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1 INFORMATIONSBROSCHÜRE zum Bürgerentscheid Nordumgehung am 13. März 2016 in Heitersheim

2 INHALTSVERZEICHNIS Bürgerentscheid am 13. März 2016 Seite 3 Worum geht es? Vorgeschichte Seite 4 Worum geht es? Bauvorhaben, Grunderwerb und Finanzierung Seite 5 Planzeichnungen mit Schnitten Seiten 6 und 7 Argumente Pro Nordumgehung Seite 8 Argumente Contra Nordumgehung Seite 9 Auffassung von Bürgermeister und Gemeinderat Seite 10 Wahl - Modalitäten und Rechtsgrundlagen Seite 11 2 Inhaltsverzeichnis

3 BÜRGERENTSCHEID AM 13. MÄRZ 2016 Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat am und (ergänzend) am auf Antrag der CDU-Fraktion in öffentlicher Sitzung jeweils einen einstimmigen Beschluss gefasst, am 13. März 2016 einen Bürgerentscheid zum Grunderwerb beim geplanten Bau der Nordumgehung durchzuführen. Es handelt sich um den ersten Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Heitersheim. Die mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung lautet wie folgt: Soll die Stadt Heitersheim den für den Bau einer Nordumgehung notwendigen Grunderwerb auf der Grundlage des Planentwurfs des Offenlagebeschlusses vom durchführen? Gemäß 21 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) ist den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid darzulegen. Bürgerentscheid Nordumgehung - Worum geht es? 3

4 WORUM GEHT ES? Vorgeschichte Der Bau einer Nordumgehung zur Entlastung der Johanniterstraße, aber auch der Hauptstraße, der Poststraße und der Straße Im Stühlinger, wird bereits seit Jahrzehnten diskutiert und von den Anwohnern der betroffenen Straßen gefordert. Heute befinden sich an der Stelle, an der die Nordumgehung verlaufen soll, ein Feldweg und Ackerflächen hat der Gemeinderat bereits den Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren Nordumfahrung gefasst. Der Planentwurf sah damals einen Gesamtquerschnitt für die Straße mit einem parallel verlaufenden landwirtschaftlichen Weg, Banketten und Entwässerungsmulden von 26 m vor. In der Offenlage dieses Entwurfs wurde vor allem von Vertretern der Landwirtschaft der Flächenverbrauch kritisiert. Nach eingehender Diskussion in einem Bürgerforum und im Gemeinderat wurde dieses Verfahren 2012 zunächst zum Ruhen gebracht und am förmlich eingestellt. Am wurde das Verfahren für einen neuen Bebauungsplan Nordumgehung mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Diese neue Planung mit einer deutlich geringeren Trassenbreite sah zunächst eine umfangreiche Variantenprüfung vor. Sie verfolgt zwei wesentliche Ziele: 1. Die Entlastung der innerörtlichen Ost-West-Verbindungsstraßen (Johanniterstraße, Hauptstraße, Poststraße, Im Stühlinger) vom Durchgangsverkehr, vor allem von LKWs. Die aktuelle Verkehrsuntersuchung mit einer Verkehrsprognose bis 2030 konnte nachweisen, dass durch die Nordumgehung eine deutliche Verkehrsverlagerung erreicht werden kann. 2. Die bessere Verkehrsanbindung der Malteserhalle, des erweiterten Schulzentrums und des neuen Vereins- und Jugendhauses insbesondere für auswärtige Besucher. Durch eine Anbindung von Norden können diese Einrichtungen schneller und mit einer geringeren Lärmbelastung für die Anwohner erreicht werden. Dem weiteren Planungsziel, eine bessere Anbindung des Ortsteils Gallenweiler zu erreichen, kommt dem gegenüber untergeordnete Bedeutung zu. Die vom Gemeinderat am gebilligte Variantenprüfung ergab, dass die Streckenführung wie bei der früheren Planung vom Weingut Zotz gerade nach Westen bis zur B3 erfolgen soll. Der Gesamtquerschnitt wurde gegenüber der früheren Planung um die Hälfte reduziert und beträgt noch 13 m. Die eigentliche nutzbare Straßenbreite beträgt 6 m. Am hat der Gemeinderat der Stadt Heitersheim einstimmig den Planentwurf zum Bau der Nordumgehung gebilligt und den Beschluss zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst. Dieses Beteiligungsverfahren wurde vom bis durchgeführt. 4 Bürgerentscheid Nordumgehung - Worum geht es?

5 WORUM GEHT ES? Das Bauvorhaben Zum Bebauungsplanentwurf sind im förmlichen Beteiligungsverfahren Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite eingegangen, über die der Gemeinderat später beim Satzungsbeschluss zu entscheiden hat. Nach dem aktuellen Planentwurf wird die Nordumgehung nordwestlich des Weingutes Zotz über einen Kreisverkehr an die Staufener Straße angebunden und nördlich des Parkplatzes der Malteserhalle, des Schulzentrums und des Vereins- und Jugendhauses in Richtung Westen verlaufen. Der Untere Gallenweiler Weg wird mit einem Kreisverkehr angebunden. Die Nordumgehung wird dann weiter Richtung Westen bis zur B3 geführt, wo sie ebenfalls mit einem Kreisverkehr angebunden wird. Die nutzbare Breite der Straße wird 6 m betragen, der Gesamtquerschnitt mit Bankette und Entwässerung ca. 13 m. Die Planzeichnungen sind auf den Seiten 6 und 7 abgebildet. Die detaillierten Informationen zum aktuellen Planentwurf und den zugrunde liegenden Gutachten finden Sie auf der Homepage der Stadt Heitersheim unter Der Grunderwerb Für den Bau der Nordumgehung ist ein Grunderwerb von 1,06 ha erforderlich. Davon gehören 0,76 ha verschiedenen privaten Eigentümern, 0,23 ha dem Orden der barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul und 0,07 ha dem Land Baden-Württemberg. Beim Bürgerentscheid geht es um die Frage, ob die Stadt diese Fläche zum Bau der Umgehungsstraße erwerben soll. Die Finanzierung Der Bau der Nordumgehung würde ca. 2,24 Mio. EUR kosten; hinzu kommen Kosten für Grunderwerb in Höhe von ca. 0,13 Mio. EUR und Baunebenkosten in Höhe von 0,34 bis 0,45 Mio. EUR. Insgesamt belaufen sich die Kosten nach derzeitigem Stand auf ca. 2,75 Mio. EUR. Es ist mit einer fünfzigprozentigen Bezuschussung der Bau- und Grunderwerbskosten (ohne Baunebenkosten) zu rechnen, also einem Zuschussbetrag von 1,15 Mio. EUR. Der Haushalt der Stadt Heitersheim würde demnach durch den Bau der Nordumgehung mit ca. 1,5 bis 1,7 Mio. EUR belastet. Diese Baukosten und die Bezuschussung für die Nordumgehung sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Heitersheim eingeplant. Demnach wäre keine Kreditaufnahme erforderlich und die Stadt Heitersheim bliebe auch weiterhin schuldenfrei. Sollte die Nordumgehung nicht gebaut werden, entstehen gleichwohl nicht unerhebliche Kosten. Es müsste eine verbesserte Erschließung des Hallen-/Schulzentrums in jedem Fall gebaut werden. Außerdem sind bereits erhebliche Planungs- und Gutachterkosten für die Nordumgehung angefallen, die von der Stadt Heitersheim ohne Zuschussmöglichkeit getragen werden müssen, wenn diese Straße nicht gebaut wird. Diese Kosten sind insgesamt noch nicht berechnet, dürften sich aber auf ca. 0,4 bis 0,6 Mio. EUR belaufen. Bürgerentscheid Nordumgehung - Worum geht es? 5

6 6 Bürgerentscheid Nordumgehung - Worum geht es?

7 3500 Legende 8450 Gesamtverkehrsbelastungen am Querschnitt [Kfz/24h] Bundesstraße B Verkehrsbelastungen 2030 mit Nordumgehung Malteserstraße Unterer Gallenweilerweg Eisenbahnstraße Sulzbach Poststraße Bundesstraße B Hauptstraße Nordumgehung Kolpingstraße Oberer Gallenweilerweg Staufener Straße 2400 Bürgerentscheid Nordumgehung - Worum geht es? 7

8 PRO ARGUMENTE Für den Bau der Nordumgehung sprechen nach Ansicht der Befürworter vor allem die folgenden Argumente: Erhebliche Entlastung für das innerörtliche Straßennetz Die Nordumgehung führt nach der aktuellen Verkehrsprognose für das Jahr 2030 zu einer erheblichen Verkehrsentlastung der innerörtlichen Ost-West-Verbindungen: Beim KFZ-Verkehr um fast 30 % und beim LKW-Verkehr um mehr als 50 %. Besonders stark entlastet wird die Johanniterstraße, bei der sich der LKW-Verkehr von 340 bis 390 KFZ pro Tag auf 110 bis 140 KFZ pro Tag reduziert. Die Verkehrsbelastung insgesamt verringert sich auf dieser Straße von bis KFZ/24h auf bis KFZ/24h. Auch auf der Hauptstraße, Poststraße und der Straße Im Stühlinger gibt es eine deutliche Verkehrsentlastung. Auf der Nordumgehung ist mit einer Verkehrsbelastung zwischen und KFZ/24h zu rechnen; darunter sind 340 bis 390 LKWs. Bessere Anbindung der Malteserhalle und des Schulzentrums Durch die Nordumgehung werden die Malteserhalle, das Schulzentrum und das Vereins- und Jugendhaus besser an das überörtliche Straßennetz (B3, K 4943) angebunden. Insbesondere Besucher aus nördlicher, westlicher und östlicher Richtung können diese Einrichtungen mit dem Kraftfahrzeug erreichen, ohne das innerörtliche Straßennetz zu benutzen. Immissionsreduzierung auf den innerörtlichen Ost-West-Verbindungen Entsprechend der erheblichen Reduzierung der Verkehrsbelastung verringern sich die Immissionsbelastungen an den innerörtlichen Ost-West Verbindungen. Diese Belastungen bestehen aus Verkehrslärm, Schadstoffen und Erschütterungen. Erhöhung der Verkehrssicherheit Die innerörtliche Verkehrssicherheit wird durch die deutliche Verringerung des Kfz-Verkehrs insbesondere auf der Johanniterstraße verbessert. Diese Verkehrsreduzierung kommt vor allem dem Fußgänger- und Radverkehr zugute. Die derzeit schwierige Verkehrssituation bei der Kreuzung der Johanniterstraße durch die Schüler des Schulzentrums wird entschärft. Ferner können in der oberen Johanniterstraße für Radfahrer Angebotsradfahrstreifen und in der westlichen Johanniterstraße eine klare Zuordnung für Radfahrer und Fußgänger geschaffen werden. Das geplante Verkehrskonzept Innenstadt soll weitere Verbesserungen speziell für diese Verkehrsteilnehmer nach der Fertigstellung der Nordumgehung erarbeiten. Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit Mit der Entlastung der Johanniterstraße wird die Verkehrsabwicklung am Kreisverkehr bei der Einmündung dieser Straße in die B 3 verbessert. Die hier in Stoßzeiten auftretenden Rückstaus an der B 3 und die damit verbundenen Wartezeiten verringern sich. Finanzierbarkeit des Straßenneubaus Die Stadt kann den Bau der Nordumgehung ohne eine Kreditaufnahme realisieren. 50 % der Baukosten und der Kosten des Grunderwerbs werden über die zu erwartenden staatlichen Zuschüsse finanziert. Der von der Stadt zu finanzierende Eigenanteil ist bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. 8 Bürgerentscheid Nordumgehung - Pro Argumente

9 CONTRA ARGUMENTE Gegen den Bau der Nordumgehung sprechen nach Ansicht der Gegner vor allem die folgenden Argumente: Keine ausreichende Verkehrsentlastung Die nach der Verkehrsuntersuchung zu erwartende Entlastung des innerörtlichen Straßennetzes wird als zu gering angesehen, um den mit dem Bau der Umgehung verbundenen Flächenverbrauch, die Inanspruchnahme privater Grundstücke und die erheblichen Kosten zu rechtfertigen. Ferner wird der prognostizierte Umfang der Verkehrsverlagerung auf die Nordumgehung bezweifelt. Flächenverbrauch Die mit dem Bau der Nordumgehung verbundene Flächeninanspruchnahme von 2,6 ha, die derzeit als landwirtschaftlicher Weg bzw. als Ackerfläche genutzt werden, wird vor allem von den betroffenen Landwirten abgelehnt. Einige Eigentümer sind nicht zu einem Verkauf der benötigten Flächen an die Stadt bereit. Nutzungsbeeinträchtigung der landwirtschaftlichen Grundstücke Aus landwirtschaftlicher Sicht wird außerdem bemängelt, dass die Bewirtschaftung der an die Nordumgehung angrenzenden Grundstücke durch den Wegfall des bisher vorhandenen Feldwegs wesentlich erschwert wird. Nutzungsbeschränkung für benachbarte Ferienwohnungen Die nördlich der geplanten Trasse im Außenbereich liegenden Ferienwohnungen werden durch die mit der Nordumgehung verbundenen Lärm- und Abgasimmissionen beeinträchtigt. Stärkere Verkehrsbelastung und Immissionen im Unteren Gallenweiler Weg Nach der Verkehrsprognose bis 2030 wird die Verkehrsbelastung auf dem Unteren Gallenweiler Weg zwischen Johanniterstraße und Nordumgehung von auf KFZ/24h ansteigen. Dies führt zu einem Anstieg der Lärm- und Abgasimmissionen. Auch die Bewohner an der Jahnstraße, die über 100 m von der geplanten Nordumgehung entfernt leben, wehren sich gegen die durch diesen Straßenneubau entstehenden Immissionen. Ökologische Belange und Landschaftsbild Die Naturschutzverbände kritisieren, dass die Nordumgehung die noch einheitliche freie Landschaft durchschneide und ökologische Nachteile habe. Weiterhin wird der Bau der Nordumgehung als eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung des Landschaftsbilds angesehen. Trennwirkung Die Verbindungen von Gallenweiler und Staufen nach Heitersheim werden durch die Umgehung mit einem neuen Hindernis, welches verkehrssicher überwindbar ist, ausgestattet. Dieses Hindernis hat eine gewisse Trennwirkung. Kostenbelastung Schließlich werden die mit dem Bau der Nordumgehung verbundenen Kosten kritisiert. Diese Mittel sollten besser für andere, wichtigere öffentliche Aufgaben verwendet werden. Bürgerentscheid Nordumgehung - Contra Argumente 9

10 AUFFASSUNG VON BÜRGERMEISTER UND GEMEINDERAT Gem. 21 Abs. 5 GemO sind den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretenen Auffassungen darzulegen. Gemeindeorgane sind der Bürgermeister und der Gemeinderat. Was sagt Bürgermeister Martin Löffler? Nach vielen Diskussionen, Abwägungen, Gutachten und Planungen habe ich mir eine klare Meinung gebildet. Der Bau der Nordumgehung ist richtig und wird uns helfen die gewünschten Ziele zu erreichen. Zum Einen wird die neue Straße die Johanniterstraße erheblich vom Durchgangsverkehr entlasten. Auch die Hauptstraße, die Poststraße und die Straße Im Stühlinger werden entlastet. Zum Anderen werden unsere Malteserhalle, das neue Vereins- und Jugendhaus und vor allem das Schulzentrum mit Schülern sinnvoll von Osten und Westen erschlossen. Die Schulwege werden sicherer. Diese wichtigen Einrichtungen werden so auch für die umliegenden Orte gut erreichbar, ohne dass Wohngebiete in Heitersheim durchquert werden müssen. Mit Hilfe der Bezuschussung ist die Finanzierung gesichert. Wir können uns die Nordumgehung leisten, ohne uns zu verschulden. Die jetzt ausgearbeitete Planung ist maßvoll, vernünftig und wird umso wichtiger, weil der Verkehr bis 2030 im gesamten Sulzbachtal weiter zunehmen wird. Welche Auffassung hat der Gemeinderat? Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am den Planentwurf zum Bau der Nordumgehung einstimmig gebilligt und dessen Offenlage zugestimmt. Der Gemeinderat ist sich also einig darüber, dass die Nordumgehung - wenn sie gebaut wird in der Variante mit drei Kreisverkehren und in direkter Anbindung an die B3, sowie mit 6 m Fahrbahnbreite gebaut werden soll. Auch über die grundsätzliche Notwendigkeit der Nordumgehung gab es stets, und gibt es bis heute eine Mehrheit im Gemeinderat. Einzelne Damen und Herren Stadträte haben aber auch grundsätzliche Bedenken gegen die Nordumgehung. In den Fraktionen der SPD, der CDU und bei den Freien Wählern gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen. Die Fraktion der BLHG ist geschlossen für die Nordumgehung. Eine nicht förmliche Abfrage im Gemeinderat am 8. Dezember 2015 hat ergeben, dass elf Damen und Herren Stadträte für die Nordumgehung stimmen würden, weil sie (im Wesentlichen) der Auffassung sind, dass die Nordumgehung die Johanniterstraße deutlich entlasten kann, auch die Innenstadt entlastet wird und Malteserhalle, Vereins- und Jugendhaus sowie das Schulzentrum sehr gut erschlossen werden können. Die Finanzierung mit einem staatlichen Zuschuss von 50 % halten diese Stadträte für verhältnismäßig und vertretbar. sechs Damen und Herren Stadträte sich gegen die Nordumgehung aussprechen würden, weil sie (im Wesentlichen) der Auffassung sind, dass der Landschaftsverbrauch die Landwirtschaft zu sehr benachteiligt, und die Verkehrsentlastung nicht groß genug ist. Den finanziellen Aufwand für den Bau der Nordumgehung halten diese Damen und Herren Stadträte für zu hoch und für nicht verhältnismäßig. drei Damen und Herren Stadträte sich bei einem Beschluss über den Bau der Nordumgehung enthalten würden. 10 Bürgerentscheid Nordumgehung - Auffassung von Bürgermeister und Gemeinderat

11 WAHLMODALITÄTEN UND RECHTSGRUNDLAGEN Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Durchführung von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren sind in 21 Gemeindeordnung (GemO) gesetzlich geregelt. Wie wird die gestellte Frage durch den Bürgerentscheid entschieden? Nach 21 Abs. 7 GemO ist die bei einem Bürgerentscheid gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Beispiele für gültige Stimmabgaben: Stimmt die Mehrheit der Stimmberechtigten mit Ja und beträgt diese Mehrheit zugleich mindestens 20 % aller Stimmberechtigten, ist die gestellte Frage mit Ja beantwortet. Stimmt die Mehrheit der Stimmberechtigten mit Nein und beträgt diese Mehrheit zugleich mindestens 20 % aller Stimmberechtigten, ist die gestellte Frage mit Nein beantwortet. Stimmen gleich viele Stimmberechtigte mit Ja und Nein bei Abstimmung von mindestens 20 % aller Stimmberechtigten, ist die gestellte Frage mit Nein beantwortet. Ergibt sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für Ja oder Nein, beträgt diese Mehrheit aber weniger als 20 % aller Stimmberechtigten, muss der Gemeinderat über die Frage entscheiden. Welche rechtliche Wirkung hat der Bürgerentscheid? Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden ( 21 Abs. 8 GemO). Bürgerentscheid Nordumgehung - Wahlmodalitäten und Rechtsgrundlagen 11

12 Landtagswahl und Bürgerentscheid Nordumgehung SONNTAG, 13. MÄRZ 2016 Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch gehen Sie zur Wahl.

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