Gemeinde Wesseln Der Bürgermeister

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1 Gemeinde Wesseln Der Bürgermeister N i e d e r s c h r i f t Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesseln Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort, Raum: Koll s Gasthof, Weddingstedt, Bundesstr. 5 Nr. 11 Anwesend: Vorsitz Herr Konrad Kaeding Mitglieder Herr Rüdiger Hahn Herr Hans-Johann Koll Herr Ulrich Meyer Herr Uwe Reimers Herr Stefan Schultz Herr Reinhard Schwien Herr Claus Umbach Herr Frank-Harald Voigt Frau Andrea Wallrath Herr Dirk Wolfmeier Herr Wolfgang-Joachim Zuther Gäste Herr Carsten Heß Frau Sabine Dreiskämper Abwesend: Mitglieder Frau Esther Lund entschuldigt Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2 Feststellung der Tagesordnung/Änderungsanträge 3 Bericht des Bürgermeisters 4 Einwohnerfragestunde I 5 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in Wesseln Seite: 1/11

2 7 Kenntnisnahme und Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen gemäß 95d GO 8 Beschluss über den Jahresabschluss 2011 und die Behandlung des Jahresüberschusses 9 Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Nutzung der Turnhalle durch Tagesmütter 11 Sanierung der Straßenbeleuchtung unter Verwendung von LED-Leuchten 12 Kleinwindkraftanlage für die Kläranlage Wesseln 13 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges 14 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Ergebnisplan und den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie den Stellenplan 15 Verkehrskonzept für die Gemeinde Wesseln 16 Genehmigung eines Rechtsgeschäftes mit einem Mitglied der Gemeindevertretung 17 Besetzung der Wahlvorstände und Benennung der Wahllokale für die Gemeinde- und Kreiswahl am 26. Mai Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesseln für das Gebiet "nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" 19 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wesseln für das Gebiet "nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" 20 Einwohnerfragestunde II 21 Verschiedenes und Anfragen 22 Bau- und Grundstücksangelegenheiten 23 Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse Protokoll: (öffentlich) zu 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs- und fristgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Kaeding eröffnet die Sitzung und begrüßt die Gemeindevertreter/innen. Er stellt fest, dass die Gemeindevertretung aufgrund der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Das Protokoll führt Herr Boy Jacobs. zu 2 Feststellung der Tagesordnung/Änderungsanträge Es werden keine Änderungs-, Ergänzungs- oder Dringlichkeitsanträge gestellt. Bürgermeister Kaeding beantragt, den Tagesordnungspunkt 22 im Interesse des öffentlichen Wohls unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Seite: 2/11

3 Damit ist die Öffentlichkeit zu Tagesordnungspunkt 22 ausgeschlossen. zu 3 Bericht des Bürgermeisters Bürgermeister Kaeding informiert die Mitglieder der Gemeindevertretung über aktuelle Ereignisse und über die von ihm wahrgenommenen Repräsentationstermine. Er informiert insbesondere über die Teilnahme an der Einweihung des Anbaues an der Kita Morgenstern, am Energieforum in Büdelsdorf sowie an der Unterzeichnung der SUK-Kooperationsvereinbarung in Lohe-Rickelshof. zu 4 Einwohnerfragestunde I Es werden keine Fragen gestellt. zu 5 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Die Niederschrift über die Sitzung vom ist allen Mitgliedern in Ablichtung zugegangen. Einwände werden nicht erhoben. zu 6 Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in Wesseln Der Grundschulträgerverband hat sich unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Gemeindevertretung für die Einrichtung einer verlässlichen offenen Ganztagsschule möglichst zum Schuljahresbeginn 2013/2014 an der Grundschule in Wesseln ausgesprochen. Bürgermeister Kaeding begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Sabine Dreiskämper von der AWO, die umfangreiche Erläuterungen zum Ablauf der verlässlichen offenen Ganztagsschule abgibt. Nach eingehender Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst: a) Der Beschluss des Grundschulträgerverbandes zur Einrichtung einer verlässlichen offenen Ganztagsschule an der Grundschule Wesseln zum Schuljahresbeginn 2013/2014 wird bestätigt b) Sollten die Wohnsitzgemeinden der Kinder, die nicht Mitglied im Grundschulträgerverband sind, die Übernahme der ungedeckten Kosten ablehnen, so ist die Gemeinde bereit, diese Kostenanteile zu übernehmen. Im Vorwege ist jedoch insbesondere mit der Stadt Heide die Übernahme der ungedeckten Kosten durch diese abzuklären. Seite: 3/11

4 zu 7 Kenntnisnahme und Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen gemäß 95d GO Die Haushaltsüberschreitungen aus dem Haushaltsjahr 2012 in Höhe von ,90 werden genehmigt. Die Haushaltsüberschreitungen aus dem Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 5.138,94 werden zur Kenntnis genommen. Die Deckung ist im Rahmen des Gesamthaushalts gegeben. zu 8 Beschluss über den Jahresabschluss 2011 und die Behandlung des Jahresüberschusses Das Jahresergebnis 2011 wird in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss in Höhe von ,75 festgestellt. Der Ergebnisrücklage werden ,37 und der Allgemeinen Rücklage ,38 zugeführt. Die Allgemeine Rücklage weist dann einen Bestand von ,15 und die Ergebnisrücklage von ,79 aus. Die Ergebnisrücklage hat damit den Höchstwert von 25% der Allgemeinen Rücklage gemäß 25 Abs. 3 GemHVO- Doppik erreicht. Die Finanzrechnung weist einen Überschuss in Höhe von ,19 aus. Hierdurch erhöhen sich die eigenen Finanzmittel zum von ,36 auf ,55. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden komplett getilgt. Die Gemeinde ist somit schuldenfrei. zu 9 Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Die nachstehend aufgeführte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wesseln für das Haushaltsjahr 2012 Seite: 4/11

5 Aufgrund des 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge EUR EUR EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen EUR EUR EUR Jahresüberschuss EUR EUR EUR Jahresfehlbetrag 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR EUR EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR EUR EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR Wesseln, den Der Bürgermeister - Ebenso wird beschlossen der 1. Nachtragsergebnisplan sowie der 1. Nachtragsfinanzplan für das Haushaltsjahr zu 10 Nutzung der Turnhalle durch Tagesmütter Die Nutzung der Turnhalle durch die Gruppe der Tagesmütter einmal pro Woche (Werktags), 1 Stunde vormittags, wird genehmigt. Die Zeiten müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden. Eine verantwortliche Person ist dem Bürgermeister zu benennen. Nutzungsgebühren werden nicht erhoben Seite: 5/11

6 zu 11 Sanierung der Straßenbeleuchtung unter Verwendung von LED-Leuchten Die Straßenbeleuchtung soll unter Verwendung von LED-Leuchten in den Straßen mit Hochdruckquecksilberleuchten (HQL) saniert werden. Das Ingenieurbüro Jan-Christoph Strahlendorff soll ein Straßenlampenkataster für alle Straßen der Gemeinde Wesseln erstellen. Dabei sollen die Leuchtpunktabstände und höhen und Masten begutachtet und ggf. Vorschläge zur Optimierung (ggf. zusätzliche Lichtpunkte, Mastverlängerungen usw.) gemacht werden. Das Ingenieurbüro Jan-Christoph Strahlendorff soll die Ausschreibung für die Sanierung vorbereiten sowie nach Auftragserteilung die Baubegleitung übernehmen.. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen des Haushaltsansatzes den Auftrag zu erteilen. zu 12 Kleinwindkraftanlage für die Kläranlage Wesseln Eine Kleinwindkraftanlage soll auf dem Kläranlagengelände errichtet werden, unter der Voraussetzung des positiven Zuwendungsbescheides. Die Verwaltung wird beauftragt, ein einschlägiges Ing.Büro für die Ausführungsplanung vorzuschlagen und eine entsprechende Preisumfrage vorzubereiten. Es sind mindestens drei Angebote einzuholen. Der Bauausschuss wird beauftragt, aufgrund der Ergebnisse der Preisumfrage einen Entscheidungsvorschlag für die Auftragsvergabe zu unterbreiten. zu 13 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Fa. KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in Schwerin einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens für ein Löschfahrzeug HLF 10 inklusive Abwicklung des Beschaffungsvorganges bis hin zur Übergabe des Fahrzeuges an die Gemeinde abzuschließen Für die Beschaffungsmaßnahme soll der Kostenrahmen von insgesamt Euro nicht überschritten werden. Das herstellerneutrale Leistungsverzeichnis ist von der KUBUS GmbH unter der Beteiligung des Bürgermeisters und max. vier Feuerwehrmitgliedern schnellstmöglich zu erstellen. Optional ist in das Leistungsverzeichnis die Ausschreibung eines entsprechenden Vorführfahrzeuges mit vorzusehen. Seite: 6/11

7 Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens, Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vorlage der Vergabevorschläge nebst Anlagen durch die KUBUS GmbH ist der Gemeindevertretung eine Zuschlagsempfehlung vorzulegen. zu 14 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Ergebnisplan und den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie den Stellenplan Folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Wesseln für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,05 Stellen. 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 % 2. Gewerbesteuer 350 % 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Seite: 7/11

8 Bürgermeister seine Zustimmung nach 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Wesseln, den Ebenso wird beschlossen der Stellenplan Bürgermeister zu 15 Verkehrskonzept für die Gemeinde Wesseln Die Gemeindevertretung stimmt dem durch den Bau- und Wegeausschuss vorgeschlagenen Verkehrskonzept zu. Die neuen Tempo-30-Zonen sollen bei der Verkehrsbehörde beantragt und nach erfolgter Genehmigung eingerichtet werden. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 zu 16 Genehmigung eines Rechtsgeschäftes mit einem Mitglied der Gemeindevertretung Der Zahlungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber dem stellv. Bürgermeister in Höhe von 2.320,50 wird zugestimmt. Gemeindevertreter Koll war gem. 22 GO weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. zu 17 Besetzung der Wahlvorstände und Benennung der Wahllokale für die Gemeinde- und Kreiswahl am 26. Mai 2013 Es wird folgendes Wahllokal benannt: Grundschule Wesseln Der Gemeindewahlleiter wird gebeten, folgende Personen in den/die Wahlvorstände zu berufen: Als Wahlvorsteher: Peter Witthohn Als Stellvertreter des Wahlvorstehers: Klaus Schmidt Schriftführerin: Sabrina Hillger Seite: 8/11

9 Als stellv. Schriftführer: Erwin Peters Als Beisitzer: Uwe Litty Heinz Schröder Ernst-Günter Hentschel Hans-Joachim Borm Karsten Witt Sönke Dohrn zu 18 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesseln für das Gebiet "nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" 1. Zu dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Wesseln wird die 2. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" folgende Änderungen der Planung vorsieht: - Ausweisung als Wohnbaufläche 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Dirks aus Heide beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden wird das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, der Amtsvorsteher, beauftragt. 3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt an einem gesonderten Termin. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. zu 19 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wesseln für das Gebiet "nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" Seite: 9/11

10 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wesseln für das Gebiet "nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" 1. Für das Gebiet "nordöstlich der Holstenstraße (K 57), südlich der Straße Am Ruthenstrom, westlich der Von-Humboldt-Straße und nördlich der Stadtgrenze Heide" wird der Bebauungsplan Nr. 12 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: -Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes 2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Dirks aus Heide beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden wird das Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland, der Amtsvorsteher, beauftragt. 3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt an einem gesonderten Termin. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. zu 20 Einwohnerfragestunde II Es werden keine Fragen gestellt. zu 21 Verschiedenes und Anfragen Bürgermeister Kaeding teilt mit, dass 1. der Wegeunterhaltungsverband Dithmarschen sein Unterhaltungsprogramm für 2013 fertiggestellt hat und das der Heider Weg hierin berücksichtigt worden ist. 2. die nächste Holzversteigerung zugunsten des Fördervereins der Grundschule Wesseln erfolgen soll 3. bei Gelegenheit die Grundstückseigentümer darauf hinzuweisen sind, dass bei Schneefall der Schnee vom Gehweg nicht auf den Fahrbahnen abgelagert werden soll. Gemeindevertreter Zuther spricht das demnächst anstehende Problem der Grasschnittentsorgung an. Bürgermeister Kaeding antwortet, dass dieses kurzfristig durch die Gemeinde nicht gelöst werden kann, aber im Herbst geplant sei, Blättercontainer auf dem Gelände des Maifeuerplatzes aufzustellen und die Bürgerinnen und Bürger dann dort kostenlos Laub entsorgen können. zu 22 Bau- und Grundstücksangelegenheiten 1. Der Grundstückskaufvertrag zwischen Herrn Christian Kilian, wohnhaft Hochfelder Weg 124 in Heide, den Eheleuten Helma und Hermann Möller, wohnhaft Wiesengrund 10 in Wesseln und der Gemeinde Wesseln vom (Urk.-Rolle Nr. 923/2012) der Notarin Vehrs wird genehmigt. Seite: 10/11

11 2. Der Grundstückskaufvertrag zwischen Herrn Erhard Niemann, wohnhaft Königsberger Straße 14 in Rellingen, Herrn Ernst August Niemann, wohnhaft Alte Weddingstedter Landstraße 35 in Heide und der Gemeinde Wesseln vom (Urk.-Rolle Nr. 922/2012) der Notarin Vehrs wird genehmigt. zu 23 Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse Bürgermeister Kaeding stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die unter Punkt 22 gefassten Beschlüsse ohne Nennung von persönlichen Daten bekannt. Bürgermeister Kaeding bedankt sich abschließend bei allen Gemeindevertreterinnen und Gemindevertretern für die im abgelaufenen Jahr 2012 geleistete gute Zusammenarbeit und wünscht Allen ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr Durchgelesen, genehmigt und unterschrieben Bürgermeister Protokollführer/in Seite: 11/11

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