RV OL /0-1s Januar 2013

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1 RV OL /0-1s Januar 2013 Ergebnisniederschrift zur Antragskonferenz für die Planung von Trassenkorridoren zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten am Festland, TenneT Offshore GmbH Datum: Teilnehmer: sh. Teilnehmerliste Verhandlungsleitung: Regierungsvertretung Oldenburg 1. Begrüßung und Vorstellung Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landentwicklung Regierungsvertretung Oldenburg (RV OL) begrüßt die Anwesenden. Mit Hinweis auf die Einladung vom zu dieser Antragskonferenz erklärt es Sinn und Zweck des Raumordnungsverfahrens (ROV) und der damit verbundenen Antragskonferenz. Der heutige Termin dient als Vorbereitung des nachfolgenden Raumordnungsverfahrens. Für den seeseitigen Planungsraum liegt die Zuständigkeit für die Durchführung eines ROV bei der Obersten Raumordnungsbehörde (RV OL), für den landseitigen Teil sind dies grundsätzlich die betroffenen unteren Landesplanungsbehörden, d.h. die Landkreise. Gem. 19 Abs. 1 NROG kann das Land bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung das Raumordnungsverfahren an sich ziehen. Hiervon macht das Land in diesem Fall Gebrauch, zumal es sinnvoll ist, für See- und Landbereich lediglich ein ROV durchzuführen. Auf Nachfrage stimmen die teilnehmenden Unteren Landesplanungsbehörden der Verfahrensführerschaft des Landes zu. Im Hinblick auf eine im ROV durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind in der Antragskonferenz insbesondere Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP zu erörtern und Vorhabenalternativen zu diskutieren. Dies dient im Ergebnis dazu aufzuzeigen, was in inhaltlicher Hinsicht in den Planunterlagen abzuarbeiten ist. Darauf gestützt kann durch die RV OL der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen festgelegt werden. Schriftliche Stellungnahmen lagen bereits von der Gemeinde Rastede, dem Nds. Landesamt für Denkmalpflege, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Wehrbereichsverwaltung Nord, der Samtgemeinde Hesel und der Stadt Aurich vor. Schriftliche Äußerungen können bis zum vorgebracht werden. 2. Darstellung der Rahmenbedingungen aus Sicht des Landes Niedersachsen Die RV OL erklärt, dass das Land Niedersachsen ein großes Interesse am Ausbau der Offshore-Windenergie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) hat und in der Vergangenheit die Entwicklung der Offshore-Windenergie entsprechend gefördert hat. Für die Nutzung der Windenergie in der AWZ wurden durch das Land auch durch die raumordnerische Ab- 1

2 stimmung und Sicherung von zwei Anbindungsbündelungskorridoren im Küstenmeer die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Über die Insel Norderney wurde ein erster Bündelungskorridor raumordnerisch abgestimmt und gesichert. Zunächst im April 2002 durch ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren, später im Jahr 2006 durch Darstellung eines Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Ein zweiter Bündelungskorridor wurde am Rande des Emsfahrwassers mit der Anfang Oktober 2012 in Kraft getretenen Änderung des LROP dargestellt. Bei der Emstrasse wurde, wie bei der Norderney-Trasse, im LROP geregelt, dass die Landtrasse durch die Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) zu sichern ist. Für den Interkonnektor NORGER wurde im März 2011 ein Raumordnungsverfahren abgeschlossen. TenneT Offshore prüft hier derzeit, ob und wie viele Kabelsysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks parallel verlegt werden können. Beide im LROP gesicherten Bündelungskorridore und die NorGer-Trasse lassen aus räumlich-technischen Gründen nur die Verlegung einer beschränkten Anzahl von Kabelsystemen zu. Um die Ziele der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen zum Ausbau der Offshore-Windenergie zu erreichen, reichen diese Anbindungskorridore aber mittelfristig nicht aus. Die Bestrebungen von TenneT Offshore, weitere Bündelungstrassen abzustimmen, können somit vom Land nachvollzogen werden. Für die raumordnerische Abstimmung von Bündelungstrassen ist zurzeit das Land Niedersachsen zuständig. Derzeit ist das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften im Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Danach wird die Trassenfestlegung zukünftig im Rahmen einer Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Das Land Niedersachsen hat hierzu noch einen Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht, die Zuständigkeit bei den Küstenländern zu belassen. Dieses wurde am vom Bundesrat auch so als Änderungsvorschlag beschlossen. Auch wenn Zuständigkeiten zukünftig (evtl. ab 2014) bei der Bundesnetzagentur liegen sollten, spricht vieles dafür, die Trassenabstimmung auf regionaler Ebene kurzfristig zu beginnen und durchzuführen. Da die Bundesfachplanung mit sehr kurzen Fristen erfolgen wird, ist eine vorgeschaltete regionale Abstimmung sinnvoll, um die Wahrung der Belange der berührten Region sicher zu stellen. Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage mitgeteilt, dass der etwaige Zuständigkeitswechsel zu keinen Verzögerungen führen soll und zugesagt, Erkenntnisse aus begonnenen oder abgeschlossenen Raumordnungsverfahren zu berücksichtigen. Grundsätzlich geht es bei der aktuellen TenneT-Offshore-Planung um die Anbindungsleitungen von zukünftig in der AWZ zu errichtenden Offshore-Windparks. Betrachtungsraum ist das Land Niedersachsen, also die Seekabel im Bereich des Küstenmeeres bis zur 12 Seemeilen-Grenze und die Erdkabel zur Weiterführung an Land bis zu einem Netzanbindungspunkt, also zu einer Schaltanlage oder zu einem Umspannwerk an einer 380 kv-leitung. Freileitungen sind nicht Gegenstand der Planungen von TenneT Offshore. Ebenfalls nicht Gegenstand der Betrachtung ist der Bereich der AWZ sowie das 380 kv-leitungsnetz an Land. TenneT Offshore knüpft mit seiner hier vorgelegten Planung an den Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) an. Die Anknüpfungspunkte an Land basieren weitgehend nicht auf dem heute bestehenden Netz bzw. weiterer Infrastruktur sondern beziehen den nach NEP 2

3 vorgesehenen Ausbau mit ein. Insbesondere die 380 kv Leitungen Halbemond-Emden, Cloppenburg-Westerkappeln und Wilhelmshaven-Conneforde sowie die Schaltanlage Elsfleth-West/Moorriem sind noch nicht realisiert, sie sind aber für die Anbindung unverzichtbar. Trotzdem ist es erforderlich, bereits jetzt zeitlich parallel zu den Planungen an Land auch mit der Planung offshore-seitig zu beginnen. Der Landkreis Aurich gibt zu bedenken, dass das Umspannwerk Halbemond nicht existiert. Die Planungen seitens des Übertragungsnetzbetreibers werden vom Landkreis kritisch gesehen, zurzeit fehlt es an einer Plausibilität. Der Landkreis Cloppenburg gibt ebenfalls zu bedenken, dass mit dieser Planung möglicherweise planerische Zwangspunkte geschaffen werden, die derzeit so im NEP-Entwurf noch nicht abschließend diskutiert sind. Er hält eine Planung als Ganzes für sinnvoll und nicht eine abschnittsweise Planung, wie sie hier vorliegt. Dies ist jedoch erst zu einem Zeitpunkt möglich, an dem die Rahmenbedingungen und damit einhergehend die räumlichen Festlegungen für die Gestaltung des Stromnetzes des NEP konkretisiert sind. Insbesondere die Standortsuche für die Umspannwerke wird zu großen Problemen und Diskussionen führen. Er fordert daher, dass das ROV die erforderlichen Umspannwerke und die Weiterführung der Leitungen gen Süden mit in die Betrachtung einbezieht um Fehlplanungen zu vermeiden. Der BUND/LBU sieht dies ebenfalls so und spricht von Planungen durch die Hintertür. Die Stadt Elsfleth teilt ebenfalls die vorgenannten Bedenken. Die RV OL erklärt, dass die Grundlage der vorliegenden Planung der NEP-Entwurf ist. Der Netzentwicklungsplan stellt den notwendigen Aus- und Neubau von Stromleitungen in ganz Deutschland dar. Er enthält definierte Anfangs- und Endpunkte von Neubaumaßnahmen und ausgewählte Übertragungstechnologien sowie ggf. Regionen für neue Standorte von Umspannstationen. Der NEP unterliegt einem sehr straffen Zeitplan. Vorgesehen ist, dass die Bundesnetzagentur Ende diesen Jahres den NEP als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan an die Bundesregierung übermittelt und dieser bis zum Frühjahr 2013 vom Bundestag beschlossen wird, so dass bei Einleitung des Raumordnungsverfahren eine belastbare Grundlage vorliegen kann. Die Bundesnetzagentur begrüßt es, wenn zusätzliche Alternativstandorte mit in die Planung einbezogen werden und nicht nur die im NEP-Entwurf genannten Standorte. Die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, so TenneT Offshore GmbH, ist Aufgabe des NEP. Zurzeit liegen noch keine Standorte für Umspannwerke o.ä. fest, es handelt sich lediglich um Suchräume. Die heute vorgestellte Planung beschäftigt sich vorrangig mit der Korridorplanung für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme. Dabei sind Änderungen jederzeit möglich. Die RV OL weist darauf hin, dass auch der NEP jährlich fortgeschrieben wird und dies im ROV zu berücksichtigen ist. 3

4 3. Ausführungen zum Bedarf nach weiteren Korridoren Präsentation TenneT Offshore (siehe Anlage) Die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer fragt nach dem Anbindungsbedarf und zeitraum. TenneT Offshore GmbH erwidert, dass Grundlage der vorgelegten Planung die im NEP genannten B-Szenarien sind. Insgesamt sind 25 GW anzuschließen, bis 2030 wird mit 10 weiteren Trassen geplant. Dabei muss man ab Mitte 2020 prüfen, ob diese ausreichen werden. Im Küstenmeer werden auch zwei Korridore nach Schleswig-Holstein betrachtet, die jedoch aufgrund ihrer Nachteile am Festland, sehr lange Anbindung bis nach Niedersachsen, in diesem Verfahren nicht weiter verfolgt werden sollen. Dennoch werden diese beiden Korridore im Küstenmeer für die Anbindung der im östlichen Bereich der Nordsee geplanten Offshore- Windparks weiter als Option bestehen bleiben. Die Nds. Muschelfischer fragen, wie man sicherstellen kann, dass mindestens 5 Kabelsysteme in einem Korridor verlegen können. TenneT Offshore GmbH erklärt, dass sich dies erst nach intensiver Untersuchung des Korridors herausstellen wird. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fragt nach, ob auch das KKU Unterweser sowie niederländische Vorhaben, wie z.b. das Kohlekraftwerk Eemshaven, in die Planung einbezogen wurde. TenneT Offshore GmbH erwidert, dass die Abschaltung des KKU Unterweser im NEP- Entwurf berücksichtigt wurde, hier werden 1800 MW frei zur Anbindung von Offshore- Energie. TenneT ist ein reiner Übertragungsnetzbetreiber und kein Händler bzw. Stromerzeuger, dessen Muttergesellschaft in den Niederlanden sitzt. 4. Erläuterungen zum Bau und Betrieb der Leitungen/technische Alternativen Präsentation TenneT Offshore (Siehe Anlage) Der BUND/LBU weist darauf hin, dass in der Wesermarsch Moorböden überwiegen und fragt nach Art der Verlegung, Anzahl der Lagerfläche. Seitens TenneT Offshore wird erklärt, dass zahlreiche Erfahrungen mit Verlegungen in Moorböden vorhanden sind. Bei der Verlegung in Moorböden wird mit Matten gearbeitet, die unter das Kabel verlegt werden und dort verbleiben und so ein Absinken des Kabels verhindern. Über die Anzahl der Lagerplätze kann zu diesem Zeitpunkt der Planung noch keine Aussage gemacht werden. Die Stadt Elsfleth fragt nach, ob am Endpunkt der hier geplanten Trasse neben einer Schaltanlage auch mehrere Konverterstationen entstehen werden und wie hier die Entschädigung der Beeinträchtigungen aussieht. 4

5 Die RV OL erklärt, dass Fragen zur Wertminderung und eventuellen Entschädigungen nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind, sie werden erst im Planfeststellungsverfahren behandelt. Die Nds. Muschelfischer fragen nach der Verlegemethode/-tiefe im Küstenmeer. TenneT Offshore GmbH erklärt, dass die Kabel in einer Tiefe von 1,50m verlegt werden, in bestimmen Bereichen wie z.b. Verkehrstrennungsgebiete oder Ästuare aber auch tiefer. Die Verlegung erfolgt im Vibrationsverfahren, mit Spülschwert oder Spülschlitten. Steinschüttungen erfolgen grundsätzlich nur zum Schutz des Kabels, sollte das Kabel die erforderliche Tiefe nicht erreichen wird nachgespült. Die Landwirtschaftskammer fragt nach den Kabelabständen und der Anzahl der Kabel in einem Korridor sowie dem Gewicht der Baufahrzeuge, die das Kabel transportieren. Auf einer Kabeltrommel, so TenneT Offshore GmbH, befindet sich ein Kabel mit einer Länge von etwa m. Der Abstand der Kabel auf See beträgt 50m. Im Korridor 8a werden zurzeit 7 Systeme geplant, wobei die technische Realisierbarkeit im Zuge der weiteren Erstellung der Unterlagen untersucht werden muss. Die Stadt Cloppenburg fragt nach möglichen Baubeschränkungen entlang der Trasse, Standort und Umgebungsschutz des Umspannwerkes/Konverterstationen sowie der privatrechtlichen Sicherung/Entschädigung im Zuge des Vorhabens. Ebenso weist er auf die städtebaulichen Strukturen und Nutzungen und Entwicklungen hin die durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen. Im ROV sollten die Standorte der Konverterstationen mit untersucht werden. Seitens TenneT wird erwidert, das insbesondere die landwirtschaftliche Nutzung im Kabelkorridor nicht verloren geht, die Kabeltrasse sowie ein 2,5m breiter Schutzstreifen beidseitig der Trasse ist lediglich von tiefwurzelndem Bewuchs freizuhalten. Die konkrete Trassenführung wird im weiteren Verfahren untersucht wobei dann auch mit den jeweils betroffenen Kommunen Kontakt aufgenommen wird. Fragen zur privatrechtlichen Sicherung werden erst im Planfeststellungsverfahren geklärt. Die Gemeinde Barßel erklärt, dass die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde durch die Planung nicht beeinträchtigt werden darf, eine Abstimmung mit der Gemeinde ist sinnvoll. Falls möglich sollten bestehende Leitungstrassen genutzt werden. Die Landwirtschaftskammer merkt an, dass bei einer Verlegung des Kabels von einem erheblichen Eingriff in den Boden und in seine Struktur auszugehen ist. Es ist auch dauerhaft mit erheblichen Produktionseinbußen auf landwirtschaftlichen Flächen zu rechnen. Daher bedarf es weitergehender Untersuchungen insbesondere auch einer Beweissicherung. Der BUND/LBU fragt, ob auch bei der Verlegung der Kabel Grundwasserabsenkungen vorzunehmen sind. Dies wird zunächst seitens TenneT verneint, ist jedoch auch im Weiteren zu untersuchen. 5

6 Das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg bemerkt, dass das ROV auch die Standorte der Konverterstationen mit beplanen sollte. Seitens des Wasserschifffahrtsamt Wilhelmshaven werden Darstellungen auf den amtlichen Seekarten D2, D7 benötigt; Richtungsänderungspunkte sind im Format WGS 84 anzugeben, Änderungen der Tiefenlage sind ebenfalls anzugeben. Es weist darauf hin, dass die Südreede weggefallen ist. 5. Vorstellung der Methodik und der Ergebnisse der Desktop Studys (DTS) Küstenmeer und Festland / räumliche Alternativen Präsentation Herr Todeskino (IBL) Das LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst erklärt, dass in die Untersuchung Munitionsversenkungsgebiete einzustellen sind. Es weist diesbezüglich auf Probleme insbesondere im Bereich des Jadekorridors hin. Die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer erklärt, dass die Unterlagen zum ROV darlegen müssen, welcher Anteil des Anbindungsbedarfs bereits durch derzeit laufende Planungen gedeckt werden kann. Es ist zu prüfen, ob die Westerems-Trasse, die laut TenneT Offshore mit 3 HGÜ-Systemen belegt werden kann, weitere Kabel aufnehmen kann. Hier sind insbesondere die Abstandshaltungen in den Engstellen des Korridors zu diskutieren. Auch sollte die sogenannte Jadetrasse, für die TenneT Offshore derzeit Untersuchungen durchführt, als Alternative in das ROV einbezogen werden. Seitens der Nationalparkverwaltung wird der von TenneT Offshore favorisierte Korridor über Wangerooge nicht als Vorzugskorridor gesehen. Der Korridor verläuft durch lange Wattstrecken und quert große Ruhezonenbereiche. Des Weiteren ist hier mit erheblichen Altlasten an Kriegsmunition zu rechnen. Aus Sicht der Nationalparkverwaltung ist die Möglichkeit der Anbindung über Baltrum und Langeoog eingehender zu prüfen. Der Landkreis Cloppenburg hinterfragt die Bewertung des Raumwiderstandes, hier insbesondere für das Schutzgut Natur/Landschaft. Warum werden avifaunistisch wertvolle Bereiche und wertvolle Bereiche Fauna als Raumwiderstand gering eingestuft? Die IBL Umweltplanung GmbH antwortet, dass damit Gebiete gemeint sind, die keine Naturschutzgebiete sind auch wenn sie von lokaler Bedeutsamkeit sind. Der BUND/LBU fordert die Prüfung der Nullvariante. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass im NEP 2012 keine Standortfestlegungen getroffen werden. Es wird lediglich die Übertragungsnotwendigkeit festgelegt. Die RV OL erklärt auf Nachfrage von des Nds. Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dass im Offshore-Netzplan-Entwurf des BSH 4 Grenzkorridore definiert werden. Aus Sicht des Landes Niedersachsen dürfen durch diese Festlegungen zukünftige raumordnerische Abstimmungen und Regelungen zu Anbindungskorridoren im niedersächsischen Küstenmeer nicht präjudiziert werden. 6

7 6. Trassenkorridore Offshore K1 Die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer verweist auf seine Ausführungen zur Westerems-Trasse. K2 K2a K3 K4 K4a Das NLWKN erklärt, dass in den Unterlagen zum ROV Wasserschutzgebiete zu berücksichtigen sind. Sollte eine Trasse durch eine Schutzzone 2 gehen, würde keine Genehmigung für diese erteilt werden, dies gilt ebenfalls bei HDD-Bohrungen. Es ist darzulegen, so die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer, dass eine Führung über das Leerrohbauwerk und dort vorhandene noch nicht belegte Leerrohre ausgeschlossen ist. K4b Das NLWKN verweist auf ihre Anmerkungen zu K 4a. K5 K6 K7 K8 K8a K8b K8c Dieser Korridor ist genauer zu untersuchen, so die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer. Die Wasser- und Schifffahrtsamt NordWest teilt mit, dass dieser Korridor aufgrund der Nähe zur Jademündung und dem Verkehrstrennungsgebiet auf Bedenken stößt. Sie fordert eine eindeutigere Darstellung der Lage des Korridors. Der Landkreis Friesland weist auf die Sandentnahmestelle im Bereich der Querung der Insel Wangerooge hin. Für die Jahre 2013/14/15 sind Deichbaumaßnahmen vorgesehen die auf diese Sandentnahme angewiesen sind. Weiterhin liegt im Bereich der Querung der Insel ein Seehundfriedhof. siehe Ausführungen des Landkreises Friesland. Die Nds. Muschelfischer erklären, dass Aussagen zu den Fischbeständen erfolgen müssen. Sinnvoll ist es, wenn TenneT Offshore mit den Muschelfischern in Kontakt tritt. K9 K10 K10a K11 7

8 K12 Trassenkorridore Festland Westlicher Bereich: Abschnitte: Alternativer Verlauf 5a 6 Das Forstamt Neuenburg erklärt, dass die Wald-Betroffenheiten einzubeziehen sind. Er weist darauf hin, das der Ihlower Forst nicht wie in der Tabelle 44 auf Seite 54 der Unterlage ein LSG ist sondern ein gemeldetes FFH-Gebiet. Im Bereich der Gemeinde Apen, so der Landkreis Ammerland, quert die Variante wertvolle Niederungsbereiche, hier sollte eine andere Variante geprüft werden. Alternative Verläufe 6a, 6b, 6c, 6d, 6e, 6f 7 keine weiteren Anmerkungen 8 Die Stadt Cloppenburg verweist auf seine bereits gesagten Hinweise. Siedlungs- /Entwicklungsflächen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Östlicher Bereich Zur Findung einer optimalen Trasse sollte TenneT Offshore Kontakt aufnehmen mit dem Landkreis Friesland. Er fordert das Einbeziehen von Konverter-/Umspannstation in das ROV. 13 Alternativer Verlauf in Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass dringender Klärungsbedarf hinsichtlich der Standorte für Umspannwerk und Konverterstation besteht Das Forstamt Neuenburg weist darauf hin, dass das Neuenburger Holz kein LSG ist wie in Tabelle 53, Seite 58 angegeben sondern ein gemeldetes FFH-Gebiet. Alternative Verlauf 17a, 8

9 18 Der Korridor durchquert den Windpark Conneforde. Alternativer Verlauf 18a 19 Der Landkreis Ammerland weist darauf hin, dass sowohl der Korridor 19 als auch 20 innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten bzw. Trinkwassereinzugsgebieten verlaufen. Gemeinde Rastede: Verschiebung des Korridors hin zur geplanten A 20. Prüfung wird seitens TenneT Offshore zugesagt. 20 Der Landkreis Ammerland sagt, dass südlich der Ortslage Edewecht der derzeitige Trassenverlauf an mehreren Stellen vorhandene Gasfernleitungen und deren Schutzbereich kreuzt. Nördlich des Ortes Jeddeloh II verschwenkt der Trassenentwurf der Leitung Nr. 20 in das Vehnetal und quert große zusammenhängende Gartenbau- und Baumschulareale. Hier dürfte eine Trassenverschiebung zwingend sein. Gewässerkreuzungen sollten vermieden werden und Niederungsbereiche sollten keine nachteiligen Veränderungen erfahren Der Landkreis Cloppenburg erklärt, dass Torfabbauflächen zu berücksichtigen sind. Alternativer Verlauf 20a, 20b, 20c Querverbindungen: 9 Seitens des Landkreises Wittmund wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise das Vogelschutzgebiet V63 betroffen sein könnte. Die Schutzgüter Abfall, Bodenschutz und Altlasten, Denkmalschutz sind zu untersuchen. Seitens der Samtgemeinde Hage wird auf Kreuzungen mit einem Windpark und der Gasleitung Europipe verwiesen sowie von Moorgebieten. Alternativer Verlauf 9a 10 Stadt Aurich: Der Korridor liegt im Bereich der geplanten Linienführung des Straßenbauprojektes Bundesstraße 210 neu (hier: Umgehung der Stadt Aurich). Östlich angrenzend verläuft der Trassenkorridor 10 im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum, hier wird eine deutliche Erweiterung geplant. Vorgeschlagen wird die südlich von Aurich in Bogenform verlaufende Trassenvariante 10 in südlicher Richtung abzuflachen. Alternativer Verlauf 10a 7. Antragsunterlagen 9

10 7.1 Raumverträglichkeitsprüfung Abgrenzung Die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer erklärt, dass Alternativen über die Inseln Langeoog und Baltrum zu untersuchen sind Datengrundlagen und Untersuchungsinhalte Siedlungsstrukur: Rechtswirksame Pläne, Entwicklungsmöglichkeiten/-pläne sind zu berücksichtigen Samtgemeinde Hesel: Ortsentwicklungen dürfen nicht beeinträchtigt werden Freiräume Freiraumnutzungen: Landwirtschaft: Die Landwirtschaftskammer verweist auf die noch folgende Stellungnahme. Forstwirtschaft: siehe obige Aussagen seitens Forstamts Neuenburg Fischerei: Nds. Muschelfischer sind in die Planungen einzubinden, die Fischerei im gesamten Küstenmeer ist zu betrachten Grünlandbewirtschaftung: Grünland ist in die Unterlagen aufzunehmen Rohstoffgewinnug: keine weiteren Äußerungen Erholung: Der Prüfungsrahmen insbesondere im Bereich Moorriem ist deutlich zu erweitern. hingewiesen wird auf die Moorhufensiedlung. Tourismus: Der Tourismus insbesondere im Küstenbereich ist zu berücksichtigen technische Infrastruktur/raumstrukturelle Standortpotenziale: Verkehr: Seitens der WSV wird auf die noch folgende Stellungnahme verwiesen. Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Im Plangebiet befinden sich in Nähe der zu betrachtenden Leitungstrassen raumbedeutsame Straßenplanungen. Leitungstrassen in der Nähe von Straßen/-planungen sind frühzeitig abzustimmen. Ver-/Entsorgung: Die Lage der Grundwasserstellen ist darzustellen, ebenso die Wasserschutzgebiete und Deichquerungen. andere Planungen Gemeinde Rastede: Einbeziehen der Ergebnisse der Windkraftpotenzialstudie des Landkreises Ammerland. dies gilt für alle ammerländer Kommunen Wehrbereichsverwaltung Nord: Keine Bedenken 7.2. Umweltverträglichkeitsprüfung Abgrenzung wie Raumverträglichkeitsprüfung Der Untersuchungsrahmen ist hinsichtlich der Grundwasserprobleme insbesondere im Bereich des Landkreises Wesermarsch zu erweitern. 10

11 Erfassung und Bewertung der Schutzgüter Mensch: Tiere: Pflanzen: Im Landkreis Leer liegen neue Daten vor, die genutzt werden sollten, Stellungnahme wird nachgereicht. Das Forstamt Neuenburg verweist auf das Waldprogramm Niedersachsen. Der BUND/LBU weist auf das Vorkommen des Nordeuropäischen Kammolch hin. Die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer erklärt, dass eine Auswertung vorhandener Daten nicht ausreicht. Insbesondere nördlich der Inselketten sind Daten zu erheben sowie überschlägig die Wattquerungen, ebenso sind Biotoptypenkartierungen vorzunehmen, detaillierte Stellungnahme wird nachgereicht. Boden: Wasser: Klima/Luft: Landschaft: Der Landkreis Ammerland verweist auf die möglicherweise entstehenden Probleme bei der Verlegung wegen der vorhandenen Bodenverhältnisse, insbesondere Moorböden, hin. Das NLWKN weist auf den Leitfaden zur Maßnahmenplanung an nds. Fließgewässern hin. Kulturgüter/sonstige Sachgüter: Der Landkreis Wesermarsch sagt, dass eine Themenkarte mit Kulturdenkmälern und deren Umgebungsschutz erstellt werden sollte. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege: Zwecks Minimierung der zu erwartenden Schäden an Bodendenkmälern ist innerhalb der UVP eine archäologischen Fachbeitrag unbedingt erforderlich. Darin sollen sowohl die bereits bekannten archäologischen Denkmale und Fundstellen als auch das archäologische Potenzial einbezogen werden NATURA 2000, Artenschutz und Wasserrahmenrichtlinie Der Landkreis Ammerland weist darauf hin, das in der Tabelle Natura 200-Gebiete im Untersuchungsraum das Fintlandsmoor aufzunehmen ist. 11

12 Die Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer weist auf seine vorherigen Aussagen. 8. Schluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, erklärt Die RV OL, dass alle Beteiligten die Ergebnisniederschrift zur Antragskonferenz sowie die Festlegung des sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmens erhalten. Nach Fertigstellung der vollständigen Planunterlagen wird das ROV eingeleitet. Die RV OL bedankt sich bei den Anwesenden für die konstruktiven Wortbeiträge und erklärt die Antragskonferenz für beendet. 12

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