G e m e i n d e v e r w a l t u n g s v e r b a n d K r a u t h e i m. Begründung. Mitgliedsgemeinden Krautheim Mulfingen Dörzbach
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- Falko Baumgartner
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1 G e m e i n d e v e r w a l t u n g s v e r b a n d K r a u t h e i m Mitgliedsgemeinden Krautheim Mulfingen Dörzbach Hohenlohekreis Baden-Württemberg Begründung Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplan Stand
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Auftrag Planungsgebiet Planwerk und Plangrundlage Verfahrensvermerke 5 2 Übersicht über die Inhalte der 9. Änderung 6 3 Grundlagen und Verfahren Rechtswirksamer Flächennutzungsplan Änderungen zum Flächennutzungsplan Übergeordnete Planungen Landesentwicklungsplan Regionalplan 8 4 Festsetzungen Erweiterung "Gewerbe- und Industriepark Mittleers Jagsttal II" (3,97 ha) 10 (Änderungs-Nr. 9/1) Sondergebiet "Reiterhof" in Simprechtshausen (3,8 ha) 12 (Änderungs-Nr. 9/2) Umwidmung einer Sondergebietsfläche in eine Wohnbaufläche (0,12 ha) 13 (Änderungs-Nr. 9/3) Herausnahme Sondergebiet "Bauhof Mulfingen" (0,77 ha) 14 (Änderungs-Nr. 9/4) Abrundungssatzung "Eberbach" (0,3 ha) 15 (Änderungs-Nr. 9/5) 15 5 Denkmalpflege 16 6 Umweltbericht mit Eingriffsregelung Einleitung Gesetzesgrundlage Screening / Scoping / Standort Zusammenfassung Umweltbericht "Gewerbe- u. Industriepark Mittleres Jagsttal II Zusammenfassung Umweltbericht Sondergebiet "Reiterhof" in Simprechtshausen Umweltbericht zur Umwidmung der Sondergebietsfläche in eine Wohnbaufläche Umweltbericht zur Abrundungssatzung "Eberbach" 19 2
3 Kapitel 1 - Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Der Gemeindeverwaltungsverband Krautheim fällte am den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Verwaltungsgebiet. Anlass für die Änderung war die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes der Stadt Krautheim und der Gemeinde Dörzbach. 1.2 Auftrag Der Gemeindeverwaltungsverband Krautheim erteilte mit Schreiben vom August 2013 der Klärle GmbH, Bachgasse 8 in Weikersheim den Auftrag zur Erstellung des Flächennutzungsplanes nach 1ff. BauGB. 1.3 Planungsgebiet Das Planungsgebiet umfasst die Gemarkungen der im Gemeindeverwaltunngsverband zusammengeschlossenen Kommunen Krautheim, Mulfingen und Dörzbach: 1. Stadt Krautheim mit den 8 Stadtteilen * Altkrautheim * Gommersdorf * Neunstetten * Unterginsbach * Klepsau * Oberginsbach * Horrenbach * Oberndorf 2. Gemeinde Mulfingen mit 7 Ortsteilen * Ailringen * Buchenbach * Eberbach * Hollenbach * Jagstberg * Simprechtshausen * Zaisenhausen 3
4 Kapitel 1 - Allgemeines 3. Gemeinde Dörzbach mit den 3 Ortsteilen * Hohebach (Eisenhutsrot, Heßlachshof, Wendischenhof) * Laibach * Meßbach Das Planungsgebiet grenzt an die Nachbargemeinden Künzelsau, Ingelfingen und Schöntal (alle Hohenlohekreis), Niederstetten, Bad Mergentheim, Assamstadt und Boxberg (alle Main- Tauber-Kreis) sowie Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis). 1.4 Planwerk und Plangrundlage Der Flächennutzungsplan, 9. Änderung besteht aus den Blättern Ost und West im Maßstab 1: Als Kartengrundlage dienen die Daten der `Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg. Der Flächennutzungsplan wurde mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) erstellt und liegt somit auch in digitaler Form vor. Dem Flächennutzungsplan ist entsprechend 5 BauGB die vorliegende Begründung beigefügt. 4
5 Kapitel 1 - Allgemeines 1.5 Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 2 (1) BauGB Beschlossen am: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB am: Vorgezogene Beteiligung der Bürger gemäß 3 (1) BauGB Offenlegung (Darlegung) vom: bis: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB mit Schreiben vom: Planentwurfsbeschluss des Gemeindverwaltungsverbandes am: Auslegungsbeschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes am: Bekanntmachung der Auslegung gemäß 3(2)2 BauGB am: Bürgerbeteiligung (Auslegung) gemäß 3(2)1 BauGB vom: bis: Feststellungsbeschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes am: Genehmigt gemäß 6 (1) BauGB vom Landratsamt Hohelohekreis mit Bescheid vom: Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht gemäß 6 (5) BauGB am: 5
6 Kapitel 2 - Übersicht über die Inhalte der 9. Änderung 2 Übersicht über die Inhalte der 9. Änderung Die vorliegende 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Krautheim beinhaltet: - Erweiterung Interkommunales Gewerbegebiet "Mittleres Jagsttal II" (3,97 ha) - Sondergebiet "Reiterhof" in Simprechtshausen (3,8 ha) - Umwidmung einer Sondergebietsfläche in ein Wohngebiet (0,12 ha) - Herausnahme Sondergebiet "Bauhof Mulfingen" (0,77 ha) - Abrundungssatzung Eberbach (0,3 ha) 6
7 Kapitel 3 - Grundlagen und Verfahren 3 Grundlagen und Verfahren 3.1 Rechtswirksamer Flächennutzungsplan Der Gemeindeverwaltungsverband Krautheim besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1982, erarbeitet von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Ettlingen. 3.2 Änderungen zum Flächennutzungsplan - 1. Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 19. Juli Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 20. März Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 20. März Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 07. August Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 31. Januar 2003, 23. Juni 2005, 04. April und 22. Mai Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 05. Mai Fortschreibung zum Flächennutzungsplan Ergänzt am 11./12. November Fortschreibung zum Flächennutzungsplan derzeit in Aufstellung 7
8 Kapitel 3 - Grundlagen und Verfahren 3.3 Übergeordnete Planungen Landesentwicklungsplan Für die Ziele der Landesplanung, die in der 9. Änderung zum Flächennutzungsplan zu berücksichtigen sind, gilt der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 der seit rechtsverbindlich ist und den Landesentwicklungsplan 1983 ablöste Regionalplan Für die Ziele der Regionalplanung gilt der Regionalplan 2020, Regionalverband Heilbronn- Franken, 03. Juli Darin ist festgesetzt: - Krautheim/Dörzbach ist ein Unterzentrum (2.3.3) - Mulfingen ist ein Kleinzentrum (2.3.4) - Der Verwaltungsraum ist Teil der Entwicklungsachsen: - Bad Mergentheim Künzelsau Schwäbisch Hall (2.2.1 Regionale Entwicklungsachse, vorgeschlagen als Landesentwicklungsachse) - Krautheim, Dörzbach (jeweils Kernort) und Mulfingen- Kernort/- Hollenbach ist Vorranggebiet für Siedlungsbereiche mit verstärkter Siedlungstätigkeit (2.4.1) - Mulfingen- Kernort (Nord)/- Hollenbach ist ein Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung ( ) 8
9 Kapitel 4 - Festsetzungen 4 Festsetzungen Legende der nachfolgenden Grafiken: 9
10 Kapitel 4 - Festsetzungen 4.1 Erweiterung "Gewerbe- und Industriepark Mittleers Jagsttal II" (3,97 ha) (Änderungs-Nr. 9/1) Entsprechend der derzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbe-Industrie-Park `Mittleres Jagsttal II wird die geplante Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Erweiterung `Gewerbe-Industrie-Park Mittleres Jagsttal II in Dörzbach sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften ist das Bestreben, weitere Gewerbeflächen ortsnah zur Verfügung stellen. Die bereits ansässigen Firmen innerhalb des Gewerbe-Industrie- Parks haben bei der Gemeinde ihr Interesse an weiteren Flächen für Firmenerweiterungen oder Umsiedlungen bekundet, die Gemeinden Dörzbach und Krautheim möchten dadurch eine Förderung der Wirtschaftskraft sowie eine Verbesserung der lokalen Arbeitsplatzsituation erreichen. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Die Betroffenheit geschützter Tier- und Pflanzenarten gem. 44 BnatSchG wurde in einer speziellen artenschutzrechtlicher Prüfung überprüft, diese ist Bestandteil des Bebauungsplans. 10
11 Kapitel 4 - Festsetzungen Der nordwestliche Teil des Vorhabens befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Jagsttal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten", um das Vorhaben im geplanten Umfang umsetzen zu können ist daher eine Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets erforderlich, der Antrag auf das Änderungsverfahren wurde bereits eingereicht. An das Plangebiet grenzen im Süden und Norden das FFH-Gebiet `Jagsttal Dörzbach- Krautheim und entlang der Jagst das Vogelschutzgebiet `Jagst mit Seitentälern an. Im Zuge einer Natura Vorprüfung wurden mögliche Beeinträchtigungen überprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht die Schutz- und Erhaltungsziele der Natura Gebiete beeinträchtigt. 11
12 Kapitel 4 - Festsetzungen 4.2 Sondergebiet "Reiterhof" in Simprechtshausen (3,8 ha) (Änderungs-Nr. 9/2) Entsprechend der derzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes `Sondergebiet Reiterhof wird die geplante Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes `SO Reiterhof in Mulfingen- Simprechtshausen, sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften, ist das Bauvorhaben zur Errichtung eines privaten Reiterhofes auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen. Der Bebauungsplan SO Reiterhof soll die notwendigen Rechtsgrundlagen für die geplante Bebauung bzw. Nutzung schaffen. Am südöstlichen Rand ragt das Biotop "gewässerbegleitender Auwaldstreifen" in das Plangebiet. Der Biotopbereich wird durch die Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB mit der Zweckbindung Erhaltung vor nachteiligen Einflüssen geschützt. Die artenschutzrechtlichen Prüfung, die für den Bebauungsplan angefertigt wurde, untersuchte mögliche Beeinträchtigungen oder Störungen nach 44 BNatSchG und kam zu dem Ergebnis, dass für die Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie sowie europäische Vogelarten gem. Art.1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des 44 Abs.1 Nr. 1-3 i.v.m. Abs.5 BNatSchG nicht erfüllt werden. 12
13 Kapitel 4 - Festsetzungen 4.3 Umwidmung einer Sondergebietsfläche in eine Wohnbaufläche (0,12 ha) (Änderungs-Nr. 9/3) Nördlich des Baugebiets "Seniorendorf" am Zwetschgenrain liegt zwischen dem im Flächennutzungsplan festgesetzten Wohngebiet und dem FFH- Gebiet "Jagsttal Dörzbach- Krautheim" eine mit Bäumen bestandene Fläche, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet festgesetzt ist. Als Nutzung der Sondergebietsfläche war eine Freilichtbühne vorgesehen, in der Zwischenzeit hat aber der Vorhabenträger davon Abstand genommen und sich für eine andere Lokation entschieden. Die Gemeinde Dörzbach möchte deshalb mit Hilfe einer Abrundungssatzung das Sondergebiet in ein Wohngebiet umwidmen und innerhalb der Ortslage zusätzliche Bauplätze zur Verfügung stellen. Direkt im Anschluss an das Plangebiet grenzt im Norden das FFH- Gebiet " Jagsttal Dörzbach- Krautheim" an, Auswirkungen sind auf die relevanten FFH-Lebensraumtypen Extensive Mähwiesen und Trockenrasen infolge der Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung nicht zu erwarten. Aufgrund der ökologischen Ausstattung des Plangebiets sind artenschutzrechtliche Bedenken gem. 44 BNatSchG zu erwarten, die mit Hilfe von Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen abzugelten sind. Details sind der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu entnehmen, die parallel zur Abrundungssatzung angefertigt wird. 13
14 Kapitel 4 - Festsetzungen 4.4 Herausnahme Sondergebiet "Bauhof Mulfingen" (0,77 ha) (Änderungs-Nr. 9/4) Aufgrund der Umstrukturierung des Bauhofes infolge der Zusammenlegung mit dem Forstbetriebshof entstehen neue Raumerfordernisse zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort entschied sich die Gemeinde Mulfingen für den Bereich (Flurstück 5001) neben der neuen Kläranlage, womit eine sachliche und organisatorische Zusammenarbeit der kommunalen Institutionen erfolgen könnte. Aufgrund der Lage des Plangebiets innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Jagsttal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten zwischen Kreisgrenze Schwäbisch Hall und Gemeindegrenze Krautheim/Schöntal" wurde zur Umsetzung der Planung ein Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets notwendig. Bei der Beteiligung der Behörden im Zuge des Änderungsverfahrens wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart, dem Regionalverband Heilbronn- Franken und dem privaten Naturschutz gravierende Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben, so dass die Gemeinde Mulfingen nach Rücksprache mit dem Landratsamt Hohenlohe von der Planung an diesem Standort Abstand nimmt und zeitnah andere potenzielle Standorte für den Bauhof prüft. 14
15 Kapitel 4 - Festsetzungen 4.5 Abrundungssatzung "Eberbach" (0,3 ha) (Änderungs-Nr. 9/5) Am nordwestlichen Ortsrand von Eberbach soll im Bereich der neuapostolischen Kirche mit Hilfe einer Abrundungssatzung der Ortsrand von Eberbach abgerundet und die Siedlungslücke zwischen der Wohnbaufläche im Nordwesten und dem Dorfgebiet geschlossen werden. Es werden Flächen beansprucht, die bereits im Kontext der Siedlung stehen und davon geprägt sind, mit Hilfe der Abrundungssatzung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Nutzung der Flächen geschaffen. 15
16 Kapitel 5 - Denkmalpflege 5 Denkmalpflege Hinsichtlich des Denkmalschutzes ist der 20 des Baden Württembergischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten: (1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten. (2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen. (3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. 16
17 Kapitel 6 - Umweltbericht mit Eingriffsregelung 6 Umweltbericht mit Eingriffsregelung 6.1 Einleitung Gesetzesgrundlage Gemäß 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben werden. Gemäß Art. 4 SUP-RL wird bei Plänen innerhalb einer Programmhierarchie (von der Landesplanung bis zum Bebauungsplan) die Vermeidung von Mehrfachprüfungen angestrebt. Die Umweltprüfung, sowie der Umweltbericht, sollen jeweils den aktuellen Planungsstand, Inhalt und Detaillierungsgrad ermitteln und bewerten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen ( 1 (6) BauGB). Hierbei ist auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem BnatSchG) zu berücksichtigen ( 1a (2) 2 BauGB) Screening / Scoping / Standort Entsprechend Art. 3(2) SUP-RL (Europäische Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) ist für alle Pläne der Bereiche Raumordnung oder Bodennutzung eine Umweltprüfung notwendig, da für die zwei Bebauungspläne schon detailliertere Untersuchungen stattgefunden haben, werden diese nachfolgend zitiert. Für die beiden Abrundungssatzungen sollen ebenfalls zeitnah eine Umweltprüfung durchgeführt werden, die Ergebnisse finden Eingang in die Unterlagen. 17
18 Kapitel 6 - Umweltbericht mit Eingriffsregelung Zusammenfassung Umweltbericht "Gewerbe- u. Industriepark Mittleres Jagsttal II Es ist geplant im Anschluss an das bestehende interkommunale Gewerbegebiet weitere Flächen im Umfang von ca. 4 ha für ansässige Gewerbebetriebe zur Verfügung stellen und die derzeit ackerbaulich genutzten Flächen in ein Gewebegebiet umzuwandeln. Der nordwestliche Teil des geplanten Bebauungsplans befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Jagsttal mit Nebentälern und angrenzenden Gebieten", deshalb ist eine Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets erforderlich. Die Beantragung des Änderungsverfahrens ist bereits geschehen. Im Plangebiet sind großzügige Anpflanzungen einheimischer Laubbäume und Sträucher vorgesehen. Der Eingriff durch das geplante Gewerbegebiet wird durch die Pflanzgebote, die Festsetzung von versickerungsfähigen Materialien und die geringen Straßenflächen minimiert. Die erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen sind noch in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festzulegen. Der erforderliche Retentionsausgleich wird noch vom Büro Winkler & Partner erarbeitet. 18
19 Kapitel 6 - Umweltbericht mit Eingriffsregelung Zusammenfassung Umweltbericht Sondergebiet "Reiterhof" in Simprechtshausen Es ist geplant, ein Sondergebiet für Landwirtschaft, Tierhaltung und Wohnen mit einer Größe von 3,8 ha auszuweisen. Im vorgesehenen Planungsbereich liegt ein bestehendes landwirtschaftliches Anwesen, das nun zu einem privaten Reiterhof umgenutzt werden soll. Die Erschließung erfolgt weiterhin über die bestehenden Zufahrten, dadurch werden keine weiteren öffentlichen Straßenflächen benötigt. Das Flurstück 3439 (Weg) hat die Bauherrschaft von der Gemeinde Mulfingen erworben, womit der komplette Planungsbereich im Eigentum des Bauherrn ist. Auf den Grundstücken wird eine Versiegelung von bis zu 60% erlaubt. Hochwertige Biotope nach 32 NatSchG ragen teilweise in das Plangebiet, werden aber nicht von der Planung tangiert, da ihr Bestand durch die Festsetzung von Pflanzgebotsflächen bzw. von Flächen zur Erhalt von Gehölzen gesichert wird. Die vorhandene Streuobstwiese im östlichen Bereich wird durch ein Pflanzgebot erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt. Durch die Planung resultiert für die Schutzgüter `Boden- als Filter und Puffer für Schadstoffe, `Wasser und `Landschaftsbild ein zum Teil nur sehr geringes Defizit, dem steht eine zum Teil große Wertsteigerung für die Schutzgüter `Pflanzen und Tiere und `Boden- als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie `Luft und Klima gegenüber, so dass der Eingriff insgesamt betrachtet ausgeglichen wird Umweltbericht zur Umwidmung der Sondergebietsfläche in eine Wohnbaufläche Die Umwidmung der Sondergebietsfläche soll zwei Bauplätze auf einer Gesamtfläche von 0,12 ha schaffen. Bedingt durch die ökologische Ausstattung der Fläche mit zum Teil großkronigen Bäumen sind vor allem Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten. Im Zuge der Erstellung der Abrundungssatzung wird eine Umweltprüfung durchgeführt und die Ergebnisse im Flächennutzungsplan dokumentiert Umweltbericht zur Abrundungssatzung "Eberbach" Mit der Einbeziehung von bereits anthropogen geprägten Ortsrandflächen im Umfang von 0,3 ha sind nur sehr untergeordnete Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu erwarten. Im Zuge der Erstellung der Abrundungssatzung wird eine Umweltprüfung durchgeführt und die Ergebnisse im Flächennutzungsplan dokumentiert. 19
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