naturnahe Sümpfe, oft mit Feuchtgebüschen oder Röhrichten, kommen vor allem im Süden in der Marschflächen vor. Trocken- und Magerbiotope sind auf die Dünenbereiche sowie anthropogene Standorte (aufgelassene Sandabbauten, Feuerwehrwiese) beschränkt. An landwirtschaftlichen Nutzflächen wird im Gemeindegebiet von Wangerooge kein Ackerbau betrieben. Grünland ist die einzige landwirtschaftliche Bewirtschaftungsform auf der Insel, die auf die eingedeichten Marschbereiche im Westen, Süden und Osten beschränkt ist. Es überwiegt Weidenutzung durch die ortsansässigen Pferdehöfe. Die Grünlandbewirtschaftung unterliegt zudem den Pflege- und Bewirtschaftungsauflagen der Nationalparkverordnung, da bis auf die wenige Grünlandflächen diese innerhalb der Schutzgebietsausweisung liegen. 9 PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50; in: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2003

67 Gemeinde Wangerooge: Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan 2017 Umweltbericht 63 Die Siedlungsbiotope umfassen im Wesentlichen den Hauptort, da im Westen die Freiflächen der Landschulheime und der Jugendherberge entweder von Rasenflächen oder der angrenzenden Dünenbereichen bestimmt werden. Zudem tritt Kartoffelrosengebüsch auf. Im Hauptort sind mit der vielfältigeren Bebauung auch vielfältigere Siedlungsbiotope ausgeprägt. Neben einer dichteren Bebauung entlang der Hauptstraße und der von großen und kompakten Gebäudekomplexen geprägten Strandpromenade überwiegt im Kernbereich an der Zedeliusstraße insgesamt eine dichtere und teilweise mehrgeschossige Bebauung. Vor allem im Dorfgroden kommt verstärkt Einfamilienhausbebauung als Einzel- und Doppelhäuser bzw. Reihenhäuser vor. Hier sind auch Gärten individueller Gestaltung und verstärkt Heckeneinfriedungen ausgeprägt (vor allem mit Liguster). Im Osten dominieren wie im Westteil der Insel große Gebäudekomplexe der Mutter-Kind-Kliniken bzw. weiterer Landschulheime. Gewerbliche Bebauung ist nur untergeordnet vorhanden und weitgehend auf den Bereich am Bahnhof beschränkt. Im Südosten des Siedlungsraumes schließt sich der Flugplatz an. Zu den Siedlungsbiotopen zählen auch Grünflächen in Siedlungslage sowie die zahlreichen Straßen und Wege, die das Gemeindegebiet erschließen. Aufgrund der Lage der Insel im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer kommt Wangerooge eine herausragende Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Brutvögel und Zugvogelarten zu. Zu den wertgebenden Brutvogelarten 10 zählen vor allem Wiesenbrüter wie Kiebitz, Austernfischer, Uferschnepfe, Rotschenkel sowie Gänse (wie Brandgans) und Möwen (vor allem Lachmöwen). Darüber hinaus kommen im Siedlungsraum von Wangerooge unter anderem Brutvorkommen von Haussperling, Star, Dohle sowie auch von Arten der Roten Liste wie Kuckuck, eine Waldohreule und Rauchschwalbe vor, die zur Einstufung des Siedlungsraumes als Brutgebiet regionaler Bedeutung führte. Darüber hinaus unterliegen die Freiflächen der Insel einer Bedeutung als Gastvogellebensraum von regionaler über nationaler bis internationaler Bedeutung. Diese Bedeutung spiegelt auch die Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet (vgl. Kapitel 2.1.1) wider. Abbildung 5: Auszug aus der interaktiven Umweltkarte: Brutvogelbewertung (gelbe Fläche: regionale Bedeutung), rote Fläche: nationale Bedeutung, grün: EU-Vogelschutzgebiet/Großvogellebensraum; blau schraffierte Fläche: Gastvogelbereich internationaler Bedeutung, rot schraffierte Fläche: Gastvogelgebiet nationaler Bedeutung, gelbe Schraffur: Gastvogelbereich regionaler Bedeutung. 10 Aus: NLWKN: Bewertungsbögen der bedeutenden Brutvogelgebiete (interaktiven Umweltkarten)

Entwicklungsziele Gemeinde Wangerooge

Entwicklungsziele Gemeinde Wangerooge Entwicklungsziele Gemeinde Wangerooge Stand: September 2016 Bereich 1: s Sondergebiet Touristenbeherbergung und Gastronomie Lage Obere Standpromenade SO Hotel 0,6 2,9 GH 13,50 m max. MK V 0,5 2,0 o GH

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