Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz

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1 Finanzierungsleasing und Verbraucherschutz Fragen der Reichweite und Beschränkbarkeit Von Ralph Oberfeuchtner Duncker & Humblot Berlin

2 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Einführung 31 I. Bedeutung des Finanzierungsleasings 31 II. Konzept der Arbeit Abschnitt Grundgedanken des Finanzierungsleasings 35 I. Wesen und Funktion 35 II. Rechtliche Einordnung 36 III. Die Abtretungskonstruktion Grundlegendes Vereinbarkeit der Abtretungskonstruktion mit dem reformierten Schuldrecht.. 39 IV. Übertragung der Sachgefahr und der Instandhaltungspflichten 40 V. Die Rückabwicklung des Leasing Vertrages bei Leistungsstörungen Die Geschäftsgrundlagenlösung Fortgeltung der Geschäftsgrundlagenlösung im reformierten Schuldrecht a) Mögliche Konflikte mit der Rechtslage nach der Schuldrechtsreform 41 b) Zulässigkeit eines Rücktritts vom Leasingvertrag nach 313 III BGB Ablehnung der Kündigungslösung 44 a) Konzept der Kündigungslösung 44 b) Kritik 45 VI. Abgrenzung des Finanzierungsleasings zu anderen Vertragstypen Reiner Mietvertrag Finanzierter Kauf Mietkauf 48

3 10 Inhaltsverzeichnis 4. Herstellerleasing Operatingleasing 48 VII. Steuerrechtlicher Aspekt 49 VIII. Wirtschaftliche Risiken des Verbraucherfinanzierungsleasings 50 IX. Rechtliche Einordnung des Finanzierungsleasings in anderen europäischen Staaten Österreich Schweiz Frankreich Vereinigtes Königreich Abschnitt Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich von Verbraucherschutzrecht im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen 55 A. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherschutzrechtes 55 I. Juristische Personen und Personengesellschaften als Verbraucherleasingnehmer Wortlaut des 13 BGB Der Idealverein als Verbraucherleasingnehmer Die als rechtsfähig anerkannten Personengesellschaften als Verbraucherleasingnehmer 58 a) Rechtsprechung des BGH: Die GbR als möglicher Verbraucher 58 b) Dogmatische Bedenken 59 c) Ablehnung einer Verbrauchereigenschaft der GbR in der Literatur 60 d) Stellungnahme 61 aa) Die Furcht vor einem Verbraucherkaufmann" als Argument gegen die Verbraucherstellung einer GbR 62 (1) Ein Kaufmann als Verbraucher? Untersuchung der gesetzlichen Systematik 62 (a) Zwingender Ausschluss der Verbraucherstellung aufgrund Kaufmannseigenschaft? 62 (b) Fehlender Gleichlauf der Begriffe Kaufmann" und Unternehmer" 64 (2) Ergebnis 64 bb) Das dualistische System der 13, 14 BGB 65 (1) Fehlende Existenz der Figur des NichtUnternehmers" 66

4 Inhaltsverzeichnis 11 (2) Verbraucherstellung aufgrund einer fehlenden Qualifizierung als Unternehmer 68 II. Der Arbeitnehmer als Verbraucherleasingnehmer 70 III. GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer als Verbraucherleasingnehmer Rechtsprechung des BGH: Gesellschafter und Geschäftsführer immer Verbraucher Kritik in der Literatur Stellungnahme: Maßgeblichkeit der Leitungsmacht 75 a) Der Alleingesellschafter- und der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer als Verbraucher 76 b) Der bloße Gesellschafter als Verbraucher 77 c) Die übrigen Fälle Der GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer bei Leasingverträgen mit seiner eigenen Gesellschaft 79 IV. Der Personengesellschafter als Verbraucherleasingnehmer 80 V. Der Existenzgründer als Verbraucherleasingnehmer Rechtsprechung des BGH: Der Existenzgründer als Unternehmer Kritik 84 a) Fehlende Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit 84 b) Unzulässigkeit eines Umkehrschlusses aus 507 BGB 84 c) Fehlende Berücksichtigung von Schutzzweckerwägungen 85 d) Widersprüchlichkeit eines Schutzes nur bei Geschäften, die der Entscheidungsfindung dienen 86 e) Fehlender Gewinn an Geschäftserfahrung im Transformationsstadium kein Argument gegen eine Verbrauchereigenschaft Der Existenzgründer als Verbraucher 87 a) Kollision mit einer eventuell bestehenden Kaufmannseigenschaft 88 b) Erfordernis einer situativen Schutzbedürftigkeit 89 aa) Zweitexistenzgründungen 89 bb) Neugründungen 91 c) Berechnung der Wertgrenze bei 507 BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings 93 aa) Maßgeblichkeit des hypothetischen Barzahlungspreises 93

5 12 Inhaltsverzeichnis bb) Abschluss mehrerer Finanzierungsleasingverträge 94 VI. Möglichkeit einer Klausel, die ein Handeln als Unternehmer bestätigt 96 VII. Zusammenfassung 98 B. Sachlicher Anwendungsbereich von Verbraucherschutzrechten 99 I. Schutz des Verbrauchers als Sicherungsgeber für einen Finanzierungsleasingvertrag Verbraucherschutz für den Schuldbeitretenden 99 a) Anwendung der Verbraucherkreditvorschriften auf den Schuldbeitritt 99 b) Stellungnahme Verbraucherschutz für den Bürgen 100 a) Verbraucherkreditvorschriften und Bürgschaft 100 aa) Rechtsprechung des BGH: Keine Anwendung des Verbraucherkreditrechts 100 bb) Kritik in der Literatur: Entsprechendes Schutzbedürfnis des Bürgen cc) Stellungnahme 102 (1) Die Bürgschaft als gesetzlicher Regelfall des Einstehens für fremde Schuld 103 (2) Analyse des durch das Bürgschaftsrecht gebotenen Schutzniveaus für den Verbraucherbürgen 104 (a) Bestehen eines Formerfordernisses 104 (b) Problem der Blankobürgschaft 105 (c) Fehlen eines Widerrufsrechts 107 (d) Ergebnis 109 b) Anwendung des 312 BGB auf die Bürgschaft 110 aa) Vorlage und Entscheidung des EuGH: Mindesterfordernis einer doppelten Verbrauchersituation 110 bb) Die Rechtsprechung des IX. Senats des BGH: Erfordernis einer doppelten Haustürsituation 111 cc) Die Rechtsprechung des XI. Senats des BGH: Allein die Position des Bürgen entscheidend 111 dd) Stellungnahme Verbraucherkreditrecht und Sicherungsverträge für Realsicherheiten 114

6 Inhaltsverzeichnis 13 II. Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrages oder einer Schuld aus einem solchen als Verbraucherkreditgeschäft Gläubigervertragliche Übernahme Schuldnervertragliche Übernahme 116 a) Korrektiv des 506 S. 2 BGB 116 b) Vorzug einer Analogie Rechtliche Konsequenzen einer Schuld- oder Vertragsübernahme 118 a) Schuldübernahme 118 aa) Schuld stammt aus einem Verbraucherleasingvertrag 118 bb) Schuld stammt aus einem Unternehmerleasingvertrag 119 b) Vertragsübernahme 119 aa) Übernehmender ist Verbraucher 119 bb) Übernehmender ist Unternehmer 121 III. Verbraucherkreditrecht und Verträge über die Vermittlung von Finanzierungsleasingverträgen Situation nach der Schuldrechtsreform Widersprüche in den Gesetzesmaterialien Analyse der Gesetzessystematik 123 a) Das Fehlen einer Verweisungsnorm 123 b) Ein altes Problem in neuer Gestalt? 123 c) Der neue Begriff des Darlehens Ergebnis 125 IV. Zusammenfassung Abschnitt Besondere rechtliche Konsequenzen einer Verbraucherbeteiligung im Finanzierungsleasing 127 A. Gefahrtragung beim Finanzierungsleasing 127 I. Allgemeines 127 II. Zeitpunkt des Gefahrübergangs Unanwendbarkeit von 447 BGB auf das Finanzierungsleasing 128

7 14 Inhaltsverzeichnis 2. Verwendung einer 447 BGB entsprechenden Regelung in AGB 129 a) Uneinheitliche Stellungnahme in der Literatur 129 b) Rechtsprechung des BGH: Störung der Äquivalenz im Leasingvertrag c) Bestehen einer Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers 131 aa) Gebrauchsüberlassung als Hauptpflicht des Leasinggebers 131 bb) Kritik in der Literatur: Leistungsfähigkeit des Lieferanten als typisches Risiko des Leasingnehmers 132 cc) Stellungnahme 132 d) Konsequenzen dieser Risikoverteilung 134 e) Zulässigkeit abweichender klauselmäßiger Vereinbarungen 136 aa) Ausschluss der Gebrauchsüberlassungspflicht gegen Abtretung des kaufrechtlichen Erfüllungsanspruchs 136 bb) Ablehnende Ansicht 137 cc) Befürwortende Ansicht 138 dd) Stellungnahme 139 (1) Abtretung des kaufrechtlichen Anspruchs auf Besitzüberlassung (2) Erfordernis einer Klausel, die den Leasingnehmer vor dem Zahlungsverlangen seitens des Leasinggebers vor Erhalt der Leasingsache schützt WO (3) Geltendmachung eines Eigenschadens 141 III. Zusammenfassung 142 B. Die Geltung von Verbrauchsgüterkaufvorschriften im Finanzierungsleasingrecht I. Die 474 ff BGB und ihre Auswirkung auf das Finanzierungsleasing Skizzierung des Problems Praktische Bedeutung 143 II. Unmittelbare Anwendung der 474 ff BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings Der Fall des Eintrittsmodells 144 a) Schutz des Verbraucherleasingnehmers aus 474 ff BGB direkt 144 b) Fortbestehen des Schutzes bei Eintritt des Leasinggebers in den Kaufvertrag Entstehung eines Kaufvertrages durch Ausübung einer im Leasingvertrag enthaltenen Kaufoption oder eines Andienungsrechts 146 a) Mängelgewährleistungspflicht des vormaligen Leasinggebers als Verbrauchsgüterverkäufer 146

8 Inhaltsverzeichnis 15 b) Ansätze zur Vermeidung der Haftung des Leasinggebers 147 aa) Annahme eines antizipierten Gefahrübergangs 147 bb) Annahme einer ergänzenden Amortisationspflicht des (vormaligen) Leasingnehmers 148 c) Haftung des (vormaligen) Leasinggebers als Verbrauchsgüterverkäufer als zutreffende rechtliche Konsequenz 148 d) Unzulässigkeit einer anderweitigen Vereinbarung Verbraucherfinanzierungsleasing als Umgehungsversuch im Sinne des 475 I 2 BGB 150 a) Das Urteil des BGH vom aa) Zum Sachverhalt 150 bb) Entscheidungsinhalt 151 b) Analyse der Entscheidung 152 aa) Die Abtretungskonstruktion als Umgehung im Sinne des 475 I 2 BGB 152 bb) Ausschluss der Mängelgewährleistung im Verhältnis Lieferant und Leasinggeber: Kritik an der Argumentation des Gerichts 152 cc) Qualifizierung des Finanzierungsleasings als Umgehungsversuch im Einzelfall 153 (1) Denkbare Fälle eines Umgehungsversuchs 153 (2) Gewährleistungsausschluss zwischen Lieferant und Leasinggeber als kollusives Zusammenwirken 155 (3) Abschluss eines Verbrauchsgüterkaufvertrages keine Voraussetzung für die Annahme eines Umgehungsversuchs nach 475 I 2 BGB c) Finanzierungsleasing immer ein Fall eines Umgehungsversuchs bei Mängelgewährleistungsausschluss seitens des Lieferanten 156 aa) Stimmen in der Literatur 156 bb) Stellungnahme 157 d) Verneinung eines Umgehungsversuchs aufgrund der Haftung des Leasinggebers als Vermieter 159 e) Konsequenzen eines tatsächlich bestehenden Umgehungsversuches für die Haftung des Leasinggebers bzw. Lieferanten Sale-and-lease-back-Verfahren Der Leasingvertrag als Verbrauchsgüterkauf aufgrund europarechtlicher Vorgaben Keine unmittelbare Anwendung der 474 ff BGB aufgrund der Abtretung von Kaufgewährleistungsansprüchen an einen Verbraucher 163

9 16 Inhaltsverzeichnis 7. Der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferant als Vertrag zugunsten Dritter 163 a) Eigene vertragliche Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Lieferanten als Ausnahme 163 b) Die Begründung eigener kaufvertraglicher Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Lieferanten aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter 164 c) Stellungnahme: Interessen der Parteien maßgeblich Zwischenergebnis 166 III. Analoge Anwendung der 474 ff BGB im Rahmen des Finanzierungsleasings Wirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses gegenüber dem Leasinggeber, nicht aber gegenüber dem Leasingnehmer 167 a) Stimmen in der Literatur 167 b) Stellungnahme: Dem Leasingnehmer können nur die abgetretenen Rechte zustehen Unwirksamkeit des Mängelgewährleistungsausschlusses zwischen Lieferant und Leasinggeber 170 a) Stimmen in der Literatur 170 b) Stellungnahme: Kein Verbrauchsgüterkaufrecht im Rahmen des Liefervertrages anwendbar Selbstständigkeit der Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers 171 a) Konzept 171 b) Stellungnahme: Unvereinbarkeit mit der rechtlichen Situation beim Leasing Zwischenergebnis 174 IV. Argumente gegen einen an den 474 ff BGB ausgerichteten Verbraucherschutz im Finanzierungsleasing Das Aufleben der Mietmängelhaftung des Leasinggebers 174 a) Kritik an der Haftung des Leasinggebers als Vermieter 175 aa) Mietmängelhaftung als Vorteil für den Leasingnehmer 175 bb) Keine mietrechtliche Haftung seitens des Leasinggebers bei Unzumutbarkeit einer Inanspruchnahme des Lieferanten 176 b) Haftung des Leasinggebers als Vermieter kein zulässiges Argument gegen Verbraucherschutz im Finanzierungsleasing Fehlender Verbraucherschutz im Mietrecht 178

10 Inhaltsverzeichnis Das Erfordernis einer Beschränkung des Nacherfüllungsanspruchs im Leasingrecht 178 a) Gefährdung der Amortisation des Leasinggebers 178 b) Kein zwingendes Erfordernis einer Versagung von Verbraucherschutz Zwischenergebnis 180 V. Beachtlichkeit der Wertungen der 474 ff BGB im Rahmen des Verbraucherfinanzierungsleasings Vorliegen eines Verbrauchergeschäfts 180 a) Keine abstrakte Beurteilung der Bedeutung der 474 ff BGB im Finanzierungsleasing möglich 180 b) Die Anwendung der 474 ff BGB darf nicht den Leasinggeber schützen. 181 c) Gemeinsamkeiten des Verbraucherleasings und des Verbraucherkaufs als Verbrauchergeschäft Der Leasinggeber als Träger des Risikos einer Verbraucherbeteiligung Argumente gegen eine Haftung des Leasinggebers 184 a) Unzulässige Verlagerung des Insolvenzrisikos 184 b) Fehlende Entsprechung zur Lage beim Eintrittsmodell Bloße Verkürzung der Mängelrechte im Liefervertrag 185 a) 474 ff BGB als Maßstab für die durch den Leasinggeber zu verschaffenden Rechte 185 b) Fehlender Verbraucherschutz im Mietrecht kein entgegenstehendes Argument 1 Sfr. c) 309 Nr. 8 b) BGB kein ausreichender Schutz für den Leasingnehmer Möglichkeit anderweitiger Vereinbarungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer Vereinbarkeit dieses Lösungsansatzes mit der Rechtsprechung desbgh 189 VI. Anforderungen an die von dem Leasinggeber zu verschaffende Rechtsposition im Einzelnen Der Nacherfüllungsanspruch 191 a) Verpflichtung des Leasinggebers zur Leistung von Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung 191 aa) Leasinggeber weiterhin Käufer der Leasingsache 191 bb) Unzulässigkeit einer Abwälzung der Nutzungsersatzpflicht auf den Leasingnehmer 191

11 18 Inhaltsverzeichnis cc) Teleologische Reduktion des 439 IV BGB 192 (1) Vorlage an den EuGH 193 (2) Richtlinienwidrigkeit des 439 IV BGB 194 (3) 474 II BGB n. F.: Keine Nutzungsersatzpflicht bei Nachlieferung im Verbrauchsgüterkauf 194 (4) Fortbestehen einer Verpflichtung des Leasinggebers zur Leistung von Nutzungsersatz 195 (5) Zulässigkeit eines Ausschlusses des Anspruchs des Lieferanten auf Nutzungsersatz 196 b) Ergebnis 197 aa) Erfordernis der Verschaffung eines Anspruchs auf Nachlieferung 197 bb) Rechtliche Konsequenzen einer durchzuführenden Nachlieferung (Ersatzlieferung) Rücktrittsrecht Minderung 199 a) Entbehrlickeit der Verschaffung eines Minderungsrechts 199 b) Stellungnahme Schadensersatzansprüche 201 a) Anforderungen aus dem AGB-Recht 201 b) Erfordernis der Abtretung aller Schadensersatzansprüche wegen Mängeln. 202 c) Maßgeblichkeit des beim Leasingnehmer eingetretenen Schadens Gewährleistungsfrist Gefahrtragung 206 a) Zufälliger Untergang des Leasingobjekts bei Transport 206 aa) Gewöhnliche Abtretungskonstruktion 206 bb) Zusätzliche Abtretung des Erfüllungsanspruchs aus dem Kaufvertrag b) Zufällige Beschädigung des Leasingobjekts bei Transport 208 aa) Auswirkungen des 447 BGB auf die Rechtsstellung des Leasingnehmers 208 bb) Erfordernis 447 BGB im Liefervertrag abzubedingen Beweislastumkehr nach 476 BGB 209 a) Interesse des Verbraucherleasingnehmers: Entsprechendes Bedürfnis einer Beweislastumkehr 209 b) Fehlende Möglichkeit des Leasinggebers eine 476 BGB entsprechende Klausel gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen 210

12 Inhaltsverzeichnis 19 c) Einräumung einer 476 BGB entsprechenden Beweislastverteilung nicht erforderlich 212 VII. Möglichkeit der Einwirkung auf die Mängelgewährleistungsrechte nach Mitteilung des Mangels Fortbestehen der Position des Leasinggebers als Käufer Nachträgliche Einwirkungen auf die Rechte des Leasingnehmers als Verfügung eines Nichtberechtigten 214 a) Vereinbarkeit mit der bisherigen Rechtsprechung 215 b) Schuldnerschutzerwägungen 215 c) Ergebnis Keine Zulässigkeit nachträglicher Beschaffenheitsvereinbarungen 216 VIII. Möglichkeit einer Haftung des Leasinggebers wie ein Verkäufer? Haftung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Finanzierungsleasingvertrag, dem Leasingnehmer eine hinreichend starke Rechtsposition zu verschaffen Anforderungen an die zu verschaffende Rechtsposition Erfordernis eines Vertretenmüssens seitens des Leasinggebers 219 IX. Der Liefervertrag als Werkvertrag 220 X. Zusammenfassung 221 XI. Das Problem der Geltung von Verbrauchsgüterkaufrecht im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen in anderen europäischen Rechtsordnungen Österreich 222 a) Grundlegendes 222 b) 9 KSchG als Grenze des rechtlich Zulässigen 223 aa) Grundsätzliche Zulässigkeit einer Haftungsfreizeichnung des Leasinggebers: Maßgeblichkeit der Leistungsbeschreibung 223 bb) Ein echter" Gewährleistungsausschluss unter Abtretung der Rechte aus dem Kaufvertrag als für den Verbraucher neutrale Regelung nach 2 II KSchG 225 (1) Abgetretene Rechte müssen den bei einem hypothetischen Erwerb vom Lieferanten bestehenden entsprechen 226 (2) Unterschiede zur Lage nach deutschem Recht Schweiz 228 a) Grundlegendes 228 b) Die Abtretung von Gestaltungsrechten als Problem 229

13 20 Inhaltsverzeichnis c) Generelle Dispositivität des Mängelgewährleistungsrechts und fehlender Verbraucherschutz Frankreich 232 a) Probleme bei der Begrifflichkeit 232 b) Mängelgewährleistung und Verbraucherschutz in Leasingverträgen nach französischem Recht 233 aa) Grundlegendes 233 bb) Zwei Kaufgewährleistungssysteme 234 cc) Zulässigkeit der Abtretungskonstruktion aus Verbraucherschutzgründen fraglich 235 dd) Strenge Grenzen für einen Gewährleistungsausschluss zwischen Leasinggeber und Lieferant 235 ee) Unklarheiten bei der Rechtsstellung des Verbraucherleasingnehmers Vereinigtes Königreich 238 a) Grundlegendes 238 b) Eindeutige Regelungen durch den Unfair Contract Terms Act 238 c) Weitgehender Verbraucherschutz 239 C. Das Problem des Streckengeschäfts" 240 I. Der Begriff und die Problematik des Streckengeschäfts 240 II. Parallele Problematik beim Finanzierungsleasing Rechtsprechung des BGH: 377 HGB bleibt anwendbar Kritik in der Literatur: Unanwendbarkeit des 377 HGB Stellungnahme 245 a) Vorliegen eines Handelskaufs zwischen Leasinggeber und Lieferant 246 b) Kein Erfordernis von Sachkenntnis 246 c) Entsprechende Lage beim Streckengeschäft 247 III. Möglichkeit einer vertraglichen Lösung Überwälzung der vollständigen Rügeobliegenheit auf einen Verbraucher Abbedingung der Rügeobliegenheit im Verhältnis des Leasinggebers zum Lieferanten 249 a) Lieferant mit Kenntnis von der Verbraucherstellung des Leasingnehmers b) Lieferant ohne Kenntnis von der Verbraucherstellung des Leasingnehmers. 250

14 Inhaltsverzeichnis 21 c) Wertung 250 aa) Fehlende Abbedingung von 377 HGB als Risiko der Unwirksamkeit des Mängelhaftungsausschlusses im Leasingvertrag 251 bb) Alternative: Fehlende Abbedingung von 377 HGB als Risiko einer verkäuferähnlichen Haftung Begründung einer teilweisen Rügeobliegenheit für den Leasingnehmer 252 a) Erforderlichkeit einer solchen Obliegenheit 252 b) Rechtliche Zulässigkeit 253 c) Wertung 255 d) Ergebnis 256 IV. Ausschluss der Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber bei Kenntnis von dessen Kaufmannseigenschaft Faktische Begründung einer Kaufmannseigenschaft Unvereinbarkeit mit dem Verbraucherschutz 258 V. Zusammenfassung 259 VI. Das Problem des Streckengeschäfts" in anderen europäischen Rechtsordnungen Österreich 259 a) Umwandlung des HGB zum Untemehmensgesetzbuch (UGB) 259 b) Leasinggeber als mit der Rügeobliegenheit Belasteter 261 c) Abwälzung der Rügeobliegenheit auf einen Verbraucherleasingnehmer aa) Rechtsprechung des OGH 261 bb) Stimmen in der Literatur 262 d) Vollständige Abbedingung der Rügeobliegenheit durch den Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten Schweiz Frankreich Vereinigtes Königreich 265 D, Die Bedeutung von 500 BGB: Finanzierungsleasing als Verbraucherkreditgeschäft. 265 I. Der Begriff des Finanzierungsleasings in 500 BGB Grundsätzliches Verträge ohne Amortisationspflicht 267 a) Rechtsprechung des BGH: Auch Verträge ohne Amortisationspflicht erfasst 267

15 22 Inhaltsverzeichnis b) Kritik in der Literatur 268 c) Analyse 268 d) Ergebnis Operatingleasingverträge Hersteller- bzw. Händlerleasing Hersteller- bzw. händlerabhängiges Leasing Null-Leasing 273 a) Der Begriff des Null-Leasings" 274 b) Bewertung des Null-Leasings als Finanzierungsleasing als eine Frage des Einzelfalls 274 c) Rechtsnatur des Null-Leasings Das sale-and-lease-back-verfahren 277 a) Begriff und Funktion 277 b) Das sale-and-lease-back-verfahren als Finanzierungsleasing 277 II. Problem der Richtlinienkonformität von 500 BGB Richtlinienverstoß durch 500 BGB im Falle von Verträgen, die eine Übertragung von Eigentum vorsehen Konsequenzen der Richtlinienwidrigkeit 279 a) Probleme einer teleologischen Reduktion 279 b) Möglichkeit einer analogen Anwendung der nicht genannten Vorschriften. 279 c) Über den Wortlaut von 500 BGB hinaus anzuwendende Vorschriften d) Anwendung von Vorschriften des Verbraucherkreditrechts auf Verträge mit Erwerbsaussicht über die richtlinienkonforme Auslegung hinaus 281 aa) 502 III 1 BGB 281 bb) 503 I BGB 282 cc) 503 II 1-3 BGB 282 III. Geltung des Femabsatzprivilegs ( 502 II BGB) für Finanzierungsleasingverträge 283 IV. Die Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Verbraucherbeteili - gung 284

16 Inhaltsverzeichnis 23 V. Die Anwendung der 358, 359 BGB: Das Finanzierungsleasing als verbundenes Geschäft" Der Widerrufsdurchgriff nach 358 BGB 286 a) Untersuchung der rechtlichen Konsequenzen einer Anwendung auf das Finanzierungsleasing 286 aa) Regelmäßiges Fehlen eines zweiten Vertragsabschlusses seitens des Leasingnehmers 286 bb) Relevanz in Fällen der Finanzierung der Leasingraten durch ein eigenes Darlehen 287 cc) Relevanz in Fällen des Eintrittsmodells 287 b) Geringe praktische Relevanz als Argument gegen eine Anwendung der 358, 359 BGB auf Finanzierungsleasingverträge 288 aa) Möglicher Konflikt mit der gesetzgeberischen Intention 288 bb) Kein Erfordernis zweier Verbraucherverträge 288 cc) Möglichkeit eines Widerrufs des Leasingvertrages gegenüber dem Lieferanten 289 (1) Lieferant als empfangsverpflichteter Adressat der Widerrufserklärung 289 (2) Stellungnahme: Keine parallele Empfangszuständigkeit des Lieferanten 290 dd) Anwendung von 358 BGB trotz geringer praktischer Konsequenzen. 292 c) Auswirkung auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch den Leasinggeber 292 aa) Erweiterung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung nach 358 V BGB 292 bb) Anforderungen an die Widerrufsbelehrung als allgemeines Problem (1) Unzureichende Musterbelehrung in der BGB-InfoV 293 (2) Fehlende nonnenhierarchische Gleichheit mit dem BGB 294 (3) Lage nach dem Inkrafttreten der 3. Änderung der BGB-InfoV Der Einwendungsdurchgriff nach 359 BGB 296 a) Kritik an einer Anwendung des 359 BGB auf das Finanzierungsleasing aa) Aufgabe der Geschäftsgrundlagenlösung bei Anwendung von 359 BGB 296 bb) 359 BGB als unzumutbare Privilegierung des Verbraucherleasingnehmers 297

17 24 Inhaltsverzeichnis cc) Stellungnahme 298 (1) Kein Konflikt zwischen Geschäftsgrundlagenlösung und der Anwendung von 358, 359 BGB 298 (2) Die Privilegierung des Verbrauchers als eine von dem Gesetzgeber getroffene und vom Rechtsanwender so zu akzeptierende Entscheidung 299 (3) Der Abschluss zweier Verbraucherverträge kein Erfordernis 300 dd) Ergebnis 301 b) Tatbestandliche Voraussetzungen für die Anwendung von 359 BGB 301 aa) Finanzierung des einen Vertrages durch den anderen 302 bb) Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit zwischen beiden Verträgen (1) Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit 303 (2) Wirtschaftliche Einheit beim Finanzierungsleasinggeschäft 304 (a) Grundsätzliches 304 (b) Fälle der wirtschaftlichen Einheit 305 (aa) Hersteller- bzw. händlerabhängiges Leasing 305 (bb) Null-Leasing 307 (cc) Sale-and-lease-back-Verfahren 307 c) Konsequenzen aus der Geltung des 359 BGB für besondere Fälle des Finanzierungsleasings 309 aa) Verweigerung der Ratenzahlung durch den Leasingnehmer mit Entdeckung des Mangels 309 bb) Voraussetzung: Mangelhaftigkeit der Leasingsache 310 (1) Keine eigene Einrede aus dem Leasingvertrag wegen Mangelhaftigkeit der Leasingsache bei Geltung der Abtretungskonstruktion 311 (2) Problem der Abgrenzung zwischen Nicht- und Schlechtleistung im Rahmen des Leasingvertrages 311 (a) Der Leasinggeber erwirbt das falsche Leasingobjekt 312 (b) Der Leasinggeber erwirbt die richtige Sache, der Lieferant liefert die falsche 312 (c) Der Leasinggeber hat seine Pflicht zur Gebrauchsüberlassung wirksam ausgeschlossen 314 (3) Weitere Fälle einer Verweigerung der Ratenzahlung nach 320 BGB wegen Mangelhaftigkeit des Leasingobjekts abseits der Anwendung von 359 BGB 314 cc) Weitere Voraussetzung: Kein Vorrang der Nacherfüllung 315 (1) Das Erfordernis des Fehlschlagens 315 (a) Fälle des Fehlschlagens der Nacherfüllung 315

18 Inhaltsverzeichnis 25 (b) Fehlschlagen bei Bestehen einer Ausnahme des Rechts zur zweiten Andienung 316 (2) Situation bei unbehebbaren Mängeln 317 (a) Verweigerungsmöglichkeit grundsätzlich erst ab Gestaltung des Kaufvertrages 317 (b) Verweigerung der Ratenzahlung wegen Gestaltbarkeit des Kaufvertrages 318 (aa) Grundgedanke 318 (bb) Kein Bedürfnis einer solchen Verweigerungsmöglichkeit bei Anwendung der Geschäftsgrundlagenlösung 318 (cc) Bedürfnis einer solchen Verweigerungsmöglichkeit bei Anwendung der Kündigungslösung 319 dd) Zusammenfassung und Ergebnis 319 (1) Erstmöglicher Zeitpunkt für die Verweigerung der Ratenzahlung (2) Keine Normierung eines Rückforderungsdurchgriffs 320 d) Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen 321 aa) Erfordernis eines Rücktrittsprozesses" kraft Vereinbarung 321 (1) Keine Fortgeltung des Erfordernisses einer Klageerhebung im reformierten Schuldrecht 321 (a) Stimmen in der Literatur 321 (b) Stellungnahme 322 (2) Keine Bedenken gegen eine solche Vereinbarung im unternehmerischen Verkehr 323 (3) Grenzen einer solchen Vereinbarung gegenüber Verbrauchern 324 (a) 500, 359 BGB als zwingende Vorschriften 324 (b) Zulässigkeit nur in den Fällen des reinen Finanzierungsleasings. 325 (aa) Vereinbarkeit mit 309 Nr. 2 a) BGB 325 (a) Kein Bestehen einer Einrede aus 320 BGB 325 (ß) Die Wiederbegründung eines Ratenzahlungsanspruchs des Leasinggebers als Gegenstand der Vereinbarung (bb) Vereinbarkeit mit übrigen AGB-Vorschriften 327 (a) Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung der 474 ff BGB 327 (ß) Anknüpfung an die Rücktrittserklärung des Leasingnehmers 328 bb) Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei Nichtgeltendmachung seiner Mängelrechte 330 (1) Schaden des Leasinggebers 331

19 26 Inhaltsverzeichnis (2) Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers als möglicher Verstoß gegen 500, 359 BGB 331 (a) Berücksichtigung der Vorgaben des zwingenden Rechts 331 (b) Unzureichender Schutz des Leasinggebers über 359 S. 3 BGB 332 (c) Möglichkeit einer wertungsmäßigen Korrektur 332 e) Konsequenzen beim unternehmerischen Leasing 333 VI. Zusammenfassung 334 VII. Das Problem des Finanzierungsleasings als verbundene Verträge in anderen europäischen Rechtsordnungen Österreich 335 a) Ablehnung einer Anwendung des 18 KSchG auf Finanzierungsleasingverträge 335 b) Wertung Schweiz 337 a) Anwendung des KKG 337 b) Der Einwendungsdurchgriff aus Art. 21 KKG 338 aa) Subsumtion unter den Wortlaut 339 bb) Subjektswechsel Frankreich 340 a) Anwendung des Verbraucherkreditrechts 340 b) Annahme einer Verbundenheit zwischen Kauf- und Leasingvertrag im Rahmen des Verbraucherleasings Vereinigtes Königreich 342 a) Anwendung des Verbraucherkreditrechts 342 b) Strenge Trennung zwischen Kauf- und Leasingvertrag 342 E. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht - Das Ende eines effektiven Verbraucherschutzes im Finanzierungsleasing? 343 I. Die Richtlinie 2008/48/EG vom Zur Entstehung Inhalt 343 a) Gedanke der Vollharmonisierung 343 b) Bedeutung für Verbraucherfinanzierungsleasingverträge 344

20 Inhaltsverzeichnis 27 II. Die Umsetzung in deutsches Recht Gesetzgebungsverfahren Inhalt 345 a) Keine Veränderung des Verbraucherbegriffs 345 b) Schaffung eines 359a BGB 345 c) Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs des Verbraucherkreditrechts bei Finanzierungsleasingverträgen? 347 aa) Die Neuregelung des 506 BGB 347 bb) Kritik 348 cc) Lösungsansatz 350 d) Anwendung der 491a ff BGB 351 e) Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers 352 f) Fazit Abschnitt Schlussbetrachtungen 354 Literaturverzeichnis 357 Sachverzeichnis 372

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